8 —
Rother, Amtsrichter in men und ’1 531 Stimmen; 21 Stimmen - si zwischen von Donimirski und
— Die Steuerreformcommission Abgeordneten setzte am gänzungssteuergesetzes fort. dem Activvermögen in genommen, 828 1 rechnung und Schätzung des steuerbaren gemeine Werth der einzelnen Theile zur anlagung zu Grunde gelegt werden soll. von der Werthbestimmung der Grundstücke.
Stuhm (deutschfreisinnig) 746 Stim⸗
Jochem, Lithograph in Danzig LSozaldzmgeran⸗
essel Stichwahl stattzufinden.
in des Hauses der Sonnabend die Berathung des Er⸗ § 8, welcher bestimmt, was von bzug zu bringen ist, wurde unverändert an⸗ b o nach längerer Debatte § 3, nach welchem bei Be⸗ sich bis
Vermögens der Bestand und get der Ver⸗
Hierzu lagen ver⸗
5
Hiernach hat „Chark.
61 173; die Gouvernements Sa kaspien wiesen 17 023 bezw.
rechnung der „St. Petersb. Z.“ sonen erkrankt und 1189 zur Beendigung
10 handelt
schiedene Anträge vor, welche den Zweck hatten, die auss fm verständlich noch lückenhaft war.
Berücksichtigung der Kaufpreise, wie es die Regierungsvorlage will,
bei der Schätzung zu beseitigen und auch andere Momente mit ent⸗
Nach längerer Discussion wurde der Absatz 1
nach dem Antrage der conservativen Mitglieder in folgender Fassung
„Grundstücke (Liegenschaften und Gebäude),
ständige Rechte und Gerechtigkeiten sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Bestimmung und Beniefenteg,
ruhenden
veranschlagen.
scheidend sein zu lassen.
angenommen:
lichen
und der darau Lasten
Zubehörungen Werth zu
nach dem gemeinen
Grundstücken, welche dem Betriebe der Land⸗ oder dem Wein⸗, Obst⸗ oder Gartenbau dienen, sind behufs Ermittelung des gemeinen Werths auch das gesammte
scaftaiventac die Futter⸗ und Erntevorräthe, F alage⸗ und Betriebskapital gehörigen Werthe — einschließlich der den gewerblichen Nebenbetrieben dienenden Gegen⸗ Absatz 2 (Abschätzung der bergbaulichen, rundstücke) wurde dem Wortlaut der Regierungsvorlage gemäß genehmigt. — Die Commission wird ihre Berathungen erst morgen, Dienstag, fortsetzen, da heute die
schaft, der Viehzucht,
lebende und todte Wirth. sowie die sonst zum Ar
stände — zu berücksichtigen.“ Handels⸗ oder Gewerbebetrieben gewidmeten
Subcommission zusammentrat.
werden. selbst⸗ Innern wird der Ha
der sämmt⸗ dauernden
Forstwirth⸗ 8 Häfen Deutschlands Cholera erklärt.
Erkrankungsfälle vorgekommen,
Ausgang.
worden und zwar im Saale der „Arbeitshilfe“, der armen
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Eine fahrlässige Körperverletzung na tember 1892, auch bei
Körperverletzung angenommen werden, der bereits
richtungen seines Gewerbes so vertraut gemacht ist, daß er die Körper⸗ verletzung bei genügender Aufmerksamkeit hätte vermeiden können.
einem Urtheil des Reichsgerichts, 1IV. Strafsenats, vom 27 Sep⸗
saaee einer Berufspflicht (§ 230 Abs. 2 Str.⸗G.⸗B.) kann, einer von einem Lehrling verursachten
dauert zwei Tage. unter Ver⸗
mit den Ein⸗ 1574 an weibliche
Anziehungskraft ausübt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln.
16 Cholera. Pest, 4. Dezember. Gestern ist keine Todesfall an Cholera zur Meldung 6 Uhr bis heute Abend 6 Uhr ist eine und eine gestorben.
ekommen.
om 5. Dezember,
1 orgens.
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9
nabaxnnne
*
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Millim 50 C. = 40 R.
Stationen. Wetter.
