sicherlich bald überwinden. Eine liebliche Partnerin in dem zärtlichen
Liebesspiel fand er in Fräulein Wertheim. Fräulein Malten
war eine sehr gewandte Darstellerin der Liebeshändlerin; es fehlte ihr
jedoch der bestrickende Liebreiz, der für diese Figur unentbehrlich ist. Sing⸗Akademie.
Die Sängerin Fräulein Copca, welche unter dem Namen Franziska Kopka früher am Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater thätig war und sich dann einige Zeit in Paris aufhielt, erschien gestern hier zum erstenmal als Concertsängerin. Ihre be⸗ sonders in der Mittellage sehr wohlklingende Stimme ist im ganzen üt geschult, auch ist die Vortragsweise der Künstlerin eine sehr be⸗ ebte und warm empfindende; nur beeinträchtigte ein unausgesetztes, oft unmotivirtes Tremuliren, das der französisch⸗italienischen Gesangs⸗ weise eigen ist, mitunter die Wirkung der Lieder. Am besten gelangen ihr „Der Mond ist schlafen gegangen“ von Franz, ein Wiegenlied von Petri, „Weit, weit“ von Schumann und die Kerker⸗Arie aus der Oper „Mefistofele“ von Boito, in welcher sie eine sehr bedeutende Gewandtheit in Trillern und Coloraturen er⸗ kennen ließ. Nach den Beifallsbezeugungen des zahlreich erschienenen Publikums sang die Künstlerin noch das Brahms /sche „Wiegenlied“. Unterstützt wurde das Concert durch die bereits wohlbekannte Pianistin Fräulein A. Reinshagen, welche mit sicherer Technik und verständ⸗ nißvollem Ausdruck mehrere Pièbcen von Bach⸗Liszt, Schubert, Mosz⸗ kowski und Chopin vortrug.
Die Direction des Kroll'schen Theaters hat sich wegen des Andrangs zu der Oper „A Santa Lucia“ veranlaßt gesehen, den Spielplan der laufenden Woche dahin umzuändern, daß diese Oper mit den italienischen Gästen Gemma Bellincioni und Roberto Stagno noch einmal und zwar morgen in Scene geht, während die erste Aufführung von „Mala Vita“ nicht, wie ursprünglich bestimmt, am Freitag, sondern am Sonntag stattfinden wird.
„Die Welt in Bild und Tanz“ wird im Theater Unter den Linden morgen zum sechzigsten Male auf⸗ geführt. Das Interesse an dieser Balletschöpfung wird erhöht werden durch einige neue Einlagen der Prima⸗Ballerina des Theaters Signora Elia, mit denen sie bereits in London und Paris Erfolg gehabt hat. Der Gelegenheits⸗Schwank „Die kleine Prima⸗ donna“ bleibt nur noch wenige Tage auf dem Programm, um eine geeignete Abwechselung durch einen neuen, „Das Baby“ betitelten Schwank zu erhalten, dessen Verfasser vorerst noch unbekannt zu bleiben wünscht.
Der Pianist Karl Textor aus Haag giebt am Freitag Abend 7 ½ Uhr im Saal Bechstein ein Concert unter Mitwirkung des Königlichen Kammermusikers Herrn Max Salzwedel (Violine). — Georg Liebling wird in seinem hiesigen Orchester⸗Concert in der Sing⸗Akademie am 25. d. M. von größeren Werken Tschai⸗ kowsky's Clavier⸗Concert in B-moll und Liszt's Es-dur-Concert zum
Vortrag bringen.
Mannigfaltiges.
Die Armen⸗Speisungsanstalt hat nach einem Bericht der „N. A. Z.“ im verflossenen Winter in der Zeit vom 15. Dezember v. J. bis 31. März d. J. 751 180 Quart nahrhafter Suppen unentgeltlich zur Vertheilung gebracht, wofür insgesammt 80 047,63 ℳ Kosten aufgewendet worden. Um dem wachsenden Mehrbedürfniß zu genügen, ist für den bevorstehenden Winter Frankfurter Allee 110 eine neue Küche eröffnet worden. Mit Vertheilung der Suppen aus den 15 Küchen
Georgenkirchstraße 64, Kleine Auguststraße 11, Annenstraße 20, Rheins⸗ bergerstraße 15, Ackerstraße 134, Langestraße 41, Gerichtsstraße 60, Wasserthorstraße 32, Teltowerstraße 34, Saarbrückerstraße 33, Stettinerstraße 45, Stromstraße 43, Grünauerstraße 11, Liebenwalder⸗ straße 53 und Frankfurter Allee 110 wird am 15. Dezember begonnen und die Vertheilung je nach Bedürfniß bis gegen Ende des Winters fortgesetzt. Die Anstalt wird den an sie herantretenden, von Jahr zu Jahr sich steigernden Ansprüchen nur dann genügen können, wenn sie sich dauernd der helfenden Theilnahme aller ihrer Gönner erfreuen darf. Abonnementskarten zu 3 ℳ für den Monat sind an den oben bezeichneten Küchen zu haben. Der Rendant der Anstalt, Bureau⸗ Vorsteher Heitepriem im Köllnischen Rathhause, Zimmer 23, und Wallner⸗Theaterstr. 37 parterre, sowie die Mitglieder der Direction der Anstalt sind zur Annahme milder Gaben gern bereit.
