1892 / 268 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Emil Götze wird im Kroll'schen Theater außer heute nur onnerstag auftreten, und zwar n. Lothringen“. Contractliche Verpflichtungen des Künstlers machen den Abschluß eines

am Sonntag und am nächsten

jedesmal in der Joncidres'schen „Johann von

längeren Gastspiels zur Zeit unmöglich. Im Theater Unter den

50. Mal in Scene.

Für das III. Philharmonische Concert unter Dr. Hans Richter's Leitung und solistischer Mitwirkung des Klaviervirtuosen Herrn Alfred Reisenauer findet am Sonntag, Vormittags 12 Uhr, in der Philharmonie die öffentliche Hauptprobe statt, in welcher sämmtliche Nummern des Concertprogramms zu eeeer gelangen.

Der Kartenverkauf (2 ℳ) ist bei Bote u. Bock eröffnet.

Im Concerthause veranstaltet Herr Kapellmeister Meyder ogramm dieses Abends wird u. a. die Ouverturen „Dichter und 8 von Suppé, „Orpheus in der Unterwelt“ von Offenbach, „Leichte Cavallerie“ von Suppé, „Musette aus dem 17. Jahrhundert“ von Offenbach, a⸗Walzer „Der Bettelstudent“ von Milllöcker, „Vergißmeinnicht“ von Suppé (Horn: Herr Spohr) und den Walzer

morgen einen „Offenbach⸗Millöcker⸗Suppé⸗Abend.“ Das Pr

„Laura⸗Walzer“ von Millöcker,

aus „Der arme Jonathan“ von Millböcker enthalten.

Mannigfaltiges.

Seine Majestät der Kaiser hat, wie die „Post“ erfährt dem Wirklichen Geheimen Rath von

eines fünfzigjährigen Doctorjubiläums am 2. November d. J., Aller⸗ öchstseine lebensgroße Portraitbüste in Bronze mit einem huldvollen Glückwunschtelegramm übersandt. Der Geheime Regierungs⸗Rath Mießner, Correspondenz⸗Secretär des Kaisers, überbrachte die Büste dem Jubilar.

Eine vom „Verein Berliner Kaufleute und In⸗ dustrieller“ einberufene und gestern im Kaiserhof abgehaltene öffentliche Versammlung zur Discussion der Frage einer Berliner Ausstellung im Jahre 1895/97 hat nach⸗ folgende Resolution angenommen: „Die Versammlung beschließt, die Veranstaltung einer großen Ausstellung in Berlin, welche alle Zweige der kaufmännischen, industriellen, gewerblichen und künst⸗ lerischen Thätigkeit zur bringen soll, im Jahre 1895/97 ungesäumt in Fluß zu bringen, und beauftragt den Vor⸗ stand des „Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller“, gemeinschaftlich mit den hierzu geeigneten Corporationen, Vereinen und Personen das erforderliche zu veranlassen, insbesondere die Zeich⸗ nung eines Garantiefonds baldmöglichst in die Wege zu leiten. Von dem heute gefaßten Beschluß ist der Magistrat unverzüglich in Kenntniß zu setzen.“

Das größte Baugerüst, das Berlin bisher gesehen hat, das bei dem neuen Reichstagsbau errichtete, gelangt, wie hiesige Blätter berichten, Aeßt zum Abbruch. Die Firma der Remelow'schen Erben, der die Aufstellung oblag, hat für das Gerüst allein die Summe von 400 000 bezahlt. Die Versicherungssumme betrug schon vor der Fertigstellung 320 000 Für die die einzelnen Holz⸗ theile verbindenden Bolzen sind 200 000 kg Eisen verwandt worden. Zur Herstellung des Gerüstes sind 15 000 chm Holz, für dasjenige an der Kuppel allein 1200 chm verbraucht worden. Ueber die sonstigen Größen⸗

3 Linden geht morgen das Haß⸗ reiter'sche Ausstattungs⸗Ballet „Die Welt in Bild und Tanz“ zum

enn Helmholtz, Präsidenten der hysikalisch⸗technischen Reichsanstalt zu Charlottenburg, aus Anlaß

