1892 / 278 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Rostock, den 20. Oktober 1892.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Lustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ e

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwä 9. Bank⸗Ausweise. . 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ten.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

Keine.

ufgebote, Zustellungen und dergl.

888

49005] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 69 Nr. 3038 auf den Namen des Kaufmanns Oskar Bruck hier einge⸗ tragene, in der Adolphstraße Nr. nach dem Kataster

kr. 25 belegene Grundstück am 11. Februar

893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 2 a 97 qm mit 3600 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kesten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Februar 1893, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 12. November 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76. [48999] Verkäufe.

Zum öffentlich meistbietenden Verkauf des zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten, an der Glambecker⸗Nebenstraße sub Nr. 1 B. hier⸗ selbst belegenen, dem Restaurateur Wolf allhier ge⸗ hörigen Wohnhauses c. p., wird der Verkaufstermin auf Dienstag, den 31. Januar 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, und der Ueberbotstermin auf Dienstag, den 21. Februar 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, angesetzt.

Zur Anmeldung aller dinglichen, gesetzlich von der Meldungspflicht nicht ausgenommenen Ansprüche an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörigen Gegenstände, sowie zur Vor⸗ legung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, auch zur etwaigen Prioritätsaus⸗ führung steht Termin auf Dienstag, den 31. Ja⸗ nuar 1893, Vormittags 9 Uhr, an, zu welchem die betheiligten Gläubiger unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses hiemit geladen werden. Dieser letztere Termin ist zugleich für die endliche Re⸗ gulirung der gerichtsseitig zu entwerfenden Verkaufs⸗ bedingungen, welche vom 16. Januar 1893 in der hiesigen Gerichtsschreiberei II. zur Einsicht der Be⸗ theiligten ausliegen werden, bestimmt, und ist dem Schuldner, dem Segquester Kaufmann L. Frentz hier und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern freigelassen, in demselben zu erscheinen, sowie innerhalb einer Frist von einer Woche vor diesem Termin Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen. Die Besichtigung des Grundstücks ist Kaufliebhabern nach zuvoriger Meldung bei dem Sequester Kaufmann L. Frentz hier gestattet.

Neustrelitz, den 12. November 1892.

Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung II.

C. Schumann. Beglaubigt: (L. S.) L. Barteld, Amtsgerichts⸗Actuar [490077

Zur Zwangsversteigerung der bisher dem Maurer Bernau gehörigen Häuslerei Nr. 12 in Neu⸗Lüblow finden Verkaufstermine am 8. Februar und S. März 1893, 11 Uhr, statt. Mit dem ersten Verkaufstermin ist ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an die Immobiliarmasse u. s. w. verbunden, zu welchem die Betheiligten hierdurch ge⸗ laden werden.

Neustadt i. Mecklbg., den 19. November 1892.

Großherzogliches Amtsgericht.

[42637 Aufgebot.

Der Korbmacher Carl Lau zu Krackow hat das Aufgebot einer von Termino Antonii 1881 datirten, für den Schankwirth Hr. Rehberg und den Schul⸗ diener Paetow zu Rostock als Vormünder des Carl Lau ausgestellten Schuldverschreibung der Stadt Rostock über eine Anleihe von 450 beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 3. Juni 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Großherzogliches Amtsgericht. Civil⸗Abtheilung B

Aufgebot.

Auf Antrag der Freifrau Ida von Patow, geb. von Günderrode, des weiland Staats⸗Ministers a. D. Erasmus Robert Freiherrn von Patow Wittwe, wohnhaft in Zinnitz, vertreten durch, den Rechts⸗

Inhaber der von der Deutschen Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck am 9. März 1866 auf das Leben des Gustav Friedrich Wilhelm Thiede, Guts⸗ pächter, wohnhaft in Groß⸗Mehsow, ausgestellten, auf Inhaber lautenden Police Nr. 37 510 über 4000 Thlr. Ct., welche abhanden gekommen ist, auf⸗ efordert, seine Rechte und Ansprüche auf dieselbe spätestens in dem auf Freitag, den 16. Juni 1893, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Auf⸗ gebotstermin bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, auch die Police vorzulegen, widrigenfalls die⸗ selbe für kraftlos erklärt werden soll.

Lübeck, den 19. November 1892.

Das Amtsgericht. Abtheilung I. 8

8

[35546] Aufgebot.

