1892 / 234 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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coupons vom 31. März 1889 Nr. 17 bis 31. März 1903 Nr. 31 und Talon; wurden durch Ausschlußurtheil des Kgl. Amts⸗ erichtes Augsburg vom 17. September 1892 für raftlos erklärt. .8 Augsburg, den 27. September 18922. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Der Kgl. Secretär: 8 [38092]⁄ Im Namen des Königs! Verkündet am 16. September 1892. 8 v. Terski, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Maschinenbauers Emil Dick⸗ haeuser in Kowahlen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Albrecht hier, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Blumenfeld für Recht: 1b 3 Der am 1. Januar 1892 fällig gewesene Wechsel, d. d. Borkowinnen, den 1. Januar 1891, über 300 ℳ, welcher vom Antragsteller Dickhaeuser an eigene Ordre auf den Besitzer Rogowski in Chelchen gezogen und von Johann Rogowski acceptirt worden war, wird für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht. II.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892.

Baumgart, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besitzers Martin Schneidereit zu Birstonischken erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsrichter Weszkalnys für Recht:

1. Die beiden Hypothekenurkunden über die im Grundbuche von Birstonischken Nr. 15 eingetragenen Posten in Abtheilung III.:

1) Nr. 2 von 41 Thlr. mit 5 % verzinslicher Erbtheil des Mickelis Szuleit, 2) Nr. 3 von 41 Thlr. mit 5 % verzinslicher

Erbtheil der Szule Szuleit, 8 eingetragen auf Grund des Theilungsrezesses vom 7. Oktober 1830 gemäß Verfügung vom 10. Januar 1831 werden für kraftlos erklärt.

II. Die Kosten werden dem Antragsteller Besitzer Schneidereit auferlegt. C1X“ 8 Weszkalnys.

[38100]

[38098] Bekanntmachung.

Das Zweigdocument über 4000 Darlehn, ein⸗ getragen auf dem zu Berlin in der Schönhauser Allee Nr. 133 a belegenen, im Grundbuch des König⸗ lichen Amtsgerichts Berlin I. von den Niederschön⸗ hausener Parzellen Band 12 Blatt Nr. 477 verzeich⸗ neten Grundstück in Abtheilung III. unter Nr. 10 aus der Schuldurkunde vom 1. Dezember 1877 für den Fabrikanten Friedrich August Dietzschold zu Berlin ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Berlin, den 22. September 1892.

Hoyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 72.

[38097] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stück Heilsberg Nr. 27 A. Abth. III. Nr. 4 einge⸗ tragene Judikatsforderung des Kaufmanns Gronem Jacoby aus Heilsberg von insgesammt 14 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % von 13 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. ist durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute für kraftlos erklärt.

Heilsberg, den 19. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend das Aufgebot einer Hypo⸗ thekenurkunde seitens des Altsitzers Duering zu Sperenberg bei Zossen, hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Oeynhausen im Termin am 24. September 1892 für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde vom 12. Juni 1888 über die im Grundbuche von Oeynhausen Band I. Bl. 34 für den Altsitzer Duering zu Sperenberg eingetragenen 1500 wird zum Zwecke der Erlangung einer neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt. 8

Oeynhausen, den 24. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

[38099] Im Namen des Königd,

Auf den Antrag des Ackerbürgers Wilhelm Höhner zu Peitz, als Vormund der taubstummen Caroline Schulze zu Drachhausen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Peitz für Recht: 1

1) Die Hypothekenurkunde über das für die Caroline Schulz (Schulze) auf den Grundstücken Drachhausen Nr. 18, Nr. 455, Nr. 456, sowie 531, 532 und mithaftenden Grundstücken in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 und anderen Nummern ein⸗ getragene Vatererbe von 52 Thalern gleich 156 wird für kraftlos erklärt. 1

2) Die Kosten des Aufgebots fallen der Caroline Schulze zu Drachhausen zur Last.

Peitz, den 29. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

4ℳ

[3809811 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts gerichts vom 26. September 1892 ist das Hypo⸗ thekeninstrtument vom 8. April 1865 über die im Grundbuch von Falkenthal Band II. Blatt Nr. 14 Abtheilung III. Nr. 4 für den Altsitzer Christian b Lamprecht in Falkenthal eingetragene Rest⸗ aufgeldforderung von 600 Thalern aus der Urkunde vom 8. März 1865 für kraftlos erklärt worden.

Zehdenick, den 26. September 1892. 8

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[38080] Im Namen des Königs! Verkündet am 21. September 1892. Hillewerth, Gerichtsschreiber.

