1892 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

zwischen den Fällen, in welchen durch die beschädigende Hand⸗ lung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder das Recht eines Anderen verletzt ist. In den Fällen der ersteren Art soll der Thäter zum Ersatz des durch die Handlung einem Anderen verursachten Schadens nur dann verpflichtet sein, wenn er die Entstehung des Schadens vorausgesehen hat oder voraussehen mußte, jedoch ohne Unterschied, ob der Umfang des Schadens vorauszusehen war oder nicht. Im Falle der Verletzung eines Rechts soll da⸗ gegen die Verpflichtung zum Ersatz des durch die Rechtsver⸗ letzung dem Verletzten verursachten Schadens nicht davon ab⸗ haͤngig sein, ob die Entstehung eines Schadens vorauszusehen war. Gegenüber diesem System des Entwurfs war beantragt, den § 704 durch die dem Art. 50 des Schweizer Obliga⸗ tionenrechts sich anschließende Vorschrift zu ersetzen, daß, wer einem Anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es aus Vor⸗ satz oder Fahrlässigkeit, ihm zum Ersatz verpflichtet ist. Zu dieser Vorschrift war von anderer Seite der Zusatz be⸗ antragt, daß diese Verpflichtung sich auf den Ersatz des einem Dritten mittelbar zugefügten Schadens nur dann erstrecken solle, wenn der Handelnde die Ent⸗ stehung dieses Schadens vorausgesehen hat oder voraussehen mußte. Ein dritter Vorschlag ging dahin, an Stelle des § 704 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 zu bestimmen, daß, wer vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit widerrechtlich das Recht eines Anderen verletzt oder gegen ein den Schutz eines Anderen bezweckendes Gesetz verstößt, ihm zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist. Nach einer lebhaften Debatte fand dieser Antrag die Zustimmung der Mehrheit. Der Abs. 2 Satz 2 des § 701, der be⸗ stimmt, daß als Verletzung eines Rechts im Sinne des § 704 auch die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der Ehre anzusehen sei, wurde mit dem Vor⸗ behalt gestrichen, bei der Berathung der Vorschriften über einzelne unerlaubte Handlungen auf die Frage zurück⸗ zukommen, ob auch die nur fahrlässige Entziehung der Freiheit oder Verletzung der Ehre eine Verpflich⸗ tung zum Schadensersatz begründen solle. Anlangend den Umfang des Schadensersatzes, geht der Entwurf davon aus, daß ohne Unterscheidung zwischen vorsätzlich und fahrlässig begangenen Handlungen dem Beschädigten der ge⸗ sammte Schaden zu ersetzen ist 218). Ein Antrag, im Anschluß an den Art. 51 des Schweizer Obligationenrechts vorzuschreiben, daß die Größe des Schadensersatzes unter Würdigung der Umstände und der Größe der Ver⸗ schuldung durch richterliches Ermessen zu bestimmen sei, wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag, im Falle einer nur fahrlässigen Handlung die Haftung auf denjenigen Schaden zu beschranken, dessen Entstehung nach den Umständen, die der Handelnde kannte oder kennen mußte, außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag. Eine ausführliche Erörte⸗ rung knüpfte sich an die Vorschrift des § 705 über die Schadens⸗ ersatzpflicht wegen sog. illoyaler Handlungen. Der Entwurf be⸗ schraͤnkt diese Schadensersatzpflicht auf solche Fälle, in denen die Vornahme einer kraft der allgemeinen Freiheit an sich erlaubten Handlung gegen die guten Sitten verstößt. Dagegen war be⸗ antragt, die Schadensersatzpflicht in allen Fällen anzuerkennen, in denen jemand, wenn auch in Ausübung eines Rechts, in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einem Anderen einen Schaden zufügt. Die Mehrheit stimmte sachlich dem Entwurf zu, sedoch mit der Abweichung, daß nur vorsätzliches Handeln die Verpflichtung zum Schadensersatze wegen illoyaler Handlungsweise be⸗ gründen solle. In Gemäßheit eines früher bereits gefaßten Beschlusses wurde als § 7052a die Vorschrift ein⸗ gestellt, daß die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht da⸗ durch ausgeschlossen wird, daß die beschädigende Handlung im Nothstand begangen ist. Der § 706, der bestimmt, daß, wenn der Beschädigte in die beschädigende Handlung eingewilligt hat, ihm ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zusteht, wurde in der Erwägung gestrichen, daß diese Vorschrift in ihrer All⸗

gemeinheit als richtig nicht anzuerkennen sei.

Die Einnahmen aus dem Personenverkehr der preußischen Staatsbahnen sind im September d. J. um 5 900 000 ℳ, d. i. um nahezu 24 Proc. gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Dieser erhebliche Ausfall ist zum überwiegen⸗ den Theil die Folge des außerordentlichen Verkehrsrückgangs, welcher auf den Staatsbahnen durch das Auftreten der Cholera im In- und Auslande hervorgerufen war.