verhältnisse beim Reichstagsbau werden folgende Zahlen angeführt: An Ziegeln sind bis jetzt rund 23 Millionen vermauert worden, an Sandstein etwa 28 000 cm, und der Werth der Kuppelvergoldung be⸗ läuft sich auf etwa 80 000 Die Mauern sind an einigen Stellen nicht weniger als 7 m stark. Das Gebäude besteht aus Erdgeschoß, Haupt⸗ mit Zwischengeschoß, dem oberen und dem Dachgeschoß. In jeder dieser Abtheilungen befinden sich einschließlich des großen Sitzungssaales, der vom Haupt⸗ bis zum Dachgeschoß reicht, etwa siebenzig Räume, nur im Zwischengeschoß zehn weniger.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten erstattete, wie wir der „Tägl. Rundsch.“ entnehmen, Stadtverordneter Dr. Schwalbe Bericht über den schon früher erwähnten Antrag des Stadtverordneten Stadthagen und Genossen wegen Schaffung von Einrichtungen zur Untersuchung und Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Gemeindeschüler. Der Stadt⸗ verordnete Pinkussohn und Genossen beantragten Ueberweisung an die Deputation für öffentliche Gesundheitspflege, die nach längerer De⸗ batte endlich auch mit 60 gegen 55 Stimmen in namentlicher I beschlossen wurde. Wegen der Errichtung von Standbildern auf der Mühlen damm⸗Brücke geht der An⸗ trag des zur Vorberathung niedergesetzen Ausschusses bekanntlich dahin, daß die Versammlung den Antrag des Magistrats: „Auf der Mühlen⸗ damm⸗Brücke in den Ecken an der Abzweigung der Fischerbrücke die Standbilder der Markgrafen Johann I. und Otto III. zu errichten“, ablehnen und dagegen den Magistrat ersuchen möge, an dieser Stelle symbolische öE der Städte Berlin und Cölln zu errichten und zur Erlangung geeigneter Modelle einen engern Wettbewerb unter den hiesigen Bildhauern auszuschreiben. Die Vor⸗ lage wurde, nachdem Bauratb Hobrecht erklärt hatte, daß der Magistrat im Princip seinen Antrag aufrecht erhalte, eventuell aber den ersten und letzten Ascanier statt der Markgrafen Johann I. und Otto III. aufstellen wolle, keinesfalls jedoch seine Zustimmung zur Aufstellung von allegorischen Figuren geben werde, einer gemischten zutation überwiesen. Zur Unterstützung talentvoller Schüler des Kunstgewerbe⸗Museums bewilligte die Versammlung die Summe von 15 000 Ferner u“ sie noch das Project zum Neubau eines Beamtenwohnhauses und eines Operationshauses auf dem Grundstück des Krankenhauses Moabit.

An Vermächtnissen und Geschenken sind bei der Haupt⸗ Stiftungskasse des Magistrats im Monat Oktober d. J. ein⸗ gegangen 5171 ℳ, an Collectengeldern 104,25 und aus schieds⸗ Vergleichen und Cessionen 526,25 ℳ, zusammen also 5801,50 d

Im Oktober haben in Berlin 2312 polizeiliche Milch⸗ Revisionen stattgefunden. Dabei wurden 34 327 1 Milch unter⸗ sucht und 387 1 beanstandet; in 106 Fällen wurde strafrechtlich gegen Uebertreter der Verordnung vom 6. Juli 1887 vorgegangen.

Zum Besten der Goßner’schen Klein⸗Kinder⸗Bewahr⸗ nstalten findet nach Mittheilung der „N. Pr. 3.“ am 16. und 7. November im Hause des Pastors Knak, Wilhelmstraße 29, ein „Weihnachtsverkauf statt. Ostrau, 11. November. Bei dem Neubau eines großen hrenwerks der Gleiwitzer Firma Huldschinsky u. Söhne in 5

Schönbrunn stürzte, wie „H. T. B.“ meldet, beim Montiren des

eisernen Dachstuhls das Gerüst ein und rub zwanzig Arbeiter. Ein Arhkeiter ist todt, drei sind lsern ndelen und elf lei versezr.

Depeschen.

Wien, 11. November. (W. T. B.) Der Kaiser hat soeben die Minister Fejervary und Wekerle empfangen. Dem Vernehmen 8- hat der Finanz⸗Minister Dr. Wekerle die Bildung eines neuen Cabinets übernommen.

London, 11. November. (W. T. B.) Bei einem gestern Abend von den Dissidenten der anglikanischen Kirche veran⸗ stalteten Bankett verbreitete sich Lord Salisbury über Uganda, wobei er dem Wunsch Ausdruck gab, daß die Regierung jenes Gebiet nicht aufgeben möge. Wenn England seine Position fest behaupte, werde Deutschland das Gleiche thun. Auf diese Weise könne man mit Sicherheit den Sklavenhandel unterdrücken. Falls England Uganda aufgebe, würden andere Länder an seine Stelle treten, die jene An⸗ sicht nicht hätten.

Paris, 11. November. (W. T. B.) In Devputirten⸗ kreisen wird vielfach die Eventualität einer Minister⸗ krisis anläßlich der am Mittwoch stattfindenden Berathung des Frrhgelse besprochen. Die Ablehnung des Gesetzes sa wahr⸗ cheinlich, da die Conservativen die Maßnahme für unzureichend hielten und die Radicalen gegen jede Beschränkung der Preßfreiheit seien. In maßgebenden Regierungs⸗ und Kammerkreisen bestände überdies die Absicht, die radicalen Mitglieder des Cabinets, Bourgeois, Viette und Ricard zu beseitigen. Vor Beginn der Discussion des französisch⸗schweize⸗ rischen Uebereinkommens werden Millerand und Ge⸗ nossen eine geheime Sitzung beantragen, damit der Minister des Auswärtigen Ribot über die sein Ressort betreffenden politischen Erwägungen sich äußern könne, die für die Vorlag der Convention entscheidend seien.

Washington, 11. November. (W. T. B.) Es gilt als Regel, daß nach Eintreten eines Regierungswechsels nur der Senat einberufen wird behufs Bestätigung der Mitgliede des Cabinets und der diplomatischen Vertreter im Auslande Gegenwärtig aber glaubt man allgemein, daß eine Ein⸗

Wahlen um Fragen der inneren Politik gehandelt habe.

New⸗York, 11. 8 b Ueberwachung der Einwanderung betrauten Beamten haben heute dreißig belgische Glasarbeiter angehalten. Letztere waren zum Ersatz für kürzlich am Strike betheiligte Arbeiter in Pittsburg angeworben und auf dem Dampfer „Friesland“ als Passagiere zweiter Klasse befördert worden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten⸗ Beilage.)

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vom 11. November, Morgens.

