1893 / 1 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

8 11“*“ CP bn. Kästchen mit Wertha⸗ rthangabe. k“*“ C1 Fenennung MINSeNS⸗ Vekihr. s Fe Fesstelens der 11A.A“ ku ar muß zwi n einzelnen, zur Frankirung verw e. enrau asen 8 G 8 31 is f 8 ;

Daänemark, Griechenland, Moneenegrs) sowie 8 besümemten 8.dean ü”g der Türren durch ermitte ng von Decer. werden; auch dürfen die Freimarken 8 Seiten üͤnder bes nnschiach nicht bebecen 2 1. 1 2 vne. Gom 8 fender hh eetn) Postanweisung ühat zu erfolgen Abschnttt⸗ 8— doftanweisung

111““ Se-Phgese,zerngre herrerene Fesenenere er aensercsrnede van an. e] Mag ahn

nßer u . i 8 1 . 2 7 2 20 3 5 5 2 8 . . 2 7 6

8 benndüche Münzen, Banknbten obet auf 8* Inzaber lautende Wertzpaples. vüüencünte und Gegenftände aas der Gattuns] Beschräntung . kFüvr 8— - ö e im r mit reich⸗Ungarn) chta⸗ 8 Mernchh Milreis. 0 v2. 30) MCs. e 4 55 ₰) 30) ““ 80) Beregh h she nrehsge nur nach Lissabon und Porto

der Geschäftspaptere nicht augenommen 8 3 3 . 8 . 8 8 8 b 1 Die Werthangabe muß in der Aufschrift in Huchstaben und in Hahlen ausgebrückt sein; Ausschabungen oder Abänberungen, 8 ArHArenes Fiahhssen b 31) Rumänien 500 Franken. 20 20 31) Fresn 15 ööö8. 9) I“ 31) ( ffiauch telegraphische sind nur nach .= 81 20 ₰). grißehen, riten zulässig.

8

selbst wenn dieselben anerkannt wären, sind nicht gestattet. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung der Werth⸗ 1 2 5 ve 29 Der Ausstellung einer Begleitadresse bedarf es bei den Werthkästchen nicht. 8 18 8 8 aHeree 2 er dies auf der Sendung darch den Vermerk „gegen Rückschein (vris de réception) auszuveüden. 32) Salvador 100 Pesos. 20 20 32) Pesig und Centavos. Goldgeld.)32) 32) Postanweisungen auch telegraphische nur nach der 8 (1 Peso Gold = 4 7 ₰). Hauptstadt San Salvador zulässig.

Die Gebühr dafür beträgt 20 Pf. weeees ; n 8. Werthbriefe 1 33) Schweden 416360 Kronen. 20 20 833) Kronen und Oere 33) 8 833) Telegraphische Postanweisungen zulässi skästchen. Werthrülichen. 3 2 kästchen. Werthkuühche . 34) Schweiz . .. 500 Franken. 2 20 (100 Kr. = 112 75 ₰). 34) 1“ 183) Eilbestellung und telegraphische Postanweisungen zuläfsig 18 bets 8 b I 8 5 1“ .“ 3 2 34) Fr. u. Cts.(100 Fr. = 81 20 ₰). 8 35) Postanweisungen auch telegraphische g. K⸗ 88 der Pori⸗ orto V¶Versiche⸗ b der Porto Porto Versiche. Bemerkungen d 1 400 20 20 35) Mark und Pfennig. 35) Bangkok zulässig. 1

Bemerkungen.

