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Literatur.
Geschichte.
† Die im Grote'schen Verlage erscheinende Culturges chichte des deutschen Volks von Henne am Rhyn geht in ihrer zweiten reich vermehrten Auflage der Vollendung entgegen. Noch vor Weihnachten ist der Abschluß des Werks geplant, von dem bis⸗ her fünf Abtheilungen vorliegen. Die Gediegenheit des Textes wie der illustrativen Ausstattung ist an dieser Stelle wiederholt gewürdigt worden. Auch die vorliegenden beiden Lieferungen entsprechen durch⸗ aus den hohen Anforderungen, welche die Aufgabe und ihre seitherige Lösung stellten. Die Zeiten der Reformation und des dreißigjährigen Krieges, die deutsche Gesittung und Geistesrichtung in den Tagen Luther's und des Simplicius Simpli⸗ cissimus werden im Anschauen der zahlreichen Abbildungen von Zeit⸗ ereignissen, Flugblättern, Kunstwerken und Trachten vor uns lebendig. Die Fülle des hier aufgespeicherten Stoffs vermag ein kurzer Bericht nicht zu erschöpfen, aber das Durchblättern der Publication ent⸗ lockt dem mühelos Genießenden immer wieder den Ausdruck des Staunens und der Ueberraschung über die zielbewußte Gruppirung des vielfach ent⸗ legenen und unbekannten Materials, das sich zu einem organischen Ganzen, zu einem treuen Abbild deutscher Cultur zusammenfügt. Wie dankens⸗ werth das Erwecken der Erinnerung an die Lebens⸗ und Denkweis unserer Altvordern ist, wie viele Anregung zur rechten Beurtheilung der eigenen Zeit aus solcher Rückschau erwächst, vermag nur der zu beurtheilen, der sich mit Liebe in diese culturgeschichtliche Betrachtung versenkt. Sie allen oder doch vielen erschlossen zu haben, wird stets 82 1.“ Verdienst von Henne's wahrhaft populärem Werk
eiben. Gesetze, Verordnungen ec.
— Von der im Verlage von Siemenroth und Worms in Berlin erscheinenden „Gesetzsammlung“ liegen die Bändchen 3, 4, 7, 8 und 9 vor. Nr. 3 enthält das preußische Gewerbeste uergesetz vom 24. Juni 1891 von R. Falkmann, Landrichter in Magdeburg; Preis 1,50 ℳ Eine Textausgabe mit Anmerkungen und den ministeriellen Ausführungsanweisungen. Nr. 4 enthält: die preußischen Gesetze, betreffend die Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen und des Wanderlagerbetriebs, von demselben Verfasser, Preis 75 ₰; gleichfalls Text mit Anmerkungen und Ausfüh⸗ rungsanweisungen. — Band 7: das Reichsgesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, vom 20. April 1892, von Gerichts⸗Assessor Birkenbihl, Preis 75 ₰. Außer dem Text mit Anmerkungen enthält diese Ausgabe ein Sach⸗ register und einen Anhang, welcher den Text des Gesetzes, betreffkend die Kosten für die infolge des vorgenannten Gesetzes bei der Führung des Handelsregisters vorkommenden Ge⸗ schäfte, vom 12. Juni 1892 enthält. — Band 8: Die Gesinde⸗ ordnungen für die preußische Monarchie, von Assessor Birken⸗ bihl, Pr. 75 ₰, dritte Auflage, enthält die auf die Pflichten und Rechte der Herrschaft und des Gesindes bezüglichen Gesetze, Ent⸗ scheidungen der höchsten Gerichtshöfe ꝛc. — Band 9: Die Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 in ihrer neuesten Fassung, von Bürger⸗ meister Dr. jur. Plagge, Pr. 2 ℳ Textausgabe zum praktischen Gebrauch mit ausführlichen Erläuterungen nebst Inhalts⸗ und Sach⸗ register versehen.
— Das Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883/10. April 1892 liegt uns in drei neuen Ausgaben vor. Die vom Landrichter Julius Hahn in Oels besorgte, im Verlage von Siemenroth und Worms (Berlin SW., Wilhelmstr. 129) erschienene Ausgabe (Pr. 4 ℳ 50 ₰) will nur eine Auslegung, keine Kritik des Gesetzes bieten. Wesentlich zum praktischen Gebrauch bestimmt, legt ie in knapper Form die Bedeutung und Tragweite der einzelnen Normen aus ihrem Zusammenhange auf Grund der Gesetzes⸗ materialien und unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur und der reichen Judicatur dar. Besonderes Interesse ist dabei auch den Civil⸗ und Strafrechtsfragen sowie den Fragen der Zuständigkeit zugewandt. Das Buch dürfte sich als Hilfs⸗ mittel für Kassenorgane und ⸗Interessenten sowie für Verwaltungs⸗ beamte, besonders auch für Richter und Anwälte empfohlen. — Eben⸗ falls vorwiegend praktische Gesichtspunkte verfolgt die von Th. I en in Hamburg besorgte Edition aus dem Verlage von
refe u. Tiedemann daselbst. Sie berücksichtigt unter den er⸗ läuternden Materialien neben den zum Krankenversicherungsgesetz er⸗ gangenen Entscheidungen auch diejenigen, die sich auf das Pihetassengese und die in den e“ ent⸗ altenen, die Krankenversicherung berührenden Bestimmungen beziehen. Auch diese Ausgabe dürfte daher zur Hebung des Verständnisses für die segensreiche Institution im allgemeinen wie zur einheitlichen Hand⸗ habung der gesetzlichen Bestimmungen beitragen. — Endlich ist das Krankenversicherungsgesetz auch Gegenstand der Behandlung in dem ersten Band einer von J. U. Kern's Verlag in Breslau veranstalteten Sammlung von Einzelcommentaren, welche die gesammte Reichsgesetzgebung auf dem Gebiet der Kranken⸗, Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherung umfassen soll. Diese vom Regierungs⸗Rath Dr. jur. Georg Eger in Breslau commentirte Ausgabe (Pr. 3 ℳ 50 ₰) bietet eine klar und kurz behandelte Erläuterung mit Hinzuziehung der bisher ergangenen Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des preußischen Ober⸗Tribunals. In ähnlicher Weise für die Praxis berechnet, sollen auch die noch folgenden Bände der Serie abgefaßt werden. 3
Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, von Robert Landmann, Ober⸗Regierungs⸗Rath im Königlich bayerischen Staats⸗Ministerium des Innern und stellv. Bundes⸗Bevollmächtigtem, ist in zweiter Auflage in München, C. H. Beck'sche Verlagsbuchhand⸗ lung, erschienen. Zunächst liegt nur die erste Hälfte (Pr. 5 ℳ) vor, die zweite, der auch Vorwort, Inhaltsverzeichniß und Ver⸗ zeichniß der Abkürzungen beigegeben sein wird, erscheint zu Anfang des kommenden ahres. Das Buch bringt den Text des Gesetzes und einen ausführlichen Commentar unter Benutzung der Gesetzgebungsmaterialien (Reichstags⸗ verhandlungen ꝛc.), der Praxis und der Literatur, nebst Vollzugs⸗ vorschriften. In der Einleitung werden die Entstehung der Gewerbe⸗ ordnung sowie die weitere Entwicklung, wie sie in den mannigfachen Abänderungen und Ergänzungen ihren Ausdruck gefunden hat, und insbesondere die Arbeiterschutzgesetzgebung sowie der sachliche Geltungs⸗ bereich der Gewerbeordnung pragmatisch behandelt. Der Commentar ist ein Muster von Genauigkeit und Ausführlichkeit und behandelt alle auftauchenden Fragen unter Herbeiziehung der einschlägigen Materialien mit sachlicher Gründlichkeit, sodaß er für Wissenschaft und Prarxis gleich werthvoll sein dürfte.
