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“ —xNB—
den Geheimen Admiralitäts⸗Rath a. D. Wagner in Berlin, den Professor Bauschinger in München, den Geheimen Finanz⸗Rath Köpcke in Dresden und den Geheimen Regie⸗ rungs⸗Rath a. D. Wöhler in Hannover von neuem zu Mit⸗ gliedern, und
die auf die Zeit vom 1. Oktober 1892 bis dahin 1895 erfolgte Wahl des Ober⸗Baudirectors Spieker in Berlin zum Präsidenten und zum Dirigenten der Abtheilung für den Hochbau der Akademie des Bauwesens, sowie des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Kinel in Berlin zum Dirigenten der Abtheilung für das Ingenieur⸗ und Maschinen⸗ wesen dieser Akademie zu bestätigen, auch gleichzeitig
den Commerzien⸗Rath Richard Pintsch und den Ge⸗ heimen Ober⸗Bau⸗ und vortragenden Rath des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten Schröder in Berlin zu ordentlichen Mitgliedern, sowie
den Director der Reichsdruckerei, Geheimen Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Busse, den Stadt⸗Baurath Dr. Hobrecht in Berlin, den Großherzoglich badischen Baudirector, Professor Dr. Durm in Karlsruhe und die vortragenden Räthe des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Ober⸗Bau⸗ rath Dieckhoff und Geheimen Baurath Keller in Berlin zu außerordentlichen Mitgliedern der Akademie des Bauwesens
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs⸗ und Bauräthen Freund in Marien⸗ werder und Natus in Königsberg O.⸗Pr. den Charakter als Geheimer Baurath, sowie nachbenannten Baubeamten, und zwar
den Kreis⸗Bauinspectoren: Balthasar in Göllitz, Münchhoff in Bonn, Kiß in Bochum, Bluhm in Witten⸗ berg, Roßkothen in Burgsteinfurt, König in Stade, Saal in Potsdam und Weinbach in Schweidnitz,
den Wasser⸗Bauinspectoren: Schötensack in Danzig, Post in Merseburg, Reimers in Tönning, Bretting in Köln, Hermann, bisher in Stettin, z. Z. in Danzig, und Hamel in Breslau, den Bauinspectoren Onno Beckmann bei der Regierung in Stade, Lütcke bei der Regierung in Wiesbaden, Kosbab bei der Regierung in Köln und Niermann bei der Regierung in Münster, sowie
dem Land⸗Bauinspector Steinbrecht, zur Zeit mit der Leitung der Wiederherstellungsbauten am Hochschloß zu Marien⸗ burg W.⸗Pr., betraut, den Charakter als Baurath zu verleihen.
Ministerium des Königlichen Hauses.
Dem Pächter des Königlichen Hausfideicommißgutes Nedlitz Richard Leidloff in Poethen ist der Charakter als Königlicher Ober⸗Amtmann beigelegt worden. 1—
Justiz⸗Ministerium.
Dem Notar Brementhal in Hermeskeil ist vom 1. Januar 1893 ab der Wohnsitz in Lennep angewiesen worden.
Finanz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Kataster⸗Controleur, Steuer⸗Inspector Eschenhagen von Kottbus nach Züllichau, der Kataster⸗ Controleur Reich von Züllichau nach Kottbus.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Der Königliche Regierungs⸗Baumeister Gustav Becker 8 .—— — 2„ 2 MM 8; . 5 0& „ in Breslau ist zum Königlichen Meliorations⸗Bauinspector ernannt und ihm die Stelle des Meliorations⸗Baubeamten für die Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
e in den Einkaufspreisen mehrerer Drogen und Chemi⸗
kalien eingetretenen Veränderungen haben eine entsprechende 1“ der bisher geltenden Arzneitaxe erforderlich emacht. 5 Außerdem haben die allgemeinen Bestimmungen (Ziffer 4 Seite 6) über Abrundung der Receptpreise und die Arbeitspreise für die Herstellung von comprimirten Arzneiformen (Seite 58) zur Beseitigung von irrthümlichen Auffassungen und Aus⸗ legungen eine andere Fassung erhalten.
Luxus⸗Arzneigefäße dürfen in Zukunft nur unter be⸗ stimmten, Seite 69 näher angegebenen Bedingungen zur Ver⸗ wendung vSa vr und berechnet werden.
Die so abgeänderte Arzneitaxe tritt mit dem 1. Januar 1893 in Kraft. “ .—
Berlin, den 6. Dezember 1892. b
hX4“ der geistlichen, .“ Medizinal⸗Angelegenheiten. Bosse.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Die Einlösung der ausgeloosten und gekündigten Obli⸗
gationen der ; Eisenbahn und zwar:
der Prioritäts⸗Obligationen von 1860,
der Partial⸗Obligationen von 1861 wird von jetzt ab außer bei den schon bisher hierzu benutzten Stellen auch durch Vermittelung der Königlichen Steuerkasse in Homburg v. d. Höhe bewirkt.
Die Obligationen können mit den unentgeltlich abzuliefernden Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisungen bereits 4 Wochen vor den Einlösungsterminen der gedachten Steuerkasse ein⸗ gereicht werden, welche die Effecten der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feiczellung die Auszahlung bewirkt. 8 .