—. 1 ——————————

S ge ne. rang nchü 8 be. 36) SüdafrikanischeRepublit10 Pfd. Sterl.⸗. 20 20 36) Wie Nr. 4 686) Wie N 3 süur 8 2 b Werth⸗ für Genicht 8 ) afrikanische Repu Pfd. Ster 2 20 ) Wie Nr. 4. 8 636) Wie Nr. 4. 6836) Wie N. se 15 g. 8 1 8 , .“ b nangabe. je 15 g. 8 8 von 1 8 111“1““ ““ „K(ransvaal). b. London ab Lond. sj Bem. 3.4) 1“ 37) 40) Nur nach bestimmten Orten. Ebenso telegraphische Post 1— E. Pl. Ef 2. Pr. lee Pr. 1 88 ve fich Nr 19 v 397) Karf und fnnige ng (türk 88) Schriftliche Mittheilun en jed 2 t 419 Poslanger ische ur . 1) Dentschlauz (Reichs. unde. sb. 7o geoar snur als so Pf, für jes ).Melstgewicht. der Werihbrice1c) Norwenen avnbe. 20 20 sig Nachnahme zulässig- 39) hbb si0 mädeft 20 20 Pfunden, Piaster und Para10) die gerseseracf srzmnsgeatsficnaen auc kelegraphlsche nir nac Mina⸗ oftgebiet, Bavyern und schränkt Meilen [Packete 300 ℳ,w— 250 6. Unfrankirte Briefe zulässig schränkt 17) Meistgewicht d. Werthbriefe 250. b. Adrianopel, Beirut, Sa⸗ (1 Pfd türk. = 18 40 ₰). 49) 8 42) Die Postanweisung muß außer dem Namen des Empfängers Wülettentern. einschl. zulässig. mindestens] mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestell⸗ 2 8 E11“ zulässig mit 10 Pf. lonich, Smyrna 500 Franken. 20 20 839 b)] Franken und Centimen 1“ 8 und der genauen 2 desselben seinen Vemahen 1166“ G 1 20 Pf, über 10 Pf. Hebüh r im Fall der Voraus⸗ 17) Oesterreich⸗Ungarn. wie Deutschland 8 Zuschlag. Eilbestellg. u. achnahme 40) Tunis.. 500 Franken. 20 20 40) 382 Fr. = 81 20 ₰). 42) Der Name und die Adresse des Ab⸗ oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ 10 Meilen ahlung bei Ueberbringung eines 8 zulässig. Die Einführung auslän⸗ 18 41) Urugnay 100 Pesos. 20 20 41) Pesos u. Centavos. Goldgeld senders müssen, der auszuzahlende, namen ent alten; bei Firmen genügt die öhnliche Be⸗ 40 Pf Briefes mit Werthangabe bis 18) Portugal 8000 20 2 20 discher Lotterieloose ist verboten 8 ges 7 F 8. gewöhnliche Be⸗ Pf., g3 s n. tchl 1 g pl⸗ bioß Söer. h 2 2 sear Brief NRach Ber loose 8 ber 1 (1 Peso Gold = 4 7 Z). Betrag und der Tag der Einzahlung zeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name 17 8 Sdr 2. 8 Sen brac Finsch. r Azoren un ffür 3 1 Searacchan 86 8 42) w Staaten von 100 Dollars. 20 20 42) ver 8 9 Fnen dn. lähn Weitere An⸗] des Staats (state) und, wenn möglich, auch des Kreises ied d. Gew. 8 ine 2 2 2 , Non⸗ 8 m a. 3 oll. = ℳNℳ). aben sind ni zulässig. t 3 8.“ äa11m11X1X4“* 8 Argentinien 20 nach Postorien 25 Pf., nach Orten f. Kästchen Okkupationsgebiet) gelangt neben W“] .“ 8 ; (eounty) hinzuzfüͤgen 9 9 f * 5 „Oeste 9 8 . 2 2 * 2„ 3) Belgien .. ..8000 Fhe Flen⸗ 1“ 60 Pf. Nach Trt. egse Pesaö 8 D. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. benn 88 3) Eilb st ellu 4 d NM 11 8 8 Ger vicht vort 40 Pf . ( t9 8 Vorbemerkungen. Postaufträge sind im ereinsverkehr bis zu 1000 Franken bz. dem entsprechenden Betrage der Landes⸗ Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselbemn 1“ ezirk 10) ) Albestellung und ne 8 t a. Gewichtporto 3 Uach wihrung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulbsenden Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die]— Postanstalt ben mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuztehen sind Bon dem Betrage 4) Bulgarien 8000 20 20 zulässig. 20) Rumänien 8000 20 bestimmten Grenzorten 20 Pf.) 8 Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden eines jeden eingelösten Werthpapters wird im Vereinsverkeßr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einztehung ve. (Deutsche Postagent.) S000 20 8 8 21) Rußland unbe⸗ 3 Werthangabe bis 100 ℳ, J. welches von den fremden Postanstalten bei ber eim wandung der eingenogecen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ weiterzugeben ist. 8 sncse Herson zu bebeichnen, au welche der Posaufteag zn Jae der Üeüessttssshe Urga (ü. lbe. 9 6) Eilb zur nach Post⸗ 859 Pf eche ee. Französtscher Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift TFe Fauftrag nach Game der Postanstalt), Einschreiben 8 1 schrän 20 ilbestellung 1 lach s . 1e Ff. mehr ür je / verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal bz. Valeurs à recouvrer, Bureau de poste à ame der Postanstalt) Recommands, zu versehen, im Veretns⸗ 6) Dänemark nebst Island unbe⸗ 20 orten zulässig und mit Aus⸗ 23) Schweden unbe⸗ 18) Eilbestellung zulässig. Einscht. Madeira und Azoren) an das Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc, des Absenders. und den Farber.. .. schränkt (im Grenz⸗ schluß von Island und Faröer. schränkt 19) Nur nach bestimmten Orten. 8ZE11““ Postauftrages mittelst Postanweisung übersendet. Postauftrüge ohne Anlagen, sowis soiche mit netrda mghe vTEE ne.1. nn i uf den Poehamftrag Ln eehe zans, im veaüasbs po⸗ 7) Dänische Kolonien: bezirk 10) Nachnahme zulässig. 24) Schweiz unbe. 290 20) Nachnahme zuläsig. w ¹enumnennnhe ——— wenhwneenene ———— x xZZZZSISEqEnZEIEbbEEE . ee Srbebung. n. in Westindien 8000 29 9) 8, Nachnahme zuläfsig. schränkt (im Grenz⸗ Die. Einführung ausländischer 8 Benennung Meistbetrag Taxe: 1““ 8 8 Benennung Meistbetrag 1— 1 b. Grönland 8000 20 8 Nachnahme zulässig. 8 1 bezirk 10) 8 Lotterieloose ist verboten. 8 der eines Porto. en. . Bemerkungen. der eines . (Sebe⸗ Bemerkungen. unbe⸗ 1 1 15 1 Massaua. 25) Serbien 8000 20 vb Zalösfig. Länder. Postauftrags. Pf f. 8 Länder. Postauftrags. I 1 11) Guadeloupe, Martinique, Frz. 24) Eilbestellg. u. Nachnahmezulässig. u“ ac 8 1“ —— 8 8 8000 20 25) Außerdem sind Briefe kücn vn⸗ 1) Dentschland 800 30 1) Die Aufschrift hat zu lauten: „Postauftrag nach 6) Lnxemburg. 800 ℳo 20 2 6) Wechselproteste werden d. d. Postanst vermittelt.