8 8 — ZB S 8 88 8₰ 8
Temperatur 0 Cel
in
S 22
red. in
Mullaghmore 757 Aberdeen .. 747 Christiansund 744 Kopenhagen. 746 Stockholm . 751 Haparanda . 765 St. Petersburg 764 Moskau 766
Cork, Queens⸗ town 760
Cherbourg . 758. Ider..
w Aei halb bed. halb bed. Dunst Schnee bedeckt bedeckt Schnee
halb bed. wolkig wolkig wolkig ¹) bedeckt ²) bedeckt ³) Schnee bedeckt bedeckt heiter wolkig⁴) Schnee Schnee bedeckts)
Schnee Schnee bedeckt
wolkenlos bedeckt
SERSboh SN
II1“
Ln 11“ mburg.. 747 winemünde 747 Neufahrwasser 748. Memel 7751
I1I1I1I11“ Karlsruhe.. 755 Wiesbaden 753 München 754 Chemnitz 752 Berlin 7749 öee112121268 Breslau. 750 759 754 749
DOS=ÖSeedo 2 00SSdbobodo
—;, bo Cldoccoohho oqrobodehnbbodbdood eoee
Schnee. ³) Nachm. Schnee. ⁴) Gestern Nachm. Schnee. ⁵) Gestern anhaltend Schnee und Regen.
Uebersicht der Witterung.
Eine breite Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sich vom Norwegis c Meere südsüdostwärts nach der Balkanhalbinsel hin, barometrische Minima liegen über der östlichen Nordsee und nordöstlich von der Adria, während der Luftdruck über West⸗ und Nordost⸗Europa am höchsten ist. Ueber den britischen Inseln wehen starke nördliche und nordwestliche, üͤber Central⸗Europa vorwiegend schwache westliche und südwestliche Winde, unter deren Einfluß die Temperatur meist wieder gesunken ist. In Deutsch⸗ land dauert die trübe Witterung mit Niederschlägen fort; fast allenthalben herrscht leichter Frost. Schneehöhe zu Wilhelmshaven 4, Berlin 3 cm.
Deutsche Seewarte.
eSee˙ Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ aus. 260. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl. ur Erinnerung an das 150jährige Bestehen des öniglichen Opernhauses: Théätre paré. Duverture zur Oper „Iphigenie in Aulis“, von Christoph Ritter von Gluck. Dirigent: Kapellmeister Sucher. — „Prolog“ von Professor Emil Taubert, gesprochen von Fräulein Lindner. — Ouverture zur Oper „Cleopatra“ von Graun. Dirigent: Kapell⸗ meister Sucher. (Eröffnungs⸗Oper vom 7. Dezember
8 Nachts leichter Schnee. ²) Gestern und Nachts
rkrankung und kein Von gestern Abend erson an der Cholera erkrankt
1742.) — Orpheus und Eurydike. Oper von Christoph Ritter von Gluck. Dirigent: Kapellmeister Sucher. 2. Act, Elysium. — Die Hochzeit des
igaro. Oper von Wolfgang Amadeus Mozart.
irigent: Kapellmeister Dr. Muck. 2. Act. — Fidelio. Oper von Ludwig van Beethoven. Diri⸗ gent: Kapellmeister Dr. Muck. 2. Act, Kerkerscene. — Der Freischütz. Oper von Carl Maria von Weber. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. 2. Act, Scene 1. — Der Prophet. Oper von Giacomo Meyerbeer. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. 3. Act, Scene 2. — Größere Pause. Das Foyer bleibt geschlossen. — Set ee von Richard Wagner. Dirigent: Kapellmeister Sucher. (Schlußscene). Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 270. Vorstellung. Die Quitzows. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 261. Vorstellung. Bajazzi. C Oper in 2 Acten und einem Prolog. usik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutst von Ludwig Hartmann. In Secene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. — Bastian und Bastienne. Singspiel in 1 Act von Wolfgang Amadeus Mozart.
Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Wohlthätige Frauen. Lustspiel in 4 Aufzügen von dolph LArronge. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. “ “
Deutsches Theater. Dienstag: Die Jüdin von Toledo. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Faust.
Donnerstag: Die Jüdin von Toledo.
Freitag: Lolo’s Vater. 8
Berliner Theater. Dienstag: Der Hütten⸗ besitzer. (Sidonie Hoenig. Anna Braga, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.) Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Macbeth. 8
Donnerstag: Dora. 1
Lessing-Theater. reise. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: 9. Gastspiel von Eleonora Duse mit ihrer Gesellschaft unter der Direction von Cav. Flavio Ando. Fraucillon.
Donnerstag: Die Orientreise.
Freitag: 10. Duse⸗Abend. Nora.
Die nicht abgeholten Bestellungen gelangen an der Vormittagskasse zum Verkauf.
.
Dienstag: Die Orient⸗
Wallner⸗Theater. Dienstag: 36. Gast⸗Vor⸗ stellung des Lessing⸗Theaters: Die Großstadtluft. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Die Großtstadtluft.
Volksthümliche Preise (Parquet 2 ℳ). Vorverkauf ohne Aufgeld.
Friedrich⸗Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25.
