1892 / 262 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

448400 Rachstehendes Urtheil: 1 Verkündet den 21. Oktober 1892. Referendar Kunze, als Gerichtsschreiber.

In dem auf Antrag des Forstaufsehers Johann

Lämmerhirt und dessen Ehefrau Amalie, geb. Huke, zu Jecha, vertreten durch den Rechtsanwalt Koch hier, eingeleiteten Aufgebotsverfahren erkennt das Fürstliche Amtsgericht II. zu Sondershausen durch den Amtsgerichts⸗Rath Chop ꝛc. 2c. ꝛc. für Recht: „Die von dem Schuhmacher Wilhelm Schlufter zu Jecha unter dem 27. Januar 1877 unter Ver⸗ pfändung 1) der Ortslage Parzelle 25 b von Jecha. Wohn⸗ haus mit Nebengebäuden und Hofraum, 0,0128 ha. Hierzu gehört 1 ) Planstück Nr. 424, Ackerland hinter dem orfe, mit 58 Werthstheilen, 0,1596 ha als untrennbares Pertinenz ausgestellte und im Grundbuche für Jecha Band IV. Artikel 141 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Schuld⸗ und Verpfändungsurkunde über 1200 ℳ, verzinslich mit 4 ½ %, Darlehn des inzwischen verstorbenen Rechtsanwalts Carl Chop hier wird hiermit für kraftlos erklärt. . ie Antragsteller haben die Kosten des Aufgebots⸗ Verfahrens zu tragen.“ wird hierdurch veröffentlicht. Sondershausen, den 31. Oktober 1892.

Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts:

Huke, Secretär.

[438288 Aufgebot.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 18. Oktober 1892 sind die Hypo⸗ thekendocumente:

1. über die im Grundbuche von Valbert Band 9 Blatt 37 Abtheilung III. Nr. 2 für Friedrich Wilhelm, Caroline Marie Gertrud und Wil⸗

helm Theodor Grothe auf Grund des Recesses

vom 29. Mai 1858 auf der Besitzung des Land⸗ wirths Theodor Bruder zu Westebbe eingetragene Post von 78 Thlr. 4 Sgr. 1 Pf.,

.über die im Grundbuche von Valbert Band 5 Blatt 11 Abtheilung III. Nr. 3 für die Ge⸗ schwister Caroline, Wilhelmine und Alwine Budde zu Krummenerl aus der Obligation vom 15. Dezember 1866 auf der Besitzung des Land⸗ wirths Wilhelm Boncke zu Krummenerl ein⸗ getragene Post von 181 Thlr. 9 Sgr. 4 Pf.,

für kraftlos erklärt.

Meinertshagen, den 2. Oktober 1892.

Königliches

Im Namen des Königs!

Verkündet am 27. Oktober 1892.

Schüler, A.⸗G.⸗Secretär.

In Sachen, betr. das von der Wittwe des Schneidermeisters Gerd Eden Hinrichs, Margarethe Sophie, geb. Tammen, zu Blersum beantragte Auf⸗ gebot, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Witt⸗ mund durch den Amtsrichter Sievers für Recht:

Die Hypothekendocumente über die im Grundbuche von Blersum Band IV. Blatt Nr. 146 Abth. III. Nr. 1 für den Bäcker Jacob Brockschmidt zu Witt⸗ mund eingetragenen 50 Thlr. Gold schuldig ge⸗ bliebener Kaufgelder aus dem Contracte vom 3. De⸗ zember 1834 und über die daselbst Nr. 4 für den Landwirth Cornelius Meents zu Wittmund einge⸗ tragenen 200 Thlr. Gold Darlehn aus der Schuld⸗ vom 22. Juli 1857 werden für kraftlos erklärt.

[44847]

[44845]

Im Namen des Königs!

Verkündet am 21. Oktober 1892. Referendar Trappe, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Grubenarbeiters Friedrich Krause zu Ramsin erkennt das Königliche Amts⸗ gerinht n Bitterfeld durch den Amtsrichter Dupuis für Recht:

Die Hypothekenurkunde, welche über die auf dem Grundstücke des Grubenarbeiters Friedrich Krause zu Ramsin Bd. II. Bl. 31 des Grundbuchs von Ramsin in Abth. III. unter Nr. 2 für den Halbhüfner Jo⸗ hann Gottfried Große zu Renneritz eingetragenen 50 Thlr. (Fünfzig Thaler) Darlehn gebildet ist, und aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 31. Januar 1831 nebst angeheftetem scheine, de dato: Patrimonial⸗Gericht Ramsien, 885 14. August 1839, besteht, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Gruben⸗ arbeiter Friedrich Krause.

Dupuis. [444100) Bekanntmachung.

