1893 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine

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8

vierprocentigen Anleiheschein der Altdamm⸗K 8 1“ Gesellschaft, 6 Agegabe von 1890z,

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung bei unserer Gesellschaftskasse die folgende eihe von 8 Stück Zinsscheinen zum vorbezeichneten Anleiheschein der Altdamm⸗Kolberger Eisenbahn⸗Gesellschaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheines gegen diese Ausreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Stettin, den . . ten 1893.

(Trockener Stempel.) 3 Die Direction der Altdamm⸗Kolberger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Zwei Unterschriften eigenhändig oder facsimilirt) Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig.)

Personalveränderungen.

8 Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im activen Heere. Sigmaringen, 10. Januar. v. Schilgen, Oberst⸗Lt. à la suite des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. vee bnsh Nr. 26 und commandirt zur Dienstleistung als persönlicher ldjutant bei des Fürsten von Hohenzollern Königlicher Hoheit, zum Obersten, vorläufig ohne Patent, befördert.

Berlin, 14. Januar. Steinhausen, Gen. Lt. vom Neben⸗ Etat des Großen Generalstabs und Chef der topographischen Ab⸗ theilung der Landesaufnahme, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Belassung in dem Verhältniß als Mitglied der Studiencommission der Kriegsakademie, mit Pension zur Disp. gestellt. Osterroth, Sec. Lt. von der Res. des Train⸗Bats. Nr. 11, commandirt zur Dienst⸗ leistung bei diesem Bat., im activen Heere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 1. August 1892 bei dem Garde⸗Train⸗Bat., angestellt. Graf v. Fürstenstlin, Unteroff. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Frhr. v. Bodelschwingh⸗ Plettenberg, Graf v. Montgelas I., Sec. Lts. vom Leib⸗

