—— ——N
auszuwählen, die Trockenlegung, die Parzellirung, den Verkauf u. s. w. zu besorgen haben soll. Zu diesem Zweck soll die Regierung die Be⸗ villigung von 300 000 Kronen jährlich von dem Reichstag verlangen. Schließlich wird bezüglich der beiden nördlichsten Län Westerbotten und Norrbotten vorgeschlagen, vorzugsweise entwässerte oder öde liegende Forstländereien zum Anbau herzugeben, die in der Nähe von Verkehrsstraßen liegen, und daß den Ansiedlern außer dem nöthigen Bauholz eine Staatsunterstützung von 300 bis 500 Kronen gewährt werden soll. Zu diesem Zweck werden 100 000 Kronen jährlich für vorläufig ausreichend erachtet.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Verbreitung der Lungenseuche im Deutschen Reich im Jahre 1891*).
Dem bereits erwähnten, im Kaiserlichen Gesundheitsamt bear⸗ beiteten sechsten Jahresbericht über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich (Verlag von Julius Springer hier) entnehmen wir nachstehende Angaben. Die Lungenseuche hat in dem größeren Herd in Mitteldeutschland an Grad und Ausdehnung etwas gewonnen und sich vorübergehend auch an einigen anderen Orten in ziemlicher Heftigkeit ezeigt. Die Fahl. der Er⸗ krankungsfälle, sowie die Verluste an Rindvieh aus Anlaß der Bekämpfung der Seuche beträgt mehr als das doppelte derjenigen vom Jahre 1890. Auch die Zahl der heimgesuchten Gemeinden ist fast um das zweifache, und die der betroffenen Gehöfte annähernd um das eineinhalbfache größer. Nach der dem Berichte beigegebenen Uebersichtskarte auf Tafel V reicht der erwähnte Seuchenherd im mittleren Deutschland in nordnordwestlicher Richtung bis in die Kreise Lüneburg Stadt und Land sowie Bleckede. Weitere Herde be⸗ finden sich besonders in den Kreisen Randow, Regierungsbezirk Stettin, ferner Saarbrücken, Saarlouis, Metz und Umgegend. Eine stärkere Verseuchung tritt sodann im Königreich Sachsen hervor, während kleinere Herde in einzelnen Orten von Schlesien, Brandenburg, Han nover, Westfalen, Hamburg, Bayern, Württemberg und Elsaß⸗ Lothringen zerstreut liegen. Im ganzen Reich sind 1273 Stück Rindvieh an der Lungenseuche erkrankt gegen 626 im Jahre 1890. Dieselben vertheilen sich auf 9 Staaten (Preußen 1053, Bayern 43, Sachsen 63, Württemberg 1, Sachsen⸗Weimar 1, Braunschweig 43, Anhalt 34, Hamburg 2, Elsaß⸗Lothringen 33), 22 Regierungs⸗ c. Bezirke, 50 Kreife ꝛc., gegen 9, 18 und 32 im Vorjahre. Gefallen sind 18, ge⸗ tödtet auf polizeiliche Anordnung 1494, auf Veranlassung der Besitzer 740 Thiere. Der Gesammtverlust betrug somit 2268 Stück gegen 998 im Vor⸗ jahre. Auch der Bestand an Rindvieh in den neu verseuchten 185 Ge⸗ höften war größer als im Vorjahre und betrug 4857 Stück gegen 3188 in 76 Gehöften. Auf je 10 000 Stück Rindvieh im Reich nach der Zählung vom 10. Januar 1883 kommen 0,81 Erkrankungs⸗ fälle gegen 0,40 im Jahre 1890; 1,43 gefallene oder getödtete Thiere gegen 0,62. Von je 100 gerödteten Thieren sind 43,82 bei der G“ seuchenfrei befunden worden, gegen 36,93 im Vorjahre. Auf je 1 erkranktes Thier kommen im Reich 1,75 getödtete und 1,77 aus Anlaß der Seuche überhaupt zu Verlust gegangene Thiere.
Was speciell die Verhältnisse in dem mitteldeutschen Seuchen⸗ bezirk betrifft, so waren dortselbst 22 Kreise (17 im Vorjahre), in den preußischen Regierungsbezirken Magdeburg (11 Kreise), Merseburg (1), Lüneburg (6) in den Herzogthümern Braunschweig (2) und Anhalt (2) von der Seuche heimgesucht, wovon verhältnißmäßig am stärksten die Kreise Wolmirstedt (202,72 Fälle auf 10 000 Stück Rindvieh), Lüneburg Stadt (180,72), Wanzleben (148,32) und Magde⸗ burg Stadt (104,53). Zugenommen hat die Seuche in den Kreisen Wolmirstedt, Wanzleben, Neuhaldensleben, Oschersleben, Aschers⸗ leben und Cöthen; neu betroffen wurden Magdeburg Stadt, Jerichow I, Gardelegen, Wernigerode, der Saalkreis, Lüne⸗ burg Stadt und Land, Bleckede, Gifhorn, Isenhagen, Uelzen und Wolfenbüttel. Im ganzen Seuchenbezirke sind 870 (567 im Vorjahre) = 68,3 % (90,6 %) der sämmtlichen im Reich gemeldeten Erkrankungsfälle vorgekommen. In demselben waren ferner 89 Ge⸗ meinden ꝛc. (61) = 61,0 % (70,9 %) sowie 146 Gehöfte (72) = 69,2 % (74,2 %) der überhaupt betroffenen verseucht. Die Stückzahl an Rindvieh in den neu verseuchten Gehöften betrug 3526 (2848) oder 72,6 % (89,3 %) der sämmtlichen im Reich neu betroffenen Gehöfte. Auf das betreffende Seuchengebiet kommen 1510 (903) ge⸗ fallene und getödtete Thiere, d. s. 67,1 % (91,7 %) derjenigen im ganzen Reich. Von den 1500 getödteten Thieren sind 640 = 42,67 %, (37,21 “%) bei der Section seuchenfrei befunden worden.
