1892 / 244 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

auf edlen reinen Voraussetzungen auferbaut, steht mit der Sitte in Widerspruch, und der guten Sitte darf niemand, auch nicht der Reinste, ungestraft Trotz bieten. So gut jedes äußere eichen der Höflichkeit nach Goethe's Ausspruch einen tiefen sittlichen hat, so auch die äußeren Formen der guten Sitte, deren Inne⸗ haltung die Menge unerbittlich von dem Einzelnen verlangt. Die heftige, unsagbar traurige Lösung des Conflicts wird im „Galeotto“ frei⸗ lich durch übereifrige Zuträger von außen her beschleunigt und ins Grausige gesteigert. Wenn man aber den Schwer⸗ punkt der Handlung da sucht, wohin ihn der Dichter verlegt hat, so staunt man über die Feinheit der psychologischen Ent⸗ wickelung, über die dramatische Kraft, die während des ganzen Abends die Zuschauer im Bann hält. Nur einen Augenblick im zweiten Act fällt ein triviales Mittel auf, das der Dichter zur Steigerung der Handlung heranzieht und das in diesem Rahmen beinahe grob er⸗ scheint, aber mit dieser einen Ausnahme verläuft alles glatt und annend. . 1 p Die Darstellung ließ nichts zu wünschen übrig. Herr Kainz hat seinen Ernesto von früher vereinfacht und veredelt. Er stellt die auälende Unruhe des feinbesaiteten leidenschaftlichen Gemüths, in dem das rohe, täppische Eingreifen der spottlustigen Menge schrille Disharmonien weckt, in dem nervösen und doch maßvollen Spiel der Hände, in dem unruhigen Zucken des Mundes, in dem düstern, sinnenden Blick, der Augen ergreifend dar. Die bittere Qual seines Innern liest man von seinem Antlitz ab, man sieht den Wechsel der Empfindungen, die allmählich zu wildem Trotz, zu heißer Leidenschaft anwachsende Verzweiflung, die die Mutter jener Entschlüsse ist, welche die leichtfertige Léüge der Menge zur Wahrheit werden lassen. Herr Nissen gab den Do Manuel, den zärtlichen Gatten und bäterlichen Freund, dessen Herz von den gut gemeinten Einflüsterungen diensteifriger Freunde mit unedlen Ge⸗ danken vergiftet wird, krafwwoll und doch mit einfachem Ausdruck. Die weibliche Hauptrolle spielte Frau Petri; sie führte ihre schwierige Aufgabe, eine ebenso reine Gattin, wie zärtliche Freundin zu sein, sehr geschickt durch und verfügte jedenfalls über mehr ruhige Wärme und Innerlichkeit des Spiels, als man erwarten durfte.

Der Aufführung, die mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde, wohnten Seine Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen bis zum Schluß bei.

Sg Sing⸗Akademie. 8 1

Herr Hermann Genß, Pianist und Componist aus Mainz, woselbst er ein Conservatorium leitet, trat gestern mit einem eigenen Concert hier zum ersten Mal hervor. Seine Ouverture zu einem „Trauerspiel“ für großes Orchester ist ein sehr schätzbares Werk. Das Hauptmotiv, langsam zur Moll⸗Sexte auf⸗ und niedersteigend, ist geschickt verwendet, wird später durch ein sanftes, sehr melodiös gehaltenes Thema abgelöst und kehrt zum Schluß wieder, der sich dann zur Dur⸗Tonart wendet. Stilvoll durchgeführt und schwungvoll in seinen Motiven ist auch das Klavier⸗Concert, das nur im ersten Satz einige Längen enthält. Eine entschiedene Begabung für die Behandlung des Orchesters war auch in einem Symphoniesatz zu erkennen, dessen Inhalt durchweg Selbständigkeit der Erfindung verräth. Das Clavier⸗Concert trug der Componist selbst vor. Lebhafter und wohlverdienter Beifall folgte seinen Werken, bei deren Aufführung sich das Phil⸗ harmonische Orchester unter Herrn Professor Rudorff's Leitung sehr wirksam betheiligte. Die Sopranistin Frau Schott⸗Mohr aus Mainz, welche in dem Concert mit⸗

wirkte, trug mit viel dramatischer Lebendigkeit Weber'’s Freischütz⸗Arie „Wie nahte mir der Schlummer“ vor. Die Stimme klingt in der Höhe etwas scharf, auch schwankte mitunter die Into⸗ nation. Unter den Liedern von Bungert, Schubert, Mascagni und Schumann gelangen ihr die beiden letzten „Entsagung“ und „Marien⸗ würmchen“ am besten. Letzteres wurde auf Wunsch wiederholt. Den Schluß des Concerts bildeten Klaviervorträge von Brahms, Chopin und Liszt, welche der Concertgeber technisch sicher und fein schattirt zu Gehör brachte.

