1893 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

wickelung in ein gerichtliches Verfahren irgend welcher Art dadurch zu erleiden hätten, insbesondere nicht gezwungen würden, Personen namhaft zu machen.

Um mir gegenüber die Richtigkeit ihrer Mittheilungen plausibel zu machen, gewährte Herr Lunge mir Einsicht in einen eigenhändigen Brief des Besitzers der Quittungen, bei dessen Unterschrift der Hauptname weggeschnitten und nur das Adelsprädicat „von“ stehen geblieben war. Der Brief ist aus Berlin adressirt, im vorigen Monat geschrieben, und ist die offenbar etwas verstellt. Der Brief enthält die Versicherung „auf Ehrenwort“, daß die Quittungen echt seien, und die weitere Bemerkung, daß wahrscheinlich viele der Quirtungs⸗Aussteller die trübe Quelle nicht gekannt hätten, aus welcher das ihnen zugekommene Geld geflossen.

Herr Miller erklärte sich mir gegenüber bereit, die Verbrennung des die Quittungen enthaltenden versiegelten Couverts in Gegenwart eines von mir abzuordnenden Beamten vorzunehmen. Ich lehnte dies jedoch um deswillen ab, weil er es verweigerte, dem betreffenden Beamten einen Einblick in den Inhalt des Couverts zu gewähren; er wolle nicht, fügte er dabei hinzu, zum Verräther werden. Ueber⸗ haupt waren alle meine Versuche, von Miller oder Lunge An⸗ deutungen über den Eigenthümer der Quittungen oder über die Personen der Aussteller zu erlangen, vergeblich. 5

Schließlich verfehle ich nicht, eine vor etwa acht Tagen eingegangene anonyme Zuschrift eines „Reichstreuen“ aus Zürich gehorsamst zu überreichen. 8 (gez.) O. v. Bülow. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie,

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Herrn Grafen von Caprivi.

Anl. 1 zum Bericht aus Bern, vom 6. April 1892. Verhandelt Bern, den 6. April 1892.

Vor dem Unterzeichneten erschien heute Herr Edmund Miller, vormals Königlich württembergischer Hauptmann, zur Zeit wohnhaft in Zürich, Sonnenquai Nr. 16, und erklärte Folgendes:

Im August vorigen Jahres wurde mir von einer in hoher Stellung befindlichen Persönlichkeit, die ich wegen gegebenen Ehren⸗ worts nicht nennen kann, das Anerbieten hene , auf Grund von hundert unverbrannten Belägen zum Welfenfonds eine Broschüre zu verfassen und mit meinem Namen zu decken. Als einziges und allein maßgebendes Motiv wurde mir die Absicht der Be⸗ seitigung des in der Beschlagnahme liegenden Unrechts versichert, e wurden mir die fraglichen Beläge ausgehändigt. Ich kann nur annehmen, daß der Betreffende sich meiner Person und meines Namens bedienen wollte, weil er davon ausging, ich würde als Offizier, dem Unrecht geschehen und dessen Schriften eine große Verbreitung gefunden haben, um mich zu rächen, die Hand zu einer derartigen

Publikation mit Vergnügen bieten. Ich habe aber als⸗ rald erklärt, daß ich mit einer derartigen Machination nichts zu schaffen haben wolle, denn wenn ich auch von der Echtheit der Beläge fest überzeugt bin, so können dieselben doch nur auf ungefetzmäßigem Wege in die Hände des gegenwärtigen Be⸗ sitzers gelangt sein. Abnesehen von der Echtheit aber würde die Publikation mit Rücksicht auf andere durch die Correspondenz mir bekannte Umstände einen Skandal der gemeinsten Sorte mit un⸗ berechenbaren Folgen bedeuten. Ich habe diese Auffassung schon vor Monaten schriftlich niedergelegt, heute ist der Grund der Publikation durch das Abkommen zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und dem Herzog von Cumberland aus der Welt geschafft. Wie ich von Haus aus entschlossen war, niemals die Hand zu einer derartigen Publikation zu bieten, so bin ich heute ent⸗ schlossen, auf jede Gefahr hin und mit allen mir zu Gebote stehenden Kräften die Publikation zu hintertreiben. Ich stehe hier in einem Pflichtenkonflikt gegen mein Vaterland und gegenüber mir anver⸗ trautem fremdem Gute. Ich glaube vor Gott und meinem Gewissen verantworten zu können, die Pflicht gegen mein Vaterland um so mehr höher stellen zu müssen, als die Beläge selbst ja nur auf un⸗ rechtmäßigem Wege in die Hände des gegenwärtigen Besitzers gelangt sein können. Ich habe daher trotz verschiedenartiger Bedrohung die Herausgabe bis zur Stunde verweigert. Ich kann jedoch erst dann zur Ruhe kommen, wenn die Beläge nicht mehr in meinen Händen sind. Liefere ich sie Dritten aus, so müßte ich mich selbst als Ver⸗ räther betrachten. Ich kann sie daher nur in Gegenwart eines Zeugen vernichten. Da ich mit Rücksicht auf die Stestung der betheiligten Person unter Umständen alles von ihrer Rache zu fürchten habe, habe ich mich, im Ausland allein stehend und da eine Entscheidung drängt, vertrauensvoll an den Kaiserlichen Herrn Gesandten gewendet. Seine Excellenz traten meiner Auffassung bei und hoffe ich, dadurch meinem Vaterlande einen Dienst geleistet zu haben. Ich bin bereit das Vor⸗ stehende zu beeidigen. u“

Noch bemerke ich, daß die Broschüre „Coulissen des Welfenfonds“, welcher die facsimilirten Quittungen als Beläge angefügt werden sollten, meines Wissens zur Publikation reif ist und nur auf die Aus⸗ antwortung der Beläge meinerseits wartet. kenne den Inhalt

der Broschüre nicht, aber sie stützt sich, wie mir mitgetheilt wurde, auf die Beläge selbst. 8

(gez.) Edmund Miller, Hauptmann z. D. o.