Ueber die Vornahme von Impfungen sind Mittheilungen aus dem Regierungsbezirk Magdeburg, den sächsischen Kreishauptmann⸗ schaften Dresden und Zwickau, sowie den Herzogthümern Braunschweig und Anhalt eingegangen. Hiernach waren von 26 in Betracht kommenden Beständen 17 verseucht und 9 seuchenfrei. Von den 17 ver⸗ seuchten Beständen sind 6 bereits vor dem Ausbruch der Seuche geimpft gewesen, 11 nicht. Es erkrankten in den ersteren 6 Beständen beim Ausbruche von 554 geimpften Thieren 26 = 4,7 %, von 178 nicht geimpften 29 = 16,3 %. Nach Vornahme einer zweiten Impfung in zwei von diesen Beständen erkrankten von 256 Thieren ein Stück. Von den elf erst nach dem Ausbruche der Seuche geimpften Beständen erkrankten beim Ausbruche von 706 Thieren 41 = 5 8 %, nach der Impfung von 586 Stück 63 = 10,8 %. Verluste an Thieren infolge der Impfung sind im ganzen 16 (0,7 %) gemeldet.
8
ie Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche im Deutschen Reich im Jahre 1891**).
Nach dem bereits erwähnten Jahresbericht über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich im Jahre 1891, welcher im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeitet und im Verlage von Julius Springer in Berlin erschienen ist, hat die Maul⸗ und Klauenseuche das ganze Jahr hindurch geherrscht, und zwar am stärksten im Süden, am schwächsten im Nordwesten von Deutschland. In der ersten Zeit hat die Seuche an räumlicher Ausdehnung zwar etwas ge⸗ wonnen, dagegen weniger Gemeinden und Gehöfte befallen als im vorangegangenen Vierteljahr von 1890. In der Folge wurden indeß allmählich mehr Neuausbrüche in einer größeren Zahl von Ge⸗ meinden gemeldet, während gleichzeitig die Zahl der betroffenen Kreise zc. und größeren Verwaltungsbezirke sich verringerte. Ihren niedrigsten Stand hatte die Seuche im dritten Vierteljahr, dann nahm sie nach und nach wieder zu und suchte schließlich auch mittlere und nördliche Theile des Reichsgebiets etwas stärker heim. — Im Laufe des Berichtsjahres sind im Reich ungefähr ⁄10 sämmtlicher Kreise ꝛc. (gegen ¾ im Vorjahre) von der Seuche heimgesucht worden. Verschont blieb nur das lübeckische Staats⸗ gebiet; verhältnißmäßig wenig verseucht waren Schleswig⸗Holstein und andere nördlich gelegene Gebietstheile. Während bei Beginn des Berichtsjahres 3346 Gehöfte in 1234 Gemeinden betroffen waren, erwiesen sich am Schluß des Berichtsjahres 1416 Gehöfte in 535 Gemeinden verseucht. Ueberhaupt betroffen wurden 25 Staaten (21 im Vorjahre), 79 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke (77), 739 Kreise ꝛc. (769), 10 545 Gemeinden ꝛc. (9263) und 47 865 Gehöfte ꝛc. (40 699). Die Gesammtzahl der Thiere in den neu verseuchten Gehöften betrug nach⸗ weislich 394 640 Stück Rindvieh, 240 904 Schafe, 3378 Ziegen, 182 208 Schweine, zusammen 821 130 Thiere.
