1892 / 234 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

gleiches ilt von Liszt'’s bekannter Rhapsodie (Nr. 2) und den übrigen

vom Publikum stets so gern gehörten Orchesterwerken Wagner's. Die Beier Concertmeister und Hugo Olk (Violine) sowie der

gellist Herr Bouman erfreuten durch sehr gelungene Solovorträge. Besonderes Lob verdient die energische und umsichtige Leitung des Herrn Kapellmeisters Herfurth. Am Dienstag findet das erste

Symphonie⸗Concert statt.

Am Mittwoch geht im Königlichen Opernhause „Djamileh“ mit den Damen Rothauser und Urbanska, den Herren Philipp, Lieban und Schmidt in Scene. Den Anfang des Abends bildet das Ballet „Die Puppenfee“, den Beschluß das Tanzbild „Slavische Brautwerbung“. In der Vorstellung der „Arda“ am Donnerstag 88 die Damen Pierson und Götze, die Herren Rothmühl, Bulß, Krolop, Mödlinger und Stammer beschäftigt. Für den 1. November ist die erste Aufführung der Oper „Genesius“ von Felix Weingartner in Aussicht genommen. In dem Werke, dessen Text von dem Com⸗ ponisten selbst herrührt, werden die Damen Sucher ( elagia), Götze (Claudia), die Herren Bulß (Dioecletian), Letz (Cyprianus) und Sylva (Genesius) beschäftigt sein. Alsdann folgt „Pagliacci“ von Rugero Leoniavallo. ekanntlich hat dieses Werk soeben am Wiener Ausstellungs⸗Theater ungewöhnlichen Erfolg gehabt. Die Königliche Oper ist die erste deutsche Bühne, an welcher „Pagliacci“ zur Aufführung kommt. Kapellmeister Dr. Muck wird sich im Laufe der nächsten Woche mit Wagner's „Tristan und Isolde“ im Königlichen Opernhause einführen. Donizetti's „Lucia von Lammermoor“ wird demnächst mit Fräulein Dietrich in der Titelpartie wieder in den Spielplan der Königlichen Oper auf⸗ genommen. 1 1

Im Königlichen Schauspielhause findet am Mittwoch die erste Aufführung „Der Widerspenstigen Zähmung“ in der Kohl⸗ rausch'schen Bearbeitung statt, die sich möglichst eng an den Urtext anlehnt. Die Besetzung der Hauptrollen ist folgende: Käthchen „das wilde Kätzchen“ spielt Frau Conrad, ihren Wider⸗ part Petruchio 8 Matkowskyv, die Bianca spielt an Stelle des erkrankten Fräuleins Kramm Fräulein Laͤzar, Baptista Herr Vischer, Vincentio Herr Oberländer, Lucentio Herr Purschian, Gremio Herr Link, Hortensio Herr Hertzer, Tranio Herr Vollmer, Grumio Herr Hartmann, Curtius Herr Siegrist und den Magister Herr Eichholz.

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Als erster der österreichischen Distanzreiter ist heute früh 9 Uhr 35 Minuten Berliner Zeit (9 Uhr 41 Minuten mittel⸗ europäischer Zeit) der Ober⸗Lieutenant von Miklös vom 16. Hu⸗ saren⸗Regiment auf der Stute „Maresa“ bei dem Steuerhäuschen am Tempelhofer Felde eingetroffen. Da er Wien am 1. Oktober früh 7 Uhr 10 Minuten verlassen hat, hat der Reiter den 580 km langen Weg in 74 Stunden und 25 Minuten zurück⸗ gelegt. Zum Empfange der österreichisch⸗ungarischen Kameraden waren großartige Vorbereitungen getroffen worden. Auf dem Eifel⸗ thurm der Bockbrauerei wehte die deutsche Fahne, von der Galerie des Thurmes hingen österreichische Banner herab. Das Steuerhaus war mit Laubgewinden reich geschmückt, vor dem Hause stand eine Ehrenpforte. Das breite Velarium des ersten Bogens trug in schwarzer Schrift auf gelbem Grunde die Worte: „Hoch lebe Oesterreich⸗Ungarn!“ Am zweiten Bogen hing, umrahmt von Eichenlaub, ein gelbes Schild in Form einer Kartusche mit der Widmung: „Willkommengruß der deutschen Kameraden“. Die Guirlanden der Ehrenpforte zierten