Am stärksten trat derselbe im Bezirk der Eisenbahn⸗Direction Altona hervor, dessen Personengeld⸗Einnahmen im September d. J. um rund 1 Million Mark, d. i. um mehr als 50 Proc. hinter dem gleichen Monat des Vorjahrs zurückgingen. Während an⸗ fänglich die von Hamburg ausgehenden Züge noch ziem⸗ lich stark benutzt waren, wurden die in entgegen⸗ gesetzter Richtung verkehrenden Züge fast leer gefahren. Späͤter nahm der Personenverkehr auch von Hamburg her dergestalt ab, daß z. B. der Schnellzug 1 (ab Hamburg 8,45 Morgens) am 6. September ohne jeden Reisenden, am 7. September nur mit einem, am 8. September nur mit zwei Reisenden von Hamburg abfuhr. Unter diesen Umständen wurde es Pflicht der Eisenbahnverwaltungen, für die Dauer einer so außerordentlichen Verkehrsverminderung auf eine entsprechende Einschränkung des Personenzugbetriebs Bedacht zu nehmen. Nach eingehender Prüfung einerseits der Interessen des allgemeinen Verkehrs wie der eingetretenen außergewöhnlichen Lage auf der anderen Seite wurde in der ersten Hälfte des September zum theil auch auf Ansuchen der örtlichen Behörden besonders bedrohter Städte von den an dem Hamburger Verkehr betheiligten Eisenbahnverwaltungen, besonders von den Königlichen Eisenbahn⸗ Directionen zu Altona und Hannover sowie von der Verwaltung der Lübeck⸗Büchener Privateisenbahn, eine Anzahl fahrplan⸗ mäßiger Züge vorübergehend eingestellt. Zwischen Hamburg und Berlin blieben indessen von neun fahrplanmäßigen Personen⸗ und Schnellzügen noch sechs in jeder Richtung in Betrieb, während je drei Schnellzüge und zwar solche, welche wesent⸗ lich nur den Verkehr zwischen den beiden Endpunkten ohne Berücksichtigung des Zwischenverkehrs vermitteln einstweilen eingestellt wurden. Zu den in Betrieb verbliebenen Zügen gehörte auch der mit einer Grund⸗Geschwindigkeit von 60 bis 65 km in der Stunde verkehrende Nachtpersonenzug (ab Berlin Abends 11,30, in Hamburg früh 5,15), welcher mit seinem Gegenzug auch nach der Einstellung des Schnellzugs (ab Berlin Abends 10,20, in Hamburg früh 2,57) eine gute und unter den obwalten Verhältnissen völlig ausreichende

Das Auftreten der Cholera in Hamburg und die sich mehrenden Erkrankungen an anderen Orten hatten demnächst in schneller Folge zahlreiche Verkehrsbeschränkungen, Einfuhr⸗ und Durchfuhrverbote, sanitätspolizeiliche Controlen der Reisenden, Quarantänen und dergleichen seitens vieler in⸗ ländischer Behörden, wie auch seitens der benachbarten Staaten veranlaßt, welche auf den Reiseverkehr höchst ungünstig zurückwirken mußten. Die Prüfung, inwie⸗ weit mit Rücksicht hierauf eine porübergehende Einschränkung des Zugverkehrs geboten und zulässig erscheine, ohne wichtige allgemeine Verkehrsinteressen des eigenen Landes zu schädigen, wurde daher uch auf andere Staats⸗ bahnbezirke ausgedehnt. So führte noch im September die von Dänemark veranlaßte Einschränkung des Schiffs⸗ verkehrs zwischen Warnemünde und Gjedser nebst Ein⸗ richtung einer Quarantäne auf der dänischen Seite zu einer entsprechenden Beschränkung der Schnellzüge der Strecke Berlin Neustrelitz, während die Abwehrmaßregeln, welche von Oesterreich⸗Ungarn und besonders auch von den Balkan⸗ staaten getroffen wurden und welche auf den Verkehr mit Ungarn und dem Orient ungünstig zurückwirkten, die zeitweise Einstellung des sogenannten Orientzugs auf der Strecke Berlin Oderberg vom 1. Oktober ab veranlaßten. Auch auf der Strecke Stettin Posen Breslau zeigte sich eine derartige Verminderung des Verkehrs, daß sich die Verwaltung zur vor⸗ übergehenden Einstellung des dort verkehrenden Schnellzugs entschloß. Eine geringe Zahl weiterer Einschränkungen von mehr örtlicher Bedeutung kam hinzu.

Mit der im laufenden Monat eingetretenen und bisher stetig fortgeschrittenen erfreulichen Besserung der gesund⸗ heitlichen Verhältnisse im Lande haben, dem Wiederaufleben des Verkehrs folgend, auch diese Verkehrsbeschrän⸗ kungen größtentheils nach und nach wieder beseitigt werden können. Schon am 10. Oktober konnte je ein Schnellzug zwischen Berlin und Hamburg wieder in Curs gesetzt werden, welchem am 20. Oktober ein zweites Schnellzugspaar folgte. Am 1. November wird auf jener Strecke der volle fahrplanmäßige Betrieb wieder aufgenommen werden. Die sogenannten Orientzüge wurden auf der Strecke Berlin—Breslau, mit Rücksicht auf ihre Bedeutung auch für den engeren Verkehr zwischen Schlesien und Berlin, am 13. Oktober wieder in Betrieb gesetzt und werden demnächst, um für den inneren Verkehr noch mehr als bisher nutzbar zu werden, mit der dritten Wagenklasse ausgerüstet und von Breslau wie früher weiter geführt werden. Auch auf der Strecke Stettin Breslau cursiren die Schnellzüge wieder seit dem 23. Oktober.

Mit dem 1. November d. J. werden voraussichtlich abgesehen von den Schnellzügen des dänischen Verkehrs auf der Strecke Berlin Neustrelitz, bezüglich deren die früheren Voraussetzungen noch unverändert geblieben sind, und von einigen localen Verbindungen die aus Anlaß der Cholera angeordneten Einschränkungen des veröffentlichten Winter⸗ fahrplans beseitigt sein.

Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen, General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗ Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der zur Zeit auf dem Landrathsamt zu Fulda beschäf⸗ tigte Regierungs⸗Assessor Heinrich ist der Königlichen Regierung zu Oppeln zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. 1—

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 27. bis 28. Oktober, Mittags, gemeldete Cholera⸗Erkrankungs⸗ und Todesfälle:

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gestorben 8 gestorben S.

gestorben S

erkrankt

erkrankt

Hamburg. Hamburg „1—

*) Durch nachträgliche Meldung berichtigt.

Regierungsbezirk Marienwerder: in der Fischerei⸗ Vorstadt von Thorn ein nachträglich festgestellter Todesfall bei einer Schifferfrau.

8

Dresden, 27. Oktober. Nach den bis jetzt getroffenen Dispositionen werden Ihre Majestät die Königin am 31. Ok⸗ tober Abends und Seine Majestät der König am 1. No⸗ vember früh von Schloß Sibyllenort nach Villa Strehlen zurückkehren.

Baden.

Karlsruhe, 26. Oktober. Die „Karlsruher Ztg.“ bringt folgende Mittheilung: Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog hat leider darauf verzichten müssen, der Kaiser⸗ lichen Einladung zur Einweihung der wiederhergestellten Schloßkirche in Wittenberg zu folgen. Höchstderselbe hat in einem Schreiben an Seine Majestät den Kaiser seiner Entschuldigung und seinem Bedauern Ausdruck verliehen und zugleich gebeten, Seine Königliche Hoheit den Erbgroß⸗ herzog als Höchstseinen Vertreter bei der Feier freundlich auf⸗ nehmen zu wollen. Der Erbgroßherzog wird die Reise nach Wittenberg voraussichtlich am 30. d. M. unternehmen. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist heute Vor⸗ mittag wohlbehalten in Baden⸗Baden eingetroffen.

In Konstanz tagte seit dem 25. d. M. die inter⸗ nationale Bodenseefischerei⸗Conferenz, die von Baden, Bayern, Württemberg, Oesterreich, Lichtenstein und der Schweiz beschickt war. Wie man der „Magdb. Ztg.“ meldet, hat die Conferenz nach dreitägigen Berathungen den ersten Entwurf einer Uebereinkunft zwischen den genannten Bodensee⸗ ufer⸗Staaten festgestellt. Zur endgültigen Vereinbarung soll später eine zweite Conferenz in Bregenz stattfinden. 9 Oldenburg.

89 Oldenburg, 27. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Großherzog wird sich am 30. d. M. zur Theilnahme an der Feier der Einweihung der neu restaurirten Schloß⸗ kirche nach Wittenberg begeben, bei welcher Feier der Groß⸗ herzogliche Ober⸗Kirchenrath durch den Ober⸗-Kirchenraths⸗

Nachtverbindung mit Hamburg herstellte.

Director Schomann vertreten sein wird.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Coburg, 27. Oktober. Mit Beziehung auf die am Montag, 31. Oktober, in Gegenwart Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und evangelischer Fürsten des deutschen Vaterlandes, vor den Vertretern der Kirchenregierungen und der versammelten Gemeinde stattfindende feierliche Einweihung der restaurirten Schloßkirche zu Wittenberg ist von dem Herzoglichen Staats⸗Ministerium angeordnet worden, daß in sämmtlichen Kirchen des Herzogthums am Sonn⸗ tag, 30. Oktober, die Gemeinden auf die Wichtigkeit dieser Festfeier hingewiesen, zu gemeinsamer Danksagung und Für⸗ bitte aufgefordert und ernstlich ermahnt werden 11 dem evangelischen Bekenntniß treu zu bleiben und demselben gemäß einen christlichen Wandel zu führen. 8

Schaumburg⸗Lippe.

Aus Kirchdorf in Oesterreich w Wiener „Fremdbl.“ unterm 23. d. M. berichtet: Das heute ausgegebene Bulletin über das Befinden Seiner Durchlaucht des Prinzen Hermann lautet:

„Beim heutigen Verbandwechsel zeigte sich die Wunde vollständig geheilt mit Zurücklassung einer eingezogenen Narbe. Zeichen einer Störung der Gehirnthätigkeit infolge der Verletzung liegen nicht vor. Es darf daher der Heilungsproceß auch fürs Innere der Schädeldach⸗ höhle als vollendet angesehen werden. Nervöse Empfindlichkeit besteht fort. X noch gering. Dr. Brenner, Dr. Ridder, Dr. Bensen, Dr. Eigl.“

Oesterreich⸗Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht in ihrer heute erschienenen Nummer ein Kaiserliches Handschreiben an den bisherigen Minister von Szoegyenyi⸗Marich, durch welches dieser zum Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser ernannt wird. Zugleich wird ihm und zwar in der Eigenschaft eines außer⸗ ordentlichen Gesandten die diplomatische Vertretung bei den Höfen von Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Olden⸗ burg und Braunschweig übertragen. SGleichzeitig mit der schon mitgetheilten Ernennung des Erzherzogs Franz Ferdinand zum General⸗Major ernannte der Kaiser, wie „W. T. B.“ nachträglich meldet, den Erz⸗ herzog Leopold Salvator zum Obersten, den Erzherzog Otto zum Oberst⸗Lieutenant, den Erzherzog Leopold Fer⸗ dinand zum Linienschiffs⸗Lieutenant erster Klasse und den Erzherzog Albrecht Salvator zum Ober⸗Lieutenant.

