1893 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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habe seit ihrem Bekanntwerden schon sehr viel Unheil und er bitte, sie nicht anzunehmen. 8

sie nicht. Der Verdienst des norddeutschen Wirths bleibe fast immer zurück hinter dem Verdienst des bayerischen. In Thüringen koste das Liter Lagerbier im Einzelverkauf 20 25 ₰, in Oberschlesien und Posen würden die obergährigen Biere mit 10 ₰, die Doppelbiere mit 20 für das Liter bezahlt. Nach der Berliner v schwanke dagegen hier der Preis zwischen 15 für das albe Liter und 10 für 0,4 1. Auch auf vielen Bahnhöfen müßten neuerdings nach Directionsverordnung 0,3 1 Bier für 10 an das Publikum, an das Bahnpersonal für einen noch geringeren Preis ab⸗ egeben werden. Auf Grund einer von ihm ze-d Berer Untersuchung schwankten die Kosten des bayerischen Wirths für das Hektoliter Bier zwischen 2 und 6 ℳ, in Norddeutschland zwischen 10 Sund 17 Diese großen Kosten ließen dem norddeutschen Wirth außerordentlich wenig zum Leben. Wer solle nun das Plus von 26 Millionen kragen? Nach den Motiven solle es das Publikum nicht tragen, die Wirthe könnten es seiner Ansicht nach nicht tragen, dann würden es also die Brauer sein. Auf diese wirke die Verdoppelung der Brausteuer wie eine neue Special⸗ ene die von vielen gar nicht getragen werden könne. Nach der Petition des deutschen Brauerbundes bedeute die Verdoppe⸗ lung der Steuer die Confiscation des in Actienbrauereigesellschaften angelegten Kapitals. Das sei volle Wahrheit. Die 35 Brauactien⸗ gesellschaften, deren Actien an der Berliner Börse gehandelt würden und ein Kapital von 75 Millionen Mark, eine Production von jährlich über 2 Millionen Hektoliter hätten, hätten bisher eine Dividende von 6,4 % gezahlt. Diese würden nach Verdoppelung der Steuer das in ihnen angelegte Kapital nur noch mit 2 ½ % verzinsen. Der Abg. Roesicke habe 214 Actiengesellschaften zusammengestellt, deren Kapital künftig nur noch mit 1,38 % verzinst werden könne. Bei den Hamburger Actienbrauereien, die 4 % Dividende ver⸗ theilt hätten, würde nicht nur kein Gewinn mehr, sondern ein Verlustsaldo von 85 000 herauskommen. Wie könne man hoffen, daß sich die Erwerbsverhältnisse bessern würden, wenn solche großen Verluste einzelnen Besitzern von Brauereien auf⸗ gebürdet würden! Der Unternehmungsgeist in der Industrie sei anderen Nationen gegenüber schon recht gering. Er werde durch solche Vorlagen ganz lahm gelegt. Als man in Bayern den Malz⸗ aufschlag erhöht habe, sei die Brauerei⸗Industrie in einer großen Umwälzung gewesen. Es sei damals eben das Kühlver⸗ fahren mit Eismaschinen erfunden und andere technische Erfindungen in den Dienst der Brauerei gestellt worden. Was habe aber der Malzaufschlag bewirkt? Eine Menge kleiner Brauereien sei zu Grunde gegangen, der Consum habe abgenommen. Allerdings sei die Production im Laufe der letzten elf Jahre von 11 948 000 hl auf 14 482 000 hl gestiegen, aber nur deshalb, weil man, um den großen Verlust auszugleichen, gezwungen gewesen sei, sich auf die Ausfuhr zu werfen. Diese Ausfuhr sei zum großen Theil nach dem norddeutschen Brausteuergebiet gegangen. Die Berliner Bier⸗ paläste seien eine unglückliche Folge der bayerischen Bier⸗ expansion nach Norddeutschland. 1879 seien aus Bayern nur 642 000 hl ausgeführt, 1891 dagegen 2 199 378 hl, davon 1 700 000 hl allein nach Norddeutschland. Die Ausfuhr von der Steuergemein⸗ schaft nach dem Zollauslande sei von 914 000 hl im Jahre 1886 auf 336 000 hl zurückgegangen. Nach Erfindung der Eismaschinen hätten der Orient und Süd⸗Amerika eigene Brauereien errichtet mit deut⸗ schen Maschinen unter deutscher Leitung. Die norddeutschen Brauer hätten kein Aequivalent für die Verdoppelung der Steuer, wie sie s. Z. die Bayern und Württemberger gehabt hätten. Von einer Ab⸗ wälzung könne erst dann die Rede sein, wenn eine Reihe von schlecht gestellten Brauereien zu Grunde gegangen sei. Der Bierconsum gehe zurück nicht allein in der Steuergemeinschaft, auch in Bayern und Baden. Eine Abwälzung der Steuer durch Erhöhung des Bier⸗ preises sei ganz ausgeschlossen. In den Städten, wo bereits eine höhere Biersteuer erhoben werde, laste sie nach den Berichten der Handelskammern als eine Ertrasteuer allein auf dem Brauerei⸗ gewerbe. Selbst die Cantinen der Kasernen möchten am liebsten für 3 40 Flaschen Bier haben. Man könne sich nur freuen, wenn auf den Bauplätzen das Bier den Schnaps verdränge. Es sei sehr be⸗ zeichnend, daß Frankreich im Begriff sei, die Bier⸗ und Weinsteuer zu ermäßigen und die Steuerfreiheit des Branntweins für den Haus⸗ trunk aufzuheben. Eine Staffelsteuer würde den kleinen Brauereien nichts helfen und den gerssen schaden. Wie aber diese Steuer sich auch gestalten möge, sie werde Verderben bringen für einen weiten Kreis von Brauereibetrieben. Wenn Mittel nothwendig seien,

was er bestreite, so brauche die Regierung nur diejenigen Steuern,

die sie zur Begünstigung einzelner erhebe, in die Reichskasse fließen zu lassen. Sollte die Regierung diese Absicht gehabt haben, so bedauere er, daß sie davon zurückgekommen sei. Die norddeutschen Brauer brauchten keine Begünstigung. Sie trügen nach Kräften zu den allgemeinen Lasten bei aber sie verlangten auch, daß ihnen nicht Lasten aufgebürdet würden, die sie nicht tragen könnten. Die Vorlage il angerichtet,

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Staatssecretär Freiherr von Maltzahn: 8

Der Herr Vorredner hat mir die Frage vorgelegt, wie die Zahl von 19,8 gefunden sei, welche wir, wie er sagte, angegeben hätten als den Durchschnittsverdienst des Bierwirths. Diese Zahl finden Sie auf der 6. Seite der Drucksache Nr. 51, und, wie die Herren sich durch den Augenschein überzeugen können, steht dort nicht, daß

19,8 pro Hektoliter der Durchschnittsverdienst des s seien, sondern es steht nur da, daß nach den angestellten Ermittelungen durchschnittlich die Differenz zwischen demjenigen Preise, welchen der Brauer beim Verkauf seines Products rzielt, und zwischen dem Preise, welchen der Trinker, der das Bier onsumirt, bezahlen muß, sich etwa auf 19,8 stellt. Diese Zahl beruht auf eingehenden Ermittelungen, welche wir über die in een verschiedensten Gegenden Deutschlands thatsächlich in den letzten Jahren gezahlten Preise angestellt haben. Diese Zahl natürlich auf absolute Richtigkeit und Sicherheit Anspruch machen, denn sie ist eine durch Rech⸗ enung gefundene Durchschnittsziffer. Ein näheres Eingehen auf die Grundlagen dieser Berechnungen „glaube ich mir im Plenum versagen zu sollen; ich bin gern bereit, in der Commission, wohin derartige Sachen meiner Ansicht nach gehören, in eine nähere Erörterung dieses Punktes einzugehen.

