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gemacht ist, den § 1 an die Steuercommission zu verweisen und in Beziehung auf die übrigen Paragraphen die Beschlußfassung sich vor⸗ zubehalten, nicht anzunehmen. Wie ist der § 2 gedacht? In § 2 handelt es sich um Anforderungen für das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen. Die Höhe dieser Anforderungen hängt natürlich ab von den Grundsätzen, nach welchen man für einen be⸗ stimmten Bezirk das Minimaldiensteinkommen der Lehrer festsetzt. Das sollte im Schulgesetz durch Gesetz geschehen. Heute stehen wir auf dem Boden des gegenwärtigen Rechts: es geschieht im Verwaltungswege. Bis dahin hat hierüber allein die Schulverwaltung entschieden. Nun stecken aber in dieser Frage unmittelbar sehr bedeutende Interessen der Censiten und der allgemeinen Staatsfinanzen. Denn nach unserer Verfassung müssen die leistungsunfähigen Gemeinden unterstützt werden aus der Staatskasse. Die Schullast ist eine Gemeindelast, aber subsidiär haftet die Staatskasse. Je höher in einem Bezirk die Minimalforderungen an die Gemeinden bezüglich der Lehrergehälter gestellt werden, um so größer wird oft die Zahl der leistungs⸗ unfähigen Gemeinden sein, um so stärker also wird die Staatskasse herangezogen. Der Finanz⸗Minister in seiner Eigenschaft als Vertheidiger der Staatsfinanzen hat also ein ganz des Interesse in dieser Beziehung, wenn er sich auf den ein⸗ seitigen Standpunkt des Finanz⸗Ministers stellt, als der Cultus⸗ Minister von dem einseitigen Schulinteresse aus. Er hat den natür⸗ lichen Beruf, dafür einzutreten, daß diese Minimalgehalte der Lehrer bemessen werden nach der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit der Ge⸗ meinden unter Berücksichtigung der gesammten Verhältnisse. Daher liegt in dieser Mitwirkung des Finanz⸗ Ministers allerdings eine erhebliche Garantie gegenüber der Anspannung der Kräfte der einzelnen Gemeinden, andererseits aber eine Garantie, die nöthig ist für die Staatskasse, weil sie sonst einfach die Ausgaben sich decretiren lassen muß, wie das heute der Fall ist, durch die für ihre einzelne Localität interessirten Selbstverwaltungskörper. Dies Gesetz von 1887 giebt gewissermaßen das Geldbewilligungsrecht aus dem Landtag heraus an die einzelnen Kreisausschüsse. . Meine Herren, ich gebe vollständig zu, daß es sich hier nicht um eine organische Regelung dieser Frage handelt, dies Gesetz ist nur ein Aushilfsmittel. Bei einer organischen Regelung der Schullast, wenn ich mal ganz von der Frage, ob confessionelle Ver⸗ bände sein sollen oder politische, absehe, würde man zuerst die Frage entscheiden müssen: welche Lasten in Beziehung auf das Schulwesen sind naturgemäß Gemeindelasten und welche dieser Lasten müssen auf größere Verbände übertragen werden? Es wird dem Landtag vielleicht schon in dieser Session ein Gesetz vorgelegt werden, welches bezüglich der Pensions⸗ last diese Frage anders regelt, wie bisher. Zweifellos sind solche Lasten, welche mehr oder weniger zufällig wirken, auf deren Höhe die einzelne Gemeinde garnicht einwirken kann, zweckmäßig auf größere Verbände zu vertheilen. Es werden aber immer, trotzdem daß diese Aufgabe gelöst wäre, viele Gemeinden übrig bleiben, die den Schullasten gegenüber nicht gewachsen sind. Das erkennt auch der Herr Abg. Hobrecht an. Er fragt nur: Wie kommt man dazu, hier alles in die Centralinstanz zu geben, alles auf bureau⸗ kratischem Wege regeln zu wollen, ohne daß irgend welche feste Normen für die Unterstützung solcher überlasteter Gemeinden gegeben sind? 8 Nun macht er selbst einen Vorschlag, der nach meiner Auffassung — ich höre ihn heute zum ersten Mal — nichts geringeres und nichts mehr bedeutet, als einen ganz entscheidenden Schritt zur völligen Verstaatlichung der Schule. Wenn durch Gesetz festgestellt wird, daß der Staat über eine bestimmte Belastung der Gemeinden hinaus für die gesammten Schullasten aufzukommen verpflichtet ist, dann muß der Staat auch die Verwaltung der Schulen in seine Hand nehmen (Abg. Haupt⸗ mann: Communistischer Staat! Heiterkeit.) Aber auch ganz ab⸗ gesehen davon, würde man nach meiner Meinung das Ziel, welches der Abg. Hobrecht verfolgt, garnicht erreichen, weil die Gesammtbelastung in einer Gemeinde gar nicht einseitig von den Schullasten abhängt. Vergleichen Sie eine Gemeinde in Posen mit einer solchen in Westfalen. Die letztere hat uraltes Kirchenvermögen; Kirchensteuern