unter Anmeldung seiner Rechte die gedachte Urkunde hier vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden soll. Bremen, den 10. Juni 1892. Das Amtsgericht. 1“ Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
[18850] Aufgebot behufs Kraftloserklärung einer Urkunde. Auf Antrag des Cigarrensortirers Johann Hinrich Wendt, in Hemelingen wohnhaft, wird der unbekannte Inhaber des Einlegebuchs der Sparkasse hierselbst Nr. 53 559, am 17. Januar 1883 auf den Namen Joh. Wendt mit einer Einlage von 30 ℳ eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von 374 ℳ 60 ₰ nachweisend, hiermit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Freitag, den 24. Fe⸗ bruar 1893, Vormittags 11 ½ Uhr, anbe⸗ raumten, unten im Stadthause hierselbst, Zimmer Nr. 6, stattfindenden Termine unter Anmeldung seiner Rechte die gedachte Urkunde hier vorzulegen, widrigen⸗ falls letztere für kraftlos erklärt werden soll. Bremen, den 18. Juni 1892. Das Amtsgericht. (gez.) Völckers. : Stede, Gerichtsschreiber.
[34789] Aufgebot
behuf Kraftloserklärung einer Urkunde.
Auf zulässig befundenen Antrag der Näherin Ida Behrens hierselbst wird der unbekannte Inhaber des Einlegebuchs der Sparkasse hierselbst, Nr. 94 424, am 16. April 1890 auf den Namen der Antrag⸗ stellerin mit einer Einlage von ℳ 100,— eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von ℳ 780,75 nach⸗ weisend, hiermit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Freitag, den 24. März 1893, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten, unten im Stadthause hierselbst, Zimmer Nr. 6, stattfindenden Termine unter Anmeldung seiner Rechte die gedachte Urkunde hier vorzulegen, widrigen⸗ falls letztere für kraftlos erklärt werden soll.
Bremen, den 9. September 1892.
Das Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
68830232 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Liegnitz Nr. 35 526 über 610 ℳ 46 ₰, ausgefertig für den Dienstknecht Wilhelm Franke in Groß⸗ Beckern, ist angeblich im Monat November 1891 dem Eigenthümer, Arbeiter Wilhelm Franke zu Groß⸗Beckern abhanden gekommen und soll auf seinen Antrag zum Zwecke der neuen Ausfertigung aufgeboten werden.
Es wird daher der Inhaber des bezeichneten Spar⸗ kassenbuchs aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 1I1. März 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben
folgen wird.
Liegnitz, den 2. Juni 1892.
Königliches Amtsgericht.
K. Württ. Amtsgericht Gmünd. Aufgebot. 88 ledige und volljährige Karoline Götz von He „O.⸗A. Gmünd, hat das Aufgebot des im Jahre 1888 von der Oberamts⸗Sparkasse Gmünd auf den Namen der Antragstellerin ausgestellten Sparkassenbüchleins über Einlagen in Höhe von 250 ℳ, welches angeblich verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Dienstag, den 11. Juli 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem K. Amts⸗ gerichte hierselbst anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Den 28. Dezember 1892. Hilfsrichter Beck. Aus Auftrag veröffentlicht durch: Hilfsgerichtsschreiber Haidlen.
““
[39395] Bekanntmachung. 3 Das Sparkassenbuch Nr. 7291 über 94 ℳ 53 ₰
ausgefertigt für Philomena Zwiener in Urnitz ist “ verbrannt. “ Buches wird aufgefordert,
er Inhaber des orde spätestens im Aufgebotstermine den 25. April 1893 seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Habelschwerdt, den 27. September 1892. 8 Königliches Amtsgericht.
[58341] Aufgebot. Von dem unterzeichneten Königlich sächsischen Amtsgericht ist behufs Löschung der auf dem Fol. 165 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Zöblitz Rubr. III. unter Nr. 1./I. b, g, h, k, 1, m, s zu⸗ folge Eintrags vom 2. Mai 1820 haftenden Hypo⸗ theken, als: a. 5 Thlr. Conventionsmünze oder 5 Thlr. 4 Ngr. 1 ¾ Pf. im 14 Thalerfuße für Chri⸗ stiane Friederike Härtwig in Zöblitz, 5 Thlr. Conventionsmünze oder 5 Thlr. 4 Ngr. 1 ¾ Pf. im 14 Thalerfuße für Chri⸗ stiane Henriette Bennewitz in Zöblitz, 5 Thlr. Conventionsmünze oder 5 Thlr. 4 Ngr. 1 ¾ Pf. im 14 Thalerfuße für Chri⸗ stiane Wilhelmine Bennewitz in Zöblitz, 5 Thlr. Conventionsmünze oder 5 Thlr. 4 Ngr. 1 ¾ Pf. im 14 Thalerfuße für Chri⸗ stiane Caroline Damm in Zöblitz, 5 Thlr. Conventionsmünze oder 5 Thlr. 4 Ngr. 1 ¾ Pf. im 14 Thalerfuße für Chri⸗ stiane Wilhelmine Damm in Zöblitz, 5 Thlr. Conventionsmünze oder 5 Thlr. 4 Ngr. 1 ¾ Pf. im 14 Thalerfuße für Karl Friedrich Bilz in Zöblitz, 5 Thlr. Conventionsmünze oder 5 Thlr. 4 Ngr. 1 ¾ Pf. im 14 Thalerfuße für Jo⸗ 1. Friederike Härtwig in Zöblitz, besage Kaufs vom 2. Mai 1820, Testament vom 4. Oktober 1827, Reg. vom 8. Dezember 1827 und 24. Januar 1828 und Translations⸗Urkunde vom 13. März 1828, auf Antrag des Vorwerksbesitzers
8
Karl Gottlieb Schlesier in Zöblitz das Aufgebots⸗ verfahren einzuleiten beschlossen worden. 2
Es werden daher alle Diejenigen, welche an diese Hypotheken aus irgend einem Grume Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf den 13. Juli 1893, Vormit⸗ tags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls die Hypothekenforderungen werden für ungültig erklärt und auf dem bezeichneten Folium zur Löschung ge⸗ bracht werden. 3
Zöblitz, am 23. Dezember 1892.