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Sonntag:

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1¹) Gestern Vormittags, Nachts Regen. ²) Hoch⸗ ebel. ³) Starker Reif. .“ Hoch

Uebersicht der Witterung.

Die Witterung von fast ganz Europa steht unter dem Einfluß eines Hochdruckgebiets, dessen Kern über dem Innern Rußlands liegt. Bei schwacher, vor⸗ wiegend östlicher Luftströmung dauert in Central⸗ Europa die trübe, vielfach neblige Witterung ohne nennenswerthe Niederschläge allenthalben fort; die Temperatur hat sich im Durchschnitt wenig ver⸗ ändert, in Nord⸗ und Mitteldeutschland liegt sie meist unter, in Süddeutschland meist über dem Mittelwerth. In Ostdeutschland kommen stellen⸗ weise Nachtfröste vor, Chemnitz meldet minus

3 ½ Grad. Deutsche Seewarte.

Anfang 7 ½ Uhr.

ohne Aufgeld.

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 237. Vorstellung. Djamileh. Romant. Oper in 1 Act von G. Bizet. Text von L. Gallet, deutsch von L. Hartmann. Tanz von E. Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Weingartner. Cavalleria rusti- cana (Bauern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug

mann. 1. Aufführung. Offenbach.

Kapellmeister Dr. Muck. Tanzbild von Emil componirt und arrangirt von P. Hertel. (Mit Ein⸗ lagen von J. Brahms.) Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Diana. Lustspiel in 5 Aufzügen, nach dem Spanischen des Don Augustin Moreto, von West. geseßt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang

r.

Opernhaus. Zauberflöte. Oper in 2 Acten von W. A. Mozart. Text von Schikaneder. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. F gartner. (Tamino: Herr Merkel, vom Stadt⸗Theater in Leipzig, als Gast.) Schauspielhaus. 247. Vorstellung. Fiesco, oder: tags Die Verschwörung zu Genna. kanisches Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich In Scene gesetzt vom Obe is

Anfang 7 ÜUhr.

Dentsches Theater. Misanthrop. In Civil. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Lolo’s Vater.

Montag: Romeo und Julia

Dienstag: Lolo’'s Vater.

Berliner Theater. Sonnabend: Dora. An⸗

Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Kanfmann von Venedig. Abends 7 ½ Uhr: Dora. 3 Montag: Dora.

Lessing-Theater. Sonnabend: Zum 44. Male: Die Orientreise. Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Die Orientreise.

Montag: Die Orientreise.

Der Vorverkauf für die ersten zehn Duse⸗Abende findet täglich an der Tageskasse statt.

Wallner-Theater. Sonnabend: 12. Gast⸗Vor⸗ stellung des Lessing⸗Theaters:

Sonntag: Sodoms Ende. Montag: Die Großstadtluft. 1“ Volksthümliche Preise (Parquet 2 ℳ). Vorverkauf

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Fünfter Abend im Offenbach⸗Cyelus. 9. Aufführung. Pariser Leben. Komische Operette in 4 Acten nach dem und Halévv, von Carl T Jacques Offenbach. Dirigent: Kapellmeister Feder⸗ r. e

Fonntag: Sechsir im Offenbach⸗Cyelus. 1041 Hohenzollern⸗Galerie

rpheu Burleske Oper in 4 Bildern. Musik von Jacques

Anfang 7 Uh

Slavische Braut⸗

Fischl. Graeb. Musik

Vorher:

Anfang 7 ½ Uhr.

Musikdirector sj Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

246. Vorstellung.

Dirigent: Donna

In Scene eesgein Gemma Bellincioni und Roberto

Sgr. Stagno.) Anfang 7 Uhr.

238. Vorstellung. Die

von Lothringen. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗

Anfang 7 Uhr.

3 Uhr: Verlorene Ehre.

Ein republi⸗ Die Räuber. Regisseur

Sonnabend: Der

50. Male:

Inscenirt durch Louis Gundlach

Anfang 7 ½ Uhr. Nachmittags⸗ 8

Programm. Sonntag, 3 ½ Uhr: aalben Preisen.

68. Male: Die wilde

Schwank in 3 Acten von Oscar

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Die Großstadtluft.

Lebensbild in 5 Acten n. Stromtid“. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag:

Reuter⸗Ensemble. Dienstag: Hofschauspielers Max Hosfpauer. Der Einsam'’.

Französischen des Meilhac

reumann. Musik von Wilhelm Bollin.

In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg.

Der nene Ganymed.

Lefort.) Schwank in 1 Act von Charles Louveau. 5

Kroll's Theater. Sonnabend: Gastspiel von

Traviata. (Violetta: Sgra. Bellincioni; Alfredo:

Belle-Alliance-⸗Theater. Sonntag, Nachmit⸗ 3 Schauspiel in 3 Aufzügen von Rohrmann⸗Riegen. Abends 7 ½ Uhr:

Theater Unter den Linden Ronacher. Sonnabend: Jubiläums⸗Fest⸗Vorstellung. . Die Welt in Bild und Tanz. Ballet von Gaul und Haßreiter. Musik von Bayer. (erster meister). Die kleine Primadonna. heitsschwank in 1 Act von Richard Genée. In⸗ scenirt durch den Ober⸗Regisseur Herrn C. A. Friese sen. (Gastspiel der 16 jährigen Primadonna Fräul. Sophie David.) Hervorragendes Variété⸗

Vorstellung bei

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Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend: Zum und Uhr. M Madonna. posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von Görß. Musik von G. Steffens. Costumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen Decorationen von Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30 Sonnabend: Gastspiel des August Junkermann⸗ Ensemble. Zum vorletzten Male: Onkel Bräsig. Fritz Reuters „Ut mine

Onkel Bräsig. Schluß des Fritz

Erstes Ensemble⸗Gastspiel der Münchener unter Direction des Königl. Bayerischen Hofpauer. Zum 1. Male: Volksstück mit Gesang in 5 Acten nach Anzengruber's gleichnamiger Erzählung von

Concerte.

