1892 / 277 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

eine weitere Bestimmung zu treffen, daß durch zweitens durch die erhöhte Heranziehung zur Kreissteuer und namentlich zu steuersystems e stärkerer Heranziehung des fundirten Ein-⸗ Meinung, daß ein Wahlgesetz dieser Wirkung entgegentreten und dafür/ lex Huene im übrigen beibehalten würde, aber das Problem, das über das Ergebniß der Einkommensteuerve anla dem Haus * veranlagung dem e

Aenderung die Absicht, 5 die Communalsteuergesetzgebung diese beiden Steuern den Gemeinden den Communalsteuern infolge des neuen Communalsteuergesetzes. Das kommens, dann verstehe er nicht, weshalb man den Gemeinden und Sorge tragen muß, daß nicht ein 2 2 8 . MWin 2. : 2 21 322 1 . 2 2 8 * zu tarkes Ueberw b 3 . 2 8 8 2 8 8 3 überwiesen würden. Se. Fwhand. Müür her habe sich ausdrücklich gegen sei auch nur zum theil richtig; die Rechnung, die der Abg. von Zedlitz R die Erbebung einer solchen Vermögenssteuer katischen Elemente beim politischen 2 iegen der pluto⸗ dabei gestellt ist, rationell zu lösen, das wird nicht gelingen. hätte in Aussicht stellen wollen: es sollen die gesammten Realsteuern n vollständ weshalb man sie nöthigen wolle, in recht in Zukunft vorhanden Worin besteht denn der Unterschied zwischen dem Dotationssystem erlassen werden. Das wäre für einen Finanz⸗Minister gerad Mini eradezu un⸗

einen dort angemeldeten Antrag des Grafen Mirbach ausgesprochen, aufgestellt habe, stimme nicht ganz. Durch die Vermögenssteuer werde vollst ig untersagen wolle, b welcher dur 8 die Streichung des Wortes „Ue erweisung⸗ an von dem Betrage, den der unverschuldete durch den Uhationeller Weise die Einkommensteuer zu erheben. Die Hauptsache ist. (Bravo!) Meine Herren, wir werden also darauf zurück⸗ und den Vorschlägen der Staatsregierung? Wir überweisen keine verantwortlich gewesen. (Sehr richt 8 gewesen. r richtig! rechts.) Denn Sie werden

communale Verbände den Erlaß dieser Steuern fordern wollte. Steuerlaß erhalte, etwa der vierte Theil absorbirt, durch die erhöhten bei dieser Steuer sei doch wohl ein fiscalischer Zweck, die Stärkun kommen, wenn wi 8 Föennal⸗ gebzinde de Grlas 8 1 SeSreverespcdem Henie Franen fah Heetza der vierte Tbeil axsorbir,zujchegi engoter der gfsanuen ses H. doech wahl ein sasesdiseter Jvein, solce Gitn 1g 83 8 8 8 11 des Wahlgesetzes vor uns haben, Geldbeträge, weder an Kreise, noch an Gemeinden, sondern Steuer⸗ sich erinnern, es steht auch gedruckt in den Motiven Eink

Einkommensteuer die Folgerung gezogen werden, daß die Aufhebung vierte Theil, die Hate behalte er jedenfalls. Der zur K ver⸗ einzuführen mit einem Jahresertrage von 35 Millionen lediglich zu ECEEEEöE auch bezüglich des Wahlrechts quellen. Wir überlassen es also jeder Gemeinde, zu prüfen, wie sie steuergesetz daß ich immer betont 8— 8

der Grund⸗ und Gebäudesteuer erfolgen müsse. Im vorigen Jahre schuldete Grundbe übe habe nur den achten Theil für Vermögens⸗ dem Zweck, sichere und stabile Einnahmen des Staats aufzuheben zu im einer Verständigung zu gelangen. diese Steuerquellen nach ihren verschiedenartigen Bedürf ist üs 1 v“*“ sei dieser Mehrertrag von Vermögen höher als ckwa 20 Millionen steuer, den achten Theil für die erhöhte Kreissteuer abzugeben; er behalte einer Zeit, wo man mit einem starken und einem sich voraus⸗ Meine Herren, ich komme nun auf die Einwendungen zurück, zu machen hat. Die rheini Krei gen Bedürfnis en flüssig werthen und möglichen Steuerreform ist die Finanzlage, die Frag Mark geschätzt worden. Die Schätzung der Mehrzahl habe zwischen also drei Viertel, der noch höher Verschul dete noch mehr. Die sichtlich noch steigernden Deficit in Preußen zu rechnen welche der Herr Abg. Herrfurth gegen die Grundl 1— in C ZZℛAͤ“ chilch voch eeirden sfüiteng iw Rehh vde Füee⸗ rth geg ie Grundlagen der Steuer⸗ Wegebau kein Geld empfangen, sie werden dafür auch keine St W so natürli ß wir i 1 -

8 g 1 nz reform gemacht hat. Ich möchte dabei eine Bemerkung vorausschicken. für den Wegebau erheben, d ben j icht s

3 g n, denn sie haben ja gar nicht solche Aus⸗ suchungen und Prüfung der gesammten Verhältnisse, nachdem wir

10 bis 15 Millionen Mark geschwankt. Nun sei dem § 82 damals erhöhte Heranziehung zu den Communallasten infolge des neuen . die Bedeutung beigelegt worden, es sollten ungefähr 10 bis 20 Communalsteuergesetzes sei durchaus verschieden in den einzelnen Ge⸗ lage der einzelnen Bundesstaaten erheblich beeinflußt werde, Ich hab 8 1 5 edürfnisse wo viele Aufgaben cultureller Art aus Mangel an Mitteln nicht Ich habe gegen den Herrn Abg. Richter den Einwand erhoben, daß gaben. Armenlasten haben die Kreise nur bis zu einer gewissen be⸗† erfahren hatten, daß wir uns in den Berech bezüglich d nungen bezüglit es