Rechts⸗ und Staatswissenschaft.
— Zeitschrift für das gesammte Handelsrecht, heraus⸗ egeben von Dr. L. Goldschmidt, Geheimem Justiz⸗Rath, ordentlichem Profesior der Rechte in Berlin, Dr. Fr. von Hahn, T am Reichsgericht in Leipzig, H. FeIFna. Kammergerichts⸗Rath in Berlin, Dr. P. Laband, ordentlichem Professor der Rechte in Straß⸗ burg, und Dr. M. Pappenheim, ordentlichem der Rechte in Kiel. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1892.) — Bd. 41 Heft 1 und 2 hat folgenden Inhalt: I. Abhandlungen: Das Com⸗ missionsgeschäft mit Selbsteintrittsrecht des Commissionärs. Eine praktische Studie. Von Herrn 1öö A. Eschenbach in Berlin; — Zur Auslegung des Artikels 101 des Handelsgesetzbuchs. Von Herrn Amtsrichter W. Merfeld in Wriezen; — Die pisanischen çonsules mercatorum im zwölften Jahrhundert. Von Herrn Gymnasial⸗Oberlehrer, Professor Adolf Schaube in Brieg; — Ein Brief des Baldus über Wechselgeschäfte. Mit⸗ getheilt von Herrn Dr. mb Patetta, Privatdocent an der Universität Turin. it einem Vorwort von Gold⸗ schmidt. — II. Rechtsquellen: Die neuen Weltpostverträge. Von Herrn Amtsrichter Dr. Max Mittelstein in Hamburg; Weltpost⸗ vertrag; Uebereinkommen, betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Werthangabe; Uebereinkommen, betreffend den Post⸗ anweisungsdienst; Uebereinkommen, betreffend den Austausch von 88
packeten; Uebereinkommen, betreffend den Postauftragsdienst; Ueber⸗
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einkommen, betreffend den Postbezg von Zeitungen und Zeitschriften; Anhang: Die deutsche Postordnung vom 11. Juni 1892. — Englische Handelsgesetzgebung vom Jahre 1891. Dargestellt von Herrn Dr. jur. E. Cruesemann, Solicitor in London. — Die fran⸗ zösische handelsrechtliche Gesetzgebung im Jahre 1891. Von Herrn Professor Dr. Georg Cohn in Zürich. — Jtalienische Handelsgesetz⸗ gpebung vom Jahre 1890. Dargestellt von Herrn Dr. Carl Koehne in zerlin. — Belgische Handelsgesetzgebung vom Jahre 1890. Dargestellt von Herrn Dr. Carl Koehne in Berlin. — Niederländische EE ebung vom Jahre 1891. Mitgetheilt von Herrn Dr. A Molengraaff in Utrecht. — Geschäftsbedingungen für den Berliner Butter⸗, Käse⸗ und Schmalzhandel. — III. Rechtsansprüche: Rechts⸗ grundsätze aus 1890 und 1891 durch den Druck veröffentlichten handels⸗, see⸗ und wechselrechtlichen Entscheidungen deutscher Gerichte mit Ausschluß des Reichsgerichts. Nebst Nachträgen aus 1889. Nach dem System der Gesetzbücher geordnet von Herrn Professor Dr. H. O. Lehmann in Marburg. — Zum Handelsgesetzbuch. Seeversicherung. — Zer Markenschutzgesetz. — Zum Urhehergeses vom 11. Juni 1870. — ur Wechselordnung. — IV. Literarische Besprechungen.
— Der Gerichtssaal. Zeitschrift für Strafrecht, Strafprozeß, Gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrechts⸗ literatur. Unter ständiger Mitwirkung von Professor Dr. L. von Bar zu Göttingen, Reichsgerichts⸗Rath Dr. M. von Buri zu Leipzig, Dr. A. Freiherr von Hye⸗Gluneck, K. K. Justiz⸗ Minister a. D. zu Wien, Ministerial⸗Rath Dr. E. von Jage⸗ mann zu Karlsruhe, Docent Dr. Kleinfeller zu München, Reichsgerichts⸗Rath Dr. Mittelstädt zu Leipzig, Professor Dr. H. von Seeger zu Tübingen, Professor Dr. Albert Teichmann zu Basel, Professor Dr. Em. Ullmann zu München, Professor Dr. Zucker zu Prag, herausgegeben von M. Stenglein, Reichgerichts⸗Rath zu Leipzig. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1892.) — Band 47 Heft 2 bis 5 haben folgenden Inhalt: I. Abhandlungen: Die Vollendung der Urkundenfälschung. Von Dr. Hugo Meyer, Professor in Tübingen. — Ueber die Wieder⸗ aufnahme des Verfahrens auf Grund neuen Zeugenbeweises. Von Landrichter Ditzen in Beuthen O.⸗Schl. — Der besondere Theil des norwegischen Strafgesetzbuches. Zum größeren Theil wortlautlich übersetzt von Ober⸗Gerichtsanwalt Andreas Faerden in Christiania. — Die Sachbeschädigung. Von Rotering, Landgerichts⸗Rath am Land⸗ gericht I in Berlin. — Schuld und Strafe. Von von Buri. — Noch ein Wort zur Frage der sogenannten bedingten Verurtheilung. Von Professor Dr. Zucker in Prag. — Die Regelung der Geldstrafe nach den Berathungen der internationalen criminalistischen Ver⸗ einigung. Von Reichsgerichts⸗Rath Stenglein. — Staat und Ge⸗ sellschaft in der Strafrechtspflege. Von Dr. Hermann Ortloff, Land⸗ gerichts⸗Raͤth in Weimar. — II. Vermischte Nachrichten aus der Strafrechtspflege: Gesetzentwurf über die Modification des ungarischen St.⸗G.⸗B.s über Verbrechen und Vergehen (G.⸗A. V: 1878) und des St.⸗G.⸗B.'s über die Uebertretungen (G.⸗A. XL: 1879). Von Dr. Ludwig Gruber, Königl. Staatsanwalts⸗Substitut zu Budapest. — Es folgen literarische Anzeigen.
