1892 / 206 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Sep 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Beaufsichtigung des erweiterten oder veränderten Unternehmens mit der Rechtskraft der die Erweiterung oder Aenderung genehmigenden Urkunde an den Unternehmer. 1 Die Aufsicht über die zum Betrieb mit Maschinenkraft einge⸗ richteten Kleinbahnen, soweit sie nicht eisenbahntechnischer Natur ist, erfolgt ebenso wie die Genehmigung im Einvernehmen mit der vom Minnister der öffentlichen Arbeiten zur Mitwirkung bei der Genehmi⸗ zung berufenen Eisenbahnbehörde, sofern nicht eine andere Eisenbahn⸗ hörde zur Aufsicht bestimmt wird. Bezügliche Anträge sind von der zur Mitwirkung bei der Genehmigung bezeichneten Eisenbahnbehörde an den Minister zu richten, falls sie die Uebertragung der Aufsicht an eine andere Eisenbahnbehörde nach Lage der Verhältnisse für zweck⸗ mäßig erachtet. 1.“ 8 Die eisenbahntechnische Beaufsichtigung der Kleinbahnen mit Maschinenbetrieb wird von der Eisenbahnbehörde selbständig ohne Mitwirkung des Regierungs⸗(Polizei⸗) Präsidenten gehandhabt. Sie beschränkt sich auf die Ueberwachung des Betriebs im engeren Sinne, welcher die betriebssichere Unterhaltung der Bahnanlage und der Betriebsmittel und die sichere und ordnungsmäßige Durchführung der Züge begreift. Bei Ausübung dieser Aufsicht muß sich die zuständige Veßörde stets gegenwärtig halten, daß, worauf eingangs dieser An⸗ weisung hingewiesen ist, Anforderungen an die Unternehmer, welche die Rücksicht auf die Betriebssicherheit nicht nothwendig erheischt, un⸗ eedingt zu vermeiden sind. 5 Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb auf den zum Betriebe mit Maschinenkraft eingerichteten Kleinbahnen sind nicht ohne die Zu⸗ stimmung der Eisenbahnbehörde zu erlassen. Im Falle der Ver⸗ sagung der Zustimmung ist die 8, des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten einzuholen. Sofern zum Erlasse derartiger Verord⸗ nungen eine dem Regierungs⸗Präsidenten untergeordnete Behörde zu⸗ ständig sein sollte, ist diese anzuweisen, sich vor dem Erlasse derselben seines Einverständnisses zu versichern. Auch für dies Einverständniß bedarf es der Zustimmung der Eisenbahnbehörde. Das Erlöschen und die Zurücknahme einer Genehmigung ist von der aufsichtführenden Behörde in dem Regierungs⸗Amtsblatt bekannt

zu machen. 8 Zu § 26 letzter Absatz. G

Bevor von der Aufsichtsbehörde über die Festsetzung der dort erwähnten Frist Beschluß gefaßt wird, ist außer dem Wegeunterhal⸗ tungspflichtigen auch die Wege⸗Polizeibehörde zu hören.

Zu § 27.

Liegt beim Erlöschen oder bei der Zurücknahme der Genehmigun wegen des Baues und des Betriebes der Fall vor, daß über den Verfall und die Verwendung von Geldstrafen Entscheidung zu treffen ist, so ist von der Aufsichtsbehörde dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten darüber Bericht zu erstatten, an welchen geeigneten Falles Vorschläge über die Verwendung verfallener Geldstrafen im Sinne dieses Fesetzes zu knüpfen sind. Bei Bahnen, welche mit Maschinenkraft betrieben werden, haben die Regierungs⸗Präsidenten ihren Bericht zunächst der eisenbahntechnischen Behörde mitzutheilen, damit diese in der Lage ist, sich auch ihrerseits zur Sache zu äußern.

Von der Aufsichtsbehörde ist an den Minister der öffentlichen Arbeiten zu berichten, sobald ihres Erachtens die Voraussetzungen für die Anwendung des § 30 eingetreten sind. Ist die Bahn zum Be⸗ triebe mit Maschinenkraft eingerichtet, so bedarf es dieser Bericht⸗ erstattung, wenn auch nur eine der betheiligten Behörden, der Re⸗ gierungs⸗Präsident oder die Eisenbahnbehörde, den Fall des § 30 für gegeben erachtet. Der Bericht ist von der diese Voraussetzung be⸗ jahenden Behörde zu erstatten und mit der gutachtlichen Aeußerung der dissentirenden Behörde einzureichen.

u § 32.

Von der Verpflichtung des Unternehmers zur Führung getrennter Betriebsrechnungen kann abgesehen werden, wenn die Gesammtunter⸗ nehmung keine anderen Bahnen enthält, als städtische Bahnen für den Personenverkehr und Bahnen, welche, wie z. B. Drahtseilbahnen, zum Anschlusse an das Eisenbahnnetz sich nicht eignen.

Zu § 45.

Die Prüfung der betriebssicheren Beschaffenheit der Bahn und der Betriebsmittel, welche der genehmigenden Behörde obliegt, bedingt auch für die Anträge auf ö der Privatanschlußbahnen die in technischer Hinsicht erforderlichen Unterlagen, wenn es auch an einer diesbezüglichen Vorschrift in dem Gesetze fehlt. Es ist daher auch für diese Bahnen die Anweisung zu § 5, soweit sie die technischen Unterlagen betrifft, gleichmäßig zu beachten. Dagegen ist von dem Verlangen von Unterlagen in finanzieller Hinsicht abzusehen.

