Nr. Datum
des Reichs.
der Bekanntmachung und Staats⸗
Bilanz, Dividende, Verloosung
tahlwerke zu Bochum.. Generalversammlung
Actiengesellschaft z Wilbhelma Deutsche Kapital⸗Versi
uckerfabrik Böblingen — Heilbronn . ckerfabrik Neuteich — Neuteich ..
fabrik Northeim — Northeim
Westfälische S Wettiner Hof, u Altenbur
cherungs⸗Anstalt
Einforderung der Grund⸗ schuldbriefe Generalversammlung
1 9. 1 Zucker⸗Raffinerie Braunschweig — Braunschweig 6./12. 927
edition (Scholz).
Klee, Director. Verlag der Exp Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin: Redacteur: Dr. ei und Verlags⸗Anst
Druck der Norddeutschen Buchdrucker „Berlin SW.
EBö
“
Staats⸗Anzeiger.
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Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate
nimmt aun: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
No. 296.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Marine⸗Stabsarzt Dr. Dammann, dem praktischen Arzt, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Scholz zu Görlitz, Badearzt in Cudowa, dem Schriftführer des Evangelisch⸗ Kirchlichen Hilfsvereins, Pastor Lenz zu Berlin und dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Lorenz im Reichs⸗Marineamt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem bisherigen Ober⸗Bürgermeister in Cassel, Geheimen Regierungs⸗Rath Weise, jetzt zu Freiburg i. B., den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, .
dem Ober⸗Forstmeister und Mitgliede des Hof⸗Jagdamts von Wurmb zu Lüneburg und dem Prediger Stechow an der Dorotheenstädtischen Kirche zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Oberförster Gallasch zu Hammer im Kreise Teltow und dem Gefängniß⸗Inspector a. D. Jaeger zu Eltville im Rheingau⸗Kreise, bisher zu Erfurt, den Orden vierter Klasse,
dem Schleusenmeister Soyka zu Breslau “ des Königlichen Haus⸗Ordens von owie .
dem emeritirten Lehrer Hain zu Sechshelden im Dill⸗ kreise den Adler der Inhaber desselben Ordens zu verleihen.
das Kreuz der Hohenzollern,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Herzoglich braunschweigischen Hof⸗ beamten folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse:
dem Ober⸗Jägermeister Freiherrn von Veltheim⸗
Destedt; den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Ober⸗Stallmeister Freiherrn von Girs ewald und dem Hof⸗Marschall und Kammerherrn von der Mülbe; den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: ddem Hoftheater⸗Intendanten, Kammerjunker Freiherrn
von Wangenheim und dem Burghauptmann von Blankenburg, Kammerherrn
von Trauwitz⸗Hellwig; sowie
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Intendantur⸗Rath des Hoftheaters Steinmann zu
Braunschweig. . 8 ““
Deutsches Reich.
8
Von dem Handbuch für das Deutsche Reich wird für das Jahr 1893 eine neue Ausgabe veranstaltet. Das Werk erscheint im Laufe des Monats Januar k. J. im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymann’s Verlag“ zu Berlin und wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei directer Bestellung zum Preise von 4 ℳ geliefert. Im Buchhandel ist es zum reise von 5 ℳ zu beziehen. “ 8 “
Königreich Preußen. inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der praktische Arzt Dr. Grau in Hilders ist zum Kreis⸗ Wundarzt des Kreises Gersfeld, unter Belassung in seinem Wohnsitz, ernannt worden.
“
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere. Reues Palais, 6. Dezember. v. Faber du Faur, Rittm. vom 2. Großherzogl. Mecklenburg Drag. Regt. Nr. 18, unter Belassung in dem Commando als Adjutant bei dem Remonte⸗Insperteur, à la suite des Regts gestellt. 8
Marine⸗Justizbeamte.
Durch Allerhöchsten Abschied. Neues Palets. 5. De⸗ zember. Lahann, Marine⸗Auditeur, die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst in Gnaden ertheilt. 1
Durch Allerhöchste Bestallung. Neues Palais, 5. Dezember. v. Thadden, preuß. Gerichts⸗Assessor, zum Marine⸗ Auditeur ernannt. Dem ꝛc. v. Thadden ist die zweite Auditeurstelle bei der Marinestation der Nordsee übertragen worden.
8 Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 2. De⸗ zember. Richard, Lithograph, als etatsmäß. Lithograph bei der Landes⸗Aufnahme angestellt.
Königlich Bayerische Armee. DOffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere.
Königlichen Kronen⸗
19. November. Peter, Hauptm. und Battr. Chef des 5. Feld⸗ Art. Regts., bis Ende März 1894 zur Königl. preuß. Art. Prüfungs⸗ commission commandirt. .