Am Montag gelangt im Königlichen Opernhause „Djamileh“ mit den Damen Rothauser und Urbanska, den Herren Philipp, Lieban und Schmidt zur Darstellung. Darauf folgt „Cavalleria rusticana“ und das Tanzbild „Slavische Brautwerbung“. Am Dienstag findet der zweite Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle im Königlichen Opernhause statt. Unter anderem wird eine symphonische Dichtung „Vyserad“ des in letzter Zeit viel genannten Componisten Smetana, des Autors der Oper „Die verkaufte Braut“ zur Aufführung kommen.

Der Spielplan der Königlichen Oper für die Zeit vom 16. bis 22. Oktober lautet: Sonntag: Zum 300. Mal „Lohengrin“. Montag: „Djamileh“, „Cavalleria rusticana“, „Slavische werbung“. Dienstag: 2. Symphonie der Königlichen Kapelle. An ang 7 ½ Uhr. Mittwoch: „Djamileh“, „Der Dorfbarbier“, „Cavalleria rusticana“. Donnerstag: „Djamileh“, „Alessandro Stradella“. Freitag: „Djamileh“, neu einstudirt: „Lucia von Lammermoor“. Sonnabend: „Tannhäuser“.

Das Königliche Schauspielhaus bleibt am Dienstag geschlossen. Am Mittwoch ist Shakespeare's „Sturm“ mit der Taubert'schen Musik. Donnerstag findet „Das heilige Lachen“ von E. von Wildenbruch mit der Musik von Ferdinand Hummel statt. Freitag „Columbus“ von Carl Werder. Sonnabend ist „Der neue Herr“. Der Montag bringt eine Wiederholung „Der Widerspenstigen Zähmung“ in der Kohlrausch'schen Uebersetzung. Auch für Sonntag ist diese Vorstellung in Aussicht genommen.

Im Deutschen Theater finden morgen, am Dienstag und Sonnabend Wiederholungen von „Galeotto“ statt. Am Montag werden „Die Kinder der Excellenz“ gegeben. Am Mittwoch und Freitag kommen „Der Misanthrop“ und „In Civil“ zur Auffü hrung. Für Donnerstag ist „Faust“ angesetzt.

Im Berliner Theater wird Kleist's „Käthchen von Heil⸗ bronn“ mit Agnes Sorma in der Titelrolle und Ludwig Barnay als Wetter vom Strahl morgen Nachmittag, am Dienstag und Donners⸗ tag gegeben. Die jüngste Neuheit, Björnson's Schauspiel „Ein Fallissement“ kommt morgen Abend, am Mittwoch und am Freitag (8. Abonnements⸗Vorstellung) zur Aufführung. Am Montag und Sonnabend geht der „Hüttenbesitzer“ in Scene, mit Nuscha Butze, Agnes Sorma, Ludwig Barnay und Ludwig Stahl in den Haupt⸗ rollen.

Im Lessing⸗Theater wird der Schwank „Die Orientreise“ von Oscar Blumenthal und Gustav Kadelburg auch in der kommenden Woche ohne Unterbrechung auf dem Spielplan bleiben.

Der Beginn der morgigen Sonntag⸗Nachmittags⸗Vorstellung von „Kabale und Liebe“ im Wallner⸗Theater zu halben Preisen ist auf 3 Uhr festgesetzt Abends um 7 ½ Uhr geht die Jacobson’sche Posse „Der Mann im Monde“ in Scene.

Der Spielplan des Kroll'schen Theaters für die laufende Woche stellt sich wie folgt: Sonntag: „Die Zauberflöte“, Montag:

„Die weiße Dame“, Dienstag: „Lucia von Lammermoor“ (letztes

Gastspiel von Frau Etelka Gerster in der Titelpartie), Mittwoch: „Abu Hassan“, darauf: „Der Trompeter von Säckingen“, Donners⸗ tag: „Die lustigen Weiber von Windsor“, Freitag: unbestimmt Sonnabend: „Oberon“ (Frau Moran⸗Olden als Rezia). 2

Im Theater Unter den Linden wird demnächst die Sängerin Sofie David gastiren, für die R. Genée einen Ge⸗ E“ soeben fertig gestellt hat. Die erste Aufführung soll am 26. oder 27. Oktober stattfinden.

