Stunde auf weitere Ausführungen, die dahin gehen sollten, daß die 88 so eingerichtet werden müßten, daß nicht ehrliche Gewerbe i
geschädigt würden. 1 Abg. Tröltsch (nl.) bestätigt, daß in Bayern der Hausir⸗ handel stetig zugenommen habe, namentlich auch infolge der Be⸗ stimmungen über die Sonntagsruhe, welche den Geschäftsleuten einen Ausfall von 20 bis 30 % ihres Umsatzes verursacht hätten. Die Be⸗ schränkung des Hausirhandels werde nicht leicht sein, aber die Regie⸗ rung werde auf die Wünsche der anfässigen Gewerbetreibenden Rücksicht
nehmen müssen. Abg. Freiherr von Buol (Centr.): In Baden und Württem⸗
berg seien die Verhältnisse ebenso wie in Bavern; der badische Land⸗ tag habe auch mit großer Mehrheit eine Beschränkung des Hausir⸗ handels verlangt. Redner empfiehlt aber, den Hausirhandel am Sonn⸗ tag keinen anderen Bestimmungen zu unterwerfen als das bestehende Gewerbe. Der Hausirhandel sei Sonntags verboten, aber Ausnahmen könnten von den unteren Verwaltungsbeamten zugelassen werden; die
c. c.
Voraussetzung dafür habe der Bundesrath festzustellen. Das sei aber bisher noch nicht geschehen, sodaß in dieser Beziehung ganz verschieden verfahren werde. Staatssecretär Dr. von Boetticher:
Eine Anregung, von der Befugniß des § 55 a Gebrauch zu machen, ist dem Bundesrath bisher von keiner Seite gegeben, es ist in dieser Beziehung ein Antrag nicht eingegangen. Ich werde aber die Be⸗ merkungen des Herrn Vorredners gern zum Anlaß nehmen, um zu prüfen, ob das Bedürfniß vorliegt, eine Feststellung der Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen Ausnahmen von der Bestimmung des ersten Absatzes des § 55 a zugelassen werden dürfen, einzuleiten. Sind die Anführungen des Herrn Vorredners zutreffend, so ist es wahrscheinlich, daß man sich im Bundesrath darüber wohl verstän⸗ digen wird, sofern eben ein Bedürfniß empfunden wird. Ich möchte aber doch die Bemerkung nicht unterdrücken, daß wahrscheinlich auch in dieser Beziehung die Bedürfnisse und die Verhältnisse in den ver⸗ schiedenen Landestheilen recht verschieden liegen (sehr wahr! links), und man wird also wahrscheinlich auch auf diesem Gebiet eine gewisse Latitüde den Befugnissen der einzelnen Behörden lassen müssen.
Damit schließt die Discussion Schluß 5 ¼ Uhr.
Statistik und Volkswirthschaft.
Socialreform und Armenlasten. ““ Die „Social⸗Corr.“ schreibt: Die Entlastung, welche die Arm kassen durch die mehr und mehr fühlbaren Wirkungen des Gesetzes, betreffend die Alters⸗ und Invaliditätsversicherung, sowie durch das Unfall⸗ und das Krankenversicherungsgesetz erfahren, tritt in immer zahlreicheren deutschen Gemeinden zu Tage In dieser Beziehung sei unter den in der letzten Zeit erschienenen Verwaltungsberichten deutscher Städte nur auf denjenigen der Stadt Halle hingewiesen, nach welchem im Laufe des Berichtsjahres nach und nach 18 Per⸗ sonen, weil sie in den Genuß von Altersrenten getreten sind, die ihnen bisher gewährte Unterstützung ganz entzogen bezw. ermäßigt werden konnte, sowie auf den Verwaltungsbericht der Stadt Meide⸗ rich, welcher ausführt, daß im Jahre 1891 im ganzen 13 197 ℳ 918 ₰ an Krankenkassenmitglieder ausgezahlt worden sind, von denen zahlreiche ohne das Bestehen der Krankenkassen der öffentlichen Armen⸗ pflege anheimgefallen wären, und der weiter hervorhebt, daß von den 30 Empfängern von Altersrente mehrere früher Armenunterstützung bezogen hätten. Darin liegt für die deutschen Gemeinden, die in den letzten Jahren bei dem bedenklichen Anwachsen der Armenlasten schwer zu tragen hatten, wenigstens ein Lichtblick. Noch höher ist aber der moralische Vortheil zu schätzen, der in diesem Rückgang der Armenlasten zu finden ist. Dieser Rückgang bedeutet, daß Personen, die sonst der niederdrückend wirkenden Armenpflege anheimgefallen wären, sich durch Geldbezüge erhalten können, auf welche sie durch ihre früheren Leistungen ein Recht erlangt haben.
“
Zur Arbeiterbewegung. 8
Aus Bochum wird der „Frkf. Ztg.“ unterm 7. d. M. geschrie⸗ ben: Der Verband deutscher Bergarbeiter scheint immer mehr zurückzugehen. Nach dem Geschäftsbericht über die letzten sechs Mo⸗ nate stehen den Einnahmen im Betrage von 19 859 ℳ Ausgaben in Höhe von 26 280 ℳ gegenüber, sodaß das Deficit 6420 ℳ beträgt.
Die Socialdemokraten der Provinz Schlesien werden, wie der „Vorwärts“ berichtet, ihren nächsten Parteitag am 8. Januar 8.S1 1 abhalten.
In Bischofswerda in Sachsen sind nach demselben Blatte in der Glasfabrik der Gebr. Eibenstein Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern ausgebrochen.
Zu dem Ausstand der Baumwollindustrie⸗Arbeiter in Lanashire schreibt die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem 8. d. M.: Der Strike der Spinner von Lancashire macht seinen Einfluß jetzt auch auf die Weberei geltend. Vor einem Monat, als der Strike begann, war viel Garn vorräthig. Allmählich ist es aber aufgebraucht worden und essteht jetzt hoch im Preise. Viele Webereien haben die Arbeitszeit abgekürzt. Meistens wird nur von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang gearbeitet. Die Mitglieder der Association der und Weber von Nord⸗ und Nordost⸗KLancashire sind heute auf morgen zu einer Conferenz mit einer Deputation der Föderation der Baumwollenspinnerei⸗Besitzer ein⸗ geladen worden. Die Conferenz soll den vencch haben, die Spinnereien von Nord⸗Lancashire zu veranlassen, die Arbeitszeit ihrer Arbeiter zu kürzen, um dadurch die Möglichkeit auszuschließen, daß sie die Werkleute in Süd⸗Lancashire in ihrem Kampf mit den Fa “ unterstützen.
n den Industrien von Mittel⸗England, schreibt die Londoner „Allg. Corr.“, scheint eine Periode von Se she⸗ ihren Anfang genommen zu haben. Abgesehen von der Arbeitssperre im Gewerbe der Eisenplatten, ist ein Streit in der Industrie der Hammerwerke eingetreten. Die Fabrikanten suchen nämlich eine Revision der Wägemethode zu er⸗ wirken, die eine Lohnermäßigung von 5 % involvirt. Die Arbeiter waren zu einem Zugeständniß bereit, welches einer Lohn⸗ herabsetzung von 2 ½ % gleichkam. Dieses Angebot wurde von den Brotherren abgelehnt und die Arbeiter werden daher nächsten Sonn⸗ abend die Arbeit einstellen. Ein ernster Strike im Baugewerk wird im Frühjahre befürchtet.
