ersten Semester des laufenden Geschäftsjahrs 934 377 ℳ Bruttogewinn und lassen auch für das zweite Semester ein ähnli⸗ Ergebniß er⸗
warten.
Leipzig, 5. November. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ ö’ 2 lata. Grundmuster B. per November 3,60 ℳ per Dezember 3,57 ½ ℳ, per Januar 3,57 ½ ℳ, per Februar 3,60 ℳ,
März 3,62 ½ ℳ, per April 3,65 ℳ, per Mai 3,67 ½ ℳ, per
8
IIa. Kartoffelstärke und Mehl 17 — 18 ℳ, feuchte Kartoffelstärke prompte Lieferung Frachtparität Berlin 9,80 ℳ, Frankfurter Svrup⸗ fabriken zahlen nach Werkmeister's Bericht franco Fabrik 9,70 ℳ, elber Syrup 23 — 23 ½ ℳ Capillair⸗Syrup 23 ½ — 24 ½ ℳ, Capill.⸗Export 24 ½ — 25 ℳ. Kartoffelzucker gelber 23 — 23 ½ ℳ, do. Cavillair 24 — 25 ℳ, Rum⸗Couleur 37 — 38 ℳ. Bier⸗Couleur 36 — 37 ℳ, Dertrin, gelb und weiß, Ia. 27 — 28 ℳ, do. secunda 25 — 26 ℳ,
unter Hinweis auf fachmännische Berichte auf das richtige Maß zurück⸗ 8 5 s Neu ist auch die eingehende ipte astdas des Fanges und der Wanderungen der Heringe. Ren aufgenommen überhaupt sind in die Abhandlung über die Gruppe der Fiiche 50 Familien und 77 neue Arten beschrieben. Unverkennbar ist bei der Neubearbeitung des gegen⸗ wärtigen Bandes der Anschluß an das System A. Günbervs. Mit dieser reichlichen Vermehrung des Textes hat die Beigabe von Abbil⸗
esammten Wehrkraft nicht zu erreichen sein. Nur voller
Seine Erörterungen der Verfasser in drei Abschnitte: i *, zu machen, daß
1) „Heer und Staatswohl“, 2) Die Nothwendigkeit der Heeres⸗ usnutzung der Wehrkraft sei es möglich verstärkung“, 3) Die Heeresverstärkung und die Militärvorlage“. die jüngeren Wehrmänner die Hauptlast des Kriegsdienstes Im ersten Abschnitt giebt der Verfasser einen historischen zu tragen hätten, was nicht nur eine orderung der Rückblick auf die militärischen Leistungen Deutschlands und Billigkeit und Gerechtigkeit, sondern auch der militärischen 3 Brandenburg⸗Preußens in der Vergangenheit mit ihren Folgen und lichkeit sei. Frankreich könne seine ganze Feldarmee im Kriegsfalle von Hause aus auf 38 bis 40 Armee⸗Corps mit gedienten Mann⸗
rotestbeamten in Schaden zu setzen. Die vorliegende fleißige Arbeit t das eieghal ne Meena unter genauer Anführun der Quellen gesichtet und ein empfehlenswerthes Hilfsbuch hergestellt. Die For⸗ mulare beschränken sich zweckmäßig auf das Nothwendige und haben überflüssige Redensarten beseitigt. Solche Bücher, welche sofort in Benutzung genommen werden, sollten nach englischem Brauch nur ge⸗ bunden zur Versendung kommen. (Geh. 4,50 ℳ Geb. 5 ℳ)
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eine vergleichende Uebersicht der Militärlasten in den fünf europäischen Großmächten des Continents, um zu beweisen, daß Deutschland in dieser Beziehung erheblich günstiger steht als die übrigen Staaten und noch lange nicht an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen ist, daß aber alle persönlichen und politischen Heitn bengen dem einen Gedanken untergeordnet werden müssen, unter allen Umständen und mit
allen Kräften die nationale Existenz des Staats sicher zu stellen. Er be⸗ trachtet es als einen Vorzug der Vorlage, daß sie nicht stückweise mit
Heeresverstärkungen vorzugehen beabsichtigt, sondern eine Neuordnung der Wehrkraft auf breiter und dauernder Grundlage im Auge hat, die auf absehbare Zeit Sicherheit bietet für den endlichen Abschluß mili⸗ tärischer Neuerungen und finanzieller Opfer. Gerade das Verhalten Deutschlands zur Wehrfrage in früherer Zeit sei der schlagendste Be⸗ weis für die Nothwendigkeit der jetzigen Vorlage. So oft Deutsch⸗ land sich gescheut habe, Opfer dafür zu bringen, sei es ohnmächtig und wehrlos gewesen, und schließlich sei das alte Deutsche Reich an seiner Wehrlosigkeit zu Grunde gegangen, während Brandenburg⸗Preußen durch die von seinen Fürsten gepflegte Wehrhaftigkeit groß geworden sei. Das Maß der militärischen Leistungen müsse sich danach richten, was die möglichen Gegner zu leisten im stande seien. Während in Frankreich 1,4 % der Bevölkerung im stehenden Heere diene und dort auf den Kopf der Bevölkerung 14 ℳ für Heeres⸗ zwecke aufgewendet würden, dienten in Deutschland nur 0,98 % im Heere, und die Kosten für das Heer betrügen 9 ℳ auf den Kopf. In Deutschland stellt sich für die letzten drei Jahre das Verhältniß der Heeresausgaben zu den gesammten Staatseinnahmen wie 1:6,7, in Frankreich wie 1:4,6, in Rußland wie 1:4,2, in Oesterreich⸗ Ungarn wie 1:6,8, in Italien wie 1:7,07. Auch nach der jetzt ge⸗ forderten Steigerung der Ausgaben für das Heer würde die um 1 ¼ ℳ für den Kopf der Bevölkerung wachsende Steuerlast noch nicht an⸗ nähernd das Maß der Belastung in Frankreich erreichen, das außerdem jährlich ungefähr 600 Mill. Francs, also mehr als das ganze deutsche Militärbudget betrage, an Zinsen für Kapitalbelastung aufbringen müsse, die aus dem Kriege 1870/71 herrühre. Um zu zeigen, wie un⸗ angebracht eine übertriebene Sparsamkeit bei den Ausgaben für das Heer sein könne, erinnert der Verfasser daran, daß Preußen, abgesehen von dem Elend des Besiegten, am Anfang dieses Jahrhunderts einen nach⸗ weisbaren volkswirthschaftlichen Schaden von 1500 Millionen Mark, d. h. nach heutigen Verhältnissen etwa 15 Milliarden, erlitten habe. Weiter wird ausgeführt, daß die Militärvorlage aus der Ueberzeugung entstanden sei, daß sie unumgänglich nothwendig ist, um das Ziel der deutschen Politik, die Erhaltung des Friedens, zu sichern; daß eine nicht auf ein starkes Heer gestützte Politik, hinter der nicht der klar erkennbare Wille der Nation stehe, militärisch stark bleiben zu wollen, des wirksamsten Mittels dem Auslande gegenüber entbehre.