1““

8 8 8 8

(gez.) Bülow. (gez.) Jordan.

Anl. 2 zum Bericht aus ö. vom 6. April 1892. u.“ Tit. Gesandtschaft!

Lassen Sie sich nicht durch beiliegenden Ausschnitt dupiren. Der Verfasser der Welfenbroschüre ist der Herr Lunge. Derselbe ist zugleich Berichterstatter der „Neuen Freien Presse“. Die Facsimile hat der⸗ selbe gar nicht. Die Broschüre ist der reine Schwindel, bestehend aus zusammengesetzten Zeitungsartikeln. 8

Die Broschüre selber erscheint in 8 bis 14 Tagen.

Mit Hochachtung Ein Reichstreue

den 10. April 1892, Nachm. 8 Bern, den 10. April 1892. Telegramm. Bitte, bevor mein zweiter Bericht im Anschluß an den vom 6. d. M. eintrifft, der Sache keine weitere Folge zu geben. . 8

z.) Bülow. Auswärtiges Amt Berlin. 1 ge

Eingegangen den 13. April V. M. .“ Nr. 8. Bern, den 10. April 1892. Im Anschluß an meinen Bericht vom 6. d. M., betreffend die Welfenfonds⸗Broschüre, erlaube ich mir dasjenige zu berichten, was sich inzwischen zugetragen hat. 8 Bei meiner ÜUnterredung mit den Herren Miller und Lunge hatte ch mich von dem Gesichtspunkte leiten lassen, daß es vor allem darauf ankomme, mit thunlichster Sicherheit festzustellen, ob die in Frage stehenden Quittungen wirklich echt sind. . Unter diesem Gesichtspunkte glaubte ich das bedingte Anerbieten des Herrn Lunge, mir die Photographie einer besonders gravirenden“ Quittung, nach Herausschneidung der Unterschrift, für meine hohe Regierung zur Verfügung zu stellen, nicht ohne weiteres von der Fn weisen zu sollen. Ich machte jedoch geltend, daß eine sol⸗ ittheilung nur von Werth sein würde, wenn gleichzeitig festgestellt werden könnte, daß das daneben zu haltende Drigeral der Photo⸗ graphie sich wirklich unter den zur Verbrennung bestimmten Quit⸗ tungen befände. 1 Die Herren Lunge und Miller schlugen darauf vor, daß der (als Protokollführer fungirende) Kanzleivorstand Jordan, von welchem ich

beiläufig erwähnt hatte, da er am nächsten Tage (aus anderem Anlaß) in Zürich weilen würde, daselbst bei Herrn Miller vorsprechen möchte, um nach vorgängiger Herausschneidung der Unterschrift auch aus der Originalquittung, beide Stücke nebeneinander in Augenschein zu nehmen. Ich erklärte mich mit dem Vorschlag einverstanden, wobei ich zugleich von der Voraussetzung ausging, daß mein Beauftragter bei persönlicher Anwesenheit doch vielleicht noch einen genaueren Ein⸗ blick in einige der Quittungen würde erlangen können.

Ueber die Ausführung des bezüglichen Auftrages hat der Geheime expedirende Secretär Jordan den nebst Anlagen gehorsamst an⸗ geschlossenen Bericht erstattet. 8 8

Darüber, ob Euere Excellenz auf den Besitz der photographischen Abnahme der Quittung unter den von Herrn Lunge gestellten Be⸗ dingungen Werth legen, darf ich gehorsamst anheimstellen, mich mit Eröffnung hochgeneigt versehen zu wollen. . 1

(gez.) v. Bülow. Fu“ Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi.

Anl. 1 zum Bericht aus Bern, vom 10. April 1892. Bern, den 9. April 1892.

Euerer Excellenz beehre ich 8. mein Zusammentreffen mit den Herren Lunge und Hauptmann Killer in der Wohnung des letz⸗ teren in Zürich am 7. d. M. Nachmittags 2 Uhr folgenden ehr⸗ erbietigen Bericht zu erstatten.

Herr Miller empfing mich mit den Worten, daß er es als einen Act besonderen Vertrauens ansähe und empfinde, daß ein Kaiserlicher Beamter in der vorliegenden Sache in seiner Wohnung erscheine, um der Verbrennung der Quittungen beizuwohnen. Ich erwiderte hierauf, die Sachlage sei die, daß der Kaiserliche Herr Gesandte nach reiflicher Ueberlegung mir die Weisung ertheilt habe, dem Verbrennungsact nicht beizuwohnen, da ich nach erfolgter Vergleichung der Photo⸗ graphie mit dem Original doch höchstens nur von der Vernichtung dieses einen Schriftstücks überzeugt sein könnte, während mir der ganze übrige Inhalt des Packets nach wie vor unbekannt sei.

Hauptmann Miller entnahm hierauf einem geheimen Fach seines Schreibtisches ein mehrfach versiegeltes größeres Briefpacket, welches er erbrach und den Inhalt herausnahm. Derselbe stellte sich dar als