werden gar nicht erhoben; dagegen betragen die Schul⸗ lasten mehr als 50 % der Einkommensteuer. In den armen Ge⸗ meinden in Posen aber giebt es kein Kirchenvermögen. Da werden 50 % Kirchenlasten und 40 % Schullasten erhoben. Stehen die beiden Gemeinden gleich? Ist eine verständige Veranlassung dazu, diese beiden in gleicher Weise durch den Staat zu unterstützen 2 Ich glaube also, wir finden keinen allgemeinen Maßstab. Ich bin ganz gern bereit — und ich glaube auch, daß mein Herr College, der Cultus⸗Minister, ganz gern bereit sein wird —, bestimmte Gesichtspunkte und Grundsätze, die Sie als Anhaltspunkte bei der Vertheilung dieser Beträge geben, soweit zu berücksichtigen, wie irgend möglich. Sie können auch solche Grundsätze, wenn Sie sie finden, in den Etat hineinschreiben; sie gesetzlich aber zu fixiren, ist ebenso unmöglich, als andere staatliche Dotationen an Verbände und Gemeinden nach richtigen, festen, überall zutreffenden Maßstäben zu vertheilen. Gerade deswegen blieb uns kein anderer Weg übrig, als der Weg des Dispositionsfonds. Da wird es eher möglich sein, die individuellen Verhältnisse richtig zu beur⸗ theilen und danach die Entscheidung zu treffen. Daß auch da Miß⸗ griffe vorkommen können, will ich durchaus nicht bestreiten, aber ich glaube, mechanische Vertheilung dieser Beiträge nach irgend welchen Regeln wird noch viel größeres Unheil anrichten. Wir haben ja das Beispiel bei dem Gesetz über die Erleichterung der Volksschullasten, auf Grund dessen wir bereits jetzt 28 Millionen in den Etat einstellen, nach welchem wir zu jedem Lehrer in jeder Ge⸗ meinde Preußens den gleichen Zuschuß geben, also Gemeinden unter⸗ stützen, die diese Unterstützung in keiner Weise brauchen, (sehr richtig! bei den Nationalliberalen) wo wir die Staatsgelder weggeben zu Gunsten ganz gut situirter Gemeinden und uns dadurch der Mittel berauben, den wirklich überlasteten Gemeinden zu helfen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen. 8 Ich möchte dringend bitten, daß Sie zu dieser mechanischen Art der Vertheilung nicht aus dem Grunde übergehen, weil Sie die so⸗ genannte Willkür scheuen. Auf diesem Gebiete kann man nicht — glaube ich, Sie werden sich selbst überzeugen, wenn Sie die Sache im einzelnen verfolgen — zu einem anderen Resultat kommen. Zweifellos ist es richtig, — ich kann das nur wiederholen * daß dies keine organische Regelung der Schullasten ist. Darüber ist gar kein Zweifel; aber wie war denn die Lage der Sache? Ob man es wünscht oder nicht wünscht, so viel ist doch wohl all⸗ seitig anzuerkennen, daß ein Schulgesetz oder ein Schuldotations⸗
gesetz gegenwärtig noch in weitem Felde ist — ich meine nicht in
brauchen darf, partieller Art hier zu erreichen, als wenn ich das Geld
der Weise, daß es nicht in den nächsten Jahren zu stande kommen könnte, aber mit einiger Sicherheit ist der Zeitpunkt gewiß zu bestimmen, wo das gelingen wird.
Wir stehen also in dieser Beziehung vor einer ganz dunklen Frage. Andererseits mußte ich aber anerkennen gegenüber den Aus⸗ führungen des Herrn Cultus⸗Ministers, daß die Zustände im Schulwesen sowohl, was die mangelhafte Dotation der Schullehrer in verschiedenen Gemeinden und Bezirken, als was die Ueberlastung vieler Gemeinden betrifft, wirklich dringlicher Art sind. Nun hat zwar Herr von Minnigerode darauf hingewiesen, die Aufbesserung der Beamtengehälter sei auch dringlicher Art. Das unterschreibe ich vollständig; aber § 82 hat den Sinn und ist in dem Sinne beschlossen, daß das Mehraufkommen der Einkommensteuer nicht der Staatskasse zu gute kommen soll; und ich sehe ja täglich in den Debatten, wie eifersüchtig hierüber gewacht wird. Hätte ich vor⸗ geschlagen, diese 4½ Millionen zu verwenden zur Aufbesserung der Beamtengehälter, so würde man gesagt haben, das ist ein vollständiges Verlassen des Grundgedankens des § 82, der verlangt, nicht, daß der Staatskasse mehr Einnahmen zugeführt werden sollen, sondern daß die Gemeinden in ihren Lasten erleichtert werden sollen. Wenn ich nun auch anerkenne, daß diese Beamtenaufbesserung freilich auch dringlich ist, so muß ich doch sagen, daß mindestens ebenso dringlich diese Schulfrage ist, die wir hier behandeln, und ich habe mir gedacht, es wäre noch leichter eine Schuldotation, wenn ich den Ausdruck ge⸗
direct in die Staatskasse zu versiren vorgeschlagen hätte, und damit die Beamten des Staats selbst hätte aufbessern wollen.