— Zeitschrift für vergleichende 11““ Herausgegeben von Dr. Franz Bernhöft, Dr. Georg Cohn und Dr. J. Kohler. (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke.) — Inhalt des Bandes XI, Heft 1: I. Das Recht der Azteken. Von Prof. Dr. J. Kohler. — II. Aus dem montenegrinischen Sachenrechte. Von Karl Dickel. — III. Das Volksrecht der Epheneger und sein Verhältniß zur deutschen Colonisation im Togogebiet. Von Dr. phil. Ernst Henrici. — IV. Bemerkungen zum Rechte der Epheneger. Von Fe Dr. J. Kohler. — Literarische Anzeigen: Vocke, William:
andbuch der Rechtspflege in den Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika; Gerichtsverfassung. Prozeßverfahren und freiwillige Gerichts⸗ barkeit. Köln 1891. 1114““ Dr. Hermann von: Das Breggifche Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts. 2. Auflage. Band II, 283 Seiten. Verlag von Breitkopf und Härtel. Leipzig 1891. Keller, Albert, Dr. jur.: Das Volksinitiativrecht nach den schweizerischen Cantonsverfassungen. Zürich, Verlag von Meyer und Zeller, 1889. 135 Seiten.
Volkswirthschaft.
— Die Arbeiter⸗Versorgung, Centralorgan für das ge⸗ sammte Kranken⸗, Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherungs⸗ wesen im Deutschen Reich. Herausgegeben von Dr. jur. P. Honig⸗ mann (Verlag und Expedition von Siemenroth u. Worms, Berlin SW., Wilhelmstraße 129) hat in Nr. 33 folgenden Inhalt: Abhandlungen. Ueber Vererblichkeit von Rentenansprüchen aus dem Invaliden⸗ und Altersversicherungsgesetz und über die Rückforderung zu Unrecht abgehobener Renten. Verwaltung und Rechtsprechung: A. Zum Krankenversicherungsgesetz: Musterstatuten für Krankenkassen. B. Zu den Unfallversicherungsgesetzen: Recursentscheidungen des Reichs⸗ Versicherungsamts: Neue Rechtsgrundsätze. C. Zum Invaliditäts⸗ und “ Revisionsentscheidungen des Reichs⸗ Versicherungsamts: 1) Versicherungspflicht einer bei ihrem Sohn als Wirthschafterin beschäftigten Person. 2) Neue Rechtsgrundsätze. Mittheilungen. Beantwortung von Anfragen.
Heraldik.
Heraldisches Handbuch für Freunde der Wappenkunst sowie für Künstler und Gewerbetreibende, bearbeitet und mit Beihilfe des Königlich preußischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten herausgegeben von F. Warnecke, mit 318 Abbildungen nach Handzeichnung von Professor E. Doepler d. J. Sechste Auflage. Verlag von Heinrich Keller in Frankfurt a. M. — Diese neue Auflage des bekannten, in weiten Kreisen verbreiteten Werks ist in lateinischer Schrift gedruckt und enthält egenüber der vorigen mehrere wesentliche Zusätze. So ringt das Werk u. a. neu auf Tafel 22 die Helmzeichen, deren Seine Majestät der Kaiser sich bedient; auf Tafel 24 das neue Wappen von Elsaß⸗Lothringen, auf Tafel 26 eine neue Darstellung des Reichsadlers.
In demselben Verlage ist in vierter Auflage Ad. M. Hilde⸗ brandt's Wappenfibel erschienen. Diese enthält ebenfalls mancherlei Zusätze, z. B. auf Seite 39 eine neue Darstellung des Reichsadlers, auf Seite 27 eine solche der deutschen Kaiserkrone. Auch dieses Buch wird dazu beitragen, der Heroldskunst neue Freunde zuzuführen.
Unterhaltung.
„— Nr. 12 vom 17. d. M. der von Friedrich Zillessen und Richard George “ illustrirten Wochenschrift für die Geschichte Berlins und der Mark „Der Bär“ enthält u. a. eine Träumerei „Der letzte Weihnachtsmarkt“ von Gustav Heinrich Schneideck, worin über die Weihnachtsfeier in Berlin aus früherer und neuerer Zeit berichtet wird und auch Mittheilungen gemacht werden, wie man in der preußischen Königsfamilie Weihnachten durch gegenseitiges Beschenken feiert: ein Brauch, den Friedrich Wilhelm I. am Hofe eingeführt und Kaiser Wilhelm I. mit besonderer Liebe gepflegt hat. Außerdem finden sich in dieser Nummer die Fortsetzung von einem Stück märkischer Geschichte: „Der Fernemüller und sein Kind“ von Rudolf Eckert, der Schluß der „Geschichte der preußischen Seidenindustrie im achtzehnten Jahrhundert“ und ein Ge⸗ dicht von Al. Kurs zum 150. Geburtstage des Fürsten Blücher, dem 16. Dezember. In zwei Abbildungen: „Endlich Arbeit gefunden“, nach einer Zeichnung von A. Lewin, und „Schneewegschaffung in Berlin“, nach einer Zeichnung von E. Haeseler, sind die Folgen des Schneefalles in der Reichshauptstadt dargestellt, während man in einem dritten bitter ironischen Bilde „Genießen will ich, glühend heiß genießen“, nach einer Zeichnung von Otto Schulz, einen vor Frost zitternden, rußgeschwärzten Kaminkehrer sieht, dem von einer mitleidigen Haus⸗ frau durch das Fenster eine Tasse beißen Kaffees gereicht wird.