Die morgige Vorstellung von „Onkel Bräsig“ im Thomas⸗ Theater wird zunächst die letzte Sonntags⸗Aufführung des Reuter'’schen Lebensbildes sein, da der Vereins⸗Prasiden!⸗ von Fricke voraussichtlich am Mittwoch zum ersten Male in Scene gehen wird.

Morgen, Mittags 12 Uhr, findet in der Philharmonie die öffentliche Hauptprobe zum ersten Philharmonischen Concert unter Hof⸗Kapellmeister Dr. Hans Richter's Leitung statt. Das Concert selbst findet, wie bereits mitgetheilt, am Montag Abend 7 ½ Uhr statt.

„Im Concerthause wird das Montags⸗Concert eine Ge⸗ dächtniß⸗Vorfeier zum Geburtstage des Hochseligen Kaisers Friedrich unter Mitwirkung des Tenoristen Herrn Friedmann, der einen Psalm und „Des Volkes Klage“ eigener Composition singen wird, bilden. Der zweite Theil wird durch die National⸗Hymne ein⸗ geleitet werden. Im 5000. Concert am Mittwoch wird Frau Etelka Gerster eine Scene und Arie aus der „Traviata“ und den L'’Estasi⸗ Walzer von Arditi singen.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Wiesbaden, 15. Oktober. (W. T. B.) Der Groß⸗ herzog von Mecklenburg⸗Schwerin ist heute früh hier eingetroffen und am Bahnhofe von den Großfürsten Alexis und Michael Michaelowitsch empfangen worden. Die Groß⸗ herzogin wird heute Abend eintreffen.

Pest, 15. Oktober. (W T. B.) Die ungarische D legation hat die Berathung des auswärtigen Budge im Plenum auf Mittwoch festgesetzt.

St. Petersburg, 15. Oktober. (W. T. B.) Kaiser, die Kaiserin und die Großfürstin Penia sind gestern Abend wieder in Gatschina eingetroffen. Como, 15. Oktober. (W. T. B.) Infolge des heftigen Sturzregens ist der Como⸗See ausgetreten und hat die niedrigen Stadttheile überschwemmt.

Sofia, 15. Oktober. (W. T. B.) Der „Bulgarie“ und „Swoboda“ zufolge wäre die neue bulgarische Anleihe dem Abschlusse ziemlich nahe, doch hänge deren endgültiges Zustandekommen von der Zustimmung der Sobranje ab.

New⸗York, 15. Oktober. (W. T. B.) Der „New⸗ York Herald“ meldet aus Valparaiso, der chilenische Congreß habe die Protokolle mit Peru und Frank⸗ reich genehmigt, wodurch die Reclamationen dieser Länder geregelt worden seien. Die Unterzeichnung der Protokolle werde in der nächsten Woche erfolgen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.) 1

Hartmann.

Wetterb Text

9221 4

—82 8

Mascagni. von Verga. Tetzlaff.

Wind. Wetter.

6

.d. Meeressp. 5⁰0 C. = 40R.

red. in Millim.

Temperatur in 0 Celsius

8 —8— —½ 8 8 B

9 54

Wn

Graeb.

8 e. '

Regen

5 bedeckt

2 Regen

bedeckt 2 wolkenlos Aheiter

1 bedeckt still wolkenlos

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda]. t. Petersburg Moskau Cork, Queens⸗ vFvwn Cherbourg. “”

Pervne. . winemünd Neufahrwas

ünster.. Karlsruhe. Wiesbaden München. Chemnitz. Berlin.. Breslau... LEEWDWWX b. V viel

—,— SSS90S S99 U

83

PwE;BsgpeE AIwG

000O SrbNRNAO0DoOSO0OODU—

Anfang 7 Uhr.

Dienstag:

6 Regen 3 Hall bed. 2 Regen

3 bedeckt

3 bedeckt

4 bedeckt¹)

1 heiter²)

3 wolkig ³) 1 balb bed. 2 Regen

3 bedeckt4)

2 bedeckts)

5 Regens)

2 Nebel

—2 O: 9

959956009

e

5

Anfang 7 ½ Uhr.

