sogar bis ins dreigestrichene E hinaufschwang. Zwei Gesänge ihres
Gatten Karl Feininger: ein ⸗Flehgesang. aus seiner un⸗
vollendeten Oper „Die Brüder“ und ein Bolero fesselten mehr durch die vortreffliche Ausführung, als durch ihren musika⸗ lischen Gehalt. Mit einigen Liedern von Brahms, d'Albert, Rubinstein und Iradier beschloß die Künstlerin ihre Vorträge, die sämmtlich mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurden. Der bereits vortheilhaft bekannte Violinvirtuos Herr J. Weintraub, der für seinen plötzlich verhinderten Collegen Herrn Gregorowitsch ein⸗ getreten war, erfreute durch den wohlgelungenen Vortrag der Ciaconna von Bach und zweier Sätze des Mendelssohn’schen Concerts.
Am Sonnabend wird im Königlichen Opernhause „Lohengrin“ mit dem Königlichen “ Herrn Emil Götze als Gast in der Titelrolle in Scene gehen. Die anderen Partien sind vertreten durch die Damen Hiedler und Sucher und die Herren Mödlinger, Schmidt, Fränkel und Krasa. Am Sonntag tritt zu den bereits angekündigten Vorstellungen „Bajazzi“ und „Puppenfee“ noch das Mozart'sche Singspiel „Bastien und Bastienne“.
Im Berliner Theater geht, vielfachen aus dem Publikum laut gewordenen Wünschen entsprechend, am Sonnabend das Lustspiel
Kean“ wieder in Scene. Die Titelrolle wird, wie früher, von Ludwig Barnay dargestellt. 8 Für das Friedrich⸗Wilhelmstädtische Theater hat Herr Director Fritzsche als nächste Neuheit die Operette „Der Millionen⸗ onkel“ von R. Genée und Fr. Zell, Musik von Adolf Müller, in Aussicht genommen. Im Residenz⸗Theater haben die Proben zu Alexandre Bisson's Schwank: „Familie Pont⸗Biquet“ begonnen; der Schwank: „Im Pavillon“ (Le Parfum) wird voraussichtlich in der nächsten Woche vom Spielplan abgesetzt werden. Das Volksschauspiel „Der ledige Hof“ von Anzengruber wird im Thomas⸗Theater zunächst nur noch zweimal gegeben, später Daber wieder aufgenommen werden. Die Zwischenzeit will Director Hofpauer durch den „Herrgottschnitzer von Ammergau“ ausfüllen, der am Sonnabend in Scene geht.
Der Klaviervirtuose Max van de Sandt wird in seinem am 10. d. M. in der Sing⸗Akademie stattfindenden Lieder⸗Abend u. a. Bach's C-moll-Phantasie, Beethoven’s Sonate op. 101, A-dur, und Brahms' Rhapsodien in H-moll und G-moll zu Gehör bringen. — Die Altistin Fräulein Auguste Hohenschild wird in ihrem am Sonnabend im Saal Bechstein stattfindenden Concert außer Arien und Liedern gemeinschaftlich mit den Damen von Kranz, Haese und von Ruszcezyc Quartette von Schumann, Brahms, Vierling, Widmann und von Herzogenberg zum Vortrag bringen. Der Violinvirtuose Herr Carl Markees betheiligt sich an der Ausführung des Programms mit den Corelli'schen Variationen und Spohr's „Adagio“.
Mannigfaltiges.
Der „Nat.⸗Z.“ zufolge sind dem Sohne des verstorbenen Ge⸗ heimen Regierungs⸗Raths Dr. Werner von Siemens folgende Bei⸗ leids⸗Telegramme zugegangen: 1
Seine Majestät der Kaiser beauftragt mich, Ihnen und den Ihrigen Allerhöchstseine Theilnahme beim Verlust Ihres Herrn Vaters, eines auf wissenschaftlichem und technischem Gebiete hoch⸗ bedeutsamen und um das öffentliche Wohl hochverdienten Mannes auszusprechen. von Kessel, Flügel⸗Adjutant.
Ich bin tief erschüttert durch den Tod Ihres hochverehrten Vaters und spreche Ihnen und den Ihrigen bei dem unersetzlichen Verlust aufrichtige Theilnahme aus. Kaiserin Friedrich.
Zum Besten des unter dem Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich stehenden Friedrichstifts ist heute im Sitzungssaale des Kriegs⸗Ministeriums ein Bazar eröffnet worden. Der Bazar ist reich ausgestattet, auch die Kinder selbst haben einige e. für ihn hergestellt. Der Verkauf bleibt auch morgen noch geöffnet.
Ueber Schneeverwehungen und dadurch herbeigeführte Ver⸗ kehrsstörungen wird heute weiter berichtet:
Danzig, 6. Dezember. Die Schneemassen der letzten Tage und speciell der vergangenen Nacht haben, wie die „Danz. Z.“ berichtet, bereits eine Stockung des ganzen Verkehrs herbeigeführt. In den Straßen liegt der Schnee so hoch, daß es der größten An⸗ strengungen bedarft, um den Pferdebahnverkehr aufrecht zu halten. Doppelte Gespanne müssen vorgelegt werden, um die Wagen durch den Schnee zu bekommen. Auf allen Geleisen sind fortwährend Arbeiter beschäftigt, um die immer aufs neue niederfallenden Schneemassen fortzuschaufeln. Auf den Eisenbahnen beginnt der Verkehr ebenfalls zu stocken. Der heute Morgen fällige Berliner Schnellzug verspätete sich um über zwei Stunden, und die Post kam hier erst um 11 ½ Uhr Mittags zur Ausgabe. Der pommersche Zug, der um 9 Uhr 40 Minuten er⸗ wartet wurde, traf um 10 Uhr 6 Minuten ein. In der Umgegend sind die Chausseen tief eingeschneit, die Landwege unfahrbar. Der Dampfbootverkehr zwischen Danzig-Neufahrwasser und Danzig — Plehnendorf konnte aufrecht erhalten werden.