e verwendet werden fin 88 Grund⸗ 23 je tnnc⸗ der 5 lasse s löst den könnten. Zu dem Entwurf eines C lst 7 er kritisire, daß aber seiner Kri Vorsch chränkten G E Gem w ch Mehrer er Einkomm Gebäudesteuer als Staatssteuer, bezie ungsweise zur Ueber⸗ und der Art ihrer Deckung. Wie sie also wirken werde, das lasse ich gelöst werden könnten. Zu dem Entwurf eines Communalsteuerge etzes 1111““ schis . V Wenn sich jetzt heraus⸗ seines Erachtens nicht für alle Gemeinden gleichmäßig feststellen. Die nehme er eine wesentlich andere Stellung ein. Er halte die Fassung nicht entnommen werden könnten, und daß 82n 8e Ar lürtut sein I Realsteuern fe 8 8 2 8v ll 1““ 9 V önnte, mehr a illionen einkamen nachdem wir also hieraus die

weisung an communale Verbände. 8 8 6 e. Uung telle, daß der Mehrertrag mehr als 40 Millionen Mark be⸗ ganze Steuerreform werde übrigens keineswegs etwa das Programm, einzelner Bestimmungen auch nicht für eine besonders glückliche, aber so; zn g . 1 h 1 . da, das seines Erachtens kein Grund dafür, daß man welches vor langen Jahren der Abg. von Gneist aufgestellt habe, ver⸗ im großen und ganzen stehe er diesem Gesetzentwurf weit sympathischer beft einer Frage, wo doch zweifellos eine Reform in zum vollen Betrag heranzuziehen, weil ihr Vermögen und Verpflichtung infolge des § 82 des Eink t Der Haupttheil der Bestimmungen sei der Landgemeinde⸗ mmter Richtung sogar durch Gesetz vorgeschrieben ist, es also ihre sonstigen Steueräuellen dies nicht erforderlich machen. Mit an⸗ nun auf die gesammten. 40 Millionen zu en gger dieselben zur

unerwarteten Höhe des Mehrertrages der Einkommensteuer nicht einen eine solche Compensation bei den Gutsbezirken, denn diese würden in Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden könnten, b 1 üegs⸗ s Fall, daß Gemeindebeschluß zu stande kommen schreibt doch vor, daß die Mehrerträgnisse der Einkommen⸗ Steuern erforderlich ist. (Sehr richtig! rechts.) tritt die Möglichkeit ein, dasjenige zu thun, was schließlich allei . . ein

2 dei 9 veriaen und von der Staatsres ie ng und andes⸗ eise neu elaste , un in ieser uwendung eine esonderen omme, die Regelun nach Ge etz p atzgrei e. Auch was s euer verwandt werden sollen zum Erlaß bezw zur Ueberweisung von J tzt f ich: h f öß ũ s ch t v dt d J e ra 8 st: eine grundlegende Reform unseres Steuerwesens

vertretung ausdrücklich hervorgehoben sei, damit zu beseitigen, Vortheils an die Gutsbezirke liege wiederum der agrarische in diesem Gesetz enthalten sei, sei im ganzen und großen Grund⸗ und Gebä z wir mi t 5 in di S ch ftäͤrksten Bedenken gegen zweckmäßig. Er (Redner) sei einverstanden insbesondere mit der Zu⸗ nns h ““ W . 8b System? 5 . rechts.) Zuwendungen herzustellen. 1 B en en, se enn man zwangsweise bestimmte Verwendungs⸗ Worin besteht aber der Grund gedanke? Der Herr Vorredner

und ob man nicht vielleicht 10 Millionen etwa zur 8. Charakter 8 Reform. 82. 8 1 Hegen n hig. Sera deg, n 2 2 8 M ½ 1. 5 4 F G 8 5 2 5 t 85 8 . besserung der Gehälter der unteren und mittleren e. Vorlagen beständen in ihrer Rückwirkung auf das gesammte öffentliche assung der Einfü bevefn ss en zebühren und Einwand kann ich nicht in gleichem Grad 1 4 kes 3 en Schlach baucge ühren in so mäßigem Be g rade erheben gegen den Herrn zwecke hinstellt, passen in dem einen Falle möglicherweise, aber in den hat uns wohlwollender Weise zwar nicht die Absicht traut, ab . ht die Absicht zugetraut, aber

amten und zur Aufbesserung des Volksschulwesens verwenden Leben, namentlich bezüglich des politischen Wahlrechts zum Abgeord⸗ abgaben und von erhöl . hthau . 8 . 9 G de dadurch die Fleischpreise nicht beeinflußt würden, endlich Vorredner. Er hat zwar gesagt: ich brauche keine bestimmten Gegen⸗ anderen Fällen gewiß nicht, und in vielen, ja in den meisten Fällen doch die Wirkung dahin zusammengefaßt: es ist eine St f . eine Steuerreform,

solle. Ob der Plan in diesem Hause bi Anklang finden würde, sei netenhause und Vn den ZZZ“ Er 5 8— 8b t 185 8 d Ab 8 cht di ti 9 5 9 2 t h 9 r e ür e s s gierung. Gewiß, werden solche Zuwendungen nothwendig zu einer unwirthschaftlichen die nach der ei 1 is

ihm allerdings zweifelhaft. 1⁸⁷ 2 t solchen Plane gegenüber nicht ablehnend verhalten können. Er er⸗ Begründung derselben heiße es, daß der Staat nie gänzlich auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Er hätte jedoch gewünscht, daß 3 s 8 8 innere daran, daß bei der Vorlegung des Volksschulgesetzes die Staats⸗ Grund⸗ und Gebäudesteuer verzichten könne, denn sie liefere eine schwer die Staatsregierung diese Doppelbesteuerung durch Einbringung einer 1 8 formulirte Gegenvorschläge handelt; wenn Verwendung dieser Mittel führen. (Sehr richtig! rechts.) wirkt, weiter hat sie keinen Nutzen. N ich wirklich i 3 8 auch dort beseitigt hätte. Er aber die Staatsregierung ein großes Programm vorlegt, dann wirken Meine Herren, man kann gewiß über den Grad der Freiheit, welche kächeln (Heiterkeit), wenn ich b. daß 1 3 3 orm ein pluto⸗