Zum Schluß will ich Ihnen eine ganz offene Erklärung abgeben. Wie liegt die Sache? Es handelt sich darum, ob das Land in diesem Augenblick einen Steuerbetrag von fünf Millionen mehr aufbringen will zur Lösung dieser dringlichen Aufgabe, oder nicht. Das ist die ganze Frage; denn wenn Sie dieses Gesetz ablehnen, dann allerdings kann ich ja nicht leugnen, daß diese 120 Millionen unmittelbar für die Steuerreform zu verwenden sind; ich kann nicht leugnen, daß dann von diesem Bedarf der Betrag, den ich decken muß, durch die Ergänzungssteuer gegen Aufgabe der Realsteuer um 4 ½ Millionen verringert wird. Der Landtag muß sich nun die Frage stellen: ist es denn ein so großes Uebel, ob das Land an Ergänzungssteuer 35 Millionen zahlt, oder 30 Millionen — ist das Uebel größer, als wenn wir diese Zu⸗ stände im Schulwesen bestehen lassen? Das ist die entscheidende Frage, die Sie sich stellen müssen. Nun, ich glaube doch wirklich nicht, daß 5 Millionen auf das ganze Land, auf den gesammten Besitz — denn darum handelt es sich bei dieser Steuer — vertheilt, eine so drückende Last sind, um diese wichtigen Fragen unerfüllt zu lassen. Sie können ja sagen, der Staat mag aus andern Mitteln diese Aufgaben erfüllen. Ja, da werde ich Sie fragen, wo sind denn die Mittel? Wo ist denn die Aussicht vorhanden, in einer Zeit, wo wir ein Deficit von 58 Millionen im Etat haben und in den zwei letzten Jahren ein Deficit ähnlicher Art vor uns hatten, wo haben wir die Sicherheit, daß wir die Mittel gewinnen, den Schulen und den Lehrern in der Richtung zu Hilfe zu kommen? Hier ist Gelegenheit geboten; wenn Sie sie ablehnen, so vertagen Sie die Frage ad calendas graecas.
Sie sehen daher, daß es nicht wohl gerathen sein kann für die⸗ jenigen, die überhaupt auf dem Gebiet etwas zu stande bringen wollen, den § 1 in die Steuercommission zu verweisen und die übrigen Paragraphen vorläufig unberücksichtigt zu lassen. Wir reißen damit Dinge auseinander, die einen organischen Zusammenhang haben; denn wenn wir die Garantien der §§ 2 und 3 nicht besitzen, dann ist der Staat immer in der Gefahr, diese 4 Millionen ganz ungleich zu vertheilen. Da wo die Gemeinden sich aufs äußerste anstrengen, wird wenig vertheilt; da wo die Gemeinden das nicht thun und in den Selbst⸗ verwaltungsorganen Unterstützung finden, muß der Staat viel geben. Also die Paragraphen hängen organisch zusammen, und ich kann nur wünschen, daß sie ai. t als organisch zusammenhängende Paragraphen von der Landesvertretung behandelt werden. (Bravo!)
Um 3 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf heute 11 Uhr vertagt.
Nr. 11 des „Ministerial⸗Blattes für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ (herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern) vom 31. Dezember 1892 hat folgenden Inhalt: I. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen. Cirkular, betr. die erstmalige Beschaffung von Fahnen für Dienstgebäude. — Cirkular, betr. die Aussetzung der Sonntagsruhe für den Milchhandel. — Cirkular, betr. die Aus⸗ händigung von Nachlaßgeldern im Auslande verstorbener Personen, wenn der Erblasser ein preußischer Staatsangehöriger gewesen ist. — II. Verwaltung der Communen, Corporationen und Institute. Cirkular, betr. die größere Heranziehung der Realsteuern bei Aufbringung der Communalsteuern. — Verfügung, betr. die Begründung eines Contocorrentenverkehrs zwischen den Spar⸗ kassen und Gemeindekassen. — Verfügung, betr. die. Frage der Zalässigkeit progressiver Communalsteuersysteme für Ein⸗ kommen über 900 ℳ — III. Polizeiverwaltung. A. Im allge⸗ meinen. Cirkular, betr. die Berechtigung der Polizeibehörden auf Herabminderuug der von ihnen festgesetzten Strafen. — B. Versicherungs⸗ wesen. Cirkular, betr. die Unzulässigkeit der sogenannten indirecten Feuerversicherung. — Cirkular, betr. die Annahme von Bier⸗ und 11“ durch die Feuerversicherungs⸗Gesell⸗ schaften. — C. Gewerbepolizei. Verfügung, betr. die Auslegung des § 49 der Gewerbeordnung hinsichtlich der im § 33 gedachten Ge⸗ werbe. — Verfügung, betr. die Zuständigkeit bei SZulzssung von Ausländern als Begleiter inländischer Wandergewerbetreibender. — Eirkular, betr. Bescheinigungen für die Nachsuchung von Concessionen zum Betriebe von Gastwirthschaften ꝛc. — Cirkular, betr. den Aus⸗ schank geistiger Getränke ꝛc. im Wege des Kleinhandels dur Consum⸗ vereine und sonstige Gesellschaften. — D. Gefängnißwesen, traf⸗ und Besserungsanstalten. — Cirkular, betr. die standesamtlichen Anzeigen der in den Straf⸗ ꝛc. Anstalten vorkommenden Geburts⸗ fälle. — Iv. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Cir⸗ kular, betr. die Abwendung von Feuersgefahr bei Errichtung von Gebäuden und Lagerung von Materialien in der Nähe von Eisen⸗ bahnen. — Cirkular, betr. die nivellitischen Revisionen der Pegel. — Bestimmungen über die Bauart der von der Staatsbauverwaltung auszuführenden Gebäude ꝛc. — Verfügung, betr. die Ermittelung des bei der Berechnung von Unfallrenten für die bei der Strombauver⸗ waltung beschäftigten Arbeiter zu Grunde zu legenden Verdienstes. 89 V. Verwaltung für Hende⸗ und Gewerbe. Cirkular, betr. die Prä⸗ mien für Ausbildung aubstummer. — VI. Verwaltun für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten. Cirkular, betr. die T ehandlung
