1892 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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38) Frankreich direkt.. . . .. über Belgien. 39) Franz. Besitzungen der Rivieères du Sud (Westafrika) 40) Französisch Guyana . . .. 41) Französisch. Kongogebiet. 42) Gibraltar 43) Griechenland a. Griech. Post ... b. durch Oesterreich. Lloyd 44) Großbritannien u. Irland 45) Guadeloupe 46) Hongkong über Bremen dir. 47) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz.. 48) Kamerun 49) Kongostaat 50) Labuan EEEEE““ 52) Luxemburg . . . . ./ .. 53) Madagaskar (Diégo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ... 54) Malta über Italien 55) Marokko über Hamburg... 56) Martinique 1 57) Mauritius u. Seyschellen⸗Ins. 58) Mayotte 59) Mexiko 60) Montenegro. 61) Natal und Echowe (Zululand) 62) Neu⸗Caledonien . . . . . .. 8 Neue Hebriden 64) Neu⸗Fundland . . . . . ... 65) Niederland 66) Niederländisch⸗Indien a. Hafenorte: Batavia, Padang, Samarang und Soerabaya b. Eisenbahnstationen 67) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg 68) Nossi⸗B e 69) Obock 70) Oesterreich⸗Ungarn 71) Oranje⸗Freistaat ...

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‚f. entrichtenden Erklärungsgebühr von 1 Frank 50 Cs.

1f. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗

nahme und Eilbestellung zulässig.

o. Nachnahme u. E f. Packetadresse.

unterliegt zu Lasten des

angabe bis 800

Jund Victoria.

für die Beförderung innerhalb des

Nachnahme zulässig.

f. Nachnahme u. Eilbestellung zulässig. Nauf die Beförderung bis Capstadt.

23) Zu a. Nur nach bestimmten Orten.

Zu b. Nur nach Argostoli, Cala⸗ mata, Catacolo, Cerigo, Corfu, Patras, Pyräus (Athen), Santa Maura, Syra, Volo und Zante.

Werthangabe unbegrenzt zulässig. Jedes in Griechenland einkommende

mpfängers einer zur Zollkasse zu

47) Nachnahme zulässig. Werth⸗

48) Nur nach Bibundi, Kamerun, Victoria. Werthangabe zulässig bis 8000 ℳ, jedoch nur nach Kamerun

49) In der Taxe sind die Kosten

Kongostaates nicht mit einbegriffen. 52) Für den sog. Grenzverkehr bes.

55) Nur nach Casablanca, Maza⸗ gan, Mogador, Rabat, Saffi und

Tanger. 89 Werthangabe bis 800 zul. 65 Werthangabe bis 800 ℳ, ilbestellung zuläss. 66) Zu jedem Packet besondere

67) Werthangabe unbegrenzt und

70) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt,

71) Die Taxen beziehen sich nur

Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen. 72) Sämmtliche Packete müssen in Pondichery in Empfang genom⸗ men werden.

73) Werthangabe zulässig bis 400 ℳ,

5 kg 5 kg 5 kg 5 kg

3 kg 3 kg

74) Réunion 75) Rumänien 76) Salvador über Hamburg .. 77) Samoa⸗Inseln über Bremen Hirnet... 78) Sarawak (Borneo) 79) St. Helena 30) Ste Marie de Madagaskar 82) 83) 84) 85) Siam über Bremen 86) Sierra Leone 87) Spanien mit Balearen und Canarischen Insel .... 88) Straits⸗Settlements über Bremen direkt .. .. 89) Südafrikanische Republik (Transvaal) 90) Tahiti 91) Togogebiet 92) Tonga⸗Inseln über Bremen 93) Tonkin 94) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 95) Türkei: a. Constantinopel über Varna. 8 über Triest. b. Hafenorte ¹) über Triest ... über Varna... c. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und süber Triest IJerusalem süber Varna .Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 96) Tunis: a. über Frankreich b. über Oesterreich oder Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten

die

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öe 77) Nur nach Apia. Werthangabe 1d., 1f. bis 400 zulässig. G d. 81) Werthangabe Nachnahme zulässig. 82) Werthangabe unbegrenzt, 2 „lgehnahme und Eilbestellung zu⸗

‚f. lässig.