Dienstag: Zum 11. Male in neuer Bearbeitung: Das verwunschene Schloß. Operette in 3 Auf⸗ zügen von Alois Berla. Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Flisiche Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Rußland. “ Im ganzen russischen Reich sind nach einer Zusammenstellung der ouv.⸗Z.“ bis zum 27. September 1892 195 195 Cholera⸗ Todesfälle vorgekommen. Die größte Zahl hatte der Kaukasus mit ratow, Tobolsk 2 11 276 und 10195 Todesfälle an Cholera auf. In der Stadt St. Petersburg sind nach
gekoren⸗ — 1
er Epidemie noch wesentlich er⸗ höhen, da nach den „Veröffentlichungen des deutschen Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ in der ersten bezw. zweiten Oktoberwoche, also im an großen und ganzen für eine Woche, 9972 Erkrankungen und 4839 O. und diese Zusammenstellung selbst⸗ Seitdem ist zwar sowohl die Zahl der Erkrankungen wie die der Todesfälle weiter zurückgegangen, aber von einem gänzlichen Erlöschen der Epidemie kann noch nicht berichtet
Todesfälle gemeldet worden waren
Portugal.
Durch eine im „Diario do Governo“ vom 30. November ver⸗ öffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Fen von Marseille, welcher bisher als von Cho⸗ sera „verseucht“ angesehen wurde, seit dem 23. desselben Monats für
Bei derselben Krankheit „verdächtig“ erklärt. 8 Die Königlich portugiesische Regierung hat die sämmtlichen für seit dem 1. Dezember 1892 „rein“ von
Pest, 2. Dezember. In Fünfkirchen wüthet nach einer Mel⸗ dung der „Köln. Ztg.“ die Diphtheritis; es sind beinahe hundert die Hälfte davon
Mannigfaltiges.
Auch heute ist wieder ein Wohlthätigkeits⸗Bazar eröffnet I Brauerei vom Verein rauen
den lohnenden Absatz der gefertigten Arbeiten erhofft; der Bazar
Die neuerbaute städtische Volks⸗Badeanstalt Moabit, Thurmstraße 85 a, hat sich während des ersten Monats ihres Be⸗ stehens bereits eines lebhaften Besuches zu erfreuen gehabt. Im? vember wurden insgesammt 8314 Bäder, davon 6740 an männliche, ersonen, verabfolgt. entfällt auf die Schwimmhalle der Anstalt, welche eine immer größere Es badeten 4538 Personen. Die bäder wurden von 3323, die Brausebäder von 453 Personen benutzt.
Das Schaugebäude der Urania wird, wie alljährlich, so auch diesmal vor Weihnachten für kurze Zeit geschlossen werden. wird denn auch die besondere Veranstaltung, we 2 ) er. Columbusfeier getroffen hatte, die nautische vehsstrlung, ihren Provinz Girgenti (Sizilien), kam Abschluß finden, sodaß die interessanten Schiffsmo elle, sowie die W Einrichtungen für die Schiffsführung, das Rettungswesen u. s. w. nur noch kurze Zeit dem Publikum zugänglich sind.
Marienburg, 5. Dezember. . Warnau brannte nach einer Meldung des „H. T. B.“ ein Stall
und Trans⸗ einer Be⸗ bis zum 14. Oktober 3957 Per⸗
Diese Zahlen dürften lung des
Stelle Wenzel
Eugen
mit tödtlichem
dandarbeit zuweist und nun
Wagen i strecke kam,
Im No⸗ Der größte Theil hiervon
Wannen⸗
Damit che das Institut zur
In dem benachbarten Dorfe
Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Letzte Woche! Dienstag: Zum 59. Male: Im Pavillon. (Le Parfum.) Schwank in 3 Acten von Ernest Blum u. Raoul Toché. Deutsch von Ludwig Fischl. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. — Vorher: Der ueune Ganymed. (Carlé Lefort.) Schwank in 1 Act von Charles L2 . Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Kroll's Theater. Dienstag: Kurmärker und Picarde. Darauf: Der Trompeter von Säkkingen. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Gastspiel von Gemma Belliincioni. Auf Verlangen: Der Troubadour.
Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Dienstag: Zum 4. Male: Logierbesuch. Schwank in 4 Aufzügen von R. Weber und Max Löwenfeld Anfang 7 ½ Ühr. .“ 1.“
Mittwoch: Logierbesuch. .
Theater Unter den Linden Ronacher. Senatag. Novität! Das Baby. Novität! Schwank in 1 Act von H. F. Musik von Ferron. Inscenirt durch C. A. I sen. — Die Welt in Bild und usstattungs⸗Ballet von Gaul und Haßreiter. Musik von J. Bayer. Inscenirt durch Louis Gundlach. — Gastspiel des amerika⸗ nischen Prestidigitateurs Professor Imro Fox. An⸗ fang 7 ½ Uhr.