Es ist für Recht erkannt:

I. Der Gottfried Matthias Fuhrmann zu Barby bezw. dessen Rechtsnachfolger wird mit seinen An⸗ sprüchen und Rechten auf die im Grundbuche von der Stadt Barby Band 6 Blatt 190 Abtheilung III. Nr. 4 laut Erbvergleichs vom 29. März, bestätigt den 6. Juni 1815, eingetragenen 20 Thlr. Vater⸗ erbe, zahlbar ohne Zinsen zu Ostern 1821, aus⸗ geschlossen.

11. Die verehelichte Arbeitsmann Stange, Anna Margarethe, geb. und deren Ehemann bezw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuch von Gr. Rosen⸗ burg Band 2 Blatt 53 Abtheilung III. Nr. 1, übertragen zur Mithaft nach Band 9 Blatt 394 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 125 Thlr. Rest⸗ kaufgeld mit vier Procent Zinsen, zahlbar mit 6 Thlrn jährlich, und eine im Kaufcontracte vom 1. Juli 1848 beschriebene Wohnung ausgeschlossen.

III. Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗ tragstellern auferlegt.

Barby, den 28. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht

8 1116“ [44824 1.“

Durch Ausschlußurtheil hiesigen Amtsgerichts vom 20. Oktober 1892 ist die Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibung vom 31. August 1866 über 10 000 Thlr. zu Lasten des Johann Andreas August Söhle zu Osterbruch und zu Gunsten des Hermann Christian Krönke zu Wolfsbruch, eingetragen zu einem Rest⸗ betrage von 7700 Thlr. im Grundbuch von Oster⸗ bruch Band II. Artikel 97 Abtheilung III. Nr. 2, welche durch Cession und Erbtheilung auf den Land⸗ wirth Adolf Wolff zu W.⸗E. Otterndorf überge⸗ gangen ist, für kraftlos erklärt. 1

Otterndorf, den 27. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

d

[44842 2 Bekanntmachungg.

Durch Urtheil des IEEEö“ zu vom 27. Oktober 1892 ist für Recht erkannt worden:

I. Die eingetragenen Gläubiger sowie deren un⸗ bekannte Re Fnaeseher werden mit ihren An⸗ sprüchen an die auf Blatt 80 Krzanowitz Abthei⸗ lung III. Nr. 8 Restpost, be⸗ stehend aus: .

a. 68 Thalern 2 Sgr. 9 Pfg. Antheil der Wittwe Marianna Engel zu Krzanowitz, b. 106 Thalern 8 Sgr. 2 Pfg. Antheil des Joseph Engel zu Krzanowitz, ausgeschlossen.

II. Den nachstehend benannten Personen werden die Rechte auf die sub I. bezeichnete Post vorbehalten, und zwar:

A. bezüglich der beiden Antheile zu a und b:

1) dem Arbeiter Anton Engel zu Krzanowitz, 2) dem Schneider Joseph Ryborsch zu Geeste⸗ münde, Nelkenstraße 7, 3 3) der verehelichten Tischler Caroline Kubanek, verwittwet gewesenen Engel, zu Beuthen O.⸗S., 88 bezüglich nur des Joseph Engel'schen Antheils zu b: 1) dem Knecht Anton Engel, früher zu Gniewow, jetzt zu Krzanowitz, 1 2) der Tischlerfrau Marie Majewet geb. Engel, zu Sosnowice, Russisch⸗Polen, 3) dem Fleischer und Restaurateur Adolf Engel zu Zawierze in Russisch⸗Polen.

eingetragene

[44848] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen A ts⸗ gerichts zu Borbeck vom 21. Oktober 1892 sind die Gläubiger der im Grundbuch von Borbeck Band 48. Blatt 403 Abth. III. Nr. 18 für den Rechtsanwalt von Bruckhausen eingetragenen, bei der Zwangsver⸗ steigerung des belasteten Grundstückes zur Hebung gelangten und, da ein Gläubiger nicht legitimirt, hinterlegten Forderung von 91 91 mit ihren Ansprüchen auf die Forderung ausgeschlossen worden.

Borbeck, den 21. Oktober 1892.

8 Königliches Amtsgericht.

[450444 Bekanntmachungg.

Durch Urtel vom heutigen Tage sind die Ernstine Wilhelmine Anders, Ehefrau des Schiffers Gottlieb Schulz, und ihre Rechtsnachfolger mit ihren An⸗ sprüchen auf 214 Thlr. 14 Sgr. 4 ½ Vatererbe

ausgeschlossen worden, welche auf Czarnikau Nr. 43 Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Erbrecesse vom 22. Dezember 1826 haften.

Czarnikau, den 29. Oktober 1892. b Königliches Amtsgericht.

