1892 / 215 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Sep 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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ÜArereeene ege⸗

theilung des Zuschlags wird am 9. November 1892, Nachmittags 12 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle,

wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 12. August 1892. 1 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.

[34036] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhausparzellen Band 10 Nr. 365 auf den Namen des Bankiers Alphonse Heckner hier eingetragene, in der Borsigstraße Nr. 31 a belegene Grundstück am 11. November 1892, Vormittags 10 ½⅞ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., Saal 36, versteigert werden. as Grundstück ist bei einer Fläche von 9 a

04 qm mit 20 150 Nutzungswerth zur Ge⸗

bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufge⸗ fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Schsuß es herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. November 1892, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 12. August. 1892. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.

[34037]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der früher dem Fuhrmann Heinrich Schmidt gehörigen Häuslerei Nr. 38 zu Zarrentin wird zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vornahme der Verthei⸗ ung Termin auf Mittwoch, den 21. September 1892, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude u Wittenburg bestimmt, zu welchem die Betheiligten geladen werden. Der Theilungsplan und die Rech⸗ aung des Sequesters sind auf der Gerichtsschreiberei ur Einsicht der Betheiligten ausgelegt.

Wittenburg, den 7. September 1892. Großherzogliches Amtsgericht.

34038

In Sachen des Gastwirths Christian Schwartz in Gr. Rhüden, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Steigertahl in Seesen a. H. gegen 1) den Bierver⸗

leger Carl Groitsch, 2) dessen Ehefrau, Anna, geb.

Mandersheim, in Lutter a. Bge., Beklagte, wegen Hypothekforderung, wird der auf den 13. d. Mts., Morgens 9 Uhr, anberaumte Versteigerungstermin

f Antrag des Gläubigers aufgehoben. 8

Lutter a. Bge., den 9. September 1892

Herzogliches Amtsgericht. Lutterloh. 23117]

Das K. Amtsgericht München I. Abtheilung A. ür Civilsachen hat unterm 2. d. M. folgendes Aufgebot erlassen:

dem bischöflichen Bezirkskämmerer Pfarrer Kolb in Weiler kam in der Nacht vom 8. auf 9. Oktober v. J. ein zum Pfarr⸗Oekonomie⸗Baufond von Ebratzhofen gehöriger und auf diesen vinculirter 3 ½ % Pfandbrief der süddeutschen Bodencreditbank Ser. XXXIX. Litt. K. Nr. 224324 zu 200 ab⸗ handen.

Auf Antrag des K. Advocaten und Rechtsanwalts Justiz⸗Rath Riegel namens des dermaligen Pfarrers und Pfründeverwalters Ulrich Uhl von Ebratzhofen, wird nun der Inhaber obigen Pfandbriefs aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine am Freitag, den 7. April 1893, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftsjzimmer Nr. 40/II. (Augustinerstock) seine Rechte bei gefertigtem Ge⸗ richte anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen,

mwmidrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, 6. Juli 1892. 1 Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.

[9209]

Das Königliche Amtsgericht München I., Ab⸗ theilung A. für Civilsachen, hat unterm 3. Mai 1892 folgendes Aufgebot erlassen: Es ist angeblich zu Verlust gegangen der Versicherungsschein der Bavyer. Hyp.⸗ & Wechselbank dahier vom 9. Februar 1863 Nr. 7117 Fol. 238 G. B. III. unterzeichnet von Dirigent Brattler und Administrator Gottschall, wonach das Leben des Frühmeßbenefiziaten Joh. Georg Koneberg in Babenhausen auf Lebensdauer für die Summe von 800 fl. versichert worden ist. Auf Antrag des K. Advocaten und Rechtsanwalts Justiz⸗Raths Kleinschrod namens des Benediktiner⸗ F̃f.* e. ziee JH⸗ 1 5 N stiftes St. Stefan in Augsburg, welchem der Ver⸗ sicherte nun verlebte Pater Hermann Koneberg als Kapitular angehörte, wird nun der Inhaber obigen Scheines aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am Mittwoch, den 30. November Ifd. Irs., Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäfts⸗ zimmer Nr. 40 II. (Augustinerstock) seine Rechte bei Gericht anzumelden und den Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

München, 4. Mai 1892.

Der Königliche Gerichtsschreiber: (L. S.) Horn.

