Schiff, das bald der Vollendun F geht, machte Dr. Nansen kürzlich vor der Geographischen Gesellschaft in Christiania. Das bei dem norwegischen Schiffbauer Collin Archer im Bau begriffene Fahrzeug, das die zwölf Mitglieder der Expedition an Bord nimmt, wird ohne Vorbild nach einem ganz besonderen Modell gebaut, wobei das Hauptgewicht auf größte Widerstandskraft gegen das Eis gelegt ist. So entsteht denn ein Schiff, wie es noch niemals in der Welt gebaut ist. Allerdings wird es auch sehr theuer, theurer, als berechnet. Das Material zur Eis⸗ haut — Greenheart —, womit das äußere Schiff bekleidet wird, kostete allein 20 000 Kronen. Mit diesem Fahrzeug glaubt Nansen allen Gefahren des Eises trotzen zu können. Während sonst die Schiffe mit dem in Bewegung kommenden Eise nur unfreiwillig die Reise machten und sobald wie möglich aus dem „Bereich des Verderbens“ zu kommen suchten, will sich Nansen, was das Neue ist, gerade von dem Eise treiben lassen. Ueber die Ausrüstung der auf fürf Jahre berechneten Expedition erwähnt Nansen nur, daß er Hunde und Hundeschlitten für kurze Expeditionen, Schneeschuhe und eine gute Bibliothek mitnimmt. Dem Skorbut hofft man dadurch zu entgehen, daß gesalzenes Fleisch verbannt bleibt. Gegen die dunkle Polarnacht wappnet man sich mit elektrischem Licht, und gegen die Kälte sind ungeahnte Maßregeln getroffen. Bei strenger Kälte ziehen die zwölf Schiffsinsassen nach dem in der Mitte des Schiffes belegenen Salon. Unter dem Fußboden befindet sich ein Fuß dicker Korkbelag, die Decke hat 12 verschiedene Lagen und Holzbeklei⸗ dungen, die Wände ebenfalls eine Menge, um namentlich die Bildung von Eis an den Wänden zu verhüten, eine Folge der Feuchtigkeit, worunter andere Expeditionen zu leiden haben. An Bord befindet sich u. a. eine Dynamomaschine für Handbetrieb, an dieser werden sich während der Polarnacht abwechselnd je vier Mann Bewegung machen. Das Fahrzeug wird einen ungewohnten Anblick bieten, denn die Länge ist soweit eingeschränkt, wie es die Tragsähigkeit nur zuläßt. Dies in Verbindung mit den stark ausliegenden Seiten giebt dem Schiff eine außerordentlich gedrungene Form. Eine Dampfmaschine von 169 indicirten Pferdekräften wird dem Schiff unter Dampf bei einem Kohlenverbrauch von 2,8 t 6 Knoten Geschwindigkeit geben, mit Segeln unter günstigen Umständen 8—9 Knoten. Die Haupt⸗ maße sind: Länge im Kiel 31 m, in der Wasserlinie 34, über Deck 39, Breite in der Wasserlinie ohne Eishaut 10,40, größte Breite 11, Höhe 5,25, Tiefgang mit leichter Last 3,75 m, Wasserverdrängung bei leichter Last 530 t, bei 4,75 m Tiefgang 800 t. Das Schiffs⸗ zimmerholz besteht hauptsächlich aus italienischer Eiche von den Beständen der Werft zu Horten, die ursprünglich zum Bau von Kriegsschiffen gekauft wurden. Das meiste von diesem Holz liegt über 30 Jahre unter Dach, ist also gut abgelagert. Die Spanten werden in zwei Lagen gebaut, genau zusammengepaßt und mit Bolzen ver⸗ bunden, von denen ein Theil vernietet ist. Der Abstand der Spanten von Mitte zu Mitte beträgt etwa 60 cm. Zwischen den Spanten ist eine Oeffnung von 1— 1 ½ “, die mit einer Mischung von Pech, Theer und Sägespänen und zwar vom Kiel bis über die Wasser⸗ linie gefüllt wird, sodaß das ganze Spantensystem eine wasserdichte Wand bildet. Die innere Bekleidung besteht aus Pitchpine, 4—8“ dick, die äußere Haut soll aus drei Lagen bestehen. Nächst dem Zimmerholz kommen 3“ dicke Eichenplanken zu liegen, die mit galva⸗ nisirten Schiffsnägeln befestigt werden; dann kommt eine 4 zöllige Eichenhaut, die in gewöhnlicher Weise aufgenagelt und gebolzt wird, und schließlich die Eishaut von Greenheart, vom Kiel bis zur Wasserlinie 3 bis 6“ steigend. Außerdem werden Bug und Achterende, wie allgemein bei den Eismeerfahrern, mit Eisen bekleidet. Die Schiffsseiten werden somit 70 bis 80 cm dick. An Booten werden 7 oder 8 mitgenommen, 3 davon werden etwas größer als die übrigen, sein, um alle Mann und Proviant für mehrere Monate aufnehmen zu können, im Fall man genöthigt sein sollte, das Schiff zu verlassen.
Literatur. Kech nd Staatswissenschaft.
Die geltenden Verfassungsgesetze der evangelischen deutschen Landeskirchen. Dritter Ergänzungs⸗Band. Heraus⸗ gegeben von Dr. Emil Friedberg, Königlich sächsischem Geheimen Hofrath und Professor an der Universität Leipzig. Freiburg i. B. 1892. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr. Gr. 80° (Seiten IX und 263). Preis 12 % — Der vorliegende dritte Ergänzungsband bringt das von dem Verfasser im Jahre 1885 begonnene Werk Die geltenden Verfassungsgesetze der evpangelischen deutschen Landeskirchen“ jetzt zum Abschluß, nachdem bereits zwei Er⸗ gänzungsbände im Jahre 1880 und 1890 erschienen sind, deren erster auch in diesem Blatte Nr. 239 19. September 1888 erwähnt ist. Durch das vorliegende Werk ist jetzt in befriedigender Weise die Mög⸗ lichkeit erreicht, das protestantische Kirchenrecht Deutschlands vereinigt vor sich zu haben. Der Verfasser hat sich nicht begnügt mit einem ge⸗ treuen Abdruck der gesetzlichen Bestimmungen, sondern bei jedem Staat eine geschichtliche Einleitung der betreffenden kirchenrechtlichen Ent⸗ wicklung vorangeschickt. Das Buch ist dadurch über den Rahmen einer bloßen Gesetzsammlung herausgekommen und giebt ein Bild der evangelischen Kirche Deutschlands. Durch das Werk ist eine von Theoretikern und Praktikern bisher schmerzlich empfundene Lücke wieder ausgefüllt. Der Ergänzungsband enthält die seit dem Jahre 1889 in den Königreichen Preußen, Bayern, Sachsen und Württem⸗ berg, in den Großherzogthümern Baden, Hessen und Oldenburg, in den sächsisch⸗thüringischen Fürstenthümern, in dem Herzogthum Braun⸗ schweig, in den lippeschen Fürstenthümern, sowie der freien Stadt Bremen über Kirchenverfassung veröffentlichten Gesetze. Im Anhang ist auch Oesterreich berücksichtigt und im Nachtrage sind noch neuere Gesetze aus dem Jahre 1891 aus Preußen, (Hannover, Schleswig⸗Holstein), Sachsen, Oldenburg und Hessen abgedruckt. Zu rühmen i noch, daß die Gesetzgebung theils im Terxte theils in er⸗ gänzenden Anmerkungen bis auf die neueste Zeit fortgeführt wurde. Ein vollständiges Register schließt das Buch ab.