Die Session der beiden Delegationen, welche in Pest getagt haben, ist gestern geschlossen worden. Ueber den Schluß der ungarischen Delegation ist schon in der gestrigen Nummer d. Bl. (n. Schl. d. Red.) berichtet worden. In der österreichischen Delegation übermittelte nach Fest⸗ stellung der Uebereinstimmung der Beschlüsse beider Delega⸗ tionen der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky. den Mitgliedern den Dank und die Anerkennung des Kaisers für ihr patriotisches Zusammenwirken und für ihre Opferwilligkeit und fügte auch im Namen der Re⸗ gierung noch Worte des Dankes hinzu]. Der Präsident der Delegation, Ritter von Chlumetzky hob in seiner Er⸗ widerung hervor, daß die Delegation der auf den Dreibund gestützten Friedenspolitik der österreichisch⸗ungarischen Monarchie aufrichtige, warme Sympathie und Vertrauen entgegengebracht habe, und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser, in das die Versammlung dreimal begeistert einstimmte.

Ueber die gestrige (schon telegraphisch kurz erwähnte) Unterredung der Reichenberger Stadtvertreter Schücker und Prade mit dem Grafen Taaffe wird der „Magd. Ztg.“ aus Wien gemeldet: Nach Aussage der Genannten habe Graf Taaffe versprochen, die Versicherung Schücker’'s und Prade's von der Treue und Anhänglichkeit der Reichenberger Bevölkerung für Kaiser und Reich zur Kenntniß des Kaisers zu bringen. Was die Auflösungsverfügung betreffe, so könne der Minister nicht einschreiten, da ein Recurs gegen die Ver⸗ fügung nicht überreicht worden sei. Deshalb rathe er auch von

dem Ansuchen um eine Audienz beim Kaiser ab.

Großbritannien und Irland. 8

Den Gerüchten, die in den letzten Tagen über den Ge⸗ sundheitszustand der Königin in Umlauf waren, tritt der Londoner Correspondent der „Birmingham Post“ mit der Er⸗ klärung entgegen, daß auf Grund von an amtlicher Stelle eingeholten Erkundigungen die Königin während einiger Tage infolge von Erkältung leidend gewesen sei und das Zimmer habe hüten müssen, daß Ihre Majestät sich aber bereits in der Genesung befinde.

Wie dem „Standard“ aus Florenz gemeldet wird, wäre nunmehr die Villa Oppenheim für den Aufenthalt der Königin und die Villa Spinola für das Gefolge Ihrer Majestät dort gemiethet worden.

Der Premier-⸗Minister Gladstone hat am 24. d. M. in Oxford eine Rede über die Universitäten des Mittelalters mit besonderer Beziehung auf Oxford gehalten, wo er selbst studirt hat. Nach einer Mittheilung der „Köln. Ztg.“ schloß der greise Staatsmann seine von jugendlicher Frische erfüllte Rede mit der Bemerkung, daß bei den englischen Universitäten die Grundidee ihres Wesens im Christenthum liege.

In Beantwortung eines Schreibens des Bundes der con⸗ stitutionellen Vereine erklärte der Marquis von Salis⸗ bury, seine Regierung habe immer die Zurückbehaltung von Uganda im Auge gehabt.

Die in Canada in letzter Zeit verbreitet gewesene und von dort auch nach Europa gelangte Nachricht, die britische Reichsregierung wolle das reguläre Militär von Canada und den britischen Besitzungen in Nord⸗Amerika abberufen, wird dem „Reuter'schen Bureau“ in einer Depesche aus Ottawa als unbegründet bezeichnet. Es liege nur in Halifax, dem Hauptquartier des britischen nordatlantischen Geschwaders, britisches Militär in Garnison, und die Reichsregierung sei bis jetzt dem Plane, diese Garnison aufzuheben, noch garnicht näher getreten.

8 Frankreich. In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer richtete der Abg. Basly an die Regierung die von ihm an⸗ gekündigte Interpellation „über die neuerdings zwischen französischen und belgischen Bergarbeitern in Lens und Liévin vorgekommenen Zwistigkeiten, sowie über die erfolgte Aussperrung französischer Ar⸗ beiter“. Der Arbeits⸗Minister Viette erklärte in seiner Erwiderung: die Entlassung der Arbeiter sei keineswegs

aus politischen Gründen erfolgt. Die Arbeiter dürften, auch

lichen Pflichten vergessen.

sofortige Berathung. Der Minister⸗Präsident Loubet acceptirte

Arbeits⸗Minister Viette: die Regierung würde die verur⸗ theilten

genommen

mit 324

den Straßen und die Freiheit der Arbeit aufrechtzuerhalten:

ihrer

Amnestie und billigen durchaus die energischen Erklärungen

handelte

ihrerseits mit

wenn sie mit Wahlfunctionen betraut seien, nicht ihre gewerb⸗ Es würde nichts nützen, wenn ausländische Arbeiter er⸗ Verlaufe der Sitzung Lafargue einen An⸗ Arbeitgeber, welche

man Ausnahmegesetze gegen

ss wollte. Im weiteren brachte der socialistische Deputirte trag ein, wonach für diejenigen ausländische Arbeiter beschäftigen, besondere Er⸗ laubnißscheine ausgestellt werden sollen. Die zu diesem Antrag vorgeschlagene, von der Regierung angenommene ein⸗ fache Tagesordnung wurde mit großer Stimmenmehrheit be⸗ schlossen. Der radicale Deputirte Terrier beantragte sodann die Ertheilung einer Amnestie für alle Personen, die wegen ihrer Theilnahme an einem Ausstand verurtheilt worden sind, und verlangte für seinen Antrag die Dringlichkeit und die die sofortige Berathung des Antrages. Darauf erklärte der Arbeiter in Carmauvx begnadigt haben, wenn die Ausständigen von Carmaux die Arbeit wieder auf⸗ hätten. Die Ertheilung einer Amnestie müsse Regierung ablehnen. Der Antrag Terrier’'s wurde gegen 198 Stimmen abgelehnt. Der De⸗ putirte Dumay brachte ferner eine Interpellation bezüglich der na Carmaux beorderten Truppen ein und forderte deren Zurüͤckziehung. Der Minister⸗Präsident Loubet erwiderte, die erste Pflicht der Regierung sei, die Ordnung in