Die größten Bestände an Thieren in den neu be⸗ troffenen Gehöften wiesen auf die Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke Berlin (114 614) Schwaben (104 584), Oberbayern (69 273), Jagst⸗ kreis (56 634), Donaukreis (40 777), Magdeburg (37 917), Nieder⸗ bayern (32 763), Anhalt (28 453), Mittelfranken (26 546), Merse⸗ burg (23 530), Bromberg (19 876), Schwarzwaldkreis (18 569), Cassel (16 525), Neckarkreis (15 795); — von den Kreisen ꝛc.: Cöthen (20 703), Neuburg a. D. (15 171), Straubing (15 106), Dillingen (13 464), Jerichow I (12 333), Gera⸗ bronn (12 143), Aichach (11 665), Neresheim (10 769), Donau⸗ Heidenheim (7891), Zus⸗
*) Vergl. Veröff. 1891 S. 785. **) Vergl. Veröff. 1891 S. 767.
marshausen (7568). Die größten Bestände an Rind⸗ vieh waren vorhanden in den Regierungs⸗ ꝛc. Bezirken Schwaben (58 905), Oberbayern (47 654), Donaukreis (27 849), Niederbayern (22 031), Jagstkreis (21 973), Merseburg (14 079), Schwarzwaldkreis (13 742), Mittelfranken (12 538), Neckarkreis (12 358), Freiburg (11 078), Magdeburg (10 239), in den Kreisen ꝛc. Neuburg a. D. (8808), Straubing (8650), Aichach (5788), Augsburg (4831), Memmingen (4810), Cöthen (4809), Bruck (4042), Donau⸗ eschingen (3956), Landau a. J. (3919), Gerabronn (3916), Mün⸗ chingen (3871), Illertissen (3864), Dillingen (3689), Berlin (3555), Zusmarshausen (3521). Die größten Bestände an Schweinen ergeben sich für die Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke Berlin (111 054), Oberbayern (8899), Schwaben (8336), Niederbavern (8158), Leipzig (5498), Jagstkreis (4785), Mittelfranken (4099), Magdeburg (2564), Cassel (2499), Donaukreis (2038), Bromberg (2013); für die Kreise ꝛc. Straubing (5548), Stadt Leipzig (4553), Neuburg a. D. (3109), Aichach (2517), Gerabronn (2401), Eichstätt (1540), Donauwörth (1446), Bruck (1347), Augsburg (1316), Pfaffenhofen (1235), Kelheim (1157), Cöthen (1133).
Einschleppungen der Maul⸗ und Klauenseuche aus dem Auslande haben, wie in den Vorjahren, in zahlreichen Fällen stattgefunden. Vielfach wurde die Seuche im Inlande durch den Ankauf bereits er⸗ krankter oder angesteckter Thiere verschleppt. Viele Ausbrüche sind auf Unterlassung oder mangelhafte Ausführung polizeilich angeordneter Sperrmaßregeln sowie der Reinigung und Desinfection zurückgeführt. Außerdem haben die Benutzung der Thiere zur Feldarbeit und sonstigen Gespanndiensten, Berührung gesunder und kranker Thiere auf mangel⸗ haft getrennten Weiden, Tränken von Vieh an öffentlichen Brunnen, Treiben gesunder Thiere durch verseuchte Orte, gemeinschaftliche Schaf⸗ wäschen, der Handel mit Vieh, sowie Märkte und Gastställe zur Verbreitung der Seuche beigetragen. Eine besondere Rolle spielten hierbei Personen, wie Händler, Schlächter, Hirten, Dienstboten, ferner Thiere, welche für die Seuche selbst nicht empfänglich sind, wie Pferde, Hunde, Katzen, Geflügel und dergl. sowie leblose Gegenstände, wie frische Thierhäute, Stallgeräthe, Stroh, als Zwischenträger des Ansteckungsstoffes. In einer größeren Zahl von Fällen ist die Seuche durch die von Molkereien abgegebene Magermilch in die Gehöfte der Abnehmer eingeschleppt worden. Durch den Genuß ungekochter Milch von seuchekranken Thieren ist die Krankheit nicht auf Menschen übertragen worden. 1.““
Spanien
Zufolge Königlich spanischer Ministerial⸗Verordnung vom 14. De⸗ zember 1892 werden Herkünfte aus Amsterdam, welche nach dem 12. dess. Mts. abgegangen sind, als „rein“ zugelassen.
Portugal.
Die Königlich portugiesische Regierung hat! den Hafen von Hamburg wieder als von Cholera „verseucht“, alle anderen deutschen Häfen als derselben Krankheit „verdächtig“ erklärt. (Vergl. „R.⸗A.“ Nr. 288 v. 5./12. 92).
Griechenland.
Durch Königliches Decret vom 10. Dezember 1892 ist verfügt worden, daß die zweitägige Beobachtungs⸗Quarantäne, welcher die aus Marseille kommenden Provenienzen bisher noch unterworfen waren, aufgehoben wird und die betreffenden Schiffe sich nur noch einer strengen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen haben.
An Stelle der bisherigen fünftägigen Effectiv⸗Quarantäne werden ferner die aus Triest kommenden Cchiffe bis auf weiteres nur einer dreitägigen Beobachtungs⸗Quarantäne unterworfen.
Die gegen Provenienzen aus Odessa bisher verhängt gewesene elftägige Effectiv⸗Quarantäne ist in eine fünftägige Beobachtungs⸗ Quarantäne umgewandelt worden.
Die vorstehenden Ermäßigungen gelangen bei allen seit dem 7. Dezember d. J. aus den genannten Häfen abgefahrenen Schiffen zur Anwendung.