8 ü i uyana, Libreville im Franz. [26) Spanien 3 8 1 8 4 . hen büber 6 81. ogebiet, Senegal, 8 Einscht der Balearen u. beschränkter Werthangabe durch Reichspostgeb,,)) 88 1 Wechselproteste werden durch die Post vermittelt. ü 5 g 7) Zins⸗und Dividendenscheine sowie ab⸗ 1 8 ry, Cochinchina, Annam, Canarischen Inseln) Vermittelung österreichischer Post. Bayern und 2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗† 7) Niederland. 20 elaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt Ponbis Neu⸗Caledonien, Obock anstalten zulässig. Nähere Aus⸗ 8 Württemberg) merk „Protêt oder „Protét immédiat“ auf dem Auf⸗ und Niederl.⸗500 Gulden für je 15 g. ein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Nach 9) Erythrea, Ital. Kolonie 8000ℳ 2 Mayotie, Nossi⸗B, Diego Suarez, 27) Türkei über Triest .. unbe⸗ kunft ertheilen die Postämter. 2) Belgien .. 1000 Franken 20 trage sich befindet. Ostindien. (imGrenzbezirk Niederl.⸗Ostindien nur nach bestimmten Orten. 10) Frankreich m. Algerienss000 8 Ste. Marie de Madagascar u. frz. (durch Vermittelung schränkt 27) Nur nach bestimmten Orten. Be⸗ 1 8 für je 15 g 3) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ b 10 für je 15 g) 8) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Zins⸗ 1) Französische Kolonien8000 Postanstalten auf Madagascar. von Oesterreichischen 8 züglich andererLeitwege zc. ertheilen im Grenzbezirk gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt]¼ 8) Norwegen. 730 Kronen ““ und Dividendenscheine, sowie ab gelaufene 12) Fratten. .1PP0 8 12) und Nachnahme Postanstalten) die Postämter nähere Auskunft. 1” 1000 Franken 9 für si15,e) 8 1“ 111.6“ bis für je 15 g II b9 heigefügt sein. Wechsel⸗ 13) K ässig. u“ ranken 20 für je 17 Im Falle der Annahme werden von ein⸗ 8 roteste werden nicht vermittelt. 19 bnrem barg 13 nigstgac gamerun und Victria 28) Tunis a. über Italien 8000 2 Nach den italienischen Postan⸗ 1 h 1000 20 THegenen Betrage 10 Pf. für 1e 20 ℳ6 höchstens aber 9) Oesterreich⸗ 400 Gulden )*— 10 „9) Bei Aufträͤgen nach Ungarn sind die Namen 15) Niederland .. . ... 1 14 und Nachnahme b. überFrankreich 8000 2 20]. talten in 9. mit Algerien 8 Froalt, EEinüiehungege in Abzug. Fecacht. Ungarn...] ö. W. 20 mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. äfsig. Sousse (Susa Tunis beträgt Zechselpro verden vermittelt ( er 3 2 1 15)ugactg. ng zulässig. dos le düsc, unde nnis betrs⸗ 8 . sähl der nnvett der stansösischen Küfte 1eenenen eseln), 10) p .). 180 Tlilrers über 10) e8 größeren 1 Alle Postaufträge V B sfire⸗ 98 8 sind Briefe mit Werth ; 1 8 ] 8 .“ ierzu Vermerk „à protes ker“ auf dem Auftrage, ) Vortugal*). 180 Milreis 2 I na ortugal müssen an das Postamt in Lissabon riechenland und Montenegro ist bei den Postämtern zu erfragen. Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig. 1 außerdem eine schriftllche Verpflichtung des Absenders (ein i eeh für je 15 ach e semm Zis. 8. Dididendenscheine. 1 1 zur Zahlung entstehender Protestkosten erforderlich. Bund Madeira). 1 sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht

C ostanweisun en. 8 Zinsscheine u. abgelaufene Werthpapiere ausgeschlossen. 1 I beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 8 C 1.- . 8 8 r. 8 8 2 . 2 5

1 Vorbemerkungen. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in C. Ps Fran⸗ oder 2 ebe Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die gewöhnliche Postanweisungsgebühr, v. die 5) Italien nebst 1000 Franken 2 5) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere, 11) Rumänien. 1000 Franken 1 11) Rur nach e Orten. Wechselproteste

üscher Sprache) in Unwendung. Auszufuͤllen ist dasselbe mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen l Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeid für die Besorgung am Bestimmungsort, wenn die Anweisung nicht postlagernd lautet. Kolonie Ery⸗ für je 15 Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien ꝛc. 5 g werden nicht vermitte

Benennung MNeistbetrag Gebühr Die Ausstellung

angabe.

selproteste werden nicht vermittelt.

.

p wenseme b 8 threa.. 1 8 8 zusges 1“ g1 12) Salvador.. B2) Nur nech der Hauptstadt San Salvador.

1— 2 ell n 8 ö“ ““ . g ierzu Vermerk „Protêt“ oder „Protêt immédiat“ o echselproteste werden nicht vermittelt. 21 8s 8 u.“ zu 18gS der Postanweisung hat zu erfolgen Abschnitte J““ 8 auf dem Auftrage, außerdem eine schriftliche Ver⸗—13) Schweden. 730 Kronen 139) und Dividendenscheine, sowie abgelaufene L g. . Aür je sind zulässig: 1 8 8 . 8 8 pflichtung des Absenders zur Zahlung entstehender je 15 g Werthpapiere dürfen nicht bei fügt sein. Wechsel⸗