1 Zu § 53 Absatz 3.

In dem Falle vollständiger Unterwerfung eines Unternehmens unter die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes empfiehlt sich in der Regel die Ausstellung einer neuen Genehmigungs⸗Urkunde, damit die Rechte und Verpflichtungen des Unternehmens völlig zweifelsfrei gestellt werden.

Die in dem fünften Absatze vorgesehene Bekanntmachung der Unterstellung unter das Kleinbahngesetz hat durch das Amtsblatt der Regierung stattzufinden.

54.

Gesuche auf Genehmigung von Kleinbahnen oder Privat⸗Anschluß⸗ bahnen, welche vor dem 1. Oktober d. J. eingehen, sind ohne Verzug nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu behandeln und zu prüfen; auch steht einer Genehmigung in der bisherigen Form bereits vor dem 1. Oktober d. J. nichts entgegen.

Berlin, den 22. August 1892. Der Minister Der Minister des der öffentlichen Arbeiten. 8 Innern. Im Auftrage: Graf zu Eulenburg. Schultz.

Nr. 34 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 24. August hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insbesondere Cholera. Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Ein⸗ wohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Er⸗ krankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuchen im Deutschen Reiche, Fuli 1892. Thierseuchen in Großbritannien, 1. Vierteljahr 1892. Nieder⸗ lande. Thierseuchen. Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Frankreich. Dänemark. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen). Aerztekammern. Ein⸗ führung des 100 Atheil. Thermometers. Maul⸗ und Klauenseuche. Amerikanisches Schweinefleisch. (Reg.⸗Bez. Köslin.) Monatliche Thierseuchenberichte. Vieheinfuhr aus Oesterreich⸗Ungarn. RReg.⸗ Bez. Bromberg.) Desinfection von Gast⸗ ställen. Reg. ⸗Bez. Liegnitz). Nachprüfung von Fleisch⸗ beschauern. (Reg.⸗Bez. Erfurt). Impfwesen. Amerikanisches Schweinefleisch. Anzeige von Brechdurchfällen. [Reg.⸗Bez. Sig⸗ maringen). Desgl. (Reg.⸗Bez. 8 Untersuchung von Wild⸗ schweinen. (Reg.⸗Bez. Koblenz). Schlachtverfahren. (Bayern). Tuberkulose der Rinder und Schweine. (Sachsen⸗Weimar). Milz⸗ ecAhadigang. Verwerthung von perlsüchtigem Schlachtvieh. Meßwerkzeuge zur Milchuntersuchung. (Sachsen⸗Coburg⸗Gotha). Das Aushängen geschlachteter Thiere. Registerführung der Vieh⸗ händler. Maul⸗ und Klauenseuche. Tuberkulose der Zuchtbullen. (Schwarzburg⸗Rudolstadt). Maul⸗ und Klauenseuche. Recht⸗ sprechung. (Ober⸗Landesgericht Dresden). Annahme eines ausländi⸗ schen medizinischen Doctortitels. Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Congressen u. s. w. 18. Versammlung des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege. (Schluß.)

Sommergetreide verloren gegangen ist.

herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Ar⸗ beiten, vom 27. August hat folgenden Inhalt: Russische Bau⸗ kunst und Technik. Wirkung des Gestänge⸗Gewichtes beim Eisen⸗ bahn⸗Oberbau. Leipzig und 8 Bauten (Bücherschau). Zahn⸗ stangenbahn St. Gallen —Gais. Vermischtes: Preisbewerbungen für den Entwurf zu einer Villa in der Colonie Grunewald und für den Entwurf zu einer evang. Kirche in Spandau. Werth der Be⸗ lastungsproben eiserner Brücken. Canalisationsverfahren nach von Nadein. Betriebsergebniß der elektrischen Cityv⸗ und Südlondon⸗ bahn. Eisenbahnen in Birma. Bücherschau.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die künstlerische Nachbildung einer Photographie durch Malerei oder Zeichnung gewährt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 24. Mai 1892 dem Künstler bezw. seinem Rechtsnachfolger das Recht der Vervielfältigung dieser Nachbildung auf mechanischem Wege, selbst wenn die künstlerische Nachbildung nur zum Zwecke der mittelbaren mechanischen Vervielfältigung der ursprünglichen schutzberechtigten Photo⸗ graphie hergestellt worden ist.

Land⸗ und Forstwirthschaft. Ernteaussichten in Rußland.

Nach den neuesten, uns aus St. Petersburg zugegangenen Nachrichten dürfte die Ernte des Wintergetreides im Wolga⸗ gebiete (Saratow, Samara, Zarizyn) sowie in Orenburg, Charkow, im Tambowschen und Donschen Gebiet als ge⸗ sichert zu betrachten sein. Wenn die Roggenpreise an diesen Orten noch nicht wesentlich gesunken sind, so ist der Grund dafür der, daß der locale Bedarf und der Ersatz in die ge⸗ leerten Gemeindespeicher vor der Hand viel absorbirt. Nennens⸗ werthe Ueberschüsse sind übrigens auch nur im Kaukasus und im Weichselgebiet vorhanden. Diese werden zunächst zur Deckung des Ausfalls in den acht bis neun von Mißernte heimgesuchten Gouvernements dienen müssen und erst der Rest wird zum Erport Verwendung finden können, vorausgesetzt, daß Roggen ins Ausland verlangt werden sollte.