,„,
Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 4. bis 10. Dezember cr. ein günstiger, wenngleich die Sterblichkeits⸗ ziffer eine etwas höhere als in der Vorwoche war (von je 1000 Ein⸗ wohnern starben, aufs Jahr berechnet, 19,3). Unter den Todes⸗ ursachen kamen acute Entzündungen der Athmungsorgane in ansehnlich gesteigerter Zahl zum Vorschein und endeten auch häufiger tövtlich Auch Erkrankungen an epidemischer Grippe, jedoch bisher mit mildem Verlaufe, wurden mehrfach beobachtet; aus der der Berichtswoche vorher gegangenen Woche wurden zwei Todes⸗ fälle gemeldet. Acute Darmkrankheiten zeigten sich in mäßiger Zahl, endeten jedoch ein wenig häufiger als in der Vorwoche mit dem Tode. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb die gleiche geringe wie in der vorhergegangenen Woche; von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 55 Säuglinge. Von den Infectionskrankheiten blieben Erkrankungen an Masern und Scharlach in fast gleicher Höhe wie in der Vorwoche; Masern zeigten sich im Stralauer Viertel, Erkrankungen an Scharlach in der sesefager Luisenstadt am häufigsten. Erkrankungen an Diphtherie, die aus dem Stralauer Viertel, der jenseitigen Luisenstadt und der Rosenthaler Vorstadt am zahlreichsten zur Meldung kamen, wurden seltener zur Anzeige gebracht. Erkrankungen an Typhus blieben ver⸗ einzelt. Erkrankungen an Wochenbettfieber wurden acht gemeldet. Seltener gelangten rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut zur Behandlung, während Erkrankungen an Keuchhusten etwas mehr beobachtet wurden. Auch rheumatische Beschwerden aller Art, besonders acute Gelenkrheumatismen zeigten im Vergleich zur Vor⸗ woche eine kleine Steigerung.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 20. d. M. gestellt 11 312, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 19. d. M. gestellt 5001, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Leipzig, 20. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Dezember 3,65 ℳ, per Januar 3,67 ½ ℳ, per Februar 3,70 ℳ, per März 3,72 ½ ℳ, per April 3,72 ½ ℳ, per Mai 3,72 ½ ℳ, per Juni 3,77 ½ ℳ, per Juli 3,80 ℳ, per August 3,82 ½ ℳ, per September 3,82 ½ ℳ, per Oktober 3,82 ½ ℳ, per November 3,85. Umsatz 30 000 kg.
London, 20. Dezember. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten.
Manchester, 20. Dezember. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6 ½, 30r Water Taylor 8, 20r Water Leigh 7¼, 30r Water Clayton 8, 32r Mock Brooke 8 ½, 40r Mayoll 8 ½, 40r Medio Wilkinson 9 ⅛, 32r Warpcops Lees 8, 36r Warpcops Rowland 88, 36r Warp⸗ cops Wellington 9 ¼, 40r Double Weston 8 v⅛, 60r Double courante EI 32* 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 321/461
34. Fest. chhürig, 20. Dezember. (W. T. B.) Von der Börse wird berichtet: Bei stillem Geschäft waren die Curse abgeschwächt; Banken gut behauptet, in Crédit Foncier machte sich Deckungsbedarf geltend, Bangue de Paris war fest. Rio Tinto waren nach schwachem Verlauf mäßig erholt, Portugiesen leicht anziehend.
In dem Geschäftshause der Suezkanal⸗Gesellschaft fand heute Vormittag eine große Versammlung statt, der alle französischen und ausländischen Mitglieder des Verwaltungsraths beiwohnten. Der Versammlung wurden die kürzlich von dem Bureau des Verwaltungs⸗ raths getroffenen Maßnahmen zur Billigung unterbreitet. Der Verwaltungsrath beschäftigte sich alsdann mit der Frage, ob bei der unvermeidlichen Abwesenheit zweier seiner Mitglieder die satzungsmäßige Erfüllung der Obliegenheiten der Gesellschaftsorgane möglich sei. Die Berathung ergab Einmüthigkeit darüber, daß die gegenwärtige Lage der Gesellschaft aufrecht erhalten werden solle. — Wie weiter gemeldet wird, wurde der Senator Guichard an Stelle des verhafteten Charles Lesseps zum Präsidenten der Suezkanal⸗ Compagnie designirt. v1 u“
11“ 8 11“ 1 111“
Nach einer Meldung aus Lissabon soll die Regierung mit der Bank von Portugal ein Abkommen auf folgender Grundlage zu treffen beabsichtigen: Alle Schulden des Staatsschatzes an die Bant von Portugal sollen consolidirt und gleichzeitig 250 Millionen Francs in neuen Stücken der dreiprocentigen inneren Renten emittirt werden Ferner soll die Bank von Portugal ermächtigt werden, den Noten⸗ umlauf bis zum Gesammtbetrage von 315 Millionen Francs zu er⸗ höhen bei gleichzeitiger Verpflichtung. die Metallreserve in Gold zu verstärken. 3
Zürich, 20. Dezember. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im November 1892 für den Personenverkehr 488 000 (im November 1891 476 724) Fr., für den Güterverkehr 930 000 (im November 1891 990 811) Fr., diverse Einnahmen im November 1892 73 545 (im November 1891 71 766) Fr. Total⸗Einnahme im November 1892 1 491 545 (im November 1891 1 539 301) Fr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im November 1892 844 103 (im November 1891 848 582) Fr. Demnach Ueberschuß im November 1892 647 442 (im November 1891 690 719) Fr. Washington, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Schatz⸗ secretär erklärte bei einer Besprechung der Gol dausfuhren die secesnnartaa⸗ Lage für befriedigend; die Ausfuhren im letzten Mo⸗ nat beliefen sich auf 7 000 000 Dollars, aber dem Staatsschatz sei nur eine halbe Million entzogen; die Reserve sei auf 100 Mil⸗ lionen festgesetzt; allein der Staatsschatz besitze einen Ueberschuß von 24 ½ Millionen. Ohne Zweifel werde das Gold an die Vereinigten Staaten wieder zurückgelangen. Er hege die Hoffnung, die Gold⸗ reserve des Staatsschatzes auf der gegenwärtigen Höhe zu erhalten.