85) Nur nach Bangkok. bestellung zulässig. .87) Postpackete nach den Balearen

und den Canarischen Inseln werden . nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ f. fördert, von wo aus die Benach⸗ frichtigung der Empfänger behufs

bnahme der Sendungen erfolgt.

89) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten für die Weiterbeförd. von da bis z. Bestimmungsorte wer⸗ den vom Empfänger eingezogen.

unbegrenzt,

angabe bis 400 zulässig.

93) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Hasphong abzunehmen. N94) Werthangabe (nur 2f. Italien) bis 800 und Nach⸗ nahme zulässig.

95) eeae der Postpackete nach Orten m. Bulgarischen Postanstalten in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.

Werthangabe unbegrenzt zulässig.

2 S1

c². Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗

nahme zu erfolgen hat.

¹) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede-Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, Lagos, Leros, Mitiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa⸗ lonich, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt,

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Eil⸗-

91) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome. 92) Nur nach Tongatabu. Werth⸗

über

a, b u. c bei der Leitung über Triest

ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗

Valona, Vathi.

96) b 1. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis.

Werthangabe bis 800 und . Nachnahme zulässig.

2) Tunesische Postanstalten. 97) Urugnay über Hamburg oder Bremen 98) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)

jedoch nur über Hamburg.

75) Werthangabe bis 400 und Nachnahme zulässig.

76) Nur nach bestimmten Orten. In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa⸗ nama nicht mit einbegriffen.

F. Telegramme.

Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten britannien und Irland 80 Pf., im 50 Pf. 889 ““ beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden. 30 Pf.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu 8 in zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändi bestellende Tel Mp) si f erböhen, Soweit im Bertehr mit dem Auslande mehrere Sesbeberungeveg⸗ sid varhieten,vsind die Gebührenstze für den binigsten z8.] (ur) EE nfade 8„0„ „0„0111A4X“X“ gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu agen. 8* 8 8 8 8 8 5 8 m ; iche, Apostr 5 2 zůblt- ʒ 9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten (XP) (Eilbote und v.nagsenhe. e. deehe Fe SRRRveaden bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet 3) Für dringende Telegramme (D) (Dringend), d. f. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten den Übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Fur Telegramme mit Empfangsanzeige nach Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet. dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die 4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (CR) ist daher nicht erforderlich. Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist (RPD) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl 10) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s. w. (vgl. 3— 8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗

vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms - arte 3 ammen n ng ssen d beliebiger Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung bedeutenden ehshc:a. französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche Sprache gebräuchlich ist.

eines vorangegangenen Telegramms. 3 1 1 1 1 8 5) Für die Vergleichung eines Telegramms (TC) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche 11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil derselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten. .“ 1 n ei 6) Für die Empfangsanzeige (CR) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. 3 12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt.

gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9). 1 1 7) Für die Nachsendung eines Telegramms (⁵S) (Nachzusenden) innerhalb des europäischen Vorschriften⸗Bereichs 138) Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger einaezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern B. Die Wortlänge ist festaesett auf Wort⸗ 8 .

A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗ B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗ ¹ . 8 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit: taxe 3 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: tare 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: 8 4 Canton, Fumen, Shameen, Sharppeak,

3

8 1 Aieea Beetschuanaland: Anstalten d. British South.

Deutschland (D) (RO) (MP) 8 African Tel. Comp. Whampoo, Wusung und Macao ... übrige Anst. in Natal u. Betschuanaland, übrige Anstalten

ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griqua⸗ Cochinchina u. den annamitischen Anstalten

land) Oranje⸗Freistaat u. Süd⸗Afrik. Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha⸗

Republik (Transvaal) (östlicher oder Trang (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP)

westlicher Weg). Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗ Afrika, Ostküste (östlicher Weg) (RO) ventura..

(MP), ausgenommen englische Kolonien: übrige Anstalten ..

Assab. Corea: (D via Amur) RO) (MP):

Deutsch⸗Ostafrika Séoul (Kjöng) (via Amur, Tsu⸗shima

Malindi oder Amur, chines. Landlinien)

Massaua Fusan (via Amur, Tsu⸗shima)

Genzan (via Amur, Tsu⸗shima)

Cherruppe (via Shanghai, chinesische Land⸗ inien

Echow (via Shanghai, chinesische Land⸗

inien) 8 Pihgpang (via Shanghai, chinesische Land⸗

inien 1“] Costa Rica (RO) . . .

