haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche ihre Erbrechte spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgerichte auf den 17. November 1892, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Termine ge⸗ hörig begründet und bescheinigt anzumelden, widrigen⸗ falls die Antragsteller oder die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die sich nach dem Ausschlaßurthell meldenden näheren oder gleie nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft eingetreten sind, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. Rihnitz, den 20. September 1892. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
S— Amtsgericht. [37489] Aufgebot.
Am 1. Februar 1892 ist der Sattlermeister — Heinrich Gottlieb Heyden in Wremen ver⸗ torben.
Zur Sicherung des bekannten Erbberechtigten, des Goldarbeiters Johann Christoph Friedrich Heyden in Irvington N. J. werden gestelltem Antrage des letzteren gemäß alle diejenigen, die ein näheres oder doch gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, diese ihre Rechte in dem auf Montag, den 5. Dezember d. J., 10 Uhr Vormittags, bestimmten Termine anzumelden und nachzuweisen. widrigenfalls der Provocant für den wahren Erben angenommen werden soll und der nach dem Aus⸗ schlusse sich etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Verfügungen an⸗ zuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken soll, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte. 5
Dorum, den 22. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[37606] Aufforderung. 1
Eva, geborene Schröder, Wittwe des manns Georg Fey zu Darmstadt, ist am 13. Juni 1892 verstorben und hat laut Testament vom 24. März 1884 nachbenannte Personen:
1) Henriette, geb. Schröder, Ehefrau des Gg. Dressel VII. zu Groß⸗Zimmern, 8 2) Eva, geb. Büchler, Ehefrau des Gg. Koch zu Darmstadt, zu Erben eingesetzt. Auf Antrag der genannten Testamentserben werden die in Amerika — unbe⸗ kannt wo? — abwesenden Geschwister der Erb⸗ lasserin: 1) Elisabethe, geb. Schröder, verehelichte Fritsch, 2) Georg Schröder 1 und deren etwaige Descendenten aufgefordert, binnen sechs Wochen das Testament anzuerkennen oder ihre Erbansprüche anzumelden, widrigenfalls das Testament als für gültig anerkannt betrachtet und die zur Ueberschreibung der Immobilien erforderliche
Urkunde ausgestellt werde.
Darmstadt, 24. September 1892. Großh. Amtsgericht Darmstadt. I. (Unterschrift.)
[37491] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 27. August 1892 zu Berlin verstorbene Polizei⸗Wachtmeister Ernst Wilhelm Carl Schröder hat in seinem mit seiner Ehefrau Marie Nielfine Anna Katharine, geb. Schmidt, am 8. Oktober 1880 errichteten und am 26. September 1892 publicirten Testament seinen außerehelichen Sohn Christian Schröder zum Miterben eingesetzt.
Berlin, den 26. September 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[37542] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 24. September 1892 sind: a. der Stellenbesitzersohn Ernst Deinert aus Nieder⸗Wilkau, b. die verehelichte Arbeiter Susanna Idziok, geb. Hermann, aus Wilkau, ür todt erklärt worden. Namslau, den 26. September 1892. Königliches Amtsgericht. 8
[37541] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. September d. J. ist der am 26. Juli 1865 ge⸗ borene Matrose Adolf Jarosch, Sohn der Zimmer⸗ meister Theodor und Johanna Jarosch'schen Eheleute zu Breslau, für todt erklärt worden.
Breslau, den 23. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
J Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 22. September 1892 ist der zu Grabow a. O. wohn⸗ haft gewesene, seit dem Jahre 1879 verschollene Navigationslehrer Fritz Selkmann für todt erklärt.
Stettin, 22. September 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IX.
[37535] Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des am 23. März 1892 zu Sophien⸗ thal gestorbenen ehemaligen Rittergutsbesitzers Andreas Graeger ist beendigt. 1
Herrnstadt, den 21. September 1892.
Königliches Amtsgericht. [37554] Bekanntmachung. .“
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 28. September 1892 ist die von der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft zu Lübeck am 24. Juni 1859 auf das Leben des Restaurateurs 1115““ Stiefel in Leipzig ausgestellte Police Nr. 19 237 über 500 Thlr. Crt. für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 28. September 1892.
Das Amtsgericht, Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Propp, Gerichtsschreiber.
132,21) ““ Das K. Amtsgericht München I., Abth. A. f. C.⸗S., hat unterm 24. d. M. folgendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet: 1) Der Versicherungsschein der Bayer. Hyp.⸗ und Wechselbank dahier A. 4 Nr. 1661 vom 4. Novbr. 1884, unterzeichnet von den Directoren Havler und
borene Heinr. Schuster, Lehrer in Rockenhausen i. Pf., für die Summe von 3000 ℳ versichert ist in der Weise, daß die Summe gezahlt wird, wenn der Ver⸗ sicherte den 9. September 1918 erlebt, oder aber nach dessen Tode, wenn dieser früher eintreten sollte, wird für kraftlos erklärt. .
2) Die Kosten des Verfahrens haben die Erben des Vorgenannten als Antragsteller zu tragen. München, 26. September 18922. Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.