Mit dem Sommergetreide ist es schlechter bestellt. Die Regengüsse seit drei bis vier Wochen haben den Weizen und namentlich den Hafer fast gänzlich vernichtet in folgenden Gouvernements des Nordens und Nordostens: St. Peters⸗ burg, Olonez, Nowgorod, Wjatka, Archangelsk, Jaroßlaw, Twer, Kostroma Wologda, sowie in einem Theil der Ostsee⸗ provinzen.

Das macht nachträglich einen ganz merklichen Strich durch die Rechnung, denn der Ausfall an Weizen wird durch Roggen ersetzt werden müssen, und Hafer scheint im ganzen europäischen Rußland knapp gerathen zu sein. Der Süden und Südwesten wird Hafer in großen Quantitäten brauchen. Von einer allgemeinen durchschnittlichen Mittelernte für alle Getreidesorten kann nach dieser Quelle nicht die Rede sein, namentlich wenn man berücksichtigt, daß in den Gouver⸗ nements Kursk, Woronesch, Podolien und Chersson auch das

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 9639, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. B In Oberschlesien sind am 30. v. M. gestellt 4152, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“: Für die bevorstehende Wintersaison haben die meisten Gruben Oberschlesiens ihre Preise schon festgesetzt und sind diese bei den fiscalischen Gräuben für Stück⸗, Würfel⸗ und Nußkohle ] Sum 2 ½ pro Centner erhöht, während für Förder⸗ und Klein⸗ kohlen ꝛc. die bisherigen Preise belassen wurden. Wiewohl der Ver⸗ kehr auf dem oberschlesischen Steinkohlenmarkte ein etwas regerer geworden, so ist derselbe gegen das vorjährige Herbst⸗ Heschäft dennoch zurückgeblieben. Der Absatz ist bei den hiesigen Gru⸗ en ein ungleichmäßiger; bei den fiscalischen Bergwerken ist er ein ziemlich guter, da diese Marken der guten Qualität wegen stets mehr begehrt sind als andere und weil gegenwärtig die Bahnverwaltungen mit ihren Kohlenzügen nach den Ostsee⸗Provinzen begonnen haben, sodaß von Königsgrube allein täglich ganze Züge mit Be⸗ triebskohlen dahin abgehen. Bei denjenigen Privatgruben, welche Kohlen an die Zuckerfabriken liefern, ist die Verladung gegen⸗ wärtig ebenfalls eine stärkere, bei den übrigen Gruben aber ist der Absatz immer noch ein schwacher zu nennen, obwohl sich infolge des verstärkten Betriebes bei der hiesigen Eisenindustrie der Absatz im ganzen etwas gehoben hat. An Hausbrandkohlen ist der Begehr gegenwärtig noch schwach, weshalb immer noch ein Theil der für diesen Zweck begehrtesten Sortimente auf die Halden kommt. Im allgemeinen ist jedoch eine Besserung im Kohlengeschäft eingetreten. Bei der Koks fabrikation dauert der geschwächte Betrieb fort, und es ist eine Aufbesserung des Koksgeschäfts erst dann zu erwarten, wenn sich der Betrieb bei den Hochöfen und Eisengießereien in Oberschlesien wieder gehoben haben wird.

Bei der Verdingung der linksrheinischen Eisenbahn waren, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, „Gute Hoffnungs⸗Hütte“ und „Aachener Hüttenverein“ mit 114 Mindestfordernde für 8150 t Stahlschienen und mit 110 für 7300 t Quer⸗

schwellen. 8

Leipzig, 31. August. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per September 3,75 ℳ, per Oktober 3,77 ½ ℳ, per November 3,77 ½ ℳ, per Dezember 3,80 ℳ, per Januar 3,82 ½ ℳ, per Februar 3,82 ½ ℳ. per März 3,85 ℳ, per April 3,87 ½ ℳ, per Mai 3,90 ℳ, per Juni 3,90 ℳ, per Juli 3,90 Umsatz 25 000 kg. 8

Braunschweig, 31. August. (W. T. B.) Gewinnziehung der Ieeans n ge 20 Thaler⸗Loose: 90 000 Ser. 2656 Nr. 2, 7200 Ser. 6364 Nr. 9, 6000 Ser. 744 Nr. 11, 3000 Ser. 9111 Nr. 36: je 300 Ser. 725 Nr. 7, Ser. 793 Nr. 34, Ser. 2652 Nr. 7, Ser. 2656 Nr. 44, Ser. 2944 Nr. 34, Ser. 4301 Nr. 44, Ser. 4966 Nr. 5, Ser. 6195 Nr. 1, Ser. 7651 Nr. 33, Ser. 9246 Nr. 36; je 240 Ser. 2420 Nr. 1, Ser. 3033 Nr. 10, Ser. 3399 Nr. 39, Ser. 4254 Nr. 44, Ser. 7111 Nr. 34, Ser. 7651 Nr. 19.