„New⸗York, 20. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete steigend, befestigte sich im weiteren Verlauf und schloß fest. Der Umsatz der Actien betrug 371 000 Stück. Der Silber⸗ vorrath wird auf 880 000 Unzen geschätzt. Silberverkäufe fanden nicht statt.
Der Dampfer „Elbe“ überbringt 3 900 000 Doll. Gold. Wie verlautet, wird auch der Dampfer „Champagne“ 500 000 Doll. an Bord nehmen.
Weizen durchweg weichend auf Realisirungen. Schluß schwach. — Mais niedriger den ganzen Tag auf Realisirungen. Schluß flau.
Der Werth der in der vergangenen Woche aus geführten . betrug 7 927 953 Dollars gegen 7 948 531 Dollars in der Vorwoche.
„Weizen⸗Verschiffungender letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Sraaten nach Großbritannien 130 000, do. nach Frankreich 17 000, do. nach anderen Häfen des Continents 46 000, do. von Californien und Oregon nach Großbritannien 36 000, do. nach anderen Häfen des Continents — Qrts.
Chicago, 20. Dezember. (W. T. B.) Weizen auf telegraphische Nachrichten den ganzen Tag schwächer. Schluß schwach. — Mais war den ganzen Tag weichend auf großes Angebot. Schluß flau.
Verkehrs⸗Anstalten.
Ueber die Fortschritte und den gegenwärtigen Stand der Arbeiten
an der dritten großen Pacificbahn, die für Süd⸗Amerika eine Verbindung zwischen dem Atlantischen und Stillen Ocean her⸗ stellen soll und von Buenos⸗Aires über den Kamm der Anden nach Valparaiso geführt wird, berichtet die „Times“ Folgendes: Die beiden Endpunkte der argentinischen und chilenischen Bahnstrecke sind ein⸗
ander bereits so nahe gerückt, daß eine Art Durchgangsverkehr
zwischen Buenos und Valparaiso, wenigstens für die Sommermonate, eingerichtet werden konnte. Von der argentinischen Linie, die eine Ausdehnung von 108 Meilen (englisch) besitzt, ist bereits eine Strecke von 75 Meilen bis Rio Blanco für den Verkehr eröffnet, und ein weiterer Abschnitt von 13 Meilen wird binnen Kurzem fertig⸗ gestellt werden. Auf der chilenischen Seite, wo die Arbeit wegen der bedeutenden topographischen Schwierigkeiten (es handelt sich u. a. um den Bau eines 14 000 m langen Tunnels) nicht in gleichem Maße gefördert werden konnte, ist der Betrieb auf einer Strecke von 20 Meilen eingerichtet. Die Expreßgesellschaft Compania de Trans⸗ portes Villalonga in Buenos⸗Aires hat nun vom 1. Oktober ab eine directe Verbindung zwischen Buenos⸗Aires und Valparaiso hergestellt, wobei Passagiere und Güter zwischen den Eisenbahn⸗Endpunkten, welche durch eine gute Fahrstraße miteinander verbunden sind, durch Maulthiere befördert werden. Die Expreßgesellschaft hat außer⸗ dem mit verschiedenen Dampsschiffsgesellschaften in Europa eine Vereinbarung getroffen, welche den Reisenden er⸗ möglicht, bereits in den europäischen Abgangshäfen der Dampfer directe Billets für Santiago oder Valparaiso zu lösen; hierdurch werden sie zugleich der Sorge wegen des Transports ihres Gepäcks enthoben. Die Beförderung der Reisenden von Buenos⸗Aires aus geschieht in folgender Weise: Von Buenos⸗Aires bis Villa Mercedes mit der Pacifiebahn, von Villa Mercedes bis Mendoza mit der Großen Westbahn, von Mendoza bis Punta de Vacas mit der transandinischen Baͤhn und von Punta de Vacas bis Salto Soldado mit Maulthier. In Salto Soldado benutzt der Reisende wieder die transandinische Bahn. welche ihn nach Santiago und Valparaiso be⸗ fördert. Die Vortheile dieser Einrichtung sind, wie das „Archiv f. Post u. Tel.“ dazu bemerkt, nicht gering anzuschlagen, wenn man be⸗ denkt, daß dadurch die Beförderungszeit von Ocean zu Ocean, die auf dem Seewege mittels Dampfer zwölf Tage und mehr beträgt, auf fünf Tage abgekürzt wird, und daß auch die Kosten sich erheblich niedriger stellen.