Auf den Antra 1) der mnbere elchten Anna Dorothee Ganse zu Brietlingen, es Weißgerbers Georg Conrad Theodor Müller zu Hannover, 3) des Agenten Bruns zu Lüneburg als Bevoll⸗ mächtigter der Erben des weiland Lohndieners 8 Jürgen zu Lüneburg erkennt das Königliche zu Lüneburg Ab⸗ theilung III. durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Schlüter für Recht: Die in dem Aufgebot vom 24. Mai 1892 be⸗ zeichneten Urkunden: 1) Hypothekenurkunde über ein Kapital von

Grundbuch von Brietlingen Band I. Blatt 20 Ab⸗ theilung 3 Nr. 7,

2 a. Hypothekenurkunde über ein Kapital von 200 Thlr. Gold nebst 5 % Zinsen vom 6. Oktober 1835, eingetragen im Grundbuche von Lüneburg Band 17 Blatt 38 Abtheilung 3 Nr. 2, .

b. Cessionsurkunde betreffend das ad 2a bezeichnete Kapital vom 2. Juni 1850, - 4

3 a. Hypothekenurkunde über ein Kapital von 225 Thlr. Conv. Münze (ursprünglich 100 Thlr. N. ½ und 100 Thlr. Kassen⸗Münze) nebst 5 % Zinsen, eingetragen am 22. April 1802, übertragen in das Grundbuch von Lüneburg Band 5 Blatt 11 Abtheilung 3 Nr. 2,

b. Cessionsurkunde vom 13. Oktober 1863 be⸗ treffend das ad 3a bezeichnete Kapital,

4) Hypothekenurkunde über ein Kapital von 400 Thlr. nebst 5 % Zinsen, eingetragen am 20. August 1841, übertragen nach Grundbuch von Lüneburg Band 2 Blatt 4 Abtheilung 3 Nr. 4 werden für kraftlos erklärt.

Schlüter.

[38082] Verkündet am 23. September 1892. Haynn, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In den vereinigten Aufgebotssachen:

1) Gebauer F. 4/92,

2) Werner F. 8/92, - erkennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung 4, zu Frankfurt a. O. in öffentlicher Sitzung am 23. September 1892 durch den Amtsgerichts⸗Rath Kaphengst für Recht:

I. Nachstehende Hypothekenurkunden: 1) über 100 Thlr. Einhundert Thaler Darlehn mit 4 % in jährlichen Terminen verzinslich aus der Schuldverschreibung vom 20. Dezember 1865 für den Ausgedinger Johann Gottlieb Gosemann in Hohenwalde, eingetragen zufolge Verfügung vom 21. Dezember 1865 auf dem Grundstücke Hohen⸗ walde Band II. Nr. 72 in Abtheilung III. Nr. 5, 2) über 7200 Theilforderung von 12 000 Darlehn, verzinslich zu fünf Procent jährlich in vierteljährlichen Theilen vom 1. Januar 1882 ab und zahlbar nach dreimonatlicher Kündigung, aus der Schuldverschreibung vom 25. November 1881 für den Kaufmann Eugen Klause zu Senftenberg, eingetragen am 28. November 1881 auf dem Grund⸗ stücke Frankfurt a. O. Gubener Vorstadt Band 21 Nr. 984 in Abtheilung III. Nr. 8II. und über⸗ gegangen auf die verehelichte Ziegelmeister Werner, Henriette, geb. Schulz, zu Herrnmühle per Annahütte bei Senftenberg,

werden für kraftlos erklärt.

II. Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

[38439] 1

In der Bleich'schen Aufgebotssache F. 1.92 hat das Königliche Amtsgericht zu Rheinsberg dahin erkannt: Die Hypothekendocumente über 50 Thaler bezw. 50 Thaler bezw. 25 Thaler, eingetragen aus den Schuldurkunden vom 9. August 1824 bezw. 17. Juni 1834 bezw. 17. Dezember 1842 und den Cessionen vom 31. Mai 1848/14. Juli 1855 für den Cantor Johann Friedrich Jung in Abtheilung III. unter Nr. 1 bezw. Nr. 2, bezw. Nr. 3 des dem Büdner Karl Bleich gehörigen im Grundbuche von Linow Bd. 1 Bl. Nr. 29 ver⸗ zeichneten Grundstücks, gebildet aus den Schuld⸗ urkunden vom 9. August 1824 bezw. 17. Juni 1834 bezw. 17. Dezember 1842 und den Hypothekenscheinen vom 16. Dezember 1841 und vom 5. Januar 1843, den Cessionen vom 31. Mai 1848 und 14. Juli 1855, dem Hypothekenscheine vom 8. Juni 1848 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 17. November 1855 werden für kraftlos erklärt.

Rheinsberg, 20. September 1892.

Herr.

8

8 [38441] 8

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen 2 nachstehend bezeichnete Urkunden:

1) Die Antheilscheine der Herzoglich Braun⸗ schweigischen Prämienanleihe, d. d. 1. März 1869, Serie 8409 Nr. 25 und 26, über je 20 Thaler,

2) die gerichtliche Obligation vom 3. Mai 1877, laut welcher für den Kaufmann Albert Daubert hier an dem dem Polizeisergeanten Heinrich Quidde und dessen Ehefrau Henriette, geb. Strümpel, hier ge⸗ hörigen, Neupetrithorfeldmark Blatt III. Nr. 5 a., an der Petristraße belegenen Grundstücke zu 3 a 80 qm sammt Wohnhause Nr. 3981 14 000 nebst 4 % Zinsen zur Hypothek haften,

3) die als Obligation ausgefertigte gerichtliche Verhandlung vom 27. Juni 1878, laut welcher für die Wittwe des Restaurateurs August Münstermann, Minna, geb. Breustedt, in Peine auf dem im Grund⸗ buche hiesiger Stadt Bd. 67 B. Seite 720 ver⸗ zeichneten, an der Mauernstraße Nr. 1751 belegenen Grundstücke 400 Darlehn nebst 5 % Zinsen zur Hypothek eingetragen sind,

4) die Obligation vom 5. April 1877, inhalts welcher an dem dem Fuhrherrn Heinrich Frede ge⸗ hörigen, Nr. 68 Blatt VI. des Feldrisses Hagen, an der 1111“ belegenen Grundstücke zu 67 a 92 qm für die Wittwe des Schuhmachers Carl Eckert, Marie, geb. Wehage, 1350 nebst 5 % Zinsen zur Hypothek haften, und zwar ad 1 all⸗ gemein, ad 2, 3 und 4 den Eigenthümern der ver⸗ pfändeten Grundstücke gegenüber für kraftlos erklärt.