Im zweiten Abschnitt sucht der Verfasser „Die Noth⸗ wendigkeit der Heeresverstärkung“ nachzuweisen. Er stellt an die Spitze seiner Erörterungen den Satz: „Deutschland darf in einem künftigen Kriege nicht geschlagen werden.“ Deutschland, das zwei Jahrhunderte hindurch so entsetzlich wie kein anderes Land unter den Drangsalen des Krieges gelitten habe, nicht nur weil es mili⸗ tärisch schwach gewesen sei, sondern auch weil es geographisch un⸗ günstig liege, müsse jetzt den letzten Mann und den letzten Pfennig einsetzen, um auch nur die Möglichkeit eines solchen Unglücks zu ver⸗ hindern; es müsse seiner Wehrkraft die Organisation, Stärke und Schlagfertigkeit geben, die bei einem neu ausbrechenden Kriege, dessen Möglichkeit näher rücke, je länger die Friedensperiode dauere, den Erfolg verbürgten. In einem aufgezwungenen Kriege müsse es dem deutschen Heere möglich sein, wie 1870/71 mit wuchtigen Schlägen den Friedensstörer angriffsweise niederzuschlagen. Der beste Friedens⸗ schutz liege darin, wenn die militärische Ueberlegenheit eine Krieg⸗ führung gestatte, die Sicherheit, Kühnheit und Kraft und damit schon den halben Sieg in sich trage. Das Heer, welches wegen numerischer Schwäche oder wegen Mängel der Organisation oder wegen geringeren Werths der Truppe und der Führer genöthigt ist, in Geduld den Angriff des Gegners abzuwarten, um sich dann zu vertheidigen, sei, wie die Geschichte aller Zeiten, am deutlichsten aber die der letzten von Deutschland geführten Kriege lehre, schon zur Hälfte geschlagen. Bei einer Gegenüberstellung der Friedensstärken der fünf Großmächte kommt der Verfasser zu dem Ergebniß, daß Deutschland hinter Frankreich um 70 Infanterie⸗Bataillone und 46 Batterien, d. h. um die Stärke dreier Armee⸗Corps, und bei Abrechnung von 20 Bataillonen des XIX. Armee⸗Corps um zwei Armee⸗Corps zurücksteht, während es bei Beginn des Krieges 1870 Frankreich um 104 Bataillone und 400 Geschütze überlegen war. Rußland gegen⸗ über beträgt der Unterschied zu Ungunsten Deutschlands bei der Infanterie 564 Bataillone. Dabei müsse in Betracht gezogen werden, daß die Zahlen für Deutschland noch ungünstiger seien, weil unter den “ Mannschaften sich in Deutschland eine große Anzahl von Ersatz⸗Reservisten befände, die nur wenige Monate oder gar nur Wochen militärisch ausgebildet seien, wogegen Frankreich und Rußland nur Mannschaften hätten von längerer, mindestens einjähriger Dienstzeit, sodaß also auch in der Qualität des Heeres beide Mächte dem Deutschen Reiche zur Zeit überlegen erschienen. Ferner sei zu be⸗ achten, daß Deutschland auf dem Kriegsfuß 276 Geschütze weniger habe als Frankreich, 636 Geschütze weniger als Rußland, daß selbst die vereinigte Artilleriemacht des Dreibundes hinter Frankreich und Rußland zusammen um 480 Geschütze zurückbleibe. Auch die Aufstellung von Reservebatterien sei in Frankreich leichter als in Deutschland, weil es gegen 1000 bespannte Munitionswagen und 8000 ausgebildete Feld⸗ artilleristen mehr besitze als Deutschland. Rußland stehen im Frieden 77,200 Feldartilleristen und 33 800 Pferde, Frankreich 54 100 Mann und 34 000 Pferde, Deutschland aber nur 46 400 Mann und 25 800 Pferde zur Verfügung. Der gesammte Dreibund hat M53 700 Mann und 19 000 Pferde weniger als die beiden anderen Reiche zusammengenommen. Die Ueberlegenheit der Feldartillerien Frankreichs und Rußlands läßt sich dadurch im Kriegsfall ohne Schwierigkeit auf 1700 bis 1800 Geschütze steigern, von denen nach Abzug von 300 bis 400 Geschützen für Russisch⸗Asien und Französisch⸗ Afrika noch immer eine der Gesammtzahl der deutschen Feldarmee von 1870 fast gleich kommende Ueberlegenheit bleibt. Auf dem Gebiete des Geschützwesens, der artilleristischen Ausbildung und der Verwen⸗ dung der Artillerie auf dem Schlachtfelde bestehen aber keine nennens⸗ werthen Unterschiede mehr, sodaß die wirkliche Ueberlegenheit bei den Mächten liegen wird, die mit der größeren Zahl von Geschützen auf⸗ zutreten im stande sind. Der Verfasser schließt diesen Abschnitt, nachdem er nachzuweisen gesucht hat, daß eine moralische Ueberlegen⸗ heit der Truppen, bessere Organisation und besseres Eisenbahnnetz gegenwärtig nicht mehr angenommen werden können, eine bessere höhere Führung wohl zu erhoffen, aber nicht mit Sicherheit zu erwarten sei,
mit den Worten: „Die een der Möglichkeit eines Krieges nach zwei Seiten führen Ingesichts r militärischen Sachlage nothgedrungen dahin, unsere Wehrkraft zu verstärken, der Zahl und der Organisation
ach. Das will und soll die Militärvorlage bezwecken. Die Vorlage ist deshalb auch nicht entstanden, weil es nur wünschenswerth gewesen wäre, unsere militärischen Machtmittel ansehnlich zu erhöhen, sondern weil es den Verhältnissen nach, die zu ändern nicht in Deutschlands Macht steht, unbedingt nothwendig ist.“
Im dritten Abschnitt „Die Heeresverstärkung und die Militärvorlage“ betoat der Verfasser zunächst, die Ausführung des Scharnhorst'schen Gedankens — Ausnutzung der gesammten Wehrkraft — bei vollständiger Beibehaltung der bewährten Organi⸗ sation mit dreijähriger Dienstpflicht sei in weiser Selbstbeschränkung und in Berücksichtigung der volkswirthschaftlichen Interessen von den verbündeten Regierungen aufgegeben, weil ihre Durchführung an ein⸗ maligen Ausgaben ungefähr doppelt so viel beansprucht haben würde wie die jetzige Militärvorlage, ohne in vb5 Wirkung ihr