schwarzgelbe Schleifen. An den Masten prangten österreichische und

ungarische Fahnen. Etwa einen Meter vor der Ehrenpforte mar⸗ kirten zwei kleine Fahnenstangen, an denen zugleich Laternen hingen, das Ziel. Am Anfange des Feldes, rechts von der Chaussee, wehte eine rothe Startfahne. Neben dem Steuerhause war von den 1. Garde⸗Dragonern ein Zelt aufgerichtet. Der Unions⸗Club hielt ein Frühstück für die ankommenden Reiter bereit. Zu ihrem Empfange hatten sich schon in früher Morgenstunde zahlreiche Zuschauer ein⸗ efunden, unter denen sich die Generale von Krosigk und von Rosen⸗ erg und andere hohe Offiziere befanden. Der dem Lieutenant von Miklõs bereitete Empfang war ein sehr herzlicher. Der Reiter war bei seiner Ankunft zwar blaß, sonst aber körperlich vollständig frisch. General von Krosigk trat ihm bewillkommnend entgegen und geleitete ihn in das Bureau zur Erledigung der For⸗ malitäten. Das Pferd, ein brauner Halbblut, wurde einem Garde⸗ Dragoner übergeben, der es auf den Rasen rechts von der Chaussee führte, wo das Pferd sofort Gras fraf. Das Thier, das sich in der letzten Nacht einen Nagel eingetreten hatte und infolgedessen unmerk⸗ lich lahmte, war zwar etwas abgetrieben, machte aber immerhin noch einen ganz guten Eindruck, wenn es auch naturgemäß den Kopf hängen ließ, als der Reiter aus dem Sattel gestiegen war. In der ganzen Zeit des Rittes hatte es nur dreimal drei Stunden geruht. Um 11 Uhr 17 Minuten traf als Zweiter der Lieutenant Julius Csavossy von dem 3. Husaren⸗Regiment auf einem fast ponnyartigen kleinen Wallach des Ober⸗Lieutenants von Miklös ein. Auch er hatte Wien am ersten Tage des Starts früh 7 Uhr 10 Minuten verlassen, er hat somit nur etwa anderthalb Stunden mehr gebraucht als der Lieutenant Miklös. Auch ihm wurde ein lebhafter Empfang zu theil, der sich noch steigerte, als man sah, in welcher Frische Roß und Reiter anlangten. Sein Pferd war eine kurze Zeit etwas erschöpft, erholte sich dann aber sehr schnell und ließ in nichts vermuthen, welche Anstrengungen es über⸗ wältigt. Herr von Csavossy war bis Kalau mit Herrn von Miklös zusammengeblieben, dann hatten sich beide getrennt; Herr von Csavossy hatte die Tour über Königswusterhausen genommen. Um 12 Uhr 59 Minuten kam als Dritterder Lieutenant Scherber von den 7. Dragonern auf Lieutenant Bardt's Schimmel Wallach „Granit“ an das Ziel. Lieutenant Scherber hat um 6 Uhr 50 Minuten des 1. Start⸗ tages Wien verlassen und war vorgestern bis Weißwasser gekommen, von dort gestern früh um 3 Uhr aufgebrochen und seitdem ohne Rast unterwegs. Das nicht mehr junge Pferd, das Gestütsbrand trug, war in ausgezeichneter Condition, obgleich es das linke Hintereisen verloren. Auch der Reiter war ziemlich frisch. Um 1 Uhr 25 Minuten traf der Lieutenant Karl Schmidt von Földvar von den 6. Husaren am Ziel ein. Er war von Wien am Sonnabend 6 Uhr 15 Minuten abgegangen, hatte also 79 Stunden 10 Minuten gebraucht. Der Reiter kam auffallend frisch an, sein Pferd sah aus, als ob es eben aus dem Stall käme.

Aus Nimburg wird dem „W. T. B.“ unter dem gestrigen Tage gemeldet: Die deutschen Offiziere Dietze und Freiherr von Meyern, welche die österreichischen Offiziere Graf Paar und Landgraf zu Fürstenberg, der trotz eines Sturzes mit dem Pferde den Ritt fortsetzte, sowie Baron von der Dekew in der Nähe von Weißwasser trafen, passirten Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr die Stadt. Nach einem Telegramm aus Kolin haben die ersten deutschen Offiziere gestern Vormittag 7 ½ Uhr die Stadt passirt. Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold kam 10 hr Vormittags durch die Stadt. In Iglau trafen gestern von den gestarteten österreichischen Offizieren bis Mitternacht achtzehn ein, von denen noch zwei im Laufe der Nacht weiter ritten. Wiener

Blätter melden aus Leitmeritz, daß gestern Lieutenant Freiherr

von Wangenheim dort Mittags angekommen und auf Melnik weiter geritten ist. Wie aus Ig lau gleichfalls von gestern berichtet wird, ist Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold mit Lieutenant Heyl Sonntag Abend 9 Uhr 55 Minuten dort einge⸗ troffen und heute früh 5 Uhr weitergeritten. Seine König⸗ liche Hoheit ist vollkommen wohl und das Pferd in guter Condition. Lieutenant von Reitzenstein traf gestern Abend 10 Uhr 25 Minuten, Lieutenant Hoffmann um 10 Uhr 55 Minuten in Iglau ein. Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein passirte Deutschbrod gestern um 7 Uhr 40 Minuten Abends.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. 8

Wien, 4. Oktober. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit Prinz Alexander von Preußen ist unter dem Incognito eines Grafen von Tecklenburg aus Berlin hier eingetroffen.

London, 4. Oktober. (W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich von Preußen sind heute in Balmoral eingetroffen.

Kopenhagen, 4. Oktober. (W. T. B.) Dem Folke⸗ thing wurde vom Finanz⸗Minister heute das Budget für das Jahr vom 1. April 1893 bis 1. April 1894 vor⸗ gelegt. Die Hauptpunkte desselben sind: Die Gesammt⸗ einnahmen sind zu 55,5 Millionen Kronen, die Ge⸗ sammtausgaben zu 54,2 Millionen Kronen bupdgetirt, folglich bleibt ein Ueberschuß von 1,3 Millionen Kronen. Auf der Einnahmeseite sind 1,3 Millionen Einnahmen durch Ver⸗ brauch von Staatsvermögen und Stiftung neuer Schulden, auf der Ausgabeseite 3,5 Millionen Ausgaben zur Erwerbung von Staatsvermögen und Tilgung von Schulden aufgestellt. Die Größe der Staatsschulden am 1. April ist zu 183,7 Millionen veranschlagt, nämlich: Inländische Schulden 174 Millionen, ausländische Schulden 9,7 Millionen. Die jüngst eingeführte Steuer auf in Dänemark gebrautes bayrisches Bier hat im ersten Jahre 3,4 Millionen eingebracht, oder 1,6 Millionen weniger, als bei Auflage der Steuer gerechnet wurde. Es wird beantragt, das schwedisch⸗ norwegische Worttaxergebniß für Telegrammporto (5 Oere per Wort) einzuführen und zugleich für in⸗ ländische Preßtelegramme eine besondere Taxe von 2 Oere per Wort. Der Staatsbeitrag zur Altersversorgung für Unbemittelte ist mit 1 Million Kronen aufgeführt, zu Krankenkassen mit ½ Million Kronen. Der Ueberschuß des Königlichen Theaters ist mit 173 000 Kr. aufgeführt. Das Ordinarium des Kriegs⸗ Ministeriums beträgt 10,6 Millionen, das Extraordinarium 1,1 Million; das Ordinarium des Marine⸗Ministeriums 6,7 Millionen, das Extraordinarium 1 Million; die gesammten Ausgaben für Militärzwecke betragen folglich 19,4 Millionen. Zur Befestigung Kopenhagens wird nichts zu neuen Anlagen gefordert, nur kleinere Beträge für Positionsgeschütze und⸗ Unterhaltungkosten.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