Berlin, den 20. Dezember 1892. 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden on Hoffmann.
“
Preußen. Berlin, 23. Dezember.
Die Seiner Majestät dem Kaiser und König am gestrigen Tage gehaltenen Vorträge begannen nicht erst um 12 Uhr, wie es in der gestrigen Nummer des Blattes hieß, sondern bereits um 9 ½ Uhr Vormittags.
Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sitzungen vom 19. bis 21. Dezember verschiedene den Ersatz des Wildschadens betreffende Anträge. Der Art. 43 des Entwurfs des Ein⸗ führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche hat die Regelung des Jagdrechts mit Einschluß der Vorschriften über den Ersatz des Wildschadens der Landesgesetzgebung vorbehalten. Dem⸗ gegenüber war von verschiedenen Seiten beantragt, die Frage wegen des Wildschadensersatzes als eine dem Privatrecht an⸗ gehörende Frage in ihren Grundlagen reichsgesetzlich zu regeln, daneben aber der Landesgesetzgebung durch einzelne Vor⸗ behalte insoweit Raum zu lassen, als dies durch den Zusammenhang mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch Rücksichten auf locale Verhält⸗ nisse geboten oder zweckmäßig erscheine. Nach ein⸗ gehender Erörterung der in Betracht kommenden allgemeinen Gesichtspunkte, insbesondere der Frage des Bedürfnisses reichs⸗ gesetzlicher Regelung dieser Materie, sowie nach vorgängiger Berathung der eventuell aufzunehmenden einzelnen Vorschriften entschied sich die Mehrheit im Sinne der Anträge dahin, wegen des durch jagdbare Thiere an einem Grundstück oder an den auf dem Grundstücke befindlichen Erzeugnissen ange⸗ richteten Schadens (Wildschaden) dem Beschädigten nach folgenden Grundsätzen reichsgesetzlich einen Entschädigungs⸗ anspruch zu gewähren. Ein Anspruch auf Ersatz des Wild⸗ schadens soll nur stattfinden, wenn der Schaden durch Schwarz⸗, Roth⸗, Elch⸗, Dam⸗ oder Rehwild an oder auf solchen Grundstücken verursacht ist, auf denen das Jagdrecht dem einzelnen Grund⸗ eigenthümer überhaupt nicht zusteht oder nach gesetzlicher Vor⸗ schrift von der Gesammtheit der einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angehörenden Grundeigenthümer oder von dem
haber eines anliegenden Jagdbezirks ausgeübt wird. Den
zrundeigenthümern im Sinne dieser Vorschrift sollen diejenigen gleichgestellt werden, denen ein zeitlich nicht beschränktes erb⸗ liches Nutzungsrecht an dem Grundstück zusteht. Die Ersatz⸗ pflicht soll demjenigen obliegen, der auf dem beschädigten Grundstücke jagdberechtigt ist. Darf das mit dem Eigenthum verbundene Jagdrecht auf einem Grundstücke wegen der Lag desselben zu einem anderen Grundstück (Enclaven u. s. w.) nur gemeinschaftlich mit dem Jagdrechte des Eigenthümers des anderen Grundstücks ausgeübt werden, so ist derjenige ersatz⸗ pflichtig, welchem die Ausübung des Jagdrechts nach den Vor⸗ schriften des öffentlichen Rechts zusteht oder auf Grund dieser Vor⸗ schriften überlassen ist. Sind die Grundstücke eines Bezirks zum Zwecke der Ausübung des mit dem Eigenthum ver⸗ bundenen Jagdrechts zu einem Jagdbezirke vereinigt, so ist die nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts zu diesem Zwecke bestehende Gemeinschaft der Eigenthümer der zu dem Jagd⸗ bezirke gehörenden Grundstücke und, wenn die Ausübung des Jagdrechts der Gemeinde zusteht, diese ersatzpflichtig. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesammtschuldner, die einem gemein⸗ schaftlichen Jagdbezirk angehörenden Grundeigenthümer jedoch, sofern nicht landesgesetzlich ein Anderes bestimmt ist, nach Verhältniß der Größe der betheiligten Flächen. Einvernehmen bestand, daß durch die jetzige erweiterte Fassung der allge⸗ meinen Vorschrift in § 222 des Entwurfs, wonach, wenn bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt hat, die Verpflichtung zum Ersatze sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon abhängt, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder an⸗ deren Theile verursacht ist, die Aufnahme einer dem § 4 des Preußischen Wildschadensgesetzes vom 11. Juli 1891 ent⸗ sprechenden besonderen Vorschrift entbehrlich werde. Ein⸗ vernehmen bestand ferner darüber, daß durch die vorstehenden Bestimmungen in die bestehenden Verhältnisse insoweit, als diese in der hier fraglichen Richtung unter den Betheiligten durch Rechtsgeschäft geordnet seien, nach den allgemeinen Grundsätzen über die zeitlichen Grenzen des Geltungsgebiets der Gesetze selbstverständlich nicht eingegriffen werde.