Meine Herren, der Herr Abgeordnete meinte, es würde eine Reihe von Brauereien infolge dieses Gesetzentwurfs, wenn er Gesetz würde, eingehen, wie ja unzählige Brauereien in Bayern infolge der dortigen Gesetz⸗ gebung eingegangen seien. Ich bezweifle, daß diese letztere Behauptung der Wirklichkeit entspricht. Ich enthalte mich aber, auf diese Frage der bayerischen Verhältnisse einzugehen, wesentlich auch um deswillen, weil der Königlich bayerische Herr Finanz⸗Minister selbst im Reichstage an⸗ wesend ist, der die Dinge dort jedenfalls besser kennt als ich. Wenn aber wirklich in Bayern seit der Veränderung der Gesetzgebung ein Rückgang in der Zahl der bestehenden Brauereien eingetreten sein sollte, dann wäre damit keineswegs bewiesen, daß dieser Rückgang eine Folge jener Gesetzgebung wäre, denn in einem anderen deutschen Lande, in welchem seit dem Jahre 1872 eine Veränderung der Brausteuergesetz⸗ gebung in keiner Weise stattgefunden hat, hatte sich in der Zeit vom Jahre 1872 bis zum Jahre 1891/92 die Zahl der vorhandenen Brauereien von 317 auf 194 vermindert. (Zwischenruf.) „Wo?“ Im Elsaß!

Nun, meine Herren, ich glaube, diese Thatsache erklärt sich ganz einfach auf andere Weise. Es ist und ich sage leider auf dem

Gebiete des Brauereiwesens wie auf vielen andern Gebieten die Ver⸗ änderung eingetreten, daß, weil der Verdienst ein guter war, das große Kapital sich der Sache bemächtigt hat und daß an die Stelle vieler kleiner Brauereien wenige große Actienbrauereien ge⸗ treten sind, Actienbrauereien, deren Rentabilität, glaube ich, niemand leugnen kann, der die Friedrichstraße in Berlin kennt, in welcher keiner der übrigen Kaufleute im stande ist, Miethen zu zahlen, wie die Actienbrauereien sie zahlen oder wie sie sie in dem Werth des von ihnen gekauften Grund und Bodens zu verzinsen haben. Und Actienbrauereien, deren Rentabilität sich doch auch aus derjenigen Tabelle ergiebt, die der Herr Vorredner in der von ihm verfaßten Broschüre publicirt hat und die ich noch etwas weiter ergänzen kann. Unter den von den Actienbrauereien in der letzten Zeit vertheilten Dividenden finden sich solche, die bis auf 45 und 55 % steigen. (Zwischenruf.) „Eine!“ Allerdings eine einzige! Der Herr Vorredner kennt sie. Dann aber kommen solche mit 27, 26 ⅛, mehrere mit 16 % Dividende u. s. w. Auch über diese Zahlen werden wir uns jedenfalls in der Commission, der, wie ich hoffe, auch der Herr Vorredner angehören wird, des näheren unterhalten und verständigen.

Dann hat der Herr Vorredner, und auf den Punkt möchte ich noch eingehen, bemängelt die Veranschlagung des wahrscheinlichen Er⸗ trags. Ich bin ebenso wenig ein sicherer Prophet wie er; die Zukunft wird also ergeben, wer von uns beiden Recht hat. Er hat aber dabei gesagt, meine Herren Vorgänger hätten die Sache anders aufgefaßt. Die verbündeten Regierungen haben ja bereits wiederholt eine solche Vorlage dem Reichstag gemacht, in jeder dieser Vorlagen finden Sie in den Motiven eine Ausführung, aus der ich, und zwar aus der Vorlage von 1881, einen Satz ver⸗ lesen will; er lautet dahin, daß man auf Grund der Erfahrungen an⸗ nehmen könne,