t vom 4. Oktober, r Morgens.

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Temperatur

Stationen.

in ° Celsius 50 C. ü= 40 R.

Mullaghmore NNO 8 Aberdeen.. Awo Christiansund V wolkenlos Kopenhagen. We heiter Stockholm. Regen Haparanda. Nebel St. Petersburg bedeckt Moskau . .. bedeckt

Cork, Queens⸗ owin .. Cherbourg. 129,ö be mburg.. winemünde Neufahrwasser Memel ...

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Donnerstag: Faust’s Tod.

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Freitag: 6.

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u) Nachts Gewitter. 2²) Nachts Gewitter.

Uebersicht der Witterung.

Die Luftdruckvertheilung ist auf dem ganzen Ge⸗ biete sleichmähig und daher die Luftbewegung fast überall schwach. Eine flache Depression liegt über

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England, gegenüber einem Hochdruckgebiete über in neuer Bearbeitung:

ist das Wetter Posse w; B 55 Bi 8 ruhig, theilweise heiter und ziemlich kühl, nur im Peis acg esehne in 3 Aufzügen (5 Bildern) von

Süd⸗Finland. In Deutschland ostdeutschen Küstengebiete liegt die Temperatur über dem Mittelwerthe; an der Ostseeküste sowie auf der Südhälfte Deutschlands fanden fast überall Regen⸗ fälle statt. Kaiserslautern, Karlsruhe und Neufahr⸗ wasser hatten Gewitter. An den Westküsten Mittwoch: Europas ist das Barometer gefallen, insbesondere Cyelus. vorm Kanal, sodaß eine neue Depression heranzu⸗ e 1 68 Skagen 29, Kopenhagen 41 mm Regen. von

Deutsche Seewarte.

FRsSaSäESMS AHMEARFSsEeFI FerHenseaUnaresekereigeMeeaexaeneegxeexh'eeeeedeh Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schaunspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 200. Vorstellung. Die Puppenfee. Panto⸗ mimisches Ballet⸗Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von J. Bayer. In Scene gesetzt vom

Freitag:

Hertel. Djamileh. Romanti von G. Bizet. Text von L. Gallet, deutsch von L. Hartmann. Tanz von E. Graeb.

eutsch von

Weingartner. Slavische Brautwerbung. Tanzbild von Emil Graeb. Musik componirt und] Schlittenrech

arrangirt von P. Hertel. Brahms.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Der Widerspänstigen Zähmung. 4 Aufzügen von William Shakespeare, nach der Uebersetzung von Wolf Graf Baudissin (Schlegel⸗ Tieck), für die deutsche Bühne bearbeitet von Robert Kohlrausch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur k Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Der Misanthrop. In Civil. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Zum Besten der Nothleidenden in Hamburg. Wohlth⸗ stellung zu ermäßigten Preisen.

Berliner Theater. Mittwoch: Zum 1. Male: Das Käthchen von Heilbronn.

Donnerstag: Das Käthchen von Abonnements Käthchen von Heilbronn.

Lessing-Theater. Mittwoch: Zum 7. Male: Die Orientreise.

Donnerstag: Die Orientreise. Freitag: Die Orientreise.

Donnerstag: Dieselbe

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. weiter Abend

zu⸗ Schönröschen. Helder meldet 21, Bornholm 24, von 16 Cremieux und Ernest Blum. Deutsch karl Treumann. Musik von Jacques Offenbach. Für die hiesige Bühne eingerichtet von L. Herrmann. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister sdermann Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Dritter Abend im Offenbach⸗Cyelus. 1. Aufführung. 3 Acten. Musik von Jacques Offenbach.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ Balletmeister Emil Graeb. Dißfct; Musikdirector burg. Mittwoch: Zum 103. Male: Der selige Tou⸗

che Oper in 1 Act pinel. Schwank in 3 Acten von Alexandre Bisson. Gustav von Moser. Vorher: 1 In Scene gesetzt Schlittenrecht. vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister hard von Cramm. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag:

210. Vorstellung. Zum 1. Male: und Raoul Toché. Lustspiel in

Iri 4 Dirigent: im Sommergarten.

Oper.

Kapellmeister Robert Erben. 8. Abend.

In Vorbereitung:

Faust. Musik von Fritz Krause.

Anfang 7 Uhr. eilbronn. Vorstellung. Das Alois und Rudolph Ronacher. Welt

Ballet⸗Autoren der K. u. K.

Anfang 7 ½ Uhr.

orstellung. 30. Male: Die wilde

Komische Operette in 3 Acten Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

Die Banditen.

