1892 / 281 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

wiesen worden, nachdem schon früher die Schwester des Verstorbenen 600 zu dem gleichen Zweck gestiftet hat. ““

8

Die Filzdeckel, die in Bierwirthschaften vielfach als Unterlagen für die Trinkgefäße benutzt werden, sind, wie wir erfahren, neuerdings daraufhin amtlich untersucht worden, ob sie für die Gäste durch ihren etwaigen Gehalt an Bakterien ꝛc. gesundheitsschädigend werden könnten. Der Director der Hygienischen Institute der Berliner Universität, Professor Dr. Rubner hat festgestellt, daß solche v“ längerer Benutzung bis 160 ccm Bier aufgenommen hatten, sehr schmutzig waren und, wenn auch keine gesundheitsschädlichen, so doch Millionen von Bakterien in sich bargen. Die Inbaber von Bierwirthschaften würden zum Besten ihrer Gäste im Interesse der Reinlichkeit wohl Waff thun, jene Unterlagen möglichst häufig mit siedendem

a

Die H Amerikanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft sowohl wie der Norddeutsche Lloyd haben sich bereit erklärt, die Mitglieder der Reichscommission für die Weltausstellung in Chicago sowie die Aussteller und deren Angestellte für die Zeit bis zum 31. März nach Amerika und auch auf der Rückreise von da bis drei Monate nach Schluß der Ausstellung zu einem um 25 % ermäßigten Tarifpreise zu befördern. Beide Gesellschaften haben jedoch die Zubilligung dieses niedrigeren Tarifsatzes von der Beibringung einer Legitimation des Reichscommissariats abhängig gemacht. Die Aussteller werden dem⸗ nach gut thun, sich und ihre nach Chicago gehenden Angestellten mit solchen Legitimationen zu versehen. 8

Sorau (Niederlausitz), 26. November. Durch schlag ende Wetter wurden nach einer Meldung des „D. B. H.“ auf der Gottessegengrube drei, in Kunzendorf zwei Bergleute getödtet.

Zeuge die alte Brücke gewesen, und schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser.

Liverpool, 25. November. Die eiserne Bark „Knight Com⸗ panion“, 1500 t groß, ist, wie das „D. B. H.“ meldet, auf der Reise von Cardiff nach Jquique zuletzt am 27. April gesprochen worden. Sie gilt mit der ganzen Mannschaft für verloren.

1 Paris, 26. November. In unmittelbarer Nähe von Beau⸗ vais stießen, wie „H. T B.“ meldet, zwei Eisenbahnzüge

theils schwer, theils leicht verletzt wurden.

San Remo. Der „Magdb. 3.“ wird berichtet: Das Kaiser Friedrich⸗Krankenhaus erzielte aus der in Preußen und Bavern enehmigten Geldverloosung 50 000 ℳ, die in Reichs⸗Anleihe bei der Hypotheken⸗ und Wechselbank hinterlegt wurden; außerdem besitzt es 27 000 Fr. in 5 % italienischer Rente und das oberhalb der immer noch verkäuflichen Villa Zirio belegene Krankenhaus schuldenfrei. Hier wurden im letzten Jahre 13 Deutsche, 1 Däne, 1 Oesterreicher und 7 Schweizer verpflegt; geheilt wurden 14, ge⸗ bessert 2. Um Unbemittelten unentgeltliche Verpflegung zu gewähren, schossen die Wohlthäter 1952 Fr. im Vorjahre zu. Weitere Beiträge nimmt Hof⸗Apotheker Wiedemann in San Remo als Schatzmeister ent⸗

gegen.

Brüssel, 20. November. Ueber das schon telegraphisch ge⸗ meldete Unglück, das sich am Sonnabend Abend in der Nähe von Huy (Provinz Lüttich) am Ufer der Maas ereignete, wird der „Frkf. Z.“ berichtet: Der Provinzial⸗Rath Farcy de Diest fuhr im Wagen neben seiner Frau auf der zwischen Felsen gebauten Straße, als plötzlich ein Felsenstück von der Höhe auf den Wagen hinunter⸗

zu melden.

