langten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes wei⸗ tere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird. Berlin, den 3. Oktober 1892. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 73.
[39412] Aufgebot. 8
Auf Antrag des Erbpächters Johann Carl Gustav Köhler zu Moorgarten, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Priess, werden alle welche an den dem Antragsteller im Hypothekenbuche für den Gemeinde⸗ bezirk Moorgarten lib. 33 Fol. 20 geschriebenen, unter Art. 20 der Mutterrolle eingetragenen Liegen⸗ schaften, groß 1 ha 37 a 05 am — worauf ein Wohnhaus mit Scheune ꝛc. befindlich — irgendwelche zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung bedürfende Rechte zu haben vermeinen oder Widerspruch dagegen erheben zu können glauben, daß diese Liegenschaften wie folgt verpfändet werden: 2
1) an die Gutsherrschaft Weißenrode an Canon 52,20 ℳ, halbjährlich zu Ostern und Michaelis mit 26,10 ℳ fällig, und an Laudemium bei einem reinen Erbfall 7,20 ℳ, bei anderweitiger Veräußerung 2 % vom Kaufgelde oder Ueberlassungspreise, laut Erbpachtcontracts, “ 8
2) an die Gutsherrschaft Weißenrode 120 ℳ als erstes Pfandgeld zu 4 % halbjährlich zu Ostern und Michaelis fällig, 1
3) an Joachim Hinrich Friedrich Wetterling (al. Wettering) 1500 ℳ, zweites Pfandgeld zu 4 %, halbjährlich Ostern und Michaelis fällig,
hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und be⸗ ziehungsweise ihren Widerspruch spätestens in dem auf Sonnabend, den 28. Januar 1893, Vor⸗ mittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß eine Geltendmachung nicht an⸗ gemeldeter Rechte für die Folge denen “ ausgeschlossen bleibt, zu deren Gunsten nach der auf Grund des Ausschlußurtheils gemachten Eintragung weitere Umschreibungen im Hypothekenbuche erfolgt
sind. Lübeck, den 3. Oktober 1892. Abtheilung I.
Das Amtsgericht.
[39365] Aufgebot.
Im Grundbuch des dem Besitzer Stock⸗ dreher gehörigen Grundstücks Lautern Nr. 14 stehen in Abtheilung III. Nr. 1 für den Valentin Parschau aus Lautern aus dem Erbrecesse vom 16. Mai 1857 111 Thlr. 3 Sgr. 3 Pfg. mütterliche Erbgelder zufolge Verfügung vom 20. August 1857 eingetragen.
Diese Post ist angeblich getilgt und soll im Grundbuch gelöscht werden. 1
Auf den Antrag des Grundstückseigenihümers werden deshalb der Hypothekengläubiger Valentin Parschau oder seine etwaigen Rechtsnachfolger auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche auf die Post spätestens im Aufgebotstermine den 18. Februar 1893, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden.
Bischofstein, den 1. Oktober 1892.
Königliches Amtsgericht.
[39394] Aufgebot.
Das Wiesengrundstück in der Gemarkung Guttau, Kartenblatt 1 Parzelle 443/38, von einer Größe von 1 ha 16 a und 8 qm, ist im Grundbuche nicht einge⸗ tragen und soll behufs Anlegung eines neuen Grund⸗ buchblattes aufgeboten werden. Auf den Antrag des Besitzers Hermann Kirste in Guttau werden daher die unbekannten Eigenthumsprätendenten und ding⸗ lich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche un⸗ Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots termine, den 17. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, bei Vermeidung der Ausschließung anzu⸗
jelden. 8 Thorn, den 22. September 1892.. Königliches Amtsgericht.
[39358] Aufgebot.
Der Fabrikarbeiter August Günther zu Beyen⸗ burg hat auf Grund des § 135 Abs. 2 der Grund⸗ buchordnung vom 5. Mai 1872 das Aufgebot des Grundstücks Flur VII. Nr. 12a./8 der Steuer⸗ gemeinde Oelkinghausen, Dürholterbüsche, Holz, 75 a 85 qm 1,77 ℳ Reinertrag beantragt. Es er⸗ geht daher an alle Eigenthumsprätendenten des ge⸗ nannten Grundstücks die öffentliche Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 16. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, hiermit anberanmten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück ausgeschlossen werden.
Schwelm, den 1. Oktober 1892. 8
Königliches Amtsgericht. 3
[39362] Aufgebot.