„daß auch von einer der beabsichtigten Steuerverdoppelung ent⸗

sprechenden Erhöhung der Bierpreise im Gebiet der Brausteuer⸗

gemeinschaft ein Rückgang des dortigen Bierconsums nicht zu befürchten steht.“

. Bevollmächtigter zum Bundesrath, Königlich bayerischer Finanz⸗ Minister Dr. Freiherr von Riedel: Er habe sich nur das Wort erbeten, um einige Aufschlüsse zu geben. Der Abg. Goldschmidt habe zunächst behauptet, daß infolge der Brausteuererhöhung in Bayern, die sogenannte Malzaufschlagerhöhung, eine Menge von Eristenzen, wenn er richtig gehört habe, Tausende von Existenzen zu Grunde gegangen seien. Diese Anschauung sei eine irrige. Die Regierung habe selbstverständlich die Bewegung im Bräugewerbe mit größter Aufmerksamkeit verfolgt und die Resultate ihrer Erhebungen dem bayerischen Landtage vorgelegt. Das sei namentlich geschehen, als die Regierung im Jahre 1888 daran gegangen sei, eine Abstufung der Steuer vorzuschlagen. Aus diesen Er ebungen gehe hervor, daß von 1880 bis einschließlich 1888 in Bayern im ganzen 563 Betriebe ein⸗ gestellt worden, daß dagegen aber 342 neue Betriebe entstanden seien. Die ganze Differenz betrage mithin 221 Betriebe. Zur Würdigung dieser Ziffer sei in Betracht zu ziehen, daß Bayern im ganzen 10000 Brauereien habe. Ermittelungen der Orts⸗ und Steuer⸗ behörden hätten ergeben, daß während der neun Jahre bei höchstens 10—15 Brauereien ihr Eingehen auf eine Erhöhung des Malz⸗ aufschlags zurückzuführen sei. Im übrigen sei der Zusammenbruch herbeigeführt durch Mangel an Betriebskapital, mangelhafte Ein⸗ richtungen u. s. w. Richtig sei allerdings, daß die „kleineren und mittleren Brauereien sich in einer weniger günstigen Lage 8 als früher. Daran sei aber nicht die Malzaufschlag⸗ erhöhung schuld, sondern die Verbesserung der maschinellen Ein⸗ richtungen der Großbetriebe, welche diesen viel leichter und zum theil allein möglich sei. Es sei ferner die Einmischung des Groß⸗ kapitals mit sculd, die natürlich den kleineren und mittleren Brauereien das Leben sauer mache, und endlich die fortwährende Aus⸗ breitung der Eisenbahnen und Communicationsmittel, die Leichtigkeit und Billigkeit des Transports, welche die Bierversendnng aus den Biercentren ermögliche. Er glaube übrigens noch constatiren zu können, daß die Abstufung, welche die Regierung 1889 eingeführt habe, günstig gewirkt habe für den kleinen und mittleren Betrieb. Unter dem Druck der Verhältnisse hätten sich diese Betriebe entschieden angestrengt, ihre Production zu verbessern Es sei dann behauptet, daß die Hoffnungen der bayerischen Regierung wegen der Erträgnisse der Malzaufschlagerhöhung sich nicht erfüllt hätten. Die Regierung habe im Jahre 1878 ca. 20 400 000 vor dem Malzaufschlag eingenommen, 1879 22 226 000. Dieses Jahr könne aber nicht zum Ausgangspunkt der Vergleichung genommen werden, weil die Erhöhung gegen Ende des Jahres 1879 eingeführt sei und weil sich die Einführung des Malzaufschlags in der bayerischen Pfalz vollzogen habe. Auch das Jahr 1880, wo man bereits 10 Mil⸗ lionen mehr eingenommen habe als im Jahre 1878, sei nicht ganz geeignet zur Vergleichung, weil unmittelbar vor der Erhöhung im Oktober 1879 eine riesige Production stattgefunden habe, welche noch mit der Stundung zum theil in das Jahr 1880 hinübergegangen sei. Man werde genöthigt sein, das Jahr 1881 zu Grunde zu legen, wo die Regierung bereits eine Einnahme von 32 340 000 gehabt habe, gegenüber den 20 Millionen des Jahres 1878. Es seien also in der Hauptsache die Erwartungen der bayerischen Regierung wegen der Früchte der Malzaufschlagserhöhung in Erfüllung gegangen. Der Abg. Goldschmidt habe sich weiter verbreitet über den Bier⸗ consum in Bayern. Es sei vollkommen unrichtig, wenn man meine, in Bayern frühstücke jedermann schon früh um 5 oder 6 Uhr. Der Biergenuß bilde allerdings für einzelne Personen ein wirkliches Nahrungsmittel, das schon bei der ersten Frühstückspause um 8 Uhr enossen werde. Das sei aber ein sehr geringer Bruchtheil. In vielen Gegenden Bayerns werde gar kein Bier getrunken, weder früh, noch Nachmittags, sondern nur am Sonntag. In diesen Gegenden werde allerdings etwas Anderes verzehrt als Bier, und die Anschauung, daß in Bayern wenig Kaffee, Zucker u. s. w. verbraucht werde, sei heute gewiß nicht mehr richtig. Der frühere Abg. Völk habe einmal gesagt: wir in Bayern trinken zwar wenig, aber besseren Kaffee. Wie weit dies richtig sei, wisse er nicht. Der Bierconsum ändere sich außerordentlich. Er habe sich gelegentlich der verschiedenen Debatten über die Bierbesteuerung Ermittelungen über den Consum, soweit es möglich gewesen sei, aus entlegenen Zeiten zu ver⸗ schaffen gesucht. Daraus ergebe sich, daß aus den ver⸗ schiedensten Gründen der Consuß⸗ in den Perioden ziemlich erheblich geschwankt habe, bei denen von einer Steuerveränderung garkeine Rede gewesen sei. Es komme sehr viel darauf an, ob eine gute Obst⸗ und Weinernte gewesen sei, ob in den Städten eine größere oder geringere Bauthätigkeit sei u. s. w. Im großen und ganzen sei jetzt der Consumrückgang kein bedeutender. Es lasse sich namentlich nicht nach⸗ weisen, daß er in irgend welchem Zusammenhange mit der Malzauf⸗ schlagserhöhung stehe. Dieser Nachweis wäre nur dann zu liefern, wenn mit der Aufschlagserhöhung gleichzeitig eine generelle Bierpreis⸗ erhöhung eingetreten wäre. Das sei aber nicht der Fall gewesen. In einzelnen Gegenden Bayerns sei der Preis garnicht in die Höhe in anderen nicht im proportionalen er2 7 Aufschlagserhöhung. Ganz außerordentlich lehrreich seien in dieser Beziehung die Er⸗ fahrungen in der bayerischen Pfalz. Die bayerische Pfalz hätte bis 1879 nur ein Aversum von 100 000 Gulden an die bayerische Staats⸗ kasse zu entrichten gehabt, ohne jeden Malzaufschlag. Von da ab habe sie nicht nur den alten Aufschlag, sondern auch noch den neuen zu geben gehabt und zahle heute 1 700 000 mindestens, ohne daß irgend erhebliche Klagen über diesen Betrag laut geworden seien. Es seien auch nicht entfernt die Preise in dem Maße gestiegen,

wie die Erböhung der Steuer. Es sei auch der Consum in der Pfalz nicht zurückgegangen und es seien nur einzelne Brauereien eingegangen, während im übrigen die Prosperität der Brauereien zugenommen habe⸗ Auch das Bier sei nicht schlechter, sondern besser geworden. Durch bessere Production, Ersparung von Kosten, höhere Ausbeutung habe man Resultate erzielt, wie sie früher nicht vorhanden gewesen seien. Er glaube sich, da Bayern an diesem Entwurf nicht direect betheiligt sei, auf diese Darstellung der Thatsachen beschränken zu sollen. (Beifall.)

Abg. Hug (Centr.): Der Schwerpunkt der Beurtheilung dieser Steuervorlage vom süddeutschen Standpunkt beruhe in der Frage, wie sich in Zukunft die Ueberweisungen gestalten gegenüber den Matrikularbeiträgen. Man stehe dann vor der Eventualität, entweder eine Vermehrung der Einnahmen oder eine Verminderung der Aus⸗ gaben eintreten zu lassen. Die Finanzkräfte der Einzelstaaten seien nicht so beschaffen, daß sie eine Erhöhung der Matrikularbeiträge tragen könnten. Eine Erhöhung der Ertragsteuern sei z. W. in Baden kaum zulässig, zumal sie auch als Grundlage für die Gemeindesteuern in Anspruch genommen würden; man müsse aber ür die Gemeinden noch hinreichende Steuerquellen übrig lassen.

n den höheren Einkommen könnte vielleicht eine stärkere Belastung eintreten, aber die Zahl dieser Einkommen sei eine verhältnißmäßig geringe. Was die indirecten Steuern betreffe, so seien auch hier die Abgabensätze in Baden schon ziemlich hoch und ließen eine weitere An⸗ spannung kaum zu. Durch Vermehrung der Einnahmen sei es also in Baden kaum möglich, weitere Mittel flüssig zu machen, aber auch eine Verminderung der Ausgaben scheine nicht durchführbar. Man habe ein Beamten⸗ und ein Schulgesetz gemacht, deren finanzielle Wirkung noch nicht abzusehen sei. Dann seien es insbesondere zwei Ausgaben, die schwer auf dem badischen Staat lasteten, das seien die Ausgaben für das Eisenbahnwesen und für die Universitäten und Hochschulen. Baden könne demnach weder durch Vermehrung der Einnahmen, noch durch Verminderung der Ausgaben eine Erhöhung der Matrikularbeiträge tragen. Was nun seine Stellung zur Brau⸗ steuer betreffe, die ja mehr nur Norddeutschland angehe, so falle die mit dem Schicksal der Militärvorlage zusammen; er möchte nur wünschen, daß die Militärvorlage eine solche Reduction erfahre, daß es nicht nothwendig werde, die Brausteuer zu erhöhen, und daß es überflüssig werde, auf diese Vorlage zurückzukommen.