Auf den Antrag der Berechtigten werden die nach⸗ bezeichneten, angeblich verloren gegangenen, von der Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungs⸗ gesellschaft „Iduna“ zu Halle a. S. ausgestellten Urkunden aufgeboten:

1) auf den Antrag des Friedrich August Prisky

und dessen Tochter Helene Prisky zu Neu⸗ schönefeld bei Leipzig der Versicherungsschein Nr. 46 076, datirt Halle a. S., den 11. August 1862, Inhalts dessen die Erblasserin der An⸗ tragsteller, damals unverehelichte Schindler zu Breslau ihr Leben von 150 versichert hat; auf Antrag des Gastwirths Oskar Seifert zu Breslau der Depositalschein Nr. 20 682, datirt Halle a. S., den 19. November 1889, Inhalts dessen der Antragsteller die auf das Leben seines Sohnes Rudolph Arthur Seifert

zu Heide Gersdorf über 300 Versicherungs⸗ summe nach Tab. VI. ausgefertigte Police Nr. 91 649 d. d. Halle a. S., den 16. Juli 1868 für ein ihm laut Schuldscheins vom 15. November 1889 gewährtes Darlehn von 70 der Gesellschaft verpfändet hat; auf den Antrag des Schuhmachers Wosjciack Zaborowski zu Chojnica bei Zlotnick in Posen und der Marie Poliewacz, geb. Zaborowski, daselbst, der Depositalschein Nr. 8896, datirt Halle a. S., den 19. Juni 1879, Inhalts dessen Zaborowski für ein Darlehn von 65 den Versicherungsschein Nr. 89 935 vom 6. April 1868 über 450 Ver⸗ sicherungssumme als Unterpfand gegeben hat; auf Antrag der Frau Louise Auguste Pönicke, geb. Werner, zu Schkeuditz, der Deposital⸗ chein Nr. 2788, datirt Halle a. S., den 14. April 1870, Inhalts dessen die Pönicke den Versicherungsschein der Iduna Nr. 33 779 vom 4. Juli 1861 über 500 Rthlr. = 1500 Versicherungssumme für ein Dar⸗ lehn von 90 verpfändet hat; auf Antrag des Partikuliers Michael Hoff⸗ mann zu Neisse, die Versicherungsscheine der Iduna Nr. 5114, datirt Halle a. S., den 29. Oktober 1857, und Nr. 9675, datirt

Emilie in Höhe

Halle a. S., den 23. Juli 1859, Inhalts deren die Erblasserin des Antragstellers Caroline W“ geborene Keller, zu Neisse ihr eben in Höhe von 50 Thalern beziehungsweise 500 Thalern versichert hat. Die Inhaber der vorgenannten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. April 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte an Gerichtsstelle kleine Steinstraße Nr. 8, Zimmer Nr. 31, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird. Halle a. S., den 15. September 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[45803] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher

der städtischen Sparkasse zu Strasburg i. U. bean⸗

tragt:

81 1351 vom 28. Januar 1873 über 1971

2) Nr. 375 vom 1. Juli 1886 über 1668

34 ₰, beide ausgefertigt für den Bürgerverein zu Strasburg i. U.,

3) Nr. 1694 vom 14. Oktober 1875

95 ₰,

4) Nr. 491 vom 11. Mai 1885 über 697 74 ₰, beide ausgefertigt für die Schweine⸗Ver⸗ sicherungs Kasse zu Strasburg i. U.

Antragsteller sind die Vorstände der beiden vor⸗

genannten Vereine.

„Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert,

spätestens in dem auf den 16. Mai 1893, Vor⸗

mittags 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die

Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Strasburg i. U., den 27. Oktober 1892.

Das Königliche Amtsgericht.

über 1628

Der Tischler Johann Kittelmann aus Kratzeburg hat angegeben und glaubhaft gemacht, daß ihm in der Nacht vom 4. auf den 5. November 1892 ein auf seinen Namen lautender Hypothekenschein über eine Fol. 5 des Hypothekenbuchs über das Frei⸗ schulzengut zu Kratzeburg eingetragene Forderung von 1500 gestohlen worden sei und das Auf⸗ gebotsverfahren beantragt.

Es wird daher der Inhaber des erwähnten Hypo⸗ thekenscheins in Beihalt der §§ 823, 824, 827, 839, 840, 841, 842 und 849 der Civilprozeßordnung sowie des § 41 Nr. 2 der Domanialhypothekenord⸗ nung für Mecklenburg⸗Strelitz vom 24. Dezember 1872 hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 26. Januar 1893, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden und den Hypothekenschein vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mirow, den 15. November 1892..

Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Müller.

anwalt Dr. Fehling in Lübeck, wird der unbekannte

[49008]

Auf den Antrag

1) des minderjahrigen Heinrich Winkler, vertreten durch seine Vormünderin, die separirte Schmiede⸗ meister Anna Kunze, geb. Janarsch, zu Schweidnitz, wird dessen am 15. August 1854 zu Fraustadt als Sohn des Bürgers und Tuchfabrikanten Friedrich Wilhelm Winkler und dessen Ehefrau Charlotte Winkler, geb. Rothe, geborener Vater, der Tischler und Gastwirth Gustav Adolf Winkler, welcher sich bis zum 1. Juli 1881 in Langseiffersdorf aufgehalten und sodann verschollen ist,

2) der verehelichten Hausbesitzer Marie Dittrich, geb. Lischke, zu Neubielau wird deren am 8. Februar 1803 zu Karzen als ehelicher Sohn des Bauers Gottlieb Dittrich und dessen Ehefrau Anna Rosina, geb. Bucksch, geborener Ehemann, der Hausbesitzer Johann Gottlieb Dittrich aus Langenbielau, welcher seit circa 7 Jahren verschollen ist,

aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 22. November 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird.