Aus Brüssel wird dem „D. B. H.“ vom heutigen Tage nun auch gemeldet, daß der Ausstand in Horloz beendigt ist. (Vgl. die gestrige Nr. 292 d. Bl.) “
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin
ind bei den hiesigen Standesämternin der Woche vom 27. November
is incl. 3. Dezember cr. zur Anmeldung gekommen: 278 Ehe⸗ Ichließungen, 965 Lebendgeborene, 23 Todtgeborene, 610 Sterbefälle.
8 Rechts⸗ und Staatswissenschaft.
Kr. Die strafrechtlichen Nebengesetze des Deutschen eichs. Erläutert von M. Stenglein, Reichsgerichts⸗Rath, in ] mit Dr. H. Appelius, Staatsanwalt in Elberfeld, und Dr. G. Kleinfeller, Docent der Rechte an der Universität München. Berlin 1892, Otto Liebmann. — Eine große Anzahl von Reichsgesetzen enthalten zum Schutze der Privatrechte und zur Siche⸗ rung der staatlichen Ordnung Strafbestimmungen; diese Gesetze werden in der vorliegenden Sammlung als strafrechtliche Nebengesetze zu⸗ sammengefaßt und sollen ihre Erläuterung aus Rechtsprechung und Rechtswissenschaft finden. Die Anordnung ist folgende: I. Abtheilung: Gesetze zum Schutze des geistigen Eigenthums. —
II. Abtheilung: Gesetze über gewerbliche Vereinigungen. — III. Ab⸗ theilung: Gesetze, das Verkehrswesen betreffend. — IV. Abtheilung: Gesetze über das Gesundheitswesen und die Lebensmittel. — V. Ab. theilung: Gesetze gegen Viehkrankheiten. — VI. Abtheilung: Gesetze allgemeinen po izeilichen Charakters. — VII. Abtheilung: Gesetze, die militärischen Verhältnisse betreffend. — VIII. Aötheilung: Gesetze, das Seewesen betreffend. — IX. Abtheilung: Gewerbeordnung und die e — X. Abtheilung: Bestimmungen über den strafbaren Bankerutt. — XI. Abtheilung: Steuergesetze. — Den Abschluß wird ein Sachregister machen. Es liegt Lieferung 1, 2 (Bogen 1— 10. ℳ 4) vor, enthaltend die Abtheilung I. Wenn die Namen der Verfasser bereits eine zuverlässige umsichtige Arbeit in Aussicht stellen, so bestätigt sich die Erwartung in den vorliegenden Sieehphs. Es ist nicht die Zahl der bequem mit Handfertigkeit herhefte ten Commentare vermehrt, vielmehr ist von wissenschaftlicher Arbeit die Rede, in der selbständig untersucht wird auf Grund des gesammten vorhandenen Materials, welches sorgfältig überall ver⸗ zeichnet ist. Bemerkt sei, daß nicht eine Gesammtarbeit der drei Verfasser beabsichtigt ist; jedes Gesetz ist unter Namhaftmachung von einem der Herausgeber erläutert. Das Werk wird Anerkennung und Verbreitung finden.
Kr. Die Behandlung jugendlicher Verbrecher und verwahrloster Kinder.2 Pericht der von der internationalen cri⸗ minalistischen Vereinigung (Gruppe Deutsches Reich) gewählten Commission. Im Auftrage der Commission verfaßt von Dr. A. Appelius — Staatsanwalt in Elberfeld. — Berlin 1892. J. Gutten⸗ tag. 8. 234 S. — Der eigentliche Bericht umfaßt 200 Seiten, dazu 4 Anlagen, einen “ von 100 Paragraphen, die Thesen, welche für die dritte ahresversammlung der internationalen eriminalistischen Vereinigung (Gruppe Deutsches Reich) vorbereitet sind, die Eisenacher Vorschläge und die eeschlüsse einer am 5./6. Dezember 1891 in Berlin abgehaltenen Conferenz, über die strafrechtliche Behandlung jugendlicher Uebelthäter auf Grund der von der Commission gemachten Vorschläge. Ohne Wider⸗ spruch wird allseits anerkannt werden, daß der gesammte Strafvollzug und die erziehende Einschreitung gegen zuzendliche Uebelthäter Reichs⸗ angelegenheit werden muß, und zutreffend ist der Gesetzentwurf für das Reich entworfen. Reichsgerichts⸗Rath Stenglein lobt im „Gerichts⸗ saal“ Bd. 47 S. 237 die Gründlichkeit des Berichts und fügt hinzu: „Auch den gemachten Vorschlägen, welche theils eine recht bedeutende Verrückung der Verantwortlichkeitsgrenze, theils Einführung einer Zwangserziehung bezwecken, kann man, selbstverständlich mit gewissen Vorbehalten, zustimmen.“
— Von der Instruction für die Verwaltung der Etatsfonds bei den preußischen Justizbehörden vom 3. März 1885 erschien im Verlag von Otto Liebmann hierselbst (W., Lützowstraße 27), eine von dem Amtsgerichts⸗Rath C. Kurtz in Ostrowo unter Berücksichtigung der inzwischen ergangenen ministeriellen Verfügungen sowie aller bänderungen bis auf die Gegenwart er⸗ gänzte Ausgabe. (Pr. 1 ℳ 50 B.) In einem Anhange sind die Formulare zur Instruction für die Verwaltung der Etatsfonds mit⸗ getheilt, auch die allgemeine Verfügung vom 16. März 1892 nebst dem Muster für die Eintheilung der sächlichen Ausgaben sowie ein Verzeichniß der Kapitel und Titel des Justiz⸗Etats haben Aufnahme gefunden. Das kleine Buch dürfte den betreffenden Behörden und Beamten sich als nützliches Hilfsmittel erweisen.
