1892 / 235 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers 3

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichts⸗Rath Simon zu Mülhausen i. E. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Landgerichts⸗Rath von Oertzen zu Zabern den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem pensionirten Steuer⸗Aufseher Aulinger zu Forbach das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Kriegs⸗Ministerium. Die 2 ilitär⸗Intendantur⸗Secretäre Kopf von der Inten⸗ dantur des V. Armee⸗Corps und Mitze von der Intendantur des XV. Armee⸗Corps sind zu Geheimen expedirenden Secre⸗ tären und Calculatoren im Kriegs⸗Ministerium, und die Militär⸗Intendantur⸗Registratoren Lange von der Intendantur des XIV. Armee⸗Corps und von Hülsen von der Intendantur des III. Armee⸗Corps zu Geheimen Registra⸗ toren im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden.

Die Nummer 31 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9573 das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes vom 3. Juni 1876, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie (Gesetz⸗Samml. S. 125). Vom 30. August 1892; und unter Nr. 9574 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Olden⸗ burg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Bierfeld nach Türkismuͤhle. Vom 29. April 1892. Beerlin, den 5. Oktober 1892. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt Weberstedt.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 5 1) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Juli 1892, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts sowie des Rechts zur Chaussee⸗ gelderhebung an den Kreis Schweidnitz für den Bau einer Chaussee von Leutmannsdorf bis zur Grenze des Kreises Reichenbach in der Richtung auf Faulbrück, Station der Eisenbahnlinie Königszelt Frankenstein, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 8 Breslau Nr. 36 S. 339, ausgegeben am 2. September 1892; 2) das am 21. Juli 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft zu Groß⸗Bresa im Kreise Neumarkt durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 36 S. 339, 8 ausgegeben am 2. September 1892; 8 8 8 3) das am 10. August 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für den Katzbach⸗Deichverband durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Liegnitz Nr. 36 S. 263, ausgegeben am 3. Sep⸗ tember 1892: 1 1 4) das am 14. August 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Sohrau O.⸗S. im Kreise Rybnik durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 37. S. 273, ausgegeben am 9. September 1892; 8. 5) der Allerhöchste Erlaß vom 17. August 1892, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 an⸗ gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Westhavelland belegenen Chausseen: 1) von Marzahne, an⸗ schließend an die Kreischaussee Brandenburg —-Rathenow, nach Pritzerbe, 2) von der Kreischaussee Brandenburg Nauen über Roskow, Gutenpaaren nach Zachow bis zur Grenze des Kreises Osthavelland in der Richtung auf Ketzin, 3) von Rathenow über Mögelin und remnitz bis zur Hapel gegenüber Milow und 4) von Gohlitz, an⸗ chließend an die Keischaufser Brandenburg Nauen, über Tremmen bis zur Grenze des Kreises Osthavelland in der Richtung auf Etzin, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 38 S. 383, ausge eben am 16. September 1892; 1— 6) das am 22. August 1892 Alllerhöchft vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Alt⸗ und Neu⸗Budkowitz im Kreise Oppeln durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 38 S. 279, ausgegeben am 16. September 1892.

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Angekommen:

Seeine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, von Klausthal.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 5. Oktober. 8

8 Seine Majestät der Kaiser und König trafen heute Morgen um 9 Uhr 5 Minuten, von Rominten kommend, in Potsdam ein. Im Laufe des Vormittags nahmen Seine Majestät den Vortrag des Reichskanzlers entgegen.

Zur Verminderung der Erschwerungen, von welchen die Seeschiffahrt bisher durch die Bestimmungen des § 10 der Verordnung, betreffend die gesundheitspolizeiliche Controle der einen preußischen Hafen anlaufenden Seeschiffe, vom 5. Juli 1883 in Verbindung mit § 6 der Instruction zur Des⸗ infection der Seeschiffe vom 11. Juli 1883 betroffen worden ist, haben die Minister für Handel und Gewerbe und der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten auf Grund der Ergebnisse neuerer wissenschaftlicher Erfahrungen über wirksame Desinfection bei Cholera und über die Art der Ver⸗ schleppung dieser Krankheit unter Aufhebung des § 6 der vorerwähnten Instruction und Abänderung des § 7 der be⸗ zeichneten Verordnung durch Erlaß vom 2. Oktober 1892 folgende Bestimmungen getroffen:

Das Wasser in den Bilgeräumen und der Wasserballast

jedes unter § 1 Ziffer 2 oder 4 der Verordnung vom 5. Juli 1883 fallenden Schiffes ist durch die Quarantäneanstalt derart zu desinficiren, daß diese Flüssigkeiten mit dem vierzigsten Theil ihrer Menge an Kalkmilch, welche entsprechend der durch

die Rundverfügung vom 1. September d. J. M. d. J. II 11005,

M. d. g. A. M. 8310 erlassenen Anweisung zur Ausführung der Desinfection bei Cholera zu I, 1 hergestellt ist, gründlich so lange vermischt werden, bis an mehreren Stellen jedes Bilgeraumes bezw. des Wasserballastes eingetauchtes stark rothes Lackmuspapier intensiv blau gefärbt wird. Zu gleicher Zeit sind die Kleidungs⸗ und Wäschestücke, sowie das Bettzeug und die sonstigen Effecten der Schiffsbevölkerung nach Maß⸗ gabe der zuletzt bezeichneten Anweisung zu desinficiren. Nach⸗ dem dies beendet ist, ist der Schiffsführer mit einem Attest des Quarantäne⸗Amtes darüber, daß die vorstehenden Bestimmungen an dem Schiff und der Bevölkerung desselben zur Durch⸗ führung gelangt sind, zu versehen und anzuweisen, das mit der Kalkmilch versetzte Bilgewasser bezw. den Wasserballast nicht vor Ablauf von zehn Stunden zu entfernen. Hierauf ist die Weiterfahrt des Schiffes und die Löschung der Ladung durch die Schiffsmannschaft unter der Bedingung zu gestatten, daß der Schiffsführer sich schriftlich verpflichtet, die Ankunft des Schiffes in einem preußischen Hafen innerhalb der nächsten 12 Stunden der Hafenpolizeibehörde anzuzeigen und der ärzt⸗ lichen Controle der Schiffsbevölkerung keine Schwierigkeit zu bereiten. Die Controle hat durch einen von der Polizei⸗ behörde bestellten Arzt und zu einer von demselben rechtzeitig vorher zu bestimmenden Stunde an Bord des Schiffes auf Kosten des Schiffsbesitzers stattzufinden, si auf die gesammte Schiffsbevölkerung und alle Schiffsräume zu erstrecken und ist während des Aufenthalts des Schiffes täglich einmal so lange zu wiederholen, bis sechs Tage seit der Abfahrt des Schiffes aus einem der unter §1 der Verordnung vom 5. Juli 1883 fallenden Häfen oder seit dem Ablauf des letzten auf dem Schiff etwa vorgekommenen Cholera⸗Erkran⸗ kungs⸗ oder choleraverdächtigen Falles oder dem während der Reise etwa stattgehabten Verkehr mit einem seucheverdächtigen Schiffe verflossen sind. Die geschehene Controle ist dem Schiffs⸗ führer täglich in dem oben genannten Desinfections⸗Atteste zu bescheinigen. 8

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 4. bis 5. Oktober, Mittags, gemeldete Cholera⸗Erkrankungs⸗ und Todesfälle:

Datum: 2./10. 3./10.

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Staat und Peiirt

erkrankt gestorben erkrankt gestorben erkrankt gestorben

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Hamburg. Hamburg.

Preußen.

Schleswig.

Altona. 3

Vereinzelte Erkrankungen: Regierungsbezirk Schleswig: in der Stadt Wandsbeck und noch 1 Ort des Kreises Stormarn 2 Erkran⸗ kungen, 1 Todesfall. Regierungsbezirk Stettin: in der Stadt Fiddichow 28 Todesfall S . 8

Der Vice⸗Admiral Deinhardt, Chef der Nordseem und früher Chef des ostafrikanischen Blockade⸗Geschwaders, ist gestern Nachmittag in Wilhelmshaven am Herzschlag gestorben.

Der

Rath von Eisendecher ist von dem ihm Allerhöchst be⸗

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GeneralLieutenant von CgHv. Fee nah ur der 8. Division, hat Berlin nach beendetem Urlaub wieder verlassen.

Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime

willigten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

1 .“ Karlsruhe, 4. Oktober. J H Großherzog und die Großherzogin begeben sich Donners⸗ tag zur Theilnahme an den Feierlichkeiten aus Anlaß der goldenen Hochzeit des Großherzogs und der Großherzogin von Sachsen⸗Weimar nach Weimar, wo sie bis zum Montag zu verweilen gedenken.