Reichenbach u. E., den 15. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

[49013] Beschluß.

Auf Antrag der Arbeiterfrau Viktoria Wlodarz zu Baranow wird deren Ehemann, der Arbeiter Va⸗ lentin Wlodarz aus Piekarzew, der seinem Leben und Aufenthalte nach seit längerer Zeit unbekannt ist, hierdurch aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 7. November 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird.

Pleschen, den 6. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

[49000] Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe Marianna Nowicka, geb. Janiak, in Rogéwko und des Schornsteinfeger⸗ meisters Carl Schweitzer in Tremessen werden:

1) der Arbeiter Valentin Nowicki aus Rogéwko, geboren am 9. Februar 1861 zu Ryszewo, der Schornsteinfegergeselle, spätere Cigarren⸗ sabrikant August Louis Schweitzer aus Tremessen, geboren am 14. November 1834

zu Schwersenz,

von denen Nowicki seit 13 Jahren, Schweitzer seit 20 Jahren verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 19. Oktober 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden.

Tremessen, den 11. November 1892

Königliches Amtsgericht.

[49011] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, des Hüfners Gottlieb Hohlfeld zu Priesitz, werden die unbekannten Erben der verstorbenen Wittwe Jaenicke, Pauline Hermine, geb. Enigk, aus Priesitz aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermin am 16. September 1893, Wormittag⸗ 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen werden, und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Erman⸗ gelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist.

Auch ist er nicht berechtigt, von demselben Rech⸗ nungslegung oder Ersatz der Nutzungen zu fordern, muß sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vor⸗ handenen begnügen.

Schmiedeberg, den 15. November 1892.

Königliches Amtsgericht. 8 8 [49012] Aufgebot. 6 8

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, des Hüfners Gottlieb Hohlfeld zu Priesitz, werden die Nachlaß⸗ gläubiger der im März 1892 verstorbenen Wittwe Jaenicke, Pauline Hermine, geb. Enigk, aus Priesitz aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 7. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß derselben bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft ist.

Schmiedeberg, den 15. November 1892. Königliches Amtsgericht.

[49010] Aufgebot. Auf Antrag des Bevollmächtigten von 1) Hermann Ernst Fernando Hausbrandt für sich und als Vormund seiner minderjährigen Ge⸗ schwister 8 8 a. August Wilhelm Hausbrandt, 1 b. Peter Reinhardt Hausbrandt, c. Mathilde Erdmuthe Maria Hausbrandt und 2) Martin Conrad Hausbrandt, nämlich des Kaufmanns Emil Anton Christoph (Christof) Oelrich, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 22. Oktober 1892 verstorbenen hiesigen Lehrerin Margaretha Charlotte Carolina Hausbrandt Erb⸗oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße Nr. 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 13. Januar 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden urd zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 12. November 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschrei

8

[48803] Aufgebot.

F. 2/92. In Sachen des Rechtsanwalts Laske zu Frankfurt a. M. als Vertreter der Erben und Rechtsnachfolger des verstorbenen Peter Geyer zu Frankfurt a. M., als:

1) den Kindern des verstorbenen Christian Jonas Geyer von Frankfurt a. M., und zwar:

a. Barbara Franz, geborene Geyer, zu Frank⸗ furt a. M.,

b. Margarethe Bormuth, geborene Geyer, zu Sossenheim,

c. Katharine Geyer zu Sossenheim,

d. Mathäus Geyer, vertreten durch seine Mutter Christian Jonas Geyer Wittwe, geborene Kinkel, zu Sossenheim,

2) den Kindern des Johannes Geyer von Frank⸗ furt a. M., als:

Anna Marie Margarethe Geyer daselbst, .Jean Geyer daselbst,

.Emilie Geyer daselbst,

Johanna Magdalena Gevyer daselbst,

3) des Friedrich Stephan von Frankfurt a. M. als Cessionar der Anna Katharine Gexyer, verehelicht gewesen mit Johannes Wilhelm in Frankfurt a. M.,

4) des Mathäus Wüst in Frankfurt a. M. als Cessionar des Mathäus Geyer in Frankfurt a. M.,

5) der Katharina Jamar, Ehefrau des Alexander Jamar, geborene Geyer, zu Frankfurt a. M.,

gegen die unbekannten Kinder und bezw. Rechts⸗ nachfolger einer in dem Testament der verstorbenen Karl Funk Eheleute von Groß⸗Karben vom 1. März 1872 erwähnten verstorbenen einzigen Schwester des ehemaligen Bleichgärtners Peter Geyer in Frank⸗ furt a. M., Aufgebot betreffend.