Trier. Ueber den in Nr. 275 d. Bl. bereits gemeldeten Tod des Commandeurs der 31. Infanterie⸗Brigade, General⸗Majors von Stuckrad, berichtet die „Köln. Ztg.“ Folgendes: Der General, der gewohnt war, vor Antritt des Dienstes einen kleinen Spazierritt zu machen, verließ auch an dem Unglückstage in der Frühe wohlgemuth seine Familie und ritt dem Walde hinter Schneidershof zu. In der Kähe des Drachenhauses hat der Reiter wohl umkehren wollen. Bei einer energischen Wendung machte das feurige Vollblutpferd aller Wahrscheinlichkei nach einen Seitensprung, und der Reiter stieß mit voller Wucht an den überhängenden Ast eines Apfelbaumes, wodurch ihm die ganze linke Schädelseite zerschmettert wurde. Der zu Tode Verletzte stürzte vom Pferde, das ihn noch un⸗ gefähr 30 Schritte weiter schleifte. Dort fand ihn der Förster des Drachenhauses. Die rasch herbeigerufenen Aerzte konnten nur noch den Tod des General⸗Majors feststellen. Die Leiche wurde einstweilen in das Garnisonlazareth und von dort in die Wohnung des Ver⸗ unglückten übergeführt. In dem Trauerhause waren gerade am Todes⸗ tage alle Vorbereitungen zu einem glänzenden Gesellschaftsabend ge⸗ troffen. General⸗Major von Stuckrad stand im 52. Lebensjahre.
Serajewo, 22. November. Vergangene Nacht, in der Zeit von 12 Uhr 30 Minuten bis 12 Uhr 45 Minuten, wurden nach einer Mel⸗ dung des „W. T. B.“ hier sowie in den Ortschaften Tuzla und Zenika mehrere ziemlich heftige Erdstöße verspürt,- deren Dauer
3 bis 5 Secunden betrug.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Darmstadt, 23. November. (W. T. B.) Seine König⸗ liche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist heute Nachmittag nach Berlin abgereist, um an den Hofjagden theilzunehmen. Ihre Feeätzge gh Hoheit die Prinzessin Heinrich mit dem Prinzen Waldemar bleibt noch hier zurück.
St. Petersburg, 23. November. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ dementirt das in Deutschland ver⸗ breitete Gerücht, daß die russische Regierung mit der Absicht um⸗ gehe, bezüglich der Getreideausfuhr Restrictivmaßregeln zu ergreifen. Das genannte Blatt kann versichern, daß die russische Regierung weder beabsichtige, die Ausfuhr von Cerealien zu
beschränken, noch sie mit Ausfuhrabgaben zu belegen, da der⸗ gleichen Maßregeln durch die Ernteergebnisse dieses Jahres durchaus nicht geboten seien. 8
Rom, 23. November. (W. T. B.) Der König, von allen Prinzen des Königlichen Hauses umgeben, hat heute Mittag das Parlament eröffnet. Die Königin wohnte dem Acte auf der Tribüne bei. Bei ihrem Eintritt in den Sitzungssaal wurden der König und die Königin mit leb⸗ haften, sympathischen Zurufen begrüßt. In der Thron⸗ rede erwähnt der König zunächst die auswärtige Politik. Der betreffende Passus lautet:
„Das seinem Ablauf entgegengehende Jahr wird auf lange Zeit in unserer Geschichte ein denkwürdiges bleiben. Alte italienische Ruhmesthaten gewährten Italien neuen Grund zu berechtigtem Stolz und Sicherheitsgefühl. Mein Herz ist noch erfüllt von unvergeßlicher Bewegung über die Huldigungen, welche die Vertreter der meisten Nationen der civilisirten Welt mir kürzlich in Genua dar⸗ gebracht haben. Diese Huldigungen sind mir um so angenehmer, als bei der Gemeinsamkeit der Zuneigung und der Ziele, welche mein Haus und mein Volk vereinigen, ich diese Thatsache als eine solche ansehe, welche für mein Volk dasselbe bedeutet wie für mich. Ich erblicke in diesen Ehrenbezeugungen ein allgemeines Zeugniß dafür, daß Italien sich so behauptet, wie es dies seit seiner Wieder⸗ herstellung als Nation sich vorgesetzt hat: als eine nie ermüdende Stütze der Eintracht und des Friedens. Ich kann den betheiligten Staaten meine dankbaren Gefühle nicht besser aussprechen, als indem ich dieselben vor den Vertretern der Nation bekräftige. Derartige Kundgebungen sind ein Beweis unserer freundschaftlichen Beziehungen zu allen Mächten. Meine Regierung ist zusammen mit den ver⸗ bündeten Regierungen in wachsamer Sorgfalt bemüht, Europa vor jeder Gelegenheit einer Zwietracht zu bewahren. Inmitten dieser Friedensbürgschaften beginnen Ihre Arbeiten. Ihre Weisheit wird dieselben fruchtbar zu gestalten wissen.“
