1892 / 308 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

2.

Endlich ist dem Reichstage noch folgender Gesetzentwurf,

betreffend die Begründung der Revision in bürger⸗ lichen Rechtsstreitigkeiten, zugegangen:

§ 1. Den Landesgesetzen, deren Verletzung ungeachtet ihres be⸗ schränkten Geltungsbereichs zufolge der Verordnung vom 28. Sep⸗ tember 1879 (Reichs⸗Gesetzbl . 299), sowie der Gesetze vom 15. März 1881 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 38) und vom 24. Juni 1886 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 207) die Revision in bürgerlichen Rechtsstreitig⸗ keiten begründet, treten hinzu: I. die nachbezeichneten Großherzoglich oldenburgischen Gesetze

für das Fürstenthum Birkenfeld:

1) das Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke und Bergwerke vom 23. Mai 1891 und das Gesetz, betreffend die Grundbuchordnung, von demselben Tage (Gesetzbl. für das Fürstenthum Birkenfeld Bd. 13 S. 61 und 78),

4) das Gesetz, betreffend die Einrichtung von Grundbüchern, vom

22. Juni 1891 (Gesetzbl. für Elsaß⸗Lothringen S. 41). § 2. Die vorstehende Bestimmung findet in den zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Sachen keine Anwendung.

Haäandel und Gewerbe.

Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Wenn selbst in flotteren Zeiten gegen Ende des Jahres eine größere Stille sich bemerkbar macht, so ist es nicht zu verwundern, daß bei der jetzigen Conjunctur in der letzten Woche die Nachfrage nur unbedeutend war; trotzdem zeigte sich für einige Artikel ein flotterer Absatz, ohne daß man indessen daran allzu große Hoffnungen für die Zukunft knüpfen dürfte. Im ganzen und großen lastet noch ein Druck auf der Eisenindustrie. Wenn oft ausländische Aufträge zu unlohnenden Preisen angenommen werden, so geschieht dies meist lediglich im Interesse der Arbeiter. Im

Wenn hier eine Aenderung eintreten kann, so dürfte diese wohl, erst im kommenden Monat zu erwarten sein. Die augen⸗ blicklich von den Werken noch gebuchten Aufträge reichen im günstigsten Falle für sechs bis acht Wochen bei mächtigem Betriebe aus. Ueber Formeisen ist nichts Näheres zu berichten. In Bandeisen ruht z. Z. die Nachfrage fast ganz, was wohl, wie auch für andere Ge⸗ schaftszweige, mit der bevorstehenden Inventur in Zusammenhang zu bringen ist. Immerhin sind die Aussichten für diesen Artikel nicht so trostlose wie auf anderen Gebieten, und man darf wohl für die nächste Zeit auf eine Besserung hoffen. In Grobblechen laufen die Aufträge sowohl vom Inland wie vom Ausland nur spärlich ein und die Preise sind außerordentlich gedrückt. Die äußerst niedrigen Preise für Feinbleche sind sowohl die Ursache, daß viele Abnehmer den Zeitpunkt für gekommen erachteten, ihren Bedarf unter günstigen Be⸗ dingungen zu decken, denn im Laufe der letzten Wochen sind Feinbleche außerordentlich viel gekauft worden, sodaß die größte Anzahl der Werke bis weit in das Frühjahr hinein genügend beschäftigt sein dürfte;

2) das Berggesetz vom 18. März 1891 (Gesetzbl. für das

Fürstenthum Birkenfeld Bd. 13 S. 167);

II. die nachbezeichneten Gesetze für Elsaß⸗Lothringen: .1) das Gesetz, betreffend die Haftbarkeit des Miethers oder Pächters für Brandschäden, vom 7. März 1881 (Gesetzbl. für Elsaß⸗

Lothringen S. 11), 8 . 2) das Gesetz, betreffend die

§ 5 dieses Gesetzes,

3) das Gesetz, betreffend Grundeigenthum und Hypothekenwesen, sowie die Notariatsgebühren, vom 24. Juli 1889 (Gesetzbl. für Elsaß⸗Lothringen S. 69) mit Ausnahme des vierten Abschnitts dieses

Gesetzes,

82 8 aftung der Brandversicherungs⸗ gelder für die Ansprüche bevorrechteter Gläubiger, vom 4. Juli 1881 (Gesetzbl. für Elsaß⸗Lothringen S. 91) mit Ausnahme des

Preise sind indessen an e luxemburg⸗lothringer Minette ist sich die Preise noch leidlich.

veränderte Stille.

