1892 / 232 p. 20 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

EEu“ Abschnitte der Postanweisung sind zulässig:

B. Briefe und Kästchen mit Werthangabe. w—

Vorbemerkungen. Die Werthbriefe dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn, Bei Werthbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum gelassen F der Dänemark, Griechenland, Montenegro, sowie auf bestimmten Leitwegen auch mit Serbien und der Türkei durch Vermittelung von Oester⸗ werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlags nicht bedecken. Lände reichischen Postanstalten) nur Werthpayiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine u. s. w.) enthalten. In die Werthkästchen Werthsendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht ober mit einem Stift geschrieben ist, sind nicht zuläffig. M. vürsen außer Schmucksachen und kostbaren Gegenständen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz besitende Angaben, Werthhrieße unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn) keiner Gewichts⸗ 25) Portugal e(einschl. .eee. 2282 Banknoten 1—2 auf den Inhaber lautende Werthpapiere, Dokumente und Gegenstände aus der Gattung Beschräͤntung; für Werthkästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesegtt. Moren 88 Madeira) äftspapiere nicht aufgenommen werden. 1 3 8 3 ; 8 8 2 Shes 1“¹“ 2 ü--- L * 2*ꝗ e bn. 34 Zahl der gn bes färabene . l Sne ien alse ; 81g 888,2. derPesheren Augtunse eüc aitanh he 30) Rumänien . . .. selbst wenn dieselben anerkannt wären, sind nicht gestattet. Verlangt Absender eine Bescheinigung hellung der Werth⸗ Der Ausstellung einer Begleitabresse bedarf es bei den Werthkuüstchen nicht

sendung an den Empfänger, so hat er dies auf der Sendung durch den Vermerk „gegen Rückschein“ (avis de réception) auszubrücken. Die Gebühr dafür beträgt 20 Pf. veeeeeek˙˙˙˙¹ ;5 Werthbriefe Meist⸗ Werthbriefe.

Werth⸗ und betrag kästchen. Eerthtanchen. der Porto

Porto Werth⸗ für

bis zum b je 15 g. Gewicht angabe. Pf.

von 1 kg. 20

Benennung . Bemerkungen.

20

Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 31) Salvador .

Werthbriefe

Werth 8 und

Meist⸗ 2 1— kästchen. Werthkästchen.

betrag der

Werth⸗

angabe.

Werthbriefe Benennung

der

Benennung

Versiche⸗ rungsgebühr für

Bemerkungen.

e= Einschreib⸗

, gebühr.

Porto bis zum Gewicht von 1 kg.

nur als o Packete zulässig.

Bemerkungen.

Porto füͤr je 15 g.

Pf.

b. 10 geogr. Meilen einschl.

20 Pf., über

10 Meilen 40 Pf.,

ohne Unter⸗

schied d. Gew. 20 20 (im Grenz⸗ bezirk 10) 20

20

Versiche⸗ rungsgebühr für je 240

Pf.

20 5 Pf. für je 300 ℳ, mindestens 10 Pf. 20 für Briefe, 28 f. Kästchen

Einschreib⸗ gebühr.

Pf.

890 SE

unbe⸗ schränkt

Oesterreich⸗Ungarn. wie Deutschland Portugal. 8000 (einschl. der Azoren und Madeira)

Portugiesische Kolo⸗ nien ... ..

1) Meistgewicht der Werthbriefe 4 250 g. Unfrankirte Briefe zulässig mindestens mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestell⸗ 10 Pf. Sebgas im Fall der Voraus⸗ ezahlung bei Ueberbringung eines Briefes mit Werthangabe bis 400 einschl. oder von Ab⸗ lieferungsscheinen über Werthbriefe nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Postanstalt 60 Pf. Nach⸗ nahme zulässig. 3) Eilbestellung und Nachnahme zulässig.

unbe⸗ Norwegen . . . . . ..

1) Deutschland (Reichs. schränkt

Festgebiet Bayern und ürttemberg.) lonich, Smyrna. 89 Tunis.

40) Uruguay ..

41) Vereinigte Staaten von Amerika.

Der Name und die Adresse des Ab⸗ senders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung können angegeben sein. Weitere An⸗ gaben sind nicht zulässig.

20 8000 8000

2) Argentinien ... 3) Belgien... b 000

unbe⸗

schränkt [8000

Rumänien.... Rußland...