Bremen, 20. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Ems“ hat am 18. Dezember Vormittags die Reise von Gibraltar nach New⸗Pork fortgesetzt. Der Schnell⸗ dampfer „Kaiser Wilhelm II.“ ist am 17. Dezember Mittags von New⸗York via Gibraltar nach Genua abgegangen. Der Post⸗ dampfer „Baltimore“, nach dem La Plats bestimmt, hat am 17. Dezember Abends St. Vincent passirt. Der Reichs⸗Post⸗ dampfe „Darmstadt“ hat am 19. Dezember Vor⸗ mittags die Reise von Singapore nach Colombo fort⸗ gesetzt. Der Postdampfer „Köln“, von Brasilien kommend, ist am 19. Dezember Morgens in Antwerpen angekommen. Der Postdampfer „Dresden“, von New⸗York kommend, hat am 19. De⸗ zember Nachmittags Lizard passirt. Der P stdampfer „Frank⸗ furt“, vom La Plata kommend, hat am 19. Dezember Mittags St. Vincent passirt. Der Postdampfer „Stuttgart“, am 3. Dezember von Bremen abgegangen, ist am 19. Dezember Vor⸗ mittags in Baltimore angekommen. 8
— 21. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer „Straß⸗ burg“, nach dem La Plata bestimmt, hat am 20. Dezember Nach⸗ mittags Ouessant passirt. Der Reichs⸗Postdampfer „Sachsen“, von Ost⸗Asien kommend, hat am 20. Dezember Vormittags von Southampton die Reise nach Antwerpen fortgesetzt. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“, von Kamerun kommend, ist am 20. Dezember Mittags in Wilhelmshaven angekommen. Der Postdampfer „Braunschweig“, von Baltimore kommend, hat am 20. Dezember Mittags Dover passirt. Der Postdampfer „Amerika“, von New⸗PYork kommend, hat am 20. Dezember Nachmittags Lizard passirt. Der Schnelldampfer „Werra“ hat am 19. Dezember Abends die Reise von Gibraltar nach Genua fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „Preußen“ hat am 19. Dezember Nachmittags die Reise von Genua nach Port Said fortgesetzt. Der Postdampfer „Hannover hat am 20. Dezember Mittags die Reise von Antwerpen na⸗ Bremen fortgesetzt.
Hamburg, 20. Dezember. (W. T. B.) Hamburg⸗ Ame⸗ rikanische Packetfahrt⸗Actien⸗Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer „Suevia“ ist, von Hamburg kommend, gestern Nacht in New⸗York eingetroffen. Der Postdampfer „Scandia ist, von New⸗York kommend, heute Vormittag auf der Elbe eingetroffen.
London, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Dunbar Castle“ ist heute auf der Ausreise in Capetown angekommen. — . 6
abzuliefern.
8 ber 1869 in Nierstein, zuletzt wohnhaft daselbst,
Berlin, Mittwoch,
EEqnnae« zum Deutschen Reichs⸗An
zeiger und Königlich Preußis
den 21. Dezember
1“
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. der
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger. —
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[56233] Steckbrief. 1
Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Otto Goldberg, welcher sich verborgen hält, ist in den Acten U. R. I. 530. 92 die Untersuchungshaft wegen betrüglichen Bankerutts und Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 12,
Berlin, den 17. Dezember 1892. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I. Beschreibung: Alter 25 Jahre, geb. am 31. Ok⸗ tober 1867 in Berlin, Größe 1 m 65 cm, Statur schmächtig, Haare schwarz, Stirn frei, Bart kleiner Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen dunkel, Nase etwas gebogen, Mund gewöhnlich, Zähne voll⸗ ständig, Kinn oval, Gesichtsbildung oval, Gesichts⸗ farbe blaß, Sprache deutsch. 11“
1 8 1 [56003] Bekanntmachung. In der Strafsache wider die am 27. Februar 1875 zu Mossin bei Schlochau geborene Dienst⸗ magd Auguste Krüger wird um gefällige Ermitte⸗ lung deren Adresse und Mittheilung zu unseren leten D. 392/92 ersucht. 8
Barmen, den 17. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. II.
([54774⁴] Oeffentliche Ladung.
Der Arbeiter Carl August Splittstößer, geboren am 10. August 1864 in Rudak, Kreis Thorn, zuletzt in Küstrin, Kreis Königsberg Nm., wird beschuldigt, in nicht rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich. dem Eintritte in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß entweder das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf den 6. April 1893, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeß⸗Ordnung von dem Herren Civilvorsitzenden der Ersatz⸗Commission
u Thorn über die der Anklage zu Grunde liegen⸗ den Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. M2² 60/92.