[9284]

Das Königliche Amtsgericht München I. Ab⸗ theilung A. für Civilsachen hat unterm 3. Mai 1892 folgendes Aufgebot erlassen:

Es ist angeblich zu Verlust gegangen der Depo⸗ sitenschein der bayr. Vereinsbank dahier Nr. 6970 vom 3. März 1891, wonach der Privatier Adalbert

von Probstner dahier bei genannter Bank Aktien derselben im Nennwerthe von 10 800 als offenes Depot hinterlegt hat. Auf Antrag des Rechts⸗ anwalts Pailler für den Hinterleger, welcher nicht mehr angeben kann, von welchen Directorialmitgliedern der verlustige Schein gezeichnet war, wird nun der allenfallsige Inhaber des letzteren aufgefordert, seine Rechte hierauf bis spätestens im Aufgebotstermine am Montag, den 28. November laufenden Jahres, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 40/II. anzumelden und den Depositenschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, den 4. Mai 1892.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Horn.

6

[2070630) Aufgebot. Das Svparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Neudamm Nr. 2571 über 795,29 ℳ, ausgefertigt für Friedrich Daeneke in Zicher, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf den Antrag der letzten ch der Wittwe Daeneke, Marie, icher, zum Zwecke der neuen Aus⸗

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fertigung amortisirt werden. Es wird daher der

Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 18. Januar 1893, 10 Uhr Vormittags, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er⸗

folgen wird. 8

Neudamm, den 22. Juni 1892. Königliches Amtsgericht.

[29276] Aufgebot. 3

Die Wittwe Bergmann Wilhelm Winkelmann in Vormholz hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Sparkasse in Witten Nr. 12 673, auf den Namen des Bergmanns Wilhelm Winkelmann in Vorm⸗ holz ausgestellt, über 2432,05 lautend, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Februar 1893, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Witten, den 4. August 1892.

Königliches Amtsgericht.

8 [34049]

Hypothekenbuche gelöscht würde.

Aufgebot. Nachdem bei den nachverzeichneten Hypothekenforderungen die Nachforschungen nach den resp. rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag der Besitzer der hypothecirten Grund⸗ ücke alle diejenigen, welche auf irgend eine der angegebenen Forderungen ein Recht zu haben glauben, hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterfertigten Gerichte innerhalb 6 Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und im

8 Forderung. Im Hypotheken⸗

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und es Gläubi 8 8 . äubiger. Gegenstand. Eintrags. Gläubige

. 1 1““ Betrag Datum buche eingetragene der Grundstücke.

8 Hy Hok Besitzer Hypothekenbuch

8 Verpfändete hypothecirten⸗

Grundstücke.

Steuer⸗ gemeinde.

J100, Fl. Ka⸗ 1. März Vermögensmasse der Anna pital. 1852. Gg. Seuffert Witt⸗ we von Gössen⸗

2. 400 Fl. Her⸗ 20. Juli Eva und Andreas Max auszahlung. 1846. Keßler von Ge⸗ münden.

Wohnungs⸗ Derselbe Andreas Max

recht. Keßler.

von Heßdorf. Barbara

ehel. der Barbara

Wirth von Gössen⸗

heim.

30 Kr. 16. AprilsJohann Adam En⸗Joh. ital. 1834. gelhaupt von Mit⸗ telseim.

6. 100 Fl. Abfin⸗ 11. Dezbr. Johannes Fischer, dungssumme 1849. ledig vo ittel⸗

Wohnungs⸗ Datum d. seim. u. Nutzungs⸗Vortrags recht.

Aufgebotstermin wird auf Mittwoch, den anberaumt.

J100 Fl. Wohn⸗ 2. sitz⸗Caution. 12

22 Fl. Kap

Gemünden, am 27. Juli 1892.

Wittwe und Jakob Popp, heim. Bauer in Gössen⸗ heim.

mann in Gemünden.

mann in Gemünden, 2 8 . 20 Fl. Kapital. 28. Juli Emanuel Nordmann Johann Väth, Schrei⸗ Gössenheim. VI. 476 Pl.⸗Nr. 6175. 1846 ner in Gössenheim. irth, un⸗Derselbe.

haupt, Mittelseim. Johannes Bauer in Mittel⸗ seim.

Maria Hack Gössenheim. Nachlaß

SPl.⸗Nr. 5860.

II. 303 Pl.⸗Nr. 93

Gemünden. Wohnhaus.

Keßler, Kauf⸗

Keßler, Kauf⸗ 8

H.⸗Nr. 45 u. ff.

Pl.⸗Nr. 320 Wohnhso. u. ff.

Wohnhs.

Adam Engel⸗ Mi Bauer in

Habig,

12. April 1893, Vormittags 9 Uhr, dahier

Kgl. Bayer. Amtsgericht Schultheis.

[34044] Alufgebot. 8 Der Erbpächter Heinrich Kramer Nr. 7 zu Leussow hat die Mortification des zum Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuche seiner Erbpachthufe Fol. 4 zinsenlos für die Erbpächterwittwe Sophie Reimer, geb. Fehlandt, eingetragenen Altentheils⸗Ultimatum von 5100 beantragt. Alle diejenigen, welche diesem Antrage widersprechen wollen, werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche und Rechte spätestens in dem auf den 9. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr, an⸗ gesetzten Termine geltend zu machen, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und das eingetragene Recht für erloschen erklärt wird. Ludwigslust, den 6. September 1892. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Kaven, Gerichtsschreiber.