Neapel, 23. November. (W. T. B.) Der zur Wahr⸗ nehmung der Stellung als Stellvertreter des Gouverneurs von Deutsch⸗Ostafrika auf sechs Monate commandirte Oberst⸗ Lieutenant und Abtheilungschef im Kriegs⸗Ministerium Frei⸗ herr von Scheele wird heute Abend nach Afrika abreisen.
Konstantinopel, 23. November. (W. T. B.) Gestern fand bei dem Sultan zu Ehren des neuen deut⸗ schen Botschafters Fürsten Radolin ein Diner statt, an dem der Großvezier und Minister des Auswär⸗ tigen Sand⸗Pascha, die Hofwürdenträger, die militärische Umgebung des Sultans und die Mitglieder der deutschen Botschaft theilnahmen. Nach der Tafel hielt der Sultan Cercle ab, wobei er sich für den neuen Botschafter von größter Huld zeigte. Der Sultan hat dem Fürsten Radolin die goldene und die silberne Imtiaz⸗Medaille, der Fürstin Radolin den Schefakat⸗Orden verliehen.
Gestern ist auf der nunmehr vollendeten Bahnlinie Haidarpascha —Angora die erste Locomotive in Angora eingetroffen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Er Beilage.) G
vom 23. November, r Morgens.
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¹) Nachts, Morgens Regen. ²) Nachts Reif⸗
2²) Reif und Rauhfrost. ⁴) Rauhfrost. Uebersicht der Witterung.
Ein Hochdruckgebiet über 770 mm erstreckt sich von der Nordsee ostsüdostwärts nach dem Schwarzen Meere, während eine Depression unter 750 mm über Nordfinland lagert. Ueber Central⸗Europa wehen im Norden schwache südwestliche Winde bei steigender, im Süden schwache nordöstliche Winde bei sinkender Temperatur. In Deutschland ist das Wetter trübe, neblig und außer an der ostdeutschen Küste, wo Niederschlag gefallen ist, kalt. Chemnitz meldet minus 9 ½ Grad.
Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗
haus. 248. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Acten von Georges Bizet. Text von H. Meilhac und L. „nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 258. Vorstellung. Der neue ü. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von ildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 249. Vorstellung. Ca⸗ valleria rusticana. (Bauern⸗Ehre.) Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von Verga. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. — Der Barbier von Sevilla. Komische Oper in 2 Acten von G. Rossini. Dichtung nach Beaumarchais, von Cesar Sterbini, übersetzt von Ignatz Kollmann. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 259. Vorstellung. Der Geigen⸗ macher von Cremona. Drama in 1 Aufzug und in Versen von Frangois Coppée, deutsch von Wolf Graf Baudissin. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. — Die gelehrten Frauen. Lustspiel in 5 Aufzügen von Jean Baptiste Molidre. In deutschen Versen von Ludwig Fulda. In Scene geseßt vom Ober⸗Regisseur Marx Grube. Anfang
v.
Deutsches Theater. Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Der Misanthrop. — Vorher: Die Geschwister.
Sonnabend: Lolo’'s Vater.
Sonntag: Die Welt, in der man sich lang⸗ weilt. 1
Montag: Neu einstudirt: Die Jüdin von Toledo.
Berliner Theater. Donnerstag: Dora. An⸗ fang 7 Uhr.