S EE 5) China: a. Shanghai (Deutsche Postagent.) 8000 b. Kalgan, Peking, Tientsin, Urga (ü. E86 6) Dänemark nebst Island und den Faröer 7) Dänische Kolonien: a. in Westindien . .. b. Grönland...

6) Eilbestellung nur nach Post⸗ orten zulässig und mit Aus⸗ schluß von Island und Faröer. Nachnahme zulässig. 7) a. zulässig. 8) Nachnahme zulässig. 9) Nur nach Assab und Massaua. 11) Guadeloupe, Martinique, Frz. f. Werth⸗ Guyana, Libreville im Franz. 80690*92 20 Kongogebiet, Senegal, Réunion, Werch⸗ Fensschere Cochinchina, Annam, b onkin, Neu⸗Caledonien, Obock, 4 Mayotte, Nossi⸗Bé, Diego Suarez, 80 60

vom Absender zu entrichten).!] Postanweisung hat zu erfolgen Pf. für je in 5 29) Milreis und Reis 29) 29) Telegraphische Postanweisungen nur nach Isssabon und Porto (1 Milreis = 4 55 ₰. (Oporto) zulässig. 30) Franken und Centimen 30) 30) Postanweisungen auch telegraphische sind nur nach (100 Fr. = 81 40 4).. größeren Orten zulässig. 1 31) Pesos und Centavos. Goldgeld. 31) 31) Postanweisungen auch telegraphische nur nach der (ü1 Peso Gold = 4 7 ).] Hauptstadt San Salvador zulässig. 8 32) Kronen und Oere En 8 1“ . 32) Telegraphische Postanweisungen zulässig. (100 Kr. = 112 % 75 ₰). 33) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 33) Eilbestellung und telegraphische Postanweisungen zulässig. 33) Fr. u. Cts. (100 Fr. = 81 40 ₰). 34) 34) Postanweisungen auch telegraphische nur na 34) Mark und Pfennig. 8 b Bangkok zulässig. 35) Wie Nr. 4. 35) Wie Nr. 4. 35) Wie Nr. 4. 1 36 v 39) Nur nach bestimmten Orten. Ebenso telegraphische Post⸗ 36) Mark und Pfennig. 8 anweisungen. 8 38a) türkischer Goldwährung (türk. 40) Postanweisungen auch telegraphische nur nach Monte⸗ funden, Piaster und Para) video zulässig. b 1 Pfd türk. = 18 40 ₰). 41) Die Postanweisung muß außer dem Namen des fängers 38 b)] Franken und Centimen und der genauen Bezeichnung desselben seinen rnamen 29 [(100 Fr. = 81 40 ₰). oder bür die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ 40) Pesos u. Centavos. Goldgeld namen enthalten; bei genügt die gewöhnliche Be⸗ (1 Peso Gold = 4 7 ₰). zeichnung der Firma. em Bestimmungsort ist der Name 41) Dollars und Cents des Staats (state) und, wenn möglich, auch des Kreises (100 Doll. = 424 ℳ). (county) hinzuzufügen. D. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. ““ 1.““ Vorbemerkungen. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken bz. dem entsprechenden Betrage der Landes⸗ Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, ner und derselben währung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Bon dem Betrage Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden eines jeden eingelösten Werthpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehung be⸗ Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im Postauftragsformulare anzugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede den von auftragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich und Tunis abgesehen, 10 Pf. den fremden Postanstalten mittelst Postanweisung abzuführenden Beträgen gegenüber zu vermeiden, nach demselben Verhältniß zu bewirken, 1 Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ weiterzugeben ist. aufträge jeweilig innegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungsverhältniß ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selbst Zahlung Salvador ... Das Postaustragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in Deutscher und geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr überhaupt ausgeschlossen. Französischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach (Pame der Postanstalt), Einschreiben verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal bz. Valeurs à recouvrer, Bureau de postes . (Name der Postanstalt) Recommandée, zu versehen, im Vereins⸗ (einschl. Madeira und Azoren) an das Postamt in Lifsabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗ verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.