Kr. Der Aufsichtsrath. Von Syndikus Josef Bauer. 1892. Verlag der „Zeitschrift für das gesammte Actienwesen“. Leipzig, Wettiner Str. 8. — Der Verfasser ist Redacteur der „Zeitschrift für das gesammte Actienwesen“ und, wie wohl die Bezeichnung „Syndikus⸗ andeuten wird, auch Rechtsbeistand einer Actiengesellschaft, somit durch seine Thätigkeit in deren Angelegenheiten erfahren. Den Mitgliedern eines Aufsichtsraths von Actiengesellschaften und Commanditgesell⸗ schaften auf Actien, welche wohl die Stellung hier und da ohne genaue Rechtskenntniß, also ohne Bewußtsein der Obliegenheiten und Verantwortlichkeit übernehmen, wird ein geeignetes Auskunftsbuch geboten. Dasselbe könnte auch für die Mitglieder des Aufsichtsraths einer Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erweitert werden.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Die Cholera⸗Epidemie im Jahre 1892.
Die dem Reichstag vorgelegte Denkschrift über die Cholera⸗ Evidemie im Jahre 1892 berichtet zunächst über die Entwickelung der Epidemie in Persien, Rußland und Frankreich und schildert alsdann den plötzlichen Ausbruch der Cholera in Hamburg⸗Altona, der bis zum 16. August zurückgeführt wird. Die Krankheit ist vom Hafen ausgegangen und nahm bald einen rapiden Verlauf. Wenige Tage nach Beginn der Seuche waren nicht nur die am Hafen gelegenen Stadttheile, sondern auch die übrigen Stadtgegenden ergriffen. Die Ver⸗ breitung der Cholera wird von den Sachverständigen in erster Linie den Verhältnissen der Wasserversorgung in Hamburg zugeschrieben. „Hamburg — so heißt es in dem Bericht — entnimmt sein Wasser oberhalb der Stadt bei Rothenburgsort aus der Elbe und pumpt es aus Ablagerungsbassins in die Röhrenleitung. Die Reinigung durch Ablagerung ist bei dem großen Wasserverbrauch Hamburgs so wenig wirksam, daß sich das Leitungswasser schon dem äußeren Aussehen nach nicht von dem gewöhnlichen Elbwasser unterscheidet und stets gröbere Verunreinigungen enthält. Die Anlage von Sandfiltern zur Reinigung des Bäiungeäaser ist seit Jahren in Aussicht genommen. Dieselben befinden sich auch bereits im Bau, können aber voraussichtlich erst im nächsten Sommer dem Gebrauch übergeben werden. Einen Beweis für das ursächliche Verbältniß der Wasserversorgung Hamburgs zu der Verbreitung der diesjährigen Cbolera⸗Epidemie liefern die ungleich günstigeren Gesundbeits verhältnisse Altonas, F Wasserversorgung den zeitgemäßen Anforderungen entspricht. uch innerhalb Ham⸗ burgs selbst blieben einige Altona benachbarte Straßen, welche an die Wasserleitung dieser Stadt angeschlossen sind, von der Seuche verschont. Ein überzeugender Beweis von dem Zu⸗ sammenhang des Wassers mit der Verbreitung der Cholera wurde ferner durch die Art der Betheiligung des in Hamburg befindlichen Militärs an der Epidemie gebracht. In der Kaserne zu Hamburg, welche vom Beginn der Epidemie bis zum 24. August durch zwei Bataillone des 85. Infanterie⸗Regiments, später durch Ersatzreservisten (mit Unteroffizierfamilien etwa 500 Köpfe) belegt war, sind Cholera⸗ Erkrankungen nicht vorgekommen, obwohl die Kaserne dieselben Boden⸗ und Abfuhrverhältnisse hat wie der sie umgebende Stadt⸗ theil, in welchem viele Häuser von der Seuche heimgesucht wurden. Dagegen ereigneten sich 17 Erkrankungen im 3. Bataillon des 85. Regiments, welches bis zum 24. August in nächster Nähe der Kaserne in Bürgerquartieren lag, und 2 Cholerafälle in einer Batterie, welche nur eine Nacht in Hamburg zubrachte und gleichfalls in Bürgerquartieren untergebracht war. Das auffallende Verschont. bleiben der Kaserne kann nur durch deren Wasserversorgung erklätt werden, welche ausschließlich aus Tiefbrunnen erfolgt. Die in den Gebäuden vorhandenen Auslässe der Elbwasserleitung, welche auch vorher nur das Wasser zur Closetspülung geliefert hatten, waren bei Beginn der Epidemie geschlossen worden.“
Insgesammt wurden in Deutschland 269 Orte von der Cholera beimgesucht. Nach einer graphischen Darstellung fiel die höchste Zahl der Erkrankungen (im ganzen Reich) auf den 27. August, der Todes⸗ fälle auf den 30. August; der letzte Todesfall ereignete sich am 9. No⸗ vember, der letzte Erkrankungsfall am 17. November. In Hamburg betrug die Zahl der vve 17 975, die der Todesfälle 7611. In Berlin sind im ganzen 32 Erkrankungen und 15 Todesfälle, in Altona 572 Erkrankungen und 328. Todesfälle festgestellt worden. — Die Denkschrift behandelt dann im einzelnen die Verbreitung der Epidemie in Lauenburg, Boizenburg, Berlin, Bremen und Wesergebiet, Stettin, ferner die weitere Entwickelung in Frank⸗ reich, Belgien, Holland, im Rheingebiet, in Rußland (wo 8 am 16. August ausgebrochen war und wo bis zum 27. September 195 195 Personen an der Cholera gestorb ), in Oesterreich⸗ Ungarn und im deutschen Weichselgebiet. “
Der zweite Theil beschäftigt sich mit den gegen die Cholera im Aus⸗ und Inlande getroffenen Maßnahmen und sagt be⸗ züglich der Auss ichten für 1893: „ n auch anzunehmen ist, duß die Cholera in Deutschland einstweilen befeitigt ist und voraussichtlich auch während des kommenden Winters durch die getroffenen Maßregeln unseren Grenzen fern bleiben wird, so darf doch die Seuchengefahr für das Jahr 1893 nicht unterschätzt werden. Nach den Erfahrungen früherer Epidemien hat die Cholera, wenn sie einmal in das Wolgagebiet eingedrungen war, in Rußland während der kalten Jahreszeit in der Regel wohl abgenommen, aber nicht ganz aufgehört. Es erfolgten vielmehr meist während des ganzen Winters ver⸗ einzelte Erkrankungen, welche sich beim Eintritt des Frühjahres vermehrten und neue Epidemien erzeugten. Mit einer Wiederholung dieser Vorgänge muß für das kommende Jahr gerechnet werden. Die Gefahr für das preu⸗ ßische Weichselgebiet wird dann beträchtlich größer sein, als in diesem Jahre, weil das Andringen der Seuche für 1893 in der wärmeren Jahreszeit zu erwarten ist. Da eine ähnliche Ueberwinterung der Cholera, wie in Rußland, auch für Ungarn, Frankreich und die Niederlande nicht ausgeschlossen erscheint, so werden die Behörden fortgesetzt ihr Augen⸗ eres auf den in jenen Ländern herrschenden Gesundheitszustand richten müssen.