arde⸗Hus. Regt., à la suite des Regts. gestellt. v. Rothkirch u. Panthen, Port. Fähnr. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., in das Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 ver 8 Riebensahm, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent; die Unteroffiziere: Bergius, Steffen vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Frommann vom Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß) Nr. 33, Wottrich vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Itzerott vom 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Jäger vom Ulan. Regt. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8, Krautwald vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zu Port. Fähnss⸗ befördert. v. Grabow, Sec. Lt. à la suite des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, mit dem 1. Februar d. J. in das Ulan. Regt. Nr. 6 einrangirt. Helle, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 129, zum Port. Fähnr., von odtke, Sec. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Die Unteroffiziere: Günther vom Inf. Regt. von Albvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, Schwietzke, Jaeger vom Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Frhr. v. d. Borch vom Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg) Nr. 3, Hagemann vom Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, zu Port. Fähnrs. befördert. Bachfeld, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Branden⸗ burg.) Nr. 35, in das Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 versetzt. v. Trotha, Pr. Lt. vom 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Witzleben, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., beide vorläufig ohne atent, Höhne, Port. Fähnr. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, zum Sec. Lt., Spehr, Unteroff. vom Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, zum Port. Fähnr., befördert. Die Unteroffiziere: Graf v. Rothkirch⸗Trach vom Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, v. Tieschowitz vom Pos. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, zu Port. Fähnrs., befördert. Tapper, Haupt⸗ mann z. D. und Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Görlitz, der Charakter als Major veIe Die Unteroffiziere; Schultz vom Inf. Regt. von interfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Trapp vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, Giese vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Graf v. Harrach, v. Studnitz vom Hus. Regt. von Schill (1. Schles.) Nr. 4, Jouanne vom Ulan. Regt. von Katzler (Schles.) Nr. 2, zu Port. Fähnrs. befördert. Maurhoff, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom Infanterie⸗ Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Graf Mielzyüski, Sec. Lt. vom Leib⸗Cür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, à la suite der betreff. Regtr. gestellt. Behrends, Major vom 3. Oberschlel. Inf. Regt. Nr. 62, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Gaede, Major vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, versetzt. v. Glasenapp, Major aggreg. dem 4. Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 51, in dieses Regt. wiedereinrangirt. Kuhl⸗ mann, Sec. Lt. vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke Schles.) Nr. 38, in das Train⸗Bat. Nr. 15 versetzt. Nollau, arakteris. Port. Fähnr. vom 5. Westfälischen Inf. Regt. Nr. 53; die Unteroffiziere: L. in dem ann vom Infanterie⸗Regiment Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfälisches) Nr. 15, EFngels, Triepcke vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. West⸗ fälisches) Nr. 16, Frhr. v. Bülow, v. Pressentin vom 2. West⸗ fälischen Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, zu Port. Fähnrs. befördert. Gerber, Sec. Lt. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, à la suite des Regts. gestellt. Kroeger, Sec. Lt. von demselben Regt, in das Inß Regt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 versetzt. Die Unteroffiziere: Schwilden vom Inf. „Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Kaumanns vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, zu Port. Fähnrs. befördert. Winterstein, Rittm. à la suite des Rhein. Train⸗Bats. Nr. 8, als Comp. Chef in das Niederschles. Train⸗Bat. Nr. 5 einrangirt. Frhr. v. Rheinbaben, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Harbou, Ser. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., beide vorläufig ohne Patent, Niemöller, Pen Fähnr. vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig Ostfrfes. Nr. 78, zum Sec. Lt.; die Unteroffiziere: v. Keffen⸗ rinck vom Königs⸗Ulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, Graf von Schweinitz und Krain Frhr. v. Kauder vom Feld⸗Art. Regt. von Scharnortt (1. Hannov.) Nr. 10, zu Port. Fähnrs., be⸗ fördert. Graf Beissel v. Gymnich, Sec. Lt. von der Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großberzog von Sachsen), früher in diesem Regt., commandirt zur Dienstleistung beim Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, im activen Heere, und zwar als Second⸗Lieute⸗ nant mit einem Patent vom 13. Juni 1887 im letztgenannten Rcgt. wiederangestellt. Dietlein, Sec. Lt. von der Res. des 2. Nassauischen Inf. Regts. Nr. 88, früher in diesem Regt., vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Inf. Regt. Nr. 98 com⸗ mandirt. v. Steffens, Port. Fähnr. vom Großherzogl. Hess. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Corps), zum Sec. Lt.; die Unteroffiziere: Eisenstecken vom 2. Nassauischen Inf. Regt. Nr. 88,