[34048]

Das Kgl. Amtsgericht Stadtamhof hat unterm 5. September 1892 folgendes

2 Aufgebot

erlassen.

Auf dem Anwesen der Bauerseheleute Johann und Therese Ipfelkofer Hs.⸗Nr. 2 in Poign finden sich im Hypothekenbuche für Poign Band I Seite 126 und 127 eingetragen:

a. 1828 den 4. Jänner. Einhundertvierzig sechs Gulden fünfzig fünf Kreuzer ein Pfennig gleicher Erbtheil dem vermißten Soldaten Jakob Neumeier in jährlichen Fristen zu 10 Fl. bei Gericht zahlbar laut Uebernahms⸗ und Erbrechtsbrief de eodem.

An dieser Forderung wurden laut Löschungs⸗ vortrag vom 19. November 1836 auf erfolgte Zahlung 98 Fl. 55 ¼ Kr. gelöscht, so daß nur noch ein Restbetrag von 48 Fl. zu Recht besteht.

. 1828 den 4. Jänner. Einhundert dreizehn Gulden fünfzig fünf Kreuzer ein Pfennig dem Peter Neumeier von Grafentraubach laut oben allegirten Uebernahms⸗ und Erbrechts⸗ briefes.

Diese Hypothek wurde laut Löschungs⸗ vortrag vom 30. März 1836 bis auf einen jeßt noch bestehenden Rest von 20 Fl. ge⸗

öscht. 8 1836 den 30. März. Eintausend Gulden Zehrpfennige den Austräglern Josef und Anna Maria Ipfelkofer, wovon am Kopula⸗ tionstage des Uebernehmers 200 Fl. baar und die übrigen 800 Fl. in jährlichen unverzins⸗ lichen Fristen zu vierzig Gulden bezahlt werden müssen. Denselben gebäbrt auch der im unten allegirten Vortrage spezifisch aufgeführte Aus⸗ nahm im Geldanschlag zu einhundert Gulden einschlüssig des Herbergszinses laut Uebergabs⸗ briefes vom 27. Februar 1836.

Von dem Zehrpfennige der Wittwe Anna Maria Ipfelkofer wurde unterm 19. April 1837 der Betrag von 100 Fl. und eine Frist von 40 Fl., zusammen

Da bei den aufgeführten Forderungen die Nach⸗ forschungen nach den rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben sind, und von dem Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlungen an gerechnet, mehr als dreißig Jahre verflossen sind, so werden auf gestellten Antrag der Anwesensbesitzer Johann und Therese Ipfelkofer in Poign diejenigen, welche auf die vorgenannten Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten oder längstens in dem auf Mittwoch, den 12. April 1893, Vormittags 9 Uhr, in dem diesgerichtlichen Sitzungssaale festgesetzten Aufgebotstermin hiermit öffentlich unter dem Rechts⸗ nachtheile aufgefordert, daß im Falle Unterlassung der Anmeldung die genannten Forderungen für erloschen erklärt unnd im Hypothekenbuch gelöscht würden.

Stadtamhof, den 9. September 1892.

Der Königl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Auer.

[34042) Todeserklärungsaufgebot. 8

Auf den Antrag seines Vormundes, des Justiz⸗ Raths Max Schmidt in Altona, wird der seit vielen Jahren unbekannt abwesende, am 3. Mai 1822 in Heide als Sohn des Kaufmanns Nicolaus Lands⸗ mann und der Charlotte, geb. Biesten, geborne Johann Christian Wilhelm Landsmann, für welchen hier ein Vermögen von 5448 86 vor⸗ mundschaftlich verwaltet wird, hierdurch gerichtlich geladen, sich bis zum 28. Dezember 1892, Mittags 12 Uhr, im unterzeichneten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls er auf Antrag seines Vor⸗ mundes für todt erklärt und mit seinem Vermögen den Gesetzen gemäß verfahren werden wird.

Altona, den 27. August 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[34041] Aufgebot.

