Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Bibliothek. ““ S8 Bekanntmachung. — Die Königliche Bibliothek ist nach § 1 der Benutzungs⸗ Ordnung vom 19. bis einschließlich 24. September geschlossen. Berlin, den 12. September 1892. ““ Die General⸗Verwaltung der Königlichen Bibliothek.
Die Nummer 28 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9566 den Vertrag zwischen Preußen und Bremen wegen Erweiterung des bremischen Staatsgebiets nördlich von Bremerhaven. Vom 14. März 1892.
Berlin, den 13. September 1892.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. 6 Weberstedt.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staats⸗ und Justig⸗Minister Dr. von schelling, aus der Schweiz. 8s
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. September.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen Sonnabend Abend kurz vor 8 Uhr den Reichskanzler.
Am Sonntag wohnten Beide Majestäten dem Gottes⸗ dienst in der Kapelle der Orangerie des Marmor⸗Palais bei.
Am Montag früh begaben Seine Majestät Sich zu dem Manöver der 6. Division zwischen Drossen und Zielenzig, dem Allerhöchstdieselben von 7 ½ bis 12 Uhr beiwohnten. Um 3 Uhr trafen Seine Majestät wieder im Marmor⸗Palais ein.
Heute Vormittag hatten von 10 bis 11 Uhr der Chef des Geheimen Civilcabinets, von 11 bis 12 Uhr der Chef des Militärcabinets Vortrag. Von 12 bis 1 Uhr nahmen Seine Majestät Marinevorträge entgegen.
Für diejenigen Personen, welche Seiner Majestät dem Kaiser und König aus Anlaß der Geburt einer Prinzessin ihre Glückwünsche darzubringen beabsichtigen, liegen im hiesigen Königlichen Schloß, Portal IV rechts, und in Potsdam im Königlichen Stadtschloß in der Ecke beim Lust⸗ garten, am Aufgang zur früheren Wohnung Ihrer Majestäten Meldebogen aus.
Von den in der Nummer 36 des Reichs⸗Gesetzblatts ver⸗ öffentlichten, am 1. Januar 1893 in Kraft tretenden neuen Ordnungen für die Eisenbahnen Deutschlands: Be⸗ triebsordnung für die Haupteisenbahnen, Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn⸗Betriebsbeamten, Signal⸗ ordnung, Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen und Bahnordnung für die Nebencisenbahnen, hat die Verlags⸗Buchhandlung von Wilhelm Ernst und Sohn in Berlin W., Wilhelmstraße 90, auf Veranlassung des Reichs⸗ Eisenbahnamts eine Ausgabe in Octavpformat veranstaltet, deren einzelne Exemplare den Vermerk „Durchgesehen im Reichs⸗Eisenbahnamt“ tragen. Den Eisenbahnverwaltungen sowohl wie dem Publikum ist dadurch Gelegenheit gegeben, zu einem mäßigen Preise fehlerfreie Abdrücke zu beziehen.
Niach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aus⸗ schließlich Bayerns — im Monat Juli d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor⸗ gekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 10 Entgleisungen und 3 Zusammenstöße auf freier Bahn, 12 Entgleisungen und 7 Zusammenstöße in Stationen und 165 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Ereignisse beim Eisenbahn⸗ betriebe, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 244 Personen verunglückt, sowie 53 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 98 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 1 getödtet und 52 ver⸗ letzt, und zwar entfallen: die Tödtung auf die Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, 47 Verletzungen auf den Ver⸗ waltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Berlin, je zwei Verletzungen auf die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Hannover, eine Verletzung auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction (linksrheinische) zu Köln. Von Bahn⸗ beamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 29 getödtet und 123 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 6 verletzt, von fremden Personen seinschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 23 getödtet und 10 verletzt. Außerdem wurden bei Neben⸗ beschäftigungen 1 Beamter getödtet und 40 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal⸗ tung stehende Bahnen (bei zusammen 34 143,79 km Betriebslänge und 992 259 073 geförderten Achskilometern) 185 Fälle, davon sind verhältnißmäßig, d. h. unter Berück⸗ sichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe ewesenen Längen, auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn und in en Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn⸗Directionen zu Köln (rechtsrheinische) und zu Breslau die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2508,57 km Betriebslänge und 31 118 270 geförderten Achskilometern) 12 Fälle, davon sind verhältnißmäßig auf der Altdamm⸗ Kolberger Eisenbahn, auf der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahn und auf der Neustrelit⸗Warnemünder Eisenbahn die meis Unfälle vorgekommen. “
MNachdem in Kiel seit dem 4. d. M. Cholera⸗Erkrankungen oder Todesfälle nicht mehr vorgekommen sind und die An⸗ nahme gerechtfertigt erscheint, daß daselbst die Seuche erloschen ist, sind die Bundesseestaaten durch den Reichskanzler ersucht worden, die von Kiel kommenden Seeschiffe als seuchenver⸗ dächtig fernerhin nicht mehr zu behandeln.
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 12. bis 13. September, Mittags, gemeldete Cholera⸗Erkrankungs⸗ und Todesfälle:
S
gestorben 5 erkrankt
— 0 S
gestorben 5
Staat und Betzirk.
erkrankt gestorben 2 erkrankt gestorben erkrankt
— 2 —₰2 1
— — — 02 S — — ₰½
Hamburg.