er könne daher dem Ansinnen Dumay's nicht stattgeben. (Beifall.) Eine von Dumay beantragte Tagesordnung wurde schließlich mit 399 gegen 90 Stimmen abgelehnt und die. Sitzung sodann aufgehoben. . Nahezu alle heutigen Pariser Blätter, die radicalen ausgenommen, beglückwünschen die Deputirtenkammer zu Ablehnung des Antrags auf Ertheilung einer

des Minister⸗Präsidenten Loubet in der gestrigen Sitzung der Kammer.

Die Zollcommission der Deputirtenkammer ver⸗ gestern mit dem Regierungsvertreter über das französisch⸗schweizerische Handelsabkommen. Der Minister des Auswärtigen Ribot legte die Nothwendigkeit fuͤr Frankreich dar, mit der Schweiz zu verhandeln, da diese anderen Mächten ein Handelsabkommen getroffen habe. Auf eine Anfrage des Deputirten Bour⸗ geois, ob eine Concession an die Schweiz die Regierung nicht zwingen würde, auch anderen Ländern Zugeständnisse zu machen, erwiderte der Minister, dies sei nicht der Fall; die Pourparlers mit der Schweiz seien durchaus nicht die Einleitung zu einem System. Die Commission vertagte sodann ihre Entschließung bis zum 4. November. u““

Italien. 8

In der gegenwärtig in Italien in vollem Gange befin

lichen Wahlbewegung hat nun auch der Minister des Auswärtigen Brin das Wort ergriffen. Bei einem von seinen Wählern in Turin gestern Abend veranstalteten Bankett hielt der Minister eine Rede, in der er nach dem Drahtbericht des „Wolff'schen Bureaus“ die Ueberzeugung aussprach, daß alle europäischen Regierungen den Frieden wünschten und loyal entschlossen seien, dessen große Wohlthaten ihren Völkern zu bewahren. Das Beispiel aller benachbarten und selbst der fried⸗ lichsten Länder zeige, daß die mächtige Heeresausrüstung die solideste Garantie für den Frieden sei. Indem die italienische Regierung die Militärausgaben auf eine verhältnißmäßig be⸗ scheidene Ziffer reducirt habe, habe sie die Grenze der Vorsicht erreicht uUnd die Erfordernisse der Finanzen mit denen der Landesvertheidigung in Einklang gebracht. Redner führte alsbdann den Ausspruch Cavour's an⸗ „Die sicherste Sfütte der Volksrechte sind starke Bataillone und gute Verbündete“, und trat damit denen entgegen, die weder die einen noch die anderen wollen. Es gebe kein fried⸗ licheres Land als Italien, keines, welches mehr zur Erhal⸗ tung des Friedens beigetragen habe. Italien verdanke diesem Umstande das Aufhören des Mißtrauens und die Erhaltung des Vertrauens der befreundeten Verbündeten, die, selbst wenn ein Wechsel in den Regierungen eintrete, die Anschauung über Italien nicht änderten. Ein solcher Wechsel habe sich kürzlich in England vollzogen, auf dessen Freundschaft Italien zu rechnen gewohnt sei, weil beide Staaten einen gleich lebhaften Wunsch nach Frieden und gleiche Ziele auf Erhaltung desselben verfolgten. Die klare und kräftig befolgte Friedenspolitik Italiens beruhige Alle und gebe der Regierung Kraft, dieselbe zu entwickeln, und wirksam mitzuarbeiten auf der soliden Basis seiner Alliancen an der Erhaltung des Frie⸗ dens, auf die Europa glücklicher Weise rechnen könne. Dieses tiefe Gefühl des Vertrauens auf den Frieden, dieser tiefe Wunsch der Völker, die Bande der Freundschaft fester zu knüpfen, hätten bei der neulichen Columbusfeier in Genua die Weihe erhalten. Er möchte mit gleichem Vertrauen von dem wirthschaftlichen Frieden sprechen: allein der Protectionismus habe den Regierungen große und nicht immer überwindbare Schwierigkeiten geschaffen. Redner bekämpfte hierauf jede Zollerhöhung Italiens und besprach die organischen Reformen und die Reorganisation der Parteien; er hoffe, daß letztere in der nächsten Legislaturperiode zu stande kommen werde. Der Minister schloß seine Rede, welche häufig durch lebhaften Beifall unterbrochen wurde, mit einem warmen Trinkspruch auf den König.

Auch der Minister für Posten und Telegraphen, Finocchiaro Aprile, hielt gestern in der zu seinem Wahl⸗ bezirk (Palermo) gehörenden Gemeinde Prizzi in Sizilien eine Wahlrede, in welcher er sich im wesentlichen den Aus⸗ führungen in dem Bericht des Cabinets an den König sowie den Erklärungen des Kriegs⸗Ministers Pelloux bei dem Wahlbankett in Livorno anschloß. Ganz besonders betonte der Minister die Vortheile der zur Begünstigung des Weinexports getroffenen Maßnahmen. Zugleich kündigte er eine Vorlage, betreffend die Abmachungen über die Schiffahrts⸗ linien, an, welche noch vor dem 15. März 1893 von der Kammer erledigt werden müsse. Das Cabinet strebe die Rückkehr zu einem correcten Constitutionalismus an. Schließlich gab der Minister der Freude der Progressisten über den An⸗ schluß der Elite der Radicalen Ausdruck, die ohne alle Hinter⸗

gedanken in den constitutionellen Kreis einträten. Griechenland.

