1892 / 305 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

ist, für todt zu erklären, ergeht an den vorgenannten Gregor Heel die Aufforderung, sich spätestens in dem auf Samstag, den 11. November 1893, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei dem Amtsgerichte Mem⸗ mingen anzumelden, widridenfalls er für todt erklärt würde.

Ferner ergeht die Aufforderung

1) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen, 1

2) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. 1

Memmingen, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Moeller. Zur Beglaubigung: Memmingen, den 21. Dezember 1892. Gerichtsschreiberei. (L. S.) Wiedemann, K. Secretär. [56924] Aufgebot. Königl. Bayer. Amtsgericht München I. Abtheilung B. für Civilsachen.

Robert Ziegler, geboren am 11. Januar 1851 zu Neustadt in der Rheinpfalz. Sohn des Ludwig und der Karoline Ziegler dortselbst, ist im Jahre 1869 nach Süd⸗Amerika, wahrscheinlich Buenos Ayres abgereist und seit 1871 verschollen. Auf Ableben seines Vaters Ludwig Ziegler ist dem Robert Ziegler ein Erbvermögen in Geld und in Werthpapieren zum Nominalbetrag von nunmehr rund 77 000 angefallen, welches von dem obenbezeichneten Gerichte als Pflegschaftsbehörde verwaltet wird. Auf Antrag der Halbgeschwister des Verschollenen, Johanna Jedofskv und Otto Ziegler, beide in Springfield Missouri hat das bezeichnete K. Amtsgericht mit Beschluß vom 16. November 1892 das Aufgebot zum Zwecke w Todeserklärung des vorgenannten Robert Ziegler erlassen, den Aufgebotstermin auf Samstag, den 9. Dezember 1893, Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 19/II. des beraumt und die Aufforderung ergehen lassen

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebo termin persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde:

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen:

3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung

München, am 21. Dezember 1892.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: Maggauer, Secr.

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(L. S.)

[56934] Aufgebot behuf Todeserklärung. Auf Antrag der Wittwe des Hauptzollamtsdiene ohann Heinrich Christian Heidmüller (Heitmüller), Johanne Friederike Charlotte, geb. Blumhagen, Doventhorsdeich 20 h hierselbst wohnhaft, wird deren Sohn, der Handlungsgehülfe Carl Friedrich Louis heodor Heidmüller (Heitmüller), geboren am 13. August 1855 in Süderneuland bei Norden, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Ver⸗ fahren auf Freitag, den 2. März 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, Amtsgerichte hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa hinterlassenen Ehefrau die Wieder⸗ verheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der genannte Carl Friedrich Louis Theodor Heidmüller [Heitmüller) sich im Jahre 1878 nach Newyork begeben und von dort im März 1882 die letzte Nachricht gegeben hat, seitdem aber verschollen ist, werden um weitere Nachrichten über dessen Fort⸗ leben oder Tod Alle ersucht, welche solche zu geben im Stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung Verlustes spätestens in dem an⸗ beraumten Termine geltend zu machen. 8 Bremen, den 17. Dezember 1892. (gez. Völckers. Beglaubigt: Stede, Gerichtsschreiber.

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156929] Aufgebot.

Für nachbezeichnete Person, nämlich Götz, Engel⸗ bert, led. Bauerssohn von Pechtnersreuth, geboren am 5. September 1836, Sohn der Wirthseheleute Michael und Viktoria Götz, letztere geborne Ernst, von Pechtnersreuth wird dahier kuratelamtlich Ver⸗

nögen verwaltet. 18

Da über das Leben des Engelbert Götz seit mehr

5 10 Sehn) Jahren keine Nachricht vorhanden ist, und der aufgestellte Curator, Bauer Lorenz Ernst von Pechtnersreuth, die Einleitung des Aufgebots⸗

erfahrens beantragt hat, so ergeht hiemit gemaß 110 des Ausf.⸗Gesetzes zur R.⸗C.⸗P.⸗O. die Aufforderung:

a. an den Verschollenen spätestens in dem auf Mittwoch, den 25. Oktober 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im richtlichen Si saale anberaumten Aufgebotstermin sich schriftlich oder persönlich bei Gericht anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird:

b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;

c. an alle diejenigen, welche über das Leben d Verschollenen Kunde geben können, Mittheilm hierüber bei Gericht zu machen.

Waldsassen, den 20. Dezember 1892 K. Amtsgericht.

Spies, A.⸗R. 8

[56935]‧° Aufgebot behuf Todeserklärung. Auf Antrag der Curatoren des abwesenden Schiffs⸗

capitäns Gerhard Samme:

1) Kaufmanns Christian Heinrich Wilhelm

Diekhoff, 2) Maurermeisters Carl Hartmann, beide zu Vegesack, wird der Schiffscapitän Gerhard Samme, geb. am 20. Mai 1835, zuletzt wohnhaft gewesen in Vegesack, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Freitag, den 9. März 1894, Mittags 12 Uhr, von dem Amtsgerichte hierselbst, unten im Stadthaufe, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden,

1 widrigenfalls er für todt erklärt Vermögen der

und K.⸗O.

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(ti 8.)

im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen rausgeantwortet und der etwa hinterlassenen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll.

Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der genannte Samme im Herbst 1873 mit der ihm gehörigen Schoonerbrigg „Bertha & Pauline“, Heimathshafen Bremen, von der Elbe, wahrscheinlich nach Buenos Ayres in See gegangen, seitdem aber mit dem genannten Schiffe verschollen ist, werden um weitere Nachrichten über dessen Fortleben oder Tod Alle v welche solche zu geben im Stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen.

Bremen, den 19. Dezember 1892.

Das Amtsgericht. (gez.) Ulex.. Beglaubigt: Stede, Gerichtsschreiber.