ein Convolut in der Mitte zusammengefalteter Papiere, anscheinend

alle desselben Formats (groß Folio); das Convolut war durch eine dünne grün⸗weiße Schnur zusammengehalten. Die mir vorgehaltene obere Seite des Packets stellte eine HQuittung dar, deren Form und Inhalt ich mich beehre, in der Anlage gehorsamst wiederzugeben. Die Worte „Quittung über in Worten Thaler Berlin den“ waren gedruckt (Cursivschrift mit lateinischen Buchstaben). Nur darüber sind mir nachträglich Zweifel entstanden, ob das Datum wie angegeben in Zahlen ausgedrückt oder vollständig ausgeschrieben gewesen war (1. Iali 1871). Die Namensunterschrift war ausge⸗ schnitten, doch fügte Herr Miller unter Verdeckung des Namens das ausgeschnittene Stück in die entstandene Lücke, um mich von der Zusammengehörigkeit beider Stücke zu öüberzeugen, schnitt auch kleine Proben des Papiers von beiden Stücken ab, damit 8 die Gleichheit des Materials prüfen könnte, an welchem ich einen Unterschied allerdings nicht zu entdecken vermochte. Bei dieser Manipulation glaubte ich nach dem Prädicat „von“ den Buch⸗ staben H oder W zu erkennen. Es ist dies die Quittung, von welcher die photographischen Abdrücke erstellt worden sind, deren einer mir gleichfalls zur Vergleichung vorgewiesen wurde. Das Herausschneiden des Namens war an diesem Abdruck ebenfalls vorgenommen worden. Da die Photographie oberhalb des Wortes „Quittung“ offenbar mitten durchgeschnitten war, somit nur die eine (untere) Hälfte des halben Bogens darstellte, so fragte ich, ob daselbst auf dem Original noch etwas Weiteres stände. Wie mir mitgetheilt wurde, sollen sich darüber die Worte v;“ Beleg zum G Fonds in Druck befinden und auf die punktirte Linie das Wort „Welfen“ geschrieben sein.

Das Convolut wurde hierauf in den Umschlag zurückgelegt und ich wiederholte, daß meine Anwesenheit bei dem, was nun folgen sollte, nicht thunlich sei.

Herr Lunge übergab mir darauf den Probcabzug der letzten Seiten nebst Titelblatt der Broschüre, welche noch in dieser Woche fertig gestellt und der Oeffentlichkeit übergeben werden sollte und bemerkte dabei, daß er noch gleichen Tages die Entscheidung bei dem Verleger Cäsar Schmidt herbeiführen werde. Er äußerte dabei den Wunsch, daß die Nachricht von dem Nichterscheinen der Broschüre nicht zuerst in officiöser Form in einer deutschen Zeitung erscheinen möchte, sondern daß er selbst diese Nachricht etwa in die „Neue Freie Presse“ lanciren möchte. Ich konnte nur antworten, daß, von allem anderen abgesehen, die Entscheidung vermuthlich schneller vor sich gegangen und er demgemäß eher in der Lage sein würde, eine Nachricht in die Presse gelangen zu lassen, als die Kaiserliche Regie⸗ rung überhaupt in den Besitz unserer amtlichen Berichterstattung ge⸗ kommen sein werde.

In Bezug auf die beiden letzten Seiten der Broschüre, enthaltend die Daten und Beträge der in der Zeit von 1868—1889 ausgestellten Quittungen, bemerkte Herr Lunge, daß die beiden letzten von ihm neeener Angaben sich auf die Zeit nach März 1889 bezögen. Die zweimal in Cpollectivform zusammen⸗ gefaßten Quittungsangaben sollen das eine Mal die Namen von Abgeordneten, das andere Mal die von com⸗ mandirenden Generalen enthalten. Herr Lunge bat, ihm diese beiden Seiten momentan noch zu belassen, da er auf denselben noch vorher einige Druckfehler berichtigen wolle, was für eine etwa in Berlin vorzunehmende Controlirung von Wichtigkeit sei. So war z. B. in diesem Verzeichniß bei der oben näher beschriebenen Quittung als Datum gesetzt: 1. VIII. 71 anstatt 1. VII. 71.

Sofort bei Beginn dieser Unterredung mit Herrn Lunge hatte sich Hauptmann Miller am Ofen zu schaffen gemacht, sodaß ich merkte, er lasse, trotz meiner entgegenstehenden beiden Bemerkungen, den Act des Verbrennens sofort vor sich gehen. Ich wandte daber diesem Theil des Zimmers demonstrativ den Rücken und beharrte in dieser Stellung, eine directe Aufforderung Herrn Miller's, mich von dem Vorgang zu überzeugen, ebenso direct ablehnend. Die „mögliche“ Verbrennung des betreffenden Convoluts, welches ich später nicht mehr gesehen habe, ist nun also doch in meiner persönlichen Anwesenheit, jedoch nicht unter meinen Augen erfolgt. Später trat Herr Miller zu uns mit der for⸗ mellen Erklärung: „Die Quittungen sind jetzt vernichtet.“ Ich bat, diese Meldung direct an Eure Excellenz gelangen zu lassen, gleichzeitig mit der Erklärung des Herrn Lunge über das Nicht⸗ erschemmen der Broschüre, über die Sedeun des photographischen Negativs und des einen photograpbischen Abdrucks unr endlich bei Rückgabe der einstweilen noch dort verbliebenen letzten beiden Seiten der Bro⸗ üre. 8 drschere sprach Miller seinen Dank aus für das Ver⸗ trauen, das rege Interesse und das Entgegenkommen, welches die Kaiserliche Gesandtschaft in dieser legenheit gezeigt habe, eine Aeußerung, welche ich dabin eins mußte, daß ein Grund zu 1 ommen nicht vorhanden gewesen sei. Wohl sei es

Pflicht des Kaiserlichen Herrn Gesandten, auch wenn sie ohne sein Zuthun hmen und zur Kenntniß der Kaiser⸗ welche allein in der Lage sei, über den 2 selben ein Urtheil abzugeben,. ge8.) Jorban.

Seiner Ercellenz, dem Kaiserlichen Gesandten: von Bülom. 1

Anl. 2 zum Bericht aus Bern, vom 10. April 1892.

11

Berlin, am 1.

Quittung

8 eeheen Eingegangen 13. April 1892 Nm. Bern, den 13. April 1892. Telegramm.

Eben geht mir ein Brief von Hauptmann Miller zu, in welchem er auf Ehrenwort versichert, daß er 115 Originalquittungen über den Welfenfonds verbrannt habe. In einem weiteren Schreiben von Lunge werden Mittheilungen über seine Auseinandersetzungen mit dem Buchhändler Cäsar Schmidt gemacht und als Ergebniß angeführt, daß wenigstens vorläufig die Broschüre nicht erscheinen werde. .

(gez.) von Bülow.

Auswärtiges Amt Berlin.