Königlich Sächsisches Amtsgericht. Ass. Heberlein, H.⸗R.
[583400 Alunufgebot. .“ Im Grundbuche des den Bauunternehmer Carl und Friedericke, geb. Stobbe, Adomeit’schen Eheleuten gehörigen Grundstücks II. Wallgasse Nr. 36 (früher Nr. 13) stehen auf Grund der Urkunde vom 15. Juli 1847 für den Justizamtmann Hildebrand noch 33 Thaler 10 Sgr. Darlehn zufolge Verfügung vom 25. eod. eingetragen. Die Post ist angeblich getilgt und soll im Grund⸗ buche gelöscht werden. 3 Auf den Antrag des Grundstückseigenthümers werden deshalb die Rechtsnachfolger des Hypotheken⸗ gläubigers Hildebrand aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Aufgebots⸗ termin Dienstag, d. 9. Mai 1893, Vormitt. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Königsberg, den 23. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. VIII. Rosenstock.
[58338 Aufgebot.
Die verehelichte Büdner Christiane Mischke, ge⸗ borene Greiser, zu Tarne bei Glauchow, vertreten durch den Rechtsanwalt Creutzberger in Grün⸗ berg i. Schles., hat das Aufgebot des angeblich ihr gehörigen, in dem Gemeindebezirk Glauchow be⸗ legenen Wiesengrundstücks von 28 a 90 qm Flächen⸗ inhalt (Kartenblatt Nr. 3, Parzelle Nr. 35/11, Plan Nr. 181, Reinertrag 181/100 Thlr.) zum Zwecke der Besitztitelberichtigung beantragt. Alle Eigenthums⸗ prätendenten sowie alle dinglich Berechtigten des ge⸗ dachten Grundstücks werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens in dem auf den 20. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt im Zimmer Nr. 2 anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag⸗ stellerin erfolgen wird.
Züllichau, 26. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[58337] Aufgebot.
Auf den Antrag der verwittweten Schäfer Rudolf Rufmann, Johanne Wilhelmine, geb. Gehrke, zu Werben, für sich und als Erbin ihres Sohnes Her⸗ mann Adolf Rufmann und der Erben ihres Ehe⸗ mannes, nämlich:
a. des Schneidermeisters Carl August Rufmann zu Pyritz, 8 b. der verehelichten Instmann Friedrich Tetz,
Auguste Wilhelmine, geb. Rufmann, zu
Schlötenitz,
des Instmanns Wilhelm Ferdinand Rufmann
zu Blumberg,
der verehelichten Instmann Friedrich Neu⸗
mann, Helene Elisabeth, geb. Rufmann, zu
Werben, sämmtlich vertreten durch den Privatsecretär Carl Scheller hierfelbst, werden alle diejenigen, welche an dem im Grundbuche von Werben Band I. Blatt Nr. 8 auf den Namen des Freimanns Christian Brüsewitz in ehelicher Gütergemeinschaft mit Dorothea Marie, geborenen Berndt, zu Werben als Eigenthümer eingetragenen, zu Werben belegenen, in der Grundsteuermutterrolle Art. 7 und in der Gebäudesteuerrolle Nr. 72 a. b. verzeichneten Grund⸗ stück, einer Hausstelle, Eigenthumsansprüche erheben wollen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 18. April 1893, Vorm. 9 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst, Zimmer 1, anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und die Antragsteller als Eigenthümer werden ein⸗ getragen werden.
Stargard i. Pom., den 24. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[58332] Aufgebot.
Auf Antrag der Fräulein Sofie und Wilhelmine Rhoden zu Sandhorst werden alle, die an dem im Grundbuch von Sandhorst Band 8 Vol. 4 Blatt 263 pag. 2097 noch auf den Namen der Erben des Regierungs⸗Secretärs von Halem eingetragenen Grundstück, nämlich ein Kamp — hohe Gaste —, in zwei Stücken vermessen, Kartenblatt 9, Par⸗ zellen 26 und 27 Flurbuchs Sandhorst, in der Größe von 1 ha 41 a 68 qm, grenzend im Westen an Onno Freese in Sandhorst, im Süden an den Landweg, im Osten an Gastwirth Conrad Friedrichs zu Aurich, im Norden an H. Backer Wittwe zu Aurich, das Eigenthum verlangen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermin am Dienstag, den 28. Februar 1893, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, mit der Androhung, daß sie sonst mit denselben ausgeschlossen und Antragstellerinnen als Eigenthümer im Gundbuche eingetragen werden können.
Aurich, 23. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. [58333] Aufgebot.