Biermann vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hesf) Nr. 116, zu Port. gönrs. befördert. v. Kurnatowski, Major vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, zum Bats. Commandeur ernannt. Hiepe, Major aggreg. demselben Regt., in das Regt. wiedereinrangirt. Lüpke, Vice⸗Feldw. vom 7. Badisch. Inf. Regt. Nr. 142, zum Port. Fähnr. ernannt. Schaper, Zimmermann, Unteroffiziere von demselben Regt., Kortüm, Unteroffizier vom Kurmärk. Drag. Regt. Nr. 14, zu Port. Fähnrs., Horn, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, com⸗ mandirt als Erzieher bei dem Cadettenhause in Potsdam, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent; die Unteroffiziere: Reinhard vom Inf. Regt. Nr. 138, v. Minckwitz vom Inf. Regt. Nr. 143, Wende⸗ roth vom Inf. Regt. Nr. 130, Eschmann, Hertzsch vom Inf. Regt. Nr. 144, Brune vom Inf. Regt. Nr. 145, Bierschenk vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 34, zu Port. Fähnrs., Wegeli, See. Lt. vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, Tiedemann, Roestel, Unteroffiziere vom Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, zu g Fähnrs., befördert. Schack⸗Kroymann, Major und Com⸗ mandeur des Train⸗Bats. Nr. 17, in gleicher Eigenschaft zum Magde⸗ burgischen Train⸗Bat. Nr. 4, v. Zelewski, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, in das Inf. Regt. von Grolman (J. Posen.) Nr. 18, versetzt. Die Oberjäger: Frhr. von Braun vom Jäger⸗Bat. Graf York von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Kolbow vom Pomm. Jäger⸗Bat. Nr. 2, zu Port. Fähnrs. befördert. Henn, Major à la suite des Thüring. Inf. Regts. Nr. 95 und Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, als aggreg. zum Inf. Regt. Nr. 130, Teuchert, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, unter Stellung à la suite des Regiments, als Lehrer zur Kriegsschule in Metz, versetzt. Kempf, Hauptmann und Compagnie⸗ Chef vom Fuß⸗Artillerie⸗ Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Stellung à la suite des Regts., zum Vorstand des Art. Depots in Stettin ernannt. Eyser, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Zoch, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Fuß⸗Art. Regts. von Hensdfrin (Pomm.) Nr. 2, als Bats. Commandeur in das Fuß⸗ Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Neuland, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, in das Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Dftpreuß.) Nr. 1, versetzt. Beckmann, Seec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, zum Pr. Lt. be⸗ fördert. Kubale, Major und Bats. Commandeur vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, zum Commandeur des Schleswig. Fuß⸗Art. Bans Nr. 9 ernannt. Schopen, Hauptmann à la suite desselben Regts., unter Entbindung von der Stellung als Vorstand des Art. Tepots in Stettin, zum Major befördert und als etatsmäß. Stabsoffizier in das Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Grote, Pr. Lt. vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, unter Be⸗ lassung in dem Commando zur Dienstleistung bei dem Großen Ge⸗ neralstab, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, versetzt. Herold, F Lt. à la suite des Westf. Regts. Nr. 7, unter Ent⸗ indung von dem Commando zur Dienstleistung bei dem Auswär⸗ tigen Amt, in das Regt. wiedereinrangirt. Hirsch, Hauptm. und Comp. Chef vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, unter Stellung à la suite des Regts., zum zweiten Art. Offizier vom Platz in Metz ernannt. Schnell, Gerhard, Unteroff. von dems. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. Roth, Major und Comman⸗ deur des Schleswig. Fuß⸗Art. Bats. Nr. 9, unter Stellung à la suite des Bataillons, zum ersten Art. Offizier vom Platz in Metz ernannt. Stadie, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10, unter Entbindung von der Stellung als zweiter Art. Offizier vom Platz in Metz, zum Major befördert und als etatsmäß. Stabsoffizier in das Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, Schoening, Pr. Lt. von Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10, unter Be⸗ förderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, versetzt. Die Port. Fähnrs.:- Schopp, Pabst, Freyer vom Fuß⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg) Nr. 3, Schilling vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, zu außeretatsmäß. Sec. Lts. befördert. Kaempfer, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., unter Entbindung von dem Commando als Adjutant bei dieser Insp., als Comp. Chef in das Bad. Pion. Bat. Nr. 14 versetzt. Hartung, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp., als Adjutant zu dieser Insp. commandirt. Scholtz, Hauptm. à la suite der 4. Ingen. Insp., unter Entbindung von der Stellung als Lehrer an der Kriegsschule in Hannover, als Comp. Chef in das Pomm. Pion. Bat. Nr. 2 ver⸗ setzt; derselbe verbleibt bis zum Schluß des laufenden Unterrichts⸗ cursus noch als commandirt in seiner bisherigen Stellung. Esche, Unteroff. vom Garde⸗Pion. Bat., zum Port. Fähnr. befördert. Fellinger, Hauptm. und Comp. Chef vom Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, in die 3. Ingen. Insp. versetzt. Blank, Unteroff. vom Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, Müller, Unteroff. vom Bad. Pion. Bat. Nr. 14, zu Port. Fähnrs. befördert. Rhenius, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Bat., unter Stellung à la suite der 4. Ingen. Insp., als Lehrer zur Kriegsschule in Hannover versetzt; derselbe verbleibt bis zum 11. März d. J. noch als com⸗ mandirt in seiner bisherigen Stellung.