Preußen. Schleswig. Stade.
Hamburg. gt
Altona. 14 8 Borstel. Bützfleth. 1 — Wilhelmsburg. 5 4 Stettin. —2 Vereinzelte Erkrankungen:
Regierungsbezirk Schleswig: in einem Ort des Kreises Stormarn 1 Todesfall.
Regierungsbezirk Stade: in zwei Orten des Kreises Kehdingen 2 Erkr., 2 Todesfälle.
Regierungsbezirk Lüneburg: 1 Erkr., 1 Todesfall.
Regierungsbezirk Potsdam: in Stadt Eberswalde 1 Todesfall
Regierungsbezirk Bromberg: in Stadt Schneide⸗ mühl 1 Erkr.
Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin: in Tessin und in Alt⸗Krenzlin je 1 Todesfall.
—
——
roohdoh 1 .
Lüneburg. Stettin.
in Stadt Harburg
8
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Wirkliche Geheime Rath Selkmann ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.
Der bisher als Hilfsarbeiter im Königlichen Cultus⸗ Ministerium beschäftigte Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Mauve aus Posen ist mit der commissarischen Verwaltung des Land⸗ rathsamts im Kreise Hadersleben, Regierungsbezirk Schles⸗ wig, und der Regierungs⸗Assessor Dr. Gramsch bei dem Ober⸗Präsidium zu Posen mit der commissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Braunsberg, Regierungsbezirk Königsberg, beauftragt worden.
Der zur Zeit beim Landrathsamt des Kreises Teltow be⸗ schäftigte Regierungs⸗Assessor Dr. Hahlweg und der zur Zeit bei der Königlichen Polizei⸗Direction zu Aachen be⸗ schäftigte Regierungs⸗Assessor Gerbaulet sind der König⸗ lichen Regierung zu Aachen zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.
Die neuernannten Regierungs⸗Assessoren Brandis und Steinbrück sind der Königlichen Regierung zu Königsberg zur dienstlichen Verwendung uͤberwiesen worden.
September von Shinhai nach Shanghai 8
8
München, 12. September. General⸗Lieutenant von Helvig, Commandeur der 1. Division, ist dem „W. T. B.“ zufolge heute Nachmittag an acuter Lungenentzündung ge⸗ storben. von Helvig trat am 28. Februar 1858 als Second⸗ Lieutenant in die Armee ein, wurde am 20. Mai 1866 Premier⸗Lieutenant, am 1. Juni 1868 Hauptmann, am 28. Februar 1874 Major, am 1. Dezember 1878 Oberst⸗Lieutenant, am 19. Mai 1883 Oberst, am 11. Mai 1888 General⸗Major und am 26. Februar 1892 General⸗Lieute⸗ nant. Mehrere Jahre hindurch hat der Verstorbene die 4. Infanterie⸗Brigade befehligt; erst kürzlich hatte er die frei gewordene 1. Division, welche bis dahin Prinz Arnulf be⸗ fehligte, erhalten. .
8
Dresden, 12. September. Seine Königliche Hoheit der General⸗Feldmarschall Prinz Georg ist am Freitag Abend von Fraustadt, in dessen Umgebung Höchstderselbe den Corps⸗ manövern des V. Armee⸗Corps beigewohnt hatte, nach Dresden zurückgekehrt. Am Sonnabend wohnte Seine Königliche Hoheit dem Manöver der 1. Division Nr. 23 in der Um⸗ gebung von Dobra bei, und heute Morgen begab sich Höchst⸗ derselbe zu den bei Glauchau stattfindenden Manövern der 4. Infanterie⸗Brigade Nr. 48.
Württemberg.
Stuttgart, 12. September. Ihre Majestät die Königin⸗Wittwe Olga beging am gestrigen Sonntage in Friedrichshafen ihren 70. Geburtstag. Der „Staats⸗Anz. f. W.“ berichtet von dort: Nachdem schon am Vorabend viele Glückwünsche und theilnehmende Erinnerungsbeweise, am Tage selbst Telegramme und zahlreiche Blumenspenden für Ihre Majestät eingetroffen waren, wurde Höchstdieselbe noch durch rührende Geschenke von Hoch und Niedrig überrascht, von denen sich die meisten auf Zwecke des Armenwesens bezogen, insbesondere auf ein in Aussicht genommenes Lehrerinnen⸗ heim. Vor allem wurde Ihre Majestät durch eine schöne Bronzefigur, Gabe des Königspaares, erfreut. Alle diese Zeichen der Verehrung haben dazu beigetragen, der Königin Olga den Tag mit seiner schmerzlichen Erinnerung zu Se p hs. An der Königlichen Familientafel nahmen die Herzogin Wera nebst Prinzessinnen Töchtern, sowie der Prinz und die Prinzessin Vichem von Baden theil. Im Laufe des Tages traf ein russischer Courier ein als Ueberbringer von Auszeichnungen des Kaisers von Rußland für eine Anzahl alter treuer Diener.
