Geschäf. ⸗zweig wurden neun Sachverständige gehört, nämlich drei aus Hamburg, zwei aus Berlin, je einer aus Emmerich, Heilbronn, Mannheim und München. Hierauf wurden die Berathungen über die Fondsbörse wieder aufgenommen und die Fragen des Maklerwesens, der Cursfeststellung, der Börsen⸗ organisation, des Ehrengerichts für Börsenbesucher sowie des Commissionsgeschäfts einschließlich anderer, nicht un⸗ mittelbar dahin gehöriger Punkte des Fragebogens er⸗ ledigt. Die gefaßten Beschlüsse werden in einer zweiten Lesung nochmals geprüft werden. In der Zeit bis zum Wieder⸗ zusammentritt der Commission sollen noch statistische Er⸗ hebungen unter Leitung einer dazu eingesetzten Subcommission veranstaltet, die Nachrichten über die ausländischen Börsen⸗ verhältnisse ergänzt, die Beschlüsse erster Lesung systematisch dargestellt und die Specialberichte der Referenten über die einzelnen Fragegruppen vorbereitet werden. Anfang Januar k. J. wirddann mit der Abhörung von Sachverständigen der Productenbörse fortgefahren werden und zwar zunächst denen der Landwirth⸗ schaft und verwandter Berufsarten.
1“ 8
In den .241) der im Kaiserlichen Gesundheitsamt errichteten Cholera⸗ commission ist wieder auf eine Anzahl von Anfragen einzelner Behörden und Privatpersonen, welche vorwiegend das gewerbliche Gebiet und das Verkehrswesen betrafen, Auskunft ertheilt worden. B Ein von einer Bundesregierung eingelaufenes Schreiben wünschte eine gutachtliche Aeußerung über ein seit dem 7. September erlassenes Einfuhrverbot auf Nahrungsmittel, insbesondere auf Seefische und Lebern aus Hamburg. Die Commission erkannte in ihrer Sitzung vom 30. September mit Rücksicht darauf, daß von derartigen Waaren noch nie eine Verschleppung der Cholera festgestellt ist und daß auch seit dem Bestehen der Epidemie von Hamburg aus die bezeichneten Waaren vielfach verschickt worden sind und dennoch in keinem Falle die Cholera verschleppt haben, die Nothwendigkeit der Einfuhrverbote nicht an. 1 Die Polizeibehörde zu E. hatte den dortigen Bürgern die Verpflichtung auferlegt, Zureisende aus Hamburg nicht aufzunehmen, sondern dieselben zu einer freiwilligen sechstägigen Quarantäne im Schulgebäude zu ver⸗ anlassen: infolge einer hierauf bei der Regierung in S. ein⸗ gelaufenen Beschwerde bat sie das Kaäiserliche Gesundheitsamt um eine zustimmende gutachtliche Aeußerung zu der getroffenen Verordnung. Die Commission konnte sich nicht überzeugen, daß in E. wegen örtlicher Verhältnisse eine besondere Wirk⸗ samkeit jener Maßregel, welche über die Grenze der durch ministerielle Verordnung vom 1. September in Preußen für zulässig erachteten Verkehrsbeschränkungen hinausging, zu er⸗ warten wäre. . Auf einige Anfragen aus Privatkreisen erklärte die Commission Einfuhrverbote auf getrocknete ameri⸗ kanische Aepfel, welche über Hamburg nach Deutschland kommen, ferner auf Vieh, Weine und alte Metalle für überflüssig.
Eine Anfrage des Bürgermeisters zu B., ob die in der Umgebung seines Orts sentnuene gasförmige, bezw. com⸗
primirte Kohlensäure sich zu Desinfectionszwecken eigne, wurde in der Sitzung vom 5. Oktober durch Hinweis auf die bereits vorliegenden Ergebnisse von Untersuchungen, durch welche ein nahezu indifferentes Verhalten der Kohlen⸗ säure gegenüber den Cholerabakterien erwiesen ist, beantwortet.
Auf eine von der Redaction des „Hamburger Tageblatts“
an das Kaiserliche Gesundheitsamt gerichtete Anfrage, ob die aus Furcht vor der Cholera von Hamburg geflüchteten Personen bei ihrer Rückkehr der Ansteckungsgefahr in er⸗ höhtem Maße ausgesetzt sind, äußerte sich die Commission, daß nach den bisherigen Erfahrungen an anderen Orten nach der Rückkehr solcher Flüchtlinge das Wiederaufflackern einer Cholera⸗Epidemie häufig beobachtet worden ist. Nuch neueren Nachrichten scheint in Hamburg jetzt eine ähnliche Beobachtung nicht gemacht zu sein. 8 “
Auf die Anfrage der Herren W. und K. äußerte sich die
Commission, daß die Einfuhr fertig verarbeiteter Pelzwaaren aus Hamburg unbedenklich sei, da von einer Verschleppung der Cholera durch derartige, schon vermöge ihrer Trockenheit wenig dafür geeignete Waare noch niemals etwas bekannt geworden ist. b Das zur Abwehr der Cholera von Brasilien gegen Mineralwasser erlassene Einfuhrverbot hielt die Commission in ihrer Sitzung vom 11. Oktober für un⸗ berechtigt, insoweit natürliche Mineralwässer in Frage kommen. In der Besprechung einer Eingabe der Firma W., Frucht⸗ und Commissionsgeschäft zu B., hielt es die Commission für richtig, daß hungichklich der Einfuhrverbote die Speise⸗ zwiebeln wie Obst behandelt werden.