Wien, 31. August. (W. T. B.) Der ehemalige Gouver⸗ nbre der österreichisch⸗ungarischen Bank Moser ist gestorben.

London, 31. August. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗

ladung angeboten. New⸗York, 31. August. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete fest, war im Verlaufe matt und schloß zu niedrigsten Tages⸗ Erfer Der nüssat, 2 .“ betrug 238 000 Stück. Der ilbervorrath wird auf 1 950 000 Unzen geschätzt. Silber⸗ verkäufe fanden nicht statt. .“ eizen anfangs stetig, dann nachgebend und flau den ganzen Tag auf Kabelnachrichten. Mais anfangs schwach, später 8eee

des „Centralblatts der Bauverwaltung“, später weiter abgeschwächt auf Realisirungen der Haussiers.

auf günstiges Wetter. Schluß flau.

Chicago, 31. August. (W. T. B.) Weizen anfan flau. Mais anfangs schwach, dann nachgebend und flau Tag auf New⸗York.

g8 schwach⸗ den ganzen.

. 9“ Verkehrs⸗Anstalten.

1 In Postpacketen nach Großbritannien und Irland dürfen bis auf weiteres Lumpen, Betten und Bettwäsche, sowie getragene Kleidungsstücke nicht eingeführt werden.

Laut S aus Herbesthal ist die

zweite

englische Post über Ostende vom 31. August ausgeblieben. Grund: Beschädigung an den Schaufelrädern des Schiffes.

Bremen, 31. August. (W. T. B.)

Norddeutscher Lloyd.

Der Postdampfer „Gera“, von Baltimore kommend, ist am 30. August

Morgens auf der Weser angekommen. „Hohenstaufen“ hat am 30. August Morgens die Southampton na dampfer „Bayern“, nach Ost⸗Asien bestimmt, Vormittags in Hongkong angekommen.

Der Reichs⸗Postdampfer

Reise von

Antwerpen fortgesetzt. Der Reichs⸗Post⸗ ist am 30. August Der Reichs⸗Postdampfer

„Neckar“ hat am 29. August Nachmittags die Reise von Genua

nach Port Said fortgesetzt. Der Postdampfer „Wes

er“, nach

Brasilien bestimmt, hat am 30. August Morgens Dover passirt.

Der Postdampfer „Condor“, von Brasilien kommend,

30. August Morgens Dungeneß passirt.

Hamburg, 31. August. (W. T. B.) Hamburg kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der P „Moravia“ ist, von Hamburg kommend, gestern Abend

York eingetroffen. London, 31. August. (W. T. B.) Der Union

„Nubian“ ist heute auf der Ausreise von Lissabon abg

Mannigfaltiges. Hannover, 30. August. Im Dorfe Magelsen

„Hann. Cour.“ zufolge, 21 Gebäude und die Kirche d

Feuersbrunst vernichtet worden.

Bautzen, 31. August. Eine bedeutende Feuersbr.

nichtete, wie „D. B.

hat am Ameri⸗ ostdampfer in New⸗

dampfe egangen.

sind, dem durch eine

unst ver⸗

H.“ meldet, in dem Stadtviertel zwischen Holz⸗

markt⸗ und Ziegelstraße zehn von ärmeren Leuten bewohnte Gebaͤude:

zwei Scheunen wurden eingeäschert.

Neubrandenburg, 30. August. Das Standbi

EEE“

Reuter's, das jetzt in Berlin vollendet ist, wird den „Meckl. Nachr.⸗

zufolge demnächst hier aufgestellt und am 10. Oktober enthüm Es besteht in einer Statue aus Bronze in Ueberlebensgröße Sockel aus Granit.

Bremen, 31. August. gemeldeten Speicherbrand im Freihafen sind 800 Ball wolle theils verbrannt, theils durch Wasser beschädigt. beträgt circa 150 000

London, 30. August.

Das Whiskylager wurde gerettet. Aus der Park Slip⸗Zeche

llt werden. mit einem

Bei dem in der gestrigen Nr. d. Bl.

en Baum⸗

Der Werth

979 in Aber⸗

kenfig in Glamorganshire, dem Schauplatz des gemeldeten furchtbaren

Grubenunglücks, wurden heute Morgen die in dem aufgefundenen Leichen herausgeschafft. Diese boten einen e

Bergwerk ntsetzlichen

Anblick; die meisten waren von gräßlichen Brandwunden entstellt.

Sobald sie identificirt worden waren, wurden sie in einfa gelegt und in die Wohnungen ihrer Familien geschafft.

Liverpool. Das große Liverpooler Schiff „Newf

che Särge

II1

wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, sammt der Ladung auf der

Reise nach Brisbane verloren gegangen. Zwölf

ertranken.

Personen

Rom. Mit 1. Oktober d. J. treten, wie man den „Münch.

N. N.“ aus Rom schreibt, dort neue Bestimmungen b des Ciceronewesens in

ezüglich

Kraft. Danach haben alle „freien“

Fremdenführer (Ciceroni) künftig vor einer Magistratscommission ein

wissenschaftliches Examen abzulegen; ihr Tarif ist folgender

: Für die

erste auch nicht vollendete Stunde 3 Fr., für jede weitere Stunde 2 Fr.; für alle Stundenbruchtheile ist auf Grund des Zweifrancs⸗ Tarifs zu bezahlen. Ferner entrichtet der Fremde bei dem Besuche

von Galerien ꝛc. dem Cicerone den Eintrittspreis. der Hotels gelten diese Bestimmungen nicht. Außerdem Ciceroni jede Belästigung der Fremden verboten werden.