. 9

ℛqℛ CIEnCR

Anfang 7 Uhr.

S

281OSO O020”nDS 0o⸗

᷑7SüUSmN

NE 85

9

Abedeckt 4 Regen still Posts alas 11 still bedeckt 17

¹) Böig. ²) Nachts starker Reif. ³) Nachts Regen. ⁴) Nachm. und Nachts Regen. ⁵) Gestern, heute schwacher Regen. ⁶6) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern in der Kanalgegend lag, ist, der östlichen Luftströmung folgend, westwärts fortgeschritten und verursacht über Irland und auf den Seillys starke östliche Winde. Ueber Central⸗Europa ist der Luftdruck ziemlich gleichmäßig vertheilt, im Norden wehen leichte bis mäßige östliche, im Süden schwache west⸗ liche Winde. In Deutschland ist das Wetter trübe und ziemlich mild; im Binnenlande ist vielfach Regen gefallen. YNarmouth meldet 23 mm Regen. In Scandinavien wurde Nordlicht beobachtet.

Deutsche Seewarte.

11114.4*“ Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 211. Vorstellung. Zum 300. Male: Lohen⸗ rin. Romantische Oper in 3 Acten von Richard Wagner. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Feötaf. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

b 16

-— Oo. ⸗. O00 C- O 00 00

fang 7 Uhr.

2222ö2öönnnnenenneenenenenene

G

3 Uhr:

und Liebe. von Schiller.

Sonntag: 2. Aufführung.

bach.

Schauspielhaus. 221. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 212. Vorstellung. Djamileh. Romantische Oper in 1 Act von

Fischl.

Tanz von E. setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. meister Weingartner. (Bauern⸗Ehre.) Text nach dem gleichnamigen Volksstück In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Slavische Brautwerbung. Musik componirt und arrangirt von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms.) Dirigent: Musikdirector Hertel. Schauspielhaus. spänstigen Zähmung. von William Shakespeare, nach der Uebersetzung von Wolf Graf Baudissin (Schlegel⸗Tieck), für die deutsche Bühne bearbeitet von Robert Kohlrausch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.

Opernhaus. Zweiter Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. Deutsches Theater.

Montag: Die Kinder der Excellenz. Dienstag: Galeotto. Mittwoch: Der Misanthrop. In Civil.

Berliner Theater. 4 bedeckt 2 ½ Uhr: Das Käthchen von Heilbronn. Abends

still bedeckt Uhr: Das Fallissement. Montag: Der Hüttenbesitzer.

Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.) An⸗

Dienstag: Das Käthchen von Heilbronn.

Lessing⸗Theater. Sonntag: Zum 17. Male: Die Orientreise. Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Die Orientreise. 1 8

Dienstag: Die Orientreise.

Wallner-Theater.

Uhr: Volksthümliche Vorstellung zu Hälfte ermäßigten Preisen. Trauerspiel in 5 Acten von Friedrich

Abend⸗Vorstellung: Posse mit Gesang in 3 Acten (5 Bildern) von Eduard Jacobson.

Montag: Der Mann im Monde.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Vierter Abend im Offenbach Cyelus. Die schöne Operette in 3 Acten von Meilhac und Halvy, deutsch von J. Hopp. Anfang 7 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ urg. Sonntag: (Le Parfum.) Schwank in 3 Acten von Ernest Blum und Raoul Toché. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Zum 8. Lustspiel in 1 Act von Almasy Tihamér.

deutsch von L.

In Scene ge⸗

von L. Gallet,

von Josef Jarno. J Graeb. 7

Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr. Cavalleria rusticana. 8 Uhr. Oper in 1 Aufzug von Pietro

Di

Montag: Dieselbe Vorstellung.

flöte. Anfang 7 Uhr. Montag: Die weiße Dame. Dienstag: Letztes .

Gerster.

Etelka Gerster.) Preise der Winter⸗

Tanzbild von Emil

Anfang 7 Uhr. 222. Vorstellung. Der Wider⸗ Lustspiel in 4 Aufzügen

Saison:

R. Thomas

Keine Vorstellung. dank.

Keine Vorstellung.