Abg. Gamp (Rp.): Er constatire zunächst, daß seine politischen Freunde mit der Auffassung des Staatssecretärs vollständig einver⸗ standen seien, daß der Reichstag die Verpflichtung habe, diejenigen Mehrausgaben, welche aus der Unhan der Militärvorlage folgten, zu decken durch Einnahmen aus der größeren Ausnutzung der vor⸗ handenen Einnahmequellen des Reichs. Entsprechend dieser Auffassung fühle seine Partei auch die Verpflichtung, der Regierung die Mittel zu bewilligen, die zu diesem Zweck nothwendig seien. Doch nur die Börsensteuer finde ihre volle Sympathie, wenn auch daraus nicht folge, daß sie sich der Bier⸗ und der Branntweinsteuer gegenüber ab⸗ lehnend verhielte. Es seien namentlich bei der Biersteuer eine ganze Reihe von Bedenken, doch hoffe seine Partei, daß sich diese würden beseitigen lassen. Das Hauptbedenken sei ja zunächst, was sich gegen jede Steuererhöhung geltend machen ließe, daß sie in eine Zeit der wirthschaftlichen Depression und ungünstigen Lage der Erwerbs⸗ verhältnisse falle. Aber wenn die Militärvorlage Zustimmung finde, so müßten die Ausgaben in irgend einer Weise aufgebracht werden, also die Steuerschraube angezogen werden. Wenn der Abg. Goldschmidt sage, die Brauer wollten ja alles tragen, Faber nur keine ungerechte Behandlung, und die Lösung dieser ganzen Frage darin gefunden zu haben glaube, daß er sage, man sollte doch den Brennern die Liebes⸗ gabe von 40 Millionen abnehmen, so bedauere er (Redner) außer⸗ ordentlich diese Auffassung, die ja auch schon durch die Entgegnung des bayerischen Finanz⸗Ministers viel an Gewicht verloren habe. Die Bedenken, die seine Partei gegen die Brausteuer habe, lägen vor allem darin, daß eine genügende Rücksichtnahme auf die Interessen der kleinen Brauereien in der Vorlage vermißt werde, und daß seine Partei namentlich wünsche, daß die Brauer der sogenannten obergährigen Biere in sehr viel größerer Weise berücksichtigt werden möchten, als es hier geschehen sei. Die kleinen Brauereien müßten lebensfähig erhalten werden. Es bleibe ja bedauerlich, daß die Regierung ihren ursprünglichen Plan einer Champagnersteuer nicht weiter verfolgt habe; es habe auch noch andere Wege gegeben, auf denen hohe Beträge von Reichswegen zu gewinnen seien, wie die Quittungs⸗ und Inseratensteuer. Darüber werde wohl in der Com⸗ mission noch etwas ausführlicher zu reden sein. Die Brausteuer habe die Natur einer Consumsteuer und müsse sie haben; im allgemeinen solle auch der Consument diese Steuer tragen. Damit sei aber durch⸗ aus vereinbar, daß in einzelnen Fällen, zumal da, wo der Consu⸗ ment schon durch ungebührliche Vortheile des Producenten überlastet sei, die Steuer dem letzteren auferlegt werde. Das norddeutsche Bier sei thatsächlich theurer als das süddeutsche. Als Sedlmayr in Berlin zuerst einen Bierpalast errichtet habe, habe er das halbe Liter mit 25 verkaufen wollen, und nur die Beschwörung der hiesigen Brauereien habe ihn schließlich veranlaßt, den Preis auf 30 zu normiren. Es gebe eine ganze Reihe von Mitteln, diese Mehrbelastung, wie es seiner Meinung nach in der Ordnung sei, auf den Consumenten zu übertragen: man brauche ja nur daran zu er⸗ innern, wie es mit der Innehaltung des Aichstrichs in Wirklichkeit beschaffen sei, eventuell brauche man vor einer Preiserhöhung nicht zurückzuschrecken; denn auch in Leipzig z. B. werde das 1¼10 Litergla nur mit 13 bezahlt. Die Verwerthung der wirthschaftlichen Be⸗ deutung des Bierconsums als Nahrungsmittel gegenüber dem Brannt wein lasse sich heute nicht mehr so leicht betreiben, wie es der Abg. Goldschmidt glaube. Der Consum an Trinkbranntwein sei sei 1885/87 um ca. 120 Millionen Liter zurückgegangen. Die in Norddeutsch land gebrauten Biere fielen außerdem keineswegs ohne weiteres unte die unbedenklichen Genußmittel. Die Ausführungen des Abg. Gold schmidt über die bayerischen Verhältnisse habe schon der Königli bayerische Finanz⸗Minister Dr. von Riedel als ichtig nachgewiesen. Er (Redner) bemerke nur, daß schon 1882 verglichen mit 1887 in Bayern das Anderthalbfache der Einnahmen zu verzeich nen gewesen sei, nachdem das Jahr 1879 die Erhöhung des Malz⸗ zuschlags von 4 auf 6 gebracht habe. einige Bedenken gegen die Vorlage. Warum lege man so großen Werth auf die Einbeziehung Elsaß⸗Lothringens in die Brausteuer gemeinschaft? Begreiflich wäre es, für ganz Deutschland einschließ⸗ ich der süddeutschen Staaten ein übereinstimmendes Gesetz zu machen

weßhalb wolle man aber nur Elsaß⸗Lothringen einbeziehen? In

Elsaß⸗Lothringen sei der Bierkonsum pro Kopf 50 bis 60 J, in Nord⸗ deutschland aber 80 bis 90 1; man würde also Elsaß⸗Lothringen eine ganz erhebliche Summe schenken, nachdem es schon bei der Brannt⸗ weinsteuer ein solches Geschenk erhalten habe. Bei der Frage der Zollvergütung und der Uebergangsabgabe hätte man den Brauereien mehr entgegenkommen können. Man wolle die abgabe von 2 auf 3 größere Erhöhung nöthig. Die jetzige Zollvergütung bei der Ausfuhr von 1 müßte auf 2 erhöht werden, und diese Bestimmungen hätten gleich in das Gesetz aufgenommen werden sollen. Für untergährige Biere, die erst nach drei Monaten aus⸗ geschänkt werden könnten, sollte man einen dreimonatigen Steuercredit gewähren. Eine Brauerei wünsche in einer Petition, den Verkauf nur in geaichten Gebinden zuzulassen, um die illoyale Concurrenz, die immer größere Fässer nehme, unschädlich zu machen. Ein Verbot

4 2 4 4 1 1 aller Surrogate bei der Bierbereitung wäre zu gewisse 8 ürde man in

Reihe von Surrogaten sollte aber verboten werden. 1 allen diesen Dingen den Brauereien den Uebergang zur höheren Steuer erleichtern, so wäre der Widerstand gegen die Vorlage nicht so groß. Erfreulich sei ihm, daß der Abg. Goldschmidt anerkenne, daß die Steuer sich nicht auf den Consumenten abwälzen lasse; hoffentlich werde er die Consequenzen ziehen, wenn es sich um die Branntweinsteuer, und auch, wenn es sich um die Getreidezölle handele. Gegen einzelne Bestimmungen der Vorlage habe seine (des Redners) Partei also nicht unerhebliche Bedenken; wenn aber in der Com⸗ mission nachgewiesen werde, daß auf anderem Wege als durch diese Steuern die nöthigen Mittel nicht aufgebracht werden könnten, so werde der Reichstag die Vorlage bewilligen müssen denn nachdem der

Im einzelnen habe er

Uebergangs⸗ erhöhen, es wäre aber eine

Branntwein jetzt über 3 pro Kopf Steuer zahle, müsse das Bier an die Reihe kommen.