[56931] Aufgebot.

Auf Antrag des Gastwirths Reinhold Pannwitz in Pogorzela, als Vormund des abwesenden Carl Thomas, vertreten durch den Rechtsanwalt Kantorowicz in Koschwin, wird der am 7. September 1853 ge⸗ borene Arbeiter Carl Thomas aus Gluchow, welg vor etwa 17 Jahren seinen Wohnort Gluchow ver⸗ lassen hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. Oktober 1893, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, sich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Koschmin, den 14. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[56923]

In Maßgabe der Verordnung vom 8. März 1774, betr. die cura absentis, wird der am 4. Januar 1833 in Techentin geborene Johann Joachim Friedrich Christian Prill, welcher seit dem Jahre 1861 ver⸗ schollen ist, hierdurch geladen, sich binnen 2 Jahren zu melden oder den Ort seines Aufenthaltes bekannt zu machen, unter dem Präjudiz, daß anderenfalls sein hier verwaltetes Vermögen seinen nächsten Ver⸗ wandten für anheimgefallen erklärt werden soll

Ludwigslust, den 21. Dezember 1892. Großherzogliches Amtsgericht.

Aufgebot. Am 27. September 1892 ist der Buchdrucker Fischer zu Bodenwerder verstorben; zum Pfleger s Nachlasses, für den sich bislang ein Erbe nicht funden, ist der Senator Koenig zu Bodenwerder estellt.

Auf Antrag des Pflegers werden Alle, welche an genannter Verlassenschaft Erbrechte zu haben ver⸗ auf Dienstag, den 14. Februar

82 Ge⸗

[56925] e ge

1893, Vormittags 10 Uhr, an sig 9 richtsstelle anberaumten Termine unter der Ver⸗ warnung geladen, daß die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden und legitimiren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber dem sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden soll, ferner, daß der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die Erb⸗ schaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der er⸗ hobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken soll, was als⸗ dann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte. Polle, den 11. Dezember 1892. Khönigliches Amtsgericht.

8

8 [55208] 1

Zu dem Nachlasse des am 6. April 1891 ver⸗ storbenen Schustermeisters Christian Johann Hart⸗ wig Blohm zu Goldberg haben sich als erbberechtigt gemeldet und legitimirt:

1) die am 3. Juni 1892 verstorbene Marie Blohm, geb. Gewert, Wittwe des Verstor⸗ benen, als deren alleinige Erbin die verehe⸗ lichte Kopperschmidt, Wilhelmine geb. Gewert, legitimirt ist; Friedrich Blohm, Farmer in Amerika, Bruder des Verstorbenen; Heinrich Blohm, Schustermeister in Goldberg, Bruder des Verstorbenen: Friederike Stemmwedel, geb. Blohm, in Berlin, Schwester des Verstorbenen; Carl Stemmwedel, Blasenmeister in Hamover, Schwestersohn des Verstorbenen, und zur Vervollständigung ihrer Erblegitimation den Erlaß eines Erbschaftsproclams beantragt.

Beim Vorhandensein der gesetzlichen Voraus⸗ setzungen für dasselbe werden nun alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des obengenaunten Johann Blohm zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Erb⸗ rechte spätestens in dem auf den 24. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, veor dem unter⸗ zeichneten Magistrate angesetzten Termine anzumelden und gehörig zu bescheinigen, unter dem Nachtheile, daß die Angemeldeten und sich noch Meldenden und Legitimirenden als die rechten Erben angenommen, ihnen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die nach der Präclusion sich meldenden gleich nahen oder näheren Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten sind, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen.

Goldberg i. Meckl., den 29. November 1892.

Bürgermeister und Rath. 8

[56932] . 1

Der Jäger Josef Hahnel zu Wierzbyczany, als Pfleger des Nachlasses des am 5. Dezember 1891 erstorbenen Martin Szafranski aus Wierzbvczany hat das öffentliche Aufgebot der unbekannten Erben des ꝛc. Szafrauski beantragt. Es ergeht an diese unbekannten Erben die Aufforderung, spätestens in dem auf den 11. Oktober 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte auf den Nachlaß geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben in Ermangelung dessen dem Fiscus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vor⸗ handenen würde fordern dürfen.

Inowrazlaw, den 14. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht

G

5

[56921] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 25. Oktober 1892 zu Berlin verstorbene Rentier Julius Albrecht Emil Kotz hat in seinem am 26. November 1892 eröffneten Testament den Adolph Grahl, genannt Rothe, bedacht.

Berlin, den 20. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[56977] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. Dezember 1892 sind Adam Vollrath von Michelbach, Peter und Adam Vollrath von Linden⸗ fels, sämmtlich unbekannt wo? abwesend, bezw. deren Rechtsnachfolger und alle übrigen etwa berechtigten Personen mit ihren etwaigen Ansprüchen an den Nachlaß des Johann Georg Vollrath von Groß⸗ Gumpen und Einwendungen gegen das Testament des vorgenannten Vollrath ausgeschlossen, und ist das Testament für vorläufig vollstreckbar erklärt

orden.

Fürth, am 10. Dezember 1892. 8

Großherzogliches Amtsgericht. Bierau.

[56960] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgericht vom 17. Dezember 1892 ist der am 18. November 1843 zu Niederbone in Hessen⸗Nassau geborene, zuletzt in Neuendeich wohnhaft gewesene Schneider Caspar Beck für todt erklärt. Uetersen, den 20. Dezember 1892. 8 Königliches Amtsgericht.

[57013] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Peter Simon Schaaf, Privat⸗ mann zu Koblenz⸗Neuendorf, als Erbe seiner ver⸗ storbenen Mutter, Wittwe Anton Schaaf, Margaretha, geborene Würzenthal, ohne Geschäft zu Neuendorf, hat das Königliche Amtsgericht zu Koblenz Ab⸗ theilung IVa durch Urtheil vom 3. Dezember 1892 für Recht erkannt: .