[45036

Das Kgl. Amtsgericht Stadtsteinach hat mit Be⸗ daß vom 30. Oktober cr. folgenden Rückkehrbefehl erlassen:

An den Weepae ne hiffen Thomas Münch von Schirndorf, Kgl. Amtsgerichts Hollfeld, zuletzt in Stadtsteinach und nun unbekannten Aufenthalts in Amerika, ergeht hiermit der Befehl, binnen sechs Monaten vom Datum der Einrückung in die Zei⸗ tung ab, zu seiner Ehefrau Victoria Münch in Nürnberg behufs Fortsetzung des ehelichen Lebens zurückzukehren, widrigenfalls letztere berechtigt ist, die Trennung der Ehe zu erwirken.

Königliches Amtsgericht.

(. S) gez. Wieland. Vorstehender Beschluß wird gemäß Art. 90 Abs. 3 .A. G. z. R. C. P. O. bekannt gegeben.

Stadtsteinach, 2. November 1892. Der K. Gerichtsschreiber: Schöller.

[45076] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Pfefferküchler Johanna Czwienk zu Kieferstädtel, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig zu Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Pfeffer⸗ küchler Paul Czwienk, früher in Kieferstädtel, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be⸗ stehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur kaneee Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Gleiwitz auf den 24. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Gleiwitz, den 28. Oktober 1892. 8

„Altwasser,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45075] Oeffentliche Zustellung.

Die Semmelverkäuferin Beate Herrmann zu Königshütte, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Freund zu Beuthen O.⸗S., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Gottlieb Herrmann, zuletzt in Königshütte, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Par⸗ teien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O.⸗S. auf den 8. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Seee wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nowak, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45043] Oeffentliche Zustellung.

Die Schuhmachermeisterfrau Louise Eichhorn, geb. Kreutzberger, zu Christburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Aron zu Elbing⸗ klagt gegen den Schuhmachermeister Johann Ephraim Eichhorn, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen böswilligen Verlassens, mit dem Antrage, die Ehe der

arteien zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ zu Elbing auf den 4. Februar 1893,

ormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen

3 ten Aufenthalts, G b das zwischen den Parteien bestehende Band

Benecke, zuletzt in Altona fenthalts, aus böslicher Verlassung mit dem Antrage 8 8 Trennung der Ehe der Parteien vom Bande

sun ETheil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

Bande na⸗

Iflechter Johann Mann fällige,

bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu

bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Elbing, den 24. Oktober 1892.

Lange, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45030) SOeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau E einrich Klever, Julie, eb. Nietmann, zu Schonnebecker Bruch Nr. 23 bei Sceapeben vertreten durch den Rechtsanwalt Back⸗ haus zu Essen, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, früher in Schonnebeck, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltes, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 28. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Uafforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Pings, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45031] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Wilhelmine Balzer, geborene Herbert, zu Danzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Ferber zu Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Samuel Balzer, früher zu Danzig, jetzt unbekann⸗ wegen Ehescheidung, mit dem

der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 20. Ja⸗ nuar 1893, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 31. Oktober 1892.

““ Pessier, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45034 SDOeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Nanny Friederike Elfriede Benecke, geb. Susemihl, zu Ottensen, vertreten durch den Rechtsanwalt Waldstein in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Joachim Friedrich Wilhelm jetzt unbekannten Auf⸗

Erklärung des Beklagten für den schuldigen

handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 28. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ö“ Altona, den 31. Oktober 1892.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45032] Oeffentliche Zustellung. 1 Die verehelichte Emma Walther, geb. Junge, in Jena, vertreten durch Rechtsanwalt König daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Faßfahrer Heinrich Louis Walther, daher, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Streittheile dem zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer Großherzoglichen Landgerichts zu Weimar zu dem auf Freitag, den 20. Ja⸗ nuar 1893, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zur Vertretung zu bestellen. Zum Zweck der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. 8 8 Weimar, den 1. November 1892. Der Gerichtsschreiber— des Großherzoglich Sächsischen Landgerich Limburg.

[45037] Bekanntmachung. Mit Protokollarklage vom 25. und 27. Oktober 1892 begehrt die ledige großjährige Dienstmagd

Barbara Mann von Altenfelden und der Vormund

über deren außereheliches Kind „Gertraud“, Korb⸗

in die kosten⸗ vorläusig vollstreckbare Verurtheilung des ledigen großjährigen Drechslers Johann Steiner von 8 in Sachsen, früher in Roth am Sand, nun unbekannten Aufenthalts:

1) zur 1ere Se- der Vaterschaft zu dem von der Mitklägerin Barbara Mann am 16. März 1892 außerehelich geborenen, mit dem Beklagten in Roth am Sand gezeugten Kinde, Namens „Gertraud“, und Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts nach preuß. Landrecht,

2) zur Zahlung von 1

a. 60 jährlichen, vierteljährig vorauszahlbaren Alimentationsbeitrag für dieses Kind, von dessen Geburt bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre,

.der halben Kleidungs⸗, Schulgeld⸗, Bücher⸗ Kosten und der halben innerhalh obiger Alimentationsperiode sich ergebenden Krank⸗ heits⸗ und Beerdigungskosten, und

c. 20 Tauf⸗ und Kindbettkosten der Kinds⸗ mutter.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites hat das K. Amtsgericht Roth a. Sand Termin an⸗ beraumt auf Donnerstag, den 15. Dezember l. Is., Vorm. 9 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des Amtsgerichts dahier, wozu der Beklagte hiemit ge⸗ laden wird.