Der Gutspächter Karl Funk von Groß⸗Karben und dessen Ehefrau Katharina, geborene Henes, haben unterm 1. März 1872 beim hiesigen Amtsgerichte resp. damaligen Landgerichte Vilbel ein Testament errichtet und in demselben dem Peter Geyer, ehemals Bleichgärtner, ein Legat von 12 000 Fl. Nominal⸗ betrag österr. Silberrente ausgesetzt, hierbei aber weiter dem Wortlaute nach bestimmt: „Sollte dieser Legatar zur Zeit des Ablebens von uns (der Karl Funk Eheleute) schon verstorben sein, so substituiren wir ihm seine und seiner verstorbenen einzigen Schwester (deren Namen wir nicht kennen) hinter⸗ lassenen Kinder zu gleichen Theilen.

Die in rubro genannten Kinder und Rechtsnach⸗ folger des vor den Testatoren verstorbenen Peter Geyer haben nun gegen die unbekannten Kinder und bezw. deren Rechtsnachfolger seiner verstorbenen ein⸗ zigen Schwester Aufgebot beantragt und ergeht dem⸗ gemäß eine Aufforderung dahin:

daß alle diejenigen, welche an das vorbezeichnete Legat bezw. an die den unbekannten Kindern einer bei der Testamentserrichtung bereits verstorbenen einzigen Schwester substituirte Hälfte des betreffen⸗ den Legats Ansprüche erheben zu können glauben, solche in dem Aufgebotstermin am Freitag, den 20. Januar 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, anzumelden haben, widrigenfalls unterstellt wird, daß Ansprüche an das gedachte Legat nicht gemacht werden und alsdann den Antragstellern das ganze Legat überwiesen werden wird. Vilbel, den 17. November 1892. Großherzogliches Amtsgericht Vilbel.

Weidig.

8

[49056] Im Namen des Königs!

In Sachen Bernsmann, betreffend das Aufgebot eines verloren gegangenen Sparkassenbuchs, hat das Königliche Amtsgericht zu Oberhausen am 29. Ok⸗ tober 1892 durch den Gerichts⸗Assessor Wilms für Recht erkannt:

Das Sparkassenbuch Nr. 8358 der Sparkasse zu Oberhausen, dessen Einlagen einschließlich Zinsen am 1. Januar 1891 auf 311,33 sich Slefen; auf den Namen des Barbiers Heinrich Bernsmann zu Alstaden lautend, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

Rechts

Von Wegen

[49058] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 27. Oktober 1892 ist für Recht erkannt:

I. In Bezug auf folgende auf dem Rittergute Rhinow und Kietz haftende, in Abtheilung III. des Grundbuchs desselben eingetragene Hypothekenposten

1) 680 Thaler Vergütung wegen der Gebäude, welche der ehemalige Besitzer Arend Christoph Friedrich von der Hagen gemäß § 1 des Re⸗

eesses vom 14. Februar 1748 seinem Bruder

Heinrich Ludwig von der Hagen zu bezahlen

8 sbeeeescste aftend auf Antheil I. unter Ner 1. 3000 Thaler künftig zur Vertheilung kommen⸗ des Alimentationskapital der Wittwe von der Hagen aus dem Recesse vom 25. Februar 1786 und dem Berechnungsprotokolle vom 6. und 7. Dezember 1786, haftend auf An⸗ theil I. unter Nr. 5 und auf Antheil II. und III. unter Nr. 6, 200 Thaler künftig zur Vertheilung kommen⸗ der Holz⸗ und Wohnungsgelder für Sophie Dorothee Henriette von der Hagen aus den vorstehend unter Nr. 2 verzeichneten Urkunden, haftend auf Antheil I. unter Nr. 8 und auf Antheil II. und III. unter Nr. 9, 1 werden die eingetragenen Gläubiger beziehungsweise deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen. II. Dasjenige Hypothekendocument, welches über die im Grundbuche des Rittergutes Rhinow und Kietz I. und II. und III. Antheils in Abtheilung III. unter Nr. 14 beziehungsweise Nr. 16 correaliter für die Ehefrau des Karl Wilhelm von der Hagen, Friederike Auguste Ernestine Elisabeth Fürchtegott, geborene von Ribbeck, aus dem Decrete vom 10. No⸗ vember 1825, mit Vorbehalt der Rechte der Agnaten eingetragenen 30 600 Thaler (91 800 ℳ) an Ein⸗ gebrachtem gebildet ist, wird für kraftlos erklärt. Rathenow, 29. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht.

.Johann Gottfried Geyer zu Frankfurt a. M.,

Dritte Beila g n s⸗-Anzeiger und Königlich⸗Preußischen

Berlin, Mittwoch,

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren. 8

Oeffentlicher Anzeiger.

den 23. November

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch . Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9.⸗Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [49053] .