Ecuador (via Galvpeston) (RO) Egypten: (via Triest) CaO) Alerangrien MP) I. Region übrige Anstalten

Bö1““

Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim Guatemala und Honduras (RO. Guyana, Britisch⸗ (via Key maica) (RO) . Guyana, Franz.⸗ (via Key West, Halti) (RO): Cayenne

übrige Anstalten Guyana, Niederländ.⸗(via Key West) (RO)

Indien (via Bushire) Indien Birma Ceylon Isthmus von Panama (RO) Japan (D) (RO) 25 Madeira (D) (RO) (MP) 35 [Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang) (RO) (P): Jelebu . Malacca, britisch Perak Selangor Sungei Ujong . . .. Mexico (RO): Chihuahua City, Guaymas, orto Rico eneh Matamoros in Tamaulipas, St. Christoph (St. Kitts) onterey, Sabinas, Saltillo, Sauz . .. St. Croix .. St. Lucia St. Thomas 8

280 1/80

2/60 1 /80

72) Pondichery, Chandernagor, Ponde⸗ Mahé, Yanaon

73) Portugal 3 P 9 über Hamburg oder

827 Festland rankreich⸗Spanien oder rankreich ab Bordeaux

b. Azoren zur See. c. Madeira über Hamburg direkt

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗

10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: a.e;

Niederl. Indien (via Bushire, Penang)

(Ro) (MP): Java ““ 6/15

übrige Inseln 6 65

Paraguay (via Pernambuco oder Galveston) RO

6 35 Penang (via Bushire) (RO) (MMP) 5 10 Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf 1 25 Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO)

(MP) Bushire 2 45 übrige Anstalten 3 65 Peru (via Galveston) (RO) 6,35 Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (RO):

Luzon (Manila) .. .. 8185 Rußland, asiatisches (D) (MP): . I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk 1 40 II. Region, östlich von demselben 235 Bokhara 1 65 Salvador (RO): Libertad 4 10 übrige Anstalten 4 35 Siam (via Bushire, Moulmein) (RO).. 4 60 Singapore (via Bushire, Penang) (RO)(MP) Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) Uruguay (via Pernambuco oder Galveston) (RO). 8 5 Venezuela (via Hatti) (RO Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗ Amerika (mit Bahama⸗ u. Bermuda⸗ Ins.) u. St. Pierre⸗Miquelon (RO): New⸗York City (sämmtliche Anstalten) Bahama⸗Ins.: New⸗Providence Bermuda (Insel) die übrigen Ortee 1 5 Pf. bis Westindien (RO): Antigua Barbados Cuba, und zwar:

7 40 8 20

9 /10

Afrika, Westküste (westlicher Weg) (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische Inseln u. Senegal: Benguela V Bissao und Bolama * Canarische Inseln (via Cadix) Gabon (Gaboon) Grand Bassam Konakry Kotonou (Porto novo) Loanda Mossamedes

an m . Senegal (via Teneriff))... übrige Länder s. unter B. Afrika.

Algerien und Tunis (D) (R0) (MP) . .

Belgien (D) (RO) (MP) 1

Bosnien⸗Herzogewina (D) (RO) (MP).

Bulgarien u. Ost⸗Rumelien (D)(RO) (MP)

Dänemark (D) (RO) (MP)

rankreich (D) (RO) (MP) . . . braltar e“

Griechenland (D) (RO) (MP)..

Großbritannien und Irland

Italien (D) 8e (MP

Luxemburg (D) (MP)

Malta ..

Marokko: Tanger (D) (RO)

Montenegro

Niederland (D) (RO) (MMP)))) . .

Norwegen (D) (RO) (MP) 1

Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO) (MP) . . .

Portugal (D) (RO) (MMP) . . . . . . ...

Rumänien (D) (RO) (MB)... 8

Rußland (D) (MP) europäisches u. kaukasisches

Schweden (D) (RO) (MP)

Schweiz (RO) (MP)

Serbien (D) 8

Spanien und die spanischen Besitzungen an

der nordafrikanischen Küste (D) (RO) ..

Tripolis (D) (RO) (MP). .

Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien(s. Bulgarien)

(D) (RO) (MpP)

boEeEESnCoe GNeC Scoeoe

Zanzibar u. Mombassa

Afrika, Westküste (westlicher Weg)

Accra (Goldküste) ......

Addah, Cape⸗Coast⸗Castle, Elmina, Pram⸗ Pram, Quittah, Salt⸗Pond und

innebah. 3 15

Bathurst (Senegambien) .. .. 90

Bonny u. Braß (Nigerdelta) 55

Lagos (Sklavenküste) 75

Sierra Leone 70

übrige Länder s. u. A. Afrika. 1“

Annam, ausgenommen die unter Cochinchina

gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein)

(RO) (MP)

Arabien (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaz

Yemen 8

Argent. Republik (via Pernambuco oder

Galveston) (RO)

Australien (via Bushire, Penang): 1

Süd⸗Australien (MP) u. West⸗Australien

Victoria (RO) (MP)...

Neu⸗Süd⸗Wales

Tasmania

Queensland

Neu⸗Seeland (RO)

Bolivien (via Galveston) (RO) Brasilien (via Pernambuco) (D) (MP): *)

Pernambuco (Recife) ..

übrige Anstalten ....

*) nach allen Anstalten Brasiliens via Gal⸗ veston 6,35

Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP):

St. Vincent, Insel

San Thiago, Insel

Chile (via Galveston) (RO) 35 China (D via Amur) (RO)

Hongkong, Amoy, Foochow, Gutslaff, b

877011 Shanghai .. 7—

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeigers (Scholz).

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ienfuegos Santiago de Cuba... übrige Anstalten .... Curaçao

Dominica (kleine Antillen⸗Insel)

Grenada 8

Guadeloupe

Harti⸗San Domingo: Moöle St. Nicolas Cap Hartien und Port au Prince . .. Puerto Plata und übrige Anstalten..

Jamaica

Marie⸗Galante

Martinique

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B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Afrika, Süd⸗ ARAlc ausgen. engl. Kol.: Dunban in Natal (östlicher oder westlicher

Mexico City, Tampico u. Veracruz City

übrige Anstalten .. 275 86

Nicaragua (RO): San Juan del Sur .. 15]= St. Vincent (Westindien) .. .. übrige Anstalten Trinidad, Insel

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post-⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

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für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

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Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers nd Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrath, Geheimen Regierungs⸗Rath von Born⸗ stedt zu Friedeberg N.⸗M. den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, 8 1

dem Director des Real⸗Progymnasiums zu Spremberg Schmidt, dem evangelischen Pfarrer Heinrich zu Groß⸗ Garz im Kreise Osterburg, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Strecker zu Heiligenstadt und dem Rentmeister, Rechnungs⸗Rath Gennert zu Oeynhausen im Kreise Minden den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Polizei⸗Hauptmann Schilling, Vorsteher des Polizei⸗Schiffahrtsbureaus in Berlin, den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse,

dem Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten Behrens zu Braun⸗ chweig, dem Kämmerer Behnis zu Wittenberg, dem Ersten

uchhalter der Kämmerei⸗Hauptkasse zu Danzig Pieczent⸗

kowski, dem Rector der 2. Gemeindeschule in Berlin Reckzey, dem Rector der 17. Gemeindeschule ebendaselbst Otte und dem Ersten Lehrer an der Stadtschule zu Joachimsthal im Kreise Angermünde Seiffge den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Lehrer und Cantor Kray zu Triebsees im Kreise Grimmen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie

dem Lehrer Schriefer zu Hüttenbusch im Kreise Oster⸗ holz und dem Schutzmann a. D. Scheibel zu Warmbrunn im Kreise Hirschberg, bisher zu Berlin, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen. 1““

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Commandeurkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amts Dr. Schulz; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem Geheimen Ober⸗Postrath Krätke, vortragendem Rath im Reichs⸗Postamt; sowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse d schwedischen Wasa⸗Orden dem Postmeister König zu Honnef.

s Königlich

Deutsches Reich.

Peicnnimahung. betreffend Beschränkung der Einfuhr und Durchfuhr 1 aus den Niederlanden.