Karolina Christina Ade, geboren in Kempten am 18. Mai 1826 als Tochter der Bäckerseheleute David und Louise Amalie Ade, geb. Ebbecke, im Jahre 1855 nach Amerika ausgewandert, in New⸗York an⸗
eblich mit einem Mechaniker Namens Andreas
ofer verehelicht und dort etwa 1868 verstorben, worüber jedoch Gewißheit nicht besteht, soll, nachdem über ihr Leben seit mehr als zehn Jahren keine Nachricht vorhanden, auf Antrag ihres Bruders, Wegmachers Leonhard Ade in Kempten, für todt er⸗ klärt werden.
Es ergeht die Aufforderung: 11““ an Karolina Christina Ade spätestens in dem auf Montag, 16. Oktober 1893, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale anbe⸗ raumten Aufgebotstermine sich persöalich oder schrift⸗ lich beim unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie für todt erklärt wird, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen, an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Kempten, 23. Dezember 1892. 8 Königliches Amtsgericht. (gez.) Siry. Zur Beglaubigung: Kempten, 27. Dezember 1892. Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Hofmann, geschäftsl. K. Secretär.
(L. S.)
[58528] Aufgebot.
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Prüschenk v. Lindenhofen zu Jessen wird dessen Mündel, der Ackerbürgerssohn August Ernst Lenz aus Seyda, ge⸗ boren daselbst am 29. September 1859, welcher am 8. September 1882 sich heimlich aus Seyda entfernt hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 14. Oktober 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 1) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Jessen, den 28. Dezember 1892. u“
Königliches Amtsgericht.
[55208]
Zu dem Nachlasse des am 6. April 1891 ver⸗ storbenen Schustermeisters Christian Johann Hart⸗ wig Blohm zu Goldberg haben sich als erbberechtigt gemeldet und legitimirt:
1) die am 3. Juni 1892 verstorbene Marie Blohm, geb. Gewert, Wittwe des Verstor⸗ benen, als deren alleinige Erbin die verehe⸗ lichte Kopperschmidt, Wilhelmine geb. Gewert, legitimirt ist;
Friedrich Blohm, Farmer in Amerika, Bruder
des Verstorbenen;
) Heinrich Blohm, Schustermeister in Goldberg,
Bruder des Verstorbenen;
Friederike Stemmwedel, geb. Blohm, in Berlin,
Schwester des Verstorbenen;
Carl Stemmwedel, Blasenmeister in Hannover,
Schwestersohn des Verstorbenen, und zur Vervollständigung ihrer Erblegitimation den Erlaß eines Erbschaftsproclams beantragt.
Vorhandensein der gesetzlichen Voraus⸗
setzungen für dasselbe werden nun alle diejenigen, velche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des obengenannten Johann Blohm zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Erb⸗ rechte spätestens in dem auf den 24. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Magistrate angesetzten Termine anzumelden und gehörig zu bescheinigen, unter dem Nachtheile, daß die Angemeldeten und sich noch Meldenden und Legitimirenden als die rechten Erben angenommen, ihnen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die nach der Präclusion sich meldenden gleich nahen oder näheren Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten sind, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen.
Goldberg i. Meckl., den 29. November 1892.
Bhürgermeister und Rath.
[51302]
Zur Anmeldung der Erbrechte an dem Nachlasse der am 5. Februar 1889 hieselbst verstorbenen Acker⸗ bürgerwittwe Maria Dorothea Meyer, geb. Schult, ist ein Termin auf Montag, den 20. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, zu Rathhause hieselbst, angesetzt. Das bezügliche vollständige Proclam wird durch Anschlag im Rathhause und durch die Amt⸗ lichen Mecklenburgischen Anzeigen und die Güstrower Zeitung bekannt gemacht.
Güstrow, den 26. November 1892.
Bürgermeister und Rath. 8
58331] Dem Conditor Georg Dreßler und dem See⸗ mann Friedrich August Dreßler, vermuthlich in Amerika wohnhaft, wird hierdurch bekannt gegeben, daß sie in dem von ihrem Vater, Gasthausbesitzer Ernst August Dreßler, zuletzt in Schönberg O.⸗L. (Schlesien) wohnhaft, am 6. April 1882 errichteten und am 26. September 1892 publicirten Testamente des Königlichen Amtsgerichts Görlitz, zu Miterben eingesetzt sind.
Seidenberg, den 22. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[58526] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 17. September 1892 in Berlin ver⸗ storbene Schneidermeister Wilhelm Heinrich Strauß hat in seinem am 6. Dezember 1892 eröffneten Testament seine Nichten, die Geschwister Mathilde, Philippine und Johanna Mohr bedacht.
Berlin, den 22. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[58525] Oeffentliche Bekanntmachung. 8 Der im Jahre 1892 verstorbene Geheime Ober⸗ Justiz⸗Rath Friedrich Hinrichs und seine im Jahre 1884 verstorbene Ehefrau Helene, geb. Pernice, haben in ihrem am 29. Juli 1862 errichteten und am 11. September 1884 eröffneten Testament die beim Tode des letztlebenden von ihnen vorhandenen beiderseitigen nächsten Verwandten bedacht. 8 Berlin, den 13. Dezember 1892. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87
[58524] Bekanntmachung. Die verwittwete Frau Schlosser Wilhelmine Königsdorf, geb. Wegener, aus Potsdam hat in ihrem Testament vom 28. November 1884, eröffnet am 14. Mai 1892, neben anderen Personen den Sohn ihrer verstorbenen Schwester, der verehelicht gewesenen Galanteriewaarenhändler Friederike Berg, eb. Wegener, zu Berlin, Vornamens Carl, zum Erben berufen, was hierdurch gemäß § 231 I. 12 Allgemeinen Landrechts bekannt gemacht wird. Potsdam, den 28. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Bekanntmachung. 8
[58360] tember 1824 geborene E
Die am 29. Sep
Herget wird für todt erklärt.