Auf Antrag des hiesigen Stadtmagistrats ist Ter⸗ min zur Auszahlung der Entschädigung für die zur Verbreiterung der Maschstraße für die hiesige Stadt⸗ gemeinde im Wege der Expropriation erworbenen, auf dem Lageplane mit den Buchstaben Q, R, T, S, Q und d, e, g, f, d umschriebenen Theilflächen zu 1 a 40 qm und 6,5 qm von dem dem Lotterie⸗ Hauptcollecteur Franz Bornemann und dessen Ehe⸗ frau Caroline, geb. Saamkopf, gehörigen, Neupetri⸗ thorfeldmark Blatt I. Nr. 11 auf dem Glacis be⸗ legenen Grundstücke zu 6 a 47 qm sammt Wohn⸗ hause Nr. 3621 auf den 3. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, Zimmer Nr. 42, vor Herzog⸗ lichem Amtsgerichte hierselbst, Auguststraße 6, an⸗ beraumt, zu welchem die Realberechtigten unter dem Rechtsnachtheile damit vorgeladen werden, daß sie im Falle ihres Nichterscheinens mit ihren Ansprüchen an die Entschädigungskapitale ausgeschlossen werden.
Braunschweig, den 1. Oktober 182.
Herzogliches Amtsgericht. V. .G“ von Münchhausen.
[39359] Aufgebot. ““
Die verehelichte Johanne Kelle, geb. Friedel, in Dessau hat die Todeserklärung ihres am 19. Februar 1840 in Stadt Dobrilugk geborenen Ehemannes, des Tuchmachergesellen Friedrich August Kelle, Sohn des Tuchmachers Friedrich August Kelle und seiner Ehe⸗ frau Christiane Friederike, geb. Heinze, welcher gegen Ende des Jahres 1873 seinen letzten Wohnsitz in Raguhn gehabt hat und seit dieser Zeit verschollen ist. PHeamtecat.
Dem Antrage ist stattgegeben und wird daher der genannte Tuchmachergeselle Friedrich August Kelle öffentlich aufgerufen, in dem auf den 25. Mai 1893, Vormittags 10 Uhr, hiermit anbe⸗
raumten Termine vor dem unterzeichneten Herzog⸗ lichen Amtsgericht zu erscheinen und seine Rechte wahrzunehmen, widrigenfalls derselbe durch das am Schluß des Termins auf Antrag zu erlassende Aus⸗ schlußurtheil wird für todt erklärt werden.
Jeßnitz, den 5. Oktober 1892.
Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. (gez.) Mayländer.
u6“ Ausgefertigt:
Jeßnitz, 5. Oktober 1892. ““ (L. S.) Engelmann, Bür.⸗Ass. als Gerichtsschreiber.
[39363] Oeffentliche Zustellung.
Der Drechslermeister Louis Schwarz hier hat als Abwesenheitsvormund des Zimmergesellen August Müller bei dem Fürstlichen Amtsgericht Abth. II. hier die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des in Greußen ge⸗ borenen, in den 40 er Jahren ausgewanderten Zimmergesellen August Müller, von dessen Aufent⸗ halt, b oder Tod seit mehr als 20 Jahren keine Nachricht bekannt geworden sei, beantragt und um Ueberweisung des Vermögens des August Müller an 2 nächsten erbberechtigten Verwandten desselben ge⸗
eten.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Aufgebots in Gemäßheit der §§ 825, 187 der Civilprozeßordnung unter dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß eine Präclusivfrist zur Anmeldung von Ansprüchen an das Vermögen des oben genannten Verschollenen bis zum 1. März 1893, Vormittags 10 Uhr, gesetzt worden ist.
Greußen, den 29. September 1892.
Die Gerichtsschreiberei des Fürstl. Amtsgerichts.
Hartrodt, Referendar.
[39356] Aufgebot zwecks Todeserklärung Auf Antrag: 8
1) des Landwirths Willm Harms Fockenga aus Spetzerfehn, als Abwesenheitsvormund, wird der am g. Januar 1861 als Sohn der verstorbenen Ehe⸗ leute Landgebräucher Hans Janßen Loger und Frau Maria Sanders, geb. Assing, zu Spetzerfehn ge⸗ borene Matrose Jürgen Hanßen Loger, der im Jahre 1880 auf dem Schiff Harmonie, Cpt. Lübbe Müller zu Großefehn, von Memel nach der Weser gefahren und seitdem verschollen ist,
2) des Landwirths Harm Folkers Geyken aus Ostgroßefehn, als Abwesenheitsvormund, wird der am 3. September 1849 als Sohn der Eheleute Lorenz Lorenzen Schoon und Gretje, geb. Münk, zu Ostgroßefehn geborene Matrose Hinrich Lorenz Schoon, der über zehn Jahre verschollen und viel⸗ leicht nach Amerika ausgewandert ist,
aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin, am Dienstag, den 11. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht sich schriftlich oder mündlich zu melden, widrigenfalls sie auf ferneren Antrag für todt erklärt werden, ihr Vermögen ihren Erben zufällt und bei späterer Meldung nur soweit dann noch vorhanden, zurück⸗ gefordert werden kann. Die von obigen Verschollenen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb⸗ nehmer haben sich zu diesem Termine ebenfalls zu melden, widrigenfalls sie später die über die Erb⸗ schaften der Verschollenen erlassenen Verfügungen anzuerkennen haben und weder Rechnungsablage noch Ersatz der Nutzungen fordern können, sondern mit ihren Ansprüchen auf das beschränkt werden, was von der Erbschaft demnächst vorhanden sein möchte.