Freitag: 13. Abonnements⸗Vorstellung. Wallen⸗ stein’s Tod. (Ludwig Barnagy.) ““
Sonnabend: Dora. 8
Lessing-Theater. Donnerstag: Ralsen wider Ralsen. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: 3. Duse⸗Abend. Norag.
Sonnabend: 4. Duse⸗Abend. Fedora.
Wallner-Theater. Donnerstag: 24. Gast⸗Vor⸗ stellung des Lessing⸗Theaters: Die Großstadtluft. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Sodoms Ende.
Volksthümliche Preise (Parquet 2 ℳ). Vorverkauf ohne Aufgeld.
Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Donnerstag: Sechster Abend im Offenbach⸗Cyelus. 11. Aufführung. Orpheus in der Unterwelt. Burleske Oper in 4 Bildern von Hector Cremieux, neu bearbeitet von Eduard Jacobson. Musik ven Jacques Offenbach. Dirigent: Kapellmeister Stolz. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Orpheus in der Unterwelt.
Sonnabend: Zum 1. Male in neuer Bearbeitung: Das verwunschene Schloß. Operette in 3 Acten. Musik von C. Millöcker.
Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗
M. g. Do St g: 71 8 8 Dirigent: Alemeister burg onnerstag: Zum 47. Male: Im Pavillon.
(Le Parfum.) Schwank in 3 Acten von Ernest Blum und Raoul Tochs. Deutsch von Ludwig Fischl. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. — Vorher: Der neue Ganymed. (Café Lefort.) Schwank in 1 Act von Charles Louveau. Anfang 7 ½ Uhr. “ 8 8
Freitag: Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: Madame Agnes.
Kroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel von Gemma Bellincioni und Roberto Stagno. A Santa Lucia. Melodrama in 2 Acten von Pierantonio Tasca. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: 2. Concert des Violin⸗Virtuosen Herrn Felix Berber. Programm: 1) Violin⸗Concert von Mendelssohn. 2) Serenade Melancholique mit Orchester von Tschaikowsky. 3) Ciaconne von Joh. Seb. Bach.
Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Donnerstag: Zum 3. Male: Die Liebeshändlerin. “ Bühnenspiel in 5 Aufzügen. Anfang ⅔ ör.
Freitag: Die Liebeshändlerin.
Theater Unter den Linden Ronacher. Donnerstag: Sensationell andauernder Erfolg des Ausstattungs⸗Ballets: Die Welt in Bild und Tanz, von Gaul und Haßreiter. Musik von J. Bayer, Ballet⸗Autoren der K. K. Hofoper in Wien. Inscenirt durch den Balletmeister Louis Gundlach. Um 9 Uhr: Das grandiose chinesische Ballabile Ein Drachenfest. (Mitwirkende: 500 Personen.) Gastspiel der 16 jährigen Primadonna Fräul. Sophie David. Die kleine Primadonna. Gelegen⸗ heitsschwank in 1 Act von Richard Genée. In⸗ seenirt durch den Ober⸗Regisseur Herrn C. A. Friese sen. Anfang 7 ½ Uhr.
Adolph Ernst⸗Theater. Donnerstag: Zum 79. Male: Die wilde Madonna. Gesangs⸗ posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen Costumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen Decorationen von Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. Frreitag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Donnerstag: Ensemble⸗Gastspiel der Münchener unter Dtrection des Königlich Bayerischen Hof⸗ schauspielers Max Hospauer. Zum 2. Male: Almenrausch und Edelweiß. Oberkayerisches Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 5 Auf⸗ zügen von Hermann von Schmid. Musik von Müller. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Almenrausch und Edelweiß.
1430410 Hohenzollern⸗Galerie
Lehrter Batznhof. 1 ℳ Sonntags 50 ₰. Gr. histor. Rundgemälde 1640 — 1890. Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 9—9.
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Concerte.
Sing-Akademie. Donnerstag, Anfang 7½ Uhr: Coneert der Pianistin Emma Koch mit dem Berliner Philharmonischen Orchester, sowie unter e der Concertsängerin Fräulein Albertine
8 11“
Concert-Haus. Donnerstag, Abends 7 Uhr: Karl Meyder⸗Concert. Gesellschafts⸗Abend.
Saal Bechstein, Linkstraße 42. Donnerstag, Anfang 7 ½ Uhr: Duett⸗Abend von Emma und Ida Wooge, unter Mitwirkung der Pianistin Fräulein Auguste Götz⸗ Lehmann sowie des Königl. Kammervirtuosen Herrn Felix Meyer.