Nachdem der Steindrucker Carl Möller in Lange⸗ wiesen und der Handarbeiter Emil Moeller in Gehren, letzterer für sich und als Bevollmächtigter des Eisengießers Richard Möller in Gleishammer und des Schuhmachers Wilhelm Möller in Stadtilm, unter dem Erbieten zur eidlichen Versicherung ihrer Angaben glaubhaft gemacht haben, daß der am 18. März 1851 geborene Bäcker Hermann Möller von Gehren Ende der siebziger Jahre nach Rußland ausgewandert und daß ihnen über dessen Aufenthalt, Leben oder Tod seit über 20 Jahren keine Nachricht bekannt geworden sei und deswegen beantragt haben, nach Erlaß eines Aufgebots den Abwesenden für todt zu erklären und sein Vermögen den nächsten erb⸗ berechtigten Verwandten des ꝛc. Möller zu über⸗ weisen, so werden hiermit der Bäcker Hermann Möller, sowie alle diejenigen, welche an dessen Vermögen irgend welche Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 11. Februar 1893, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗

140 Fl. gelöscht.

falls der Bäcker Hermann Möller für todt erklärt

und sein Vermögen denjenigen, welche sich als seine nächsten Erben legitimiren, überlassen, jeder nicht

angemeldete Anspruch aber ausgeschlossen werden wird. Gehren, am 31. August 1892.

J. V.: Maempel.

[34040] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Auf Antrag Beikommender werden 8

1) der seit dem Jahre 1881 verschollene Friedrich

Hinrich Wilhelm Bergmann, fruͤher in Elmshorn, geb. den 24. Mai 1814 in Itzehoe, der seit einer Reihe von Jahren verschollene Seemann Hinrich Gries, früher in Elms⸗ horn, geb. den 14. Juni 1816 zu Cölln, der seit einer Reihe von Jahren verschollene Johann Benjamin Ostermann aus Elms⸗ horn, geb. den 21. Oktober 1821 zu Elms⸗ horn, der am 12. Mai 1852 zu Seester geborene Sohn der weil. Eheleute, Schiffs⸗Capitän Claus Thormählen und Anna, geb. Koop⸗ mann, in Elmshorn, namens Johann Thor⸗ mählen, welcher nach den beigebrachten Beweisthemen wahrscheinlich am 20. März 1891 in Nord⸗Amerika im Columbia⸗Flusse ertrunken und seitdem verschollen ist, hierdurch aufgefordert, sich spätestens zu dem auf Dienstag, den 6. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin hierselbst zu melden, widrigenfalls dieselben auf Antrag der Antragsteller für todt erklärt werden und ihr Vermögen den legitimirten Erben ausgeliefert werden wird,

Elmshorn, den 18. August 1892.

Königliches Amtsgericht. [23118] Aufgebot.

Auf Antrag des Wirths Andreas Förster in Neu⸗ Obra, als Vormunds des abwesenden Johann Mazur, wird der schon im Jahre 1862 von Koschmin an⸗ geblich nach Russisch⸗Polen verzogene und seitdem verschollene Johann Mazur aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 19. Mai 1893, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht sich schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird.

Koschmin, den 6. Juli 1892.

Königliches Amtsgericht.

[34046] Aufgebot.

Die unbekannten Erben der am 17. November 1890 verstorbenen, hier wohnhaft gewesenen Wittwe Anna Kiesel, geb. Uebel, werden auf Antrag des Nachlaß⸗ pflegers, Rechtsanwalts Dr. Reiche hier, auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 21. Sep⸗ tember 1893, Nachmittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anberaumten Auf⸗ gebotstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nach⸗ laß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu be⸗ gnügen verbunden sein soll.

Berlin, den 2. September 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 72.

[34045] Aufgebot.

1) Der am 6. März 1842 zu Coburg geborene Lakirergeselle Carl Ferdinand Emil Körschner hat sich im Jahre 1878 von hier entfernt, angeblich um nach Hamburg zu reisen, und ist seitdem keinerlei Nachricht über ihn eingegangen. Demselben ist in⸗ zwischen aus dem Nachlaß seiner Mutter, der Wittwe Bertha Körschner von hier, ein Erbtheil von 458 58 zugefallen.

2) Der am 8. August 1844 geborene Moritz Carl von Coburg ist im August 1858 nach Amerika aus⸗ gewandert und hat seitdem nichts mehr von sich hören lassen. Demselben ist aus dem elterlichen Nachlaß ein Ende 1890 im Ganzen 315 52 betragender Erbtheil zugefallen.

Auf Antrag zu 1) des Bildhauers Friedrich Körschner von hier, eines Bruders des Abwesenden und zu 2) der Geschwister der Abwesenden Sophie, verwittwete Höhn, Heinrich Carl und Ernst Samuel Carl, sämmtlich in Davenport (Nord⸗Amerika) werden die Abwesenden und deren unbekannte Erben aufgefordert, sich spätestens bis zu dem auf Sonn⸗ abend, den 18. März 1893, Vormittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Termin zu melden, widrigenfalls die Ab⸗ wesenden für todt erklärt und deren Vermögen an die sich legitimirenden Erbberechtigten ohne Caution überlassen werden wird.

Coburg, 29. August 1892.

Herzogl. Sächs. Amtsgericht. Abth. V. NIII8“ [34047] Aufgebot.