Abg. Roesicke (b. k. F.): Die Thronrede und der Reichskanzler hätten gleichmäßig an den Patriotismus des Hauses appellirt, die Lasten auf sich zu nehmen, welche die Ehre und Würde des Reichs er⸗ forderten, und zwar würden diese Lasten keine unerschwinglichen sein. Was aber an Steuern vorgeschlagen sei, entspreche diesen Aeuße⸗ rungen nicht. Nach diesen Nereseigen hätte man Steuern aus⸗ indig machen müssen, die das Volk gleichmäßig im Verhältniß zu fünnng Leistungsfähigkeit belasteten. Der Schatzsecretär habe aber lediglich eine Erhöhung bestehender Steuern vorgeschlagen. Die Börsensteuer treffe allerdings weitere Kreise und die Branntweinsteuer könne auf die Con⸗ sumenten abgewälzt werden. Das treffe beim Bier nicht zu. Der Branntwein sei eine sogenannte fungible Waare, die also einen Markt habe, der Vrannkwein lasse sich aufbewahren und könne bessere Conjunctur abwarten. Das Bier sei eine Qualitäts⸗ waare, hänge von dem Geschmack des Publikums ab und sei dem Verderben ausgesetzt; das beste Bier werde werthlos, wenn es nicht rechtzeitig consumirt werde; es könne nicht aufgestapelt werden und bessese Conjuncturen abwarten. Man habe das Bier herausgegriffen und eine Steuererhöhung vorgeschlagen, die der Reichstag schon wieder⸗ holt abgelehnt habe. Die Motive der Vorlage seien so einseitig von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß die Brauer die Erhöhung tragen könnten, und daß eine Eerhößung des Ausschankpreises gleichfalls nicht nöthig sei, da der Ausschank ganz außerordentliche Gewinne in der Brausteuergemeinschaft abwerfe, daß es wirklich schwer falle, gegen solche Motive ernsthaft zu polemisiren. Die Motive sähen jeden Ver⸗ such der Abwälzung der Steuer auf die Consumenten als eine Ueber⸗ vortheilung an. Noch keine Regierung habe es gewagt, einem Gewerbe eine solche Steuer aufzuerlegen und den Versuch der Ab⸗ wälzung auf breitere Schultern als ungerechte Uebervortheilung zu be⸗ zeichnen. Könne die Steuer nicht abgewälzt werden, so müßten ie doch die Brauer oder die Gastwirthe tragen. Es sei unwahr⸗ söedach, daß die Brauer sie auf die Gastwirthe abwälzen könnten, und die Gastwirthe könnten sie nicht übernehmen, ohne sie auf das Publikum abzuwälzen. Die guten Dividenden einzelner Brauereien seien nicht maßgebend für das ganze Gewerbe. Der Gewinn sämmt⸗ licher Actienbrauereien betrage pro Hektoliter nur ½ ℳ, nach der Vorlage werde er nur ½ betragen. Besonders hart würden die kleineren und mittleren Brauereien getroffen werden, eine große Zahl von ihnen werde durch diese Steuererhöhung ruinirt werden. Aller⸗ dings nehme schon jetzt die Zahl der kleinen Brauereien nach und nach ab, besonders in Norddeutschland, aber dieser Prozeß beruhe auf der wirthschaftlichen Entwickelung, auf der Concentration der industriellen Betriebe überhaupt. Daran könne man nichts ändern, aber man dürfe diesen Prozeß nicht durch Steuermaßnahmen beschleunigen. Die Ver nichtung der kleinen Brauereien würde er deshalb bedauern, weil sie überall auf dem Lande das Bier eingeführt hätten. Die Land⸗ brauereien hätten dem Branntwein die wirksamste Conecurrenz gemacht. Ueberall wo die Zahl der Brauereien groß sei, sei die Branntwein⸗ produktion gering und umgekehrt. Mit der Verringerung der Zahl der Brauereien und mit der Vertheuerung oder Verschlechterung des Bieres müsse der Branntweinconsum steigen. Im ersten Jahre würden die Brauereien im großen Ganzen die Steuer tragen; im nächsten Jahre würden die unsicheren Existenzen unter ihnen eingehen, und dann würden die kapitalkräftigen Brauereien an die Abwälzung der Bierfteuer denken, und so werde es zu einer Verschlechterung und Vertheuerung des Bieres kommen. Durch ein besonderes 2. runksuchts⸗ gesetz wolle die Regierung den Branntweinconsum beschränken, durch die Erhöhung der Brausteuer steigere sie ihn. Einen Ertrag könne die Brau⸗ steuer doch nur geben, wenn Bier getrunken werde, in Bayern sei die Brausteuereinnahme nur so groß, weil dort so viel Bier getrunken werde. Das Resultat des Malzaufschlags in Bayern, welches vom bayerischen Finanz⸗Minister hier ebenso ungünstig geschildert sei, wie in der dortigen Abgeordnetenkammer, nehme ihn nicht Wunder. Er gebe dem Finanz⸗Minister Dr. Freiherrn von Riedel auch darin Recht, daß allerdings die Brausteuer um 50 % gestiegen sei, nicht um ein Drittel, wie der Abg. Goldschmidt meine. Doch seien die Hoffnungen der bayerischen Regierung nicht in vollem Maße erfüllt worden; denn die Brauereiproduktion sei nach Einführung der Erhöhung nicht in demselben Maße wie bisher gestiegen und die Einnahme aus der Steuer sei 5 1879 mit kleinen Ab⸗ weichungen auf 30 Millionen stehen geblieben. In der norddeutschen Brausteuergemeinschaft seien die Nettoeinnahmen von 18 Millionen im Jahre 1878/779 auf 30 Millionen im Jahre 1891/92 gestiegen; das sei also eine Mehreinnahme von 66 ¾ %. Der bayerische Finanz⸗Minister Dr. Freiherr von Riedel habe die Ausführungen des Abg. Goldschmidt in Bezug auf den Bierconsum angegriffen, habe