Posen, 7. Dezember. Der „N. Pr. 3., wird telegraphirt: Infolge der Schneeverwehungen sind die Landstraßen unserer Provinz unfahrbar. Die um 5 Uhr Morgens fälligen Züge aus Königsberg, Danzig, Oberschlesien und Wien sind bis zur Mittags⸗ stunde ausgeblieben. Aus Berlin sind die Züge mit mehrstündiger Verspätung eingetroffen. 8
Bromberg, 7. Dezember. Die Königliche Eisenbahn⸗Direction macht bekannt: Die Strecke Kahlbude —Karthaus der Neben⸗ bahn Praust-Karthaus ist infolge Schneeverwehung auf unbestimmte Zeit gesperrt.
Oppeln, 7. Dezember. Das hiesige Eisenbahn⸗Betriebsamt Oppeln zeigt an: Die Strecke Lamms dorf — Niederhermsdorf, Route Oppeln — Neisse, ist durch Schneeverwehung für Personen⸗ und Güterverkehr seit heute Morgen auf mindestens 24 Stunden gesperrt.
Nürnberg, 7. Dezember. Wegen starker Schneeverwehung treffen, wie „D. B. H.“ berichtet, alle Züge theilweise mit mehreren Stunden Verspätung hier ein. 1
Pest, 7. Dezember. Die Verkehrsstörung infolge des ö dauert noch fort; aus Pest konnte heute kein Bahnzug abgehen.
Krakau, 7. Dezember. Infolge Schneeverwehung ist, wie „W. T. B.“ meldet, auf der Strecke der Nordbahn zwischen hier und Prerau der Güterverkehr bis auf weiteres eingestellt.
Zu Gunsten der Anstalt für Epileptische Bethel bei Bielefeld erläßt Pastor von Bodelschwingh von dort folgende Bitte: „Die Fallsüchtigen zu Bethel bei Bielefeld sammt allen ihren Gefährten in Sarepta, Nazareth und Wilhelmsdorf erinnern ihre Freunde herzlichst, ihrer zu Weihnachten auch diesmal nicht zu vergessen.
s sind weit über 3000 Personen, die unter den mehr als 100 Weih⸗ nachtsbäumen auf eine kleine Gabe sich freuen, viele Waisen dar⸗ unter, deren niemand sonst zu Weihnachten gedenkt! Zu den Häusern des letzten Weihnachtsfestes ist Klein⸗Bethel, das Jubiläumshaus, Enon, der Wasserhof, und Saba, das Brockenhaus, hinzugekommen, mit reichlich 150 Personen. Nicht nur Gold und Silber, sondern auch jede noch so niedrige Gabe in natura ist sehr willkommen.“
Bei Packeten wird gebeten, darauf zu bemerken: b Weihnachtsgeschenke⸗,
und wenn sie für ein besonderes Haus bestimmt sind, auch den Namen dieses Hauses hinzuzufügen.
Stallupönen, 5. Dezember. In dem an eine Quadratmeile roßen Amalwasee auf russischem Grenzgebiet ist, wie der „Danz. Ztg.“ geschrieben wird, der Wasserspiegel um einen Meter gesunken. Am vergangenen Sonntag bemerkten nun Schilf erntende Anwohner einzelne aus dem Wasser hervorragende Rädertheile. Bei näherem Nachsehen stellte man fest, daß es Kanonen seien. Auf die erfolgte Anzeige bei der Behörde erschien ein russisches Militär⸗Commando aus Mariampol; der See wurde genau abgesucht, und bei dieser Gelegen⸗ heit konnten elf Kanonen und mehrere hundert Gewehre aus Sumpf und Moder an das Tageslicht befördert werden. Es sind dies Waffen, die nach Niederschlagung des polnischen Aufstands im Jahre 1863 versenkt worden sind.
Oese bei Hemer, 5. Dezember. Heute früh erfolgte, wie wir der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ entnehmen, durch die Firma C. W. Bals u. Co. die Beschenkung von zwölf Arbeitern. Es erhielt der Arbeiter Gottfried Sprenger aus Brockhaufen anläßlich seiner fünfzig⸗ jährigen Thätigkeit eine goldene Remontoiruhr nebst Kette; die Arbeiter Wilhelm Amelung und Diedrich Heer aus Deilinghofen, Diedrich Schweer und Franz Vornweg aus Hemer, Fr. Düings, Karl Klüting und Fr. Rentzing aus Oese, Karl Ebe und Karl Schulte aus Apricke, Karl Gockel und Wilhelm Schütte aus Brockhausen feierten ihr silbernes Jubiläum und wurden mit einer silbernen Remontoir⸗ uhr nebst Kette beschenkt; außerdem erhielten sämmtliche zwölf Ar⸗ beiter zur Erinnerung an den heutigen Tag ein künstlerisch ausge⸗ stattetes Gedenkblatt.
Messina, 7. Dezember. Gestern und heute wütheten, wie „H. T. B.“ meldet, furchtbare Stürme. Viele Schiffe und Boote sind gescheitert. Man hat bereits zwölf ertrunkene Matrosen aufgefischt.
Christiania, 8. Dezember. Während eines orkanähnlichen Schneesturmes ist, nach einer Mittheilung des „D. B. H.“, auf Maaholm bei Langesund der Schooner „Stanley“ gestrandet und zerschellt. Die ganze Besatzung fand ihr Grab in den Wellen, die Leiche des Capitäns ist ans Land getrieben. — Aus Liverpool wird gemeldet, daß das norwegische Bark⸗ schif7f„Dronningen“ vorgestern an der Mündung des Mersey⸗ flusses mit der ganzen Besatzung untergegangen ist. — Aus Arendal wird gemeldet, daß der Schooner „Tyri“ bei den Torungerne stran⸗
dete und zerschlug; der Capitän rettete sich auf einer Planke ans
Land, die übrigen sechs Mann der Besatzung ertranken.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
St. Petersburg, 8. Dezember. (W. T. B.) Die hier wohnhaften deutschen Staatsangehörigen hatten gestern zu Ehren des bisherigen deutschen Botschafters, Generals von Schweinitz ein Abschieds⸗Diner veranstaltet, an welchem gegen 500 Personen theilnahmen. Der scheidende Botschafter rachte dabei Bundes⸗Fürsten und Regierungen aus.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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¹) Böig. ²) Starker Nebel, Schnee. ³) Gestern Schnee. ⁴) Schnee.