(Mit Einlagen von J. In Vorbereitung: Im Pavillon. (Le Par- rum.) Schwank in 3 Acten von Ernest Blum

Kroll's Theater. Mittwoch: Erstes Gastspiel von Frau Etelka Gerster. Linda von Chamounix. (Linda: Frau Etelka Gerster.) Anfang 7 Uhr. Barhe tag 1 H 8 , Ir 1 Freitag: Gastspiel der Großherzoglichen Kammer⸗ ; merstag: Opernhaus. 201. Vorstellung. Aida. Freitag b tig heee. von G. Verdi. Text” ; A. sängerin Fr. Moran⸗Olden.é Euryanthe. Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von J. Schanz. Ballet von Paul Taglioni. Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 211. Vorstellung. Was ihr wollt. Lustspiel in 4 Aufzügen von Shakespeare, nach Schlegel's Uebersetzung. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Die beiden Leonoren. Anfang 7 Uhr. 4. Goethe⸗Cyelus.

Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert Anfang an Sonn⸗ und Festtagen 4 Uhr, an den Wochentagen 5 ½ Uhr.

Belle-Alliance⸗Theater. Neue Deutsche

Mittwoch: Zum 4. Male: Der Weiber⸗ krieg. Komische Oper in 3 Acten von Feli von ——— Woyrsch. In Scene gesetzt von W. Hock. Dirigent: Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Gastspiel des Herzoglich Sächsischen Hof⸗Opernsängers Franz Schlosser vom Hoftheater in Coburg. Fidelio, von L. v. Beethoven. Pandora, t ätigkeits⸗Vor⸗ funken. Ballet⸗Pantomime von Wilhelm Hock.

In Vorbereitung: Die Nürnberger Puppe. Komische Oper in 1 Act. Musik von A. Adam.

eater Unter den Linden. Direction: Th 1 Mittwoch: Die Verehelicht: Hr. Prem.⸗Lieut. Otto von Arnim in Bild und Tanz. Ausstattungs⸗Ballet in 1 Vorspiel und 5 Bildern von F. Gaul und J. Hasreiter. F 8g. Schwank in 3 Acten von Oscar b 1h W11“ 58 Inscenirung durch den Balletmeister Hrn. L. Gundlach. Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 7 ½ Uhr. I. 8s Uhr- grandiose ster Henes Ballabile Ein Drachenfest. Vor dem Ballet: Daphne. Operette in 1 Act von Hans Müller. Musik von A. Ferron. Inscenirt vom Ober⸗Regisseur Herrn C.

Wallner⸗Theater. Mittwoch: Neu einstudirt A. Friese. Während der Pause: Promenade⸗Concert Der Mann im Monde. des Theater⸗Orchesters. Anfang 7 ½

Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: Zum Madonna. posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen im Offenbach⸗ Costumen und neuen Decorationen aus dem Atelier des 14. Aufführung: Mit neuer Ausstattung: Herrn Lütkemeyer in Coburg. In Secene gesetzt von

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas⸗-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Mittwoch: Gesammt⸗Gastspiel des Fritz Renter⸗ Ensemble unter Direction von August Junker⸗ mann. Zum 28. Male: Onkel Bräsig. Lebens⸗ Operette in bild in 5 Acten nach Fritz Reuter's „Ut mine Stromtid“ für die deutsche Bühne eingerichtet von August Junkermann. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.

Concerte.

Concert-Hjaus. Mittwoch: Karl Meyder⸗ Concert. Anfang 7 Uhr.

Ouv.: „Der fliegende Holländer“ von Wagner. „Semiramis“ von Rossini. „König von Pvetot“ von Adam. Schwerterweihe aus „Die Hugenotten“ von Meyerbeer. „Nord und Süd“, Walzer von Warnke. „Der Mikado“, Potpourri von Sullivan. „Le Désir“ für Cello von Serpais (Herr Detloff). „Klänge aus dem Zillerthal“ für Piston von Hoch⸗ (Herr Steffens).

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Agnes Sidonie von Nostitz⸗Wall⸗ witz mit Hrn. Arthur von Zastrow⸗Schweinitz (Dresden⸗Schweinitz). Frl. Ida Schuchardt mit Hrn. Lieut. Bruno von Wedel (Greußen Schloß Lübchow). Frl. Wanda Weißleder mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Max Thewalt (Leopoldshall bei Staßfurt —Leipzig). Frl. Alice Berka mit Hrn. Rittergutsbesitzer Fritz Wietholtz (Leobschütz Garz bei Kammin i. Pomm.). 6

oder: Götter⸗

isches mit Frl. Elisabeth von Krosigk (Braunschweig).

E1 Hr. Fönigl. Domänenpächter Georg Kayser mit Frl. Else Puttkammer (Casimirsburg). Hr. Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Johannes Wex mit Frl. Marie Opitz (Wiesbaden). G Friedrich von Kalitsch⸗Polenzko mit Frl. Marie von Wedel (Baerenthoven bei Nedlitz in Anhalt). Hr. Leonhard von Prittwitz und Gaffron⸗Hennersdorf mit Frl. Emma Dorothe von Prittwitz und Gaffron (Breslau). Hr. Lieut. Eduard von Selchow mit Freiin Ulla von Seherr⸗Thoß (Schollwitz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major a. D. Con⸗ stantin von Schweinichen (Pawelwitz). Hrn. Hauptmann Wühlisch (Oppeln). Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗Rath Walter Messer⸗ schmidt (Berlin). Hrn. Rittmeister a. D. von Jeetze (Pilgramshain).

Gestorben: Hr. Prem.⸗Lieut. Paver von Ku⸗ nowski (Posen). Hr. Lieut. Walter von Trenk (Liegnitz). Herr Rittergutsbesitzer Otto Acker⸗ mann (Langenöls).

Uhr.

Gesangs⸗

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ hr. Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 323.