24. November. Krieger, Hauptm. vom 17. Inf. Regt. Orff, zum Comp. Chef im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig ernannt.
26. November. Kopp, Hauptm. des 8. Inf. Regts. vacant
ranckh, zum Comp. Chef in diesem Regt. ernannt. Schunck, Sec. Lt. vom 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, zum 1. Inf. Regt. König versetzt.
30. November. Barmann, Major vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, zum Bats. Commandeur im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich ernannt. Ritter v. Krieger, Major, bisher à la suite des 1. Inf. Regts. König und commandirt zur Dienstleistung dortselbst, auf die erste Hauptmannsstelle im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig versetzt.
2. Dezember. Ball, Rittm., bisher à la suite des 1. Train⸗Bats. und commandirt für Wahrnehmung der Geschäfte eines Traindepot⸗Offiziers bei der Insp. der Fuß⸗Art., zum Comp. Chef in diesem Train⸗Bat. ernannt.
3. Dezember. Frhr. v. Hofenfels, Pr. Lt. des 2. Train⸗ Bats., unter Beförderung zum Rittm., zum Comp. Chef in diesem
Train⸗Bat. ernannt.
4. Dezember. Wittmann, Zeug Je Lt. beim Art. Depot Augsburg, zum Zeug⸗Hauptm., Eckart, eug⸗Lt. beim Art Depot München, zum Zeug⸗Pr. Lt., Bek, Unteroff. des 19. Inf. Regts., Leisner, Unteroff. des 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Württem⸗ berg, — beide in ihren Truppentheilen zu Port. Fähnrs. — be⸗ fördert. Frhr. Haller v. Hallerstein, Hauptm., unter Belassun im Verhältniß à la suite des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, eine vier⸗ monatliche Urlaubsverlängerung bewilligt. Arnold, Pr. Lt. des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, Velten, Sec. Lt. des 17. Inf. Regt. Orff, — unter Versetzung in das Verhältniß à la suits ihrer Truppentheile, auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.
Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. 24. No⸗ vember. Wiedenmann, Hauptm. und Comp. Chef im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, unter Verleihung des Charakters als Major, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
26. November. Ruland, Hauptm. und Comp. Chef im 8. Inf. Regt. vacant Pranckh, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
30. November. Buckel, Major und Bats. Commandeur im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied be⸗
2. Dezember. Moshammer, Rittm. und Comp. Chef vom 1. Train⸗Bat., unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Eivildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
3. Dezember. Huber, Rittm. u. Comp. Chef vom 2. Train⸗ Bat., unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
4. Dezember. Haller, Zeug⸗Hauptm. vom Haupt.Labora⸗ torium, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
24. November. Kellhammer, Zahlmstr. des 11. Inf. Regts. von der Tann, unter Verleihung des Titels eines Rechnungs⸗Raths, in den erbetenen Ruhestand getreten.
2. Dezember. Knoll, Lazareth⸗Insp. vom Garn. Lazareth Landau, zu jenem in Passau versetzt. “
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 7. De⸗ zember. Laifle Rregensburg) Unterveterinär der Res., zum Unter⸗ veterinär des activen Dienststandes im 3. Chev. Regt. vacant Herzog Maximilian ernannt und mit der Wirksamkeit vom 1. Dezember d. J. mit Wahrnehmung einer vacanten Veterinärstelle beauftragt.
Michtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. Dezember.
Seine Majestät der Kaiser und König gestern Abend, von Neugattersleben kommend, im Palais wohlbehalten wieder eingetroffen.
Heute Morgen nahmen Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Civilcabinets entgegen. 8
sind Neuen
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten eute zu einer Sitzung zusammen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 18. November neue Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undgaturirtem Branntwein zu Heil⸗, wissen⸗ schaftlichen und gewerblichen Zwecken mit der Maß⸗ abe genehmigt, daß 8* am 1. April k. J. in Geltung treten. m § 17 Ziffer 2 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 dieser Vor⸗ schriften ist angeordnet, daß die in dem unten mitgetheilten Verzeichniß aufgeführten, zu Heilzwecken geeigneten alkohol⸗