Telegramm. Berlin, den 13. April 1892.

Bern.

Ich ersuche Eure Excellenz, alle Beziehungen zu Lunge und Miller abzubrechen und keinerlei Art von Verhandlungen mit ihnen mehr zu führen. 8g

(gez.) Marschall.

Eingegangen 15. April 1892, Nm. Nr. 9. Bern, den 13. April 1892.

Im Verfolg meines Berichts Nr. 8 beehre ich mich, Eurer Excellenz beifolgend ein mir heute zugegangenes Schreiben des vor⸗ maligen Hauptmanns Miller, betreffend die stattgefundene Verbrennung von 115 Quittungen zum Welfenfonds, zur hochgeneigten Kenntniß⸗ nahme ehrerbietigst zu überreichen.

(gez.) von Bülow. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi.

Anl. zum Bericht aus Bern, vom 13. April 1892. Eurer Excellenz habe ich die Ehre zu melden wie folgt: v L116“ Auf Grund der in meinen beiden Audienzen bei Eurer Exeellenz am 6. April cr. zu Protokoll gegebenen Mittheilungen erkläre ich auf Ehre und Gewissen, daß ich am Donnerstag, den 7. d. M. in meiner Wohnung, Nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr, in Gegenwart des Herrn E. Lunge die 115 mir als Originalquittungen übergebenen Belege zum Welfenfonds verbrannt habe. Ich habe die Ehre zu sein Euer Excellenz 89 mit ausgezeichneter Hochachtung ergebenster (gez.) Edmund Miller, Hauptmann z. D. Sonnenquat 16.

Unterfertigter bestätigt die Verbremn lege zum Welfenfonds als Augenzeuge Zürich, 12. April 1892 Seheim

g der hundertfünf

8 (gez.) Ernst Lunge.

Berlin, den 16. April 1892. IVWSE Euere Excellenz ersuche ich in Erwiderung auf Ihren Bericht Nr. 9 und in Wiederholung meiner früheren Weisung, die Beziehungen zu Miller und Lunge abbrechen zu wollen. 8 (gez.) Marschall.

Deutscher Gesandter von Bülow. Bern. den 20. April 1892, Nm. 11“ 8—”“ Bern, den 20. April 1892. TLelegramm.

Euerer Execellenz Telegramm vom 16. d. M. habe ich erhalten. Nunmehr theilt Hauptmann Miller brieflich mit, daß er genöthigt sei, in den nächsten Tagen nach der Heimath zu reisen, und bittet um Auskunft, „ob er im Hinblick auf bekannte Sachlage diese Absicht ohne weitere Folgen für ihn ausführen kann“. b

Er scheint nach früheren Andeutungen zu besorgen, daß er wegen der Welfenfonds⸗Angelegenheit zur Zeugnißablegung über seinen Hintermann angehalten oder anders belästigt werden könnte.

Bitte um Weisung über mein Verhalten. .

(gez.) von Bülow. Auswärtiges Amt ““ .“ Berlin.

Berlin, den 21. April 1892. Telegraä

Excellenz, dem Hauptmann Miller zu antworten, Sie seien weder be⸗ rufen noch im Stande, ihm über die etwaigen Folgen seiner Rückkehr in die Heimath nach Deutschland Zusicherungen zu machen.

(gez.) Marschall. K Deutscher Gesandter von Bülow. Bern. .

Eingegangen 27. April 1892 Vm. 111“ Nr. 11. Bern, den 25. April 1892. Auf das Schreiben, welches ich in der Welfenfonds⸗Angelegenheit gemäß Euerer Excellenz hoher Weisung an Herrn Miller in Zürich gerichtet habe, ist mir heute die in Abschrift ehrerbietigst beigefügte Erwiderung zugegangen. 88 Euere Excellenz erlaube ich mir gehorsamst zu bitten, mich mit einer hochgeneigten, eventuell telegraphischen Weisung darüber versehen zu wollen, ob und eventuell in welchem Sinne ich das anliegende Schreiben schriftlich oder mündlich beantworten soll. Meines unvorgreiflichen Erachtens wird ein definitiver Abbruch der Beziehungen zu den Herren Miller und Lunge nicht wohl anders zu erreichen sein, als wenn dieselben darüber vergewissert werden, daß die Kaiserliche Regierung mit der ganzen Angelegenheit schlechterdings nicht befaßt sein will, und daß demgemäß auch die hiesige Kaiserliche Gesandtschaft mit ihnen ferner zu verkehren nicht in der Lage ist. (gez.) O. v. Bülow. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi. 8

Abschrifet. 89 8 Zürich, den 23. 4. 1892. Sonnenquai Nr. 16.

8

1 1““

Anlage zum Bericht aus Bern, vom 25, April 1892.

Eurer Encellenz Schreiben vom 21. cr, habe ich richtig erhalten. Dasselbe scheint indessen auf eine mißverständliche Auffassung meiner Anfrage vom 19, sich zu stützen. Es konnte mir niemals beikommen, von g.22 Ercellenz eine formale Garantie dafür zu verlangen, daß r Lunge ober ich bei Betreten deutschen Reichsgebiets keinerlei

Behelligung erfahren würden, Soweit Eurer Excellenz Einfluß reicht, waren wir secher keine Folgen gewärtigen zu mlissen, die uns dazu veran⸗

In Beantwortung des Telegramms von gestern ersuche ich Euere

lassen könnten, den vertrauensvoll gethanen Schritt zu bereuen. Es bedurfte aber, wie Eure Excellenz schon in der Audienz vom 6. April bemerkten, einer Rückäußerung seitens der letzten Instanz über die ganze schwebende Angelegenheit, deren Kenntnißgabe Eure Excellenz uns versprachen. Die Anfrage vom 19. cr. geschah in der Voraus⸗ setzung, daß inzwischen irgend ein Bescheid eingetroffen sein müßte, nachdem wir bis zum letzten vee⸗ unsere Zusagen nach Geist und Buch⸗ staben, auf Treu und Glauben und unter Uebernahme schwerer Gefahren und Opfer erfüllt und Eure Excellenz davon schriftliche Mittheilung gemacht hatten. Eurer Excellenz Schreiben vom 21. cr. ist nun zue entnehmen, daß die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gekommen ist. So bitte ich denn, wenn irgend thunlich, mir vom Stande der Sache Kenntniß zu geben, soweit Herrn Lunge's Person und die ön eg, davon berührt sind. Wir sind beide bereit, den Bescheid auch mündlich entgegenzunehmen und gewärtigen die Mittheilung, ob und lev. wann Eure Excellenz uns empfangen wollen?