Sechs Beilagen

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Lustspiel in 1 Act von Burg⸗ Lehrter Bahnhof. 1

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188700]· Hohenzollern⸗Galerie

(einmschließlich Börsen⸗Beilage),

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auf Actien und Acetiengesellschaften) für die tober

1892

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b.aeN sowie dis⸗ Inthaltsangabe zu nr. 0 8es vIllent. 3 Sonn 5 3. lichen nzeiger ommanditgese aften Gr. histor. Rundgemälde 1640—1890. 5 zeig .

Der selige Toupinel. Vorher: Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 9 —9. Woche vom 26. September bi

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Erste Beilage nzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Dienstag, den 4. Oktober

zeiger. 1892.

„Die Steuerreform in Staat und Gemeinde.“

Unter diesem Titel hat der Geheime Justiz⸗Rath, Professor Enneccerus, Mitglied des Hauses der Abgeordneten, soeben in der N. G. Elwert’schen Verlagsbuchhandlung in Marburg eine Broschüre (Pr. 1,40 ℳ) erscheinen lassen, in welcher die für Preußen geplante Steuerreform nach ihrer Nothwendigkeit wie nach ihrer Wirkung untersucht wird. Der Verfasser faßt sein Urtheil über den Plan dahin zusammen, daß dieser zweck⸗ mäßig, folgerichtig und gerecht sei. Der Werth der Erörte⸗ rungen wird noch dadurch erhöht, daß dem Verfasser bisher noch nicht veröffentlichte Erhebungen des Jahres 1891/92, sowie eine Anzahl weiterer Nachweisungen durch den Finanz⸗ Minister zur Verfügung gestellt worden sind und daß diese somit einem weiteren Kreis zur Kenntniß gebracht werden.

Der Verfasser stellt sich auf Grund der Veröffentlichungen im „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ vom 25. April d. J. die Aufgabe, zu untersuchen, 1) ob nur Theile des Ertrages der Grund⸗ und Gebäudesteuern den Gemeinden überwiesen werden sollen, während im übrigen diese Steuern nebst der Gewerbe⸗ steuer bestehen bleiben und durch eine Kapitalrentensteuer zu ergänzen sein würden, oder 2) ob die Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuern (sowie die Bergwerksabgabe) als Staatssteuern ganz beseitigt und diese Steuerquellen als den Gemeinden zu selbständiger Heranziehung überlassen werden sollen; für den letzteren Fall küäme die Frage der Aufhebung des Gesetzes wegen der Ueberweisungen aus Korn⸗ und Vieh⸗ öllen an die Kreise und die Einführung einer Vermögens⸗ seer als Ergänzung zur Einkommensteuer zum Zweck der Lösung der Frage der höheren Besteuerung des fundirten Ein⸗ kommens gegenüber dem unfundirten in Betracht.

In dem ersten Abschnitt behandelt Enneccerus die „Auf⸗ hebung der Realsteuern als Staatssteuern“. In einer ge⸗ schichtlichen Betrachtung erörtert er zunächst die Entwickelung der Einkommensteuer zur Hauptsteuer und die Entstehung der Doppelbesteuerung für Grundbesitz und Gewerbe, indem er ausführt, daß der Gedanke der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit die Triebkraft für die Ausbildung und für die steigende Bedeutung der Einkommensteuer war, daß aber hiermit zugleich der Uebelstand der Doppel⸗ besteuerung des Grund⸗ und Hauͤsbesitzes und des Gewerbe⸗ betriebes entstand und mit jeder neuen Reform vergrößert und verschärft wurde: entstanden zu einer Zeit, wo der Kapital⸗ besitz noch keine große Bedeutung hatte, seien die Ertragssteuern mit ihrer immer schwerer empfundenen Doppelbesteuerung allein geblieben, trotzdem neben dem Grundbesitz und Gewerbe⸗ betrieb der Kapitalbesitz einen immer mehr anwachsenden Factor des Volksvermögens bildete, ohne daß dieser Festeuert wurde. Weiter wird ausgeführt, daß für den Staat eine besondere Vorbelastung des Grundbesitzes und Gewerbe⸗ betriebs an sich nicht gerechtfertigt sei, da für ihn der alleinige Maßstab der Besteuerung die Leistungs⸗ fähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen bilden müsse, nicht aber der Grundsatz des Vortheils, den Einzelne von den Lei⸗ stungen des Staats haben; denn der Vortheil dieser Leistungen sei so allgemein, daß sich ein Mehr oder Weniger für eine gewisse Art des Erwerbes oder Besitzes geradezu jeder Ab⸗ schätzung entziehe. Auch von dem Standpunkt aus, daß fundirtes Einkommen höher besteuert werden müsse als un⸗ fundirtes, lasse sich die gegenwärtige Realsteuer als staatliche Steuer nicht vertheidigen: denn eine Vorbesteuerung des fundirten Einkommens lasse sich nur (wie Seite 16 näher dargelegt wird) in der Höhe von 1 Proc. rechtfertigen, während die jetzige Grundsteuer den wahren Rein⸗ ertrag mit durchschnittlich etwa 4,21 Proc., die Gebäudesteuer die Wohnhäuser mit 4 Proc., also viel zu stark belaste. Wollte man nun die Grund⸗ und Gebäudesteuer zur Hälfte herab⸗ setzen, so wäre damit doch noch keine gleichmäßige Besteue⸗ rung des fundirten Einkommens gegeben, da hier⸗ mit noch nicht das Rentenkapital getroffen sei, für welches dann noch eine besondere Kapitalrentensteuer geschaffen werden müßte. Aber auch in einem solchen Falle wäre eine gleichmäßige Besteuerung des fundirten Einkommens noch nicht gegeben, da die Grundlage für die vier Realsteuern (vom Grundbesitz, Gebäudebesitz, Gewerbebetrieb und Renten⸗ kapital) eine zu verschiedene sei und ein gleicher Maßstab nicht gefunden werden könne; vor allem aber würde eine gleichmäßige Besteuerung schon deshalb nicht möglich sein, weil es nicht möglich sei, bei den Realsteuern die Schulden abzuziehen und bei der Grundsteuer eine für die verschiedenen Gegenden gleichmäßige Veranlagung durchzu⸗ führen. Diese Mängel ließen sich auch durch eine Reform dieser Steuern nicht beseitigen. Aus allen diesen Gründen sei der Verzicht auf nur einen Theil der bestehenden Real⸗ steuern nicht angängig. Vor allem aber wären damit noch nicht das Mittel und die Möglichkeit einer Reform der Communalbesteuerung gegeben.