Concert-Haus. Sonnabend, Abends 7 Uhr:

Karl Meyder⸗Concert. Suppé⸗Abend. 8

(Café

Saal Bechstein, Linkstraße 42. Sonnabend, Anfang 7 ½ Uhr: Concert des Violinvirtuosen Soma Pick⸗Steiner unter gefälliger Mitwirkung

Stagno. La

Sonntag: Gastspiel von Emil Götze. Johann der Großherzoglich Mecklenburgischen Hof⸗Opern⸗ (Johann: Herr Emil Götze.)

sängerin Frau Dr. Kohut⸗Manstein.

Circus Renz (Carlstraße.) Sonnabend, Abends 7 ¼ Uhr. Gala⸗Sports⸗Vorstellung und Debüt sämmtlicher Kunstspecialitäten ersten Ranges. Mr. James Fillis, der erste Schulreiter der Welt. „Elimar“, genannt der Strickspringer, in Freiheit vorgeführt von Frl. Oceana Renz. Great Steeple chase von 6 in Freiheit dressirten englischen Voll⸗ blutpferden, Dressur und Vorführung vom Director Franz Renz. Concurrenz⸗Schulreiten zwischen den beliebten Damen Clotilde Hager und Oceana Renz Ballet⸗ in Husaren⸗Uniform. Punsch“, schwedischer Gelegen⸗ Ponnyhengst, Original⸗Dressur von August dem Dummen. Die aus 14 Personen bestehende Araber⸗ truppe Hadje Abdullah ꝛc. Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth. Großes Land⸗, Wasser⸗ und Feuer⸗Schauspiel. Nationaltänze von 70 Da⸗ men. Neue Tanz⸗Einlagen: u. A. „1. Garde⸗ Regiment zu Fuß in Parade⸗Uniform aus der Friedrich's des Großen“, „Hamburger Bürgerwehr“.

Zum

1 Sonntag: 2 grc e Extra⸗Vorstellungen, um 4

r. Nachmittags 4 Uhr: Komiker⸗Vor⸗ stellung (ein Kind frei). Abends 7 ½ Uhr: Fest⸗ Vorstellung und „Auf Helgoland“.

Gesangs⸗

Ir Umn Heexsami evRsümeARFeRLyrrersse Resesas erceAm.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Henny Matthiessen mit Hrn. Pastor Steffen (Flensburg —Rendsburg). Frl. Renata von Gerlach mit Hrn. Hilfsprediger Max von Gersdorff (Wernigerode). Verehelicht: Hr. Prem.⸗Lieut. Werner von Alvens⸗ leben mit Frl. Elisabeth von Alvensleben (Neu⸗ haldensleben). Hr. Bauinspector J. Wieczorek mit Frl. Agnes Heyl (Berlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister von Platen (Bromberg). Hrn. von Gromadzinski⸗ rzyborowko (Liegnitz). Eine Tochter: Hrn. Fdmund von Schütz (Magdeburg). Hrn. Amts⸗ richter Dr. Jonientz (Löwen). Hrn. Amts⸗ gerichts⸗Rath Wolf von Gersdorff (Strehlen). Gestorben: Fr. Hedwig von Groeling, geb. von Rheinbaben, (Schalscha). Hr. Geh. und Ober⸗ Regierungs⸗Rath Friedrich Bergenroth (Breslau).

in der Unterwelt. Lehrter Batzuhof. 1

Geöffnet 9 Uhr bis

28 Sonntags 50 ₰. Gr. histor. Rundgemälde 1640 1890.

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholzꝛ)

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

berufung beider Häuser erfolgen werde, da es sich bei den

(W. T. B.) Die mit der

Offenbach⸗Millöcke-⸗

Residenz⸗-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

1 4 1—

eutschen Reichs⸗Anzeiger

e Beilage

Berlin, Freitag, den 11. November

Parlamentarisches.

ede des Minister⸗Präsidenten Grafen zu Enlenburg

in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 10. November bei Ueberreichung der Steuerreform⸗Vorlagen:

Meine Herren! Der Landtag ist so früh einberufen worden, um Zeit zu gewinnen für die Berathung der umfang⸗ und inhaltreichen Vorlagen, welche die Reform der directen Steuern in Staat und Gemeinde betreffen, und welche, wie Sie aus der Thronrede bereits entnommen haben, den bedeutsamsten Gegenstand Ihrer Verhandlungen bilden werden. Ich lege die Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung directer Staatssteuern, zweitens eines Ergänzungssteuer⸗ gesetzes, drittens eines Communalabgabengesetzes nebst Anlagen und Begründung, sowie eine Denkschrift, welche den Gesammtplan ein⸗ gehend erläutert, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 2. d. M. im Namen der Königlichen Staatsregierung hiermit vor und beehre mich, Folgendes hinzuzufügen:

Als vor zwei Jahren das Einkommensteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz eingebracht wurden, hat die Königliche Staats⸗ regierung einen Zweifel darüber nicht gelassen, daß mit diesen Gesetzen nur der Grund gelegt werden sollte zu einer umfassenden Reform des directen Steuerwesens in Staat und Gemeinde mit dem Ziel, eine gerechtere Vertheilung der öffentlichen Lasten herbeizuführen und die Grund⸗ und Gebäudesteuer als Staatssteuern aufzuheben. Die weit⸗ reichende Zustimmung, welche diese Gesetzentwürfe und die weiter⸗ gehenden Absichten der Königlichen Staatsregierung, die hier im Laufe der Verhandlungen näher dargelegt wurden, im Landtage gefunden haben, erhielt, was diese letzteren Absichten anbetrifft, ihren Ausdruck in § 82 des Einkommensteuergesetzes, wonach der⸗ jenige Betrag der Einkommensteuer, welcher über 80 Millionen

8 jährlich und eine auf 4 % bemessene jährliche Steigerung hinausgeht,

zur Durchführung der Beseitigung der Grund⸗ und Gebäudesteuer bezw. Ueberweisung derselben an communale Verbände verwendet werden soll.

Die erste Veranlagung der Einkommensteuer ging über die Vor⸗ ausberechnung hinaus, sie belief sich auf über 120 Millionen Mark, und demnach der Betrag, welcher zur Durchführung der Steuerreform disponibel bleibt, auf rund 40 Millionen Mark jährlich. Damit war die Möglichkeit und, sobald diese vorlag, nach der Ueberzeugung der Königlichen Staatsregierung auch die Nothwendigkeit gegeben, die An⸗ forderungen des § 62 des Einkommensteuergesetzes nicht buchstäblich auszuführen, sondern im Sinne derselben, aber nach weiteren Gesichts⸗ punkten, die Steuerreform zum Abschluß zu bringen.

Unser directes Steuersystem krankt an den staatlichen Real⸗ oder Ertragssteuern. Diese, ihrer Natur nach auf Bruttobesteuerung beruhend, führen zu einer ungleichmäßigen Belastung, treffen infolge dessen die Steuerpflichtigen in ungleicher und, auch abgesehen hiervon, unbilliger

Weeise (sehr richtig! rechts) und hindern die durch die Gerechtigkeit

gebotene unterschiedliche Besteuerung des fundirten oder vererblichen Einkommens im Gegensatz zu dem Arbeitseinkommen. Die Gemeinden werden aber durch die staatliche Besteuerung der Realobjecte ver⸗ hindert, diese, welche für die Heranziehung für die Gemeindelasten

besonders geeignet sind, in ausgiebigem Maße zu benutzen, und hin⸗ gedrängt auf ein System von Zuschlägen zur Einkommensteuer, welche auf die Erträge dieser Steuer nicht ohne nachtheilige Rückwirkung bleiben können.

. Dies tritt am augenfälligsten hervor bei der Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer, trifft aber, wenngleich in geringerem Maße, auch bei der Gewerbesteuer und der in dieser Beziehung gleichzuerachtenden Berg⸗ werkssteuer zu.

Die Beseitigung der angedeuteten Uebelstände läßt sich daher nur herbeiführen dadurch, daß der Staat auf die Erhebung der genannten vier Steuern verzichtet und seinerseits zu einer stärkeren Heranziehung des fundirten Einkommens übergeht. Daß und warum es beabsichtigt ist, das letztere, nämlich die stärkere Heranziehung des vererblichen Einkommens, in der Form eines befonderen Gesetzes und in der Form der Besteuerung des nutzbaren Reinvermögens zu bewirken, werden Sie des näheren aus der Begründung. des Gesetzentwurfs über die

Ergänzungssteuer entnehmen, und ich kann hier mich auf die Be⸗ merkung beschränken, daß die Absicht dahin geht, diese Steuer zu be⸗ messen auf ½ vom Tausend des nutzbaren Reinvermögens.

Von jeher ist das Streben dahin gegangen, den Verzicht oder die Ueberweisung der staatlichen Realsteuern nicht allein den davon be⸗ troffenen Steuerpflichtigen, sondern vor allem den Gemeinden zu gute kommen zu lassen. Die Frage aber, in welcher Weise dies geschehen soll, über die früher viel gestritten ist, soll nach dem vorliegenden Plan dahin entschieden werden, daß nicht die Steuern als solche überwiesen, d. h. vom Staat erhoben und an die Ge⸗ meinden verabfolgt werden, sondern daß eine Ueberweisung der Steuerquellen, der Objecte, von welchen sie erhoben werden, an die Gemeinden erfolgen soll zur eigenen Ausnutzung. Dies gewährt die Möglichkeit, den Gemeinden eine freiere Be⸗ wegung zu gestatten in der Benutzung dieser Quellen und dabei die Besonderheit der Verhältnisse zu berücksichtigen und Ausgleichungen eintreten zu lassen, welche im Wege der staatlichen Besteuerung nicht möglich sind. Es entfällt außerdem die schwierige Erörterung der

Frage, an welche Gemeinden höherer oder niederer Ordnung die Ueberweisungen zu bewirken sein würden und nach welchem Maßstabe sie zu erfolgen haben.