1) Deutschland (Reich vost⸗ 400 20 „bis 100 9 Mark und TPeennig. 1) 9) Eilbestel!l ebühr s. Tarif A. Telegr. Postanw. zul. G b Protestkosten erforderlich. Die Italienischen Post⸗ 1 proteste werden nicht vermitteft gebiet, Bayern und Würt⸗ 30 üb. 100 200 % 2) Pesos und ntavos (Goldgeld ““ ““ 2) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Eilbestellung zulässig. 8 8 . anstalten sind ermächtigt, bei Einziehung von Beträgen]14) Schweiz. 1000 Franken 14) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel temberg.) 40 über 200 oro sellado) (1 Peso Gold = 2) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 2 Eilbestellung u. telegraphische ostanweisungen zulässig. 8 8 8 nicht quittirter Rechnungen dem Zahlungspflichtigen 8 1 für je 15 g sbez. Papiere, Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ 2) Argentinien vFK D x . 100 Pesos. 20 20 4 7 3). 8 4) Das Postanweisungsformular muß außer dem Namen des . auf dessen Verlangen Quittung über die geleistete Zah⸗ 8 (im Grenzbezirk elaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. 3) Belgien. öw 4500 Franken. 20 20 3) Franken und Centimen 83) Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens 8 3 1 lung auszustellen. In diesem Falle gelangt eine Stem⸗ X“ M 10 für je 15 g) Fostaufträge mit dem Vermerk „Zum Protest“ oder 4) Brit. Besitzungen bz. Brit. 10 20 20 (100 Franken = 81 20 ₰ℳ. . den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfän ers (bz. 8 8 . 8 pelgebühr von 5 Cent. zur Berechnung. Quittungen, 15) Türkei „Sofort zum Protest“ sind zulässig. Postaufträge mit Postaust. in znf engoß. Sterling. bis London (ab London 4) Pfd. Sterl. (L*), Schillinge (s), 4) Der Name und mindestens der Anfangs⸗ die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender 1 ferner Rechnungen, welche mit der Quittung oder auch a. Constantinopell 800 20 dem Vermerk „Zur Schuldbetreibung“ werden in der Ländern, namentl. Br. ost⸗ . siehe Bemerkungen). hence (d), (10 £ = 204 buchstabe eines Vornamens des Absenders hat gleichzeitig mit der gissseee cas. der Postanweisung den . 8 nur mit der Unterschrift des Forderungs berechtigten (Deutsch. Post⸗ für je 15 g Schweiz an besondere Betreibungsämter weitergegeben. anst. in Aden, Ceylon, China, 50 ₰). (bz. die Bezeichnung der des Absen⸗ GEmpfänger von der erfolgten Einza lung des Betrages durch 1. 8 oder mit Vermerken, wie saldirt, bezahlt, entlastet, aus⸗ amt). 15) a. u. b. Wechfelproteste werden nicht vermittelt.

Fenn .“ I“ 1 . 1 8 1 8.) und die genaue Adresse desselben ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen. . 8 geglichen ꝛc. versehen sind, unterliegen nach Maßgabe b. Adrianopel, 1000 Franken 20 1 15 b) In der Aufschrift muß hinter dem Bestim⸗ ements, 88 aan 1 Zef

t ts, 1 en angegeben sein. Sonstige Mit⸗ Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird 3 8 der Größe des Papiers einer Ital. Stempelgebühr: Beirut, Salo⸗ für je 15 g mungsort der Vermerk „Oesterreichisches⸗ od lonie, Britisch⸗Betschuana⸗ “*“ sln ꝛenae statthaft. seitens der Britischen Postverwaltung, wel die Ueber⸗ 1 8 1 von 0,60 Fr. bei einer Größe bis zu 14 qdem, nich u. Smyrna b 8 1 s de ov ntese ien⸗. 882 ü-er. land, Mauritius, Natal, 1 . 8 weisung der Postanweisungsbeträge nach dem Bestimmungs⸗ 8 1 8 11“ von 14— 20 (Oestr. Postanft) V e ber

1 16) Nur nach bestimmten Orten. ꝛchse si Goldvkuüͤste, Zanzibar Stadt!/ 1 8 gebiete vermittelt, E11 in Abzug gebracht. 1. 8 1 von 2,40 Fr. bei einer Größe von 20 30 qde 16) Tunis 1000 Franken 2 nicht b 8 —Neu⸗Fundland, Brit. West⸗ 8 8 Wünscht der Absender auch diese Gebühr zu tragen, so muß er . 8 4,80 für jede weitere Gröeöße6. 1 Frankreich. Zinsscheine u. abgel. Wertbdapiere ausgeschl. Auftrallen. G den Betrag der Postanweisung entsprechend höher 8 2 Der Dienst ist vorübergehend eingestelll. 8—

5) Veeisch, Fapien (Vorder⸗ : 5) Wie Nr. 4. Auf Postanweisungen an Personen lndischer 1 8 8 Indien, einschl. d. nicht⸗Brit. 8 Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des 1 E Packetsendungen.

