1893 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Franto Der

L113““ oll⸗Inb.⸗ Beascht Betrag Erklärungen

b von 46 Pf. Pf.] Zahl Sprache

8 Frankresch direkt

bi⸗ lü.⸗Inb 8 den Zoll⸗Inbh.⸗ Bestimmungsland

8 [von Zahl Sprache 43) Zu a. Nur nach best. Orten. [175) REunion

Bemerkungen.

78) Nur nach Apia. Werthangade

Ees über Belgien ..9 ks 39) Franz. Besitzungen der Rivières du Sud (Westafrika) 40 Feeeeas Guyana . . .. 41) Französisch. Kongogebiet. 42 Sibraltar 1 43) Griechenland a. d. Griech. Post b. durch Oesterreich. Lloyd 44) Großbritannien u. Irland 45) Guadelonpe ö 46) Hongkong über Bremen dir. 47) Itallen m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz .. 48) Kamerun 49) Kongostaat 50) Labuan 51) Lagos 52) Liberim . . . . .. 53) Luxemburg... 1 54) Madagaskar(Diégo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) . .. 55) Malta über Italien . . . . . 56) Marokko über Hamburg. . . 57) Martinique 8 Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 59) Mayotte 69 Mexiko 61) Montenegro 8 62) Natal und Echowe (Zululand) 63) Neu⸗Caledonien 64) Neue Hebriden 65) Neu⸗Fundland 66) Niederland 67) Niederländisch⸗Indien a. Hafenorte: Batavia, Padang, Samarang und Soerabaya b. Eisenbahnstationen 68) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark. über Hamburg 69) Nossi⸗Be 70) Obock 71) Oesterreich⸗Ungarn 72) Oranje⸗Freistaat 73³) 1 Chandernagor, Larikal, Mahé, Panaon 74) Portngal aA.

Feß über burg oder Festland rankre panien oder

18

kankreich ab Bordeaux b. Azoren - c. Madeira über Hamburg direkt

Vorbemerkungen. 1) Als Mindestbetrag für ein britannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf.

Zu b. Nur nach Argostoli, Cala⸗ mata, Catacolo, Cerigo, Corfu, Patras, Pyräus (Athen), Santa Maura, Syra, Volo und Zante.

Werthangabe unbegrenzt zulässig. ‚f. Jedes in Griechenland einkommende

Postpacket unterliegt zu Lasten des Empfängers einer zur Zollkasse zu f.entrichtenden Erklärungsgebühr von 1 Frank 50 Cs.

47) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 48) Nur nach Bibundi, Kamerun, Victoria.é Werthangabe zulässig bis 8000 ℳ, jedoch nur nach Kamerun und Victoria.

49) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 52) Nur nach bestimmten Orten. 53) Für den sog. Grenzverkehr bes. †. Taxre. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ fnahme und Eilbestellung zulässig. 56) Nur nach Casablanca, Maza⸗ gan, Mogador, Rabat, Saffi und Tanger.

61) Werthangabe bis 800 zul. 66) Werthangabe bis 800 ℳ, Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. 67) Zu jedem Packet besondere Packetadresse.

68) Werthangabe unbegrenzt und f. Nachnahme zulässig.

71) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, u. Eilbestellung zulässig. 72) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen.

73) Sämmtliche Packete müssen in Pondichery in Empfang genom⸗ men werden.

74) Werthangabe zulässig bis 400 ℳ, jedoch nur über Hamburg.

76) Werthangabe bis 400 und Nachnahme zulässig.

77) Nur nach bestimmten Orten. In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa⸗ nama nicht mit einbegriffen.

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97) Tunis:

98) Urugnan über Hamburg

99) Zanzibar (über Bremen oder

77) Salvador über Hamburg .. 5 kg 78) Samoa⸗Inseln über Bremen direkt 5 kg 79) Sarawak (Borneo) 3 kg 80) St. Helena 3 kg 81) Ste Marie de Madagaskar 5 kg 82) Schweden 3 kg 83) Schweiz 5 kg 84) Senegal 5 kg 85) Serbien .3 kg 9 Siam über Bremen 5 kg 87) Sierra Leone 3 kg 88) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln 3 kg 89) Straits⸗Settlements über Bremen direkt 5 kg 90) Südafrikanische Republik (Transvaal) 3 kg 91) Tahiti 5 kg 92) Togogebiet 5 kg 93) Tonga⸗Jnseln über Bremen 5 kg 94) Tonkin .5 kg 95) Tripolis 8 Über Ftalien... CLN1ö1 b. über Frankreich . . . . . . . . 5 kg 96) Türkei: a. Constantinopel über Varna . 3 kg b. Hafenorte ¹) über Triest .. . 5 kg über Varna.. 3 kg c. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Triest 5 kg über Varna 3 kg 2) Janina und süber Triest 5 kg b Jerusalem süber Varna 3 kg

d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien)