Braunschweig, den 21. September 1892. Herzogliches Amtsgericht.

W. Kulemann.

[38446 Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgeboot: a. der auf dem Grundstück des Landwirths Anton

Getka zu Dzidno in dem Grundbuch Dzidno Nr. 33

in Abtheilung III. unter Nr. 7 eingetragenen

76 Thaler 2 Silbergroschen 10 Pfennig ohne

Zinsen, Muttererbtheil für Anna Schmidt, verehe⸗

lichten Schwekatowska, b. des Documentes, welches über diejenige Post

von 26 Thalern 15 Silbergroschen 4 Pfennige nebst

Finsen gebildet ist, welche auf dem Grundstuücke des

Besitzers Peter Belinski zu Königl. Wierzchucin im

Grundbuch von Königl. Wierzchucin Nr. 72, in

Abtheilung III. unter Nr. 43 für Jakob Belinski

eingetragen ist und welches aus dem Recognitions⸗

vom 2. September 1848 und einer Ausfertigung des Erbrecesses vom 27. April 1848 besteht, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Krone a. Br. durch den Amtsrichter Grebel für Recht: 1 1) Der Grundbesitzer Anton Getka wird für berechtigt erklärt, das Kapital von 76 Thaler 2 Silbergroschen 10 Pfennig, welches in dem Grundbuchblatt des ihm gehörigen Fen Dzidno Nr. 33 in Abtheilung III. unter Nr. 7 für Anna Schwekatowska, geborene Schmidt, eingetragen ist, nebst Zinsen für 5 Jahre an die Königliche Ns s zu Bromberg als Hinterlegungsstelle ein⸗ zuzahlen. 2) Das Document über die auf dem Grundstücke des Grundbesitzers Peter Belinski in Königl. Wierzchucin im Grundbuche von Königl. Wierzchucin Nr. 72 in Abtheilung III. unter Nr. 43 für Jakob Belinski eingetragenen 26 Thaler 15 Silbergroschen 4 Pfennig nebst Zinsen, bestehend aus dem Recogni⸗ tionsschein vom 10. August 1848, der Ingrossations⸗ note vom 2. September 1848 und einer Aus⸗ fertigung des Erbrecesses vom 27. April 1848 wird für kraftlos erklärt. . 1 3) Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last. Krone a. Br., den 24. September 1892. * Königliches Amtsgericht. Grebel. 3

[381022 Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892. 8

Heller, Referendar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Handarbeiters Friedrich Hell⸗ muth zu Hamma erkennt das Königliche Amtsgericht zu Heringen durch den Amtsrichter Dr. Gieseke für Recht: Das Hypothekendocument vom 3. September 1859, lautend über 59 Thlr. 1 Silbergroschen 5 Pfennig aus⸗ geklagte Forderung aus dem Erkenntniß vom 11. März 1859 und dem Antrage vom 18. und 21. Juli 1859 in Sachen Kersten wider Hellmuth eingetragen auf den dem Handarbeiter Friedrich Hellmuth zu Hamma gehörigen Grundstücken im Grundbuche von Hamma Band 4 Blatt 9 in Abtheilung III. und und Nr. 3 (früher in Band 2 Blatt 265 des Haus⸗ rundbuchs von Hamma in Abtheilung III. unter Nr. 9) für den Kläger Oekonomen Eduard Kersten

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antragsteller.

Eee eke.

[38104]

Das unterzeichnete Gericht hat durch heute ver⸗ kündetes Ausschlußurtheil die Hypothekenurkunde vom 2. Juli 1878, nach welcher der Köthner und Musiker Andreas Kohne in Kl. Algermissen unter Bürgschaft seiner Ehefrau Catharine, geb. Bohnen⸗ stedt, der Wittwe des Vollmeiers Dietrich Lauen⸗ stein in Lühnde, Auguste, geb. Lampe, in Hildes⸗ heim, wegen Darlehns von 6300 Hypothek bestellt hat, welche am 16. Juli 1878 in das hiesige Hypothekenbuch des XIII. Bezirks Abtheilung I. Band II. Fol. 28 pag. 195 Ifde. Nr. 4 eingetragen worden, für kraftlos erklärt.

Hildesheim, 28. September 1892. Königliches Amtsgericht. I.