Mitgliedern der Kriegervereine. — Verfügung, betr. die Bestimmung, daß die Kreis⸗Communalkassen die Auszahlung der Unterstützungen für die Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften zu leisten haben. — Nachtrag ß der zur Ausstellung von Zeugnissen für injäh Militärdienst b. Lehranstalten. . 8 “
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
1 an der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 10. d. M. gestellt 9566, nicht rechtzeitig. estellt keine Wagen. eef In Fberschlesten sind am 9. d. M. gestellt 4266, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
SIEErreigerungen— Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 10. Januar 1893 die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Danzigerstr. 128/129, Ecke Schliemannstraße, den Maurer⸗ und Zimmermeistern Gustav Scheil und Johann Arnholdt gehörig; Nutzungswerth 19 200 ℳ; Mindestgebot 230 100 ℳ; für das Meistgebot von 230 500 ℳ wurde die Actiengesellschaft „Ber⸗ liner Bauverein“ in Liquidation, Ersteherin. — em⸗ minerstr. 14, Ecke Swinemünderstr. 28, dem Maurermeister August Frensel gehörig; Nutzungswerth 12 600 ℳ; Mindestgebot 30 000 ℳ; für das Meistgebot von 31 000 ℳ wurde der Kaufmann Moritz Levin, Schützenstr. 3, Ersteher. ““ Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin stand am 9. Januar das im Grundbuche von Mariendorf Band 4 Nr. 148 auf den Namen der verehelichten Fuhrherr W. G. P. Höltz, geb. Skibbe zu Berlin und des Kaufmanns Paul Reinhardt ebenda eingetragene, zu Mariendorf belegene Grundstück zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den beiden Miteigenthümern zur Versteigerung. Für das Meistgebot von 13 900 ℳ wurde die verehelichte Fuhrherr W. G. P. Höltz, geb. Skibbe, zu Berlin, Zossenerstraße 41, Ersteherin. 3
— Aus Wien melden Wolff'sche Telegramme in der Angelegen⸗ heit der Valuta⸗Operationen: In der Conferenz am Montag wurden keine Abmachungen getroffen. Es handelte sich nur um eine allgemeine Vorbesprechung. Gestern fand bei dem Sections⸗Chef Baron Niebauer eine Conferenz unter Theil⸗ nahme der Directoren Mauthner und Taussig statt. Hier wurden die Einzelbestimmungen des Uebereinkommens mit dem Banken⸗ syndikat erörtert. Um 5 Uhr Nachmittags sollte eine zweite Con⸗ ferenz stattfinden. Von ihrem Ergebniß sollte es abhängen, wann die Conferenzen unter dem Vorsitz des Finanz⸗Ministers Dr. Stein⸗ bach wieder aufgenommen werden würden.
— Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen“, Zeitschrift des Landesgewerbvereins, hat in der Nr. 1 vom Januar 1893 folgenden Inhalt: Moderne Ramschbazare. — Preis⸗ ausschreiben. — Oelfreie Stempelfarbe. — Aus den Ortsgewerbe⸗ vereinen. Alsfeld. Alzey. Bensheim. Bingen. Darmstadt. Goddelau. Groß⸗Gerau. Groß⸗Umstadt. Langen. Lauterbach. Ober⸗Ingelheim. Ober⸗Ramstadt. Pfungstadt. — Verschiedene Mittheilungen. Forst⸗ schäden. Prüfung der Handfeuerwaffen. — Literatur. Der Formen⸗ schatz. Das Email. Ebene Trigonometrie. Stickereimuster.
Magdeburg, 10. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 92 % 14,85, Kornzucker excl., 88 % Rendement 14,20, Nachproducte excl., 75 % Rendement 11,75. Schwächer. Brodraffinade I. 27,75. Brodraffinade II. 27,50. Gem. Raffinade mit Faß 28,00. Gem. Melis I., mit Faß 26,25. Ruhig. Rohzucker f. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Januar 14,10 bez., 14,15 Br., pr. Februar 14,17 ⅞ bez., 14,20 Br., pr. März 14,25 bez., 14,27½ Br., pr. April 14,30 bez., 14,35 Br. Matt.
Köln, 10. Januar. (W. T. B.) Das Kokssyndikat hat, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, den Siegerländer Hütten und dem rheinisch⸗westfälischen Koheisenverband auf den seit dem 1. Januar auf 11 ℳ herabgesetzten Kokspreis dieselbe. Ausfuhrver⸗ gütung für Spiegeleisen und Bessemereisen bewilligt, wie früher. 1
Köln, 10. Januar. (W. T. B.) Der „Köln. Ztg.“ wird aus Belgrad gemeldet, daß eine Pariser Finanzgruppe fünf Millionen serbischer Rente zu einem Curs von 75 % über⸗ nommen habe. .