über Frankreich

b. über Oesterreich oder Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten 2) Tunesische Postanstalten.

oder Bremen

Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)

8

8 6 F. Telegramme. der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden. 8) Offen zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (R0) bz.

wöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗

e (Für Eüede Tekrrneener beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr

darbieten, sind die Gebührensätze für den billigsten bz.

30 Pf.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. e2 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu

erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den T

eenanstalten zu erfragen.

2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas

d Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer. 5 Fur n (D) gvc, en d. f. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor

den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die drei

eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Nach welchen

Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.

(RP) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen

(MP) bezeichneten Ländern zulässig.

über Triest 5 kg

N—

f. 29 Rumänien 5 kg 8. 1f. bis 400 zulässig.

82) Werthangabe unbegrenzr, Nachnahme ruläff 2 83) Werthangabe unbegrenzt, 8— nstnabme und Eilbestellung zu⸗ .f. lässig. 86) Nur nach Bangkok. Eil⸗ bestellung zulässig. 2. Postpackete nach den Balearen und den Canarischen Inseln werden. . nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ f. ffördert, von wo aus die Wernach stichtigung der Empfänger böbute Abnahme der Sendungen erfolgt. 90) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten für die Weiterbeförd. von da bis z. Bestimmungsorte wer⸗ den vom Empfänger eingezogen. 92) Nur nat en Popo u. Lome.

bbdotboctobo br bo do do

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93) Nur nach Tongatabu. Werth⸗ angabe bis 400 zulässig.

94) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Harphong abzunehmen. 95) Werthangabe (nur über Italien) bis 800 und Nach⸗ nahme zulässig.

9) Wegen der Postpackete nach Orten m. Bulgarischen Postanstalten in Ost⸗Rumelien 3 unter Nr. 19. a, b u. e bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig. c². Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.

¹) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canca, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keraf⸗ sunde, Lagos, Leros, Mitiline Prevesa, Retimo, Rhodus, lonich, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi.

97) b ¹. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis 800 und Nachnahme zulässig.

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2

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1.

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten (XP) (Eilbote bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die

Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (Ck) ist daher nicht erforderlich.

1“ 8

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 2. 5

Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

8

Berlin

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Stants-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

7

ugr, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

8 dem Landgerichts⸗Rath Bösser zu Hanau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Major Lange im Infanterie⸗Regiment Nr. 13 die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Capitän⸗Lieutenant Hartmann, Commandanten

S. M. Kreuzers „Möwe“, dem außerordentlichen 15 in der medizinischen Facultät der Universität zu Breslau Dr.

Auer⸗ bach und dem Professor und Oberlehrer a. D. Dr. phil. Pröhle zu Steglitz bei Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem städtischen Polizei⸗Commissar Kaiser zu Ruhrort den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

den Lehrern Daniel zu Friedrichsfelde im Kreise Saatzig Wund Theuerkauf zu Tottleben im Kreise Langensalza den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗

zollern,

dem Gerichtsdiener Wilkinghoff bei der Ober⸗Staats⸗ vih zu Hamm das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, dem Gemeinde⸗Vorsteher Haas zu Gondenbrett im Kreise Prün dem Aufseher Reinke bei der Provinzial⸗Corrections⸗ uny Landarmen⸗Anstalt zu Neustettin und dem Fabrikarbeiter Gottlieb Brüggemann zu Celle das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, sowie dem Fußgendarmen Grüttner von der Gendarmerie⸗ Brigade in Elsaß⸗Lothringen und dem Gefreiten Schwidder vom Pionier⸗Bataillon Nr. 15 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Peine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 2 dem Königlich schwedischen Capitän von Wenn erberg,