Siegerlande ist das Eisenerzgeschäft stark vernachlässigt, obgleich in letzter Zeit wieder einige größere Abschlüsse erfolgt sind. Die außerordentlich

In spanis etwas mehr Leben, und die Tendenz der Preise war fester. Das Roheisengeschäft hat sein unerfreuliches Aussehen behalten. Größere Abschlüsse sollen in letzter Zeit mit den Stahlwerken zu stande ge⸗ kommen sein. Das Inland hat nach wie vor wenig bestellt, und es ist auch kaum Aussicht vorhanden, daß nach dieser Seite hin bald eine Aenderung eintritt. Auf dem Walzeisenmarkt bherrscht un⸗ Das Stabeisengeschäft liegt nach wie vor matt, wie das gewöhnlich bei Jahresschluß der Fall zu sein pflegt.

trotzdem sind

vor sechs

gedrückt. Der Absatz von . Zeit das

ein unregelmäßiger, doch behaupten chen Erzen zeigte sich

sind die Abnehmer bis acht Wochen. Walzdrahtgeschäft gestaltet. Aufträgen nach, die ist die Beschäftigung wieder im Steigen begriffen, woraus zu schließen ist, daß die Ausfuhr wieder reger zu werden beginnt. geschäft pflegt um diese Jahreszeit stets äußerst ruhig zu sein. In den Nietenfabriken liegt das Geschäft sehr darnieder, hauptsäch⸗ lich weil in Schiff- und Dampfkesselbau und ähnlichen Geschäfts⸗ zweigen fast garnichts zu thun ist. Maschinenfabriken Bahnwagenanstalten ist eine Aenderung nicht zu verzeichnen.

höhere Preise nicht durchzusetzen; nur vereinzelt gewillt, einige Mark mehr anzulegen als Günstiger hat sich auch in letzter Den eingehenden ohne Ausnahme eilig sind, zu urtheilen,

Das Inland⸗

n „In der Geschäftslage der und Eisengießereien sowie auch der

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. fe Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

7. Erwerbs⸗ und Pürh hätt.. esen Goftes 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[57752] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Restaurateur Johann Friedrich Wilhelm Kersten wegen Vollstreckung einer ein⸗ monatigen Gefängnißstrafe unter dem 29. April 1880 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.

Berlin, den 12. Dezember 1892. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

[57751] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Kaufmann Bernhard Simon, ge⸗ boren am 9. April 1850 in Stolpe i. P., wegen Vollstreckung einer dreimonatigen Gefängnißstrafe in den Acten K. 336/78 IV. unter dem 21. Juni 1880 erlassene Steckbrief wird hiermit als erledigt zurück⸗ genommen.

Berlin, den 16. Dezember 1892.

Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[57831] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 36 Blatt Nr. 2235 auf den Namen des Maurermeisters Carl Quast zu Berlin eingetragene, in der Barnimstraße Nr. 4 und 5 belegene Grundstück am 16. Februar 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue straße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück, dessen Größe nicht bekannt ist, ist mit 16 500 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei

ertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks bean⸗ spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ fte erungstermins die Einstellung des Verfahrens 2 widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag —t Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. Februar 1893, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben verkündet werden.

Berlin, den 16. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77.

[57830] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Niederschönhausener Parzellen Band 16 Blatt Nr. 624 auf den Namen des Archi⸗ tekten und Maurermeisters Eugen Reehten hier ein⸗ getragene, in der Oderbergerstraße Nr. 5 belegene Grundstück am 24. Februar 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel . Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 4 a 52 qm groß und mit 11 260 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Er⸗ sibe übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht,

dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Februar 1893, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben verkündet worden.

Berlin, den 22. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77. [57828]

In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse Braun⸗ schweig, Implorantin, wider den Maurer Ludwig Wäckner hieselbst, Imploraten, wegen rückständiger Veränderungssteuer, wird, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlagnahme des dem Imploraten gehörigen, Nr. 92 a Blatt I. des Feldrisses Altewiek an der Nußbergstraße belegenen Grundstücks zu 7 a 19 qm zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch, Beschluß vom 17. Dezember 1892 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am selbigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 12. April 1893, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 39 angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben.

Braunschweig, den 21. Dezember 1892.

