Lauenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 9, Barz von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 3, Gleim vom Landw. Bezirk I Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Jäger⸗Bats. Nr. 11, Reiher vom Landw. Bezirk Burg, zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 3, v. Alvensleben vom Landw. Bezirk Göttingen, zum Sec. Lt. der Res. des Westfälischen Jäger⸗Bats. Nr. 7, Röltgen, Pr. Lt. von der Fuß⸗Artillerie 1. Aufgebots, Longard, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I Berlin, Bergmann, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Lingen, — zu Hauptleuten, Wagner, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Teltow, zum Pr. Lt.; die Vice⸗Feldwebel: Fresdorf vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, von Grabski vom Landw. Bezirk Samter, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschls. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 5, Nipkow vom Landw. Bezirk Stolp, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Langen vom Landw. Bezirk Neuß, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig⸗Holstein. Pion. Bats. Nr. 9, Starck vom Landw. Bezirk Mainz, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 15, Saigge, Pr. Lt. von der Landw. 1. Auf⸗ gebots der Eisenbahn⸗Brig., zum Hauptm., — befördert. 1
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 17. November. Treutler, Hauptm. von der Res. des 3. Garde⸗Regts. z. F., Schwarz, Pr. Lt. vom 2. Auf⸗ ebot des 3. Garde⸗Landw. Regts., beiden mit der Landw. Armee⸗Uni⸗ Iffland, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde⸗Landw. Regts., Doerstling, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 1. Garde⸗ Landw. Regts., v. Schweinitz, Hauptm. vom 1. Aufgebot des 3. Garde⸗Landw. Regts., diesem mit der Armee⸗Uniform, Anger, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 2. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Bender, Second⸗Lieutenant von der Reserve des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, Graf v. Hohenthal, Rittm. von der Res. des Leib⸗Garde⸗Hus. Regts., diesem mit seiner bisherigen Uni⸗ form, Haushahn, Pr. Lt. vom Garde⸗Landw. Train 2. Auf⸗ gebots, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Kanter, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Braunsberg, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Jacob, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bezirks, Schade, Pr. Lt. von der
avallerie 2. Aufgebots des Landwehr⸗ Bezirks Unklam, Richard, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, Loose, Rittm. von der Cav. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Krossen, mit seiner bisherigen Uniform, Damsch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II Berlin, — der Abschied bewilligt. Kunsdorff, Baumann, Wetzel, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Müller, Pr. Lt. von der Res. des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, Niemann, Pr. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Kaesebier, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Limburger I., Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bitterfeld, Falkson, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Weißenfels, Kupke, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rawitsch, mit seiner bisherigen Uniform, Tamm, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Striegau, Graf v. Pourtales Sec. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wohlau, Graf von Reichenbach, Rittm. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Oels, diesem mit der Uniform des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, Becker, Prem. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülheim a. Ruhr, Mika, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, mit seiner bisherigen Uniform, Kewenig, Pr. Lt. von der Cav. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks I Trier, v. Leesen, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rendsburg, Schulze, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Olden⸗ burg, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Frhr. v. d. Wenge Graf v. Lambsdorff, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, als Hauptmann, Hauswaldt I., Pr. Lt. von der Cavallerie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I Braunschweig, Dreves, Baldus, Pr. Lts. von der Infanterie 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Diez, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meiningen, Ehrhardt, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Cassel, Schroth, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hersfeld, Woldeck v. Arneburg, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, mit der Landw. Armee⸗ Uniform, v. Oechelhaeuser, Sec. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Graf von Andlaw, Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lörrach, v. Götzen, Seec. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
8 Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 25. Ok⸗ tober. Bauer, Heim, Jaeger, Jungfer, Dr. Kribben, Lauckhardt, Dr. Oster, Schütz, Setzer und Stohmann, Unter⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober⸗Apothekern be⸗ fördert. Ebel, Hartwich, Jordan, Dr. Skubich und Weih⸗ rich, Ober⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt.
2. November. Goldmann, Wirklicher Geheimer Kriegs⸗ rath und Militär⸗Itend. des IX. Armee⸗Corps, commandirt zum VIII. Armee⸗Corps, in die Militär⸗Intendantenstelle des VIII. Armee⸗ Corps, Boettcher, Zahlmstr. vom Füs. Bat. 4. Garde⸗Regts. z. F., auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand, — versetzt.
9. November. Sperling, Rendant beim Festungsgefängniß in Neisse, zum Festungsgefängniß in Köln, Grieshaber, Rendant beim Festungsgefängnis in Köln zum Festungsgefängniß in Neisse, — versetzt.
10. J“ Buchwald, Zahlmstr. vom Leib⸗Kür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, auf seinen Antrag zum 1. März 1893 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
11. November. Oestreich, Ober⸗Roßarzt vom Cür. Regt. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, zum Westfäl. Ulan. Regt. Nr. 5, Kaden, Roßarzt vom Bad. Train⸗Bat. Nr. 14, zum 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, Dieck, Roßarzt vom 2. Branden⸗ burg. Ulan. Regt. Nr. 11, zum Bad. Train⸗Bat. Nr. 14, — versetzt.
14. November. Schneider, Zahlmstr. vom Bad. Train⸗Bat. Nr. 14, auf seinen Antrag zum 1. Dezember d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Durch Verfügung der General⸗Inspection des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Corps und der Festungen. 31. Oktober. Handel, Festungs⸗Ober⸗Bauwart der Fortification Geestemünde, zur Fortification Ulm, Riegel, Festungs⸗Bauwart 1. Kl. der Fortification Köln, zur Fortification Geestemünde, Thur, Festungs⸗Bauwart 1. Kl. der Fortification Danzig, zur Fortification
emel, Stange, Festungs⸗Baumart 2. Kl. der Fortisication Pillau, zur Fortification Danzig, — versetzt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Ein⸗ fuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber den nicht meistbegünstigten Staaten, lautet:
Der Bundesrath wird ermächtigt, vom 1. Dezember 1892 ab die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zoll⸗ befreiungen und Zollermäßigungen auch solchen Staaten, welche einen vertragsmäßigen Anspruch hierauf nicht haben, gegen Einräumung angemessener Vortheile ganz oder theilweise bis längstens zum 1. April 1893 zuzugestehen. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Ver⸗ kündigung in Kraft.