Schweden e“

unbe⸗ schränkt unbe⸗ schränkt 8000

unbe⸗ schränkt

20

20

(im Grenz⸗

bezirk 10) 20

20

20

(im Grenz⸗

bezirk 10) 20

unbe⸗ schränkt unbe⸗

Schriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Post⸗

anweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittelst Postanweisung übersendet. Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit . aufträge müssen frankirt werden. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

Briefen als Anlagen sind unzuläffig. Meistbetrag eines Postauftrags.

800

Tare: Meistbetrag eines

Postauftrags.

Benennung Bemerkungen. der Länder.

6) Luxemburg. 7) Niederland.

und Niederl.⸗ 1600 Gulden Ostindien.

H Serbien Bemerkungen.

von 2,40 Fr. bei einer Größe von 20 30 qdem,

4,80 für jede weitere Größe.

6) Wechselproteste werden d. d. Postanst. vermittelt.

7) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Nach Niederl.⸗Ostindien nur nach bestimmten Orten.

8) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ proteste werden nicht vermittelt.

10 9) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Name bis 15 geinschl. mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. 20 e e r iis werden nicht vermittelt. 10) Nur nach größeren Orten. Alle Postaufträge nach Portugal müssen an das Postamt in Lissabon adressirt sein. Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 11) Nur nach größeren Orten. Wechselproteste werden nicht vermittelt. b 12) Nur nach der Hauptstadt San Salvador. für je 15 g Wechselprvisste werden nicht vermittelt. b 13) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel für je 15 bez. Papiere, Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ (im Grenzbezirk elaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. 10 für je 15 g) Postaufträge mit dem Vermerk „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ sind zulässig. Postaufträge mit dem Vermerk „Zur Schuldbetreibung“ werden in der Schweiz an besondere Betreibungsämter weitergegeben. 14) a. u. b. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 14 b) In der Aufschrift muß hinter dem Bestim⸗ mungsort der Vermerk „Oesterreichisches Postamt oder Bureau de poste autrichien“ hinzugefügt sein. 15) Nur nach bestimmten Orten. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Einziehungsgebühr wie Frankreich. Zinsscheine und abgelaufene Werth⸗ papiere ausgeschlossen.

***

1) Die Aufschrift hat zu lauten: „Postauftrag nach ....” Wechselproteste werden durch die Post vermittelt.

2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗

1 8 8 merk „Protéêt“ oder „Protêt immédiat“ auf dem Auf⸗ 1000 Franke trage sich befindet.

3) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

4) Im Falle der Annahme werden von dem ein⸗ gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens aber 40 Pf. als Einziehungsgebühr in Abzug gebracht. Wechselproteste werden vermittelt (auch auf der Mehr⸗ zahl der unweit der französischen Küste belegenen Inseln); hierzu Vermerk „à protester“ auf dem Auftrage, außerdem eine schriftliche Verpflichtung des Absenders zur Zahlung entstehender Protestkosten erforderlich. Zinsscheine und abgelaufene Werthpapiere aus⸗ geschlossen.

5) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere, Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien ꝛc. 1 ausgeschlossen. Wechselproteste werden vermittelt; 8 hierzu Vermerk „Protêèt“ oder „Protêt immédiat“ auf dem Auftrage, außerdem eine schriftliche Ver⸗ pflichtung des Absenders zur Zahlung entstehender Protestkosten erforderlich. Die Italienischen Post⸗ anstalten sind ermächtigt, bei Einziehung von Beträgen

2) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Eilbestellung zulässig. . 1 12 Ir. 3) Ceach be u. telegraphische Postanweisungen ng zugöfsig 1 1 nicht quittirter Rechnungen dem Zahlungspflichtigen

3) 4) Das Postanweisungsformular muß außer dem Namen des auf dessen Verlangen Quittung über die geleistete Zah⸗ Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens lung auszustellen. In diesem Falle gelangt eine Stem⸗ den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. pelgebühr von 5 Centimen zur Berechnung. Quit⸗ die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender tungen, ferner Rechnungen, welche mit der Quittung hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den oder auch nur mit der Unterschrift des Forderungs⸗ Empfänger von der erfolgten Senza lung des Betrages durch berechtigten oder mit Vermerken, wie saldirt, bezahlt, ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen. entlastet, ausgeglichen ꝛc. versehen sind, unterliegen Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird nach Maßgabe der Größe des Papiers einer Italie⸗ seitens der Britischen Postverwaltung, welche die Ueber⸗ nischen Stempelgebühr: ““ weisung der Postanweisungsbeträge nach dem Bestimmungs⸗ von 0,60 Fr. bei einer Größe bis zu 14 qdem, gebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Abzug von 14 20 gebracht. Wünscht der Absender auch diese Gebühr zu 8 tragen, so muß er den Betrag der Postanweisung ent⸗

sprechend höher bemessen.