Circus Renz (Carlstraße.) Donnerstag, Abends 7 Uhr: Gala⸗Vorstellung. Aus dem Programm besonders hervorzuheben: Mr. James Fillis mit dem Schulpferde „Germinal“. — Concurrenz⸗Schule, ge⸗ ritten von den Damen Frls. Clotilde Hager und Oceana Renz. — 8 Schimmelhengste, in Freiheit dressirt und vorgeführt von Herrn Oscar Renz. — Der musikalische Clown Hermann. — Leop. Renz, der beste Jockeyreiter der Gegenwart. — Zum Schluß der Vorstellung: Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth. Großes Land⸗, Wasser⸗ und Feuer⸗Schauspiel. Nationaltänze von 82 Damen. Mit völlig neuen Einlagen: u. A. „Leib⸗Garde⸗ Artillerie“, . Bürgerwehr“.
Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Große Vorstellung h ttändig neuem Programm und „Auf Helgo⸗ and“
Sonntag: 2 Vorstellungen um 4 und 7 ½ Uhr. 4 Uhr Nachmittags (1 Kind frei): „Die lustigen Heidelberger. Abends: „Auf Helgoland“.
Billet⸗Verkauf durch den „Invalidendank“, Mark⸗ grafenstraße 51 a.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Margarethe Richter mit Hrn.
Ober⸗Realschullehrer Dr. phil. August Mertens (Magdeburg).
Verehelicht: Hr. Oscar von Kriegsheim mit Frl. Schaaffhausen (Breslau). — Hr. Rechtsanwalt Carl Schink mit Frl. Margarethe Pyrkosch (Kreuzburg O.⸗S.). — Hr. Forst⸗Assessor und Ober⸗ förster der Stadt Breslau Alexander Glaesener
mit Frl. Helene Seydel (Hirschberg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Fehler (Frankenstein). — Eine Tochter: Hrn. Pastor G. Froböß (Schwirz). — Hrn. Major von Ranke (Görlitz). — Hrn. General⸗Lieut. z. D. von Hahn (Naumburg a. S.).
Gestorben: Hr. Major a. D. Friedrich Wilhelm Fedor Lampel (Görlitz). — Hr. Pastor Alexander Magnus (Göhren). — Fr. Oberlehrer Dr. Karo⸗
line Reinhardt, geb. Barkow (Greifswald). — melst
— Hr. Rittmeister a. D. Gustav 8 von Plettenberg (Baden⸗Baden). — Hr. Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Voigt (Magdeburg). — dr. Kammergerichts⸗Rath Johannes Friedrich Müllner (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich der Besonderen und der Börsen⸗ TI1I“ 1“
Meon
unter Bezeichnung ihrer Abtheilung, Buchstaben,
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeige
Königreich Preußen.
Frssgiunm 1 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine der Stadt Halle an der Saale zum Betrage von
7 000 000 ℳ Reichswährung. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Halle an der Saale im Einverständniß mit der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst darauf angetragen hat, für den Bau eines Rathskellergebäudes, eines Schlacht⸗ hofes, eines Landwehrzeughauses, zweier Pfarrwohnhäuser, zweier Mittelschulen, eines Restaurationsgebäudes auf der Peißnitz, einer Desinfectionsanstalt, eines Feuerwehrdepots, zweier Brücken über die Saale, für die Erweiterung des Gebäudes der höheren Mädchenschule und des Rathhauses, den Erwerb des St. Andreas⸗Gottesackers, der Grundstücke Rathhausgasse Nr. 17, 18 und 19, des Platzes für eine neue Kirche im Süden der Stadt, die Anlage eines Elektricitätswerkes und einer Volksbadeanstalt, die Verbesserung und Erweiterung des Kanalnetzes, für Regulirung und Durchlegung von Straßen eine An⸗ leihe von 7 000 000 ℳ, in Buchstaben „Sieben Millionen Mark“ aufzunehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium der Stadt⸗
Halle a. S. Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus⸗ “
stellung von seitens der Gläubiger unkündbaren Anleihescheinen nach Maßgabe des anliegenden Musters im Gesammtbetrage von Sieben
Milliionen Mark, welche, in sechs Abtheilungen, und zwar die erste Abtheilung zu zwei Millionen, die übrigen zu je einer Million Mark,
und davon je eine Million in folgenden Abschnitten: 70 Stück à 5000 ℳ = 350 000 ℳ 100 2000 „ 200 000 350 1000 350 000 140 500 „ 70 000 100 200 20 000 100 100 10 000 „
Summa 860 Stück 1.“ 1 000 000 ℳ auszugeben, mit jährlich dreieinhalb oder vier Procent zu verzinsen und nach den festgesetzten Tilgungsplänen durch Ausloosung oder frei⸗ händigen Ankauf mit wenigstens einem Procent des Kapitalbetrages der 1., 3., 4., 5. und 6. Abtheilung und mit wenigstens einem und einem halben Procent des Kapitalbetrages der 2. Abtheilung unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen von demjenigen Fahre ab zu tilgen sind, welches auf die Verausgabung der einzelnen Abtheilungen folgt. Die Ertheilung des Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber des Anleihescheins die daraus 8 ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem sachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen. 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrücktem Königlichen Siegel. Gegeben Wittenberg, den 31. Oktober 1892. Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Ausgabe 189. 6““ 8. ℳ Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. “ Anleiheschein der Stadt Halle an der Saale Anleihe vom Jahre 189 .. Abtheilung ... Buchstabe ... Nr... -. über . . . . Mark Reichswährung verzinslich mit % am . und am Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 31. Oktober 1892 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg o end Gesetz⸗ Sammlung für 18 . Seite ... laufende Nr. .. ).