Andererseits erwachsen aber bei der Durchführung dieses Plans weitere Anfgaben für die Gesetzgebung in zwiefacher Beziehung. Erstens muß dafür gesorgt werden, daß die freigegebenen Quellen von

den Gemeinden in angemessener Weise für ihre Besteuerung benutzt werden. Darüber ist in dem Entwurf eines Communalabgabengesetzes Bestimmung getroffen, welches überdies die Aufgabe hat, dem längst⸗

verfolgt außerdem das Ziel, durch eine stärkere Betonung des Grund⸗ satzes von Leistung und Gegenleistung den Bedarf an eigentlichen Ge⸗ meindesteuern zu verringern und auf diese Weise die starke Belastung der Einkommensteuer mit Zuschlägen herabzumindern.

Die zweite Aufgabe, welche der Gesetzgebung weiter erwächst, besteht darin, vorzubeugen, daß in vielen gesetzlichen Beziehungen und Bestimmungen, bei denen die Entrichtung directer Realsteuern die Voraussetzung bildet, durch die Aufhebung derselben nicht eine Lücke eintrete. Es ist nicht möglich, gleichzeitig mit dem Verzicht auf die Erhebung der Realsteuern auch die Veranlagung derselben seitens des Staats aufzuheben. Es wird das ohne weiteres einleuchten, wenn man sich nur daran erinnert, daß auf dem Grundsteuerkataster die gesammten Grundbücher beruhen, daß wir also diesen gesammten Rechtsverhältnissen die Grundlage der Veranlagung der Real⸗ steuern nicht entziehen dürfen. Ist das richtig, dann ist die Aus⸗ füllung der von mir angedeuteten Lücke sehr leicht dahin zu bewirken, daß man in allen denjenigen Bestimmungen, welche hier in Betracht kommen, an Stelle der entrichteten die veranlagten Steuern setzt. Dies wird in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle durchaus kein Bedenken haben, insofern die Entrichtung der Steuern nicht der eigentliche Rechtsgrund der Rechtsverhältnisse ist, welche darauf beruhen, sondern für dieselben nur den Maßstab oder Anhalts⸗ punkt bildet.

Es giebt aber allerdings auch Verhältnisse, bei denen dies nicht zutrifft, und dazu gehören vor allem die Vorschriften über die Bil⸗ dung der Urwählerabtheilungen für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten und der Wahlabtheilungen für die Wahl von Gemeinde⸗

ertretern. Für diese ist bei⸗dem angedeuteten Plane eine besondere

Regelung nothwendig, und ich hoffe in der Lage zu sein, im Laufe der gegenwärtigen Session Ihnen eine Vorlage zu bringen, welche in dieser Beziehung das Nöthige vorsieht.

Der Verzicht des Staats auf die staatlichen Realsteuern beläuft sich auf eine Summe von rund 102 Millionen Mark. Der Betrag, welcher zur Deckung dieser Summe, die der Staat bei seiner gegen⸗ wärtigen Finanzlage nicht entbehren kann, aus den Mehrerträgnissen der Einkommensteuer verfüglich ist, beträgt 40 Millionen Mark. Es muß also für die Deckung von weiteren ungefähr 62 Millionen Mark Fürsorge getroffen werden. Hierzu bietet sich zunächst dar der Betrag, welcher bisher aus den Getreide⸗ und Viehzöllen an die Kreise über⸗ wiesen worden ist. Das Gesetz vom 14. Mai 1885, auf welchem diese Ueberweisungen beruhen, war von vornherein nicht auf die Dauer berechnet; es sollte einen Nothbehelf bilden bis zu dem Zeitpunkte, wo es möglich sein würde, staatliche Realsteuern den Communalverbänden zu überweisen. Nachdem dieser Zeit⸗ punkt gegenwärtig eingetreten ist, hat das Gesetz seine eigentliche Basis verloren, und ich brauche weitere Ausführungen über die Bedenken, zu denen seine Bestimmungen nach manchen Richtungen hin sonst Anlaß geben, jetzt hier Ihnen nicht vorzuführen.

Die Erträge aus den Getreide⸗ und Viehzöllen, welche den Kreisen überwiesen wurden, sind in den letzten Jahren sehr hoch ge⸗ wesen. Da aber eine Ermäßigung der Getreidezölle stattgefunden hat, und im Hinblick auf die in Betracht kommenden wirthschaftlichen Verhältnisse läßt sich nicht annehmen, daß in Zukunft dieser Antheil sich höher als auf höchstens 30 Mill. Mark belaufen wird. Nur zu diesem Betrage kann er daher zur Deckung des durch die Ueberweisung der Realsteuern entstehenden Ausfalls in Rechnung gestellt werden; es bleibt dann noch ein Betrag von 32 bis 35 Millionen zu decken übrig, und hierzu soll das Ergebniß der Ihnen vorgeschlagenen Ergänzungssteuer dienen.

Meine Herren, dieses sind die Grundgedanken des Ihnen vor⸗ gelegten Reformplans, dessen Entwurf wir dem Herrn Finanz⸗Minister verdanken, und den ich Ihnen im Namen der Königlichen Staats⸗ regierung angelegentlichst empfehle. Die Staatsregierung ist sich be⸗ wußt, daß mit diesen Vorlagen nicht nur hohe Anforderungen an Ihre Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit gestellt werden, sondern daß ihre Durchführung eine tiefgreifende Umgestaltung unseres gesammten Steuersystems zur Folge haben wird; sie ist aber der festen⸗Ueber⸗ zeugung, daß eine Gesundung unseres Steuersystems nur dann herbei⸗ geführt werden kann, wenn ganze Arbeit gemacht wird. Wie auf Ihre oft bewährte bereitwillige Mitwirkung an schwerer Arbeit rechnet die Staatsregierung zuversichtlich auch darauf, daß Sie den Gesichts⸗ punkten, auf denen der Reformplan beruht, Ihre Zustimmung nicht versagen und helfen werden, ein Werk zu schaffen, welches dem Wohl des Landes förderlich sein wird. (Lebhaftes Bravo! rechts.)

