1892 / 220 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Sep 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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von dem spanischen Konsul visirtem reinen Gesundheitspaß unter

Frankreich.

Zufolge Bestimmung der französischen Regierung haben die in

Nr. 212 des „R.⸗A.“ vom 8. September 1892 veröffentlichten

Quarantänemaßregeln fortan auch auf Provenienzen aus nieder⸗ ländischen Häfen Anwendung zu finden.

Die Maßnahme, betreffend die Verpflichtung zur Vorlegung von

Gesundheitspässen, ist auf den Schiffsverkehr zwischen französischen

Häfen ausgedehnt worden. 1 Rußland.

Schiffe mit zweifellos Cholerakranken an Bord werden von Riga aus nach Abnahme der Kranken nach der Quarantäne⸗Anstalt Kaensvoe eesandt, Schiffe aus Hamburg ohne reines Gesundheitsattest genannter Anstalt in livländischen Häfen nicht zugelassen. Spanien. 8 Laut Verordnung des Königlich spanischen Ministers des Innern vom 5. September 1892 sind die Provenienzen von Oran (Algerien), Rotterdam und Danzig nach dem Quarantänehafen zu senden und rovenienzen aus den übrigen Häfen Algeriens, aus Neapel und New⸗York drei Tage lang sanitätspolizeilich zu beobachten. Der Königlich spanische Minister des Innern hat in der „Gaceta e Madrid“ zwei Verordnungen vom 8. September 1892 veröffent⸗ licht. Die erste verfügt, daß Provenienzen aus Neapel, wenn sie mit

guten hogienischen Bedingungen einlaufen und wenn an Bord verdäch⸗ tige Krankheitsfälle nicht vorgekommen sind, frei zugelassen werden sollen; wenn dagegen in dem Passe ein Vermerk steht, daß ver⸗ . epidemischer Cholera vorkamen, sind drei Tage sanitäts⸗ polizeilicher Beobachtung durchzumachen und wenn der Vermerk „Cholera“ im Passe verzeichnet ist, soll das Schiff nach dem Quarantänehafen geschickt werden.

Die zweite Verordnung verfügt, daß Provenienzen von London, welche nach dem 31. August 1892 abgegangen, nach dem Quarantäne⸗ hafen zu schicken sind.

Niederlande,

Unbearbeitete Wolle und Waare, Häute, Pelzwerk, Eßwaaren, Trinkwaaren, loses Getreide, Kaffee, Taback, Cigarren, Papier und Tauwerk dürfen vom 13. September 1892 an von Hamburg und Altona aus nicht mehr zur Einfuhr oder Durchfuhr nach den Niederlanden versandt werden.

Griechenland.

Am 8. September ist eine elftägige Quarantäne für Provenienz aus London, Glasgow, Liverpool, Greenwich, Shids und sämmtlichen Häfen von Kronstadt bis Cherbourg, ferner eine fünftägige Ob⸗ servation für Provenienzen aus Triest, Brindisi und Neapel festgesetzt worden. . 8 8

Die fünftägige Quarantäne für die Provenienzen aus den zwischen Beirut und Jaffa gelegenen Häfen ist aufgehobeu. Nach Abhaltung einer Sanitätsvisite dürfen Dampf⸗ und Segelschiffe frei einlaufen. (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 209 vom 5. September 1892.)

Malta.

Laut Verfügung der Localregierung vom 5. September 1892 werden die Provenienzen aus allen deutschen Häfen den früher für Hamburg allein gültigen Bestimmungen unterworfen (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 216 vom 13. September 1892).

Norwegen.

Zufolge Verordnung des Königlich norwegischen Justiz⸗ und Polizei⸗Departements vom 5. September 1892 werden nunmehr sämmtliche Häfen Großbritanniens und Irlands sowie die nieder⸗ ländischen Häfen als von Cholera verseucht angesehen.

Egypten. Der internationale Quarantänerath zu Alexandrien hat am .August 1892 beschlossen, die s. Z. gegen die Ankünfte von der

sprischen Küste zwischen Beirut und Jaffa verhängte Quarantäne wieder aufzuheben. (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 169 vom 20. Juli 1892.)

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause geht am Montag Albert Lortzing's Oper „Der Waffenschmied“ mit den Damen Weitz und Lammert und den Herren Mödlinger, Fränkel, Lieban. Schmidt und Krasa in Scene, während am Dienstag „Die Zauberflöte“, vertreten durch die Damen Herzog, Leisinger, Dietrich, Rothauser, Lammert, Weitz, Hiedler, Götze und Kopka und die Herren Betz, Mödlinger, Rothmühl, Krolop, Lieban, Fränkel, Philipp und Krasa zur Dar⸗ stellung kommt.