5) Wie Nr. 4. Auf Postanweisungen an Personen indischer

8) Egypten über Triest

und Alexandrien .. .. (einschl. der Balearen u.

Canarischen Inseln)

) Türkei über Triest (durch Vermittelung

Meistbetrag einer 192s. anweisung. 500 Franken. 20 20 100 Pesos. 20 20 33) Schweiz . .. 500 Franken. 20 20 34) Siam 400 20 20 Transvaal). b. London (ab Lond. s. Bem. z.4) 39 ogo⸗Gebiee 1400 ℳ% 10 mindest. 200°% 20 37 16) Nachnahme zulässig. 8 38) Türkei: a. Constantinopell 400 Inqestgenht Wetzsref nge 85 Adrianopel, Beirut, Sa⸗ 3 20 20 Zuschlag. Eilbestellg. u. Nachnahme 500 Franken. 20 20 zulässig. Die Einführung auslän⸗ 100 Pesos. Nach Bosnien, Herzegowina 20 Sandschak Novibazar Vefere⸗ dem Deutsch⸗Oesterr. Porto noch ein besonderes Porto zur Erhebung: bestimmten Grenzorten 20 Pf.) b. Versich.⸗Gebühr 10 Pf. für über 100 bis 300 ℳ, 30 Pf über 300 bis 600 u. s. w. 18) Eilbestellung zulässig. 19) Nur nach bestimmten Orten. 21) Die Einführung ausländischer S Lotterieloose ist verboten. ö 24) Eilbestellg. u. Nachnahmezulässig. 8000 25) Außerdem sind Briefe mit un⸗ 1) Deutschland (Reichspostgeb., JEP“ österreichischer Post⸗ 1 anstalten zulässig. Nähere Aus⸗ Württemberg) 2) Belgien ...

- inrenabexet 10 für je 15 g)

20 für je 15 g

88 kästchen 9) Erythrea, Ital. KolonieS000 10) Frankreich m. Algerienss000 11) Französische Kolonien8000 12) Italien ... 8000 13) Kamerun ß8000 14) Luxemburg . . . 8000 15) Niederland 8000

90 Milreis. 20 32) Schweden 360 Kronen. 20 20 35) gnvafritgnischemtepubtir ic Pfd. Sterl. 20 20 Tripolis siehe Nr. 19. 10 mindest. 20. 20 Unfrank. Briefe zulässig mit 10 500 Franken. ul G ühru 20 20 discher Lotterieloose ist verboten. 100 Dollars. Okkupationsgebiet) gelangt neben a. Gewichtporto 40 Pf.; (nach Werthangabe bis 100 ℳ, 20 Pf. je 10 Pf. mehr für je 300 20) Nachnahme zulässig. schränkt 23) Nachnahme zulässig. Länder. 88 beschränkter Werthangabe durch Bayern und kunft ertheilen die Postämter.

unbe⸗

20 schränkt

20 20 20 20 20 20

Ste. Marie de Madagascar u. frz. Postanstalten auf Madagascar. von Oesterreichischen 12) Eilbestellung und Nachnahme Postanstalten) die Postämter nähere Auskunft. 1u““

zulässig. . 3) Egypten ... 13) Nur nach Kamerun und Victoria. nis a. über Italien sSo000 20 28) Nach den italienischen Postan⸗ 4) Frankreich 6 V 14) Eilbestellung und Nachnahme b. überFrankreich 8000 20 stalten in La Goulette (Goletta), mit Algerien (im Grenz⸗ V zulässig. Sousse (Susa) und Tunis beträgt bezirk 10) 15) Eilbestellung zulässig. das Porto f. Werthkästchen nur 2 Der Tarif für Briefe mit Werthangabe nach Griechenland und Montenegro ist bei den Postämtern zu erfragen. Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.