— Nr. 51 der beliebten Wochenschrift „Schorer's Familien⸗ blatt“ ist in Abbildungen und Text fast ganz dem bevorstehenden Weihnachtsfest gewidmet. Schon das Titelblatt ist mit einem stimmungsvollen Bilde „Weihnachten beim Christkind“, Original⸗ beschnung von O. Gerlach, geziert. Außerdem verdienen Erwähnung: „Am Christabend“, Originalzeichnung von V. P. Mohn, Stiste Nacht, heilige Nacht!“, nach einer Originalzeichnung von R. Storch, „Unterm Tannenbaum“, nach dem Gemälde von M. Stans, und
„Ehre sei Gott in der Höhe!“, nach einer 2e 8 eilige
Zick. Aus dem Text heben wir hervor: „Eine Nacht“, Weihnachtsnovelle von Anton Perfall, und „Am Christ⸗ abend“, eine Erzählung von H. von Kahlenberg. Außer⸗ dem hat Adolph Schulze sehr 8. Nachforschungen angestellt nach den in vollständige Vergessenheit gekommenen Männern, denen das deutsche Volk die Dichtung und Composition seines schönsten Weihnachtsliedes: des in Tausenden von Familien am Christabend ge⸗ sungenen Liedes „Stille Nacht, heilige Nacht“ verdankt, und ist zu dem hier mitgetheilten Ergebniß gekommen, daß die 1818 entstandene Dichtung von Joseph Mohr, katholischem Hilfsprediger zu Oberndorf bei Salzburg, gestorben 1848 als Geistlicher zu Wagram, die Com⸗ position von Franz Gruber, geboren 1787 zu Helsburn in Ober⸗ Oesterreich, gestorben 1863 als Stadtpfarr⸗Chorregent und Organist zu Hallein, Ferraürs Endlich werden in dieser Nummer noch beach⸗ tenswerthe Rathschläge über „Die Kunst des Schenkens“ gegeben.
. Verschiedenes.
„— Die Toiletten⸗Chemie. Von Professor Dr. Heinrich Hirzel. Vierte, neubearbeitete und vermehrte Auflage. Mit 89 in den Text gedruckten Abbildungen. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. Preis 7 ℳ 50 ₰. — Das Buch bietet für den Fachmann eine Fülle von Anregungen, ist aber auch weiteren Kreisen wegen seiner rein praktischen Tendenz und der anziehenden Darstellung zu empfehlen. Das Werk ist gut ausgestattet.
— Die Heiden⸗Neger des egyptischen Sudan von Frobenius, Oberst⸗Lieutenant a. D. Berlin, 1893.
Zerlag von Nitschke und Loechner. Preis 9 ℳ, geb. 10 ℳ — In dieser fleißigen Arbeit sind die Ergebnisse der verschiedenen Forschungs⸗ reisen im egyptischen Sudan, die sich in zahlreichen für sich allein nicht immer verständlichen Werken zerstreut finden, zu einem übersichtlichen, umfassenden und leicht faßlichen Bilde zusammengestellt. Der Verfasser giebt zunächst einen Ueberblick über die geo⸗ graphische Gestaltung des egyptischen Sudan und eine allgemeine Charakteristik der mohammedanischen Bevölkerung sowie der heidnischen Negervölker dieses Landes. Sodann führt der Verfasser den Leser in eingehendster Weise in die Geschichte des Sudan ein. Ausgehend von dem Jahr 1805, in dem durch Mehemet Ali, den Pascha von Unter⸗ Egypten, der grauenvollen Mamelukenherrschaft ein Ende gemacht wurde, berichtet er über die Geschichte des Landes unter Mehemet Ali bis 1842, über die danach beginnende egyptische Verwaltung, den Aufstand unter dem Mahdi Mohammed Achmed und den Mahdi⸗Auf⸗ stand in den heidnischen Negerländern. Im letzten Abschnitt werden die Heiden⸗Völker des egyptischen Sudan nach Rassenreihen genauer beschrieben. Ein ausführliches Sachregister ermöglicht die leichte Auffindung eines jeden iö Ereignisses und jedes interessanten Gegenstandes. Die dem Werke beigegebene Karte im Maßstabe von 1:300 000 ist nach den Specialkarten der Forscher bearbeitet und bietet ein gutes Hilfsmittel zum Verständniß des Werks, besonders
da die Wohnsitze der einzelnen Völkerschaften durch verschiedenfarbigen
Druck außerordentlich klar sichtbar gemacht sind.
— Autographen und Erinnerungen, herausgegeben von Thekla von Schober, geborenen von Gumpert. Bremen, 1893. C. Ed. Müller's Verlagsbuchhandlung. (Pr. 4 ℳ 80 ₰.) — Dieses Buch bildet den zweiten Theil des von der Verfasserin vor zwei Jahren veröffentlichten Werkes „Unter fünf Königen und drei Kaisern; unpolitische Erinnerungen einer alten Frau“. Es enthält eine Ause- wahl von facsimilirten Autographien, die der Autorin für die Zwecke
jenes Werks geschenkt worden waren, nebst biographischen Charakteristiken
er Personen, von denen sie herrühren, sowie weiteren poetischen Beiträgen, Prosa⸗Citaten, musikalischen Compositionen ꝛc. aus deren Feder. Bei ihrer Veröffentlichung hatte die als Herausgeberin des „Töchter⸗ Albums“ in weiten Kreisen bekannte Verfasserin namentlich die er⸗ wachsene Jugend, Deutschlands Söhne und Töchter im Auge. Die dargebotenen Handschriften Allerhöchster und Höchster Personen sowie hervorragender Männer und Frauen der Oeffentlichkeit, Schriftsteller, Künstler ꝛc. haben einen doppelten Werth, denn sie bringen nicht allein deren Schriftzüge zur Anschauung, sondern gewähren in den ausgesprochenen Gedanken auch lehrreiche Blicke in ihr inneres Leben und Fühlen. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat die Wid⸗ mung des Buches huldvoll angenommen.