Der Spielplan der Königlichen Oper für die Zeit vom 18. bis 24. September lautet: Sonntag: „Cavalleria rusticana“, „Alessandro Stradella.“. Montag: „Der Waffenschmied“. Dienstag: „Die Zauberflöte“. Mittwoch: „Die Regimentstochter“, „Das schlecht bewachte Mädchen“. Donnerstag: „Meistersinger“. Freitag: „Cavalleria rusticana“. „Das Nachtlager in Granada“. Sonn⸗ abend: „Carmen“.

Im Königlichen Schauspielhause finden in diesee Woche folgende Vorstellungen statt: Sonntag: „Das Käthchen von Heil⸗ bronn“; Frau Schramm spielt zum ersten Male die Brigitte. „Iphigenie auf Tauris“. ienstag, neu einstudirt,

Braut von Messina“ in fast durchweg neuer Be⸗⸗

ung Mittwoch Donnc Diana“. Donnerstag Die Quitzow's“”; Frau Kahle die Frau Gertrud Wins. Freitag geht nach längerer Pause „Der Sturm“ mit der Taubert'schen Musik über die Scene. Sonnabend ist Uriel Acosta“, Sonntag sind Die Räuber“ mit Herrn Vischer als Maximilian von Moor; den Moor spielt Herr Matkowsky und den Franz Moor Herr

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Das Deutsche Theater bringt am Montag als dritte Vor⸗

ng des Goethe⸗Cyclus „Iphigenie auf Tauris“ in folgender Be⸗

Iphigenie Johanna Schwartz, als Gast; Orest: Joseph

Fritz Herz; Thoas: Ernst Pittschau; Arkas: Mar

Pategg. s⸗Vorstellung folgen sodann am

Mittwoch „Die Geschwister“ und „Clavigo“ und als fünfte am Sonn⸗

abend „Egmont.“ Morgen wird „College Crampton“ gegeben. Am

Dienstag und Donnerstag finden Wiederholungen von dem Lustspiel:

Die beiden Leonoren“ statt. Für Freitag ist „Prinz Friedrich von Homburg“ angesetzt.

Im Berliner Theater geht morgen Abend, am Mittwoch und am Freitag (als 4. Abonnements⸗Vorstellung) das Schauspiel „Die Goldprobe“ in Scene. Zu Gunsten der vom Unglück schwer heimgesuchten Hamburger wird am Montag eine Aufführung des „Hüttenbesitzer“ stattfsinden. Ludwig Barnay wird an diesem Abend zum ersten Male in der neuen Spielzeit auftreten; Nuscha Butze,

Agnes Sorma und Ludwig Stahl spielen die übrigen Hauptrollen.

„Krieg im Frieden“ gelangt morgen Nachmittag, am Dienstag und am Sonnabend zur Aufführung, während für Donnerstag eine Wiederholung von „Nora“ mit Agnes Sorma in der Titelrolle angesetzt ist. vieractiges Lustspiel „Ein unbeschriebenes Blatt“ zu en Auf⸗ führung und wird sodann am Donnerstag, Freitag und Sonntag wiederholt werden. Für Montag ist „Das alte Lied“, für Mittwoch „Der Lebemann“ und für Sonnabend „Di oßf *angesetzt. Morgen wird Gustav von Moser's L „Der Lebemann“ wiederholt.

Das Wallner⸗Theater bringt am C holung der „Braut von Messina“ mi

Am Montag findet die Erstaufführung des Lustspiels „Mila“ von Arthur Zapp statt, dem „Die Geschwister“ pon Goethe vorangehen sollen. In diesen Stücken werden sich bei dem Berliner Publikum neu einführen: die Damen Stoetter, Eberty, Cala, Pernier, Felsen, Körner und die Herren Haid, Höfer, Raabe, Eckelmann, Femminger, Lenoir. Außerdem wirken mit: Herr Worlitzsch und Fräulein Welly.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater bleiben die Operetten „Das Mädchen von Elisonzo“, „Ehemann vor der Thür“ und Dorothea“ bis einschließlich Mittwoch auf dem Spielplan. Am Donnerstag findet der zweite Abend im Offenbach⸗Cyclus mit der ersten Aufführung der dreiactigen Operette „Schönröschen“ statt.