Der Kaufmann Hermann Behnke zu Reetz hat

s Nachlaßpfleger das Aufgebot der Gläubiger des Nachlasses des am 29. Juni 1892 zu Reetz ver⸗ storbenen Klempnermeisters Karl Hellmer in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. März 1879, be⸗ treffend die Zwangsvollstreckung gegen Beneficialerben und das Aufgebot der Nachlaßgläubiger im Geltungs⸗ bereiche des Allgemeinen Landrechts, beantragt. Alle Gläubiger und Vermächtnißnehmer des Hellmer'schen Nachlasses werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß spätestens in dem auf den S8. November 1892, Vorm. 10 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls sie gegen den Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. 9

Das behufs Erhaltung der Rechtswohlthat nieder⸗ gelegte Nachlaßverzeichniß vom 29. Juli 1892 liegt zu Jedermanns Einsicht auf der hiesigen Gerichts⸗ schreiberei aus.

Reetz, den 2. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

Fürstliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

zum D No. 215.

Mmenn.

chs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

den 12. September

1 1892.

.Untersuchungs⸗Sachen.

.Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

⸗=.

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S

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Bank⸗Ausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.

echtsanwälten

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[34043] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Restaura⸗ teurs Karl Heßler zu Zörbig, werden die unbekannten Rechtsnachfolger des am 16. August 1891 hierselbst verstorbenen Schneidermeisters Friedrich Mennicke aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 14. Juni 1893, Vormittags 9 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen werden wird. 8

Zörbig, am 1. September 1892.

Königliches Amtsgericht. [33862] Ausschlußurtheil. Verkündet am 31. August 1892. Dultz, Gerichtsschreiber.

In der Schepst schen Aufgebotssache V. F. 3/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rath Mendrzpk für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über 70 Thlr. Dar⸗ lehnsforderung des Wirehs Johann Christian Krüger aus Kullmen Wiedutaten, eingetragen im Grundbuch von Kiupeln Nr. 15 in Abtzeilung III. Nr. 4 auf Grund Schuldurkunde vom 25. Januar 1856 und übertragen auf das Grundbuchblatt Kiupeln Nr. 20. in Abtheilung III. Nr. 3, bestehend aus einer Aus⸗ fertigung der Schuldurkunde und einem Hypotheken⸗ buchsauszuge, betreffend das Grundstück Kiupeln Nr. 15, wird behufs Löschung für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller Besitzer Michael Schepft zu Kiupeln zur Last.

Tilsit, den 31. August 1892.

Königliches Amtsgericht. V.

Mendrzyk [33865

Durch Ausschlußurthéil unterzeichneten Gerichts von heute ist die Urkunde über eine Hypothek vom 31. Dezember 1862 wegen 70 Thlr. zu Gunsten der Verwaltung des Feuerbach’'schen Stipendienfonds zu Wetzlar, zu Lasten der Wittwe Johannes Niederquembach für kraftlos erklärt. 8

Braunfels, den 18. Juli 1892.

Königliches Amtsgericht.

. (Unterschrift.) [33864]

Durch Ausschlußurtheil unterzeichneten Gerichts von heute ist die Urkunde über eine Hypothek vom 19. November 1849 wegen 52 Thlr. 6 Sgr. 8 Pfg. zu Gunsten der Eheleute Heinrich Bernhardt sen. und Anna Margarethe, geb. Bernhardt, von Tiefen⸗ bach, zu Lasten der Eheleute Heinrich Simon und Katharine, geb. Bernhardt, von Tiefenbach für kraftlos erklärt.

Braunfels, den 22. Juli 1892.

8 Königliches Amtsgericht.

(Unterschrift.)

[33866]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute ist die Urkunde über eine Hypothek vom 14. Februar 1855 wegen 25 Thaler nebst fünf Pro⸗ cent Zinsen zu Gunsten des Nathan Rosenthal in Philippstein und zu Lasten des Konrad Kleemann in Bonbaden für kraftlos erklärt. 8 8

Braunfels, den 12. Juli 1892.

8 Königliches Amtsgericht.

(Unterschrift.)

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß Herzogl. S. Amtsgericht III. zu Ohrdruf durch Ausschluß⸗ urtheil vom 3. d. M. hinsichtlich der nachverzeichneten Urkunden:

1) Urkunde vom 25. Februar 1873 über 104 Thaler Forderung des Titus Rausch zu Georgenthal,

Urkunde vom 9. Juli 1873 über 24 Thlr. 21 Gr. 5 Pf. Forderung des Rechtsanwaltes Strenge in Gotha, Urkunde vom 11. November 1873 über 115 Thlr. 8 Gr. Forderung des Titus Rausch zu Georgenthal, sämmtlich haftend auf dem Grundstüͤck: Grundbuch von Georgenthal Bd. C. Bl. 696, auf Antrag für Recht erkannt hat:

Da die Vorlegung der vorerwähnten Urkunden im heutigen Termin nicht erfolgt ist, so werden die angeblich Forderungsberechtigten ihrer Pfandrechte für verlustig, die dieselben angeblich verbriefenden Urkunden für kraftlos erklärt und es hat die Löschung der Hypotheken zu erfolgen. 8 4

Ein Rechtsmittel gegen dieses Ausschlußurtheil findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens sind von dem Antrag⸗ steller zu tragen.