Neben den angeführten reichsgesetzlichen Vorschriften wur⸗ den folgende in das Emführungsgesetz aufzunehmende Vor⸗ behalte für die Landesgesetzgebung beschlossen:
Unberührt sollen bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen
1) die Verpflichtung zum Ersatze des Wildschadens sich auf den Schaden erstreckt, der durch jagdbare Thiere anderer als der reichsgesetzlich ö Gattung angerichtet ist;
2) der Ersatzpflichtige Erstattung des von ihm geleisteten Ersatzes von demjenigen verlangen kann, dem gesetzlich die Ausuüͤbung der Jagd in einem anderen Bezirk als demjenigen, in welchem der Schaden angerichtet ist, zusteht;
3) der Inhaber eines umschließenden oder anschließenden Jagdbezirks fuͤr den auf dem eingeschlossenen oder anliegenden Grundstück angerichteten Wildschaden auch dann verant⸗ wortlich ist, wenn er die ihm angebotene Pachtung der Jagd auf dem Grundstück abgelehnt hat:;
4) für den Schaden, welchen jagdbare, aus einem Gehege ausgetretene Thiere angerichtet haben, der Besitzer des Geheges verantwortlich ist;
5) die Verpflichtung zum Ersatz des durch Wild an Gärten, Obstgärten, Weinbergen, Baumschulen und einzeln stehenden Bäumen angerichteten Schadens ausgeschlossen ist, wenn die Herstellung von Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen;
6) für den Fall, daß die Grundstücke eines Bezirks zum Zwecke der Ausübung des mit dem Eigenthum verbundenen Jagdrechts zu einem Jagdbezirk vereinigt sind, die Gemeinde an Stelle der Eigenthümer der Grundstücke zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet und zum Rückgriff auf die Eigen⸗ thümer der Grundstücke berechtigt oder an Stelle der Eigen⸗ thümer der Grundstücke oder der Gemeinde oder neben den Eigenthümern der Grundstücke oder neben der Gemeinde der Jagdpächter zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
schriften, welche die Grundsätze bestimmen, nach denen die Größe des Wildschadens festzustellen ist, sowie die landesgesetz⸗ lichen Vorschriften über die Frist, innerhalb welcher der Schadensersatzanspruch bei der zuständigen Behörde geltend gemacht werden muß. Anlangend die Zuständigkeit und das Verfahren bei Verfolgung von Ansprüchen anf Wildschadens⸗ ersatz, hielt man einen besonderen Vorbehalt für die Landes⸗ gesetzgebungen nicht für erforderlich, da in diesen Richtungen schon die bestehende Reichsgesetzgebung (vergl. § 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes) den Landesgesetzgebungen Raum lasse.
Nach Erledigung der den Ersatz des Wildschadens be⸗ treffenden Anträge vertagte sich die Commission bis zum 9. Januar k. J., um alsdann in die Berathung des Sachen⸗ rechts einzutrete “
Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte, in der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ veröffentlichhe Uebersicht der Betriebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat November d. J. ergiebt für die 70 Bahnen, welche auch schon im entsprechen⸗ den Monat des Vorjahres im Betriebe waren und zur Ver⸗ gleichung gezogen werden konnten, mit einer Gesammtbetriebs⸗ änge von 37 491,48 km Folgendes: Im November d. J. be⸗ trug die Einnahme: a. aus dem Personenverkehr im ganzen 22 713 552 ℳ oder 537 656 ℳ mehr als in dem⸗ selben Monat des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 617 ℳ oder 0,82 Proc. mehr als in demselben Monat des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: im ganzen 75 170 285 ℳ oder 3 393 597 ℳ mehr als in demselben Monat des Vor⸗ jahres, auf 1 km Betriebslänge 2011 ℳ oder 3,02 Proc. mehr als in demselben Monat des Vorjahres. In der Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis Ende November d. J. betrug die Einnahme: A. Bei denjenigen Bahnen, deren Rechnungs⸗ jahr die Zeit vom 1. April bis 31. März umfaßt, a. aus dem Personenverkehr: im ganzen 197 279 955 ℳ oder 2 196 342 ℳ weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 6657 ℳ oder 2,56 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres; b. aus dem Güter⸗ verkehr: im ganzen 466 733 546 ℳ oder 4 707 659 ℳ weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 15 486 ℳ oder 2,45 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres. B. Bei denjenigen Bahnen, deren Rechnungsjahr mit dem