Im Kroll'schen Theater stellt sich das Repertoire für die laufende Woche wie folgt: Montag: „Der Wildschütz“ (Bakulus: Herr Müller als letztes Auftreten); Dienstag: „Der Barbier von Sevilla“ (Herr d'Andrade als Figaro); Mittwoch: „Fidelio“; Donnerstag: „Der Freischütz; Freitag: „Don Juan“ (Herr d'Andrade in der Titelpartie); Sonnabend: „Der Trompeter von

Die freundliche Aufnahme der Oper „Das Nachtlager in Gra⸗ nada“ veranlaßt die Direction des Belle⸗Alliance⸗Theaters (Neue deutsche Over), dieses Werk morgen zur Aufführung zu bringen. In dem Ballet⸗Divertissement Pas de shawls“ werden die Prima⸗ Ballerina Louise Louison und die Solotänzerin Antonia Reimann zum ersten Male auftreten. Die Arrangements des Ballets sind von dem bekannten Balletmeister Ambrogio. Am Mittwoch findet zum Besten der Hamburger Nothleidenden eine Wohlthätigkeits⸗Vorstel⸗ lung unter Mitwirkung namhafter Künstler statt.

Nach Schluß der Redaction eingegangene 8 Depeschen.

Kirchdorf in Ober⸗Oesterreich, 17. September. (W. T. B.) Der Zustand des Prinzen Hermann zu Schaumburg⸗ Lippe ist wenig verändert. Die immer noch andauernde Benommenheit des Bewußtseins erregt Besorgniß; der Schlaf des Patienten ist vielfach gestört; der Prinz leidet an einer großen Unruhe, ist jedoch fieberfrei.

Brüssel, 17. September. (W. T. B.) Wie von gut unterrichteter Seite verlautet, ist die Meldung von dem Zu⸗ sammentreten der internationalen Münzconferenz in Brüssel verfrüht. Der Gesandte der Vereinigten Staaten von Amerika habe zwar deshalb eine vertrauliche Anfrage an das belgische Cabinet gerichtet: letzteres habe indeß die Ansicht ge⸗ äußert, daß Paris als Congreßort gewählt werden möchte, da Frankreich unter den Staaten, welche der lateinischen Münz⸗Union angehören, das Uebergewicht habe.

New⸗York, 17. September. (W. T. B.) Die Passagiere der „Normannia“ sind gestern von der Quarantäne befreit worden und haben sich nach New⸗ York begeben. Einer Mittheilung des beisitzenden Sanitäts⸗Raths Dr. Walser zufolge sind auf dem Dampfer „Bohemia“ 52 Cholerafälle vorgekommen, von denen

Insel gebracht worden, 37 befinden sich noch an Bord.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 17. 8 Uhr Morgens.

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2 „J 2 Acte

historisches Ritterschauspie

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Dirigent: Musikdirector Wegener.

Taur Schouspiel in 5 Aufzügen von Goethe. burg. egsee,S In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.

Dienstag: Opernhaus. Oper in 2 Acten von W. A. Mozart. Text von Schikaneder. Regisseur Tetzlaff. gartner. Anfang 7 Uhr. 8“ Ar 195. Vorstellung. Neu einstudirt: Heiling: E AèRYg, Die Braut von Messina, vher ei. feindlichen Mont VbT11“ Trauerspiel in 4 Aufzügen von Schiller. Die zur Handlung gehörige Musik von B. A. Weber. ene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. 1

Deutsches Thegter. Sonntag: Die beiden

Montag: 4. Göthe⸗Cyelus. 3. Abend. Iphi⸗ genie auf Tauris. (Iphigenie: Johanna Schwartz, Oper

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Romantische Treumann.

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Anfang 7 Uhr. Musik von Jacques Offenbach. 3. Vorstelluna 8 Kät Dorothea. Opere in 1 Act nach dem Fran⸗ ger.. 8 1 aAFras⸗s 5 8 193. Vorstellung. Das Käthchen 11“ Alois und Rudolph Ronacher. Eröffnung Sonn⸗ d i zosischen von Ernst. Musik von Jacques Offenbach. bend, d 24. Sept b 1892 2 9 ö 8 Für dig hiesige Bühne eingerichtet HAg 2 Herrn unn a. en en 2 82 Sep em er 4 hist 21 1 in 5 Aufzügen von Deir: Lie 3 Br. e ;“ 22 von EEEEö’“ Ballet! Heinrich von Kleist. In Scene gesetzt dom Ober⸗ ¹ ig : Kapellmeister Federmann. Regie: . Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. d Opernhaus. 185. Vorstellung. Der

oder: Die z0]

Feuerprobe. Großes itzsche. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Komische Oper in 3 Acten von

194. Vorstellung. Iphigenie auf

186. Vorstellung. Die

& ·2 osot is⸗ In Scene gesetzt vom Ober⸗

Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ 3 Sonntag:

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er Barbier von Sevilla. Täglich, bei günstigem Wetter:

Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Elisonzo. Operette in 1 Act. D Alessandro Stradella. si n mit Tanz von Fr. von Flotow. Der Ehemann vor der Thür. W. Friedrich. Dirigent: Musikdirector Operette in 1 Act. Deutsch von Carl Treumann. ——

Mittwoch: Zweiter Abend im Offenbach⸗C Erste Aufführung: Schönröschen.