37533] b Das K. Amtsgericht München I. Abth. A. f. C. S. hat unterm 26. d. M. folgendes Ausschluß⸗Urtheil erlassen und verkündet: b 1) Die 4 %ige bayer. Anlehens⸗Obligation Serie Nr. 373 / Kat. Nr. 37 226 zu 500 ℳ vinculirt auf Namen des Schuhmachers Lorenz Fischer von Habach wird für kraftlos erklärt.
2) Antragsteller Lorenz Fischer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. München, 26. September 1892 G Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein
[37609] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst vom 23. September cr. ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Kam⸗ min i. Pomm. Nr. 9786 A. über 125 ℳ 20 ₰, ausgestellt für den Schmiedegesellen Franz Krause zu Klötzin, für kraftlos erklärt worden. Kammin, den 23. September 1892. Königliches Amtsgericht.
[37534]
Durch Urtheil vom 21. September 1892 ist das Sparkassenbuch 1136 der städtischen Sparkasse zu Brilon, lautend über eine erste G des Caspar Deimel zu Brilon, später in Amerika, von 17 Thalern, welche sich mit Zinsen auf 167 ℳ 71 ₰ erhöht hat, für kraftlos erklärt. 1
Königliches Amtsgericht zu Brilon.
[37314] Bekanntmachung. .
Das K. Amtsgericht Immenstadt hat in Sachen Aufgebotsverfahren, betr. Amortisation eines Spar⸗ kassenbuches der Rosina Metzler von Ofterschwang, mit Ausschlußurtheil vom 19. d. Mts. erkannt:
Das Sparkassenbuch B. Nr. 581 der Distriets⸗
sparkasse Immenstadt, lautend auf Rosina
Metzler von Ofterschwang, über eine derzeitige
Einlage von 318 ℳ 16 ₰ wird für kraftlos
erklärt, — S 2 e E. was gemäß § 848, 2 R.⸗C.⸗P.⸗O. bekannt gemacht wird.
Immenstadt, den 26. September 1892.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: Eckert, K. Secr.
37273] Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist 8 das auf den Namen des Häuslersohnes Adolf Scholz zu Niedersteine ausgestellte Sparkassen⸗ buch der städtischen Sparkasse zu Neurode Nr. 8230 über eine am 28. Mai 1889 gemachte Einlage von 100 ℳ nebst Zinsen, welches an⸗ geblich bei einem am 7. Oktober 1890 verübten Embruch entwendet worden ist, für kraftlos erklärt worden. Neurode, den 17. September 1892. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. September 1892.
Beyer, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot von Spar⸗ kassenbüchern, hat das Königliche Amtsgericht zu Lauban durch den Gerichts⸗Assessor Schünemann für Recht erkannt:
I. Das Sparkassenbuch der zur Oberlausitzer Pro⸗ vinzial⸗Hauptsparkasse zu Görlitz gehörigen Ober⸗ lausitzer Nebensparkasse Lauban Litt. D. Nr. 27025 über 51 Mark 29 Pfennige, ausgefertigt für Anna Präckelt in Bertesdorf wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
——— 1.“ 1 — 1 [37532] Verkündet am 23. September 1892. Haynn, Gerichtsschreiber. 8 Im Namen des Königs!
[37259]
Kaphengst für Recht: Folgende Wechsel:
Schoenbe
Mark Zweitausendfünfhundert
J.
den Werth — nung — Bericht.
Herrn J. Schoenberg in Frankfurt a./Oder.
(No. 639)
Angenommen
Mark Zweitausendfünfhundert
Schönberg
Angenommen
J.
nung — Bericht. Herrn J. Schoenberg in Frankfurt a./Oder. (No. 640)
werden für kraftlos erklärt. X“
steller auferlegt.
11
[37264 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil
Sendtner, wonach der am 9. September 1863 ge⸗
Auf den Antrag des Kaufmanns Rudolph Ehrlich zu Berlin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. O. durch den Amtsgerichts⸗Rath
1 8o Berlin, den19. Mai1891. Für Mark2500.
Am 1. Februar 1893 zahlen Sie gegen diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von
und stellen es auf Rech⸗
Berlin, den19. Mai1891. Für Mark2500.
Am 1. Februar 1894 zahlen Sie gegen diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von
den Werth — und stellen es auf Rech⸗
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗
— des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Loslau vom 24. September 1892 ist die Hypothekenurkunde über die auf Blatt 38 Klein⸗
geb. Krotki, in Klein⸗Thurze von dem Grundstücke Bl. 26 Klein⸗Thurze zur Mithaft übertragenen in Abth. III. Nr. 12 für den Pfarrer Julius Schindler aus Loslau eingetragenen zu 6 % verzinslichen, durch Testamentsbestimmung auf die Frau Marie Mierzowski, geb. Kwasnitza, früher zu Loslau über⸗ gegangenen Darlehn von 125 Thlr. = 375 ℳ, be⸗ stehend aus der gerichtlichen Schuldurkunde vom 14. März 1864 und dem Hypothekenbuchauszuge vom 16. März 1864 für kraftlos erklärt worden. I. F. 2/92 2.