Leizi , 10. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Januar 3,62 ½ ℳ, per Februar 3,62 ½ ℳ, per März 3,67 ½ ℳ, per April 3,67 ½ ℳ, per Mai 3,70 ℳ, per Juni 3,72 ½ ℳ, per Juli 3,75 ℳ, per Auguft 3,77 ½ ℳ, per September 3,77 ½ ℳ, per Oktober 3,80 ℳ, per No⸗ vember 3,80 ℳ, per Dezember 3,80 ℳ Umsatz 20 000 kg. Be⸗
auptet. 1 1 1. 10. Januar. (W. T. B.) Die Gesammtdividende der Oesterreichisch⸗ungarischen Bank pro 1892 beträgt 42 Fl.
40 Kr. per Actie. 6 b— vir Januar. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 1,. bis 7. Januar 422 003 Fl., Mindereinnahme 145 549 Fl. Die Mindereinnahme ist infolge von Verkehrsstörungen eingetreten. — — London, 10. Januar. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗ adungen angeboten. 96 69% “ loco 16 ⅞⅜ stetig, Rüben⸗Rohzucker loco 14 ⅛ thätiger. — Chile⸗Kupfer 46 ⅛½, pr. 3 Monat 46 ⁄16. 1 Manchester, 10. Januar. (W. T. B.) 12 Water Taylor 6 ½, 30r Water Taylor 8, 20r Water Leigh 7 ½, 30 9 Water Clayton 8, 32r Mock Brooke 8 ¼. 40r Mayoll 8 ¼, 40r Medio Wilkinfon 9 4¼, 32r Warpcops Lees 7 ⅞, 361 EG Rowland 8⅛, 36r Warp⸗ cops Wellington 9 ½, 40r Double Weston 8 ¼, 60 1 Double courante Qualität 11 ½, 32* 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 32r/461
164. Fest. (W. T. B.) Zwei bedeutende Ge⸗
Dublin, 10. Januar. 1 treidefirmen haben fallirt; die Passiva betragen gegen (W. T. B.) Von Neujahr ser
200 000 Pfund Sterling. St. Petersburg, 10. Januar. 1 Ve n. St. ab nehmen die russischen Zollkas n Marknoten nicht mehr zum Curse von 30810, sonderns zu 302⁄10 Kopeken ent⸗ egen. 8 8 8 Der Rest der Superdividende der Großen Eisenbahn⸗ Gesellschaft im Betrage von 139 Kopeken wird zusammen mit dem Januar⸗Coupon ausgezahlt werden. 8 New⸗York, 10. Januar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete unregelmäßig, später fand eine Aufwärtsbewegung stätt; der Schluß war sehr fest. Der Umsatz der Actien betrug 345 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 750 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 20 000 Unzen. Weizen fest, den ganzen Tag auf ungünstige Ernteberichte. Schluß stetig. — Mais fester den ganzen Tag auf gute Kauflust. Schluß fest. . Der Werth der in der vergangenen Woche aus geführ en Producte betrug 6 515 980 Dollars gegen 6 321 667 Dollars in der Vorwoche. 8 8 voch. en⸗Verschiffungender letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Ftaaten nach Großbritannien 66 v2 do. nach Frankreich 25 000, do. nach anderen Häfen des Continen 57 000, do. von Californien und Oregon nach Großbritannien 52 000, do. nach anderen Häfen des Continents — QOrts. 3 Chicago, 10. Januar, (W. T. B.) Weizen 1 niedriger, dann höher auf Deckungskäufe, Schluß ftetig. — NM 1 war unwesentlichen Schwankungen ausgesetzt auf eingetroffene We berichte. Schluß stetig. 28 8
erkrankter Gestütspferde durch die Kreis⸗Thierärzte. — VII. Militär⸗ und Marine⸗Ange kenhettes Verfügung, bett
die Vereinsmützen von
rechtigten
Wolschweiler,
weiler,
heim,
——
Berlin, Mittwoch, den 11. Januar
.Untersuchungs⸗Sachen.
1 Ausgchot⸗, ustellungen u. dergl.
. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. B Verkäuff. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. . Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
1 2 3 4 5
2—
Oeffentlicher Anzeiger.
zeiger. 1893
—
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. „Geieliah. 6 Ffereze un schaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bani⸗Autwelse e
10. Verschiedene Bekanntmachungen. “
irthschafts⸗Genossenschaften.