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Minimum, welches gestern öst⸗ lich von Galizien lag, ist nordwärts nach den russi⸗ schen Ostseeprovinzen fortgeschritten, während ein umfangreiches Hochdruckgebiet sich über West⸗Europa
ausgebildet hat, dessen Kern mit 773 mm Druck über Südwest⸗Irland liegt. Bei meist schwachen noördlichen bis westlichen Winden ist in Deutschland das Wetter trübe und feuchtkalt; fast überall ist Schnee gefallen, sodaß jetzt über ganz Deutschland eine Schneedecke liegt. Die Frostgrenze umschließt 1 jeßt auch das ganze französische Binnenland. Schnee⸗ höhe zu Hamburg 5, Magdeburg und Berlin 7, Rügenwaldermünde 25, Königsberg 27 cm.
Deutsche Seewarte.
AINeSAessEAeERSgFR. Eie,FrEE kaerEevEenessg e-EE.Ten eht n. veen eg Theater⸗Anzeigen.
Kbönigliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 263. Vorstellung. Bajazzi (Pagliazzi). Oper in 2 Acten und einem Fls. Musik
und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. In Scene gesetzt vom Ober⸗
Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. — Die Jahreszeiten. Tanz⸗Poëm in 2 Acten und 4 Bildern von E. Taubert und E. Graeb.
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5 Schnee ¹) ill wolkenl. /2) wolkenlos bedeckt Schnee wolkigs) bedeckt
Anfang 7 Uhr.
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ohne Aufgeld.
Freitag:
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P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Plauderei in 1 Aufzug von O. s Gensichen. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regissen — Die gelehrten Frauen. zügen von Jean Baptiste Molidre. Versen von Ludwig Fulda. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. f Sonnabend: Ovpernhaus. 264. Vorstellung. Lohen⸗ rin. Romantische Oper in 3 Acten von Richard In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. (Lohengrin: Herr Kammersänger Emil Götze, als Gast.) Anfang
Schauspielhaus. Cork, Queens⸗ 18 Fragment in 2 Aufzügen von Friedrich von Schiller. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Turandot, Prinzessin von China. komisches Märchen in 5 Aufzügen nach Carlo Graf Gozzi, von Friedrich von Schiller.
Deutsches Theater. Freitag: Lolo’s Vater.
Sonnabend: Die Jüdin von Toledo. Sonntag: Der Misanthrop. — In Civil. Montag: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Berliner Theater. Freitag: 15. Abonnements⸗ Vorstellung. Nora.
Sonnabend: Neu einstudirt: Kean.
Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: 8 Abends 7 ½ Uhr: Dora.
Lessing-Theater. Freitag: 10. Gastspiel von Eleonora Duse mit ihrer Gesellschaft unter der Direction von Cav. Flavio Ando.
Sonnabend: 11. Duse⸗Abend.
Sonntag: Die Orientreise. Montag: 12. Duse⸗Abend. Cyprienne.
Wallner-Theater. Freitag: 39. Gast⸗Vor⸗ stellung des Lessing⸗Theaters: Die Großfstadtluft.
Sonnabend: Der Lebemann. 8 Sonntag: Der Lebemann. 1“ Volksthümliche Preise (Parquet 2 ℳ). Vorverkauf
Friedrich⸗Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25. 8 Zum 14. Male in neuer Bearbeitung: Das verwunschene Schoft Operelte in 3 Auf⸗
zügen von Alois Berla. ik (
In Scene gesetzt von Julius vri sche. Dirigent:
Herr Kapellmeister ster Man n Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ Letzte Woche! Freitag: Zum 62. Male: Im Pavillon. (Le Parfum.) Schwank in 3 Acten von Ernest Blum u. Raoul Toché. Deutsch von Ludwig In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg.
Dirigent: Musikdirector — Vorher:
273. Vorstellung. Lydia. Anfang 7 ⅞ ˖Uhr.
r. Max Grube. “ Lustspiel in 5 Auf⸗ In deutschen
Anfang 7 Uhr. 7 ½ Uhr.
Bötel. Der Postillon
274. Vorstellung. Demetrius.
Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Logierbesuch. Sonntag: Nachmittags 3 Intendanz.
Tragi⸗
Anfang 7 Uhr.
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Zum 77. Male: Die und Tanz. Haßreiter. 8 Louis Gundlach. —
Ballabile: Ein
Das
Anfang 7 Uhr. Musik von A.
in 1 Act von H. F. Inscenirt durch
B Macbeth. — von A. Braun.
(Gastspiel). Anfang 7 ½ Uhr. von Regel. Haßreiter.
Nora. Anfang
Adolph Ernst⸗Theater.
Die Camelien⸗
gesetzt von Adolph Ernst.
In Vorbereitung: sangsposse in 3 1Ed. Mannstädt. Couplets theilweise Musik von G. Steffens.
Freitag: unter schauspielers Max Hofpauer. von Carl Millöcker. Der ledige Hof.
ang 7 Uhr Sonnabend: Die
Der neune Ganymed. Lefort.) Schwank in 1 Act von Charles Louvpeau.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Kroll's Theater. Freitag: Darauf: Das Nachtlager in Granada.
Sonnabend; Die lustigen Weiber von Windsor. Sonntag: Einmaliges Gastspiel des Herrn Heinrich von (Chapelou und Saint Phar: Herr Heinrich Bötel.)
Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Freitag: Zum 7. Male: Logierbesuch. Schwank in 4 Aufzügen von R. Weber und Max Löwenfeld.
Uhr:
Theater Unter den Linden.