In Veranlassung der weiteren Ausbreitung der Cholera in den Niederlanden wird hierdurch die Einfuhr und die Durchfuhr von gebrauchter Leib⸗ und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern mit Ausschluß der Wäsche und Kleider von Reisenden —, ferner von Hadern und Lumpen aller Art, von Obst, frischem Gemüse, Butter und sogenanntem Weichkäse aus den Niederlanden für das hamburgische Staatsgebiet ver⸗

Zuwiderhandlungen werden in Gemäßheit § 327 des fgesetzbuchs mit Gefängniß bestraft. Gegeben in der Versammlung des Senats,

Hamburg, den 30. Sept 92

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Dr. phil. Wilhelm Reiß zu Charlottenburg den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und dem Zweiten Bürgermeister Dickhuth zu Breslau, aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Communaldienst, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie dem Kreis⸗Schulinspector Joße pi Hoffmann zu Trier bei seinem Ausscheiden aus dem activen Staatsdienst den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse zu verleihen. 2

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Communal⸗Landtag der Hohenzollernschen Lande zum 23. Oktober d. J. nach der Stadt Sigmaringen zu berufen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Bromberg unterstellten Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamt zu Posen ist die Verwaltung und Betriebsleitung der Eizenbahn von Mogilno nach Strelno nach ihrer demnächstigen Betriebs⸗ eröffnung innerhalb der den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ ämtern durch die unter dem 24. November 1879 Allerhöchst genehmigte Organisation der Staatseisenbahn⸗Verwaltung zu⸗ gewiesenen Befugnisse übertragen worden.

Berlin, den 28. September 1892. 8

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage. Siegert.

—.

Dem der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Bromberg unterstellten Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamt zu Königs⸗ berg i. Pr. ist die Verwaltung und Betriebsleitung der Eisenbahn von Tilsit nach Stallupönen nach ihrer demnächstigen Betriebseröffnung innerhalb der den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsämtern durch die unter dem 24. November 1879 Allerhöchst genehmigte Organisation der Staatseisenbahn⸗ Verwaltung zugewiesenen Befugnisse übertragen worden.

Berlin, den 30. September 1892.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Thielen.

Der Regierungs⸗ und Baurath Pescheck in Frank⸗

furt a. O. ist als Oderstrom⸗Baudirector an das Königliche Ober⸗Präsidium zu Breslau versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Gymnasial⸗Director Dr. Müller in Hohenstein ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium in Tilsit versetzt worden. 1 8

8 Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der bisherige Kanzlei⸗Diätar Baetge beim Königlichen Consistorium in Magdeburg ist zum Geheimen Kanzlei⸗Secretär beim Evangelischen Ober⸗Kirchenrath ernannt worden.

111“

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Herren Minister des Innern, für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und der geistlichen, Unterrichts⸗ und der Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten vom 20. September d. J. und im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 26. September d. J. bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß zur gesundheitlichen Ueber⸗ wachung des Schiffahrts⸗ und Flößereiverkehrs an der Oder und Warthe aufwärts und abwärts —, abgesehen von der bereits eingerichteten Oder⸗Controlstation I zu Gartz a. O., folgende Controlstationen errichtet worden sind:

1) Oder⸗Controlstation II in Schwedt a. O.

Oderstromstrecke von Nipperwiese bis Hohensaathen. Vorstand: Stabsarzt Dr. Rieder. 2) Oder⸗Controlstation III in Küstrin.

Oderstromstrecke von Hohensaathen bis Lebuvs.

Vorstand: pr. Arzt Dr. Jonscher mit Unter⸗ stützung durch die Aerzte Dr. Loriesohn und

88 Assistenz⸗Arzt Dr. Bieck.

3) Oder⸗Controlstation IV in Frankfurt a. O.

Oderstromstrecke von Lebus bis zur Einmündung des Friedrich⸗Wilhelms⸗Kanals.

Vorstand: pr. Arzt Dr. Raschdorf mit Unter⸗ stützung durch den pr. Arzt Dr. Baswitz.

4) Oder⸗Controlstation V in Fürstenberg a. O. mit Neben⸗Controlstation für den Oder⸗Spree⸗Kanal bei Schleuse 0.

Oderstromstrecke vom Friedrich⸗Wilhelms⸗Kanal aufwärts und Oder⸗Spree⸗Kanal. . Vorstand: Stabsarzt Dr. Groebenschütz mit

Unterstützung durch die pr. Aerzte Dr. Brandt und Dr. Maire. 5) Warthe⸗Controlstation I in Küstrin.