Das Königliche Amtsgericht in Wetzlar hat in seiner Sitzung vom 18. November 1892 für Recht erkannt:

Die folgenden beiden im Grundbuch von Wetzlar Band VII. Art. 266 Bl. 39 eingetragenen Hypo⸗ thekenurkunden 1) vom 24. Oktober 1853 über 200 nebst 5 % Zinsen für den hiesigen evangelischen Kirchenfond, 2) vom 8. April 1868 über 79 57 nebst 5 % Zinsen von 84 82 seit 1. Juni 1866 bis 28. März 1868 für den Kaufmann Julius Kellner hierselbst, werden für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[48895] 3 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 26. Oktober cr. sind nachbezeichnete Ur⸗ kunden, als: 8 8 1) der Kaufbrief vom 5. September 1878, laut dessen für den fr. Fasein. Rentner Theo⸗ dor Peters an dem ihm eigenthümlich gehörigen, Nr. 92 a. Blatt III. des Feldrisses Hagen⸗ an der Schleinitzstraße hierselbst belegenen Grundstücke zu 3 a 16,5 qm sammt Wohnhause Nr. 4406 (Grund⸗ buch Band 69 B. 562) 5600 nebst 5 % Zinsen zur 3. Hypothek haften, 8 2) die Obligation vom 12. Oktober 1876, laut welcher für den fr. Knochenhauermeister, jetzigen Rentner Theodor Diedrich hier an der früher dem Maurer Heinrich August Christoph Wilhelm Becker und dessen Ehefrau Minna, geb. Gremmelt, jetzt dem Kaufmann Wilhelm Kothe hier gehörigen, auf der Hohethorfeldmark Blatt II. im Knochenhauer⸗ anger am Madamenwege belegenen Länderei zu resp. 8 a 92 m sammt Wohnhause Nr. 4544 (Parzelle Nr. 3 Nr. 813) und 9 a 90 qm sammt Wohnhause Nr. 4766 (Parzelle Nr. 4 Nr. 81⁴) (Grundbuch Band 73 A. 316 und 318) 4500 und 4500 nebst 5 % Zinsen zur Hypothek haften, .“ 3) die fuͤr die unverehelichte Helene Neuhoff in Hannover ausgefertigten drei beglaubigten Abschriften der drei Hypothekenbriefe vom 11. September 1886, laut welcher für sie und die Wittwe des Dr. med. Gustav Niemeyer, Adelheid, geb. Neuhoff, auf den Grundstücken des Hofbuchdruckereibesitzers Julius Krampe hier im Grundbuche der Stadt Braun⸗ schweig Band LX. Seite 288 unter Nr. 3, Band LXV. A. Seite 76 unter Nr. 3 und Band LXVIII. A. Seite 8 unter Nr. 3, je zur Hälfte eine Schuld von 15 000 nebst 5 % Zinsen zur Hypothek ein⸗ getragen ist, “““ 4) das Braunschweigische 20 Thlr. Ser. 3811 Nr. 34, 5) die Antheilscheine der Braunschweigischen Prämienanleihe Ser. 6677 Nr. 47, Ser. 8895 Nr. 50, Ser. 4121 Nr. 41 über à 20 Thlr. = 60 ℳ, zu 1—3 den Eigenthümern der verpfändeten Grundstücke gegenüber, zu 4 und 5 un⸗ bbeschränkt, für kraftlos erklärt. 1 Brannschweig, den 31. Oktober 1892. Herzogliches Amtsgericht. s Kulemann.

Prämienloos über

Im Namen des Königds!

Verkündet am 18. Oktober 1892.

Bodendorf, Gerichtsschreiber. 8 „Auf den Antrag des betreffenden Grundstücks⸗ eigenthümers, vertreten durch den Rechtsanwalt Podschwatek hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amtsrichter von Fumetti für Recht:

Folgende Hypothekenurkunde:

1) über die Erbtheilsforderung der Amalie Mendrzyk von 7 50 ₰, Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs für das den Eheleuten Ludwig Marczinzik zu Gutten gehörige Grundstück Gutten Nr. 13, übertragen von Gutten Nr. 31, bestehend aus Hypothekenbrief mit Ausfertigung der Erbtheilungs⸗ vesefee vom 18. März 1871 mit Eintragungs⸗ vermerk,

2) über die Forderung des Kaufmanns Hirsch Moses Fromberg in Johannisburg von 600 Thalern, Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs für das dem Kaufmann D. Schlochauer in Alt Ukta gehörige

Grundstück Johannisburg Nr. 306, bestehend aus der.

notariellen Schuldurkunde vom 23. Dezember 1863 nebst Hypothekenbuchsauszug und Eintragungs⸗ vermerk, 1

3) über die im Grundbuche des dem Grundbesitzer Zeysig in Groß Wiartel gehörigen Grund⸗ stücks Klein Wiartel Nr. 1 eingetragene Erbtheils⸗ forderungen: 3 8

a. Abtheilung III. Nr. 1 daselbst von 50 Thalern 28 Sgr. 11 ½ Pfg. für die Geschwister Louise, Friedrich, Christoph, Julie, Katharina, Johann und Gottlieb Sabielny, bestehend aus Schuldurkunde vom 25. Juni 1825 nebst Hypothekenschein und Ein⸗ tragungsvermerk, 8

b. Abtheilung III. Nr. 2 daselbst von 92 Thalern

1 Sgr. 6 Pf. für die Geschwister Paul, Katharina und Wilhelm Marczinzik, bestehend aus Ausfertigung des Vertrages vom 24. November 1836 nebst Hypo⸗ thekenschein und Eintragungsvermerk, 1