Hochachtungsvoll

(gez.) Edmund Miller, 3 2 8 Hauptmann a. D. An den Kaiserlich deutschen Gesandten Herrn von Bülow, Ritter hoher Orden, Excellenz, Bern.

8 Berlin, den 27. April 1892. 8 3TZTelegrnmm. Mit Bezug auf Eurer Excellenz Bericht vom 25. ersuche ich Sie, dem Hauptmann Miller zu eröffnen, daß die Kaiserliche Regierung mit der ganzen Angelegenheit nichts zu thun haben will, und Sie daher nicht in der Lage seien, mit ihm ferner zu verkehren.

(gez.) Marschall. Deutscher Gesandter von Bülow. 1 8 5 11““

11“ 3 Eingega 26. Mai 1892, Nachm. Kaiserlich Deutsche Botschaft. Nr. 127. Paris, den 25. Mai 1892. CEurer Excellenz dürfte nicht unbekannt sein, daß die Verlags⸗ buchhandlung Cäsar Schmidt in Zürich vor kurzem das Erscheinen einer sensationellen Broschüre unter dem Titel „Die Coulissen des Welfenfonds, Enthüllungen, gestützt auf 100 unverbrannte Quittungen, von einem Staatsmann“ angekündigt hat. Wie ich höre, werden jetzt hier Versuche gemacht, die fragliche Broschüre hier verlegen zu lassen. 86 (gez.) Münster. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Caprivi.

viTSerlin den 60. M.892.

Eurer Excellenz beehre ich mich auf den gefälligen Bericht Nr. 127 zu erwidern, daß bei dem Kaiserlichen Gesandten in Bern im April d. J. der vormalige Hauptmann a. D. Miller erschien und sich dem Gesandten gegenüber erbot, die als Anlagen zu der Broschüre bestimmten über 100 Quittungen in Gemeinschaft mit dem mit Herausgabe der Schrift betrauten Sohne eines Professors Lunge in Zürich zu verbrennen. Der Gesandte von Bülow sandte demnächst ohne diesseitige Ermächtigung einen Kanzlei⸗ beamten nach Zürich, welchem Miller in seiner Wohnung ein angeb⸗ lich 115 Originalquittungen umfassendes Convolut und von diesen angeblichen Quittungen die oberste unter Verdeckung der Namens⸗ unterschrift vorzeigte und demnächst den Act der Verbrennung des Convoluts vornahm. Bei diesem angeblichen Verbrennungsacte be⸗ fand sich der diesseitige Beamte zwar in dem betreffenden Zimmer anwesend, vermied es indessen, der ihm vom Gesandten von Bülow ertheilten Weisung gemäß, selbst dem Acte zuzuschauen. Der Haupt mann Miller theilte demnächst dem Gesandten von Bülow brieflich mit, daß 115 Quittungen verbrannt seien und die Broschüre nach Verhandlung mit dem Verleger Cäsar Schmidt wenigstens vor⸗ läufig nicht erscheinen solle. Weitere Verhandlungen mit dem Haupt⸗ mann a. D. Miller und dem jungen Lunge wurden von dem Ge⸗ sandten auf diesseitige Weisung abgelehnt, da wir alle Veranlassung haben, die Angelegenheit für einen Schwindel der schlimmsten Art

zu halten. Der Reichskanzler. 9 In Vertretung: 1 (1’1 Seiner . dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen zu Münster X“ 8

Dem Bundesrath ist der nachstehende Entwurf eines

Gesetzes, betreffend die Abänderung der Maß⸗ und Ge⸗

wichtsordnung, zugegangen. Artikel 1.

Das Meter und das Kilogramm sind die Grundlagen des Maßes und des Gewichts. 1 Das Meter ist die Einheit des Längenmaßes. Es wird dargestellt durch den bei der Temperatur des schmelzenden Eises gemessenen Ab⸗ stand der Endstriche auf demjenigen Maßstab, welcher von der Inter⸗ nationalen Generalconferenz für Maß und Gewicht als internationales Prototyp des Meter anerkannt worden und bei dem Internationalen Maß⸗ und Gewichtsbureau niedergelegt ist.

Das Kilogramm ist die Einheit des Gewichts. Es wird dar⸗ gestellt durch die Masse desjenigen Gewichtsstücks, welches durch die Internationale Generalconferenz für Maß und Gewicht als inter⸗ nationales Prototyp des Kilogramm anerkannt worden und bei dem Internationalen Maß⸗ und Gewichtsbureau niedergelegt ist.

Artikel 2.

Als Urmaß gilt derjenige von dem Prototyp des Meter (Art. Abs. 2) abgeleitete Maßstab aus Platin⸗Iridium, welcher durch die Internationale Generalconferenz für Maß und Gewicht dem Deutschen Reich als nationales Prototyp überwiesen worden ist. Derselbe wird von der Normal⸗Aichungscommission aufbewahrt.