Herzogliches Amtsgericht. VII. A. Heise. 3

[57829]

In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse Braun⸗ schweig, Klägerin, wider den Tischler Wilh. Funke hierselbst, Beklagten, wegen rückständiger Brand⸗ kassengelder, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, Neupetritho feldmark Bl. III. Nr. 185 b. IV. an der Hildesheimerstraße hierselbst belegenen Grund⸗ stücks zu 3 a 89 qm sammt Wohnhause Nr. 6263 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 15. Dezember 1892 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 16. Dezember 1892 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 8. April 1893, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 42, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. 78

Braunschweig, den 21. Dezember 1892.

Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen. [57833] Aufgebot.

Die Wittwe Auguste Knönagel, geb. Schwadtke, zu Brandenburg a. H. hat das Aufgebot der an⸗ geblich versehentlich verbrannten, von der Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft Germania zu Stettin für den Kaufmann August Ludwig Knönagel zu Brandenburg ausgestellten Police Nr. 58 564 über 2000 Thaler vom 9. September 1864 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Elisabethstraße Nr. 42, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stettin, den 15. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. [57834] Aufgebot.

Auf Antrag des „Heinrich Fiene“, Arbeiters in

ainholz⸗Hannover, wird der Inhaber des für den Antragsteller von der Sparkasse des Landkreises Hannover ausgestellten, ult. Dezember 1889 über 750 63 nebst Zinsen zum Betrage von 24 37 und zur Zeit des Verlustes Januar bis Juli 1892 über 941 nebst Zinsen lautenden Sparkassenbuches Nr. 34 576 aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 14. Juli 1893, Vormittags 11 ¼¾ Uhr, Zimmer 91, anberaumten Termine seine Rechte bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen wird. 8

Hannover, den 17. Dezember 1892. Kösönigliches Amtsgericht. VöHüH.

i[Gallenkamp.

[57558] Aufgebot.

Auf Antrag des Häuslers Josef Krusch aus Baum⸗ garten, als Vormund der minorennen Anna Hannak aus Baumgarten, wird das Sparkassenbuch Nr. 4064 der Kreissparkasse zu Falkenberg O.⸗S., auf den Namen Anna Hannak und über 100,19 lautend, zwecks Kraftloserklärung desselben aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 7. April 1893, Vormittags 10 Uhr, hiermit bestimmten Aufgebotstermine anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen. Falls die An⸗ meldung unterbleibt, wird der Inhaber des Spar⸗ kassenbuches Nr. 4064 über 100,19 oder dessen Rechtsnachfolger mit seinen Ansprüchen auf das Sparkassenbuch ausgeschlossen und das Sparkassen⸗ buch für kraftlos erklärt werden.

Falkenberg O.⸗S., den 21. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. [31500] Aufgebot. v Herzoglich Anhaltische Regierung, Abtheilung des

Innern, zu Dessau hat als Rechtsnachfolgerin der

ehemaligen Armencommission zu Dessau das Auf⸗

gebot der für die Armencommission ausgefertigten

Urkunde vom 20. November 1807 über die Hypothek

von 195 ℳ, eingetragen im Grundbuche von Unter⸗

wiederstedt Band 1 Blatt 28, beantragt.

Der Inhaber dieser Urkunde, sowie alle die⸗ jenigen Personen, welche irgend welche Rechte an dieser Urkunde zu haben glauben, werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 3. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine die Urkunde vorzulegen und ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos und ihre Rechte für erloschen erklärt werden.

Sandersleben, den 20. August 1892.

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Aue. [57835] Aufgebot. Auf Antrag der Beneficialerben des verstorbenen Kaufmanns Adolf Conrad Georg Volquarts, nämlich:

1) Martha Henny Dora Volquarts,

2) Ella Mathilde Elisabeth Volquarts,

3) Conrad Albert Volquarts, letzterer vertreten durch seine Vormünder Dr. Guido Möring und Kaufmann Wilhelm Voss,

sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dres.

Möring und Rauert, wird ein Aufgebot dahin

erlassen: Alle, welche an den abseiten der Antragsteller laut Bescheinigung des hiesigen Amtsgerichts vom 11. Juni 1892 mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des zu Klein Popo (Togo) ohne Hinterlassung eines Testaments am 18. März 1892 verstorbenen Kaufmanns Adolf Conrad Georg Volquarts, sei es mit Bezug auf dessen Eigenschaft als Mitinhabers der Firma A. Volquarts oder aus irgend welchen sonstigen Rechtsgründen, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 7. April 1893, Nachmittags 1 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die obgenannten Beneficialerben nicht geltend gemacht werden können.

Hamburg, den 2. Dezember 1892.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen.