Bes. u. Britisch⸗Birmas, da⸗ ““ Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. . 1 1 1 s Ausschl von Geblon. 6 Fpr ng bestichmten Irterr deeee ee eeeeieee 1 Packete ohne angegebeuen Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets, legen m. Aus von Ceylon ) Nur nach bestimmten Orten. Tele r. Postanweisungen zulässig. 8 b 8 b . geg 8 9. 7) W 9 v r. eg meisungen zuläss - 1 A. Das Porto beträgt ackete auf Entfernungen (in geographischen Meilen): ir unfrankirte Packete bis 6. kg einschließlich wird ein Porto⸗Zuschlag von wegen Ceylon s. Nr. 4 8 1 7) Wie Nr. 4. Dem Bestimmungsort ist der Name der über ber uüber Uber V 10 88 erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht⸗ Gehören mehrere Sendungen ferner 86 in 6 8 b und deß Kreises oumty) hinzuzufügen. 1 16““ I1“ 9 V über 8.en. 18 aüs Sgerrgut zu behanelnden acete wird das Raito Cuicht aber sber] das dens berechner Bagdad Basra, Bunder-⸗ v1“ 11“ ““ 16 8) Nur na estimmten Orten. Eilbestellung zulässig. 8 8 458 ortozuschlag und die Bersicherungegebühr) um die Hälfte erhöh s8 Sperrgut gelten he Packetsendungen thunlichst zu frankiren. 1 8 3 2 3 1 Ke aste. 48 82 8 öö“ 100 150 alle Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 1 ½ m Übderschreiten, oder welche in einer B. Für Packete mit Wertdangabe wird 1) das f 2 Abbas, Bushire, Guadur, Jask 3 5 9) Die Umwandlung in die Landeswähr ung (Mexikanische Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 6 Zone 6 Ausvehnung 1 m, in elner anberen 1%¼ 8 überschreiten Fa. dabei Ugeeas 10 kg Sh.e hench. 8 entrichtende Porto 1 öee (dOschask), Linga u. Mascat). 8 6) Franken und Centinen Dollars und Cents) erfolgt in Shanghai nach Maßgabe des gf. Begf Pf. Pf. Pf. Pf. wiegen, oder welche bei der Verlavung einen unverhältnizmäßig großen Raum, bz eine Bmäßig 5 Pf. für je 306 oder einen Theil vom 300 8, mimdestems aalh 16 Pte odns 7) Canada l(einschl. Britisch! 100 Dollars. 7) Dollars und Cents eRr. 4. im Ortsbestellbezirk . mit Ausschluß von fr jedes weitere Kilogr. mehr 5 10 20 . 8D11I1816 u. dergl. Sg-. sein. Besonders Gehaͤhe N ““ Columbien, Neu⸗Braun- 8 (100 Doll. = 424 ℳ). 8 sland u. Faröer zulässig. Telegraphische Postanweisungen 1 b 8 II. Frankirte Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 kg („Postpackete“) nach dem Auslande. schweig, Neu⸗Schottland und 8 8 mit Ausschluß von Island u. Faröer zulässig. ang hehen eeeeeeen 2 Se nach überseeischen Ländern sind im Allgemeinen nur die Taxen für den Hauptweg Ueber bestehende Beschränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der „Postpackete“ einzelmen Ländern Prinz Edward⸗Inseln). 8 8 ö 8) Pesos u. Centavos (Goldgeld) 8 11) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians⸗ Sea x. bes Pefens hün. die Regel. Packete nach Luxemburg und O ungarn können jedoch 2 AX“ e.— h 8 8) Chile 1 (1 Peso Gold = 3 90 ₰). sted und Frederikssted 88 Ste. Croix und St. Jean. 1 auch unfrantirt abgesandt werden. ““ u1“ Zahlung der Zollbetrage darch den Afender sowte dag Weranzee dee 9) China: Shan ghai 1uu“ 12 ) Nur nach Friedrich Wi helmshafen. Ein Absender darf im 8 18 Soweit Nachnahme nach einzelnen Ländern zuläfsig ist, ist der Meistbetrag derselben auf 400 Mark festgesetzt. Eilbestellung gestattet. Hierüber ertheilen die Postanstalten die erforderliche Auskunft. 1

Postagentur . 10, mindest. 20 9) Mark und Pfennig. 2 9 Wochen 9 t mehr als 600 an ein und den⸗ v“ Frantn mn,n—