Aurich, den 5. Oktober 1892.
Königliches Amtsgericht. 8 “
[39364] Aufgebot.
Die unbekannten Erben des am 20. November 1891 verstorbenen hier wohnhaft gewesenen Litho⸗ graphen Carl Ernst Hartung, geboren am 3. Mai 1827 zu Lennep bei Düsseldorf, evangelisch, ledigen Standes, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, Kaufmanns Eduard Constein zu Berlin, aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. September 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu for⸗ dern Herecgt sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.
Berlin, den 21. September 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 72.
[39413132SI Aufgebot.
Am 5. Februar 1892 ist in Lübeck die Wittwe zweiter Ehe des weil. Tischlers Heinrich Wilhelm Ludwig Schroeder, Catharina Sophie Dorothea, geborene Lüders, Tochter der zu Bliestorf verstorbenen Eheleute des Vogts Hans Friedrich Lüders und der Anna Sophie, geb. Schetler (oder Schötler), ver⸗ storben.
Auf Antrag des zum Nachlaßcurator bestellten Rechtsanwalts Dr. Edm. Plessing ergeht hierdurch unter Anberaumung des Aufgebotstermins auf Dienstag, den 13. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, ein Aufgebot an die unbekannten Erben derselben, ihre Erbansprüche unter Angabe des Grundes und Umfangs spätestens im Aufgebots⸗ termin zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche bei der Regelung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden, und daß, falls kein Erbe sich melden sollte, der Nachlaß für erbloses Gut erklärt werden wird.
Lübeck, den 3. Oktober 1892.
Das Amtsgericht. Abtheilung I.
8
Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Henriette Wilhelmine Christiane Sievers, nämlich des Notars Edmund Theobald Gabory, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. Vielhaben und Mannhardt, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
Alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 7. Juli 1892 verstorbenen unverehelichten E riette Wilhelmine Christiane Sievers Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 15. September 1891 errichteten,
1“
am 21. Juli 1892 hierselbst publizirten Testa⸗ ments, insbesondere der Bestellung des Antrag⸗ stellers zum Testamentsvollstrecker und der dem⸗ selben ertheilten Befugniß, den Nachlaß vor dem Hypothekenbureau allein zu vertreten, widersprechen wollen, werden hierdurch auf⸗ gefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 2. Dezember 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Nusschlußfes Hamburg, den 3. Oktober 1892. “ Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 8 (gez.) Tesdorpf Dr. 1 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[39353] Aufgebot.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Köttgen zu Dortmund, als Pfleger des Nachlasses des am 28. März 1886 zu Kirchlinde verstorbenen Berg⸗ manns Carl Neumann, geboren zu Memel, werden die Gläubiger und Vermächtnißnehmer dieses Nach⸗ lasses aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 6. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe des Grundes und Einreichung etwaiger ur⸗ kundlicher Beweisstücke oder deren Abschrift anzu⸗ melden, widrigenfalls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Dortmund, den 27. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[39357] Aufgebot.
Die Wirthschafterin Malwine Wiher, Tochter 1. Ehe des weiland Amtsdieners Johann Heinrich Wiher in Sülze, ist am 11. Oktober 1889 zu Hohe⸗ horst ohne Testament verstorben.
Auf Antrag ihrer Halbschwester, der Ehefrau des Christian Schuldt, Caroline, geb. Wiher, in Daven⸗ port, Staat Jowa, werden alle, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlasse zu haben vermeinen, zur Anmeldung in die hiesige Gerichts⸗ sitzung vom 13. Dezember 1892, Morgens 11 Uhr, hiedurch unter dem Rechtsnachtheile ge⸗ laden, daß die Antragstellerin für den wahren Erben angenommen werden und der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Verfügungen anzu⸗ erkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken soll, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.
Lesum, den 28. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[39368] Proclam.
Antragsgemäß werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche gegen den Nachlaß des am 20. September d. J. in Bad Nauheim ver⸗ storbenen Rentiers Adolph Löwenhelm von hier erheben zu können vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 17. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Magistrate an⸗ beraumten Liquidationstermine anzumelden. Die sich nicht Meldenden werden unter Auferlegung ewigen Stillschweigens mit ihren Ansprüchen von dem Nach⸗ lasse abgewiesen werden.
Hagenow, den 6. Oktober 1892.
Bürgermeister und Rath.
[39350] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 19. Mai 1892 zu Berlin verstorbene Kaufmann Isidor Henschel hat in dem mit seiner Ehefrau Henriette, geborene Troplowitz, errichteten und am 1. Juni 1892 eröffneten Testament seinen Sohn Siegfried bedacht.
Berlin, den 3. Oktober 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[393511 Bekanntmachung. uX.““
Der Kaufmann Karl Heinze zu Berlin, geboren am 7. Juni 1868 zu Spremberg, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 30. September 1892 für einen Verschwender erklärt und demgemäß entmündigt worden.
Berlin, den 30. September 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 74.