Igmm dritten Theil wird der Einfluß der Cholera⸗Epidemie auf die Verkehrsbeziehungen zum Auslande behandelt. Es heißt da 8. „Während Deutschland jede Art von Landquarantäne verworfen hat, eine Seequarantäne im eigentlichen Sinne überhaupt nicht kennt, sondern sich mit einer gesundheitspolizeilichen Controle der aus verdächtig erklärten Häfen ankommenden Seeschiffe begnügt, und während es den Waarenverkehr nur in Bezug auf einige wenige Artikel (s. S. 16) — und auch dies nur gegenüber einem Theil des von der Cholera befallenen, unmittelbar benachbarten Auslandes —
beschränkt hat, sind von mehreren europäischen und vielen außereuro-⸗-
päischen Ländern aus Anlaß der Choleragefahr so umfassende Verkehrs⸗
gegenüber dem Deutschen Reich verfügt worden, daß verursachten wirthschaftlichen
die dadurch hüben und drüben Störungen in ihren schädlichen Rückwirkungen auf das Er⸗ werbsleben sich noch lange Zeit hinaus fühlbar machen dürften, während andererseits mindestens zweifelhaft geblieben ist, inwieweit die durch derartige Verkehrsbeschränkungen überhaupt zu erzielenden sanitären Erfolge mit jenen schädlichen Rückwirkungen in einem an⸗ nehmbaren Verhältniß stehen. Durch die gegenwärtige Epidemie ist die von den hervorragenden deutschen Hygienikern und Epidemiologen verfochtene und auch in den maßgebenden wissenschaftlichen Kressen Frankreichs und Englands vorherrs chende Ansicht, daß allen Unterbindungen des Verkehrs in der Reihe der Cholera⸗ Abwendungsmittel nur eine sehr untergeordnete Rolle zuerkannt werden könne und insbesondere der Waarenverkehr als relativ ungefährlich zu gelten habe, aufs neue und in hervorragendem Maße bestätigt worden.
Üm so mehr werden diejenigen Maßnahmen als überflüssig und folge⸗
weise als schädlich bezeichnet werden müssen, welche nach allen ge⸗ machten Erfahrungen als Ausdruck einer übertriebenen Vorsicht zu gelten haben. Mag die Grenze, bis zu welcher man die geübte Vorsicht als berechtigt anzusehen hat, auch noch so weit gesteckt sein, so sind zweifellos in vielen Ländern tarke Ueberschreitungen auch dieser weit gezogenen Grenze vorgekommen. Für die Kaiserliche Regierung ergab ich bieraus im Laufe der diesjährigen Cholera⸗Epidemie die
erpflichtung, durch unablässige Vorstellungen bei den Regierungen derjenigen Länder, die in ihren Absperrungsmaßregeln das diesseits für vertretbar erachtete Maß überschritten haben, auf entsprechende Remedur hinzuwirken und somit weitere Schädigungen des deutschen Ausfuhrhandels und mittelbar der deutschen Gewerbthätigkeit thunlichst abzuwenden. Da mit der Möglichkeit gerechnet werden muß, daß Deutsch⸗ land vielleicht noch mehrere Jahre von der Cholera bedroht sein wird, so wurde es für doppelt wichtig erachtet, die in der angedeuteten Richtung unternommenen Schritte nicht auf die Vertretung der in großer Zahl eingegangenen Einzelreclamationen geschädigter essenten zu beschränken, sondern dieselben, auch
Gebiet zu lenken, um womöglich eine Verallgemeinerung der in “ selbst geltenden Anschauungen und Grundsätze herbei⸗ zuführen.. 1 -
Mannigfache Anzeichen sprechen dafür, daß der Verlauf der dies⸗
jährigen C holera⸗Epidemie auf die Anschauungen des Auslandes über den den Sicherheitsvorkehrungen zu gebenden Umfang vielfach aufklärend
und beruhigend in dem von der Kaiserlichen Regierung vertretenen Sinne gewirkt habe. Es trifft dies theilweise auch auf die Regierungen solcher Länder zu, die sich gerade während der diesjährigen Epidemie noch durch zwecklos weitgehende Verkehrserschwerungen hervorgethan haben. Einzelne dieser Regierungen haben anläßlich diesseitiger Recla⸗ mationen ganz unumwunden den übertriebenen Charakter ihrer Maß⸗ nahmen zugestanden und denselben durch den Hinweis auf die un⸗ genügenden sanitären Einrichtungen im Lande, die Stimmung der Bevolkerung oder auf sonstige innerpolitische Gründe gewisser⸗ maßen zu begründen versucht. Auch die Aufnahme, welche die Mittheilung des von der Cholera⸗Commission über die rationellen Grenzen der Waarenverkehrs⸗Beschränkungen erstatteten Gutachtens bei den fremden Regierungen gefunden hat, ist in dieser Beziehung beweisführend gewesen. Es steht hiernach zu hoffen, daß sich die diesseitige Anschauung, welche mindestens ein rich⸗ tiges Verhältniß zwischen den Maßnahmen der präventiven Ge⸗ fundheitspolizei und der gebotenen Rücksichtnahme auf den internationalen Handelsverkehr sowie auf den Sinn und Geist der bestehenden Handelsverträge herzustellen bestrebt ist, allmählich immer mehr Bahn brechen wird. Inwieweit zur Erreichung dieses Ziels der Weg internationaler Berathungen zu beschreiten sein möchte untersteht zur Zeit der Erwägung. Jedenfalls müßte es als ein großer Gewinn betrachtet werden, wenn es gelänge, die Willkür in den durch Menschenseuchen bedingten gesundheitspolizeilichen Maßnahmen der ein zelnen Länder gegeneinander einzudämmen, durch Beseitigung der Extrem auf diesem Gebiet einer Lahmlegung des internationalen Verkehrs in Seuchezeiten vorzubeugen und nicht minder der unendlichen Viel gestaltigkeit der Control⸗ und Absperrungsmaßregeln ein Ziel zu setzen deren genaue Kenntniß oft nicht einmal im eigenen Lande zu finden ist und die geben allem anderen eine außerordentliche, schädlich wirkende Un sicherheit im Gefolge hat. Das Deutsche Reich hat hieran ein besonderes großes Interesse, weil es durch seine centrale Lage in Europa nicht nur der uIe sondern auch den Nachtbeilen über triebener Verkehrserschwerungen seitens der übrigen europäischen Län⸗ der und durch seinen regen überseeischen Schiffahrtsverkehr auch dern Sperrmaßregeln des außereuropäischen Auslandes in hervorragende Weise ausgesetzt ist.“
„Das umfangreiche Actenstück enthält zugleich den Wortlaut de Verordnungen, Rundschreiben, Gutachten, Dienstanweisungen, Schutz maßregeln ꝛc., die deutscherseits während der Epidemie ergangen sind
1u“ Portugal.