Hilders, den 20. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
[58359] 8
Durch Ausschlußurtheil des hiesi Amtsgerichts vom 20. Dezember 1892 ist der am 29. August 1851 zu Gimmritz bei Wettin geborene Landwirth Friedrich Louis Acker aus Gimmritz für todt erklärt.
Wettin, den 20. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
Durch Ausschlußurtheil vom 17. Dezember 1892 hat das unterzeichnete Amtsgericht für Recht erkannt: Die unbekannten Erben bezw. Rechtsnachfolger des am 13. Juli 1891 in der chirurgischen Klinik zu Halle a. S. verstorbenen Dienstknechtes Bernhard Albert Eckardt aus Möckerling werden mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß des genannten Eckardt ausgeschlossen und wird der Nachlaß dem sich mel⸗ denden und legitimirenden Erben, in Ermangelun dessen aber dem Fiscus verabfolgt werden; der sich später meldende Erbe ist alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und von dem⸗ selben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vor⸗ handenen zu fordern berechtigt. Müicheln, den 20. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
[58120] 8 Großherzogl. Amtsgericht Oldenburg. Abth. I.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind die dem weil. Handlungsreisenden L. Strohmenger, zuletzt in Bayreuth, abhanden gekommenen beiden Oldenburger Eisenbahn⸗Prämienscheine vom Jahre 1871 zu 3 %, Nr. 18 501 und 18 502, jeder zu 40 Thlr., für kraftlos erklärt.
1892, Dezember 16.
Harbers.
S. 88 [58545] In Sachen des von der Norddeutschen Bank in Hamburg, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, gestellten Antrages auf Kraft⸗ leserklärung der nachstehend bezeichneten Urkunden, sind durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Dezember 1892 die 10 Actien der Hamburger Freihafen⸗Lagerhaus⸗Gesellschaft, Litt. B. Nr. 4761 bis 4770 à 1000 ℳ nebst Talons und Dividenden⸗ scheinen für kraftlos erklärt worden. Hamburg, den 28. Dezember 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. (gez.) Kellinghusen Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[58363] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 21. Dezember 1892 ist der Schuldschein über das seitens der verstorbenen Wittwe Karoline Florentine Astfalk, geb. Nennhaus, zu Köpenick am 7. Mai 1881 an den damaligen Vorschußverein, jetzt Köpenicker Vereinsbank in Köpenick eingezahlte Dar⸗ lehn von 600 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Köpenick, den 21. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
.
[58369] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der durch ihren Vorstand ver⸗ tretenen Ortskrankenkasse für Handwerker zu Duis⸗ burg hat das Königliche Amtsgericht zu Duisburg am 27. Dezember 1892 für Recht erkannt:
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Duisburg Nr. 22 830 über 119,24 ℳ, ausgefertigt für die Ortskrankenkasse für Haudwerker zu Duisburg, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. 1
[58112] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 23. Dezember 1892 ist das Sparkassenbuch Nr. 7610 der städtischen Sparkasse zu Steele, lautend auf den Namen Theodor Siepmann zu Frillendorf über 350,47 ℳ nebst Zinsen für kraftlos erklärt.
Steele, den 23. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[58115] Im Namen des Königs!
In der Koall'schen, Wolschina'schen, Mattuschka'schen Chmell'’schen und Nowka'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kottbus in seiner “ Sitzung vom 14. Dezember 1892 für Recht:
Folgende Hypothekenurkunden bezw. Grundschuld⸗ briefe werden für kraftlos erklärt:
1) die Hypothekenurkunde über die bei Laubsdorf Nr. 112, 9, 12, 15, 32, 38, 41, 44, 51, 52, 56, 101 in Abtheilung III. unter Nr. 1 a. bezw. 1 bezw. 7 bezw. 2a. bezw. 1a. bezw. 6 bezw. 2 bezw. 2 bezw 1 bezw. 2 bezw. 1 a. bezw. 1 eingetragenen 100 Thlr. nebst 4 % Zinsen;
2) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Klinge Nr. 31 Abtheilung III. Nr. 1 ein⸗ getragenen 100 Thlr. Darlehn nebst 4 % Zinsen;
3) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Brunschwig in der Gasse Nr. 23 Abtheilung III. Nr. 8 eingetragenen 200 Thlr. Darlehn nebst 5 % Zinsen;
4) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch 89 Ströbitz Nr. 80 eingetragenen 45 Thlr. Vater⸗ erbe;
5) die Grundschuldbriefe vom 11. Juli 1874 über die im Grundbuch von Gallinchen Bd. I. Nr. 12 Abtheilung III. Nr. 19 bezw. 20 eingetragenen je 200 Thaler Grundschuld nebst 5 % Zinsen.