Loslau, den 24. September 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I
37270]
— Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts
vom heutigen Tage ist folgende Urkunde:
über die im Grundbuche von Holtorf Band II.
Blatt 45 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen
400 Thaler Courant vom 23./25. Oktober 1871
und der Cessionsurkunden vom 10. September
1873 und 1. Oktober 1881,
für kraftlos und erloschen erklärt.
Nienburg, den 24. September 1892. Königliches Amtsgericht. I.
[37517]
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Bigge vom 17. September 1892 ist die Hypotheken⸗ urkunde, gebildet über:
50 ℳ 90 ₰, eingetragen im Grundbuche von Brunscappel Band V. Blatt 2 Abth. III. sub 18 für den Kaufmann Steßmann zu Hallenberg, für kraftlos erklärt.
Bigge, den 21. September 1892. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Vertündet am 20. September 1892. Hinz, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Lehrers Plamann zu Neu⸗ stettin, als Vormund der 4 minderjährigen Ge⸗ schwister Schülke zu Neustettin, Namens Emil, Bertha, Gustav und Elisabeth, vertreten durch den Rechtsanwalt Zinzow in Neustettin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustettin durch den Amtsgerichts⸗Rath Röhr für Recht:
Das Hypotheken⸗Document über die auf dem Hause Nr. 197 in Neustettin Abtheilung III. Nr. 13 für den Bauern Schülke in Streitzig eingetragenen 49 Thlr. 25 Sgr. nebst 5 % Zinsen, bestehend aus der gerichtlichen Schuldurkunde vom 28. Oktober 1848, der Ingrossationsnote vom 7. November 1849 und dem Hypothekenschein vom 26. März 1892 wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.
Röhr.
[37514]
[37519] Oeffentliche Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 20. September 1892 ist das Hypothekendocument vom 22. September 1843 mit Hypothekenscheinen vom 31. Oktober 1843 und 18. März 1853 und Hypothekenbuchsauszug vom 9. Juli 1868 über die für den Fleischermeister Karl Gottlieb Simon zu Eilenburg im Grundbuche von Eilenburg Band XIII. Blatt 459 Abtheilung III. Nr. 1 auf dem der verehel. Maurer Wähner, Emilie, geb. Klingner, zu Eilenburg gehörigen Wohnhause, Hallesche Straße 17, daselbst, aus der Schuld⸗ und EE““ vom 22. September 1843 und Cession vom 2. Juli 1881 eingetragenen 400 Thaler Darlehn, mit 4 % jährlich verzinslich, für kraftlos erklärt.
Eilenburg, den 21. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[37530] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Spandau vom 23. September 1892 ist das Hypothekeninstrument über die in ““ 3 des Grundbuchs von Spandau Band I. Blatt Nr. 28 unter Nr. 12 für die verwittwete Schneider⸗ meister Baum, Dorothea Friederike Wilhelmine, geb. Albrecht, zu Spandau am 19. Januar 1863 eingetragene Darlehnsforderung von 600 Thalern gleich 1800 ℳ, für kraftlos erklärt worden. Spandau, den 23. September 1892. Königliches Amtsgericht.
[375261
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 26. September 1892 ist das nachbezeichnete Hypotheken⸗ Document:
der Ausfertigung der Erbrecesse vom 30. Januar 1863 und 6. November 1862 sowie des Hypotheken⸗ buchsauszuges und Ingrossationsvermerks vom 27. Juni 1863 als Urkunde über die im Grundbuche von Nochowo Nr. 33 Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Krzyzaniak: Catharina und Andreas ein⸗ getragenen 100 Thlr. päterliche Erbegelder, wovon 50 Thlr. mit 5 % verzinslich sind, und 453 Thlr. großmütterliche Abfindungen mit 5 % verzinslich,
für kraftlos erklärt. Schrimm, den 26. September 1892. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892.
Auf Antrag der legitimirten Erben des Halb⸗ bauers Friedrich Neubauer zu Wulfersdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Kükenthal zu Wittstock, hat das Königliche Amtsgericht zu Wittstock durch den Amtsgerichts⸗Rath Weichert für Recht erkannt:
I. Die Hypothekenurkunde vom 22. Oktober 1833 über 400 Thaler Darlehn, eingetragen für den Bauer Friedrich Neubauer zu Wulfers⸗ dorf auf dem den .“ Eheleuten ge⸗ hörigen Grundstücke Band I. Blatt 9 von Eichenfelde unter Abtheilung III. Nr. 1, die Hypothekenurkunde vom 2. Januar 1841. über 700 Thaler Darlehn, eingetragen für den Bauer Friedrich Neubauer zu Wulfers⸗ dorf auf dem dem Landwirth Johann Hinze
ehörigen Grundstücke Band I. Blatt 2 von Heinrichsdorf in Abtheilung III. Nr. 5 werden für kraftlos erklärt.
Die des Verfahrens fallen dem Antrag⸗
ast.
steller zur Von Rechts [37525] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Strasburg W.⸗Pr. ist der Hypotheken⸗
[37529]
Wegen.