Außerdem hatten wiederholt Gewerbetreibende u nd Fabrikanten sich mit der Bitte um Gutachten, durch welche die von ihnen gelieferten Waaren als ungeeignet für eine Verschleppung der Cholera bezeichnet werden sollten, an die Commission gewandt. Die Commission hat derartige Gesuche zum theil mit einem Hinweis auf ihre schon früher abgegebenen und in Nr. 221 und 228 des „Reichs⸗Anzeigers“ zum Abdruck gelangten Gut⸗ achten bezüglich des Waarenverkehrs, theils in Fällen, wo die Besorgniß vorlag, daß die Gutachten zu Reclamezwecken ver⸗ werthet werden könnten, ablehnend beantwortet.
Die Nr. 21 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 1. November d. J. enthält folgende bemerkenswerthen Recursentscheidungen: 1 Einem durch Betriebsunfall verletzten land⸗ wirthschaftlichen Arbeiter waren nach Ablauf der dreizehnten Woche nach dem Unfall von seiner Kra nkenkasse, welche nach ihrem Statut für 26 Wochen Krankenunterstützung leistet, 115 ℳ Krankengeld und während des gleichen Zeitraums an Rente von der Berufsgenossenschaft, dei der er versichert war, durch Vermittelung der Post 69 ℳ 95 ₰ gezahlt worden. Den Betrag von 115 ℳ hatte die Be⸗ rufsgenossenschaft später der Krankenkasse F und ööbe Verletzten durch Bescheid eröffnet, daß ihm bis zur Deckung dieser Leistung von der ihm vor einiger Zeit gewährten Rente von monatlich 10 ℳ 50 ₰ monatlich 3 ℳ würden ein⸗ behalten werden. Der Bescheid wurde vom Sch iedsgericht auf⸗ gehoben, und der hiergegen eingelegte Recurs der erufsgenossen⸗ scaft ist vom Reichs⸗Versicherungsa
zurückgewiesen worden.
Mit der auf öffentlich rechtlichen Gesichtspunkten beruhenden Fürsorge für den ungestörten Bezug der einmal festgestellten Rente wäre die Befugniß der Berufs⸗ genossenschaft nicht vereinbar, Gegenansprüche — selbst unstreitige —, welche sie gegen den Rentenempfänger hat, ein⸗ fach durch Aufrechnung des entsprechenden Betrags der ihrerseits geschuldeten und rechtskräftig festgestellten Rente zur Befriedigung zu bringen. Sie muß sich vielmehr, wie andere Gläubiger des Rentenempfängers, welche nicht unter die Ausnahme des § 73 des landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherungsgesetzes fallen, an sonstige Vermögensobjecte, die für die Befriedigung von Geldansprüchen verwendbar sind halten; kommt sie dabei nicht zum Ziele, so steht eben ihr Interesse hinter dem öffentlichen Interesse an dem un⸗ geschmälerten Genuß der Unfallrenten zurück.
Diejenigen Zwischenurtheile, in welchen die Ent⸗ schädigungsberechtigung des Klägers nur dem Grunde nach anerkannt ist, unterliegen gleich eigentlichen Endurtheilen der Anfechtung durch das ordentliche Rechtsmittel des Recurses und können demzufolge auch die Instanzen, und zwar das Schiedsgericht und die genossenschaftlichen Fest⸗ stellungsorgane, wenn von Einlegung des Rechtsmittels gegen ein solches Urtheil Abstand genommen ist, von der einmal getroffenen Entscheidung nicht wieder abgehen, sie sind viel⸗ mehr an dieselbe gebunden. 18
Das Verfahren in Unfallversicherungssachen ist ein auf Erforschung und Gewinnung materieller Wahrheit gerichtetes. Demzufolge sind die Schiedsgerichte, sofern die Berufungsanträge nur überhaupt durch die Angabe von Beweismitteln gestützt sind oder sonst nach Lage der Acten nicht von vornherein als unbegründet und aussichts⸗ los sich darstellen, nicht nur zur Erhebung des von den Parteien etwa angebotenen Beweises und zur Benutzung der von den Parteien etwa bezeichneten Beweismittel, sondern darüber hinaus auch zur Beweiserhebung nach eigenem Ermessen, insbesondere zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen berechtigt, welche von den Par⸗ teien nicht benannt worden sind. Dieser Grundsatz hat auch in den Fällen eines Antrags auf Erhöhung der Rente gemäß § 65 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes Anwendung zu finden.
Ausweislich der Nr. 21 der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts, Invaliditäts⸗ und Altersversicherung“ hat sich das Reichs⸗Versicherunggamt als Revisionsinstanz über die Berechnung der zur Erlangung einer Altersrente gemäß § 157 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juni 1891 erforderlichen Wartezeit für Ver⸗ sicherte, welche am 1. Januar 1891 das siebenzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, folgender⸗ maßen ausgesprochen:
Zunächst ist festzustellen, um wie viele Lebensjahre und überschießende volle Wochen das Lebensalter des Versicherten am 1. Januar 1891 das vollendete vierzigste Lebensjahr über⸗ stiegen hat. Daß hierbei nur Jahre und volle Wochen, nicht auch überschießende Wochentheile zu berücksichtigen sind, geht aus dem Wortlaut der Bestimmung unzweideutig her⸗ vor. Ebensowenig kann es aber auch einem Be⸗ denken unterliegen, daß hier unter „vollen Wochen“ natürliche Zeitraͤume von sieben Tagen, nicht aber Beitrags⸗, das heißt Kalenderwochen, zu verstehen sind; denn indem der Gesetzgeber sich der Ausdrucksweise „volle Wochen“ — offenbar im bewußten Gegensatz zu der kurz vorher gebrauchten Bezeichnung „Beitragswoche“ — bediente, hat er zu er⸗ kennen gegeben, daß er von der im täglichen Leben und Verkehr üblichen Berechnungsart des Alters einer Person nicht hat abweichen wollen. Demnächst ist die so ge⸗ wonnene Zahl von Jahren und Wochen von 30 Jahren in Abzug zu bringen, wobei stets das Jahr als ein Beitragsjahr, gleich 47 Wochen, gerechnet wird. Die Differenz stellt an Beitragsjahren und Beitragswochen die Wartezeit dar, welche nach dem Inkrafttreten des Gesetzes jedenfalls noch erfüllt werden muß. .