Seine Majestät der König begab sich am Sonnabend zu Wagen von Marienwahl nach Poppenweiler, stieg dort zu Pferde und wohnte dem Manöver d Infanterie⸗
Brigade von Anfang bis zum Schlusse bei. Nachmittags kehrte Seine Majestät von Marbach aus wieder nach Marienwahl
wird der „Karlsr. Ztg.“ aus Heidelberg geschrieben, daß Seine Königliche Hoheit der Herzog von York, Sohn des Prinzen von Wales, am 9. d. M. zu längerem Aufenthalt in Heidelberg eingetroffen ist. Prinz Georg werde, wie schon vor einigen Jahren sein inzwischen verstorbener älterer Bruder Prinz Albert Viktor, bei dem Professor Ihne wohnen. Der Prinz werde sich staatsrechtlichen und nationalökonomischen Studien widmen, zuvor aber seine Kenntniß der deutschen Sprache und der deutschen Literatur erweitern.
Mecklenburg⸗Schwerin. 1“ Schwerin, 12. September. Seine Königliche der Großherzog begab sich heute Morgen, gleich nach mittels Extrazugs zum M von Pritzier stattfindet. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. 8 8 Weimar, 12. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog gedenkt nach den hierhergelangten Nachrichten demnächst Scheveningen zu verlassen und in den ersten Tagen der nächsten Woche hier einzutreffen. Dem Vernehmen nach wird der Erzherzog Otto Franz Joseph von Oesterreich⸗Ungarn zur Feier des goldenen Ehejubiläums Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin nach Weimar kommen. Aus dieser Veranlassung werden etwa dreißig Fürstliche Personen hier erwartet. Nach dem nunmehr
Uhr,
Schloßkapelle das hohe Jubelpaar, umgeben von den Prinzen und Prinzessinnen des Großherzoglichen Hauses, in einer Défilircour die Glückwünsche des diplomatischen Corps, der besondern Abgesandten, der einheimischen und der ausländischen, namentlich der niederländischen Abordnungen, der Spitzen der Behörden und der Hofgesellschaft entgegennehmen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat unter Auf⸗ hebung früherer Verordnungen bestimmt, daß für Verdienste, welche durch eine Wirksamkeit in Angelegenheiten des Groß⸗ herzogthums und des Reichs erworben sind, eine Medeaille (Verdienst⸗Medaille) geprägt werde, ebenso in’ An⸗ erkennung für sonstige löbliche Leistungen und gute Dienste eine Anerkennungs⸗Medaille. Beide Medaillen werden in Gold, Silber und Bronze geprägt und am landesfarbigen Bande getragen. Für hervorragende Verdienste auf dem Gebiete der Literatur und der Künste wird die goldene Medaille am Bande des Falken⸗Ordens verliehen.
Mecklenburg⸗Strelitz.
Neustrelitz, 10. September. Die Rückkehr Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Homburg v. d. H. ist, wie die „L.⸗Ztg.“ meldet, bis auf weiteres aufgeschoben worden.
Braunschweig.
Braunschweig, 10. September. Der Herzogliche Ceremonienmeister Freiherr Ludolf von Veltheim⸗Velt⸗ heim ist gestern in Leipzig am Herzschlage gestorben. Am 8. d. M. hatte er sich mit Charlotte, der Tochter des Grafen von der Schulenburg⸗Wolfsburg, vermählt und eine Hochzeits⸗ reise angetreten. Der Verstorbene war, wie dem „Hann. Cour.“ geschrieben wird, nach Erledigung seiner juristischen Examina in preußische Dienste, nach Beendigung des Krieges 1870/771 in das Auswärtige Amt in Berlin eingetreten; längere Jahre fungirte er als Königlich preußischer Botschafts⸗ Secretär in Konstantinopel, bis er sein Stammgut Veltheim übernahm. Vom verstorbenen Herzog Wilhelm wurde er 1865 zum Hofjunker, 1867 zum Kammerjunker, 1877 zum Kammer⸗ herrn, vom Regenten Prinzen Albrecht 1886 zum Ceremonien⸗ meister ernannt.
Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Rudolstadt, 12. September. In dem Befinden Ihrer Durchlaucht der Fürstin ist eine zwar langsame, aber doch stetige Besserung zu verzeichnen. Das heute Vormittag aus⸗ Bulletin lautet nach der „Schwzb.⸗Rud. Lds.⸗Ztg.“:
ie Schmerzen, welche in den ersten Tagen bestanden, haben fast vollständig aufgehört. Auch in der vergangenen Nacht war der Schlaf ruhig. Die Temperaturen bleiben hoch und
sehr schwankend.
Desterreich⸗Ungarn. 8 8
Kaiser Franz Joseph traf gestern Mittag kurz vor 12 Uhr in Fünfkirchen ein und wurde von der Volksmenge enthusiastisch begrüßt. Der Kaiser begab sich alsbald nach der bischöflichen Residenz, wo Seine Majestät von der gesammten Geistlichkeit empfangen wurde.
Wie dem „H. T. B.“ zufolge aus Wien amtlich gemeldet wird, wird Erzherzog Franz Ferdinand eine elfmonatige Weltreise antreten.
Großbritannien und Irland.
Die Königin erfreut sich, laut Nachrichten aus Schloß Balmoral in Schottland, der besten Gesundheit und unter⸗ nimmt täglich Spazierfahrten. Die Herzogin von Buccleuch hat das lange Jahre hindurch von ihr verwaltete Amt einer Mistress of the Robes niedergelegt: an ihrer Stelle versehen die beiden Palastdamen Ihrer Majestät, die Herzogin⸗Wittwe von Athole und die Herzogin⸗Wittwe von Rorburghe, die Pflichten des Amts. Als dienstthuender Minister weilt Earl Rosebery gegenwärtig am Königlichen Hoflager.