ndrade. Hans Heiling. (Hans

im Sommergarten. Anfang an Sonn⸗ und Festtagen Abend. 4 Uhr, an den Wochentagen 5 ½¼ Uhr

8 Belle⸗Alliance-Theater. Neue Deutsche Sonntag: Das Nachtlager zu Gra⸗ beiden Leonoren. nada. Komische Oper in 2 Acten. Musik von Süee r Ken Konradin Kreutzer. Hierauf: Ballet⸗Divertisse⸗ 8 8 smeut. Pas de Shawls. Arrangirt vom Ballet⸗ Kerliner Theater. Sonntag: Nachmittags meister G. Ambrogio, ausgeführt von der Prima

im Frieden. Abends 7 ½ Uhr: Ballerina Louise Louison, der Solotänzerin Antonie

eutsch von Carl Stromtid, für die deutsche Bühne eingerichtet von

Musik von Jacques Offenbach. Hierauf: Aug. Junkermann. Anfang 7 ½ Uhr.

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8 * 2 -* zosolbßo M 1 8 Komische Montag: Dieselbe Vorstellung.

4 ScaSlInS⸗ —₰;: . Zum Schluß: h Direction:

eater Unter den Linden.

Operette! Café Ronacher, Grand Restaurant Ronacher, Unter den Linden. Behrenstraße.

Nähere Anzeigen folgen.

[31541] Hohenzollern⸗Galerie

esid n-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ orm. 10 Ab. Lehrter Bahnhof.

4 2,9* . Neu einstudirt:

9 Gr. histor. Rundgemälde 1640 1890. 22

Sonntag 50 3. Kinder die Hälfte.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). ESesöffnet von 12—11 Uhr.

Gastspiel des

Conecerte.

Concert-fjaus. (Jubiläums⸗Saison.) Sonntag: 4. Karl Mender⸗Concert. (1. Sonn⸗ Großes Concert Montag: 5. Karl Meyder⸗Concert. I. Beethoven⸗ Anfang 7 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Freiin Elisabeth von Müllenheim⸗Rech⸗ berg mit Hrn. Prem. Lieut. Cuno von Massow (Nieder⸗Lößnitz —Hadersleben). Gräfin Hedwig von Schwerin a. d. H. Walsleben⸗Wildenhoff mit Hrn. Lieut. Curt von Lewinski (Karlshof bei

11 tödtlich verliefen. 4 Kranke sind nach der Swinburne⸗

⁸) Abends Wetterleuchten, Nachts Thau.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern westlich von Schottland lag, ist nordostwärts nach der mittleren norwegischen Küste fortgeschritten und veranlaßt über Skandinavien starke Luftbewegung aus westlicher bis südwestlicher Richtung, während vorm Kanal sich ein barometrisches Maximum ent⸗ wickelt hat. In Deutschland, wo Nachts und früh vielfach elektrische Entladungen stattfanden, ist das Wetter im Nordwesten trübe, regnerisch und etwas kühler, im Süden und Osten vielfach heiter und meist wärmer; auf den Britischen Inseln ist Ab⸗ kühlung eingetreten, die sich demnächst auch über unsere Gegenden ausbreiten dürfte. Haparanda meldet Nordlicht.

Deutsche Seewarte.

EMübRüsöegancah sberesnekeatSsxeeskagas Fa-ae1Menh ecsseessewasrseNaeeesMweexne-eeenn Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 184. Vorstellung. Cavalleria rusticana (Bauern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von Verga. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur

Die Goldprobe.

Montag: Zum Besten der Nothleidenden in Ham⸗ burg. Der Hüttenbesitzer. (Nuscha Butze, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.) Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Krieg im Frieden.

Lessing-Theater. Sonntag: Der Lebemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Das alte Lied.

Dienstag: Zum 1. Male: Ein unbeschriebenes Blatt. Lustspiel in 4 Acten von Paul Heyse.

Die Tageskasse ist von 9 bis 2 Uhr geöoffnet.

Wallner⸗Theater. Sonntag: Prolog, verfaßt von Hrn. Dr. Wilhelm Wendtlandt, gesprochen von Frl. Alexandrine Malten. Hierauf: Die Brant von Messina. Trauerspiel mit Chören in 5 Auf⸗ zügen von Friedr. von Schiller. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Zum 1. Male: Mila. Lustspiel in 3 Aufzügen von Arthur Zapp. Vorher: Die Ge⸗ schwister. Schauspiel in 1 Act von W. v. Goethe.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Sonntag: Fünfte Vorstellung im Offenbach⸗ Cyelus. Erster Abend. Das Mädchen von

Reimann und 12 Tänzerinnen. Anfang 7 ½ Uhr. Im prachtvollen Sommer⸗Garten: 50 Entrée.