auf einander, wobei vier Waggons zertrümmert und dreißig Personen⸗

An der Nachmittags in der Villa Strehlen statt⸗ findenden Tafel wird Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich theilnehmen und gegen 71 ¼ Uhr die Rückreise antreten. Wien, 26. November. (W. T. B.) Ein Communiqué der Vereinigten deutschen Linken des Abgeordneten⸗ hauses giebt bekannt, der Minister Graf Kuenburg habe in der heutigen Vormittags⸗Sitzung des Clubs mitgetheilt, er habe dem Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe am 24. No⸗ vember seine Demission angekündigt. An diese Mittheilung habe sich eine kurze Debatte angeschlossen, in der sich der Club einhellig mit dem Schritte des Grafen Kuenburg einverstanden erklärt und ihm sowie dem Clubvorstande einmüthig das volle Vertrauen ausgesprochen habe. 1 Die antisemitischen Blätter veröffentlichen eine Erklärung des antisemitischen Flügels des Wiener Gemeinde⸗ raths, worin nach Anführung einer Reihe von Beschwerden gegen das Präsidium und die Majorität der Versammlung das Fernbleiben der Antisemiten von den Berathungen des Ge⸗ meinderaths angekündigt wird. Die Erklärung besagt, daß der Obmann des Clubs Dr. Lueger mit vier anderen Club⸗ mitgliedern gegen die Nichtbetheiligung an den Gemeinderaths⸗ sitzungen gestimmt habe. . Paris, 26. November. (W. T. B.) Wie aus Algier gemeldet wird, ist Cardinal Lavigerie heute Nacht gestorben. Die von dem Deputirten Delahaye vor der Panama⸗ Untersuchungscommission gemachte schriftliche Deposition (siehe unter „Frankreich“) gipfelt in der Forderung einer Nach⸗ forschung darnach, was aus den 5 Millionen Francs geworden sei, die Baron Reinach von der Panama⸗ Gesellschaft er⸗ halten habe, um die maßgebenden Kreise für das letzte missionsproject zu gewinnen; man müsse die Bücher des Bankhauses Kohn⸗Reinach, die Checkhefte und Checkabschnitte

Siegen, 24. November. Gestern wurde, wie der „Köln. Z.“ emeldet wird, in Niederschelden durch den General⸗Super⸗ intendenten Dr. Nebe die neue evangelische Kirche eingeweiht. iserin schenkte eine prachtvoll gebundene

Ihre Majestät iserin Altarbibel mit Allerhöchst eigenhändiger Widmung

Bad Kösen, 24. November. Gestern fand hier, wie die „Mgdb. Z.“ berichtet, in feierlicher Form im Beisein der Provinzial⸗ und städtischen Behörden die Versenkung eines Denksteins in den Bau begriffenen Saalbrücke statt. iese Brücke wird an Stelle der durch die Hochfluth vom 24. No⸗ vember 1890 vernichteten, fast tausend Jahre alt gewesenen Brücke Der Regierungs⸗Präsident von Diest aus Me⸗ dachte in begeisternder Rede der kriegsgeschichtlichen Vorgänge, deren

großen Mittelpfeiler der im

aufgebaut.

vom 26. November, r Morgens.

Wetterberi

ssp.

2 8 Killim. S.8.

869028 988 ü 599&

Wind.

Meere

Stationen.

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u. d.

5 wolkig 3 6 halb bed. 1 halb bed. ¹) 2 heiter still halb bed. 2 wolkenlos wolkenlos

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen.

Stockholm .

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t. Petersburg Moskau ... Cork, Queens⸗

town. Cherbourg.

88Zö“ —— 8

winemünde Neufahrwasser Memel.. Münster... Karlsruhe .. Wiesbaden München.. Chemnitz.. Berlin... Breslau...

¹) Dunst. 2²) Reif.

—2922— £Æ 08 S U.S

bedeckt bedeckt wolkenlos wolkenl. ²) wolkenlos heiterz) wolkenl. 4) Schnees5) 1 heiter 3 bedeckt 1 heiters) —1 wolkenlos 5 Nebel7) 14 Nebels) —7 ill Dunst 10

³) Nachts Reif, Morgens Nebel. ⁴¹) Gestern ohne 1““ Schnee. 5) Schnee. 6) Morgenroth. ⁷) Reif, Kauhfrost.

8) Reif. Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum, welches gestern über Südnorwegen lag, ist südwärts nach Ost⸗ deutschland fortgeschritten, während eine Depression, nordostwärts sich Ferthflanfend, nordwestlich von Schottland liegt. Bei im Norden schwachen, meist südlichen und südöstlichen, im Süden ziemlich frischen nordöstlichen Winden ist das Wetter in Deutschland vielfach heiter, in den centralen Ge⸗ bietstheilen neblig, und allenthalben erheblich kälter, in Neufahrwasser um 10, in Chemnitz um 13 Grad. Ganz Deutschland, der Südwesten ausgenommen, hat Frostwetter. Neufahrwasser meldet 11, Breslau und Grünberg 10, Chemnitz 14 Grad. Schneehöhe zu Neufahrwasser 26 cm.

Deutsche Seewarte.

˙˙˙˙..— Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ , 251. Vorstellung. Die Hugenotten. Große

per in 5 Acten von Meyerbeer. Text nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur eb Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 261. Vorstellung. Der Geigen⸗ von Cremona. Drama in 1 Aufzug und in Versen von Frangois Coppée, deutsch von Wolf Graf Baudissin.

n Scene gesetzt vom Ober⸗

Regisseur Max Grube. Die gelehrten Frauen.

Lustpiel in 5 Aufzügen von Jean Baptiste Molidre.

In deutschen Versen von Fulda. In Scene

Pleßt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 82

Montag: Opernhaus. 252. Vorstellung. Mignon. Oper in 3 Acten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Goethe'schen Romans: „Wilhelm

Opfer des Unglücks aufgefunden.

rollte. Herr Farcy de Diest wurde seine Frau und der Kutscher schwer verletzt. Der Wagen wurde voll⸗ ständig zertrümmert, und die Pferde, die vom Sturz nicht berührt wurden, liefen davon; durch ihre Ankunft im nahegelegenen Dorfe erfuhr man zuerst, daß ein Unglück stattge

durch den Stein sofort getödtet,

habe, und so wurden die mung ertheilt.