Welt in Ausstattungs⸗Ballet von Gaul und Musik von J. Bayer. grandiose Drachenfest. 500 Personen.) — Das Baby. (Novität.) Schwank dem 88 Couplets
— Professor Imro Fox, amerikanischer Prestidigitateur
In Vorbereitung: Die Sirenen⸗Insel. Musik von Mader. oec (Repertoirestück der Wiener Hofoper.)
letzte Woche): Die wilde Madonna. Gesangs⸗ posse in 3 Acten von Leon Treptow. von G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen Costumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen Decorationen von Lütkemeyer in Coburg. 8 Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. “ Modernes Babylon. Ge⸗ ecten von Ed. Jacobson und W.
Thomas-Theater. Alte Jatobstraße Nr. 30. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener Direction des Königlich Bayerischen Hof⸗
Volksschauspiel mit Gesang in
5 Acten von Ludwig Anzengruber. 8 felbe Vorstellung.
In Vorbereitung: Der Herrgottschnitzer.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.
(Café
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Abn Hassan. Anfang
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Conecerte.
Concert-Haus. Freitag, Abends Karl Meyder⸗Concert. 1
Ouv. „Der Flüchtling“ von Kretschmar. „Rienzi“ Lonjumeau. von Wagner. „Si j'Stais Roi“ von Adam. „Sieg⸗
fried⸗Idylle“ von Wagner. „Ange d'’amour“,
Walzer von Waldteufel. „Zigeunerweisen“ für Violine von Sarasate (Herr Carnier). Potpourri über Volks⸗ und Studentenlieder von Mohr. „Mei Stern“, für Piston von Cooper (Herr Steffens).
Saal Bechstein, Linkstraße 42. Freitag, An⸗ fang 7 ½ Uhr: Vortrags⸗Abend von Emannel
Durch die g Reicher.
Freitag:
kt Circus Renz (Carlstraße.) Freitag, Abends 1
7 ¼ Uhr: Gr. humoristische Vorstellung mit komischen Einlagen sämmtlicher Clowns. Außerdem: Prinz Carneval und sein Gefolge, vorgeführt von Herrn Oscar Renz. — „Coriolan“, Schulpferd, geritten von Frl. Oceana Renz. — Mr. James Fillis mit Schulpferde „Germinal“. — Der Zwerg⸗ elephant Nelli, vorgeführt von dem Clown Lavater Lee. — Auftreten der musikalischen Clowns Delto⸗ relli ꝛc. — Zum Schluß: Auf Helgoland oder: Ebbe und Fluth. Großes Land⸗, Wasser⸗ und Feuer⸗Schauspiel. Nationaltänze von 82 Damen. Neue Einlagen, u. a.: „Aufzug der Leib⸗Garde⸗ Artillerie“.
Sonnabend, Abends 7 ¼ Uhr: Große Vorstellung mit neuem Programm und „Auf Helgoland“.
Sonntag: 2 große Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (ein Kind frei): „Die lustigen Heidelberger“. Abends 7 ½ Uhr: „Auf Helgoland“.
“ durch inesische (Mitwirkende:
.Friese sen.
Ballet Choreogr. von
Freitag (vor⸗
Couplets
In Scene
Familien⸗Nachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Demnig (Saarlouis). — Eine Tochter: Hrn. Haupt⸗ mann a. D. Georg von Arnim (Sprengelshöhe bei Regenwalde).
Gestorben: Hr. Major a. D. Hugo Rolla du Rosey (Bad Oeynhausen). — Fr. Konsul Anna Boden, geb. Schultz (Stettin). — Hr. Commerzien⸗ Rath Friedrich Heyn (Danzig). — Hr. Land⸗ gerichts⸗Director Wilhelm Dobert (Berlin).
von G. Görß.
Zum 3. Male:
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Berlin: — Verlag der Expedition (Scholz).
[49621]
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Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32
Sechs Beilagen (einschließlich Börs
Sonnt. 9—9.
einen Trinkspruch auf sämmtliche deutschen
nur bitten, daß der Bundesrath sich auf die
s-Anzeiger und Königlich Preußischen
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Berlin, Donnerstag, den 8. Dezember
2 83
— 8
Staa 8 1892
1
Deutscher Reichstag. 10. Sitzung vom Mittwoch, 7. Dezember, 1 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des
von den Abgg. Dr. Hirsch (dfr.), Merbach Np.),Moellerinl.),
von der Schulenburg⸗Beetzendorf (deutschcons.), Frei⸗ herr von Wendt (Centr.) und Genossen eingebrachten Ge⸗ setzentwurfs, betreffend die Einführung des § 75a. des Krankenversicherungsgesetzes, wonach die Mit⸗ glieder derjenigen freien Hilfskassen, welche bis zum 1. Januar 1893 noch nicht die Bescheinigung erhalten haben, daß sie dem neuen Krankenkassengesetz genügen, welche aber ihre Statuten⸗ änderung schon zur Genehmigung eingereicht haben, bis zum 1. Juli 1893 vom Beitritt zu den Zwangskassen befreit bleiben. Abg. Moeller (nl.): Eine ähnliche Suspensivmaßregel, wie die hier vorgeschlagene, sei nach Erlaß des Krankenkassengesetzes von 1883, das am 1. Dezember 1884 in Kraft getreten sei, im Januar 1884 mit rückwirkender Kraft getroffen worden. Die freien Hilfskassen, hätten nach dem neuen Gesetz vom Reichskanzler eine Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie den Bestimmungen des neuen Gesetzes ent⸗ sprochen hätten. Die Bezirksregierungen seien aber durch einen so ungeheuren Schwall von Statutenänderungen mit einem Male belastet worden, daß die Genehmigung der Statuten der einge⸗ schriebenen Hilfskassen noch nicht habe erledigt werden können. Ihre Mitglieder würden daher am 1. Januar nächsten Jahres in die Zwangskassen übertreten müssen. Da den freien Hilfs⸗ kassen ein Verschulden an der Verzögerung der Statutengenehmigung nicht beizumessen sei, sei es loyal, ihnen eine weitere Frist bis zum 1. Juli n. J. für die Beibringung der Bescheinigung zu geben. Es blieben dann die bisherigen Statuten der freien Hilfskassen wegen der Gewährung von Naturalleistungen und Arzt und der Höhe des Krankengeldes bis dahin unberührt. Die Absicht des Antrags sei lediglich eine solche Suspensivmaßregel. Sie entspreche der Billigkeit, und er hoffe auch, daß die Regierung damit einverstanden sei.