Großes Garten⸗Concert, ausgeführt von der Musik⸗Kapelle des Belle⸗Alliance⸗Theaters, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn Paul Lincke.

Auftreten sämmtlicher Spezialitäten ersten Ranges.

Feenhafte Illumination durch 50 000 Flammen. Anfang des Concerts 3 ½ Uhr.

Montag: Die schöne Melusine. Komische Oper in 3 Acten und einem Vorspiel von Elard Hoff⸗ schläger. Musik von Th. Hentschel. In Scene ge setzt von W. Hock.

Adolph Ernst⸗Theater. Sonntag: Zum 13. Male: Die wilde Madonna. Gesangs⸗ posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen Costumen und neuen Decorationen aus dem Atelier des Herrn Lütkemever in Coburg. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang. 7 ½ Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung. Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonntag: Gesammt⸗Gastspiel des Aug. Junker⸗

mann⸗Ensemble. Zum 19. Male: Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Acten nach Fritz Reuter's „Ut mine

Lübeck). Frl. Laetitia von Gersdorff mit Hrn. Prem. Lieut. Robert von Nickisch⸗Rosenegk (Züllichau). Freiin Luise von Bodenhausen mit Hrn. Lieut. Siegfried Gallus (Hagenau i. E. Saarburg i. L.). 8

Verehelicht: Hr. Pfarerr Johannes Werner mit Frl. Meta Jäger (Schönstedt i. Thür.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Herhudt von Rohden (Ettlingen in Baden). Eine Tochter: Hrn. Hauptm. Bodo von Ditfurth (Wesel).

Gestorben: Hr. General⸗Major a. D. Louis Ferdinand von Michelmann (Potsdam).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Vier Beilagen 8

(einschließlich Börsen⸗Beilage),

und das Verzeichniß gekündigter Staatsschuld⸗

scheine von 1842, Nenmärkischer Schuld⸗

verschreibungen und Münster⸗Hammer Eisen⸗ bahn⸗Stamm⸗Artie.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 8

8

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 17. September

betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für

Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote in

der evangelischen Landeskirche der älteren Pro⸗ vinzen der Monarchie.

Vom 3. September 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden

Preußen ꝛc. 1

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags

der Monarchie, für den Geltungsbereich des Gesetzes, be⸗

treffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren

Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 125), was folgt:

Artikel 1.

Das anliegende Kirchengesetz für die evangelische Landes⸗ kirche der älteren Provinzen, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote, vom 28. Juli 1892 wird, soweit es eine Belastung der Kirchen⸗ gemeinden zu Gemeindezwecken 3) und soweit es die Aus⸗, schreibung einer Umlage für landeskirchliche Zwecke 11 Absatz 2) anordnet, auf Grund des Artikels 16 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 hierdurch bestätigt.

Artikel 2.

Die nach § 2 Absatz 1 des Kirchengesetzes zu fassenden Beschlüsse der kirchlichen Gemeindeorgane bedürfen zu ihrer Gültigkeit nicht der Genehmigung der staatlichen Aufsichts⸗ behörde (Artikel 24 Nr. 4 des Gesetzes vom 3. Juni 1876).

Artikel 3.

Dem nach § 11 des Kirchengesetzes zu bildenden landes⸗ kirchlichen Fonds wird vom 1. Oktober 1892 ab zur Ge⸗ währung von Beihilfen an Kirchengemeinden, welche die Entschädigungsrenten für aufgehobene Stolgebühren durch Umlage aufbringen müssen, seitens des Staats eine dauernde, vierteljährlich im voraus zahlbare Rente im Betrage von jährlich 1 250 000 überwiesen.

Artikel 4.

Gegen die nach den §§ 7 und 10 des Kirchengesetzes zu treffenden Festsetzungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verfolgung der im § 10 erwähnten Rechte solcher Geistlichen oder Kirchenbeamten handelt, welche sich zur Zeit des Inkrafttretens des Kirchengesetzes im Amte befinden.

Wird einer außergerichtlich oder gerichtlich geltend ge⸗ nachten Forderung auf Stolgebühren der Einwand entgegen⸗ gesetzt, daß dieselben nach den §§ 1 und 2 Absatz 1 des Kirchengesetzes aufgehoben seien, so ist darüber die Entscheidung im Rechtswege nur alsdann zulässig, wenn vorher die Ent⸗ scheidung des Provinzial⸗Consistoriums in Gemäßheit des § 2 Absatz 2 ergangen ist. Die Frist zur Beschreitung des Rechtswegs beträgt dreißig Tage; sie beginnt mit der Zu⸗ stellung der Entscheidung des Provinzial⸗Consistoriums.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Swinemünde, den 3. September 1892.