Die sämmtlichen bis zum thatsächlichen Beginn der Rentenzahlung entrichteten Beiträge, auch die nicht zum Nach⸗ weis der Erfüllung der Wartezeit erforderlichen überschießenden müssen bei Berechnung der Rente in Ansatz gebracht werden, da alle bis zum Beginn der Rentenzahlung entrichteten Beiträge bei Festsetzung der Rente zu berücksichtigen sind. Wenn ein Rentenbewerber einen Theil der bei der Rentenberechnung in Betracht kommenden 1410 Wochen in der vorgesetzlichen Zeit, den an⸗ deren nach dem 1. Januar 1891 erfüllt hat, so sind aus der vorgesetzlichen Zeit nur so viele Wochen in An⸗ rechnung zu bringen, als es zur Ergänzung der in die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes fallen⸗ den Zahl bedarf.
In der Altersrentensache eines Versicherten, welcher erst im Jahre 1891 das siebenzigste Lebens⸗ jahr vollendet hatte, ist folgender Grundsatz ausgesprochen worden: 4
Gemäß § 157 a. a. O. in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juni 1891 hat der Rentenbewerder zur Erlangung der Altersrente außer der vorgesetzlichen Beschäftigung nichts weiter nachzuweisen, als daß er die nach dieser Gesetzes⸗ vorschrift erforderliche Wartezeit vollendet hat: mit der Erfüllung dieser Wartezeit und der Zurück⸗ legung des siebenzigsten Lebensjahres ist der Anspruch auf Altersrente erworben, und es setzt die Zubilligung der Altersrente nicht voraus, daß der „Versicherte“ noch nach Vollendung des siebenzigsten Lebens⸗ jahres eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben müsse. Dies ist ebenso wenig erforder⸗ lich, wie das Vorhandensein der Erwerbsfähigkeit zu jenem Zeitpunkte. “
Die Bestimmung im § 8 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1890, betreffend das Verfahren vor den Schiedsgerichten, welcher vorschreibt, daß der Vorsitzende die Berufung dem Staatscommissar abschriftlich unter der Anheimgabe mitzutheilen hat, binnen einer be⸗ stimmten Frist eine Gegenschrift einzureichen, ist derart zwingender Natur, daß ihre Nichtbefolgung einen wesent⸗ lichen Mangel des Verfahrens darstellt.
Dem Staatscommissar steht die Befugniß zur Rechtsmitteleinlegung gegen eine die Rente fesiepende Entscheidung auch behufs Herbeiführung eines früheren Rentenbeginns, sowie behufs Erzielung einer Rente von höherem Betrage zu. 1 8
Der Königlich württembergische Gesandte am hiesigen
Allerhöchsten Hofe, Staatsrath von Moser hat Berlin ver⸗ lassen, um sich zur Beisetzung Ihrer Majestät der Hochseligen Königin⸗Wittwe von Württemberg nach Stuttgart zu begeben.
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 1. bis 3. November 1892, Mittags gemeldete Cholera⸗Erkran⸗ kungs⸗ und Todesfälle: 1
Hamburg, am 2. November eine tödtlich verlaufene Er⸗ krankung. 8
In Gartz a. O. ein Erkrankungsfall (wahrscheinlich aus Stettin eingeschleppt). .
Nachträglich wurde Cholera festgestellt bei einem am 31. Oktober erfolgten Todesfall in einem Ort des Kreises Stuhm (Regierungsbezirk Marienwerder).
v“
Bayern.
München, 2. November. Im Auftrage Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinz⸗Regenten begiebt sich morgen Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig nach Stuttgart, um daselbst den Beisetzungsfeierlichkeiten für die Königin⸗ Wittwe beizuwohnen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxem⸗ burg traf heute Vormittag von Schloß Hohenburg hier ein und setzte am Abend die Reise nach Luxemburg fort. 1
Im Cultus⸗Ministerium fand, wie die „Allg. Ztg. erfährt, heute Vormittag unter Vorsitz des Ministers Dr. von Müller eine Sitzung des Obersten Schul⸗ raths statt. 8
7 „.8
Württemberg.
Stuttgart, 3. November. Der Extrazug mit der Leiche Ihrer Hochseligen Majestät der Königin⸗Wittwe traf gestern Nacht um 11 ½ Uhr hier ein. Seine Majestät der König war mit dem Gefolge am Bahnhof erschienen, woselbst eine Compagnie des Grenadier⸗Regiments „Königin Olga“ (1. Württembergisches) Nr. 119 als Ehrenwache aufgestellt war. Der Sarg wurde durch 12 Unteroffiziere genannten Regiments nach dem Hauptportal des Bahnhofs, bis wohin der König ihm das Geleite gab, getragen und auf den Trauerwagen gebracht. Sodann setzte sich der Zug nach dem Residenzschloß in Bewegung. Voran ritt eine halbe Es⸗ cadron des Dragoner⸗Regiments „Königin Olga“ Nr. 25, so⸗ dann folgte der Trauerwagen, hierauf “ Hof⸗Gala⸗ wagen, zum Schluß wiederum eine halbe Escadron Dragoner. Vor dem Mittelportal des Schlosses, wo eine zweite Com⸗ pagnie des Grenadier⸗Regiments „Königin Olga“ aufgestellt war, wurde der Sarg von sechzehn Hof⸗Handwerksleuten von dem Wagen gehoben und in das Schloß gebracht Eine zahl⸗ reiche Menschenmenge hatte sich auf dem ganzen Wege aufge⸗ stellt und bewahrte eine ehrfurchtsvolle Stille. In aller Städten und Ortschaften, die der Extrazug mit der Leiche hatte, waren bei der Durchfahrt die Glocken geläutet wor en. “ 8 8 8 “
““ 8
1 — Hessen. .“ Darmstadt, 2. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Prinz Heinrich von Preußen sind gestern Abend von Wittenberg über Potsdam hierher zurückgekehrt. Wie die „Darmst. Ztg.“ hört, wird sich Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich am 6. d. M. nach Kiel begeben. 8 1 Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. 1 Weimar, 2. November. Ihre Königlichen Hoheiten de Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin haben sich heute in Vertretung des Großherzogs na
Die Session der am 7. November ihre Thätigkeit wieder aufnehmenden Landessynode wird, der „Th. C.“ zufolge, bis gegen Ende des Monats dauern, da noch eine größer Zahl von Vorlagen, wenn auch keine von besonderer Be⸗ deutung, zur Berathung stehen. Wie es heißt, wird der Synode noch eine Vorlage über die Verlegung des Bußtags
auf den in Preußen künftig vorgesehenen Tag zugehen.