wegen and. Orte s. u. Nr. 4 selben Empfänger aufliefern. IIISEE 1 8 F- e. e 8 10) Dalemark nebst Island 360 Kronen. 10, mindest. 20 1) Der⸗ 10) 13) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗es⸗Salaam, Lindi, Kilwa, Pangani, Bestimmungsland HSemicht Betrag 1 grdnneeng Bemerkungen. Bestimmungsland eee E Bemerkungen. 1 und den Faröer. 100 Kr. = 112 75 ₰) Saadani und Tanga. 11“ 1 8 von Pf. ℳ. Pf. Zahl Sprache von Pf. fSahl Sprache 8 11) Dänische Antillen .. 360 Kronen. 20 i2 Sear a east we. pag. 111) 14) E“ sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, 1) Aden über Bremen od. Hamburg für je 19) Bulgarien und Bulgarische V 21) Die Taren deden nr 2) Dannsch dnerglen., .. 400 slo, mindest. 20 . 12) Mark und Pfennig. Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie 8 (mtt Deutschen hostdampfern) kg —— ½ kg 1 2 d. o. e. In der Spalte Sprache⸗ Postanstalten in Ost⸗Rumelien 3 kg 80 4 I1d., 3†sauf Sendungen mach Capstadt. Für 13) Deutsch⸗Ostafrika....400 10, mindest. 20 4 13) Mark und Pfennig. 13³) nach Suakim. Pe eat hiche Postanweisungen nach Alera-u. 2) Afrika. Westküst m. Woer⸗ I“ 140% 2 ff. ole. 2⁰) Canada .. .. ..63 kg 280 bis 5 600 2 d.c. 2. düae Am . 20 mann’'schen Dampf. (Bathurst G 8 21) Cap⸗Kolonie mit Britisch⸗ Orten ist das Porto don Carstadt

14) Egypten 500 Franken. 14) Franken und Centimen 14) drien, Cairo, Ismailia, Port⸗Said und Suez zulässig. nach Bagida, t 8 P 3 v Betschuanaland 3 kg 2 d. e. o.f. 1 zu entrrchern. gabstsch. 22) TCeylon über Bremen (direkt i hür jedes Packt.

vom sondere zu entrichten 23) Eilbef

h h ien5 5) 82 .115 5) E b. zulässt Algerie Gambia] s. u. 9, Kamerun s. u. Bat 5 .5 Aoene v 500 Franken. 15) (100 Fr. 81 20 ₰). 15) 19 B zulässig nach Frankreich und Algerien. 8 vortoeard ch G vileabi 1 ö Postdampfern) 5 kg üäch er 23 e über Hamburg 5 kg

116) Großbritann. u. Irland. 210 - 16) Wie Nr. 4. 16) Wie Nr. 4. 8 17) Wie Nr. 42. Für bie Beförderung ab San Franciseo 8b L. u. 51, Liberia s. u. 52, Sierra deutsch . 6 117) Hawai (Sandwich⸗Inseln)] 100 Dollars. 20 17) Dollars und Cents 17) Wie Nr. 4. 3 wird von der Amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge-. b Leone s. u. 87, Togogebiet s. . 92). 1 3 bis San Francisco (ab San (100 Doll. = 424 ℳ). 2 bühr von b⸗ des Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet. 3 Algerien . . . .. 24) China. a. Shanghai D. Pstagt.) 5 ks Francisco s. Bemerkungen). 1 18) Eilbestellung zulässig, telegraphische Postanweisungen nach Annam. . s14) Es ist Sache der Adressaten, b. Shanghai (Franz. Postanftalt 5 kg 24 a) Wert bis 10000 *ℳ 18) Japan 500 Franken. 20 20 18) 1 Franken und Centimnwen st Tokio u. Pokohama zulässig. 1 1 Argentinien 8 die Sendungen an den Hafenorten c. Shanghai (Brit. Postanstalt)]3 kg 3 fbulässig. 19) Italien mit San Marino, 500 Franken. „9bö 19) (100 Fr. = 81 20 19) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen nach Italien L Hamburg od. Bremen . Quinhon oder Touron (Tourane) d. Amoy, Canton, Foo⸗Chow 30) Werthangabe unbegrenge; (Star. Postamt) u. 18 50”nh -e ee, zulässig,, 886 111““ 8 Se au8 .fe. o. EEE“ 82 5.. ( ütschauh G” H 18 Nad aabee (aus nach Ze. 1“ ur nach Kamerun und Victoria. 5 b ien. a. 8 befördern 8 1 1 and). Eildestellmg ; 1“ 20) Mark und Pfennig. 21) Nur nach bestimmten Orten. 1 G Wales (dir. m. Deutschen Postd.) .e. o. f. zu lassen. 1 b Swatow, sowie Orte 31) St. 8— Jean aund 21) Liberia . . . . . . .... 2 21) Mark und Pfennig. 21) 22) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig. Süd⸗Auftralien und Victoria im Innern Chinas, wohin Post⸗ St. Goir. 22) Luxgemburg wie Nr. 1, jedoch . 1“ 23) Wie Nr. 4. Wegen der Postanweisungen nach Malta durch (direkt mit Deutschen Post⸗ Z IHpoackete zul. sind, über Bremen f. 33) Nur nach Dan⸗ ist das besondere Auslands⸗ italienische Vermittelung ertheilen die Postanstalten Auskunft. 1 dam ve““ 355 bis zse. o. f. 88 25) Cochinchina es Salaam, Kilwa. L 1“ formzlar zu verwenden. 8 25 S zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach West⸗Au tralien, Queensland 3 26) Columbien . . . .. Saadani und Tanga. 8 ) Malta und Gibraltar 10 Pfd. Sterl. 20 20 23) Wie Nr. 4. timmten Orten zulässig. ih Tasmanien über England. 2 60 bis 2 sd. e. o.f. I7I) Gorste ... . .. ..... 34) Postpackete sind zuläsfig nach bis London (ab London s. 5 26) Nur nach bestimmten Orten. Von einem Absender darf c. Neu⸗Seeland über England. 2760 bis 28) Costa.Rica.. . .. . . .. fallen Unter. Rümd und 24) Marokko (Tanger) s. Nr. 15 Bemerkungen zu Nr. 4). an denselben Empfänger in Niederl. Ostindien und Guyana . Bahama⸗Inseln ... . . .. 2,40 bis 29) Cypern (über Triest)... Ober⸗Cayptens bis Wade⸗Palfa ihe 25) Niederland 250 Fl. 20 20 vAXA““ innerhalb 8 Tagen kein höherer Betrag als 250 Fl. mit 1 Bathurst (Gambia) .. . .. 2 20 bis 1 P.30) Dänemark m.d. Faröer u. Island . sschl. sewie nach Suakie Gulden und Cents Postanwei 9 übersandt werden. 1 Belgien .. .. 10) mmerthengage unbegrenzt; †31) Dänische Antillen .. .. .. 8 f.jangabe bis 400 und o