Adolph Ernst⸗Theater. Dienstag (vor⸗ letzte Woche): Die wilde Madonna. Gesangs⸗ posse in 3 Acten von Leon Treytow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen Costumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen Decorationen von Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.
ittwoch: Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: Modernes Babylon. Ge⸗ sangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise von G. Görß. Musik von G. Steffens.
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Dienstag: Ensemble⸗Gastspiel der Münchener unter irection des Königlich Baeite gh Hof⸗ schauspielers Max Hospauer. Zum 1. Male: Der ledige Hof. Volksschauspiel mit Gesang in 5 Acten von Ludwig Anzengrüber. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
1496211 Hohenzollern⸗Galerie Lehrter Bahnhof. 1 ℳ Sonntags 50 ₰. Gr. histor. Rundgemälde 1640 — 1890. Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 9—9.
nieder. Sämmtliches Vieh kam in den Flammen um. verbrannten, der vierte erlitt schwere Brandwunden.
Posen, 5. Dezember. Nach einer Meldun aus Ostrowo wurde der Ober⸗Wachtmeister der Gen⸗ chner aus Kempen bei einem Patrouillengang im Walde bei Jankow meuchlings erschossen.
Eisenach, 4. Dezember.
licher Angelegenheiten hierher Deutsch des ausscheidenden einstimmig Ernst von Verbands⸗Vorsitzenden und an Stelle des eeg hee Adolf Streckfuß Albert Traeger in den Vorstand.
haus⸗Barmen und Dr. Carl Mitglieder des Vorstands wiedergewählt. Aus n. des Syndikats, gebildet aus den Herren Ern
ierke und Hermann Heiberg, wurde neu bestätig
darmerie Mars
London, 2. Dezember. 2 die britischen Schiffen während des Monats November zuge⸗ stoßenen Unfälle ergiebt nach der „A. C.“, daß 54 Segelschiffe mit einem Lastgehalt von sieben Dampfer mit einem Lastgehalt von 6019 Tonnen und 269 Menschenleben, Tonnen Lastgehalt mit 328 Menschenleben im vergangenen Monat verloren gegangen sind. 1.
Rom, 4. Dezember.
Die heute zur Erledigung geschäft⸗ einberufene Generalversamm⸗
bisherigen mil Ritters⸗
von Thaler⸗Wien wurden als Der Sachverständigen⸗
Hamburg, 3. Dezember. Des starken Schneesturms halber haben, wie die „Hamb. Börs.⸗H.“ meldet, mehrere zur Abfahrt bereit liegende Schiffe ihre Ausreise aufschieben müssen. Das Schneetreiben war zwischen 6 und 8 Uhr so intensiv, daß man auf der Elbe keine Schiffslänge weit sehen konnte. In der sonders die Pferdebahnen, großen Schwierigkeiten zu kämpfen; auf dem Rödingsmarkt und an anderen Stellen liefen häufig Wagen aus den Schienen, wodurch längere Stockungen im Verkehr entstanden.
Preßburg, 1. Dezember. Vorgestern gegen 10 Uhr Abends wurde, wie der „Madb. Z.“ mitgetheilt wird, von der Station Totis ein aus zwei Locomotiven bestehender Zug abgelassen, der bei dem Wächterhause Nr. 61 einen Wagen des 8 Körmendy überfuhr. Auf dem Wagen befanden sich außer Körmendy drei Totiser Familienväter, von denen zwei im buchstäblichen Sinne des Wortes zermalmt wurden; die anderen zwei Männer erlitten tödtliche Ver⸗ letzungen. Das Unglück wurde durch eine Nachlässigkeit des Bahn⸗ waͤchters 1“ der die Wegschranken nicht absperrte, wodurch der
tadt haben Fuhrwerke, be⸗
der herrschenden Glätte wegen mit
otiser Herrschaftskutschers
der Finsterniß gerade in dem Augenblick auf die Bahn⸗ s der Zug diese Stelle passirte.
Der Ausweis des Handelsamts über
12 202 Tonnen und 59 Menschenleben,
somit im ganzen 61 Fahrzeuge von 18 221
In der Schwefelgrube von Lucio, nach einer Mittheilung des
„W. T. B.“ vorgestern eine Feuersbrunst zum Ausbruch. Von den in der Grube beschäftigten Arbeitern sind fünf erstickt, zehn haben⸗ Contusionen erlitten. “ 2
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Concert-Haus. Dienstag, Abends 7 Uhr:
Karl Meyder⸗Coucert.
