1892 / 242 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Im Namen des Königs!

Verkündet am 24. September 1892.

Borowski, Gerichtsschreiber. .

Auf den Antrag des Wirths Wilhelm Willa⸗ mowski in —— vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Eugen Wronka in Soldau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amts⸗ richter Grunow für Recht: 1

1) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche des Grundstücks Klentzkau Nr. 1 in Abthei⸗ lung III. Nr. 2 für die fünf minorennen Geschwister Jacob, Caroline, Gottliebe, Elisabeth und Christoph Willamowski zu Klentzkau aus dem Erbvergleiche vom 24. März und 18. April 1836, bestätigt am 20. April 1836, zufolge Verfügung vom 18. Mai 1836 eingetragene Post von 187 Thalern 19 Sgr. 7 Pf. väterliche Erbgelder, gebildet aus der Tax⸗ aufnahme⸗Verhandlung vom 27. Februar 1836, dem Erbvergleich vom 24. März und 18. April 1836, den Hypothekenschein vom 18 Mai 1836 und dem nachträglich hinzugekommenen Hypothekenauszug vom 9. April 1866 wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu tragen. Grunow.

[40476]

[39653] 3

1) Die etwaigen Berechtigten der Hypotheken⸗ antheilspost von 83 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. Kauf⸗ gelderrückstand, eingetragen für Christian Hentschke in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Gastwirth Wil⸗ helm Schlönert gehörigen Grundstücks Cossar Band I. Blatt Nr. 41 aus dem Kaufvertrage vom 17. Juli 1832, sind mit ihren Ansprüchen auf die Post aus⸗

geschlossen.

2) Die Hypothekenurkunde über 335 Thlr. 24 Sgr. Kaufgelderrückstand, eingetragen für die Anne Rosine, Johann Gottlob, Johann Friedrich und Christian Geschwister Hentschke in Abtheilung III. Nr. 1 desselben Grundbuchs, gebildet aus dem Hy⸗ pothekenschein vom 16. März 1836 und dem ge⸗ nannten Kaufvertrage, ist für kraftlos erklärt.

Krossen a. O., den 5. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht.

Verkündet am 10. Oktober 1892.

Schloß, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers Gottfried Sprenger in Ellerwald IV. Trift erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Elbing durch den Amtsgerichts⸗Rath Dyck für Recht:

Der Grundschuldbrief vom 2. April 1886 der bei Ellerwald Nr. 128 Abtheilung III. Nr. 11 für den Kaufmann David Loewenthal umgeschriebenen

ndschuld von 4500 nebst 6 % Zinsen wird Löschung für kraftlos erklärt

[40479]

[40485] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die Hypothekenurkunde über die Abtheilung III. Nr. 9 b. für Johann Joachim Neuling Band 2 Blatt Nr. 5 Grundbuchs Kemnitz vermerkte Post von 400 Thlr. nebst Naturalien, be⸗ stehend aus einer Ausfertigung des Uebergabe⸗ Altentheils⸗ und Ablobungsvertrages vom 4./12. Fe⸗ bruar 1851 und dem Eintragungsvermerk vom 17. Februar 1851 für kraftlos erklärt.

Salzwedel, den 6. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. [40477]

In der Aufgebotssache III. F. 6/92, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Groß⸗Strehlitz durch den Amtsrichter Wiedemann ꝛc. für Recht:

1) die Hypothekenurkunde über 48 Thaler Dar⸗ ehn, eingetragen für die Kirchenkasse zu Groß⸗

Stein in Abtheilung III. Nr. 3 auf Blatt 1 Sched⸗ itz, wird für kraftlos erklärt. 8 27) . Königliches Amtsgericht. (gez.) Wiedemann. Verkündet am 8. Oktober 1892 Groß, Gerichtsschreiber.

40487] Ausschlußurtheil. 88 Im Namen des Königs! In der Pogelschen Aufgebotssache von Köselitz, lctenz. II. F. 12/91, erkennt das Königliche Amts⸗ ericht zu Pyritz durch den Amtsrichter von Kobylecki nter dem 19. September 1892 für Recht: Das Hypothekeninstrument betreffend diejenigen 200 Thaler Kaufgeld, welche im Grundbuch von eöselitz Domänenantheil Band I. Blatt Nr. 3 in Abtheilung III. Nr. 8 für den Schneidermeister August Lüttcher und dessen Ehefrau Louise, geb. Bornfeld, aus Köselitz aus dem Kaufvertrage vom 1. Februar 1863 und den Nachträgen dazu vom . Dezember 1863 und 19. März 1864 zufolge Ver⸗ ügung vom 26. März 1864 eingetragen sind, gebildet us den Ausfertigungen der 11“ Verhand⸗ ungen vom 11. Februar 1863, 2. Dezember 1863, 20. Januar 1864 und 19. März 1864 mit In⸗ grossationsvermerk und beigefügtem Hypothekenbuchs⸗ auszug vom 26. März 1864, wird behufs Löschung der Post im Grundbuch für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots werden dem Vorbesitzer des Pfandgrundstücks, Handelsmann Markus Grünberg in Pyritz, eventuell dem Fleischermeister Ernst Vogel in Köselitz auferlegt. Rechts

Von Wegen.

[40492] Aufgebotssache.