(gez.) Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[57832] Aufgebot.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Glaser zu Breslau, als Vormund der minderjährigen Geschwister Dora, Frieda, Rudolf, Alfred, Margarethe Cohn, Beneficialerben nach ihrem am 2. Juli 1892 ver⸗ storbenen Vater Kaufmann Eugen Cohn zu Breslau, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des vorbenannten Kaufmanns Eugen Cohn auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 20. April 1893, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 89 im 2. Stock des Gerichtsgebäudes am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4 anzumelden, widrigenfalls

sie gegen die Benefieialerben

ihre Ansprüche nur

noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Breslau, den 16. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[57681] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 9. April 1892 zu Berlin verstorbene Wittwe Katharina Karoline Auguste Seydler, geb. Fetter, hat in ihrem am 3. Juni 1892 eröffneten

estament ihren Enkel, den Buchbinder Victor Seydler bedacht.

Berlin, den 9. Dezember 1892. 8

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[57690] Bekanntmachung.

Der ehemalige Justiz⸗Anwärter Heinrich Moehring zu Berlin, geboren am 25. November 1869, ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 19. De⸗ zember 1892 für einen Verschwender erklärt und demgemäß entmündigt worden.

Berlin, den 19. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 74.

[57695]

Durch Beschluß des K. Landgerichts Landau i. d. Pfalz vom 15. Dezember 1892 wurde Mar⸗ garetha Ehrhardt, Tochter von Friedrich Ehrhardt, früher in Stein wohnhaft, für abwesend erklärt, der Zeitpunkt deren Verschwindens auf das Jahr 1863 festgesetzt, und Johannes Stoebener, Ackerer, von Stein, und Consorten in den vorläufigen Besitz des Vermögens der Abwesenden unter der Auflage vor⸗ gängiger Inventarserrichtung und Sicherheitsleistung eingewiesen.

Landau i. d. Pfalz, den 22. Dezember 1892.

Der K. Erste Staatsanwalt: Boecking.

[56416] Bekanntmachung.

Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des verstorbenen Sergeanten Adolf Lowak zu Kosel ist beendigt.

Kosel, den 17. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[57701]

1]

Im Namen des Königs!

Verkündet den 23. Dezember 1892. Horn, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Erben der verstorbenen Rentnerin

Wittwe Rosa Mispelbaum zu Bonn, nämlich:

1) Dr. F. Mispelbaum zu Koblenz, .

2) C. Mispelbaum,

3) Anna Mispelbaum, die beiden letzteren zu Bonn wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Loenartz zu Koblenz, hat das Königliche Amtsgericht zu Koblenz durch Urtheil vom 23. Dezember 1892 für Recht erkannt:

Die Actien der zu Koblenz unter der Firma „Mittelrheinische Bank“ bestehenden Actiengesellschaft sub Nr. 1338, 1344 1346, 1355, 1358, 1359, 1365 1366, 1369 werden für kraftlos erklärt.

(gez.) Scholl.

Vorstehender Auszug wird veröffentlicht.

Koblenz, den 23. Dezember 1892. Horn, Gerichtsschreiber.

[5769⁴] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 21. Dezember 1892 ist der dem Kaufmann Carl Pudschun in Norden⸗ burg von der Versicherungsgesellschaft Thuringia in Erfurt ertheilte Pfandschein über die bei der ge⸗ nannten Gesellschaft verpfändete Lebensversicherungs⸗ Police Nr. 104 856 Litt. A. für kraftlos erklärt.

Nordenburg, den 21. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

. Ausschlußurtheil vom 19. Dezember 1892 ist das Sparkassenbuch Nr. 60 976 der städtischen Sparkasse in Kölu über 915 87 ₰, ausgefertigt für Cantarina Dedy in Köln, für kraftlos erklärt worden.

Köln, den 20. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

[57691] Bekanntmachung.

Die Hypotheken⸗Urkunde über die im Feeekase von Pemcelhgf Bd. IV. Blatt Nr. 284 in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für den Geheimen Commerzien⸗ Rath Adolf von Hansemenn eingetragenen 12 000 Kaufgeld ist durch Ausschlußurtheil von heute für kraftlos erklärt.

Berlin, den 20. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung XVI.

* * 8 ““

113““

300 Thalern, eingetragen in möübtetnng III. Nr. 13

Hypothekenurkunde betreffen,

21 Thalern ausgeschlossen.

frn. 4) des Landmanns Heinrich Hartmann I. zu

ee

zum Deutschen

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 29. Dezember

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1892

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

irthschafts⸗Genossenschftekn.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Oeffentlicher Anzeiger. erchat

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[576788 Im Namen des Königs! 8 Verkündet am 16. Dezember 1892. Müller, Gerichtsschreiber, i. V.