r und d Finae dheinise sich ausdrücklich zu für die Einnehaen des S kinersett Novelle zum Einkommensteuergese 1 8 erklärt hätten, daß 9 Millionen Mark von dem Mehrertrage der Ein und andererseits in Bezug auf die öffen ichen Rechtsverhältnisse. habe nur einzuwenden ein Zuviel an Staatsaufsicht und nach meiner Meinung diejenigen Abgeordneten, welche Stellung sie n iI Verbänden und Gemein mentlich in Beziehung auf di atischer Chara zx b U kommensteuer dazu verwendet werden sollten, um die Durchführung Indem der Staat darauf verzichte, begebe er sich seines Interesses an zwei Zuwenig an Bestimmungen über das Communal⸗ auch heute einnehmen oder früher haben 1 frugt. X“ 1“ Meinung; 1 8 8 8 6G 8* 88 1““ aben, . 1 ,seh dener Meinung sei ich zur Genüge in der Presse erfahren habe, doch vom ent Habe, vo gegen⸗

dieses Gesetzes zu ermöglichen. Es könne also die Nothwendigkeit des der Verwaltung dieser beiden Steuern; er könne höchstens die Hälfte steuerprivilegium der Beamten und über die Contingentirung bringend, wenn sie nicht wenigst 8 1 8

ganzen Planes weder auf den § 82 des Einkommensteuergesetzes noch den Gemeinden überweisen. Diese Ausführungen seien entnommen aus der Kreissteuern. Für gänzlich unzulässig und für einen 8 Le. enigstens zeigen, nach welcher Richtung denn das habe ich auch schon dem Herrn Abg. Richter gegenüber ausge⸗ gesetzten Standpunkt ausgeh verf ich di

auf die unerwartete Höhe des Mehrertrages der Einkommensteuer ge⸗ dem Commissionsbericht, den der Abg. Alexander Meyer erstattet flagranten Eingriff in die berechtigte Autonomie der Gemeinden die Staatsregierung vorgehen soll. (Sehr richtig! rechts.) Das hat sprochen —, das aber ist gewiß, wenn Sie den Gemeinden die weit⸗ sie gehen, mir vorwerfen, daß ich die be⸗ stützt werden. Nun komme bei der Erwägung der Vorzüge und habe; die Worte enthielten den Ausdruck der einstimmigen Anschauung erachte er die Bestimmungen in den vier letzten Absätzen der Herr Abg. Richter garnicht gethan (Lebhafter Widerspruch gehendste Freiheit geben und diej ““ G eit⸗ sitzenden Klassen zu stark heranziehe bei der Vermögenssteuer.

Ueber⸗ der damaligen Commission, deren Mitglieder aus dem Centrum und des § 62, besonders folgenden Passus: „Wenn bei dem Inkrafttreten links.) garnicht gethan. (Wiederholter Widerspruch. Glocke des emäß den Gemeind 1“ 1 88 c4“”

. es g en Gemeinden gehören, werden den Gemeinden entzogen zutreffend, und ich unterschreibe in dieser Beziehung die Ausführungen

Nachtheile des Planes zunächst die in Betracht: b in ei weiae6 gber Erlaß K 8 t se 1 den Motihis ausge⸗ 3 1“ zum 1 8 des Cebie. h 3. G die Präsidenten.) dadurch, daß der Staat die Hand d rückt, daß der Begriff der Ueberweisung ebenso wenig feststehe, wie säßen. Er habe als Ber asser der Motive diese Worte aufgenommen, von Gebührenbeiträgen, indtresten, irecten Steuern oder Diensten G Ahafth Perucrpben nchts. Eeshafte Besal rech ¹ ver laelen Fälen gierung diese Anschauung theile, bestehen, welche den Vorschriften oder den Besteuerungsgrundsätzen Der Herr Vorredner hat es in erheblich höherem Grade gethan, schönsten Paragraphen nichts. u“ . 1“ ö ““ ““ B n vielen Fällen, viellei in der über⸗

erheben solle. Jetzt würden die Steuern aufgehoben und die Ge⸗ den Communen auch ferner vom Staat geschehen müsse, sei auch in von Gebühren und Beiträgen, directen und indirecten Er will 1 den Willen halte er nicht r will zuerst die lex Huene beibehalten, wenn auch reformiren, meine Herren, sie haben diese Befugniß gehabt. Aber konnten sie BAllerdings werden durch schärfere Heranziehung der Realsteuern i j in

meinden erhielten nur das Recht, die Steuerza ler ihrerseits heran⸗ den Motiven ganz ausdrücklich anerkannt, und damit suche man sich hinweg⸗ Steuern gegen der Gemeinden zuziehen. Den charakteristischen Unterschied zwischen dieser Ueber⸗ zuhelfen über die Wirkungen, welche die Aufhebung dieser Steuer für das für richtig. Der Ober⸗Präsident von Berlin könnte ja ein⸗ und ich bin gleichfalls der Meinung, wenn das Haus dahin gelangen von der Befugniß praktisch Gebrauch machen? Das ist die den Gemeind ch die Grundeigenth 1 1 . emeinden au ie Grundeigenthümer, soweit sie einkommen⸗

weisung, und dem Erlaß möchte er dahin präͤcisiren; In gesammte öffentliche Leben und besonders in Betreff des Wahlrechts mal zu der Auffassung kommen, in Berlin prävalirten zu sehr die sollte, unter Verwerfung des vorli 8e ’1 iß, vi beiden Fällen verzichte der Staat auf die bisherigen Einnahmen an haben werde. Z. B. lägen in Berlin die Verhältnisse so, daß eigent: Communalsteuern. Der Etat werde nach Abschaffung der Mieths⸗ beizubehalten, so hnn 2 öö“ sah.d nea dh sehr bescheänkten 8 has beshaer. eö“ . 1 ; und das werden, daß die Kapitalbesitzer entlastet werden, die ja auch gerade