Thurze der verehel. Einlieger Marianna Schmuck,
brief vom 21. März 1853 über die auf Nr. 127
Strasburg Abth. III. Nr. 7 für die minderjährigen Geschwister: Albert und Auguste Seidel zu Strasburg eingetragene Darlehnsforderung von 100 Thlr. für kraftlos erklärt worden. 1ö’ Strasburg, den 22. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[37522] Bekanntmachung. In der Schulz'schen Aufgebotssache von Voßberg — F. 1. 92 — hat das Königliche Amtsgericht zu Stargard i. Pomm. am 16. September 1892 für Recht erkannt: 1
Die Hypothekenurkunde über 2250 ℳ und die Verpflichtnng zur Zahlung von 36 ℳ oder Ausrich⸗ tung der Hälfte der Hochzeit, sowie die Verpflichtung zur Verabfolgung einer Bettstelle und eines Webe⸗ stuhls, eingetragen auf dem Grundstück des Gast⸗ wirths Wilhelm Schulz zu Voßberg Band I. Blatt Nr. 10 des Grundbuchs von Voßberg in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für die 3 Geschwister Schulz, Vor⸗ namens Marie, Christian Friedrich und Wilhelmine, und bestehend aus der Ausfertigung des Vertrages vom 21. Juli 1843 und der Uebergabeverhandlung vom 23. Oktober 1844 nebst Hypothekenschein von dem letzteren Tage, wird für kraftlos erklärt.
Lemke Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III.
[37538] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Schneidermeisters Julius Hinz zu Kallies erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kallies durch den Amtsrichter Tirpitz für Recht:
Das Hypotheken⸗Document über die für den Schneidermeister Julius Hinz zu Kallies auf dem Grundstück Kallies Bd. XIV. Bl. Nr. 179 in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 eingetragene Hypothekenforde⸗ rung von 300 ℳ wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt.
Kallies, den 21. September 1892.
Königliches Amtsgericht. Verkündet am 21. September 1892. Bröse, Gerichtsschreiber. 8 Les. esgar Par [37536] Im Namen des Königs! Verkündet am 22. September 1892. “ Scheele, Assistent, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Haussohns Hermann Prinz, als Generalbevollmächtigten seines Vaters, des Schneidermeisters J. P. Prinz zu Emden, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Emden durch den Amtsrichter von Hagen für Recht:
Die notarielle Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 10. Januar 1855 über 600 Thlr. Crt., welche im Grundbuch von Emden Band VII. Blatt 57 in Abth. III. unter Nr. 2 für die Ehefrau des Schlächters Ludwig Hummerich, Geeske, geb. Meyer, hierselbst eingetragen sind, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗
steller zur Last. 4 [37539] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892.
Auf den Antrag der Wittwe Louise Jaensch i Zamosc, vertreten durch den Rechtsanwalt Petrich in Samter, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wronke durch den Amtsrichter Bötticher für Recht:
Das Document, welches über die auf dem Grund⸗ stück Wronke Band 13 Blatt Nr. 246 in Ab⸗ theilung III. Nr. 10 d. für die Handlung Salomon Mottek in Wronke aus dem Mandate vom 14. Ok⸗ tober 1868 eingetragene Post von 1 Thlr. 2 Sgr. nebst 6 % Zinsen seit dem 19. Oktober 1868 und 10 Sgr. Kosten gebildet ist, wird zwecks Löschung dieser Post für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin, Wittwe Louise Jaensch in Zamose, auferlegt. [37515] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892.
Hinz, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Gastwirths Friedrich Lubenow zu Thurow, vertreten durch den Rechtsanwalt Zinzow in Neustettin, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Neustettin durch den Amtsgerichts⸗Rath Roehr für Recht:
Das Hypotheken⸗Document über die auf dem Grundstück des Gastwirths Friedrich Lubenow, Nr. 15 des Grundbuchs von Thurow, Abtheilung III. Nr. 1 für den Kaufmann Huth in Neustettin ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 400 Thalern = 1200 ℳ, bestehend aus der Obligation vom 4. Ja⸗ nuar 1860, der Ingrossationsnote und dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom 12. Januar 1860, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. 1
Röhr.
37272
Durch Urtheil vom 23. Secptember 1892 ist für Recht erkannt:
Die Hypothekenurkunde über die aus der gericht⸗ lichen Urkunde vom Arl 1856 Band 1 Blatt 44 Grundbuchs von Siele zu Lasten des Kolons Zacharias Ebke zu Siele Abtheilung III. Nr. 5 für Johann Hermann Ebke zufolge Ver⸗ fügung vom 19. Juni 1856 eingetragene Abdikat⸗ forderung von 1150 Thalern wird für kraftlos erklärt.
Herford, den 23. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[37262]
sind folgende Hypothekenurkunden:
1) über die auf dem Grundstück Cobbeln Nr. 14 — dem Restgutsbesitzer Ernst Schmidt gehörig — Abtheilung III. Nr. 2 für das Stift Neuzelle ein⸗ getragenen 166 Thaler,
2) über die auf dem Grundstück Kieselwitz Nr. 35 — dem Stellmacher Gustav Schneider gehörig — in Abtheilung III. Nr. 7 für die Geschwister Kanig und Bensch eingetragenen 12 Thaler,
3) über die auf dem Grundstück Bremsdorf Nr. 46 — der verehelichten Neuhäusler Kretsch⸗ mann, Johanne Caroline, geb. Ast, gehörig — in Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Ast ein⸗ getragenen 60 Thaler
heute für kraftlos erklärt.