„ Kr. La société anonyme en droit allemand Etude systemati que d'apréès la loi du 18 juillet 1884. par Felix M. Bing, docteur en droit, licencié des sciences sociales. 1892. Paris. G. Pedone-Lauriel. Berlin, Carl Heymann's Verlag. 8. S. 416. — Der Verfasser hat unter sorgfältiger Benutzung der von ihm in einem besonderen Verzeichniß aufgeführten deutschen Werke nach einer Einleitung, welche in raschen Zügen die Entwickelung des Actienrechts in Deutsch⸗ land angiebt, den Inhalt des Gesetzes wohlgeordnet dargelegt. Wenn das Werk nicht für den Gebrauch im deutschredenden Deutschen Reich bestimmt ist, so darf dasselbe dort, wo bei Mangel der Kenntniß unserer Sprache französisch gesprochen oder doch verstanden wird, als ein tüchtiges Hilfsmittel bezeichnet werden, um sich von der Rechtslage im Reich zu unterrichten. Es wird bedauert werden, daß der Verfasser, der offensichtlich beide Sprachen beherrscht, sich nicht entschlossen hat, das Gesetz vom 18. Juli 1884, welches im Anhang deutsch abgedruckt ist, vollständig zu übersetzen, während im Laufe des Werks doch eine Reihe von Gesetzesstellen in das Französische übertragen sind. Gewiß hat es seine großen Schwierig⸗ keiten, ein Gesetz zu verdolmetschen, es ist aber vor der Schwierigkeit nicht zurückzuschrecken. Hätte dies Dr. Oskar Borchardt gethan, so würde sich die deutsche Literatur des großartigen und für die vergleichende Rechtswissenschaft unentbehrlichen Werks „Die geltenden Handelsgesetze des Erdballs“ (Berlin 1882 — 1886, 5 Bände, R. v. Decker's Verlag) nicht erfreuen. Zweckmäßig ist es dabei, neben den Wortübertragungen das Wort der Ursprache anzugeben, wie das z. B. S. 255 geschehen ist. Uebrigens soll nicht unerwähnt bleiben, daß der Verfasser auch selbständig seine Ansichten entwickelt und begründet, womit das Werk auch für die deutsche rechtswissenschaftliche Literatur beachtenswerth ist. Jedenfalls ist es erfreulich, daß die Kenntniß fremden Rechts durch das Werk für weite Kreise erleichtert ist.
— Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht, herausgegeben von Dr. Emil Friedberg und Dr. Emil Schling. Freiburg i. B., J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). Band II Heft II bringt amtlich: Dr. Emil Wach⸗Leipzig „Die Beschimpfung von Religionsgesell⸗
schaften“, H. Rehm „Der Mitgliedschaftserwerb in der evangelischen “
Landeskirche“.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft, welche unter dem Präsidium Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Lud⸗ wig von Bayern steht, hat durch die in der letzten Woche in Berlin getroffenen Feststellungen das Programm und die Preisaus⸗ schreiben für die siebente allgemeine deutsche landwirth⸗ schaftliche Wanderausstellung zu München beschlossen. Es stehen bis jetzt zur Verfügung an Preisen 93 000 ℳ, welche fast zu ½ für die Rinderabtheilung bestimmt sind, die un⸗ zweifelhaft der Glanzpunkt der Thierschau werden wird. Der todte Theil der Ausstellung wird sich beziehen auf Braugerste, Taback, Gegenstände der Moorcultur, Futtermittel, der Bienen⸗ und Dünger⸗ wirthschaft. In letzterer Klasse sind hohe Preise ausgesetzt auf Gegenstände und Verfahren der Städtereinigung bezw. der Ver⸗ werthung der städtischen Abfallstoffe. Die Zugkraft von Pferden und Ochsen, sowie der Huf⸗ und Klauenbeschlag sind besonderen Prüfungen unterworfen. Als besondere Gruppen werden innerhalb der landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthe ausgestellt werden alle in den letzten Jahren neuerfundenen Maschinen, ferner die Heu⸗ bearbeitungsgeräthe, die einer Hauptprüfung unterzogen werden, sowie die Maschinen und Gegenstände des Klein⸗ und Feldbahn⸗Betriebes und Brauereigeräthschaften. Das diesjährige Preisausschreiben aus dem Gebiet des ländlichen Bauwesens wird sich auf Arbeiter⸗ wohnungen beziehen. Die Ausstellung findet in den Tagen vom 8. bis 12. Juni 1893 auf der Theresienwiese zu München statt.
Ernteergebniß in Belgien.
Nach einer im „Moniteur Belge“ veröffentlichten Uebersicht über das Ergebniß der diesjährigen Getreideernte in Belgien ist Weizen von vorzüglicher Qualität, aber kurz im Stroh. Roggen hat einen sowohl quantitativ als auch qualitativ guten Ertrag geliefert. Das Ergebniß der Gerstenernte schwankt zwischen ziemlich gut und gut. Hingegen weist Hafer ein wenig befriedigendes Resultat auf. Das Stroh ist kurz und der Körnerertrag um 20 % geringer, als im Jahre 1891.