Steuern bei der Ueberweisung unmittelbar direct zu Gunsten der lich eine mit erheblichen Kosten und Mühewaltungen verknüpfte Ver⸗ steuer, durch Einführung einer Baumaterialiensteuer und Verdoppelung stender Aend 885 Dann müßte die Gemeinde greifender Aenderung der gegenwärtigen Bestimmungen. liegt ja auch auf der Hand, wenn der Staat 75 Millionen seinerseits vorzugsweise vielleicht, und ich glaube mit Recht, sich über die

communalen Verbände; die einzelnen Steuerpflichtigen erhielten nur anlagung keinen rechten Sinn habe, da in Zukunft weder der Staat der Kanalisationsabgabe gedeckt werden. mittelbar einen Vortheil durch die Ermäßigung der Communallasten. noch die Gemeinde Gebäudesteuern erheben wollten. Die ganze Ver⸗ beim Ober⸗Verwaltungsgericht dagegen Klage führen. So wäre auch Nun will der Herr Vorredner zunächst die Einnahmen fixiren. von diesen Objecten erhebt. Daß das die Steuerkraft dieser Objecte Höhe der C lst schläge bekl 1 Höhe der Communalsteuerzuschläge beklagen, weil bisher für

Bei dem Erlaß werde der Vortheil unmittelbar und direct den ein⸗ anlagung stehe also in Zukunft nur auf dem Papier. Für die Ver⸗ z. B. die Einführung der Biersteuer in Spandau, die dem Magistrat Wir würden also in di Zezi 8 ö 2 zelnen Steuerpflichtigen zugewendet; die Gemeinden erhielten bei dem anlagung der Gebäudesteuer, welche jetzt vollzogen werde, würde sich so viel Mühe mache, einfach im Handumdrehen zu decretiren durch die wir lösen 1. 21 11““ ö e. 88 ““ 8— H ch und 2 . er z eisen. hehr gut! rechts. einkommen und das Kapitaleinkommen vorzugsweise oder überwie 8 biegend

Erlaß nur dadurch indirect einen Vortheil, daß sie in der Lage seien, niemand entschieden haben, wenn er gewußt hätte, daß innerhalb eine Verfügung des Regierungs⸗Präsidenten von Potsdam. Er halte 111“ 1 D

die steuerpflichtigen in höherem Maße zu ihren communalen Jahresfrist diese Steuer in Wegfall komme. An die Bezahlung der ja die Biersteuer in Spandau an sich für zweckmäßig, aber zu steuer, wie die Staatsregierung sie vorschlägt. Was nun die 40 Millionen betrifft, so schien mir doch aus d b lapi

Lasten heranzuziehen. Nun vermöge er nicht zu erkennen, daß der Grund⸗ und Gebändesteuer seien verschiedene Rechte und Pflichten ge. einem Zwang auf die Gemeindevertretung würde er nicht die Hand Zweitens verlangt er einen anderen Maßstab. Nun, wer sich Rede des Herrn Abg. Herrfurth hervorzugehen daß er diese 10 Mil. 8 e. 38 d ö““ 3 . he 3 minderten Zuschlägen der Gemeinden einen sehr erheblichen Ersatz

Erlaß Vortheile habe vor der Ueberweisung. Als Nachtheil der knüpft worden. Ob dadurch geholfen werde, daß an die Stelle des Wortes bieten. Diese Bestimmung müßte also jedenfalls gestrichen erinnert, welche unendlichen Schwierigkeiten dieses leichte Wort „Maß⸗ lionen auch an die Gemeinden vertheilen will, nicht an die Kreis⸗ finden (Lachen links) h 8 . Kreise, nden (Lachen links), einen sehr erheblichen Ersatz finden.

Ueberweisung sei ausgeführt worden: dadurch werde eine Begün⸗ „entrichtet“ das Wort „veranlagt“ esetzt werde, möchte er be⸗ werden. Dagegen fehle genügende Aufklärung bezügli der 2 ; g ig glich stab“ verursacht hat bei der Berathung des Gesetzes von 1885, der sondern an die Gemeinden. Da wäre es nun doch sehr interessant Wir werden Gelegenheit haben, eine Statistik und der Herr

stigung der großen Städte und der wohlhabenden Landestheile zweifeln. Jedenfalls passe aber diese Formel für eine Revi⸗ Bestimmungen über die teuerprivilegien der Beamten. ““ ; mit ertragreichem Boden gegenüber den kleinen Städten und dirung des Wahlrechts in Staat und Gemeinden gar nicht. Daraus Wenn man damit warten wolle bis zur volhsäändigen Durchführung wird finden, daß hier dem Hause ein Problem gestellt ist, welches gewesen, wenn ein Mann, der an den Berathungen der Staatsregie⸗ Abg. Richter wird seinen Ausspruch dann wohl etwas d 8 ) Abg. 5 1 iun wohl etwas zu vermindern

den Kreisen mit Sand⸗ und Moorboden herbeigeführt. Das sei] folge für üihn, daß ganz unbedingt als integrirender Bestandtheil der der angefangenen Aufbesserung der Beamtenhesoldungen, so liege dieser vielleicht in dieser Session nicht gelöst werden ß h .“ richtig man 8 Gfag als die Eröffnung ene Sötna⸗ Steuerreform und gleichzeitig mit derselben ein Wahlhefes für den Zeitpunkt in sehr ungewisser Perne. Er meine, mit der Einführung schließlich das Gefühl der 1 4“ 5 8 quellen für die Gemeinden bezeichne, so treffe dies für die ufhebung Landtag und die Communalverbände erlassen werden müsse; denn ohne der Declaration bei der Einkommensteuer, und wenn noch eine neue handene Maßstab hervorgerufen hat weitere Kreise ergreifen würd 8 lle A 8 t st co 9 - at, G ürde. önnen, eine kleine Andeutung wenigstens uns unwissenden Leuten werden Sie doch sehen, wie sehr bedeutend dies b si , wie se Wirkungen sind, was

der Grund⸗ und Gebäudesteuer ebenfalls zu. Von den 96 Millionen, eine solche sei die Steuerreform, wie sie sich auch gestalten möge, un⸗ Steuer wesentlich zum Fortbestehen derselben eingeführt werde, sei 8 8 doch Dann aber spricht der Herr Vorredner das leichte Wort gelassen (Heiterkeit) darüber gegeben hätte, nach welchem Maßstabe denn auch an und für sich sehr klar ist; wenn man auf der einen Seite

welche an Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer erlassen werden, annehmbar. D die Formel für die Wahl zum Abgeordnetenhause ch. ein wesentliches oment, welches für das B. eamtensteuer⸗ wür den auf 2 Berlin 10 ¾ Millionen, auf Breslau 1 5, auf Köln fast nicht passe, sei in den Motiven anerkannt. Was aber nun, wenn d 8 privilegium angefüh wo den, in Fo tfall gekommen, und man könnte aus: es sen außerdem noch Verwendungszwecke bestimmt werden nun diese Vertheilung an die Gemeinden statt inden soll; dann würden d E l ß v 100 Milli Re lst