Die vier Antheilscheine (Actien) der zu Koblenz unter der Firma Mittelrheinische Bank bestehenden Actiengesellschaft, bezeichnet mit Nr. 638, Nr. 639, Nr. 640, Nr. 641 über je 300 werden für kraft⸗

los erklärt. (gez.) Scholl. Vorstehender Auszug wird veröffentlicht. Koblenz, den 22. Dezember 1892. Horn, Gerichtsschreiber.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom

17. Dezember 1892 sind die beiden Sparkassenbücher der Kreissparkasse zu Liebenwerda: 3

a. Nr. 7525 über 574,22 ℳ, ausgefertigt

Louis Naumann,

b. Nr. 10 884 über 206,08 ℳ, ausgefertigt

Engelhard Naumann, v.

für kraftlos erklärt worden. 8 Liebenwerda, den 19. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

für

für

56972 Die Darlehnsscheine der Sparkasse r Stadt Lage: 1) des Fräulein Johanne von Cölln, 4. August 1886, Nr. 2450, über 300 ℳ, 2) des Zieglers Heinrich Meier in Breitenheide, jetzt Pächter in Hüntrup, vom 26. November 1884, Nr. 1742, zu 600 ℳ, 3) des Zieglers Wilbelm Steinhörster in Kachtenhausen, vom 10. Oktober 1888, Nr. 6706, über 100 ℳ, 1 8 4) des Zieglers August Kemmler in Müssen, vom 6. Oktober 1890, Nr. 3107, zu 300 ℳ, sind durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für

vom

kraftlos erklärt worden.

Lage, 7. Dezember 1892.

Nieländer.

[56974] n

Auf Antrag des Bergmanns Ernst Fischer in Bredenbeck ist das Sparkassenbuch der Spar⸗, Leih⸗ und Vorschußkasse für das Amt Wennigsen Nr. 2433 mit einer Einlage von 265 12 durch Aus⸗ schlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts Wennigsen vom 15. Dezember 1892 für kraftlos erklärt. Wennigsen, 16. Dezember 1892. Ksnigliches Amtsgericht. II.

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Dezember 1892. Fuchs, Actuar, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot des Spar⸗ kassenbuches der Stadt Jauer Nr. 9753 über 46,04 ℳ, erkennt das Königliche Amtsgericht zu en2. durch den Gerichts⸗Assessor Münscher echt:

1) das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Jauer Nr. 9753, über 35,89 (zuzüglich der Zinsen bis ultimo 1891 über 46,04 ℳ) lautend, ausgefertigt für August Gustav Berthold Lissel aus Hertwigs⸗ waldau wird für kraftlos erklärt;

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin, Frau Maurerpolier Ernestine Jeche, verwittwet gewesene Lissel, geb. Wieland, aus Pil⸗ gramsdorf bei Goldberg auferlegt.

8 8

[56963]

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Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind auf den Antrag der Actien⸗ gesellschaft Germania⸗Brauerei zu Dortmund folgende

Wechsel:

a. über 49,60 de dato Engelskirchen, den 10. März 1892, zahlbar am 10. Juni 1892, von Carl Faßbender auf Peter Wasser jr. zu Engels⸗ kirchen gezogen und von diesem acceptirt, von Faß⸗ bender an die Germania⸗Brauerei und von dieser an E. W. Vogel girirt,

b. ein von der Germania⸗Brauerei de dato Dort⸗ mund, 1. April 1892 an eigene Ordre auf C. Hüs⸗ mert zu Schalksmühle gezogener und von diesem acceptirter Wechsel über 70 ℳ, zahlbar am 1. Juni 1892, von der Germania⸗Brauerei an E. W. Vogel girirt, weher

für kraftlos erklärt.

Dortmund, den 14. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

(56966)

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ erichts Zwickau vom 10. Dezember 1892 ist a ntrag des Kaufmanns Ernst Verwohlt in Köln a. Rh. der in Fürth i. B. am 20. November 1891 von der Firma Schreier & Co. in Fürth i. B. an deren eigene Ordre auf Albert Scherel in Zwickau i. S. gezogene, mit dem Blankoindossamente „Schreier & Co.“ versehene und von dem Antragsteller, dem Kaufmann Ernst Verwohlt in Köln a. Rb. an die Dalbker Papierfabrik weiter indossirte, am 20. De⸗ zember 1891 fällig gewordene Prima⸗Wechsel über 73 94 für kraftlos erklärt worden. Zwickau, den 20. Dezember 1892 1— Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts: Schönherr.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 20. Dezember 1892.

Bacher, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Altsitzerwittwe Anna Bludau, geb. Moeßing, zu Kalkstein, vertreten durch den Rechtsanwalt Fabian zu Guttstadt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Guttstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Meixner für Recht:

Die Hypothekenurkunde über noch 7800 ℳ, um⸗ geschrieben infolge Uebereignung bei der Regulirung des Nachlasses des Altsitzers Franz Bludau für die Altsitzerwittwe Anna Bludau, geb. Moeßing, zu Kalkstein, am 28. November 1888 in Abth. III. Nr. 4 des dem Besitzer Conrad Schikowski gehörigen Grundstückes Kalkstein Nr. 13, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 28. November 1888, dem Kaufvertrage vom 7. Juni 1887 und dem Um⸗ schreibungsvermerke vom 28. November 1888, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des f 8 verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Meixner.

[56967]

[56978]2 8 Durch Ausschlußurtheil

ist der Hypothekenbrief vom 6. Mai 1878 über die

im Grundbuch von Löhlbach, Art. 70, Abth. III,

Nr. 2 eingetragene Hypothek von 27 74 zu

Gunsten des Kaufmanns Baruch Andorn zu Ge⸗

münden a. W. für kraftkos erklärt worden. Rosenthal, den 16. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Stammler.