Aus den Alpen.

Für die Ciceroni

soll den

Ein Berliner Bankier, Namens Brock,

welcher eine Besteigung des Monte Grivola im Aosta⸗Thale aus

führen wollte, stürzte, wie man der „N. Zürch. Ztg.“ a unter dem 30. August meldet, mit zwei Führern in grund. Alle drei sind todt.

Brüssel. Ueber das mehrerwähnte Eisenbahn

us Aosta einen Ab⸗

unglück,

welches sich am 29. August Morgens am Eingang des Brüsseler

Nordbahnhofes ereignete, wird der „Frkf. Ztg.“ noch Der zerschmetterte Zug ist der um 7 Uhr Morgens von An abfaährende Personenzug, welcher um 8 Uhr 24 Min. i

berichtet twerpen n Brüssel

einzutreffen hat. Der Zug war zeitig eingelaufen, wurde aber durch einen auf seinem Geleise stehenden anderen Zug verhindert, in den

Bahnhof einzufahren. Einige Minuten später traf auf Geleise der Ostender Schnellzug ein, der um 6 Ostende abfährt. Dieser war auch zu regelmäßiger Zeit ei allein beide Züge folgten so rasch aufeinander, daß dem Zug nicht zeitig die gehörigen Signale gegeben werden Trotzdem gewahrte der Maschinist des Ostender Zuges d Wund machte sofort mit Dampf Halt. Allein es war

demselben Uhr von ngelaufen, stender konnten. ie Gefahr schon zu

spät; der Zusammenstoß geschah. Wäre der Schnellzug in vollem Gange gewesen, die Katastrophe würde eine fürchterliche gewesen sein. Glücklicherweise wurden nur die drei letzten Wagen des Antwerpener Zugs zerschmettert und zwar auf sehr eigenthümliche Weise. Der

letzte Wagen, welcher also den vollen Stoß der Locom anderen Zuges erhielt, ist fast unbeschädigt in die zwei Wagen gedrungen. Wagen befanden, sind mit dem Schrecken letzungen davongekommen. Um so

hrecken und leichte schlimmer erging

otive des folgenden

Die Reisenden, welche sich in diesem letzten

ren Ver⸗ es den

Insassen der zwei folgenden Wagen. In einem Coupé erster Klasse fand man zwei Herren vollständig zwischen den Kissen zerquetscht; beide, schwer am Kopf verletzt, starben wenige Minuten nach dem Un⸗ glück. In den anderen Wagen, oder richtiger unter deren Trümmern, lagen ungefähr dreißig Reisende, alle mehr oder weniger schwer ge⸗ troffen, sechs von ihnen gefährlich verletzt. Eine Dame aus Lierre,

Gemahlin des dortigen Einkommensteuer⸗Beamten, ist Nachmittage gestorben.

noch am

Zwei andere, darunter ein Pastor aus Hans⸗

wyck, welcher am 4. September sein 25 jähriges Amtsjubiläum begehen

sollte, sind in Lebensgefahr. Dem Pastor wurden. die Ri

ppen ein⸗

stoßen und außerdem erhielt er eine sehr schwere Quetschung am

e Bein; das Bein sollte ihm abgenommen werden. Ob der

Greis die

Operation überstehen wird, ist fraglich. Unter den leicht Verwundeten be⸗ findet sich auch der Konsul des freien Oranjestaats in Brüssel. Daß kein einziger Reisender von dem Ostender Schnellzug verletzt wurde, ist ein kaum glaubbares Glück. Dieser Zug war vollgepfropft. Es

ist der sogenannte „train des maris“, welcher Montags sehr zahlreichen Kaufleute und Geschäftsmänner, die den S Ostende, Blankenberghe und Heyst bei ihrer Familie zubrin Brüssel zurückführt. Fünf bis sechs Züge folgen aufeina bis 10 Uhr Morgens die sehr zahlreichen Sonntagsausflüg für das Geschäft heimzubringen. so hätte man die Opfer nach Hunderten zählen mögen. liche Untersuchung ist sofort eingeleitet worden.

früh die onntag in gen, nach nder, um gler zeitig

Wäre einer dieser Züge verunglückt, Eine gericht⸗

838 8 Aufgebote,; ustellungen u. —f

Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

g'H 92 105

Oeffentlicher

Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. „Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten Bank⸗Ausweise. 8

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[32521]

In der Strafsache gegen

1) Wilhelm Leopold Storch, geboren am 20. April 1871 zu Fulda, zuletzt wohnhaft daselbst,

2) Magnus Becker, geboren am 28. Dezember 1871 zu Petersberg, zuletzt wohnhaft daselbst,

3) Clemens Derbort, geboren am 13. Januar 1871 zu Petersberg, zuletzt wohnhaft daselbst,

4) Franz Wilhelm, geboren am 12. August 1869 zu Unteralba, zuletzt wohnhaft in Wüstensachsen,

wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hier⸗ selbst vom 17. August 1892 auf Grund des § 480. bezw. 326 der Strafprozeßordnung und § 140 des Strafgesetzbuchs das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten zur Deckung der die⸗ selben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des § 326 Ab⸗ satz 1 der Strafprozeßordnung veröffentlicht wird. Hanau, den 24. August 1892. 8 1 Der Erste Staatsanwalt:

Schumann.

