1892 / 298 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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No. 298. Berlin, Freitag, den 16. Dezember, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: gegen dieses Verbot werden nach § 328 benachrichtige ich Euere Hochwohlgeboren auf den Präsidial⸗ dem emeritirten Lehrer Herholz zu Thorn den Adler des Strafgesetzbuchs bestraft. 8 bericht vom 4. Juli d. J. (Ib 2135), 1 der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, Beschlossen Bremen in der Versammlung des Senats betreffend das Monitum 23 B der Königlichen Obe sowie 1 am 13. und bekannt gemacht am 15. Dezember 1892. Rechnungskammer gegen die Theilrechnung VIII7 den emeritirten Lehrern Koenig zu Ottmachau im Kreise der dortigen Justiz⸗Hauptkasse für das Etatsjahr 3 3 Grottkau, bisher zu Neu⸗Jaromierz⸗Hauland im Kreis ö16“ 3 IV V er z ei ch ni 82 Bomst, und Sikorski zu Obra im Kreise Bomst, daß der § 36 Abs. 3 der Abänderung vom 26. August 1885 v“ 8* 8 ferner dem Berfhauer, Jras Pfeiffer zu 5Schlegel im nüh 1“ Se. 88 seines 1 :84 Wes reise Neurode, dem Metallschleifer Gottfried Sprenger allgemeinen Wortlauts eine Vorschrift über die Vergütun derjenigen Schuldverschreibungen der konsolidirten 16““ zu 8* Kreise erlohn⸗ dem Tahackrzehe Ge Majestät der König haben Alergnädigst G bfrhrnine 1 88 b Verschrei nsolidirten rozentigen Staatsanleihe Friedrich ten Hagen zu Burgsteinfurt und dem Wald⸗ . Feldmessers zu treffen nicht beabsichtigt hat, und daß daher noch nicht zum Umtausch gegen Verschreibungen der konsolidirten 4 prozentig Abeiter Friedrich Harnesch zu Dietendorf im Kreise Zeiz den beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten ange die allgemeine Verfügung vom 10. September 1877 (Jusnc⸗ eingereicht worden sind. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. stellten Beamten und zwar: dem Rechnungs⸗Rath Roenne⸗ Ministerialblatt S. 197), die auch in den Motiven⸗zur Ge⸗ 3 1“ 8 3 berg den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath und dem bührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30. Juni Geheimen expedirenden Secretär und Calculator Winzer⸗ 1878 als „besondere Taxvorschrift“ erwähnt ist, noch in Geltung eine Majestͤt der König haben Allergnadigst geruht: ———— 1“ 8 ste ü 5— 1n8 8888 85 a. O. setzt 22 gemäß § 37 allein em Amtsgerichts⸗Rath Ilsemann in Hannover den zulässige Bezahlung durch Diäten eine Arbeitsda in⸗ dem Herzoglich braunschweigischen Geheimen Baurath Charakter als Gehehnes Zuzti Rath⸗ und 2 Hacht” 1 1eh. S.

Königreich Preußen.

(Gesetz vom 4. März 1885 G. S. S. 55 und diesseitige Bekanntmachung vom 1. September 1885.)

llief it Zinsschei ihe IV Nr. 8 und Anweisung. No. 73526. 78053. 85756.958. 93179. Abzuliefern mit Zinsschein Reihe IV Nr. 8 und Anweisung -ven 4X“

8 Albert Schneider zu Harzburg den Königlichen Kronen⸗ Lit. B. zu 1000 Rthlr. No. 3894. 895. 8109. 110. 107956. 110095. 116851. 120227. Orden zweiter Klasse zu Serehhenc g 9554. 18746. 747. 23378 bis 383. 9

347 50 Lit. F. in 50 Rthlr. ℳR 3259. 6100. 7098s. 1 ö“ LHE F. 18019 111,7,93 32314016 bis 17. 45273 st. D. zu 200 Rthlr. 2 2516. 4446. 5092. 16223. 22528.529. 24378. 25229. lit. DP. 19279 919313,290, 281. 20661. 26721. 351. 26372. 31088.233. 34568. 29366. 31575, 38685. 45590. 41942. 42758. 8

destens acht Stunden täglich voraus. Die Annahme, daß im

dem Kreis⸗Schulinspector Dr. Winter zu Paderborn den Falle geringerer Arbeitsdauer für jede Arbeitsstunde Eine Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Mark zu gewähren sei, steht mit dem Wortlaut der Vorschrift