[38087] Bekanntmachung. Das aus dem Erbrecesse vom 31. Dezember 1824, der Ausfertigung der Verhandlung vom 3. Dezember 1835 und dem Hypothekenscheine vom 2. Februar 1836 gebildete Hypothekendocument über 30 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. Vatererbtheil und Zinsen vom Ver⸗ lassen des mütterlichen Hauses ab, eingetragen für Catharina Labecki, jetzt verehelichte Arbeiter Zeise in Liebuch, in Abth. III. Nr. 1 des dem Johann Ruschin gehörigen Grundstücks Swichocin Nr. 19, ist durch Ausschlußurtheil von heute für kraftlos erklärt. 8 Meseritz, den 22. September 1892. 1

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 16. September 1892.

v. Terski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Ludwig Chitralla in Borawsken, vertreten durch den Rechtsanwalt Neu⸗ mann hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Blumenfeld für Recht: ee über die im Grundbuche von Borawsken Nr. 23 B. in Abth. III. Nr. 15, für Jakob Turowski aus dem vom 16. Juni 1853 confirmirten Erbrecesse eingetragenen 34 Thalern, bestehend aus dem Hypothekenbuchsauszuge und der Ingrossationsregistratur vom 5. Januar 1855, sowie Ausfertigung des vorgedachten Recesses, wird für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht. II.

[38093]

[38090] Bekanntmachung. In der Goldfarb'schen Aufgebotssache F. 15/91

ist am 28. September d. J. nachstehendes

Ausschlußurtheil verkündet worden:

Die Zweighypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Grabau Bl. 66 in Abtheilung III. Nr. 4 zu II. für den Gasthofbesitzer Franz Reschke in Grabau eingetragen gewesenen 325 nebst Zinsen aus dem Vertrage vom 28. Juli 1877 und der Verhandlung vom 16. November 1877, welche Ur⸗ kunde gebildet ist aus einer beglaubigten Abschrift des Hauptdocuments, d. h. der Verhandlungen vom 28. Juli und 16. November 1877 und des Hypo⸗ thekenbriefs vom 28. April 1881, sowie aus dem Eintragungsvermerke vom 15. Juni 1886 wird für kraftlos erklärt.

Pr. Stargard, den 28. September 1892

Königliches Amtsgericht.

[38103] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. September 1892. eller, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gärtners Ludwig Peter und dessen Ehefrau Friederike, geborene Koch, zu Uth⸗ leben, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Heringen durch den Amtsrichter Dr. Gieseke für

echt: Die Hypothekeninstrumente, welche über die im Grundbuche von Uthleben Band 5 Blatt Nr. 20.

Nr. 2. Auf Grundstück B. 1 Zweihundertfünf⸗ undfünfzig Mark fünf Pfennig (85 Thlr. 6 Pf.) Muttergut und zwar 127 52 ½ für die ver⸗ ehelichte Marie Laub, geborene Bauersfeld, zu Uth⸗ leben und 127 52 ½8 für Johann Bauersfeld zu Uthleben aus der Urkunde vom 25. Mai 1842. Eingetragen 3. Juni 1842, cfr. Band II. Bl. 321 Flur Uthleben, 1

unterm 3. Juni 1842 gebildet worden sind, werden für kraftlos erklärt. 8

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last Flegt. 1“

Dr. Gieseke. 5

[38473] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 28. September 1892 sind bezüglich der im Grundbuch von Lippspringe Bd. 97 Bl. 55 Abth. III. Nr. 5, 6 und 7 eingetragenen Posten: a. Nr. 5: 200 Thlr. in Ducaten à 1 Thlr. 20 Sgr. nebst 5 % Zinsen für den Beneficiaten Josef Schonlau und Fräulein Eleonore von Poseck aus der Obligation vom 23. Oktober 1805, außer⸗ dem noch für den Beneficiaten Schonlau 200 Thlr. Conv.⸗Münze, eingetragen ex decr. de 5. Novem⸗ ber 1823;

b. Nr. 6: 100 Thlr. in Kronthalern à 1 Thlr. 19 Sgr. für Conrad Rudolphi, eingetragen ex obl. de 25. Oktober 1803, ex decr. de 5. Novem⸗ ber 1823;

c. Nr. 7: 500 Thlr. halb Conv.⸗Geld, halb Courant, mit 5 % Zinsen ex obl. de 2. April 1814 für Friedrich Stanke in Kohlstädt, eingetragen ex decr. de 25. November 1823,

1) die unbekannten Berechtigten mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Forderungen ausgeschlossen,

2) die Hypothekeninstrumente über diese Forde⸗ rungen für kraftlos erklärt.

Paderborn, den 28. September 1892.

Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1892.

Olschewsky, Gerichtsschreiber.

In der Schulz'schen Aufgebotssache F. 3/92 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Mehlsack durch den Gerichts⸗Assessor Konietzko für Recht:

1) dem Altsitzer Joseph Wichert in Sonnenfeld werden seine Rechte auf die Hypothekenpost von 400 Thalern Darlehn, eingetragen für den Wirth Valentin Wichert in Sonnenfeld in Abtheilung III. Nr. 7 des Grundbuchs des dem Besitzer Adalbert Schulz gehörigen Grundstücks Sugnienen Nr. 9 aus der Schuldurkunde vom 8. April 1845 zufolge Ver⸗ fügung vom 16. August 1841, vorbehalten,

2) die übrigen Rechtsnachfolger des verstorbenen Hypothekengläubigers Valentin Wichert werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post aus⸗ geschlossen,

3) die 3 Geschwister Justina, Johann und Anna Huhn, sowie deren etwaigen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Post von 190 Thalern 1 Sgr. 2 ½ Pfg. Muttertheil und die 3 Ausstattungen, eingetragen für die genannten 3 Geschwister Huhn in Abtheilung III. Nr. 6 des Grundbuchs des dem Besitzer Adalbert Schulz ge⸗ hörigen Grundstücks Sugnienen Nr. 9 aus dem Anna Huhn'schen Erbrecesse vom 21. Mai 1840 cf. den 23. Oktober 1840 zufolge Verfügung vom 16. August 1841, ausgeschlossen, 8

4) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Adalbert Schulz auferlegt.