Durch eine im „Diario do Governo“ vom 5. Dezember 1892 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern vom 3. dess. M. ist das unter dem 22. September 1892 für den Seeverkehr ergangene Waareneinfuhrverbot — vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 239 vom 10. Oktober 1892 — auf⸗ gehoben und das allgemeine Sanitäts⸗Reglement vom 4. Oktober 1889 mit der Beschränkung wieder in Kraft gesetzt worden, daß den Schiffen, welche aus choleraverseuchten oder verdächtigen Päfen kommen, auf Vorschlag der zuständigen Behörde in Lissabon strengere sanitäre Verpflichtungen, als die in dem Reglement vorgesehenen, auferlegt werden können, sobald bewiesen wiro, daß außerordentliche Umstände vorliegen, welche des allgemeinen Wohles wegen besondere Maßnahmen erfordern. 8
Durch Verfügung von demselben Tage ist ferner der Hafen von Dünkirchen für seit dem 14. November 1892 von Cholera „ver⸗ seucht“ erklärt worden. (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 269 vo 12. November 1892.) 1“ —
europäis
von vom 17. Oktober 1892) 1]
Provenienzen aus Marseille werden seit jenem Tage in Egypten ohne weiteres zum freien Verkehr zugelassen. (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger
Nr. 271 vom 15.
des „R.⸗ u. St.⸗A.“ eine weitere Liste unzuve
Inter⸗ 8 n, r. ohne Anregungen von außen abzuwarten, bei jedem sich darbietenden Anlaß auf das principielle
153261]
Egypten.
Der internationale Gesundheitsrath in Alexandrien hat unter dem 22. November 1892 das zur Verhütung der Cholera⸗Einschleppung bestimmte Reglement gegenüber den Herkünften aus ischen Mittelmeerhäfen mit alleiniger (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 245 898
iume außer Kraft gesetzt.
ovember 1892.) Handel und Gewerbe.
Im Anschluß an die Veröffentlichung in der
Braun, in Rotterdam, 8 1
Bakker, Arie Cornelis, in Rotterdam,
Bersch, Johann Joseph, in Rotterdam,
Braun, Karl, in Rotterdam,
Dyk, van, in Rotterdam,
Dressel, J. P. u. Co., in Rotterdam,
Eyken, Joseph Paul, in Rotterdam,
Gröbe u. Co. in Rotterdam,
Geervliet in Loosduinen, “
Graaf, J. C. de, in Rotterdanm,
Hoge, Aloysius Heinrich Hermann, in Rotterdam,
Heuzer, Christian, in Rotterdam,
Hellinga u. Co. in Rortterdam,
Klyrr alias Klyhro in Rotterdam,
Lieftinck, Gysbertus Hendrikus, in Rotterdam,
Mathot, Hendrika Johanna, Ehefrau des Will den Akker, in Rotterdam,
Moone, Jan Adriaan, in Rotterdam,
Ommeren, Bart van, in Rotterdam,
Parmentier u. Co. in Rotterdam,
Peeters, Prudentius, in Rotterdam
Ruevekamp, W. H., in Rotterdam,
Rottach, Ludwig, in Rotterdam,
Roorda, E., in Rotterdam,
Schotting, Louis, in Rotterdam,
Sligting, W., in Rotterdam,
Spindler u. Co. in Rotterdam,
Wolf, Wilhelm, in Rotterdam.
Tägliche Wagengestellung f
8 an der Ruhr und in O
An der Ruhr sind am 9. d. M. estellt keine Wagen.
In Oberschlesien echtzeitig gestellt keine Wagen. Verladung. *
120,
sind am 7.
Berlin, 9. Dezember. (Amtliche Preisfeststellung für Butter. (Im Großhandel franco an
Butter, Käse und Schmalz.) Berlin an Producenten bezahlte Abrechnungspreise.) ossenschafts⸗Butter Ia. 112 5 112. 10 — ℳ, do. abfallende 100 — 107 ℳ,
er 97 — 100 ℳ,
ische Sennbutter — ℳ, do. Landbutter Schlesische 98 — 103 ℳ, Galizische 85 — 90 ℳ, * 70 ℳ — Käse: Schweizer, Emmenthaler 83 — 87 55 — 65 ℳ, Ost⸗ und Westpreußischer La.
22 — 28 ℳ, do. IIa. 12 9 16 ℳ —
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. der I.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. ersicherung. 4. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
sämmtlichen
vom 28. v. M. theilen wir nachstehend rlässiger niederländischer Firmen mit, vor welchen die Rotterdamer Polizei neuerdings öffentlich gewarnt hat.
““ en und Koks esien.
estellt 3174, nicht Jura⸗Simplonbahn wurde, b ldet n 8 Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsraths auf 60 festgesetzt, von welchen 24 durch den Bund und die Kantone gewählt werden. Die Wahl der von der Versammlung zu wählenden Mitglieder wurde so⸗
Wegen Schneeverwehung geringere
S-— 18l ℳ, IIIa. Land⸗, Preußische 97 — 100 ℳ, Pommersche 97 — 100 ℳ, Polnische — ℳ,
Margarine 60 — 65 ℳ, do. II a. 50 —
Holländer 77 — 85 ℳ, Limburger 35 — 42 ℳ, Quadrat⸗Mager⸗ Schmalz:
Western 17 % Tara 59,00 ℳ,
Amerika raffinirt 45,00 ℳ, in (Alles pr. 50 kg). Tendenz: Preise etwas n Schmalz: fest.