1 ½ Millionen, auf Frankfurt a. M. über 1 Million entfallen. Die er⸗ Wahlgesetz gesondert von dem Steuerreformgesetz behandelt werde wenigstens hier eine andere Regelung einführen. Er vermisse oh 5 ankfurt g. on e 6 - b 8 38 1 r u Regelung 0 Er ne nur die geringste Andeutung darüb 3 3 ei 18☚ e S. G 3 lassenen Beträge beliefen sich in wohlhabenden Kreisen der Provinzen und nicht zu stande komme? Dann trete, wie der Abg. von Jagow auch eine Bestimmung über die obligatorische Contingentirung der denge dneche 18 berxe. sene 8 zu machen, welche wir uns ein Urtheil über die Sache haben bilden können. Da das Seite die Bestimmungen des Communalsteuergesetzes im Auge hat, e Ve Hier ist die schwache Seite aber nicht der Fall ist, so kann ich sagen: dieser ganze Gedanke bleibt dann wird man nicht einfach das bestreiten können, man müßte denn 8 7 5

Sachsen, Hannover, Schleswig⸗Holstein auf 5—8, in dem Kreise ganz zutreffend hervorgehoben habe, eine gro rminderung Kreissteuern. Die Communalsteuerreform helfe nichts, wenn Eiderstedt sogar auf 13 pro Kopf, in den östlichen Landes⸗ der politischen Rechte des Grund⸗ und Ge äudebesitzers und daneben nicht die Kreis⸗ und Schulsteuern geregelt würden. der Sache. Verwendungszwecke kann man vernünfti is 8 vei f di in i theilen aber auf 1 pro Kopf. Das sei ungerecht. des Gewerbetreibenden ein und im Gegensatz dazu der Er habe nun die wesentlichsten Gründe 8 rgelegt, Hewesche 8s ihm schreiben für Verbände, die Aufgaben und den W 8 8 ͤ111414“X*²*“]; 1 ch für V A A A ꝛichts. Was die Frage betrifft, ob eine Verminderung, wo sie eintritt,

h.

Also sei die Eröffnung neuer Steuerquellen als welche man Vermögenssteuer eine Steigerung der Rechte des mobilen Kapitals. unmöglich machten, sich mit dem ganzen Steuersystem der Regi 5

Seen, b 3 1“ ¹ genzen gierung haben. Ich könnte mir solche Verwendungs 2 M 5 ja viellei h

diesen Erlaß bezeichne, seines Erachtens ei er Euphemismus. t 8 2 1- e Verwendungszwecke noch viel eher an könnte ja vielleicht 8 ; Si S. 8

s ß bezeich sein ch n arger Euphem Dann könnte also diese Steuerreform für die Wahlen eine ausge einverstanden zu erklären und seinerseits die Verantwortung für das⸗ denken bei den Gemeinden als bei den Kreisen. (Sehr richtig!) h ö beftimmten C“ 8 G“ 8 Land eine plutokratische ¹ . 1 sei ihrer Natur nach, so muß ich au ier dem Herrn Vorredner

Sa 52 55 neue E“ ö“ den Kreisn⸗ G Fübes gt scefet aber siche selbe zu lgetageren⸗ Wenn er eine Reihe von Abänderungsvorschlägen D sere 8

überhaupt den Communalverbänden? Den Kreisen bringe sie zunä es mit den Wahlen zu den Communalver änden. Sie kämen nicht angedeutet habe, so verwahre er sich doch ausdrücklich dagegen, als ob enn unsere Kreise in den verschiedenen Provinzen haben eine ga licher Natur sind igentli J ie Verhältnisse i

einen Verlust der bisherigen Ueberweisung aus den alle fünf Jahre, sondern in einer großen Zahl alljährlich vor. Hier er dem Plan der Regierung seinerseits ein bestimmtes positives Gegen⸗ verschiedene Bedeutung. In dieser Beziehung zu Vorschriften 11 83 88 Ich 8 Ich den Städten doch 8 G blI, 2 n, ebensogut zu kennen, wie der Herr Vorredner. Ich bin der Meinung,

7 . 5 2 4 8 4 r s 4 4 q 9 4 * . 29 2. Hetrfide, undes E111“ . ce afs Hugicden Phe hie Eebhne mend ungf nixr Porxarnne Sgge Pa . hee sag u SSnahf fehes eiürnc ö nur für den einen Theil der noch Fläche können einen vernünftigen Maßstab abgeben, namentlich daß es ein großer Irrthum ist zu glauben, daß die Häuser in de 8 b onarchie ergehen, aber nicht für den anderen Theil. Wenn Sie beispiels⸗ nicht bei den Gemeinden. Man könnte aber denken: es wird ertheilt Städten st sentlich i ich Fea. 8

8 8 vbird vertheilt Städten sich wesentlich in der Hand der reichsten Leute befinden. (Sehr

betragen, und dieser Betrag werde nach den Handelsverträgen und in Communalsteuern, die neue Vermögenssteuer in Ansatz gebracht wichtige Gesetze müsse der Regierung stets die vollste Initiative bleiben. Berücksichtigung der guten Ernte seines Erachtens mit 30 Millionen werden, sondern auch noch die fingirte bisherige Grund⸗ und Gebäude. Solche Gesetze könnten nur vom Finanz⸗Ministerium unter Mitwirkung weise für das Rheinland und für Hessen⸗Nassau dieselben Vorschriften nach Maßgabe der Ausgaben, die eine Gemeinde für bestimmte Zwecke richtig!) Nein, meine Herren, oft haben die Grundeigenth g!) Nein, rren, ie Grundeigenthümer an