Fest⸗Ouverture von Volkmann. Kriegerische Jubel⸗ Ouverture von Lindpaintner. „Die Schlittschuh⸗ läufer“, Walzer von Waldteufel. „Kir varié“ für die Violine von Vieuxtemps (Herr Carnier). „Carneval von Venedig“, für Piston von Arban (Herr Steffens). Carnevalfest⸗Polonaise von Kaun.
Saal Bechstein, Linkstraße 42. Dienstag, Anfang 7 ½ Uhr: Klavier⸗Abend von Sigismund Stojowski.
Circus Renz (Carlstraße.) Dienstag, Abends
7 ¼ Uhr: Große brillante Vorstellung. Aus dem reichhaltigen Programm besonders hervorzuheben: 8 arabische Schimmelhengste, in Freiheit dressirt und vorgeführt von Herrn Oscar Renz. — Mr. James Filles mit dem Schulpferde „Markir“. — Mr. Leop. Renz und Mr. Arnaud, Reitkünstler ersten Ranges. — Gebr. Martinetti, bedeutendste Akrobaten der Gegenwart. — Gebr. Lee, musik. Clowns. — Zum Schluß: Auf Hegeand oder: Ebbe und Fluth.
und Feuer⸗Schauspiel.
Großes Land⸗, Wasser⸗ Neue Einlagen,
Nationaltänze von 82 Damen. u. a.: „Leib⸗Garde⸗Artillerie“. Mittwoch, Abends 7 ¼ Uhr: mit neuem Programm und „Auf Helgoland“. Billet⸗Verkauf durch den „Invalidendank“, Mark⸗ grafenstraße 51 a.
AerEmEERaEEEEn E eük ü
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Bergassessor Willy Knops mit Frl. Mathilde Fischer (Grube Göttelborn bei Saarbrücken —Witten a. d. R.). — Hr. Pastor Quast mit Frl. Gertrud Gierth (Wahlstatt).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.⸗Lieut. Fort⸗ müller (Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Major von Wedel (Darmstadt). — Hrn. Amts⸗ richter Rudolf Schmidt (Tost). 8
Gestorben: Hr. Major a. D. Eduard von Besser (Königsberg i. Pr.). — Frl. Louise von Seebach 1“ — Hr. Rittmeister a. D. Adalbert von Hackewitz (Klein⸗Zschachwitz). — Freifrau Julie Bachoff von Echt, geb. von Koppenfels (Ober⸗Lösnitz). — Fr. Rittergutsbesitzer Martha Butschke, geb. Borchmann (Adlig⸗Rose). — Stiftsdame Frl. Louise von Kalckstein (Potsdam). — Hr. Rittergutsbesitzer Alfred Seeger (Brauswig bei Dittmannsdorf, Bez. Leipzig). — Verw. Frau Stadtgerichts⸗Rath Wilhelmine Fürst, geb. Lewald (Berlin). — Fr. Oberst⸗Lieut. Albertine von Blankenburg, geb. Maassen (Breslau). — Hr. Rittergutsbesitzer Anton Proske (Woiska III. Kreis Gleiwitz). — Hr. Amtsgerichts⸗Rath Theodor Qual (Sprottau).
MJrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter B. Geöffnet von F.nes- Uhr. Park (Lehrter Bahnhof)
Coneerte.
Sing-Akademie. Dienstag, Anfang 8 Uhr: Lieder⸗Abend von Raim. von Zur⸗Mühlen.
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: 1
Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
(einschlieslich Börsen⸗Beilage) (19003 †)
88
Drei Knechte
der „Pos. Ztg.“
en Schriftsteller⸗Verbandes wählte Verbandsleiters ildenbruch zum
Wichert,
Seite..
Große Vorstellung⸗
Berlin, Montag, den 5. Dezember
Königreich Preußen.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗
leihescheine der Stadt Frankfurt a. O. im Betrage von 1 200 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Niachdem die städtischen Behörden der Stadt Frankfurt a. O.
beschlossen haben, zum Bau einer steinernen Brücke über den Oder⸗
strom und zur Herstellung der damit verbundenen Nebenanlagen eine Anleihe von 1 200 000 ℳ aufzunehmen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats,
zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen
versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im
Betrage von 1 200 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von 2 nleihescheinen zum Betrage von 1 200 000 ℳ, buchstäblich: „Eine Million zweimal Hunderttausend Mark“, welche in Stücken von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 ℳ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit dreieinhalb oder vier Procent jährlich nach Wahl der städtischen Be⸗ hörden zu Frankfurt a. O. zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittels Verloosung oder Ankaufs jährlich vom Jahre 1895/6 ab mit wenigstens einem Procent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen sind, durch Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Ueber⸗ tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer 11““ Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Wernigerode, den 14. November 1892.
8 8 Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Miquel.
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.