Kalenderjahre zusammen⸗ fällt, a., aus dem Personenverkehr im ganzen 59 081 185 ℳ oder. 183 082 ℳ weniger als in demselben Zeit⸗ raum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 8521 ℳ oder 0,93 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: im ganzen 108 181 636 ℳ oder 2 504 502 ℳ weniger als in demselben Zeitraum des Vor⸗ jahres, auf 1 km Betriebslänge 15 451 ℳ oder 2,86 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres. Eröffnet wurden: am 1. November d. J. die Strecken Kollaten —Ba⸗ johren 11,35 km, Tilsit —Ragnit 13,17 km, Stallupönen Pillkallen 17,69 km (Königliche Eisenbahn⸗Direction zu Bromberg), Ohrdruf—Gräfenroda 18,59 km (Königliche Eisenbahn⸗Direction zu Erfurt) und Taubenheim — Dürrhennersdorf 12,04 km (Königlich sächsische Staatseisen⸗ bahnen); am 3. November die Strecke Schmalkalden—Floh⸗ Seligenthal 5,35 km (Königliche Eisenbahn⸗Direction zu Erfurt) und am 15. November die Strecke Falkenstein —
1
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 22. bis 23. Dezember gemeldete Cholerafälle: In Hamburg sind während der letzten Tage weitere sechs Cholerafälle festgestellt worden, von denen zwei tödtlich verlaufen sind; ferner wird aus Wandsbeck ein eingeschleppter Erkrankungsfall gemeldet. v“
“
Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Alix werden sich der „Darmst. Ztg.“ zufolge heute Abend zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Preußen nach Kiel begeben.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog von Edinburg sowie Höchstdessen Sohn, der Prinz Alfred, sind gestern in
Coburg eingetroffen Siohbheaa. 1
wie der „Hann. Cour.“ erfährt, einstimmig beschlossen, die Berathung des Etats in dritter Lesung nur für das Jahr 1893, nicht, wie die Regierung vorschlägt, auch für 1894, vor⸗ zunehmen. Die einzelnen Etatsposten wurden dann in dritter Lesung unverändert angenommen. Nach Erledigung ver⸗ schiedener anderer Angelegenheiten wurde der Landtag durch vea göehsgah heh. von Wolfgramm bis zum 4. Januar vertagt.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der böhmische Landes⸗Ausschuß hat, 1— „Wien. Ztg.“, am 21. d. M. die Mitheilung der Regierung, wonach der Landtag in diesem Jahre nicht mehr einberufen wird, zur Kenntniß genommen und mit Stimmenmehrheit (die Jungczechen stimmten dagegen) beschlossen, die Allerhöchste Ermächtigung zur provisorischen Forterhebung der Landes⸗ umlagen einzuholen. 85 Der croatische Landtag hat in seiner vorgestrigen Sitzung die Indemnitätsvorlage in dritter Lesung angenommen.
Z11“
Die Deputirtenkammer genehmigte gestern, wi „W. T. B.“ berichtet, die Handelsübereinkommen mit den Vereinigten Staaten, mit Rumänien, Columbia, Uruguay, Paraguay und der Argentinischen Republik, und gab sodann dem Gesetzentwurf wegen Gewährung des Rechts der meistbegünstigten Nation an die
Schweiz ihre Zustimmung. Darauf begann die
Unberührt sollen ferner bleiben die landesgesetzlichen Vor⸗ Berathun
Muldenberg 10,21 km (Königlich sächsische Staatseisenbahnen).
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20. d. M.,
nach der
—
1 des Gesetzentwurfs über Herabsetzung ge⸗ wisser Zolltarifsätze zu Gunsten der Schweiz. Jules Roche befürwortete die Annahme des Entwurfs, dessen Ablehnung die Auslieferung des schweizerischen Absatz⸗ gebiets an die Concurrenten Frankreichs zur Folge haben würde. Die Weiterberathung wurde sodann auf heute vertagt.
Bei seiner Vernehmung vor der Panama⸗Unter⸗ suchungscommission fügte Floquet seinen bereits gestern mitgetheilten Aussagen noch hinzu, er habe sich, während er Minister gewesen, nur um die Vertheilung von Veröffent⸗ lichungen an gewisse Blätter gekümmert, und zwar nicht vom finanziellen Gesichtspunkte aus, auf den er gar keine Rücksicht genommen habe, sondern lediglich vom politischen Gesichts⸗ punkte aus, der den Staat interessirte. Diese Erklärung ist von mehreren Abendblättern abfällig besprochen worden. Der „Jour“ erblickt darin ein Geständniß, daß Floquet im Interesse der Re⸗ publik die Intentionen der Vertheiler des Panama⸗Geldes be⸗ einflußt habe. Die „Cocarde“ erklärt, Floquet müsse sein Amt als Kammer⸗Präsident niederlegen; Rouvier sei von seinem Posten aus geringerer Ursache zurückgetreten.