Ohrdruf, am 5. 1892.

Kuhl, Gerichtsschreiber Herzogl. S. Amtsgerichts. III.

[34051] 1 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute ist die Urkunde über eine Hypothek vom 3. Juni 1863 wegen 100 Thaler nebst fünf Procent Zinsen zu Gunsten der Pfarrei in Leun und zu Lasten der Eheleute Heinrich Paulus und Katharine, geb. agner, von Oberbiel für kraftlos erklärt. raunfels, den 12. Juli 1892. Königliches Amtsgericht.

dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗

[33868] Bekanntmachung.

Durch das heute verkündete Urtril sind:

1) das Hypothekendocument vom 4. Mai 1842 über 143 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. für Josef und Peter v. Orlikowski, Czyskowo Blatt 19 Abtheilung III. Nr. 2 für kraftlos erklärt, und

2) die Rechtsnachfolger der Justine Jendrzejewski zur Post von 102 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. nebst Zinsen und Unterhaltungs⸗ und Erziehungspflicht, Czyskowo Blatt 19 und 55 Abtheilung III. Nr. 6 bezw. Nr. 1 mit ihren Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen.

Konitz, den 30. August 1892.

Königliches Amtsgericht. IV. [33863] Bekanntmachung. 1

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Swinemünde vom 29. Juli 1892 sind die unbekannten Erben:

1) der am 12. März 1884 zu Pritter verstorbenen Ehefrau des Seefahrers Carl Friedrich (genannt Carl Gottlieb) Knüppel, Louise, geb. Linde⸗ mann, früher zu Ostswine wohnhaft,

2) deren für todt erklärten Ehemannes,

3) des vorehelichen Sohnes der Frau Knüppel, Seefahrer Johann August Heinrich Lindemann,

4) des ehelichen Sohnes der Knüppel'’schen Ehe⸗ leute, Seefahrer Ferdinand Ludwig Knüppel,

5) der Kinder des ꝛc. Knüppel zu 2 aus dessen erster Ehe mit Lalli, geb. Kammel, als:

a. Seefahrer Johann Carl Heeinrich b. unverehelichte Wilhelmine Caroline c. Seefahrer Carl Friedrich mit ihren Rechten und Ansprüchen aus dem Knüppel⸗ schen Nachlaß ausgeschlossen.

Swinemünde, den 29. Juli 1892.

Königliches Amtsgericht. Dr. Ipers.

Geschwister Knüppel

Im Namen des Königs!

Verkündet am 3. September 1892. Barr, Gerichtsschreiber.

In der von Sikorski'schen Aufgebots sache F. 13/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Krause:

da das Aufgebot der Hypothekenpost von 15 Thaler = 45 Erbegelder, eingetragen für die am 7. Ja⸗ nuar 1825 geborene Marie Budziak aus Gorki dabski in Abtheilung III. sub Nr. 33 a. des Grundbuchs des dem Rittergutsbesitzer Miecis⸗ laus von Sikorski zu Redkowo gehörigen Ritter⸗ guts Redkowo Redkowo Gut Blatt Nr. 1 von dem dazu berechtigten Grundstückseigenthümer be⸗ antragt ist, weil die Rechtsnachfolger der verstor⸗ benen Gläubigerin nicht bekannt sind und deshalb eine beglaubigte Quittung über die angeblich längst

etilgte Post nicht hat beschafft werden können, § 103 Gr. B. Or § 111, 1 51 A. G. B. für Recht:

I. Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Marie Budziak aus Görki dabski geboren am 7. Januar 1825 werden mit ihren Ansprüchen auf die im Vorstehenden näher bezeichnete Hypothekenpost aus⸗ geschlossen.

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Rittergutsbesitzer Miecislaus von Sitkorski in Redkowo zu tragen.

[33709] Ausschlußurtheill. Verkündet am 27. August 1892. Beilicke, als Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

In der Stange'schen Aufgebotssache von Schilfa F. 1/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Weißensee, Abtheilung I., durch den Königlichen Amtsgerichts⸗Rath Dr. Fränkel für Recht:

1) Die unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von Schilfa Fol. 20 (Häuslerstelle Nr. 6) in der dritten Abtheilung sub Nr. 1, 2, 3 für den Kaufmann Friedrich Wilhelm Brandt in Greußen aus den Obligationen vom 17. November 1845 resp. 16. Ja⸗ nuar 1855 resp. 27. Oktober 1857 eingetragenen drei Hypotheken über 49, 50 und 100 Thaler aus geschlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Provocantin auferlegt.