(L. S.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. Graf von Caprivi. Miquel. von Kaltenborn. Bosse. 8

König von

Anlage. Kirchengesetz, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote. Vom 28. Juli 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der General⸗Synode, nachdem durch die Erklärung Unseres Staats⸗Ministeriums festgestellt worden, daß gegen dieses Gesetz von Staatswegen nichts zu erinnern, für die evangelische Landeskirche der älteren Pro⸗ vinzen, was folgt:

Die Verpflichtung z Cdrlchtun g von Stolgebühren für Taufen und Trauungen in ortsüblich einfachster Form sowie für Aufgebote wird aufgehoben. 8

Was in den einzelnen Gemeinden nach den bestehenden Taxsätzen als ortsüblich einfachste Form der Taufen und Trauungen zu gelten hat, wird, sofern sich hierüber Zweifel ergeben, durch Beschluß der vereinigten Gemeindeorgane fest⸗ gestellt. Dieser Beschluß bedarf nach Anhörung des Kreis⸗ Synodalvorstandes der Genehmigung des Provinzial⸗Con⸗ sistoriums.

Entsteht im einzelnen Falle darüber Streit, ob eine Stol⸗ gebühr ungeachtet der Bestimmung des § 1 zu entrichten ist, so entscheidet der Kreis⸗Synodalvorstand nach Anhörung des Gemeindekirchenraths (Presbyteriums) und 1 Be⸗ schwerde das Provinzial⸗Consistorium. Diese Beschwerde ist nur binnen dreißig Tagen nach Zustellung der Entscheidung des Kreis⸗Synodalvorstandes zulässig. Eine weitere Beschwerde findet nicht statt. 8

Die Stellen der Geistlichen und übrigen Kirchenbeamten sind für den ihnen durch die im § 1 vorgesehene Aufhebung der Gebühren entstehenden Ausfall der Einnahmen von der Kirchengemeinde durch eine Rente zu entschädigen. . Diese Rente ist vierteljährlich im voraus zahlbar. „Diejenigen geistlichen Aelen, deren Jahreseinkommen außer freier Wohnung und Stolgebühren mindestens 6000 beträgt, sind von der Entschädigung ausgenommen. Auch die geringer dotirten Stellen erhalten die Entschädigungmur inso⸗ weit, als das Einkommen einschließlich der Entschädigungsrente nicht über die vorstehend angegebene Höhe hinausgeht. Die auf den Stellen zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amte befinblichen Geistlichen bleiben für ihre Amts⸗

8

dauer in derselben Weise zu entschädigen, wie sonst die Stellen, insoweit sie nicht auf Grund des § 54 des Gesetzes vom 9. März 1874, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung, entschädigt werden.

§ 5.

Die Höhe der neschebih Saütrent⸗ bestimmt sich nach dem Durchschnitt der Solleinnahme aus den aufgehobenen Ge⸗ bühren für die in den Jahren 1886 bis einschließlich 1890 in der Gemeinde vollzogenen Handlungen.

Ist diese Durchschnittseinnahme nicht mehr zu ermitteln, so ist die Höhe der zu gewährenden Entschädigungsrente unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Zahl der in den angegebenen Jahren überhaupt vorgekommenen Fälle von Taufen, Trauungen und Aufgeboten durch Schätzung zu finden.

§ 6

Solchen Kirchengemeinden, in welchen in unmittelbarer Folge des Inkrafttretens dieses Gesetzes und in Ermangelung eines ausreichenden und verfügbaren Ueberschusses der Kirchen⸗ kasse eine Umlage ausgeschrieben oder erhöht werden muß, wird aus dem im § 11 bezeichneten landeskirchlichen Fonds als Beihilfe ein Zuschuß gewährt.

Die Beihilfe besteht in demjenigen Theil der von einer Gemeinde aufzubringenden Entschädigungsrente, welcher den Betrag von 4 Procent des Einkommensteuersolls der ein⸗ kommensteuerpflichtigen Gemeindeglieder im Rechnungsjahre des Inkrafttretens dieses Gesetzes übersteigt.

Die hiernach aus dem im § 11 bezeichneten landeskirch⸗ lichen Fonds zu gewährenden Zuschüsse sind in vierteljährlichen Theilbeträgen im voraus zu zahlen.

14

Die Festsetzung der in den §§ 3 his 5 vorgesehenen Ent⸗ schädigungsrenten sowie der nach §6 aus dem landeskirchlichen Fonds zu gewährenden Zuschüsse erfolgt durch das Provinzial⸗ Consistorium. Gegen dessen Entscheidung ist binnen drei Monaten nach Zustellung der Festsetzungsverfügung die Be⸗ schwerde an den Evangelischen Ober-Kirchenrath zulässig.