— Die Nummern 50 u. 51 der von Dr. Paul Goldheim in Frankfurt a. M. herausgegebenen „Wochenschrift für Actien⸗ recht und Bankwesen“ (Berlin, Carl Heymann's Verlag) enthalten einen bemerkenswerthen Aufsatz des Dr. Pappenheim in Wien über das Curatorengesetz in der Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofes, der gegenwärtig ein heeö Interesse be⸗ anspruchen darf, da, wie es in der Einleitung heißt, die bei der An⸗ gelegenheit des Einkommensteuerabzugs von den Coupons der drei⸗ procentigen Staatsbahnprioritäten veröffentlichten juristischen Er⸗ örterungen erkennen lassen, daß die Judicatur des österreichischen Obersten Gerichtshofes über die connexen Fragen nicht hinreichend be⸗ kannt ist. — Außerdem bringt das letzte Heft kürzere Arbeiten von Dr. Bendixen (Zur Frage der Differenzgeschäfte) und Dr. Engel⸗ mann (SDie kaufmännischen Bilanzen und die heutige kaufmännische Buchführung). 4
Weihnachts⸗Literatur.
— Die Gesammt⸗Ausgabe der „Gedichte“ Ernst Scherenberg's hat sich einer so günstigen Aufnahme in der deutschen Presse, wie beim Publikum zu erfreuen gehabt, daß die erst Ende Oktober dieses Jahres erschienene, in Nr. 289 des „R. u. St.⸗A.“ besprochene dritte, stark vermehrte Auf⸗ lage schon nach wenigen Wochen vergriffen war. Der alsbald er⸗ forderlich gewesene Neudruck ist seitens der Verlagsbuchhandlung Ernst Keil's Nachf. in Leipzig so rasch gefördert worden, daß soeben, also noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest, bereits die vierte Auflage der Scherenberg'schen „Gedichte“, in der gleichen geschmack⸗ vollen Ausstattung wie die dritte, zur Versendung gelangen konnte.
Handel und Gewerbe.
11“ “
— In der vorgestrigen Generalversammlung der Dortmunder Union waren 15 Actionäre anwesend, die 8974 Actien mit 1911 Stimmen vertraten. Der Bericht, die Bilanz und die Dividen⸗ denvertheilung wurden nach der Vorlage der Direction und des Auf⸗ sichtsraths genehmigt und der Verwaltung Entlastung ertheilt. Herr “ a. D. Schmieding wurde neu in den Aufsichtsrath gewählt.
— Nach einer Mittheilung der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ wurde in der Sitzung der Commission für das Kohlensyndikat am Freitag festgestellt, daß von den Zechen des Ober⸗Bergamts Dortmund 80 „% der Gesammtförderung der Bildung des Kohlensyndikats bedingungslos zustimmten. Die von den Zechen „Hugo“, „Königsgrube“, „Dahlbusch“ und „Schlägel und Eisen“ an ihren Beitritt geknüpften Bedingungen betrachtet die Commission vorläufig als eine Ablehnung. Sie stellt diesen Zechen zur Abgabe der letzten entscheidenden Erklärung eine Frist bis zum 20. Januar n. J. und beraumt eine Generalversammlung aller Zechen auf den 27. Januar an. Mit den 9,5 % der Gesammtförde⸗ rung repräsentirenden Hüttenzechen sind Sonderabkommen bereits theil⸗ bei eingeleitet.
— Die in Witten abgehaltene Generalversammlung des Annener Gußstahlwerks vom 17. d. M. ertheilte einstimmig Decharge, genehmigte die Bilanz und setzte die sofort zahlbare Divi⸗ dende auf 9 %ͦ fest. 3
— Einer Bekanntmachung des Raths der Stadt Leipzig zufolge findet während der Neujahrsmesse am 3. Januar die Garnbörse in den Räumen der Leipziger Börsenhalle statt.
— Ein Pariser Telegramm des „Wolff'schen Bureaus“ meldet aus Rio de Janeiro: Die Verschmelzung der Bank von Bra⸗ silien mit der Bank der Vereinigten Staaten von Bra⸗ silien ist nunmehr beschlossen worden. 1
Leipzig, 17. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Dezember 3,67 ½ ℳ,
per Januar 3,67 ½ ℳ, per Februar 3,70 ℳ, per März 3,72 ½ ℳ, ai 3,75 ℳ, per Juni 3,77 ½ ℳ, per ladung angeboten. 3 uli 3,80 ℳ, per August 3,82 ½ ℳ, per September 3,85 ℳ, per — 19. Dezember. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren
9 betrugen in der Woche vom 10. Dezember bis 16. Dezember: Englischer Weizen 1715, fremder 57 449, engl. Gerste 3430, fremde 19 055, engl. Malzgerste 19 980, fremde —, engl. Hafer 3827, fremder Staatsbahn⸗ 71 056 Orts., engl. Mehl 18 345, fremdes 61 403 Sack und 4 Faß. Luzern, 17. November. (W. T. B.) Die Betriebseinnahmen zur Wahl von der Gotthardbahn betrugen 1 892 fü de Personenverkehr 296 400 (im November 1891 343 200) Fr., für Schluß schwach.
Oktober 3,85 ℳ, per
folgenden Tage zum Zwecke ihrer Vernehmung und
drei Vertrauensmännern und drei Ersatzmännern. Das Edict ent⸗
ovember 3,87 ½. Umsatz 35 000 kg.
Wien, 17. Dezember. (W. T. B.) Das Wiener Handels⸗
‚gericht veröffentlicht heute ein officielles Edict, betreffend die Ein⸗ berufung der Besitzer dreiprocentiger
Prioritäten auf den 28. Januar 1893 und eventuell die darauf
hält sodann nähere Bestimmungen über die Art der Bescheinigung den Güterverkehr 778 600 (im
des Besitzes von Prioritäten und über die Legitimation der Inhaber — genau im Sinne der bekannten Anträge des Prioritäten⸗Curators, 1891 35 000) Fr., zusammen 1 115 000 (im November 1891. 1 125 000) Fr. Die Betriebsausgaben betrugen im November 1892
655 000 (im November 1891 640 000) Fr.
ebenso über die Depotstellen.
Wie das „Fremdenblatt“ meldet, wurde in der heutigen Sitzung des Verwaltungsraths der „Alpine Montan⸗Gesellschaft“ Graf November 1892 460 000 (im November 1891 485 000) Fr.
Montecuccoli nach erfolgter Cooptirung in den Verwaltungsrath zum
Präsidenten gewählt. 1
Konstantinopel, 17. Dezem
London, 17. Dezember. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗
verschiedene Einnahmen im November 1892 40 000 (im November
Monat November 1892 17 000 000 Piaster gegen 17 200 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres. —
New⸗York, 17. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete bei steigender Tendenz, wurde im Verlaufe sehr matt und schloß unregelmäßig. Der Umsatz der Actien betrug 243 000 Stück.