Artikel 3. Aus dem Meter werden die Einheiten des Flächenmaßes und des Körpermaßes Quadratmeter und Kubikmeter gebildet. Für die Theile und für die Vielfachen dieser Maßeinheiten gelten folgende Bezeichnungen: A. Längenmaße. Deer tausendste Theil des Meter heißt das Millimeter. Der hundertste Theil des Meter heißt das Centimeter Tausend Meter heißen das Kilometer. 1 B. Flächenmaße. Hundert Quadratmeter heißen das Ar. 2 Zehntausend Quadratmeter oder hundert Ar heißen das Hektar. C. Körpermaße. 8 Dem tausendsten Theil des Kubikmeter wird der von einem Kilo⸗ gramm reinen Wassers im Zustande seiner größten Dichtigkeit unter dem absoluten Druck einer Atmosphäre eingenommene Raum gleich⸗ geachtet. Derselbe heißt das Liter. Der zehnte Theil des Kubikmeter oder hundert Liter heißen das I

Zulässig ist die Bezeichnung von Flächen oder Räumen durch

die Quadrate oder Würfel 5 Geeregeger und des Millimeter.

b Artikel 5. 8 8 Als 1 gilt dasjenige von dem Prototpp des Kilogramm (Artikel 1 Absatz 3) abgeleitete Gewichtsstück aus Platin⸗Iridium, welches durch die b- Generalconferenz für Maß und Ge⸗ wicht dem .n; en Reich als nationales überwiesen b Dasselbe wird von der Normal⸗Aichungscommission auf⸗

Der Entwurf ist von einer in der Kaiserlichen Normal⸗

Aichungscommission ausgearbeiteten erläuternden Denkschrift

begleitet, deren allgemeiner Theil folgendermaßen lautet:

Sinne einer von dem Reichstag des Norddeutschen Bundes bei der Einführung des metrischen Systems angenommenen Resolution ist unter dem 20. Mai 1875 zu Paris ein internationaler Vertrag, die sogenannte „Meter⸗Convention“ abgeschlossen worden Reichs⸗ Gesetzbl. 1876 S. 191 —, in welchem unter anderem die Er⸗ richtung eines ständigen Internationalen Bureaus für Maß und Gewicht festgesebt wurde. Der Zweck dieser Einrichtung ging dahin, nach Herstellung vervollkommneter gemeinsamer veeee2 der inter⸗ nationalen Prototypen, welche in Zukunft die Grundlage des ge⸗ sammten Maß. und Gewichtswesens in den Vertragsstaaten bilden sollten, und nach Anfertigung genauer, für die einzelnen Staaten bestimmter Copien derselben (nationale Prototype), alle diese Normale unter⸗ einander zu vergleichen und die ersteren behufs fernerer Verwendung zur periodischen Controle der Copien in gemeinsamer Verwahrung zu halten. Außerdem erhielt das Bureau die Aufgabe, den Anschluß der Prototype der wichtigsten älteren Maß⸗ und Gewichtssysteme sowie der zu den Landesaufnahmen bisher benutzten Normalmeßstangen und anderer wichtiger Maße an die neuen internationalen Prototype zu bewerkstelligen und überhaupt die Ausführung aller wissenschaft⸗ lichen Arbeiten im Gebiete des Maß⸗ und Gewichtswesens, welche ‚die 1556ö in Zukunft beschließen sollten, ins Werk zu setzen. Der Arbeitsraum des Bureaus, ein in der Nähe von Paris be⸗ legenes, von früher her als Pavillon de Breteuil bezeichnetes Ge⸗ bäude, wurde mit den vollkommensten technischen Einrichtungen aus⸗ gerüstet und die Oberleitung der Arbeiten einem aus Fachmännern der betheiligten Staaten zusammengesetzten Comité übertragen, welches die wissenschaftlichen Arbeiten des Bureaus sowie die Geldverwaltung zu überwachen hatte.

Nach Ueberwindung von mancherlei Schwierigkeiten und nach Ausführung sehr umfangreicher und zeitraubender Arbeiten ist es nun⸗ mehr gelungen, den ersten grundlegenden Theil der gestellten Auf⸗ gaben, nämlich die Festsetzung der internationalen Prototype und die Ausgabe der nationalen Prototype, zu einem glücklichen Ende zu führen.

Die Ersetzung der alten in den Staaten mit metrischem Maß angenommenen Prototype durch solche, welche einer internationalen Autorität und Verwaltung unterstellt sind, ist schon aus allgemeinen Erwägungen unabweisbar gewesen; denn die gemeinsamen legalen Grundlagen der Maß⸗ und Gevwichtseinrichtungen konnten nicht der Ueberwachung und Handhabung einer einzelnen Regierung überlassen bleiben. Außerdem hatte sich aber im Laufe der Zeit mehr und mehr herausgestellt, daß die ursprünglichen Prototype nicht derartig eingerichtet sind, daß aus ihnen andere Normale mit der jetzt auf vielen Gebieten, so namentlich auch in der Landesvermessung, erforderlichen Genauigkeit abgeleitet werden können. So ist das moͤtre des archives nur wenig über 4 mm dick und er⸗ leidet deshalb selbst bei geringen Unebenheiten seiner Unterlage schon Verbiegungen, welche den Anschein nicht unerheblicher Verkürzungen seiner Länge hervorbringen können. Ferner sind seine, die richtige Länge des Meter begrenzenden Endflächen nicht so sorgfältig eben und parallel hergestellt, wie es 18 genauere Vergleichungen erforderlich ist, und namentlich bietet auch das Material, aus welchem es ge⸗ arbeitet ist, nämlich zusammengeschweißter Platinschwamm, nicht die Gewähr genügender Widerstandsfähigkeit gegen Veränderungen während des Gebrauchs. Infolge dieser molecularen Beschaffenheit, welche eine Eintauchung des Stabs in Flüssigkeiten verbietet, hat sich auch die Abhängigkeit der jeweiligen Länge des Stabs von der Temperatur nicht mit derjenigen Schärfe besirnenen lassen, welche allein durch die Messung in Flüssigkeitsbädern von verschiedener Temperatur erreicht werden kann. Das kilogramme des archives andererseits ist, weil es wie das Meter ebenfalls aus Platinschwamm hergestellt ist, stark porös, bietet deshalb überhaupt keine genügende Gewähr der Unveränderlichkeit und gestattet auch keine hinreichend sichere Reduction wegen des Luftauftriebes, zumal es ebenfalls nicht in Flüssigkeiten getaucht werden darf. In der That konnte auch bei den vielen, zu verschiedenen Zeiten von Seiten der französischen Autoritäten ausgeführten Ableitungen von Copien aus diesen Proto⸗ typen keine hinreichende Uebereinstimmung erzielt werden, sodaß, als nach und nach die meisten Culturvölker ihre nationalen Maße und Gewichte an diese metrischen Einheiten angeschlossen hatten, eine empfindliche Unsicherheit über die Beziehungen der verschiedenen in Paris abgeleiteten metrischen Einheiten zu einander und zu den metrischen Prototypen herrschte. Diese Unsicherheit war für den inter⸗ nationalen Verkehr nicht ohne Bedeutung, für die Wissenschaft und die Präcisionstechnik aber führte sie zu einem recht erheblichen Aufwand von Arbeit und Geld. Demgegenüber sind die neuen Prototype aus einer genügend harten und dichten Legirung von 90 % Platin mit 10 % Iridium unter fast völligem Ausschluß fremder, die Haltbarkeit und Unveränderlichkeit beeinträchtigender Substanzen gegossen. Dem Meter⸗ stab ist durch besondere Form, im Querschnitt etwa die eines x, bei möglichst geringer Masse, eine möglichst große Starrheit gegen Ver biegungen verliehen. Ferner sind an Stelle der, Verletzungen leichter unter⸗ liegenden und bei Messungen schwieriger einzustellenden Endquerschnitte als Begrenzungen feine Striche gewählt, welche, um auch den Einfluß der noch etwa auftretenden unvermeidlichen Verbiegungen aufzuheben, auf Grund der Nachweisungen von Bessel in der sogenannten neutralen Schicht, im Grunde der rinnenförmigen Vertiefung des Stabs ge zogen sind. Das Kilogramm ist in Form eines gleichseitigen Cylinders von einer Höhe, welche dem Durchmesser gleich ist, hergestellt.