Kottbus, den 15. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[58546] Ausschlußurtheil. Die Urkunde über die auf Friedeberg Vorstadt Bd. II. Nr. 43 und Wiesen Band XVIII. Nr. 1069 in Abtheilung III. Nr. 53 eingetragene Post: Kosten der Einziehung der 1300 Thlr. des Ludwig Boas ist für kraftlos erklärt. 8
Friedeberg N.⸗M., den 15. Dezember 1892.
. Königliches Amtsgericht.
Personen erkennt das
8*
1. Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
v⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeige
Berlin, Sonnabend, den 31. Dezember.
Oeffentlicher Anzeiger.
9— u1 8 . erbs⸗ un irthse afts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Re tsaggält
9. Bank⸗Ausweise .
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch —
2) Aufgebote, Zustellungen dergl.
[58113] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Wirths Jacob Spanehl in Rauschken erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gilgenburg durch den Amtsrichter Sonntag für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch des dem Wirth Jacob Spanehl gehörigen Grund⸗ stücks Rauschken Nr. 20 in Abtheilung III. Nr. 1 für Michael Jacubowski auf Grund des Kauf⸗ vertrages vom 20. Juni 1851 am 15. Januar 1852 eingetragenen 20 Thaler, gebildet aus der Aus⸗ fertigung des gedachten Kaufvertrages, dem Ein⸗ tragungsvermerk vom 15. Januar 1852 und dem Hypothekenschein in vim recogn. vom 2. Juli 1852, wird für kraftlos erklärt. 18 Gilgenburg, den 21. Dezember 1892.
Königliches Amtsgerich
[58114] Verkündet am 20. Dezember 1892. Moritz, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In der Häaäusler Carl Nitschke'schen Aufgebots⸗ sache von Mildenau (F. Nr. 16 de 1892) erkennt das Königliche Amtsgericht zu Sorau durch den Amtsgerichts⸗Rath Schuhmann für Recht:
.1) Der Wechsel d. d. Sorau, den 18. Juli 1864, über 200 Thaler, zahlbar am 20. Oktober 1864 bei dem Spediteur A. Preuß in Sorau, acceptirt von August Hänsel in Reichenau bei Priebus, ausgestellt und girirt von Carl Nitschke, protestirt auf Antrag der Z Bankagentur zu Sorau als legiti⸗ mirten Wechselinhaberin, eingelöst im Regreßwege
von Carl Nitschke, wird für kraftlos erkläͤrt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Häusler Carl Nitschke zu
Mildenau, auferlegt.
Von Re⸗ Wegen. Schuhmann.
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheile vom 21. dieses Monats sind die Hypothekenurkunden über:
1) die im Hypothekenbuche von Linz Band 9 Bl. 114 Nr. 185 mit dem Datum des 1. Mai 1879 zu Gunsten der Ehefrau Hieronimus Hartmann, Anna, geb. Frings, zu Oberhausen Lasten der Wittwe Ludwig Frings, Christine, geb. Honnef, zu Erl und Genossen eingetragene Cautionshypothek
8 ℳ;
2) die daselbst Band 5 Bl. 171 Nr. 315 mit dem Datum des 20. September 1866 zu Gunsten des Caspar Hillenbrand zu Linz, zu Lasten der Ehe⸗ leute Johann Josef Schwickart und Sibpylla, geb. Homscheid, daselbst eingetragene Forderung von 650 Thlr. und 5 % Zinsen;
3) die daselbst Band 7 Blatt 146 Nr. 214 zu Gunsten des Johann Klein zu Linz zu Lasten der Anna Sauer, Tochter von Gottfried Sauer daselbst, ingetragene Forderung von 5 Thlr. 4 Sgr. nebst 5 % Zinsen;
4) die daselbst Band 5 Bl. 177 Nr. 325 mit dem Datum des 10. Oktober 1866 zu Gunsten des Jos. Wagner zu Linz zu Lasten des Philipp Auf⸗ demgraben daselbst eingetragene Forderung von 49 Thlr. 29 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit dem 30. Juli 1865 und 19 Sgr. 10 Pf. Kosten
für kraftlos erklärt worden. Linz a. Rhein, den 23. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
[58116] Im Namen des Königs! 8 Auf den Antrag der im Tenor näher bezeichneten Königliche Amtsgericht zu Inowrazlaw durch den Amtsgerichts⸗Rath Unger in der Sitzung vom 13. Dezember 1892 für Recht: Auf Antrag der nachstehend näher bezeichneten Per⸗ sonen werden die in den nachstehenden Eintra ungen näher bezeichneten Realberechtigten mit ihren Rechten auf die nachstehend näher bezeichneten Hypotheken⸗ posten ausgeschlossen, und kann die Löschung der Posten im Grundbuch erfolgen. A. Grundbesitzer Casimir Blaszak zu Zaborowo, vertreten durch den Justiz⸗Rath Kleine zu Inowrazlaw, Zaborowo Nr. 5, 8 Abtheilung III.: 8 b Nr. 1 a. 22 Thlr. 1 Sgr. 5 Pf. und 11 Thlr. 3 Sgr. 10 Pf. elterliche Abfindung für Marianna, b. 11 Thlr. 3 Sgr. 10 Pf. Vatererbtheil für Lucia, Geschwister Szymkowski, auf Kündigung der Vormundschaftsbehörde, spätestens bei der Groß⸗ jährigkeit zahlbar, nebst 5 % Zinsen und der Ver⸗ pflichtung, für solche die Gläubiger zu erziehen und zu unterhalten, eingetragen auf Grund der Verhand⸗ lung vom 25. September 1857 zufolge Verfügung vom 18. September 1840 am 22. September 1840, B. Grundbesitzer Anton Grobelski zu Batkowo,