n
Auf Grund des von dem Bezirksausschusse zu Merseburg ge⸗ nehmigten Beschlusses des Magistrats und der Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung zu Halle a. S. vom 4./13. Juli 1891 wegen Aufnahme einer Schuld von 7 Millionen Mark in sechs Abtheilungen, und zwar die erste Abtheilung zu zwei Millionen, die übrigen zu je einer Million Mark, bekennt sich der Magistrat zu Halle a. S. namens der Stadt⸗
emeinde Halle a. S. durch diesen für jeden Inhaber gültigen, eitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehns⸗ schuld von ℳ, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit. jährlich zu verzinsen ist.
„Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 7 000 000 ℳ erfolgt für die. Abtheilung von ℳ nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine binnen längstens.. Jahren nach vollständiger Begebung der Ab⸗ theilung aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens einem Procent des Kapitals der I., 3., 4., 5. und 6. Abtheilung und mit wenigstens einem und einem halben Procent des Kapitals der 2. Abtheilung jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem
.. jeden Jahres. Der Stadtgemeinde bleibt jedo
das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder ag sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine der ganzen An⸗ leihe oder jeder einzelnen Abtheilung derselben auf einmal zu kün⸗ digen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden 1 Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spä⸗ testens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, dem „Halleschen Tageblatt“, der „Halleschen Zeitung“ und der „Saalezeitung’. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Ge⸗ nehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Merseburg ein anderes Blatt bestimmt. Erfolgt die Rückzahlung der Schuld durch Ankauf, so ist der Betrag der angekauften Anleihescheine alsbald, nachdem der Ankauf bewirkt ist, in gleicher Weise, wie die Rückzahlung durch Ausloosung, bekannt zu machen. 3
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten
ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1 und. I...
vom 1 . 18 ab mit. Procent jährlich verzinst. — Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen. bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieses Anleihescheins bei der Stadt⸗Hauptkasse der Stadt Halle a. S. und den durch die oben⸗ enannten Blätter etwa noch bekannt zu machenden anderweiten
ahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗
Erste Beilage
scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Janunr 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) bezw. nach § 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗ Samml. S. 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis S nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. 6
Mit diesem Anleihescheine sind bis zum Schlusse des Jahres 19 .. halbjährige Zinsscheine ausgegeben; die ferneren werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Halle a. S. gegen Ablieferung der der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den In⸗ haber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ schehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Halle a. S., am
(. 8) Der Magistrat der Stadt Halle a. S. ingetragen Controlbuchblatt . . . Nr. ... Ausgefertigt Der Stadt⸗Hauptkassen⸗Controleur. Der Stadt⸗Hauptkassen⸗Rendant.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. . % Anleihe der Stadt Halle a. S., Abtheilung ... Ausgabe 189 .. Trocken⸗ zum Anleihescheine Stempel. Uberx . .. Mart. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die . . . te Reihe Zinsscheine für die zehn Jahre vom bi“ nebst Anweisung bei der Stadt⸗Hauptkasse der Stadt Halle a. S., sofern nicht rechzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins Widerspruch dagegen erhoben wird. G Halbl 11 Der Magistrat der Stadt Ha Ausgefertigt.
Anweisung Buchstabe .. Nr...