[394072 Bekanntmachung. 1 Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 11. Februar 1892 zu Görlitz verstorbenen Wurst⸗ fabrikanten Gustav Menzel ist beendet. Görlitz, den 5. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. [39399] Bekanntmachunngg. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 3. Oktober 1892 ist das Spar⸗ kassenbuch der städtischen Sparkasse zu Schmiegel Nr. 5034 über 164,49 ℳ, ausgestellt für die Wirth⸗ schaftsbeamtenfrau Anna Fleischer in Radomierz für kraftlos erklärt worden. Schmiegel, den 4. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. [3940332 Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 5. Oktober 1892 ist das Spar⸗ kassenbuch der städtischen Sparkasse zu Liegnitz Nr. 53 936 über 825 ℳ 69 ₰, ausgestellt auf den Namen des Zimmermanns Wilhelm Walter zu Kunitz, für kraftlos erklärt worden. Liegnitz, den 5. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht.
[39405] 1 Nr. 22 604. Das Gr. Amtsgericht hierselbst erließ heute folgendes Ausschlußurtheil: Der von der Spar⸗ und Waisenkasse Waldshr 1 8
ausgestellte Einlageschein Obligation Nr. 8256, welcher ein Einlageguthaben der ledigen Köchin Karolina Schäuble von Indlekofen, zur Zeit in Zürich, im Betrage von 258 ℳ 75 ₰ nachweist, wird für kraftlos erklärt. . Waldshut, den 4. Oktober 1892. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Mohr.
[39409] Ausschlußurtheil.
I. Folgende Hypothekeninstrꝛumente:
1) über die Post Nr. 2 in Abtheilung III. des Grundbuches von Nr. 33 Spree, noch gültig über 21 Thaler 9 Silbergroschen 6 Pfennig, über die Post Nr. 2 in Abtheilung III. des
Grundbuches von Nr. 113 Spree und con-
junctim Nr. 1 in Abtheilung III. des Grund⸗ buches von Nr. 133 Spree, noch gültig über 150 Thaler nebst 5 % Zinsen, über die Post Nr. 1 in Abtheilung III. des Grundbuches von Nr. 21 Quolsdorf von 20 Thalern nebst 4 % Zinsen
werden für kraftlos erklärt.
II. Die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buche von Nr. 21 Quolsdorf in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragenen Hypothekenpost von 20 Thalern nebst 4 % Zinsen werden mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
Rothenburg O.⸗L., den 21. September 1892. Königliches Amtsgericht.
8
[39404] . 1u1““ Durch Urtheil vom 22. September cr. ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Stonischken Nr. 13 Abtheilung III. Nr. 5 auf Grund der Urkunde vom 28. Oktober 1878 mit 11 Prozent Zinsen und dreimonatlicher Kündigung für den Particulier David Szonn in Kloken am 29. Oktober 1878 eingetragenen, am 21. April 1881 unter Löschung von 6 Prozent Zinsen für den Wirthssohn Mikelis Augat in Stonischken mit 5 Procent Zinsen vom 16. April 1881 umgeschrie⸗ benen und für diesen zufolge nachträglicher Mitver⸗ pfändung auch im Grundbuch von Stonischken Nr. 12 Abtheilung III. Nr. 4 mit 5 Prozent Zinsen vom 16. April 1881 am 21. April 1881 eingetragenen 1500 ℳ Darlehn für kraftlos erklärt. Tilsit, den 1. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. IV.
[39402] Verkündet am 27. September 1892.
Auf den Antrag des Gastwirths Heinrich Friedrich Bleyer in Hamburg⸗Hamm, Hemmerlandstraße 29, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wandsbek für Recht:
die von dem Gastwirth Hermann Hinrich Bern⸗ hard Hinsch in Wandsbek am 27. September 1889 ausgestellte, über die im Grundbuch von Wandsbek Band 36 Blatt 31 in Abtheilung III. unter Nr. 9 zu Gunsten des Antragstellers ein⸗ getragene Darlehnsschuld von 1000 ℳ lautende Schuldurkunde nebst angehängtem Hypotheken⸗ briefe wird für kraftlos erklärt.
Im Namen des Königs! Verkündet am 21. September 1892. Tilike, Gerichtsschreiber. 2
Auf den Antrag des Kossathen Johann Andreas Lüder und dessen Ehefrau Emilie Albertine Dorothee, geborene Bahlke, zu Berge, sowie der verehelichten Kossath Bethke, Marie Sophie Friederike, geb. Becker, ebendaher, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Seehausen i. Altmark durch den Amts⸗ richter Liebegott für Rechtt:
Die Urkunden über: “
a. die im Grundbuche von. Berge Ban Blatt 71 Abtheilung III. unter Nr. 6 und 11. für die verehelichte Kossath Lüder, Catharine Marie, geb. Erecke, eingetragenen 500 Thlr. bestehend aus der Ausfertigung des Erb⸗
vpertrages vom 1. Juli 1843 und aus dem
aannectirten Hypothekenschein vom 19. Oktober 1843, die in demselben Grundbuche und Band 79. Blatt 113 Abtheilung III. Nr. 9 f. resp. 11. für die minorenne Katharine Marie Fromm eingetragenen 110 Thlr., bestehend aus der Ausfertigung des Recesses vom 11. Juli 1817 und dem Hypothekenscheine vom 15. August 1817, werden für kraftlos erklärt und die Kosten des Ver⸗ fahrens den Antragstellern zur Last gelegt.