Kobovhnigliches Amtsgericht.

Konietzko.

[38456]

[38444 Im Namen des Königs! Verkündet Löwen, den 23. September 1892. Schm idt, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kaufmanns Oskar Klose zu Breslau, Sonnenstraße Nr. 18, als Eigenthümer des Grundstücks Nr. 35 Golschwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Loewy in Löwen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Löwen durch den Amts⸗ richter Dr. Jonientz für Recht: 1

I. Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nr. 35 Golschwitz sub Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund der Urkunde vom 22. April 1855 zufolge Verfügung vom 26. April 1855 für die Ständische Darlehnkasse der Provinz Schlesien zu Breslau eingetragene mit 2 resp. 3 und 4 % jähr⸗ lich verzinsliche Darlehnsforderung von 80 Thlr., bestehend aus der notariellen Verhandlung d. d. Schurgast, den 22. April 1855, dem Ingrossations⸗ vermerk vom 28. April 1855 und dem Auszuge aus dem Hypothekenbuche, wird für kraftlos erklärt.

II. Die Gläubiger der Hypothekenpost über die auf demselben Grundstück sub Abtheilung III. Nr. 2

. 8 1“ 30. Dezember 1857 auf Grund des Erbrecesses vom —22. Juni 1858 zufolge Verfügung vom 24. Juni 1858 für die Ge⸗ schwister Thomas, Franz, Gregor und Josef Soppa zu gleichen Theilen eingetragenen rückständigen Kauf⸗

elder in Höhe von 31 Thlr. 9 Ngr. 8 Pf., und ihre

echtsnachfolger werden mit ihren etwaigen An⸗ sprüchen und Rechten auf die vorstehend bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen.

III. Die Kosten des Verfahrens werden dem A

tragsteller auferlegt. Dr. Jonientz.

[38468] Bekanntmachung.

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Rechts⸗ anwalts Malecki in Posen werden mit ihren Rechten auf die Hypothekenposten von

a. 6 Thlr. 13 Sgr. Forderung nebst Zinsen und

10 Sgr. Kosten, 16“

b. 15 Thlr. 25 Sgr. nebst Zinsen und 1 Thlr. 23 Sgr. Kosten, eingetragen für den Rechtsanwalt Malecki in Ab⸗ theilung III. Nr. 14 und 15 des Grundbuchs des dem Wirth Stanislaus Grzeskowiak gehörigen Grundstücks Biezdziadowo Nr. 28 auf Grund

ad a. des rechtskräftigen Mandats vom 30. Sep⸗

tember 1872 und der Requisition des Prozeß⸗

richters vom 7. November 1872 am 12. No⸗

vember 18722 8

ad b. des rechtskräftigen Mandats vom 7. Juni,

des Urtheils vom 31. Oktober 1872 und der

Requisition des Prozeßrichters vom 8. März 1acs simm 8. März 1873 8 ausgeschlossen.

Wreschen, den 29. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

800 Thlr. vom 5. Februar 1869, eingetragen im

schein vom 10. August 1848, der Ingrossationsnote

Abth. III. unter Nr. 2 eingetragene Post:

zum ½ 234.

Inzeiger und Königlich Preu

Berlin, Dienstag, den 4. Oktober

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Nufatbote, ustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung 8

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

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2 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

38084] Verkündet am 23. September 1892. Haynn, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In der Mecklenburg'schen Hypothekenurkunden⸗ Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht Abtheilung IV. zu Frankfurt a. O. in öffentlicher Sitzung am 23. September 1892 durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Kaphengst für Recht: JI. Die Hypothekenurkunde über 1000 Thaler Theilforderung von 1400 Thalern Darlehn mit vier Prozent Zinsen, einer sechsmonatlichen Kündigung,

8

die innerhalb zweier Jahre nicht erfolgen darf, und

mit den Kosten für den Brennermeister Edmund Grimm zu Gorgast aus der Obligation vom 24. Juni 1843 eingetragen ex decr. vom 15. Februar 1844 auf dem Grundstück Lebus Band II. Nr. 69 in Ab⸗ theilung III. Nr. 12, wird für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt.

138096] Bekanntmachung. Im Grundbuche von Kirchhellen Bd. 13 Bl. 36 steht auf der Besitzung des Tagelöhners Heinrich Barnscheid zu Holthausen, Kspl. Kirchhellen, Fol. 22 Nr. 730/72 der Gemeinde Kirchhellen (jetzt Nr. 841/72, 842/72, 843/72) in Abth. III. Nr. 1 eine Post von 00 Kaufgeld mit Zinsen für das Fräulein Maria May in Kirchhellen aus der Urkunde vom 3. Januar 888 eingetragen.

Diese Urkunde ist verloren gegangen und durch Urtheil vom 19. September cr. für kraftlos erklärt. Dorsten, 26. September 1892.

