1893 / 4 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Im städtischen Obdach befanden sich am 1. Dezember 1892

43 Familien mit 121 Personen; darunter 8 Säuglinge. Am 1. Januar 1893 war der Bestand 60 Familien mit 176 Personen, darunter 23 Säuglinge. Das Asyl für nächtliche Obdachlose daselbst benutzten im Laufe des Monats Dezember v. J. 43 683 Personen, und zwar 42 196 Männer, 1487 Frauen. Von diesen wurden 20 dem Krankenhause Friedrichshain, 55 dem Kranken⸗ hause Moabit, 75 der Charité überwiesen, 770 (749 Männer und 21 Frauen) der Polizei vorgeführt. Infolge der eingetretenen strengen Witterungsverhältnisse wird das nächtliche Obdach in den letzten Tagen ungewöhnlich stark in Anspruch genommen. In der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch haben da⸗ selbst bereits 1942 Personen, 1899 Männer und 43 Frauen, Obdach gesucht und gefunden.

Ueber die nach Mittheilung hiesiger Zeitungen in der gestrigen Nummer gebrachte Nachricht wegen Schließung von Markthallen erfahren wir, daß die Schließung der Markthalle XII auf dem Gesundbrunnen nicht erfolgen werde, vielmehr auf Beschluß des Curatoriums der städtischen Markthallen die weitere Entwickelung des Marktverkehrs in der Halle abgewartet werden solle.

Die 200 Jahre alte Standarte der Schlächter⸗Innung, die im Kunstgewerbe⸗Museum mit Aufwand bedeutender Kosten renovirt worden ist, soll bei der diesjährigen Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers am 25. d. M. in Arnim’s Hotel feierlich von neuem geweiht werden. Zur würdigen Gestaltung der Feier hat die Innung 1000 bewilligt. Die alte Standarte wird an dem Festtage zur bleibenden Erinnerung ein kost⸗ bares Standartenband erhalten, welches das Kaiserliche Monogramm und den Namen der Innung, sowie den Tag tragen soll.

„Die Wunder des Nelrenston esFsenchte eine Wanderung durch das Geysirgebiet des amerikanischen Felsengebirges, lautete das Thema des neuesten großen Projectionsvortrags, den gestern Abend im wissenschaftlichen Theater der Urania Herr Dr. P. Schwahn zum ersten Mal gehalten hat. Zunächst machte der Vortragende einige Mittheilungen über die Entdeckung dieses erst seit einem Vierteljahrhundert bekannten merkwürdigen Landes, dem an Groß⸗ artigkeit und Mannigfaltigkeit der Naturschönheiten auf der ganzen Welt nichts Ebenbürtiges zur Seite zu setzen ist, und das deshalb in einer Größe von 168 deutschen Quadratmeilen, ungefähr wie das Großherzogthum Oldenburg, durch Congreßact vom 1. März 1872 als Nationalpark unter den Schutz der Landesregierung der Vereinigten Staaten von Amerika gestellt ist, um es für immer der Speculationssucht zu entziehen und als eine beliebte Er⸗ holungsstätte dem Vaterlande zu erhalten. Dann machte Herr Schwahn durch seinen von zahlreichen Abbildungen begleiteten anschaulichen Vortrag die Zuhörer näher mit diesem merk⸗ würdigen, an den Grenzen von Wyoming und Montana in den Ver

einigten Staaten von Amerika gelegenen Lande bekannt, das im all⸗ gemeinen ein von hohen Bergketten umgebenes, dicht bewaldetes Hügelland mit arktischem Klima, neun bis zehn Monate im Jahre mit Schnee bedeckt und nur im Juli und August den Touristen beguem zugänglich ist. Wie der Vortragende meinte, dürfe man sich durch die Bezeichnung „Park“ nicht zu der irrthümlichen Annahme verleiten lassen, als ob auf diesem Gebiet, in dessen Nähe man von der Haupt⸗ stadt des Landes nach viertägiger Fabht auf der Northern⸗Pacifie⸗

daß hier alles sich noch in seinem im Zustande der Wildniß befinde. in allerneuester Zeit seien einige Wege und Brücken gebaut und auch durch fünf große ute Hotels für ein Unterkommen der sich von Jahr zu Jahr vermehrenden Reisenden, die dort Erholung und an den gigantischen Werken der Natur Erbauung suchten, gesorgt. Auter den verschiedenen Naturerscheinungen dieses Märchenlandes ziehen am meisten die Beachtung der Besucher auf sich die unzähligen heißen Quellen, von denen einzelne in regel⸗ mäßigen oder unregelmäßigen Zwischenräumen Wassersäulen von 200 bis 300 Fuß Höhe mit furchtbarem auf Meilen im Umkreise hörbaren Getöse emporsteigen lassen, um sich dann wieder bis zu einem neuen Ausbruch ruhig zu verhalten. Aehnliches ist über die krystall⸗ klaren, bis auf den tiefen Grund durchsichtigen Seen zu berichten, von denen der Shoshone⸗See und der Pellowstone⸗See näher beschrieben wurden. Auch über die Schlammvulkane, die thätigen und unthätigen Krater, die Geysir⸗Becken, die unvergleichlichen Wasserfälle des Yellow⸗ stone⸗River, die zum theil von tausend Fuß hohen senkrechten Fels⸗ wänden eingeschlossenen „Canon“ genannten Flußthäler, die eigen⸗ thümlichen, wahrscheinlich der Tertiärzeit entstammenden, in der dann folgenden Eiszeit veränderten Felsenbildungen wurden die Zuhörer ein⸗ gehend unterrichtet und mit den Ursachen der merkwürdigen Erschei⸗ nungen, soweit es bis jetzt gelungen ist, sie zu erforschen, bekannt gemacht. Der interessante Vortrag wurde mit großer Aufmerksamkeit von den Anwesenden verfolgt und beifällig aufgenommen.