Seehausen i. A., am 21. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[39401]
[39408] Bekanntmachung.
Das Hypotheken⸗Document über 3500 Thaler, eingetragen auf dem zu Berlin in der Thurm⸗ straße Nr. 69 belegenen, im Grundbuche des König⸗ lichen Amtsgerichts I. zu Berlin von den Umgebun⸗ en im Niederbarnimschen Kreise Band 15 Blatt ir. 889 verzeichneten Grundstücke in der dritten Abtheilung unter Nr. 6 für den Posamentier⸗ waarenhändler Ludwig Neumann aus der Schuld⸗ urkunde vom 12. April 1865, ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts I. Berlin vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Berlin, den 24. September 1892.
Hoyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1I. Abtheilung 72
Im Namen des Königs! Verkündet am 30. September 1892.
Majerski, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Häuers Ignatz Pieruszek zu Neu⸗Dorotheendorf, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Hanke zu Zabrze, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zabrze durch den Gerichtsassessor Dr. Hager für Recht: 1 8
1) der Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt,
welcher über die Posts gebiihe ist, die auf dem Grundstücke Zaborze Nr. 473 Abtheilung III. Nr. 9 in Höhe von 258 ℳ 11 ₰ mit 5 % Zinsen seit 1. Mai 1877 verzinslich, am
23. März 1878 für den Franz Bönisch zu Zabrze eingetragen ist, 8
2) der Antragsteller hat die Kosten des Ve fahrens zu tragen.
Zabrze, den 30. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[39396]
zum Deutschen Rei
4 79
1. Untersuchungs⸗Sachen. 1
2. Aufgebote, e u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung
4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Zweite Beilage
chs⸗Anzeiger und Königlich Preu
Berlin, Sonnabend, den 8. Oktober
vN;F e
Oeffentlicher Anzeiger.
rnvae.-
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen
[39400] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Torgau vom 4. Oktober 1892 ist der Hwpothekenbrief vom 29. September 1885 über die Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs von Rehfeld Band I. Artikel 11 für den Hüfner Friedrich Karl Richter zu Schmerkendorf eingetragene Darlehns⸗ forderung von 1500 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Torgau, den 5. Oktober 1892. .
Königliches Amtsgericht.
[39397] Im Namen des Königs! Verkündet am 7. September 1892. Biesel, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Zweckschmieds Gustav Friedrich Heller hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schmalkalden durch den Amtsgerichts⸗Rath Sebold für Recht:
Der über die im G. W. B. von Schmalkalden Bd. I. S. 50 und Bd. XV. S. 64 eingetragene und von da in das Grundbuch von Schmalkalden über⸗ tragene Post von 50 Thaler Darlehn an den Com⸗ merzien⸗Rath Bleymüller hier aus Obligation vom 2. Januar 1805 gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt. (F. 6/92.)
Sebold.
Im Namen des Königs! Verkündet 29. September 1892 1“ als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot der verloren über folgende
ö Hypothekeninstrumente
Hosten: a. von 200 Thlr. Darlehn, eingetragen im Grund⸗ buche von Leschna Bl. 6 Abth. III. Nr. 9,
b. von 100 Thlr. Darlehn, eingetragen im Grund⸗
buch desselben Grundstücks in Abth. III.
c. von 200 Thlr. Darlehn, eingetragen im Grund⸗
buch von Schiorke Bl. 4 in Abth. III. Nr. 3,
hat das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg O.⸗S.
in der öffentlichen Sitzung vom 29. September 1892 durch den Amtsrichter Marx für Recht erkannt:
I. Die Hypothekeninstrumente über die Posten:
a. von 200 Thlr. Darlehn zu 5 % verzinslich,
eingetragen für die Marianna, verehelichte Stellenbesitzer Franz Adamski, geb. Miosga, zu Frei Kadlub in Abth. III. Nr. 9 des Grundbuchblattes Nr. 6 Leschna, abgetreten zuletzt an die katholische Pfarrkirche zu Rosen⸗ berg O.⸗S., bestehend aus der Schuldurkunde vom 10. Januar 1854, aus dem Eintragungs⸗ vermerk vom 13. Januar 1854, dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom 11. Januar 1854 und dem Abtretungsvermerk vom 2. Januar 1880, b. von 100 Thlr. Darlehn zu 5 % verzinslich, eingetragen für die zu a. bezeichnete Gläu⸗ bigerin in Abth. III. Nr. 15 desselben Grund⸗⸗ buchblattes und zuletzt abgetreten an die katho⸗ lische Pfarrkirche zu Rosenberg O.⸗S., be⸗ stehend aus der Schuldurkunde vom 19. No⸗ vember 1863, dem Eintragungsvermerk vom 21. November 1863, dem Hypothekenbuchs⸗ auszuge vom 20. November 1863 und dem Abtretungsvermerk vom 2. Januar 1880,
II. Das Hypothekeninstrument über die Post von 200 Thlr. Darlehn, zu fünf Procent verzinslich, ein⸗ getragen für den Müller Christian Schulz zu Schiorke in Abth. III. Nr. 3 des dem Bauer Jacob Langner daselbst gehörigen Grundstücks Nr. 4 Schiorke, ge⸗ bildet aus der Schuldurkunde vom 17. Oktober 1864, dem Eintragungsvermerk vom 20. Oktober 1864 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 18. Oktober 1864, werden
zu a. und b. behufs Hypothekenbriefen, 1 zu c. zwecks Löschung der Post im Grundbuch, für kraftlos erklärt.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den
Antragstellern zur Last. Marx.