Anweisung
“
rovinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. 5⸗ Anleihe der Stadt Halle a. S., Abtheilung.. Ausgabe 189.. . Zinsschein Reihe .. . Nr.... zum Anleihescheine Buchstabe . . . Nr. ... “ Trocken⸗ Stempel. übger Mark
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ...... ab die Zinsen des vorbenannten Anleihe⸗ scheins für das Halbjahr vom.. ten. bis. . ten.. mit . .. Mark . Pf. bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Halle a. S.
obö
Der Magistrat der Stadt Halle a. S. 8 (Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗ hoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistrats⸗Mitgliedes unter den Anweisungen und Zinsscheinen können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung und jeder Zinsschein mit der eigen⸗ händigen Namensunterschrift eines Controlbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
. . ter Zinsschein. V .. ter Zinsschein.
Anweisung.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
6. Sitzung vom 22. November, 1 ½ Uhr. Der Sitzung wohnen bei der des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel.
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Auf⸗ hebung directer Staatssteuern in Verbindung mit der Denkschrift über die Steuerreform.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich möchte noch auf eine Frage, die in gestrigen Debatte zur Anregung gekommen ist, und die ich in der Er⸗ widerung auf die Aeußerungen des Herrn Abg. Herrfurth nur leicht⸗ hin berühren konnte, zurückkommen, nämlich auf die Frage: auf welche Klassen in der Bevölkerung wirkt diese Steuerreform ent⸗ lastend und auf welche Klassen höher belastend? In der gestrigen Debatte wurde diese Steuerreform in ihrer Gesammtwirkung als eine plutokratische bezeichnet, und ich glaube, es ist von Bedeutung, nicht bloß für die Berathung hier im Abgeordnetenhause, sondern auch für die öffentliche Meinung im Lande, wenn dieser Punkt gänzlich klar⸗ gestellt wird.
Meine Herren, ich werde dabei an Sie nicht appelliren als Statistiker und werde mit Zahlen Sie wenig behelligen; ich werde
iren an Ihre Kenntniß von den Zuständen im Lande und
Steuerkräftigen und
von der Lage der verschiedenen Klassen der Bevölkerung, von denen ich sprechen werde.
Fangen wir von unten an. Die nichtbesitzenden Klassen, die⸗ jenigen, die aus fundamentalen Steuerquellen nicht erwerben, sondern von ihrer Hände Arbeit⸗ oder von ihrer geistigen T. tigkeit leben, werden durch die Vermögenssteuer überhaupt nicht berührt. Sie bleiben in dieser Beziehung auch bei dem zweiten Schritt der Steuer⸗ reform völlig frei.
Wir haben nun weitergehend als ein anderer deutscher Staat alle Personen, welche nicht mehr als 900 ℳ Einkommen haben, in der Einkommensteuer völlig frei gelassen und wir haben mit sehr niedrigen Sätzen in der Einkommensteuer begonnen,
3000 ℳ allmählich aufsteigend bis zu 8500 ℳ Ich
schon bei einer anderen Gelegenheit nachgewiesen,
in der Einkommensteuer die gesammte Arbeiterschaft weit besser steht als nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen und daß die kleinen Besitzer sich ebenfalls besser stehen. Diejenigen, die nicht 6000 ℳ steuerpflichtigen Besitz haben, wobei die ganzen Mobilien, die doch wesentlich das Vermögen des kleinen Mannes ausmachen, gänzlich außer Rechnung bleiben, — sie werden von der Vermögenssteuer über⸗ haupt gar nicht getroffen.
Jetzt komme ich auf die Klasse der kleinen Handwerker. Das ist eine sehr bedeutende Klasse in allen unseren Städten und selbst auf dem Lande. Wir haben alle Handwerker, die unter 1500 ℳ Ertrag aus ihrem Gewerbe haben und zugleich nicht mehr als 3000 ℳ An⸗ lage⸗ und Betriebskapital, in der Gewerbesteuer völlig freigelassen. Das sind vielleicht — das ist schwer zu sagen, denn die Gewerbesteuer ist noch nicht veranlagt — nach unseren Probeveranlagungen in vielen Landestheilen, und in gewissen Städten vielleicht 70 % aller Gewerb⸗ treibenden. Nun, diese kleinen Handwerker haben zum größten Theil nicht 6000 ℳ steuerpflichtiges Vermögen. Ich berufe mich da auf diejenigen Männer hier im Hause, die das Land kennen, und nicht bloß aus dem Bureau und aus Zahlen gelernt haben. Diese kleinen Handwerker fallen auch nicht vielfach unter die Vermögenssteuer. Haben sie Vermögen — beispielsweise in ihrem Werkzeug — so lasten vielfach darauf erhebliche Schulden, und diese kleinen Handwerker werden daher größtentheils als solche auch nicht von der Vermögens⸗ steuer getroffen.