8 8 8 8 ö“ 1 k111““ A114X4“

EC“

. (im Grenzbezirk

10 für je 15 g) 20 für je 15 g 20

27) Nur nach bestimmten Orten. Be⸗ 8

züglich anderer Leitwege ꝛc. ertheilen

8) Norwegen. 730 Kronen

ranken ranken 18

G6 1000 1000

S,Sro 10‿

9) Oesterreich⸗

400 Gulden Ungarn ... ö. W.

über 15 250 g für je 15 g

180 Milreis

10) Portugal“*). (einschl. d. Azoren 20 und Madeira).

8 C. Postanweisungen. 5) Italien nebst 1000 Franken 1. 8 8 für je 15 g

Vorbemerkungen. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in Deutscher und Fran⸗ 2 - 1 bb öö 80 Zu „¼ n 9 ac. 1 1 1 nd t Fran⸗ oder Abänderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die 5 i zöfischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen Gebühr für das Telegramm, o. das Eülbeztelgeld für die Fesedgung am ee. 8.e Heeee Sehnsekera⸗ Se olonie Ery⸗ 8

Benennung Meistbetrag Gebühr Die Ausstellung fer einer Post⸗ (vom Absender zu entrichten). der Postanweisung hat zu erfolgen 8 Länder. anweisung. Pf. MWah⸗ in

1) Deutschland (Reichspost⸗ 400 20 bis 100 [1) Mark und Pfennig. 1) gebiet, Bayern und Würt⸗ 30 üb. 100 200 2) Pesos und Centavos (Goldgeld temberg.) 40 über 200 oro sellado) (1 Peso Gold = 2) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

2) Argentinien 20 20 4 7 ₰).

3) Belgien. . 20 20 3) Franken und Centimen

4) Brit. Besitzungen bz. Brit. 20 20 (100 Franken = 81 40 ₰). Postanst. in außereurop. bis London (ab London 4) Pfd. Sterl. (T£), Schillinge (s), Ländern, namentl. Br. Post⸗ siehe Bemerkungen). Pence (d), (10 £ = 204 anst. in Aden, Ceylon, China, FZT Cypern, Borneo, Straits⸗ Settlements, Cap⸗Ko⸗ lonie, Britisch⸗Betschuana⸗ land, Mauritius, Natal, Goldküste, Zanzibar Stadt, Neu⸗Fundland, Brit. West⸗ indien, Australien.

5) Britisch⸗Indien (Vorder⸗ Indien, einschl. d. nicht⸗Brit. Bes. u. Britisch⸗Birmas, da⸗ gegen m. Ausschl. von Ceylon wegen Ceylon s. Nr. 4—, ferner Indische Postanst. in Bagdad, Basra, Bunder⸗ Abbas, Bushire, Guadur, Jask

Dschask), Linga u. Mascat).

9

7) Canada (einschl. Britisch Columbien, Neu⸗Braun⸗ schweig, Neu⸗Schottland und

Prinz Edward⸗Inseln). 9) China: Shanghai (Deutsche Postagentur) wegen and. Orte s. u. Nr. 4 10) Dänemark nebst Island und den Faröer. 11) Dänische Antillen . . .. 12) Deutsch⸗Neu⸗Guinea . .. 13) Deutsch⸗Ostafrika . . . .. 14) Egypten 15) Frankreich mit Algerien ow. Tanger (Marokko). 16) Großbritann. u. Irland. 17) Hawai (Sandwich⸗Inseln)

20 für je 15 g 20 1

1000 Franken

200 Pesos Gold 1000 Franken

11) Rumänien

. Auf dem Abschnitte der Postanweisung 12) Salvador..

8 20 Bemerkungen. sind zulässig:

1) Eilbestellgebühr s. Tarif X. Telegraphische Post⸗ 113) Schweiz...

anweisungen zulässig.

Z““

100 Pesos. 500 Franken. 10 Pfund Sterling.

14) Türkei

a. Constantinopel (Deutsch. Post⸗

amt).

b. Adrianopel, Beirut, Salo⸗ nich u. Smyrna Oestr. Postanst)

15) Tunis 1000 Franken

800

4) Der Name und mindestens der Anfangs⸗ buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der des Absen⸗ ders) und die genaue Adresse desselben müssen angegeben sein. Sonstige Mit⸗ theilungen sind nicht statthaft.

1000 Franken

*) Der Dienst ist vorübergehend eingestellt.