8 ö“ 8 8 8 Feier der silbernen Hochzeit des Königs und

der Königin fanden, wie „W. T. B.“ aus Athen berichtet, gestern früh in allen Kirchen Griechenlands ohne Unterschied

Metropoliten in Athen celebrirten Tedeum wohnten die Mit⸗ glieder der Königlichen Familie, die zu den Festlichkeiten dort eingetroffenen Fürstlichen Gäste, die höchsten Staatswürden⸗ träger, die Mitglieder des diplomatischen Corps und eine überaus zahlreiche Menschenmenge bei. Nach dem Wottes⸗ dienste nahmen die Majestäten im Schlosse die Glückwünsche entgegen und begaben sich Nachmittags nach dem Schlosse Dekelia. Graf Kälnokny und die Mitglieder der öster⸗ reichischen Regierung beglückwünschten den König und die Königin telegraphisch.

Bulgarien. In Sofia ist gestern Mittag die dritte Session der Sobranje von dem Prinzen Ferdinand in Person feier⸗ lich eröffnet worden. Bei seinem Erscheinen sowohl wie beim Verlassen des Saals wurde der Prinz auf das wärmste begrüßt. Die Mutter des Prinzen, Prinzessin Klementine, und ein zahlreiches Publikum wohnten der Feierlichkeit bei. Die von dem Prinzen verlesene Thronrede consta⸗ tirt, nach dem telegraphischen Auszuge des „W. T. B.“, daß das Land in normaler Weise fortschreite und sich entwickele, und daß allgemein Ordnung, Ruhe und Zufriedenheit herrschen. Auf seine Reise in das Ausland hinweifend, betonte Prinz Ferdinand die persönliche Sympathie und das Interesse der aufgeklärten Nationen und Regierungen für das tapfere bulgarische Volk und deren lebhaften Wunsch, die Bulgaren siegreich zu sehen im Kampfe zur Vertheidigung ihrer Rechte und Autonomie. Die Thronrede hebt ferner den herzlichen Empfang des Prinzen Ferdinand seitens des Kaisers Franz Joseph und der Königin Victoria sowie der hervorragenden englischen Staatsmänner hervor und weist auf das Wohlwollen des Sultans für das bulgarische Volk hin, das durch die dem ersten Rathe des Prinzen ertheilte Audienz sowie durch die Entsendung eines besonderen Ver⸗ treters zur Landes⸗Ausstellung in Philippopel seinen Ausdruck gefunden habe. Es seien hierdurch die zwischen dem Sultan und seinem Vasallen bestehenden Bande der Freundschaft noch enger geknüpft worden. Die Ausstellung sei ein fried⸗ licher Sieg und ein Beweis des friedlichen arbeitsamen Charakters der bulgarischen Nation; sie werde zur Hebung der Wohlfahrt des Landes in hohem Maße bei⸗ tragen.

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Den einheimischen wie den fremden Ausstellern wird für ihre Mitwirkung gedankt und sodann erwähnt, daß die Regierung zur Deckung der bereits bewilligten Kosten für Eisenbahnbauten und Hafenbauten in Burgas und Varna ein Anlehen von 145 Millionen Franes abgeschlossen habe. Zum Schluß werden Gesetzentwürfe über das Vertragsrecht, üͤber landwirthschaftliche Kassen, Straßenbau und Schutz der Industrie angekündigt.

Parlamentarische Nachrichten.

Im 3. Kösliner Landtagswahlkreise Kreise Dramburg und Schivelbein ist an Stelle des bisherigen Abgeordneten Grafen von Kleist⸗Schmenzin, welcher sein Mandat niedergelegt hat, der Landrath von Brockhausen zu Dramburg mit Stimmeneinheit zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera. Das Krankenhaus Moabit ist, wie der „Nat.⸗Ztg.“ mitgetheilt wird, nunmehr seiner eigentlichen Bestimmung als allgemeines Krankenhaus wieder zurückgegeben. Die als Cholerastation vor⸗ behaltenen vier Krankenbaracken beherbergen zur Zeit keinen Kranken. Trotz der günstigen Gesundheitsverhältnisse Berlins bleiben die ge⸗ troffenen Vorsichtsmaßregeln noch bestehen, namentlich wird die Controle der Schiffer so lange aufrecht erhalten, bis die eintretende Kälte die Schiffahrt unmöglich macht.

Aus Thorn wird demselben Blatt gemeldet: Bei sämmtlichen im Weichselgebiet bisher an Cholera erkrankten und gestorbenen Per⸗ sonen ist festgestellt worden, daß sie Weichselwasser in ungekochtem Zustande genossen hatten. Dieses Wasser muß deshalb als verseucht gelten, wenn auch die bakteriologische Untersuchung keine Spirillen er⸗ geben hat. Um die Einschleppung der Cholera durch Flößer und Schiffer nach Thorn zu verhindern, hat die dortige Polizeiverwaltung ihnen das Betreten der Stadt untersagt.

Im Auftrage der Oppelner Regierung war Medizinal⸗Rath Dr. Schmidtmann in dem russischen Kreise Bendzin zur Infor⸗ mation über die Choleragefahr. Schmidtmann berichtet sehr günstig über die umsichtigen und strengen Maßregeln der russischen Behörden. Die Epidemie sei im Erlöschen. ““

Aus den Ortschaften Maarsseveen und Ysselstein wird unter dem gestrigen Tage je eine Erkrankung an Cholera Utrecht ein Todesfall gemeldet.