müsse sich vergegenwärtigen, Eihrünelicha⸗ Zustande, also Erst

Elberfeld, 4. Januar. Um 2 Uhr Nachmittags erlosch das (in Nr. 3 d. Bl. erwähnte) Feuer. Der Schaden beträgt, wie be⸗ reits mitgetheilt, mehrere Millionen Mark. Die Gebäude sind nach einer Meldung des „D. B. H.“ mit 800 000 bei der Elberfelder vaterländischen Versicherungsgesellschaft, das Lager der Firma Bueren u. Eisfeller ist für 1 Million Mark bei dem Phönir in Aachen, der Münchener Versicherungsgesellschaft, der Providentia in Leipzig, das Lager der Firma Uhlhorn u. Klußmann ist in Basel versichert. Das Maschinenhaus für die neue Dynamomaschine der Firma Friedr. Seyd Söhne ist zerstört.

Wien, 4. Januar. Der directe Eisenbahnverkehr Wien Triest (vergl. Nr. 3 d. Bl.) und der regelmäßige Verkehr mit Pest via Marchegg ist, wie „W. T. B.“ meldet, wieder aufgenommen worden. 8

Pest, 4. Januar. Infolge des anhaltenden Schneesturms ist, wie „W. T. B.“ mittheilt, der Eisenbahnverkehr in Ungarn vielfach gestört.

Budapest, 5. Januar. Eine Explosion im Resieczaer Almassy⸗Schacht hat, wie „H. T. B.“ meldet, eine große Katastrophe herbeigeführt. Bisher sind fünf Todte und vier Schwer⸗ verwundete geborgen.

Paris, 5. Januar. In ganz Süd⸗Frankreich herrscht, wie H. T. B.“ berichtet, außerordentliche Kälte, verbunden mit heftigen

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Schneestürmen.

St. Petersburg, 4. Januar. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Ju rjewka (Station der Donez⸗Eisenbahn) war eines der dortigen Bergwerke infolge „Durchbruchs von Wasser aus einem benachbarten Schacht überschwemmt worden.

Von den elf in einem höher gelegenen Stollen arbeitenden Bergleuten Plans es nur dreien, sich noch ins Freie zu retten. Die übrigen acht Bergleute verblieben zehn Tage hindurch in dem Schacht, ehe es ge⸗ lang, das Wasser zu entfernen und die Verunglückten aus dem Schacht herauszuschaffen; alle acht waren trotz des Mangels an Nahrungs⸗ mitteln am Leben geblieben.

Venedig, 5. Januar. Aus Rom, Neapel, Padua, Vicenza, Verona und Treviso wird, dem „H. T. B.“ zufolge, große Kälte und starker Schneefall gemeldet.

Ala, 4. Januar. Heute Nachmittag erplodirte, nach einer Meldung des „W. T. B.“, im hiesigen italienischen Zollmagazin in Folge von Unporsichtigkeit eine Kiste mit Petardenkapseln, wodurch eine Person getödtet, zwei schwer und eine leicht verwundet wurden.

New⸗York, 4. Januar. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Bakersville (Nord⸗Carolina) griffen fünfhundert maskirte Personen das dortige Gefängniß an, bemächtigten sich des noch nicht verurtheilten Mörders eines angesehenen Bürgers der Stadt und lynchten ihn. Sieben Gendarmen traten der Menge entgegen und suchten vergeblich, ihr den Mörder zu entreißen. Es kam zu einem blutigen Kampf, wobei alle Gendarmen und 25 Personen aus der Menge, darunter mehrere angesehene Bürger der Stadt, getödtet wurden.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

St. Petersburg, 5. Januar. (W. T. B.) Die „Börsen⸗ zeitung“ beziffert das außerordentliche Erforderniß des nächst⸗ jährigen Reichsbudgets auf 81 Millionen Rubel. Das Geld sei für den Bau von Eisenbahnen, nament⸗ lich der sibirischen Bahn, bestimmt. Dieses Erforderniß solle gedeckt werden durch 17 Millionen Ueberschuß des gewöhnlichen Budgets und durch 39 Millionen, welche die Reichsbank dem Reichsschatze schuldet und letzterem zurück⸗ erstatte; 25 Millionen endlich sollten eventuell durch eine Anleihe aufgebracht werden. Demgegenüber hebt das Blatt hervor, daß das Budget des laufenden Jahres mit einem gewöhnlichen Deficit von 25 Millionen und mit einem außer⸗ ordentlichen von 74 ½ Millionen aufgestellt sei.