E. Packetsendungen. . v

. 1 9. 1 Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets, sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich⸗Ungarn. Abk 5 2 b a 8 3 35 Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des àA. Das Porto beträgt für Packete auf Entfernungen (in geographischen Meilen): Für unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein Porto⸗Zuschlag von Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. über über über über 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück 6) Nur nach bestimmten Orten. Telegr. Postanweisungen zulässig. bis 10 20 50 100 über Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aber der das Porto berechnet. 8 8 3 V. ⸗: . Werh 5 9 8 10 bis bis bis bis 150 Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren. 7) Wie Nr. 4. Dem Bestimmungsort ist der Name der im Gewichte 8 50 100 150 alle Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 1 ½ m überschreiten, oder welche in einer B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben: 1) das für Packete ohne

Provinz und des Kreises county) hinzuzufügen. S 1 one 2 mne 3 7 5 6 Ausdehnung 1 m, in einer anderen ½2 m überschreiten und dabei weniger als 10 kg Werthangabe zu entrichtende Porto (s. unter A.). 2) Versicherungsgebühr gleich⸗ Franken und Centimen Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 8) Nur nach Bbhaan u Eilbestellugg zugssig. 1 G“ 39F2 8 Pf. 8 b Zee 3 wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen Raum, bz. eine mäßig 5 Pf. für je 300 oder einen Theil von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 Pf., ohne

8 2 ; : . 9 8 8* besonders sorgsame Behandlung erfordern, z. B. lebende Thiere, Körbe mit Pflanzen Unterschied der Entfernung. (100 Franken = 81 40 ).] 9) Die Umwandlung in die Landeswährung (Mexikanische bis 5 kg einschließlich . . . 25 50 50 50 I1ö1“” 8

8 : . 8 2 2₰ und Gesträuchen, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte C0. Dringende Packete (nach Oesterreich⸗Ungarn nicht zulässig) müssen frankirt Dollars und Cents Wie Nr. 4. Dollars und Cents) erfolgt in Shanghai nach Maßgabe des für jedes weitere Kilogr. mehr IET11 40 50 u dergl. sein. Besondere Gebühr außer Porto und etwaigem Eilbotenlohn 1 (100 Doll. = 424 ℳ). Wechselkurses auf L II. Frankirte

Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 Kg C¶Postpackete nach 8 ö“ 1 Ibes im O 3 . 85 k ckh überseei Länd sind im Alll die T ür den Haupt 5b änkungen bezüglich Au nung u mfang der „Postpackete“ nach einzelnen Ländern ertheilen 8 8 Cent (G lda Id 10) Eilbestellung im Ortsbe tellbezirk u. mit Ausschluß von angegeben. Fealbe; bln ea. ..nah Arerkfeeüschen 111111XAXAX“X“ die Pehsneeeeee .. Pgftfrachtsthce⸗ nach dem Welande vy. 1er Tkens welche den Bedingungen für „Postpackete“ 2 Fr. . Se wwos, h Island u. Faröer zulässig. Telegraphische Postanweisungen Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. (1 Peso Gold = 3 90 ₰). mit Ausschluß von Island u. Faröer zulässig. 9) Mark und Pfennig.

nicht entsprechen). auch unfrankirt abgesandt werden. b Im Verkehr mit einzelnen Ländern ist die Zahlung der Zollbeträge durch den Absender sowie das Verlangen der 11) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians⸗ Soweit Nachnahme nach einzelnen Ländern zulässig ist, ist der Meistbetrag derselben auf 400 Mark festgesetzt. sted und Frederikssted auf Ste. Croix und St. Jean. zu 10) 11)

Eilbestellung gestattet. Hierüber ertheilen die Postanstalten die erforderliche Auskunft. 12) N ch F drich Wilhel b E Frank o Franko 2) Nur nach Friedri ilhelmshafen. Ein Absender darf im 3 est; bis zum bis zum 8 b 8 Bestimmungsland zum 8 um etra

Laufe von 6 Wochen nicht mehr als 600 an ein und den⸗ 1.“ 1 ee 89 2 Pf

selben Empfänger aufliefern. FE.Hans as .

13) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗es⸗Salaam, Lindi, Tanga u. Kilwa.

12) 14) Postanweisungen sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, 12) Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie 15) 16) 17)

20 Pfd. Sterl. Wie Nr. 4.

20 20

500 Franken. 100 Dollars.

20 10, mindest. 20 10, mindest. 20

20 10, mindest. 20 400 10, mindest. 20 500 Franken. 20 500 Franken. 20 V

210 20 20 100 Dollars. 20 20 bis San Francisco (ab San Francisco s. Bemerkungen).