zu kommen; bei Aufwendung derselben Mittel aber würde die angestrebte Verjüngung des Heeres und die möglichste A
utzu
chaften bringen, die nicht älter seien als 32 Jahre, weil es jährlich 45 000 Rekruten mehr einstelle als Deutschland, obgleich es zehn Millionen Einwohner weniger zähle. Ebenso sei es in Rußland. Da bei der jetzigen Friedensstärke in Deutschland 60 000 Mann der ver⸗ fügbaren Militärtauglichen überzählig blieben, diese ganze Zahl aber bei der jetzigen Organisation einzustellen unmö lich sei, weil die Friedensstärke damit eine Höhe erreichen müßte, deren Lasten auf die Dauer bedenklich erscheinen würden, so sei nur der Ausweg übrig geblieben, die Friedensstärke durch eine gleich⸗ zeitige reichliche Vermehrung der Rekrutenzahl, unter Ver⸗ kürzung der activen Dienstzeit, zu erhöhen. Um dies zu ermöglichen, sei aber eine bedeutende Vermehrung des Ausbildungspersonals noth⸗ wendig, und um die Qualität der Truppen auf der jetzigen Höhe zu erhalten, die Schaffung von vierten Bataillonen, die durch Ueber⸗ nahme der Ausbildungsarbeit die anderen Bataillone entlasten und gleichzeitig dazu dienen sollten, die recht fühlbare Lücke der deutschen Wehrverfassung, den Mangel von Reserveformationen als Kern für die unbediagt nöthigen Neuformationen im Kriege auszufüllen. Wie weit Deutschland darin zurückstehe, will der Verfasser die Angabe beweisen, daß Rußland schon vom nächsten Jahre a 148 Reserve⸗ oder Cadre⸗Bataillone haben werde, die an Kopfstärke sieben deutschen Armee⸗Corps auf dem Friedensfuß gleich kämen. Die Erhöhung der Kopfstärken der Bataillone mit niedrigem Etat auf 600 Köpfe werde für nothwendig gehalten, weil eine Vermehrung der Capitulanten infolge der vermehrten Ausbildungslast erforderlich sei. Am Ende seiner Arbeit sagt der Verfasser: „Die Militärvorlage geht von großen Gesichtspunkten aus. Aber nur unter solchen läßt sich Ersprießliches leisten und Erfolgsicherndes erzielen. Sie ist vielleicht in Einzelheiten verbesserungsfähig, wie alles Menschenwerk, aber sie weist ganz gewiß den einzig richtigen Weg, auf dem Deutschland zu einer Verstärkung seiner Wehrmacht gelangen kann, die einerseits dem Volke nicht zu große Lasten aufbürdet, andererseits die Wehrkraft des Reichs in einem Umfang — der Zahl wie der Organisation nach — stärkt, der auf andere Weise nicht zu erreichen ist.“
Militärisches.
Geschichte des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland, zusammengestellt von H. von Rohr, Major a. D., bvormals Rittmeister und Escadron⸗Chef im Regiment. Kleine Ausgabe. Zweite vermehrte Auflage. Berlin 1892. Verlag von Friedrich Luckhardt. (Preis 2 ℳ) — Die im Jahre 1880 erschienene erste Auflage der größeren Ausgabe der Geschichte dieses am 21. Februar 1815 errichteten, durch seine heldenmüthigen Kriegsthaten schon aus dem Feldzuge des Errichtungs⸗ jahres bekannten, aus dem letzten Kriege von 1870/71 aber wegen seines Todesritts bei Mars la Tour mit ganz besonderem Ruhm hervorgegangenen Regiments, ist seiner Zeit an dieser Stelle einer eingehenden, ihre Vorzüge hervorhebenden Besprechung unterzogen worden. Da die große Ausgabe ihres Umfanges und ihrer Ausstattung wegen zu theuer war, um auch Unbemittelten zugänglich zu sein, ist im Jahre 1886 die Bearbeitung der Geschichte in einer kleineren Aus⸗ 12. erfolgt und gleichzeitig, auf Veranlassung des damaligen
egiments⸗Commandeurs, Oberst⸗Lieutenants von und zu Schachten, die Gründung eines Mars la Tour⸗Fonds beschlossen, um die Mittel zu beschaffen, jedem der zur Entlassung kommenden Dragoner ein Buch dieser Ausgabe mit in die Heimath zu geben. Die jetzt in zweiter Auflage vorliegende kleinere Ausgabe, die bei vortrefflicher Aus⸗ stattung mit mehreren gut ausgeführten Abbildungen, an der Spitze mit dem wohlgetroffenen Bildniß Seiner Majestät des Kaisers, geziert ist, ent⸗ hält die seit dem Jahre 1880 bis jetzt fortgeführte Geschichte mit der für das Regiment bedeutungsvollen, am 2. August 1889 verfügten Ernennung Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland zum Chef des Regiments und bringt im Wortlaut die entsprechende Aller⸗ höchste Cabinetsordre, sowie die aus diesem Anlaß in demselben Jahre am Gedenktage der Schlacht von Mars la Tour von Seiner Majestät dem Kaiser an das Offizier⸗Corps des Regiments gerichteten An⸗ sprache. Die Mitgabe des Buchs an die alten Dragoner bei ihrer Entlassung wird sicherlich, die Hoffnung des Verfassers erfüllend, eine Aufmunterung für sie sein, auch nach der Dienstzeit brave Männer zu bleiben und in ihrem heimathlichen Wirkungskreise einen königstreuen Sinn zu pflegen.
— Eintheilung und Standorte des Deutschen Heeres und der Kaiserlichen Marine. Sechsundzwanzigster Jahrgang (dritte Ausgabe). Berlin 1892. Verlag von A. Bath. Mohren⸗ straße 12. Preis 1 ℳ — Dieses praktische und übersichtlich geordnete Nachschlagebuch, das sich schon seit langen Jahren bei Commando⸗ Behörden und in Bureaus, die mit Militärbehörden amtlich zu verkehren haben, trefflich bewährt hat, ist jetzt, bis zum 1. Oktob berichtigt, von neuem herausgegeben.