Dem Gesetzentwurf ist folgende Begründung beigegeben:
Durch das Reichsgesetz vom 30. Januar 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 300 Nr. 1992) ist der Bundesrath ermächtigt worden, die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auch solchen Staaten, welche einen vertrags⸗ mäßigen Anspruch hiekauf nicht haben, gegen Einräumung ange⸗ messener Vortheile ganz oder theilweise bis längstens zum 1. Dezember 1892 zuzugestehen. Hierdurch ist es zunächst möglich gewesen, der deutschen Einfuhr in Spanien bis zum 30. Juni d. J. den Mitgenuß des umfangreichen, bis zu diesem Termine noch in Kraft gebliebenen früheren spanischen Conventionaltarifs (mit Ausschluß des Alkohols) zu sichern, indem auf Grund der gedachten Ermächtigung der spanischen Einfuhr nach Deutschland als Gegenleistung die Vortheile des am 1. Februar d. J. in Kraft getretenen deutschen Vertragstarifs (mit Ausschluß der ermäßigten Zölle für Wein) für die gleiche Zeitdauer gewährt wurden (Declaration zwischen dem Deutschen Reich und Spanien vom 29. Januar 1892, Central⸗Blatt für das Deutsche Reich, S. 81/82, und Bundesrathsbeschluß vom 30. Januar 1892, Reichs⸗Gesetzbl. S. 301 Nr. 1993). Die Versuche, vor Ablauf dieses Provisoriums zum Abschluß eines definitiven Handels⸗ und Zollvertrages mit Spanien zu gelangen, haben damals nicht zu dem erwünschten Erfolge geführt, dagegen hat die spanische Regierung wiederholt den Wunsch kundgegeben, wiederum freundliche und gute Handelsbeziehungen auf längere Dauer mit uns anzubahnen. Die gleiche Bereitwilligkeit gab auch zu jener Zeit die rumänische Regierung zu erkennen, als sie die Schwierigkeiten zu unserer Kenntniß Ira die ihr aus der Meistbegünstigung der deutschen Einfuhr in Rumänien gegenüber der der rumänischen Einfuhr, namentlich dem rumänischen Getreide in Deutschland seit dem 1. Februar d. J. zu theil ge⸗ wordenen differenziellen Zollbehandlung fort und fort erwüchsen. Unter diesen Umständen und da auch die deutsche Industrie auf die Fort⸗ dauer freundlicher Handelsbeziehungen zu beiden Ländern Werth legte, schien es zweckmäßig, der rumänischen Regierung bis zu einem ge⸗ wissen Grade entgegenzukommen und auch Spanien gegenüber auf die thunliche Vermeidung der mit einem vpertragslosen Zustande leicht verbundenen Uebelstände Bedacht zu nehmen. Es wurden deshalb mit Spanien durch den im Central⸗Blatt für das Deutsche Reich (S. 565 des laufenden Jahrganges) publizirten Notenaustausch vom 29./30. Juni d. J., und mit Rumänien durch die ebendaselbst (S. 566) publizirte Declaration vom 1. Juli d. J. provisorische Vereinbarungen getroffen und durch die Bundesrathsbeschlüsse vom 30 Juni 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 687 Nr. 2041) beziehungsweise vom 2. Juli 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 689 Nr. 2042) zur Ausführung gebracht, durch welche einerseits den spanischen Boden⸗ und Industrieerzeugnissen die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll⸗ ermäßigungen und den rumänischen Erzeugnissen die vertragsmäßig für die Nummern 9a, ba, b5, by, bs, c, da, e (Mais) und f (ge⸗ malzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden Zollsätze bis ein⸗ schließlich zum 30. November d. J. zugestanden wurden, während andererseits für den gleichen Zeitraum den deutschen Waaren bei der Einfuhr nach der spanischen Halbinsel und den anliegenden Inseln die Gleichstellung mit allen übrigen Ländern, und bei der Einfuhr nach den Inseln Cuba und Puerto Rico, sowie nach den Philippinen die Gleichstellung mit den übrigen europäischen Ländern und den deutschen Waaren bei der Einfuhr nach Rumänien die volle Meist⸗ begünstigung sowie die Nichterhöhung der Sätze des be⸗ stehenden rumänischen Zolltarifs gesichert worden ist. Gleich⸗ zeitig ist bei diesem Anlaß sowohl von der spanischen als von der rumänischen Regierung die Erklärung abgegeben beziehungsweise erneuert worden, daß sie zu Verhandlungen über den Abschluß eines definitiven neuen Handelsvertrages bereit seien. Der Aufnahme dieser Verhandlungen ist bisher volle Auf⸗ merksamkeit geschenkt worden. Die Erwartung jedoch, daß es möglich sein würde, die Verhandlungen mit beiden Staaten soweit zu fördern, daß noch vor Ablauf der bis zum 30. d. M. vereinbarten Provisorien eine definitive vertragsmäßige Regelung unserer Handelsbeziehungen mit beiden Staaten würde erfolgen können, hat sich nicht erfüllt. Außer den in der Sache selbst liegenden Schwierigkeiten haben ins⸗ besondere auch die in den genannten Ländern mit der Sommerszeit verbundenen Unterbrechungen in den Geschäften hemmend gewirkt, so⸗ daß es erst in der jüngsten Zeit möglich gewesen ist, die Verhandlungen in Gang zu bringen. Unter diesen Umständen scheint es zweckmäßig, die mit dem Eintritt eines gänzlich vertragslosen Zustandes möglicherweise ver⸗ bundenen Störungen thunlichst zu vermeiden, so lange auf ein befrie⸗ digendes Ergebniß der Verhandlungen über einen definitiven Vertrag gerechnet werden kann. Die Möglichkeit eines solchen befriedigenden Ergebnisses der Verhandlungen in Abrede zu stellen, liegt zur Zeit weder hinsichtlich Spaniens noch hinsichtlich Rumäniens ein genügender Anlaß vor. Es empfiehlt sich hiernach, um nöthigenfalls noch einige Zeit für ungestörte Verhandlungen mit den genannten Staaten zu ge⸗ winnen, die dem Bundesrath durch das Reichsgesetz vom 30. Januar d. J. ertheilte Ermächtigung zur Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll⸗ ermäßigungen anf nicht meistbegünstigte Staaten bis zum 1. April 1893 zu verlängern.
— Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung einer einheit⸗ lichen Zeitbestimmung, dessen Begründung in Nr. 124 des e 8 St.⸗A.“ vom 27. Mai d. J. mitgetheilt worden ist, autet:
Die gesetzliche Zeit in Deutschland ist die mittlere Sonnenzeit
fünfzehnten Längengrades östlich von Greenwich.
Dieses Gesetz tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem nach heh Absatz festgesetzten Zeitbestimmung der 1. April 893 beginnt.
Statistik und Volkswirthschaft.
—. Alters⸗ und Invaliditätsversicherung.
Wie die „Schlesische Zeitung“ meldet, hat gestern der Ausschuß⸗ der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗Anstalt für Schlesien be⸗ schlossen, in Abänderung eines vom Vorstande eingebrachten Antrages zur Beförderung des Baues von Arbeiterwohnungen an Gemeinden, milde Stiftungen, Unternehmer und Arbeitgeber, jährlich bis zu Millionen Mark auszuleihen. Die ausgeliehenen Summen sollen zu 3 % verzinst werden; ihre Tilgung hat regelmäßig und in längstens 50 Jahren zu erfolgen. Die Beleihungsgrenze ist auf 75 % des Platz⸗ und Bauwerths der Grundstücke festgesetzt. 8
Deutschlands Weinproduction 1880—91. t.
Die Weinproduction der Erde berechnet Dr. von Jurascheck in der kürzlich erschienenen 8. Lieferung der „Uebersichten der Weltwirth⸗ schaft“ im Durchschnitt für das Jahrfünft 1886 — 90 auf rund 127 800 000 hl; davon brachten Italien mit 31 364 000 hl, Spanien mit 29 875 000 hl und Frankreich mit 27 571 000 hl, zusammen reichlich zwei Drittel, nämlich 69,5 % hervor, während Deutschland mit 2 350 255 hl erst an zehnter Stelle erscheint. Zeichnet sich darnach der Weinbau der deutschen Staaten nicht gerade durch seine Ausdehnung aus, so ist dies um so mehr der Fall durch den hohen Werth seiner Weinsorten. Was in den besten Lagen am Rhein, an der Mosel, im unteren Neckarthal, auf den Vorhügeln des Schwarzwalds u. s. w. an Wein erzeugt wird, ist verhältnißmäßig eine geringe Menge; nur in Elsaß⸗Lothringen sind die Ernten quan⸗ titativ größer, dagegen sind die Weine des Reichslandes bekanntlich minder geschätzt als diejenigen von Rheinpreußen, Rheinhessen und der bayerischen Pfalz.
Nach den amtlichen Angaben nahm die im Deutschen Reich im Ertrag stehende Anbaufläche ziemlich anhaltend zu, während der Hektarertrag mit Ausnahme der ungünstigen Jahre (1880, 1882, 1886, 1889, 1891) stets hoch blieb, sodaß er im einzelnen wie im Durchschnitt den relativen Ertrag selbst der französischen Weingärten
bedeutend übertrifft. Der Hektarertrag stellte sich in Deutschland 1878 — 82 durchschnittlich auf 14,9, 1880—89 auf 20,.2, 1881 — 90 auf 22,2 hl, der absolute Ertrag belief sich in denselben Perioden auf durchschnittlich 1 768 260 bezw. 2 413 935 und 2 553 241 hl. Wie sich die betreffenden Verhältnisse in den einzelnen Jahren gestalteten,
lehrt folgende Uebersicht. Es betrug
der Ertrag überhaupt pro Hektar hl hl
523 560 4,50 2 673 515 22,50 1 596 854 1846 2 809 481 23,40 2 973 916 24,79
3 727 366 30,94 1 503 072 12,50 2 392 042 19,90
2 859 998 23,70 2 021 569 16,70
die im Ertrag stehende im Jahre Weinbergsfläche ha 1880 115 640 1881 118 609 1882 118 675 1883 120 037 1884 119 974 1885 120 485 1886 120 301 1887 120 210 1888 120 588 1889 120 935 1890 120 300 2 974 593 24,70 1891 119 294 748 462 6,30.
Wie sich der Weinbau auf die verschiedenen Gebiete des Reichs vertheilt, mag aus folgenden Angaben für die beiden letzten Berichts⸗ ahre ersehen werden. Es wurden ermittelt
im Ertrag stehende Gesammtbetrag Hektarertrag
Weinberge (ha) hl hl in 1890 1891 1890 1891 1890 1891 Elsaß⸗Lothringen. 30 625 30 625 772 684 292 261 25,2 9,5 Bayern 22 33 22 2 886680 818838 359 36 Baden 199 144 18 453 331 634 119 384 73 Württemberg 18 2392 17922 1 bo116 Preiten . .17 3.. I163 28 9592 Hee1106181 818 Sachsen 714 675 3 168 2 731 4,5 4. anderen Staaten. 268 253 1 194 137 44 05.