Kopenhagen, 5. Januar. (W. T. B.) Von anderer Seite gebrachten Nachrichten gegenüber ist zu constatiren, daß zwischen Kopenhagen —Malmö und Helsingör⸗ Helsingborg dreimal täglich Verbindung nach beiden Richtungen hin bestanden hat und besteht. Der hiesige Hafen ist zwar mit Eis bedeckt, dasselbe gestattet jedoch das Durchfahren der Dampfschiffe. Der Postverkehr mit Fünen und dem übrigen Dänemark ist, wenn auch einzelne kleinere Verspätungen eintreten, nicht gestört, noch überhaupt gestört gewesen. 8

Eisenbahn gelange, irgend etwas künstlich angelegt sei, sondern man

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Wetterbericht vom 5. Januar, Uhre⸗Morgens.

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Temperatur Celsius 0 C. = 40 R.

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SSO 6 bedeckt O 5 bedeckt OSO 3 wolkig NNO A bedeckt Stockholm OSO 2 bedeckt aparanda. still heiter Moskau 78 still bedeckt

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Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Maximum liegt heute mit etwa 792 mm über dem Innern Rußlands, gegenüber einer Depression unter 755 mm über Süd⸗Europa. Ueber Eentral⸗Europa ist die Luftdruckvertheilung ziemlich gleichmäßig und daher die Luftbewegung allenthalben schwach und vielfach aus variabler Richtung. Das Wetter ist in Deutschland trübe und stellenweise neblig; meist haben Schneefälle stattgefunden. Die Erwärmung, welche gestern über Ostdeutschland sich zeigte, hat sich weiter westwärts ausgebreitet, indessen ist an der ostdeutschen Grenze wieder Abkühlung ein⸗ getreten, welche sich demnächst westwärts über ganz Deutschland fortpflanzen dürfte. Schneehöhe Ham⸗

burg 14, Berlin und Magdeburg 12 «m. Herisch⸗ Seewarte.

Tvheater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Freitag: Opernhaus.

6. Vorstellung. Bastien und Bastienne. Singspiel in 1 Act von Wolfgang Amadeus Mozart. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Bajazzi (Pagliacci). Oper in 2 Acten und einem Vorspiel. Musik und Dich⸗ tung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. In Scene gesetzt vom Ober⸗? egisseur Tetzlaff. Diri⸗

gent: Kapellmeister Sucher. Die Puppenfee. antomimisches Ballet⸗Divertissement von Haßreiter!

und Gaul. Musik von J. Bayer. In Scene esetz vom Balletmeister Emil Graeb. Dirigent: Musik⸗ director Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 6. Vorstellung. Der Wider⸗ spenstigen Zähmung. Lustspiel in 4 Aufzügen von William Shakespeare, nach der Uebersetzung von Wolf Graf Baudissin (Schlegel⸗Tieck), für die deutsche Bühne bearbeitet von Robert Kohlrausch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Gruhe. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Fünfter Symphonie⸗Abend der Königlichen Hof⸗ kapelle. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 7. Vorstellung. Der neue

err. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von

ildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. 8

Deutsches Theater. Freitag: D der Gesellschaft. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Zwei glückliche Tage.

S Zwei Tage. 8

Die nächste Aufführung von „Der Pfarrer von Kirchfeld“ findet am Montag statt.

Berliner Theater. Freitag: 19. Abonnements⸗ Vorstellung. Hamlet. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Dora.

Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Minna von Barnhelm. Abends 7 ½ Uhr: Esther. Der Geizige. . 1 8

Lessing⸗Theater. Freitag: Die Glocke. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Zum 1. Male: Heimath. Sonntag: Heimath. Montag: Heimath.

Stützen

Wallner-Theater. reise. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Zum 1. Male: Der Stolz der Familie. Posse in 3 Acten von Carl Laufs.

Sonntag: Der Stolz der Familie.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.

Freitag: Zum 15. Male: Mit neuer Aus⸗ stattung. Der Millionenonkel. Operette in 3 Acten von F. Zell und R. Gense. Musik von Adolf Müller jun. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Pariser Leben. 1

Mittwoch, 18. Januar: Zum 1. Male: Fürstiu Niunetta. Operette in 3 Acten von Wittmann und Bauer. Musik von Johann Strauß.

Freitag: Die Orient⸗ 5 9

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Zum 15. Male: Familie Pont⸗ Biquet. Schwank in 3 Acten von Alexandre Bisson. Deutsch von Max Schönau. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 7 ½. Uhr.

Sonnabend: Familie Pont⸗Biquet.

Kroll'’s Theater. Freitag: Schüler⸗ Auf⸗ O. Eichberg. Anfang 7 Uhr.

Victoria⸗Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8. Freitag: Mit neuer Ausstattung: Die Reise um die Welt in achtzig Tagen. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 5 Acten (15 Bildern) von A. d'Ennery und Jules Verne. Ballet arran⸗ girt vom Balletmeister C. Severini. Musik von Debillemont und C. A. Raida. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend u. folgende Tage: Die Reise um die Welt in achtzig Tagen. 8 8

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Freitag: Zum 2. Male: Die liebe Familie. Lustspiel in 3 Aufzügen von Esmann. Deutsch von Emil Jonas. Hierauf: Kleine Hände. Lustspiel in 3 Aufzügen von Labiche. Deutsch von Franz von Schönthan. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. 8

Theater Unter den Linden. reitag: Das Baby. Schwank in 1 Act von H. F. Musik von A. Ferron. Couplets von A. Braun. Inscenirt durch den Ober⸗Regisseur C. A. Friese sen. Novität! Die Sirenen⸗Insel. Novität! Phantastisches Ballet in 1 Ack von H. Regel. Musik von R. Mader. Der choreogr. Theil von Sogj. Hrßreites. Inscenirt durch den Bofletmeister Herrn L. Gundlach. Repertoirestück der Wiener Hofoper. Mr. Imro Foer⸗ amerikanischer Prestidigitateur, mit ganz neuen Fxperimenten. Anfang 7 ½ Ühr.