Fürstenberg a. O., den 24. September 1892.
Koövnigliches Amtsgericht.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts 1u“
EEE111“
Zweite
Beilage
s-Anzeiger und Königlich Preußi chen Staats⸗Anzeiger.
den 30. September
Berlin, Freitag,
1892.
. Untersuchungs⸗Sachen. .Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaftern. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Im Namen des Königs! Verkündet am 24. September 1892. . Dalski, für den Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot des auf dem Grundstück des Johann Polasik in dem Grundbuch von Moritzfelde Nr. 36 Abtheilung III. unter Nr. 5 für den Grundeigenthümer Johann Polasik eingetra⸗ gene Forderung von 900 ℳ und Zinsen gebildeten Documents, erkennt das Königliche Amtsgericht zu S a. Br. durch den Amtsrichter Grebel für echt: „Das Document über die auf Moritzfelde Nr. 36 in Abtheilung III. unter Nr. 5 für den Grund⸗ eigenthümer Johann Polasik eingetragene Post von 900 ℳ nebst Zinsen, bestehend aus dem Auszuge des Grundbuchblattes und Ausfertigung der Verhandlung de dato Krone a. Br., den 27. März 1879, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last. 8 86
(37528]
[37520] Im Namen des Königs! Verkündet am 22. September 1892.
8 Tröbst, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 8
1 a. der verw. Bahnmeister Wilhelmine Becker, verw. gewesenen Theil, geb. Kertzscher, in Krossen,
b. des Glasermeisters Eduard Theil in Krossen 3 E., vertreten durch den Rechtsanwalt Reiling in
eitz,
2) der verehel. Handarbeiter Winkler, Sophie, geb. Naundorf, im Beistande ihres Ehemannes, des Handarbeiters Louis Winkler zu Würchwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Reiling in Zeitz,
6 3) des Handarbeiters Louis Walther aus Drags⸗ orf,
4) des Gutsbesitzers Wilhelm Pfauter in Langen⸗ 89 vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rümler in Zeitz,
5) der Spar⸗ und Creditbank Osterfeld, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ver⸗ treten durch den Agenten Hermann Borchert in Osterfeld,
6) der verehel. Handarbeiter Langguth Hanna Therese, geb. Herold, in Profen, vertreten durch den Justiz⸗Rath Plesch in Zeitz,
7) des Zimmermanns und Gastwirths Hermann Schönfeld zu Wernsdorf, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Aly in Zeit.
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zeitz dur den Amtsgerichts⸗Rath Rienlteofricht 0,3 1“
J. 1) Die unbekannten Inhaber der den beiden Schwestern Johanne Sophie und Johanne Karoline Weidling bei ihrer Verheirathung zu verabreichenden, im Erbvergleiche vom 18. Mai 1822 beschriebenen Ausstattung nebst 12 Thaler für ein Ehrenkleid und 8 Thaler oder ein Abendbrot für Jede. Eingetragen auf Grund der Urkunde vom 18. Mai 1822 in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Krossen⸗ Nöben⸗Rosenthal Band III. Blatt 105 und Band V. Blatt 202, sowie deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
2) die über folgende Post 73 ℳ 18 ₰ (24 Thlr. 11 Sgr. 9 ¾ Pf.) Rest von 48 Thlr. 23 Sgr. 7 ⅔ Pf. mütterliche Erbegelder aus dem Theilungs⸗ recesse vom 17. April 1841 nebst etwaigen Zinsen und Kosten für Sophie Naundorf in Würchwitz, eingetragen zufolge Verfügung vom 16. September 1842 in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Würchwitz⸗Podebuls Band I. Blatt 19 gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus der Ausfertigung des Erbrecesses vom 17. April 1841 nebst Hypo⸗ thekenschein und Ingrossationsnote vom 16. Sep⸗ tember 1842;
3) die Hypothekendocumente über die auf dem Grundstücke Band I. Blatt 24 des Grundbuchs von Dragsdorf haftenden Posten:
8 aom. 5 12 den Cantor Gottlieb Nelle zu Zeitz, eingetragen s de 1 von Uagust 1889 getragen aus der Urkunde
b. von 150 Thalern für die Frau Cantor Wil⸗ helmine Nelle, geb. Biehlig, —— aus der Urkunde vom 14. Januar 1857,
das Document zu a., bestehend aus der Aus⸗ fertigung der Schuldurkunde vom 15. August 1856 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom selbigen Tage das zu b. aus der Ausfertigung der Schubvurkure vom 14. Januar 1857 und dem Hypothekenbuchs⸗ auszuge vom 19. Januar 1857;