In dem zweiten Abschnitt seiner Abhandlung erörtert der Verfasser das geltende Recht der Communalbesteuerung, in der ein bestimmter Maßstab, wie die Communalsteuern auf⸗ zubringen seien, vermißt wird. Enneccerus weist zunächst auf die unverhältnißmäßige Höhe der Gemeindesteuern an sich gegenüber den Staatssteuern und sodann auf das Mißverhältniß in der Ausbeutung der Quelle der Personalsteuer seitens der Gemeinden gegenüber den Real⸗ steuern hin. In ersterer Beziehung theilt er auf Grund der Erhebungen des Jahres 1883/84 (vergl. „Die Finanzstatistik der Gemeinden“ von Herrfurth und von Tzschoppe) mit, daß sich die gesammten Gemeindeabgaben in den Städten auf 227,7 Proc. der Staats⸗Klassen⸗ und Einkommensteuer, in den Landgemeinden auf 402,4 Proc. beliefen. Außerdem betrugen die Gemeinde⸗, Schul⸗, Kirchen⸗, Kreis⸗ und Provinzialabgaben in den Städten 299 Proc. der Staats⸗Klassen⸗ und Einkommensteuer, in den Land⸗ gemeinden sogar 585 Proc. Was aber das Mißverhältniß in der Ausbeutung der Quelle der Personalsteuer seitens der Gemeinden gegenüber den Realsteuern anbetrifft, so wurden von allen Gemeindeabgaben in den Städten nur 16 ¼ Proc. durch Realsteuern, dagegen 82 ³¾ Proc. durch Personalabgaben aufgebracht; in den Landgemeinden aber 21 ¼ Proc. durch Realsteuern und 45 ¾ Proc. durch Personal⸗

steuer. Die Realsteuern verhielten sich also zu der Personal⸗ steuer in den Städten wie 1:5, in den Landgemeinden wie 8:7. Für 1891/92 sind nun von dem Finanz⸗Minister in 206 Städten in dieser Beziehung neue Erhebungen angestellt, welche dies Verhältniß in Fiesen Städten auf 1:6 ¼ feststellen, d. h. die Ausnutzung der Personasteuer hat sich wesentlich verstärkt. Auch für die Landgemeinden ist für das Jahr 1891/92 eine Erhebung angestellt, indeß nur für je zwei in jedem Kreise als typisch ausgewählte Gemeinden. Während die Realabgaben in den Landgemeinden im Jahre 1883/84, wie soeben angegeben, 52 ¼ Proz. aller Gemeindeabgaben be⸗ trugen, betragen sie jetzt, wenn man die Resultate dieser par⸗ tiellen Erhebung verallgemeinert, nur noch fast 36 Proc., da⸗ gegen die Personalabgaben früher 45 ¾ Proc. jetzt 63 Proc. Also in Stadt und Land ist ein fortschreiten⸗ des Ueberwiegen der Personalsteuern zu constatiren. Bringt man ferner die in den soeben genannten 206 Städten aufkommenden communalen Abgaben in einen Vergleich mit den entsprechenden staatlichen Steuern, so ergiebt sich Fol⸗ gendes: an communalen Personalabgaben kamen (für 1891/92) circa 104 Millionen Mark auf = 190 Proc. der entsprechenden in diesen Städten aufkommenden staatlichen Personal⸗ steuer, dagegen kamen an communalen Realsteuern 16 ½ Millionen Mark auf. = 47 ½ Proc. der entsprechenden staatlichen Realsteuern. Dieses Ueber⸗ wiegen der Ausnutzung der Personalsteuerquelle entspricht aber nicht einer gerechten Communalsteuerpolitik, weil die Gemeinden den Schwerpunkt ihrer Besteuerung in den Realsteuern suchen müssen: denn Grundbesitz und Gewerbe haben einen sehr wesent⸗ lichen Vortheil von den Gemeindeaufwendungen, durch die ihr Werth und ihre Leistungsfähigkeiterhöht wird. Einen starken Posten der Gemeindeausgaben bilden z. B. die Verkehrsanlagen, durch die der Werth des Grund und Bodens, der gewerblichen Unternehmungen eine erhebliche Steigerung erhält. Nach den Erhebungen für 1891/92 betrugen sie in den 206 Städten nach Abzug der Einnahmen aus den Verkehrsanlagen 42 Millionen Mark. Dieser Ausgabe steht nur eine Einnahme aus Real⸗ steuern von 16 ½ Millionen Mark gegenüber, während ent⸗ sprechend der Leistung der Gemeinden als Gegenleistung nahezu das Dreifache erhoben werden könnte: statt dessen trägt die Personalsteuer einen großen Theil dieser Last! In den Communalsteuern, wie sie sich entwickelt haben, ist also das Arbeitseinkommen stark überlastet, ein Zustand, der angesichts der stärkeren durch die Selbstdecla⸗ ration bewirkten Heranziehung des Einkommens zu den Steuern im Staate nicht aufrecht zu erhalten ist. Die möglichste Be⸗ seitigung übermäßig hoher Einkommensteuerzuschläge liegt nicht nur im Interesse der Gemeinden, sondern des Staates selbst.