Von Mittwoch bis gestern Abend 6 Uhr sind

höheren Schulen am 7. November wieder zu eröffnen.

in den Städten auf, ausgenommen in Kiew. Gouvernements eine Abnahme den Gouvernements Kursk, Bessarabien, Simbirsk, wo mehr als 200 Erkrankungen

800 und in Kiew über 1200. etwa ein Drittel der Erkrankungen. K

Am Mittwoch wurde in Belgrad der erste Cholerafall festgestellt.

““ Oesterreich⸗Ungarn. Nach einer Bekanntmachung der Seebehörden

Durchfuhr aus Anlaß der Choleragefahr durch die

Wiederausfuhr durch den Versender in das dirigirt. de Einzelfalle gestellten kurzen Frist, vernichtet.

betroffen. („R.⸗A.“ Nr. 246 vom 18. Oktober 1892.) Spanien.

vom 18. Oktober 1892 werden Herkünfte aus welche weniger als 165 km davon entfernt

und aus

6 in Pest zwölf Cholera⸗Erkrankungen und sieben Todesfälle vorgekommen. Die Evidemiecommission hat beschlossen, die Universität und die anderen

Der letzte Cholera⸗Wochenbericht aus St. Petersburg weist nach einer Meldung von gestern eine beträchtliche Abnahme der Evidemie Ebenso hat in den stattgefunden, ausgenommen in Orenburg und

vorkamen. In Pensa und Saratow betrugen die Erkrankungen mehr als 300, in Lublin mehr als 400, in Tambow über 600, in Samara über Die Zahl der Sterbefälle erreicht

in Triest und Fiume werden die dortselbst eingehenden Waaren, deren Ein⸗ oder österreichisch⸗ ungarische Ministerialverordnung vom 10. Oktober 1892 verboten worden ist (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 246 vom 18. Oktober 1892), behufs nächste Seelazareth Unterläßt der Versender die Wiederausfuhr in der ihm im t so werden die betreffenden Waaren

Reisegepäck, auch wenn es voraus⸗ oder nachgesendet wird, wird durch das Einfuhr⸗ und Durchfuhrverbot vom 10. Oktober 1892 nicht

Laut Verordnung des Königlich spanischen Ministers des Innern ull und aus Orten, iegen, frei zugelassen,

Die in der Verordnung vom 29. Oktober 1886 aufgeführten

Waaren, welche während der Evidemie in Hull gelagert haben, müssen bis zum 31. Oktober 1892 im Ankunftshafen den in der erwähnten Verordnung bezeichneten Reinigungsmaßregeln unterworfen werden.

Ferner wird die Verordnung vom 12. September 1892, betreffend

Herkünfte aus Großbritannien und dessen Besitzungen im Mittelmeer, aufgehoben.

(Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 224 vom 22. September 1892.)

Durch Erlasse des Königlich spanischen Ministers des Innern

vom 20. und 19. Oktober ist Folgendes angeordnet worden:

1) Provenienzen aus Bremen und Orten, welche 165 km und weniger

davon entfernt liegen, werden, wenn sie mit reinem, von einem spanischen oder in dessen Ermangelung von einem fremden Konsul visirten Ge⸗ fundheitspaß unter guten hogienischen Bedingungen einlaufen, frei zu⸗ gelassen, ebenso die in der Verordnung vom 29. Oktober 1886 be⸗ zeichneten Waaren, welche während der Evpidemie in Bremen gelagert haben und erst nach dem 13. Oktober von dort abgegangen sind.

2) Provenienzen aus New⸗York und Orten, welche 165 km und

Ok

weniger davon entfernt liegen, die nach dem 19. Oktober abgegangen sind, werden unter denselben Bedingungen, wie vorstehend angegeben, frei zugelassen; die in der Verordnung vom zeichneten lagerten, von dort vor dem 9. November d. J. abgehen, werden im Ankunftshafen den in der angezogenen Verordnung verfügten Reinigungs⸗ Maßnahmen unterworfen.

29. Oktober 1886 be⸗

Waaren, welche während der Epidemie in New⸗York

Ls 1 Portugal. 11 Durch eine im „Diario do Governo“ veröffentlichte Verfügung

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des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Pernambuco seit dem