In den Fällen der §§ 4 und 5 sind vor der Entscheidung des Consistoriums die Betheiligten (Stelleninhaber und Ge⸗ meindekirchenrath), sowie der Kreis⸗Synodalvorstand zu hören.

Diejenigen 1169“ in welchen 8

1) die Kirchenkassen bisher die im § 1 dieses Gesetzes bezeichneten Gebühren statt der berechtigten Geist⸗ lichen beziehungsweise Kirchenbeamten zu beziehen hatten, oder

hnach dem 1. Januar 1874 diese Gehühren freiwillig

ganz oder theilweise abgelöst sind,

erhalten gleichfalls aus dem im § 11 bezeichneten landes⸗ kirchlichen Fonds eine Beihilfe, welche nach den in den §§ 5 bis 7 aufgestellten Grundsätzen mit der Maßgabe zu ermitteln und festzusetzen ist, daß in dem zu Nr. 2 bezeichneten Falle an Stelle der Jahre 1886 bis einschließlich 1890 die letzten fünf Kalenderjahre vor der Ablösung treten.

Diese Beihilfe ist ebenfalls vierteljährlich vorauszubezahlen.

9 9.

Nach Verlauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll eine Revision bezüglich der Entschädigungsrente und der Beihilfe unter Berücksichtigung der inzwischen etwa eingetretenen Veränderungen und gemachten Erfahrungen erfolgen. Die näheren Bestimmungen hierüber sowie über etwaige Wiederholungen dieser Revision bleiben kirchengesetzlicher Regelung vorbehalten.

§ 10.

Aus Anlaß der Errichtung neuer Pfarrstellen und von Parochialtheilungen können durch die zu diesen Anordnungen zuständigen Behörden auch die Entschädigungsrenten 5) und Beihilfen 6) verhältnißmäßig vertheilt werden, jedoch un⸗ beschadet der etwaigen Rechte der zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt besindlichen Geistlichen und sonstigen Kirchenbeamten.

b

Behufs Gewährung der in den §§ 6 und 8 vorgesehenen Zuschüsse wird ein landeskirchlicher Fonds gebildet, in welchen die staatlicherseits für die Zwecke der Stolgebührenablösung zu gewährende Rente fließt. 8

Sofern die Staatsrente zur Deckung der aus diesem Fonds zu gewährenden Zuschüsse nicht hinreicht, ist der Fehl⸗ betrag zunächst dadurch zu decken, daß die nach § 6 Absatz 2 zu gewährende Beihilfe nur denjenigen Ge⸗ meinden zu theil wird, welche mehr als 5 Procent des Einkommensteuersolls für die Entschädigungsrente aufzubringen haben würden. Sollte auch diese Herab⸗ minderung der Beihilfe den Fehlbetrag nicht beseitigen, so ist derselbe durch Umlage von den Kirchengemeinden der Landes⸗ kirche in Gemäßheit der für die Umlage zum Pensionsfonds geltenden Bestimmungen aufzubringen. Die Höhe dieser Um⸗ lage ist durch den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath unter Mit⸗ wirkung des General⸗Synodalvorstandes zu bestimmen.

Etwaige Ersparnisse an der staatlicherseits zu gewährenden Rente verbleiben dem zu bildenden landeskirchlichen Fonds. Die Verwendung dieser Ersparnisse zur Erleichterung ärmerer Gemeinden bei Aufbringung der von denselben zum Zweck der Aufhebung von Stolgebühren zu übernehmenden Entschädi⸗ gungsrente bleibt bis zur vrchengesehlchen Regelung der Be⸗ stimmung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths unter Mitwirkun des General⸗Synodalvorstandes überlassen. .

§ 12.

Die Festsetzung des Benn1.⸗ mit welchem dieses Ge⸗ setz in Kraft tritt, bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.

Urkundlich unter Unserer Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Marmor⸗Palais, den 28. Juli 1892.

Wilhelm. Barkhausen.

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1892.

isterium der geistlichen, Unterri nd Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

In den im Monat April d. J. in Magdeburg, im Monat Mai d. J. in Breslau und im Monat Juni d. J. in Berlin und Königsberg i. Pr. abgehaltenen Turnlehrerinnen⸗ Prüfungen haben das Zeugniß der Befähigung zur Er⸗ theilung von Turnunterricht an öffentlichen Mädchenschulen erlangt: 8 Albertine Anderseck, Zeichenlehrerin zu Breslau, Mathilde Bahnsen in Steglitz,

Marie Behrens, Handarbeitslehrerin in Magdeburg,

Helene Black, Lehrerin in Berlin, 8

Margarethe Brennekam in Magdeburg,

Klara Brock, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Charlotte Brown, Handarbeitslehrerin in Grün⸗ berg i. Schl., 1