„In der Schweiger'schen Aufgebotssache F. Nr. 2/1891 hat das Königliche Amtsgericht zu Pillau durch Urtheil vom 22. Oktober 1891 die Hypothekenurkunde über 9000 Darlehn, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 23. Januar 1880 und der 11“ vom 3. Januar 1880, eingetragen in Abtheilung III. unter Nr. 3 des den Fleischer⸗ meister Heinrich Rudolf und Johanna Amalie, geb. Umlauf, Schweigger'schen Eheleuten in Köni sberg gehörigen Grundstücks Pillau Nr. 42, und am 7. Juli 1882 umgeschrieben auf die Kaufmanns⸗ wittwe Florentine Domann, geb. Schweigger, in Königsberg, für kraftlos erklärt.

Pillau, den 29. September 1892.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 26. September 1892. rost, als Gerichtsschreiber. B

In der Michael Szezechowski'schen Aufgebotssache F. 14 de 91 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Dr. Lindau für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über 156 Thaler Kauf⸗ gelderrest, eingetragen aus dem Contracte vom 29. Mai 1873 für den Kaufmann Jacob Itzigsohn in Filehne am 31. Januar 1874 in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Michael Szezechowski in Turza ge⸗ hörigen Grundstücks Turza Band III. Blatt 48, ab⸗ getreten an den Kaufmann Simon Isaac in Lands⸗ berg a. W. und umgeschrieben für diesen am 15. Mai 1874, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 31. Ja⸗ nuar 1874 und dem Contracte vom 29. Mai 1873, wird für kraftlos erklärt. 8

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Eigenthümer Michael Szezechowski auferlegt. Dr. Lindau.

[40491]

[4048605 Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs!

In der Kohlhoff'schen Aufgebotssache, Actenz. II. F. 1/92 erkennt das Königliche G zu Pyritz durch den Amtsrichter von Kobylecki unter dem 19. September 1892 für Recht:

Das Hypothekeninstrument, betreffend diejenigen 800 Thaler Erbegelder, welche im Grundbuch von Loist Band I. Bl. Nr. 14 in Abtheilung III. Nr. 14

8 18 20. Dezember 1851 - aus dem Erbrezeß vom 7 Februar 1852 zufolge

Verfügung vom 22. März 1852 eingetragen, auf den Altsitzer Karl Abitz in Loist umgeschrieben und durch Cession auf den Maurermeister Gottlieb Kohlhoff in Bahn gediehen sind, gebildet aus der Ausfertigung Se, GErbreze d 20. Dezember 1851 des Erbrezesses vom 7. Februar 1852 mit grossationsvermerk und beigefügtem Hypothekenschein vom 22. März 1852, wird zum Zwecke der Neu⸗ bildung für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗ gebots werden dem Maurermeister Kohlhoff auf⸗

erlegt. Rechts Wegen.

Von [40055 Durch Ausschlußurtheil vom 21. September 1892 18 folgende Hypothekendocumente für kraftlos er⸗ klärt: 1) Ueber die im Grundbuche von Kirchspiel Schöppingen Band 19 Blatt 6 Rubr. III. Nr. 3 aus der Schuldverschreibung vom 13. Mai 1867 für das Sct. Antonius⸗Hospital zu Schöppingen ein⸗ getragenen 150 Thaler. 2) Ueber die im Grundbuche von Legden Band 6 Blatt 27 Abtheilung III. Nr. 2 aus der Schuld⸗ urkunde vom 1. März resp. 18. August 1883 für den Oekonomen Bernard Schulze⸗Beickel gt. Harde⸗ ling zu Isingort eingetragenen 2100 Darlehn. 3) Ueber die im Grundbuche von Kirchspiel Schöppingen Band 21 Blatt 9 Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund der Schichtung vom 13. August resp. 15. Mai 1842 für Geschwister Anna Maria Elisabeth und Anna Maria Gertrud Olepieper ein⸗ getragene Abfindung von 220 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. Ahaus, den 6. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. 3 8

[40073]

Der über die Post Abth. III. Nr. 2 des Grund⸗

buchs Band I. Art. 58 von Wittgenborn gebildete

Hypothekenbrief über 930 und 7 % Zinsen vom

14. Juli 1876 zu Gunsten der Wächtersbacher Vor⸗

schußkasse ist für kraftlos erklärt.

Wächtersbach, den 20. September 1892 Königliches Amtsgericht.

[40057] Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 28. September 1892 ist die Schuldurkunde vom 20. August 1867, auf Grund deren die Post 13 der Abtheilung III. des Artikels 404 von Langen⸗ diebach, nämlich 2914 30 Aus. Nr. 7 aa und 8a (soweit alt Y. 511 darin enthalten ist) Zweitausendneunhundertvierzehn Mark 30 Pf. Dar⸗ lehn zu 5 % für die Ehefrau des Philipp Heinrich Bach, Margarethe, geb. Traxel, in Windecken, nach Obligation vom 20. August 1867 (H. B. Band IX. S. 42) Mithaft in Artikel 655 eingetragen ist, für kraftlos erklärt worden. Langenselbold, den 30. September 1892. Koönigliches Amtsgericht. Spindler.