Gesetze, Verordnungen ꝛc.
Kr. Das Krankenversicherungsgesetz, herau von M. Hallbauer, Kgl. sächsischem Landgerichts⸗Director. 1892. Albert Berger (Serig'sche Buchhandlung). 8. S. 236. 2,50 ℳ, brosch. 2,255 ℳ — Zweckmäßig sind stets die in Bezug ge⸗ nommenen Gesetze in den Anmerkungen abgedruckt, sodaß das Gesetz ohne Zuhilfenahme anderer Bücher vollständig vorliegt. Beachtens⸗ werth ist ferner der Anhang S. 209, in welchem für die einzelnen Gliedstaaten die Gemeindebehörden, Aufsichtsbehörden, höhere Ver⸗ waltungsbehörden, Centralbehörden, weitere Communalverbände ver⸗ zeichnet sind. Die äußere Ausstattung ist zweckmäßig.
— Gesetz, betreffend die Erhebung der Reichs⸗ stempelabgaben, vom 1. Juli 1881/29. Juni 1885, erläutert von Schlag, Geheimem expedirenden Secretär im Reichs⸗Schatzamt. Berlin, 1892, Siemenroth u. Worms. 8. S. 99. ℳ 2,50. Unter sorgfältiger Benutzung der Motive des Gesetzes, der Bundes⸗ rathsbeschlüsse, Entscheidungen der Landes⸗Finanzbehörden und nament⸗ lich der Rechtsprechung und anderweiten Literatur hat Verfasser ein brauchbares übersichtliches Handbuch hergestellt. Ein ABC⸗Register macht den Abschluß.
Riechts⸗ und Staatswissenschaft.
— Die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich unter Gegenüberstellung der ersten Lesung. Im Auftrage des Vorstandes des Deutschen Anwalt⸗Vereins dargestellt und aus den Protokollen der zweiten Lesung erläutert von Justiz⸗Rath Dr. Reatz, Rechtsanwalt zu Gi en, Mitglied des Vereinsvorstandes. (Berlin 1892, Carl . mann’s Verlag.) Erstes Heft. reis 2 ℳ Das Werk bezweckt durch eine Gegenüberstellung beider Lesungen, ein klares Bild vom Verhältniß beider zu einander zu geben, sowie die Aenderungen erkennen zu lassen, die der zweite Entwurf nach Inhalt und Form aufzuweisen hat. Im allgemeinen beschränkt sich die Arbeit auf eine bes er eneg. nur da, wo nach der Ue segründung der neuen und dem
gegeben Leipzig Cart.
berzeugung des Bearbeiters eine ersten Entwurf widersprechenden Satzungen des zweiten Entwurfs zu deren Verständniß erforderlich oder wünschenswerth erschien, wurden die entscheidenden Gründe der Commission nach Inhalt der Protokolle in angemessener Beschränkung angeführt.
— Der Wechselprotest. Spstematische Darstellung des in Deutschland geltenden Wechselprotestrechts. Für Wechselinteressenten und eg bearbeitet von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. Berlin 1892, Siemenroth u. Worms. 8. 207 S. — G8 28 4 10 ist die Haftpflicht der Protestbeamten dargestellt; wenn vielfach deren Thätigkeit nur eine botenmäßige und beurkundende ist, so setzen doch viele Fälle eine genaue Kenntniß des Wechselrechts voraus. Ein Fehler im Protest nimmt demselben seine Bedeutung und entzieht sonst erhaltene Rechtsansprüche. Für den Verlust wird der Protestbeamte haftbar gemacht. Das stellt § 10 dar und mahnt damit
alle Hilfsmittel zu benutzen, um nicht den Protestanten und den
Erwünscht wäre bei einer zweiten Auflage eine kurze Uebersicht der otestfkorm in England, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien.
8 wird bis dahin auch die russische Wechselordnung ver⸗ ndet sein.
Kr. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Mit Commentar von Dr. Rudorff. Vierte mit besonderer Rücksicht der Praxis des Reichsgerichts neu bearbeitete Auflage. Heraus egeben von M. Stenglein, Reichsgerichts⸗Rath. Berlin 1892, J. Gutten⸗ tag. 8. 809 S. — Der Bearbeiter der ersten und zweiten Auflage, welcher bereits die Bearbeitung der 3. Auflage (1881) dem damaligen Rei walt Stenglein Uberlassen hatte, ist inzwischen verstorben. Wenn der vorliegende Commentar, sowie die kleine Handausgabe unter seinem Namen fortgeführt werden, so wird damit zu erkennen gegeben, daß die bewährte Art der Bearbeitung unter dem neuen Bearbeiter unverändert bleibt. Gegenüber der nicht geringen Zahl von Commen⸗ taren ist hervorzuheben, daß sich überall ein guter Literaturnachweis verzeichnet findet, wie denn auch in den Anmerkungen nicht lediglich die Rechtsprechung, sondern auch die Rechtswissenschaft Berücksichti⸗ gung gefunden hat, obwohl der ersteren der maßgebende Einfluß zu⸗ gestanden ist, was gewiß darauf zurückzuführen ist, daß den Richtern wohl die Sammlungen der Entscheidungen, aber selten die strafrecht⸗ lichen Zeitschriften und sonstigen Werke zur Hand sind. Ein weiterer Vorzug des Commentars li gt in seiner vor⸗ sichtigen Beschränkung; nicht jeden reichsgerichtlich beurtheilten Rechtsfall hielt der Verfasser sich verpflichtet in den An⸗ merkungen anzufügen, sondern nur solche, welche grundsätzlich leitend sind. Somit ist räumlich eine Beschränkung ermöglicht, sowie auch für rasche Uebersichtlichkeit gesorgt, welche werthvoll ist. Der Rudorff⸗ Stenglein'sche Commentar wird durch die Art seiner Bearbeitung seine gesicherte Stellung sich erhalten.
Erziehung und Unterricht.