Ausnahme Der Aufsichtsrath der
schlossen, nunmehr auch den Interimsschein am 2. Januar 1893
3 8 vhret Vom Cb“ 9 erichtet die „Schl. : çnfolge Nummer 282 trägen hat sich in der
markts im a
ist noch immer sehr matt und wird der Walzwerke und Gießereien sich nun ohnehin schon ein namhafter
den Hochöfen nothwendig werden. die Nachfrage wesentlich Fagon⸗ noch Feineisen
werden kann. Für grobes Walzeisen, spärlich ein. Für
werken herrscht ein ungeschwächter die westfälische Concurrenz sehr fü Beschäftigung der Arbeiter. Die P arbeiten. — Im sind Preisreductionen nicht zu verzei — Das „Gewerbeblatt
Dezember 1892 folgenden Inhalt: Leben. (Schluß.) — Aus den Wimpfen. — Literatur.
genommen hatte, ohne Zahlung zu Effecten befindet sich ein großer deren Amortisation bereits
nicht rechtzeitig, wird auf 1 ½ Millionen geschätzt.
fort vorgenommen. Die bisberigen Stelle von Muralt⸗Bern, Hof⸗ und Ge⸗ Lausanne wurden Vaccaud⸗Lau Leipzig, 9. Dezember. handel. La Plata. 95 — 100 ℳ, 40— ℳ, Bayerischer
per April 3,75 ℳ, per
London, 10. Dezember. Prima
reines, 59,00 — 63,00 ℳ, Berliner Bratenschmalz 60,00 — 62,00 ℳ — Fett, in
Butter: Bei ruhigem Geschäft gaben
Preußischen Immobilien⸗ Actien⸗Bank hat, wie die Direction bekannt macht, in Gemäßheit des Generalversammlungsbeschlusses vom 11. Dezember 1889 be⸗ Rest des Actienkapitals von 50 ℳ pro
findet vom 2. Januar 1893 ab bei der Kasse der Preußischen Boden⸗ Credit⸗Actien⸗Bank in Berlin statt.
etzten Woche die Lage des oberschlesischen Eisen⸗ gemeinen ungünstiger gestaltet. 1 — nicht mehr vor, und die neu eingehenden reichen nicht hin, um den Betrieb in der bisherigen Stärke zu erhalten. —
eisens aufs Lager kam, so dürfte eine Reduction der im Feuer stehen⸗
abgeschwächt; ist der Begehr 1 bei schwächerem Betriebe die Production nicht zum Versand gebracht
Feinbleche ist die Nachfrage sehr schwach und in Großblechen ruht das Geschäft vollständig. Stahlwerke nur sehr schwach beschäftigt, da Anfragen auf Schienen⸗ lieferung nur sehr vereinzelt eingehen.
hlbar. — Die Eisengießereien klagen über weitere Verminderung der Aufträge und über unzureichende
derartig gedrückt, daß die Werke zum größten Theil ohne Verdienst 8 Zinkgeschäft ist die Tendenz eine schwache, jedoch 14. Januar, Jernbanèselskab, Contor: Börsen, Kopenhagen K: Umbau der
Hessen“, Zeitschrift des Landesgewerbvereins, hat in der Nr. 49 vom
— Aus Hamburg wird die Zahlungseinstellung der Bank⸗ und Wechselfirma Caro u. Bartels, tag noch Accepte in der Höhe von 100 000 ℳ von drei Banken ab⸗
Bartels hat sich selbst der Polizei gestellt. beantragt ist.
— In der gestrigen eneralversammlung der Actionäre der wie aus Bern gemeldet wird, die
National⸗Rath Grand⸗Romont gewählt.
W. T. B.) Kammzu Grundmuster per Januar 3,70 ℳ, per Februar 3,70 ℳ, Mai 3,77 ½ ℳ, Juli 3,80 ℳ, per Au ust 3,82 ½ ℳ, Dktober 3,85 ℳ, per November —. der „Times“ hätte Argentinien einen Goldeurs von
in Deutschland raffinirt
Deutschland raffinirt 44,00 ℳ Wollaucti
— cops Wellingto zurückzuzahlen. Die Auszahlung 158. Fest. Eisen⸗ und Metallmarkt geringeren Eingangs von Auf⸗
Aeltere Ordres liegen
Das Roheisengeschäft infolge der geringen Beschäftigung noch ungünstiger gestalten. Da Tbeil des frisch erblasenen Roh⸗
Der Sil
Stück.
— Für Walzeisen hat sich weder für Handels⸗, hinreichend, sodaß selbst
häfen 256 000 B Ballen.
Träger ꝛc. gehen Aufträge nur sehr Ebenso sind die Chicago, Bei den Draht⸗ und Nägel⸗ niedriger, später Betrieb, jedoch macht sich diesen 1 Schluß fest. reise für Gußwaaren sind bereits A“
chnen. 8 für das Großherzogthum Eisenbahnbrücke 9 v. Umbau, als auch Die Chemie und das tägliche
Ortsgewerbvereinen. Pfungstadt. bung
die am Donners⸗
leisten, gemeldet. Caro ist flüchtig, Unter den unterschlagenen Theil Hamburgischer Staatsrente, Die Höhe der Passiven
Laut englische Po Mitglieder wurden bestätigt, nur Vessaz⸗Lausanne und Bory⸗ sanne, Boiceau⸗Lausanne und n * Wege über Ha Termin⸗ B., per Dezember 3,67 ½ ℳ, per März 3,72 ½ ℳ, per Juni 3,80 ℳ, per per September 3,85 ℳ, per Umsatz 50 000 kg. Nach einer Meldung 275 als
gangen. Der U von Madeira
Vertecop der
Basis für die Werthberechnung des ange- nommen, sodaß das Budget im Gleichgewi
Glasgow, 9. Dezember. Roheisen in den Stores 500 682 t im vorigen Jahre. Hochöfen beträgt 72 gegen 74 im vorigen Jahre. New⸗York, 9. [W.; denz Fondsbörse war bei Beginn günstig im weiteren Verlaufe stiegen die Curse durchweg, der gt
den höchsten Tagescursen.
Die Silberverkäufe betrugen 90 000 Unzen. schatz wurden angekauft 400 000 Unzen zu 84,05 à 84,10. SgnsHlen. Vachan beng .
Ausfuhr nach dem Continent 86 000 Ballen.
Mais zog nach Eröffnung auf Deckungen
betreffend, werden entgegengenommen. und Zeichnungen an Ort und Stelle gegen Deponirung von
50 Kronen, die bei Einlieferung des Angebots G
dingungen ꝛc. zurückgezahlt werden.