Damit schließt die erste Berathung. In der zweiten Be⸗ rathung wird der Entwurf ohne Besprechung angenommen.
Es folgt die erste Berathung des von dem Abgeordneten Rintelen eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens, sowie die Ent⸗ schädigung für unschuldig erlittene Strafen.
Abg. Rintelen (Centr.) verweist zunächst auf die früheren Ver⸗ handlungen des Hauses über denselben Gegenstand, und replicirt dann auf eine frühere Aeußerung des Abg. Traeger, der die Annahme seines Antrags, wegen der Entschädigung unschuldig Verurtheilter durch die Verbindung mit der Feage der Erleichterung des Wiederaufnahme⸗ verfahrens erschwere. Ohne Erleichterung des Wiederaufnahme⸗ verfahrens keine Entschädigung, das sei der Kernpunkt der Sache. Er stehe nach wie vor auf dem Standpunkte, daß es vollständig unzu⸗ lässig sei, jemand eine Entschädigung zu gewähren, der, obgleich er schuldig befunden sei, nachher im Wiederaufnahmeverfahren wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werde. Der Verurtheilte sei so lange schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen habe, bis er nach⸗ gewiesen habe, daß er die That überhaupt nicht, oder daß sie ein anderer begangen habe. Mit anderen Worten: eine Entschädigung dürfe nur denjenigen gewährt werden, deren Unschuld wirklich nach⸗ ewiesen sei. Redner bittet zum Schluß, seinen Antrag nicht einer
ommission zu überweisen, da die Sache bereits zweimal in einer Commission gründlich geprüft worden sei.
Staatssecretär Dr. Hanauer:
Meine Herren! Ich kann vielleicht die weitere Erörterung des Gegenstandes einigermaßen abkürzen, wenn ich Ihnen eine Mittheilung über den Stand der Sache im Königlich preußischen Justiz⸗ Ministerium und im Reichs⸗Justizamt mache. Es hat der Herr Reichskanzler aus Anlaß der vorjährigen Verhandlungen über den Gegenstand, der eben erwähnt worden ist, angeordnet, daß im Reichs⸗Justizamt ein Entwurf über die Regelung der Entschädigung unschuldig Verurtheilter ausgearbeitet werde behufs Vorlage an die ver⸗ bündeten Regierungen und an den Reichstag. Dieser Entwurf ist aus⸗ gearbeitet und zunächst dem Königlich preußischen Justiz⸗Ministerium mitgetheilt worden. Im preußischen Justiz⸗Ministerium hat man schon vorher Anlaß genommen gehabt, die Frage der Wiedereinführung der Be⸗ rufung oder der Neueinführung der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammer näher ins Auge zu fassen und ist beschäftigt ge⸗ wesen mit der Aufstellung eines darauf bezüglichen Entwurfs. Bei dieser Arbeit ist das Reichs⸗Justizamt dann commissaärisch betheiligt worden, und nun hat man für sachgemäß gehalten, die Normen wegen Entschädigung unschuldig Verurtheilter mit den Normen wegen Ein⸗ führung der Berufung und der damit weiter zusammenhängenden Abände⸗ rung der Strafprozeßordnung in einem Gesetzentwurf zu vereinigen. Dieser Gesetzentwurf liegt vorerst noch der Beschlußfassung des Königlich preußischen Staats⸗Ministeriums vor, um eventuell als preußischer Antrag beim Bundesrath eingebracht zu werden. So liegt die Sache zur Zeit. Natürlich bin ich nicht in der Lage, dem hohen Hause irgend eine Mittheilung zu machen, ob und wann eine solche Vorlage von Seiten der verbündeten Regierungen ge⸗ macht werden wird. Darüber steht die Beschlußfassung wie die Vorlage an den Bundesrath selbst noch aus. Allein, ob es nun angezeigt erscheint, von Seiten des hohen Hauses bei diesen von mir erwähnten Vorbereitungen auf der Regierungsseite sich mit der Frage weiter zu befassen, das muß ich natürlich dem Ermessen des hohen Hauses anheimstellen.
Abg. Dr. Hartmann (deutschcons.): Diese Erklärung werde gewiß vom ganzen Hause mit Freude und Befriedigung aufgenommen worden sein. Damit sei allerdings auch nach seiner Ansicht die Verhandlung für heute gegenstandslos geworden. Er möchte aber trotzdem seinen Standpunkt noch einmal präcisiren. Er theile die Auffassung des Abg. Rintelen, daß das „unschuldig“ in diesem Zusammenhang nicht gleichbedeutend sei mit dem „nichtschuldig“ der Juristen, und daß eine Entschädigung nur wirklich unschuldig Verurtheilten gewährt werden dürfe. Er habe s. Z. in diesem Sinne selber einen Gesetz⸗ entwurf beantragt. Damals hätten die verbündeten Regierungen gar nichts gewähren wollen. Sie seien der Meinung gewesen, daß die Entschädigung unschuldig Verurtheilter lediglich eine Gnadensache sei. Auf ihre Veranlassung hätten denn auch mehrere Einzelstaaten, wie Bayern und Sachsen, Gnadenfonds in ihre Landes⸗Etats ein⸗ gestellt. Dies könne ihn nicht befriedigen. Derjenige, dem durch die Rechtsprechung Unrecht geschehen sei, müsse einen Gglichen Anspruch duf Entschädigung haben. Jetzt dürfe man mit Freude und Spannung
er Vorlage der verbündeten Regierungen Fttgeset chen. Er könne ntschädigung bei nach⸗
gewiesener Unschuld beschränke. Eine commissarische Berathung sei unter den obwaltenden Verhältnissen schlechterdings entbehrlich. Aluch eine zweite Lesung könne man sich ersparen.