Merseburg ge⸗

Meister's Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 262. Vorstellung. Fiesco, oder: Die Verschwörung zu Genua. Ein republi⸗ kanisches Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Djamileh. Romantische Oper in 1 Act von G. Bizet. Text von L. Gallet, deutsch von L. Hart⸗ mann. Tanz von E. Graeb. In Scene geseßt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. Freund Fritz. Lyrische Oper in 3 Acten von P. Mascagni. Text von P. Suardon (nach Erckmann und Chatrian), deutsch von M. Kalbeck. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. An⸗ fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 263. Vorstellung. Der Geigen⸗ macher von Cremona. Drama in 1 Aufzug und in Versen von Frangois Coppée, deutsch von Wolf Graf Baudissin. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Die gelehrten Frauen. Lustspiel in 5 Aufzügen von Jean Baptiste Molidre. In deutschen Versen von Ludwig Fulda. In Scene geseßt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Sonntag: Die Welt, in der man sich langweilt. Anfang 7 Uhr.

Montag: Prinz Friedrich von Homburg.

8 Die Welt, in der man sich lang⸗ weilt.

Mittwoch: Der Misanthrop. In Civil.

Berliner Theater. Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Wilhelm Tell. Abends 7 ½ Uhr: Dora.

Montag: Der Hüttenbesitzer. Hlbe Butze, Anna Braga, Arthur Kraußneck, Ludw. Stahl.) Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Nora. (Agnes Sorma, Nuscha Butze, Arthur Krausneck, Ludwig Stahl, Ferdinand Suske.)

Lessing-Theater. Sonntag: Die Orient⸗ reise. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: 5. Gastspiel von Eleonora Duse mit ihrer Gesellschaft unter der Direction von Cav. Flavio Ando. Die Cameliendame. Dienstag: Die Orientreise. Mittwoch: 6. Duse⸗Abend. Fernande. Die nicht abgeholten Bestellungen gelangen an der Vormittagskasse zum Verkauf.

Wallner⸗Theater. Sonntag: 27. Gast⸗Vor⸗ stellung des Lessing⸗Theaters: Die Großstadtluft. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Sodoms Ende.

Dienstag: Die Großstadtluft.

Volksthümliche Preise (Parquet 2 ℳ). Vorverkauf ohne Aufgeld.

11“

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.

Sonntag: Zum 2. Male in neuer Bearbeitung: Das verwunschene Schloß. Operette in 3 Auf⸗ zügen von Alois Berla. Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius güe sche. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. 6

Dresden, 26. November. (W. T. B.) Seine König⸗ liche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen trifft morgen Vormittag aus Berlin hier ein, um sich bei Seiner Majestät dem König als Commandant S. M. Schiff „Sachsen“

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonntag: Zum 50. Male (letzte Sonntags⸗ Vorstellung): Im Pavillon. (Le Parfum.) Schwank in 3 Acten von Ernest Blum und Raoul Tochs. Deutsch von Ludwig Fischl. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Der neue Ganymed. (Caré Lefort.) Schwank in 1 Act von Charles Louveau. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

In Vorbereitung: Madame Agnes in 3 Acten von Julien Berr de Turique

Kroll's Theater. Sonntag: Gastspiel von Gemma Bellincioni und Roberto Stagno. A Santa Lucia. Melodrama in 2 Acten von Pierantonio Tasca. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Wegen Vorbereitung zur Opern⸗Novität „Mala Vita“ geschlossen.

Dienstag: Gastspiel von Gemma Bellincioni, Fr. Moran⸗Olden, Roberto Stagno und Juan Luria. Zum 1. Male: Mala Vita. Melodramg in J Acten von N. Daspuro. Musik von Umberto Giordano.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung..

Belle-AllianceTheater. Sonntag: Der Hüttenbesitzer. (Le maitre de forges.) Schauspiel in 5 Acten, mit freier Benutzung des gleichnamigen Romans von Georges Ohnet, für die neutsche Bühne bearbeitet von Erich Rieck. Anfang 7 hr. 8

Lustspiel

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Sonntag: Zum 6. Male: Die Liebeshändlerin. Sz Bühnenspiel in 5 Aufzügen. Anfang ½ Uhr. Montag: Die Liebeshändlerin.

Theater Unter den Linden Ronacher. Sonntag: Sensationell andauernder Erfolg des pompösen Ausstattungs⸗Ballets: Die Welt in Bild und Tanz, von Gaul und Haßreiter. Musik von J. Bayer, Ballet⸗Autoren der K. K. Hofoper in Wien. Inscenirt durch den Balletmeister Louis 1. Präcise 9 Uhr: Das grandiose chinesische Ballabile Ein Drachenfest. (Kitwirkende: 500 Personen.) Gastspiel der 16 jährigen Primadonna Fräul. Sophie David. Die kleine Primadonna. Gelegen⸗ heitsschwank in 1 Act von Richard Genée. In⸗ scenirt dnrch den Ober⸗Regisseur Herrn C. A. Friese sen. Anfang 7 ½ Uhr. 8 .