Roth, den 29. Oktober 1892.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber

des K. Amtsgerichts: 8 (L. S.) Bundscherer, K. Secretär. 8 [44974 Oeffentliche Zustellug.

Der Kaufmann Max Benjamin zu Verlin, König⸗ rätzerstr. 8, vertreten durch den Rechtsanwalt Karl

aamburger zu Berlin, klagt gegen:

1) die verehelichte Landwirth Minna Traeder,

geb. Michelis,

2) deren Ehemann Wilhelm Traeder, zur Zeit unbekannten Aufenthalts,

wegen einer auf dem zu Berlin in der Grünstraße Nr. 7 und 8 belegenen, im Grundbuch des 522 lichen Amtsgerichts I. zu Berlin von Alt⸗Cöln Band 6 Nr. 516 verzeichneten Grundstück unter Nr. 14 der III. Abtheilung eingetragenen Hypotheken⸗ forderung von 50 000 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung: 5 8

a. der Beklagten zu 1: an Kläger bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das zu Berlin in der Grünstraße Nr. 7/8 belegene, im Grundbuch des Kgl. Amtsgerichts I. Berlin von Alt⸗Cöln Band 6 Nr. 516 verzeichnete Grundstück 10 000 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. April 1892 zu zahlen,

b. des Beklagten zu 2: wegen vorbezeichneter Foeeng die Zwangsvollstreckung in das vor⸗ ezeichnete Grundstück sich gefallen zu lassen, G beiden Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das ergehende Urtheil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 30. De⸗ 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der ufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen nwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß die Ein⸗

lassungsfrist auf drei Wochen abgekürzt ist. 8 Berlin, den 31. Oktober 1892.

(L. S.) Benecke, Gerichtsschreiber 1

des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 2, i. V.

[4503311 Oeffentliche Zustellung. Die Firma Lüders & Comp. zu Dresden⸗Neustadt, Dammweg Nr. 5, vertreten durch Justizrath Acker⸗

mann und Rechtsanwalt Kempf zu Berlin, klagt

ge en den Schlächtermeister Heinrich Schmidt, un⸗ ekannten Aufenthalts, wegen der in Sachen Schmidt ca Lorenz am 11. April 1892 durch den Gerichts⸗ vollzieher Friedrich im Auftrage des Beklagten zu Unrecht vorgenommenen Pfändung und Versteigerung von in Sachen Lüders & Comp. %, Lorenz am 24. Februar 1892 durch den Gerichtsvollzieher Wendel vorgepfändeten Sachen, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Heraus⸗ zahlung des Erlöses an Klägerin mit 141,10 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung dieses Ur⸗ theils und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, III Treppen, Zimmer 158, auf den 19. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. 8 Berlin, den 27. Oktober 1892. Seyler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 51.

[45035] Oeffentliche Zustellung. . Der Gastwirth Aloisius Golniewicz zu Gollantsch, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath. Hahn in Wongrowitz, klagt gegen die verehelichte Pferde⸗ händler Helene Levy im Beistande ihres Ehemannes Wilhelm Levy, unbekannten Aufenthalts, auf Löschung der für die beklagte Ehefrau auf dem Grundstücke Gollantsch Blatt Nr. 24 aus dem notariellen Kauf⸗ vertrage vom 17. Mai 1886 eingetragenen, an d bevollmächtigte Mutter der Verklagten, Wittwe Eva Lindemann aus Gollantsch, und von letzterer an die Verklagte selbst gezahlten 1500 ℳ, mit dem Antrage, die Verklagte zu verurtheilen, in die Löschung der im Grundbuche seines Grundstücks Gollantsch Blatt Nr. 24 Abtheilung III. Nr. 15 für sie ein getragenen Kaufgelderforderung von 1500 zu willigen und die Kosten zu tragen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Gnesen auf den 4. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gnesen, den 31. Oktober 1892. 8 Friebe, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45071] Oeffentliche Zustellung. 8

Der Spezereihändler Leo Thomas zu Dieuze klagt gegen den früheren Salinenarbeiter Franz Romain, früher in Dieuze, zur 58 ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, aus Waaren⸗ lieferungen in den Monaten April, Mai, Juni und Juli 1892 mit dem Antrage: Kaiserliches Amts⸗ gericht wolle den Schuldner verurtheilen, an Kläge die Summe von 95,88 nebst Zinsen zu 5 % von Tage der Zustellung der Klage ab zu zahlen, dem⸗ selben die Kosten des Verfahrens zur Last legen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Dieuze i. L. auf den 28. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentliche Selennc wird dieser Auszug der Klage bekann gemacht.