Laut Telegramm aus Oberhausen erste englische Post über Vlissingen vom 9. d. M. aus⸗ geblieben; Grund: Zugverspätung. “
Laut Telegramm aus H. erbesthal ist die englische Post über Ostende vom 9. d. M. ausgeblieben; Grund: Zugverspätung in England und Sturm auf See. deee aus Herbesthal
London, 9. Dezember. „Conway Castle“ ist Heute auf
Konstantinopel,
“
on. Preise stetig.
An der Küste 5 Weizenladungen angeboten. Manchester, 9. Dezember.
30r Water Taylor 8, 20r Water † 32r Mock Brooke 8 ½, 40r Mavyoll
32r Warpcops Lees n 9, 40r Double Weston 9, 60 Double courant Qualität 11 ⅛, 32“9 116 vards 16 +% 16 grey Printers aus 32r/46r
W. T. B.) 12r Water Tayvlor 6 ½ b 7 ½, 30r Water Clayton 1, 46r Medio Wilkinson 9 ½
7 ⅞, 36r Warpcops Rowland 8 ½, 36r Warp 8
(W. T. B.) Die Vorräthe von belaufen sich auf 345 178 t geger Die Zahl der im Betriebe befindlichen
Dezember. (W. T. B.) Die Tendenz der
Schluß erfolgte bei sehr fester Halgung zu
Der Umsatz der Actien betrug: 352 000 bervorrath wird auf 1 280 000 Unzen geschätzt. Für den Staats⸗
zufuhren in allen Unions⸗ hr nach Großbritannien 75.000 Ballen,
allen, Aus Vorrath 1 068 000
Weizen anfangs höher, blieb den ganzen Tag fester, auf bessere allgemeine Stimmung. Schluß fest. — Mais höber auf Deckungen der Baissiers; Schluß fest.
g. Dezember. (W. T. B.) Weizen anfangs aber besser auf Käufe der Haussiers. Schluß fest. der Baissiers an.
Verdingungen im Auslande.
Dänemark. Bestyrelsen fordet Lolland-Falsterske
12 Uhr. über Guldborgsund. Angebote, sowohl den ganzen die Ausführung des Unter⸗ und Oberbaues für sich Bedingungen nebst Beschrei⸗
t ückgabe der Be⸗
Verkehrs⸗Anstalten. (Rheinland) ist die
zweite
ist die dritte st uͤber Ostende vom 9. d. M. ausgeblieben.
Grund: Zugverspätung in England und Sturm auf See.
In Portugal dürfen jetzt auch Postfrachtstücke auf dem
mburg wieder eingeführt werden.
(W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer
f der Ausreise von London abge⸗ nion⸗Dampfer „Arab' ist heute auf der Ausreise abgegangen. 9. Dezember. Die Strecke Salonik Eisenbahn Salonik⸗Monastir ist, laut Meldung des
„W. T. B.“, in einer Länge von etwa 96 km heute eröffnet worden.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Ges
Oeffentlicher Anzeiger.
Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälte Bank⸗Ausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
153105]
Der hinter die Ehefrau des Nachtwachtmeisters a. D. Tückhardt, Anna, geb. Nicol, aus Berlin unterm 19. November d. J. in den Acten I. J. 109 — 92 wegen Meineids erlassene Steckbrief ist er⸗
1 ledigt.
Stargard i. Pomm., 30. November 1892. Der Erste Staatsanwalt.
[46202] Ladung.
Der Drahtbinder Rudolf Abramowsky, geboren zu Oderberg in Oesterreich, katholisch, dessen Auf⸗ enthalt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 14. März 1892 außerhalb seines Wohn⸗ ortes, ohne Begründung einer Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung, in eigener Person zu Fehrbellin Blechwaaren feilgeboten zu haben, ohne daß von ihm ein Gewerbeschein eingelöst worden ist, Uebertretung gegen §§ 1, 6, 9, 18, 26 des Gesetzes vom 3. Jußi 1876, wird auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 12. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, vor das Köni liche Schöffengericht zu Febrbelin zur Hauptverhand⸗ lung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Fehrbellin, den 4. November 1892.
Obermeyer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[53366] Garnison Stuttgart. 1
Durch Urtheil eines Kriegsrechts vom 11. No⸗ vember/1. Dezember 1892 wurde der Musketier des diesseitigen Regiments Jakob Merkle, geboren den 12. Nov. 1870 zu Felldorf, O.⸗A. Horb. der Fahnen⸗ flucht in contumaciam für schuldig erkannt und das ihm zustehende oder künftig anfallende Ver⸗ 5 unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag
elegt.
Den 7. Dezember 1892. 1
— Infanterie⸗Regiment Kaiser Friedrich Kshnig von Preußen (7. Württ.) Nr. 125.
v. Camerer.
Bekanntmachung. Garnison Stuttgart. 8
Durch Urtheil eines Kriegsrechts vom 22. No⸗ vember/1. Dezember d. J. wurde der zur Disposition des Grenadier⸗Regiments Königin Olga (1. Württ.) Nr. 119 beurlaubte Grenadier Wilhelm Sulz⸗ berger, geboren den 2. November 1869 zu Waib⸗ lingen, der Fahnenflucht in contumaciam für schuldig erklärt und das ihm gegenwärtig etwa zu⸗ stehende oder künstig anfallende Vermögen unbe⸗ schadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt
Den 8. Dezember 1892.
51. Infanterie Brigade (1. K. Württ.).
[53419] Bekanntmachung. “
Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts dahier vom 29. November 1892 ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen nach⸗ stehend genannter, eines nach § 140 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches strafbaren Vergehens der Verletzung der Wehrpflicht angeklagten Personen zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was in Gemäßheit des § 326 St.⸗P.⸗O. mit dem Beifügen bekannt gemacht wird, daß Ver⸗ fügungen, welche einer der Angeklagten über sein mit Beschlag belegtes Vermögen nach dieser Ver⸗ öffentlichung vornimmt, der Staatskasse gegenüber nichtig sind.