1) Untersuchungs⸗Sachen. Bekanntmachung
[60021] ö über Vermögensbeschlagnahme. Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts Mülhausen vom 30. November 1892 wurde das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der nachbenannten Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der en welche eröffnet ist, behufs Deckung der dieselben möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt und die Ver⸗ öffentlichung des Beschlusses im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger“ und in der „Neuen Mülhauser Zeitung“ engoachaber, C ethaber, Eugen, geb. 25. 5. 1868 i Schönau, zuletzt in Bronstabt, 8 2) Heinrich, Wilhelm, geb. 16. 2. 1871 in Kestenholz, zul. in Masmünster, .3) Schnepf, Johann Baptist, geb. 19. 12. 71. in Schönau, zul. in Brunstatt, 4) Burgy, Josef, geb. 27. 7. 1869 in Strüth, 5) Boch, Xaver, geb. 11. 7. 1870 in Altkirch, 6) Fritschy, Kamill, geb. 17. 10. 1870 in Altkirch, 7) Gaag, Emil, geb. 8. 2. 1870 in Brückens⸗
weiler, 8) Doppler, Stefan, 17. 60 Sondersdorf, 9) Brun, Anton Adolf, geb. 21. 9. 1871 in Lutter, 10) Wittig, Albert, geb. 17. 7. 1871 in Oltingen, 11) Gussy, Albert Anton, geb. 7. 3. 1871 in Oltingen, E. Josef, geb. 27. 2. 1871 in
12) Dirring, 1³] Röllinger, Andreas, geb. 22.
geb.
Retzweiler,
5. 1871 in
14) Stähelin, Josef Karl, geb. 16. 3. 1871 in Wolschweiler, 4 .15) Kohler, Johann Baptist, geb. 9. 11. 1869 in Schweighausen, zul. in Riedisheim,
16) Braun, Josef, geb. 24. 9. 1870 in Berr⸗ weiler, zul. in Wattweiler,
17) Witschger, Karl, geb. 3. 5. 1870 in Geb⸗ weiler, zuletzt in Sennheim,
18) Kech, Heinrich, geb. 22. 2. 1871 in zul. in Moosch,
““ Josef, geb. 1. 9. 1870 in Hagenau, zul. hier, 8 20) Libelin, Josef Franz Florian, geb. 13. 9. 1869 in Altthann,
21) Stemmer, Theophil Cosmas, geb. 24. 7. 1869 in Altthann, 8
12 Nachbaur, Alols, geb. 20. 4. 1869 in Bern⸗ weiler,
23) Cadell, Karl, geb. 6. 5. 1869 in Bitsch⸗
Sulz, weiler,
25) Clevenot, Oskar, geb. 26. 10. 1869 in Bitsch⸗ weiler,
in Bitschweiler,
27) Rusterholz, Emil, geb. 28. 5. 1869 j B e 1 1IG weiler,
29) Wetzel, Ludwig, geb. 7. 11. 1869 in Bitsch⸗ weiler, Josef, geb. 24. 5. 1869 in Felle⸗ ringen,
31) Larger, Adolf, geb. 11. 10 1869 in Felle⸗ ringen, ringen,
33) Blum, Emil, geb. 13. 7. 1869 in Gewen⸗ heim, heim,
35) Schéhin, Martin, geb. 17. 5. 1869 in Mal⸗ merspach, in Masmünster,
.37) Bernhard, Xaver Julius, geb. 27. 12. 1869 in Masmünster, münster,
39) Erhard, Benjamin, geb. 10. 2. 1869 in
Kollau,
41) Gris, Augustin, geb. 25. 1. 1869 in Moosch,
42) Schoenberger, Alfons, geb. 2. 9. 1869 in Moosch,
toosch,
44) Meyer, Georg Friedrich, geb. 22. 4. 1869 in Niederbruck,
Obersulzbach,
46) Haas, Anton, geb. 21. 1. 1869 in Ober⸗ sulzbach,
Ranspach, 88) Dantzer, Celestin, geb. 8. 12. 1869 in Rodern,
49) Jenn, Franz, geb. 2. 4. 1869 in Rodern,
50) Monath, Franz Xaver, geb. 7. 5. 1869 in
51) Bobenrieth, Valentin, geb. 6. 1. 1869 in t. Amarin,
52) Christen, Valentin, geb. 4. 7. 1869 in St.