Dieuze, den 31. Ce-ee 1892.

rnold, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[45072] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Leo Thomas zu Dieuze klagt gegen Franz Romain und dessen Ehefrau Maria Eugenie geb. Cointin, früher zu Dieuze wohnhaft, zur Zei ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, wegen einer Forderung von 293,60 auf Grund Schuldscheines vom 15. April 1890 im Urkunden⸗

8 wolle die Schuldner verurtheilen, an Kläger die Summe von 293,60 nebst 5 % vom 15. April 1890 ab zu zahlen; demselben außerdem die Kosten des Verfahrens zur Last legen und das Urtheil für vollläufig vollstreckbar erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Dieuze i. L. auf den 28. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dienze, den 31. Oktober 1892. CTE1WI11IöI Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

prozeß, mit dem Antrage: Kaiserliches Amtsgerich

12

No 262.

zum Deutschen Reichs⸗A

8₰

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

nzeiger und Königlich Pre

Berlin, Freitag, den 4. Rovember.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch⸗ 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften .Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise. “] .Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[45022] Oeffentliche Zustellung.

Hartmanns Deutsche Offerten⸗Zeitung von W. Hartmann zu Berlin, Nr. 37, Schönhauser Allee 187, vertreten durch Rechtsanwalt Fisch in Tecklenburg, klagt gegen den A. Rohrbeck, früher zu Dortmund, nachher bei L. Rohrbeck zu Lengerich i. W., jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen üfnabme von Annoncen in der Zeit vom Februar bis April 1889 mit dem

Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung zur Zah⸗

lung von 58 50 nebst 5 % Zinsen seit 4. Juli

1889 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des

Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Tecklenburg auf den 28. Dezem⸗ . 1892, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der

Klage bekannt gemacht.

Noizet, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45026] Oeffentliche Zustellung. 25 Die Firma Ernst Holzweißig Nachf. zu Leipzig, vertreten durch Rechtsanwalt Glandorff zu Gelsen⸗ kirchen, klagt gegen den Kaufmann Gustav Nicolai, früher zu Gelsenkirchen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Waarenforderung aus dem Jahre 1892, mit dem Antrage auf Zahlung von 168 75 nebst 6 % Zinsen seit 1. März 1892, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Gelsen⸗ kirchen auf den 18. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gelsenkirchen, den 25. Oktober 1892.

Maron, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45019] Oeffentliche Zustellung. Der Bürger Casimir Wietrzykowski zu Powid;, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Mein⸗ hardt zu Gnesen, klagt gegen den Eigenthümer Anton Andrzejewski, früher in PowidF;, jetzt in Amerika, unbekannten fenthalts wohnhaft, aus dem zwischen ihm und dem Beklagten über das Grundstück Powidz Nr. 45 geschlossenen notariellen Kaufvertrage vom 30. Januar 1888, mit dem An⸗ trage: den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger das Grundstück Powidz Nr. 45 Band 1 Blatt 705 vor dem Grundbuchrichter des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Gnesen aufzulassen und darin zu willigen, daß der Kläger als alleiniger Eigenthümer dieses Grundstücks im Grundbuche eingetragen werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gnesen auf den 31. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der ösgentlichen Znstecbenng wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gnesen, den 31. Oktober 1892.

8 Friebe, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45028]

Die Ehefrau des Dachdeckermeisters Mathias Hecker, Christine, geb. Müfflers, zu Düsseldorf, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Stapper, klagt gegen ihren

vorgenannten Ehemann, daselbst wohnend, auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 28. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

1 . Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45025] Die durch Rechtsanwalt Dörpinghaus vertretene Lydia Stricker zu Barmen, Ehefrau des Specerei⸗ händlers Albert Hinnenberg daselbst, hat gegen den 1 beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 20. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Hentges, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45023]

Die durch Rechtsanwalt Krüsemann II. vertretene Auguste Krämer zu Barmen, Ehefrau des Buch⸗ druckereigehilfen Wilh. Werthmüller daselbst, hat gegen den letzteren beim Königlichen Landgericht zu

Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 20. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königl. Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt.

Hentges, Actuar, 8 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45074] Armensache.

Kaiserliches Landgericht Straßburg i. Els. Die Catharine Batt, Ehefrau des Ackerers Johann Baptist Jung, auf dem Klosterfrauenhof bei Hagenau, vertreten durch Rechtsanwalt Albert, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem

Antrage: „Die Gütertrennung zwischen den Parteien

auszusprechen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen“. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der I. Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straß⸗ burg i. Els. vom 23. Dezember 1892, Morgens 10 Uhr, bestimmt.

Der Landgerichts⸗Secretär: Krümmel.

[45073] Bekanntmachung.