2

Aufhebung directer Staatssteuern.

Nach den §§ 18—26 des Gesetzentwurfs über die Aufhebung directer Staatssteuern sind die für die Aufhebung von Grundsteuer⸗ befreiungen und Bevorzugungen geleisteten Entschädigungen unter ge⸗ wissen Einschränkungen zurückzuerstatten. Nach der Begründung und den Anlagen zu diesem Entwurf betragen die auf Grund des Grund⸗ steuerentschädigungsgesetzes vom 21. Mai 1861 und des Gesetzes vom 188 Februeh 1870 vom Staat geleisteten Entschädigungen (ausschließlich der Städte):

in den östlichen Provinzen .26 360 663,39 ℳ,

(hiervon wurden 22 186 607,79 durch Kapital⸗

ahlung, 208 702,78 durch Erlaß jährlicher-

Abgabcn, 4 174 055,60 bei Kapitalisirung

zum 20 fachen Betrage gezahlt))

in der Provinz Schleswig⸗Holstein.. in der Provinz Hannover . . . . . . . .. in der Provinz Hessen⸗Nassau . ... 4 1 5eneed 5 An Entschädigungen haben die Städte erhalten .. .6161677,85 in Westpreußhen. 341 164,60 öL1 in Brandenburg 2 016 586,68 in Pommern ...

2 537 756,26

1 497 487,38 841 507,38

und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1892.

8 Ueber die Rückerstattung äußert sich die „Begründung“ in Folgendem: Der Staat kann nicht wohl zum Nachtheil aller Steuerzahler auf den Rückempfang von Entschädigungen verzichten, welche bei der Einführung der allgemeinen Grundsteuer den bis dahin Befreiten oder Bevorzugten lediglich wegen ihrer Unterwerfung unter die allgemeine Steuerpflicht gewährt worden sind. Mit der Aufhes zung der staat⸗ lichen Grundsteuer entfällt die Voraussetzung der Entschädigung. Gegenüber den vormals Befreiten wird der alte Zustand wieder⸗ hergestellt, während für die vormals Bevorzugten ein günstigerer Zu stand eintreten wird. Daß die Befreiung von der Grundsteuer künftig nicht mehr, wie vordem, als Ausnahme von der Regel, sondern als der regelmäßige Zustand erscheint, macht hinsichtlich der Er⸗ stattungspflicht keinen Unterschied. Mit dem Wegfall der Leistung der Grundsteuer ist naturgemäß die Rückerstattung der als Gehenlelstun empfangenen Entschädigung verbunden. In gleicher Lage befinden sich diejenigen Grundbesitzer, deren Exemtionen vurch die Grundsteuer⸗ gesetze vom 21. Mai 1861 und 11. Februar 1870 aufrecht erhalten, aber auf Grund vertragsmäßiger Vereinbarung abgelöst worden sind. Die Aufbebung der Grundsteuer bedingt auch hier die Rückerstattung der empfangenen Ablösungssumme. 1 1 Die Verpst stung zur Rückerstattung soll sich auf diejenigen Entschädigungen beschränken, welche auf Grund des Entschädigungs⸗ gesetzes vom 21. Mai 1861 und der für die neuen Landestheile maß⸗ gebenden entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Februar 1870 geleistet worden sind. Dagegen soll⸗die Verpflichtung sich nicht auf Entschädigungen erstrecken, welche in weiter rückwärts liegenden Zeiten und im Bereich älterer Grundsteuerverfassungen statt⸗ efunden haben. Der Grundsatz der Rückerstattung der vom Staat geleisteten Grundsteuerentschädigungen wird sich indessen ohne drückende in voller Schärfe durchführen