sehr mäßig, mit 24 bis 25 Millionen jedenfalls zu niedrig veranschlagt. steuer. Das heiße seines Erachtens, die ganze Grundlage, auf der das der übrigen betheiligten Ministerien ausgearbeitet werden; für den ein in dieser Bezi ü istort b falls 1 2 s 1 . 3, „au . . Zeziehung machen wollten, so würde 8 b vi 1 G Was bringe der E111 den Gemeinden? Zunächst einen Dreiklassenwahlsystem beruhe, zerstören. Diese gehe davon aus, daß der zelnen Abgeordneten sei es geradezu unmöglich, nach dieser Richtung hin den dortigen ee üe. 1“ ““ 88 S Fin. EEö“ -. aus der Praxis, denn ihren Häusern nur ein formales Eigenthum. (Sehr richtig!) Durch directen und unmittelbaren Verlust an Einnahmen für die Erhebung Umfang der politischen Rechte bestimmt werden solle nach dem Umfange der besondere Vorschläge zu machen. Es sei keine gerechte Forderung, theils Provi d Freises, öö haben für jede Schullehrerstelle, ob die Stelle bekleidet werde in die Hypotheken sind sie so schwer belastet, daß es eigentlich nur eine ils zur Provinz und anderentheils zu der Gemeinde, vollständig der reichsten oder in der ärmsten Gemeinde, nach einem ganz gleichen Verwaltung ist, bei welcher ihre eigene Arbeitskraft ver⸗

der Grund⸗ und Gebäudesteuer von 2 800 000 und sodann sichere Leistung zu den öffentlichen Lasten. Damit würde es aber in directen wenn von jedem, der eine Kritik dieser Gesetze ausübe, bestimmte

Aussicht auf eine neue und erhebliche Mehrbelastung, eine hohe Be⸗- Widerspruch stehen, wenn man den Umfang des Wahlrechts nicht be-] Gegenvorschläge verlangt würden. Es sei ihm deshalb auch zweifel⸗ umwerfen. (Sehr richtig!) Was haben denn in diese 1 S üsse i s im illi

lastung mit 1“ und Kosten durch die Aussicht auf die un⸗ nefse nach den Steuern, die jemand bezahle, sondern nach denen, die ihm er⸗ haft, ob es gelingen werde, in der Commission dem Ge such ze 8 Kreise für Aufgaben? Es sind wesentlich S nen Sherchice nesn . 1 . 1ee 8 88 88 1 . 1eSs 3 wir es Herrn General⸗Steuerdirectors, daß auch in den Communen die

entgeltliche Uebertragung der Erhebung sämmtlicher directen Staats⸗ lassen seien. Nach dieser Richtung könne wohl der agrarische Charakter stalt zu geben, wel iti w,k;; ; h grarische Ch stalt zu geben, welche seine Bedenken beseitige. Und sollte das auch keine communale Einheiten. Hier sollen aber die Mittel für die hatten kein Deficit, wir standen finanziell sehr glänzend, wir hatten Heranziehung der Realsteuern eine bestimmte Grenze hat. Auf dem

steuern mit Einschluß der Vermögenssteuer, der Domänenrenten und der Reform in keiner Weise in Abrede gestellt werden. Vorbedingung geschehen, so würde er seine Zustimmung dazu imme dav

der Rentenbankrenten. Eine Eröffnung neuer Steuerquellen bringe also sei ein Wahlgesetz, welches diese Verschiebung der politischen abhän ig. machen, daß gleichzeiti 8 communalen Lasten der Kreise überwiest verd 3 ; . ;

1“ 1 esetz, 1 189 gleichzeitig und als integrirender Be⸗ iesen werden. Wie wollen Sie in der Regel erhebliche Ueber w O ande ß ein sehr Thei

sie ihnen nicht. Denn in dem weitaus größten Theile des Landes Rechte vermeide. Eine sehr unerwünschte Wirkung werde die neue standthe dieser Reformgesetze 88 Wahlgesetz für die Wahlen da ein und dieselben Vorschriften machen? Ich bin überzeugt, dieses eine deozertnat heccber v“” 8. .. vha . d rund 8 rein plutokra

hätten bereits die Gemeinden die Befugniß, Grund⸗ Gebäude⸗ und Steuerreform auch haben auf die Ausführung wichtiger Bestim⸗ zum Landtag und für die Communalwahlen erla ũ 1 n 5 ssen werde, das die ganze Unternehmen würde einfach hieran f 8 b 3 2 8 Gewerbesteuer mit Zuschlägen zu belasten und an Stelle der Zu⸗ mungen der Landgemeindeordnung. Wenn aus der Steuer⸗ Wirkungen der Steuerreform paralysire. Es sei wünschenswerth, dahin kommen müssen ein 1 b“ e 8 E’“ 16 it . L 3 aa nicht der Fall. Jedenfalls gehören dazu jetzt schon sehr viel schwer⸗

schläge besondere Steuern von Grund⸗ und Gebäudebesitz und Ge⸗ reform den Gutsbezirken als solchen besondere Vortheile erwüchsen, die Steuerreform möglichst bald zum Abschluß bri

werbebetrieb mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu erheben. Eine so sei es ganz natürlich, daß dadurch die Auflösung leistungs⸗ dem § 82 des Sitah teuer 2 es da it Z“ genommen hat —, in gewissen Landestheilen die Ueberweis o und ieß J ü it i irthschaftli is .

Eröffnung neuer Steuerquellen werde also damit nicht herbeigeführt, unfähiger, zersplitterter, die Vereinigung von im Gemenge liegenden und er würde sich freuen, n die heorne mit geecht, sa Besden Zukunft an die Kreise zu machen, in anderen Landestheilen an die Leaan 1“ uö.u.““ ) (Sehr richtig! rechts.