Die letzte Gruppe wird von Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha, Sachsen⸗Meiningen und Anhalt gebildet. Im Durchschnitt des Jahrzehnts 1881—90 stellte sich das Hektarerträgniß in Elsaß⸗ Lothringen auf 27,8, in Bayern auf 26,3, in Baden auf 15,8, in Württemberg auf 19,4, in Preußen auf 16,3, in Hessen auf 25,3, in Sachsen auf 7,3 und in den anderen Staaten auf 4,3, im ganzen Reiche aber auf 22,2 hl. In Preußen wird der Weinbau nur in 12 Regierungsbezirken betrieben, von welchen im Jahre 1890 die fünf bedeutendsten folgende Anbauflächen und Erträge aufwiesen:
Kobkens .. . .6671 bn SSZZ“ Wiee den 4 729 öX““ 5 384 Merseburh 648 7993
Von dem Eigenbau Deutschlands wird ein erheblicher Theil in alle Weltgegenden ausgeführt, eine noch viel größere Menge aber importirt. Die Einfuhr, insbesondere die minderwerthiger Weine hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Im Durchschnitt der Jahre 1881 — 85 bezw. 1886 — 90 wurden ausgeführt 180 000 bezw. 192 872 Doppel⸗Centner im Werthe von 18,0 bezw. 19,2 Millionen Mark, eingeführt 550 792 bezw. 658 798 Doppel⸗Centner im Werthe von je 38,6 Millionen Mark, sodaß die Mehreinfuhr 370 792 bezw. 465 926 Doppel⸗Centner im Werthe von 20,6 bezw. 19,4 Millionen Mark betrug.
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Zur Arbeiterbewegung. 1
Die Socialdemokraten Württembergs hielten am letzten Sonntag in Eßlingen eine Landesversammlung ab. Wie die „Frkf. Ztg.“ mittheilt, beschäftigte man sich hauptsächlich mit organi⸗ satorischen Fragen. Die Gründung eines socialdemokratischen Wochen⸗ blattes, ebenso die Herausgabe eines Kalenders wurden abgelehnt, eine Resolution zu Gunsten einer regeren Agitation unter den Arbei⸗ terinnen dagegen angenommen.
In Magdeburg fand am Sonntag eine öffentliche social⸗ demokratische Versammlung statt, für die der socialdemokratische Reichstagsabgeordnete von Vollmar den Vortrag übernommen hatte. Die Versammlung sollte ursprünglich in einem „Flora“ ge⸗ nannten Locale stattfinden, da aber der Wirth schließlich wegen der Feier des Todtenfestes seinen Saal zu einer focialdemokratischen Ver⸗ sammlung nicht hergeben wollte, wurde die Versammlung im „Choreum“ in Buckau abgehalten. In dieser Versammlung wurde darauf ein umfangreicher Boycott beschlossen, über den wir dem Bericht der „Mgdb. Ztg.“ Folgendes ent⸗ nehmen: Von der Localcommission wurde berichtet, welche Schritte sie in Bezug auf die Sperre des „Concerthauses“ von Fichtler, der ebenfalls seinen Saal nicht mehr hergebe, unternommen habe: bisher sei es aber noch nicht voll gelungen, dies Local ganz zu bovycottiren. Das Comité schlage deshalb vor, sämmtliche Lieferanten, wie Brauerei, Bäcker, Fleischer u. s. w., die für das Local liefern, eben⸗ falls zu boycottiren, diesen Boycott auch auf die „Flora“ und die Actienbrauerei Neustadt⸗Magdeburg auszudehnen und ferner sämmtlichen Kaufleuten und Händlern, die das Bier dieser Brauerei zum Wiederverkauf bringen, keine Waaren mehr abzunehmen und die Handwerker, die in diesen Localen verkehren, bei Bedarf nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Gegen den Antrag erhob sich keine Stimme, er wurde deshalb für einstimmig angenommen erklärt.
In Leipzig beschäftigte sich, wie die „Lpz. Ztg.“ mittheilt, eine Versammlung der Schuhmachergehilfen am Montag mit den Leipziger Lohnverhältnissen, die als ungenügend bezeichnet wurden. Der im Jahre 1888 infolge des Ausstandes auf 13 ℳ erhöhte Wochen⸗Durchschnittslohn soll bei den meisten Gehilfen jetzt wieder auf weniger als 10 ℳ gesunken sein. Die Versammlung beauftragte die Controlcommission, geeignete Schritte zur Aufbesserung der Löhne zu thun und zunächst statistische Erhebungen über die Lohn⸗ verhältnisse aufzunehmen.
Hier in Berlin erklärte sich eine Versammlung des Vereins deutscher Schuhmacher am Montag mit dem Verhalten der Ausständigen der Mauff'schen Schuhfabrik einverstanden, und versprach, die Ausständigen zu unterstützen. Es wurde mitgetheilt, daß 35 Personen, unter ihnen drei Ar⸗ beiterinnen, im Ausstande seien (vgl. Nr. 277 d. Bl.). — Ein wegen Lohnabzugs in der Luxuspapierfabrik von C. Hellriegel ausgebrochener Strike der Präger dauert fort; bisher hat, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, die Firma eine Unterhandlung mit der Strikecommission abgelehnt.
Kunst und Wissenschaft.