Abg. Frohme (Soc.): Mit der Erklärung des Staatssecretärs sei man wenigstens einen Schritt weiter gelangt. Er habe aber doch noch nicht die Befriedigung, welcher der Vorredner Ausdruck gegeben habe. Wenn der neue Gesetzentwurf eine Entschädigung nur den wirklich Unschuldigen gewähre, so sei er durchaus mangelhaft. Es sei nothwendig, daß auch denjenigen eine Entschädigung gewährt werde, die zu Unrecht eine Untersuchungshaft verbüßt hätten. Die Zahl dieser Fälle sei außerordentlich groß. Er halte an dem Grundsatz fest, daß in allen Fällen, wo die Justiz die Schuld des Angeklagten nachzuweisen nicht im stande sei, auch eine Entschädigung gewährt werden müsse. Ueberhaupt werde man eine Grenze zwischen wirklicher Unschuld und der Wahrscheinlichkeit der Schuld schwer finden können. Im Untersuchungswesen liefen der Justiz nicht selten die gröbsten Fehler unter. Eine entsprechende Vorschrift im Gesetz würde bewirken, daß die Justizbeamten in der Ausübung ihrer Functionen etwas vorsichtiger seien. Man brauche nicht auf dem Standpunkt zu stehen, daß die Justiz durchaus corrumpirt sei; aber es könnten doch Ungerechtigkeiten vorkommen, wenn eine solche Vor⸗ schrift nicht vorhanden sei. Ebenso wie der Apotheker für die richtige Herstellung und Verabreichung der Arzneien verantwortlich sei, ebenso müsse auch die Justiz verantwortlich sein. Das verlange das Rechtsbewußtsein des Volkes. Der Antrag Rintelen gebe ihm Ver⸗ anlassung, auf eine Reihe der gröblichsten Mißbräuche, deren sich in der letzten Zeit einige Justizbeamten schuldig gemacht hätten, aufmerksam zu machen. In Hamburg z. B. habe sich der Staats⸗ anwalt Romen im Gerichtssaale verpflichtet gehalten, Folgendes zu behaupten: die meisten Zeugen seien Socialdemokraten und hielten sich gemäß den in ihrem Parteiprogramm ausgesprochenen Grund⸗ sätzen für berechtigt, auf den geleisteten Eid Unwahres zu behaupten. Derselbe Staatsanwalt habe sich in einem anderen Prozeß wiederum auf denselben Standpunkt gestellt, indem er einem Zeugen die Frage vorgelegt habe, ob er der socialdemokratischen Partei angehöre. Der Vertheidiger habe gegen diese Frage als nicht zur Sache gehörig Ein⸗ spruch erhoben, der Staatsanwalt habe aber darauf bestanden, weil er im Falle der Bejahung in Uebereinstimmung mit der von ihm
an anderer Stelle entwickelten Anschauung die Glaubwürdigkeit des
Zeugen bestreiten müsse. Im weiteren habe er bemerkt, er sei im stande, hinreichend Material zu bringen, daß die ganze Socialdemokratie nicht nur den Meineid billige, sondern ihn sogar verherrliche, wenn es dadurch möglich sei, einen Angeklagten der Bestrafung zu entziehen; daher glaube er sich zu der von ihm gestellten Frage berechtigt. Man könnte sagen, das sei eine vereinzelte Erscheinung; er sei aber in der Lage, mehrere Fälle eonstatiren zu können, wo das in einer Art und Weise geschehen sei, die ein unbeeinflußtes Rechtsbewußtsein empören müsse. Man habe in Magdeburg eine Reihe von Meineids⸗ prozessen gehabt, welche die Gegner der Socialdemokratie gegen sie auszuspielen versucht hätten. In einer Versammlung zu Staßfurt solle nach Bekundung des überwachenden Polizeibeamten der Referent Mertens sesagt haben, das Rechtsprechungssystem sei miserabel. Mertens sei deshalb angeklagt. In dem Prozesse hätten einige Entlastungs⸗ zeugen bekundet, daß Mertens diese Worte nicht gebraucht habe; er sei aber doch nach Aussage des Polizeibeamten verurtheilt. Dann seien alsbald auch die Entlastungszeugen unter die Anklage des Meineids heelt. Es seien wieder Entlastungszeugen aufgetreten, die ebenfalls ekundet hätten, daß Mertens jene incriminirten Worte nicht gebraucht habe. Auch die Aussagen dieser Zeugen seien als unglaubwürdig betrachtet, und letztere ebenfalls des Meineids beschuldigt. Nun habe sich in der letzten Verhandlung beim Magdeburger Schwurgericht erausgestellt, daß die Polizeibeamten gehört hätten, wie Redner die Nationalliberalen als Nationalmiserable bezeichnet habe, und er von einem miserablen Rechtssystem, nicht von einem miserablen Recht⸗ sprechungssystem gesprochen habe. Da habe ein Polizeisergeant den anderen angestoßen, und dieser habe darauf miserabel in sein Notizbuch ver⸗ zeichnet und es dreimal unterstrichen. Wer da wisse, wieviel auf die Bericht⸗ erstattung von niederen Polizeiorganen gegeben werde, der werde ein⸗ räumen, daß nirgends mehr eine irrthümliche Auffassung stattfinden könne, als in solchen Fällen. Ein besonderer Umstand komme noch hinzu: Mertens habe behauptet, in Staßfurt habe ein Bürgermeister Reinhart erwiesenermaßen in einer geradezu fanatischen Weise in Gemeinschaft mit den Unternehmern Stellung gegen die Socialdemo⸗ kratie genommen. Er sei deshalb wegen Beleidigung verurtheilt worden. 8 Wochen darauf sei eine ganze Reihe von Schriftstücken ver⸗ öffentlicht, aus denen sich zur Evidenz ergeben habe, daß Mertens allerdings mit seiner Behauptung Recht gehabt habe. Das habe auch der Bürgermeister schließlich zugeben müssen.