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daß man diese Befugniß zu einer Verpflichtung gestalte. Aller⸗ Gutsbezirken und Landgemeinden wesentlich erschwert werde. Denn zu stande käme; aber lieber eine Verzögerung um ein oder wei Jah ü i

1 1 niß, zu erpfl ezirke s . 1 de. hre, Gemeinden. Dann würde isati jspi h - 1 zri

dings hätten 9 einen indirecten Vortheil, indem dieser Erlaß be⸗ es werde hierzu fast nie mehr die Zustimmung der Gutsbesitzer zu er⸗ als eine Reform, welche zwar nicht Kie Absicht aber dee 1er⸗ des Staats aus üörer s. 11“ 8. 16 ö“ 8 8 1“ Meine Herren, der Herr Abg. Richter hat ja sehr angenehm z 8 ehr gerne hin. eiterkeit. er Stadt hörende Witze gemacht über den verschuldeten Grundbesitz. Di

wirke, daß diese Quellen reichlicher und ergiebiger flössen. Einen un⸗ langen sein. Die Behörden würden auch sehr viel weniger leicht, haben würde, die Interessen der Gemeind d C lverbã

mittelbaren und directen Vortheil hätten von dem Erlaß die Grund⸗ daran gehen, den Gutsbezirksinhabern durch Aufhebung des Gutsbezirks die Interessen und die politi 85 11“ mi be h. e. kommenen Einheit wieder herausreißen. Und z ie Berli inz i

vdobvfj 88 1 hen, den C f b wohlhabenden nd noch mehr; wenn Sie Berlin, d s . sitzes ist ni .

esitzer, die Gebäudebesitzer und die Gewerbetreibenden. Da sei es besondere Nachtheile zuzufügen. Er möchte deshalb mit dem Grafen Bevölkerung hinter die lttischen Eechte d Klassen ven bühs Seden versuchen wollten, den Maßstab für diejenigen Landestheile zu finden Abg. 8 111“”“”“ 8 3 8 1 . 38 te z ig! rechts. enn au

cht ganz unbedenklich, ob eine solche Entlastung der letzteren Behr den halben Maßregeln den Vorzug geben. Die lex Huene zurückzustellen: eine Reform, welchen tro 1 f 1 ; ’1 ellen: . Itrotz der besten Absicht Gefahr wo die Vertheilung unter die Gemeind s- 5 Sese; 1 8 8g—2 8S .“ der Soccialreform ht S ja vienh n zu unwirthschaftlichen Ausgaben Anlaß gegeben. Aber laufen würde, sich zu gestalten zu einer reformatio in pejus. Ste eist. dor Unmöglichkeit v 8 so würden mehr solche Zuwendungen zu machen, das ist mir völlig unverständlich. unserem Grundbesitz nach einem allerdings nur annähernden Ueber 3 22-Eessacne . Frazßen 8 eswehen brauche man sie nicht ohne weiteres aufzuheben. Die Finany Minister Dr. Miauel: 1 nicte ich sage, Unmöalichke n. Es ist vielleicht. Ich denke, der Aufgabe des Staats ist es entsprechend, die allge⸗ schlag 17 Milliarden Schulden haften, so wird keine Gesetzgebung der . 1 1 8 ig, wenn ich sage: Unmöglichkeit; denn das Gesetz kann meinen Staatsmittel dazu zu benutzen, denjenigen Gemeinden, welche Welt, die sich an die Regelung dieser Verhältnisse

111“ Füiseaehae 5o Ab⸗ 1 S Huene sei zwar nicht sehr schön, er deswegen Mei 1b C’ 1 8 3 heh 0 29 1“ weserlchen 88 1 g. 8 8 Fence Ban. si äen h odtzuschlagen, Penn⸗ b man b keine Herren! Gestatten Sie mir zuvörderst einige Worte über alles thun. Aber das Gesetz müßte nothwendig etwas Unvernünftiges ihren Aufgaben nicht gerecht werden können, zu helfen; aber die macht, diese Thatsache nur mit Witzen abthun. (Seh va laften und die Ihe chehabtg gn Wenn man die Hiöhe der EEE1“ c ö die politische Seite dieser Reform, über die Frage des Wahlgesetzes. thun; denn, daß der Staat Steuern erheben soll, um sie lediglich Staatsmittel, die für die allgemeinen Zwecke und Culturauf aben des richtig! rechts.) Das ist ei d T 8 vorzugsweise auf die Schultern der wohlhabenden Kreise zu legen. einen anderen ertheilungsmaßstab, namentlich nach der Kopfzahl Es wäre nach meiner Meinung nach Lage der Sache gar nicht er⸗ nachher wieder zu vertheilen nach einem mechanischen Maßstabe, ohne Staats bestimmt sind iebi b 1 pfzahl, Rücksicht auf das Bedürfniß, das ist doch 88 Sat 8 4 8 imt sind, nach irgend einem beliebigen Maßstab wieder sache. Verschuldete und nichtverschuldete Grundbesitzer können V 1 8 nd ver⸗ an die Gemeinden zu vertheilen, das halte ich für ein verkehrtes wan diese Thatsache dieselbe Forderung angemessener Entlastunge

Der Erlaß der Grundsteuer komme in der Regel den Wohlhabenden mit obligatorischer Untertheilung auf Gutsbezirke und Landgemeinden 1 zu gute, denn auf dem platten Lande seien die Angesessenen im Gegen⸗ vornähme, so würden die ärmeren Kreise gewiß viel besser dabei fahren. Steuerreform mit den politischen Wahlrechten in eine so schroffe treten kann. Die Aufgabe des Staats besteht doch darin, dem Spstem, für ein verschwenderisches System und für ein System, das knüpfen, aber die verschuldeten Grundbesitzer in viel höherem Grad pfen, ndbesitzer in viel höherem Grade;

sabs se denee vegt S LE“ ö1 dent FhehgeUrürtster als Verbindung gebracht hätte, als wenn hierüber nicht ein wesentliches wirklich Bedürftigen zu helfen. Sie würden, wenn Sie an die Ge⸗ die Selbstverwaltung schließlich auf die Dauer am allermeist denn daß die verschuldeten Grundbesit⸗ isten überl der auf ihr Arbeitseinkommen Angewiesenen. Die Großkapitalisten iderstand bei einem Thei derjenigen, die sonst mit ihm I Einverständniß zwischen den bedeutendsten Parteien des Hauses und b meinden vertheilen wollten, eine große Masse von Gemeinden mit Zu⸗ gefährden muß. (Sehr richtig! rechts.) öö.“ 8. 8 8 e beäas eeh 3 1 . der Staatsregierung herrschte, als wenn nicht in dem Ueberweisungs⸗ 1 wendungen bedenken, deren sie gar nicht bedürfen, und Sie würden in Meine H 1 8 balstaerzh nd ves. u eine Herren, der Herr Vorredner hat nun gesagt, diese ganze in dem Zusammenhang der Forderungen nach Erleichterung müßten