Auf den Antrag:

1) der Grundstückseigenthümer: Kaufmanns Stanis⸗ laus Bajonski, unverehelichten Hedwig Ba⸗ jonska, beide zu Buk, und des Pharmaceuten Vincent Bajonski in Neustadt,

2) des Grundstückseigenthümers Gustav Pawlowski in Weißhauland,

sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Motty

in Grätz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Grätz

durch den Amtsrichter Meß für Recht:

Der verehelichten Schutzmann Büsche, Pauline, geborene Kretschmann, in Berlin werden ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 25 Thlr., Erbtheil, ein⸗ getragen für Eduard Stahn zu Buk in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Kaufmann Stanislaus Bajonski, der unverehelichten Hedwig Bajonska und dem Phar⸗ maceuten Vincent Bajonski gehörigen Grundstücks Buk Nr. 54 aus dem am 5. Januar, resp. 7. Sep⸗ tember 1844, resp. 8. Oktober 1845, resp. 27. April 1846 aufgenommenen und am 6. Juli 1846 be⸗ stätigten Erbrecesse, vorbehalten. 1

Die übrigen Rechtsnachfolger des verstorbenen Hy⸗ pothekengläubigers Eduard Stahn werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichnete Hypothekenpost aus⸗ geschlossen.

Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 50 Thlr. Darlehn, eingetragen für den Wirth Gottfried Kutzner aus Cichagora in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Eigenthümer Gustav Pawlowski gehörigen Grundstücks Weißhauland Nr. 48 aus der Obligation vom 11⸗ November 1848 werden mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last.

Grätz, den 16. Dezember 1892

Königliches Amtsgericht.

[57848] Bekanntmachung

In der Finke'schen und Schmidt'schen Aufgebots⸗ sache F. 6. 91. hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Sonnenburg durch den Amtsrichter Boltz am 2. Dezember 1892 für Recht erkannt:

a. in der Finke’'schen Aufgebotssache:

1) die Gläubigerin Auguste Friederike Dieckhoff resp. deren Rechtsnachfolger wird mit ihren An⸗ sprüchen auf die für sie im Grundbuche des dem Eigenthümer Franz Finke zu Malta gehörigen Grundstücks Malta Band I. Blatt Nr. 26 a in Ab⸗ theilung III. Nr. 15 aus dem Erbrecesse vom 23. Februar und 3. März 1836 eingetragene Hypo⸗ thekenpost von 50 Thlr. Muttererbe 1885 Zinsen, sowie auf die Ausstattung zum Werthe von 31 Thlr. ausgeschlossen,

2) der Gläubiger Martin Friedrich Dieckhoff resp. dessen Rechtsnachfolger wird mit seinen Ansprüchen auf die für ihn auf dem ad 1 genannten Grund⸗ buchblatt Abtheilung III. Nr. 17 aus dem Kauf⸗ vertrage vom 14. Februar 1856 eingetragene zins⸗ freie Hypothekenpost von 50 Thlr. ausgeschlossen,

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens, soweit 2 die Hypothekenposten betreffen, trägt der Antragsteller

bp. in der Schmidt'schen Aufgebotssache: 1) die Hypothekenurkunde über die Post von

des Grundbuchs des dem Colonisten August Ferdi⸗ nand Harig zu Häuschenwerder gehörigen Grundstücks Häuschenwerder Band I. Blatt Nr. 7 für Marie Elise Meilicke zu Kriescht, geboren am 10. Februar 1847, übergegangen durch Cession vom 16. November 1872 auf den Fischerausgedinger Christian Friedrich Voigt zu Kriescht und durch Testament desselben vom 30. März 1878 auf die Antragstellerin, wird zwecks Ausfertigung einer neuen Hypothenurkunde für kraftlos erklärt,

2) die Kosten des Verfahrens hat, soweit sie die die Antragstellerin Schmidt zu tragen.

Königliches Amtsgericht.