Aus diesen Erörterungen zieht Enneccerus den Schluß, daß „die jetzigen Realsteuern, da sie abgesehen von einer ganz anders zu gestaltenden gleichmäßigen Besteuerung des fundirten Einkommens als Staatssteuern nicht mehr be⸗ rechtigt sind, auch unter einander ganz verschieden wirken und zudem, wenigstens was die Grundsteuer betrifft, wegen ungleicher Veranlagung und veränderter Ver⸗ hältnisse local sehr ungleich belasten, als Staats⸗ steuern aufgehoben werden müssen“, daß dagegen „die Realbesteuerung in der Gemeinde, wo sie nach dem Princip der Leistung und Gegenleistung und nach dem Gesichts⸗ punkt der Ausgabenverursachung gerechtfertigt ist und zur Herabminderung der Einkommensteuerzuschläge ein unentbehr⸗ liches Mittel bildet, zu einem Hauptgliede des Steuer⸗ systems entwickelt werden müsse.“ Freilich aber dürfen wie weiter ausgeführt wird die Realsteuern nicht die alleinige Grundlage der Communalbesteuerung bilden; denn die Personal⸗ steuer gänzlich zu eliminiren und somit auch die Kosten der Gemeindeverwaltung, die im allgemeinen Interesse gemacht werden, allein dem Grundbesitz und Gewerbebetrieb aufzu⸗ bürden, wäre ungerecht. Bezüglich des Verhältnisses, in welches die Personalsteuer zu der Realsteuer (in den Gemeinden) zu bringen sein würde, wird die Feststellung einer Untergrenze für die Personalsteuer empfohlen.

Indem der Verfasser das System der Ueberweisung sowohl der bisherigen nach der lex Huene als auch einer etwaigen Ueberweisung der Realsteuern als nachtheilig be⸗ kämpft, weil die überwiesenen Geldsummen nicht in eine

bestimmte Beziehung zu den vorhandenen Bedürfnissen h

werden können, geht er zur Erörterung der Wirkung über, welche der Verzicht des Staats auf die Real⸗ steuern, die Ueberlassung der Realsteuer quelle an die Gemeinden haben würde. Nicht um eine Vertheilung von Staatsgeldern handele es sich, sondern um eine Steuerreform, welche die ungerechte Doppelbesteuerung beseitigen will, und diese Reform erleichtere einen Jeden genau um die Last, die er durch die ungerechte zweite Steuer, die Realsteuer, trug. „Trug er viel, so wird er um viel, trug er wenig, so wird er um wenig erleichtert, wie das allein der Gerechtigkeit entspricht.“ Zu diesem Ergebniß führen ihn insbesondere die Unter⸗ suchungen über die Wirkung der Aufhebung der Staats⸗ steuern in den Gutsbezirken, worin ausgeführt wird, daß es sich hierbei nicht um ein Geschenk an die Gutsbesitzer handele, daß diesen ebenso wie den Communen eine Er⸗ leichterung der öffentlichen Lasten gewährt werden müsse die Gutsherren der sieben östlichen Provinzen haben nicht weniger als 15 ¼ Millionen Mark Communalaufwendungen, d. h. 151 Procent ihrer directen staatlichen Steuern, zu machen —, daß aber natürlich diejenigen, welche bei Ein⸗ führung der Grundsteuer eine Entschädigung erhalten haben, jetzt bei Aufhebung der staatlichen Grundsteuer die Entschädi⸗ gung zurückerstatten müssen, soweit sich die Güter noch in denselben Familien befinden. Im ganzen seien 29 152 000 Vr eosteaes he h hufcgen für Grundstücke der östlichen Provinzen gezahlt worden; von diesen seien im ganzen 19,1 Millionen zurückzuzahlen, da die betreffenden Grundstücke sich noch in denselben Familien befinden; dagegen könnten 10 Millionen Mark nicht zurückverlangt werden, und zwar 5 Millionen deshalb nicht, weil die betreffenden Güter durch Kauf in andere Hände übergegangen sind, und 5 Millionen Mark deshalb nicht, weil sie 88 Grundstücke entfallen, welche zu Stadt⸗ und Landgemeinden gehören (ohne sich im Eigenthum

der betreffenden Gemeinde zu befinden). Unter Hinzurechnung der Güter in den westlichen und neuerworbenen Provinzen würde von den im ganzen geleisteten Entschädigungen von 33,6 Mil⸗ lionen eine Rückzahlung von 19 bis 20 Millionen Mark zu erwarten sein.

In dem vierten Abschnitt wird die Wirkung der Auf⸗ hebung der lex Huene und der Werth der Maberweisungen aus der lex Huene im Vergleich zu den Grmog, Gebäude⸗ und Gewerbesteuern erörtert. ⸗In ersterer i vibeeng mwird der Werth der durch die Aufhebung der Sting dsse zufließenden Summe (abweichend von der seiner Inundim „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ angenommenen Schätzung, die auf 20 bis 25 Millionen bemessen wurde) auf 30 Millionen Mark be⸗ rechnet, und sodann nachgewiesen, daß die Ueberlassung der Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuern jedem Regierungs⸗ bezirk, ja jedem Kreis ungleich größere Summen zur Ver⸗ fügung stellt, als ihnen durch die Aufhebung der lex Huene entzogen wird: für den ganzen Staat entfallen auf jede Mark von Ueberweisungen aus der lex Huene 3,09 durch Ueber⸗ lassung der Realsteuern. Für einzelne Kreise kommt mehr, für andere weniger heraus. Die ungeheure Mehrzahl der Kreise (98 Proc.) gewinnt aus der Ueberlassung der Realsteuern mehr als das Doppelte, durchschüittlich mehr als das Drei⸗ fache der Ueberweisungen aus der lex Huene. (Die Broschüre theilt die Berechnungen für die einzelnen Regierungsbezirke in einem Anhang mit.)