Adolph Ernst⸗Theater. Freitag: Zum 13. Male: Modernes Babylon. Gesangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. annstädt. Couplets theilweise von G. Görß. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Thomas⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener unter Di⸗ rection des Königlich Baverischen Hofschauspielers Max Hofpauer. Nur noch drei Vorstellungen. Freitag: Zum drittletzten Male: Der Protzen⸗ bauer von Tegernseec. Bauernposse mit Gesang in 4 Aufzügen von Hartl⸗Mitius. Musik von Herm. Müller. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Montag: Gastspiel der Lufttänzerin Preciosa Grigolatis. Das Mädchen der blauen Grotte. Phantastisch⸗pantomimisches Ballet in 2 Bildern.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr.

Concerte.

Concert-Haus, Leipzigerstraße 48. Freitag: Karl Meyder⸗Concert. Gedächtuiß Feier für die Hochselige Kaiserin Augusta unter freund⸗ licher Mitwirkung der Violin⸗ Fr Fräulein Valeutine Marcolini. Anfang 7 Uhr.

Freitag, 13. Januar, Abends 7 ½ Uhr: Populärer Beethoven⸗Abend mit dem Karl Meynder'schen Orchester von Waldemar Meyer. Direction

Violin Concert.

Ouverture „Leonore Nr. III.“. Viol G für Violine.

Arie Ih perfido. Romanze in F. Symphonie Nr. 5 (C-moll op. 67). Saal und II. Rang 1 im Concert⸗Haus und in allen mit Placaten belegten Musikalienhandlungen. Num. I. Rang Loge und Balkon 3 nur im Concert⸗Haus.

Circus Renz (Carlstraße.) Freitag, Anfang 7 ¼ Uhr: Komiker⸗Vorstellung. Aus dem Programm besonders hervorzuheben: Prinz Carneval und sein Gefolge, vorgeführt von Herrn Oscar Renz. 4 hohe Schulen, geritten von den Damen Frls. Clotilde Hager und Helga Hager, Oceana Renz und Zephora. Mr. James Fillis mit dem Schulpferde „Markir“. „Punsch“, schwedischer Ponyhengst, komische Original⸗Dressur vom Clown Misko (August). Zum Schluß: 2☛ Auf elgoland Ml oder: Ebbe und Fluth. Großes Land⸗, Wasser⸗ und

euer⸗Schauspiel. Nationaltänze von 82 Damen. steue Einlagen, u. a.: „Aufzug der Leib⸗Garde⸗ Artillerie“.

Sonnabend, Abends 7 ¼ Uhr: Große Vorstellung mit neuem Programm und „Auf Helgoland“.

Sonntag: 2 große Fest⸗Vorstellungen um 4 Uhr (ein Kind frei): „Auf Helgoland“, und um 7 ½ Uhr: „Auf Helgoland“. v11141‧

Familien⸗Nachrichten.

Durch den am 2. d. Mts. erfolgten Tod des Herrn Moritz Simon hat unsere Gesellschaft einen schmerzlichen Verlust erlitten. Seit dem Bestehen der Bank Mitglied des Aufsick srathes, hat er erselben stets ein lebhaftes Interesse gewidmet, 1 sie mit seinen reichen Erfahrungen unterstützt nd sich dadurch ein bleibendes dankbares An⸗ denken bei uns gesichert. [59553] Berlin, den 4. Januar 1893. Der Aufsichtsrath und die Direction der Deutschen Hypothekenbauk (Actien⸗Gesellschaft.)

Verlobt: Frl. Elisabeth Fritsch mit Hrn. Prem.⸗ Lieut. Alfred Kupffender (Breslau-— Neisse).

Verehelicht: Hr. Lieut. zur See Richard Riedel mit Frl. Edith von Saint⸗Paul (Mainz). Hr. Pfarrer Alfred Reuter mit Frl. Elisabeth Gerlach (Stolp i. P. Weißenhöhe). 3

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Marine⸗Intendantur⸗ Rath Zunge (Gaarden). Hrn. Bürgermeister Löninger (Leobschütz).

Gestorben: Hr. Oberst z. D. Wilhelm von Luko⸗ witz (Berlin). Verw. Frau Ober-⸗Tribunals⸗ Rath Malwine Voitus, geb. von Witte (Dessau). Hr. Rittergutsbesitzer Max von Dewitz (Stettin). Verw. Frau Superintendent Louise Nimeyer, geb. Matthaei (Breslau).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 8 Fünf Beilagen 8

Herr Hofkapellmeister Alois Schmitt (Schwerin).

Gesang: Frau Schmitt⸗Csaänyi (Sopran).

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

Anzeiger und Königlich Pr

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 5. Januar

eußis

Königreich Preußen. Finanz⸗Ministerium.