Landsberg a. W., den 8. Dezember 1892.
Königliche Staatsanwaltschaft
[56159] Ladung. 8
Der Schiffer Peter Ebling, geb am 11. Dezem⸗
jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber⸗ tretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Großherzoglichen Amtsgerichts hierselbst auf den 2. März 1893, Vormittags s8 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffengericht zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Großzherzoglichen Bezirks⸗Commando zu Worms aus⸗ gestellten Erklärung verurtheilt werden. Oppenheim, den 2. Dezember 1892. (L. S.) Franz, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. 1ö62370 ⁸ 8 8 In der Strafsache gegen 8 1) Gautier, Peter Maria Stephan Andreas, geb. am 25. November 1872 zu Mörchingen, 2) Meyer, Franz, geb. am 18. September 1872 zu Saaralben, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Ge⸗ mäßheit der §§ 325, 326 der Str.⸗P.⸗O. und § 140 Str.⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehöri en Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des ge⸗ sammten im Deutschen Reiche befindlichen Ver⸗ mögens der Angeklagten angeordnet. Metz, den 16. Dezember 1892. Kaiserliches Laͤndgericht. Strafkammer. L 8 8
[559650 Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Dragoner Soldat II. Klasse — der 5. Escadron Karl Adolf Eugen Reisinger aus Stuttgart wegen Fahnenflucht im I. Rückfall wurde die durch Contu⸗ mazialurtheil, d. d. 5./13. März 1877, verfügte Vermögensbeschlagnahme 5 1“ 8 18. November 8 8 liches Urtheil, d. d. 2 Dezember 1892, wieder auf⸗
gehoben.
Garnison Ludwigsburg, 17. Dezember 1892. K. Commando Dragoner⸗Regiments Königin Olga (1. Württ.) Nr. 25.
NEEEEmxexNGsSmsgnfHAExderxHNHMFHesaxeEn
2) Aufgebote, Zustellungen vi
[561211 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvoll 1“ soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 28 Blatt Nr. 1909 auf den Namen des Bankiers Alexander
tragene, zu Berlin, Französischestr. 33 a., belegene Grundstück am 20. Februar 1893, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 9240 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D. Zimmer 41, eingeseren werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ spruͤche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Huschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Februar 1893, Nach⸗ mittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 8. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.
[56370] CCETE’“ 8 Im Wege der Zwangsvollstreckung das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 70 Nr. 3307 auf den Namen des Maurermeisters Gustav Scheidler hierselbst eingetragene, in der Köpnickerstr. Nr. 1542 belegene Grundstück am 27. Februar 1893, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 28,23 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 24,02 a nur zur Grundsteuer veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle “ werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbe⸗ sondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spä⸗ testens im Versteigerungstermin vor der Auf⸗ forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück⸗ sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. Februar 1893, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 9. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.
[56122)7) Zwangsversteigerug. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 70 Blatt Nr. 3305 auf den Namen des Maurermeisters Gustav Scheidler hierselbst eingetragene, in der Köpnickerstraße (Nr. 154) belegene Grundstück am 24. Februar 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichts⸗ stelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 29,73 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 25 a 31 dm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ ungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, lügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht ernorhing, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurüͤcktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden
enfalls nach erfolgtem Züschlag das Kaufgeld in Pens auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Februar 1893, Nach⸗ mittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 12. Dezember 1892.
Koönigliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.
[56123] vE“ Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 86 Nr. 3560 auf den Namen des Bauunternehmers (Zimmerpoliers) Wil⸗ helm Stephan zu Berlin eingetragene, in der Butt⸗ mannstraße Nr. 3 belegene Grundstück am 22. Fe⸗ bruar 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 10,29 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 82 75 qm zur Grundsteuer und vom Etatsjahre 1893/94 ab mit 15 540 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfäalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. Fe⸗ bruar 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 13. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.
55467
K69 heute erlassenem, seinem ö“ Inhalte nach
durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem
Proclam finden zur Zwangsversteigerung der bisher
der Schmiedfrau Marie Dähling, geb. Kreuzfeld,
gehörigen canonfreien Häuslerei Nr. 23 zu Vellahn
Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 1. März 1893,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 22. März 1893,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an diezur Immobiliarmasse des⸗ selben gehörenden Gegenstände am Mittwoch,
tags 11 ½ Uhr, 8
im Zimmer Nr. 3 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 14. Fe⸗ bruar 1893 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Bäcker und Gastwirth Häuser zu Vellahn, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird. 1 Wittenburg, den 14. Dezember 1892. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[56124] In Sachen der Ehefrau des Rentners Friedrich Schweer hierselbst, Klägerin, wider den Malermeister Alfred Stephan hierselbst, Döringstraße 14, Be⸗ klagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 60d. Blatt III. des Feldrisses Altewiek am Altenwiekringe belegenen Grundstücks zu 4 a 94 qm sammt Wohnhause Nr. 6301 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 28. No⸗ vember 1892 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 30. November 1892 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 25. April 1893, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 4. Dezember 1892. 8 Herzogliches Amtsgericht. VII. . A. Heise.