Im weiteren Verlauf ihrer gestrigen Sitzung vernahm die Untersuchungscommission noch den ehemaligen Polizei⸗ Präfecten Andrieux, der eine photographische Abbildung des Verzeichnisses vorlegte, das die bereits bekannten Namen der Empfänger der von Thierré ausgestellten Checks enthält. Das Schriftstück enthält außerdem eine Bemerkung; wonach der mit dem Namen Aigouin quittirte Check über 20 000 Fr. für Floquet bestimmt gewesen sei, und ferner Angaben über Checks im Betrage von 80 000 Fr. Andrieux erklärte, die Empfänger dieser Checks seien vier Deputirte gewesen, darunter eine sehr einflußreiche Persönlichkeit, deren Namen er jedoch nur vor dem Untersuchungsrichter nennen wolle. Er theilte ferner mit, daß er bei Cornelius Herz ein Schriftstück mit dem Namensverzeichniß von 104 Deputirten gesehen habe, an welche Arton 1 350 000 Fr. vertheilt haben solle. Er (Andrieux) besitze jedoch keinerlei Beweise bezüglich der Richtigkeit dieser Namen, und die Wahrhaftigkeit Reinach's sei ihm zweifelhaft geworden. Des weiteren erklärte Andrieux, Cottu habe ihm von einer Mittheilung Reinach's Kenntniß gegeben, wonach Floquet für Zwecke des politischen Parteikampfes 750 000 Fr. verlangt habe. Cottu habe Floquet selbst sprechen wollen, habe aber nur mit Clémenceau, als dessen Stellvertreter, in Verbindung treten können. Clémenceau habe Cottu gegen⸗ über geäußert, daß den Bestrebungen des Gouverneurs des „Crédit foncier“ Christophle, der gegen das Panama⸗Kanal⸗ Unternehmen arbeite, erfolgreich entgegengewirkt werden könne. Cottu habe hierauf eingewilligt, die verlangten 750 000 Fr. zu 88 Andrieux theilte dann weiter mit, Cottu habe hinzu⸗ gefügt, daß die für den Empfang dieses Betrages ausgestellte Quittung den Vermerk „Für Veröffentlichungszwecke“ getragen habe. Cottu, der sich später mit Reinach erzürnte, habe von dem letzteren die Wiedererstattung des Betrages gefordert. Darauf sei der völlige Bruch der Beziehungen erfolgt. Der Deputirte Cafarelli, der hierauf verhört wurde, bestätigte die Mitthei⸗ lung von YNves Guyot, wonach Carnot die Namen aller Deputirten, die in die Panama⸗Angelegenheit verwickelt seien, gekannt habe.
Wie die heutigen Morgenblätter berichten, wäre sofort nach der Vernehmung Andrieux' im Justiz⸗Ministerium eine Conferenz abgehalten worden, infolge deren zehn Polizei⸗ Commissare nach der Polizei⸗Präfectur berufen worden seien; es handle sich um neue, durch die Enthüllungen Andrieux veranlaßte Verhaftungen. Die Gerüchte von der Demission Floquet's als Kammer⸗Präsident werden als unrichtig bezeichnet.
Zwischen Déroulède und Clémencceau fand gestern ein Duell statt. Es wurden sechs Kugeln auf 25 Schritt gewechselt. Keiner der beiden Duellanten wurde verwundet.
Italien.
Die Deputirtenkammer hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in namentlicher Abstimmung die Inarticulirung des Königlichen Decrets, betreffend die Zuckersteuer und die Reis⸗ steuer, mit 218 gegen 49 Stimmen angenommen. Der Antrag Colombo’s (Rechte), betreffend die Aufhebung des Decrets, wurde verworfen. Ferner wurde die Verlängerung des Budgetprovisoriums angenommen. Am Schlusse der Sitzung verkündete der Präsident, daß die Bureaux der Kammer der Verlesung des Antrags Colajanni betreffs einer parlamen⸗ tarischen Untersuchung über die Zettelbanken zugestimmt hätten. Hierauf vertagte sich die Kammer bis zum 25. Januar 1893.
Wie verlautet, würde unter den im nächsten Consistorium zu ernennenden fünfzehn Cardinälen auch der Jesuit Steinhuber, Theologe aus der apostolischen Pönitentiarie in Rom, sein. Ihm sei seine bevorstehende Ernennung bereits mitgetheilt worden.
Luxemburg. “ 3 Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der
Erbgroßherzog sind gestern in Schloß Hohenburg bei Tölz eingetroffen, wo Zeit Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzogin verweilt.
8 Serbien. ;“ Wie der „Pol. Corresp.“ aus Belgrad gemeldet wird, ist die zustimmen de Antwort der serbischen Regierung auf die letzte Note der österreichisch⸗ungarischen Regierung wegen Verlängerung des zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien bestehenden Handelsvertrages bis zum 30. Juni 1893 durch den serbischen Gesandten in Wien Simic am 20. d. M. dem Kaiserlichen und Königlichen Ministerium des Aeußern überreicht worden.
Amerika. “ 8 Wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, hat die aus Mitgliedern des Senats und des Repräsentantenhauses be⸗ stehende Commission, welche die Frage der Beschränkun der Einwanderung prüfen soll, eine Bill empfohlen, b welche für sämmtliche Provenienzen aus dem Auslande eine Quarantäne festgesetzt und zugleich die Regierung ermächtigt wird, die Einwanderung in die Vereinigten Staaten in jedem Augenblicke zu suspendiren. Ein Gesetzentwurf, wonach die Einwanderung auf ein Jahr suspendirt werden soll, wird dem Senat unterbreitet werden. Der Congreß hat sich bis zum 4. Januar n. J. vertagt. Dem „RNeuter'schen Bureau“ wird aus Buenos⸗Aires gemeldet, gestern habe daselbst ein Ministerrath statt⸗ gefunden, in die Beziehungen zwischen Argen⸗ tinien und Chile den Gegenstand der Berathung gebildet aͤtten. Außer den Ministern hätten auch die Generale Roca,
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58
Mitre und Pellegrini, sowie der neu ernannte argentinische Gesandte in Chile den Verhandlungen beigewohnt. Die Blätter widmeten dieser außerordentlichen Sitzung des Ministerraths lebhafte Besprechungen.