„Es hat sich als nothwendig erwiesen, die Berufung, Be⸗ schäftigung, Prüfung und Bezahlung der für die demnächstige etatsmäßige Anstellung in der Katasterverwaltung bestimmten Kataster⸗Landmesser den heutigen Verhältnissen ent⸗ sprechend anderweit zu regeln. Demgemäß wird unter Auf⸗ hebung aller entgegenstehenden bisherigen Vorschriften Folgendes bestimmt:

1) Die Normalzahl der Kataster⸗Landmesser für den

dortigen Regierungsbezirk setzt sich zusammen

a. aus der bisher schon auf. festgestellt gewesenen

Anzahl der dauernden Hilfsarbeiterstellen im Kataster⸗

burcau der Königlichen Regierung aus der Klasse der

Landmesser, und

aus einer dem Bedürfniß entsprechenden Anzahl

von Landmessern, die jedoch den vierten Theil der Zahl

der in dem Regierungsbezirke vorhandenen Kataster⸗ ämter nicht übersteigen, also beispielsweise beim

Vorhandensein von 12, 13, 14 oder 15 Katasterämtern

gleichzeitig höchstens 3, beim Vorhandensein von

16 Katasterämtern aber höchstens 4 betragen darf.

Co besondere Umstände vorübergehend eine Ueberschreitung der Normalzahl nothwendig machen, ist hierzu diesseitige Ge⸗ nehmigung einzuholen. Bei den bereits vorübergehend ertheilten Genehmigungen behält es den getroffenen Bestimmungen gemäß bis zu ihrem Erlöschen sein Bewenden.

2) Die als Kataster⸗Landmesser zu berufenden Personen müssen

a. die Eigenschaft als öffentlich bestellte Landmesser auf Grund der allgemeinen Vorschriften in den §§ 5 bis 27 also ausschließlich der Ausnahmebestimmungen in den §§ 28 bis 31 der Landmesser⸗Prüfungsordnung vom 4. September 1882 erworben haben und solches durch urschriftliche Vorlegung des Prüfungszeugnisses

und der Bestallung nachweisen,

b. durch ein amtsärztliches Zeugniß darthun, daß sie frei von körperlichen Gebrechen, insbesondere im ungestörten Besitz des Seh⸗ und Hörvermögens befindlich und im stande sind, die mit der Ausübung des Katasterdienstes,

namentlich der Vermessungsarbeiten verbundenen körper⸗

lichen gut zu ertragen,

c. durch Vorlegung der Geburtsurkunde den Nachweis führen, daß gje das 25. Lebensjahr noch nicht über⸗ schritten haben,

d. sich über ihre bisherige Beschäftigung durch Vorlegung der hierauf bezüglichen Zeugnisse ausweisen. .

Die Erfüllung der allgemeinen Heerespflicht ist nicht Vor⸗ bedingung für die Berufung zum Kataster⸗Landmesser.

.3) Nach Beibringung der unter Nr. 2 bezeichneten Aus⸗ weise ist festzustellen, bb nach der bisherigen Führung und dem gesammten Verhalten des Betreffenden erwartet werden kann, daß sein Eintritt in die Katasterverwaltung dem dienst⸗ lichen Interesse förderlich sein wird. Sind in dieser Be⸗ ziehung Bedenken nicht vorhanden, so ist unter Vorlegung der unter Nr. 2 bezeichneten Ausweise und eines (nach dem beiliegenden Muster aufzustellenden) Nachweises der persön⸗ lichen Verhältnisse die diesseitige Genehmigung zur Berufung zum Kataster⸗Landmesser einzuholen, wobei etwaige durch besondere Umstände gerechtfertigte Ausnahmen von der Bestimmung unter Nr. 2 zu CE näher zu begründen sind.

Nachdem die diesseitige Genehmigung ertheilt sein wird, erfolgt die Berufung zum Kataster⸗Landmesser durch den Herrn Regierungs⸗Präsidenten, der auch die Vereidigung als Beamter anordnet.

UMeber den Tag der erfolgten Vereidigung ist Anzeige

Ibh erstatten. 1

1 ie unter Nr. 2 bezeichneten Ausweise und Zeugnisse 11 urschriftlich zu den Personalacten des 8 ringen.

4) Die Kataster⸗Landmesser sind

a. in erster Linie in den unter Nr. 1 zu a bezeichneten dauernden Hilfsarbeiterstellen im Katasterbureau der Königlichen Regierung zu verwenden (vergl. Nr. 10 unten). Im übrigen sind je nach Anordnung der