— Dem Hohenzollern⸗Museum ist, wie wir der „Voss. Z.“
entnehmen, eine werthvolle Bereicherung zu theil geworden — ein Profilbildniß der Prinzessin Luise von Mecklenburg⸗Strelitz, nachmaligen Königin Luise. Es ist eine von dem Maler Tielker ausgeführte Kreidezeichnung von sehr eleganten Linien, die Schatten mit der Estampe gewischt und einzelne Theile des Gesichts zart geröthet. Man merkt der Arbeit an, daß sie der Künstler un⸗ mittelbar nach der Natur ausgeführt hat, und daß er bemüht ge⸗ wesen ist, die Züge der Prinzessin so getreu wie möglich wieder⸗ zugeben. Unterhalb der Zeichnung sind von König Friedrich Wilhelm III. nachfolgende Worte eigenhändig in Tinte niedergeschrieben worden: „Zeichnung der Königin, von Tielker als Prinzessin von Meckl. St. Darmstadt 1793.“ Man hat also ein beglaubigtes Bildniß der Prinzessin und späteren Königin Luise aus einer Zeit vor sich, aus der uns ähnlich wohlgetroffene Bildnisse von ihr nicht erhalten sind. Tielker hat die Zeichnung vor der Verlobung des damaligen Kronprinzen mit der Prinzessin, als vor dem 24. April 1793 gefertigt. Ihren Platz hat diese neue un werthvolle Bereicherung in dem vordersten Luisenzimmer gefunde
Die Kupferstichsammlung des Hohenzollern⸗Museums enthält jetzt von der Königin Luise nicht weniger als 95 verschiedene Bildnisse.
— Der Senats⸗Präsident am Kammergericht, Geheime Ober⸗
Justiz⸗Rath Wilh. Henschke ist, wie die „N. A. Z.“ berichtet, estern von der juristischen Facultät der Berliner Universität zum hrendoctor ernannt worden.
— In der heute Abend 7 Uhr stattfindenden Sitzung der Mili⸗ tärischen Gesellschaft zu Berlin (Kriegs⸗Akademie, Dorotheen⸗ straße 58/59) wird Freiherr von Lüdinghausen⸗Wolff, Major vom Großen Generalstabe, commandirt beim Stabe der 5. Armee⸗ Inspection, über „Angriff und Vertheidigung in der Schlacht an der Hallue“ sprechen.
— Die Sonder⸗Ausstellung von Werken des Malers Felix Possart im Gurlitt'schen Salon wird am nächsten Sonnabend Abend geschlossen. 8
— Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Therese von Bayern hat, wie die M. „Allg. Ztg.“ berichtet, die Zusendung des Diploms der Ehrenmitgliedschaft der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften mit folgendem, an das Präsidium gerichteten Handschreiben beantwortet: „Geehrter Herr Präsident! Es drängt mich, meinen wärmsten Dank auszu⸗ sprechen für die große Ehre und Auszeichnung, welche mir durch die Ernennung zum Ehrenmitglied der Königlich baye⸗ rischen Akademie der Wissenschaften zutheil geworden ist. Zu⸗ gleich aber muß ich dem Gefühl der Beschämung Worte leihen, das mich ergreift, wenn ich bedenke, wie gering und mangelhaft die Leistungen sind, welche als die Veranlassung zu dieser Aus⸗ zeichnung genannt werden. Und nur allein das Bewußtsein, seit früher Jugend mein ganzes lebhaftes Interesse den Wissenschaften geweiht zu haben, giebt mir Muth, die seltene Ehrung mit freudiger Dankbarkeit zu begrüßen. Selbstverständlich wird wie bisher, so auch fernerhin meine volle Theilnahme den Bestrebungen namentlich der hiesigen wissenschaftlichen Kreise, sowie der Ergänzung der hiesigen naturwissenschaftlichen Staatssammlungen gehören, welch letztere mir selbst eine reiche, dankbar anerkannte Hilfsquelle zu meinen Arbeiten bieten. Empfangen Sie, Herr Präsident, bei diesem Anlaß die Versicherung meiner besonderen Werthschätzung und Hochachtung, womit ich verbleibe Therese, Prinzessin von Bayern.“ 8
— Die Geburtsstadt von Carl Friedrich Gauß, Braunschweig, besitzt seit 1877 ein von Gelehrten der ganzen Erde gestiftetes An⸗ denken an ihn, aber Göttingen, wo er, wie Wilhelm Weber. den bei weitem größten Theil seiner Wirksamkeit entfaltet hat, entbehrt bisher eines solchen. Es hat sich infolge dessen dort ein Ausschuß gebildet, der der Pflicht der Dankbarkeit gegen beide um die Wissen⸗ schaft so hochverdienten Männer durch Errichtung eines Denkmals für Gauß und Weber in Göttingen nachkommen will. Nachdem der erlauchte Rector der Göttinger Hochschule, Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, das Protectorat des Werkes übernommen hat, wendet sich der Ausschuß mit einem von ersten Vertretern der eracten Wissen⸗ schaften wie der Technik unterzeichneten Aufruf an die Oeffentlichkeit. Der Aufruf gedenkt der gewichtigen Einzelverdienste der beiden Ge lehrten auf den verschiedensteng( Gebieten und betont dann besonders auch die Errungenschaften, welche wir der gemeinsamen Arbeit der großen Forscher verdanken. Er erinnert an die folgenreichen Untersuchungen⸗- über die Gesetze des Erdmagnetismus, aus denen gewissermaßen eine neue Disciplin der Physik erwachsen ist, an die Versuche, die Erscheinungen der Elektrostatik, Elektrodynamik und Induction durch ein einziges Gesetz zu umfassen, die eine wichtige Epoche der wissenschaftlichen Entwickelung bezeichnen, endlich an die populärste Frucht ihres Zusammenwirkens: die Errichtung des ersten zum Verkehr in die Ferne wirklich geeigneten Telegraphen. Am Schluß wird die Hoffnung ausgesprochen, daß in nicht zu langer Zeit ein Monument erstehen werde, würdig der Bedeutung der großen Forscher, deren Andenken zu feiern seine Bestimmung ist. Beiträge werden bis zum 1. April 1893 an das Bankgeschäft von Siegfried Benfey in Göttingen erbeten.
Literatur.