4) über die ö der Gottliebe, ge⸗

orene Friederiszik, von 34 Thalern 29 Sgr. 8 Pf.

theilung III Nr. 5 des Grundbuchs für das dem Grundbe itzer Adolf Czudnochowski in Jegodnen ge⸗

ertigung des Erbrecesses vom 19. September

5) über die Erbtheilsforderung der Else Tessarrek von 50 Thalern 9 Sgr. 11 Pf., Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs für das dem Lehrer Leopold Wein, jetzt zu Lyck, gehörige Grundstück Groß Wiartel Nr. 1, bestehend aus Ausfertigung des Erbtheilungs⸗ vergleichs vom 12. Mai 1823 nebst Eintragungs⸗ vermerk und Hypothekenschein, 1“ . 6) über die Erbtheilsforderung des Adolf Rudnik im Betrage von noch 880 65 ₰, Abtheilung III. Nr. 17 (4) des Grundbuchs für das dem Grund⸗ besitzer Johann Gruziewski in Groß Paasken ge⸗ hörige Grundstück Groß Paasken Nr. 1, bestehend aus Ausfertigung des Hypothekenbriefs vom 19. Sep⸗ tember 1885 nebst Abschrift des Zahlungsverbots und Ueberweisungsbeschlusses vom 24. August 1882 und 3. Oktober 1883, 8 1“ werden für kraftlos erklärt.

von Fumetti.

[49047] Bekanntmachung 8 Die über die im Grundbuche von Sargstedt

Band II. Blatt 517 eingetragenen Posten lautenden

Hypothekenbriefe:

a. der Hypothekenbrief über die Abtheilung III. Nr. 5 für den I. Gendarmerie⸗Wachtmeister Gott⸗ fried Waldmann zu Halberstadt aus der Obligation vom 18. Januar 1853 eingetragenen, zu 5 % vom 18. Januar 1853 ab verzinslichen 150 Thaler,

b. der Hypothekenbrief über das Abtheilung III. Nr. 7 für den vorgenannten Gläubiger aus der Obligation vom 7. Februar 1859 eingetragene, zu 5 % verzinsliche Darlehn von 49 Thalern 29 Silber⸗ groschen,

c. der Hypothekenbrief über das Abtheilung III. Nr. 8 für den zu a. benannten Gläubiger aus der Obligation vom 7. Januar 1862 eingetragene, mit 5 % verzinsliche Darlehn von 49 Thalern 29 Silber⸗ groschen,

d. der Hypothekenbrief über das Abtheilung III. Nr. 9 für den Lehrer Gottfried Hoppe zu Barby a. d. Elbe aus der Obligation vom 13. August 1862 eingetragene, mit 5 % vom 1. Juli 1862 verzinsliche Darlehn von 100 Thalern,

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Halberstadt, den 5. November 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49055 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Wulmstorf Band II. Blatt 49. Abtheilung III. Nr. 1 zu Gunsten der Becka Vöge zu Wulmstorf eingetragenen 1300 Thlr. Gold und 40 Thlr. Courant für kraftlos erklärt.

Verden, den 18. Nopember 1892.

Königliches Amtsgericht. III.

[48085] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. Oktober 1892 sind:

I. folgende angeblich verloren gegangene Hypotheken⸗ urkunden:

1) über die Post von Olschienen Nr. 26 Abth. III. Nr. 10 über 150 für Amalie Rogalski,

2) über die Post von Gr. Jerutten Nr. 68. Abth. III. Nr. 1 von 45 und Anspruch auf eine Stärke im Werthe von 30 für Martin Stoll⸗ mann,

3) über die Post von Mensguth Nr. 13 A. Abth. III. Nr. 2 von 112,84 für Louise Posdziech

zum Zwecke der Löschung der betreffenden Hy⸗ pothekenposten für kraftlos erklärt worden;

II. alle diejenigen, welche auf die nachstehenden Hypothekenposten:

1) von Rohmanen Nr. 24 Abth. III. Nr. 20 von 32,64 für Michael Lomoth, Catharina Pillich, später verehelichte Linka, und Wilhelm Pillich,

2) von Bärenbruch Nr. 11 Abth. III. Nr. 5 von 189,36 für die Executor Marquardt'schen Ehe⸗ leute,

3) von Powalzin Nr. 1 Abth. III. Nr. 1 und 2 von je 38,98 für Marie und Martin I--

4) von Alt⸗Marxoewen Nr. 4 Abth. III. Nr. 1, von 327,79 der Estera Serowi, geb. Specka, und Abth. III. Nr. 5 von 321,40 der Gebrüder

Waschta,

5) von Olschienen Nr. 29 Abth. III. Nr. 5 von 3228,25 ℳ, wovon 1428,25 den Wirth Samuel und Marie Kilimann'schen Eheleuten zu zahlen sind,