In der Gendarmerie. Berlin, 14. Januar. von Ditt⸗ mar, Major a. D., zuletzt Rittm. und Escadr. Chef im Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, als charakteris. Major in der 7. Gend. Brig., von Gerstein⸗Hohenstein, Rittm. g. D., zuletzt Escadr. Chef im Cür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, als Hauptm. in der 11. Gend. Brigade, angestellt. 3

Durch Verfügung der General⸗Inspection der Fuß⸗Artillerie. 14. Januar. Barg, Feuerwerks⸗Lt. vom Art. Depot Graudenz, zum Art. Depot Thorn, Schönwälder, 1.“ vom Art. Depot Thorn, zum Art. Depot Graudenz, versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. 14. Ja⸗ nuar. v. Uklanski, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt., ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Graf von Wartensleben, Pr. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, mit Pension der Abschied bewilligt. Scharffenorth, charakteris. Port. Fähee vom 928 Regt. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, zur Res. entlassen. v. Scheven, Sec. Lt. vom Kolberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Graf Poninski, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Inf. Regts. Nr. 129, mit Pension und der Uniform des Garde⸗Jäger⸗Bats., Körner, auptmann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 140, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des 1. Großherzogl. Hessischen Ins. (Leib⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, v. Schön, Rittm. und Felnbron⸗Chef vom Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied be⸗ willigt. Tölke I., Pr. Lt. vom Magdeb. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, mit Pension ausgeschieden. v. Rißelmann, Sec. Lt. von demselben Regt., ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Feld⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18 übergetreten. Müller, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Madgeb. Train⸗Bats. Nr. 4, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, v. Heinemann, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Com⸗ mandeur des Landw. Bezirks Bitterfeld und unter St.e der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, mit seiner Pension, v. Scholten, Oberst⸗Lieutenant z. D., zuletzt Bezirks⸗Com⸗ mandeur des damaligen 1. Bats. (Geldern) 4. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 17, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 2. Garde⸗Regts. z. F., v. Sturmfeder, Oberst⸗Lt. z. D., zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks Soest, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Regts. Prinz Moritz von b (5. Pomm.) Nr. 42, Frhr. v. Reitzenstein, Oberst⸗Lt. z. D., zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks Liegnitz, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der 8.. des Füs. Regts.

rinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, der Ab⸗ min bewilligt. Faust, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. von Stein⸗ metz (Westfäl.) Nr. 37, zur Res. entlassen. v. Dresky, Major