genossen zu Berlin“ die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den An⸗ forderungen des § 75 des Gesetzes genügt. 8 Berlin, den 31. Dezember 1892. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät der Akademie zu Münster i. W. Dr. Peter Langen den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie dden Kreissecretären Holste in Osterode a. H., Worzewski in Elbing, Bork in Osterode, Ostpreußen, Klostermann in Halle i. W., Bürger in Königsberg, Laffter in Kosel, Wudicke in Putzig, Port in Höchst, Allner in Kölleda, Schwidop in Rastenburg, Reimann in Sagan und Schimmelpfennig in Heddesdorf den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen; ferner 8 infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Breslau gethrffenen Wahl den Stadtrath und Kämmerer Max von Ysselstein daselbst als Zweiten Bürgermeister

der Stadt Breslau für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf

Jahren, und 8 infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu

Wermelskirchen getroffenen Wahl den Kaufmann und Fabrik⸗

besitzer Hermann Schöpp daselbst als unbesoldeten Bei⸗

Faschaehn der Stadt Wermelskirchen für die gesetzliche Amts⸗

lichen Provinzialvereins entsprechend, in die Regierungs Amtsblätter, bezw. die amtlichen Localblätter, möglichst kostenfrei aufgenommen werden. Berlin, den 23. Dezember 1892. Der Minister für Lancden n sch Domänen und Forsten. von Heyden.

An sämmtliche Königliche Regierungs⸗Präsidenten.

Vorschriften für die Ausbildung von Hufbeschlag⸗Lehrmeistern in dem „Institut zur Ausbildung von Le rschmiedemeistern zu Charlottenburg“.

8 Der Anstalt fällt die Aufgabe zu, Hufschmiede in ihrer Aus⸗

bildung soweit zu fördern, daß dieselben befähigt sind, als Vorsteher von Lehrschmieden zu wirken. 1

2

2

§ 2. Der Cursus dauert 4 Monate und beginnt, wenn die erforderliche Zahl von Anmeldungen zu demselben eingelaufen ist. S 3 Der Unterricht ist unentgeltlich.

Es werden nur Schmiede zugelassen, welche die Prüfung als Schmiedemeister, sowie die durch das Gesetz vom eane angeordnete Prüfung, die letztere mindestens mit dem Prädicat „gut⸗ bestanden haben, im stande sind, richtig zu schreiben und ihren Gedanken in klaren Worten Ausdruck zu geben. 8

§ 4. „Die Theilnehmer erhalten von dem Vorstande der Lehrschmiede besonderen Unterricht, namentlich über: Einrichtung des Hufes und Bau, Stellungen und Bewegungen der Gliedmaßen, über Geschichte und Entwickelung des Hufbeschlags, sowie über Hufpflege, fkrank⸗ heiten und Krankheiten der Gliedmaßen, foweit der Hufbeschlag auf die Entstehung oder Heilung derselben einen Einfluß ausübt. Dieselben erhalten ferner Unterricht in der Anfertigung von Zeichnungen normaler und kranker Hufe und eben solcher Stellungen

4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗ 5 1 5 1 Ad) 1esere 1 ski RP) (Tc) u. s. w. (ogt. 3—8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieber⸗ Adjutanten Seiner Königlichen 1 2 z 1 19 2 9.

zuschreiben. E“ Lochen g zeanatichen vich zur Anmenbung wus air so muͤssen die gleich⸗ Schweden und 98 8 9 28 1e sechs Jahren zu bestätigen. der Gliedmaßen, soweit sich diese Ausbildung für den später zu er⸗ bedeutenden —— g französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche Klasse 2 ) 882 8 8 8 8 Ungerricht weckm äßig erweist. 1 Sprache gebräuchlich i se, b LL“ Auch sollen Uebungen mit denselben im freien Vortrage über

r Vervielfält 8 Tel 8 beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil 86 8 88en 3983 v11“] ““ vr. 8 1 . 2 ortrage über

derselben 40 8 1e-eng Ne-I. Jb criften 8 a ae; See Söeeeenc. . Im Verkehr mit 88 dem Ober „Mundschenk Ihrer Majestät der Königin⸗ Sei M ät der Köni hal All ädigs⸗ . Gegenstände des Hufbeschlags angestellt werden. selb Pf g ssch gerech 9 8 8 B eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: g

sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. Relgentin der Niederlande Baron van Hardenbroek van x&. 61 E““ Endlich haben die Theilnehmer dem Unterrichte der Zöglinge der 12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 9 He eraartsbe rg. en Bergamb a cht den Königlichen den Pfarrer S chneid er in Buchenau, Dekanat Bieden⸗ Anstalt beizuwohnen. und Unter Aufsicht des Vorstehers seibs den Ksrozzien⸗Orden erster Klasse, sowie kopf, im Consistorialbezirk Wiesbaden, zum Dekan dieses Ünterricht zu ertheilen. 1

Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort be-g so ist Gb) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl —— werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms

beliebiger Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht ensgenommen im Falle ves Verlangens der Wiederholung eines vorangegangenen Telegramms. ang 9 Far die Sergkeichang eines Telegramms (TC) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für vas gewöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten. 1 Fa⸗ die Empfangsanzeige (CnR) ( ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden gewöhnlichen e

Empfangsanzeige) i amms von 10 Wörtern zu entrichten ipgl. auch Punkt 9). 7) vilr die Nachsendung eines Telegramms () (Nachzusenden

) innerhalb des europäischen Vorschriften⸗Bereichs 18) Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das s Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

85 9

Arendrup,

zuläfsig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen.

4. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:

Das Nachse

unden sindet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Bifftrn im Verkehr mit:

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf

10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗ 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: 82

Deutschlaud (D) (RO) (MP)

Afrika, Westküste (westlicher Weg) (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische Inseln u. Senegal:

Benguela Bissao und Bolama 8 Canarische Inseln (vin Cadix)

Betschuanaland: Anstalten d. British South African Tel. Comp.

übrige Anst. in Ratal u. Betschuanaland, ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griqua⸗ land) Oranje⸗Freistaat u. Süd⸗Afrik. Republik (Transvaal) (östlicher oder westlicher Weg)

Afrika, Ostküste (östlicher Weg) (RO)

MP), ausgenommen englische Kolonien: Assab 8 Deutsch⸗Ostafrika Lamu, Malindi und Witu

98

Canton, Fumen, Shameen, Sharppeak, Whampoo, Wusung und Macao übrige Anstalten

Cochinchina u. den annamitischen Anstalten

Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan.Ranh, Nha⸗ Trang (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP)

Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗

ventura.. übrige Anstalten

Corea: (D via Amur) (RO) (MP):

Séoul (Kjöng) (via Amur, Tsu⸗shima

Niederl. Indien (via Bushire, Penang) (RO) (MP): Java 6 übrige Inseln 11“ Paraguay (via St. Vincent oder Teneriffa oder Galveston) (RO) b Penang (via Bushire) (RO) (MP).. Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO) (MP) Bushire übrige Anstalten Peru (via Galveston) (RO) Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (RO):

Miilitärcabines

dem Königlich dänischen Hauptmann

Ztanten Seiner Hoheit des Prinzen Johann zu Schleswig⸗

Fin⸗Sonderburg⸗Glücksburg, den Königlichen Kronen⸗ Ordch dritter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König’⸗haben Allergnädigst geruht:

dem Oberst⸗Lieutenant von Villaume, à la suite des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments und Abtheilungs⸗Chef im die Erlaubniß zur Anlegung des ihm ver⸗ iehenen Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗

Verdienst⸗Ordens zu ertheilen 885 5

Dekanats zu ernennen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht: den Provinzial⸗Landtag der I Schlesien zum 5. März 1893 nach der Stadt Breslau zu berufen.

Auf Ihren Bericht vom 14. Dezemberd. J. will Ichgenehmigen,

daß die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840

(Gesetz⸗Samml. S. 94 ff.) angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf folgende im Kreise Soest, Regierungsbezirks Arnsberg, belegene Chausseen: 1) von der Provinzialstraße in Oestinghausen über Hultrop und

1u“ b Vier Wochen nach Beginn des Cursus hat der 2 er sich bber die Befähigung und sonstigen Eigenschaften der Theilnehmer zu äußern.

Wo die Aussicht auf eine entsprechende Durchbildung nicht vor⸗ handen ist, oder aus anderen Gründen die Qualifcation eines Theil⸗ nehmers angezweifelt werden muß, ist der Betreffende alsbald zu ent⸗ lassen. Dem letzteren steht das Recht zu, gegen diese Me bei der im § 6 genannten Prüfungscommission Beschwerde zu

Nach Ablauf des Cursus findet unter dem Vorsitz eines van dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ernannten Com⸗ missars vor einer von dem Hauptdirertorium des landrmeirthschaft⸗ bg 1“ für die M. ausitz einzusetzenden Commission eine Pri statt, welche sich auf alle Gegenstände des praktischen und ktischen Unterrichts er⸗ streckt. Auch hat der zu Prüfende einen oder Schüler zu

—1,— S1S88

Ee bis zur Kreisgrenze bei Lippborg, 2) vom Ende der Straße von Werl nach Welver und Recklingsen bis zum unterrichten und mit demselben eine Prüf