Klasse zu verleihen, sowie im Widerspruch. 8

den Landgerichts⸗Rath Eichhorn in Frankfurt a. O. zum Da nun die Dauer gerichtlicher Termine, in denen ein Deutsches Reich. Kammergerichts⸗Rath, Feldmesser als Sachverständiger vernommen wird, in den den Gerichts⸗Assessor Richard Schultz in Strasburg seltensten Fällen acht Stunden erreichen wird, so würde man

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: W.⸗Pr. zum Amtsrichter in Schlochau, bei Anwendung des Reglements zu der unannehmbaren 46386. 47989. 51248. 53380. . zu 1000 Mark 9 9869. den Amtsrichter Dr. Hilgard in Saargemünd zum win 1 Dr. Kaul hierselbst zum Amtsrichter b d Jegnager i

5 963. 62050,. 114. 1 8e— Lage zas 1 icht daseibf 8 F 1 2 Fall agu- zustehen. Weil dies die

56355. 59963 205 Lit. K. zu 500 Mark 5638. 1ee- 18 Richter bei dem Landgericht daselbst zu ernennen den Gerichts⸗Assessor Zimbal in Beuthen O.⸗Schl. zum Absicht des Reglements nicht gewesen sein kann, erübrigt nur

Lt. E. n 100 Rthlr. 7 15093. 28834. 84300. Lt. L. m 800 Mart 394. 9228. 229 v Amtsrichter in Katiowitz, 1 die Annahme, daß jener Fall durch die Bestimmungen des 813. 37183. 38752. 45752. 49168. 29211. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des den Gerichts⸗Assessor Ulke in Frankenstein zum Amts⸗ Reglements nicht getroffen wird, vielmehr, wie es die allge

55773. 60199. 62283.573. 68835. Lit. M. zu 200 Mark o 628. 1 1 richter daselbst, und meine Verfügung vom 11. April 1877 anordnet, nach den

auptverwaltung der Staatsschulden.

von Hoffmann.

Reichs den Kaufmann Rudolf Krüger zum Konsul in Cochabamba (Bolivien) zu ernennen geruht.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29. Mai 1888

(Central⸗Blatt S. 191) wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗

niß gebracht, daß dem Marine⸗Stabsarzt Dr. Runkwitz in Yokohama, derzeitigem Chefarzt des dortigen Marine⸗ Lazareths an Stelle des Marine⸗Ober⸗Stabsarztes Dr.

Kleffel auf Grund des § 42 Nr. 2 und 3 der Wehr⸗

ordnung die Ermächtigung zur Ausstellung glaubhafter ärzt⸗

licher Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglich⸗

keit derjenigen Militärpflichtigen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Japan haben, mit der Maßgabe ertheilt worden ist, daß es bei den Untersuchungen der Hinzuziehung eines

Offiziers der Kaiserlichen Marine nicht bede

Berlin, den 12. Dezember 1892. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Berlin wird am 20. d. M. die 33,93 km lange Nebenbahn Wriezen Jädickendorf mit den Stationen Alt⸗Mädewitz, Alt⸗Reetz, äckerick⸗Alt⸗Rüdnitz, Klemzow, Groß⸗Wubiser, Butterfelde⸗-Mohrin und Jädickendorf fuͤr den Personen⸗ und Güterverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 15. Dezember 1892.

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahn

Bekanntmachung.

Wegen des Weihnachtsverkehrs werden am Sonntag, den 18. Dezember, bei allen Postanstalten im Bezirk der Kaiser⸗

lichen Ober⸗Postdirection in Berlin die Packet⸗Annahme⸗ stellen, sowie beim Packet⸗Postamt (Oranienburgerstraße) die Packet⸗Ausgabestellen, an den beiden Weihnachtsfeiertagen

dagegen sämmtliche Packet⸗Ausgabestellen zu denselben Zeiten, wie an den Wochentagen für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein. Berlin, den 8. Dezember 18222. Der Kakferliche Ober⸗Postdirector, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.

8 Verordnung, betreffend Verbot der Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus den Nieder⸗

landen. 1 Vom 15. Dezember 1892. Wegen Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche in den

Niederlanden verordnet der Senat: 8 Die Einfuhr von Rindern, Schasen, Ziegen und Schweinen

aus den Niederlanden in das bremische Staatsgebiet ist verboten.