Der britische Feldmarschall Sir Patrick Grant, der älteste Soldat der britischen Armee, feierte am 11. September seinen 88. Geburtstag.
Am Freitag v. W. ist der Kreuzer „Theseus“, einer der 9 neuen Schnellkreuzer, von der Werft der Thames Iron and Shipbuilding⸗Gesellschaft vom Stapel gelassen worden. Der „Theseus“ hat 7350 Tons Wasserverdrängung und 12 000 Pferdekräfte. Seine Länge mißt 360 Fuß, seine Breite 60 Fuß und seine Tiefe 23 ½ Fuß. Die Fahrgeschwindigkeit soll 20 Knoten in der Stunde betragen; es ist ein gepanzerter Deck⸗Kreuzer erster Klasse.
Frankreich. Der Kriegs⸗Minister de Freycinet wird morgen in Montmorillon zu den Manövern eintreffen und die Lager⸗
stätte der Truppen besichtigen; am Donnerstag wird der
In Begatgang, der gestrigen Meldung aus Darmstadt
anöver, welches in der Gegend
aufgestellten Programm wird nach der Einsegnung in der Bahn sein.
Minister dem großen Gefecht beiwohnen. Die fremdländischen Offiziere sind am Sonnabend Abend in Poitiers eingetroffen. Der Marine⸗Minister wird den Präsidenten der Republik nach Montmorillon begleiten.
Auf das gestern erwähnte Schreiben des Führers der radicalen Partei Clémenceau, worin dieser sich als An⸗ hänger eines Bündnisses mit Rußland bekennt, aber der Mei⸗ nung Ausdruck giebt, daß er den Uebereifer in dem Streben nach-diesem Ziele tadele, hat der russische Botschafter in Paris Baron Mohrenheim ein Antwortschreiben gerichtet, worin es — wie „W. T. B.“ meldet — heißt: es hätte dem Botschafter nichts werthvoller sein können, als die Ge⸗ fühle freimüthiger und lebhafter Sympathie, denen Clémenceau Ausdruck gegeben habe, sowie die Wünsche entgegenzunehmen und festzuhalten, die Clémenceau für die gemeinsame und ihnen Beiden theure Sache ausspreche. Es würden dadurch unfrei⸗ willige und für die Zukunft unmögliche Mißverständnisse zer⸗ streut. Jedenfalls theile er die Ansicht Clémenceau's, der in
1“
seinem Briefe allen Uebereifer getadelt habe.
Rußland und Polen.
Aus St. Petersburg erfährt „W, T. B.“: Der Adjunct des Finanz⸗Ministers, Geheime Rath von Thörner werde zum Senator ernannt werden und der bisherige Finanz⸗ Minister von Wyschnegradski würde bis gegen Mitte November in der Krim Aufenthalt nehmen. Wie die „St. Pet. Ztg.“ vernimmt, werde der Geheime Rath Abasa von dem Posten eines Präsidenten des Reichsraths⸗Departements für Staatswirthschaft zurücktreten.
Der Reichsrath und das Minister⸗Comité eröffnen ihre Sessionen in der ersten Oktoberwoche (a. St.) Im Minister⸗Comité soll eine der ersten zur Verhandlung ge⸗ langenden Fragen die des Baues der Pensa⸗Charkow⸗Asow⸗
Italien.
Ueber den Besuch des Königs Humbert auf den fremden Geschwadern im Hafen von Genua wird dem „W. T. B.“ berichtet: Der König besichtigte am Montag
ormittag in Begleitung der Prinzen, der Minister und des Hofstaͤates die vor Anker liegenden Geschwader und begab sich zu dem Ende an Bord jedes einzelnen Admiralschiffes, wo er an den Landungsbrücken von den Admiralen resp. Commandanten empfangen wurde. Sämmtliche Schiffe hatten geflaggt und begrüßten die Königliche Schaluppe mit Kanonensalven und Hurrahrufen. Auf der deutschen Kreuzer⸗Corvette „Prinzeß Wilhelm“ verweilte der König länger als eine halbe Stunde. Alsdann wohnte Seine Majestät den Uebungen der Schiffsbemannungen bei, ließ sie defiliren und beglückwünschte die Admirale respective Commandanten zu der vorzüglichen Haltung und Aus⸗ bildung der Mannschaften. Die zahlreich herbeigeströmte Volksmenge brachte dem König lebhafte Ovationen dar. — Abends 6 ½ Uhr fand hierauf ein militärisches Banket statt, zu welchem 116 Einladungen ergangen waren. Unter den Geladenen befanden sich die Admirale und höheren Offiziere der auswärtigen Geschwader sowie die italienischen Admirale, Generale und Obersten. Das Banket nahm einen sehr herzlichen Verlauf. Die Festlichkeit im Hafen sowie die allgemeine Illumination der Stadt verliefen auf das prächtigste, ebenso das glänzende Feuerwerk, welchem die Majestäten bei⸗ wohnten. 1u1““
Serbien.