1) Renwald, Leopold Alfred, geboren am 3. Fe⸗ bruar 1869 in Boozheim, im Deutschen Reiche wohn⸗ haft zuletzt in Lobsann,
2) Schreiber, Hans Heinrich, geboren am 29. De⸗ zember 1868 in Außersiehl (Schweiz), heimaths⸗ berechtigt in Obersielmingen (Württemberg), wohn⸗ haft zuletzt in Straßburg,
3) Burkard, Joseph, geboren am 21. Mai 1869 in Ulm, wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Straßburg, 8
4) Kesselring, Ferdinand, geboren am 15. Oktober 1870 zu Heidelberg, wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Straßburg, 88
5) Würtz, Georg, geboren am 27. September 1870 zu Winzenheim (Ober⸗Elsaß), wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Rbeinau,
6) Dörflinger, Georg, Tagner, 12. Juni 1864 in Wingen bei Zabern, im Deutschen Reiche zuletzt in Kindweiler,
7) Meyer, Ernst, geboren am 26. Juni 1865 in Zabern, wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Fegersheim, 1u1“ 8 9 Levy, Theophil, geboren am 13. Mai 1867 in Mülhausen, wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Straßburg, 1
9) Garnier, Jakob, geboren am 6. Januar 1868 in Tieffenbach, wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Walk. 1
10) Wick, Daniel, Schreiner, eboren am 7. Ok⸗ tober 1870 in Allenweiler, wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Seaßbung⸗ 1 G
11) Harbrecht, Heinrich, geboren am 11. Juni 186) zu Schwarzach, wohnhaft im Deutschen Reiche zulett in Bischweiler, 16
12) Hang, Emil, geboren am 9. Januar 1871 in Feseser wohnhaft im Deutschen Reiche zuletzt in Reichsbofen,
See erer, Philipp, geboren am 3. Oktober 1869 zu Zunsweier (Baden), 8
14) Fien, Simon, geboren am 23. Oktober 1869 zu Goldscheuer bei Marlen (Baden), 1 3
15) Avril, Jakob, geboren am 16. März 1868
geboren am wohnhaft
Nr. 13, 14 u. 15 wohnhaft im Deutschen Reiche, zuletzt in Straßburg, Alle z. haltsort. Straßburg, den 7. Dezember 1892. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Veit.
[53418] Bekanntmachung. “
Durch Beschluß der Strafkam uer des Kaiserlichen Landgerichts dahier vom 29. November 1892 ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen nachstehend genannter, eines nach § 140 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches strafbaren Vergebdens der Verletzung der Wehrpflicht angeklagten Personen zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden. was in Gemäßheit des § 326 St⸗P.⸗O. mit dem Beifügen bekannt geniacht wird, daß Ver. fügungen, welche einer der Angeklagten über sein mit Beschlag belegtes Vermögen nach dieser Veröffent⸗ lichung vornimmt, der Staatskasse gegenüber nichtig sind. 1) Ohlmann, Franz Andreas, geboren am 30. November 1868 in Ohlungen, “
2) Dillmann, Eugen, geboren am 12. Septembe 1869 in Offendorf, ““
3) Berger, Ludwig, geboren am 24. Juli 1870 in Bischweiler,
4) Delorme, in Bischweiler, 1
5) Dott, Josef, geboren am 24. Dezember 1870 in Bischweiler, “
6) Michel, Karl, geboren am 10. Juli 1870 in Bischweiler, ““
Sauer, August, geboren am 22. April 1870
in Bischweiler,
8) Gasser, Anton, in Dambach,
9) Hoeffler, Balthasar, geberen am 26. No⸗ vember 1870 in Dambach, .““
10) Schwartz, Georg, geboren am 2. April 1870 in Dambach, 3
11) Warther, Georg, 1870 in Gundershofen,
12) Ginter, Emil Ignatz, geboren am 16. August 1870 in Hagenau, 8 B5
13) Morschhauser, August Karl Nicolaus, ge⸗ boren am 25. Juni 1870 in Hagenau,
14) Müller, Josef, geboren am 4. April 1870 in Hagenau,
15) Stern,
in Hagenau, 16) 88 auer, Josef, geboren am 22. Dezember
1870 in Herlisheim, 1
17) Singer, Josef, geboren am 7. Juni 1870 in lisheim,
18) Speiser, Karl, geboren am 25. Febru
Emil, geboren am 28. Juni 1870
geboren am 29. März 1870
geboren am 15. Januar
August, geboren am 4. März 1870
in Geinsheim (Pfalz),
in Herlisheim,
Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent.
19) Baechtel, Johann, geboren am 27. Mai 1870 in Niederschäffolsheim,
20) Brecheisen, Karl, geboren am 11. Dezember 1870 in Oberhofen,
21) Ehrhardt, Wilhelm, geboren am 1. Juni 1870 in Oberhofen, 28
22) Heißerer, Karl, geboren am 27. 1870 in Schirrhein,
23) Oberhoffer, Ludwig, 1870 in Schweighausen, .
24) Graff, Anton, geboren am 8. Februar 1870 in Sufflenheim,
25) Hummel, Ignaz, geboren am 14. Februar 1870 in Sufflenheim, 8
26) Steinbrunn, Johann, geboren am 5. April 1870 in Altenstadt, 8
27) Stübel, Peter, geboren am 12. Januar 1870 in Altenstadt, 8
28) Troll, Martin, geboren am 29. Januar 1870 in Altenstadt,
29) Wolff, Josef Martin, 1870 in Altenstadt,
30) Ackermann, Franz Anton, 20. November 1870 in Beinheim, .
31) Meyer, Josef, geboren am 17. Oktober 1870 in Beinheim, 6“
32) Schmitt, Franz Anton, geboren am 5. Jul 1870 in Beinheim,
33) Trommetter, Alovys, 1870 in Bühl, 8
34) Bernhard, Anton, geboren am 9. Janua 1870 in Diefenbach, . 2
35) Jung, Philipp, geboren am 4. April 187 in Drachenbronn, S 8
36) Heilmann, Josef, geboren am 16. Novembe 1870 in Dürrenbach, 8
37) Ziegler, Josef, geboren am 7. Dezember 1870 in Dürrenbach, „ 8
38) Schneider, Ferdinand, geboren am 13. Mai 1870 in Eschbach,
39) Levy, Moses, geboren am 14. Dezember 1870 in Görsdorf, 8
40) Bernhard, Philipp, 1870 in Gunstett, 9+ An in Gunste
42) Kahn, Heinrich, geboren am 21. August 1870 in Hatten,
43) Steinmann, 1870 in Ingolsheim,
44) Scheyer, Georg, geboren am 3. Februar 1870 in Lampertsloch,
45) Bender, Egidius, geboren am 30. Oktober 1870 in Mothern, 1
46) Wissen, Franz Anton, geboren am 20. Mai 1870 in Mothern, öu“
47) Hager, Karl, geboren am 14. Juli 1870 in Münchhausen,
Januar
geboren am 12. Juli
geboren am 6. Juni
geboren am
geboren am 24. Jun
geboren am 6. Mai
Martin, geboren am 9. Mai