Königlichen Regierung

b. als außerordentliche Hilfsarbeiter in diesem Bureau, insoweit durch allgemeine oder durch besondere Be⸗ simmungen Geldmittel hierfür zur Verfügung gestellt ind,

c. zur Vertretung erkrankter oder sonst behinderter Kataster⸗ Controleure oder in Fällen eines außergewöhnlichen Ge⸗ schäftsandrangs zur Aushilfe bei Kataster⸗Controleuren, ebenfalls soweit Geldmittel hierfür zur Verfügung stehen oder die Kosten Pemaß § 10 der Kataster⸗

nweisung V vom 31. März 1877 dem Kataster⸗

Controleur aufzuerlegen sind,

d. bei den etwa vorkommenden Katasterneumessungen oder ähnlichen durch Organe der Katasterverwaltung auszu⸗ führenden außerordentlichen Arbeiteen

zu beschäftigen. W“

5a. ie Kataster⸗Landmesser erhalten bei den unter Nr. 4 bezeichneten Verwendungen, soweit nicht ein anderes allgemein oder besonders bestimmt wird,

aa. während der ersten achtzehn Monate vom ersten Tage des Monats ab gerechnet, der auf den Monat folgt, worin die Vereidigung als Beamter stattgefunden hat (Nr. 3), Diäten nach dem Satze von 137 50 monatlich oder bei kürzerer Dauer nach dem Satze von 4 50 täglich,

nach Ablauf der ersten achtzehn Monate Diäten nach

dem Satze von 150 monatlich oder 5 täglich. WI1 achtzehnmonatliche Beschäftigungsdauer zu aa wird die in die Zeit nach erfolgter Berufung zum Kataster⸗ Landmesser etwa fallende Ableistung der allgemeinen Heeres⸗ pflicht nicht mit angerechnet.

b. Die im Katasterbureau der Königlichen Regierung

gegen Diäten beschäftigten Kataster⸗Landmesser (Nr. 4 zu a und b)

beziehen die Vergütung für Zeichen⸗ und Schreibmaterialien nach den Sätzen unter Ziffer I und II zu b der Verfügung vom 29. März 1888, II 3567, I 3775 (Mittheilungen aus der Verwaltung der directen Steuern Heft Nr. 22 Seite 77).

c. Alle Kataster⸗Landmesser erhalten mit der aus der nach⸗ folgenden Bestimmung unter d sich ergebenden Maßgabe bei auswärtigen Dienstgeschäften Tagegelder und Reisekosten und bei solchen von der Königlichen Regierung ihnen über⸗ tragenen katasteramtlichen Geschäften, wofür Reisekosten⸗ zuschüsse gezahlt werden, diese Zuschüsse nach den hierüber bestehenden Bestimmungen (vgl. Nr. 12 der Verfügung vom 15. März 1890, II 3091, Miktheilungen aus der Verwaltung der directen Steuern Heft Nr. 24 Seite 89).

dl. Soweit nicht im einzelnen Falle etwas anderes be⸗ stimmt wird, bleiben die in den dauernden Hilfsarbeiterstellen der Katasterbureaux der Königlichen Regierungen beschäftigten Kataster⸗Landmesser (Nr. 4 zu a), die vorübergehend mit der Vertretung erkrankter oder sonst behinderter Kataster⸗ Controleure oder zur Aushilfe bei Kataster⸗Controleuren oder auch sonst mit der Verwaltung von Katasterämtern beauftragt werden (Nr. 4 zu c), nach den bestehenden allgemeinen Vor⸗ schriften während der ganzen Dauer eines solchen Commis⸗ soriums im Genusse der ihnen gewährten Diäten und erhalten daneben, falls das betreffende Katasteramt sich außerhalb des Regierungssitzes befindet, während der ersten sechs Wochen vier Mark, für die spätere Zeit drei Mark täglich.

e. Bei derselben Kategorie von Kataster⸗Landmessern gelten die Diäten als fixirte Remuneration im Sinne der Be⸗ stimmungen unter Nr. 1 und 3 der Verfügung vom 20. August 1886, M. d. J. IA 6814, F.⸗M. 1 4318, II 8892, III 10 043, betreffend den Fortbezug des Civildienst⸗ einkommens seitens der zu den gewöhnlichen militä⸗ rischen Friedensübungen herangezogenen Beamten (Mit⸗ theilungen aus der Verwaltung der directen Steuern Heft Nr. 22 Seite 75). Die durch besondere Umstände be⸗ gründete Ausdehnung dieser Bestimmung auf andere Kataster⸗ Landmesser unterliegt in jedem einzelnen Falle der diesseitigen Genehmigung. 8

f. Sofern den zur Zeit bereits berufenen Kataster⸗Land⸗ messern Monatsdiäten von 150 zugebilligt worden sind, obwohl sie eine achtzehnmonatliche Beschäftigungszeit (a zu aa) noch nicht zurückgelegt haben, behält es hierbei sein Bewenden.

g. Bei der demnächstigen Berufung solcher Kataster⸗Land⸗ messer, die in die nach den bisherigen Grundsätzen hier ge⸗ führte Anwärterliste aufgenommen worden und in der unter Nr. 4 zu b bis d oder nachstehend unter Nr. 6 bezeichneten Weise beschäftigt gewesen sind, wird der Zeitpunkt, von wo ab die achtzehnmonatliche Beschäftigungsdauer zu rechnen ist, durch besondere Verfügung bestimmt werden.

6) Insoweit die Kataster⸗Landmesser in der unter Nr. 4 bezeichneten Weise keine Verwendung finden, haben sie eine Beschäftigung mit katasteramtlichen Arbeiten bei Kataster⸗ Controleuren aufzusuchen oder anzunehmen. Den hierauf be⸗ züglichen Anordnungen der Königlichen Regierung haben sie unbedingt Folge zu leisten. Falls eine Einigung üher die seitens des Kataster⸗Controleurs aus seinen Bezügen zur Bestreitung der Geschäftsunkosten dem Kataster⸗Landmesser zu gewährende Vergütung zwischen beiden nicht stattfindet, hat die Königliche Regierung die Art und Höhe der Vergütung vor Beginn der Beschäftigung festzusetzen.