Der Ersatz der bisherigen metrischen Urmaße, insbesondere auch der für das Deutsche Reich geltenden, vormalig preußischen Urmaße, hatte sich aus den gleichen Ursachen als nothwendig erwiesen. Die preußischen Urmaße sind fast genau so gestaltet und bestehen fast aus dem⸗ selben Material, wie die erwähnten alten Prototype, und ihre Unzulänglich⸗ keit bei genaueren Bestimmungen ist oft genug hervorgetreten. Dafür hat Deutschland jetzt als neue Urmaße ein Meter und ein Kilogramm erhalten, welche in Bezug auf Material und Ausführung mit den neuen inter⸗ nationalen Normalen übereinstimmen, in Bezug auf ihre Eigenschaften und ihre numerische Beziehung zu diesen Normalen aber mit der höchsten gegenwärtig erreichbaren Genauigkeit von dem Internationalen Bureau für Maß und Gewicht beglaubigt sind.

Nachdem in solcher Weise fuüͤr Deutschland wie für fast alle übrigen Culturstaaten die Frage der Festsetzung geeigneter nationaler und internationaler Prototype gelöst ist, nachdem fernerhin durch Schaffung eines Internationalen Bureaus sowohl für sichere Aufbe⸗ wahrung der internationalen Prototype als auch für periodische Ver⸗ gleichung der Landesprototype mit den internationalen Vorsorge ge⸗ troffen ist, erübrigt es noch, die Anerkennung und Einführung der neuen Urmaße im Wege der veseßgebung herbeizuführen.

Für Deutschland an sich hat die Maßregel nur eine formale Be⸗ deutung, denn soweit der Bedarf im öffentlichen Verkehr geht und sogar so genau, wie man die Länge des bisherigen Prototyps des Meters und das Gewicht des bisherigen Prototyps des Kilogramms überhaupt gekannt hat, stimmen die neuen Prototype mit den akten überein, sodaß bei uns in Handel und Gewerbe keine Unstetigkeit ein tritt. Gleichwohl ist ein Eingriff der Gesetzgebung um deswillen nicht zu umgehen, weil die nach der Maß⸗ und Gewichtsordnung als Urmaß und Urgewicht geltenden Normale diese Bedeutung für das deutsche Aichungswesen thatsächlich verloren haben und durch die neuen Proto⸗ type ersetzt worden sind. Die einschlagenden Vorschriften des Gesetzes bedürfen daher der Abänderung, um mit der durch die Verausgabung der Prototype geschaffenen Sachlage in Einklang gebracht zu werden, wie dies inzwischen auch in anderen Vertragsstaaten (Oesterreich⸗ Ungarn, Italien) im Wege der Gesetzgebung geschehen ist. Durch die Einführung der neuen Prototvpe wird nicht allein die so lange gewünschte Gleichmäßigkeit im internationalen metrischen Maß⸗ und Gewichtswesen gesichert. sondern auch bei der Ableitung beliebiger Maße und Gewichte aus denselben sehr erheblich an Sicherheit ge⸗

wonnen und an Arbeit und Mühe gespart werder E1““ S E essae s. 1“ 8 8

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Dem Kaiserlichen Gesun dheitsamt vom 4 bis 7. Zan Mittags gemeldete Illes btit

Reg.⸗Bez. Schleswig: In Elmshorn (Kreis Pinne⸗ berg) 2 Erkrankungen b 8 11“““

Der Bericht uüber die Ergebnisse des Bekriebs der preußischen Staatseisenbahnen im Berriebsjahre 1891/92 enthält auch eine Darstellung der von der Staats⸗ eisenbahnverwaltung im Jahre 1317 getroffenen Maßnahmen zur Abwehr der Choleragefahr und jur Verhütung der Weiterverbreitung derselben. Am Schlusse ver Darstellung wird das Verhalten des in Hamburg beschäftigten Dienst⸗ zur Zeit der Epidemie rühmend hervorgehoben Es heißt dort:

In dem durch die Cholera⸗Epitemie besonders betroffenen Bezirke der Eisenbahndirection Altona waren von den dem Betriebsamt zu Hamburg unterstellten Beamten und Arbeitern bis zum 15. Oktober nach und nach 745 an Cholera cer oeebknen Leiden erkrankt

und 41 gestorben.