Neuausfertigung von
[38449) Im Namen des Königs! Verkündet am 28. September 1892.
Wehrmann, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot zweier Hypo⸗ thekenbriefe über 75 ℳ und 750 ℳ, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Storkow durch den Amts⸗ richter Dr. Dobberstein für Recht:
1) der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Storkow Band 5 Blatt 340 Nr. 298 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 10 auf den Antheil der ver⸗ ehelichten Petsch für die verwittwete Schleusenmeister Dallichow zu Storkow eingetragene, mit 4 % vom 1. Juli 1874 verzinsliche Darlehnsforderung von 25 Thaler gleich 75 ℳ, wird hiermit für kraftlos erklärt.
2) Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Groß⸗Schauen Band I. Blatt Nr. 9 Abthei⸗ lung III. unter Nr. 4 für die unverehelichte Wil⸗ helmine Henschel zu Groß⸗Schauen eingetragenen 250 Thaler gleich 750 ℳ, wird hiermit für kraftlos
3) Die Kosten des Verfahrens bezüglich des zu 1. erwähnten Hypothekenbriefes trägt die verehelichte Arbeiter Petsch, Anna Louise, geb. Dähne, zu Storkow; bezüglich des zu 2 erwähnten Hypotheken⸗ Lriefes der Kossäth Wilhelm Henschel zu Groß⸗ Schauen, mit der Maßgabe, daß die Kosten der eröffentlichung der Bekanntmachung vom 24. Mai
892, sowie des Urtheilstenors die beiden genannten ersonen je älfte tragen.
Rechts Wegen.
[39406] Im Namen des Königs! Verkündet den 28. September 1892. Koschorrek, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf Pilchen Nr. 20 Abtheilung III. Nr. 2 eingetragen gewesenen Hypothekenforderung der Regine Dorroch, erkennt das Amtsgericht WCCE“ durch den Amtsrichter Langer für Recht:
1) Der Louise Nischik, verwittweten Rohra, zu Schwignainen, dem Wirth August Nischik zu Kl.⸗ Schwignainen, der Gottliebe Penski, geborenen Nischik, zu Baranowen (Kreis Sensburg), der Caro⸗ line Pawelczik, geb. Nischik, zu Sensburg, ferner dem Wirth Wilhelm Loddoch zu Pilchen werden ihre Ansprüche auf die in der Subhastationssache des Grundstücks Pilchen Nr. 20 für Friedrich Nischik aus Osziwilken Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen, aus dem baar gezahlten Kaufgelde zur Hebung ge⸗ langten und zu einer Friedrich Nischik'schen Special⸗ masse genymmenen und hinterlegten 123 ℳ vor⸗ behalten;
2) alle sonstigen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den vorgedachten Betrag ausge⸗ schlossen;
3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus der Specialmasse zu entnehmen.
Langer.
[38è792] Aufgebot.
1) Der Freiherr von Loë auf Haus Kappeln bei W. Kappeln,
2) der Colon Hermann Kreyenhagen zu Bruch, Gemeinde Mettingen,
haben das Aufgebot folgender Grundstücke der Gemeinde W. Kappeln beantragt, und zwar:
zu 1 a. Flur 17 Nr. 379, Hampriede, Holz, 57 qm, eingetragen Band I. Blatt 136 für die Bürgermeisterin Johann Heinrich Kandelhardt, Maria Catharina, geb. Gödeking, zu Kappeln;
b. Flur 17 Nr. 381, Hampriede, Holz, 57 qm, eingetragen Band IJ. Blatt 166 für den Kupfer⸗ schläger und Wirth Jacob Wilhelm Kartlücke zu Kappeln, und
zu 2. Flur 10 Nr. 612, Nordloh, Holz, 1 ha 44 a 06 qm, 1,69 Reinertrag, eingetragen Band I. Blatt 82 für den Chirurgus Johann Wilhelm Auf dem Orte zu Kappeln.