Härten nicht in lassen. Unbedenklich erscheint die Geltendmachung des Erstattungs⸗ anspruchs gegenüber den noch im Besitze der eximirt gewesenen Güter und Grundstücke befindlichen Empfängern der Entschädigung, sowie bezüglich der Fideicommißgüter. Hinsichtlich der letzteren bestand abgesehen von den hier kaum in Betracht kommenden Fällen der Auszahlung von Gesammtentschädigungen unter 25 und von Kapitalspitzen (5 23 a. a. O.) der Rechtszwang, die empfangene privatrechtliche Entschädigung (§5 2, 3 a. a. O.) in die Substanz des Gutes zu verwenden oder in solcher Form anzulegen, daß das Kapital zur dauernden Nutzung des Besitzers erhalten blieb. Daß die Rückerstattung bei dem Widerspruche des Besitzers nicht aus den Erträgnissen des Gutes, sondern in einer der ursprünglichen Verwendung des Kavpitals entsprechenden Form aus der Substanz des Fideicommisses selbst zu leisten ist, wird keiner besonderen Bestimmung bedürfen. Dagezen würde die Rückforderung hinsichtlich derjenigen Güter und Grundstücke, welche nach erfolgter Entschädigung durch lästiges Rechtsgeschäft mit Ausnahme des Falles der Erbtheilung veräußert worden sind, mit Härten verknüpft und praktisch kaum ausführbar sein. Der gegen⸗ wärtige Besitzer hat von der Entschädigung keinerlei Vor⸗ theil bezogen, wird hierbei also auch nicht in An⸗ spruch genommen werden können. Umgekehrt genießt der ent⸗ schädigte Vorbesitzer von der Aufhebung der Grundsteuer keinen Vortheil. Diesem gegenüber würde die Rückforderung auch thatsächlich großen Schwierigkeiten begegnen, da sie, wenigstens in den östlichen Provinzen, wohl in der größeren Mehrzahl aller Fälle gegenüber den Erben geltend gemacht werden müßte. Mit Rücksicht hierauf wird im Abs. 1 die Rückerstattung unter den vorgedachten Voraus⸗ etzungen ausgeschlossen. 1b 8 3 Die Abstandnahme von der Rückforderung bezieht sich aber nicht uf den Fall der Erbtheilung. Sofern der gegenwärtige Besitzer des vormals eximirten Gutes oder Grundstücks Erbe des entschädigten Besitzers ist, können die vorstehend erörterten Bedenken für den Fall, daß der gegenwärtige Besitzer der einzige Erbe geworden, überhaupt nicht, für den Fall, daß er mit anderen Erben concurrirt und diese abgefunden hat, nur in untergeord netem Maße zutreffen. Denn auch im letzteren Falle hat er wenigstens einen Theil, vielleicht in den meisten Fällen sogar den größeren Theil der Entschädigung bezogen und der Vor⸗ theil des Grundsteuererlasses kommt ihm ausschließlich zu statten. Auch die Fälle der sogenannten anticipirten Erbfolge, in denen die Eltern einem Kinde, der Regel nach unter Bestimmung der Abfin⸗ dung der übrigen Kinder vom elterlichen Vermögen, ihre Besitzung übertragen (Gutsüberlassungs⸗, Uebertrags⸗ u. s. w. Verträge), können nicht anders behandelt werden. Die finanzielle Tragweite des § 19 hinsichtlich der Gutsbezirke in den 7 östlichen Provinzen stellt sich, wie folgt, dar: 8 Die Entschädigungen haben bei 8437 Kapitalempfängern 17 128 164 betragen und zwar 1) für Fideicommißgüter 2) für andere Güter. Von den Entschädigungen zu 2 fallen auf Güter, die sich noch jetzt in der Hand des ursprünglichen Empfängers besinden . . . . . .3 801 001 = die inzwischen durch Erbschaft auf einen anderen Be⸗ sitzer übergegangen sind.. . . . .5 473 717 = 38,3 %. Diese insgesammt 9 274 718 = 64,9 %. müssen zurückerstattet werden ebenso wie die Entschädigungen, die auf Fideicommißgüter im Betrage von 2 844 366 fielen, zusammen also 12 119 084 ℳ, während die 5 009 080 Entschädigung betragende Summe, die auf Güter entfiel, welche durch Kauf ꝛc. in andere Hand übergegangen sind, nicht zurückgefordert wird. Ebenso muß für die Städte der Grundsatz zur Anwendun kommen, daß mit dem Wegfall der Grundsteuerleistung die in Entschädigung bestehende Gegenleistung zurückzuerstatten ist

Das Ergänzungssteuergesetz. 8

Aus der Begründung des Entwurfs heben wir Folgendes hervor: Der Einwand, daß eine Vermögenssteuer deshalb verwerflich sei, weil sie den Vermögensstock angreife, bedarf keiner Widerlegung. Auf die in den niedrigen Grenzen von ½ vom Tausend gehaltene Steuer trifft dies nicht zu; sie belastet das Einkommen, während das Vermögen unberührt bleibt und nur den Maßstab für die Be⸗ steuerung bildet. Ferner ist das Bedenken geltend gemacht, ob nicht die Form der Vermögenssteuer die hochrentirende, unsolide Anlage des Vermögens zum Nachtheile der 885 aber mäßig verzinslichen be⸗ günstige. Beachtenswerth und nicht unberechtigt ist dieser Ein⸗ wand, wo die Vermögenssteuer, wie in einzelnen schweizerischen Kantonen, die entschieden beherrschende Stellung im Steuer⸗ fystem einnimmt. Wo dagegen, wie in Preußen, die Höhe des Ein⸗ kommens vorzugsweise das Maß der Gesammtbelastung be⸗ stimmt, der Factor des Vermögens aber nur ausgleichend und er⸗ gänzend hinzutritt, liegt die bezeichnete Gefahr nicht vor; hier spricht im Gegentheil die Rücksichtnahme auf die kleinen Vermögen gerade für die Form der Vermögenssteuer, indem dieselbe durch ihr Wirkung den durch die Form der Besteuerung nicht zu ändernden

thatsächlichen Verhältnissen billige Rechnung trägt. Wenn die Grundsteuer von jeher mit Recht wegen ihrer Beständigkeit und der Zuverlässigkeit des Eingangs als eine besonders wichtige und werth⸗

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von Pietro Mascagni. t nach dem gleich⸗ namigen Volksstück von Verga. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent:

burg. Sonnabend: Zum 36. Male: Im Pavillon. Le Parfum.) Schwank in 3 Acten von Ernest lum und Raoul Toché. Deutsch von Ludwig

Sieben Beilagen (einschließlich Bör en⸗Beilage).

gefühlten Bedürfniß einer einheitlichen, auf rationellen Grundsätzen beruhenden Ordnung des Communalsteuerwesens abzuhelfen. Es

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (2 B. f). EEe“