In Vorbereitung: Das Baby. Schwank in 1 Ac von H. F. (Novität.)

Adolph Ernst⸗Theater. Sonntag: Zum 82. Male: Die wilde Madonna. Gesangs⸗ posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen Costumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen Decorationen von Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

2 8

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonntag: Ensemble⸗Gastspiel der Münchener unter Direction des Königlich Bayerischen Hof⸗ schauspielers Max Hospauer. Zum 5. Male: Almenrausch und Edelweiß. Oberbayerisches Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 5 Auf⸗ zügen von Hermann von Schmid. Musik von Müller. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Almenrausch und Edelweiß.

prüfen und die Signatäre verhören.

Bukarest, 26. November. von Rußland hat der Ernennung Alexander Catargi’s zum rumänischen Gesandten in St. Petersburg seine Zustim⸗

Buenos⸗Aires, 26. November. Bericht des Finanz⸗Ministers weist auf die Unmöglichkeit hin, die finanziellen Auskunftsmittel, zu denen die Regierung bisher ihre Zuflucht genommen hatte, noch länger bestehen zu lassen. Der Bericht schlägt vor, das zur Zeit gebräuchliche System des Papiergeldes abzuändern.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in

(W. T. B.) Der Kaiser

(W. T. B.) Ein

er Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

143041 Hohenzollern⸗Galerie Lehrter Bahnhof. 1 Sonntags 50 ₰. Gr. histor. Rundgemälde 1640 1890. Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 9—9.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.

Concerte.

Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum IV. Philhar⸗ monischen Concert. Dir.: Raphaël Masz⸗ kowski. Soli: Raim. v. Zur⸗Mühlen, Charles Gregorowitsch.

Montag, Anfang 7 ½ Uhr: IV. Philharmonisches Concert. Dir.: Raphaël Maszkowski. Soli: Raim. v. Zur⸗Mühlen (Tenor), Charles Gregorowitsch (Violine).

Concert-Haus. Sonntag, Abends 6 Uhr: Karl Meyder⸗Concert. III. Componisten⸗Abend unter gefälliger Mitwirkung der Concertsängerin Frl. Bartenwerfer und des Componisten Herrn Ro⸗

ert Goldbeck.

Montag: Karl Meyder⸗Concert. Anfang 7 Uhr.

Circus Renz (Carlstraße.) Sonntag: 2 große Fest⸗Vorstellungen. In beiden Vorstellungen Auf⸗ treten sämmtlicher neu engagirter Kunstkräfte ersten Ranges. Außerdem:

Nachmittags 4 Uhr: Zur Belustigung der Jugend besonders gewähltes Programm. Zum Schluß: Die lustigen Heidelberger. 1

Abends 7 ½ Uhr: Mr. James Fini⸗ mit dem Schul⸗ pferde „Markir“. Zum Schluß: Auf Helgoland, oder: Ebbe und Fluth. Großes Land⸗, Wasser⸗ und Feuer⸗Schauspiel. Nationaltänze von 82 Damen. Mit völlig neuen Einlagen. 8

Montag, Abends 7 ¼ Uhr: Große Vorstellung vollständig neuem Programm und „Auf Helgo⸗ and“.

EEEENeErI,M.EmR SreRereSEEAxEe,reeaNes Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Melitta von Issendorff mit Hrn⸗ Lieutenant Otto von Gerlach (Dresden-— Berlin). Frl. Camilla Becker mit Hrn. Ritterguts⸗ besitzer Willy Jesdinszki (Bres au Cammelwitz bei Breslau). 1

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Grafen von der Groeben⸗Ludwigsdorf (Ludwigsdorf). HPrn. Major Frhrn. von Canitz (Potsdam). Hrn. Amtsrichter Bernhardi Grisson (Peitz).

Gestorben: Verw. Fr. Pfarrer Constentius, geb. Peterson (Kulm, Westpr.). Hr. Geh. Regie⸗ rungs⸗Rath Reinhold Meitzen (Berlin). Pr. Landesältester Emanuel von Eckartsberg (Neisse)- Fr. Bürgermeister Auguste Horn, geb. Keil, (Berbisdorf).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen einschließlich Börfen⸗Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

No. 281.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, E1“ ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere, Neues Palais, 17. November. Vosfeldt, Sec. Lt. vom Schles. Bat. Nr. 6, in das Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, Schwantzer,

ec. Lt. vom Schles. Pion. Bat. Nr. 6, in das Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, versetzt. 1

Berlin. 22. November. v. Knoerzer, Hauptm. à la suite des Königl. Württemberg. Generalstabes und commandirt zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, behufs Rückkehr nach Württemberg von diesem Commando entbunden. Rehfeldt,

uptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. von Peucker (Schles.) Nr. 6, bis zum 1. April 1894 zur Dienstleistung als Referent bei der Art. Prüfungscommission commandirt. v. Brüning, Ser. Lt. vom 1. Hess. Huf. Regt. Nr. 13, dessen Ende Dezember d. J. ablaufendes Commando zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt um ein Jahr verlängert.

Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Berlin, 22. November. Lorenz, Major a. D., zuletzt Bats. Commandeur im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Fortfall der ihm bewilligten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regiments zur Disp. gestellt. v. Hippel, Hauptm. a. D., zuletzt Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Allenstein, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43 ertheilt.

Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat Oktober 1892 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 19. Oktober. Dr. Hartung, Unterarzt vom Inf. Regt. Graf Banfa (4. Westfälisches) Nr. 17, zum 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 versetzt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 10. November. Ockel, Zahlmeister vom 2. Bat. 4 Niederschl. Inf. Regts. Nr. 51 Kügler, Zahlmeister vom 2. Bat. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungs⸗Rath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 11. No⸗ vem ber. Küster, Lazareth⸗Insp. auf Probe zu Königsberg i. Pr., zum Lazareth⸗Insp. ernannt. 8

14. November. Oppermann, Zahlmstr. vom 1. Bat. Groß⸗ herzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. .

15. November. Skripzik, Festungsbauwart 2. Kl. der Fortification Swinemünde, Arndt, Festungsbauwart 2. Kl. der Fortification Posen, zu 1. Kt., Haener, Wallmeister der Fortification Straßburg, zum Festungsbauwart 2. Kl., ernannt.

Durch Verfügun des General⸗Commandos. ahlmeister. a. Versetzt: Preiß vom 3. Bat. Inf. Regts. Freiherr iller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zum 3. Bat. Füs. egts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Jung vom 1. Bat.

8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, zum 2. Bat. Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Koerber vom 2. Bat. Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, zum 1. Bat. Infanterie⸗Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgischee) Nr. 27, Mummert von der 2. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, zum 2. Bat. Gren. Regts König Friebrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10; b. infolge Ernennung zugetheilt: Plesch dem 3. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Wuttke dem 3. Bat. Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29.

XII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere. 19. November. v. Mikusch⸗Buchberg, Königl. Preuß. Gen. Major à la suite der Armee, von dem Commando der 54. Inf. Brig. (4. Königl. Württemberg.) enthoben. Schmid, Major à la suite des Fuß⸗Art. Bats. Nr. 13, unter Enthebung von dem Commando nach Preußen, dem Bat. aggregirt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und ersetzungen. Neues Palais, 21. November. v. Eickstedt, Corv. Capitän, unter Entbindung von der Stellung als Mitglied der Art. Prüfungscommission und von dem Commando zur Dienstleistung beim Reichs⸗Marineamt, zum Commandanten S. M. Panzerfahrzeug „Beowulf“, Gerdes, Capitän⸗Lt., zum Mitglied der Art. Prüfungs⸗ commission, ernannt.

Im Sanitäts⸗Corps. Neues Palais, 21. November. Schwebs, Marine⸗Assist. Arzt 1. Kl., zum überzähl. Marine⸗Stabs⸗ arzt, Dr. Behmer, Marine⸗Assist. Arzt 2. Kl., zum Marine⸗Assist. Arzt 1. Kl., befördert. Die nach Vorstehendem beförderten Marine⸗ Aerzte erhalten ein Patent von dem Tage, an dem die Altersgenossen X“ befördert werden, Fr. Funen⸗ Marine⸗Ober⸗Stabs⸗ arzt 1. Kl., mit Pension, Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. 8

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 9. Sitzung vom 25. November, 11 Uhr.

8

Der Sitzung wohnen bei der des Staaks⸗

Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel mit Commissarien. Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Communalabgabengesetzes. Abg. Hobrecht (nl.): Dadurch, daß Staat und Gemeinde durch die Vorlage auf ihre besonderen Steuerquellen angewiesen würden, finde eine Verminderung der Steuerlasten im ganzen nicht statt. Diese Trennung sei aber von großer Bedeutung und großem Werth, denn sie erleichtere es dem Staat und den Gemeinden, ihr Steuersystem in gerechter Weise fortzuentwickeln, gleiche die Verschie⸗ bungen aus, die durch das Einkommensteuergesetz herbeigeführt worden seien, und gebe den Gemeinden ein möglichst freies Maß der Be⸗ wegung in ihrer Abgabenerhebung. Aber gerade in letzterer Beziehung scheine ihm (Redner) die Vorlage den beabsichtigten Erfolg der Steuer⸗ reform sehr zu beeinträchtigen. Die Autonomie der Gemeinden in Steuersachen könne niemals etwas anderes als ein scheinbares Recht ein. Sie sei verknüpft mit großen Gefahren für den inneren rieden der Gemeinde und führe zur Einengung der Selbstverwal⸗ tung der schärferen Handhabung des Aufsichtsrechts durch den Staat. Mit der Veranlagung der Realsteuern durch den Staat, auch nachdem dieser auf sie verzichtet habe, sei er nicht ein⸗ verstanden, auch könne er nicht glauben, daß die Erhebung der Ge⸗ werbesteuer in der jetzigen Weise werde bestehen bleiben können.

fähigkeit die allen Gemeinden glei

Berlin, Sonnabend, den 26. November

1892.