Abg. Kauffmann (dfr.): Die beiden Materien gehörten aller⸗ dings nicht nothwendig zusammen, es komme jedoch nur darauf an, daß vorläufig das Princip der Entschädigung unschuldig Verurtheilter, festgestellt werde. Wenn man aber einen Unterschied mache zwischen unschuldig Verurtheilten und Freigesprochenen, werde die ganze Straf⸗ prozeßordnung auf den Kopf gestellt. Er wolle wünschen, daß das Tempo, in dem die Vorlage an das Haus gelange, beschleunigt werde.
Abg. Schneider⸗Hamm (nl.) äußert ebenfalls seine Freude
und Genugthuung über die Ankündigung des Staatssecretärs und fordert, daß Entschädigung nur dann gewährt werde, wenn sich wirk⸗ lich die Unschuld des Verurtheilten herausstelle. „»Abg. Haußmann (VPp.): Bezgrifflich lasse sich der Un⸗ schuldige von dem Freigesprochenen scheiden, aber diesen Unter⸗ schied gesetzgeberisch zu gestalten und in der Praxis anzuwenden, sei ungeheuer schwierg. In Württemberg sei ein Mann, der habe, wegen schweren Diebstahls zu vier Jahren Zucht⸗ Haus verurtheilt. Nachdem er ein Jahr abgesessen, sei der wahre Dieb gefunden und verurtheilt. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den ersten habe ihn das Gericht zwar freigesprochen, aber hinzugefügt, daß es nicht erklären könne, daß der Mann wirklich unschuldig sei, denn es wäre möglich, daß bei dem Diebstahl zwei be⸗ theiligt gewesen seien. Das dann angerufene Reichsgericht habe er⸗ klärt: Du bist freigesprochen, mehr als freigesprochen kannst Du nicht werden. Der Mann habe nun ein Bittgesuch um Entschädigung aus öffentlichen Mitteln auf Grund des Bundesrathsbeschlusses vom 6. März 1887 eingereicht, und durch das württembergische Ministerium und den König sei ihm eine Entschädigung von 1000 ℳ zuerkannt worden. Ein anderer Act sei folgender: In der letzten Schwur⸗ gerichtsperiode hier sei ein Mann verurtheilt auf Grund der Aussage einer Belastungszeugin, von der es sich später heraus⸗ gestellt habe, diß sie vollständig hvsteris sei und in diesen Anfällen schon, wiederholt unwahre Behauptungen in ähnlicher Weise aufgestellt habe. An der Freisprechung des Mannes sei nun nicht mehr zu zweifeln gewesen. ie Frage, ob er wirklich unschuldig sei, werde jedoch je nach der individuellen Ansicht eines Einzelnen verschieden beurtheilt werden können. Die Reichsregierung möge die Interpretation in dem Gesetz dahin annehmen, daß, wenn ein Mann nicht für schuldig erklärt werden könne, er alsdann ent⸗ schädigt werden könne Cr das, was er durch das Strafverfahren gegen ihn eingebüßt habe. Schließlich bitte er, den Reichstag mit der Aus⸗ gestaltung des Gesetzentwurfes nicht so lange warten zu lassen, wie man ihn auf die Ankündigung habe warten lassen. 88
Ein Schlußantrag wird eingebracht und findet die ö78, e Unterstützung. Abg. Stadthagen (Soc.) bezweifelt die Besch 8* fähigkeit des Hauses.
Die Zählung des Hauses ergiebt die Anwesenheit von 146 Mitgliedern, von denen 106 für, 40 gegen den Schluß stimmten. Das Haus ist also nicht beschlußfähig.
Schluß 3 ¼ Uhr.⸗ Nächste Sitzung Freitag 12 Uhr. (Interpellation, betreffend die Abzahlungsgeschäfte und Fort⸗ setzung der ersten Berathung der lex Heinzte)
Literatur.
111“ 8 1 Naturkunde. 8 1““
Brehm's Thierleben. Allgemeine Kunde des Thierreichs. Dritte, neubearbeitete Auflage. Band 9. Die Insecten, Tausendfüßer und Spinnen. Neubearbeitet von Professor Dr. E. L. Taschenberg. Mit 287 Abbildungen im Text und 21 Tafeln. Leipzig und Wien. Bibliographisches Institut. Preis in Halbfranz ebunden 15 ℳ — Die jedem Naturfreund aus Brehm's Thierleben ekannte, ausgezeichnete Schilderung der Insectenwelt ist auch in der dritten Auflage dieses berühmten Werks wieder von Professor Dr. E. L. Taschenberg neubearbeitet worden. Der Gelehrte hat in dem uns vorliegenden Bande die Quintessenz seines fachmännischen Wissens unter sorgfältiger Berücksichtigung der neueren Forschungsergebnisse niedergelegt. Nicht sein geringstes Verdienst hierbei ist der muster⸗ gültige Anschluß an die Brehm'’sche Thierschilderung. Dadurch ist erreicht, daß nicht nur die Abhandlung über die betreffende Thier⸗ gruppe auf den Stand der heutigen Wissenschaft gebracht wurde, sondern es ist auch das buntschillernde, regsame und weitverzweigte Volk der Insekten in jener reizvollen, fesselnden Schreibweise dar⸗ gestellt, die das Brehm'sche Lebenswerk kennzeichnet. Ganz besonderes Gewicht ist bei der neuen Bearbeitung auf die Biologie gelegt worden. Die anatomischen Verhältnisse der Insekten ꝛc. sind im allgemeinen Theil gegen früher etwas eingehender behandelt worden. Nicht weniger interessant als der Text ist auch der illustrative Theil des vorliegenden Bandes. 141 neue bildliche Darstellungen, meisterhaft von Emil Schmidt und H. Morin fast ausnahmslos nach dem Leben gezeichnet, haben Aufnahme gefunden. Einen ganz besonderen Reiz üben in dem neuen Band auf den Beschauer die vorzüglichen Chromo⸗ drucke aus, bei welchen der jener Thiergattung eigene Farbenschmelz so recht zum Ausdruck kommt. Die neue Fortsetzung aus Brehm's Thierleben reiht sich auch hinsichtlich ihrer inneren und äußeren ge⸗ diegenen Ausstattung den voraufgegangenen Bänden würdig an.