Zu dieser Art der Verwendung in Katasterämtern sind, soweit es die dienstlichen Rücksichten irgend gestatten, die dh Kataster⸗Landmesser und unter diesen insbesondere olche zu bestimmen, die vor oder nach Ablegung der Land⸗ messerprüfung in Katasterämtern noch nicht praktisch beschäftigt gewesen sind. Die Verwendung hat mindestens eine Dauer von 6 Monaten zu umfassen 13 Nr. 2 der Kataster⸗ anweisung VI vom 20. März 1888). Fixirte Diäten aus der Staatskasse 13 Nr. 3 a. a. O.) sind vom 1. April 1893 ab den so beschäftigten Kataster⸗Landmessern nicht mehr zu zahlen. Auf Grund der bisherigen Bestimmungen bereiis getroffene andere Anordnungen bleiben bis zu ihrem Erlöschen in Kraft.

7) Wegen der Beschäftigung der Kataster⸗Landmesser im Kassendienst während eines Zeitraums von mindestens zwei Monaten verbleibt es bei der Bestimmung unter Nr. 2 im § 14 der Katasteranweisung VI vom 20. März 1888. Sie Func vor der Zulassung zur Katasterprüfung (Nr. 11) statt⸗

nden.

8) Die Ausführung geometrischer Privatarbeiten darf den Kataster⸗Landmessern, gleichviel in welcher Form, nicht ge⸗ stattet werden.

Zu der ausnahmsweisen Verwendung eines Kataster⸗ Landmessers außerhalb des Bereichs der Katasterverwaltung ist die diesseitige Genehmigung erforderlich.

9) Kataster⸗Landmesser, die den an sie zu stellenden An⸗ forderungen nicht genügen oder sonstwie zu begründeten Be⸗ denken wegen ihrer dauernden Verwendung in der Kataster⸗ verwaltung Anlaß geben, sind aus dem Dienst zu entlassen. Ddie Entlassung wird durch den Herrn Regierungs⸗Prä⸗ sidenten nach Maßgabe der bestehenden allgemeinen Vor⸗ schriften verfügt. Sie ist sofort hierher anzuzeigen.

10) Nach den über die erfolgte Berufung und die Ver⸗ eidigung der Kataster⸗Landmesser erstatteten Anzeigen (Nr. 3) wird hier eine allgemeine Dienstaltersliste geführt werden.

Die Reihenfolge der Kataster⸗Landmesser in dieser Liste er⸗ leidet eine Abänderung hinsichtlich solcher Kataster⸗Landmesser, die die Katasterprüfung nicht rechtzeitig abgelegt haben (vgl. Nr. 11 unten).

Im thunlichsten Anschluß an diese Liste werden die in den dauernden Hilfsarbeiterstellen im Katasterbureau der Königlichen Regierungen (Nr. 1 zu ap zu verwendenden Kataster⸗bandmesser wie bisher so auch hüffort von hier aus bestimmt, beziehungsweise nach Bedarf aus dem einen Re⸗ gierungsbezirk in den anderen überwiesen werden.

Ebenso wird die Beförderung der Kataster⸗Landmesser zu Kataster⸗Assistenten und der Assistenten zu Kataster⸗Contro⸗ leuren oder Secretären von hier aus verfügt werden.

11) Die Vorschriften vom 5. November 1882 über die Prüfung der Katasterbeamten (Mittheilungen aus der Ver⸗

auszuschließen.

waltung der directen Steuern Heft Nr. 16 Seite 61) werden durch be (unten abgedruckten) anderweiten Ve sahifrbe er⸗ setzt, die zur Kenntniß aller noch nicht geprüften Kataster⸗Land⸗ messer zu bringen sind.

Die im § 5 dieser Vorschriften genannte Aufgaben⸗ sammlung für Probearbeiten im Zeichnen, Kartiren und Flächenberechnen ist dieselbe wie für die Prüfung der Kataster⸗ Ftegten 3 Nr. 3 vom 20. März 1888, Mittheilungen aus der Verwaltung der directen Ste⸗ Heft Nr. 85 Seite 68). 9 1 git

Die Anordnung, wonach die zu ertheilende Aufgabe durch das Loos zu bestimmen und die Probearbeit auch auf Flächenberechnungen auszudehnen ist, gilt hinfort auch bei der von Aufgaben an Bewerber um Kataster⸗Zeichner⸗

12) Ob und in welcher Weise hinfort über solche Land⸗ messer, die die Berufung zum Kataster⸗Landmesser nachsuchen, aber wegen der Erfüllung der Normalzahl (Nr. 1) in dem betreffenden Regierungsbezirke einstweilen noch nicht berufen werden können, eine Anwärterliste zu führen sein wird, bleibt weiterer Bestimmung vorbehalten, sobald die zur Zeit noch nicht überall erreichte Normalzahl der Kataster⸗Landmesser im wesentlichen vorhanden sein wird. Bis dahin sind etwaige überzählige Gesuche hierher einzureichen, damit die Ueber⸗ weisung an solche Königliche Regierungen veranlaßt werden kennh, in deren Bezirken ein Mangel an Kataster⸗Landmessern esteht.