[40051] Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Oktober 1892. Kaiser, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bäckermeisters Heinrich Schuster zu Boxberg erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Muskau durch den Amtsrichter Pflesser für Recht:

Das Zweighypothekeninstrument über 37 Thlr. 2 Gr., eingetragen am 27. August 1873 für die unverehel. Emilie Christiane QOuos in Borberg in Abthl. III. Nr. 1 des Grundstücks Borxberg 14, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Bäcker⸗ meister Heinrich Schuster zu Boxberg auferlegt

[40251] Verkündet am 4. Oktober 1892. 8 „Auf den Antrag der Wittwe Helbing, geb. Holst, in Wandsbek, als Vertreterin des Nachlasses des weiland Brennereibesitzers Heinr. Christoph Helbing in Wandsbek, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wandsbek für Recht:

Die Schuldurkunde vom 13. Juli 1867 über ein im Schuld⸗ und Pfandprotokoll von Wandsbek Band 5 Blatt 243 protokollirtes, jetzt im Grund⸗ buch von Tonndorf⸗Lohe Band 1 Blatt 3 Abthei⸗ lung 3 Nr. 4 hypothekarisch eingetragenes, von dem enannten Helbing dem Vollhufner Peter Hinrich riedrich Helbing in Tonndorf gewährtes, mit 4 % verzinsliches Darlehn von 4000 Courant = 4800 Reichswährung und die angehängte Urkunde vom 7. März 1868, inhalts deren die Forderung an den Pastor Chemnitz in Alt⸗Rahlstedt abgetreten worden ist, 11“ werden für kraftlos erklärt. G 8

[40483] m Namen des Königs! Verkündet am 2. Juli 1892. Ruhstein, Actuar, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betr. das Aufgebot der Urkunden über die im Grundbuche von Bornberg Band I. Blatt 18 Abth. III. Nr. 1 und im Grundbuche von Ihlbeck Band I. Blatt 17 Abth. III. Nr. 9 eingetragenen Hypotheken von 200 Thlr. und 450 zum Zwecke der Kraftloserklärung, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Osten I. durch den Amtsgerichts⸗Rath Oeltzen für Recht:

Die Hypothekenurkunden über die im Grundbuche von Bornberg Band I. Blatt 18 Abth. III. Nr. 1 für Johann Tiedemann in Bornberg eingetragene

ypothek von 200 Thlr. aus der Obligation vom 30. März 1872 und über die im Grundbuche von Ihlbeck Band I. Blatt 17 Abtheilung III. Nr. 9 für Jakob Pohndorf aus Ihlbeck eingetragene Hypo⸗ thek von 450 werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten tragen die Antragsteller.

ꝛc. ꝛc. (gez.) Oeltzen. Ausgefertigt: 8 (L. S.) Ruhstein, Actuar, als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Osten.

[40045] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers Johann Longwitz in Freystadt erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg Westpr. durch den Amtsrichter Kalb⸗ fleisch für Recht:

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Freystadt Blatt 180 Abtheilung III. Nr. 9 für den Kaufmann B. L. Pottlitzer eingetragene Post von 70 Thaler nebst 6 % Zinsen seit 12. August 1868, bestehend aus einer beglaubigten Abschrift des Ein⸗ tragungsersuchens des Königlichen Kreisgerichts Rosenberg vom 11. September 1868 nebst Ein⸗ tragungsvermerk vom 20. Oktober 1868, der Aus⸗ fertigung des Wechselurtheils des Königlichen Kreis⸗ gerichts Rosenberg vom 25. August 1868, dem Wechsel vom 12. Mai 1868 über 70 Thaler, zahl⸗ bar per 12. August 1868, und dem Hypothekenbuch⸗ auszug vom 20. Oktober 1868, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Rosenberg Westpr., den 5. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. I. 8

[40254 Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Oktober 1892. Referendar Schmidt, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Ackerwirths Michael Wieczorek in Osinin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Tonn in Mogilno, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labischin durch den Ametsrichter Stenzel für Recht:

Die aus einer Ausfertigung des Ausschlußurtheils vom 10. August 1878 und einer beglaubigten Ab⸗ schrift der alten Zweighypothekenurkunde gebildete neue Zweighypothekenurkunde über diejenigen 605 Thaler 24 Sgr. 3 Pf., welche von den auf dem Grundstücke des Antragstellers Osinin 3 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 34 aus dem Vertrage vom 5. November 1873 eingetragenen 3850 Thaler am 6. August 1874 auf den Namen der Catharina Wieczorek, geb. Grajek, in Osinin umgeschrieben worden sind, wird für kraftlos erklärt.

[40058]8 Im Namen des Königs! Verkündet am 28. September 1892 Brüning, Gerichtsschreiber.