Nachstehende Zahlen ergeben den Körnerertrag per Hectar während der drei letzten Jahre:
Jahre: Weizen: Roggen: 1890 25 25,6 1891 20,5 29
1892 26,5 27,4
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Wie der „Nat.⸗Z.“ aus Thorn gemeldet wird, veröffentlicht der Staatscommissar für das Weichselgebiet folgende amtlichen Angaben über den Stand der Cholera⸗Epidemie in Russisch⸗ Polen: Stadt Warschau vom 14. bis 17. Oktober 54 Erkrankungen, 12 Todesfälle; Gouvernement Kielce vom 10. bis 13. Oktober 45 Erkrankungen und 24 Todesfälle, Gouvernement Radom vom 8. bis 13. Oktober 74 Erkrankungen und 37 Todesfälle, Gouvernement Lubl in vom 13. bis 15. Oktober 235 Erkrankungen und 128 Todesfälle, Gouvernement Siedlec vom 12. bis 15. Oktober 132 Erkrankungen und 46 Todesfälle.
In der nächsten Sitzung der Bürgerschaft in Hamburg soll ein dringlicher Antrag des Senats eingebracht werden wegen Be⸗ willigung weiterer 1 800 000 ℳ zur Bekämpfung der Cholera und deren Folgen.
In Harlem und in Ysselstein ist, wie unter dem 22. d. M. aus Amsterdam gemeldet wird, je eine Cholera⸗Erkrankung vorge⸗ kommen. Von gestern wird aus den Ortschaften Bsselstein und Hendrik⸗Ido⸗Ambacht je eine Erkrankung an Cholera und aus Harlem ein Todesfall gemeldet.
Die Zahl der an der Cholera Gestorbenen beträgt seit dem 6. Oktober im Pas de Calais 76.
In der Zeit von Freitag Abend bis Sonnabend Abend sind in Pest 24 Personen an der Cholera erkrankt und neun gestorben, von Sonnabend Abend 6 Uhr bis gestern Abend 6 Uhr dreizehn bezw. siebzehn Personen. 8
Rumänien.
Die Einfuhr nachbenannter, aus Rußland, Deutschland, Frank⸗ reich, Belgien, Oesterreich⸗Ungarn, Serbien, den Niederlanden und aus den Schwarzmeerhäfen der astatischen Türkei kommenden Gegenstände nach Rumänien ist verboten:
a. Leib⸗ und Bettwäsche als Handelsartikel, gebraucht, aber nicht gewaschen (die schmutzige Wäsche der Reisenden wird an der Grenze desinficirt); gebrauchte Kleider als Handelsartikel.
b. Muster von Stoffen (Geweben), gebraucht, mit Ausschluß der Muster von ungebrauchten Stoffen; alle Arten von Stoff⸗Hadern und Lumpen von jedem beliebigen Gewebe, Papierschnitzel.
c. Rohe Häute, Blasen, frische gesalzene und getrocknete Därme.
d. Rinderhaar, Roßhaar (aber nicht die gefärbten Siebe aus Roßhaar), Borsten, ungereinigt, Kameelhaar, Federn, unbe⸗ arbeitet (mit Ausschluß der gefärbten und gereinigten Federn), und Federkissen (die Kissen der Reisenden werden an der Grenze desinficirt), ungewaschene und nicht desinficirte Wolle, rohe Baumwolle (ausgenommen die gewaschene, gereinigte und prä⸗ parirte Baumwolle zu Verbänden und neue Watte).
e. Pelzwerk, nicht verarbeitet (die mit Pelz besetzten Kleidungs⸗ stücke werden desinficirt, indem dieselben während acht Tagen gelüftet werden).
f. Caviar, Heringe und andere gesalzene, getrocknete, geräucherte oder eingemachte Fische (jedoch nicht die Fisch⸗Conserven in hermetisch verschlossenen Metallbüchsen).
g. Oel in Schläuchen, Schinken, Speck, Salami und anderer Wurstkram, Talg, Schweineschmalz, Mehlteigwaaren, Zwieback.
h. Milchbereitungen, Sahne, Butter, Käse, weich oder hart, frische Früchte, grünes Gemüse, Kartoffeln.
i. Die gebrauchten Säcke. Ausgenommen sind die zur Beförde⸗ rung von Getreide verwendeten Säcke, welche an der Grenze mittels Wasserdämpfe oder durch Eintauchen in siedendes Wasser oder in gelöschten Kalk desinficirt werden.
Die Einfuhr der vorbenannten Gegenstände ist verboten, gleich⸗ viel ob dieselben ans einem der oben gedachten Länder direct kommen, oder eines jener Länder nach Auftreten der Cholera passirt haben.
Serbien.
Die serbische Regierung hat zur Abwehr der Cholera folgende Anordnungen getroffen:
1) Die Einfuhr nachbenannter, aus Oesterreich⸗Ungarn oder anderen verseuchten Ländern kommender Artikel nach Serbien ist ver⸗ boten: Käse, Butter, saure (dicke) Milch, Sahne, Früchte, Salat⸗ gewächse, Tomaten, Beißbeeren (piments), Pfeffergurken (cornichons), Schweinefleischwaaren, Schinken, getrocknete Fische, Brote und feines Backwerk jeder Art.
2) Alle Colonialwaaren, welche aus verseuchten Orten kommen oder solche passirt haben, unterliegen einer Quarantäne von zehn Tagen.
23) Der Durchzug neuer Arbeiter durch serbisches Gebiet nach dem Eisernen Thor ist verboten.
4) Der Sau und Donau entlang ist ein Cordon zu ziehen, um den Uebertritt von Oesterreich⸗Ungarn nach Serbien zu Schiff zu ver⸗ hindern.
.5) Der Ortsverkehr zu Schiff zwischen Chobatz und Mitrowitze wird gestattet.
6) Kauffahrteischiffe, Bugsirschiffe und Flöße können in Serbien
landen, nachdem die Bemannung ärztlich untersucht worden ist.
Auf den Stationen, welche ohne Arzt sind, hat die Bemannung ein Zeugniß vorzuzeigen, welches besagt, daß sie auf der nächst ge⸗ legenen Station ärztlich untersucht worden ist. In diesem Fall ist der Bemannung der Zutritt zur Stadt oder zum Ort zu untersagen
7) Landstreichern ist der Eintritt nach Serbien untersagt. 3
Bulgarien.