Hamm⸗Soester Wege bei Nateln, 3) von Kirch⸗Welver über Der von dem Minister ernannte Versitzende der Prüfungs⸗ Dorf⸗Welver nach Dinker, 4) von der Münster⸗Arnsberger commission hat das Recht, gegebenen Falls das Urtheil dieser Gom⸗ Provinzialstraße bei Budberg bis zur Dortmund⸗Paderborner mission zu beanstanden. 8

Provinzialstraße in Büderich, 5) von der Münster⸗Arnsberger Provinzialstraße bei Wickede über Waltringen und Bremen nach Oberense zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt zurück.

Neues Palais, den 19. Dezember 1892. Wilhelm R.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Luzon (Manila) .

Rusßsland⸗ 09) in Udinsk

852 beg. Ffu⸗ima 1. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udin 1 8 8

Genzan (via Amur, Tsu⸗shima) II. Region, östlich von demselben b . 1 8 8

Maee v. (via Shanghai, chinesische Land⸗ Boptara

Senegal (via Teneriffa) 1 Seüras⸗ (westlicher Weg) Echow 2 Shanghai, chinesische Land. Satbvadon feh: Libertad Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

serigr Lünder j. unter B. Afrtia. DEE“ 11““ Siam (via Bushire, Moulmein) (RO). .. dem Botschafts⸗Kanzlisten bei der Botschaft in Wien, Ge⸗ gerien und Tunis (D) (RO) MP). EE1118 Da Enlt⸗ e (via Shanghai, chinesische Land⸗ Singapore (via Bushire, Penang) (RO)(MP) heimen erpedirenden Secretär Pies,

Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) 8 Hofrath zu verleihen.

Uruguay (via St. Vincent oder Teneriffa

oder Galveston) (RO) 1b 6“

8 8 9) 1 8 5 - 3 Boenten⸗Herx. —— 1P ) M). 1 echahh. Ee-L ee zent 056 20Z (Senegambien F d ia Galveston) (RO. Bulgarienn. Ost⸗Rumelien D)/(O)(MP) 10 Bonnv u. Braß (Nigerdelta) Foßzder (ria Leef ach) JAlezandrer Venezuela (ria Haiti) (ROj Z (MP) 1. Region übrige Anstalten Bereknigte Etaaten v. Amerika, Britisch V „Auf Grund des § 2 des Reguslativs vom 1. April 1892 IEEEEe hrir. 114“] Amerika (mit Bahama⸗ u. Bermuda⸗ (Central⸗Blatt für das Deutsche; ich S. 166) ist vom Reichs⸗ Annam, ausgenommen die unter Cochinchina Guatemala und Honduras (RO Jnf.) u. St. Pierre⸗Miquelon (RO): tage an Stelle des Abgeordneten Schippel der Abgeordnete b . New⸗York City (sämmtliche Anstalten) ünkenbuhe zum Mitgliede der/ Commission für Arbeiter⸗ 1“ ec Hesnahtt worden. 15 EE“ Fn. ⸗arn- die übrigen Drte 1 5 Pf. bis erlin, den 81. Lerenger dches Seitens des Hauptdirectoriums des landwirthschaftlichen 1111“ lbrig⸗ Anstalten Westindien (K0): Antigua 10 In Vertzetung⸗ Provinzialvereins, ür die Mark Brandendurg und die Nieder⸗ Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Guyana, Niederländisch⸗(via Key West) B 88 8 bi Eng. Verlin ist mit diesseitiger chmigung zu Medizinal⸗Angelegenheiten. (RO) 15 Suba, unb ‚wär; e. * 8 Charlottenburg ein Institut zur Ausbildung von Lehrschmiede⸗ Der mit der cwamässeischen Indien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch⸗ 86 Santiago de Cuba... 1 8 Pücsterg, ferichte 1 am 4 enr d. 8*¼ E 3. v. 1 Vianitmachug eben, sich als Leite ber. 1 e. She. zn Dr. Ascher in Bomst Aüenn itir zum Virma . . geben, sich als Leiter von Hufbeschlag⸗Lehrschmieden auszu⸗ Dominica . Im Bezirk derz Königlichen Eisenbahn⸗Direction zu Han⸗ bilden. nt worden. Grenada nover ist am 1. d. M. die Haltestelle Grifte auch für den Indem ich eine beglaubigte Abschrift der meinerseits ge⸗ 1 EEW Mole St. Nicolas 1 . iih .. 8 ö 8 meangeh a. Hentsbe Halti⸗San X Berlin, den 2. Januar 3. C. u: 1 1 8 2 (D) 7⸗⸗ 1 Cap Hantien und Port au Prince... ; Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. ersuche ich Euer Hochwohlgeboren ergebenst ereffe der Prtnansn.⸗ Hheane, o2, vnhäch 570 d9J2n 11“ Schu 6 Herbeiführung einer Verbesserung des Huf ags dem ge⸗ B 15— 68 330 —bdrmnie Galanie Sachte I auf den gemeinnützigen veen 6,35 2₰ FSLelebu, Selangor und Sungei Ujong. 5 80 Martinique 8 nach eit Uͤnterstützung zu theil werden werbische Iuseln (10) (HO) (MP), Mexico (RO): Chihuahua City, Guaymas, *“ zu lassen, insbesondere auch, wenn dies dortscits sür wünschens⸗ e Perklänce it jenigeiett aan b St. Vingent, Insel 79]Hermosillo, Matamoros in Lamaulipas, St. Christoph (St. Kitts). üsesxe. Weas. Ss; SWat navi- d 88 San Thiago, Insel Monterey, Sabings, Saltillo, Sauz„ 385 Et. Croir bens Surn tfern im Bericin mir sGH eSGalreton) (0O) Mexico Citv, Tampico u. Veracruz City 2600 St, Lucia ib-I2Odnsgen Lngl.Kel.: öeebeoh übrige Anstalten 275 St Thomas . IIT 1 22 2 Iro. Soochom, Wutzslaff, eicaragna (RO): San Juan del Sur.. 5 39 St. Vincent (Westindien)