Dr. Boesser, Professor des Königlichen Cadetten⸗Corps, und Dr. Lindner, Oberlehrer am Königlichen Cadetten⸗Corps: Vater⸗ ländisches Lesebuch für untere und mittlere Klassen höherer Lehranstalten. 8. 508 S. (E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hof⸗Buchhandlung. Berlin SW. 12, Kochstraße 68,/70.) Preis 3,50 ℳ, gebunden 4 % — Die neuen „Lehrpläne“, welche nunmehr für die höheren Schulen allgemein in Kraft sind, hatten bereits früher für das Königliche Cadetten⸗Corps Geltung gewonnen, dessen Lehrplan im Sinne dieser Reform bereits durch die Allerhöchste Cabinets⸗Ordre vom 13. Februar 1890 neugestaltet wurde. Namentlich für den deutschen Unterricht, in welchem „die Fäden aus allen anderen Lehrgegenständen, insbesondere Religion, Sprache und Geschichte, zusammenschießen und für die Kräftigung und Erhöhun vaterländischen Sinnes verwendet werden müssen, befindet sich das Cadetten⸗Corps in völliger Uebereinstimmung mit den Auf⸗ gaben der höheren Schulen. Das vorliegende Vaterländische Lesebuch ist in den Königlichen Cadetten⸗Anstalten in Gebrauch genommen worden und eignet sich ebenso für alle Anstalten, welche den neu ge⸗ regelten Lehrplänen folgen. Das deutsche Vaterland in seinen mannig⸗ fachsten Beziehungen bildet den Mittelpunkt für die Wahl der Stoffe; aber auch das Ausland, das der Schüler ebenso wie die Heimath in seinen Vorzügen und Nachtheilen kennen und würdigen soll, ist be⸗ rücksichtigt. Ebenso kommt das klassische Alterthum als die Grund⸗ lage unserer Bildung und Gesittung zur Geltung. Vornehmlich will das „Vaterländische Lesebuch“ mitarbeiten an der der Schule gesteckten Auf⸗ abe, Charaktere zu bilden. Es will erziehen helfen zu warmer Vaterlands⸗ iebe, die sich nicht in Worten, sondern in Thaten äußert, zu begeisterter Hingabe an Kaiser und Reich, die auch vor Opfern nicht zurückschreckt. Das Buch ist nicht in fünf, den einzelnen Klassen entsprechende Theile zer⸗ legt worden, es bildet vielmehr in einem Bande ein geschlossenes Ganzes, damit den Schülern der höheren Klassen stets die früher behandelten Abschnitte zur Hand und im Gedächtniß bleiben. Dieses zVaterländische Lesebuch“ enthält alle für VI. bis III. nutzbaren Prosastücke — mit Ausschluß der Sagenstoffe, die besser als ein ge⸗ schlossenes Ganzes, nicht in Bruchstücken, dem Schüler geboten werden; ein gleichartiges „Vaterländisches Gedichtbuch“ wird alle dichterischen Stücke demnächst vereinigen.
— Wegener, T., (Cadettenpfarrer): Hilfsbuch für den Religionsunterricht in den unteren und mittleren Klassen höherer Lehranstalten. 8. 193 S. (E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hof. Buchhandlung, Berlin SW. 12, Kochstr. 68/70.) Preis 1,40 ℳ — Die Allerhöchste Cabinets⸗Ordre vom 13. Februar 1890, von welcher die Reform der höheren Schulen ihren Ausgang nahm, steckte dem Religionsunterricht das hohe Ziel, die Jugend zur Freude an Gottes Wort und zu tiefer Glaubensüberzeugung zu ge⸗ leiten und sie zu werkthätigem Christenthum zu erziehen. Diesen ab⸗ geänderten „Lehrplänen und Lehraufgaben“ verdankt das vorliegende Buch sein Entstehen. Durch Ausscheidung alles dessen, was einen der Jugend verständlichen Inhalt vermissen läßt, ist es gelungen, den um⸗ fassenden Lehrstoff in einem Buche mäßigen Umfangs zu vereinigen. Dasselbe wird auch in anderen Lehranstalten Anerkennung und Ver⸗ werthung finden.
8 Geschichtliche Repetitionsfragen und Aus⸗ führungen. Ein Hilfsbuch für Unterricht und Studium, vom Gymnasiallehrer Dr. Fr. Zurbonsen in Arnsberg, in vier Heften. Zweite umgearbeitete Auflage. Berlin 1892. Nicolai'sche Verlags⸗ handlung R. Stricker. In dieser neuen Auflage hat das seiner aanzen Einrichtung nach zweckmäßige Buch im Anschluß an die A der neuen Lehrpläne eine sehr wesentliche Umarbeitung erfahren, die einerseits in möglichster Beschränkung und Zurück⸗ drängung des Zahlenmaterials besonders in der alten und mittleren Geschichte, andererseits in der Betonung der deutschen und preußischen Geschichte der neueren und neuesten Zeit stark hervortritt. Die schon in der ersten Auflage angewandte gruppirende Methode ist diejenige, welche in den neuen preußischen Lehrplänen ausdrücklich empfohlen ist. Das vierte Heft enthält die brandenburgisch⸗preußische Geschichte: die Fassung der Fragen mit ihren Antworten ist besonders geeignet, ein tieferes Verständniß der Entwickelung unserer Monarchie zu fördern. Für die lernende Jugend ist das Buch sowohl zum Nachschlagen wie zur Vorbereitung zur Prüfung zu e
Dichtkunst.
— Altgermanische Lebensweisheit, die ethischen Sprüche der Edda. In freier Nachbildung von Wilhelm Wobbermin. Görlitz 1892, Görlitzer Nachrichten. S. 40. ℳ 0,50. Möge diese neue Bearbeitung dazu beitragen, die altgermanische Dichtung in weiteren Kreisen bekannt zu machen. Die Sinnsprüche sind in er⸗ freulicher Form nachgebildet.
Naturkunde,.