[5701121 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 17. Dezember 1892 ist die Hypotheken⸗ urkunde vom 2. April 1862 über die auf dem Grund⸗ buchblatte Nr 55, Gleiwitz⸗Beuthener Vorstadt in Ab⸗ theilung III Nr. 7 für Florentine Kindler in Königs⸗ hütte haftende Darlehnsforderung von 200 Thlr. nebst 5 % Zinsen für kraftlos erklärt worden.

Gleiwitz, 17. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[57010] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts gerichtes zu Gleiwitz vom 17. Dezember 1892 ist das Hypothekendocument vom 8. Februar 1882 über die auf Gleiwitz, Beuthener Vorstadt Nr. 5 in Ab⸗ theilung III. Nr. 9 für den Maurermeister Carl Köhler zu Gleiwitz eingetragene Kaufgelderforderung von 5500 ℳ, nebst 6 % Zinsen, noch gültig in Höhe von 2500 ℳ, für kraftlos erklärt worden.

Gleiwitz, 17. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[56965) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Angerburg vom 15. Dezember 1892, is das Hypothekeninstrument über die auf Soltmahnen Nr. 33 Abth. III Nr. 5 für die Juste Warda

vom 15. Dezember 1892,

8 8

eingetragene Erbtheilsforderung von 38 Thlr. 10 Sgr.

und Ausstattungsforderung im Werthe von 22 Thlr für kraftlos erklärt. Angerburg, den 16. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

ese. 11.“

In der Storch⸗Endter’schen Aufgebotssache F. 2,91

hat das Königliche Amtsgericht zu Brotterode am

3. Dezember 1892 erkannt:

Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 15. März 1845 über 130 Thaler Darlehnsforderung des Han⸗ delsmannes Johannes Endter von Brotterode an

Leineweber Johann Caspar Winges und Frau Eva

Elisabeth, geb. Reich, wird für kraftlos erklär Brotterode, den 15. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. 8 Schemann.

[56687] Bekanntmachung.

Durch Urtheil von heute sind die auf der Hof⸗ raithe Fol. 39 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs von Steinbrücken unterm 24. November 1858 für Johanne Christiane, verehelichte Weber Seidel, 3 Golle, eingetragene Protestation wegen 74 Thlr. Alimentenforderung und die unterm 10. Januar 1859 eingetragene Forderung von 88 Thlr. 10 Sgr. für erloschen erklärt.

Gera, am 16. Dezember 1892.

Fürstl. Amtsgericht, Abth. für Civi

Münch.

[56685]

1) des Zimmermanns Johann Friedrich Jaser zu Weißagk, 1 2) des Eigenthümers Wilhelm Konzag, dessen Ehe⸗ frau Anna, geb. Richter, und der verehelichten Richter, Wilhelmine, geb. Richter, zu Lehde. 3) des Kossäthen Gottlieb Hirsch zu Gr.⸗Lübbenau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbenau durch en Amtsrichter Dr. Böckel für Recht: Folgende Urkunden: 1 1) das Hypothekendoecument über die im Grund⸗ buch von Weißagk, Bd. I. Bl. 37, Abth. III. Nr. 1 für den Schullehrer Winzer in Weißagk haftenden, zu 4 % ursprünglich zu 5 % verzinslichen 25 Thaler, 1 2) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buch von Weißagk, Bd. I. Bl. 37, Abth. III. Nr. 2

für die minorenne Pauline Emilie Winzer zu Weißagk

haftenden, zu 4 % verzinslichen 25 Thaler,

[56961]

3) das Hypothekendoeument über die auf den Grundstücken

Bd. I. Bl. 30 der Grundbuchs von Lehde,

Abth. III. Nr. 4,

Bd. II. Bl. 48 des Grundbuchs von Lehde,

Abth. III. Nr. 1,

Bd. II. Art. Fol. 249 des Grundbuchs von Lehde, Abtb. III. Nr. 1 für die Wittwe Elisabeth Noack in Lehde haftende, zu 4 ⁄½ % verzinsliche Post von 500 Thalern,

4) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buch von Raddusch Bd. III. Bl. 106, Abth. III. Nr. 7 für den Mühlenbauer Karl Mittag in Guben haftenden 26 Thaler 1 Sgr. 6 Pf. Forderung nebst 26 Sgr. 6 Pf. neuerer und 23 Sgr. Eintragungs⸗ kosten werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller ein jeder bezüglich seines Antrages zu tragen.

Lübbenau, den 7. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Dezember 1892. Linke, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Vormundes des Grundstücks⸗ eigenthümers Ernst Eduard Böhmer, des Gast⸗ wirths Spaeth aus Nieder⸗Siegersdorf, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freystadt N.⸗Schl. durch den Amtsgerichts⸗Rath Scheibel für Recht: 1) Die Rechtsnachfolger der Johanne Helen Kubeschen Curatelmasse von Nieder⸗Herzogswaldau⸗ Jeuthe'schen Antheils werden mit ihren Ansprüchen

auf die Hypothekenpost von 30 Thlr. Abthl. III.

Nr. 6 des Grundbuchblatts Nr. 30 Nieder⸗Siegers⸗ dorf I. ausgeschlossen,

2) die Hypothekeninstrumente über

a. 50 Thlr. Darlehn aus der Urkunde vom 11. Mai 1861 für den Handele mann Samuel Gotthelf Gelfort in Nieder⸗Siegersdorf Abthei⸗ ung III. Nr. 11 ebenda eingetragen,

b. 25 Thlr. Arrestforderung für den Bäcker Heinrich Kern aus der Requisition des Proceß⸗ ichters vom 1. Mai 1872 Abth. III. Nr. 11

enda eingetragen und in Höhe von 22 Thlr.