Alle, welche das Eigenthum an den Grundstücken beanspruchen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 1. Dezember 1892, Mittags 12 Uhr, auf den Gerichtstag zu Westerkappeln anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.
Tecklenburg, den 26. September 1892.
Königliches Amtsgericht.
[39410] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 5. Oktober 1892 sind die etwaigen Berechtigten der Post, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 11 b. Blatt 364 Stadt Liegnitz von 9000 ℳ, zu 5 % verzinslich, ursprünglich als eine Kaufgelder⸗ theilforderung von 12 000 ℳ für den Kaufmann Heinrich August Zopf zu Rauschwitz auf Grund der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 25. Juli 1850 zufolge Verfügung vom 18. März 1851 eingetragen, von welcher Forderung 9000 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen durch notarielle Cession vom 27. Juni 1854 an die
Marie Emilie Wally,),
Mathilde Karoline Louis
Julius Adolf Ludwig abgetreten worden sind, während 3000 ℳ mit Zinsen gelöscht worden sind, mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen worden.
Liegnitz, den 5. Oktober 1892.
Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 26. September 1892. Frost, als Gerichtsschreiber.
In der Peter Schramm'schen Aufgebotssache — F. 7 de 1892 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Dr. Lindau für Recht:
1) Der Michael, die Rosine, die Anna Elisabeth Schramm sowie die Gottlieb Schramm fschen Minorennen bezw. alle deren etwaige Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypotheken⸗ posten von 51 Thlr. 12 Sgr. 4 ½ Hed bezw. 17 Thlr. 27 Sgr. 4 ½ Pfg. bezw. 17 Thlr. 27 Sgr. 4 ½ Pfg. bezw. 104 Thlr. 24 Sgr. 4 ½ Pfg., eingetragen für dieselben im Grundbuche von Mikolajewo Band I. Bl. 8 Abtheilung III. Nr. 1 bezw. 2, (welches Grundbuchstück dem Peter Schramm in Mikolajewo eigenthümlich gehört) aus dem am 22. April 1822 bestätigten Erbrezesse vom 16. März desselben Jahres zufolge Verfügung vom 29. Mai 1822 ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Eigenthümer Peter Schramm in Mikolajewo auferlegt. 8
[39398]
„ 2ijnn 8 Lindau. [39385] effentliche Zustellung.
Die Frau Auguste Höôve, geb. Radzikowski, zu Charlottenburg, Spandauerstraße 8 a., vertreten durch den Justiz⸗Rath Joöël zu Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Kellner Arthur Hôve, zuletzt zu Charlottenburg wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 33, auf
den 23. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 3. Oktober 1892. Willing, Actuar, als Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts II. Civilkammer I.
[39386] Deffentliche Zustellung. —Die Frau Bertha Schlei, geb. Schunke, zu Spandau, Müllerstraße 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Stubenrauch zu Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Johann Fried⸗ rich Schlei, zuletzt zu Spandau wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslichen Ver⸗ lassens, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 33, auf den 23. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 3. Oktober 1892.
Willing, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Civilkammer I.
[393911 SDeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Katharina Hansen, geb. Eggert, früher verheirathete Klock, in Flensburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Salling daselbst, ladet in Sachen gegen den Arbeiter Johannes Bert⸗ hold Hansen, früher in Flensburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, den Beklagten, welcher zu den ersten beiden Verhandlungsterminen geladen, in denselben jedoch nicht erschienen ist, zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf Sonnabend, den 1. April 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Feü Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Flensburg, den 3. Oktober 1892.
Pahren,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [39390] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Maria Marquardsen, geb. Hinrichsen, in Weding, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Thoböll in Ulensburg, ladet in der Ehesache gegen den Arbeiter Jes Marquardsen z. Zt. un⸗ “ Aufenthalts, wegen Ehescheidung den Be⸗ klagten, welcher zu dem ersten Verhandlungstermin geladen, in demselben jedoch nicht erschienen ist, zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Flensburg auf Sonnabend, den 1. April 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Flensburg, den 3. Oktober 1892.
Pahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Friederike Caroline Charlotte Lück, geb. Cohrs, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt A. M. Jacobsen, klagt gegen ihren Ehemann Gustav Theodor Lück, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung vom Bande auf Grund böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage, dem Beklagten auf⸗ zuerlegen, binnen einer gerichtsseitig zu bestimmenden Frist die Klägerin in einer angemessenen Wohnung wieder bei sich aufzunehmen, für den Fall aber, daß dies nicht geschieht, den Beklagten für einen bös⸗ lichen Verlasser zu erklären und die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf Mittwoch, den 18. Januar 1893, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 4. Oktober 1892.
Ferd. Wehrs, Gerichtsschreiber des Landgerichts. [39389] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Busse, Maria, geborene Albrecht, zu Torgau, vertreten durch den Rechtsanwalt Becker daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Traugott Busse, früher zu Torgau, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Torgau auf den 6. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Torgau, den 3. Oktober 1892. Baron, Actuar,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[39449] Bekanntmachung.