Wenn das ganze Experiment nur geschehe in der Voraussetzung, daß einige Gemeinden davon Gebrauch machen würden, so werde die Ver⸗ anlagung eine sehr laxe sein. Dazu komme, daß die Gemeinden durch die ganze Fassung des Gesetzes dahin geleitet würden, auf besondere Gemeindesteuern zu sinnen. Grund⸗ und Gebäudebesitz werde dabei leicht über das Maß hinaus zur Besteuerung heran⸗ gezogen werden, noch mehr der Gewerbebetrieb. Das Maß, bis zu welchem die Grund⸗ und Gebäudesteuern erhoben werden dürften, müßte gesetzlich festgelegt werden. Beider Gewerbesteuer werde man darauf bedacht sein müssen, sie zu vereinfachen und auf engere Bezirke zu concentriren. Ein weiteres Bedenken habe er dagegen, daß den Gemeinden die Befugniß eingeräumt werde, eine Präcipualbesteuerung einzelner Klassen vorzunehmen, wenn sich T1uö“ von gewissen Gemeindeausgaben einen besonderen Vortheil hätten. Das sei des Guten zu viel. Er könne es nicht als richtig anerkennen, wenn man die Unterhaltung der öffentlichen Straßen und Plätze als eine communale Leistung ansehe, welche besonders dem Grundbesitz zu statten komme und seinen Werth erhöhe. Die Werthsteigerung der Grundstücke erfolge, wo ein allgemeiner Auf⸗ schwung stattfinde; wo dieser nicht stattfinde, könne die beste Communal⸗ verwaltung nur sehr wenig helfen. In einigen Städten stiegen die Grundstücke rapid im Werthe, sogar in Bezirken, wo weder Straßen, noch Plätze, noch Beleuchtung vorhanden seien. Auch aus seinem (Redners) Wahlkreise werde von den Städten ihm gegenüber Klage darüber geführt, daß diese ganze groe Steuer⸗ reform ihnen doch sehr wenig helfe in ihrer Noth. ie Klagen über eine Prägravation in der Besteuerung der Landwirthschaft und des Grundbesitzes in vielen Gemeinden seien vollkommen begründet. Volksschul⸗, Armen⸗ und Krankenwesen und die damit zusammen⸗ hängenden Zweige der Wohlfahrtspolizei verursachten Ausgaben, welche die Eigenthümlichkeit hätten, daß sie von den armen Ge⸗ meinden genau so aufgebracht werden müßten, wie von den wohl⸗ habenden. Der Arme solle nicht und dürfe nicht mehr unterstützt werden, als zu seinem Lebensunterhalt unerläßlich sei; das müsse ihm aber gewährt werden. Die Gemeindeschule dürfe nicht hinter dem zurückbleiben, was als das Ziel des Volksschulunterrichts hingestellt sei, weil sonst das Wesen des obligatorischen Volks⸗ schulunterrichts verändert werden müßte. So könnten die reichsten Communen nicht wesentlich mehr belastet werden, als die allerärmsten. Daher komme es, daß bei der großen Verschiedenheit der Leistungs⸗ auferlegte Last auf einen Theil derselben sehr drückend wirke. Aber es liege auf der Hand, daß hier Abhilfe in den Grenzen einer Steuerreform nicht geschaffen werden könne. Das Gesetz biete lediglich die Möglichkeit, die Steuerlast ge⸗ rechter zu vertheilen. Verzichte der Staat aber zur Erreichung bieses Ziels auf die Realsteuern und gebe er damit sichere Einnahmen aus der Hand, so müsse er auch die Gewißheit eines sicheren Ersatzes

haben. Daher sei eine Ergänzungssteuer, möge sie unter dieser oder einer anderen Form geschaffen werden, eine unerbittliche Noth⸗ wendigkeit.

Abg. Seer (nl.) wünscht, daß die Domänenpächter nach den gleichen Grundsätzen behandelt würden wie die Privatpächter.

Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf zu Eulenburg:

Meine Herren! Ich möchte auf diesen Punkt, auf den vielleicht in der Debatte nicht mehr zurückgekommen wird, gleich mit ein paar Worten antworten. Der Grundsatz, dessen Aufnahme der Herr Vor⸗ redner in das Gemeindeabgabengesetz wünscht, daß nämlich die Kreis⸗ eingesessenen nach gleichen Grundsätzen herangezogen werden sollen, der ist schon in dem Gesetz, den braucht man nicht zu desideriren, der ist da und nach dem muß verfahren werden. Der Uebelstand, den er rügt, liegt auf einem Gebiet, welchem auf dem Wege dieses Gesetzes nicht abgeholfen werden kann; das beruht auf privatrechtlichen Ab⸗ machungen, denen wir weder vorbeugen, noch die wir ändern können.

s sind keineswegs davon allein die Domänenpächter getroffen, son⸗ dern jeder Privatpächter in gleichem Maße, je nachdem die Ver⸗ einbarung mit seinem Verpächter dahin geht, ob und in welchem Maße er die öffentlichen Abgaben tragen soll. Es würde also in dieser Beziehung nur eine Abhilfe zu schaffen sein auf privatrechtlichem Wege.