Von Brehm's Thierleben ist der achte Band der dritten Auflage erschienen, welcher von der Gruppe der Fische handelt. Gewinnt dieser Band schon beim flüchtigen Beschauen außerordentli für sich durch die reiche Fülle seines Inhalts, so wird das Buch 1 vor dem ernster vorzüglich bestehen können. Die fleißige, von den Herren Professor Dr. Pechuel⸗Loesche und Professor Dr. W. Haacke durchgeführte Neubearbeitung des Bandes läßt kein Ergebniß der einschlägigen, neuzeitlichen Forschungen vermissen. Den Herren Heraus⸗
ebern verdanken wir in dem Buche sehr bemerkenswerthe selbständige Texterweiterungen, abgesehen von den nothwendigen Aenderungen und kürzeren Neueinfügungen. Aus diesen Texterweiterungen werden den Leser die Mittheilungen über die bei einzelnen Fischfamilien entdeckten Giftorgane sicherlich gleichermaßen interessiren, wie die ausführlichen Angaben über die GbE“ der Hochflugfische. Ueber den Schwertfisch (Xiphias gladius) wird bezüglich seiner Verbreitung und Gefäörlichtenn sowie über seine Fangweise sehr eingehend berichtet. zan ersten Mal in ausführlicherer . eeee. ist der ee
auberfisch, ein vom Rothen Meere bis zur Südsee verbreiteter Drachen⸗ opf. Die Uebertreibungen von der Gefährlich eit des Menschenhaies sind
dungen gleichen Schritt gehalten. Das Buch hat eine Bereicherung von 62 neuen Textillustrationen erfahren; im ganzen setzt sich das demselben beigegebene vorzügliche Bildermaterial aus 146 Textbildern, einer Karte und 11 Tafeln in Holzschnitt und Chromodruck zusammen. Die Verlagshandlung des Bibliographischen Instituts in Leipzig ver⸗ dient für die liebevolle Fürsorge und Pflege, welche sie dem Werke an⸗ gedeihen läßt, besondere Anerkennung. 11““
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 5. d. M. gestellt 10 902, nicht rechtzeitig
Ut keine Wagen. 1 . Eö“ sind am 4. d. M. gestellt 5087, nicht
rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am
stärke (kleinst.) 34 — 35 ℳ, Weizenstärke (großst.) 41 — 42 ℳ, Hallesche und Schlesische 42 — 43 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 48 bis 49 ℳ, do. (Stücken) 46 — 47 ℳ, Mais⸗Stärke 32 — 33 ℳ, Schabe⸗ stärke 30 ℳ nom., Victoria⸗Erbsen 20 — 22 ½ ℳ, Kocherbsen 17 — 22 ℳ, rüne Erbsen 19 — 22 ℳ, Futtererbsen 15 — 15 ½ ℳ, Leinsaat 22 — 24 ℳ, Linsen, große, neue 42 — 56 ℳ, do. mittel 32 — 46 ℳ, do. kleine 22 — 32 ℳ, gelber Senf 32 — 42 ℳ, Kümmel 44 — 50 ℳ, Buchweizen 14 ½ — 15 ℳ, Mais loco 12 ½ — 13 ½ ℳ, debohnen 16 bis 18 ℳ, inländische weiße Bohnen 17 — 19 ℳ, weiße Flachbohnen 22 — 24 ℳ, aarische Bohnen 16 — 17 ℳ, galizische und russische Bohnen 1518 ℳ, Wicken 12 ½ — 13 ½ ℳ, Hanfkörner 19 — 20 ℳ Leinkuchen 16 —17 ℳ, Weizenschale 9 ½ —10 ℳ, Roggenkleie 9 ¼ - 10 ½ ℳ, Rapskuchen 14 — 14 ½ ℳ, Mohn, blauer 52 — 60 ℳ, do. weißer 70 — 82 ℳ, Hirse, weiße, “ per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 61
Die Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlichen Preußischen Staats⸗Anzeigers“ theilt in den Nummern 44 und 45 vom 29. Oktober und 5. November d. J. ein vollständiges Verzeichniß der Berliner Coupon⸗Zahlstellen mit, auf das als auf ein nützliches Hilfsmittel für Rendanten und
tember 3,72 ½ ℳ, per Oktober 3,72 ½ ℳ%ℳ Ums
i 3,70 ℳ, Juli 3,72 ½ ℳ, per Au 3,72 ½ ℳ, per Sep⸗ uni per IJ 2 gust 39 050 928 Bremen, 5. Nobember. (W. T. B.) Am 10. November wird bei Bernh. Loose u. Co. und St. Luermann Sohn hierselbst eine 5, %, durch zweite Hypothek sichergestellte Anleihe der „Nord⸗ deutschen Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei“ von 2 000 000 ℳ zum Curse von 100 % zur Subscription aufgelegt werden.
London, 5. November. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ adungen angeboten. 8 25
128 (W. T. B.) Die Getreidezufu en be⸗ trugen in der Woche vom 29. Oktober bis 4. November: Englischer Weizen 871, fremder 42 933, engl. Gerste 2730, fremde 23 256, engl. Malzgerste 12 687, fremde 172, engl. Hafer 1686. fremder 100 473 Orts., engl. Mehl 21 658, fremdes 87 330 Sack und
175 Faß. 1
New⸗York, 5. November. (W. T. B.) D. öffnete höher und schloß befestigt. Der Umsatz der Actien betrug 113 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 1 830 000
5. November das Grundstück des Maurermeisters Karl Klein zu Berlin, angeblich Burgsdorfstraße 14, Ecke Wildenowstraße belegen, zur Versteigerung. Reinertrag 0,99 ℳ., Fläche 6,97 a; für
das Meistgebot von 200 000 ℳ wurde die Frau Maurermeister
Auguste Klein, geb. Pasemann, zu Berlin, Ersteherin. —
Aufgehoben wurde das Verfahren der Theilung halber eingeleiteten
wangsversteigerung wegen des Grundstückes Poskstraße 12, dem aufmann Sasse und dem Rentier Hesse gehörig.
Berlin, 5. November. (Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabers ky).
Ia. Kartoffelmehl 19 ½ — 20 ½ ℳ, Ia. Kartoffelstärke 19 ½ — 20 ½ ℳ, beck'schen Montan⸗Werke
Kassenverwalter besonders hingewiesen sein mag. “ — In der 20. ordentlichen Generalversammlung der Aectionäre der Neuen Gas⸗Actien⸗Gesellschaft vom 5. November d. J. wurde dem Aufsichtsrath und der Direction auf Grund des von den Revisoren erstatteten Berichts über die Prüfung des Abschlusses pro 1891/92 einstimmig Entlastung ertheilt. Die vom Aufsichtsrath auf 5 % festgesetzte Dividende fand Zustimmung und gelangt von heute ab zur Auszahlung. Die statutengemäß ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsraths wurden wiedergewählt. Halle a. d. Saale, 6. November. (W. T.3 Actien⸗Gesellschaft
größere Kauflust; Chicago, niedriger, später niedriger, na Schluß stetig. (W
(W.
Die Rie⸗
“ - erzielten im
Unzen geschätzt. Silberverkäufe fanden nicht statt.
Weizen anfangs niedriger, zog aber später auf Deckungen der Baissiers etwas an; Schluß stetig. — Mais eröffnete unverändert, wurde sodann für einige Zeit schwächer, später aber Reaction auf
Schluß stetig. — 5. November. (W. T. B.) Weizen anfangs etwas erholt; Schlußz stetig. — Mais anfangs ini it anziehend auf größere Verschiffungen;
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗ Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
.Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Bank⸗Ausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.