nicht widerlegt, daß der Consum in Bayern rückwärts gegangen sei. Nach einer von ihm (dem Redner) angestellten Rechnung sei die C abgesehen von dem Export und von München, zurückgegangen. Die Erhöhung des Malzaufschlags habe also nachtheilig gewirkt. Seit den siebziger Jahren habe sich das Münchener Bier auch außerhalb Bayerns die Gunst des Publikums erworben. Dazu habe auch beigetragen, daß die bayerische Regierung die Ausfuhr in jeder Hinsicht begünstigt habe. Den Brauereien, welche große Quantitäten exportirten, würden bedeutende Erleichterungen in der Besteuerung und im Eisenbahnverkehr gewährt. Dennoch sei auch in München die Brauerei⸗Industrie nicht so gut gestellt, wie es den Anschein habe. Auch von den zehn Münchener Actienbrauereien sei im vergangenen Jahre von fünf überhaupt keine Dividende gezahlt, die übrigen hätten mit Ausnahme einer einzigen nur 4 ½ % gebracht. Das Münchener Löwenbräu allerdings 17 %. Die kleineren und mittleren Brauereien in Bayern, zu deren Gunsten man 1889 die Staffelsteuer eingeführt habe, seien dessenungeachtet nicht im stande ewesen, sich gegen die großen Brauereien zu halten. Die kleineren Brauereien hätten bis 1879 in Bayern von Jahr zu Jahr zu⸗ genommen, von 187-ab unaufhörlich abgenommen. Wenn im Gegen⸗ satz zu den Betriebseinstellungen eine größere Zahl von Brauereien neu entstanden sei, wie der Finanz⸗Minister Dr. Freiherr von Riedel ausgeführt habe, so spreche das eben gerade für die Unrichtigkeit der bayerischen Maßregel. Bei den Verhandlungen in der bayerischen Abgeordnetenkammer von 1869 habe der Referent für die Frage der Malzaufschlag⸗Erhöhung und der Einführung der Staffelsteuer aus⸗ geführt, daß das Aufblühen der Großindustrie unmöglich in der Weise erfolgt wäre, daß der Weg über Tausende von Brauerleichen gehe, mehr als 12 000 Existenzen würden bei der bisherigen Besteuerung vollständig ruinirt werden. Eine große Anzahl der bayerischen Brauereien könne sich nur noch dadurch halten, daß sie neben der Bierproduction selbst den Ausschank betrieben. Der große Export könne dauernd nicht in dem bisherigen Maße steigen. Bayern könne überhaupt kein Vorbild für die Bierbesteuerung sein. Die großen Brauereien hätten dort das Ventil der Ausfuhr, hier habe man das nicht. In Bezug auf die Frage des Gewinns beim Ausschank seien die Ausführungen der Motive ebenso ausführlich als bar ig Es widerspreche den Thatsachen, daß der Gewinn m Bier im Durchschnitt 19,8 pro Liter in Nord⸗ deutschland betrage. Dieser Betrag sei nämlich der höchste

überhaupt in Norddeutschland vorkomme. Hier Lagerbier, sondern auch eine ganze Reihe billiger Biere gebraut, namentlich obergähriger. Diese letzteren Biere würden zu 8 bis 19,83 pro Liter verkauft; wie könne da von einem Reingewinn von 6 üS die Rede sein? Die Berechnung bei den besseren Bieren basire auf ver; nnahme, daß 0,4] mit 15, das ganze Liter also mit 37 ½ V auft werde. Er gebe diesen Preis zu für alle besseren Locale gewissen Gegenden. Es gebe entlegenere Quartiere von Berlin, Rast er Preis von 37 ½ pro Liter nicht zutreffe. Auch in Hessen⸗ ehh sa Thüringen seien die Bierpreise fast durchweg im Detail 30 solche wie im Süden. In Sachsen g der Bierpreis 3, in den übrigen Staaten der Gemeinschaft erreiche der

Bierpreis nur dort, wo das beste Publikum verkehre, die Höhe,

die den Motiven u Grunde liege. Consequenterweise müßte man 1 vescesahese nach den Ausschankpreisen einführen. Wo in den ei an stätten ein hoher Gewinn vom Ausschank erzielt werde, en auch die Kosten ganz andere wie im Süden. Die Kosten für

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Miethe, Beleuchtung und Steuer betrügen im Durchschnitt bei Norddeutschen 15,33 ℳ, im Süden 3,31 arcscnt auf den anderen Lebensgewohnheiten hier und auf der Trennung der Klassen. Man begnüge sich hier nicht, in kellerartigen Gewölben sein Bier zu trinken, man begnüge sich nicht mit hölzernen und steinernen Bänken, man spüle sich seine Gläser nicht selbst aus. Die Bierpaläste hier könnten gerade egen die Steuervorlage ins Feld geführt werden. Die bayerischen Brauereien, welche sie errichtet hätten, hätten 1. daß man mit einfachen Localen hier nichts erreiche. Dafür bezahlten die Consumenten den bayerischen Brauereien auch bereitwillig den großen Preis von 16 pro Liter, so daß immer noch ein Ausschankgewinn von 32 bleibe. Das Gerücht, daß die Sedlmayr'sche Brauerei 1 für 22 . habe ausschänken wollen, hieran aber von den hierüber erregten Berliner Brauereien gehindert sei, gehöre ins Gebiet der e Die minder wohlhabenden Klassen verkehrten nicht in den einen Localen, sie begnügten sich mit einer geringeren Ausstattung und zahlten dafür auch einen geringeren Preis. Die Regierung habe aber auch noch einen wichtigen Factor ganz vergessen, der das Auf⸗ blühen der norddeutschen Bierindustrie mit herbeigeführt habe, das sei der Umsatz des Flaschenbieres, der in manchen Städten den vierten Theil der ganzen Consumtion betrage. Nur im Punkte der Uebergangsabgabe stimme er mit dem Abg. Gamp überein. Wenn wirklich der Bundesrath sich auf die Forderung der bayerischen Brauer einließe, die Uebergangsabgabe nicht zu erhöhen, dann würden alle Brauereien in der Nähe der bayerischen Grenze aufs Aeußerste gefährdet sein. Er hofeẽe, daß die große Mehr⸗ heit des Hauses diese Vorlage verwerfen werde, auch diejenigen, welche den Schutz des Kleingewerbes und die Fürsorge für die arbeitenden Klassen auf ihre Fahne geschrieben hätten. Die Arbeiter würden direct und indirect im allergrößten Maße von der Brausteuer betroffen werden, dadurch, daß alle norddeutschen Brauereien und die damit in Zusammenhang stehenden Gewerbe die Löhne herabsetzten. Dazu hätten sie eine gewisse Berechtigung, wenn ihnen durch gesetzliche Maßnahmen jeglicher Gewinn abgeschnitten werde. Indirect würden die Arbeiter dadurch betroffen, daß, wenn eine Abwälzung der Steuer stattfinde, naturgemäß der Arbeiter als Hauptconsument die Preiserhöhung tragen müsse.

Staatssecretär Freiherr von Maltzahn:

Meine Herren! Es ist nicht meine Absicht, auf die Ausführungen des Herrn Vorredners genauer einzugehen; eine seiner Behauptungen aber kann ich nicht unwidersprochen lassen. Er hat gesagt, daß die Vorlage der verbündeten Regierungen stehe und falle mit der Richtig⸗ keit der Ziffer von 19,8 ₰, welche wir angegeben haben als wesentlich dem durchschnittlichen Nutzen entsprechend, welcher am Bier gewonnen werde zwischen dem Verkauf aus der

dieser Zahl steht und fällt die Vorlage keineswegs; sondern, auch wenn die Steuererhöhung nicht von diesen Interessenten getragen werden sollte oder nicht ganz von ihnen getragen werden sollte, sondern, wenn sie theilweise getragen werden müßte von den Consumenten oder von der Landwirthschaft genug, mag sie getragen werden, von wem sie will —, so erscheint uns die Verdoppelung der jetzigen norddeutschen Brausteuer nicht zu hoch, um sie dem Lande zuzumuthen, wenn das Geld für nothwendige Ausgaben gebraucht wird dieses ist ja immer die Voraussetzung. Ich habe hierbei die Motive dahin zu ergänzen, daß diese Durchschnittsziffer von 19,8 ₰, über die wir in der Com⸗ mission noch eingehender discutiren werden, sich nur auf die unter⸗ gährigen Biere, nicht auf die obergährigen bezieht.