Silbervorrath wird auf 890 000 Unzen gesch verkäufe fanden nicht statt.
Weizen schwächer auf Realisirungen, Schluß stetig. — Mais
ätzt. Silber⸗
im November 1892 für den blieb den ganzen Tag niedriger auf Realisirungen der Haussiers;
November 1891 755 500) Fr.,
emnach Ueberschuß im Chicago,
Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Wakaren betrug 12 351 515 Dollars gegen 11 701 263 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 2 354 470 Dollars gegen 2 232 698 Dollars in der Vorwoche.
17. Dezember. (W. T. B.) Weizen niedriger,
ber. (W. T. B.) Die Einnahmen dann höher auf bessere Nachfrage; Schluß stetig. — Mazzz anfangs
der Türkischen Tabackregie⸗Gesellschaft betrugen im schwächer, dann besser auf kleine Zufuhren; Schluß stetig⸗
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
DOeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[55308] Steckbrief, 3
Gegen den unten beschriebenen Heilkünstler Richard Mohrmann, geb. am 27./5. 1844 zu Döbeln, Kreis Dresden, zuletzt in Berlin, Schützenstraße 46/47, wohnend, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Landgerichts, Strafkammer, zu Köln vom 9. November 1892 erkannte Gefängnißstrafe von 6 Monaten und die substituirte Strafe von 150 Tagen Gefängniß voll⸗ streckt werden. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das nächste Civilgefängniß abzuliefern und der unterzeichneten Stelle von der Verhaftung zu den Acten M. 48/92 telegraphisch Mittheilung zu machen.
Köln, den 14. Dezember 1892.
Königliche Staatsanwaltschaft. —
Beschreibung: Alter 48 Jahre, Größe 1,78 m, Statur kräftig, Haare röthlich blond und kraus, auf dem Hinterkopf dünn, Stirn hoch, Bart röthlich blonder Schnurrbart, Augenbrauen röthlich, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn rund, Gesicht länglich rund und voll, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, sächsisch, Kleidung: trägt größtentheils Cylinderhut. Besondere Kennzeichen: etwas O⸗Beine.
[55306] Beschluß. “ Auf Antrag. der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen: 1) Andreas Kolenda aus Pawlowitz, dort am 30. November 1869 geboren, 2) Robert Felix Olsza aus Golassowitz, dort am 30. Mai 1870 geboren, welche hinreichend verdächtig erscheinen, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem, militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen § 1401 Strafgesetzbuches, 8 das Hauptverfahren vor der Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Keine Untersuchungshaft. b 8 Das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten wird zum Betrage von je zwei⸗ hundert Mark mit Beschlag belegt. V. M. 84/92. Ratibor, den 22. November 1892. Kdönigliches Landgericht, II. Strafkammer. Goede. Moecke. Bernard.
[55307] “
Durch Beschluß des Landgerichts Zabern vom 1. l. M. wurde die Vermögensbeschlagnahme des der Verletzung der Wehrpflicht angeklagten Carl Bauer, geboren am 12. Juli 1872 in Bühl bei Weißenburg, zuletzt in Greßweiler wohnhaft ge⸗ wesen, soweit es im Deutschen Reiche gelegen ist, verfügt.
Zabern, 14. Dezember 1892.
Kaiserl. I. Staatsanwalt: Hasemann. 8 [55444]
Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.
Die durch Beschluß hiesiger Kaiserlicher Straf⸗ kammer vom 7. März 1892 angeordnete Beschlag⸗ nahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens des Josef Nuß, geboren am 12. März 1869 in Geis⸗ polsheim, veröffentlicht in Nr. 66 des Reichs⸗ Anzeigers — 3. Beilage vom 16. März 1892 — ist durch Beschluß desselben Gerichts vom 29. Oktober ds. Js. wieder aufgehoben worden.
Straßburg i. E., den 16. Dezember 1892.
Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[55466] Zwangsversteigerung. 8
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 82 Nr. 3429 auf den Namen des Putzmeisters Ferdinand Dunkel und des Maurerpoliers Carl Berg zu Berlin eingetragene, zu Berlin in der Pasewalkerstraße Nr. 4 belegene Grundstück am 1. März 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 0,27 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 7 a 48 8 zur Grundsteuer und vom Etats⸗
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jahre 1894/95 ab mit 9920 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, Legtess werden. Alle
Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden vnspenc. deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige
orderungen von Kapital, Fnlen wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗
termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des “ Gebots nicht berücksichtigt werden und ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. März 1893, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 7. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76
[55476] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Urkunden:
1) der für den Ziegeleibesitzer H. Hetzschold in Drosa bei Cöthen ausgefertigten convertirten vier⸗ procentigen Pfandbriefe der Norddeutschen Grund⸗ Credit⸗Bank, Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft zu Berlin, zu je 600 ℳ:
a. Litt. C. Nr. 7682, ausgefertigt am 15. April 1887 und am 5. Juli 1887 zur Ausgabe gelangt,
b. Litt. C. Nr. 7683, ausgefertigt am 15. April 1887 und am 5. Juli 1887 zur Ausgabe gelangt,
c. Litt. C. Nr. 7684, ausgefertigt am 15. April 1887 und am 13. Juli 1887 zur Ausgabe gelangt,
d. Litt. C. Nr. 8295, ausgefertigt am 8. Juli 1887 und am 4. August 1887 zur Ausgabe gelangt,
2) des für den zu 1 genannten Hetzschold aus⸗ gefertigten, ursprünglich als fünfprocentigen aus⸗ gegebenen, am 24. April 1886 in einen vierprocen⸗ tigen convertirten Pfandbriefes der zu 1 genannten Norddeutschen Grund⸗Credit⸗Bank zu 300 ℳ Litt. D. Nr. 3797, zur Ausgabe gelangt am 4. August 1887,
zu 1 und 2 von dem Ziegeleibesitzer H. Hetzschold in Drosa, vertreten gewesen durch den Justiz⸗Rath Schwerin zu Berlin, 1
3) der durch Beschluß der Generalversammlung vom 20. September 1888 in eine Vorzugs⸗Actie umgewandelten Stamm⸗Prioritäts⸗Actie Nr. 731. der Münchener Brauhaus⸗Actien⸗Gesellschaft zu Berlin über 1200 ℳ d. d. Berlin, den 1. Dezem⸗ ber 1886, 1
von der Firma Hermann Hartz & Co. zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Senff zu Berlin,
beantragt. 8 b
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. November 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ fs die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 7. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 72.