[57680] Bekanntmachung. 6 In der Zimmer'’schen egege F. Nr. 6/92 hat das Königliche Amtsgericht zu Braunsberg im Aufgebotstermin am 15. Dezember 1892 die Rechts⸗ nachfolger des Lederhändlers Johann Kuhn mit ihren Ansprüchen anf die für Johann Kuhn in Abth. III. Nr. 3 des Grundstücks Braunsberg Haus Vorstadt Nr. 351 eingetragene Hypothekenpost von

Braunsberg, den 15. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[576888 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag

1) 8 Gewerken Wyndham H. Wynne zu Nieder⸗ ischbach, 8 8 der Erben des Wilhelm Dicker in Eiserfeld:

a. Bergmann Heinrich Dicker, b. Maschinenwärter Wilhelm Dicker,

c. Steiger Carl Dicker, sämmtlich in Eiserfeld und vertreten durch den Ver⸗ walter Grisse in Siegen, 8

3) des Gewerken Jacob Schleifenbaum zu Litt⸗

Wilgersdorf,

2

6) a. des Landmanns Jacob Reichmann,

b. des Landmanns Carl Thomas,

c. des Lehrers Heinrich Schütz, sämmtlich in Wilgersdorf,

7) des Vormunds der minderjährigen Wilhelmine, Amalie und Johannes Bender, Bergmanns Hermann Schreiber II. in Bottenberg, 3

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Siegen durch den Gerichts⸗Assessor Vogel für Recht:

die Hypotheken⸗Urkunden über folgende Posten werden für kraftlos erklärt:

1) die im Grundbuch von Siegen Bd. 7 Bl. 50. Abth. III. Nr. 4 eingetragene Post von 30 000 Caution aus der Verschreibung vom 1. Juli und 23. Oktober 1874,

2) die im Grundbuch von Eiserfeld Bd. II. Bl. 22 für die Knappschaftskasse in Siegen eingetragene Post von 220 Thlr. Darlehn aus der Urkunde vöm 13. Februar 1847, 1

3) die im Grundbuch von Littfeld Bd. 9 Bl. 15 Abth. III. Nr. 2 für den Credit⸗Verein, e. G., zu Siegen eingetragene Post von 4659 Judicat aus dem Erkenntnisse vom 26. April 1880,

4) die Bd. 10 Bl. 43 des Grundbuchs von Wil⸗ gersdorf Abth. III. Nr. 2 und 5 für den Land⸗ mann Carl Gräf in Wilgersdorf eingetragenen Posten von 250 Thlr. und 150 Thlr. Darlehn aus der Urkunde vom 11. Juni 1860 bezw. 24. März 1869,

5) die Bd. 9 Bl. 13 des Grundbuchs von Nieder⸗ dielfen für den Hüttengewerken Carl Achenbach in Marienborn eingetragene Post von 143 Thlr. Darlehn aus der Urkunde vom 29. August 1840,

6) die im Grundbuch von Wilgersdorf Bd. 9. Bl. 42 Abth. III. Nr. 1 für die Wittwe Heinrich Thomas, Anna Margaretha, geb. Euteneuer, und deren Kinder Henriette, Carl und Johann Thomas zu Wilgersdorf eingetragene Post von 420 Thlr. Darlehn aus der Urkunde vom 23. November 1867,

7) die im Grundbuch von Bottenberg Bd. 2 Bl. 9 Abth. III. Nr. 6 für den Schachtmeister J. G. Matzke zu Siegen eingetragene Post von 44 Thlr. 15 Sgr. Judicat und 3 Thlr. 23 Sgr. Kosten aus dem rechtskräftigen Mandate vom 10. März 1863,

der eingetragene Gläubiger der letztgenannten Post bezw. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Rechts⸗ ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen.

Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.

Siegen, den 10. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

57642] b Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In der bei dem K. Landgerichte Augsburg, I. Civilkammer, anhängigen Streitsache der Fabrik⸗ arbeiterin Franziska Jaeger in Pfersee, Klägerin, vertreten durch den K. Advocaten Rechtsanwalt Pöhlmann in Augsburg, gegen ihren Ehemann, den Fabrikarbeiter Bernhard Jaeger, früher in Pfersee, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht ver⸗ treten, wegen Ehescheidung ist zu der durch Beweis⸗ beschluß vom 14. November l. J. angeordneten Beweisaufnahme und zur weiteren mündlichen Ver⸗ handlung Termin in öffentlicher Sitzung des K. Land⸗ gerichts Augsburg, I. Civilkammer, vom 3. März 1893, Vormittags 8 ½ Uhr, bestimmt.

Zu diesem Termine wird der Beklagte Bernhard Jaeger im Wege der öffentlichen Zustellung, welche durch Beschluß der I. Civilkammer des K. Land⸗ gerichts Augsburg vom 16. 1. Mts. bewilligt worden ist, seitens der Klagspartei hiemit geladen.