Da ich das Wort genommen habe, möchte ich auch in Beziehung auf die Ausführungen des Herrn Abg. Hobrecht gleich noch ein paar Worte anfügen. Ich freue mich, daß wir in den weessentlichen Punkten uns seiner Zustimmung zu erfreuen haben, namentlich auch darin, daß er voll und ganz anerkennt, daß die Grundlagen der Ge⸗ sammtsteuerreform, das Aufgeben der Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbe⸗ steuer nicht zur Ausführung kommen können, wenn nicht der Staat vollen Ersatz für den Ausfall erhält, den er durch die Aufgabe diefer Steuern erleidet, ferner darin, daß wir der Belastung der Ge⸗ meinden, welche durch die Entwickelung der Verhältnisse in den mannig⸗ fachsten Beziehungen eingetreten ist, durch ein Communalabgabengesetz nicht abhelfen können. Die Aufgabe des Communalabgabengesetzes geht und kann nur dahin gehen, daß die Lasten, die vorhanden sind, in einer billigen und gerechten Weise vertheilt werden, und ich hoffe, darin Ihrer Zustimmung sicher zu sein, daß, wenn wir auf diesem Wege einen Schritt vorwärts thun und in der That eine bessere und gerechtere Vertheilung der Abgaben herbeiführen, bereits darin eine Erleichterung liegt, eine Erleichterung so weit, als sie durch dieses Gesetz geschaffen werden kann. Gerade nach dieser Richtung hin hat aber der Herr Abg. Hobrecht bemängelt, daß die Art und Weise, wie zeine Vorbelastung der Realobjecte ein⸗ treten könne, in diesem Gesetz zu gehäuft vorgesehen sei. Ich glaube, er thut dem Gesetz Unrecht; er hat insbesondere Bezug genommen auf die §§ 16 und 46. Ich bitte Sie, diese Paragraphen etwas näher anzusehen; er hat gewiß nicht absichtlich in dieser Beziehung entscheidende Punkte dieser Paragraphen nicht oder nicht so deutlich erwähnt, daß diese Bestimmungenvollkommen klar werden. Zunächst steht im § 16, der von der Vorbelastung ein⸗ zelner Theile der Gemeinden oder einzelner Klassen derselben handelt, ausdrücklich, daß dies nur geschehen solle, „sofern die Ausgleichung nicht nach § 7 erfolgt“, d. h. sofern nicht Gebühren oder Beiträge erhoben werden, welche dieser Anforderung bereits entsprechen. Und ebenso steht im § 46, daß die dort vorgesehene Heranziehung des Grundbesitzes, Gebäudebesitzes und der Gewerbe zu Gegenständen oder zu Lasten, die ihnen besonders zu gute kommen, nur erfolgen soll, erstens, „sofern die Ausgleichung nicht nach § 7 oder § 16 erfolgt“, und nur, meine Herren, darauf lege ich ein sehr großes Gewicht insoweit, als in der That ein überwiegendes Maß von Vortheilen vorhanden ist. Es heißt also keineswegs, daß alle die Anlagen, die im § 46 genannt

sind, unbedingt und unter allen Umständen allein von Grundbesitzern oder Gewerbetreibenden bezahlt werden sollen, sondern nur insoweit, als zu erkennen ist, daß sie einen vorwiegenden Vortheil davon haben, und soweit nicht Gebühren oder Vorbelastungen einzelner Theile oder Klassen des Gemeindebezirks eintreten. Diesen Grundsatz, glaube ich, wird man nicht bekämpfen können; er ist wenigstens in solcher, welcher ziemlich allgemein bisher verfochten worden ist und nach dessen Geltendmachung in den Gemeinden gestrebt worden ist.

Es ist auch gar nichts Neues, daß wir etwas derartiges vor⸗ schreiben. Wenn Sie die Communalabgabenvertheilung in den Kreis⸗ ordnungen ansehen wollen, so sehen Sie bereits, daß auf die Verkehrs⸗ anlagen besonders hingewiesen worden ist, als auf solche, welche in größerem Maße als alle anderen insbesondere dem Grundbesitz zu gute kommen. Ich glaube also, daß vollkommenk bewußt, vollkommen genau die Bestimmungen abgewogen sind, ob und in welcher Weise eine stärkere Belastung der Realobjecte angezeigt und geboten ist.