Warthe von der Mündung aufwärts bis Fichtwerder.

Vorstand: pr. Arzt Dr. Wichert mit Unter⸗ stützung durch den pr. Arzt Dr. Nieprasch jun.

6) Warthe⸗Controlstation II in Landsberg a. W. Warthe von Fichtwerder aufwärts.

Vorstand: Stabsarzt Dr. Appelius.

Berlin, Montag, den 3. Oktober, Abends.

1892.

errichtet worden.

Außerdem ist zur gesundheitlichen Ueberwachung des Schiffahrtsverkehrs auf der Uecker eine 1 Neben⸗Controlstation „Am Ueckerkanal“ Vorstand: Assistenz⸗Arzt Dr. Groddeck zu Uecker münde. 8 Die von hier aus mit Anweisung versehenen Stations⸗ Vorstände haben ihre Amtsgeschäfte bereits übernommen. Stettin, den 1. Oktober 1892. Staatscommissarius für die Gesundheitspflege im Stromgebiet der Oder. 8 Müller. 5 18

Bekanntmachung. 18

Die neuen Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 8 nebst weisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe IV zu Schuldverschreibungen Litt. E und F der 3 ½ % igen leihe der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. vom 12. Mai 1846, wovon der erste Zinsschein Litt. F am 1. Januar 1893 und der erste Zinsschein Litt. E am 1. Juli 1893 fällig wird, werden vom 1. September 1892 ab von der Königlichen Kreis⸗ Frankfurt a. Main während der üblichen Dienststunden aus⸗ gegeben. Ess können diese Zinsscheine auch bei den Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen bezogen werden, in welchem Falle die alten Zinsschein⸗ Anweisungen, nach den Littera getrennt, mit einem doppelten Ver⸗ zeichnisse bei diesen Kassen einzureichen sind. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern; über die neuen Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.

Formulare zu den Perzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein⸗ Anweisungen abhanden gekommen sind.

In diesem Falle sind die betreffenden Documente an den König⸗ dih Regierungs⸗Präsidenten in Wiesbaden mittels besonderer Ein⸗ gabe einzureichen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen.

,den 10. August 1892. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung:

An⸗

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden, aus der Neumark.

Preußen. Berlin, 3. Oktober.

Auluf mehreren Strecken des Staatseisenbahnnetzes⸗hat nach dem am 1. d. M. in Kraft getretenen Winterfahrplan eine Verminderung der Personenzüge stattgefunden. Diese Maßregel erschien geboten, da die aufgehobenen Züge selbst während der lebhaften Reisezeit des Sommers nur von einer sehr geringen Anzahl von Personen benutzt wurden. Hier⸗ nach mußte angenommen werden, daß ein allgemeines Be⸗ dürfniß des öffentlichen Verkehrs für die dauernde Beibehal⸗ tung dieser Züge nicht Fhs sodaß die Aufwendung erheb⸗ licher Kosten für die fernere Beförderung so gering benutzter Züge nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.

Die vorübergehende Einschränkung des Zugdienstes welche durch die außerordentliche Verminderung des Reise verkehrs auf einzelnen Strecken nach dem Ausbruch der Cholera geboten war, wird angesichts der erfreulichen Abnahme der Epidemie, wie zu hoffen, demnächst ganz oder doch größten Theil wieder rückgängig gemacht werden können.

Die Nr. 19 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. Oktober d. J. enthält folgende bemerkenswerthe Recursentscheidungen:

Ein in einem Kohlenbergwerke beschäftigte Arbeitsbursche hatte versehentlich die Pulverbüchs eines Kohlenhauers umgeworfen. Beim Aufsammeln des au die Erde verschütteten Pulvers nahm der Arbeitsbursche einige Pulverkörner an sich und legte sie auf seine in der Nähe befindliche Wetterlampe. Bald darauf explodirte das Pulver an der Lampe, entzündete auch das Pulver in der Büchse und verletzte den Arbeitsburschen erheblich. Das Recursgericht hat dem Arbeitsburschen in Ueber⸗ einstimmung mit dem Schiedsgericht eine Unfallrente