2
v“ Oldenburg.
(H) Oldenburg, 1. November. der Großherzog ist von Wittenberg, Ihre Hoheit die Großherzogin von Entin gestern nach Oldenburg zu⸗ rückgekehrt
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 2. November. Seine Hoheit der Herzog hat sich heute Nachmittag von hier auf seine Besitzungen in Oester⸗ reich begeben. 1 1
Deeutsche Colonien.
Das „Deutsche Colonialblatt“ schreibt:
Die Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika hat den Verlust zweier Offiziere zu beklagen gehabt. 8 38
Am 11. Oktober starb in Mlalo an Dysenterie Compagnieführer von Sivers. Geboren am 7. Mai 1853 zu Heimdal in Livland, trat er 1871 in die Kaiserliche Marine, wurde 1874 zum Offizier be fördert und trat 1880 zu den Reserve⸗Offizieren des See⸗Offiziercorps über. 1889 ging er mit dem Reichscommissar von Wiss⸗ mann nach Öst⸗Afrika, nahm theil an der Einnahme von Saadani und dem Gefecht von Palamakaag und fand seine haupt⸗ sächlichste Verwendung als Chef der Seeabtheilung, in welcher Eigen⸗ schaft er für eine 1 Betonnung der Küste sor te. Am 1. 1890 als Compagnieführer in die Kaiserliche Schutztruppe über⸗ nommen, war er kurze Hen Bezirks⸗Hauptmann von Lindi und wurde im Sommer dieses Jahres zur Begleitung des Dr. Peters bei der Grenzregulirung commandirt. In ihm ist einer der ältesten Offiziere der Schutztruppe dahingeschieden.
Lieutenant Heinrich Brüning wurde am 25. Juni 1865 zu
—
dem 1. Hannoverschen Infanterie⸗Regiment Nr. 74 überwiesen. 1886
zum Offizier befördert, trat er im Dezember v. J. zur Kaiserlichen
Schutztruppe über. Als Compagnie⸗Offizier der in Kilossa stehenden Sulu⸗Compagnie zugetheilt, nahm er an verschiedenen Expeditionen des Lieutenants Prince gegen Mafiti und Wahehe theil. Nachdem Lieutenant Prince nach Tabora entsandt war, übernahm Lieutenant Brüning selbständig die Station Kilossa und sand am 6. Oktober seinen Tod im Kampfe gegen die Wahehe.
Ueber die Expedition des Majors von Wissmann bringt das „Deutsche Colonialbl.“ folgende Mittheilung:
Major von Wissmann beabsichtigte, gegen Ende August Ein Lager. vom Sambesi nach Chiromo am Eeüee luß des Ruo in den Schire zu verlegen. Für das Wohlbefinden des Führers spricht, daß er Mitte
“”“ G
ö11“
August eine viertägige Jagdtour
G Stuttgart be⸗ geben, um den Beisetzungs⸗Feierlichkeiten daselbst beizuwohnen
Seine Königliche Hoheit
Burtehude in Hannover geboren und 1885 aus dem Cadetten⸗Corcaz
südlich des Sambesi unter⸗
deren Ergebniß die Karawane für mehrere Tage mit Fleisch versorgt wurde. Er fand, dort ausgedehnte Ur⸗ wälder vor, wie sie in Deutsch⸗Ostafrika nirgends vorkommen. Die Vorschiebung des Lagers bis nach Chiromo hoffte Major von Wiss⸗ mann etwa Mitte Oktober beendet zu haben. Von hier bis Katunga müssen die Leichter, jeder für sich, durch Ziehen, Schieben und Segeln vorwärts gebracht werden. Während dieser Zeit und während des Landtransports beabsichtigt Major von Wissmann vorauszumarschiren und die Station am Nyassa zu gründen.
3
nahm, durch
Oesterreich⸗Ungarn.
Seine Majestät der Kaiser hat anläßlich des Ablebens der Königin⸗Wittwe von Württemberg eine zehn⸗ tägige Hoftrauer angeordnet 1t
Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Preußen ist nach mehrwöchigem Aufenthalt in Abbazia gestern in Wien eingetroffen.
Seine Königliche Hoheit der Herzog Philipp von Württemberg hat sich gestern mit seiner Familie von Gmunden nach Stuttgart begeben.