In Au gebots achen ]

1) der Wittwe August Bade zu Altenbeken, welche das Aufgebot der Hypothekenurkunde über folgende im Grundbuch von Buke Bd. 1 Bl. 31 S. 227 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post: Auf Nr. 2 und 3 der I. Abtheil. 81 Thlr. Courant an Vorschüssen mit 5 % Zinsen und Kosten laut Obligation vom 31. Januar 1828 für Anna Maria Adam zu Alten⸗ beken eingetragen ex decr. vom 23. März 1844,

2) der Wittwe Bernard Freitag, des Franz Tegethoff, Joseph Menne und Heinrich 1 sämmtlich zu Altenbeken und vertreten durch den Rechtsanwalt Fischer zu Paderborn, welche das Auf⸗ gebot der Hypothekenurkunde über folgende im Grundbuch von Buke Bd. 88 Bl. 28 S. 109 Abth. III. Nr. 3, Bd. 90 Bl. 17 S. 66 Abth. III. Nr. 8, Bd. 120 Bl. 42 S. 191 Abth. III. Nr. 3, Bd. 91 Bl. 41 S. 173 Abth. III. Nr. 5 einge⸗ tragene bezw. übertragene Post: Für Johann und Georg Freitag und zwar für jeden 15 Thaler Ab⸗ findung laut Urkunde vom 10. Oktober 1846 einge⸗ tragen zufolge Verfügung vom 15. November 1847 beantragt haben, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichts⸗Rath Deum⸗ ling für Recht:

„Die obengedachten Hypothekenurkunden werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last.

Paderborn, den 30. September 1892.

Gerichtsschreiberei II. des Königl Amtsgerichts. 140072]

Die nachstehend bezeichneten Urkunden:

1) Die Schuldurkunde vom 4. Oktober 1874 (mit

Eintragungsvermerk vom 9. Oktober 1874) über 1600 Thaler Courant, eingetragen zu Gunsten des Brinksitzers Friedrich Helmke Nr. 19 in Hainholz im Hypothekenbuch von Hannover Bezirk XIV. Abtheilung I. Band I. Fol. 46 Pag. 91 Nr. 3 jetzt im Grundbuch von Hainholz Band I. Blatt 38 Abtheilung III. Nr. 1 auf Abbauerstelle Nr. 46, die Schuldurkunde vom 31. Dezember 1874 (mit Eintragungsvermerk vom 14. Januar 1875) nebst angefügter Cessionsurkunde vom 11. Fe⸗ bruar 1876 (mit Eintragungsvermerk vom 15. Februar 1876) über 600 Thaler Courant (= 1800 ℳ) eingetragen ursprünglich zu Gunsten des „Hausbesitzers Johann Friedrich Busse zu Hainholz, darnach des Brinksitzers F Helmke in Hainholz im Hypotheken⸗ uüche von Hannover Bezirk XIV. Abtheilung I. Band I. Fol. 46 Pag. 92 Nr. 4 jetzt im Grundbuch von Hainholz Band I. Blatt 38 hte nang III. Nr. 2 auf Abbauerstelle Nr. 46 Zu Hainholz, 1 Pes Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. Hannover, den 4. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht.

*

Königliches Amtsgericht. VH.

[40249]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts ist die Hypothekenurkunde über die auf Blatt Nr. 12 Schützendorf ven; III. Nr. 3a eingetragene

hl klört

Post von noch 470 rn. für kraftlos e

worden. Bernstadt i. Schl., den 6. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Oktober 1892. Daszkiewicz, Gerichtsschreiber

[40075]

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo⸗

thekenposten und Hypothekenbriefen, hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Neidenburg durch den Assessor Forstreuter für Recht erkannt:

I. Alle unbekannt Berechtigten betreffs der Hypo⸗ thekenpost von 63 Thaler 5 Sgr. 1 Pf., Eltern⸗ erbtheil der Eva Gottliebe Royek aus Jablonken auf Grund des Martin und Anna, geb. Kikolski, Royek⸗ schen Erbrezesses vom 2. Februar 1870, 27. Januar 1871 und 28. April 1871 mit fünf Procent Zinsen zufolge Verfügung vom 19. Mai 1871 in dem Grundbuch von Fablonken Nr. 5 in Abth. III. Nr. 6 eingetragen und in das Grundbuch von Jablonken Nr. 90 in Abth. III. Nr. 2 zur Mithaft üelrcragen, werden mit ihren Ansprüchen ausge⸗

ossen.

II. Nachbenannte Hypothekenbriefe:

1) vom 10. Juli 1853 über die im Grundbuche von Bartkengut Nr. 15 in Abth. III. Nr. 5 auf Grund des Elisabeth Raytzig'schen Erbvergleichs vom 9. Januar 1853 mit fünf Prozent Zinsen zufolge Verfügung vom 10. Juli 1853 eingetragenen und in das Grundbuch von Bartkengut Nr. 25 und Nr. 43 zur Mithaft übertragenen 35 Thaler 3 Sgr. 3 Pf. mütterlicher Erbgelder des Martin Raptzig,

2) vom 22. November 1882 über die im Grund⸗ buche von Gutfeld Nr. 13 in Abth. III. Nr. 17 c, d und 5 für den Altsitzer Johann Gardiewski in Frankenau mit 77 17 und für die Gardiewski⸗ Borkowitz⸗Cybulla⸗Karkuth'sche Subhastationsmasse mit 171 95 auf Grund des am 13. Septem⸗ ber 1882 publicirten Zuschlagsurtheils vom 12. Sep⸗ tember 1882 und der Kaufgelderbelegungs⸗Verhand⸗ lung vom 20. November 1882 zufolge Verfügung vom 8. Februar 1883 eingetragenen und in letzt⸗ genannter Höhe von 171 95 am 3. September 1883 für den Altsitzer Johann Gardiewski umge⸗ schriebenen Kaufgelderrückstandes,

3) vom 2. April 1845 über die im Grundbuche von Napierken Nr. 3 in Abth. III. Nr. 4 aus der Schuldurkunde vom 28. März 1845 mit sechs Pro⸗ zent Zinsen für den Landgeschworenen Ferdinand Balla aus Kischienen zufolge Verfügung vom 2. April 1845 eingetragenen 60 Thaler,

4) vom 31. Dezember 1845 über die im Grund⸗ buche von Powiersen Nr. 9 in Abth. III. Nr. 1 aus der Schuldurkunde vom 20. September 1845 mit sechs Procent Zinsen für den Köllmer Andreas Schimanski in Saleschen auf Grund der Verfügung vom 31. Dezember 1845 eingetragenen 49 Thaler, werden behufs Löschung der genannten Posten für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

Forstreuter.