Der Gesundheitsrath des Fürsgenthums hat, in Anbetracht der in den Grenzgegenden Serbiens festgestellten Cholerafälle, die Schließung der Grenze zwischen Bulgarien und Serbien beschlossen. Die Schließung erstreckt sich nicht auf den Ort Taribrod, wo⸗ selbst bereits eine Quarantänestation besteht; außerdem wird noch an der Grenze des Districts von Widdin ein Punkt festgesetzt werden, welcher der Grenzsperre nicht unterliegt und ebenfalls Quarantäne⸗Einrichtung erhält.
Zufolge Beschlusses des Gesundheitsraths gelten vom 26. Sep⸗ tember 1892 ab folgende Bestimmungen:
1) Die nach Bulgarien eingeführten Waaren müssen von einem Zeugniß begleitet sein, welches über den Gesundheitszustand ihres Herkunftsortes zur Zeit ihrer Versendung aus letzterem Aus⸗ kunft giebt.
2) Die aus verseuchten Orten kommenden Waaren unterliegen einer Quarantäne von 20 Tagen und sind gemäß den von der Gesund⸗ heits⸗Direction erlassenen Instructionen zu desinficiren.
3) Waaren, welche aus nicht verseuchten Orten kommen, aber auf dem Wege nach Bulgarien verseuchte Länder passiren, unterliegen einer Quarantäne von 11 Tagen; nur die Verpackung dieser Waaren ist zu desinficiren.
4) Waaren, welche unmittelbar aus nicht verseuchten Ländern kommen, ohne durch verseuchte Länder gegangen zu sein, unterliegen an den Orten, wo sie ausgeschifft werden, einer Quarantäne von elf Tagen und sind freizugeben, nachdem sie der frischen Luft ausgesetzt gewesen sind.
5) Die von dem Gesundheitsrath früher erlassenen Bestimmungen, betreffend das Verbot der Einfuhr von Waaren und anderen Ar⸗ tikeln, bleiben in Kraft.
6) Auf dem bulgarischen Ufer der Donau sind allein die Häfen von Lom und Rustschuk den Reisenden geöffnet; die letzteren haben daselbst eine Quarantäne von acht Tagen zu überstehen.
Die Waaren können in allen bulgarischen Donauhäfen aus⸗ geschifft werden, woselbst sie in Quarantäne zu nehmen und zu desinficiren sind. 8
Dänemark.
Die Regierung der dänischen Antillen hat folgende Quarantäne⸗ Bestimmungen erlassen:
1) Alle Herkünfte aus Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen — vom Tage der Abfahrt an gerechnet — bis auf Weiteres einer Quaratäne von vierzehn Tagen.
2) Die Einfuhr nachbenannter Gegenstände aus Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika ist verboten: Getragene Leibwäsche und Kleidungsstücke, sofern sie nicht zum Passagiergepäck gehören, Bettzeug, Lumpen, Watte, Schlagwolle, Papierabfälle, Haare, Häute, Früchte, Blumen, Gemüse.
3) Das Gepäck der Passagiere ist zu untersuchen, laubniß zu seiner Ausschiffung ertheilt wird.
4) Getragene Leibwäsche und Kleidungsstücke, welche zum Passagier⸗ gepäck gehören, sind unter öffentlicher Controle zu desinficiren.
Marokko.
Der Gesundheitsrath hat unter dem 5. September 1892 nach⸗ stehende Beschlüsse gefaßt: 8
1) Als verseucht sind folgende Häfen anzusehen: a. Hamburg, Altona, Antwerpen, Havre, Bordeaux, Bremen, Rotterdam, Dün⸗ kirchen, Rouen und Kiel; b. alle Häfen aus welchen Schiffe mit unreinem Gesundheitspaß abfahren; c. alle Häfen, welche künftig und infolge dem Gesundheitsrath zugehender amtlicher oder privater Nach⸗ richten für verseucht erklärt werden sollten.
2) Als verdächtig sind anzusehen: a. alle Häfen, welche der⸗ selben Nation angehören wie ein angesteckter Hafen, wenn sie von dem letzteren nicht über 60 Meilen entfernt sind; b. solche Häfen, welche mit angesteckten Häfen innige Handelsbeziehungen unterhalten, obwohl sie nicht derselben Nationalität sind; c. diejenigen Häfen, welche der Gesundheitsrath auf Grund amtlicher oder privater Nach⸗ richten in der Folge für verdächtig erklären wird.
3) Als weniger verdächtig sind anzusehen: a. alle englischen, französischen, deutschen und belgischen Häfen, b. alle diejenigen Häfen, welche den angesteckten Häfen gegenüber die nothwendigen Vorsichts⸗ maßregeln ergreifen werden, c. solche Häfen, welche der Gesundheits⸗ rath aus irgend einem anderen Grunde als diese Bezeichnung ver⸗ dienend namhaft machen sollte.
4) Herkünfte aus verseuchten Häfen sind in Tanger nur zuzulassen, nachdem sie in einem europäischen Lazareth eine Quarantäne von 14 Tagen durchgemacht haben.
5) Schiffe, welche aus verdächtigen Häfen kommen, sind auf der
—
Rhede von Tanger einer Beobachtungs⸗Quarantäne von 3 bis 7 Tagen zu unterwerfen.
6) Die aus weniger verdächtigen Häfen kommenden Schiffe sind zuzulassen nach erfolgter Untersuchung und Desinfection der Per⸗ sonen, des Gepäcks und der Effecten gemäß dem vorerwähnten Reglement von 1890. Die Untersuchung ist facultativ.
7) (Beschluß vom 17. September 1892.) Schiffe, w einem anderen Fahrzeuge Waaren an Bord genommen hab aus einem verseuchten oder verdächtigen Hafen stammen, ha Zutritt zu den Häfen der marokkanischen Küste und
haltung der in Nr. ngeordneten Beobachtungs⸗Quarantä :7 - 1““ 8 8 8 8e Tanger zu weisen.
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Handel und Gewerbe.
Verkauf des bulgarischen Zehntgetreides.