Volkswirthschaf 1
Die deutschen Handels⸗ und Schiffahrtsverträge. Von dem in R. von Decker's Verlag in Berlin erschienenen Werke von Dr. Heinrich von Poschinger, Geheimem Regierungs⸗Rath im Reichsamt des Innern: „Die wirthschaftlichen Verträge Deutschlands“ ist soeben der II. Band: Die deutschen Handels⸗ und Schiffahrtsverträge ausgegeben worden. Der Verfasser giebt zunächst in der Einleitung eine Darstellung der deutschen Handelspolitik der letzten zehn Jahre und theilt so⸗ dann die zur Zeit geltenden Handels⸗ und Schiffahrts⸗ verträge nach der alphabetischen Ordnung der Staaten, mit welchen sie deutscherseits abgeschlossen worden sind, mit. Einzelne handelspolitische Materien sind in Verträgen geregelt, welche Deutsch⸗ land gleichzeitig mit mehreren Staaten abgeschlossen hat. Diese internationalen Verträge reihen sich an jene mit den einzelnen fremden Staaten an und sind unter sich in chronologischer Ordnung aufgeführt. Im Anhang sind auch die handelspolitischen Abkommen Deutschlands mit Frankreich, Großbritannien und Portugal erwähnt, welche sich auf die deutschen Schutzgebiete beziehen. Das Werk giebt also ein vollständiges Bild unserer gesammten internationalen Verkehrsbeziehungen. Das Buch dient in hervorragender Weise auch praktischen Zwecken. Bei dem großen Interesse, welches alle Kreise des Handels wie der Industrie allen handelspolitischen Abmachungen entgegenzubringen gewohnt sind, wurde schon seit langer Zeit ein 11 vermißt, welches wie das in Rede stehende in hervor⸗ ragender Weise geeignet ist, rasch und correct über alle den inter⸗ nationalen Handel Deutschlands regelnde Fragen Aufschluß zu geben. Für Schiffsrheder, Exporteure, Großhandlungen, Spediteure, Handels⸗ kammern u. s. w. ist in dem von Poschinger'schen Werke ein werth⸗ volles Material gesammelt. Den III. (Schluß) Band des Werks bilden die Verträge über geistiges Eigenthum, Markenschutz ꝛc. 3
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ernte. “ 8
Wie aus dem Regierungsbezirk Stade geschrieben wird, sind Raps, Roggen und Kartoffeln in quantitativer und qualitativer Beziehung sehr befriedigend ausgefallen. Weizen, Bohnen und namentlich Hafer haben in Bezug auf die Menge nicht durchgängig vollen Ertrag gegeben, sind aber in guter Qualität geerntet. Ungleich⸗ mäßig sind die Heuerträge in den verschiedenen Theilen des Bezirks, auf niedrigen und feuchteren Wiesen reichlicher als auf den höher und trockener gelegenen. Auch die Herbstbestellung ist bei günstiger Witte⸗ rungslage gut vorgeschritten und die junge Saat in gleichmäßig ge schlossenem Bestand aufgegangen.
“
Von der Wesermarsch. — Durch neuerdings eingeleitete Verhandlungen mit Bremen ist die Sicherung der rechtsseitigen Wesermarsch gegen nachtheilige Folgen der Wesercorrection zu einem günstigen Abschluß gelangt. Dies Er⸗ gebniß ist von allen Betheiligten mit aufrichtiger Befriedigung begrüßt worden. Indem durch die Kanalisirung des rechten Weserarms, verbunden mit der zu erwartenden Senkung des Elbespiegels, die Abwässerungs⸗ verhältnisse der Marsch eine feste und sichere Grundlage gewonnen haben, ist das wichtigste Landescultur⸗Interesse dieser ganzen Gegend in bester und nachhaltigster Weise gewahrt worden.
Fshzucht. “ S’ Regierungsbezi Stade stehen, wie von dort geschrieben wird, Schweine, sowohl fette wie magere, gut im Preise. Da genü⸗ gende Futtervorräthe vorhanden sind, ist die Nachfrage nach jungen und Magerschweinen groß.
qqEPPPIIö 1 b Das Fischgeschäft in Bremerhaven hat in letzter Zeit erheblich
an Bedeutung gewonnen. 11 Dampfer bringen ihren Fang daselbst
Böhmen
Waadt
regelmäßig an den Markt (gegen 29 in Geestemünde). Von den Segelfahrzeugen, welche meist feinere Fische anbringen, hat sich ein 88e. Theil nach Bremerhaven gewendet, weil sie daselbst ruhig liegen können, während sie in der Geeste wegen des zu beschränkten Raumes öfters ihre Liegeplätze bezw. Löschplätze wechseln müssen, um anderen Fahrzeugen Platz zu machen. Die Folge ist, daß die Geeste⸗ münder Händler zeitweilig die Bremerhavener Auctionen aufsuchen
müssen, um ihren Bedarf an feineren Fischen zu decken. “
Ernte in Dänemark. 8 Der Ausdrusch der Sommerernte hat in Dänemark die Er⸗ wartungen auf über eine Mittelernte bei sämmtlichen Getreide⸗ arten vollauf bestätigt. Ebenso hat die für die dänische Viehwirth⸗ schaft so wichtige Sommergrasung und die Ernte an Wiesenheu und Kleeheu einen Ertrag über Mittel geliefert. Die Kartoffeln sind wohlentwickelt, haben nicht viel von Krankheiten gelitten und ihr Ergebniß ist ein reichliches. Dagegen läßt die Zucker⸗ und Futter⸗
rübenernte, soviel bisher übersehen werden kann, zu wünschen übrig. Zur Ausfuhr werden von der diesjährigen Ernte etwa 25 bis 28 Millionen Kilogramm Gerste und etwa 4 Millionen Kilogramm Kartoffeln verbleiben. Der durch Import zu deckende Fehlbedarf wird
voraussichtlich betragen: für Weizen ca. 75 Millionen Kilogramm, „ Roggen „ 95 . 8
8 “ Hafer 8 25 2 8 8 Die Wintersaaten haben sich bei der milden und trockenen Witterung der letzten Wochen kräftig entwickelt und stehen überall, wo sie früh⸗ zeitig gesät sind, sehr gut und gut, wo die Aussaat später erfolgt ist.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Pest, 22. November. In den letzten 24 Stunden sind hier sechs Personen an Cholera erkrankt und eine gestorben.