6) von Leynau Nr. 18 Abth. III. Nr. 2 von 5 mal 34,88 für die Geschwister Heydasch,

7) von Willamowen Nr. 55 Abth. III. Nr 4 von 17,85 des Christoph Paprotta, von 17,85 des Wilhelm Paprotta und 118,35 des Carl Paprotta,

8) von Kl.⸗Jerutten Nr. 22 Abth. III. Nr. 10. Anspruch der Altsitzerin Anna Kaminski, geb. Kamien, auf Lieferung verschiedener Ausgedingeprästationen,

9) von Mensguth Nr. 4 B:

a. Abth. III. Nr. 8 von 61,77 Dr. Zuch⸗ Jacob Lumma⸗Mühlenbesitzer Liedtke'schen Special⸗ massen,

b. Abth. III. Nr. 9 von 25,90 für Steuer⸗ rendant Graeber,

c. Abth. III. Nr. 10 von 20,70 für den vorigen,

d. Abth. III. Nr. 11 von 9 92 für Adam Welskopf,

10) von Mensguth Nr. 8 A von 700 19 ⅛1 für Wilhelm Liedtke,

ihre Ansprüche und Rechte nicht geltend gemacht haben, mit denselben ausgeschlossen worden.

31. Oktober 1892.

scer brundstücks Jegodnen Nr. 9, bestehend aus 1832 nebst Hypothekenschein,

nigliches Amtsgericht.

[49057 Amtsgericht Hamburg.

Abtheilung für Aufgebotssachen. In Sachen des von dem Rechtsanwalt Dr. A. Berthold als Testamentsvollstreckers der Wwe Cle⸗ mentine Baer, geb. Rosenthal, gestellten Antrages auf Kraftloserklärung der nachstehend bezeichneten Urkunde, ist durch Urtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 18. November 1892 der von der Firma A. Belmonte & Sohn am 1. Mai 1889 ausgestellte Depotschein über Fl. 2800 Kaschau⸗Oderberger 4 % Silber⸗Prioritäten für kraftlos erklärt worden. Hamburg, den 19. November 1892.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[49048] Bekanntmachung.

Das Hypothekendocument über die im Grund⸗

8 buche von Halberstadt Band 29 Blatt 1 Abthei⸗

lung III. Nr. 4 auf dem Hause Bakenstraße 69 aus dem Kaufvertrage vom 18. Januar 1862 ein⸗ getragenen 200 Thaler Restkaufgelder des Kreis⸗ kassen⸗Executor Lorenz Uhlmann in Halberstadt wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last. Halberstadt, den 2. November 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[490499) Bekanntmachung. Die unbekannten Berechtigten der angeblich ge⸗ tilgten, auf dem Hofe Nr. 82 zu Schwanebeck nebst Zubehör, im Grundbuch von Schwanebeck Band 3 Blatt 241 Abtheilung II. Nr. 1 auf Grund eines Anerkenntnisses eingetragenen 9 Thlr. Erbenzins an das Steder'sche Gut zu Schwanebeck, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen. Die Kosten fallen der Antragstellerin zur Last. Halberstadt, den 2. November 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49051] Bekanntmachung.

Das Hypothekendocument vom 15. Juli 1851 über die im Grundbuche Rodersdorfer Flur Band 2 Blatt 315 Abtheilung III. Nr. 1 auf dem Plane Nr. 59e Rodersdorfer Flur vor dem Wusternholze von 76 a 60 qm aus dem Kaufvertrage vom 15. Juli 1851 fñür den Kaufmann Moses Lippmann zu Hagen eingetragenen 272 Thaler Darlehn wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.

Halberstadt, den 4. November 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49052] Bekanntmachung. Die unbekannten Berechtigten der angeblich ge⸗ tilgten, im Grundbuche Schwanebecker Flur Band IV. Blatt 281 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 26 Thaler rückständiger Kaufgelder aus dem Adju⸗ dicationsbescheide vom 15. März 1827, zahlbar 12 Wochen nach dem Zuschlagserkenntnisse ad depo- situm, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen. Die Kosten fallen der Antragstellerin zur Last. Halberstadt, den 4. November 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49050] Bekanntmachung. Die unbekannten Berechtigten der angeblich 18 tilgten, auf dem zu Halberstadt hinter dem Richt⸗ hause Nr. 5, früher unter Nr. 674 belegenen, im Grundbuche von Halberstadt Band 33 Blatt 445 Abtheilung III. Nr. 7 eingetragenen 150 Thaler Restkaufgelder und zwar: 8 a. 50 Thaler für den Unteroffizier Ferdinand Süß, b. 100 Thaler für den Gymnasiasten Louis Süß, zahlbar bei der Großjährigkeit der betreffenden Gläubiger, aus dem Kaufvertrage vom 20. Juni 1850, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗ stellerin zur Last. Halberstadt, den 4. November 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49045] Bekanntmachung. Die über die im Grundbuche der Flur von Sarg⸗