Königliches Amtsgericht. 81

38086] Bekanntmachung. Das aus der Ueberweisungsurkunde vom 4. No⸗ vember 1858, der copia vidimata der Requisition

es Prozeßrichters vom 4. November 1858, der copia . 1 3. Februar vidimata des Erbrezesses vom 25. Mas 1853 und dem Hypothekenbuchauszuge vom 18. November 1858

ebildete Hypothekendocument über 15 Thlr. 12 Sgr.

ebst 5 % Zinfen seit 25. Januar 1858 und 15 Sgr. verauslagte Kosten, eingetragen mit dem Vorzugs⸗ recht vor dem Ueberreste und mit den Rechten eines Ces sionars für den Stellmachermeister Huhn zu Alt⸗ Döbern in Abth. III. unter Nr. 6 des dem Acker⸗ bürger Heinrich Pletz gehörigen Grundstücks Meseritz Nr. 253 ist durch Ausschlußurtheil von heute für kraftlos erklärt.

Meeseritz, den 22. September 1892.

8

[38418]

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 17. September 1892. .“ Kaliski, Gerichtsschreiber. „In Sachen, betreffend das Aufgebot der über die im Grundbuche von Almsick Band 9 Blatt 16 Ab⸗ theilung III. unter Nr. 1 eingetragenen Post ge⸗ bildeten Hypothekenurkunde hat das Königliche Amts⸗ b u““ 16 veFentlee. Sitzung vom 7. September 1892 durch den Amtsrichte für Recht erkannt: ““ daß alle unbekannten Inhaber der Hypotheken⸗ urkunde über die im Grundbuche von Almsick Band 9 Blatt 16 Abtheilung III. unter Nr. 1 ein⸗ getragenen Post von achtundzwanzig Thalern 2 Sgr. 2 Pf. Kindestheil sowie zweihunderteilf Thaler 9 Sgr. 9 Pf. Schuldencaution mit ihren Rechten auszuschließen, die Urkunde für kraftlos zu erklären und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last zu legen. Von Rechts Wegen. Breden, den 20. September 1892. Königliches Amtsgericht.

[38095] Bekanntmachung. Die nachstehend bezeichneten Urkunden sind nach erfolgtem Aufgebot durch unser heute verkündetes Urtheil für kraftlos erklärt worden:

a. das Hypothekendocument über die Illaten⸗ . der Ehefrau Haase, Amalie, geb. Hesse, zu Gr. Werther von 167 Thlrn. aus der Schuld⸗ urkunde vom 8. Juli 1831, eingetragen im Grund⸗ buch von Gr. Werther, Band 3 Bhatt 13, in der III. Abtheilung zu 1,

b. das Hypothekendocument über die im Grund⸗

buch von Nordhausen, Band 31 Blatt 409, in der III. Abtheilung zu 8 für den Kaufmann Georg Heinrich Wehmer zu Nordhausen eingetragenen Forderung von 397 Thlrn. 15 Sgr. aus der Schuld⸗ urkunde von 8 eggah 1864. Ferner sind durch dasselbe Urtheil der Schön⸗ färber Karl Edel zu Nordhausen, beziehentlich scca. Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren im Grundbuch von Gr. Werther Band 3 Blatt 13, in der III. Abtheilung zu 2) eingetragene Darlehnsforderung von 70 Thlrn. aus der Schuld⸗ urkunde vom 26. Mai 1836 nach erfolgtem Auf⸗ gebot ausgeschlossen worden.

MNcpordhausen, den 20. September 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [38091] Im Namen des Königs!

Verkündet am 16. September 1892.

v. Terski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Carl Rudzinski in Dopken, vertreten durch den Rechtsanwalt Albrecht hier, erkennt das -Secse Amtsgericht zu Marg⸗ 8 durch den Amtsrichter Blumenfeld, für

Die eingetragenen Gläubiger nachgedachter im Grundbuche von Dopken Nr. 16 C ei Fepotgorehe pken r C eingetragener

vom 18. März 1861, Kaufgeld der Wittwe Hen⸗

a. Abthl. III. Nr. 3 40 Thlr. mit 5 % Zinsen

riette Koszaitis aus der Kaufgelderbeleg 1s risat 8 fgelderbelegung vom thl. III. Nr. 4. 6 Thlr. 12 Sgr. Erbgeld der Eva Browarczik aus dem Erbvergkeich 28. Oktober 1836 (ursprünglich auf Dopken Nr. 7) bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Posten ausgeschlossen und letztere für erloschen erklärt. Königliches Amtsgericht. II. 8

2

38094 Im Namen des Königs! Verkündet am 16. September 1892. 8 v. Terski, Gerichtsschreiber. 1

Auf den Antrag des Grundbesitzers Gottlieb Gol⸗ lub in Plöwken, vertreten durch den Rechtsanwalt Neumann hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa, durch den Amtsrichter Blumen⸗ feld, für Recht:

Der eingetragene Gläubiger der im Grundbuche von Plöwken Nr. 9 in Abthl. III. Nr. 4 für den Mathes Niedzwetzki zufolge Verfügung vom 18. Ja⸗ nuar 1803 eingetragenen 67 Thaler 81 Gr. 11 ¼ Pf. (übertragen auf Plöwken Nr. 111 und 118), 5 dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen an diese Post ausgeschlossen und letztere für erloschen rürt.. 8

Königliches Amtsgericht. II.