Sgr. in eine Hypothek umgeschrieben,

werden für kraftlos erklärt. ie Kosten werden dem Ernst Eduard Böhmer

[56684]

Von Rechts Wegen.

v [55916] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Schuhmachermeisters Friedrich Angelrath in Erfurt, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ehrlich daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt für Recht:

Das Document über die im Grundbuche von Erfurt Band 62 Bl. 2471 auf dem Hause Paul⸗ straße Nr. 10 in Abtheilung III. sub Nr. 11 für die minorenne Anna Magdalene Beck zu Erfurt ein⸗ getragene Hypothekenpost von 39 Thalern 19 Silber⸗ groschen bestehend aus der Cautionsurkunde vom 7./8. Januar 1861 nebst angefügtem Hypothekenbuch⸗ auszuge wird für kraftlos erklärt.

Verkündet am 29. November 1892.

[56406] Im Namen des Königs! 8 Verkündet am 13. Dezember 1892. 8 Borries, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Lohgerbers Heinrich Knepper, Henriette, geb. Fickermann, zu Werl. ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Becker daselbst, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Werl durch den Gerichtsassessor Volmer für Recht:

Das Hypothekendocument über folgende im Grund⸗ buche von Werl, Band IV., Bl. 44, unter Abth. III., Nr. 5 eingetragene Post:

„Sechzig Thaler Darlehn nebst 5 pCt. Zinsen aus der Obligation vom 22. Juni 1837 und der Cession vom 31. Januar 1844 für den Pfarrer Böingh bezw. für den Werler Armenfonds als dessen Rechtsnachfolger,

rd für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind:

I. Das Hypothekendocument über die auf dem zu Potsdam in der Schockstraße 33 belegenen, im Grundbuche der Stadt Potsdam Band VII. Blatt sr. 484 verzeichneten Grundstücke des Schlosser⸗ meisters Hermann Just zu Berlin in Abtheilung III. unter Nr. 5 für die unverehelichte Henriette Plath Feeirsgewen 188 Thlr. 20 Sgr. 101 ½ Pfg. Vater⸗

eil;

II. Das Hypothekendocument über die auf dem zu Potsdam in der Hoditzstraße 19 belegenen, im Grundbuche der Stadt Potsdam Band XI. Blatt Nr. 778 verzeichneten Grundstücke des Rentners, früheren Röhrenfabrikanten und Klempnermeisters Carl Gustav Einbeck zu Burg in Abtheilung III. unter Nr. 7 für denselben eingetragenen 3500 Thlr.;

III. Das Hypothekendocument über die auf dem vorstehend zu II. bezeichneten Grundstücke in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 14 für die (verstorbene) Ehe⸗ frau des Rentners, früheren Röhrenfabrikanten und Klempnermeisters Carl Gustav Einbeck zu Burg, Wilhelmine Henriette Anna, geb. Hohmann, einge⸗ tragenen 15 600

für kraftlos erklärt.

Potsdam, den 19. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung . [56969] Im Namen des Königs!

In der General⸗Aufgebotssache F. 1/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Löwenberg durch den Amtsrichter Guschall für Recht:

f. II. Nachstehende Hypothekenurkunden und Grund⸗ schuldbriefe: 1) der Grundschuldbrief vom 12. April 1877 über ie auf dem dem Häusler Friedrich Wilhelm Friebe zu Welkersdorf gehörigen Grundstück Nr. 106 Wel⸗ kersdorf in Abtheilung 1II. Nr. 2 für den am 26. August 1865 geborenen Gustav Adolf Wünsch eingetragene Grundschuld von 246 13 ₰: 2) der Hypothekenbrief über die unter Nr. 14 dieses ÜUrtheils bezeichnete Kaufgelderhypothek von 600 ℳ, bestehend aus dem Hypothekenbrief vom dr. Mär, 1884 und der Schuldurkunde von demselben Tage:

3) das Hypothekendokument über die auf dem

dem Stellenbesitzer Wilhelm Kühn zu Braunau ge⸗ hörigen Grundstück Nr. 4 Braunau in Abtheilung III. Nr. 5 für die evangelische Schulkasse zu Braunau am 29. Juni 1852 eingetragene Hypothek von 36 Thlr., bestehend aus der Schuldurkunde vom 28. Juni 1852 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 29. Juni 1852;

4) das Hypothekendokument über die auf dem dem Häusler Heinrich Kums in Neuland gehörigen Grund⸗ stück Nr. 71 Neuland

a. in Abtheilung III. Nr. 4 für die Neuländer Bergkirchenkasse am 31. Mai 1820 eingetragene Hypothek von 21 Thlr.,

b. das Hypothekendokument über die in Ab⸗ theilung III. Nr. 5 für die Bergkirche in Neuland am 15. November 1820 eingetragene Kaufgelderhypothek von 8 Thlr., bestehend aus der Urkunde vom 15. November 1820 und dem Hypothekenbuchsauszuge von dem⸗ selben Tage;

5) das Hypothekendokument über die auf dem den Erben des am 25. März 1892 verstorbenen Guts⸗ besitzers Friedrich Wilhelm Geisler zu Deutmanns⸗ dorf gehörigen Grundstück Nr. 124 Deutmannsdorf in Abtheilung III. Nr. 5 für die minorennen Ge⸗ schwister Gottlieb und Ehrenfried Scholz zu gleichen Antheilen ex decreto vom 14. Mai 1830 ein⸗ getragene Hypothek von 250 Thlr. Muttergut, be⸗ stehend aus der Urkunde vom 14. Mai 1830 mit dem Eintragungsvermerk vom 25. Mai 1830 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 14. Mai 1830:

6) das Hypothekendokument über die auf dem dem Häusler Gottfried Lindner zu Langenvorwerk ge⸗ hörigen Grundstück Nr. 12 Langenvorwerk in Ab⸗

theilung III. Nr. 2 für den Häusler Wilhelm Scholz

daselbst am 26. April 1866 eingetragene Darlehns⸗ hypothek von 200 Thlr., bestehend aus der Schuld⸗ urkunde vom 23. April 1866 und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 26. April 1866;

7) das Hypothekendokument über die auf dem dem Gutsbesitzer Traugott Kriebel zu Neundorf⸗Lieben⸗ thal gehörigen Grundstück Nr. 51 A Neundorf⸗Lieben⸗ thal in Abtheilung III. Nr. 69 für den Häusler Johann Gottlob Arnold zu Neundorf⸗Liebenthal am 18. März 1856 eingetragene Post von 25 Thlr., be⸗ stehend aus der Schuldurkunde vom 17./18. März 1856 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 26. März 1856,

werden für kraftlos erklärt.

1IIL

Löwenberg i. Schl., den 24. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

[56975] Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Dezember 1892. Plog, Gerichtsschreiber. Auf A 8 Auf den Antrag 8 1) des Mühlenbesitzers Heinrich Klemt zu Schön⸗ born, des Bauergutsbesitzers Skampe, des Gärtners Ferdinand Feister zu Rackau, des Landwirths Fritz Fuß zu Schmarse, er verehelichten Restgärtner Johanne Louise Marie Lindner, geb. Kunert, und des Schmiede⸗ meisters Heinrich Schulz zu Buckow, des Schmiedemeisters Adolf Woithe zu Lochow erkennt das Königliche Amtsgericht zu Züllichau durch den Amtsrichter Fiegel für Recht: zu 1: das Hypothekendocument, welches über die im Grundbuche von Schönborn Bd. I. Bl. Nr. 1 in Abth. III. Nr. 13 für den Rentier Adolf Skerl in Schwiebus eingetragene, zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 2081 82 gebildet ist, wird für kraftlos erklärt; zu 2: das Hypothekendocument, welches über das im Grundbuche von Skampe Bd. II. Bl. Nr. 55 in Abth. III. Nr. 1 für die Geschwister Päsler

a. Johann Gottfried,

b. Johann Samuel,

c. Johann Christoph,

d. Johanne Dorothea Elisabeth 8 zu 4 % verzinslich eingetragene Muttererbe von 315 Thalern gebildet ist, wird für kraftlos erklärt;

zu 3: das Hypothekendocument, welches über das im Grundbuche von Rackau Bd. I. Nr. 24 in Abth. III. unter Nr. 7 und zugleich im Grundbuche von Rackau Bd. I. Nr. 46 in Abth. III. unter Nr. 2 für Johanne Karoline Reich zu 4 % verzinslich ein⸗ getragene Vatererbe von 270 Thalern nebst 25 Tha⸗ lern Hochzeitsausstattung gebildet ist, wird für kraft⸗ los erklärt; zu 4: das Hypothekendocument, welches über die im Grundbuche von Schmarse Bd. I. Nr. 33 in Abth. III. Nr. 3 für den Rechtsanwalt Roeder ab⸗ gezweigten 49,65 gebildet ist, wird für kraftlos erklärt;

zu 5: die beiden Hypothekenbriefe, welche über die im Grundbuche von Buckow B. Bd. I. Nr. 6 in Abth. III. unter Nr. 5 und Nr. 7 für die Ge⸗ schwister Dihr

a. Johanne Caroline, verehelichte

Woidt,

b. Johann Carl August,

c. Johann Friedrich Wilhelm,

d. Johanne Luise, 8 zu 5 % verzinslich eingetragene Darlehnsforderungen von je 100 Thalern gebildet sind welche Posten nach dem Grundbuche von Buckow B. Bd. II. Nr. 36 Abth. III. Nr. 10 bezw. 18 übertragen sind werden für kraftlos erklärt:

zu 6: das Hypothekendocument, welches über die im Grundbuche von Lochow Bd. I. Nr. 1 in Abth. III. Nr. 11 für die unverehelichte Pauline Auguste Bertha Fleischer zu Kay zu 5 % verzinslich eingetragene Darlehnsforderung von 300 gebilder ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last.

Fiegel.

Ferdinand Päsler zu

Schuhmacher

[56971] Bekauntmachung.

Durch Urtheil vom 1. Dezember 1892 sind die eingetragenen Gläubiger bezw. deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf folgende, Abtheilung III. eingetragenen Posten:

I. Band I., Blatt 225, Nr. 1 Grundbuchs Wester⸗ cappeln, 200 Thaler Caution für einen den Ge⸗ schwistern Pott, gen. Beckemeyer,

a. Marie Elisabeth, Ehefrau Bern⸗ Fkard Deckmeyer in DPüte,— c. Christine Wilhelmine, auszukehrenden Brautschatz, soweit da Heinrich Pott berheiligt ist.

II. Band V., Blatt 1262, Nr. 25 Grundbuchs

8

Westercappeln, eine Bürgschaft für 100 Thaler Cour. nebst 4 % Zinsen und Beitreibungskosten, welche immermann Georg Heinrich Edermann zu Wester⸗ aus der Obligation vom 27. Januar 1831 den beiden Kindern des Landwehr in Grothaus, Heuer zu Osterbeck, Hermann Heinrich und Anna Catharina Marie Landwehr aus der Urkunde vom 10. Septem⸗ ber 1836 verschuldet.