Ueber den Verlauf der vorgestern in Prag abgehaltenen Conferenz der czechischen Vertrauensmänner Böh⸗ mens, Mährens und Schlesiens (siehe die gestrige Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.) wird der Wiener „Presse“ Folgendes berichtet: —
Der Jungezeche Dr. Eduard Gregr wollte keine andere Con⸗ desüon machen, als die, daß bei bedeutenderen jungezechischen Unter⸗ nehmungen die anderen Parteien zur Cooperation aufgefordert werden sollten. Die schlesischen Vertreter machten geltend, daß das czechische Volk in Schlesien zur Opposition nicht reif sei, und in Böhmen sollte man nicht ohne Rücksicht auf die Reserven in Mähren und Schlesien die Truppen nach vorwärts jagen. Sollte Plener ans Ruder kommen, so würden ganze Gegenden in Schlesien in die Germanisation zurückfallen. Prinz Karl Schwarzenberg verlangte, daß die Jungczechen die radicale und principielle Opposition fallen ließen. Der Hauptfehler der Jung⸗ czechen sei, daß sie die Kraft der Nation überschätzten. In Oesterreich könne eine Partei, die sich widerspänstig zeige, nicht zu Vortheilen kommen. Es sei besser, wenn sich die
dartei das Vertrauen der Regierung erwirke. Einen Antrag Skarda's und Tucek's auf Einsetzung eines Comités zur Ausarbeitung eines Verständigungsprogramms zwischen Alt⸗ und Jungezechen wies Prinz Schwarzenberg zurück, da im Reichsrath Gelegenheit gegeben sei, den Verständigungsfaden weiter zu spinnen. Der Jungezeche Herold beharrte dabei, daß nur die radicale Opposition zum Ziele führe und erst die Regierung sich ändern müsse, wenn die Parteitaktik geändert werden solle. Prinz Schwarzenberg erklärte, die Regierung halte unver⸗ ändert an den Grundsätzen fest, die sie bei ihrem Antritt kundgethan; sie sei niemals ihren Principien untreu geworden, und wenn die Deutschen ihre Action unter den Schutz der Regierung stellten, so könnten auch die Czechen diesen Schutz erlangen. Es sprach hierauf noch der Altezeche Dr. Rieger, worauf sodann die bereits gestern mitgetheilte Resolution angenommen wurde.
Bei der gestern im Finanzausschuß des ungarischen Unterhauses fortgesetzten Berathung des Etats des Handels⸗Ministeriums stellte der Handels⸗Minister die steigende Tendenz in den Einnahmen der Staatsbahnen fest, die nach der Meinung des Ministers durch das Auf⸗ treten der Cholera in Ungarn nicht bedeutend beeinträchtigt werden dürfte. Der Minister betonte ferner, daß die großen Reformen, Zonentarif und Localtarif, sowohl volkswirthschaft⸗ lich als auch finanziell den daran geknüpften Hoffnungen entsprächen.
Der Abgeordnete Iranyi, Führer der Unabhängigkeits⸗
partei, ist gestern in Budapest gestorben. 8 8
Großbritannien und Irland.
Außer dem Premier⸗Minister haben auch Lord Rosebery, Sir William Harcourt, John Morley und Sir George ö die Einladung zum Lord⸗-Mayors⸗Bankett ab⸗ gelehnt.
In der diplomatischen Vertretung Großbritanniens im Auslande werden dem „W. T. B.“ zufolge nachstehende Ver⸗ änderungen stattfinden: Der derzeitige britische Gesandte in Kopenhagen Sir Herbert Mac Donell wird an Stelle des mit Ende dieses Jahres in den Ruhestand tretenden Sir Petre Gesandter in Lissabon. Nach Kopenhagen geht der bisherige Gesandte in Bern Scott, an dessen Stelle der Gesandte in Belgrad St. John tritt. Dieser wird ersetzt durch den Legations⸗Secretär Fane in Kon tantinopel, zu dessen Nach⸗ falger der General⸗Konsul Sir A. Nicolson in Pest be⸗ timmt ist.
Der Londoner Correspondent der „Birmingham Post“ erfährt, Lord Cromer habe vor seiner Rückkehr nach Kairo mittelbar die Versicherung erhalten, daß auf einige Zeit hinaus, wenn überhaupt, eine Veränderung in dem englischen Re⸗ gime in Egypten nicht in Aussicht genommen sei.
Von den Militärbehörden ist der Bau eines neuen Forts auf der Straße von Dover in der Nähe von Ehatham angeordnet worden. Das Fort steht im Zusammen⸗ hange mit der Kette von Festungswerken zum Schutz der Regierungswerft und der Garnison von Chatham.
In der November⸗Nummer des „Nineteenth Century“ hat Chamberlain einen Artikel über die Arbeiterfrage ver⸗ öffentlicht, welcher als Programm der liberal⸗zunionistischen Partei angesehen wird. Seine Vorschläge sind folgende: 1) Gesetzliche Kürzung der Arbeitszeit der Bergleute und anderer in gefährlichen und besonders aufreibenden Berufsarten be⸗ schäftigten Arbeiter; 2) städtische Verordnungen über das frühzeitige Schließen der Werkstätten und Läden (Shops); 3) Gründung von Schiedsgerichten zur Schlichtung und Verhütung von Arbeitstreitigkeiten; 4) Verschärfung des Arbeitgeber⸗Haftpflichtgesetzes; 5) Alters⸗ pensionen für die Armen; 6) Beschränkung und Beaufsichtigung der Einwanderung völlig Mittelloser; 7) Erweiterung der Competenz der Städte zur Herstellung von Verbesserungen und zum Bau von Arbeiterwohnungen; 8) Verleihung der Befugnisse an die Städte, den Arbeitern Geld vorzustrecken, damit sie Eigenthümer ihrer Wohnungen werden können.
Aus dem Artikel sei noch folgende, für den national⸗ konomischen Standpunkt Chamberlain's charakteristische Stelle ö e“
. Die Manchester⸗Schule ist jetzt t atsächlich begraben. Einige der
Wenigen, die chester. it tbegfüchlün, und John Morley.