In Sachen der Taglöhnersfrau Maria Engels⸗ berger von Hundham, Klägerin, gegen deren Ehe⸗ mann Georg Engelsberger, Taglöhner von dort, Beklagten, wegen Ehescheidung beanträßt der klägerische Vertreter Rechtsanwalt Heymann hier mit Klageschrift vom 30. August Il. Js., das K. Landgericht München II. wolle erkennen: Die zwischen den Streitstheilen abgeschlossene Ehe wird dem Bande nach aufgelöst, der Beklagte Georg Engelsberger wird für den allein schuldigen Theil erkannt und hat derselbe sämmtliche Streitskosten zu tragen bezw. zu erstatten. Hiebei ladet der klägerische Vertreter den Beklagten unter der Aufforderung zur Bestellung eines beim genannten Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwaltes zu dem vom Vorsitzenden der I. Civilkammer zur mündlichen Klagsverhand⸗ lung auf Freitag, den 30. Dezember I. J., Vormittags 9 Uhr, im Civilsitzungssaale des K. Landgerichts München II. Thal Nr. 1/III. dahier anberaumten Termine. Dieser Auszug der Klage wird wegen Unbekanntheit des derzeitigen Aufent⸗ haltes des Beklagten zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Georg Engelsberger, nachdem letztere dem klägerischen Klagsnachtrage und bezw. Gesuche vom 30. September l. J. entsprechend, vom Ge⸗ richte bewilligt worden, hiemit öffentlich bekannt gemacht.
München, den 5. Oktober 1892. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München II.
Panrucker, Ober⸗Secretär.
[39387] Bekanntmachung. -
In Sachen des Musiklehrers Karl Fentsch hier, vertreten vom K. Advokaten und Rechtsanwalt Justiz⸗ Rath Kleinschroth, gegen die Musiklehrersfrau Maria Fentsch, geb. Hipfinger, nun unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civil⸗ ammer des K. Landgerichts München I. vom Donnerstag, den 29. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt, wozu die Beklagte mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen hei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen zu erkennen:
I. die Ehe der Streitstheile wird dem Bande nach aus Verschulden der Beklagten getrennt,
II. die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens
zu tragen.
München, den 5. Oktober 1892. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München I.
Der K. Ober⸗Secretär: Rodler.
Heidenheim a. Br. Oeffentliche Zustellung.
Die ledige volljährige Katharine Bauer, Fabrik⸗ arbeiterin in Giengen a. Br. und Johannes Opfer⸗ kuch, Orgelschreiner daselbst, als Pfleger ihres am 5. Oktober 1883 unehelich geborenen Kindes Pauline, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenhaltsort abwesenden Paul Albrecht, Buchbinder von Sont⸗ heim a. Br., wegen Ansprüchen aus unehelicher Schwängerung mit dem Antrage, durch ein vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil zu erkennen, es habe der Beklagte:
1) die Vaterschaft des von der Mitklägerin ge
porenen Kindes Pauline anzuerkennen,
2) für Tauf⸗ und Kindbettkosten 30 ℳ,
3) zur Ernährung des Kindes jährliche Alimente
von 100 ℳ, und zwar:
a. den von den verflossenen 9 Jahren im Rück⸗ stand gebliebenen Betrag von 900 ℳ, ab⸗ züglich bereits bezahlter 100 ℳ, mit restl. 800 ℳ sofort,
b. für die übrigen 5 Jahre, bezw. in so lange, als das Kind nicht selbst sich ernähren kann, in vierteljährlichen Theilbeträgen von 25 ℳ, voraus zahlbar, zu bezahlen,
4) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Heidenheim a. Br. auf Freitag, den 2. Dezember 1892, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .. Den 6. Oktober 1892. Riedisser, Gerichtsschreiber des Königlichen Am “ 1b
[39448]
erichts
Beschluß. 3
In Sachen des minderjährigen Johann Nepomuk Stifel und der ledigen Brigitta Stifel in Owingen, ersterer vectreten durch dessen Vormund Fabian Stifel das., gegen den Dienstknecht Jakob Keßler von Hirrlingen, z. Zt. unbekannt wo abwesend, wird Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 4. Mai 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, von Amtswegen anberaumt.
Haigerloch, den 30. September 1892.
Hülpert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht.
393711 SOeffentliche Zustellung.
Die Handlung F. W. Borchardt in Berlin, Französischestraße 48, vertreten durch die Rechts
anwälte Dr. Gerson und Eduard Bernstein daselbst, Friedrichstr. 76, klagt gegen die Rentiere Alma Volpi, früher in Berlin, Thurmstraße 1, jetzt un⸗ bekannten Aufenhalts, wegen eines Anspruchs für ihr in den Monaten Februar, März, April und August 1891 gelieferte Waaren, mit dem Antrage, die Ver⸗ klagte kostenpflichtig zu verurtheilen, an Klägerin 207 ℳ 85 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 2. August 1891 zu zahlen, ihr auch die Kosten des Arrest⸗