Marie Brucks, Handarbeitslehrerin in Magdeburg,

Emilie Burghart, desgl. daselbst,

Anna Busch, Lehrerin in Berlin,

Therese Cochius in Magdeburg,

Katharina Dombernowsky in Spandau,

Bertha Dondorff in Breslau,

Elsbeth Drope, Zeichenlehrerin in Königsberg i. Pr.,

Martha Dühring, Lehrerin in Steglitz,

Gertrud Dzialas, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Marie Eckler, desgl. in Berlin,

Charlotte Ellendt, Handarbeitslehrerin in Berlin,

Elisabeth Enke, desgl. in Magdeburg,

Martha Fischer, desgl. in Halle a. S.,

Emma Frank, desgl. in Stralsund,

Ida Gewert, desgl. in Königsberg i. Pr.,

Erna Gleißberg, desgl. in See

Pauline Glosl in Magdeburg, 1

Emilie Gluth, Handarbeitslehrerin in Magdeburg⸗ Buckau,

Marie Grosche, desgl. in Breslau,

Gertrud Grüneberg, desgl. in Berlin,

Gerta Günther, Lehrerin in Charlottenburg,

Gertrud Habelt, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Luise von Hanxleden in Wehlheiden,

Lisbeth Haubensack in Königsberg i. Pr.,

Anna Haym, wissenschaftliche Lehrerin im Adeligen Stift in Breslau,

Helene Heisler, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Marie Henke, Lehrerin in Königsberg i. Pr., 8 et Hentze, geb. Lohmann, Handarbeitslehrerin i

örde,

Anna Hertel, Handarbeitslehrerin in Magdeburg

Erna Henyl, Lehrerin in Berlin,

Bertha Hintze, desgl. daselbst,

Rosa Hooff, desgl. daselbst, vb“

Martha Hübener, Handarbeitslehrerin in Magdeburg,

Elisabeth Hülße, desgl. daselbst,

Amalie Johann, desgl. in Königsberg i. Pr.,

Marie Kämmerer, desgl. in Berlin,

Gertrud Kalau vom Hofe, Handarbeitslehrerin in Gumbinnen, 8

Paula Kanitz, desgl. in Berlin,

Martha Kauschmann, desggl. daselbst,

Anna Klatt, desgl. in Schöneberg,

Martha Knabe, desgl. in Magdeburg,

Anna Köppe, desgl. in Halle a. S.,

Susanne Kollatz in Königsberg i. Pr.,

Magdalena Kratochwill, Handarbeitslehrerin in Breslau, 8 4 8☛☛

Marie Krauske, wissenschaftliche Lehrerin daselbst,]

Emma Krauthoff, Handarbeitslehrerin daselbst,

Marie Krieger in Königsberg i. Pr.,

Margarethe Kuttig, Handarbeitslehrerin in Habel⸗ schwerdt, Jda Lackowit;z, Lehrerin in Berlin,

Selma Lange, Handarbeitslehrerin daselbst,

Martha Libbert, desgl. in Magdeburg,

Doöorette Lichtenberger, geb. Aereboe, Lehrerin in

Berlin, 1

Margarethe Lipproß in Berlin,

Anna Ludewig, Handarbeitslehrerin daselbst, Margarethe Lyß, desgl. in Königsberg i. Pr., Elisabeth Maasch, desgl. in Dramburg, Edith Malitz, Lehrerin in Charlottenburg, Bertha Meißner, Handarbeitslehrerin in Magdeburg⸗

udenburg,

Alma Menzel, Lehrerin in Steglitz, Elisabeth Mildner in Breslau, Klara Nagel, Handarbeitslehrerin in Magdeburg⸗

Buckau,

Emilie Maria Nebelung, Kindergärtnerin in Magde⸗ burg,

EEEöö Neugebauer, Handarbeitslehrerin i

Berlin,

Marie Niemann in Lemsdorf,

Martha Oehme, Handarbeitslehrerin in Halle a. S.,

Elisabeth Panten in Strehlen,

Käthe Passarge, Lehrerin in Königsberg i. Pr.,

Ida Peickert, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Anna Petersen, Zeichenlehrerin in Schleswig,

Hedwig Pietsch in Magdeburg⸗Sudenburg,

Anna Pistorius, Lehrerin in Berlin,

edwig Pitschke, Handarbeitslehrerin in Halle a.

Emmy Plath, desgl. in Stralsund,

Marie Pohl, wissenschaftliche Lehrerin in Liegnitz,

Elisabeth Prescher, Zeichenlehrerin in Breslau,

Bertha Presting in Königsberg i. Pr.,

Minna Reinecke in Neuhaldensleben,

Gertrud Roegner in Liegnitz,

Anna Rotmann, Handarbeitslehrerin in Greifswald,

Käthe Rudnicki in Königsberg i. Pr.,

Elwine Sachse, Lehrerin in Herlin

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