Nach einer Auslassung des serbischen Gesandten in Wien wird die Ausschreibung der Skupschtina⸗Wahlen, wie „D. B. H.“ meldet, so rechtzeitig erfolgen, daß die Berathung der Handelsverträge mit Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn noch vor Neujahr stattfinden kann.
Amerika.
Aus Washington erfährt „R. B.“, daß der Admiral Walker am 10. d. M. Befehl erhalten hat, sofort mit dem Flaggenschiff „Chicago“ nach La Guayra zu segeln.
Aus Venezuela wird dem „New⸗York Herald“ vom 12. d. M. über Panama gemeldet, der Gouverneur von La Guayra habe auf Befehl des Dictators Mendoza eine große Anzahl Kaufleute nach seinem Amtssitz beschieden und ihnen erklärt: er werde sie gefangen halten, his sie Löse⸗ geld bezahlt haben würden. Unter den darauf gefangen genommenen Kaufleuten hätten sich mehrere Kon⸗ suln befunden. Der amerikanische Konsul habe die Freilassung der Konsuln verlangt und, als der Gouverneur zögerte, seien die im Hafen befindlichen Kriegsschiffe unter Dampf gegangen; andererseits hätten sich die venezuelischen Truppen kampfbereit gemacht. Inzwischen habe jedoch der Dictator Mendoza den Gouverneur auf telegraphischem Wege aufgefordert, die Gefangenen freizulassen. Nachdem letzteres geschehen, habe nunmehr der Gouverneur erklärt: die Interessen
der Ausländer würden künftig respectirt werden.
Asien. 1 In Simla am 10. d. M. eingegangene Nachrichten be⸗ stätigen, daß die Truppen des Emirs bei Daulat⸗Yar und Sani⸗⸗Yangal eine Niederlage erlitten haben. Der Gouverneur von Herat sei mit zwei Regimentern gegen die noch immer im Aufstand befindlichen Maimenas ge⸗ zogen. Die Firoz Kuhis von Urzaghan hätten sich auch er⸗ hoben. Der Emir nehme augenscheinlich den Hazaras gegen⸗ über eine abwartende Haltung ein. Er habe eine aus 6 Infanterie⸗ und 6 Cavallerie⸗Regimentern und 4 Batterien Artillerie bestehende Truppenmacht gesammelt, und zwar an einem Punkte, welcher 20 englische Meilen von Wanna entfernt liegt. Afrika. Aus Marokko wird dem „R. B.“ berichtet, daß am 10. d. M. weitere Verstärkungen in Tanger eingetroffen sind. Der Gouverneur der Angheras Kaid Dris Emkished sei zum Sultan entboten worden, um sich zu rechtfertigen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßsregeln. 5 1
8 99.
Der „Nat.⸗Z.“ wird geschrieben: An keinem Punkte der Stadt ist seit vier Tagen eine Erkrankung an asiatischer Cholera vorgekommen. Die von einem Arzt in einem hiesigen Blatt als asiatische Cholera bezeichnete Erkrankung einer rau Sg. aus der Gerichtstraße 57 ist im Krankenhaufe
oabit als Brechdurchfall erkannt worden; die Frau be⸗
findet sich vollkommen wohl. An „verdächtigen“ Kranken hatte das Moabiter Krankenhaus gestern Mittag einen Bestand von 60 Patienten. Der größte Theil von ihnen leidet an leichten Brechdurchfällen und nur ein kleiner Theil an Brechruhr und Cholera nostras.
Die Cholera⸗Commission des Senats in Hamburg depeschirte an die Facultäten in Berlin, Leipzig und Halle, daß ein Bedarf für Aerzte nicht mehr vorhanden sei. Auf Anordnung Ihrer Meiehét der Kaiserin übernehmen die Schwestern vom Rothen Kreuz in Hamburg die Krankenpflege. Die Sammlungen zur Linderung des Nothstandes betragen bereits 650 193 ℳ Der Bischof von Osnabrück spendete 1000 ℳ und erließ einen theilnehmenden Hirtenbrief an die Hamburger katholische Gemeinde.
Der Aufsichtsrath des „Norddeutschen Lloyd“ in Bremen hat beschlossen, dem dort in Bildung begriffenen Comité zur Unterstützung der Nothleidenden Hamburgs mit einem Beitrag von 5000 ℳ bei⸗ zutreten.
Bis heute früh ist in Stettin ein neuer Erkrankungsfall oder neuer Todesfall an Cholera nicht zur Meldung gekommen.
Wie vom Königlichen Landrathsamt aus Swinemünde unter dem gestrigen Tage amtlich bekannt gemacht wird, ist in einem Armenhause auf Wollin ein choleraverdächtiger Krankheitsfall vor⸗ gekommen.
Von den sieben Personen, die bisher im ganzen. in Cassel wegen choleraverdächtiger Krankheitserscheinungen in das Isolir⸗Spital des Landkrankenhauses zu Bettenhausen verbracht wurden, ist eine, ein gewisser Kast, verstorben. Es wurde jedoch nicht Cholera, sondern Typhus festgestellt.
In Zwijndrecht (Südholland) ist ein elfjähriges Kind an Cholera gestorben. Das Haus wurde desinficirt und die Bewohner sind isolirt worden. — Wie aus Zwaluwe (Nordbrabant) gemeldet wird, ist dort ein aus Zwijndrecht kommender Jollenführer schwer an Cholera nostras erkrankt. Auch in Brandwijk (Süd⸗ holland) ist ein Fall von Cholera nostras vorgekommen.