Wenn der Herr Vorredner seine Verwunderung darüber aus⸗ gesprochen hat, daß in der Vorlage nicht von der Veränderung der Uebergangsabgabe die Rede sei, so wird er sich erinnern, daß dies eine Angelegenheit ist, deren Regelung dem Bundesrath obliegt. Wenn bei einem Exempel, welches der Vorlage beigefügt ist, von der Voraussetzung ausgegangen ist, daß diese Uebergangsabgabe auf das Eineinhalbfache erhöht werden würde, so hat hierdurch natürlich irgend ein Präjudiz für etwaige demnächstige Beschlüsse des Bundes⸗ raths nicht gegeben werden sollen.

Um 5 ³ Uhr wird die Fortsetzung der Berathung auf Mittwoch, 1 Uhr vertagt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Berliner Innungen im Jahre 1891. 16 (Vergl. die Nummern 300, 302 und 308 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom Jahre 1892.) Außer dem Fachschulwesen, den Kranken⸗, Sterbe⸗ und Unter⸗ stützungskassen aller Art und den Prüfungseinrichtungen kommen für die Leistungen der Innungen noch das Herbergswesen, die Ein⸗ richtungen für den Arbeitsnachweis und die Entscheidung von Streitig⸗ keiten sowie die Thätigkeit der Innungsausschüsse in Betracht.

Was zunächst das Herbergswesen angeht, so hatten 37 von den 70 Innungen Berlins Ende 1891 eigene Herbergen; 11 andere begnügten sich mit den allgemeinen Herbergen zur Heimath bezw. christlichen Herbergen, 16 besaßen laut ausdrücklicher Erklärung keine Herbergseinrichtungen und 6 hatten die betreffende Frage überhaupt nicht veaniedgebet Die Angaben über die Beiträge, welche die Innungen zu den Kosten der Herbergen leisten, sind nicht nur höchst lückenhaft, sondern die vorhandenen auch vielfach dadurch ungenau, daß die Aufwendungen für Localmiethe und Remunerationen für die Vorsteher der Herbergen häufig nicht als Beiträge gerechnet werden, was zum theil durch die Fragestellung ver⸗ schuldet sein mag. Nimmt man die 7 Innungen, welche die Peudeftes nach 8 Beiträgen verneint oder garnicht beantwortet, für Localmiethe und Remunerationen aber bestimmte Angaben gemacht haben, mit hinzu, so wendeten 21 Innungen für diese Zwecke nach⸗ weislich 6927 auf; davon entfielen 3582 auf Localmiethe und 1385 auf Remunerationen für die Vorsteher. Besondere Einrich⸗ tungen bestehen außerdem noch bei 6 Innungen: Bei den Glasern erhält jeder fremde Geselle auf Kosten der Innung Nacht⸗ lager und Imbiß; die Musikmeister (Harmonia) zahlen für jeden Mann 50 3, die Perrückenmacher für jeden durchreisenden Gehilfen 1 50 für einen Tag Logis und Kost; bei den Posamentiren empfängt jeder zugereiste Geselle 1 50 ₰; bei den Schornsteinfegern zahlt jedes Innungsmitglied 12 jährlich, jeder Innungsgeselle 35 ₰. monatlich für die Herberge, während die Schuhmacher letztere gänzlich unterhalten. Gar keine An gabe über diese Verhältnisse haben 43 Innungen gemacht. Noch sSinnner sieht es bezüglich der Mittheilungen über die Frequenz⸗ verhältnisse der Herbergen aus; nur 21 Innungen haben darüber be⸗ richtet. Darnach hat in der Herberge der Strumpfwirker niemand, in den übrigen 20 Innungsherbergen haben 16 821 esellen und Lehr⸗ linge übernachtet. Verschiedene der größten Innungen, wie die Klempner, Maler, Schlosser u. s. w., Schneider, Schuhmacher und Tapezirer auch hier wieder durch Fehlen jeglicher Angaben.

Bei 20 Innungen ist mit der Herberge ein Arbeitsnachweis verbunden; bei 37 weiteren Innungen ist in anderer Weise dafür ge⸗ sorgt. Ueber die Kosten, welche diese Einrichtung verursacht, geben 35 Innungen Auskunft, und zwar haben 12 dafür nachweislich nichts aufzuwenden brauchen, während 23 andere 13 490 ausgegeben haben. Für die Gehilfen der Barbiere, Friseure und Perrucken⸗ macher, 889 der Gastwirthe geschieht die Vermittelung kostenlos; bei 7 anderen Innungen schwankt die Gebühr pro Person zwischen

10 und 50 ₰. Im ganzen nahmen die Innungen für diese Mühe⸗

Brauerei und dem Genuß durch den Consumenten. Mit der Richtigkeit.

waltung 4292 ein; 61 Innungen haben sich über diese finanzielle Seite der Fraße ausgeschwiegen. Bei den Arbeitsnachweisstellen x 32 Innungen haben 42 738 Personen sich um Arbeit gemeldet und 33 954 oder nahezu 80 % Beschäftigung nachgewiesen erhalten.

Von den 70 Innungen sind bei 41 fämmtliche Ausschüsse constituirt; bei 11 fehlt der Gesellenausschuß, die übrigen 2⁸ keine Bei manchen Innungen, welche einen Gesellen⸗ ausschuß besitzen, wird die Bedeutung desselben augenscheinlich noch nicht genügend gewürdigt; das geht daraus hervor, daß dieser nur ein⸗ oder zweimal, bei einer Innung garnicht versammelt gewesen ist. Meist finden die betreffenden Sitzungen alle Monate statt und sind Meister in denfelben zugegen. Für die übrigen Ausschüsse sind die Angaben noch mangelhafter; zu den Sitzungen sind nur bei 13 zomungen Gesellen hinzugezogen worden. Von wichtigeren Gegenständen, über welche in diesen Ausschußsihungen verhandelt worden ist, sind Gesellenprüfungen und Arbeitsnachweis fünfmal, eFekeneeser⸗ und Herbergswesen sowie Schiedsgerichts⸗, Streit, und Rechtsschutzsachen je viermal, Fachschul⸗ wesen dreimal, Unterstützungsangelegenheiten zweimal, die Lohnfrage einmal angegeben; neun Innungen e sich mit der nichtssagen⸗ den Bezeichnung „Innungs⸗ bezw. Gewerkssachen“, das Gros Feea sich auch hier aus. Dem Innungsausschuß der vereinigten Innungen zu Berlin gehören 44 Innungen an. 8,eDie Erledigung der Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen oder Meistern und Lehrlingen erfolgt in sehr verschiedener Weise. Bei dem Innungsschiedsgericht des Innungsausschusses, welches über Streitigkeiten der im § 120 a der Reichs⸗Gewerbeordnung zeichneten Art zwischen den Mitgliedern der dem 2 angehörigen Innungen und den Gesellen (Gehilfen), i treffenden Innungen einen Gesellenausschuß besitzen, zu entscheiden hat. sind 759 Klagen eingegangen und wie folgt erledigt worden: I. durch contradictorische Verhandlung mit Beweisaufnahme 135, ohne solche 265, zusammen 400, II. durch Veroleich 135, Versäumnißurtheil 74, durch Entsagung 150. Hierbei angeblich 19 Innungen betheiligt. Bei dem Schiedsgericht S Bäckerinnung Concordia sind während der abgelaufenen Berichtsperiode 28 Sachen zur Entscheidung gelangt. Bei vier Innungen sind die betreffenden Entscheidungen durch das Innungs⸗ statut oder eine besondere Geschäftsordnung geregelt, bei einer Innung treten Protokolle (?) an die Stelle der Ger äftsordnung, bei je einer anderen entscheidet der Vorstand, die Lehrlingscommission behw. ge seitige Anerkennung (2). Keine Einrichtungen für solche Zwecke hab eingestandenermaßen sechs Innungen, während zwei andere jwar mie ja geantwortet, aber keine Angaben über die Art der Erledigung ge⸗ macht haben. Gar keine Mittheilungen liegen von 31 Innungen vor.