8

den Gerichts⸗Assessor Horlitz zu Bergen a. R. zum Amts⸗ richter in Münsterberg zu ernennen.

885

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Rechtsanwälten und bezw. Notaren den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen, und zwar: I. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Cassel: den Rechtsanwälten und Notaren Uckermann in Mar⸗ burg und Craß in Hersfeld: II. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Celle: den Rechtsanwälten und Notaren Böning in Emden, Schorcht in Hameln, Haacke in Lüneburg und L. Müller in Verden; . III. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. M.: den Rechtsanwälten Dr. Cnyrim und Dr. Geiger in Frankfurt a. M. und von Rößler in Limburg a. d. Lahn, den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Leisler in Wiesbaden, Dr. Jucho und Dr. de Bary in Frankfurt a. M.; IV. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm: dem Rechtsanwalt Bock in Bielefeld, den Rechtsanwälten und Notaren Huchzermeier in Hamm, Adriani in Biele⸗ feld und Lueg in Unna; 8 V. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder: dem Rechtsanwalt und Notar Kabilinski in Graudenz; VI. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg a. S.: den Rechtsanwälten und Notaren Buhtz in Kalbe a. S.

und Weber in Halle a. S.;

VII. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Stettin: dem Rechtsanwalt und Notar Kochann in Stol

8 8 Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

D übersende ich hierneben Abschrift eines Erlasses des Herrn Justiz⸗Ministers vom 15. November d. J., betreffend die Vergütung der Landmesser für Wahrnehmung gkrichtlicher Termine als Sachverständige an ihrem Wohnorte, zur ge⸗ fälligen Kenntnißnahme mit dem ergebensten Bemerken, daß dieser Erlaß durch den Herrn Justiz⸗Minister auch den Vor⸗ standsbeamten des Kammergerichts und aller übrigen Ober⸗ Landesgerichte abschriftlich mitgetheilt worden ist.

Berlin, den 3. Dezember 1892. 8

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: von Marcard.

An das Königliche Ober⸗Landesculturgericht, sowie a sämmtliche Königliche Generalcommissionen und die

8

Königliche Ansiedelungscommission.

1.“

18 Im Einvernehmen mit den e Ministern der Finanzen und für Landwirthschaft, Demänen und Forsten,

1“

allgemeinen für Zeugen und Sachverständige geltenden Ge⸗ bührenvorschriften, also jetzt nach der Gebü rrenordnung vom 24. Juni 1878 zu behandeln ist. Berlin, den 15. November 1892. 1 Der Justiz⸗Minister. In dessen Vertretung: Nebe⸗Pflugstaedt.

An den Herrn Präsidenten des Königlichen Ober⸗ Laandesgerichts und den Königlichen Herrn Ober⸗ Staatsanwalt in Posen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Einem unter dem Vorsitz des Ziegeleibesitzers Kleine in Heegermühle zusammengetretenen Comité ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisen⸗ ahn von Eberswalde über Liebenwalde nach Nassenhaide ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige außerordentliche Professor in der philo⸗ sophischen Facultät der Universität zu Berlin; Geheime Regierungs⸗Rath a. D. Dr. August Meitzen ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung zum ordentlichen Honorar⸗Professor in derselben Facultät ernannt worden.

Der Kreisphysikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Ebertz in Weil⸗ burg ist aus dem Oberlahnkreise in gleicher Eigenschaft in den Unterlahnkreis, mit dem Wohnsitz in Diez, und der Kreis⸗ physikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Mencke in Marienberg aus dem Oberwesterwaldkreise in gleicher Eigenschaft in den Ob lahnkreis, mit dem Wohnsitz in Weilburg, versetzt worden

6 Revierfeststellung.

Auf Grund des § 188 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe durch Erlaß vom 9. Dezember 1892 1 8431 bestimmt, daß für den Kreis Zellerfeld ein besonderes Bergrevier mit dem Sitze in Klausthal ein⸗ gerichtet wird und daß der Kreis Zellerfeld aus dem Bergrevier oslar mit dem 1. Januar 1893 ausscheidet. Diese Revierfeststellung wird im Auftrage des Herrn Ministers hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Klausthal, den 12. Dezember 1892. Königliches Ober⸗Bergamt. Achenbach.

8

Abgereist: Seine Excellenz der Präsident des Königlichen Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg, nach Letzlingen.