Die Katharina Klein, Ehefrau des Wagners Jo⸗ hann Baptist Schramm, zu Baronweiler wohnhaft, Klägerin im Armenrechte, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Wrobel, klagt gegen ihren vorgenannten Ehe⸗ mann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 20. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Kais. Landgerichts zu Saargemünd anberaumt.

Saargemünd, den 29. Oktober 1892.

Der Landgerichts⸗Secretär: Bernhard.

[450244) . Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗

lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. Oktober 1892 ist die zwischen den Eheleuten Handelsmann Carl Hackländer zu Wermelskirchen bisher be⸗ standene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 14. Juni 1892 für aufgelöst erklärt worden Hentges, Actuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45029]

Zwischen den Eheleuten Bäcker Theodor Döink und Elise, geb. Grefrath, zu Düsseldorf, ist durch Urtheil des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer zu Düsseldorf vom 4. Oktober 1892 die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 15. Juni 1892 an ausgesprochen.

Düsseldorf, den 29. Oktober 1892.

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[45027]

Zwischen de Restaurateur Franz Josef Baumhögger und Sofia, geborene Hinkens, zu Düsseldorf ist durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 4. Oktober 1892 die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 18. Juni 1892 an ausgesprochen. 3 8

Düsseldorf, den 29. Oktober 1892

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landger

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, VVerdingungen ꝛc.

[45062] Holzlieferung. .

Die Lieferung des Bedarfs an Rundhölzern und Schneidewaaren für die zu unserer Holzfactorei ge⸗ hörigen Salz⸗ und Bergwerke für das Etatsjahr 1893/4 foll im Submissionswege vergeben werden.

Die Angebote sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift „Holzlieferung“ versehen bis

Montag, den 21. November d. J., Vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen, wo dieselben in Gegenwart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden.

Die Bedingungen, sowie die Bedarfsnachweisung, welche letztere zugleich als Angebotsformular zu be⸗ nutzen ist, sind auf portofreie Anträge und gegen Beifügung von 1,00 Schreib⸗ ꝛc. Gebühren, von unserer Registratur zu beziehen.

Schönebeck, den 1. November 1892.

Königliches Salzamt.

5) Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

1449591

Bekanntmachung. 8 8

An die Inhaber von Titeln oder Coupons der 4 ½ % Gold⸗Anleihe der Stadt Buenos Aires vom Jahre 1888.

Vollmacht und im Auftrage der Stadtverwaltung von Buenos Aires bringe i stehendes Seehn . Inhaber von Diteln und Coupons der 4 ½ % Gold⸗Anleihe der Stadt

Aires vom Jahre 1888:

Nach⸗ uenos

1) Die Stadtverwaltung erbietet sich, die am 1. Juni und 1. Dezember 1891 und am 1. Juni 1892 fällig kesrhaese ger die am 1. Dezember 1892 fällig werdenden Coupons der 4 ½ % Gold⸗

Anleihe vom Jahre 1888 in Titel der au sich am Fuße dieser Bekanntmachung abgedruckt

d des Gesetzes Nr. 2874 vom 22. November 1891 (welches Fen 869 8e 6 % Anleihe von F 25 000 000

andeswährung umzutauschen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Coupons zu den für die obengenannten

Termine ausgeloosten Stucken gehören oder nicht.

Eheleuten Bauunterneh und

Die Titel der neuen 5 % Anleihe, welche gegen am 1. Juni und am 1. Dezember 1891 und am 1. Juni 1892 verfallene Coupons ausgehändigt werden, werden vom 1. Juli 1892 ab, die gegen am 1. De⸗ zember 1892 fällige Coupons auszuhändigenden Titel vom 1. Januar 1893 ab zinstragend sein.

Bei dem Umtausch werden die Titel der neuen 6 % Anleihe zu 80 % ihres Nennwerthes in Anrechnung gebracht und die Goldfsorderung zum Course von 1 £ = 16,55 Landeswährung in diese letztere umgerechnet werden.

Dem Betrage der am 1. Juni und 1. Dezember 1891 und am 1. Juni 1892 fällig gewesenen Coupons werden Zinsen zur Rate von 6 % fürs Jahr für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum 30. Juni 1892 und dem Betrage der am 1. Dezember 1892 fälligen Coupons solche für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum 31. Dezember 1892 zugeschlagen werden.

8 Die Coupons sind bei den Zahlstellen der 4 ½ % Gold⸗Anleihe nach Maßgabe der von diesen zu erlassenden besonderen Bestimmungen zum Umtausch einzureichen.

2) Der Dienst der neuen auf Grund des Gesetzes vom 22. November 1891 emittirten 6 % Anleihe erfolgt halbjährlich ostnumerando während der ersten fünfzehn Tage der Monate Januar und Juli eines jeden Jahres durch die Staatsschuldenverwaltung der Argentinischen Republik, welcher zu diesem Zwecke der für die Anleihe speciell verpfändete Antheil der Stadt an der staatlichen Grund⸗ und Gewerbesteuer überwiesen ist, und welcher erforderlichen Falls weitere Mittel aus den allgemeinen Ein⸗ nahmen der Stadt zur Verfügung zu stellen sind.