24) Caspar, Theophil, geb. 2. 9. 1869 in Bitsch⸗ 26) Feldkircher, Georg Kaspar, geb. 20. 9. 1869 28) Wachenx, Emil, geb. 14. 8. 1869 in Bitsch⸗ .30) Behra, .32) Munsch, Alois, geb. 6. 10. 1869 in Felle⸗ 34) Kipfer, Alois, geb. 13. 10. 1869 in Gewen⸗ 36) Bernhard, Leonhard Leon, geb. 21. 4. 1869 38) Bueb, Karl, geb. 13. 6. 1869 in Mas⸗ 40) Ehret, Valentin, geb. 2. 9. 1869 in Moosch, 43) Zimmermann, Lorenz, geb. 4. 4. 1869 in 45) Bohl, Karl Albert, geb. 19. 2. 1869 in 47) Meßner, Sebastian, geb. 13. 11. 1869 in Rodern, Amarin,
) Droxler, Naver, geb. 31. 7. 1869 in Senn⸗
aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗
das Grundstück betreffende besondere richtsschreiberei, werden. Rea die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks besondere Zinsen, 3 spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf⸗ forterung zur Abgabe von
Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben Sgh.. bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück⸗ 53) Dietrich, Josef, geb. 9. 4. 1869 in Senn⸗ sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes
55) Grumbach, Marrx, geb. 31. 3. 1869 in Sennheim, 56) Schlienger, Paul Marie, geb. 15. 1. 1869 in Sennheim,
57) Ernst, Josef, geb. 7. 2. 1869 in Wegscheid, zul. hier, hens Koenig, Eugen, geb. 4. 1. 1869 in Sent⸗
m,
59) Gasser, Ignatz, geb. 30. 7. 1869 in Sewen,
60) Krebs, Emil, geb. 8. 4. 1869 in Steinbach,
61) Baeßler, Ludwig Armand, geb. 24. 1. 1869
in Bitschweiler, 1869 in Thann,
62) Bentz, zuletzt dahier, 63) Becht, Paver Martin, geb. 11. 3. 1869 in Thann, 64) Dietrich, Josef, geb. 1. 12. 1869 in Thann, . 65) Fromal, Josef Sebastian, geb. 20. 1. 1869 in Thann, 66) Guinot, Viector, geb. 21. 1. 1869 in Thann, 67) Levy, Heinrich Julius, geb. 8. 7. 1869 in 68) Burger, Alfons Theophil, geb. in Uffholz, b “ 69) Gstalder, Ferdinand, geb. ffholz, 70) Andrés, Johann Baptist, in Urbis, 71) Mura, Sylvester, geb. 5. 7. 1869 in Urbis, 72) Fellmann, Eduard, geb. 10. 6. 1869 in Weiler, 4. 1869 in
73) Hinterholtz, Didier, geb. 13. Weiler, 74) Iltis, M. Josef, geb. 9. 5. 1869 in Weiler, 75) Mastenbacher, Alois, geb. 5. 1. 1869 in Weiler, 76) Fussinger, Emil, geb. 1. 2. 1869 in Alt⸗ thann, 18 Bentz, Josef, geb. 27. 10. 1869 in Bitsch⸗ weiler, 78) Rieth, Marie Alfons, geb. 21. 7. 1869 in Steinbach, 79) Weiffenbach, Josef Friedrich, geb. 7. 9. 1870 in Thann, 80) Wasser, Josef, geb. 19. 6. 1869 in Thann,
— „
Ludwig, geb. 7. 7.
27. 9. 1869 1. 5, 1869 in
geb. 22. 6. 1869
Isidor,
81) Lischer, Georg, geb. 30. 7. 1870 in Weier a. Land, zul. hier, zul. hier, 1
83) Hubert, Franz Paver, geb. 20. 2. 1870 in
84) George, Marie Josef Heinrich Philipp August, geb. 19. 11. 1870 in Zabern, zul. in Senn⸗
85) Sprich,
Zell i. W., zul. in Hüningen, 1872 in Altkirch, zul. in Retzweiler,
87) Müller, Eugen, geb. 21. 2. 1872 in Ballers⸗ 1 88) Zenner, Alois, geb. 8. 5. 1872 in Ballers⸗ dorf,
11. 1872 in Baronsweiler, in Mittelmüspach,
91) Ullmann, geb. 14. 8. 1872 in 92) Tschiember, Josef, geb. 7. 10. 1872 in Wittersdorf, weiler,
sämmtlich, wo nicht anders angegeben, zuletzt in
Mülhausen i. E., den 2. Januar 1893.
Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt:
82) Rüde, Emil, geb. 2. 6. 1870 in Colmar, Colmar, zul. in Dollern, heim, Meinrad, geb. 13. 7. 1869 in 86) Stimpfling, Eugen, geb. 23. 3. dorf, 89) Roy, Viector Arsene, geb. 5. 90) Ricklin, Johann Baptist, geb. 30. 6. 1872 Niedersept, 93) Ley, Isidor, geb. 19. 12. 1872 in Wolsch⸗ ihrem Geburtsorte wohnend. Vogt.
ind dergl.
[607665 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 160 Nr. 7027 auf den Namen des Bildhauers Gustav Beyrich hier eingetragene, zu Berlin, Kottbuser⸗ Ufer Nr. 58 belegene Grundstück am 22. März 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ e 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, ver⸗ teigert werden. Das Grundstück ist bei einer läche von 12 a 18 qm weder zur Grund⸗ teuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug
buchblatts, Abschätzungen und andere achweisungen, sowie Ge⸗ ebenda, Zimmer 41, eingesehen Alle Realberechtigten werden ne e 1sg
etwaige
Kaufbedingungen können in der
1 nicht derartige Forderungen wiederkehrenden
hervorging, ins⸗ von Kapital, Hebungen oder Kosten,
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eboten anzumelden und, Füsgefortert, die der Eintragun
Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der
Schluß des Ver die Einstellun des Verfahrens her beizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. März 1893, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 23. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76, jetzt 86.