Nun liegt es in der Natur der Sache und das ist eine Be⸗ merkung, die wahrscheinlich in Betracht kommen wird bei vielen Aus⸗ führungen, die uns noch bevorstehen daß sich nur zwei Wege bieten, wenn wir die nöthige Bewegungsfreiheit für die Gemeinden auf diesem Gebiet anstreben. Wir müssen entweder Gesetzes⸗ bestimmungen machen, welche ihnen die Norm geben, wie sie diese Sache ordnen und beschließen sollen, und da würde der Spielraum, den ich eben als nothwendig bezeichnet habe, außerordentlich eingeengt werden. Es ist nicht möglich, eine Formel zu finden, welche in einem großen Staat für Stadt und Land, für Ost und West, für Nord und Süd unter allen Umständen gleichmäßig paßt, und wenn man diesen Weg also nicht gehen kann, so bleibt kein anderer übrig als der, den wir gewählt haben, daß wir die allgemeinen Grundsätze jedem verständlich angeben und nunmehr dem vernünftigen Ermessen jeder Gemeinde überlassen, dieselben an⸗ zuwenden, aber ein Ventil schaffen, welches wirksam wird für den Fall, daß wider Erwarten und gegen unsere Wünsche diesen Grundsätzen nicht in richtiger Weise entsprochen wird, und dadurch Uebelstände eintreten, zumal Uebelstände für Ge⸗ meindeangehörige. Das, meine Herren, bitte ich, bei dem Punkte, zu dem ich nun komme, bei dem Aufsichtsrechte, nicht zu vergessen, daß der ganz wesentliche Grund und die Noth⸗ wendigkeit des Aufsichtsrechts nicht sowohl beruht in allerdings auch zu berücksichtigenden Interessen des Staats als ganz besonders in der Rücksicht auf die Gemeindeangehörigen. Es ist eine haupt⸗ sächliche Aufgabe des Auffichtsrechts, dafür zu sorgen, daß nicht einzelne Klassen, einzelne Schichten in den Gemeinden über die Ge⸗ bühr oder in unrechtmäßiger Weise herangezogen werden. Dazu ist dieses Aufsichtsrecht nothwendig. In den ersten Tagen der Debatte ist von der linken Seite des Hauses, was das Aufsichtsrecht an⸗ betrifft, gesagt worden, an sehr vielen Stellen des Gesetzes ich glaube, es war die Zahl 10 genannt sei immer die Rede von der Genehmigung, und das wäre schon eine Signatur dafür, daß die Gemeinden in ihrer Selbstverwaltung zu sehr beschränkt würden. Nun, meine Herren, wenn Sie die Punkte ansehen wollen, in denen eine Genehmigung der Aufsichtsbehörden verlangt ist, dann werden Sie finden, daß an keiner Stelle dies geschehen ist abweichend von dem bestehenden Recht, und daß in zwei oder drei Punkten, wo es den gegen⸗ theiligen Anschein haben könnte, dies nur darin seine Ursache hat, daß neue Gestaltungen und Möglichkeiten der Gemeindebeschlüsse hier vorliegen, die aber analog ganz nach den gleichen Gesichtspunkten zu beurtheilen sind. Was z. B. die Staatsgenehmigung in Bezug auf die Höhe der Zuschläge zu gewissen Steuern betrifft, so ist solche bisher noth⸗ wendig im allgemeinen zu Zuschlägen zur Einkommensteuer, im übrigen in Höhe von 50 % in den Städten. Erst in der Land⸗ gemeindeordnung von 1891 ist die Bestimmung über die Auf⸗ sicht dahin geändert worden, daß die Genehmigung erst bei 100 % nöthig sein soll. Diesen letzteren Weg, also der Erleichte⸗ rung der Städte gegen früher, haben wir auch hier eingeschlagen.

Das Wesentliche, das in dieser Beziehung neu ist, hat der Herr Abg. Herrfurth neulich ganz richtig erwähnt; es ist die zweite Hälfte des § 62. Ich freue mich, daß der Herr Abg. Hobrecht die Noth⸗ wendigkeit dieser Bestimmungen ausdrücklich anerkannt hat. Aber ich will noch ein paar Worte darüber sagen, um einen Schrecken, der möglicherweise damit doch verbunden sein könnte, zu verscheuchen.

Worum handelt es sich denn, meine Herren? Nachdem die be⸗ treffenden Gemeindebeschlüsse zu stande gekommen sind, oder nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, da wird der Fall ich hoffe, selten aber immerhin doch ab und zu eintreten, daß wir eine Einrichtung der Communalabgaben voraus haben, welche ebensowohl mit den Bestimmungen dieses Gesetzes als überhaupt mit einer rationellen Ge⸗ meindebesteuerung durchaus nicht vereinbar ist.

Und nun, meine Herren, würden Sie wirklich so weit gehen, zu verlangen, daß wir lieber dergleichen unzuträgliche Zustände bestehen lassen sollten, als daß der Aufsichtsbehörde das Recht gegeben würde, in dieser Beziehung einzuschreiten, ein Recht, dazu garantirt durch die nachträgliche Rechtscontrole des Ober Verwaltungsgerichts? Einer jeden solchen Anordnung der Aufsichtsbehörde gegenüber steht der Gemeinde das Recht zu, das Ober⸗Verwaltungsgericht anzurufen zur Entscheidung darüber, ob die Aufsichtsbehörde berechtigt gewesen ist einzuschreiten oder nicht. Mir scheint, meine Herren, wenn man das unbefangen und ohne Vorurtheil betrachtet, daß man zu gar keinem andern Resultat kommen kann.

Mir selbst ist die Ueberzeugung davon in dem letzten Jahrzehnt meiner Thätigkeit außerordentlich oft entgegengetreten. Die Bestim⸗ mungen der kuͤrhessischen Gemeindeordnung gehen dahin, daß, wenn durch statutarische Gemeindebeschlüsse gewisse Regeln über die Auf⸗ bringung der Gemeindeabgaben festgestellt sind, dieselben so lange bestehen, bis die Gemeindebehörde wieder anders beschließt und ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde absolut unmöglich ist. Nun, meine Herren, ist es bei der Verschiedenheit der Verhältnisse, bei dem Fortschritt der Entwickelung sehr oft vorgekommen, daß die bisherigen statutarischen Beschlüsse absolut verwerflich und unrecht waren. Es ist