Die „Bulgarische Amtszeitung“ veröffentlicht eine Be⸗ kanntmachung des dortigen Finanz⸗Ministeriums, wonach der Verkauf des diesjährigen Zehntgetreides auf den 27. d. M. anberaumt ist, Mehrgebote von 5 Proz. jedoch noch am 28., 29. und 31. d. M. entgegengenommen werden. Der zweite Zuschlagstermin findet alsdann am 3. November d. J. statt. Nähere Auskunft über die Verkaufsbedingungen über Menge, Art und Beschaffenheit des Zehntgetreides können die Inter⸗ essenten im Finanz⸗Ministerium und in den Bureaux der ein⸗ zelnen Präfecturen an jedem Wochentage erhalten.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 11 421, nicht rechtzeitig gestellt 42 Wagen. In Oberschlesien rechtzeitig gestellt 677 Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 22. Oktober die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Linienstr. 63, der Frau Bauunternehmer Emilie Granowsky, geb. Gohlke, hier, gehörig; Mindestgebot 115 000 ℳ; für das Meistgebot von 153 000 ℳ wurde der Rentier Hermann Härder zu Schöneberg, Hauptstr. 15, Ersteher. — Straße 11, Par⸗ zelle 7, der Handelsgesellschaft J. F. Rabe u. Co. zu Berlin ge⸗ hörig; Fläche 19,41 a; Mindestgebot 129 500 ℳ; für das Meistgebot von 533 000 ℳ wurde der Baumeister Max Ziegra, Belle⸗ Allianceplatz 7, Ersteher.
Berlin, 22. Oktober. (Wochenbericht für b Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabers Ia. Kartoffelmehl 20 ½ — 21 ½ ℳ, la. Kartoffelstärke 20 ½ — 21 ½ ⸗
IIa. Kartoffelstärke und Mehl 17 — 19 ℳ, feuchte Kartoffelstärke
O.⸗A. Welzbheim, zuletzt wohnhaft in Waldhausen, O.⸗A. Welzheim,
sind am 21. d. M. gestellt 3973, nicht
prompte Lieferung Frachtparität Berlin 10,40 ℳ, Frankfurter Syrup⸗ fabriken zahlen nach Werkmeister's Bericht franco Fabrik 10,30 ℳ, gelber Syrup 23 ½ — 24 ½ ℳ, Capillair⸗Svrup 24 — 25 ℳ, Capill.⸗Export 25 — 26 ℳ Kartoffelzucker gelber 23 ½ — 24 ½ ℳ, do. Cavillair 25 — 26 ℳ, Rum⸗Couleur 37 — 38 ℳ, Bier⸗Couleur 36 — 37 ℳ, Dertrin, elb und weiß, Ia. 28 — 29 ℳ, do. secunda 26 — 27 ℳ, Wetzenstärke (kleinst.) 34—35 ℳ, Weizenstürke (großst.) 41 — 42 ℳ, Hallesche und Schlesische 42 — 43 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 48 bis 49 ℳ, do. (Stücken) 46 — 47 ℳ, Mais⸗Stärke 32 — 33 ℳ, Schabe⸗
stärke 30 ℳ nom., Victoria⸗Erbsen 20 — 22 ½ ℳ, Kocherbsen 17 ½ — 22 ℳ,
grüne Erbsen 19 — 22 ℳ, Futtererbsen 15 — 16 ℳ, Leinsaat 22 — 24 ℳ, Linsen, große, neue 42 — 56 ℳ, do. mittel 32 — 46 ℳ, do. kleine 22 — 32 ℳ, gelber Senf 30 — 41 ℳ, Kümmel 48 — 52 ℳ Buchweizen 14 ½ — 15 ℳ, Mais loco 12 ½ — 13 ½ ℳ, Pferdebohnen 15 bis 16 ℳ, inländische weiße Bohnen 17 — 19 ℳ, weiße Flachbohnen 22 — 24 ℳ, ungarische Bohnen 16 — 17 ℳ, galizische und russische Bohnen 15 — 16 ℳ, Wicken 12 ½ — 13 ½ ℳ, Hanfkörner 19 — 20 ℳ, Leinkuchen 16 —17 ℳ, Wieizenschale 9 ½ — 10 ℳ, Roggenkleie 10 — 10 ½ ℳ, Rapskuchen 14 — 15 ℳ, Mohn, blauer 52 — 58 ℳ, do. weißer 66 — 76 ℳ, Hirse, weiße 22 — 24 ℳ Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.
— Der Netto⸗Ueberschuß der Harpener Bergbau⸗Actien⸗ gesellschaft pro Monat September cr. beträgt, wie „W. 5 meldet, 420 000 ℳ, hierzu Juli⸗August 799 000 ℳ, somit I.2 1 219 000 ℳ
— Die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen fordert mit Rücksicht auf die Bestimmung ihrer Statuten über das Verhält⸗ niß des Pfandbriefumlaufs zum eingezahlten Actienkapital eine weitere Einzahlung von 10 % für die Actien zum 2. Januar 1893 ein und erklärt sich bereit, schon vom 1. November d. J. ab Einzahlungen unter entsprechender Zinsvergütung anzunehmen. — (Vgl. das Inserat in der heutigen Nummer d. Bl.).
— Das „Gewerbeblatt aus Württemberg“, h
egeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und §
at in der Nr. 43 des 44. Jahrgangs vom 23. Oktober 1892 fo
den Inhalt: Die Erwerbung der Berechtigungen der §§ 100 e 1 100f der Reichs⸗Gewerbeordnnng seitens der Innungen. — Klöppelschule in Köngen, Ober⸗Amt Eßlingen. — Verschiedene Mi theilungen. — Ausstellungswesen. — Neues im Landes⸗Gewerbe⸗ museum. — Literarische Erscheinungen. — Thätigkeit des chemischen Laboratoriums. — Aus dem Lesezimmer der Königlichen Censtral⸗ stelle. 27.
Leipzig, 22. Oktober. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Oktober 3,55 ℳ. per November 3,55 ℳ, per Dezember 3,57 ½ ℳ, per Januar 3,60 ℳ, ver Februar 3,62 ½ ℳ, ver März 3,65 ℳ, per April 3,65 ℳ, per Mai 3,65 ℳ%, per Juni 3,65 ℳ, ver Juli 3,67 ½ ℳ, per August 3,67 ¾ ℳ, per September 3,67 ½ ℳ Umsatz 35 000 kg.
London, 22. Oktober. (W. T. B.) An der Küste 3 ladungen angeboten.
— 24. Oktober. (W. T. B.) Die Getreidezu trugen in der Woche vom 15. bis 21. Oktober: Enal.2 fremder 20 018, engl. Gerste 3307, fremde 8896, gerste 12 873, fremde —, engl. Hafer 3005, fremder engl. Mehl 21 474, fremdes 48 896 Sack.