Mit Male:

Oper. Sonntag: stattung: Zum 8. Götterfunken. . Musik von Fritz Krause. gement vom Balletmeister

Sonntag: Ga

Oper in 1 Act von Leuven Musik von A. Adam. Anfan Montag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag: Nachmittags

(Nuscha Butze, 1 b (uscha Buße, Alois und Ruͤdolph Ronacher.

Welt in Bild und Tanz. Cr

Ballet⸗Autoren der K. u. K. Schwank in 3 Acten von Oscar 9 ¼ Uhr: Das Ein Drachenfest. Vor dem Ballet: von Hans Müller.

grandiose

Daphne.

Sonntag: Nachmittags über die Kabale

Eröffnung 6 Uhr. Anfang 7 Uhr. Café Ronacher,

Parquet 1 8 Unter den Linden.

Vorstellung geöffnet.

Adolph Ernst⸗Theater.

41. Male: Die wilde

Der Mann im Monde.

Anfang 7 ½ Uhr.

G. Görß. Musik von G.

lena. Komisch EETTP6 Anfang Ubr. B

Musik von Jacques Offen⸗ Montag: Dieselbe Vorstellung. Sonntag: Zum 8. Male: Im Pavillon. Deutsch von Ludwig

Male: Nach zwei Jahren.

1 Montag: Diefelbe Vorstellung. Deutsch

cene gesetzt von Sigmund

Dirigent: Kapell⸗ Die Vorstellung von „Im Pavillon“ beginnt um

Kroll's Theater. Sonntag:

Let Gastspiel von Lucia von Lammermoor. (Lucia: Frau

Fauteuil 3 ℳ, I. Parquet 2 ℳ, II. Parquet und Balkon 1,50 ℳ, Logenplätze à 1,25 ℳ, Stehplätze 75 ₰. sind zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50 a, Unter den Linden 34, und im Invaliden⸗

3 11“ 8 Belle⸗-Alliance⸗Theater. Neune Deutsche gänzlich neuer Aus⸗

Pandora, o Ballet⸗Pantomime von W. Hock. Choreographisches Arran⸗ Giovanni Vorher: Die Nürnberger Puppe. en und A. v. Anfang 7 ½ Uhr.

Theater Unter den Linden.

Sonntag: Die

tattu 1 und 5 Bildern von F. Gaul und J. Haßreiter. Musik von J. Bayer. llet⸗ 2. Hofoper in Wien. Inscenirung durch den Balletmeister Hrn. L. Gundlach. 1 chinesische ([Mitwirke . 5 Pors . 19 4* 52

E“ Personen.) bladt mit Frl. Martha Schnell (Groß⸗Lichter⸗ Operette ; . 8 ller. Musik von A. Ferron. Inscenirt vom Ober⸗Regisseur Herrn C. A. Friese. Hervorragendstes Variété⸗Programm. Kassen⸗

Ausstattungs⸗Ballet in 1 Vorspiel

Restaurants Ronacher. Während des ganzen Tages und

Sonntag: Madonna. posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von Steffens. Costumen und neuen Decorationen aus dem Atelier des

errn Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Gesammt⸗Gastspiel des Fritz Reuter⸗ Ensemble unter Direction von 8,25% Junker⸗ mann. Zum 33. Male: Onkel Bräsig. Lebens⸗ bild in 5 Acten nach Fritz Reuter's „Ut mine Stromtid“ für die deutsche Bühne eingerichtet von August Junkermann. Anfang 7 ½ Uhr.

In Vorbereitung: Der Vereinspräsident.

13370101 Hohenzollern⸗Galerie Lehrter Batzunhof. 1 Sonntags 50 ₰. „Gr. histor. Rundgemälde 1640—1890. Geöffuet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 9—9.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhos). Geöffnet von 12 11 Uhr.

Die Zauber⸗

Frau Etelka

Concerte.

Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr Oeffentliche Hauptprobe zum I. Philhar⸗ monischen Concert unter Leitung des Hof⸗Kapell⸗ meisters Herrn Dr. Hans Richter aus Wien.

Montag, Anfang 7 ½ Uhr: I. Philharmonisches Concert unter Leitung von Dr. Hans Richter aus Wien.

Billets

Concert-Haus. Sonntag: Concert. Anfang 6 Uhr.

Gedächtniß⸗Vorfeier zum Geburtstage Kaiser der: Friedrich's II. unter freundlicher Mitwirkung des Tenoristen Herrn Friedmann.