(Stadtwappen.) Anleiheschein der Stadt Frankfurt a. O. Buchstabe .. Nr.... über . Mark Reichswährung.
usgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. vom .. ten 188 — und Gesetz⸗Sammlung für 189 . . Seite .. . Ifd.
Auf Grund der von dem Bezirksausschusse zu Frankfurt a. O. genehmigten Beschlüsse der städtischen Behörden der Stadt Frank⸗
rt a. O. vom 2. bezw. 9. Juni 1892 wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 200 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt a. O. namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ℳ, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit .. Procent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 200 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung der Anleihescheine oder durch Ankauf vom Jahre 1895/96 ab bis spätestens 1938/39 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens einem Procent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Die Aus⸗ loosung geschieht in dem Monat März jeden Jahres, zum ersten Male im März 1895.
Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs⸗ stock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. , Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Auzeiger“, dem
mtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. und der Frankfurter Oder⸗Zeitung“. .
In denjenigen Fällen, in denen die Tilgung durch Ankauf von nleihescheinen bewirkt worden ist, wird dieser, unter Angabe des etrags der angekauften Anleihescheine, alsbald, nachdem der Ankauf folgt ist, in den vorstehend bezeichneten Blätter bekannt gemacht.
Zinsen wachsen
8 Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem
Magistrat der Stadt Frankfurt a. O. mit Gene migung des König⸗ lichen Regierungs⸗Präsidenten zu Frankfurt a. O. ein anderes Blatt estimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober mit . Procent jährlich, von heute ab gerechnet, verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
ückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieses Anleihescheins bei der Kämmereikasse zu Frankfurt a. O. und den durch die obigen Blätter bekannt zu machenden etwaigen anderen Zahlstellen, und war auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern.
Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. “ 8 ½g vhfgebet und die Kraftloserklärung r nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der § 838 ff. der 11““ für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) bezw. nach § 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1579 (Gesetz⸗ Samml. S. 281). 1 38 8
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt
erden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis 88 nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt erden.
verlorener oder ver⸗
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum 1. April 1900 ausgegeben, die Jinsscheine werden für zehn⸗ jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämmereikasse zu Frank⸗ furt a. O. gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ “ Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihe⸗ scheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Frankfurt a. O. mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Frankfurt a. O., Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel und des Siegels.) 8
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk 1.1.“ a. O. Zinsschein Nr.... 3 Reihe .. zu dem Anleihescheine der Stadt Frankfurt a. O. Buchstabe .. Nr. .. über .. .. Mark zu . Procent Zinsen über .. .. Mark. . Pfennig.
„Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. ten 189. . ab die Zinsen des vor⸗ benannten Anleihescheins für das Halbjahr vom. ten 1 bis .. ten Mark . Pf. bei der Kämmereikasse zu Frankfurt a. O. Frankfurt a. O., den. “ Der Magistrat. (Facsimile der Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen “ 8 Magistrats⸗Mitgliedes.) (Eigenhändige Namensunterschrift des Controlbeamten.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗ hoben wird. 28 Provinz Brandenburg, Reegierungsbezirk Frankfurt a. 09. . Anweisung zum Stadtanleiheschein der Stadt Frankfurt a. O., Buchstabe .. Nr b Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre.. . bis bei der Kämmereikasse zu Frankfurt a. O,, sofern nicht rechzeitig von dem als solchen sich aus⸗ weisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird.
Frankfurt a. O., den
Der Magistrat.
(Faesimile der Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes.) (Eigenhändige Unterschrift des Controlbeamten.) 1 Anmerkung. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
.. ter Zinsschein. V ..b ter Zinsschein.
*
Anweisung.
Deutscher Reichstag. 8. Sitzung vom Sonnabend, 3. Dezember, 12 Uhr.