Ich komme auf die kleinen bäuerlichen Besitzungen. Ich behaupte: wir haben ganze Landestheile, wo namentlich eine starke Theilung des Grund und Bodens ststtgefunden hat, wo der kleine Bauer einige Morgen Land hat neben einem Häuschen. Ich bin der Ansicht, diese gesammten kleinen bäuerlichen Besitzungen werden im großen und ganzen von der Vermögenssteuer gar nicht getroffen werden; gewiß sind darunter einzelne in besonders günstigen Verhältnissen; aber im großen Ganzen werden sie überhaupt gar nicht getroffen. Denn wenn wirklich ihr Besitz mehr werth ist als 6000 ℳ, so haften regel⸗ mäßig so viel Schulden auf diesen Besitzungen, daß, wenn man die Schulden abzieht, die Besitzung den Reinwerth von 6000 ℳ nicht hat. Mir schweben da aus meiner eigenen Anschauung und Erfah⸗ rung so viel Fälle vor — statistisch kann man das augenblicklich nicht beweisen; es wird in verschiedenen Landestheilen verschieden sein — im großen Ganzen bin ich aber der Meinung, daß ich behaupten kann: die kleinen bäuerlichen Besitzungen werden durch die Vermögenssteuer gar nicht getroffen.
Die großen ländlichen Besitzungen und der Großgrundbesitz wird um so weniger getroffen, je mehr Schulden er hat. Ist das eine plutokratische Behandlung dieser Dinge? Finden Sie es nicht billig, daß der Grundbesitzer, der schwer überlastet ist mit Hypotheken, geringer in der Vermögenssteuer, wenn er wirklich mehr als 6000 ℳ Reinvermögen hat, herangezogen wird als derjenige Grundbesitzer, der gar keine oder nur sehr wenige Schulden hat? Wer wird hier ent⸗ lastet? Der weniger Steuerkräftige, und wer wird herangezogen? Der mehr Steuerkräftige. Ist das Plutokratie? 8
Meine Herren, aber ich gehe noch weiter. Wie wird denn nun gerade für diese kleinen Vermögen in den Gemeinden die Wirkung der Steuerreform sein? Da wird ja durch die Stärkung der Steuer⸗ kräfte der Gemeinden im Realbesitz eine Verminderung der Zuschläge zur Einkommensteuer, unter welcher ja in vielen Gemeinden die wenig Bemittelten auch zu leiden haben, unzweifelhaft eintreten. Wir haben in der Staatssteuer die gesammten Censiten, welche nicht mehr als 900 ℳ Einkommen haben, frei gelassen. Viele Communen haben dies nicht thun können, und mit Rücksicht auf die verschiedenartige Zusammensetzung der Gemeinden, wo viele Gemeinden ja kaum wesentliche andere Steuerquellen haben als die persönliche Leistung einer ärmeren Bevölkerung, die in der Gemeinde wohnt, haben wir nicht gewagt, in dem Communalsteuergesetz eine Vorschrift zu machen, welche den Gemeinden verbietet, auch solche Personen heranzuziehen, die in der Staatssteuer nicht veranlagt sind. Es werden also in Zukunft Zuschläge zur Einkommensteuer in einer sehr großen Anzahl Gemeinden auch von solchen Personen erhoben werden, welche nicht 900 ℳ Einkommen besitzen. Wenn diese Zuschläge sich vermindern durch stärkere Heran⸗ ziehung der Realobjecte, so muß das in der Gemeinde diesen kleinen Besitzern auch verhältnißmäßig zu gute kommen. Sie werden also durch die Vermögenssteuer nicht bloß nicht belastet, sondern sie werden zweifellos in der Communalsteuer entlastet. Ist das Plutokratie?
Wer bezahlt denn aber im wesentlichen die 35 Millionen, auf die es hier ankommt? Wir haben die Erfahrung gemacht, was 3 % sämmtlicher Einkommensteuerpflichtigen nach dem Ein⸗ kommensteuergesetz leisten, nämlich 28 Millionen von den Mehr⸗ einnahmen von vorläufig 45 Millionen. Dieselbe Erfahrung werden wir hier machen. Je größer die Vermögen sind, je weniger belastet sie sind mit Schulden, je stärker werden diese Vermögen herangezogen werden und sowohl in der Stadt wie auf dem Lande. Was bewirkt also diese Steuerreform? Genau dasselbe, was das erste Einkommen⸗ steuergesetz bewirkt hat, eine verhältnißmäßige Entlastung der weniger eine verhältnißmäßige stärkere Be⸗
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