III. Band I., Blatt 13, Nr. 2 Grundbuchs Wersen, 32 Thaler Cour. Abfindung für die Ge⸗ schwister Beiderwellen,

a. Regine Marie Elisabeth, geb. 16. Februar 1 339, 5 b. Regine Marie, geb. 8. Juli 1802, c. Marie Elisabeth, geb. 16. Dezember 1816, d. Heinrich, geb. 29. Juli 1810, aus der Urkunde vom 20. April 1820 ausgeschlossen. Das über die Post I. gebildete Hypothekendocument

Dezember 1892.

wird für kraftlos erklärt. Tecklenburg, den 17. 1s 8 Königliches Amtsgericht.

[56970]

Auf Antrag

1) des Schmiedes Wilhelm Werner zu Berlin,

2) der verehelichten Schuhmacher Schelzke, Hulda,

geb. Werner, zu Berlin, -

3) der verehelichten Färber Bertram, Auguste, geb. Werner, zu Werden a. Ruhr,

4) des Schmiedes Carl Werner zu Berlin, ver⸗ reten durch den Mühlenmeister Hecht zu Sonnewalde,

5) des Schuhmachermeisters Hermann Schemmel zu Finsterwalde, 6) des Restaurateurs Wilhelm

Berlin,

7) der Wittwe Marie Bräunig, geb. Blum, zu

Finsterwalde,

8) des Gastwirths G.

Ortrand,

verehelichten Uhrmacher Paul, Clara, .Rading, zu Finsterwalde, Anderthalbhüfners Gottlieb Richter zu bern,

der Erben der unverehelichten

Schütz zu Sonnewalde:

zu

AEiznbdors EAI Buchbinders Oscar Schri

Aufgebot.

Schubert zu

Roßmy zu Kroppen bei

Marianne

Schütz!]· zu Berlin,

ftsetzers Eugen Schütz 1 Emilie,

12) ichten Arbeiter Köckritz, . Müller, zu Nehesdorf,

s8 Häuslers August Münnich zu Dollenchen,

Anderthalbhüfners Carl Weßnigk zu

Gröbitz,

sämmtlich durch den Justizrath Hoefer, hier, ver⸗

treten, werden folgende Urkunden für kraftlos erklärt:

A. 1) Das Hypothekendocument über die Ab⸗ theilung III. Nr. 4 im Grundbuche von Sonnewalde Bd. I. Nr. 49 eingetragene Post

a. von 96 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf. nebst Zinsen für die Wittwe Werner, Johanne Christiane, geb. Löschke, zu Sonnewalde,

b. von 150 Thlr. nebst Zinsen für die Wittwe Krüger, Christiane Henriette Wilhelmine, geb. Werner, zu Sonnewalde,

aus dem gerichtlichen Erbvergleich vom 19. Novem⸗ ber/1. Dezember 1848;

2) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 5 im Grundbuche von Finsterwalde Bd. II. Nr. 78 für die Leichenkassengesellschaft der Schuh⸗ machermeister zu Finsterwalde eingetragene, an den Schuhmachergesellen Adolf Schubert zu Finsterwalde abgetretene Post von 100 Thlr. nebst Zinsen aus der gerichtlichen Obligation vom 13. Januar 1864:

3) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 6 im Grundbuche von Finsterwalde Bd. II. Nr. 78 für die Demoiselle Auguste Schubert zu Goldbach eingetragene, an den Schuhmacher Carl Gottlieb Schubert zu Finsterwalde abgetretene Post von 200 Thlr. nebst Zinsen aus der Obligation vom 4. Januar 1865:

4) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 4 im Grundbuche von Finsterwalde Bd. II. Nr. 93 für den Schuhmachermeister Carl Kadner eingetragene und an den Concipienten J. G. Koch abgetretene Post von 175 Thlr. nebst Zinsen aus dem notariellen Kaufvertrag vom 13. Septem⸗ ber 1858;

5) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 1 im Grundbuche von Dollenchen Bd. I. Nr. 34 für die verehelichte Schmidt, Christiane, geb. Noack, eingetragene Post von 70 Thlr. aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 29. August 1820:

6) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 2 im Grundbuche von Finsterwalde Bd. IV. Nr. 148 für Carl Traugott Blumberg eingetragene und an die Rosalie Böttcher abgetretene Post der 35 Thlr. nebst Zinsen dem Erbvergleich vom 4./19. November 1833;

7) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 4 im Grundbuche von Finsterwalde Bd. IV. Nr. 148 für den Tuchfabrikanten Carl Gottfried Koßwig zu Finsterwalde eingetragene Post von 55 Thlr. nebst Zinsen aus der Schuldverschreibung vom 14. Juli 1845;

8) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 1 im Grundbuche von Dabern Bd. I. Nr. 403 für den Bauerssohn Gottlieb Jänisch eingetragene Post von 30 Thlr. und einer vierjährigen Kuh oder 15 Thlr. aus dem Kaufvertrage vom 31. Ja⸗ nuar 1848;

9) die Hypothekendocumente über die Abtheilung III. Nr. 1 im Grundbuche von Nehesdorf Landungen Bd. III. Nr. 103 und Abtheilung III. Nr. 7 im Grundbuche von Finsterwalde Landungen Bd. XIII. Nr. 553 für Marianne und Franziska Schütz ein⸗ getragene, auf Marianne Schütz allein umgeschriebene Post von 300 nebst Zinsen aus den Urkunden vom 3. Oktober 1876 und 10. Dezember 1877;

10) das Hypothekendocument über die Abtheilung III. Nr. 2 im Grundbuche von Dollenchen Bd. I. Nr. 46 für den Handgrbeiter Gottlieb Richter zu Dollenchen eingetragene Post der 100 Thlr. nebst Zinsen ans der Obligation vom 19. Januar 1858;

B. 11) der eingetragene Gläubiger Johann Gott⸗ lieb Miersching und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Gröbitz Bd. I. Nr. 14 Abtheilung III. Nr. 2 ein⸗ getragene Post von 110 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. nebst Zinsen aus dem gerichtlichen Erbvergleich 7./10. September 1819 ausgeschlossen.