Aus der ersten Berathung des, wie schon am Sonnabend mitgetheilt, der Budgetcommission überwiesenen Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs⸗Invaliden⸗ fonds, wonach 67 Millionen Mark aus den Beständen dieses Fonds als Betriebskapital für die Reichskasse flüssig gemacht werden sollen, tragen wir die drei Reden des Staats⸗ secretärs Freiherrn von Maltzahn nach. Die erste dieser in Erwiderung auf die Ausführungen des Abg. Dr. Osann (Centr.) gehaltenen Rede des Staatssecretärs Freiherrn von Maltzahn lautet:
Ich kann dem Herrn Abgeordneten erwidern, daß auch nach der Ansicht der verbündeten Regierungen diejenigen Verbesserungen in der Lage der Kriegsinvaliden, welche vom Reichstag gefordert sind, von den verbündeten Regierungen anerkannt werden (Bravo!), den Vorrang vor der Befriedigung desjenigen Bedürfnisses aus dem Reichs⸗Invalidenfonds haben müssen, zu dessen Deckung Ihnen die uns gegenwärtig beschäftigende Vorlage gemacht ist. Es ist die der Reichstagsresolution, auf welche der Herr Vorredner Bezug nahm, entsprechende Novelle zum Militärpensionsgesetz ausgearbeitet. Sie liegt dem Bundesrath vor, sie ist dem Bundesrath sogar etwas frühzeitiger vorgelegt als der gegenwärtige Gesetzentwurf. Das ist allerdingel, wenn man will, zufällig, denn innerhalb der Reichs⸗Finanzverwaltung ist man darüber nicht zweifel⸗ haft gewesen, daß diese beiden Gesetze gleichzeitig be⸗ handelt werden sollten. Was wir in diesem Gesetz von Ihnen for⸗ dern oder Ihnen vorschlagen zu bewilligen, nimmt die Mittel des Invalidenfonds nur insoweit in Anspruch, als sie nicht in Anspruch genommen worden sind durch die Novelle wegen Erhöhung der Invalidenpensionen. Die Berathung der letzteren Novelle verzögert sich im Bundesrath etwas mehr als die des Ihnen heut vorliegenden Gesetzes wegen der in der Sache selbst liegenden Schwierigkeiten. Wenn die Herren sie näher skizzirt haben wollen, so würde ich bereit sein, darauf einzugehen; aber ich glaube, ich brauche nur an die früheren Discussionen zu erinnern, die hier stattgefunden haben, Wum Ihnen selbst zu vergegenwärtigen, daß wirklich in der Veränderung des Pensionsgesetzes Schwierigkeiten liegen, deren Erledigung eine gewisse Zeit erfordert. Nichtsdestoweniger habe ich, soweit man menschlich in die Zukunft sehen kann, die bestimmte Ueberzeugung, daß binnen kurzer Zeit, jedenfalls im Laufe dieser Session, Ihnen die vom Herrn Vorredner gewünschte Novelle zu dem Pensions⸗ gesetz zugehen wird. Ich bedauere es, daß der Herr Vorredner seinen Wunsch, zuerst über den Inhalt dieser Novelle in Kenntniß gesetzt zu
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sein, in die scharfe Form gekleidet hat, daß bis dahin er und seine Freunde gblehnend der gegenwärtig uns beschäftigenden Vorlage gegenüberstehen müßten. Ich möchte glauben, der Herr Vorredner hat die Tragweite dieser Vorlage dabei doch nicht voll im Auge gehabt. Wir können weiter leben ohne die Betriebsfonds, wie wir es bis jetzt gethan haben, wenn wir nach wie vor diese Betriebe nds den deutschen Bundesstaaten und speciell vor allen anderen dem Bundesstaat Preußen entziehen wollen, und der preußische Staat bereit ist, sie uns herzugeben. Der preußische Staat ist aber selbst in finanziell schwieriger Lage und kann sagen: ich kann das, was ich bisher gethan habe, wozu ich aber verfassungsmäßig nicht ver⸗ pflichtet bin, dem Reich nicht weiter leisten, und da ist es Pflicht der Reichs⸗Finanzverwaltung, dem Bundesrath und dem Reichstag diese Sache vorzulegen und zu sagen: die Preußen wünschen eine Veränderung der Verhältnisse bezüglich der Zahlung der Matri⸗ kularbeiträge, wir halten diesen Wunsch an und für sich berechtigt, wir sind nur dann in der Möglichkeit, ihm zu entsprechen, wenn ihr uns höheren Betriebsfonds gebt, also fordern wir höhere Betriebs⸗ fonds. Und nun entsteht die Frage, über die der Reichstag zu ent⸗ scheiden hat: wollen Sie die Betriebsfonds durch Anleihe beschaffen, oder wollen Sie die Mittel entnehmen aus dem freien Theile des Reichsvermögens im Reichs⸗Invalidenfonds?
Den Abgg. Dr. Hartmann l(deutschcons.), Richter (dfr.) und Freiherr von Buol (Centr.) hat der Staatssecretär Frei⸗ herr von Maltzahn mit folgender Rede geantwortet:
Selbstverständlich habe ich gegen die Ueberweisung der Vorlage an die Commission, bezüglich deren ich ja auch formell nicht das Recht hätte, einen Widerspruch zu erheben, auch materiell nicht das geringste einzuwenden. Ich glaube, daß die Verhandlungen in der Commission gerade geeignet sein werden, die Bedenken, welche hier und da im Reichstag vorhanden zu sein scheinen, zu überwinden und der Vorlage die Annahme zu sichern.