Berlin, den 17. Dezember 1892. b

Der Finanz⸗Minister. An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten mit Ausschluß desjenigen in Sigmaringen.

Prüfungsordnung

8 für die Kataster⸗Beamten.

Vom 17. Dezember 1892.

Als Kataster⸗Controleure oder Kataster⸗Secretäre können nur solche Kataster⸗Assistenten oder Kataster⸗Landmesser etatsmäßig an⸗ gestellt werden, die die nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften abzulegende Prüfung bestanden haben.

1u“ Prüfungscommission.

.1) Die Prüfung erfolgt durch eine Commission, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern.

2) Der Vorsitzende und die Mitglieder werden von dem Finanz⸗ Minister für eine oder mehrere Prüfungen berufen.

3) Der Vorsitzende hat den Gang der Prüfung zu leiten und nach eigenem Ermessen sich an der Prüfung, soweit nöthig, zu betheiligen.

Termin und Ort der Prüfung. 1) Die Prüfung findet halbjährlich und zwar in der Regel in den Monaten April⸗Mai und Oktober⸗November statt. „2) Die Tage und der Ort der Prüfung werden von dem Finanz⸗ Minister bestimmt. 3

8 eg. Ius Peifunnng—“ 1) Zur Prüfung werden bis auf weiteres nur solche Kataster⸗ Landmesser zugelassen, seit deren Vereidigung als Beamte bis zum 15. Tage des dem Prüfungstermin 2) vorausgehenden Monats März bezw. September mindestens vier Jahre verflossen sind und deren etatsmäßiger Anstellung in einer Kataster⸗Controleur⸗ oder Kataster⸗Secretärstelle kein sonstiges Hinderniß entgegensteht.

Die in diese Zeit etwa fallende Dauer der A.dlersteng der all gemeinen Heerespflicht wird mitgerechnet. 1 ¹„ 2) Für solche Kataster⸗Landmesser, die in die nach den bisherigen Grundsätzen geführte Anwärterliste aufgenommen worden und in der Katasterverwaltung beschäftigt gewesen sind, werden die vier Jahre von demselben Zeitpunkte ab gezählt, von wo ab nach Nr. 5 der Verfügung vom heutigen Tage die zum Einrücken in eine böhere Diätenstufe berechtigende Beschestem ⸗Kaner gerechnet wird. 8 § 4

8 . Einreichung der Gesuche um Zulassung zur Prüfun 1) Die Gesuche um Zulassung zur Pesn n bis 8

15. Februar bezw. 15. August an den vorgesfesten Regierugs⸗ Präsidenten zu richten. Der Regierungs⸗Präsident reicht die Gefuche halbjährlich zum 1. März und 1. September mit emer von dem Kataster⸗Inspector nach dem beiliegenden Muster auf⸗ zustellenden Uebersicht der bisherigen Geschäftsthätigkeit ꝛw. des Bewerbers (mit gesondertem Berichte für jeden Bewerber) an den Finanz⸗Minister ein.

M.2) Verspätet eingehende Gesuche werden erst für den zweiten auf den Tag des Eingangs folgenden halbjährlichen Prüfungstermimn berücksichtigt.

Anfertigung einer Probearbeit im Zeichnen, 1 und Flächenberechnen. Behufs Darlegung der Fertigkeit im Zeichnen, im Kartiren und im Flächenberechnen 8 Nr. 12) hat der Bewerber seinem Gezuche um Zulassung zur Pruüͤfung eine mit seiner vollen Namensunterschrift versehene, von ihm selbst gefertigte und als solche von dem Katester Inspector oder dem Kataster⸗Controleur amtlich beglaubigte Karten⸗ zeichnung nebst .Sv. v. beizufügen. Die Anforde⸗ rungen, die an solche Probearbeiten bezüglich ihres Umfanges und d Art ihrer Herstellung zu machen sind, werden durch eintge den Regte rungs⸗Präsidenten zu überweisende Aufgabenmuster bestimmt werden aus denen die von jedem einzelnen Bewerber zu bearbettende Aufgabr durch das von der Hand des Kataster⸗Inspertors zu ziehende Lous zu bestimmen ist. Hat der Bewerber bereits früher eine solche Probe⸗ arbeit angefertigt, die aber als annehmbar nicht erachtet worden ist.

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artirern

oder hat er sonst die frühere Prüfung nicht bestanden, fo i früher gesertigfe Aufgabe vor der Ausloosung aus der S

§ 6. Ueberweisung an die Prüfungscommission. Der angemeldete Bewerber wird, falls die vorgelegte Prabearbeit 5) für genügend zu erachten ist, auch sonst keine Bedenken obmalden. seitens des Finanz⸗Ministers der Prüfungscommission überwiefen und hiervon, sowie von den Tagen und dem Orte der Prüfung 2 durch

den Regierungs⸗Präsidenten ii n

Erneuerung der Anmeldun Erscheint der Bewerber demnächst nicht vS Termine, oder entzieht er sich der Prüfung vor deren Abfe bedarf es einer neuen Anmeldung und Ueberweisung. *) Die Urschrift der ertheilten Aufgabe und die Karte sind ungefaltet dem Finanz⸗Minister ein