vertreten durch den Justiz⸗Rath Kleine zu Inowrazlaw,
Batkowo Nr. 7, 2 a., 7 a, 2 II“ Nr. 1 b. bezw. 1 a. 23 Thlr. 6 Pf. für Nicolaus robelski, 5 8 Nr. 1 c. bezw. 1 b. 23 Thlr. 6 Pf. für Josephata Grobelska, Erbtheil aus dem Nachlaß des Joseph Grobelski, zinsbar zu 5 % und fällig bei der Groß⸗ jährigkeit, eingetragen auf Grund des am 24. Mai
1832 ausgefertigten Erbrecesses vom 15. Oktober 1828
zufolge Verfügung vom 24. Juli 1840,
Nr. 2 bezw. 1 c. 59 Thlr. 13 Sgr. 82⁄ Erbtheil des abwesenden Bartholomeus Grobelski aus dem Nachlaß des Vaters Joseph Grobelski zinsbar zu 5 %, zahlbar nach halbjährlicher Aufkündigung, ein⸗ getragen nach Inhalt des Erbrecesses vom 15. Ok⸗ tober 1828 auf Grund der gerichtlichen Verpfän⸗ dungsurkunde vom 3. Juli 1837 ex decreto vom 24. Juli 1840, am 31. ejusd. a. et mens. um 12 Uhr Mittags,
C. Grundbesitzer August Mutschler zu Bacharcie, vertreten durch den Rechtsanwalt Miernicki zu Ino⸗ wrazlaw, F. 2/92, “
Bacharcie Nr. 27, Abtheilung III.:
Nr. 4. 17 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. und 2 Thlr. 26 Sgr. 1 ½ Pf., für Eva Sczerbiak, 8
Nr. 5. 12 Thlr. 4 Sgr. 9 Pf. für Jan Seczerbiak mütterliches Erbtheil aus dem Erbreceß vom 23. Fe⸗ bruar 1853, eingetragen ex decr. vom 26. August 1857 und mit dem zugeschriebenen Grundstück Bacharcie Nr. 1 a. hierher übertragen,
D. Büdner Herrmann Lüdtke in Magdalenowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Neubert zu Ino⸗ wrazlaw, F. 10/92,
Magdalenowo Nr. 40, Abtheilung III.: x
Nr. 2. 10 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf. Muttererbe für Friedrich Wilhelm Herz nebst 5 % Zinsen aus dem am 17. Oktober 1866 obervormundschaftlich bestätigten Erbvergleich vom 19. Mai 1866, ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 24. November 1866,
E. Eigenthümer Friedrich Hartwig zu Colonie Dombie, vertreten durch den Justiz⸗Rath Hoeniger zu Inowrazlaw, F. 13/92, 86
Colonie Dombie Nr. 25, Abtheilung III.:
Nr. 1c. 11 Thlr. 19 Sgr. 1057 Pf. für Helene Falk, geboren 28. März 1849, väterliches Erdtheil, bei der Großjährigkeit oder auf früheres Verlangen des Vormundschaftsgerichts zahlbar und mit 5 % verzinslich, sind auf Grund des Erbrecesses vom 17. März 1851 kraft Verfügung vom 1. August 1853 eingetragen, 8
Nr. 2c. 26 Thlr. 25 Sgr. 11 ½ Pf. Rest von 80 Thlr. 17 Sgr. 7 ½ Pf. mütterliches Erbtheil für Helene Falk, geboren 28. März 1849, verzinslich zu 5 % von dem Tage ab, wo dieselbe nicht mehr ver⸗ pflegt oder erzogen wird. Eingetragen auf Grund des Erbrecesses vom 23. April 1856 kraft Verfügung vom 28. August desselben Jahres,
F. Rittergutsbesitzer Ernst Joseph Hergersberg in Berlin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Hoeniger zu Inowrazlaw, F. 4/92,
Raclawice Nr. 3, Abtheilung III.: ““
Nr. 5. 13 Thlr. 26 Sgr. 11 Pf. mütterliches Erbtheil für Theresia Stawicka, zinsbar zu 5 % seit 24. März 1841, aus dem Erbrecesse vom 27. März 1841 eingetragen am 10. Juli 1841,
„Nr. 6. 23 Sgr. 3 Pf. als Rest von 112 Thlr. 23 Sgr. 3 Pf. für Andreas Domalski, mütterliches, bei der Verheirathung oder Großjährdgkeit zahlbares und von da ab mit 886 Se. Erbtheil, aus
4 23. November dem Receß vom 23. Dezember 1850 eingetragen zu⸗ folge Verfügung vom 2. März 1851. 1 8 Juowrazlaw, den 14. Dezember 1892 8 Königliches Amtsgericht.
3 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ erichts vom heutigen Tage ist das Hypotheken⸗ okument von “ über di f 1111131“ Nr. 17 Ostroppa in Abtheilung III. Nr. 2 für die Simon und Marianne Koziol’'schen Eheleute zu Ostroppa eingetragene Darlehnsforderung von
9
Gleiwitz, 21. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht
8
[58362] Bekanntmachung.