8 Entscheidungen des Reichsgerichts.
Das Bestehenlassen einer durch die Entfernung einer Sprosse entstandenen Lücke in dem Treppengeländer eines Wohnhauses, welche das Hindurchfallen von Personen ermöglicht, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 20. September 1892, als Uebertretung aus § 367 Nr. 12 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen.
— Ein Maurermeister, welcher die Herstellung ganzer Gebäude übernimmt und die von ihm dazu verwendeten Materialien selbst liefert und gesondert neben der gelieferten Arbeit in Rechnung stellt, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 29. September 1892, nicht als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs zu erachten und demzufolge auch nicht zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzziehung verpflichter.
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Kunst und Wissenschaft.
Die Ausstellung von Farbendrucken im Köni lichen Kupferstichcabinet wird vom 1. Januar k. an nothwendiger Neuordnung wegen auf einige Zeit ge⸗ schlossen.
— Von der Berliner „Medizinischen Gesellschaft“ wurde, wie hiesige Blätter berichten, Professor Pasteur in Paris anläßlich seines bevorstehenden siebenzigsten Geburtstags zum Ehren⸗ mitglied ernannt.
— Der Verein für deutsches Kunstgewerbe hatte am Mittwoch Abend im Anschluß an die umfangreiche Ausstellung der letzten Monatsconcurrenz (Zeichnung für ein Briefschränkchen) eine I Ausstellung von Originalskizzen für Möbel veranstaltet. Herr Baumeister R. Wolffenstein besprach in ein⸗ gehendem Vortrage die Anforderungen, welche heute an den Möbel⸗ zeichner gestellt werden müßten. Da keine Aussicht sei, daß wir sehr bald zu einem gemeinsamen, geschlossenen Stil durchdringen, so komme es darauf an, die jedesmal gewählte Stilart voll zu beherrschen, ohne dem Gebrauchszweck Zwang anzuthun. Bei der Formengebung müsse man besonders die Ueberfülle vermeiden, vor allem die Flächen ruhig halten und, wie Redner meinte, die malerischen Eigenschaften des Holzes zur Geltung bringen. — Der Vorsitzende Herr Otto Schulz widmete dem verstorbenen Vorstands⸗ mitgliede, dem in weiten Kreisen bekannten Bildhauer Max Schulz einen warm empfundenen Nachruf. — Der Verein hat vier neue Concurrenzen für verschiedene kunstgewerbliche und künstlerische Berufsarten ausgeschrieben: für Buchdrucker einen Buchtitel in Typen⸗ druck (Einlieferung 1. Februar), für Posamentiere einen Gardinen⸗ halter mit Quaste (1. März), für Silberschmiede und Modelleure das Modell für einen silbernen Becher (1. April), für Photographen die Originalaufnahme eines Stilllebens nach der Natur (1. Mai). Als Preise sind für jede Concurrenz je 80, 60 und 40 ℳ ausgesetzt. Die Bedingungen sind beim Schriftführer des Vereins im Königlichen
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Kunstgewerbe⸗Museum zu entnehmen.
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Land⸗ und Forstwirthschaft.
An der Königlichen Landwirthschaftlichen Hoch⸗ schule zu Berlin finden, wie in früheren Jahren, auch im laufenden Winter⸗Semester, und zwar in der Woche vom 6. bis 11. Februar 1893, Unterrichtscurse für praktische Landwirthe statt. Programme sind durch das Hochschul⸗ Secretariat, Berlin N., Invalidenstraße 42, zu beziehen
Saatenstand in Dänemark.
Die Wintersaaten stehen im ganzen Lande durchschnittlich gut. Sie sind seit Anfang Dezember fast überall mit einer dünnen Schnee⸗ schicht bedeckt, die als genügender Schutz gegen das in der letzten Zeit eingetretene Frostwetter angesehen werden darf.
Türkei.
In Syrien waren die Witterungsverhältnisse des vergangenen Monats für die Aussaat sehr günstig. Während der Oktober noch recht trocken war, sind im November reichliche Regen gefallen, ohne daß — wie häufig der Fall, wenn diese Herbstregen schon im Oktober eintreten — auf den Regen noch heißes Wetter folgte.
Auch in Palästina, wo die Aussaat Mitte v. M. begonnen hat, ist die Witterung den Saaten günstig gewesen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ 8 Maßregeln.
Brasilien.
Die brasilianische Regierung hat den Hafen von Hamburg von neuem als von der Cholera „verseucht“ und sämmtliche übrigen deutschen Häfen, welche an den Küsten der Nord⸗ und Ostsee, sowie an in letztere mündenden Wasserläufen gelegen sind, wieder als derselben Krankheit „verdächtig“ erklärt. 8
Gleichzeitig ist verfügt worden, deß die aus den erwähnten Häfen ankommenden Schiffe sich bei ihrer Ankunft in Brasilien nach dem Quarantänelazareth Ilha Grande begeben müssen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks 8 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 11 546, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt 4460, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
“ Verdingungen im Auslande.