Der Dampfer „Maas“ von der Linie Rotterdam —-Hamburg traf am 8. d. M. von Hamburg in Hoek van Holland ein und erhielt nach der üblichen Quarantäne am Sonntag Abend die Erlaubniß, nach Rotterdam zu gehen. Bei der Ankunft des Dampfers in Rotterdam zeigte sich der Capitän der „Maas“, Hansen, unwohl. Da die Aerzte eine Cholera⸗Erkrankung feststellten, wurde der Erkrankte nach dem Barackenlazareth gebracht, der Dampfer aber in Delfshaven unter Quarantäne gestellt und in strenge Beobachtung genommen. Capitän Hansen sn bereits gestern Nachmittag; daß er an asiatischer Cholera gestorben sei, ist amtlich nicht festgestellt. Bei einem be⸗ schäftigungslosen Arbeiter aber wurde ein neuer Fall von asiatischer Cholera festgestellt.
Gegenüber den Meldungen auswärtiger Blätter von angeblich in Feldkirch vorgekommenen sechs Cholera⸗Todesfällen wird von der „Pol. Corr.“ festgestellt, daß bis gestern in ganz Oesterreich kein Fall von asiatischer Cholera, und speciell in Feldkirch nicht einmal eine choleraähnliche Erkrankung vorgekommen sei.
Das an der Pester Börse verbreitete Gerücht, daß in Pest ein Fall von asiatischer Cholera vorgekommen sei, wird von maßgebender Seite für unbegründet erklärt. Der Meldung eines Blattes zufolge ist ein beschäftigungsloser Arbeiter unter choleraverdächtigen Anzeichen erkrankt. Er wurde ins Hospital gebracht, wo die bacteriologische Unterfuchung stattfindet.
Am Sonntag sind in Paris und im Weichbilde 44 cholera⸗ artige Erkrankungen und 26 Todesfälle, gestern sind bis Abends 10 Uhr 20 Cholera⸗Todesfälle vorgekommen.
In Havre sind am Sonntag 13 Personen an der Cholera erkrankt und acht gestorben.
Nach amtlicher Mittheilung aus St. Petersburg vom gestrigen Tage ist die Cholera⸗Epidemie auch im Kaukasus in beträchtlicher Abnahme begriffen. Sie herrscht in heftiger Form fast nur noch in den Gouvernements Samara, wo am 10. September 566 Erkrankungen und 273 Todesfälle vorkamen, Saratow, wo an demselben Tage 600 Personen erkrankten und 246 starben, und Tambow, wo am 11. d. M. 194 Er⸗ krankungen und 99 Todesfälle festgestellt wurden. In Anbetracht der bedeutenden Abnahme der Cholera in einigen Gou⸗ vernements werden aus diesen keine täglichen Choleraberichte mehr veröffentlicht werden, sondern nur noch wöchentliche Berichte er⸗ scheinen.
In Lissabon fanden zwei Todesfälle an Cholera an Bord des schwedischen Dampfers „John“ statt.
Nach amtlicher Mittheilung aus Bern ist der aus Rorschach gemeldete Erkrankungsfall nur Cholera nostras gewesen und die er⸗ krankte Person bereits in der Besserung.
An Bord des Dampfers „La Champagne“ ist, wie aus New⸗York von gestern gemeldet wird, ein Heizer an der Cholera erkrankt.
Ueber Choleragefahr und Absperrungsmaßregeln wird weiter berichtet:
Der Regierungs⸗Präsident Graf Hue de Grais ha für den Reerungshezset Potsdam folgende Polizeiverord⸗ nungen erlassen: „Wer aus Choleraorten zugereiste Personen bei sich aufnimmt, hat dieselben binnen einer Stunde bei der Polizeibehörde anzumelden. Als Choleraorte sind bis jetzt Hamburg, Altona und Umgegend anzusehen. — Zu⸗ widerhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 60 ℳ eventuell entsprechender Haft geahndet. — Choleraverdächtige Reisende, die gegen die Anweisungen des Zug⸗ personals die Züge auf anderen als den für die Uebergabe erkrankter Nhetnen bestimmten Stationen verlassen, werden mit einer Geldstrafe
is zu 60 ℳ bestraft. Mit Rücksicht auf die drohende Choleragefahr
wird die bei der Flußschiffahrt beschäftigte Bevölkerung vor der Be⸗ nutzung des Flußwassers in unfiltrirtem Zustande als Trink⸗ und Gebrauchswasser dringend gewarnt.“ 1“ ““
Swinemünde, 13. September. Der Hafen von Saßnitz ist, wie von der dortigen Hafen⸗Bauinspection auf dem Drahtwege mit⸗ getheilt wird, infolge des Auftretens der Cholera in Stettin für Passagierdampfer gesperrt worden. 1“
Bremen, 12. September. Obschon nach den seitherigen Er⸗ fahrungen die Hoffnung gerechtfertigt erscheint, daß das bremische Staatsgebiet vor einer epidemischen Ausbreitung der Cholera bewahrt bleiben wird, so werden doch die aus Vorsicht gebotenen Schutz⸗ maßregeln voraussichtlich noch für längere Zeit verschiedenartige Ausgaben nothwendig machen, die in einem diesjährigen Special⸗Budget nicht vorgesehen sind. Aus diesem Grunde ersucht die Sanitätsbehörde den Senat und die Bürgerschaft um Bewilligung eines Vorschusses von 50 000 ℳ für Aufwendungen zur Abwehr der Cholera. Das Medizinalamt stellt im Einverständniß mit der Sanitätsbehörde den Antrag, die sofortige Schließung der sämmtlichen in die große und kleine Weser und in den sogenannten großen Balgekanal einmündenden Latrineneinflüsse in der Stadt Bremen im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen. Der Senat ist bereit, ein auf Beseitigung dieser Uebelstände gerichtetes Gesetz zu erlassen und ersucht die Bürgerschaft, ihm hierin beizutreten. 8 .