4) das Hypothekendocument, gebildet über eine auf dem Grundstücke Band I. Blatt 25 sub B. 3 des Grundbuchs von Langendorf haftende und daselbst in Abtheilung III. unter Nr. 2 für den Schullehrer Johann Salomo Hennig in Rehmsdorf eingetragene Post von 75 ℳ, bestehend aus der Schuldurkunde vom 9. August 1854, den Hypothekenbuchsauszügen und dem Fee en vom 28. August 1854;
5) die Hypothekenurkunden über die beiden im Grundbuch von Meineweh Band I. Blatt 45 Seite 881 Abtheilung III. Nr. 3 und 8 für die Kirchenkasse zu Meineweh eingetragenen Posten:
a. von 51 Thlrn. 15 Gr. Conventionsgeld, Rest von 151 Thlrn. 15 Gr. Darlehn aus der Schuld⸗
verschreibung vom 21. Juni 1820,
b. von 300 ℳ Darlehn aus der Schuldverschrei⸗ bung vom 25. Juni 1845;
6) die Arssses ge der Schuldverschreibung vom 14. März 1853 und des Hypothekenscheins vom 16. März 1853 über 100 Thaler gleich 300 ℳ, ursprünglich eingetragen im Hausgrundbuch von
Profen Band I. Blatt 21 Abtheilung III. Nr. 2
bezw. im Flurgrundbuch Blatt 288 Abtheilung III. Nr. 2 für Abraham Brauer in Profen, jetzt haftend auf der im Grundbuch von Profen Band VI. Blatt 275 unter A 1 eingetragenen Häuslerstelle, bezw. den im Grundbuch von Profen Band III. Füt 109 unter A1 und Bl eingetragenen Grund⸗ stücken;
7) die über folgende Post: 228 ℳ (76 Thaler) mütterliche Erbegelder für die minorenne Sophie Lehmann in Wernsdorf, zahlbar bei Verheirathung oder Volljährigkeit der Gläubigerin, éingetragen aus dem Erbrezesse vom 6. Mai 1850 zufolge Verfügung vom 26. Mai 1850 in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Wernsdorf Band I. Blatt 20 ge⸗ bildete Hypothekenurkunde, bestehend aus der Aus⸗ fertigung des Erbrezesses vom 6. Mai 1850 nebst Hypothekenschein vom 21. Mai 1850 und Ingrossa⸗ tionsnote vom 4. Juni 1850,
„werden für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten jeden Aufgebots sind von den be⸗ treffenden Antragstellern unter gleichmäßiger Ver⸗ theilung der Kosten für die öffentliche Bekanntmachung
zu tragen. Rittler.
[37263] Bekanntmachung. 8
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Loslau vom 24. September 1892 ist die Hypothekenurkunde über die auf Bl. 66 Ober⸗ Jastrzemb des Viertelbauers Johann Sittek zu Ober⸗ Jastrzemb in Abth. III. Nr. 21 e. für Susanna Bystron, jetzt verehelichten Scheithauer, in Ober⸗ Jastrzemb eingetragenen, zu 5 % verzinslichen rück⸗ ständigen Kaufgelder von 43 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., bestehend aus der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 24. November 1863 und dem Hypothekenbuch⸗ auszuge vom 12. Dezember 1863 für kraftlos erklärt worden. I. F. 3/91 10.
Loslau, den 24. September 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[37531] Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot des in dem Gemeindebezirk Charlottenburg an der Straße 8 belegenen, auf Kartenblatt 5 Parzelle Nr. 2269/218 der Gemarkung Charlottenburg verzeichneten, 3 a 25 am großen, früher als öffentlichen Weg, jetzt als Hofraum benutzten Grundstücks erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Charlottenburg durch den Gerichts⸗Assessor Freyhan für Recht: daß alle unbekannten Eigenthumsberechtigten mit ihren Ansprüchen bei Anlegung des Grundbuchs für das zu Charlottenburg an der Straße 8 belegene, auf Kartenblatt 5 Parzelle Nr. 2269/218 verzeichnete Grundstück mit einem Flächenraum von 3 a 25 qm nicht berücksichtigt und die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens dem Antragsteller auferlegt werden.
Freyhan. 8
[37516] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892. 1 Hinz, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Büdners Carl Panknin in Trabehn, vertreten durch den Rechtsanwalt Zinzow in Neustettin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustettin durch den Amtsgerichts⸗Rath Röhr für Recht:
„Alle diejenigen, welche Ansprüche und Rechte an die auf dem Grundstück Nr. 10 von Gr. Hertzberg in Abtheilung III. Nr. 2 auf Grund des Erbrezesses vom 3./10. Juli 1875 für Albert Christian Herbst, geb. am 24. November 1863, eingetragene Erb⸗ abfindung von 120 ℳ nebst 5 % Zinsen ev. Ver⸗ pflichtung zum Naturalunterhalt, zu haben vermeinen, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten aus⸗ geschlossen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt.
Röhr.
[37260] Bekanntmachung.