Montag: Karl Meyder⸗Concert. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: 5000. Concert unter Direction des Kapellmeisters Meyder und unter Mitwirkung des Königlichen Hof⸗Musikdirectors Bilse und der Königlichen Kammersängerin Frau Etelka Gerster.

Karl Meyder⸗

Ambrogio. Komische Beauplan.

Verlobt: Gräfin Elisabeth Rittberg Rittmeister Frhrn. von Lützow, gen. von Dorgelo (Modlau). Frl. Frida von Krosigk mit Hrn. Lieut. Malte Frhrn. von der Lancken⸗Wakenitz (Rathmannsdorf).

Verehelicht: Hr. Lieut. Heinrich Frhr. von Nettel⸗

Phantastisches

Ballabile

9

felde). Hr. Lieut. Anton von Krosigk mit Freiin Minette von Bodelschwingh⸗Plettenberg (Haus Heeren). Hr. Forst⸗Assessor Biehayn mit Frl. Clara Bartenstein (Breslau). Hr. Kurt von Tempelhoff mit Frl. Amelie von Dziembowska (Berlin). Hr. Prem.⸗Lieut. von Bernuth mit Frl. Louise von Heister (Hannover). Pr. Pfarrer Christian Gotthold H. Gerlach mit Frl. Charlotte von Bockelmann (Gnadenfrei). Hr. Major von Kries mit Frl. Helene Hoene (Pempau). b

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Ludwig (Pirschen, Kreis Neumarkt). Hrn. Amtsrichter (Pr. Eylau). Eine Tochter: Hrn. lexander Frhrn. von Siebold (München).

Gestorben: Hr. Prem.⸗Lieut. Bogislaw von Münchow (Kolberg). Verw. Fr. Lina von Beneckendorff und von Hindenburg, geb. von Polentz (Berlin).

in 1 Act

Ueberdies:

auch nach der

Zum Gesangs⸗

Mit neuen

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen . seinschließlich Börsen⸗Beilage).

2

Direction:

mit Hm.

zum 244.

5

Auf den Bericht vom 9. September d. J. will Ich in Genehmigung des Beschlusses des 36. Rheinischen Provinzial⸗ Landtags vom 3. Dezember 1890 die anliegenden Regulative,

betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lauten⸗

der Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung deer Landesbank der Rheinprovinz, hierdurch landesherrlich bestätigen. Gleichzeitig und infolge dieser Meiner Bestätigung bewillige Ich gemäß § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (G.⸗S. S. 75) der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenen Regulativen näher bezeichneten, nach Maßgabe derselben zu verzinsenden und einzulösenden Anleihescheine nebst den erforderlichen Zins⸗ scheinen und Anweisungen mit der rechtlichen Wirkung aus⸗ zustellen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachzuweisen. Uebrigens wird dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewähr⸗ leistung seitens des Staats zu übernehmen, ertheilt.

Vorstehender Erlaß und die beiliegenden Regulative nebst dazu gehörigen Anlagen sind nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. April 1872 (G.⸗S. S. 357) bekannt zu machen. 2

Marmor⸗Palais, den 21. September 1892.

Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Miquel. von Heyden. An die Minister des Innern, der Finanzen und füur Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Regnulativy;, betreffend die fernere Ausgabe auf den lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz

Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Betriebsmittel der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf, und zwar durch Vermittelung der Landesbank, Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubige kündbare Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung:

„Anleiheschein der Rheinprovinz“ auszustellen und auszugeben.

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihesch

Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten.

Die Anleihescheine werden im Betrage von zweihunderttausend

Mark in Abschnitten von 200 ℳ, im Betrage von dreihunderttausend Mark in Abschnitten von 300 ℳ, im Betrage von einer Million fünfhunderttausend Mark in Abschnitten von 500 ℳ, im Betrage von drei Millionen Mark in Abschnitten von 1000 und im Betrage von fünf Millionen Mark in Abschnitten von 5000 nach dem bei⸗ gefügten Muster ausgefertigt. 1

Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial⸗Ausschuß. dem Anleihescheine ist die Unterschrift von drei Mitgliedern Provinzial⸗Ausschusses, sowie des Controlbeamten erforderlich. Provinzial⸗Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die Millionen Mark nicht überschritten werden. Die Ausfertigung öffentlich bekannt zu machen.

§ 3.