[40054] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Lügumkloster vom 3. Oktober 1892 ist der Erbkontrakt vom 5. März 1883, aus welchem für Marie Kjestine Sörensen in Borrig im Grund⸗ buche von Borrig Bd. I. Bl. 12 Abth. III. Nr. 2 1 1000 eingetragen stehen, für kraftlos erklärt worden.

Lügumkloster, den 7. Oktober 189:2

Königliches Amtsgericht.

//˖˖-——C—C———— 8

[40042] Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Oktober 1892.

Niemann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag

1) des Sechstelhöfners Fritz Kattenhorn in Sand⸗

beckerbruch, als Vertreter seiner und seiner weiland Ehefrau Adelheid, geb. Steeneck, minderjährigen Kinder,

2) des Sechstelhöfners Conrad Steeneck in

Scharmbeck, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterholz durch den Amtsrichter Daniel für Recht:

Die gerichtliche Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 5. März 1867 über 67 Thlr. Courant, einge⸗ tragen zu Lasten des Sechstelhöfners Hermann Dietrich Steeneck zu Scharmbeck und zu Gunsten der Geschwister Conrad und Adelheid Steeneck zu Scharmbeck im hiesigen alten Hypothekenbuche des Bezirks VII. Abtheilung I. Band II. Fol. 236 pag. 183 Ilfd. Nr. 3 und von dort übertragen in das Grundbuch von Scharmbeck Blatt 196 Ab⸗ theilung III. Nr. 1, wird für kraftlos erklärt.

8 (gez.) Daniel.

Ausgefertigt: (L. S.) Niemann, Secretär,

Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgericht

84

Im Namen des Königs! Verkündet am 21. September 1892. Lange, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot eingetragener Forderungen, hat das Königliche Amtsgericht zu Habelschwerdt durch den Amtzrichter Lorentz für Recht erkannt:

Die unbekannten Berechtigten des auf Nr. 3 Urnitz in Abtheilung II. unter Nr. 1 für die sechs Veit'schen Kinder erster Ehe eingetragenen Mutter⸗ gutes von zusammen 120 Floren und der sonstigen Berechtigungen aus dem gerichtlich confirmirten Ehe⸗ contract des Franz Veit und der Wittwe Elisabeth Sommer aus Ebersdorf werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten fallen dem Bauer Wilhelm Kuschel zur Last.

[40252]

[40069] Bekanntmachung. 1 Die unbekannten Gläubiger der auf Gusenofen Nr. 36 Abth. III. Nr. 1 eingetragenen Post von 59 Thlr. 45 Sgr. sind durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Hohenstein Ostpr., den 29. September 1892.

Königliches Amtsgericht. I.

eutschen Reichs⸗A

zum ½ 242.

Zweite Beilage nzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 13. Oktober

Staats⸗Anzeiger.

1892.

ee

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

ra

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften 8 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen “*“

[40076] Bekanntmachung.

Nachdem das Aufgebot der auf dem Grund⸗ buchblatte Kochczütz Nr. 36 Abtheilung III. Nr. 2 für Johann Drapatz aus Kochezütz eingetragenen Post von 50 Thaler formgerecht erfolgt ist, hat das Königliche Amtsgericht zu Lublinitz am 29. Sep⸗ tember 1892 für Recht erkannt:

Die bekannten, sowie die unbekannten Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger des eingetragenen Gläu⸗ bigers Johann Drapatz aus Kochcezütz werden mit ihren Ansprüchen auf die Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchblattes Kochczütz Nr. 36 eingetragene Post von 50 Thalern ausgeschlossen. Lublinitz, den 29. September 1892..

Königliches Amtsgericht.

[40044] Bekanntmachung. In der Horstmann'schen Aufgebotssache F. 13/92 ist am 5. Oktober 1892 nachstehendes Ausschluß⸗

urtheil verkündet worden: 8 Der Gläubiger Peter Poll und bezw. dessen unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die in das Grundbuch von Wollenthal Bl. 18. in Abtheilung III. Nr. 16 zufolge Verfügung vom 21. Mai 1852 ö Post von 58 Thlr. 10 Sgr. aus dem Urtheile vom 11. Juli 1851 aus⸗ geschlossen. Pr. Stargard, den 7. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. 8

[40059] 3

Die unbekannten Inhaber folgender Posten:

a. von 38,15 Sgr. 112 Pf. mit 5 % verzins⸗ liche Erbegelder der 6 Geschwister Bartholomäus, Joseph, Eva, Valentin, Jacob und Georg Strachowski (Strachanowski) auf Bl.⸗Nr. 17 (früher Nr. 19) Kaminietz Abth. III. Zffr. 1 zufolge Verfügung vom 11. März 1839 eingetragen;

b. 50 Thlr. Ueberlassungsgelder der Balbina Kozlowska auf Bl.⸗Nr. 8a Gr. Swigtnik Abth. III. Nr. 2 zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1846 eingetragen 1

sind nüt ihren Ansprüchen darauf durch Urtheil vom heutigen Tage gusgeschlossen. 8 8