Aber selbst bei ihnen hat die politische Nothwendigkeit arge Lücken in
das Gespinnst gerissen. Darnach folgen die „alten“ Gewerkvereinler,
die gegen jede Einmischung des Staats protestiren und in der Bil⸗ dung von Gewerkvereinen das alleinige Heil des Arbeiterstandes er⸗ blicken. Im Ercen und ganzen herrscht aber jetzt das neue Gewerk⸗ vereinlerthum. Dieses hat die alten Ziele nicht aufgegeben, aber er⸗ weitert. Es ist national, ja international geworden. Es hat die gewöhn⸗
lichen Arbeiter in seinen Kreis gezogen, auf welche die alten Gewerk⸗ vereinler mit Verachtung hera sahen. Jede Verbindung mit con⸗ tinentalen Genossenschaften, sollten sie selbst anarchistisch gefärbt sein, wird mit Freuden begrüßt. Einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen altem und neuem Gewerkvereinsthum ist der, daß das letztere für Einmischung des Staats ist. Die drei übrigen Parteien haben keine annähernde Bedeutung; es sind die Collectivisten, Anarchisten und Staats⸗ und Gemeindesocialisten. Der englische Arbeiter hat keinen Sinn für anarchistische Lehren. Die Lehre der Collectivisten ist, daß derjenige Staat der beste sei, welcher am meisten regiert. Das Programm dieser Schule ist nur in schöngeistigen Werken, wie in Bellamy's „Looking back- ward“ zu finden. Was endlich die Staats⸗ und Gemeindesocialisten betrifft, so können alle vorhergehenden Gruppen dieser Lehre zugethan sein, mit Ausnahme der Individualisten und Anarchisten. Jemand, der für Fabrikgese e ist, ist ein Staatssocialist, ebenso derjenige, welcher freien Volksunterricht, Arbeiterwohnungen und Impfgesetze befürwortet. Der allgemeine gesetzliche achtstündige Arbeitstag ist nur eine Ausdehnung des Princips. „In toto“ kann niemand, außer einem Individualisten, den Staatssocialismus verdammen.
Frankreich.
Der Präsident Carnot entsandte, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, zu der Trauerfeier, die gestern Vormittag im engeren Kreise in der russischen Kirche aus Anlaß des Ab⸗ lebens der Königin⸗Wittwe von Württemberg ver⸗ anstaltet wurde, einen Vertreter. Morgen wird in der russischen Kirche ein feierlicher Trauer⸗Gottesdienst abgehalten werden. Bereits am Montag hatte der Präsident den Großfürsten Alexis und Wladimir sein Beileid aussprechen lassen.
Im Marine⸗Ministerium sind die folgenden aus Kotopo vom 31. Oktober datirten telegraphischen Meldungen des Obersten Dodds eingegangen: Am 20. und 21. Oktober machte das gesammte Heer der Dahomeyer heftige Angriffe auf das Lager der Franzosen in Akpa; die Dahomeyer wurden jedoch energisch zurückgeschlagen und erlitten beträchtliche Ver⸗ luste. Infolge dieser Niederlagen knüpfte der König Unter⸗ handlungen an. Oberst Dodds forderte als deren Vor⸗ bedingung die Räumung Kotos, die jedoch abgelehnt wurde. Die sranhaslschen Truppen, zu denen am 26. Oktober eine von der Küste herangezogene Abtheilung gestoßen war, nahmen sodann ihren Marsch wieder auf und erstürmten hinter⸗ einander zwei feindliche Verschanzungen zwischen Akpa und Kotopo, darauf am 27. Oktober Kotopo selbst und die Verschanzungen von Koto, die stärksten, welche die Franzosen bisher in Dahomey angetroffen hatten. Die Franzosen hatten in diesem Kampfe einen Gesammtverlust von 10 Todten und 73 Verwundeten. Die Truppen schlugen am 31. Oktober westlich von Koto auf dem Wege nach Kana ein Lager auf, um von hier aus nach Verproviantirung und einiger Ruhe ihren Vormarsch fortzusetzen. Oberst Dodds constatirt am Schluß seiner Meldungen, daß der Widerstand, der Dahomeyer merklich schwächer werde und daß diese seit Beginn des Feld⸗ zugs sehr bedeutende Verluste erlitten hätten. Die gestern von dem Journal „Le Radical“ gebrachte Nachricht von der bereits erfolgten Einnahme von Abomey hat sonach keine Bestätigung gefunden.
Rußland und Polen.
Der Kaiserliche Hof hat aus Anlaß des Ablebens der Königin⸗Wittwe von Württemberg auf drei Monate Trauer angelegt.
Der in St. Petersburg erbaute Kreuzer „Rjurik“ dessen Stapellauf heute stattfindet, ist, wie der „Regierungsbote“ be⸗ merkt, das größte bisher in Rußland erbaute Kriegsschiff sowie überhaupt der größte Kreuzer der Welt. Seine Länge beträgt 426 Fuß; er ist somit das längste aller zur Zeit vorhandenen Kriegs⸗ schiffe. Das Schiff hat ein Deplacement von 10933 t; es besitzt eine Geschwindigkeit von 18 Knoten in der Stunde, und seine Maschine wird für gewöhnlich 13 250 indicatorische Pferde⸗ kräfte entwickeln. Die Armirung wird aus vier achtzölligen Kanonen, sechzehn sechszölligen Schnellfeuer⸗Kanonen, sechs Zwölf⸗Centimetergeschützen und sechzehn Hotchkiß⸗Schnellfeuer⸗ Kanonen bestehen. Ferner werden sich eine Torpedo⸗Lancirungs⸗ vorrichtung, zwei 51 Fuß lange Torpedo⸗Barkassen und zwei Dampfbarkassen an Bord befinden. Wie das amtliche Blatt hinzufügt, hat auf dem Helling, wo bisher an dem „Rjurik“ gearbeitet wurde, bereits der Bau eines zweiten Kreuzers von etwa 11 700 t begonnen. Schiff daselbst erbaut werden.