„Das Personal war durch die Krankheit ilig sehr stark ver⸗ mindert. An einzelnen Tagen fehlten inf⸗ der Eholera bis * 381 Beamte und Arbeiter. Die orderungen, 82. durch das plötzliche und verheerende Auftreten Seuche in Hamburg an die dortigen Beamten und Arbeiter gestellt wurten, waren sehr schmere a der ersten Woche unmittelbar nach dem Auftreten der Epihenrie nahhmr der Güter⸗ und Personenverkehr start zu, weil man bei A der Eholeredie laufenden Geschäfte thunlichst schnell noch abzuwickeln uns weict Einwohner und Fremde in großer Zahl die Stadt bem⸗ nächst forderten die Sonderung der Hamburger Reisenden watz ihnes Gepäcks, die wiederholt dechee Vorschriften über die Zusammen⸗ setzung, die Umleitung und den Ausfall von Zügen, die Borkeßeungen zur Krankenaufnahme und Beobachtung, bie vngarbenter. endlich die zahlreichen und verschiedenartigen Vertebras⸗ beschränkungen außergewöhnliche Leistun

Das Verhalten der Gesammtheit in beschürt

r Zeit verdient uneingeschränkie Awerken⸗ nun p Die großen Lücken, welche die Krankheit bei dem eürgellnen Dienststellen herporrief, wurden durch freiwillige Uebernahnme wer⸗ mehrter Dienstleistung von dem dienstfähig gebl⸗ Persecumal e- geglichen, sodaß der Dienst auf den großen uns müfktigem Eisenbahnanlagen zu Hamburg und Altona ohne jede Hil fe var

auswärts durchgeführt werden konnte. Ueberall, bei den Penmten wie bei den Arbeitern der Staatseisenbahnverwaltung,

rühmliche Hingebung, und hilts⸗

1 Unerschrockenheit bereite Kameradschaft.

Dienstpersonals in dieser

Das Kreuzer⸗Geschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig“ (Flaggschiff) und „Alexandrine*, Geschwader⸗Chef Contre⸗Admiral von Pawelsz, ist am 5. Januar in Sansibar eingetroffen.

S. M. Kanonenboot „Wolf“, Commandant Capitän⸗ Lieutenant Kretschmann, ist am 6. Januar in Chingkiang angekommen und beabsichtigt, am 21. Januar nach Shanghat in See zu gehen.

Sigmaringen, 7. Januar. Seine Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern mit Familie sind Für Theilnahme an den Vermählungsfeierlichkeiten hier ein⸗ getroffen. 8 *

EEellsaß⸗Lothringen. 1 Dem Bundesrath ist der Entwurf des Landeshaus⸗ halts⸗Etats für Elsaß⸗Lothringen für das Jahr 1893/94 zugegangen. Darin ist auch der Ueberschuß von 2 552 717 ℳ, welcher sich aus dem am 31. März 1892 ab⸗ gelaufenen Etatsjahr 1891/92 ergeben hat, in Einnahme ge⸗ stellt. Andererseits enthält der Etat eine Steigerung des Matrikularbeitrags. Wie die „Straßb. Corresp.“ vernimmt, wird auch das laufende Etatsjahr 1892/93, das am 31. Mäarz dieses Jahres zu Ende geht, voraussichtlich mit einem nam⸗ haften Ueberschuß abschließen. 13 .

Oesterreich⸗Ungarn.

Gestern Nachmittag fand laut Meldung des „W. T. B. bei dem Minister⸗Präsidenten Grafen Btaff⸗ eine längere Besprechung statt, an der die Minister Freiherr von Gautsch, Dr. Steinbach, von Zaleski und der Obmann des Polenclubs von Jaworski theilnahmen. Die Besprechung soll heute fort⸗ gesetzt werden.

Großbritannien und Irland.

We T. B.“ aus London meldet, ist der Unter⸗ Staatssecretär für Irland Sir West Ridgeway behufs Herstellung eines befriedigenden Verhältnisses zwischen England und Marokko zum Abgesandten in temporärer Mission nach Marokko ernannt worden.

Frankreich.

Die gestrigen Abenoblätter besprechen die gegen den früheren Minister, jetzigen Deputirten Balthaut erhobenen Beschuldigungen und behaupten namentlich, wie „W. T. B.“ berichtet, Baihaut habe im Jahre 1886 als Arbeits⸗ Minister den amtlichen Bericht des Ingenieurs Rous⸗ seau, welcher den Panama⸗Kanal als nahezu unaus⸗ 82 und die Kosten als unübersehbar bezeichnet habe, mit Beihilfe Blondin’'s und der Administratoren der Panama⸗Gesellschaft gefälscht. Der damals im „Temps“ ver

öffentlichte und als officiell bezeichnete Bericht lautete dahin, daß der Panama⸗Kanal im Jahre 1892 vollendet sein und nicht mehr als 2 Milliarden Francs kosten würde.

Für den Fall, daß Barhaut wegen Handlungen, die er

als Minister im Jahre 1886 begangen hat, vor den Senat als Staatsgerichtshof gestellt werden sollte, müßte die Re⸗ gierung die betreffenden schulbbaren Handlungen zur Kenntniß der Dep aeseepr mer bringen, der es obliegen würde, eine neuerliche Untersuchung des Falls vorzunehmen, bevor sie den Angeschuldigten vor den Staatsgerichtshof verweist

Die Kammer würde hierbei auf Schwierigkeiten oßen weil kein Gesetz besteht, welches das Verfahren d Voruntersuchung und der Anklage im einzelnen regelt. 8

Schweiz.

Die Zollabfertigung an der französischen

Grenze scheint sich, wie der „Bund“ schreibt, ruhig abzu⸗