Der „Standard“ meldet aus Buenos⸗Aires von ge sei der Republik Uruguay mit Hilfe von Pariser Fin lungen, eine neue Anleihe im Betrage von 1 Million Sterling aufzunehmen.
St. Petersburg, 22. Oktober. (W. T. B.) Den „Nowosti“ zufolge sind die russischen Staatsschulden per 1. Januar 1893 vie folgt berechnet: In Metall⸗Valuta abgeschlossene Anleihen be⸗ tragen 1 426 472 133 Rubel und in Credit⸗Rubeln abgeschlossene An⸗ leihen 2 511 273 579 Rubel.
St. Petersburg, 22. Oktober. (W. T. B.) Der Uebergang der Moskau⸗Kursker Eisenbahn an die Krone ist nunmehr endgültig auf den 1. Januar 1893 festgesetzt.
Rom, 23. Oktober. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ hat der Schatz⸗Minister beschlossen, den am 1. Januar 1893 fälligen Coupon der 5 % consolidirten Anleih (sowohl auf den Inhaber lautende, wie gemischte Stücke) wie im vorigen Jahre schon vom 28 d. M. ab an allen Kassen des König⸗ reichs bezahlen zu lassen.
New⸗York, 22. Oktober. (W. T. B.) Die Fondsbörse blieb heute geschlossen. Wechsel auf London 483 ½. Cable Transfers 486 ½, Wechsel auf Paris 520, Wechsel auf Berlin 95.
Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗ häfen 272 000 Ballen. Ausfuhr nach Großbritannien 99 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Continent 54 000 Ballen. Vorrath 849 000 Ballen.
Weizen anfangs höher, später aber abgeschwächt auf Realisirungen
Haussiers. Schluß stetig. — Mais eröffnete unverändert,
r erfolgte Rückgang auf Wetterberichte, Schluß stetig. g
Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 10 521 952 Dollars gegen 13 362 308 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 3 061 578 Dollars gegen 1 838 570 Dollars in der Vorwoche.
Chicago, 22. Oktober. (W. T. B.) Weizen, anfangs niedriger, blieb den ganzen Tag matt auf Realisirungen der Haussiers. Schluß stetig. — Mais anfangs unverändert, dann abgeschwächt auf große Zufuhren. Schluß stetig.
Verkehrs⸗Anstalten.
23. Oktober. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der „Werra“ hat am 21. Oktober Abends die Reise von altar nach New⸗York fortgesetzt. Der Reichs⸗ Postdampfer „Sachsen“, nach Ost⸗Asten bestimmt, ist am 21. Ok⸗ tober Nachmittags in Singapore angekommen. Der Reichs⸗ Postdampfer „Stettin“ ist am 21. Oktober Vormittags ohne Post von Port Said in Brindisi angekommen. Der Postdampfer „Gera“, von Baltimore Oktober Abends
85
kommend, ist am 21. auf der Weserangekommen. Der Postdampfer „Ohio“, von Brasilien kommend, hat am 22. Oktober Vormittags Dover passirt. Der Postdampfer Leipzig“, am 20. Oktober von Bremen abgegangen, ist am 22. Oktober Mittags in Antwerpen angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Karlsruhe“, nach Australien bestimmt, ist am 22. Oktober Vormittags in Aden angekommen. Triest, 23. Oktober. (W. T.“B.) Der Lloyd⸗Dampfer Helios“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Abend hier ein⸗ etroffen.
r2 52 — ½ L. London, 23. Oktober. (W
— lloder. WD.
Uniondampfer
ane“ ist gestern auf der Ausreise mpton abgegangen. Southampton, 22. Oktober. (W. T. B.) Der Schnell⸗ vdampfer „Columbia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ iengesellschaft hat heute Nachmittag voll besetzt Southampton s Bord befanden sich 185 Passagiere I. Klasse und giere II. Klasse.
8 2
+
— W8 ueihn Southa B
Bei de 187. Köni der Nachmi
3 Gewinne von 5000 ℳ auf Nr.
184 866.
34 Gewinne von 3000
143 939.
143 655.
78 637.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) r vorgestern fortgesetzten Ziehung, der 4. Klasse glich preußischer Klassenlokterie fielen in
ttags⸗Ziehung: 71 159. 106 238 09. 9 .
34 845 73 092. 95 545 142 903. 168 361
ℳ auf Nr. 7677. 50 101. 55 701. 84 226. 90 351. 141 385. 167 441.
41 056. 44 712. 131 219. 140 234.
149 372. 161 557.
37 374. 40 211. 75 133. 1 30 596.
172 647. 173 446. 175 804. 177 782. 181 407. 189 690.
36 Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 5367.
23 236.
55 060. 112 765. 154 212.
43 558.
112 326. 127 782. 187 534
42 Gewinne von 500 ℳ auf Nr. 8382. 8889. 20 484. 64 200.
20 389. 77 964. 91 131 251. 148 227. 156 380.
Bei 187. König
136 918. 148 896. 160 579.
7551. 13 787. 59 638. 66 093. 69 643. 105 328. 109 727 161 368. *82 286.
14 104. 21 856. 27 526. 34 810. 39 704. 67 541. 72 002. 73 573. 76 309.
105 458. 106 107. 117 062. 119 649
140 518. 145 469. 147 151.
153 410. 154 354. 156 347.
165 078. 122 416. 179 298.
4. Klasse
28 970. 58 746. 96 821.
116 820. 159 604.
927 74. 113 39. 155 195.
67 017. 93 936. 150 402. 164 394.
683.
der heute fortgesetzten Ziehung der lich preußischer Klassenlotterie fielen i
mittags⸗Ziehung: 1 Gewinn von 300 000 ℳ auf Nr. 15 2 Gewinne von 15 000 ℳ auf Nr. 25.
5 Gewinne 102 371.
68 789.
von 5000 ℳ auf Nr.
185 879.
25 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr.
29 474. 88 203. 90 146 611.
30 844. 157 654.
31 594. 43 273. 47 123. 640. 98 396. 101 710. 109 339. 160 884. 167 593.
170 089.
180 276. 180 096. 181 244.
22 Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 44. 19 488. 91799.
15 520. 91 420. 130 260.
44 Gewinne von 500 ℳ 158u
58 117. 77 449. 105 895. 170 806. 184 128.
61 451. 83 704. 84 966.