[55478]
Lemgo. Auf Antrag der Ehefrau des Schneider⸗ meisters Brüning hiers. werden die Inhaber nach⸗ stehender angeblich verloren gegangener Obligationen der hiesigen Sparkasse “
Nr. 9069 für Doris Brüning,
Nr. 9070 „ Hermann Brüning,
Nr. 9071 „ August Brüning,
Nr. 9072 „ Karl Brüning über je 30 ℳ, ausgestellt am 5. Januar 1874, hier⸗ mit aufgefordert, ihre Rechte an dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem dazu auf Dienstag, den 11. Juli 1893, Morgens 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.
Lemgo, den 15. Dezember 1892.
“ Fürstliches Amtsgericht. I. Pothmann. ] Aufgebot.
Der Gastwirth Claus Repenning in Hanerau hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 5794 der Spar⸗ und Leihkasse zu Nortorf, ausgestellt am 3. Oktober 1891 auf seinen Namen mit einer Einlage von 150 ℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Nortorf, den 10. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
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[55469] 8 In dem Hypothekenbuche der Bauerschaft Hillen⸗ trup sind die folgenden Ingrossate eingetragen, bei welchen die gegenwärtigen Inhaber nicht mit Sicher⸗ heit zu ermitteln sind, bezw. bezüglich deren die Schuldner behaupten, daß die betreffende Schuld er⸗ loschen bezw. cedirt sei, ohne daß die erforderlichen Quittungen oder die Original⸗Obligationen beschafft
werden können: I. auf dem Colonate Röhr Nr. 2.
getragen am 29. März 1802 für die Hornhard'schen ormünder und deren Pupille, Wilhelm Julius Hornhard,
b. ein Darlehn zu 700 Thlr. = 2100 ℳ, ein⸗ getragen am 7. April 1802 für den Landphysikus und Medizinal⸗Rath Focke in Lemgo m. Postmeister Heynemann als Cessionar;
II. auf dem Colonate Strüver Nr. 3. va. ein Darlehn zu 600 Thlr. = 1800 ℳ, ein⸗ getragen am 2. September 1857 für Thusnelda Meyer aus Lemgo;
III. auf dem Colonate Vieth Nr. 16.
a. ein Darlehn zu 150 Thlr. = 450 ℳ, ein⸗ getragen am 30. Juni 1840 für Bernhard Stohl⸗ mann zu Lemgo. Das Darlehn soll infolge Cession auf den Glasermeister Mundhenke in Lemgo über⸗ gegangen sein;
1V. auf dem Colonate Homberg Nr. 25. „a. ein Darlehn zu 300 Thlr. = 900 ℳ, ein⸗ getragen am 18. Juli 1866 für Wilhelm Plaß aus Mossenberg;
V. auf dem Colonate Kaufmann Nr. 29.
a. ein Darlehn zu 220 Thlr, = 660 ℳ, ein⸗ getragen am 30. Oktober 1832 für Colon Gödeke Nr. 13 zu Wiembeck m. Luise Hempelmann zu Lemgo, als Cessionarin;
b. ein Darlehn zu 200 Thlr. = 600 ℳ, ein⸗
getragen am 26. Juli 1853 für Fräulein Luise Hem⸗
pelmann zu Lemgo;
c. ein Darlehn zu 70 Thlr. = 210 ℳ, ein⸗ getragen am 10. Februar 1863 für Charlotte Bege⸗
mann zu Henstorf; 8
d. eine Forderung für Alimente im Betrage zu 100 Thl. = 300 ℳ, eingetragen am 22. Januar 1868 für Charlotte Frevert zu Hillentrup.
VI, auf dem Colonate Tinnemeier Nr. 37.
a. eine Lohnforderung zu jährlich 15 Thlr. = 45 ℳ, seit Michaelis 1856, eingetragen am 6. Juli 1859 für Charlotte Tinnemeier;
VII. auf dem Colonate Kuhfuß Nr. 41.
a. ein Darlehn zu 50 Thlr. = 150 ℳ, einge⸗ tragen am 11. Februar 1852 für Jacob Arensberg zu Alverdissen;
VIII. auf dem Colonate Waltermann Nr. 47.
a. ein Darlehn zu 360 Thlr. = 1080 ℳ, einge⸗ tragen am 7. Oktober 1859 für Gutsbesitzer Linde⸗ mann zu Lüdenhausen;
b. ein Darlehn zu 50 Thlr. = 150 ℳ, einge⸗ tragen am 3. November 1869 für die Vormundschaft des Heinrich Theermann aus Hillentrup;
IX. auf dem Colonate Kulenkord Nr. 48.
a. ein Darlehn zu 20 Thlr. = 60 ℳ, einge⸗ tragen am 24. Januar 1811 für die Armen zu Hillentrup;
X. auf dem Colonate Wolf Nr. 51.
a. ein Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, einge⸗ tragen am 23. November 1866 für den Einlieger Konrad Wolf zu Spork;
XI. auf dem Colonate Humke Nr. 57.
a. ein Darlehn zu 150 Thlr. = 450 ℳ, einge⸗
tragen am 20. März 1855 sfär den Bauerrichter
FHölscher zu Hillentrup;
b. ein Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, einge⸗ tragen am 9. Dezember 1859 für die Kinder erster Ehe des Colons Sievert Nr. 9 zu Wendlinghausen;
c. ein Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, einge⸗ tragen am 14. November 1862 für den Bauerrichter
Carl Sievert zu Wendlinghausen⸗ d. ein Darlehn zu 50 Thlr. = 150 ℳ, einge⸗ tragen am 24. März 1865 für den Aufseher Simon
Sievert von Nr. 9 zu Wendlinghausen; XII. auf dem Colonate Tödtmann Nr. 58.