[56126] In Sachen der unverehelichten Friederike Schlüter zu Seesen, Klägerin, wider die Ehefrau des Anbauers Christian Schlüter, Wilhelmine, geb. Brinkmann, zur Eulenburg bei Kirchberg, Beklagte, wegen For⸗ derung, wird der auf den 23. Januar 1893 an⸗ beraumt gewesene Verkaufstermin der Grundstücke der Beklagten wieder aufgehoben. Seesen, den 3. Dezember 1892. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.) 8
r Schluß des Versteigerungstermins
Friedrich Heinrich Eschwe in Charlottenburg einge⸗
des Verfahrens tzuführen, widri⸗
den 1. März 1893, jedesmal Vormit⸗
[56125] Die Zwangsversteigerung des Grundstücks der Frau Bertha Weidenbach, geb. Wagener, Umgebungen 156 Nr. 6897 (Putbuserstr. 34) und die Termine am 6. Januar 1893 werden aufgehoben. Berlin, den 16. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.
[56128] Aufgebot. Das Sparkassen⸗Quittungsbuch der städtischen Sparkasse zu Brieg Nr. 39 240 über 323 ℳ, aus⸗ gefertigt auf den Königlichen Landrath von Reuß zu⸗Brieg, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antraz des Eigenthümers, des frühere Landraths, jetzigen Geheimen Regierungs⸗Rathes von Reuß zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Der Inhaber des Buches wird deshalb aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine am 12. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls seine Kraftloserklärung erfolgen wird. Brieg, den 15. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. II.
[35387] Aufgebot. 8
Der Fabrikant August Wirtensohn zu Münster i. W., vertreten durch den Justiz⸗Rath Holle zu Dortmund, hat das Aufgebot eines am 15. März 1892 fällig gewesenen Wechsels über 35,40 ℳ, welcher von dem Stuhlmacher Heinrich Köster zu Südkirchen gegen Ende des Jahres 1891 an eigene Ordre auf den Polsterer Albert Busch zu Dortmund, Papengarten Nr. 50, gezogen, auf G. Nüse zu Süd⸗ kirchen girirt und von diesem auf den Antragsteller weiter indossirt war, beantragt. Der Wechsel ist von Wirtensohn am 2. Januar 1892 mit andern Wechseln zur Post gegeben und angeblich am 3. Januar 1892 auf der Güterpost Gelsenkirchen Schalke abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Mai 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird Dortmund, den 9. September 1892
Koöhnigliches Amtsgericht.
[54979 „ Aufgebot.
Der Steinhauer Jakob Weber in Böttigheim als gesetzlicher Erbe des Nachbenannten hat beantragt, daß Johann Leonhard Fey (Fay), geboren 23. Jannar 1818 in Neubrunn, um das Jahr 1847 nach Amerita ausgewandert und seit langer Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, für todt erklärt werde.
Dieser Antrag wurde zulässig befunden und ergeht Aufforderung:
a. an e Leonhard Fey (Fay), spätestens in dem untenbestimmten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,
b) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
c. an alle diejenigen, welche über das Leben des Johann Leonhard Fey (Fay) Kunde geben können, Mittheilungen hierüber bei dem unterfertigten Ge richte zu machen. Aufgebotstermin wird auf Mitt⸗ woch, 18. Oktober 1893, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal dahier bestimmt.
Marktheidenfeld, 26. November 1892.
Königliches Amtsgericht.
[56129] Aufgebot.
Nachgenannte Personen, über welche bei dem unter⸗ fertigten K. Amtsgerichte Abwesenheitspflegschaft ge⸗ führt und Vermögen verwaltet wird, sind seit mel als 10 Jahren verschollen:
1) Röder, Johanna Barbara, geboren am 19. Dezember 1827, Bierbrauerstochter von Lauf, zuletzt in Nürnberg, seit dem Jahre 1844 vermißt,
2) Reimer, Margareta, geboren am 29. August 1819, Bauerntochter von Speikern, vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert,
3) Schuster, Kunigunda, geboren am 10. Juni 1828, Bauerntochter von Speikern, gleichfalls vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert.
Auf Antrag der vom Vormundschaftsgerichte hiczu veranlaßten Abwesenheitspfleger, nämlich:
des Wechselwärters Albrecht Liebel in Lauf, zu 1, des Schuhmachermeisters Friedrich Kroder in Speikern, zu 2, des Oekonomen Ulrich Reim von dort, zu 3, ergeht nun die Aufforderung: 8
1) an die genannten Verschollenen, spätestens Aufgebotstermine, welcher auf Montag, 16. Oktober 1893, Vormittags 8 Uhr, diesgerichtlichen Sitzungssaale festgesetzt wird, fönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben der obigen Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Lauf, am 13. Dezember 1892.
Kgl. Bayerisches Amtsgericht.
(L. S.) auer, K. Amtsrichter. 8 ür die Richtigkeit vorstehender Ausfertigung: auf, am 13. Dezember 1892.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Der K. Secretär: (L. S.) Bickel.
No
8