1 Die fälligen Coupons dieser Anleihe werden jederzeit zu ihrem Nennwerthe bei Erhebung von städtischen Steuern in Zahlung genommen werden, ebenso der gesetzlichen Vorschrift gemäß die noch nicht verfallenen Coupons während der sechs ihrem Verfalltage voraufgehenden Monate. Auch hat die National⸗ Regierung durch Verfügung vom 30. Juni 1892 angeordnet, daß bei der Erhebung der staatlichen Grund⸗ und Gewerbesteuer die im folgenden Semester fällig werdenden Coupons unter den Bedinzungen und in den Verhältnissen, welche das erwähnte Gesetz festsetzt, in Zahlung zu nehmen sind.

Die Coupons und verloosten Stücke dieser Anleihe werden für immer von allen Steuern und Abzügen von Seiten der Municipalität befreit sein, und jede Steuer oder jeder Abzug irgend welcher Art, welche die Argentinische National⸗Regierung etwa auf die Coupons und verloosten Stücke dieser Anleihe legen sollte, werden der Stadtverwaltung zur Last fallen. 1 8

Die Titel werden mit dem durch die Gesetze am Orte des Umtausches vorgeschriebenen Stempel versehen sein, und wird die Stadtverwaltung die Kosten des Schlußscheinstempels tragen.

3) Die Stadt erbietet sich, die zur Rückzahlung am 1. Juni und 1. Dezember 1891 und am 1. Juni 1892 ausgeloosten, sowie seinerzeit die zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1892 auszu⸗ loosenden Titel der 4 ½ % Gold⸗Anleihe in derselben oben angegebenen Weise in Titel der neuen 6 % scmelch mit Coupons per 31. Dezember 1892 bezw. per 30. Juni 1893 versehen sein werden, umzutauschen.

Bei dem Umtausch der zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1892 ausgeloosten Stücke werden dem Betrage Zinsen zur Rate von 6 % fürs Jahr vom Fälligkeitstage bis zum 31. Dezember 1892 zu⸗ geschlagen werden. Bei dem Umtausch der zur Rückzahlung am 1. Juni und 1. Dezember 1891 und am 1. Juni 1892 ausgeloosten Stücke findet ein Zinszuschlag nicht statt. Die zum Umtausch einzuliefernden verloosten Stücke müssen mit Coupons per 1. Juni 1893 versehen sein.. 1 .

4) Die Stadtverwaltung erklärt, daß sie bis auf Weiteres die im Mai und November eines jeden Jahres ausgeloosten Obligationen nicht am Fälligkeitstage, sondern erst fünf Jahre später zur Ein⸗ lösung bringen und bis zum Rückzahlungstage durch Einlösung der innerhalb dieser Frist fällig werdenden Coupons verzinsen werde, daß jedoch so bald als möglich durch Verstärkung der Amortisation der plan⸗ mäßige Tilgungsmodus wiederhergestellt werden soll. 20 ,

In Uebereinstimmung mit dem Vorstehenden werden die zur Rückzahlung auf den 1. Juni und 1. Dezember 1891 ausgeloosten Obligationen, soweit sie nicht zum Umtausch in Titel der neuen 6 % Anleihe eingereicht worden sein sollten, am 1. Juni und 1. Dezember 1896 zur Rückzahlung gelangen und gleicher Weise die zur Rückzahlung am 1. Juni und 1. Dezember 1892 ausgeloosten Stücke am 1. Juni und 1. Dezember 1897 und so fortfahrend. 8

5) Zur Sicherstellung der Baarzahlung des Anleihedienstes für die Zukunft und in Ueberein⸗ stimmung mit der durch die Verordnung des Municipalrathes vom 17. Juni 1892 ertheilten Ermächtigung wird die Stadtverwaltung täglich einen gewissen Procentsatz der städtischen Einnahmen in der Banco de la Nacion Argentina in Buenos Aires deponiren. 8 1 8 3 Ein entsprechender Theil dieses ausschließlich für den Dienst der drei in der erwähnten Ver⸗ fügung des Municipalrathes näher bezeichneten städtischen Anleihen bestimmten Depots wird für den zukünftigen Dienst der 4 ½ % Gold⸗Anleihe reservirt bleiben. v“