„Durch Ausschlußurtheil vom 20. Dezember 1892
ist der über die Post Abtheilung III. Nr. 3 des Ar⸗
tikels 92 des Grundbuchs von Hilders, 120 ℳ für
die Gotteshausstiftung zu Hilders, ausgefertigte
Hypothekenbrief für kraftlos erklärt worden. Hilders, den 20. Dezember 1892.
. Königliches Amtsgericht.
[58361] Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das Hypothekendocument über die auf Georgenthal Nr. 58 Abth. III. Nr. 6 für den Land⸗ und Stadt⸗ gerichts⸗Calculator Strunck zu Mohrungen haftenden Darlehnsforderung von 266 Thlr. 20 Sgr., ausge⸗ stellt zufolge Verfügung vom 29. März 1845, zum Zwecke der Neubildung für kraftlos erklärt worden. Mohrungen, den 21. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.
[583868363
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 20. Dezember 1892 sind die Urkunden zu den im Hypothekenbuch der Gemeinde Selbach Band III. Fol. 27 Nr. 53 und Band III. Fol. 19 Nr. 36 des Hypothekenbuchs der Gemeinde Fensdorf eingetragenen Hypotheken von je 120 ℳ zu Gunsten des C. J. Stahl zu Schönstein und zu Lasten der Fhelente Carl Spies zu Selbach für kraftlos erklärt worden. b. 8 Wissen, 21. Dezember 1892.
8 Königliches Amtsgericht.
100 Thlr. für kraftlos erklärt worden 16
[58364] Bekanntmachung.
Durch Urtheil in dem Aufgebotstermin am 28. d. Mts. ist erkannt:
Der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück der Actiengesellschaft Howaldtswerke in Kiel Band 1. Blatt 46 des Grundbuchs von Neumühlen Abth. III. Nr. 4 auf Grund der Urkunde vom 25. August 1887 zur Sicherung einer lebenslänglichen Rente von wöchentlich 4 ℳ 50 ₰ für den am 1. Oktober 1889 verstorbenen Arbeiter Adolf Harpeng in Kiel einge⸗ tragene Cautionshypothek von 4500 ℳ wird für kraftlos erklärt. 5
Kiel, den 29. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Benecke, Assistent, als Gerichtsschreiber Im Namen des Königs!
a. des ¼ Hüfners Karl Gottlieb Schuster Großthiemig, des Gottlieb Glasewald Gröden, Großthiemig,
d. des Formers und Wilhelm Heinrich Nelle zu Torgelow,
e. des Hausbesitzers Friedrich Nelle zu Elster⸗ zu a.—e. vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. von Wurmb zu Elsterwerda, erkennt das Königliche Assessor Hildebrandt ꝛc. ꝛc. für Recht:
I. Die nachstehend bezeichneten Hypothekendocu⸗ a. die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Großthiemig Oelsn. Th. Band I. Blatt 641 Nr. 33. 200 Thaler überwiesene Kaufgelder, eine Kuh oder 24 Thaler, ein Hochzeitsrecht und ein Herbergsrecht den Urkunden vom 28. August 1847 und 22. Dezem⸗ ber 1851 und dem Hypothekenschein vom 22. Dezem⸗
b. die Hypothekenurkunde über folgende im Grund⸗ buch von Gröden Band II. Blatt 51 Abtheilung III. Christiane Voigt, verehelichten George zu Merzdorf 400 Thaler und 40 Thaler, gebildet aus den Ur⸗ und dem Hypothekenschein vom 13. August 1828,
c. die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche
Nr. 43 Abtheilung III. Nr. 5 eingetragenen 20 Thaler überwiesene Kaufgelder für die 4 Ge⸗ lieb, Johann istian, Marie Elisabeth — gebildet aus der Verhandlung vom 22. Juni 1853 mit An⸗ tember 1853, Grundbuch von Elsterwerda Band II. Blatt 11 Nr. 52 Abtheilung III. Nr. 2 und 3 eingetragene umgeschrieben für die Geschwister Nelle, Amalie und Wilhelm Heinrich; b. 100 Thaler Einbringen, um⸗ und mit 49 Thalern für den Nagelschmied Friedrich Wilhelm Nelle zu Elsterwerda, gebildet aus den 1843 und Hypothekenscheinen vom 21. August 1852 genannten, 8 22
werden für kraftlos erklärt. thiemig alten Theils Band 1I. Seite 393 Nr. 43 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Hypothekenpost: Theuring zu Großthiemig an 14 Thalern Restkauf⸗ geld aus dem gerichtlichen Kaufvertrag vom 25. April werden die etwaigen Berechtigten mit ihren An⸗ sprüchen auf die vorbezeichnete Post ausgeschlossen. mäßig den vorbezeichneten Antragstellern auferlegt.
Hildebrandt. 5 Auf Antrag des Handarbeiters Wilhelm Kämpfe, meisters Karl Kämpfe und der Ehefrau des Hand⸗ zu Gorsleben, hat das unterzeichnete Amtsgericht am 19. Dezember 1892 für Recht erkannt: dreas John und die unehelichen Kinder seiner Schwester Johanne Marie John werden mit ihren trages vom 8. Mai 1803 im Hausgrundbuche von Gorsleben Band VI. Blatt 219 Abtheilung II. Licht, bis ein jedes von ihnen sein Brot selbst ver⸗ dienen kann, bekannten Rechtsnachfolger werden mit ihren Rechten an der ebenda Abtheilung III. Nr. 1 für erstere eingetragenen Hypothek von 300 ℳ Darlehn nebst 4 % Zinsen und Kosten
thek im Grundbuche kann erfolgen.