Die Anleihescheine werden alljährlich mit vier vom Hundert verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. Den Anleihescheinen werden zu diesem Zwecke Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster beigegeben.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab durch die Landesbank der Rheinprovinz. Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsschein erlischt, wenn derselbe innerhalb fünf Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung vorgezeigt wird. Mit dem Ablaufe der fünfjährigen Zeiträume werden nach vorheriger öffent⸗ licher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Einlieferer der An⸗ weisung ausgereicht. Bei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine nach Ablauf der für die Um⸗ wechselung bestimmten Frist an den Inhaber des Anleihescheins.

Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein⸗ lösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstocke mit jährlich mindestens eins vom Hundert der ausgegebenen Anleihe⸗ scheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.

Der Provinzial⸗Ausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu verstärken. 1 8

Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe fol⸗ genden Kalenderjahres. .

Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. Die Ausloosung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Curatoriums während des Monats Januar, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate Februar und Mai, die Einlösung am 1. Juli desselben Jahres. Der Provinzial⸗Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen.

Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der Ausloosung Anleihescheine auch im Wege des Rückkaufs wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden. Im Falle des Rückkaufs zum Zwecke der Tilgung hat auch die Bekannt⸗ machung des stattgehabten Ankaufs unter Angabe des Betrages der angekauften Anleihescheine stattzufinden.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine rfolgt nach dem Nennwerth derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermin fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. 1

Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine sind in den nach § 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Einlösung vorgezeigt, oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung 7) innerhalb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ab⸗ lauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt an⸗ gesehen.

Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗

8 8 16“

”-Anz

Inhaber

Berlin, Sonnabend, den 15. Oktober

eiger und Königlich Preußi

*

Staats⸗Anzeiger. 8

Anzeiger“, die Kölnische, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düssel⸗ dorfer Zeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen oder die Landes⸗ bank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erscheine Blättern bekannt gemacht werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) beziehungsweise nach § 20 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. Seite 281).

Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Ver⸗ jährungsfrist 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn letzterer bis zum Ablaufe der Verjährungsfrist nicht vorgezeigt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden.

Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz.

er Provinzial⸗Ausschuß überwacht die Befolgung der der Landes⸗ bank überwiesenen Geschäfte.

έ *₰

Rheinprovinz Anleiheschein XXVII. . a) Reihe. Anleiheschein der Rheinprovinz XI. Ausgabe über Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark Reichswährung Reihe XXVII (resp. 5öbbeeeeeeeöü Die Rheinprovinz verschuldet, dem Inhaber dieses Anleihe⸗ scheins Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark Reichswährung, verzinslich mit vier vom Hundert jährlich. Diese Darlehnsschuld ist auf Grund des unter dem 21. September 1892 Allerhöchst genehmigten Be⸗ schlusses des 36. Rheinischen Provinzial⸗Landtags vom 3. De⸗ zember 1890 contrahirt worden. Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung. Düsseldorf, den .. ten 11.““ Der Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz. (Unterschrift von drei Mitgliedern.) Eingetragen in das Register der Landesbank der Rheinprovinz Blatt... Der Controlbeamte. (Unterschrift.)

heinprovinz.

R

Unleiheschein der

9

der Zinsscheine. Reihe XXVII (X XVIII, XXIX, 5. O. O.K. .. K. 29 Nr. 1 (bis 10) Rheinprovinz. Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe zum Anleihescheine der Rheinprovinz

Reihe XXVII (XXVIII. XXIX, ] Nr. 1 (bis 10)

XI. Ausgabe Reihe XXVI (XXVIII, XIIIRXTK, S E 1 Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am. . ten 18 . und späterhin die Zinsen des vorgenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom . . ten 18. bis 1I11““ 48 n Mark.. bei der Landesbank der Rheinprovinz in f Düsseldorf, den .. . ten 18 Der Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz. (Facsimile von drei Mitgliedern.) Der Controlbeamte. (Unterschrift.) 8 b. Rückseite der Zinsscheine. 8 Zahlbar am... ten 11“ ieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis 18 . exhoben wird.

a. Vorderseite der Anweisungen. Rheinprovinz.

Anweisung zum Anleiheschein der Rheinprovinz XI. Ausgabe.