Erziehung und Unterricht.
— Geographische Bilder. Zum Selbstunterricht und für Schulen, von Paul Gerhardt, städtischem Lehrer. Berlin, Liebel'sche Buchhandlung; Pr. 6 ℳ, geb. 6,75 ℳ — Das Unternehmen, unsere geographische Kenntniß in einer Reihe von Bildern im Zu⸗ sammenhang darzustellen, iss dankbar zu begrüßen, umsomehr als die vorhandenen Lehrbücher sich nicht zum Selbstitudeum eignen und der Ergänzung durch den Vortrag bedürfen. In den „geographischen Bildern“ ist dieser Vortrag durch eine angemessene Darstellung, die sehr lesbar ist, ersezt. Das Werk umfaßt das ganze Gebiet des geographischen Wissens nach dem Ergebniß der neuesten Forschung.
Lexika.
— Von dem großen Deutschen Wörterbuch der Gebrüder Jacob und Wilhelm Grimm liegen zwei neue Lieferungen vor. Die eine bringt den am längsten im Rückstande befindlichen, der Materie nach aber auch besondere Schwierigkeiten bereitenden IV. Band (I. Abtheilung, 2. Hälfte) dem endlichen Abschlusse näher. Die darin enthaltenen Wörter mit der Vorsilbe „ge“ werden von gerieselt“ bis „geschickt“ weitergeführt. Die von Dr. R. Hildebrand begonnenen Arbeiten an diesem Theil setzt Dr. K. Kant jetzt mit frischen Kräften und in beschleunigterem Tempo fort. Die Lieferung (9) ent⸗ hält unter anderen die wichtigen und umfangreichen Artikel „Geschäft“, „geschehen“ und „Geschichte“, deren Abstammung und Entwickelung dem Freunde sprachwissenschaftlicher Frschan viel Belehrendes bietet. Auch der VIII. Band (R, S) ist Se Ausgabe einer neuen (10.) Lieferung gefördert worden, welche die Artikel „Same“ bis „Saumseligkeit’ umfaßt und u. a. die etymolo⸗ gisch und culturgeschichtlich interessanten Worte „Sammet“, „Sarg“, „Satan“, „sauer“, „Saum“ ꝛc. enthält. Auch diese unter Leitung von Dr. M. Heyne bearbeitete Lieferung giebt schon durch das reiche Material an illustrirenden Citaten in Poesie und Prosa aus einem ganzen Jahrtausend deutscher Literatur Zeugniß von dem dabei auf⸗ gewendeten Bienenfleiß. Die 11. Lieferung des VIII. Bandes und die 5. des XII. befinden sich im Druck und dürften in nächster Zeit im S. Hirzel'schen Verlage zu Leipzig zur Ausgabe gelangen.
— Von der fünften Auflage von Meyer's Kleinem Con⸗ versationslexikon (Leipzig, Verlag des Bibliogr. Instituts) liegen jetzt der erste und zweite Band (bis Lieferung 44) abgeschlossen vor. Es wird mit dem Kleinen Lexikon dem großen Publikum, ein Hilfs⸗ mittel ersten Ranges, das auf alle Fragen Auskunft und He.er ertheilt, geboten. Wirksam wird der Text durch Beigaben an Karten, Bildertafeln und illustrirten Beilagen, die sämmtlich als mustergültig bezeichnet werden können, unterstützt. Das Werk kann in 66 Lieferunge zu je 30 ₰, oder in drei in Halbfranz gebundenen Bänden zu je 8 ℳ bezogen werden.
b Verschiedenes. —. „Fünfundzwanzig Jahre Münchener Hoftheater⸗ Geschichte, ein Rückblick auf die 25jährige Amtsführung des Frei⸗ herrn Karl von Perfall als Leiter der ünchener Hofbühnen“ lautet der Titel einer zu diesem Jubiläum von Otto Julius Bierbaum verfaßten Festschrift, die im Verlage von Dr. E. Albert u. Co. in München erschienen ist. (Pr. 4 ℳ) Sie bietet einen statistischen Ueberblick über das Münchener Hoftheaterleben innerhal des verflossenen Vierteljahrhunderts und eine Galerie der bedeutendsten künstlerischen Kräfte der bayerischen Hofbühne aus dieser Periode nebst biographischen Abrissen. Die Schrift verbindet damit auch manche kritischen Anregungen, die jedoch, wie der Verfasser betont, lediglich aus dem Wunsche hervorgingen, ein so bedeutendes Kunstinstitut, wie das Münchener Hof⸗Theater dauernd und fest auf der Höhe zu sehen, zu der Baron von Perfall unablässig und vielfach mit . es z1 erheben bestrebt war. Es ist eine für den Jubiläumstag bestimmte Chronik, die nicht nur ein Ehrenbuch für den Jubilar, sondern auch für die⸗ jenigen sein soll, die unter seiner Leitung an dem Fnstitut thätig waren und sind. Dieser Bestimmung gema ist das Buch würdig aus⸗ gestattet und mit dem Bildniß des hochverdienten General⸗Intendanten sowie 70 Lichtdruck⸗Porträts hervorragender ehemaliger oder noch wirk⸗ sesnonh und Künstlerinnen der bayerischen Hofbühnen aus⸗ gestattet. 8
— Die „Zeitschrift für Gerichtsvollzieher“, Special⸗ Organ über Vollstreckungsrecht und Zustellungswesen (Heng von Siemenroth u. Worms in Berlin SW.), hat in der Nr. 22 vom 18. November folgenden Inhalt: Die rechtliche Stellung des Ge⸗ richtsvollziehers im heutigen Civilprozesse. Von Magnus Frei⸗ herrn von Welck zu Oberlößnitz⸗Radebeul. — Werden Mängel der Zustellung dadurch geheilt, daß das zugestellte Schriftstück Hiofge b der Zustellung wirklich in die Hände des Adressaten gelangt ist? — Rechtsprechung. — Zeitschriften⸗ und Bücherschau. Literarische Mit⸗
theilungen von Heinrich Walter.