Gesetz Nr. 2874. Bluenos Aires, den 22. November 1891. In Anbetracht, daß 1 1. - 1 der Senat und die Deputirten⸗Kammer der Argentinischen Nation, zum Congresse vereinigt u. s. w., genehmigen mit Gesetzeskraft: . Art. 1. Die Municipalität der Hauptstadt wird ermächtigt, ihre schwebenden Schulden zu consolidiren und das durch Gesetz Nr. 2684 geschaffene Lotterie⸗Anlehen zu tilgen und zu diesem Zwecke bis zum Nennwerthe von 25 000 000 Pesos in mit 6 % fürs Jahr verzinslichen und mit 1 % fürs Jahr unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu tilgenden Schuldtiteln Die Tilgung wird zum Nenn⸗ werthe im Wege der Ausloosung erfolgen, sofern dieselbe nicht im Wege des Aufrufs der Mindestfördernden unter dem Nennwerthe zu ermöglichen ist. Art. 2. Diese Titel werden den betreffenden Eherzigens zu 80 % ihres Nennwerthes und den Inhabern von Titeln des vorgedachten Anlehens zum Nennwerthe in Zahlung gegeben werden. 1 Art. 3. Der Dienst dieser Titel wird halbjährlich durch die e“ erfolgen, und wird für denselben speciell der Theil der staatlichen Grund⸗ und Gewerbesteuer der Hauptstadt bestimmt, welcher der Municipalität zugewiesen ist und der zu diesem Zwecke auf 30 % erhöht wird. Der Staatsschatz hat die betreffenden Beträge nach Maßgabe des Bedarfs der gedachten Behörde einzuhändigen. Wenn ein Ueberschuß vorhanden sein sollte, so wird derselbe zur Fe stäfcden des Tilgungsfonds verwendet werden, und im Fale eines Fehlbetrages wird die Municipalität die entsprechende Summe Art. 4. Die Zinsscheine dieser Titel werden während der sechs ihrem Verfalltage vorauf⸗ gehenden Monate bei Erhebung der städtischen Abgaben zu ihrem Nennwerthe in Zahlung genommen werden. ““ 8 Art. 5. Die Municipalität garantirt den Dienst dieser Titel mit ihren Einnahmen und ihren Besitzthümern. . efibtc Art. 6. Dies ist der Ausführenden Gewalt mitzutheilen. Gegeben im Sitzungssaale des Argentinischen Congresses in Buenos Aires am 18. November 1891. Miguel M. Nougues. Adolfo Labougle, Benjamin Zorilla. Uladislao S. Frias, Secretär des Senats. Secretär der Deputirten⸗Kammer.

Darum: 8 3 b 4 8 3 Soll dies als Gesetz der Nation angesehen, ausgeführt, mitgetheilt und in das National⸗Register eingetragen werden. 16 1 8

Pellegrini. José V. Zapata.

Berlin, den 1. November 1892. Dr. Caàrlos Calvo, 4 außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter der Argentischen Republik.

Bekanntmachung. 8 4 ½ % Gold⸗Anleihe der Stadt Buenos Aires vom Jahre 1888.

Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung der Municipalität von Buenos Aires erklären wir uns hiöh bereit, den Umtausch der rückständigen, sowie vom 1. Dezember d. J. ab auch der an diesem Tage fällig werdenden Zinsscheine und gezogenen Stücke der 4 ½ % Gold⸗Anleihe vor⸗ zunehmen, sowie auf Wunsch die bestmögliche Verwerthung der bei uns einzuliefernden Zinsscheine und gezogenen Stücke, bezw. der auf dieselben entfallenden Antheile der neuen 6 % Anleihe zu bewirken.

Die neue 6 % Anleihe ist in Abschnitten von § c. 1. 5000, 1000, 500 und 100 ausgefertigt. Soweit sich aus dem Umtausch nicht von eseehe werden von der Direction der Disconto⸗Gesellschaft

estellte Theilquittungen ausgehändigt werden.. b . 1 8 . Ih pen der Municipalität Gebrauch machen will, wird ersucht, die fälligen insscheine und gezogenen Stücke der 4 ½ % Gold⸗Anleihe vom Jahre 1888 bei einer der unterzeichneten

mit doppeltem, arithmetisch geordnetem Nummern⸗Verzeichnisse einzureichen. 1

Die durch die Wahrung der Interessen der 11 und den 5. des der obigen Bekanntmachung zu Grunde liegenden Vertrages entstandenen Kosten sind gemäß den Festfetzungen dieses Vertrages von den betreffenden Titelinhabern zu 858 Zur Deckung deiselben ist bei der Einreichung der oben bezeichneten Zinsscheine und gezogenen Stücke zum Umtausch in Antheile der neuen 6 % Anleihe der Betrag von je 35 für jeden aus Zinsscheinen zu sema ecgengen Betrag von 9 Fase und von 15,50 für jeden auf Grund gezogener Stücke zu 8e enden Betrag von f 20 einzuzahlen.

Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, im November 1892.

8 Dirertion der Disronto⸗Gesellschaft. Deutsche Hank. M. A. von Kothschild & Söhne. Norddeutsche Bank in Hamburg.