1
sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspru werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags 28. Dezember 1892,
1 Untersuchungs⸗Sachen.
[45702] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der diesseits unter dem 27. November 1880 hinter den Eigenthümer Hugo Paul Emil Rothe, am 31. Mai 1850 zu Berlin geboren, in den Acten J. III. D. 397. 79, wegen Vollstreckung einer ein⸗ jährigen Gefängnißstrafe erlassene und unter dem 11. Dezember 1884 und 17. Januar 1888 erneuerte Sen Steckbrief wird hiermit nochmals erneuert. Verlin, den 2. November 1892. 3 Se,JJe, s. r döen. sene Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht. I. “ 1
[45566] Beschluß.
In der Untersuchungssache gegen den Bergmann Georg Geis von Dehrn, geboren daselbst am 7. November 1856, katholisch, wird: 1u““
in Erwägung, daß gegen den Angeschuldigten die öffentliche Klage erhoben ist, 8
„daß er in der Nacht vom 18. zum 19. Sep⸗
tember 1892 zu Dehrn den Bergmann Karl
Wilhelm Burggraf von da, vorsätzlich körper⸗
lich mißhandelt habe und zwar durch zwei
Stiche mit einem Messer in die linke Seite“, Vergehen gegen §§ 223, 223 a. Strafgesetzbuchs, daß nach durchaus glaubwürdigen Mittheilungen der Angeschuldigte in der Absicht nach Amerika auszu⸗ wandern, seinen bisherigen Wohnort verlassen hat und gegen denselben heute wegen Fluchtverdachts Haftbefehl erlassen ist, “
nach Einsicht des § 332 Strafprozeßordnung
das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen
des Bergmanns Georg Geis von Dehrn mit Be⸗ schlag belegt.
Limburg, den 3. November 1892. Koönigliches Landgericht, Strafkammer I.
gez. Freusberg. Ebenau. Dr. Reiß. Ausgefertigt: (L. S.) (Unterschrift.) Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
8 Weles
Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben,
am am
ver
[45791] Zwangsversteigerung.
Das im Grundbuche von den Umgebungen Band 164 Blatt Nr. 7142 auf den Namen des Maurer⸗ meisters Hermann Mattner und des Fuhrherrn Karl Galle hierselbst eingetragene, in der Ramlerstraße, angeblich Nr. 21 belegene Grundstück soll auf Antrag der beiden obengenannten Miteigenthümer zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 31. Dezember 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 6,57 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 9,33 a zur Grundsteuer eranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 31. Dezember 1892, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Berlin, den 2. November 1892. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.
K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen. Die am 6. Oktober 1882 verhängte Beschlagnahme des Vermögens des Schafknechts Jakob Schäfer von Bergenweiler, Oberamts Heidenheim, wurde . M. von der hiesigen Strafkammer auf⸗
gehoben.
Den 5. November 1892. Staatsanwalt Höring.
1118
45534 Bekanntmachung. 8 G EEE des 3 ½ 7oigen Schlesischen
efs Litt. A. Ser. II. Nr. 2067 über 1500 ℳ wird eingestellt. 8 Der 5 den 7. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, anberaumte Termin fällt weg. 8
Breslau, den 31. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
echtsanwalt in Völklingen als Ver⸗
treter 1) des Heinrich Hensing, Bergmann zu Neu⸗ dorf, in seiner Eigenschaft als Vatervormund seiner beiden minderjährigen Kinder a. Catharina 8 ing, ohne Stand, Ehefrau des Bergmanns Johann Menzler zu Altenkessel; b. Heinrich Hensing, Fabrik⸗ arbeiter; 2) der Louise Hensing, Dienstmagd zu St. Johann, hat das Aufgebot über drei im Jahre 1891 angeblich verbrannte Sparkassenbücher der Spar⸗ und Darlehnskasse der Gemeinde Völklingen, nämlich: 1) Nr. 913, lautend auf den Namen „Heusing,
2) Aufgebote, Zustellungen
“
und dergl.
[45792] Zwangsversteigerung. 1
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 148 Nr. 6648 auf den Namen des Zimmermeisters Carl Siegmann in Berlin eingetragene, zu Berlin an der Straße 7 b, nach dem Kataster Graudenzerstraße Nr. 10 belegene Grundstück am 28. Dezember 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ ). N. 8 den N nsit straße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert Louise in Altenkessel“, über eine Einlage von 267 ℳ werden. Das Grundstück ist 8 S Rein⸗ b Zinsen, betragend bis 1. April 1892 24 ℳ
und einer Flä von a 60 qm zur 9 1 8
Grunchstener üöeaag aus der Steuer⸗ 2) Nr. 914, lautend auf den Namen „Hensing, rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, Catharina zu Neudorf“, über eine Spar⸗Einlage von etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be- 267 ℳ nebst Zinsen, betragend bis 1. April 1892 treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗, 24 ℳ 63 und bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, 3) Nr. 915, lautend auf den Namen „Henfing, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ Heinrich zu Altenkessel“, über eine Spar⸗Einlage von tigten werden aufgefordert, die 1.8 28 Leae 9 . Zinsen, betragend bis 1. April 1892
f Ersteher übergehenden Ansprüche, deren 24 ℳ 54 ₰, “ 1 Vh dede fe 8 Betrag aus dem Grundbuche beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird
Bekanntmachung. Aufgebot. 8
Auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 44 in Tiefenbach, des Söldners Paver Zanker, ist seit 31. August 1831 für Mathias Vogt von Tiefenbach ein Wohnungs⸗ recht im Hypb. für Tiefenbach Bd. IV. S. 524 ein⸗ eetragen. 8 Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diesen Anspruch sich beziehenden Handlung an gerechnet längst dreißig Jahre ver⸗ strichen sind, werden im Hinblick auf § 824fg. d. R. C. P. O., dann Art. 123 d. A. G. hiezu auf Antrag des Hypothekenobjectsbesitzers diejenigen, welche auf obigen Anspruch ein Recht zu haben glauben, hiemit aufgefordert, dasselbe innerhalb 6 Monaken, spätestens aber im Aufgebotstermine vom Mittwoch, den 15. März 1893, Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr, unter dem Rechtsnachtheile da⸗ hier anzumelden, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung der Anspruch für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden würde.
Am 2. September 1892. — Ksnigliches Amtsgericht Illertissen.
Bischof. Zur Beglaubigung:
Der K. Secretär: (L. S.) Kußmaul.
[21958] Aufgebot.
Auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 170 in Oberhausen, der Schreinermeisterswittwe Franziska Sesar daselbst ge⸗ hörig, ist im Hypothekenbuche für Oberhausen Bd. XI. Seite 208 u. 209 in II. u. bezw. III. Rubrik seit 17. Oktober 1825 für Stegherr, Andreas, 29 Jahre alt, ledig, das freie Wohnungsrecht und unentgeltliche Verpflegung, letztere in Krankheitsfällen, eingetragen. 1
Te die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Ansprüche fruchtlos geblieben und seit der letzten hierauf bezüglichen Handlung mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, wird auf Antrag der hvpothckenbuchsmäßigen Anwesensbesitzerin Auf⸗ gebotstermin auf Dienstag, den 9. Mai 1893, Vormitt. 9 Uhr, dahier (Zimmer Nr. 12, rechts) bestimmt, und ergeht an diejenigen, welche auf die obenbezeichneten Ansprüche ein Recht zu haben
lauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber am Aufgebotstermine dahier anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Rechte für erloschen erklärt und im Hypothekenb gelöscht würden. b 1“““
Angsburg, den 27. Juni 1892.
Königliches Amtsgericht. Grün.
“
[44346] Oeffentliche Ladung.
Die zu Weyer wohnende Ehefrau des Ackerers Josef Eicker, Katharina, geborene Kötter, und deren Schwester Maria Kötter beanspruchen für sich das Alleineigenthum der unter Artikel 328 der Grund⸗ steuermutterrolle von Lindlar eingetragenen Parzelle Flur 8 Nummer 297, Frohenbusch, Holzung, 17 a 74 qm groß. 3
Dieselbe ist bisher eingetragen auf den Namen „Prinz Wilhelm und Theilhaber zu Weyverr. —
Gemäß § 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden alle diejenigen Personen, welche an diesem Grundstücke Eigenthumsrechte zu haben vermeinen, hierdurch zu dem auf Donnerstag, den 8. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, festgesetzten, im Gerichtsgebäude zu Lindlar stattfindenden Termine
eeladen mit der Verwarnung, daß. falls sie nicht spätestens in diesem Termine ihre Ansprüche geltend machen, die Ehefrau des Josef Eicker und die Maria Kötter als 1“ im Grundbuch werden eingetragen werden.
indlar, den 22. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht,
eit der Eintragung des Versteigerungs⸗ aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den nicht insbesondere derartige 8. Januar 1 Vormittags 9 n orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Au fge F2 bungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin seine Rechte anzumelden und die U S termin vor der Aufforderung zur Abgabe von C vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der 1 e. e nnc fages derkerhäben .““ b“ Oktober 1892 wi richt, dem Gerichte ubhaft zu m Isge, der r. widrergenfalls dieselben fih Fefsgtellung des geringsten Königliches Abtheilung I.
.“
Abtheilung für Grundbuchsachen.
Oeffentliche Ladung. .
Zur Anlegung des Grundbuchs über das in der Gemeinde Neuwerk auf den Namen des Webers Peter Stiegen zu Bettrath im Grundsteuerflurbuch eingetragene Grundstück 30 Nr. 24 wird der
[45500]
Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ agnus lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ ssist t, al Ger chtsschr.
Ziegeleiarbeiter Johann Stein r auf der
5
Ziegelei Friedrichs in M.⸗Gladbach am Svpeick, jetzt zember 1892, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Abteistraße 27, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termine hierdurch geladen. 8 Derselbe hat in diesem Termine seine Ansprüche an dem obengenannten Grundstücke geltend zu machen, widrigenfalls nachfolgende Personen: b 1) Peter Stiegen, früher Weber, jetzt ohne Ge⸗ schäft, zu Bettrath, Gemeinde Neuwerk, 2) Tagelöhner Remigius Stiegen zu Bettrath, 3) die zwei Kinder des verstorbenen Leihdeckers Johann Stiegen von Doveren, 9 4) die Kinder Webers Johann Hardterbroich: a. Weber Cornelius Steinweg b. “ Karoline M. Gladbach⸗Eicken, . c. Gertrud Steinweg, ohne Geschäft) in d. Klara 2 Hardter⸗ e. Alwine 8 broich, ad d und e minderjährig, welche das Grundstück als ihr Eigenthum in An⸗ spruch nehmen, auf ihren Antrag als Eigenthümer in das Grundhuch werden eingetragen werden. M.⸗Gladbach, 12. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. V.
üUsen!
Steinweg zu
in Bettrath, Steinweg in
[45799] Aufgebot. 8 22 Auf den Antrag der Wittwe Bäcker Brinkmann, Caroline, geb. Franke, aus Petershagen, wird deren Bruder, Lehrer Friedrich Franke, geboren am 2. September 1824, welcher sich Ende der 50er Jahre in Amerika aufgehalten und sodann verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 28. September 1893, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Peters hagen, den 18. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht.
45795 Aufgebot. 1 Nnnag des 1ee es Lehrers Michael Las⸗ kowski in Danzig wird dessen Bruder, der Matrose Johann Laskowski, welcher etwa im Jahre 1821 von Casimirs aus zur See gegangen und über dessen Aufenthalt und Leben seitdem keine Nachricht ein⸗ gegangen, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine den 30. September 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 8
Neustadt W.⸗Pr., den 1. November 1892. Königliches Amtsgericht.
45504] Auszug. In Sachen Todeserklärung a. des Gütlerssohnes Huber Kollersried, b. des Bürstenmachersohnes Theodor Wurzen⸗ berger von Hemau, c. der Wagnerssöhne Peter und Johann Alt⸗ mann von Painten
Georg von
hat das Kgl. Amtsgericht Hemau unterm 17. Ok⸗ Gütler Johann Lautenschlager zu Kollersried als Phenen. des Gütlerssohnes Georg Huber zu Schuhmacher Anton Hemau, fleger des Bürstenbindersohnes Theodor Wurzen⸗ Bauer Karl Regensburger zu Neulohe, als Pfleger der Wagnerssöhne haben zu gerichtsschreiberlichem Protokolle vom 11. Oktober 1892 Antrag auf Todeserklärung ihrer urkundlich dargelegt, daß die letzte Lebenskunde vor⸗ handen ist seit dem Jahre 1851 in Ansehung des Theodor B. berger, seit dem Jahre 1858 in Ansehung der Brüder Peter und Johann Altmann. die Verschollenen Georg Huber, Theodor A benberher Peter und Johann Alt⸗ a
tober 1892 nachstehendes Aufgebot erlassen: ollersried, Panzer zu § als ger zu Hemau, eer und Johann Alt⸗ mann zu Painten Mündel wegen Verschollenheit gestellt und dabei Georg Huber, seit 25 Jahren in Ansehung des — ergeht Aufforderung im Aufgebotstermine per⸗