Augsburg, 13. September. Der Magistrat erhöhte den Credit für Maßnahmen gegen Cholera auf 30 000 ℳ 18
Mainz, 12. September. Für Schiffe aus holländischen und belgischen Häfen, die mit Gütern, die aus verseuchten Orten stammen, hier ankommen, ist bis auf weiteres eine vier⸗ wöchige Quarantäne angeordnet worden. 8
Wien, 12. September. Das Reichs⸗Kriegs⸗Ministerium ver⸗ fügte zur Verhinderung der Einschleppung der Cholera, daß jede Einstellung der in Rußland und Deutschland sich auf⸗ haltenden Personen des Mannschaftenstandes des Heeres und der Marine zur activen Dienstseistung oder militärischen Ausbildung bis auf weiteres unterbleiben solle. Wegen der Beschwerde mehrerer Budapester Blätter über die lässige Handhabung des wegen der Choleragefahr erlassenen Einfuhr⸗ und Durchfuhrverbots an derösterreichischen Grenze erfährt „Pol. Corr.“ auf Grun uthentischer Informati
daß di on dem ungarischen Ministerium inzwischen amtlich mitgetheilten bezüglichen Sendungen sämmtlich die österreichische Reichsgrenze vor dem Inkrafttreten des er⸗ wähnten Einfuhr⸗ und Durchfuhrverbots passirt hätten- Es liege nicht der geringste Anhaltspunkt vor, um die strikte Halldhabung des Verbots von den österreichischen Organen in Zweifel zu ziehen. New⸗York, 12. September. Infolge der zunehmenden Er⸗
regung der Einwohnerschaft auf Fire⸗Island über den Ankauf eines Hotels zur Ueberwachung der in Quarantäne zurück⸗, behaltenen Fahrgäste der choleraverdächtigen Dampfer muß das gedachte Hotel streng bewacht werden, um jeden Ver⸗ such einer Brandstiftung und Zerstörung desselben zu verhindern. Heute Nachmittag ging der Dampfer „Cepheus“ mit den Fahrgästen des Dampfers „Normannia“ an Bord bei dem Dock von Fire⸗Island vor Anker, eine rasch zusammengeströmte und bewaffnete Volksmenge verhinderte jedoch die Landung der Fahrgäste. Später erließ das Obergericht ein Verbot gegen deren Landung auf Fire⸗Island.
New⸗York, 13. September. Wie aus Cincinnati berichtet wird, hat die dortige Bevölkerung vier Waggonladungen Baum⸗ wolle, die aus Hamburg gekommen waren, in Brand gestet.
Der Münchener Gesundheitsrath erklärte, gegen die Ab⸗ haltung des Oktoberfestes bestehe bei den dermaligen Gesundheits⸗ verhältnissen Münchens und Bayerns kein Bedenken. Nachdem auch Pettenkofer um seine Ansicht gefragt war und er zustimmend geantwortet hatte, hat sich der Magistrat für die Abhaltung des Oktoberfestes entschiedem
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Zufolge Verordnung der K. K. österreichischen Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen vom 31. August 1892 ist das Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von Hadern, alten Kleidern, altem Tauwerk, gebrauchter Leibwäsche, gebrauchtem Bettzeug, dann von frischem Obst und Gemüse, sowie von nicht in Blechbüchsen conser⸗ virten Fischen und von rohen thierischen Producten aus Hamburg und Altona auf alle deutschen Häfen der Nordsee und auf Antwerpen und Havre ausgedehnt worden.
Durch Verordnungen der Seebehörde zu Triest vom 2. und 5. September 1892 sind die bereits bestehenden Einfuhr⸗ und Durch⸗ fuhrverbote für gewisse, von Hamburg und Altona kommende Artikel auf diese Provenienzen aus ganz Deutschland ausgedehnt worden. (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 208 vom 3. September 1892.)
Das Königlich ungarische Handels⸗Ministerium hat infolge des Ausbruchs der Cholera in Kronstadt und Hamburg für Schiffe, welche aus den russischen Ostseehäfen und aus den Häfen an der Mündung des Elbestromes kommen, eine siebentägige Beobachtung angeordnet. Reisende aus Galizien, der Bukowina und aus Deutschland sind bei ihrem Eintreffen in Budapest einer strengen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und fünf Tage hindurch zu beobachten.