Die Rechte aus § 100 c bezw. § 100 f der Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnung besaßen folgende 20 Innungen: Bäcker § 100 e Nr. 1— und § 100f 1—3, Barbiere und Friseure § 100 e Nr. 3, Bund Bau⸗, Maurer⸗ und Zimmermeister § 100 e Nr. 1—2, 8 § 100e Nr. 1— 3, Gastwirthe § 100 f Nr. 1 und 3, Glaser § 100 Korbmacher § 100e Nr. 1—2, Kupferschmiede § 100 e Nr. 1 5, Maler § 100 e Nr. 1— 3, Perrückenmacher § 100 e, Posamentiere § 100e Nr. 1—2, Sattler, Riemer und Täschner § 100 9 Nr. 1—2 Schmiede § 100 e Nr. 3, Schneider § 100 c, Schornsteinfeger § 100 6 Nr. 3, Schuhmacher § 100 e Nr. 1—2, § 100 f Nr. 1 u. 3, Stein⸗ setzer § 100 e Nr. 1—3, Stell⸗ und Rademacher § 100 e Nr. 1 3, Tapezierer § 100 Nr. 1—3, Tischler § 100 c Nr. 1 —2. Die §§ 100 0 und 100 enthalten die weitergehenden, auch über die der Innung nicht beigetretenen Berufsgenossen sich erstreckenden Be⸗ fugnisse, welche einzelnen Innungen von der höheren Verwal⸗ tungsbehörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde eingeräumt werden können. Dahin gehört die Entscheidung von Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen, der Erlaß der Vorschriften über die Regelung des Lehrverhältnisses, über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge 100 c), die Heranziehung zu Beiträgen für gemeinsame Aufgaben des betreffenden Handwerks, insbesondere für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis, für Einrichtungen zu gewerblicher und technischer Ausbildung und für gewerbliche Schiedsgerichte 100 †). Bedauer⸗ licherweise sind gerade unter diesen, mit besonderen Vorrechten aus⸗ gerüsteten Innungen verschiedene, deren lückenhaften Angaben man nicht entnehmen kann, auf welchem Gebiete der ihnen zugewiesenen Thätigkeit sie sich besonders bewährt haben. 86

Umfang der Hagelwetter nach Fläche und Schaden in Preußen 1891.

Der Umfang der 1891 vom Hagel betroffenen Flächen für den

preußischen Staat, dessen Provinzen und Regierungsbezirke, sowie die Häufigkeit der Wiederkehr der Hagelwetter und die Zahl der Fälle in den einzelnen Monaten ist im Hefte 119 des amtlichen Quellen⸗ werkes der „Preußischen Statistik“ eingehend erörtert worden. Es erhellt aus der dort gegebenen Zusammenstellung, daß die in Preußen durch Hagel betroffene Gesammtfläche 1891 mit 9597 489 ha größer war als in den vorangegangenen vier Jahren, auch das Mittel der fünfjährigen Berichtsperiode noch um 138 551 ha überschritt. In den Provinzen schwankt das Verhältniß der verhagelten zur Gesammtfläche zwischen 1,1 und 4,1 %, und zwar hat Schlesien das Marximum und Schleswig⸗Holstein das Minimum aufzuweisen. Von den Regierungsbezirken wurden Hildesheim und Hannover am stärksten vom Hagel heimgesucht, da hier 8,2 bezw. 6,0 % der Ge⸗ sammtfläche verhagelten, demnächst Düsseldorf und Breslau mit je 5,6 %, ferner Oppeln, Minden, Mündler Magdeburg und Köslin mit 4,9 bezw. 4,7, 4,6, 4,4 und 4,2 %.

Wie die einzelnen Provinzen an dem gesammten durch Hagel beschädigten Grund und Boden in den Jahren 1887 bis 1891 bethei⸗ ligt waren, zeigt die nachfolgende Uebersicht. Es kamen von jener Fläche Procent

auf 1887 1888 1889 1890 1891 8 Ostpreußen.. 9.9 11,2 111“

Westpreußen .. 6,8 2,3 6,8 8,5 5,3 Brandenburg 13,2 4,9 8,6 9,5 8,5 Pommern. .. 19,7 6,0 7,4 7,4 e“ 1027 18 11,6 3 I8o“ 29,2 deeeeneö 6,6 2,8 5,6 Schleswig⸗Holstein 0,8 10,8 1,0

Hannover . . . 1,2 6,6 6,1 Westfalen... EEEE11“ Hessen⸗Nassau 3,8 4,0 2,0

Rheinland ... 9,9 7,4 7,3 1 „Hohenzollern .. 0,8 0,1 0,5 -. 8 8 Bezüglich der Schadensumme ist zu bemerken, daß sich die Höhe derselben nicht immer ermitteln ließ. Die betreffenden Angaben fehlten 1891 für 3653 beschädigte Hektar.

„Der für 1891 mit 51 023 430 festgestellte Hagelschaden über⸗ steigt bei weitem denjenigen der vorangegangenen fünf Jahre und wurde seit 1883, dem vs egetermim dieser Erhebung, in keinem der Berichtsjahre auch nur annähernd erreicht. Der für 1886 bis 1891 nachgewiesene durchschnittliche Schaden von 24 650 936 wurde um mehr als das Doppelte überschritten.

Sctellen wir ferner fest, wie stark 1891 im Vergleich mit den vier vorangegangenen Jahren jedes Hektar der Acker⸗ und Garten⸗ ländereien eins ließlich der Weinberge in Preußen durchschnittli durch pagel beschädigt worden ist, und vertheilen wir zu dem den gesammten Hagelschaden dieser Jahre je auf sämmtliche Acker⸗ und Gartenländereien, so entfällt 1891 auf das Hektar ein Betrag von 2,91 gegen 1,28 bezw. 1,38, 0,68 und 0,91 in den Jahren 1890, 1889, 1888 und 1887.

88 Stellt man, um die Hagelgefährlichkeit der einzelnen Mon ate zu ermitteln, die hervorragenden Hagelmonate Mai, Juni, Juli und August bezw. die übrigen Monate des fünfjährigen Zeit⸗ Fumes 1887— 91 vergleichsweise zusammen, so ergiebt sich, daß der 9 konat Juli 1891 in der Hagelgefährlichkeit bei weitem alle anderen Monate, da in ihm 313 857 ha mit einem Schaden von 34 805 724.

verhagelten, übersteigt. Ihm am nächsten steht alsdann der Juni mit 164 161 ha verhagelter Fläche und 10 482 820 Hagelschaden.