haltigen Präparate von dem gedachten Zeitpunkte ab im
“ absolutus
8 Tinctura Absinthii.. ..
die Wirksamkeit der
nicht mehr dem
hergestellt werden, als sie bestimmt sind, fabrik u. s. w. zur Bereitung anderer nicht in dem Verzeichniß auf⸗ geführter pharmaceutis und § 18 Abs. 2 der
Apothekenbetriebe und von den Heilmittelfabrikanten (Dro guisten ꝛc.) aus undenaturirtem Branntwein steuerfrei nicht mehr hergestellt werden dürfen. Das Verzeichniß führt eine Anzahl alkoholhaltiger Präparate auf, zu deren Herstellung nach den von dem Finanz⸗Minister unterm 28 November 1889 erlassenen, bis zum 1. April k. J. noch gültigen Controlvorschriften die steuer freie Verwendung undenaturirten Branntweins nicht aus⸗ geschlossen ist. Die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Vor⸗ schriften könnte daher unter Umständen benutzt werden, um die in Frage kommenden alkoholhaltigen Präparate noch in großen Mengen zum Schaden der Staatskasse aus steuerfreiem Brannt⸗ wein herzustellen. Es liegt bereits die Anzeige einer Directiv⸗ behörde vor, daß eine derartige Absicht bei mehreren Gewerbe⸗ treibenden ihres Bezirks, welche die Fabrikation von Ameisen⸗ spiritus und von Chinatinctur im Großen betreiben, voraus⸗ zusetzen ist. Demgemäß hat der Finanz⸗ Minister durch Rundschreiben vom 6. Dezember d. J. an die Provinzial⸗ Steuer⸗Directoren, unter Ausbevbung der bisherigen Vorschriften, bestimmt, daß die steuerfreie Verwendung undenaturirten Branntweins zur Herstellung der in dem untenstehenden Ver⸗ zeichnisse aufgeführten, zu Heilzwecken geeigneten alkohol⸗ haltigen Präparate vom Tage des Eingangs der Verfügung bei den betheiligten Amtsstellen ab nicht mehr gestattet wer⸗ den darf. Verzeichniß 8 6 derjenigen zu Heilzwecken geeigneten alkoholhaltigen Präparate, zu deren Herstellung undenaturirter Brannt⸗ wein steuerfrebz nicht verwendet werden darf.
Aquae dentifriciae alcoholicae Alkoholhaltige Zahn⸗ und Mund⸗ passer und Zahntincturen aller Weingeist“*).
Absoluter Alkohol. Hoffmannstropfen. Kalmusspiritus. Kümmelspiritus. Zimmetspiritus. Verdünnter Weingeist“). Ameisenspiritus. Wachholderspiritus. Melissenspiritus.
Spiritus “ 8 (Alkohol absolutus) . . aethereus . . Calamssi .. Carvi. CGCinnamomi dilatus.. Formicarum Inniperi. . . Melissaoho. 2 compositus . Karmelitergeist. Menthae crispae . . . Krauseminzspiritus. 8 piperitae .. Iö Myristioues. . uskatspiri vim „ Cognae (Spiritus 86 n0o, — . “ Rum
E.
Cognac. “ Rum. .. Wermuthtinctur. G Aloëös composita . Hfermenncsebte Alostinctur. amara . .. Bittere Tinctur. aromatiaa. Aroomatische Tinctur. Aurantii . . Pomeranzentinctur. 8 fructus im- . maturi Pomeranzentinctur aus unreifen Früchten. Kalmustinctur. usammengesetzte Kalmustinctur. panischpfeffertinctur. 8 Kardamomtinctur. Kreidenelkentinctur.
Galab“ composita . . Ee11“ Carlamomi. Caryophylli. . Chinae (Cinchonae. Quinquinae).. Chinae (Cinchonae, Quinquinae) composita .““ Chinatinctur. Cinnamomi.. . .. Zimmettinctur. Galangaea. . Galganttinctur. Gentianae . . .. . Enziantinctur . 8 composita . Zusammengesetzte Enziantinctur. “ Limonentinctur. ““ Macidis . Muskattinctur. Menthae crispae . Krauseminztinctur. 8 piperitae fefferminztinctur. Sumntelin Sandeltinctur. “ 886 FZ8 Vanilletinctur. 8 Zingiberis Ingwertinctur. 6 8 fortior Starke Ingwertinctur. Außerdem alle Artikel, die ohne Zweifel zu Genußzwecken dienen,
Chinatinctur.
z. B. Liqueure, Essenzen zur Liqueurfabrikation, Bitterschnäpse, Pfeffer⸗ minzplätzchen und dergl. 8
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat den Ober⸗Präsidenten ein neues Muster zur Berichterstattung über Hebammen⸗Lehranstalten zugehen lassen und sie zugleich ersucht, die Berichte der Anstaltsleiter Minister einzureichen, einen besonderen Be⸗
*) Bemerkung. Weingeist und verdünnter Weingeist dürfen von
dem Berechtigten aus undenaturirtem Branntwein insoweit steuerfrei
in der Apotheke, Heilmittel⸗ eer Präparate zu dienen (§ 17 Ziffer 2 Abs. 2 orschriften).