[3243505 Beschluß. X““ Auf Bericht des Landgerichts⸗Raths Isemann, auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnenflüchtigen Nikolaus Koenig, geboren den I. Juli 1861 zu Meisengott, Kreis Schlettstadt, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt. . Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ fügung im Deutschen Reichs⸗Anzeiger sowie in den „Elsässischen Nachrichten“ verordnet. Colmar, den 18. August 1892. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Rauschkolb. Isemann. Prinz. Beglaubigt: Der Landgerichtssekretär: (L. S.) Weidig.

[32436]

In der Strafsache gegen den Füsilier Theobald Hartmann bei der 11. Comp. Füsilier⸗Regiments von Gersdorf (Hessisches) Nr. 80, Fabrikarbeiter aus EEG z. Zt. unbekannt wo, wegen Fahnenflucht, wird,

da der Angeschuldigte Hartmann des Vergehens gegen § 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs beschul⸗ digt ist, auf Grund der §§ 480, 326 der Straf⸗ prozeßordnung und § 246 Mil.⸗Str.⸗Ger.⸗Ordg. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 ℳ, in Worten „Dreitausend Mark“, das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen des Angeschuldigten mit Be⸗ schlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger in dem Altkircher Kreisblatt angeordnet. Mülhausen, den 18. August 1892. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. (gez.) Rummel. Peters. Knaudt. Zur Beglaubigung: Der Landgerichts⸗Secretär: J. V.: (L. S.) Krug.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[32523] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 61 Nr. 2803 auf den Namen des Architekten Hugo Eggert zu Berlin eingetragene, in der Lübeckerstraße Nr. 49 belegene Grundstück am 31. Oktober 1892, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36 versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,86 Reinertrag und einer Fläche von 4 a 69 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ esondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, viederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des CeFishe⸗ Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks —— werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach olgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 31. Ok⸗ tober 1892, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, wie oben, verkündet werden. 8s8

Berlin, den 18. August 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.

[32524] Zwangsversteigerung.

Im Wege der reauns soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 85 Blatt Nr. 3529 auf den Namen des Maurermeisters Carl Klein zu Berlin ein⸗ getragene, Ecke Straße 2 und 6, angeblich Burgs⸗ dorfstraße Nr. 14, Ecke Wildenow⸗Straße, belegene Grundstück am 3. November 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof,

Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 0,99 Reinertrag und einer Fläche von 6 a 97 qm zur Grundsteuer, da⸗ gegen zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende achweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, eben⸗ da, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im l termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. November 1892, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, ver⸗ kündet werden. 5 Berlin, den 25. August 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77.

[32525] Zwangsversteigerung. 16“

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 74 Blatt Nr. 3190 auf den Namen des Baumeisters Gustav Romberg zu Berlin ein⸗ getragene, in der Spenerstraße Nr. 8 belegene Grundstück am 24. Oktober 1892, Vormittkags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 8 a 26 qm groß und mit 21 400 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle ealberechtigten werden aufge⸗ fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Oktober 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 27. August 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77.

[32526]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Bereiter F. Stoll hieselbst gehörigen, allhier belegenen Wohnhauses Nr. 51 mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 2. Novbr. 1892, zum Ueberbot am Mittwoch, den 23. No⸗ vember 1892, jedesmal Vormittags 11 Uhr, zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Mitt⸗ woch, den 2. Novbr. 1892, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, im Schöffengerichtssaale des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 17. Ok⸗ tober 1892 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Secguester bestellten Senator Neumeister hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Sternberg (Meckl.), den 17. August 1892.

Großherzogliches Amtsgericht. [32366]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des Roesch'schen Wohnhauses Nr. 538 (Brandnr. 814) hieselbst ist zur Abnahme der Rechnung des Se⸗ questers zur Erklärung über den Theilungsplan so⸗ wie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Sonuabend, den 8. Oktober 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 1. Oktober d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.

Teterow, den 30. August 1892.. *

Großherzogliches Amtsgericht.

1 [32367] . In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des Schlachter Hebeschen Wohnhaufes Nr. 265 C (Brandnr. 424) hieselbst ist zur Abnahme der Rech⸗ nung des Sequesters, zur Erklärung über den Thei⸗

lungsplan sowie zur Vornahme der Vertheilung

Termin auf Sonnabend, den 8. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Theilungs⸗ plan und die Rechnung des Sequesters werden vom 30. September d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein. Teterow, den 25. August 1892 Großherzogliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Folgende auf den Inhaber lautende Prioritäts⸗ Actien bezw. Obligationen der Oberschlesischen Eisen⸗ bahngesellschaft, nämlich:

1) die Prioritätsactie Litt. A. Nr. 259 über 100 Thlr. = 300 ℳ, ausgegeben auf Grund Privilegii vom 7. März

2) die Prioritätsobligationen Litt. C. Nr. 2039, Nr. 3296 und Nr. 9325, lautend über je 100 Thlr. = 300 ℳ, ausgegeben auf Grund

8 1“ Privilegii vom 24. März

2 7

sind durch Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Mi⸗ nisters zur baaren Rückzahlung des Nennwerthes zum 2. Januar 1887 gekündigt, jedoch trotz der in den vorgeschriebenen Zeitungen unter dem 25. Juni 1886 geschehenen Veröffentlichung dieser Bekannt⸗ machung des Herrn Finanz⸗Ministers durch die Königliche Eisenbahn⸗Direction Breslau seitens der Inhaber bisher nicht zur Einlösung präsentirt worden.