[60765] Zwangsversteigerung. „Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 71 Nr. 3097 auf den Namen der verehelichten Frau Kaufmann Emma Hopp, geb. Bock, hierselbst eingetragene, zu Berlin, Stephan⸗ straße 13, belegene Grundstück am 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mit 9100 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Fluüͤgel D., Zimmer41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. März 1893, Machmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichts⸗ stelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 23. Dezember 1892. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75. b “
[60757] Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 11 Blatt Nr. 745 auf den Namen 1) der verstorbenen Ehefrau des Professors Dr. Rose, Anna Catharina Elara, geb. Geiß, 2) der Wittwe des Königl. Re⸗ gierungs⸗Baumeisters Mollard, Johanna Stephanie Marie, geb. Geiß, jetzt verehelichten Frau Major von Mollard, zu Gora, 3) der Ehefrau des Frei⸗ herrn von Puttkamer, Augusta Susanna Paula, geb. Geiß, zu Berlin, eingetragene, in der Behrenstraße Nr. 32 hierselbst belegene Grundstück soll auf An⸗ trag der Freifrau von Puttkamer, Augusta Susanna Paula, geb. Geiß, zu Berlin zum Zwecke der Aus⸗ einandersetzung unter den Miteigenthümern am 3. März 1893, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an⸗Gerichts⸗ stelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück, dessen Größe nicht bekannt ist, ist mit 17 110 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 17, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stückes tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. März 1893, Nach⸗ mittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 29. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung
55 —4
[60767] Zwangsversteigerung. Im Wege der Icansevot eeenn soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 13 Blatt Nr. 870 auf den Namen des Kaufmanns Geor Michaelson eingetragene, in der Linienstr. 130 und na dem Kataster Elsasserstr. 45 belegene Grundstück am 14. März 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, immer 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden nicht von selbst auf den Er⸗ teher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins esondere derartige Forderungen von wiederkehrenden Hebungen oder
etgn, gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ Föhe 1 Firsen,
beanspruchen,
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werden aufgefordert, vor
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10. März 8
und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. März 1893, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 29. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75, jetzt 88.
[569333
Die Wittwe Premierlieutenants Ludwig Paur, Louise, geb. Hanebeck, zu Münster, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Göring daselbst, hat für sich und als Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes Carl Ludwig, das Aufgebot der folgenden, angeblich verloren gegangenen Police Nr. 12 170 der Lebens⸗ versicherungsanstalt für die Armee und Marine zu Berlin beantragt:
„Police Nr. 12 170.
Die Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine zu Berlin versichert hiermit auf Grund des von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen unterm 26. Dezember 1871 genehmigten Statuts, sowie der eingereichten Antragspapiere auf das Leben des Königlichen Seconde⸗Lieutenants im Westfälischen Train⸗Bataillon Nr. 7, Herrn Maria Anton Ludwig Paur in Münster i. W., geboren am 5. Februar 1857, die Summe von 500 ℳ, zahlbar nach dem Tode des Versicherten, jedoch nur dann, wenn derselbe nicht vor dem 1. Januar 1885 ein⸗ tritt, an seine rechtmäßigen Erben. Die jährliche Prämie für diese Versicherung beträgt 9 ℳ 60 ₰ R.⸗W. und ist monatlich am Ersten jeden Monats im Voraus mit 0,80 ℳ R.⸗W. zahlbar.
Berlin, den 1. Januar 1884. Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine. Die Direction.
(gez.): Osterheld.“
Der Inhaber dieser Police wird daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Juli 1893, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 27), anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Police vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Letzteren er⸗ folgen wird. — F. 50. 92. —
Münster, den 13. Dezember 1892. 8 Königliches Amtsgericht. Abth. V.
88 “
[60537]) Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse beantragt:
a. Nr. 551 452 über 35 ℳ 16 ₰, lautend auf die Schneiderin Ernestine Merten hier, — von der ꝛc. Merten,
b. Nr. 81 886 über 45 ℳ 90 ₰, lautend auf die Arbeiterin Wilhelmine Rabitz hier, — von der dc. Rabitz,
c. Nr. 615 932 über 27 ℳ 31 ₰, lautend auf das Dienstmädchen Anna Stolzenburg, — von der ꝛc. Stolzenburg,
d. Nr. 541 246 über 253 ℳ 16 ₰, lautend auf den Arbeiter Wilhelm Zeihn, — von dem zc. Zeihn. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. September 1893, Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, part., Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ fah die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 31. Dezember 1892.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 73.
[57219]
Nachdem von Hulda Wicklein von Jüdewein, jetzt hier, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung des unter Nr. 5941 auf Antrag⸗ stellerin ausgestellten, am 10. September d. J. mit 1255 ℳ 80 ₰ abschließenden Sparkassebuchs der städtischen Sparkasse zu Pößneck beantragt worden ist, wird der Inhaber dieses Sparkassebuchs aufge⸗ fordert, seine Rechte spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 12. Juli 1893, Vormittags 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die bezeich⸗ nete Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.
Pößneck, den 22. Dezember 1892. Herzogliches Amtsgericht. Abtheilung II
11“ 1 (gez.) Diez. Beglaubigt: (L. S.) Krämer, 8 als Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts. Abth. II.
[602442 Aufgebot.
Der Kaufmann Friedrich Vahldieck aus Helmstedt hat den Verlust der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 16. Januar 1884 nebst Abtretungserklärun vom 12. Dezember 1888, nach welcher für ihn . das sub Nro. ass. 122 hieselbst gelegene Haus nebst Zubehör 1000 ℳ nebst Zinsen hypothekarisch eingetragen sind, glaubhaft gemacht. Auf Antrag des ꝛc. Vahldieck werden die Inhaber der fraglichen Urkunde aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 13. Inli 1893, Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine
88 8—
anzumelden, widrigenfalls die Urkunde dem 1“ 88 “ 5 .