Die Franciska Tomaszezyk und ihre Rechtsnach⸗ folger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypo⸗ thekenpost von 52 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf. Erbgelder, welche in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Wirth Joseph Warczygtowa gehörigen Grundstücks Splawie Nr. 9 aus 88 Veipormagschaftlich bestätigten Erb⸗
7. Juni 1848 rezesse vom 24 Februar 1849 laut Verfügung vom 19. März 1851 eingetragen stehen, ausgeschlossen. Wreschen, den 22. September 1892. Königliches Amtsgericht.
[37524] Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 26. September 1892 sind die un⸗ bekannten Erben der am 11. Januar 1849 zu Naumburg a. S. verstorbenen verehelichten Christiane Marie üler . Tüenen Gennenichen, genannt ise, mit ihren Ansprüchen an den 2 a. 8⸗ geschlossen worden. “ Naumburg a. S., den 26. September 1892. Königliches Amtsgericht.
[3725636 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Eisleben vom 23. September cr. sind die unbekannten Berechtigten sowie die geladenen und nicht erschienenen Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf nachstehende Hypothekenpost:
125 Thaler rückständige Kaufgelder aus dem
Vertrage vom 8. Januar 1841 und zwar:
a. 90 Thaler für den Vorbesitzer Johann Gott⸗ fried Tänzer und dessen Ulefrʒn Marie Chri⸗ stiane, geb. Böge,
b. 35 Thaler für deren 7 Kinder, Johanne II Tänzer, verehelichte Winkler, Johann
ottfried Tänzer, Christiane Friederike Rein⸗ hardt, geb. Tänzer, Carl Friedrich Tänzer, Christian Friedrich Böge, Maria Christiane Böge, August Tänzer, jedem derselben mit 5 Thaler zuständig, eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Februar 1842 im Grund⸗ buch von Gorsleben Band 1. Blatt 14 Abtheilung III. Nr. 1, ausgeschlossen. Eisleben, am 27. September 1892. ichner,
Eich Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[37527]
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 26. September 1892 sind die Inhaber der nach⸗ bezeichneten Hypothekenpost:
100 Thlr. rückständige Kaufgelder eingetragen mit den Einziehungskosten für die Wittwe Agatha Tomaszewska aus dem gerichtlichen Erb⸗ recesse vom 15. Oktober 1850 in Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs von Morka Nr. 4 zu⸗ folge Verfügung vom 23. Juli 1851 und von dort übertragen nach Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Morka Nr. 47 und 48 am
10. Mai 1892, mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
Schrimm, den 26. September 1892.
Königliches Amtsgericht,
[37518] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 19. September 1892 sind die Rechts⸗ nachfolger der verstorbenen Commissionär Christian und Anna, geb. Radau, Borchert'schen Eheleute zu Königsberg bezüglich der für letztere in das Grund⸗ buch von Thomsdorf Nr. 18 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Post von 400 Thlr. mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen. Kreuzburg, Ostpr., den 19. September 1892. Königliches Amtsgericht.
087
[37523] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 20. September 1892 sind die In⸗ haber der auf Pettelkau Nr. 19 in Abth. III. unter Nr. 5 für den Altsitzer Jacob Spitzki aus Pettelkau auf Grund des Kaufvertrages vom 9. Dezember 1837 eingetragenen Post von 59 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf. rückständiger Kaufgelder mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen. 11“
Braunsberg, den 20. September 1892.
Königliches AmtsgerichF.
[37540] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 20. September 1892 sind die unbekannten Erben des am 27. Juni 1891 zu Bunzlau verstorbenen Gärtners Carl Wilhelm Mummert, vorbehaltlich der Ansprüche folgender Personen:
1) des Pfefferküchlers Wilhelm van der Auwera zu Klitschdorf, der verehelichten Marie Walter, geb. van der Auwera zu Liegnitz, des Edmund van der Auwera zu Lorenzdorf, des Georg van der Auwera zu Liegnitz, der verehelichten Lehrer Ida Dietrich, geb. Schlecht, verwittwet gewesene Mummert, zu Neuhausen in Sachsen, der Kinder des Schneidermeisters Teichmann
. zu Steinau, mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen.
Bunzlau, den 24. September 1892.
Königliches Amtsgericht. [37537] Im Namen des Königs! Verkündet am 8. März 1892.
Schüler, A.⸗G.⸗Secretär.
In Sachen, betreffend die
1) von dem Arbeiter Johann Ludwig Freese zu Karolinensiel, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Oppen zu Wittmund,
2) von dem emer. Lehrer Eggerichs in Witt⸗ mund
beantragten Aufgebote erkennt das Königliche Amts⸗ gericht Wittmund durch den Amtsrichter Sievers auf Antrag für Recht:
Alle diejenigen, welche
1) auf die im Grundbuche von Funnix Nr. 266 Abth. III. Nr. 5 für die minderjährigen Kinder des weiland Ulfert Ehnts Siuts auf Grrund der Schuldurkunde vom 11. November 1” eingetragene Darlehnspost von 75 Thlr. old, 3 auf die im Grundbuch von Wittmund Band III. Blatt Nr. 432 Abth. III. Nr. 2 für die minderjährigen Kinder des Hellmerich Carls su Marschhausen eingetragene Dar⸗ ehnspost von 350 Thlr. Gold aus der Ur⸗ kund 10. Oktober 1843 lunde vom 3. November 1845 Ansprüche zu haben glauben, werden mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen. Auch wird das über die unter 2 genannte Dar⸗ lehnspost gebildete Hypothekendocument für kraftlos
erklärt.