20. September 1892 für rein von Gelbfieber erklärt worden. Niederlande. 8 Laut Verfügung des Königlich niederländischen Ministers des Innern vom 19. Oktober 1892 sollen die bei Bath (Provinz Zeeland, Zusammenfluß der Wester⸗ und Oosterschelde) landeinwärts fahrenden Schiffe gesundheitlich beobachtet werden; ferner ist die seiner Zeit an geordnete Beaufsichtigung der bei Breskens (Provinz Zeeland aume Scheldeausfluß, füolich gegenüber von Vlissingen) einfahrenden Schiffe aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 224 vom 22. Sep tember 1892.) Türkei. Der internationale Gesundheitsrath zu folgende Quarantänebestimmungen getroffen: ““ 1) Eine Quarantäne von fünf vollen Tagen wird gegen Herkünfte von der montenegrinischen Küste mit Passagieren angeordnet, welche feit dem 19./1. Oktober 1892 abgefahren sind. Schiffe derselben Herkunft, welche keine Passagiere an Bord haben, sind einer strengen ärztlichen Untersuchung unterworfen. 2 2) Eine Quarantäne von zehn vollen Tagen wird vom 19.1. Ok⸗ tober 1892 ab in Zibeftche auf der Linie Salonikt und in Mustapha Pascha gegen Reisende verhängt, welche in der Türkei auf der Eisen⸗ bahn ankommen. 8 1 3) Die gegen Herkünfte aus Kurachee angeordnete Duarantäne von zehn Tagen wird für diejenigen Schiffe, welche seit dem 22. 4. Oktober 1892 abgefahren sind, auf fünf Tage festgesetzt. 1) Finer Quarantäne von fünf vollen Tagen, welche im Lazareth von Sinope oder von Cavak abzuhalten ist, unterliegen Herkünfte mit Passagieren von der Küste des Schwarzen Meeres, von Trebi⸗ sonde bis Ordu (mit Einschluß dieser beiden Häfen), welche nach dem 29./11. Oktober 1892 abgefahren sind. Schiffe derselben Herkunft, welche keine Passagiere an haben, müssen sich in Cavak einer 24 stündigen Beobachtung und einer strengen ärztlichen Untersuchung unterwerfen. Bulgarien. Durch Beschluß des Gesundheitsraths vom 19. Oktober 1892 ist die Suarantäne gegen Rumänien von acht auf fünf Tage herab⸗ gesetzt worden. 8 8 der bulgarische Sanitätsrath die europäische Türkei unter dem 22. Oktober 1892 für cholerafrei erklärt hat, werden Provenienzen von dort fortan einer Quarantäne oder Desinfection nicht mehr unterworfen. 1 c Den in Bulgarien bestehenden Einfuhrverboten vergl. „N..A. Nr. 255 vom 27. Oktober 1892 unterliegen die betreffenden Waaren neuerdings ohne Rücksicht auf den Ort der Herkunft. Citronen und Orangen sind dagegen in Zukunft und zwar ohne Quarantäne, lediglich nach Desinfection der Verpackung

zugelassen.

Konstantinopel hat

Bord

Süd⸗Amerika. Verordnung der Gesundheitsbehörde zu Montevideo vom 24. tember 1892. 3 1) Alle aus reinen europäischen Häfen kommenden Schiffe, auf welchen während der Reise Todesfälle aus nicht festgestellter Ursache, oder wiederholte Fälle irgend welcher Krankheit vorgekommen sind, werden einer Beobachtung, deren Dauer von der Behörde in jedem einzelnen Falle bestimmt wird, unterworfen. 1“]

* 2) Solche Schiffe, deren Gesundheitszustand ein guter ist, die sich aber mit Bezug auf Hygiene und Sauberkeit in einem schlechten Zu⸗ stande befinden, werden einer strengen Desinfizirung unterworfen, so⸗ wohl was das Schiff, als auch was die Kleider der Passagiere und der Besatzung anbelangt.

Uruguay. 1

Aus Europa nach Uruguay bestimmte Schiffe werden fortan nur im Hafen von Montevideo zugelassen. .“ 1

Durch Regierungsverordnung vom 27. September 1892 sind die sämmtlichen Hafenplätze Oesterreich⸗Ungarns für choleraverdächtig er klärt worden.

Egypten.

Ueber Provenienzen aus dem Hafen von Marseille ist eine siebentägige Quarantäne mit Einschluß der Reise verhängt worden. Durch den Suez⸗Kanal fahrende Schiffe aus Marseille werden durch⸗ gelassen, wenn sie für Egypten bestimmte Reisende und Güter in der Quarantänestation bei Suez ans Land setzen.

Kopenhagen, 27. Oktober. In Ringkjöbing (Jütland) und auf der Insel Taasinge ist laut Meldung des „W. T. B.⸗* die Maul⸗ und Klauenseuche aufgetreten. Der Minister des Innern hat daher heute die Ausfuhr von Spalthufern aus den ver⸗ seuchten Orten verboten und den Veterinär⸗Physikus ermächtigt, die von der Seuche ergriffenen Thiere tödten zu lassen.

Handel und Gewerbe.

Der Centralausschuß der Reichsbank versammelte sich heute Vormittags 10 Uhr im Reichsbankgebäude. Der Vorsitzende, Präͤsident des Reichsbank⸗Directo⸗ riums Dr. Koch führte aus: Die Lage der Reichsbank sei erheblich schwächer als im Vorjahre. Statt 905 Millionen Mark Metall bei einer Anlage von 628 Millionen betrage der allerdings in der letzten Woche um 7 Millionen Mark gestiegene Metallvorrath jetzt nur 876 Millionen, also 29 Millionen weniger, und die Anlage 684 Millionen, also 56 Millionen mehr. Die Reserve von 164 Millionen sei um 65 Millionen kleiner als im Jahre 1891. Die Deckung für Noten und fremde Gelder sei 59,9 Procent gegen 63,1 Procent im Vorjahre. Der Zins⸗ fuß der Bank habe im vergangenen Jahre seit April bis zum Jahresschluß 4 Proc. betragen, und so selbst im Jahre 1888, dem Jahre großer Geldflüssigkeit, seit Mitte September bis zur Steigerung auf 4 ½; im Jahre 1890 5 ½, im Jahre ö1e“ Der in diesem Jahre schon seit Januar andauernde Discont von 3 Proc. sei für das letzte Vierteljahr ungewöhnlich niedrig. Sei auch das Geschäft nicht besonders lebhaft, so nähere

der Confession feierliche Gottesdienste

statt. Dem von dem

einlaufen.

wenn sie mit reinem, vom spanischen Konsul visirten Gesundheitspaß

sich doch der Börsendiscont (gestern in Berlin 21 ½, Frank⸗