Amsterdam, 22. November. Heute ist hier eine Person an Cholera gestorben.
Belgrad, 22. November. Seit dem 16. d. M. ist hier kein Cholerafall mehr vorgekommen. Nachträglich ist an der Leiche eines Arbeiters, der bei den Regulikungsarbeiten am Eisernen Thor be⸗ schäftigt war, Cholera festgestellt worden. Vier andere Arbeiter sind unter choleraverdächtigen Anzeichen erkrankt, befinden sich jedoch auf dem Wege der Besserung. v“ 1
116““ Schweiz.
Der Bundesrath hat in theilweiser Abänderung seines Beschlusses vom 27. September 1892, betreffend die Ein⸗ und Durchfuhr von aus Rußland, Deutschland, Belgien, Frankreich und den Niederlanden stammenden alten Hadern, alten Kleidern, gebrauchtem Bettzeug und gebrauchter Leib⸗ und Bettwäsche (Ziff. 1 Litt. b), beschlossen: 1) Die Ein⸗ und Durchfuhr von persönlichen Effecten und von Umzugsgegenständen aus Deutschland, Frankreich und Belgien ist vom 21. November 1892 an ohne weiteres wieder gestattet. 2) Im übrigen bleibt der Beschluß vom 27. Sep⸗ tember einstweilen in Kraft; ebenso derjenige vom 11. Ok⸗ tober 1892, betreffend die Ein⸗ und Durchfuhr von aus Oesterreich⸗ Ungarn stammenden Hadern, alten Kleidern ꝛc. Ferner hat der Bundesrath in Abänderung und theilweiser Aufhebung seiner Be⸗ schlüsse vom 30. August und 2. September beschlossen: Die Voll⸗ ziehung des zweiten Theils der Verordnung vom 15. August 1892, betreffend die Maßregeln zum Schutze gegen die Cholera, soweit sie die Verkehrsanstalten betreffen, mit Ausnahme von Art. 15, wird vom 21. November 1892 an sistirt.
8 8
Der internationale Gesundheitsrath in Konstantinopel hat fol⸗ gende Quarantänevorschriften erlassen:
1) Die gegen Herkünfte von New⸗York (Vereinigte Staaten von Amerika) angeordnete Quarantäne, welche auf 5 Tage herab⸗ gesetzt wurde (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 272 vom 16. November 1892), ist aufgehoben und für Schiffe, welche seit dem 27./8. November I. J. abgefahren sind, durch eine strenge ärztliche Untersuchung ersetzt.
2) Die gegen Herkünfte mit Passagieren von der montenegri⸗ nischen Küste angeordnete fünftägige Quarantäne (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 256 vom 28. Oktober 1892) wird für Schiffe, welche seit dem 27./8. November Il. J. abgefahren sind, auf drei Tage ermäßigt. Schiffe der gleichen Herkunft, welche keine Passagiere an Bord haben, werden einer strengen ärztlichen Untersuchung unterworfen.
3) Die gegen Herkünfte mit Passagieren aus Mittelmeer⸗ häfen Egyptens angeordaete fünftägige Quarantäne (verht „R.⸗A.“ Nr. 239 vom 10. Oktober 1892) wird für Schiffe, welche seit dem 27./8. November l. J. abgefahren sind, auf drei Tage herabgesetzt.
Schiffe der gleichen Herkunft, welche keine Passagiere an Bord haben, werden einer strengen ärztlichen Untersuchung unterworfen.
Dänemark. 1
Durch Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz⸗ Ministeriums vom 7. November 1892 sind die gesetzlichen Bestim⸗ mungen über gesundheitspolizeiliche Untersuchung gegen alle Schiffe in Kraft gesetzt worden, die aus französischen Häfen des Mittel⸗ meeres nach den Faerör kommen.
Eine Bekanntmachung von demselben Tage hat ferner die gedachten Bestimmungen auch gegen alle aus französischen Häfen des Mittelmeeres nach Island kommenden Schiffe in Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die Einfuhr von gebrauchter Leibwäsche, gebrauchten Kleidungsstücken und gebrauchtem Bettzeug — soweit diese Gegenstände nicht zum Reisegut von Schiffspassagieren gehören, — ferner von Lumpen, gebrauchter Watte, Kratzwolle, Papierabfällen, Haar, Häuten und Obst aus den genannten Häfen nach Island verboten worden. Für die als Reisegut von Passagieren, eingehende gebrauchte Leib⸗ wäsche, Kleidungsstücke und Bettzeuge hat eine Reinigung unter öffentlicher Controle stattzufinden. —
“
„Auch in der Woche vom 6. bis 12. November blieb der Gesund⸗ heitsstand in Berlin im allgemeinen ein günstiger und die Sterb⸗ lichkeit eine niedrige; von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 16,4. Unter den Todesursachen kamen acute Entzün⸗ dungen der Athmungsorgane etwas weniger zum Vörschein, doch führten sie in gegen die Vorwoche gesteigerter Zahl zum Tode. Dagegen traten acute Darmkrankheiten in beschränkter Zahl zu Tage und endeten auch in mäßiger Zahl tödtlich. Die Betheiligung des an der Sterblichkeit war eine geringe; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 43 Säuglinge. Das Vorkommen der Infectionskrankheiten war meist ein der Vor⸗ woche ähnliches. Erkrankungen an Unterleibstyphus blieben selten: auch Masern zeigten sich in beschränkter Zahl. Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie famen etwas seltener zur Anzeige und zwar die ersteren aus dem Wedding, die leétzteren aus dem Stralauer Viertel und dem Wedding am zahlreichsten. Erkrankungen an Kindbett⸗ fieber wurden 5 bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zell⸗ gewebes der Haut wurden etwas seltener zur ärztlichen Behandlung gebracht. Seltener zeigten sich auch Erkrankungen an Keuchhusten, die überwiegend einen milden Verlauf nahmen. Seltener als in der Vorwoche gelangten acute Erlenkrheumatismen zur ärztlichen Behand⸗ lung, während rheumatische Beschwerden der Muskeln etwas zahl⸗ reicher beobachtet wurden.