[38089] Im Namen des Königs! Verkündet am 24. September 1892.

Zôrawski, Gerichtsschreiber.

„Auf Antrag des Wirths Andreas Damitz in Sosnica Hauland, vertreten durch den Rechtsanwalt Czypicki in Koschmin erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Frydrychowicz für Recht:

Der unbekannte Inhaber der im Grundbuch von Sosnica Hauland Nr. 3 Abth. III. Nr. 2 auf Grund der Einwilligung vom 6. Juli 1826 für die Anng Susanna Vach eingetragenen Post von 61 Thlr. 20 Sgr., welche der Besitzer Gottfried Bach nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Groß⸗ jährigkeit auszuzahlen vermöge des gerichtlichen Erb⸗ recesses vom 28. August 1820 übernommen hat, insbesondere die genannte Gläubigerin, später ver⸗ ehelichte Sommer, bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗

steller auferlegt. [38079) Im Namen des Königs! Verkündet am 16. September 1892.

18 Refd. Lüddeckens, als Gerichtsschreiber. In der Heinrich'schen Nachlaß⸗Aufgebotssache von Freiburg F. 4/91 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freiburg durch den Amtsrichter Bennhold für Recht:

Die unbekannten Erben werden mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf den Nachlaß nach dem zuletzt in Freiburg wohnhaften, als Sohn des Guts⸗ besitzers Karl Heinrich und der Johanne Elisabeth, geb. Hähnel, am 10. Februar 1837 zu Goglau, Kreis Schweidnitz, geborenen und vom Freiburger Amtsgericht durch Beschluß vom 20. September 1890 für todt erklärten ehemaligen Bauergutsbesitzer Johann Gottlieb Heinrich ausgeschlossen. 8 Der Nachlaß ist dem Koöniglichen Preußischen Fiscus zu verabfolgen.

Die Kosten des Verfahrens sind aus dem Nachlaß

zu zahlen. Von Rechts Wegen.

[38088] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des eingetragenen Eigenthümers des Grundstücks Mieséisko Nr. 10, Wirths Johann Miezlin zu Mieséisko, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Petrich zu Samter, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Samter, durch den Amtsrichter Knappe, für Recht:

Die Wittwe des Adam Wiesner und dessen Erben oder deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die für die ersteren im Grundbuche von Mieséisko Blatt 10 Abtheilung III. Nr. 181. eingetragene und auf das Trennstück Mieséisko Blatt 20 übertragene, mit 5 % verzins⸗ liche Restkaufgelderforderung von noch 22 Thalern 12 Silgergroschen 6 Pfennigen = 67 25 ausgeschlossen. 8 Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. b Samter, den 26. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

[38366] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Behrendt, Florentine, geb. Guse, zu Frankfurt a. O., vertreten durch den Rechtsanwalt Löwenstein zu Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Behrendt, zuletzt zu Frankfurt a. O., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Seg. das unter den Parteien bestehende Band der Ehe durch Urtheil zu trennen und Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 17. De⸗ zember 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. O., den 29. September 1892. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer.

1““

[38369] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Buchhalters Franz Julius Box⸗ heimer in Bremen, Klägers, wider seine Ehefrau Anna Antonie, geb. Hartbrecht, unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagte, wegen Ehescheidung, wird die Be⸗ klagte · hierdurch geladen, zu dem auf Donners⸗ tag, den 22. Dezember 1892, Vorm. 9 ½ Uhr, vor dem Landgerichte, Civilkammer I., zu Bremen anberaumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen zur Verhandlung über den Antrag des Klägers: die Ehe der Parteien wegen böslicher Verlassung seitens der Beklagten dem Bande nach zu scheiden; event. nach Erlaß eines Rückkehrbefehls.

Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ gerichts, den 1. Oktober 1892.

[38370] SOeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau des Cigarrenmachers Carl Albert Ferdinand Baumgart Catharine Mar⸗ garethe, geb. Gärtner, in Hastedt, Klägerin, wider ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, wird der Beklagte hierdurch ge⸗ laden, zu dem auf Donnerstag, den 22. De⸗ zember 1892, Vorm. 9 ½ Uhr, vor dem Land⸗ erichte, Civilkammer I., zu Bremen anberaumten kermine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Ver⸗ handlung über den Antrag der Klägerin: wegen böslicher Verlassung seitens des Beklagten die Ehe 11 zu scheiden, event. nach Erlaß eines Rückkehrsbefehls. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗ gerichts, den 1. Oktober 1892. Dr. Lampe.

[38367] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Breuhahn, Mathilde Caroline Friedericke, geb. Laudahn, zu Neu⸗Ruppin, vertreten durch den Rechtsanwalt Albrecht zu Neu⸗ Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Christian Joachim Breuhahn, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehetrennung, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 26. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 EEVEIEFEFwr. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[38368] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Schlosser Christiane Okrusch, geborene Sacher, zu Breslau, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Freund zu Breslau, gegen ihren Ehemann, den Schlosser Paul Okrusch, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, hat die Klägerin gegen das am 24. Mai 1892 verkündete Urtheil der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Breslau mit dem Antrage Berufung ein⸗ gelegt, unter Abänderung des angefochtenen Urtheils die Ehe der Parteien zu trennen und Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären.