Aus Anlaß der Enthüllung des Denkmals der Kaiserin Augusta haben nach der „Karlsr. Ztg.“ der Großherzog und die Großherzogin an den Ober⸗Bürgermeister von Baden folgendes Danktelegramm gerichtet: 4

Nachdem wir über den schönen und erhebenden Verlauf der Denkmals⸗Enthüllungsfeier am 30. September unterrichtet sind, drängt es uns, Ihnen zu sagen, wie dankbar wir für Alles sind, was von Ihnen und der Stadt Baden zur Ehrung der theueren Kaiserin Augusta unternommen und so liebevoll ausgeführt wurde. Friedrich, Großherzog. Luise, Großherzogin.

Hessen.

Darmstadt, 4. Oktober. Die evangelische Landes⸗ g

Synode hat heute, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, die mit Preußen abgeschlossene Convention angenommen, wonach, mit Ausnahme von Mainz, in allen hessischen Garnisonen selbst⸗

ständige Militärgemeinden gebildet werden sollen.

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Ueber den Cerecle, den der Kaiser vorgestern nach dem Empfang der ungarischen Delegation abhielt, meldet der „Budapester Corr.“: Mit dem Delegirten Baron Nikolics besprach der Kaiser die Angelegenheiten des serbischen Kirchencongresses und der bischöflichen Synode. Beim Delegirten Kussevics erkundigte sich Allerhöchstderselbe nach dem Fortgang der Verwaltung in Kroatien und Slavonien und sprach sich mit besonderer Befriedigung über die politische Haltung der dortigen Serben aus. Den Delegirten Francisci befragte der Kaiser um das Befinden des Banus und hob die großen Erfolge hervor, welche Graf Khuen in verhältnißmäßig kurzer Zeit erzielt und bei jedem Anlasse mit den Interessen des Staats auch die localen Interessen Kroatiens und Slavoniens zu wahren gewußt habe. Mit dem Delegirten von Gyurkovics besprach der Monarch die letzten legislatorischen Arbeiten des kroatischen Landtags, wobei er dessen Fleiß und dem würdevollen Gang der Berathungen seine Anerkennung aussprach. Rücksichtlich des serbischen Kirchencongresses sprach der Kaiser gegenüber dem Del. Gyurkovics die Erwartung aus, daß er in der kommenden Session ein gutes und lebensfähiges Statut zu stande bringen werde.

Der Budgetausschuß der österreichischen Dele⸗ gation trat vorgestern nach Beendigung der Generaldebatte sofort in die Specialberathung ein. Der Delegirte Eym sprach nach dem Bericht der Wiener „Presse“ über die Höhe des Dispositionsfonds. Er verschloß sich nicht der Ueber⸗ zeugung, daß der Minister auch die Unterstützung auswärtiger Journale brauche, allein er müsse sich gegen die Subventionirung von Journalen wenden, die bei der Besprechung inneröster⸗ reichischer Fragen die österreichischen Slaven und namentlich die Czechen beschimpften. Er interpellirte ferner wegen der Pflege der czechischen Sprache an der orientalischen Akademie und fordere, daß der diplomatische Dienst nicht bloß den reichen Aristokraten, sondern auch den Kindern aus dem Volke und insbesondere dem czechischen Volke zugäng⸗ lich gemacht werde. Der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky erklärte, der Del. Eym möge jene von der Regierung subventionirten Blätter nennen, welche gegen die Czechen hetzen, sonst müsse er das Ganze als erlogen bezeichnen. Die Regierung subventionire gar keine Zeitungen, geschweige solche, die gegen die Czechen hetzten. Der diplomatische Dienst sei auch jungen Leuten aus dem Volke zugänglich. Der Minister bedauerte, daß die czechischen Jünglinge nicht deutsch lernen wollten, wodurch sie es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie in den diplomatischen Dienst nicht aufgenommen würden. Der Delegirte Eym bedauerte, daß sich der Minister des unparlamen⸗ tarischen Ausdrucks „erlogen“ bedient habe, und forderte ihn auf, diesen zurückzuziehen. Als Journalist könne er die erwähnten Blätter nicht öffentlich nennen; wenn es der Minister verlange, so wolle er ihm die betreffenden Artikel zuschicken. Der Minister Graf Kälnokvnh erklärte, er sei weit entfernt gewesen, den Ausdruck „erlogen“ in directen Beziehungen zum Dele⸗ Peie Eym zu gebrauchen, er setze jedoch voraus, daß der

elegirte von anderer Seite böswillig hintergangen worden sei. Der Titel Dispositionsfonds wurde hierauf in der beantragten Höhe angenommen. Der Dele⸗ gärte Dr. Ruß beantragte die Anstellung technischer Attachés bei den Gesandtschaften. Im weiteren Verlauf der Specialdebatte wurde der Bau eines Botschaftspalais in

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Ihre Königlichen Hoheiten der