Niederlande. 1 1 28. Dezember. Ministerium der Colonien im Haag: Lieferung von Eisentheilen für Eisenbahnwagen und Wasserleitungen. Er⸗ richtung von 21 eisernen Brücken. 29. Dezember. Provinzialregierung zu Haarlem! Lieferung und Aufstellung von 6 eisernen Schleußenthoren und Ausführung von Kanalisationsarbeiten. Anschlag: 489 000 Fl. 8
Verkehrs⸗Anstalten. Laut Telegramm aus Wesel ist die erste englische
Post über Vlissingen vom 23. d. M. ausgeblieben; Grund:
Nebel auf See. 8 1 b
Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englische Post über Ostende vom 23. d. M. ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in England.
In Serbien sind die aus Anlaß der Cholera s. 8. gegen Deutschland getroffenen Ein⸗ und Durchfuhrbeschränkungen für Postsendungen jetzt aufgehoben worden. Post⸗Packetsendungen nach Serbien werden demnach, soweit ihr Inhalt nicht unter die in Oesterreich⸗Ungarn noch bestehenden Durch⸗
fuhrbeschränkungen fällt, nunmehr allgemein wieder befördert
8
1 *
Die „Zeitschrift für den internationalen Eisenbahn⸗ transport', die in dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 vorgesehen ist, soll vom 1. Januar 1893 an deutsch und französisch, in monatlichen Heften von voraussichtlich mindestens drei bis vier Bogen broschirt, 40, er⸗ scheinen, und für jede der beiden Sprachen in besonderer Ausgabe gedruckt werden. Die Zeitschrift wird einen amtlichen Theil und Mittheilungen allgemeiner Natur enthalten, und zwar im amtlichen Theil: Das intexnationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890, mit den dazu gehörenden Ausführungen und den etwaigen Ergänzungen. Die mit dem internationalen Uebereinkommen im Zusammenhang stehenden Gesetze und Verordnungen der einzelnen Länder und anderweitige Mittheilungen der betheiligten Staatsregie⸗ rungen. Die Mittheilungen der Eisenbahngesellschasten mit Bezug auf den internationalen Verkehr. Die von dem Centramt ausgehenden Entscheidungen über Streitigkeiten der Eisenbahnen untereinander, soweit dieselben sich zur Veröffentlichung eignen. In den Mittheilungen allgemeiner Natur: Abhandlungen aus dem Gebiete des Eisenbahnfrachtrechts; Entscheidungen der Gerichte aus diesem Gebiete; Statistische Nachrichten; Nachrichten, betreffend die Entwickelung der Eisenbahngesetzgebung überhaupt; Bücherschau. Der Preis der Zeitschrift beträgt für das erste Halbjahr: 3,50 Fr. zuzüglich der im Postabonnement. 4 Fr. unter portofreier Ver⸗ endung durch das Centralamt. Abonnemegts sind entweder an die nächstgelegene Poststelle oder unmittelbar an das Centralamt für den internationalen Eisenbahntransport in Bern zu richten. —
Auf den Linien Großen Be e⸗Eisen⸗ bahn⸗Actien⸗Gesellschaft sind im Monat November 1892 10 351 569 Personen befördert und dafür 1 164 703,50 ℳ oder durch⸗ schnittlich auf den Tag 38 823,45 ℳ eingenommen worden. Die Einnahme im Monat November 1891 betrug 1 167 732,92 ℳ oder durchschnittlich auf den Tag 38 924,43 ℳ
Bremen, 22. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Lahn“, nach New⸗York bestimmt, hat am 21. Dezember Morgens Dover passirt. Der Postdampfer „Köln“ hat am 21. Dezember Mittags die Reise von Antwerpen nach Bremen fortgesetzt. Der Postdampfer „Dresden“, von New⸗York kommend, ist am 21. Dezember Vormittags auf der Weser ange⸗ kommen. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich⸗Wilhelm“, von Wilhelmshaven kommend, ist am 21. Dezember Nachmittags auf der Werser angekommen. Der äöö „Sachsen“ von Ost⸗Asien kommend, ist am 21. Tezember Nachmittags in Ant werpen angekommen.
London, 22. Dezember. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Moor' ist gestern auf der Heimreise von Madeira abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Grantullv Castle“ hat auf der Ausreise gestern Madeira passikt. Die Union⸗Dampfer „Mexican“ und „Pretoria“ sind auf der Ausreise gestern von Capetomn abgegangen. 8 “
Theater und Musik.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.