20 20 20 20

100 Pesos. Packete nach Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn können jedoch

400 360 Kronen.

360 Kronen. 400

20 20 20 20 20 20 20 20

Der beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen

Zahl Sprache

Der beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen Zahl Sprache]

8 8 . Bemerkungen. Bestimmungsland Bemerkungen.

Kronen und Oere (100 Kr. = 112

Mark und Pfennig.

Mark und Pfennig.

Franken und Centimen (100 Fr. = 81 40 ₰).

Wie Nr. 4. Dollars und Cents (100 Doll. = 424 ℳ).

J1 21) Die Taxen beziehen sich nur 4 1d. 3 f.7auf Sendungen nach Capstadt. Für 2 d. e. o.f. Packete nach weiterhin belegenen Orten ist das Porto von Capstadt d. e. o.f.jab vom Empfänger zu entrichten. Außerdem sind noch für jedes Packet d. e. o. f. besondere Gebühren vom Empfänger d. zu entrichten. d. e. o. f.] 23) Eilbestellung zulässig. f. 24 a) Werthangabe bis 10 000 d. e. o. f. zulässig. 30) Werthangabe unbegrenzt;

(19) Bulgarien und Bulgarische ) v. in Ost⸗Rumelien

20 ““

21) Cap⸗Kolonie mit Britisch⸗ nallf Betschuanalannd. .. englisch, 8 22) Ceylon über Bremen (direkt

hranazösi mit Deutschen Postdampfern)

10)

19 Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 12) 13)]*

19) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

1) Aden über Bremen od. Hamburg (mit Deutschen Postdampfern) 2) Afrika. Westküste mit Woermann’'schen Dampfern (Bathurst [Gambia)] s. u. 9, Kamerun s. u. 49, Kongostaat s. u. 50, Lagos s. u. 52, Sierra Leone s. u. 87, Togogebiet s. u. 92). Algerien. B“ Annam .. .. ö“

Argentinien über Hamburg od. Bremen

3 8 3 kg 280 bis

3 kg 2

nach Bagida, Batanga und Porto⸗Seguro

2 deutsch

S

Wie Nr. 1. In der Spalte „Sprache⸗

nach Suakim. Telegraphische Postanweisungen nach Alexan⸗ drien, Cairo, Ismailia, Port⸗Said und Suez zulässig. 15) Telegraphische Postanweisungen zulässig nach Frankreich und Algerien. 16) Wie Nr. 4. 17) Wie Nr. 41. Für die Beförderung ab San Francisco wird von der Amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge⸗

16) Wie Nr. 4. 7) Wie Nr. 41.

23) Chile über Hamburg..

24) China. a. Shanghai(D. Pstagt.) b. Shanghai (Franz. Poftanstalt c. Shanghai (Brit. Postanstalt) d. Amoy, Foo⸗Chow

4) Es ist Sache der Adressaten, die Sendungen an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane)

9”dSeS⸗ 2 —-

18) 19)

500 Franken.

apan .. 1 500 Franken.

talien mit San Marino, Canton,

19)]) (100 Fr. = 81 40 ₰).

Tripolis (Ital. Postamt) u. Kolonie Erythrea. 20) Kamerun⸗Gebiet . . . .. 21) Luxemburg wie Nr. 1, jedoch ist das besondere Auslands⸗ formular zu verwenden. 22) Malta und Gibraltar.

23) Marokko (Tanger) s. Nr. 15 24) Niederland. . . . . . ..

25) Niederländ.⸗Ostindien..

26) Norwegen 27) Oesterreich⸗Ungarn nebst Okkupationsgebiet (Bosnien, zegowina und Sandschak öö“

28) Oranje⸗Freistaat..

.„ .

J10 Pfd. Sterl.

(Guld.) Ndrl.

400

250 Fl.

250 Fl. (Guld.) Ndrl. 360 Kronen.

10, mindest. 20.

20

20 20

10, mindest. 20

20

20

bis London (ab London s. zu Nr. 4).

2

20

20

bis London (ab London s. Bemerkungen zu Nr. 4).

Gulden und Cents 25)

26) Kronen und Oere

27) Mark und Pfennig 28) Wie Nr. 4. 8

(100 Fl. = 169 50 ₰).