Belgien.
Die Commission der Deputirtenkammer für die Revision der Verfassung hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, mit 16 gegen 4 Stimmen das allgemeine Stimm⸗ recht abgelehnt. Ueber das wonach das Wahlrecht an das Innehaben einer Wohnung, verbunden mit einem gewissen Bildungsgrade, zu knüpfen ist, soll heute ab⸗ gestimmt werden. Nach einer Mittheilung des „D. B. H.“ dürfte ein hierauf beruhender Vermittelungsantrag mit großer Majorität angenommen werden. Die Eröffnung der Kammern findet, wie nunmehr amtlich bekannt ge⸗ macht wird, am 8. d. M. statt. Für diesen Tag sollen sämmtliche Bürgergarden Brüssels einberufen werden.
Die belgtscher Vertreter auf der am 22. November zu eröffnenden internationalen Münzconferenz in Brüssel sind nach der „Köln. Ztg.“: der zweite Gouverneur der Nationalbank Weber, der fruͤhere Minister, jetzt Director der Industriebank Société générale De Volder, der Director der Königlichen Münze Alphons Allard, der Redacteur des „Moniteunr des Intéréts matériels“ Georges de Laveleye und der frühere Minister Sainctelette.
Griechenland.
Der Commandant des im Piräus vor Anker liegenden französischen Geschwaders, Admiral Bugae, gestern, laut Meldung des „W. T. B.“, zu Ehren des Königs, der Königin sowie des Großfürsten⸗Thron⸗ folgers und der dänischen Prinzen an Bord des Dampfers „Déwastation“ ein Dejeuner. Das Schiff war in französischen, griechischen, dänischen und russischen Farben ge⸗ schmückt. Die Höchsten Herrschaften verweilten bis gegen 3 Uhr an Bord des Dampfers „Dévastation“.
Die griechische Darstellung des Zappa schen Erb⸗ schaftsstreits ist nach der von der griechischen Regierung den Cabinetten mitgetheilten Denkschrift folgende:
Der griechische Unterthan Evangheli Zappa starb am 20. Juni 1865 zu Broschteni in Rumänien. In seinem Nachlaß wurde ein vom 30. November 1860 datirtes Testament vorgefunden, welches Nach⸗ stehendes verfügt: 1) Seinem Vetter Konstantin Zappa vermachte er das bewegliche Vermögen und die Nutznießung des unbeweg⸗ lichen. 2) Seinen unbeweglichen Besitz, sowie 400 Actien der griechischen Schiffahrtsgesellschaft vermachte er dem griechischen Staat,
Später soll dann ein noch größeres
28
der dieses Vermögen durch die olympia'sche Commission verwalten soll. 3) Der rumänischen Akademie ein Legat von 1500 Ducate
jährlich. 4) 30 000 Piaster hinterließ er jenen Verwandten, die auf seine Erbschaft Ansprüche erheben könnten; 5) ernannte er Konstantin Zappa zum Testamentsvollstrecker. Dieses Testament wurde a
24. Juni 1865 durch das griechische Konsulargericht (damals bestan
die Konsulargerichtsbarkeit in Rumänien) als gültig anerkannt und a
14. Juli im „Rumänischen Amtsblatt“ bekannt gemacht. Am 25. Mai 1866 theilte die rumänische Regierung dem griechischen Konsulat in Bukarest mit, daß sie beschlossen habe, die Regelung des Nachlasses den griechischen Konsularbehörden, als den einzig zuständigen, zu
überlassen. Am 19./31. August wurde dasselbe Konsulat verständigt.
daß das Gericht in Ilfow angewiesen worden sei, sich jeder Ein⸗ mischung in der Zappa'schen Erbschaft zu enthalten. Die Denkschrift zählt nech weitere Fälle auf, in denen Rumänien den Besitz Griechenlands anerkaant habe, und verweist esonders auf die seitens der rumänischen Regierung ausgestellten Quittungen über den Empfang des Legats von jährlich 1500 Dukaten. Formell wendet Griechenland ein, daß zur Zeit der Testamentseröffnung das Besitzrecht an Grund unbeschränkt war, indem weder die heutige Verfassung noch das Cusa'sche Specialgesetz bestanden. Aber hiervon abgesehen, sei zu bemerken, daß der an⸗ gezogene Art. 7 des neuen Verfassungsgesetzes ausdrücklich die erwor⸗ benen Rechte achte und ausnehme. Zum Schlusse bemerkt die Denk⸗ schrift, der strittigen Rechtsfrage könne ja eine solche Lösung gegeben werden, daß der Fremde, dem durch Erbschaft Grundbesitz zufällt, ver⸗ halten werde, diesen zu veräußern: eine Lösung, der Griechenland zu⸗
vermöchte “ Bulgarien.
Die Sobranje hat in ihrer gestrigen Sitzung im Princip den mit der Länderbank abgeschlossenen Anleihevertrag in erster Lesung angenommen und ihn hierauf dem Finanz⸗ ausschuß überwiesen. Freitag findet die zweite Lesung des Vertrags statt.