Ueberrascht bin ich einigermaßen durch die Ausführungen des Herrn Abg. Richter, allerdings nicht insofern überrascht, als wenn sie mir neu gewesen wären; denn ich bin genau denselben Ausführungen, mit Ausnahme allerdings des letzten Punktes wegen einer wünschenswerthen Neu⸗ organisation der Reichs⸗Finanzverwaltung, sofort nach dem Bekannt⸗ werden der Vorlage in der Presse begegnet — ich glaube, es war in der Frei⸗ sinnigen Zeitung“ — und ich habe mich damals gefragt: ist es denn wirklich möglich, daß von diesen Gesichtspunkten aus im Plenum des Reichstags ein Angriff gegen die Vorlage gerichtet werden kann? Ich habe also gespannt zugehörh ob noch neue Erwägungsgründe gebracht würden; ich habe aber, so sehr ich mich bemüht habe, der Ausführung zu folgen, keine neuen Erwägungsgründe gehört.
Nun gehen die damaligen Auseinandersetzungen der „Freisinnigen Zeitung“ und ebenso die Rede des Herrn Abg. Richter heute davon aus, diese Vorlage bezwecke eine Verringerung der verfassungsmäßigen Rechte des Reichstags zur Bewilligung von Einnahmen, weil dieses Recht nur in der Bewilligung von Matrikularbeiträgen seine greifbare Gestalt finde. Ja, meine Herren, was wird denn an diesem Recht geändert? Ob wir die Gegenrechnung, die wir doch machen müssen zwischen den Matrikularbeiträgen und den Ueberweisungen, so lange wir die clausula Franckenstein haben, beispielsweise im April oder im Juli vornehmen, dadurch ändert sich das verfassungsmäßige Recht doch nicht.
Und dann, meine Herren, der jetzige Zustand beruht darauf, daß ein einzelner Bundesstaat, und zwar der größte Bundesstaat, seine Matrikularbeiträge vorweg bezahlt, die anderen erst später, daß aber alle Bundesstaaten ihren Antheil an den Zoll⸗ einnahmen durch Ueberweisung erst im vierten Monat er⸗ halten. Wenn Sie nun sagen: ja verfassungsmäßig haben wir das Recht, die Matrikularbeiträge vorweg zu verlangen — so frage ich zunächst: worauf gründet sich das Recht, die Militärbeiträge vorweg von den Bundesstaaten zu verlangen, damit wir Betriebsfonds haben? Der Art. 70 der Verfassung lautet:
Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zu⸗ nächst die etwaigen Ueberschüsse der Vorjahre sowie die aus den Zöllen ꝛc. fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit die⸗ selben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind ⸗sie, so lange Reichssteuern nicht eingeführt sind, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen.
Es steht kein Wort in diesem Paragraphen von dem Termin dieser Ausschreibung, und so gut wie man sagen kann: das Reich hat das Recht, damit es leben kann, diese Matrikularbeiträge vorweg zu verlangen, — so gut könnten die Einzelstaaten sagen: wir haben das Recht zu warten, ob die Einnahmen des Reichs die Aus⸗ gaben decken, und wir zahlen erst nachher. Denn, meine Herren, die Ueberweisungen sollen nach der clausula Franckenstein, nach den drei verschiedenen Gesetzen, in denen sie aufgenommen ist, den Einzelstaaten zufließen. Aber auch dort steht nicht, daß die Einzelstaaten erst im vierten Monat die Ueberweisungen zu verlangen berechtigt sind.
Also der ganze jetzige Zustand, daß wir die Matrikularbeiträge vorweg erheben, die Einnahme aus den Zöllen und der Tabacksteuer, soweit sie über 130 Millionen hinausgeht, die Einnahmen aus der Stempelsteuer und Branntweinverbrauchsabgabe aber erst nach Ab⸗ schluß des Quartals im vierten Monat überwiesen werden, ist eine Zweckmäßigkeitseinrichtung, aber keine Einrichtung die von der Ver⸗ fassung gefordert wird.
Dann hat der Herr Abg. Richter gesagt, wenn man, was er ja nicht absolut bestritten hat, zur Zeit genügende Betriebsfonds im Reich nicht hätte, so müsse er doch aus der Berechnung des Bedürf⸗ nisses alle die Zahlungen ausscheiden, die wir für die Arbeiter⸗ versicherung zu leisten haben; denn da könnte man ja die Berufs⸗ genossenschaften heranziehen. Nach der jetzigen gesetzlichen Lage geht das aber nicht. Wollen Sie das Gesetz ändern und die Genossen⸗ schaften verpflichten, einen Betriebsfonds für die Bewältigung dieser Aufgabe vorzuschießen, so ließe sich darüber reden. Wir können unsere Vorlagen aber nur machen auf Grund des gesetzlichen Zustandes, wie
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