Gnesen, den 6. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht

11“

[40071] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 4. Oktober 1892 sind die Gläubiger und resp. deren Rechtsnachfolger der nachbezeichneten Hypotheken⸗

osten: 1 s der im Grundbuche von Tarnowko Band II. Blatt Nr. 54 für den Hermann August Griefnow in Abtheilung III. unter Nr. 21 eingetragenen Hypothekenantheile: 8 6 a. von der Specialmasse Stefan Tarnowski ein Antheil von 2 70 ₰, von der Specialmasse Magdalena Kabot, ver⸗ ehelichte Meißner, ein Antheil von 43 67 ₰,

von der Specialmasse Lewin Gutkind ein⸗

Antheil von 30 90 ₰, von der Specialmasse Johann Busse ein An⸗ theil von 1 18 ₰, 8 . von der Specialmasse Kaufmann Salinger ein Antheil von 0,69 ℳ,

von der Specialmasse J. Salinger ein An⸗ theil von 3 43 ₰, sämmtlich mit 5 %.

seit dem 27. Juni 1877 verzinslich,

II. der im Grundbuche von Obornik Band III. Blatt Nr. 131 für den Rechtsanwalt Toporski in Abtheilung III. eingetragenen Poste: 8

a. Nr. 4 von 5 Thlr. 16 Sgr.,

b. Nr. 5 von 13 Sgr., zur Mithaft eingetragen auf dem Blatt Nr. 319 des Grundbuchs von Obornik verzeichneten Grund⸗

stücke, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf

diese Post ausgeschlossen. . Obornik, den 5. Pttoher 189939 8 Königliches Amtsgericht.

[40064] Im Namen des Königs! Verkündet am 28. September 1892. Piontek, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Häuslers Franz Friedek zu Reitersdorf und der Kinder bezw. Miterben der am 25. August 1875 zu Reitersdorf verstorbenen Häuslersfrau Barbara Friedek, geb. Kottusch, nämlich:

a. Franz Friedek, Einlieger in Reitersdorf,

b. Susanna Friedek, Häuslertochter daselbst, Pen; verehl. Häusler Wieczorek, zu Dobrau. arianna, verehl. Häusler Franz Thiel, zu Körnitz, 8 11““ Johann Friedek, Häuslerssohn in Reitersdorf, Franziska, verehl. Gastwirth Erdmann Ciecior, zu Reitersdorf, betreffend das Aufgebot des Grundstücks Bl. 7 Reitersdorf, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Ober⸗Glogau durch den Amtsrichter Herrmann für Recht: Es werden alle Diejenigen, welche Eigenthum oder andere zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Realrechte an das Grundstück Bl. 7 Reitersdorf geltend zu machen haben, damit und mit ihren Widersprüchen gegen Eintragung der Antragsteller als Eigenthümer aus⸗

geschlossen. Die Kosten des Aufgebots haben die

[40060] Bekanntmachung. Durch das am 29. September 1892 verkündete Ausschlußurtheil sind der Johann Gottfried Schoen⸗ felder, der Johann Gottlieb Grimm und deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die in der III. Abtheilung des Grundbuchs von Nr. 6, Nr. 106, Nr. 3, Nr. 23, Nr. 22, Nr. 15 und Nr. 27 ven. Louisdorf eingetragene, folgendermaßen lautende ost: „Unterm 3. April 1843 hat sich der Besitzer dieser Stelle, Gottlieb Schoenfelder, verpflichtet für den Fall, daß er dieselbe über 600 Thlr. verkaufen sollte, den Mehrbetrag mit seinem Sohn Johann Gottfried Schoenfelder und dem Sohn erster Ehe seiner ver⸗ storbenen Ehefrau Johanne Eleonore Schoenfelder, verwittwet gewesenen Grimm, geb. Quardon, Na⸗ mens Johann Gottlieb Grimm zu theilen und hat dafür sowie für etwaige Beitreibungskosten diese Stelle verpfändet. Vermerkt zufolge Verfügung vom 4. Juni 1845. ausgeschlossen. Strehlen, den 29. September 1892. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 28. September 1892. Piontek, als Gerichtsschreiber. 1 Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Grafen Roger von Seherr⸗Thoß auf Rosnochau, vertreten durch den Rechtsanwalt von Schlebrügge zu Ober⸗ Glogau, betreffend das Aufgebot des Grundstücks Bl. 9 Rosnochau behufs Berichtigung des deg. thums auf seinen Namen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ober⸗Glogau durch den Amts⸗

richter Herrmann für Recht:

Es werden alle Diejenigen, welche Eigenthum oder andere zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende Realrechte an das Grundstück Bl. 9 Rosnochau geltend zu machen haben, damit und mit ihren Widersprüchen gegen die Eintragung des Antragstellers als Eigenthümer ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Herrmann. 8 8

[40063]

Im Namen des Königds! Verkündet am 5. Oktober 1892. Großmann, Gerichtsschreiber. 1“

Auf den Antrag des Besitzers Johann Leik zu Waplitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Le Blanc zu Hohenstein erkennt das Fntehe Amtsgericht zu Hohenstein durch den Amtsrichter Arendt für Recht:

Der eingetragene Gläubiger oder dessen Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Waplitz Nr. 2 Abthl. III. Nr. 4 für den Instmannssohn Michael Rückwald ein⸗ getragene Post von 23 Thlr. 4 Pf. nebst 5 % Finsen ausgeschlossen. Kosten fallen dem Antrag⸗ steller zur Last. 88

V.