Nr. 44 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 2. November hat folgenden Inhalt: v1““ — Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volks⸗ rankheiten, insbesondere Cholera. — Gesundheitsstand und Sterbe⸗ fälle im September. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Aus⸗ landes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Maß⸗ regeln pegen Cholera ꝛc. — Sterblichkeit in Preußen 1890. — Gesundheitsverhältnisse in Breslau 1890. — Gesundheitswesen in Dresden 1890. — Medizinal⸗Bericht über Dänemark 1888. — Ge⸗ sundheitsstand in Buenos⸗Aires 1891. — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen. Berlin.). Schlachtviehuntersuchung. — (Reg.⸗Bez. Brom⸗ berg.) Begräbnißplätze. — Desinfections⸗Apparate. — (Reg.⸗ Bez. Erfurt.) Untersuchung amerikanischer Schinken. — (Reg.⸗Bez. Minden.) Ansteckende Krankheiten. — (Herzogth. Gotha.) Leichen⸗ schau. — (Oesterreich⸗Ungarn.) Handelsvertrag mit Italiem (Schluß). — (Oesterreich.) Viehmarktwesen. — Orthopädie. — (Dänemark.) Ansteckende Krankheiten. — (Norwegen.) Schuluntersuchungen. — (Rußland.) Apothekerpersonal. — Rechtsprechung. (Reichsgericht und Landgericht Aachen.) Entfernung von Zähnen seitens eines Zahn⸗ technikers in selbstsüchtiger Absicht. — Thierseuchen in den Nieder⸗ landen. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. (Deutsches Reich, Preuß. Reg.⸗Bez. Erfurt, Bayern.) — Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, September. — Desgl. in größeren Orten des Auslandes.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat im Laufe des verflossenen Sommers wieder eine Reihe namhafter Be⸗ träge für neue wissenschaftliche Unternehmungen bezw. deren Fortsetzung angewiesen. Den Sitzungsberichten“ der genannten Körperschaft entnehmen wir darüber folgende Mittheilungen. Die philosophisch⸗historische Klasse der Akademie bewilligte zur Fortführung der größeren akademischen Arbeiten: für die Herausgabe der politischen Correspondenz Friedrich's des Großen 6000 ℳ; für das Corpus Inscriptionum Graecarum 3000 ℳ; für die Heraus⸗ abe der Commentatoren des Aristoteles 5000 ℳ Ferner erhielten zur Förderung ihrer wissenschaftlichen Unternehmungen Professor Fausböll in Kopenhagen zur Heragzgabe des 6. Bandes des Jaͤtaka⸗Werks 1000 ℳ und Dr. John Meier in Halle zur Herausgabe rheinischer Sprachstudien in kartographischer Darstellung 900 ℳ Die physi⸗ kalisch⸗mathematische Klasse hat zur Unterstützung wissenschaft⸗ licher Arbeiten bewilligt: dem Privatdocenten an der Universität Greifswald Dr. G. W. Müller zu Untersuchungen über die Ostracoden 1000 ℳ; dem Assistenten an der Zoologischen Sammlung des Königlichen Museums Naturkunde hierselbst, Dr. W. Weltner zu Untersuchungen über den Bau der Süßwasserschwämme 600 ℳ; dem Professor an der Universität Halle Dr. O. Taschenberg zur Fortsetzung seiner „Bibliotheca zoologica“ 1400 ℳ; dem Pro⸗ fessor der Botanik an der Universität Greifswald Fr. Schmitz zum Abschluß seiner Bearbeitung der Florideen 600 ℳ; dem Privat⸗ docenten an der Universität Bonn Dr. H. Schenck zur Herausgabe des zweiten Theils seines Werks über die Anatomie der Lianen 1000 ℳ Der Professor an der hiesigen Universität Dr. P. Ascherson erhielt zu Vorarbeiten für eine neue Ausgabe von Koch's Synopsis der Flora von Deutschland den Betrag von 2000 ℳ angewiesen; der Oberlehrer Dr. F. Kränzlin hierselbst zu Untersuchungen über die Orchidaceen 900 ℳ; der Professor an der Universität Breslau Medizinal⸗Rath Dr. Wer⸗ nicke zur Herstellung eines Atlas des Großhirns 800 ℳ; der Privat⸗ docent an der Universität Freiburg i. B. Dr. med. C. Röse zu Untersuchungen über die Zahnentwickelung bei den Beutelthieren, Edentaten und Reptilien 1000 ℳ; Dr. L. Wulff in Schwerin i. M. zur Beschafzuung von Instrumenten für krystallographische Unter⸗ suchungen 1000 ℳ und der Professor an der Technischen Hochschule zu Charlottenburg Dr. H. W. Vogel zur Instandsetzung specto⸗ graphischer Apparate 171 ℳ Dem Observator an der Sternwarte zu Königsberg Professor Dr. J. Franz sind zur Anschaffung eines Apparats zur S der auf der Lick⸗Sternwarte von Professor Holden aufgenommenen Mondphotographien 3200 ℳ bewilligt worden, dem Director der Sternwarte zu Bamberg Dr. E. Hartwig zur Fort⸗ setzung einer Beobachtungsreihe über die Veränderungen der Polhöhe und zur Bestimmung der Aberrationsconstante 1200 ℳ, dem Dr. H. Baumhauer in Lüdinghausen zu Untersuchungen über die Aetzfiguren der Krystalle 800 ℳ und dem Privatdocenten an der Universität Straßburg Dr. G. Linck zum Abschluß seiner petrographischen Unter⸗
suchungen in Veltlin 600 ℳ
Die hliestge Gesellschaft für Erdkunde wird in ihrer nächsten Sitzung, am Sonnabend, im Saale des Architektenhauses, die Wahl des Vorstandes für das Jahr 1893 vornehmen. Die Mit⸗ glieder werden deshalb sich schon um 6 ½ Uhr einzufinden. Danach werden folgende Vorträge gehalten: Bericht des Delegirten der Gesellschaft für Erdkunde, Herrn Prof. Hellmann über die und Congresse in Genua, Huelva und Madrid; Herr Dr. F. Stuhlmann (als Gast): Ueber seine Reise mit Emin Pascha.
— Wie die „Augsb. Abdztg.“ aus Toelz von gestern meldet, ist daselbst der Culturhistoriker und Geograph Friedrich von Hell⸗
wald gestorben.