[37261] 8 6 8 Das Königliche Amtsgericht zu Treffurt hat durch Ausschlußurtheil vom 21. September 1892 für Recht
erkannt:
I. Den nachbezeichneten Personen werden die an⸗ fene gesetzlichen Erbansprüche auf den Nach⸗ laß des Wollkämmers Joseph Vrelker, Jacob's Sohn, von Faulungen vorbehalten:
a. dessen Wittwe, Dorothea, geborene Schmerbauch,
verwittwet gewesene Buttler, zur Zeit in Struth, Kreis Mühlhausen, .
b. dem Handelsmann Lorenz Weiland in Hameln,
c. dem Wollkämmer Christoph Voelker im Unter⸗ dorfe von Faulungen,
d. der geborene Voelker,
e. dem Wollkämmer Johcnnes Voelker, der Ehefrau des Webers Heinrich Kaufhold, Juliane, geborene Voelker, zu d. bis f. in Faulungen wohnhaft,
g. dem Weber Joseph Ankhalt daselbst, dh. der verehelichten Tagelöhner Barbara Doering 1 8 Eb1 di. der Ehefrau des Zimmermanns Lorenz Beck i Bielefeld, Elisabeth, geborene Weiland,
k. dem Maschinisten Carl Voelker in Braun⸗ schweig,
J. der verwittweten Handelsmann Catharine Schroeter, geborene Voelker, in Diedorf,
m. der verehelichten Handelsmann Magdalene Mainzer, geborene Voelker, in Diedorf,
n. der verehelichten Brauarbeiter Anna Finis, ge⸗ borene Voelker, in Mühlhausen i. Thür., ℳ
o. dem Handelsmann Carl Voelker in Mühl⸗ hausen und dessen Geschwister, verehelichte Nacht⸗ wächter Dorothea Schroeter, geborene Voelker, ver⸗ ehelichte Handelsmann Margarethe Althaus, geborene Voelker, in Paderborn und der Händlerin, ledigen Juliane Voelker in Mühlhausen und der ledigen Erzieherin Marie Voelker in Ottensen,
p. dem Wollkämmer Johann Michael Voelker in Stendal,
d. dem Kaufmann alias Korbmacher Melchior Voelker in Faulungen,
r. der verehelichten Händler Elisabeth Müller, geborene Voelker, in Schleswig,
s. der verwittweten Handelsmann Margarethe Weiland, geborene Vogt, in Faulungen und deren fünf Kindern, ““ Geschwistern Elisabeth, F harine, Marie, M the Weiland i Franz, Catharine, Marie, Margareth iland in Faulungen,
t. der verehelichten Handels mann Margarethe Fischer, geborene Weiland, in Faulungen,
Su. der Ehefrau des Händlers Franz Joseph Voelker, Catharine, geborene Weiland, in Faulungen,
v. der Ehefrau des Handelsmanns Heinrich Kauf⸗ hold, Elisabeth, geborene Voelker, daselbst.
II. Der Nachlaß ist den angemeldeten Erben, soweit selbige ihre Erblegitimation führen werden, nach Maßgabe des gesetzlichen Erbfolgerechts zu ver⸗ abfolgen. ⸗
III. Die sich etwa später noch anmeldenden Erben sind schuldig, alle Verfügungen der Erbschaftsbesitzer anzuerkennen und dürfen weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern lediglich Heraus⸗ gabe des noch Vorhandenen fordern.
„IVY. Die Kosten des Verfahrens sind aus dem Nachlasse zu entnehmen.
Treffurt, den 26. September 1892.
b Körner, Secretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Armensache!
[36541] Oeffentliche Zustellung.
Eva, geb. Reusch, Ehefrau von Wilhelm Koch, vaglöhner, sie in Mainz wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hochgesand dahier, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Koch, Taglöhner, z. Z. unbe⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsortes, wegen bös⸗ lichen Verlassens, Beleidigung und Mißhandlung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: Es wolle dem Ge⸗ richte gefallen, die erhobene Ehescheidungsklage für zu⸗ lässig und begründet zu erklären, demgemäß die zwischen den Parteien bestehende Ehe für geschieden zu erklären und den Beklagten zu den Kosten des Rechtsstreits zu ver⸗ urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 14. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wolf, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[375059) SOeffentliche Zustellung.
Die Wäscherin Salomea Heitz, Ehefrau Leo Vil⸗ main zu Colmar, zum Armenrechte zugelassen, ver⸗ treten durch Rechtsnwalt Stehle zu Colmar, klagt egen ihren Ehemann Leo Vilmain, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Mißhandlung und böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 9. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts⸗Secretär: Jansen.
[37500) SOeffentliche Zustellun Die Frau Caroline 9
Drößler, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Hölck hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Kleidermacher Eduard Reinhold Julius Stresow, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das unter den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein.
8
2¼
ten Korbmacher Barbara Künstler
athilde Petesiow. geb.
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