[40484]

Aüsgefertigt . Hohenstein, den 8 1 1892 einicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[40488] Ausschlußurtheil. Verkündet am 23. September 1892. Ref. Saßnick, als Gerichtsschreiber.

In der Müller'schen Aufgebotssache, betreffend das Aufgebot des im Grundbuche des Grundstücks Königs⸗ berg, Sackheimer Mittelgasse Nr. 9, in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 5 aus dem Kaufvertrage vom 29. Juli 1874 für die Maschinenbauer Carl und Auguste, geb. Schulz, Mattern'schen Eheleute, ein⸗ getragenen Kaufgelderrests von 400 Thlrn. = 1200 ℳ, erkennt das Königliche Amtsgericht. X. zu Königs⸗ berg durch den Amtsgerichts⸗Rath Alexander für

echt:

I. Die Maschinenbauer Carl und Auguste, geb. Schulz, Mattern’'schen Eheleute, sowie alle etwa sonst Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche des Grundstücks Königsberg, Sackheimer Mittelgasse Nr. 9, in Abtheilung III. unter Nr. 5 aus dem Kaufvertrage vom 29. Juli 1874 für die Maschinenbauer Carl und Auguste, geb. Schulz, Mattern'schen Eheleute eingetragenen Kaufgelderrest von 400 Thlrn. = 1200 aus⸗ geschlossen. 8

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Grundstückseigenthümer Arbeiter Friedrich Mueller hier auferlegt.

[40481] Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs! II. F. 13/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pyritz durch den Amtsrichter von Kobylecki unter dem 19. September 1892 für Recht: 1— Mit Ausnahme des Elias Jacob und seiner Tochter Eva Jacob in Amerika werden die Rechts⸗ nachfolger des Handelsmanns vekuc bt Rosenau aus Pyritz, für welchen im Grundbuch von Köselitz Domänenantheil Band I. Blatt Nr. 3 in Abthei⸗ lung III. Nr. 6 Restkaufgelder in Höhe von noch 155 Thalern aus dem Kaufpertrage vom 21. April 1859 haften resp. umgeschrieben sind, mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post zum der Löschung im Grundbuch ausgeschlossen. em Elias Jacob und seiner Tochter Eva Jacob werden ihre vermeintlichen Ansprüche vorbehalten. Die Kosten des Aufgebots werden dem Vorbesitzer des Pfandgrundstücks, Han⸗ delsmann Markus Grünberg in Pyris⸗ eventuell dem Fleischermeister Ernst Vogel in Köselitz auf⸗

tragsteller zu tragen. 1

erlegt. Von Rechts

In der Bogel'schen Aufgebotssache von Köselitz

[40480] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Torgau vom 5. Oktober 1892 werden die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 20 Thlr. Kaufgelderrest, eingetragen für Johann Andreas Hanke und dessen Ehefrau Johanne Christiane, geb. Becker, von Gräfendorf in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 des dem Bodenarbeiter Friedrich Wilhelm Winkler in Stötteritz gehörigen Grund⸗ stücks Gräfendorf Nr. 4 aus dem Kaufvertrag vom 1. Juli 1829 mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. . Torgau, 5. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht.

[40489] Bekanntmachuug. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ zu Brieg vom 7. Oktober 1892 sind die

echtsnachfolger der verstorbenen Anna Weidin (Weide), eingetragenen Gläubigerin der auf den Grundbuchblättern der dem Häusker Daniel Schlachta und seiner Ehefrau Rosina, geb. Adler, bez. dem Gärtner Gottlieb Lipke, bez. dem Gärtner Christian Frenzel I. zu Stoberau gehörigen Grundstücke Nr. 3c., bez. 17 c., bez. 137 Stoberau in Abth. II. unter Nr. 121, bez. 31, bez. 131 eingetragenen Aus⸗ stattung, mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen worden. Brieg, den 8. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

[40524] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Ehefrau Anna Puls, geb. Claus, zu Ar⸗ bergen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dücker in Altona, klagt gegen ihren Ehemann Heinrich Wilhelm August Abolf Puls, früher in Kirchstein⸗ beck, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Donnerstag, den 5. 1893, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 6. Oktober 1892.

1 Thon, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40468] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Maurer Ernestine Starke, geb. Aurich, zu Fraustadt, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wolff in Lissa, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Carl Starke, zuletzt in Fraustadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Lissa, Bz. Posen, auf den 25. Januar 1893, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. 8

Lissa, den 6. Oktober 1892.

Kaute, 8 3

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40469] rsseneg.

Der Besitzer August Krueger in Schönwalde, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Furbach in Konitz, klagt gegen seine Ehefrau Auguste Krueger, geb. Weinkauf, unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Konitz auf den 25. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. R. 19/92.