1772 20 505. 34 364. 53 607. 112 141 117 824,8 [9 149 180. 152 230. 180 170. auf Nr. 7152. 14 679. 15 261 34 691. 50 309. 52 381. 168447012 7326
87 190. 90 561. 940
124 218. 129 176.
148 562. 149 711.
175 939. 178 146,
7461 19 780. 78 570. 8 96 191. 138 723. 148 038. 27 086. 70 728.
5 031.
112 310. 146 447. 175 198. 188 133.
. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen
5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
1
.Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
.Verschiedene Bekenntmachungen.
gv
on auf Me;o MFPte* wauf Aktien u. Aktien
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[42623] K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen. In der Strafsache gegen die abwesenden Militär⸗
—
pflichtigen: — 22. Dezember 1870 zu 1) Josef Abele, Knecht, geboren den 10. April zuletzt wohnhaft daselbst, 1870 zu Jagstzell, O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohnhaf 23) Paul Wagner, 8 O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft 2) nr
in Ellwangen,
daselbst, 1 2) Josef Friedrich Bullinger, Metzger,
den 14. Juni 1871 zu Ellwangen, zuletzt w f 24)
daselbst, 3. März 1871 zr
3) Andreas Degenfelder, Bauer, geboren den 14. Januar 1871 zu Unterwilflingen, O.⸗A. Ell⸗
wangen, zuletzt wohnhaft daselbst, Genannten
4) Franz Xaver Diemer, geboren den tober 1870 zu Konradsbronn, Gde. Wörth, Ellwangen, zuletzt wohnhaft in Ellenberg, Ellwangen,
5) Martin Gänsmantel, 17. Mai 1870 zu Ellwangen, sg
mögen derselbe durch Beschluß Maler, geboren den zuletzt wohnhaft da⸗ 2 6) August Greiner, Wagner, geboren den 1. De⸗
zember 1871 zu Rattenharz, Gde. Waldhausen, [42624]
geboren den
7) Georg Grimminger, Wagner Ellwangen,
30. Juni 1870 zu Lauchheim, O. A. zuletzt wohnhaft daselbst,
8) Paul Hermann Gunßer, Metzger, geboren den pflichtiger in 26. Januar 1872 zu Schorndorf, zuletzt wohnhaft den Dienst des daselbst, zu entziehen,
9) Friedrich Henninger, geboren den 3. März verlassen oder 1871 zu Ellwangen, zuletzt wohnhaft daselbst, Alter sich außer
10) Josef Hofer, Metzger, geboren den 9. April zu haben, Verge 1871 zu Steinenbühl, Gde. Bühlerzell, O.⸗A. Ell⸗ das wangen, zuletzt wohnhaft daselbst,
11) Alois Linder, Bauernknecht, gebor 5. August 1870 zu Birkenzell,
—
wesen,
n den Das im
8
—
12) Philipp Maier, geboren den 27. August 1870 s u Bühlerzell, O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft nigliches aselbst,
13) Alois Franz Müller, geboren den 20. Mai
1
870 zu Westhausen, O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohn⸗ [42626]
aft daselbst, K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen. In der Strafsache gegen Königliches Amtsgericht. 1) Christian Keifer, Bäcker, geboren den 2. Juni 1860 zu Oberurbach, O.⸗A. Schorndorf, 2) Johannes Lenz, Zimmermann, geboren der 28. Juni 1860 zu Oberberken, O.⸗A. Schorndorf, wegen Verletzung der Wehrpflicht e schluß der hiesigen Strafkammer vom 29. v. M. ge⸗ mäß § 326 der St.⸗P.⸗O. das Vermögen der beiden genannten je bis zum Betrag von 400 ℳ beschlag⸗
14) Karl Neustadt, geboren den 17. Oktober 1868 A1“ O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft
g st,
5) Albert Julius Ottenbacher, Bäcker, geboren 27. August 1870 zu Fellbach, O.⸗A. Cannstatt, zt wohnhaft in Plüderhausen, O.⸗A. Welzheim,
9) Sebastian Rauwolf, Schreiner, geboren den
. Januar 1871 zu Unterwilflingen, O.⸗A. Ell⸗ wangen. zuletzt wohnhaft daselbst,
17) Michael Römer, geboren den 24. Oktober 870 zu Unterknausen, Gde. Rosenberg, O.⸗A. Ell⸗ wangen, zuletzt wohnhaft daselbst,
18) Josef Schabel, geboren den 29. März 1871
Pfahlheim, O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft in Haselbach, Gde. Ellenberg, O.⸗A. Ellwangen,
19) Martin Jakob Schanbacher, Weingärtner, geboren den 28. Dezember 1872 zu Hebsack, O.⸗A. Schorndorf, zuletzt wohnhaft daselbst,
20) Adolf Schlotz, Flaschner, geboren den 15. Juli
nahmt worden,
[42625] Durch
schlagnahme,
worden:
1870 zu Mittelhof, Gde. Ellwangen, haft in Ellwangen, 21) Emil Wilhelm 1 den 14. April 1871 zu Hohengehren, O.⸗A. Schorn⸗ M dorf, zuletzt wohnhaft daselbst,
Heorg Süßer, Wag
2
22) Johann E
2 . wegen Verletzung
O. das im Deutschen Reich befindliche Ver⸗ erselben je bis zum Betrage von 600 ℳ
8. mit Beschlag belegt worden. ktober 1892.
elbst, H.⸗Staatsanwalt Me 9 — ——
Aee 8 KAznialz S Auf Antrag der Königlichen Staa
wird gegen den Commis Oskar Franz
geboren2 welcher hinreichend verdächtig der Absicht, sich dem
ohne Erlaubniß das nach erreichtem
Hauptwverfahr vor Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet.
e Deutschen Reiche befindliche Vermögen tödtlen, des Angeschuldigten wird bis zum Betrage von Drei⸗ O.⸗A. Ellwangen, zuletzt wohnhaft in Wörth, O.⸗A. hundert Mark mit Be g g Ellwangen, 3 Die Untersuchungshaft wird nicht angeordnet. Oktober 1892. Oefen, welches sofort wieder zur Chamottefabrika⸗ kation eingerichtet werden kann, mit einer Gesammt⸗ grundfläche von 2 ha 86 a 88 qm in der Gerichts⸗ schreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts hierselbst,
Ratibor, den 7. — 8 ches Landgericht. II. Strafkammer. hilipp.
Den 20. Oktober 1892.