Der fünfte (letzte) Abschnitt beschäftigt sich mit der Ver⸗ mögenssteuer. Diese ist erforderlich, um dem Staat vollen Ersatz für die Summen, auf die er verzichtet, zu geben, und sie ist auch zugleich das beste Mittel zur Lösung der Frage der höheren Besteuerung des fundirten Einkvmmens. Enneccerus wägt ab, ob einer höheren Besteuerung des fundirten Einkommens im Rahmen der Einkommensteuer durch Zuschlagsprocente oder in der Form einer Ver⸗ mögenssteuer vom Tausend) der Vorzug zu geben sei, und erklärt sich für letztere, da eine fundirte Einkommensteuer nothwendig alles zur Zeit ertraglose Ver⸗ mögen frei lassen würde, was um so ungerechtfertigter erscheine, als bisher auch der ertraglose Grundbesitz von der Grund⸗ steuer betroffen war. Die Vermögenssteuer könne dagegen selbst solche Vermögensobjecte treffen, die zu Speculations⸗ zwecken zeitweilig ertraglos gemacht werden, wie denn über⸗ haupt alles zur Vermögenssteuer herangezogen werden müsse, was seiner Natur nach nutzbar gemacht werden könne; geschähe dies nicht, so würden steuerkräftige Vermögensobjecte der staatlichen Besteuerung entzogen werden. Die Vermögenssteuer sei aber auch deshalb vorzuziehen, weil für die fundirte Einkommen⸗ steuer sehr schwer eine Bemessungsgrundlage zu finden sein würde: für den Landwirth und den Gewerbetreibenden sei es sehr schwer, das fundirte Einkommen zu berechnen, während das Vermögen klarliege. Alle Schwierigkeiten der Besteuerung des fundirten Einkommens würden in der Vermögenssteuer ver⸗ mieden werden. Es werden des weiteren die aus den Er⸗ fahrungen in anderen Staaten entlehnten Einwendungen gegen die Vermögenssteuer widerlegt und sodann als Höhe der Vermögenssteuer ½ vom Tausend was etwa einer fundirten Einkommensteuer von 1,338 Proc. gleichkommen würde für berechtigt erklärt. Der Verfasser berechnet den Betrag des in Preußen vorhandenen Vermögens (Gebäude, Grund und Boden, Anlage⸗ und Betriebskapital in Handel und Gewerbe, Communal⸗, Staats⸗ und Reichsanleihen sowie ausländische Werthpapiere) auf insgesammt etwa 82 ¼ Milliarden Mark, was etwas niedrig erscheint; nach Berechnungen des Statistischen Amts dürfte es sich auf etwa 100 Milliarden belaufen. In jedem Falle wird sich bei ½ vom Tausend Steuer der fehlende Betrag (etwa 30 —40 Millionen Mark) ergeben, den der Staat haben muß, wenn er ins⸗ gesammt etwa 100 Millionen Mark durch den Verzicht auf die Realsteuern aufgiebt, nachdem diese Summe vorerst nur durch 60 bis 65 Millionen Mark (und zwar durch das etwa 40 Millionen Mark betragende Mehr der Einkommensteuer und durch das etwa 20 bis 25 Millionen Mark betragende Ergebniß der Aufhebung der lex Huene) gedeckt ist. Die Berechnungen des Verfassers weichen hiervon ein wenig ab, kommen im Grunde schließlich aber auf dasselbe Ziel hinaus, nämlich auf die Nothwendigkeit eines Betrages der Vermögenssteuer in Höhe von 33 Millionen Mark. Im einzelnen wird nun berechnet, welche Belastung oder Ent⸗ lastung durch den Verzicht der Realsteuern und die Einführung der Vermögenssteuer entsteht. Wir theilen die vorsichtigen Berechnungen nach ihrem Ergebniß mit.

Der ländliche Grundbesitz würde entlastet werden (durch den Verzicht der Realsteuer) um 40 Millionen Mark und belastet werden (durch die Vermögenssteuer) mit etwa 11 bis 13 Millionen Mark, sodaß seine reine Entlastung sich auf 26 ¾ bis 29 Millionen Mark belaufen würde.

Der Hausbesitz würde einerseits entlastet werden um 35 Millionen, andererseits belastet werden mit 9 bis 11 Millionen, so daß die reine Entlastung sich auf 24 bis 26 Millionen stellen würde.

Der Gewerbebetrieb würde entlastet werden um 20 Millionen, belastet werden mit etwa 2 Millionen Mark, sodaß die reine Entlastung 18 Millionen Mark betragen würde.

Der Kapitalbesitz hingegen, der von allen Realobjecten bisher nicht vorbelastet war, also auch keiner Entlastung be⸗ darf, wird allein durch die Vermögenssteuer neu belastet werden um etwa 11—14 Millionen Mark. Aber diese Neu⸗ belastung so sagt der Verfasser zutreffend sei gerecht, weil hierdurch öö die Gleichbelastung des Kapital⸗ besitzes mit den übrigen fundirten Einkommensarten herbei⸗ geführt wird.

Der Verfasser prüft zum Schluß die Gesammtwirkung der ganzen Steuerreform und bezeichnet deren Durchführun als „einen hochbedeutenden Fort crin unseres staatlichen 188 communalen Finanzwesens, welcher alles, was der preußische Staat im letzten Jahrhundert auf diesem Gebiete geschaffen, an innerer Begründung, folgerichtiger Durchbildung und prakti scher Bedeutung weit uͤberragt“. 8