Augsburg, den 24. Dezember 1892. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Augsburg.

Chormann, K. Ober⸗Seecretär.

Ehefrau des Arbeiters Heinrich Justus Hasselbrock, Johanne, geb. Mammen, in Geeste⸗ münde, vertreten durch den Rechtsanwalt Böning zu Celle, hat als Klägerin wider ihren genannten Ehe⸗ mann zu Bremerhaven, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, Berufung gegen das Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Verden vom 3. Oktober 1892 erhoben mit dem Antrage, unter Aufhebung des angefochtenen Urtheils dem Klag⸗ antrage gemäß die zwischeu den Ehegatten bestehende Ehe endgültig zu trennen ref. exp., und ladet den Beklagten behuf mündlicher n über die Berufung zu dem am Montag, 10. April 1893, Morgens 10 Uhr, vor dem dritten Civilsenat des hiesigen Ober⸗Landesgerichts anstehenden Termine mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Berufungsanträge bekannt gemacht.

Celle, 24. Dezember 1892. Gerichtsschreiberei des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

[57643] Oeffentliche Siehnng. Die verehelichte Arbeiter Nagel, Bertha, geb. Tieke, in Beiersdorf bei Bernau, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Toll zu Eberswalde, klagt gegen den Arbeiter Karl Nagel, früher zu Melchow, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Ehetrennung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 18. April 1893, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der vfberglichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Maerten⸗ Actuar, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

5) des Landwirths Christian Remmel in Ober⸗ dielfen, vertreten durch Verwalter Grisse in Siegen,

[578363 SOeffentliche Zustellung. Der Höker Herrmann Petschulat von Wiepe⸗ ninken, vertreten durch den Justiz⸗Rath Siehr in Insterburg, klagt gegen:

1) den Stußlnae er L. Eberlein in Wiepeninken,

jetzt unbekannten Aufenthalts, 2) die verwittwete Frau Eberlein in Wie⸗

peninken, auf Einwilligung in die Auszahlung der bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen hinter⸗ legten Petschulat⸗Eberlein'schen Sicherheitsmasse Special⸗Manual Band VI. Blatt 1044 Insterburg im Betrage von 30 ℳ, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurtheilen, in die Aus⸗ zahlung dieser Masse zu willigen und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Insterburg auf den 3. März 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Insterburg, den 23. Dezember 1892.

Eckert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[57837] Oeffentliche Zustellung.

Der Justiz⸗Rath Peus zu Münster klagt gegen den Metzgergesellen Josef Froning, früher zu Gelsenkirchen, zuletzt Soldat im 144. Infanterie⸗ Regiment zu Mörchingen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Mandatarien⸗Gebühren, mit dem Antrage, daß der Beklagte schuldig, dem Kläger 10½ 15 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Münster auf den 28. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weltzien, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[578388 SOeffentliche Zustellung. 1 „Der Kolon Friedrich Siebe Nr. 49 zu Lever⸗ mehnen, vertreten durch den Rechtsanwalt Filbry zu Lübbecke, klagt gegen die am 16. April 1827 zu Niedermehnen geborene Henriette Charlotte Louise Pieper, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen Er⸗ theilung einer Löschungsbewilligung, mit dem An⸗ trage zu erkennen:

Die Beklagte ist kostenpflichtig schuldig, in die Löschung der im Grundbuche von Levermehnen Band 1. Seite 257 Abtheilung II. befindlichen Eintragung:

„Nach § 9 des Uebertragsvertrages vom 24. April 1865 soll dieser Vertrag als nicht geschlossen ange⸗ sehen werden, wenn eins von den Geschwistern der eingetragenen Besitzerin Henriette Charlotte Louise Siebe, geborene Pieper, auf Grund des in der Schichtung vom 8. Januar 1844 vorbehaltenen Anerbenrechts im Wege des Prozesses das Eigenthum der Stätte erstreiten möchte“, zu willigen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke auf den 15. März 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lübbecke, den 22. Dezember 1892.