Konitz, den 6. Oktober 1892. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Tilsner, [40464] Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Wilhelmine Brunsch zu Magde⸗ burg und deren uneheliches Kind, Frieda Brunsch, vertreten durch seinen Vormund, den Lehrer Otto Wienecke zu Magdeburg⸗Neustadt, im Prozeß ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Schultz zu Magdeburg, klagen gegen den Knecht Friedrich Blume aus Neu⸗Smolno, jetzt in unbekannter Ab⸗ wesenheit, aus einer außerehelichen Schwängerung mit dem Antrage:

1) den Beklagten als Vater des von der unver⸗ ehelichten Wilhelmine Brunsch am 27. September 1891 außerehelich geborenen Kindes Frieda Brunsch zu erachten und als solchen zu verurtheilen:

a. an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochen⸗ kosten 30,00 ℳ, 8.

b. an Alimenten für das Kind vom 27. Sep⸗ tember 1891 bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre desselben jährlich 120,00 ℳ, zahlbar in vierteljähr⸗ lichen Raten im Voraus, zu zahlen,

c. dem Kinde das gesetzliche Erbrecht in den der⸗ einstigen Nachlaß des Beklagten vorzubehalten.

2) Das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlich Amtsgericht zu Magdeburg, Domplatz 9, Zimmer Nr. 11, auf den 20. Dezember 1892, Vor mittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentliche Zustellung wird dieser Auszug der Klage Bekann gemacht.

Magdeburg, den 7. Oktober 1892.

Schwabedal, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 2

[40465] Oeffentliche Zustellung. Die Handlung in Firma Alfred Weidner, treten durch deren alleinigen Inhaber, Baumeister Marx Ziegra zu Charlottenburg, Englischestr. Nr. 21 vertreten durch die Rechtsanwälte Cannedt un Mühsam zu Berlin, klagt gegen den Kaufmann Friedrich Vorrath zu Berlin, Auguststr. 37, be Reich, aus einem Wechsel im Wechselprozeß, mi dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver urtheilen, der Klägerin 1767 05 und 6 Zinsen seit 25. Juni 1891, sowie 53 60 Wechselunkosten zu zahlen, auch das Urtheil für vor läufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Be klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die vierzehnte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, au den 22. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug de Klage bekannt gemacht. Berlin, den 6. Oktober 1892.

Fiedler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 14. Kammer für

Handelssachen.

[40233] Oeffentliche Zustellung. Der Bäckermeister Friedrich Schallert in Schkeuditz vertreten durch den Rechtsanwalt Schnauß ir Leipzig, klagt gegen den Baumeister Andreas Bauer früher in Leipzig⸗Plagwitz, jetzt unbekannten Auf enthalts, aus Wechsel, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zur Zahlung von 15 000 sammt 6 % Zinsen seit dem Tage der Klag zustellung zu verurtheilen, das Urtheil auch für vor läufig vollstreckbar zu erklären. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die erste Kammer für Handelssache des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf de 2. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug de Klage bekannt gemacht.

Leipzig, am 8. Oktober 1892.

Hübschmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40466] Oeffentliche SeFeqang.

Der Kaufmann Adolf Adler in Ratibor klag gegen den früheren Commis, späteren Bergprakti⸗ kanten Heinrich Hoboth, früher zu Ratibor, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Waarenkaufgeschäftern vom 7. August, 23. November und 7. Dezembe 1888, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlun von 31 50 nebst 6 % Zinsen seit der Klage zustellung zu verurtheilen und das Urtheil für vor läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit vor das Königliche Amtsgericht zu Ratibor auf den 21. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ratibor, den 8. Oktober 1892.

Friemelt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[40467] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirth Wolbert Metz zu Völlenerfehn vertreten durch die Rechtsanwälte Wellenkamp und Dr. Klußmann zu Osnabrück, klagt gegen den Schmied Wilhelm Brüggenhagen aus 9eee jetzt unbe kannten Aufenthalts, wegen Auflassung mit dem Antrage, daß Beklagter schuldig erkannt werde, dem Kläger die Eintragung des Klägers als Eigenthümer der im Grundbuche von Berge, Band II. Blatt 72 verzeichneten Neubauerei Haus Nr. 93 zu Berge von 1 ha 7 a 51 qm zu bewilligen oder doch dem Kläger diesen EI aufzulassen, eventuell die Zwangsversteigerung dieser Immobilien zur Bei⸗

treibung der darauf im Grundbuche Abth. III. Nr. 2

eingetragenen hypothekarischen Forderungen von 600 mit 4 % Zinsen seit 1. November 1881 und von 750 mit 4 % Zinsen seit 1. März 1881 zu bewilligen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Osnabrück auf den 22. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Meyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[40470200 Die Agnes, treten durch

eb. Bülles, in Dommerswinkel, ver⸗ echtsanwalt Oster in Aachen, klagt gegen ihren Ehemann Wirth Peter Joseph Brendt u Dommerswinkel, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen Parteien bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, Güter⸗ trennung verordnen, Parteien zur Auseinander⸗ setzung vor den Ker Notar Adams zu Aachen verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen.“’ Termin zur mündlichen Verhandlung des

klären, und laden den Beklagten zur mündlichen

Rechtsstreits d Civilkammer des Königlichen