Heldrungen, den 19. Dezember 1892.
Verkündet am 20. Dezember 1892. Auf den Antrag: b. des Resthüfners c. des Restgutsbesitzers Gottlieb Richter Hausbesitzers werda, Amtsgericht zu Elsterwerda durch den Gerichts⸗ mente, nämlich: Abtheilung III. Nr. 2 eingetragene Forderung: für Gottlob Schuster zu Großthiemig, gebildet aus ber 1851, Nr. 1 und 2 eingetragene Forderungen der Anna kunden vom 28. März 1825 und 13. August 1828 von Großthiemig alten Theils Band I. Seite 393 schwister Geoorge: Hanne Christiane, Johann Gott⸗ Ehr s
hängen und dem Hypothekenschein vom 6. Sep⸗
d. die Hypothekenurkunden über folgende im Forderungen: a. 100 Thaler Darlehn nebst Zinsen, geschrieben mit 51 Thalern für die eben Genannten Cessions⸗ und Illatendocumenten vom 30. Januar — ungetilgt bis auf die 49 Thaler der Letzt⸗
II. Hinsichtlich der im Grundbuch von Groß⸗
2 Thaler 24 Sgr. Antheil des Johann Gottfried 1812
III. Die Kosten des Verfahrens werden antheil⸗ der Wittwe Anna Trümper, geb. Kämpfe, des Hof⸗ arbeiters Franz Thiel, Anna, geb. John, sämmtlich
I. Die sämmlichen Geschwister des Johann An⸗ Rechten auf das für sie auf Grund des Kaufver⸗ Nr. 1 eingetragene Insitzrecht nebst Feuerung und
II. die Wittwe Christiane Steinicke oder ihre un⸗ aus der Schuldverschreibung vom 11. August 1848
ausgeschlossen und die Löschung der Last und Hypo⸗
Königliches Amtsgericht.
[58366]
Auf Antrag des Gutsbesitzers Paul Hausknecht zu Hauteroda hat das unterzeichnete Amtsgericht am 19. Dezember 1892 für Recht erkannt:
Die eingetragene Gläubigerin oder deren unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten an der im Grundbuche von Hauteroda Band III. Fol. 100 Abtheilung III. Nr. 1 ein⸗ getragenen Hypothek von 4 Thlr. 24 Sgr. 8 Pf. Rest von 50 Thlr. Alimentationsgelder der Marie Hemmlepp aus der Urkunde vom 7./24. Mai 1834,
elche früher Nr. 7, sodann Nr. 128 des Fl.⸗H.⸗B. eingetragen waren und jetzt noch Artikelblatt 58 des Flurgrundbuchs von Hauteroda stehen, hiermit aus⸗ geschlossen und die Post kann im Grundbuche ge⸗ löscht werden.
Heldrungen, den 19. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[58353] Oeffentliche Zustellung.
Die zum Armenrecht zugelassenen Ehefrauen:
1) Amalie Therese, verehel. Eckhardt, geb. Jahn,
in Waldheim,
2) Elisabeth Marie, verehel. Sachse, geb. Zim⸗
mmermann, in Aschershain, beide vertreten durch Rechtsanwalt Preller in Chem⸗ nitz, klagen gegen ihre Ehemänner:
zu 1) den Harmonikaarbeiter Fürchtegott Leopold
Eckhardt, früher in Waldheim, zuletzt in New⸗York, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, 2) den Schuhmacher Friedrich Reinhard Sachse, zuletzt in Kleinmilkau, gegenwärtig unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 14. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassencn Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der vom Prozeßgericht bewillig⸗ ten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 0 Klagen bekannt gemacht.
Fischer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Civilkammer IV.
[58354] Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassenen Ehefrauen: 1) Thekla Franziska, verehel. Martin, geb. Lohse, in Chemnitz, 2) Bertha Marie, verehel. Zaspel, geb. Krojewski daselbst, beide vertreten durch Rechtsanwalt Hösel in Chemnitz, klagen gegen ihre Ehemänner: zu 1) den Fabrikschlosser Karl Friedrich Martin, früher in Chemnitz, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, 8 2) den Stuhlbauer August Heinrich Zaspel aus Etzdorf bei Roßwein, früher in Wald⸗ heim, zuletzt European Hotel, Corner of Commercial & Weller Street, Seattle Washington, U. St. Amerika, gegenwärtig unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Koͤniglichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 14. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der vom Prozeßgericht bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. 3
Fischer, Gervichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts. Civilkammer IV. [58352] Oeffentliche Zustellung.
Der Schlosser Mathias Noe zu Hochfeld, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Schmits zu Duisburg, klagt gegen seine Ehefrau Sophia, geb. Frings, früher zu Hochfeld, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 12. April 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Duisburg, 23. Dezember 1892.
Lechner, Rechnungs⸗Rath,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[58356] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Auguste Kersten, geb. Brundisch, in Wainsdorf bei Elsterwerda, vertreten durch den Rechtsanwalt Levy in Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Lehrer, jetzigen Lage⸗ arbeiter Ernst Kersten, früher zu Golzow, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für allein schuldig zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 22. März 1893, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Fraukfurt a. O., den 24. Dezember 1892. Gröschke, Gerichtsschreiber
88
des Königlichen Landgerichts. II. Civilkammer. 1 1 8