Sie ladet den Beklagten und Berufungsbeklagten zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor den I. Civil⸗Senat des Königlichen Ober⸗Landes⸗ gerichts zu Breslau auf den 9. Januar 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies hiermit bekannt gemacht.

Breslau, den 29. September 1892.

b Sen Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

[38373] Oeffentliche Zustellung.

Joseph Malang, Schuhmacher von Dietmanns⸗ weiler, O.⸗A. Tettnang, zur Zeit in Holz bei Romanshorn, vertreten durch die Rechtsanwälte Mezler und Röcker in Ravensburg, klagt gegen seine mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Ehefrau Agathe, geb. Kink, von Riegenberg, K. Bayr. Bezirksamts Lindau mit dem Antrage, daß die zwischen den Parteien am 1. März 1881 vor dem K. Standesamte Eschach, O.⸗A. Ravensburg, ge⸗ schlossene Ehe wegen Ehebruchs der Beklagten dem

sei, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und g

Anwalt zu’bestellen.

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ravensburg, den 30. September 1892. 1““ Gerichtsschreiber des K. Landgerichts [38371] Oeffentliche Zustellung. Nr. 10 240. Die Ehefrau des Maurers Alois Walch, Marie, geb. Schädler, zu Karlsruhe, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Wörter daselbst, klagt egen ihren genannten Ehemann, zur Zeit ohne be⸗

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mann sei vor einigen Monaten mit der ledigen Amalie Dörrwächter von Bulach, mit welcher er seit 3 Jahren in ehebrecherischem Verhältgiß gestanden, unter Mitnahme von 22 000 und Pinterlassung vieler Schulden nach Amerika entwichen, und Klä⸗ gerin sei aller Subsistenzmittel beraubt worden, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen ihnen be⸗ stehenden Ehe und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls⸗ ruhe auf Dienstag, den 27. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öoͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 29. September 1892. 1. 8S) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[38372] Oeffentliche Zustellung.

Marie Möbus, geborene Sack, Dienstmagd in Södel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosenberg hier, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Möbus, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung, der Beklagte habe sie lebensgefährlich bedroht, böslich verlassen und sei zu einer größeren Anzahl Freiheitsstrafen verurtheilt, mit dem Antrage, die unter ihnen bestehende Ehe vom Bande zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Gießen auf Freitag, den 20. Januar 1893, Vor mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen be diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus zug der Klage bekannt gemacht.

Gießen, 23. September 1892. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts: (L. S.) J. V.: (Unterschrift.) [38358]0) SOeffentliche Zustellung. Der Fabrikarbeiter Hermann Halfmann zu Schönebeck Nr. 2a. klagt gegen den Bergmann Heinrich Hey, früher zu Schönebeck Nr. 2, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Mieth⸗ zinsforderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 75 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Königliche Amtsgericht zu Borbeck auf den 30. November 1892, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Borbeck, den 22. September 1892. u“ Alebker, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

38362] Oeffentliche Zustellung. Der Schreiner Bernhard Brand in Huckingen klagt gegen den Maurer Hermann Kaimer, früßer in Huckingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen gelieferter Schreiner⸗ und Zimmer⸗ Arbeiten mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Königliche Amtsgericht zu Ratingen auf den 23. November 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗

kannt gemacht. „Elsner, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[38364 SOeffentliche Zustellung. Die Firma Max Baumann zu Düren, vertreten durch Rechtsanwalt Kufferath zu Düren, klagt gegen den Wirth Wilhelm Dreiling zu Nemmenich bei Zülpich, wegen am 21. Mai 1891, am 4. August 1891, am 16. November 1891 käuflich erhaltenen Branntweines und zugehörigen Fässern, mit dem Antrage auf Zahlung von 229,72 nebst 6 % Zinsen jährlichs seit dem 16. Januar 1892, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Königliche Amtsgericht zu Düren, Abth. II., auf Mittwoch, den 16. No⸗ vember 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düren, den 29. September 1892.

3 Keller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[383591 SOeffentliche Zustellung. 16“ Die Firma Thümmler & Müller zu Dresden, vertreten durch Justiz⸗Rath Kayser in Bocholt, klagt

Bande nach zu scheiden und die Beklagte schuldig gegen den Schuhmacher Hugo Heyer, unbekannten

ufenthaltsortes, früher zu Bocholt i. W. wohn⸗

ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung haft, wegen käuflich erhaltener Waaren, mit dem des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ Landgerichts zu Ravensburg auf Donnerstag, den bares Erkenntniß kostenfällig zu verurtheilen, an die 29. Dezember I. J., Vormittags 9 Uhr, Klägerin die Summe von 204 60 nebst 6 %. mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte Zin d veifell Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird streits vor das Königliche Amtsgericht zu Bocholt auf den 23. Dezember 1892, Vormittags

en seit 1. Juni 1892 zu zahlen, und ladet den

10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustedang wird dieser Auszug bekannt gemacht.

olte, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[383600 SOeffentliche Zustellung. 3 8 Die Firma Kölling & Schmidt zu Zerbst, ver⸗ treten durch Justiz⸗Rath Kayser in Bocholt, klagt gegen den Destillateur H. M. Sicking zu Bocholt C. 236 92 wegen Waarenforderung mit

annten Aufenthalt, mit der Behauptung, ihr Ehe⸗

dem Antrage, den Beklagten durch vorlufig von.,