Dr. Fränkel.

[33860]

5 8 e

[34050] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 5. September 1892 sind die im Auf⸗ gebotstermin am 5. September 1892 nicht er⸗ schienenen Eigenthumsprätendenten mit ihren etwaigen Rechten auf das zu Lindena belegene im Grundbuche von Landungen Lindena Band II. Blatt Nr. 46 ver⸗ zeichnete auf den Namen des Ackerbürgers Friedrich Neumann geschriebene Grundstück ausgeschlossen worden.

Dobrilugk, den 5. September 1892.

Königliches Amtsgericht. [34055] Oeffentliche Zustellung.

Die Fischerfrau Franciska Olkiewicz, geborene Valeri, früher in Kaszcezorek, jetzt zu Thorn, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Scheda in Thorn, klagt gegen den Fischer Carl Olkiewicz, unbekannten Aufenstalts⸗ wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das unter den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten als den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch sämmt⸗ liche Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 6. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei

stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Thorn, den 5. September 1892. Wernicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[33462] Oeffentliche Zustellung.

„Nr. 34 775. Der Otto Friedrich Stoll, minder⸗ jähriger unehelicher Sohn der ledigen Kettenmacherin Marie Stoll zu Pforzheim, vertreten durch den Klagvormund Heinrich Brüstle, Bijoutier in Pforz⸗ heim, klagt gegen den Jakob Schwarz, Schneider von Altensteig, zuletzt in Pforzheim wohnhaft, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus außerehelicher Schwängerung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung eines wöchentlichen Er⸗ nährungsbeitrags von 1 20 zur Ernährung und Erziehung des klagenden Kindes von der Geburt desselben an 14 Jahre lang in Vierteljahrsraten vorauszahlbar, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Pforzheim auf Montag, den 7. November 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Pforzheim, den 1. September 1892. (L. S.) Heiß, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[34053] Oeffentliche Zustellung.

Die H. 8 2 Mppß 8 7 1“ g. Die Handlung L. Abrahamsohn zu Berlin, Kloster⸗ straße 88, vertreten durch den Rechtsanwalt Abraham⸗ sohn hier, Alte Jakobstraße 73, klagt gegen den In⸗ haber der Handlung Friedländer & Co⸗, nämlich den Kaufmann Paullus Max Friedländer, früher zu Calais, Rue du Four à Chaux 10, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 126,40 Provision und Spesenforderung für vermittelte Geschäftsverkäufe aus der Geschäftsverbindung der Parteien mit dem Antrage, auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von Fres. 158 = 126,40 nebst 6 % Zinsen seit 1. April 1892 und der Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch das Arrestverfahren ent⸗ standenen Kosten, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstseits vor das König⸗ liche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 15, auf den 31. Oktober 1892, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße Nr. 58, II Treppen, Zimmer 121. Gleichzeitig ist dem Arrest⸗Antrage der Klägerin, wegen ihres Anspruchs von 126,40 nebst 6 % Zinsen seit 1. April cr. sowie wegen eines Kosten⸗ Pauschquantums von 75 den dinglichen Arrest in

ie dem Beklagten gegen die Handlung Louis Cohn jr. Nfg. zu Berlin, Leipzigerstr. 65, zustehende Kauf⸗ geldforderung von Frcs. 283,20 = 226,56 an⸗ zuordnen und diese Forderung zu pfänden, stattgegeben und durch Arrestbefehl vom 31. August 1892 ferner angeordnet, daß durch Hinterlegung von 226,56 die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der Schuldner zu dem Antrage auf Aufhebung des voll⸗ zogenen Arrestes berechtigt ist. Auch darf die Hand⸗ lung Louis Cohn jr. Nfg. die gepfändete Forderung an den Schuldner nicht mehr zahlen und hat sich der Schuldner jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung zu enthalten.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage, dem Klagenachtrage und dem Arrestbefehl vom 31. August cr. bekannt gemacht.

Berlin, den 7. September 1892.

Wolff, Actuar, i. V. des Gerichtsschreibers der Abtheilung 15 des Königlichen Amtsgerichts I.

[34054] Oeffentliche Zustellung.