Frankreich. Alle Schiffe aus Rußland, den Niederlanden, Deutschland, Belgien und Havre haben sich in Calais einer siebentägigen Quaran⸗ täne, einschließlich der Reise, zu unterziehen. Italien.
15 der seesanitätspolizeilichen Verordnung, der Königlich italienischen Regierung vom 31. August 1892 müssen sich alle Schiffe, welche nach dem 20. August die Häfen von Havre, Antwerpen, Bremen, Hamburg, sowie die russischen Häfen der Ostsee verlassen haben, ohne Unterschied nach der Quarantänestation in Asinara (Sar⸗ dinien) begeben.
Diejenigen Schiffe, auf welchen während der Ueberfahrt Cholera⸗ Erkrankungen nicht vorgekommen fünd, und auf denen sich cholera⸗ verdächtige Erkrankungen nicht zeigen, werden nach Vornahme der vorgeschriebenen Desinficirungen, und wenn seit der Abfahrt von einem der oben erwähnten Häfen mindestens 8 Tage verflossen sind, sofort zum freien Verkehr in den italienischen Häfen zugelassen.
Die anderen Schiffe, auf denen während der Ueberfahrt Cholera⸗ fälle oder choleraverdächtige Erkrankungen vorgekommen sind, oder welche bei ihrer Ankunft in Asinara verdächtige Erkrankungen zeigen, werden nach Ausschiffung der erkrankten Personen und nach geschehener Desinficirung einer Beobachtungsquarantäne unterworfen, deren Dauer die Regierung von Fall zu Fall be⸗ stimmen wird. 8
Spanien.
Durch eine unterm 2. September 1892 veröffentlichte Königliche Verordnung wird die Verpflichtung spanischer Postdampfer, 1“ orte, wie Hamburg, Havre, Antwerpen und Marseille anzulaufen, aufgehoben, weil diese Häfen von dem Königlich spanischen Ministerium des Innern als verseucht erklärt worden sind. Die Aufhebung dieser Verpflichtung hat sich auch auf alle diejenigen Häfen zu erstrecken, welche in Zukunft als verseucht erklärt werden.
Türkei.
Der oberste Gesundheitsrath zu Konstantinopel hat folgende An⸗ ordnungen getroffen: .
1) Die für Herkünfte von Kertsch (nicht einbegriffen) bis zur rumänischen Grenze angeordnete fünftägige Quarantäne ist vom 16. August 1892 ab auf 10 Tage erhöht. Diese Herkünfte haben sich nach dem Lazareth von Sinope zu begeben.
Durchgehende Schiffe, welche Cholerafälle an Bord gehabt haben oder haben, müssen sich gleichfalls nach Sinope wenden.
2) Die für Herkünfte von der türkisch⸗persischen Grenze, und zwar von der Südgrenze des Vilajets Wan bis Hanneguine (nicht einbegriffen) angeordnete fünftägige Quarantäne ist auf 10 Tage er⸗ höht. Ferner wird diese Quarantäne vom 23. August d. J. ab auf die ganze türkisch⸗persische Grenze von Hanneguine bis Basra (mit Ausschluß dieses Orts) ausgedehnt.
Die aus unreinen Häfen des Schwarzen Meeres kommenden und die Meerengen passirenden Dampfschiffe haben sich den vorgeschriebenen Ferman für Passage der Meerenge zu verschaffen.
Malta.
Durch Verfügung der Local⸗Regierung vom 27. August 1892 sind für Provenienzen von Hamburg und Antwerpen dieselben Be⸗ stimmuugen wie für Provenienzen aus dem Schwarzen Meere er⸗ gangen. (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 208 vom 3. September 1892.)
Bulgarien.
Reisende aus Deutschland unterliegen in Zaribrod ärztlicher
Beobachtung während 24 Stunden. Schweden.
Nach einer Königlichen Bekanntmachung vom 3. September 1892 haben die in der Bekanntmachung vom 31. August d. J. gegen Däne⸗ mark gerichteten Maßregeln (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 214 vom 10. Sep⸗ tember 1892) insofern eine Ermäßigung erfahren, als im Hinblick auf die nunmehr von dänischer Seite gegen die Cholera getroffenen Vorkehrungen bestimmt worden ist, daß die von Kopenhagen oder Helsingör nach Malmö oder Helsingborg gehenden Schiffe, solange keine anderen Theile Dänemarks als Jütland für cholera⸗ verseucht erklärt worden sind, von den erwähnten Maßregeln nicht getroffen werden sollen, sofern sie mit anderen dänischen Orten nicht in Berührung gewesen sind und ausschließlich Post⸗ und Passagiergut mit sich führen. Die Dampffähre zwischen IHEE“ Helsingborg soll in dieser Beziehung nur dann mit anderen Schiffen gleichgestellt sein, wenn sie keine Eisenbahnwagen an Bord hat.
1 Norwegen. 8
Zufolge Verordnung der Königlich norwegischen Regierung v 1. September 1892 werden nunmehr auch die englischen Häfen am Kanal und die französischen Häfen am Atlantischen Meere bis auf weiteres als von Cholera verseucht angesehen.
Das Verbot, frisches und getrocknetes Obst sowie Gemüse aus Rußland, Deutschland und Frankreich in Norwegen einzuführen, ist
inzwisch n ch auf Dänema Bel sgedehnt worden.