8 fast 88 Pcspestper; Se⸗ in. I 12 Diese Bermnögenefthner nes hvoes Feee er (Redner) an, zu dieser 3 reibende. Nun werde gesagt: es handele sich ja hier um ie Aus⸗ einer ziem gewichtigen ehrbelastung des fundirten Ein⸗ gesetz dieser usammenhang unmittelbar anerkannt wäre und als wenn anderen Fällen Gemeinden Zuwendungen machen, mit denen sie doch Refor ä 8 2 3 19 ¹ 6 3 . h 9. 1 1 8. 4 1 . m wäre erst gan üngli 8 bleichung eines früheren Unrechts, um die Beseitigung einer bisher kommens gegenüber dem unfundirten führen. Aber er glaube, nicht in der Thronrede sowohl wie in der Erklärung des Herrn schließlich ihre Bedürfnisse nicht annähernd würden decken können. 1 von einer he Hälfte ee SZ ““ aber die Idee 7 9

bestehenden Steuerverschiedenheit. Das sei richti 5 8 inzj 3 88845 1 6 1 theil richtig, 8 89 Sene de. bheg ahe. eeee e Nel NE xöö 111 Minister⸗Präsidenten ausdrücklich die Vorlegung eines Wahlgesetzes8 Diese Erfahrung haben wir ja auch schon bei andern Gelegenheiten Rede gewesen, von einem Erlaß überhaupt nicht. Gewiß, und des Herrn Vorredners zur Ausführung gelangen, dann würden wi 9 noch in dieser Session zugesichert wäre (Zurufe: Thunlichst!) 8— gemacht, nicht bloß bei der lex Huene. Beispielsweise mußten die zwar einfach: warum? und das ist ausdrücklich sogar in den Mo⸗ eine Verdoppelung der bisherigen Nachtheile des Dotationsgesetzes

Jean 3 1e 88 dn seit 8 anderer 8 hin den Vorzug drücklich sich beinisch ung 8 . änderlichem Betrag erhobene Grundsteuer verdiene. erdings sei die Vermögenssteuer weit ergiebiger und aus rücklich zugesichert wäre. (Glocke des Präsidenten.) Nun rheinischen Kreise von 8 Millionen Zuwendungen, die sie bekommen, tiven ausgeführt —: 8 b f h 1 1 g98. . giebige 1 . G K ’1 geführt —: weil man sich nicht vorgestellt 9 diese thatsächlich den Charakter einer Rente ang-ens habe. weit entwickelungsfähiger, aber sie sei zu entwicklungsfähig; man werden Sie ja am Schluß der Berathung der Steuerreform diesen k etwa 5 Millionen einfach auf Zinsen legen, weil sie sie gar nicht ver⸗ Einkommensteuer statt 15, wie 8 aenc ghag; .egng ““ dvee-be

Bei Verkauf, bei Erbgang u. s. w. w f in ei w g 3 3 teuer 89 vollen oder doch c u-edee. Tühe her Thafeet, anr he A danh vsedeEt ta Zusammenhang bei sich entscheidend oder nicht entscheidend sein lassen konnten; der Staat muß jetzt die Gelder anleihen, um sie 40 Millionen mehr brachte. In ersterem Falle hätte man selbst denn daß ein Betrag von 37 Millionen den Gemeinden zuzuweisen, können; Sie werden sich darüber klar werden müssen: können wir den Kreisen zu überweisen, und die Kreise leihen die Gelder wieder unter Hinzuziehung der lex Huene, welche schon in den Regierungs⸗ ohne daß die entsprechende Bestimmung im Commnnalstenergesehe

Die Feshehng 8 Sfene bedege für 1““ 88 daß 88 Festtmmung kändert die St b A 8

ni eine Ermäßigung seiner laufenden Steuerausgaben, sondern werden brauche. Au ie Veranlagung zur Vermögenssteuer habe die Steuerreform ohne eine Aenderung des Wahlgesetzes acceptiren aus, weil sie dafür kei 9 ben. ichtig! ich i ine richti W6 ü

e. -een.; directen Vermögenszuwachs. Das sei bei der sehr erhebliche Schwierigkeiten. Das tiefere. und läfüige Eluge bar⸗ oder nicht? 8 b8 8 rechts.) hE 18 veeaaras nrdgn- Millionen ö Venecent balen ee +

Gebäudesteuer weniger, bei der Gewerbesteuer gar nicht der Fall, und in die Privatverhältnisse sei durch das Einkommensteuergesetz von Ich gebe auch von meinem Standpunkt aus daß die Wirkung Meine He 1 EE T“ 8 illion wenig bedeuten. Die Gewerbesteuer würde im vollen Het. h punkt aus zu, daß die rren, ich glaube, diese sogenannte Reform der zu verwenden. Nun, wenn wir hierbei stehen geblieben wären, dann stehen bleiben; die Bergwerkssteuer bliebe im vollen Betrage bestehen,

e ungea tet er Ffichmähigen hesh . 8 885 943 verboten b e von gestattet des Einkommensteuergesetzes ebensowohl als die Wirkung der Reform lex Huene ie fi br b st, hl als R och ein agrarischer Beigeschmack. Hiergegen werde behauptet, worden; es werde dun en Entwurf der ermögenssteuer owohl als die Wirkung der Reform⸗ 2 , wie sie hier angedeutet ist, kann man wohl a. wäre ein Reformplan auf der gegenwärtigen Grundlage des Verzichts d⸗ und ä bestehen; die Kl. eeeee 18- enme ee 88889 Wenn e. ührt werde, diese Steuer gesetze auf das Wahlrecht eine sehr bedeutende sein und sich nament. bezeichnen; man kann auch der Meinung sein, daß des Staats auf alle Realsteuern allerdings unm dalich und es 88 Sennbftces 8⸗ von Sctulden 8 2 8 1 genon nmal durch die Vermögen steuer, ei nothwendig zu einer rationellen Gestaltung des Einkommen⸗ nach der plutokratischen Seite hin äußern wird; ich bin auch der ese Frage doch in irgend einer Weise gelöst werden müßte, wenn die/ vermessen gewesen von mir, wenn ich ohne jede Kenntniß ] über ungleiche Veranlagung der Grundsteuer lin den verschieden