Die Operette „Der Millionenonkel“ von F. Zell und R. Genée, Musik von Adolf. Müller, ging als erste Neuheit der diesjährigen Spielzeit des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theaters gestern Abend vor gut besetztem Hause mit bestem Erfolge zum ersten Ma in Scene. Die Erlebnisse eines jungen Bulgaren, der von den Reich thümern seines Onkels, des „Millionenonkels“, für sich und seine Freunde erst in einem Belustigungsorte bei Paris, dann in einern Schlosse am Schwarzen Meere nach Möglichkeit verschwendet und deshalb von dem Onkel mit seinem Mündel verheirathet werden soll, sind in lustiger Weise geschildert, von einschmeichelnder melodiöser Musi begleitet und prachtvoll ausgestattet. Unter den Darstellern ist wiede in erster Linie zu nennen Fräulein Collin, die als das Mündel des Millionenonkels, Melitta Drinow, durch Spiel und Gesang vor alle sich auszeichnete, sowohl als reisende Amerikanerin wie als Fürsti aus dem Kaukasus ihre Wandlungsfähigkeit bewies und durch pikanten Humor viel Heiterkeit erregte Diese steigerte sich zu stür mischem Beifall, als sie in einem effectvollen Sextett dem Onke wegen seiner verspäteten Jugendstreiche Vorhaltungen machte. 2 allgemeines Verlangen mußte die Schlußstrophe des Sertett zweimal wiederholt werden. Den Millionenonkel, einen russischer Obersten a. D. Michail Cakow, gab Herr Wellho mit der an ihm bekannten drastischen Komik, die mehr gefallen haben würde, wenn sie besonders in den beiden Acten etwas weniger derb und laut gewesen wäre. Steiner spielte und sang die Rolle des leichtsinnigen Neffen mi liebenswürdiger Laune. Herr Klein erfreute durch den guten Vor trag eines hübschen Couplets. Unter den durchweg vortrefflichen Leistungen mögen noch die des Fräulein Navarra, die als Studentin und des Fräulein Cornelli, die als Maler auftrat, hervorge hoben werden. Für die geschickte Inscenirung gebührt Herrn Directo Fritzsche, für die musikalische Leitung Herrn Kapellmeister Feder mann die vollste Anerkennung.
Residenz⸗Theater.
Die „Familie Pont⸗Biquet“, der neue Schwank von Alexandre Bisson, hatte gestern Abend bei seiner ersten Auf führung einen vollen Erfolg. Das Stück ist ein neuer Beweis fü die erstaunliche Erfindungsgabe der französischen Theaterschriftstelle auf dem Gebiete der niederen Komödie, dem Gebiete leichtfertigst Ungebundenheit und obscöner Dreistigkeit. Es genügt dieser Gattun von Dramatikern ein kleiner, unscheinbarer Ausgangspunkt, um die gewagtesten Vorgänge mit verblüffender Ungenirtheit daran zu knüpfen. Hier stellt eine reisende Circuskünstlerin, die übrigens auf der Bühne nicht sichtbar wird, das ganze Haus Pont⸗Biquet auf den Kopf, von ehrwürdigen Vater Pont⸗Biquet an, der ein höhere Justizbeamter ist, bis zum SS1. ⸗Untersuchungsrichter un dem zukünftigen Schwiegersohn herab. Es entwickelt sich eine Reih komischer Scenen, in denen das gewichtige Amt des Richters ein hervorragende Rolle, natürlich nach der lächerlichen Seite hin, spielt dazu gehört ein Dialog der an witzigen Bemerkungen und ebenso an derben Zweideutigkeiten keinen Mangel hat. Daß das Stück be⸗ einem großen Theil des Publikums, dem überhaupt nichts z stark gewürzt zu sein pflegt, Beifall fand, ist umsomeh begreiflich, als die Hauptrollen ausgezeichnet gespielt wurden. Her Pansa, als Haupt dieser lockeren Familie Pont⸗Biauet, versteckt würdevoll seine unsauberen Gedanken hinter salbungsvollen Reden Herr Alexander drückte mit komischem Ernst seine sittliche Ent⸗ rüstung über die Ideen seines Freundes aus, seiner Familie etwas Anderes als die Wahrheit sagen zu wollen, während er in allen dre⸗ Acten nur nach neuen Ausreden suchen muß, um seinen Verstoß gegen die schwiegermütterliche Hausordnung rechtlich zu be
ründen. Herr Pagay, als „Fischmensch“, ging stolz umher im Ge ühl seiner gut bezahlten hohen künstlerischen Würde, und die Herren Jarno und Paulmüller fügten sich in kleinen Rollen dem Ge⸗ sammtspiel trefflich ein. Der schwache Punkt der Darstellung liegt in dem Mangel an tüchtigen weiblichen Kräften, der in diesem Stück glücklicher Weise nicht übermäßig stark zur Geltung kam, da die Frauentypen hier mit Ausnahm rliebten Schwiegermutt
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Am ersten Weihnachtsfeiertage geht im Königlichen Opern⸗ hause „Lohengrin“ mit den Damen Sucher und Hiedler, den Herren Rothmühl, Mödlinger, Schmidt und Fränkel in Scene. Am zweiten Feiertage gelangt „Bastien und Bastienne“ mit Fräulein Weitz und den Herren Philipp und Krolop zur Darstellung. In der darauf folgenden Oper „Bajazzi“ sind Frau Herzog und die Herren Sylva Bulß, Philipp und Fränkel beschäftigt. Den Beschluß macht das