26) Niederländ. Kolonien.. 250 Fl 20 (26) ß(100 Fl. = 169 50 ₰). 8 27) Tele 22 tanweisungen nur nach bestimmt. Orten ulässig. 11) Bermuda⸗Inseln 2 20 bis Nacjthh me u. Ei 1 zulässig.†1 32) Deutsch⸗Neu⸗Guinen .... zuläfsig. 8

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(Ostindien, Antillen, Guyvana) (Guld.) Ndrl. iche Mittheilungen 281 Die Umwandlung in die Oesterr. Währ. erfolgt in Oesterreich⸗ 8 Gritisch⸗Betschuanaland s. 13) Nur nach bestimmten Orten. 33) Deutsch⸗Ostafrika, 35) Nachnahme zueläffd 27 Norwegen ...7360 Kronen 3 27) Kronen und Oere 8 ngarn auf Grun des Wiener bz. des 2 udapester Börsen⸗ 38 Cap⸗Ko onie 3 15) Nur nach bestimmten Orten. über Hamburg . ...... angabe dis 800 Nℳ 4 28) Oesterreich⸗Ungarn nebstt . . (100 Kr. = 112 75 ₰). 6 kurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr Britisch⸗Guyana.. 5„. „je. o.f. nc) Nur nach Mombas (Mom⸗ über Oesterreich od. Schweiz und Asad zulsso. . ationsgebiet (Bosnien!h 11“ als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger 8 Britisch⸗Honduras (Belize) b 2 sd. e. o.. bassa) und Lamu. 1 und Italien. . . ... 38 88) In der Tagd den Pf Ne de owina und Sandschat 156 aufliefern. Eilbestellung in Oesterreich⸗Ungarn emein, . Britisch Nord⸗Bornev... 3 ve. o.f. 18) Antigua, Barbados, Domi⸗ 34) Egypten über PE 3 sd. Staatsadoade mn veibazar 1““ 10, mindest. 20 1 28) Mark und Pfennig. telegr. Postanweisungen nur nach bestimmten Orten ster⸗ -öm Britisch⸗Ostafrika... . .o. f. nica, Grenada Jamaika Mont⸗35) Erythrea 8 Kolonie edeere e 29) Oranje⸗Freistaat. 2 20 5 8 reich⸗Ungarns zulässig. Britit ch⸗(Ost⸗) Indien mit ü serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia, „am Rothen Meere) .. . . . .. bis London (ab London s. 29) Wie Nr. 4. Nur nach bestimmten Orten zulässig. 8 Birma 66“ g .o. e. St. Vincent, Tobago, Tortola, 39 alklands⸗ Inseln .. . . ..

emerkungen zu Nr. 4). ““

C11“ jse. o. f. Trinidad. 37