Auf Antrag der Königlichen Eisenbahn⸗Direction Breslau sollen die oben genannten Actien bezw. Obligationen amortisirt werden.

Es werden daher die gegenwärtigen Inhaber der⸗ selben aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 3. November 1892, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 89 im II. Stock des Gerichtsgebäudes) ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.

Breslau, den 10. März 1892. 8

Königliches Amtsgericht.

172433 Aufgebot. .““

Die Firma J. B. Berentzen zu Haselünne hat das Aufgebot des von dem Königlichen Haupt⸗Zollamt zu Nordhorn im Dezember 1884 ausgestellten Pfand⸗ scheins über Schuldverschreibungen der Preuß. consol. 4 % Staatsanleihe im Betrage von 18 000 ℳ, die als Zollcreditcaution hinterlegt worden, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Mittwoch, den 28. De⸗ zember 1892, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Neuenhaus, den 8. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

Von dem unterzeichneten Amtsgerichte ist beschlossen

worden, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen:

1. auf Antrag des Stadtraths zu Großenhain als Ver⸗ treter der Stadtgemeinde daselbst behufs Ermitte⸗ lung bez. Ausschließung des unbekannten Inhabers der Actie Serie I. Nr. 98 zu 300 des durch Liquidation aufgelösten Actienvereins zum Gesell⸗ schaftshause zu Großenhain;

11 auf Antrag des Königlichen Finanz⸗Ministeriums zu Dresden in allgemeiner Vertretung des Staatsfiscus im Königreiche Sachsen behufs Ermittelung der möglicherweise vorhandenen unbekannten Erben der am 12. März 1890 im Stadtkrankenhause zu Großenhain verstorbenen, ledgen Johsnae. Sophie Klöditz, geboren daselbst am 17. Juli 1817, deren Nachlaß nach Berichtigung der Nachlaßpassiven und der Kosten des Erbschaftsgerichtes sowie des Nachlaß⸗ vertreters in dem Großenhainer Sparkassenbuch Nr. 22 549 über 1071 8 besteht;

III auf Antrag des Hausbesitzers Ferdinand Oswald Zscheile in Kolmnitz behufs Herbeiführung der Löschung der nachstehenden auf dem früher von ihm besessenen Hausgrundstück Fol. 4 des Grund⸗ und Hypothekenbuches für Kolmnitz in Rubr. III. ein⸗ getragenen Hypotheken:

1) unter 1/I a. 2 Thlr. 13 Gr. Conv. Geld oder 2 Thlr. 18 Gr. 4 Pf. im 14 Thalerfuße, unbe⸗ zahltes Kaufgeld dem abwesenden Johann Gottfried Zschieschner lt. Kaufs vom 18. Januar 1819,

2) unter 1/I b. 2 Thlr. 13 Gr. Conv. Geld oder 2 Thlr. 18 Gr. 4 Pf als unbezahltes Kaufgeld, überwiesenes eheweibliches Einbringen für Johanne Christiane Haberlandin, geb. Zschieschnerin,

3) unter 2/II a. 47 Thlr. Conv. Geld oder 48 Thlr. 9 Gr. 2 Pf. im 14 Thalerfuße unbezahltes Kaufgeld für Johann Gottlob Beier in jährlichen Terminen zu 6 Thlrn.,

4) unter 2/IIb. 5 Thlr. Conv. Geld oder 5 Thlr. 4 Gr. 2 Pf. im 14 Thalerfuße Be⸗ gräbnißgeld für den zuletzt versterbenden Theil der beiden Auszügler Johann Gottlob Beier und dessen Ehefrau Marie Elisabeth Beier,

5) unter 3/IIIa. 47 Thlr. 11 Gr. Conv. Geld oder 48 Thlr. 23 Gr. 3 Pf. im 14 Thalerfuße, eheweibliches Einbringen für Johanne Christiane Haberlandin, geb. Zschieschnerin, 8

deren jetzige Berechtigte sämmtlich unbekannt sind;

IV.

auf ““ der verw. Agnes Tiebel in Dresden be⸗ e

hufs Herbeiführung der Todeserklärung des am 18. April 1813 zu Riesa geborenen Johann Gott⸗ helf Gorisch, der sich zuletzt in Großenhain aufge⸗ halten und in den vierziger Jahren, angeblich um aus Europa auszuwandern, von Großenhain entfernt hat und von dessen Leben seit dieser Zeit, also seit spätens 1849 keine Nachricht weder durch ihn selbst noch durch einen anderen vorhanden ist. Die An⸗ tragstellerin ist laut des beim unterzeichneten Amts⸗ gericht niedergelegten Testamentes der einzigen ver⸗ storbenen Tochter des genannten Gorisch dergestalt als Universalerbin eingesetzt worden, daß, wenn Jach Ablauf von 40 Jahren Gorisch nicht mehr am Leben

ist, der gesammte Nachlaß an sie fällt.