Nachrichten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.
Oesterreich.
7. Oktober.
14. Oktober. 21. Oktober. .Ok Zahl der verseuchten
Orte: Höfe: 111““
Maul⸗ und Klauenseuche Lungenseuche . “ Maul⸗ und Klauenseuche Lungenseuche. Eeeee“; Maul⸗ und Klauenseuche Lungenseuche . . . .. Salzburg .. 1
Maul⸗ und Kkauenseuche
Mähren.
Schlesien Galizien Bukowina.
28 1 42 149
1“ 0 Maul⸗ und Klauenseuche 28 398 201 15 98 216
1072 159
0
3
Ungarn.
15. September. 22. September.
58 — 29. S
eptember.
6. Oktober. 13. Oktober.
Zahl der verseuchten
fe: Kom.: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe
Maul⸗ und Klauenseuche 11 ETI1““ Lungenseuche 1 1 11
Schweiz. Maul⸗ und Klauenseuche. 16.— 30. September. 1.— 15. Oktober. Zahl der verseuchten und verdächtigen Kantone: Orte: Ställe: Weiden: Orte: Ställe: Weiden: Basel⸗Stadt. 7 2 — Appenzell a. Rh. Appenzell i. Rh. St. Gallen Graubünden. 3 geeen 1
̊ b S-
M UngneS
Belgien. Nonat September.
Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Ställe: Lungenseuche ... ö L11p Maulseuche
Verkehrs⸗Anstalten.
Die seit einigen Jahren bei einer Reihe von Post⸗ und Telegraphenanstalten des platten Landes eingerichteten sogenannten Unfall⸗Meldestellen, welche dazu bestimmt sind, bei eintretenden unvorhergesehenen Gefahren für Gut und Leben der Landbewohner schleunigste Hilfe bei Tag und Nacht aus Nachbarorten durch den Telegraphen herbeizurufen, haben eine immer größere Aus⸗ breitung gewonnen. 8
Die Zahl der Orte mit Unfall⸗Meldedienst, welche Ende 1887 erst 514 betrug, war Ende 1891 bereits auf 2834 gestiegen und be⸗ läuft sich zur Zeit auf 4500. Dieses bedeutende Anwachsen weist darauf hin, wie durch die Einrichtung des Unfall⸗Meldedienstes einem wirklichen Bedürfniß abgeholfen worden ist. In den mannigfachsten Nothlagen, bei Erkrankungen, bei Feuers⸗ und Wassergefahr, bei Diebstählen u. s. w. hat schnelle Hilfe durch den Telegraphen herbei⸗ gerufen werden können, die andernfalls vielleicht zu spät gekommen sein würde.
Es ist deshalb zu wünschen, daß die für die Landbewohner so segensreich wirkenden Unfall⸗Meldestellen, deren Einrichtung auf Antrag der Ortsgemeinden von der Postverwaltung erfolgt, in möglichst zahl⸗ reichen Orten des platten Landes ins Leben gerufen werden ¹
48 398 18 106 670 21 191 1209 20 214 1129 90 207 13 92 204 13 101 243 13 105 255
In den Einfuhrbeschränkungen nach Dänemark sind neuerdings weitere Erleichterungen eingetreten. Infolgedessen sind jetzt nur noch Lumpen, gebrauchte Leinwand, gebrauchte Kleidungsstücke und ge⸗ brauchtes Bettzeug von der Einfuhr mit der Post in Dänemark ausgeschlossen.
Auf den Linien der Großen Berliner Pferde⸗Eisen⸗ bahn⸗Actien⸗Gesellschaft sind im Monat Oktober 1892 11 459 842 Personen befördert und dafür 1 293 619,80 ℳ oder durch⸗ schnittlich auf den Tag 41 729,67 ℳ eingenommen worden. Die Einnahme im Monat Oktober 1891 betrug 1 289 949,08 ℳ oder durchschnittlich auf den Tag 41 611,26 ℳ
Bremen, 22. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Elbe“ ist am 19. November Morgens von New⸗York via Southampton nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer „Berlin“, vom La Plata kommend, ist am 20. No⸗ vember Abends auf der Weser angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Sachsen“ hat am 21. November Vormittags die Reise von Singapore nach Colombo fortgesetzt. Der Reichs⸗ Postdampfer „Bayern“, nach Ost⸗Asien bestimmt, ist am 20. November Morgens in Genua angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Stettin“ ist am 20. November Vormittags in Triest angekommen. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm II.“ hat am 22. November Vormittags die Reise von Gibraltar nach Genua fortgesetzt. Der Schnelldampfer „Aller“, von New⸗York kommend, ist am 21. November Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Postdampfer „Frankfurt“, am 10. Ok⸗ tober von Bremen abgegangen, ist am 14. November in Monte⸗ video angekommen. Der Postdampfer „Hannover“ ist am 19. No⸗ vember von Buenos⸗Aires nach Europa in See gegangen. 3
— 23. November. (W. T. B.) Der Räüichs⸗Postdampfer „Bayern“ hat am 21. November Nachmittags die Reise von Genua nach Port Said fortgesetzt Der Postdampfer „Weser“⸗, nach dem La Plata bestimmt, ” am 22. November Nachmittags in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer „Saale“, am 12. November von Bremen abgegangen, ist am 22. November Mor⸗ ens in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Ohio“, nach Brasilien bestimmt, ist am 22. November in Lissabon an⸗ gekommen. “ “