Krietemeyer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [57839] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. L. Bruck zu Bockenheim, als Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Gastwirths Conrad Dietrich, bisher zu Bockenheim, jetzt zu Frankfurt a. M., klagt gegen den Kaufmann Conrad Cleves, früher zu Frankfurt a. M., jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, wegen eines dem Conrad Cleves von dem Conrad Dietrich in 1891 gegebenen baaren Darlehens von 1700 ℳ, rückzahlbuar am 2. Januar 1892, sowie aus ausdrück⸗ lichem Anerkenntniß und Zahlungsversprechen, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1700 nehst 6 % Zinsen seit 2. Januar 1892 und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 14. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 24. Dezember 1892. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

57843] Die durch Rechtsanwalt Schnaas vertretene Julie Dunker zu Eckringhausen b. Wermelskirchen, Ehe⸗ frau des Robert Foerster, früher Handelsmann und Ackerer zu Höhe b. Burscheid, jetzt Tagelöhner zu Eckringhausen, hat gegen den letzteren beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. 8

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 25. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Hentges, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[57841] 1

Die Ehefrau des Schuhmachers Peter Rünz, Therese, geborene Kraus, Altkäuferin zu Köln, Kupfer⸗ gasse 2, rozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Junker in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗

trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt

auf den 14. März 1893, Vorm mags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, I. Civil⸗ kammer. Köln, den 24. Dezember 1892.

Der Gerichtsschreiber: Rustorff. [57876] Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. Die Catharine Marie Baumert, Ehefrau von Friedrich Carl Still, früher Wirth, jetzt ohne Gewerbe, zu Straßburg, Canalwallstraße beim Kehler Thor wohn⸗ haft, vertreten durch Rechtsanwalt Weber, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: die Güter⸗ trennung zwischen den Parteien auszusprechen und

dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 58 Februar 1893, Morgens 10 Uhr, be⸗ stimmt.

[57684]

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 17. November 1892 ist die zwischen den Eheleuten Bartel Weruner, Schuster zu Düren, und Juliana Winnenberg daselbst bestehende gesetzliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen worden und werden die⸗Parteien zur Auseinandersetzung vor den Notar Schleicher fäu Düren verwiesen.

Aachen, den 21. Dezember 1892.

Rubusch, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[57697] 8

kammer zu Düsseldorf vom 30. November 1892 ist zwischen den Eheleuten Schreinermeister Friedrich Engelsmann und Anna, geb. Hermann, zu Düssel⸗ dorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit dem 22. September 1892 ausgesprochen.

Düsseldorf, den 21. Dezember 1892.

Bartsch, erichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[57698]

Durch Urtheil des Königl. Landgerichts I. Civil⸗ kammer zu Düsseldorf vom 30. November 1892 ist zwischen den Eheleuten Restaurateur Jacob Maleton und Franziska, geb. Koch, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit 27. September 1892 ausgesprochen. 8

Düsseldorf, den 21. Dezember 1892.

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

57845 b Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, I. Civil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 30. November 1892 ist zwischen den Eheleuten Schneidermeister Johann Jürgen Heinrich Behr zu Düsseldorf die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung seit 26. Septembe 1892 ausgesprochen. Düsseldorf, den 21. Dezember 1892. Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

686“

[57844] 8 Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1I. Civilkammer, zu Düsseldorf vom 30. November 1892 ist zwischen den Eheleuten Mechaniker Josef Hilbert und Ida, geborene Kamp, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung t 21. September 1892 ausgesprochen. 1

Düsseldorf, den 21. Dezember 1892.

Bartsch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [57699] .

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 16. November 1892 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Kaufmann Josef Nettekoven und Josefa, geborene Roth, zu Köln, Mauritiuswall 43, aufgelöst worden.

Köln, den 22. Dezember 1892.

Der Gerichtsschreiber: Küppers.

[57842]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 22. No⸗ vember 1892 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Robert Merckens, Kaufmann, und Clara, geborene Turk, zu Köln, Aachenerstraße 10, aufgelöst worden.

Köln, den 24. Dezember 1892.

Der Gerichtsschreiber: Rustorff.

[57877] 8

Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 20. De⸗ zember 1892 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Emil Lienhart und Marie Amata Leonie Krebs zu Straßburg, Weißenburger Straße Nr. 2 wohnhaft, ausgesprochen und wurden dem Ehemanne die Kosten zur Last gelegt.

Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Krümmel. [57683] Bekanntmachung. zu Wiesweiler wohnhaft, und Amalia Theiß, ohne besonderen Stand, zu Spesbach in der Pfalz wohnhaft, am 15. Dezember 1892 vor dem König⸗ lichen Notar Boden zu Grumbach abgeschlossenen Ehevertrages soll in der zukünftigen Ehe nicht die

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gesetzliche, sondern bloß eine auf die Errungenschaft

Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Krümmel. 8

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts I. Civil.

Zufolge eines zwischen Philipp Lauer, Bäcker,

8

———yöööbe