stedt Band IV. Blatt 361 eingetragenen Posten

lautenden Hypothekenbriefe: b

a. der Hypothekenbrief über die Abtheilung III. Nr. 3 für den I. Gensdarmerie⸗Wachtmeister Gott⸗ fried Waldmann zu Halberstadt aus der Obligation vom 18. Januar 1853 eingetragenen, zu 5 % vom 18. Januar 1853 ab verzinslichen 150 Thaler,

b. der Hypothekenbrief über das Abtheilung III. Nr. 5 für den vorgenannten Gläubiger aus der Obligation vom 7. Februar 1859 eingetragene, zu 5 % verzinsliche Darlehn von 49 Thalern 29 Silber⸗ groschen,

c. der Hypothekenbrief über das Abtheilung III. Nr. 6 für den zu a. benannten Gläubiger aus der Obligation vom 7. Januar 1862 eingetragene, mit 5 % verzinsliche Darlehn von 49 Thaler 29 Silber⸗ groschen, 1

d. der Hypothekenbrief über das III. Nr. 8 für den Lehrer Gottfried Hoppe zu Barby a. d. Elbe aus der Obligation vom 13. August 1862 eingetragene, mit 5 % vom 1. Juli 1862 verzinsliche Darlehn von 100 Thalern,

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens fallen den Antragstellern zur Last.

Halberstadt, den 5. November 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49046] Bekanntmachung. Die Rechtsnachfolger der eingetragenen und in⸗ zwischen verstorbenen Gläubigerin der in Grund⸗ buche der Sargstedt'er Flur Band 1V. Blatt 361 Abtheilung III. Nr. 7 aus der Obligation vom 10. April 1862 eingetragenen, mit 5 % verzinslichen Post von 49 Thalern 29 Silbergroschen Darlehn für die Demoiselle Johanne Wieners zu Halberstadt 1 werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausge⸗ schlossen. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Halberstadt, den 5. November 1892.

Königliches Amtsgericht. Aotheilung IV.

[49060] 8 Urtheil vom 28. Oktober 1892 ist für Recht erkannd:

I. In Bezug auf die im Grundbuche von Neu⸗ friedrichsdorf Band I. Blatt Nr. 58 und Band II. Blatt Nr. 97 in Abtheilung III. unter Nr. 3 bezw. Nr. 1 eingetragene Hypothekenpost von 20 Thalern Sohneserbe für den Altsitzer Johann Andreas Goe⸗ ring, aus dem Erbrezeß vom 6. Juli 1820 zu fünf Procent verzinslich und nach sechsmonatlicher digung zahlbar, werden der eingetragene Gläubiger beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. 8

II. Die über vorbezeichnete Hypothekenpost ge⸗ bildete Urkunde wird für kraftlos erklärt. 8

Rathenow, den 29. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht.

[490611 Ausschlußurtheil.

Durch das am 15. November 1892 verkündete Urtheil des unterzeichneten Gerichts sind die unbe⸗ kannten Berechtigten des der in Amerika verstorbenen Frau Anna Adelgunde Zibott, geborene Braun, als Miterbin des Ferdinand Braun zustehenden Antheils an dem im Grundbuche von Hohenwalde Blatt 24 Abtheilung III. unter Nr. 13 eingetragenen Vater⸗ erbtheile von 21 Thlrn. 12 Sgr. und an dem auf demselben Grundstücke Abtheilung III. unter Nr. 16 eingetragenen Muttererbtheile von 22 Thlrn. 6 Sgr. 6 Pf. mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen worden. 8

Marienburg, den 17. November 1892.

8 Königliches Amtsgericht.

[49025] Oeffentliche Zustellung.

Der Bahnschlosser Friedrich Wilhelm Collmann zu Stendal, vertreten durch den Rechtsanwalt von Wulffen daselbst, klagt gegen seine Ehefrau Marie Bertha Louise, geb. Strobel, zuletzt in Halle a. S. wohnhaft, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal auf den 6. Juni 1893, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stendal, den 16. November 1892.

Wiemann, Secretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49024] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmanns Carl Falke, Helene, geb. Löwenthal, hier, vertreten durch den Recht anwalt Dr. Huch hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 13. Februar 1893, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gericht zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunschweig, den 19. November 1892.

(L. S.) C. Cartall, Ger.⸗Asp., als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Dreßler, zu Berlin, Rechtsanwalt

[49023]

Die Frau Marie Juhr, geb. Heimstraße 16, vertreten durch den Re⸗ Löser in Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Wilhelm Juhr, zuletzt in Zielenzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage, das Band der zwischen den Parteien bestehenden Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 18. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., den 19. November 1892.

Grös chk e, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. II. Civilkammer.

[49071]1 Bekanntmachung. 6 In Sachen der Metalldruckersfrau Barbara Franz hier, vertreten vom Rechtsanwalt Gottfried Hübner,

gegen den Metalldrucker Franz Franz, füher hier, nun

unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist

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