(100 Kr. = 112 75 Z).

20) Wie Nr. 1.

22) Wie Nr. 4.

24) 5) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

25

28) Wie Nr. 4.

26) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

8—

18)⁄ Franken und Centimen 19] Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 18ühr hon zna des Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet.

g zulässig, telegraphische Postanweisungen na

Tokio u. Pokohama zütasf.- 8 19) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen nach Italien

und San Marino zulässig. 20) klr. nach und häctoch. 2 ilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig. 22) Wie Nr. 4. Wegen der Postanweisungen 889 nursssig. italienische Vermittelung ertheilen die Postanstalten Auskunft. 24) Eilbestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach bestimmten Orten zulässig. 25) Nur nach bestimmten Orten. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen kein höherer Betrag als 250 Fl. mit Postanweisung übersandt werden. 26) Telegraph. Postanweisungen nur nach bestimmt. Orten zulässig. 27) Die Umwandlung in die Oesterr. Währ. erfolgt in Besterresch Ungarn auf Grund des Wiener bz. des Budapester Börsen⸗ kurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.é Eilbestellung in Oesterreich⸗Ungarn allgemein, telegr. Postanweisungen nur nach bestimmten Orten Oester⸗ reich⸗Ungarns zulässig.

28) Wie Nr. 4. Nur nach bestimmten Orten zulässig.

18) Britisch⸗Westindien..

Asvcension 8 . Australien. a. Neu⸗Sü⸗

Wales (dir. m. Deutschen Postd.) Süd⸗Australien und Victoria mit Deutschen Post⸗

(direkt npfarnh. 11“

.West⸗Australien u. Tasmanien

über England .... .Neu⸗Seeland über England

Bahama⸗Inseln .. . . ...

Bathurst (Gambia) Belgien. Bermuda⸗Inseln Britisch⸗Betschuanaland Cap⸗Kolonie Britisch⸗Guyana ...

9 9 EE5 Z

12)

19 14 15) 16) 17)

Britisch Nord⸗Borneo.. Britisch⸗Ostafrika ....

Birma

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Britisch⸗Honduras (Belize)

Britisch⸗COst⸗) Indien mit

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ff. nica, Se 1. serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia,

f. in Empfang nehmen und nach dem

Bestimmungsorte weiter befördern

‚f. zu lassen. 8

10) Werthangabe unbegrenzt;

Nachnahme u. Eilbestellung zulässig.

13) Nur 889 bestimmten Orten. 15) Nur nach bestimmten Orten. 16) Nur nach Mombas (Mom⸗

8 bassa) und Lamu.

18) Antigua, Barbados, Domi⸗

(Futschau), Hankow, Hoihow (Kiung⸗Schow), Heibhon

Ningpo, Swatow, sowie Orte im Innern Chinas, wohin Post⸗ packete zul. sind, über Bremen 25) Cochinchina .. .. 26) Columbien . . . .. eeee1““]; 28) Costa⸗Rica 1 29) Cypern (über Triest) . . . . 30) Dänemark m. d. Faröer u. Island 31) Dänische Antillen . . . . .. 32) Deutsch⸗Neu⸗Guinea ... 33) Deutsch⸗Ostafrika, über Hamburg über Besterreich od. Schweiz und Italien 1 34) Egypten über Triest . . . ..

Grenada, Jamaika, Mont⸗ Tobago, Tortola,

St. Vincent,

bvdoto co bo bo bo

f. Trinidad.

35) Erythrea (Italien. Kolonie am Rothen Meere) 36) Falklands⸗Inseln

37), esse nf

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Nachnahme (ausgenommen nach Is⸗ land), Eilbestellung zulässig.

31) St. Thomas, St. Jean und St. Croix.

33) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗ es⸗Salaam, Kilwa, Lindi, Pangani, Saadani und Tan⸗ 1

34) Postpackete sind zulässig nach allen ten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ schl., sowie nach Suakim. Werth⸗ angabe bis 400 und Nachnahme zulässig. N

35) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 nach Massaua und Assab zulässig.

38) In der Taxe von 80 Pf. ist die 2f. besond. Franz. Staatsabgabe (impöt) v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400 ℳ, Nachnahme und Eilbestellung zulässig.

41) Nur nach bestimmten Orten

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