Reihe XXVII (XVIII, IX, XXX, XXD Nr... über Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark, verzinslich mit vier vom Hundert.

b. Rückseite der Anweisungen. 1 Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbezeichneten Anleihescheine die zweite Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom.. .„. biS . . . . . . . . . bei der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf, sofern von dem In⸗ haber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. aeeeeööö] Der Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz. (Facsimile von drei Mitgliedern.) Der Controlbeamte. (Unterschrift.)

8 Regulativ, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz.] Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Betriebsmittel der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf, und zwar durch Vermittelung der Landesbank, Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibungen unter der Bezeichuung: „Anleiheschein der Rheinprovinz auszustellen und auszugeben. Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten. § 2. 1 Die Anleihescheine werden im Betrage von zweihunderttausend Mark in Abschnitten von 200 ℳ, im Betrage von dreihunderttausend Mark in Abschnitten von 300 ℳ, im Betrage von einer Million fünfhunderttausend Mark in Abschnitten von 500 ℳ, im Betrage von

““

drei Millionen Mark in Abschnitten von 1000 und im Betrage von fünf Millionen Mark in Abschnitten von 5000 nach dem bei⸗ gefügten Muster ausgefertigt. 8— u“

Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial⸗Ausschuß. Auf dem Anleihescheine ist die Unterschrift von drei Mitgliedern des ET1LP6 sowie des Controlbeamten erforderlich. Der Provinzial⸗Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. 8

§ 3.

Die Anleihescheine werden nlljährlich mit drei einhalb vom Sundert verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Jult gezahlt. Den Anleihescheinen werden zu diesem Zwecke Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster beigegeben. 1

Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab durch die Landesbank der Rheinprovinz. Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsschein erlischt, wenn derselbe innerhalb fünf Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung vorgezeigt wird. Mit dem Ablaufe der fünfjährigen Zeiträume werden nach vorheriger öffent⸗ licher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Einlieferer der An⸗ weisung ausgereicht. Bei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine nach Ablauf der für die wechselung bestimmten Frist an den Inhaber des Anleihescheins

Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein lösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstocke mit jährlich mindestens einhalb vom Hundert der ausgegebenen Anleihe⸗ scheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.

Der Provinzial⸗Ausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu verstärken.

Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres.

Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. Die Ausloosung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Curatoriums während des Monats Januar, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate Februar und Mai, die Einlösung am 1. Juli desselben Jahres. Der Provinzial⸗ hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu

ündigen.

Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der Ausloosung Anleihescheine auch im Wege des Rückkaufs wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden. Im Falle des Rückkaufs zum Zwecke der Tilgung. hat auch die Bekannt⸗ machung des stattgehabten Ankaufs unter Angabe des Betrages der angekauften Anleihescheine stattzufinden. 8

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermin fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern.

Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine sind in den nach § 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Einlösung vorgezeigt, oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung 7) innerhalb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ab⸗ lauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt an⸗ gesehen.

Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger“, die Kölnische, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düssel⸗ dorfer Zeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch er⸗ scheinenden Blättern bekannt gemacht werden.

18

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 eichs⸗Gesetzblatt S. 83) beziehungsweise nach § 20 des Ausführungs⸗ gesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ge⸗ setz⸗Samml. Seite 281).

Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Ver⸗ jährungsfrist 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn letzterer bis zum Ablaufe der Verjährungsfrist nicht vorgezeigt worden ist, nach

Ablauf derselben ausgezahlt werden.

§ 8 Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz.

1“ 1 8 Der Provinzial⸗Ausschuß überwacht die Befolgung der der Landes⸗ überwiesenen Geschäfte.

Rheinprovinz Anleiheschein XXII. (resp. XXIII, XXIV., XXV., XXVI.) Reihe. ATAnleiheschein der Rheinprovi X. Ausgabe über Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark Reichswährung Reihe XXII (resp. XIIII SI,SESEVSZ.

Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber dieses Anleihe⸗ scheins Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark Reichswährung, verzinslich mit drei einhalb vom Hundert jährlich. Diese Darlehnsschuld ist auf Grund des unter dem 21. September 1892 Allerhöchst genehmigten Beschlusses des 36. Rheinischen Provinzial⸗Landtags vom 3. De⸗ zember 1890 contrahirt worden.

Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung.

Düsseldorf, den.. ten ..

Der Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz (ÜUnterschrift von drei Mitgliedern.) 8 Eingetragen Register der Landesbank der Rhein 8 Der Controlbeamte. (Unterschrift.)

Anleiheschein der Rheinprovinz.