oder Amur, chines. Landlinien)

Massaua Fusan (via Amur, Tsu⸗shima)

Mozambique u. Lourengo⸗Marques (Delagoa⸗ Bai) Obock

Zanzibar u. Mombassa § 7

47.

Die Prüfungsgebühr beträgt 20

88 „Von dem Ergebniß der Prüfung ist dem Mimister für zand⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten unter Beifü

der ertheilten isse behufs 8 der

zuständigen Königli R

Ministerium der öffentlichen Arbeiten Ministerium für Landwirthschaft, Domänen in Berkin 88 der Kacferlichen Boeschaf in Sene und Forsten. zugetheilt worden. 2 .

2ö22 91 2 2

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2* iechenland (D) KO) MP).. Großbritannien und Irland (D) (nO) 11 P).

Anstalten (via Bushire, Moulmein) Guyana, Britisch⸗ (via Key (RO) (MP) 1 . maica) (RO) Arabien (O) (MEP): Aden, Perim u. Hedjaz Guyana, Franz.⸗ (via Key West, Hanti)

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8— . 3 EI11nu ent. Republik (via St. Vincent oder 1 oder Galveston) (RO) Anstralien (via Bufhire, S

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2 Nastralien

Sür⸗Australien (MP) u. Wef Victoria (8O) (M P) Neu⸗Süd⸗Wales Neu⸗Secland (R0O) Queenslant

wlivien (via Galveston) (R0O) 2 Srafilien I„ St. Vincent oder Teneriffa)

Cevlen 8. Isthmus von Panama (RO) ... . ... Japan (D) (RO).

Madeira (D) (RO0) MP) Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang)

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Richtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3 Jannar Gestern Ahend um 6 lichen Mafestäten in Schlosses eine gr Tafel ats. direnden Generale,

6

Bekanntmachung. werth erachtet werden sollte, die betheiligten Keise in geeigneter

Auf Grund des § 75 a des Krankenversicherungsgesetzes Weise auf das Institut hinzuweisen. in der Th gh gs Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Euer Hochwohlgeboren empfehlen, gefälligt (Gesetzbl. S. 379) ist der am 20. Dezember 1892 als eingeschriebene lassen, daß die Bekanntmachungen, in

Hilfskasse ferner zugelassenen „Centralen Kranken⸗ und Eröffnung neuer Unterrichtscurse an wird., dorthin gerichteten Anträgen des genannten bihfchafe

Sterbekafse der Kuischer und verwandten Berufs⸗

bEeeeeeö“] 2 iinibar, Insel 8 107 Lgwaie, e. Labhen 1 ut. Saats-Amzelges Scholy. Druc der Norbeutschen Buchvruckeret und Verlags-Anstalt, Berlin SW, Wilhelmstraße Nr. 32.