Der Spolka pozczkowa W Lubawie. Vorschuß⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, zu Löbau, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dr. von Hulewicz und Feilchenfeld zu Thorn, klagt gegen die Wittwe und Erben des am 3. Fe⸗ bruar 1891 zu Löbau verstorbenen Schmied Johann Kuklinski aus Grabau, nämlich:

I. die Wittwe Schmiedewittwe Marianna Kuklinska, geb. Kopanska, zu Grabau, per Rosenthal,

II. folgende Kinder:

1) Anna Kolecka, geb. Kuklinska, verheirathet an den Arbeiter Johann Kolecki aus Grabau, p. Rosenthal,

2) den Fleischergesellen August Kuklinski zu Grabau, p. Rosenthal,

3) den Schmiedegesellen Joseph Kuklinski zu Amerika unbekannten Aufenthalts,

4) den Leon Kuklinski zu Grabau, p. Rosenthal,

5) den Franz Kuklinski zu Grabau, p. Rosen⸗ thal, bevormundet durch den Einsassen Franz Groszkowski zu Grabau, p. Rosenthal,

speciell gegen den Schmiedegesellen Joseph Kuklinski, früher in Grabau, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 600 nebst 6 % Zinsen seit dem 15. März 1892 mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die Grundstücke Grabau Blatt 54 und Grabau, Altaristengrund Nr. 22, an die Klägerin 600 nebst 6 % Zinsen seit dem 15. März 1892 zu zahlen, das Urtheil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten Josef Kuklinski zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 2. Januar 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der bgeutlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Thorn, den 5. September 1892.

Hintz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

8

[34052] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma L. H. Berger, Collani & Co. zu Berlin, Lindenstraße 25, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Mesch hiersolbst, klagt gegen den früheren Torpeder der Kaiserlichen Marine, Eugen Wolter⸗ zur Zeit im Auslande, unbekannten Aufenthalts, wegen gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 350 22 nebst 6 % Zinsen seit dem 1. November 1891 und das Urtheil event, gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin Jüdenstr. Nr. 59 1 Treppe, Zimmer 91, auf den 25. November 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Berlin, den 6. September 1892.

8 Kühn, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer II.

[34060) SOeffentliche Zustellung. Die geschiedene Ehefrau Fabrikarbeiter Heinrich Temme, Lisette, geb. Wiggermann, verwittwete Fabrikarbeiter Heinrich Schlade, zu Erlenbach bei Schüren, vertreten durch den Rechtsanwalt Westhoff zu Dortmund, klagt gegen den Fabrikarbeiter Hein⸗ rich Temme, unbekannten Aufenthalts, wegen Um⸗ schreibung von Parzellen mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurtheilen, darin zu

und 660/24 der Steuergemeinde Berghofen auf den Namen der Klägerin im Grundbuche umschrieben wer⸗ den, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf den 17. November 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke

Klage bekannt gemacht. ö öeö Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[34058] Oeffentliche Zustellung.

Der Geschäftsagent Ludwig Fick in Diedenhofen, zu Oberjeutz wohnend, handelnd in seiner Eigenschaft als Cessionar der Konkursmasse des Gerbers Nico⸗ laus Henry zu Kedingen, klagt gegen die Eheleute Valentin Tury, Schuster, und Franziska, geb. Klein, beisammen früher zu Homburg⸗Kedingen, sodann zu Ebersweiler, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Forderung von einhundert neun und zwanzig Mark 55 Pfg. für vom gen. Gerber Henry zu Kedingen käuflich geliefert erhaltenes Leder, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten unter Solidarhaft zur Zahlung des Be⸗ trages von einhundert neun und zwanzig Mark 55 Pfg. nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem Klage⸗ zustellungstage ab, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Diedenhofen auf den 26. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Diedenhofen, den 7. September 1892.

Goedertz, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[34059] Oeffentliche Zustellung.

Der Händler Friedrich Kann zu Eppenhausen, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Dyckerhoff zu Hager klagt gegen den Landwirth Wilhelm Kortmann hener zu Eilpe, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage: den Beklagten zu ver⸗ urtheilen, an den Kläger die Summe von 616 nebst 5 % Zinsen davon seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Arrestverfahrens zu tragen auch das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hagen i. W. auf den 2. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Femm Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Maske, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[34056] Oeffentliche

Der Tischlermeister Wawrzvn Marchowiak zu Luszezanowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Thiel zu Wreschen, klagt gegen den Taglöhner Anton Brodzinski, früher in Chwatowo, dann in Phila⸗ delphia, Clairborn Street, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen einer Forderung von 260 ℳ, die Kläger für den Beklagten bei der Volksbank für Zerkow und Umgegend hat bezahlen müssen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 260 nebst 5 % Zinsen seit dem 24. Juli 1891 nebst sämmtlichen Kosten einschließlich der in Sachen I. G. 491/91 entstandenen durch vorläufig vollstreckbares Urtheil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wreschen auf den 21. November 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage v gemacht.

Bloch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

willigen, daß die Parzellen Flur II. Nr. 436/24“

der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der

b

Hagen, den 8. September 1892.