Es wird daher als Aufgebotstermin betreffs des erblosen Nachlasses unter II., der Hypotheken unter III. der 2. Januar 1893, 9 Uhr Vormittags, bezüglich der Todeserklärung unter IV. und der Aectie unter I. b der 1. Juni 1893, 9 Uhr Vormittags, bestimmt und werden zu I. der unbekannte Inhaber der bezeichneten, zu II. die etwa vorhandenen unbekannten Erben, zu III. die unbekannten Berechtigten an den be⸗ zeichneten Hypotheken,

zu IV. Johann Gotthelf Gorisch, aufgefoerdert und zwar die zu II. un III. Genannten späkestens am 2. Jannar 1893, 9 Uhr Vormittags, dagegen die unter I. und IV. Genannten spätestens am 1. Juni 1893, 9 Uhr Vormittags, persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll⸗ mächtigte vertreten an hiesiger Gerichtsstelle zu er⸗ scheinen und ihre Ansprüche und Rechte hier anzu⸗ melden resp. zu I. die dort bezeichnete Urkunde vor⸗ zulegen widrigenfalls auf weiteren Antrag

zu I. bis III. die unbekannten Interessenten bezw. Erben für ausgeschlossen und ihrer Ansprüche werden für verlustig erachtet werden, und die zu I. bezeichnete Actie für kraftlos erklärt und der Nachlaß zu II. als erblos dem Königlichen Staatsfiscus ausgeant⸗ wortet, die zu III. bezeichneten Hypotheken gelöscht und der zu IV. genannte Gorisch für todt erklärt und sein Vermögen den sich legitimirenden Erben herausgegeben werden wird. 88

Großenhain, am 14. Juli 1892.

Königlich Sächsisches Amtsgericht.

8— Ass. Lessing, H.⸗R.

[32373] Aufgebot. 8 Auf den Antrag der Erben des zu Bredow ver⸗ storbenen Tischlermeisters Gustav Jaeger, vertreten durch den Rechtsanwalt Freude in Stettin, wird der Inhaber des angeblich gestohlenen Hypotheken⸗An⸗ theilscheines Litt. A. Nr. 223 über, 100 der Genossenschaftlichen Grund⸗Kreditbank für die Pro⸗ vinz Preußen aufgefordert, seine Rechte auf den ge⸗ nannten Schein spätestens in dem Aufgebotstermine den 16. März 1893, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 63) an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. Königsberg, den 15. August 1892. , Königliches Amtsgericht. XVII.

1““

[11535] Aufgebot.

Der Bahnhofsrestaurateur Kuno Mester in Neun⸗ kirchen bei Köln hat sein Leben für die Summe von 3000.00 bei der Deutschen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck versichert. Die ihm von letzterer Gesellschaft darüber am 19. Mai 1885 er⸗ theilte Police Nr. 86 896 ist angeblich abhanden ge⸗ kommen. 1

Auf Antrag des Bahnhofsrestaurateurs Kuno Mester, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Brehmer in Lübeck, wird der unbekannte Inhaber der gedachten Police aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche an dieselbe spätestens in dem auf Freitag, den 10. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, auch die Police vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Lübeck, den 12. Mai 1892.

Das Amtsgericht. Abtheilung I. (gez.) Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Propp, Gerichtsschreiber.

[10580] Aufgebot.

Rücksichtlich der nachbenannten, angeblich abhanden

gekommenen Urkunden: 1. des von der Deutschen Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck am 3. Mai 1878 über die Verpfändung der auf das Leben des Lehrers Conrad Gustav Franz Philipp in Beneschau lautenden Police Nr. 61446 ausgestellten Depositalscheines.

II. des von derselben Gesellschaft am 29. Sep⸗ tember 1871 über die Verpfändung der auf das Leben des Schneidermeisters Heinrich Gustav Koerber in Görlitz lautenden Police Nr. 33561 ausgestellten Depositalscheines;

ist das Aufgebotsverfahren beantragt worden und zwar:

ad I. von dem Lehrer Conrad Gustav Franz Philipp in Annaberg,

ad II. von dem städtischen Steuererheber Heinrich

Gustav Koerber in Görlitz, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fehling in Lübeck.

Diesem Antrage gemäß werden Alle, welche an die bezeichneten Urkunden Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Freitag, den 3. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, daß die gedachten Urkunden für kraftlos erklärt werden sollen.

Lübeck, den 9. Mai 1892.

Das Amtsgericht. Abth. I. (gez.) Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Propp, Gerichtsschreiber.

[19862]

Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Berlin:

1) des für Leopold Vogel ausgefertigten Spar⸗ kassenbuchs Nr. 223 628 mit einem Guthaben von be1“

von dem Kaufmann Hermann Harder hier,

2) des für Franz Glinicke ausgefertigten Spar⸗ kassenbuchs Nr. 515 951 mit einem Guthaben von 140 76 ₰,

von dem Fabrikanten F. Glinicke hier,

3) des für die Arbeiterin Bertha Lubinska aus⸗ gefertigten Sparkassenbuchs Nr. 630 753 mit einem Guthaben von 35 59 ₰,

von der Arbeiterin Bertha Lubinska hier,