H.⸗Staatsanwalt: Mezler.
Beschluß Landgerichts hier vom 17. Oktober 1892 ist die Be⸗ welche über das Vermögen der nach⸗ genannten Wehrpflichtigen verhängt war, aufgehoben
) Levy, Leopold, Bauer, Emil, ge Stumm, Metzger, Fuhrmann, 4) Cartier, Emil, Saargemünd, den
87Se üa⸗ ch, 8 A. Winterbach, Der Kaiserlich
1
. 64 in Forbach.
2. 70 in Dehlingen,
2. 70 in Bütten,
15. 4. 62
1892.
tsanwalt.
Schankwirth Hr. Rehberg Paetow zu Rostock als Vorm in Lau ausgestellten Schuldverschreibung
Ro r eine Anleihe von 450 ℳ aber der Urkunde wird aufge
m auf den? uni 1893,
Farerteesee 2Annnneneenee
geboren den 26. Juni 1870
betreffend, wird auf Antrag des
der hiesigen Strafkammer vom
1
9
angesetzt, in welchem die
Beschluß.
vom 28. d.
88 zuletzt in Pilchowitz, Kreis Rybnik, hnhaft ge⸗ auch können die Grundstücke besichtigt werden. Vorsfelde, den 19. Ottober 1892. richt.
5. Juli 1869 zu Neust
t Horenburg. stehenden Heeres oder der Flotte Bundesgebiet [42713] militärpflichtigen ebietes aufgehalten t
8 5 s An 22 „„ 2 2 sStrafgesetzbuchs, fügung
Bundos Bundes
8 4
1 § 140
der Strafkammer des
8 *
zu Haiger gehörenden,
Roschlan Kolo, Zeschlag belegt.
Goede. Bernard. Zimmer Nr. 1, versteigert. [42640] stein, in
ist durch Be⸗
Schuldscheins der Anleihe
Litt. A. anhängig gemacht worden.
der Strafkammer Kaiserlichen Heßler.
[42637] Aufgebot. Der Korbmacher Carl Lau
die Zwangsversteigerung des dem Gemeinschul
erscheint: 8 * . Herzogliches Amtsge
Aufgebote, Zustellungen
Gastwirths Hermann Müller in Reislingen
den Konkurs über das Vermögen
Konkursverwalters dner C. Ohlsen hier, gehörigen Ackerhofes Nr. a3 sammt Zubehör in 1s ien Nr. 708 und 709 der „Haders Reislingen verfügt und Termin zur Zwangsversteige⸗ r rung auf Freitag, den 9. Dezember cr., Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte zle Vorsfelde, im Müller'schen Gasthause zu Reislingen Hypothekgläubiger die den Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Grundbuchauszug und Verkaufsbedingungen liegen Mts. ab in der Gerichtsschreiberei aus,
Bekanntmachung.
Samstag, den 26. November 1892, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, werden auf richterlich fü⸗ die zur Konkursmasse der Actiengesellschaft Nassauische Portland⸗Cement⸗ und Chamotte⸗Fabrik unmittelbar am Haiger belegenen Immobilien, bestehend aus den für schreibungen eine Jahresproduction von ca. 100 000 Faß erfor⸗ derlichen Gebäuden Ringöfen, Schachtöfen, Maga⸗ zinen sowie einem Trockengebäude mit vier Casseler 2) der
Dillenburg, den 17. Oktober 1892. Abtheilung II.
Von Herrn Lehrer Ernst Benno Haupt in Frauen⸗ Vertretung seines unmündigen n Carl Reinhold adopt. Köhler daselbst, ist das Auf⸗ der Schuldverschreibung Litt. M c. 36 gebotsverfahren zu Kraftloserklärung des auf den K. S. Staat zur Vertretung übergegangenen 4 % der vormal. Leipzig⸗ Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie vom 1. März 1866, Serie 97 Nr. 4840 über 100 Thaler hier
Dresden, den 19. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib.
3 Lau zu Krackow hat 8 Aufgebot einer von Termino Antonii 1881 datirten,
Ver⸗
Bahnhof
Sohnes
melden und zuleg 1 Kraftloserklärung rkunde erfolgen wird Rostock, den 20. Oktober 1892. Großberzogliches Amtsgericht. Civil⸗Abtheilung B.
des 8505] Aufgebot. hierselbst, vertreten durch den
00 Fᷣ —
in Hadersleben, ausgegeben Feb mit der Anweisung zur Abhebung ein ’1 nebst Zinsscheinen im Jahre 1891, beantragt. De Inhaber der Talons wird aufgefordert, spätestens in auf Sonnabend, den 17. Dezember 1892 Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Talons vorzulegen, widrigenfalls
Ienlons erfolgen wir 8 alons erfolgen wird.
—2
18
Hadersleben, den 13. Juni 1892. Königliches Amtsgericht. theilung I. Rissom.
Aufgebot.
Nachdem die Nachbenannten den Erwerb und Verlust der bezeichneten bungen bezw. Talons zu S
Nassauischen Landesbank zu
1) Dr. Paul Graevell zu
[42206]
unten
Litt. F b. Nr. 2693 über 500 ℳ un Litt. Fa. Nr. 1699 über 200 ℳ. Gemeindevorstand Schuldverschreibung Litt. L b. 2 nebst Talon mit Zinscoupons, Zinscoupon am 1. Juli 1896
bungen Litt. K a. Nr.
Braun, ledig, zu Villmar, der Schuldverschreibungen Litt. H a. Nr. 0307, 0308 200 ℳ,
1 ilipp Renneisen zu Nordenstadt als Vor⸗ mund der Maria Anna Henriette Renneisen daselbst — 2 über 1000 ℳ
1 n
nebst Talon mit Zinscoupons, von welchen der letzte Zinscoupon am 1. Juli 1895 fällig wird,
glaubhaft gemacht und Einleitung des Aufgebot⸗ verfahrens und Kraftloserklärung der betr. Urkunden beantragt haben,
so wird:
a. der Nassauischen Landesbank die Ausgabe neuer Zinsabschnitte zu den unter 2 und 5 erwähnten Schuldverschreibungen an den etwaigen Vorzeiger der Talons (Zinsleisten) vor der richterlichen Er⸗ ledigung der Sache, sowie der Zahlungsleistung an das den etwaigen Ueberbringer der unter 1 bis 5 incl. erwähnten Schuldverschreibungen und der Coupons