a. ein Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, einge⸗ tragen am 18. April 1854 für Friedrich und Wil⸗ helm Küstermeier zu Spork; 8
b. ein Schichttheil zu 54 Thlr. 28 Sgr. = 164 ℳ 80 ₰, eingetragen am 13. April 1860 für die Wefel'schen Kinder erster Ehe;
XIII. auf dem Colonate Kortemeier Nr. 73.
a. ein Schichttheil zu 50 Thlr. = 150 ℳ, ein⸗ getragen am 27. Dezember 1848 für August Klocke, unehelicher Sohn der Luise Stork von Nr. 15 zu Lüerdissen; 3
XIV. auf dem Colonate Tasche Nr. 81.
a. ein Darlehn zu 300 Thlr. = 900 ℳ, einge⸗ getragen am 15. März 1871 für den Colon August Hölscher Nr. 27 in Hillentrup;
XV. auf dem Colonate Dülm Nr. 84.
a. ein Darlehn zu 750 ℳ, eingetragen am 8. De⸗ zember 1880 für den Wegaufseher Heinrich Winter in Bega. 1
Auf Grund des § 17 des Einführungsgesetzes zum
Gesetze über den Eigenthumserwerb an Grundstücken
u s. w. und zur Grundbuchordnung vom 27. Juli 1882 sowie auf Antrag der Schuldner bezw. Gläu⸗ biger werden hiermit alle, welche aus obigen In⸗ grossaten Rechte herleiten wollen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Montag, den 14. August 1893, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Ge⸗ richtsstelle angesetzten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die Urkunden für kraftlos erklärt und die Ingrossate gelöscht bezw. die Cessionen im Hy⸗ pothekenbuche eingetragen werden sollen. 8 Zugleich werden alle nicht vorgeladenen Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem Grundstücke in der Bauerschaft Hillentrup das Eigenthum, ein das Eigenthum beschränkendes oder ein anderes ding⸗
a. ein Darlehn zu 1500 Thlr. = 4500 ℳ, ein⸗
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liches Recht zustehe, hiermit aufgefordert, diese Rechte
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behufs Eintragung in das Grundbuch unter genauer Bezeichnung derselben, unter Angabe eines bestimmten Geldbetrages und der beanspruchten Rangordnung, sowie unter Beifügung der Beweismittel spätestens in dem oben angesetzten Termine hier anzumelden.
Von der Anmeldepflicht sind diejenigen entbunden, denen eine besondere Benachrichtigung über die ge⸗ schehene Anerkennung ihres Rechts bereits zugegangen, oder deren Recht nach dem 1. August 1884 einge⸗ tragen ist.
ie Unterlassung der Anmeldung hat den Rechts⸗ nachtheil zur Folge, daß bei Hypotheken das Recht aus der Ingrossation verloren geht und daß Eigen⸗ thumsrechte oder sonstige dingliche Rechte Dritten egenüber, welche innerhalb der Ausschlußfrist ihre Kechte angemeldet haben, oder welche im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück oder Rechte an demselben erworben haben, nicht geltend gemacht werden können.
Eine Widereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der gesetzlichen Frist findet nicht statt. Mit dem Ablauf derselben, am 14. August 1893, treten das Eigenthumserwerbsgesetz und die Grund⸗ buchordnung vom 27. Juli 1882 in der Bauerschaft Hillentrup in vollem Umfange in Kraft. Die bis⸗ herigen Hypothekenbücher werden alsdann geschlosse
Lemgo, 12. Dezember 1892.
Fürstliches Amtsgericht II. cSe““
[55477] — Das Kgl. Bayr. Amtsgericht Mitterfels hat unterm 12. Dezember 1892 folgendes Aufgebot erlassen:
Auf dem Anwesen Haus Nr. 75 der Bauersehe⸗ leute Johann und Barbara Stöger von Maulendorf sind für Zen ledigen Bauerssohn Josef Miethauer dessen lebenslängliches Wohnungsrecht, in Krankheits⸗ fällen der Unterschluf mit unentgeltlicher Krankenkost vier Wochen lang, im Anschlage zu 3 Fl., die Benutzung von Grundstücken, das Recht eine Kuh mit dem Vieh des Gutsbesitzers austreiben zu dürfen, hypothekarisch versichert. Nachdem die Nach⸗ forschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderungen fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten hierauf bezüglichen Handlung an gerechnet mehr als 30 Jahre verstrichen sind, so wurde das Aufgebotsverfahren beantragt.
Demnach werden diejenigen, welche auf obige See ein Recht zu haben glauben, aufge⸗ ordert, ihre Ansprüche innerhalb 6 Monaten, spätestens aber in dem auf Dienstag, den 4. Juli 1893, Vorm. 8 Uhr, dahier anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Forderungen für erloschen erklärt und im Hyp.⸗ Buche gelöscht würden.
Mitterfels, den 14. Dezember 1892.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S.) Ortner.
[41083] Aufgebot.
Unter der Angabe, daß nachstehende im alten Hypothekenbuche von Schwarme, Pom. VI. Pag. 16 und Pom. VI b Pag. 430 und 431 auf der Voll⸗ meierstelle Nr. 8 daselbst hypothekarisch eingetrage⸗ nen Schulden, als:
1) 300 Thlr. Gold laut Schuldurkunde vom 22. Oktober 1857 bezw. Cession vom 23. März 1861 und 17. Oktober 1872 für den Voll⸗ meier Johann Peter Esdorn in Schwarme, 800 Thlr. laut Schuldurkunde vom 2. März 1860 für die Vormünder der Kinder des weiland Vollmeiers Esdorn in Schwarme, 125 Thlr. Gold laut Schuldurkunde vom 6. September 1864 für Max und Louis Elias in Hoya,
4) 200 Thlr. Gold laut Schuldurkunde vom 17. Dezember 1865 für Kaufmann Aaron Elias in Hoya 1
von ihm getilgt, die Urkunden nebst Löschungs⸗
bewilligungen jedoch verloren gegangen seien, hat
der Vollmeier Rennig Meyer aus Schwarme das
Aufgebot der über die genannten Posten gebildeten
Hypothekenurkunden beantragt.
Die etwaigen Inhaber dieser Urkunden werden daher hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Rechte auf die Urkunden spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. April 1893, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine unter Vorlegung der Urkunden anzumelden, widrigenfalls die “ auf Antrag für kraftlos erklärt werden. ”
Bruchhausen, 5. Oktober 1892.
8 8 Königliches Amtsgericht.
5 8 EEE“
[34954] 8
Das Kgl. Bayr. Amtsgericht Mitterfels hat unterm
Heutigen folgendes Aufgebot erlassen:
Auf Antrag des Bäckers Michael Laumer von Wörth a. D. ergeht
I. an die Bauerssöhne Anton Laumer, geb. den 26. August 1840 zu Rottenstorf und Josef Laumer, geb. den 19. August 1820 zu Rißmannsdorf, welch ersterer im Jahre 1846 nach Amerika ausgewandert sein soll und seitdem, letzterer aber seit 30 Jahren verschollen ist, die Aufforderung, spätestens in dem auf Dienstag, den 27. Juni 1893, Vormit⸗ tags 8 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden;
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