Finsterwalde, den 17. Dezember 1892. 1“ Kgoshnigliches Amtsgericht.

1

13) 14)

aus alls

82

Im 1 des Königs! Verkündet am 14. Dezember 1892. 8 Plog, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag

1) des Kaufmanns Hermann Woptschaetzky zu Tschicherzig,

2) der unverehelichten Pauline Kupsch zu Groß Blumberg,

3) des Kutschners Heinrich Kurzmann zu Ostritz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Züllichau, durch den Amtsrichter Fiegel für Recht:

zu 1) die eingetragene Gläubigerin Christiane Beate Kuchale zu Tschicherzig und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die i Grundbuche von Tschicherzig Band III. Nr. 140 in Ä. theilung III.

Nr. 4 auf Grund des Recesses vom 15. Februar 1856

eingetragene Hypothekenpost, betreffend „mehrere Mo⸗ bilien oder dafür 67 Thaler 10 Sgr., wovon die

[56976]

(Hälfte gelöscht ist“, ausgeschlossen;

zu 2) die eingetragene Gläubigkrin, verehelichte

Handelsmann Therese Cohn zu Groß⸗Blumberg und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Groß⸗Blumberg Bd. II. Nr. 82 in Abtheilung III. Nr. 6 auf Grund der Schuldverschreibung vom 28. Oktober 1861 einge⸗ tragene, zu 5 % verzinsliche Hypothekenpost von 40 Thlr. in Buchstaben: vierzig Thalern ausgeschlossen; zu 3) die eingetragenen Gläubiger Martin Kurz⸗ mann und Marie Kurzmann, sowie deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Ostritz Nr. 86 in Abth. III. unter Nr. 1 eingetragene Hypothekenpost, betreffend 40 Thlr. in Buchstaben: vierzig Thaler Kaufgeld, und be⸗ ziehungsweise unter Nr. 3 eingetragene Post, betreffend zwei Kühe oder 10 Thaler in Buchstaben: zehn Thaler für das Stück, ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfah Antragstellern zur Last. Fiegel. Bekanntmachung. Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts 4. Dezember 1892 sind die unbekannten Be⸗ rechtigten der für die Wittwe B. Flatow aus Ortels⸗ burg Abth. III. Nr. 1d des Grundstücks Klein⸗ Przesdzenk Nr. 67 laut Verfügung vom 16. Sep⸗ tember 1861 eingetragenen 6 Thlr. 19 Sgr. rechts⸗ kräftige Forderung und 18 Sgr. Kosten mit ihren Ansprüchen und Rechten auf dieese Post ausgeschlossen worden. Willenberg, den 14. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

8

[56998] Oeffentliche Ladung.

Zur Beschlußfassung über die Absetzung der Mutter und gesetzlichen Vormünderin von Julius und Johann Schmitt, minorenne Kinder des in Remelfingen ver⸗ lebten Eisenbahnarbeiters Johann Baptist Schmitt und desses Wwe. Marie Menges, und Wahl eines anderen Vormundes, ist durch Beschluß des Kaiserl. Amtsgerichts Saargemünd vom 10. Dezember 1892 der Familienrath berufen auf 18. Februar 1893, Vormittags 10 Uhr, vor das Kaiserl. Amtsgericht Saargemünd. Die Mutter⸗Vormünderin, Marie Men⸗ ges, Wwe, von Johann Baptist Schmitt, zuletzt in Saargemünd wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird hiermit zu diesem Termine geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses bekannt gemacht.

Saargemünd, den 21. Dezember 1892.

Drumm, Amtsgericht⸗Secretär.

[56949] Oeffentliche Zustellung.

„In Sachen der verehelichten Schachtarbeiter Albine Bonack, geborenen Heinold, in Hohemnölsen, Klägerin, vertreten durch den Justizrath Luedicke in Naum⸗ burg a. S., gegen ihren Ehemann, den Schacht⸗ arbeiter Friedrich Bonack, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, Beklagten, wegen Ehetrennung, ist zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin auf den 21. April 1893, Vormittags 9 ½ Uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst bestimmt, wozu der Beklagte ge⸗ laden wird. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Naumburg a. S., den 20. Dezember 1892.

Menzel, Actuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kutschers Johann Müller, Christine, geborene Kraft, Inhaberin eines Cigarren⸗ geschäfts zu Köln, Hämergasse 14, vertreten durch Rechtsanwalt Oscar Oppenheim zu Köln, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Köln, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalsort, wegen Ebe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen Parteien am 15. des

[56950]

Dezember 1888 vor dem Standes⸗ beamten zu Köln geschlossenen Ehe unter Zurlast legung der Kosten des Rechtsstreits, und ladet! Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land gerichts zu Köln auf den 21. März 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies Auszug der Klage bekannt gemacht.

Köln, den 20. Dezember 1892.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[57009]) Bekanntmachung.

In Sachen der Josefa Mayer, Regenschirm machersehefrau hier, Klägerin, vertreten durch Rechts anwalt Dr. Tinsch hier, gegen Josef Mayer, Regenschirmmacher, früher in München, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage unter Ent⸗ behrlichkeitserklärung des Sühneversuches die öffent⸗ liche Sitzung der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts München I. vom Montag, den 13. März 1893, Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt, wozu Beklagter geladen wird mit der Auf⸗ forderung, rechtzeitig einen bei dem diesseitigen Königlichen Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Klägerischer Pnwak. wird beantragen, zu erkennen: 1) Die Ehe der Streitstheile wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten dem Bande nach getrennt; 2) der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen bezw. zu erstatten.

München, am 21. Dezember 1892.

Eerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichtes München 1.

Rid, Ober⸗Sekretär.

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