aggreg. dem 2 Regt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Düvel, Rittm. und Comp. Chef vom Niederschles. Train⸗Bat. Nr. 5, mit Pension und der Uniform des Bad. Train⸗Bats. Nr. 14, Gentner, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Bonin, Sec. Lt. vom Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, Wahnschaffe, Sec. Lt. à la suite des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, v. Laffert, Sec. Lt. à la suite des 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regts. Nr. 18, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betr. Regtr. übergetreten. v. Holstein, Hauptm. Wund Comp. Chef vom Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Apell, Hauptm. aggreg. dem ö Füs. Regt. Nr. 90, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Lauenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 9, der Abschied bewilligt. v. Kauf⸗ mann, Port. Fähnr. vom Holstein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, wegen Dienstunbrauchbarkeit entlassen. Heise, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 77, mit Hensbon nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform der Abschied be⸗ willigt. v. Rantzau, Hauptm. z. D., zuletzt Bezirks⸗Offizier bei dem Landw. Bezirk Gotha, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Garde⸗Schützen⸗Bats. ertheilt. Graf v. Schwerin, Oberst und Commandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied be⸗ willigt. Buchholz, Major und Bats. Commandeur vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaub⸗ niß zum Tragen der Regts. Uniform, zur Disposition gestellt. v. d. Hagen, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, v. Wilke, Sec. Lt. à la suite des 1. Hess. Hus. Regts. Nr. 13, ausgeschieden und zu den Res. Offi⸗ zieren der betr. Regtr. übergetreten. Gronemann, Oberst z. D., zuletzt Commandeur des Landw. Bezirks I Cassel, unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der ÜUniform des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfriesisches) Nr. 78 der Abschied bewilligt. v. Miedel, Sec. Lt. vom 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Frhr. Schilling v. Canstatt, Sec. Lt. à la suite des 3. Bad. Drag. Regts. Prinz Karl Nr. 22, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten. Dittrich, Port. Fähnr. vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, zur Reserve entlassen. Gans Edler Herr zu Putlitz, Pr. Lt. à la suite des 1. Bad. Leib⸗Gren. Regts. Nr. 109, als Hauptm. mit Pension und der Regts. Uniform, Dollmann, Major z. D., uletzt Hauptm. in der 4. Ingen. Insp., unter Ertheilung der Aus⸗ sich auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaub⸗ niß zum ferneren Tragen der Uniform der 4. Ingen. Insp., Doerr, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 136, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Niederrh. Füs. Regts. Nr. 39,— der Abschied bewilligt. v. Raumer, Pr. Lt. vom Schleswig⸗Holstein. Drag. Regts. Nr. 13, als halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten. v. d. Borne, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 141, als halbinvalide mit U on ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots übergetreten. Wehrmann, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Regt., mit Pension, der Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und der Uniform des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Larz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Borcke (4 Pomm.) Nr. 21, mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Stamm, Major und Bats. Commandeur vom Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Drees, Major à la suite des Rhein. Fuß⸗Axt. Regts. Nr. 8 und erster Art. Offizier vom Platz in Metz, als Oberst⸗Lieut. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uni⸗ form, der Abschied bewilligt.

In der Gendarmerie. Berlin, 14. Januar. v. Humbert, Major von der 7. Gend. Brig., mit Pension, v. Voigts⸗Rhetz, Oberst⸗Lt. von der 11. Gend. Brig., mit Pension und der Uniform des 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, der Abschied bewilligt. Boettcher, pens. Ober⸗Wachtm., zuletzt in der 10. Gend. Brig., der Charakter als Sec. Lt. verliehen.

Kaiserliche Marine. Karlsruhe, 12. Januar. v. Eisendecher, Capitän zur See, à lan suiteée der Marine, den Charakter als Contre⸗Admiral verliehen erhalten.

Deutscher Reichstag.

23. Sitzung vom Dienstag, 17. Januar, 1 Uhr.

Ueber die zunächst auf der Tagesordnung stehende, in der Dienstags⸗-Nummer mitgetheilte Interpellation des Abg. Broemel (dfr.) wegen Veröffentlichung der neuerdings in Aussicht genommenen Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, auf deren Be⸗ sprechung nach der Beantwortung durch den Staatssecretär Dr. von Boetticher von dem Interpellanten verzichtet wurde, haben wir bereits in derselben Nummer berichtet. Wir tragen aus dieser Verhandlung nur noch den Wortlaut der Rede des Staatssecretärs Freiherrn von Maltzahn nach:

Meine Herren! Die in Angriff genommene Ausarbeitung eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses beruht auf einem Beschluß, den der Bundesrath am 28. Januar des vorigen Jahres gefaßt hat, und welcher in seinem hierauf bezüglichen Theil folgendermaßen lautet:

Der Bundesrath beschließt, den Reichstag zu ersuchen, bald⸗ thunlichst eine Neuredaction des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des statistischen Waarenverzeichnisses und des Ver⸗ zeichnisses der Massengüter herstellen zu lassen und zur Vorbereitung einer solchen den Bundesstaaten mit eigenen Zollverwaltungen zur Aeußerung diesbezüglicher Wünsche Gelegenheit zu geben.

Der Beschluß wurde gefaßt gleichzeitig mit dem Beschluß über diejenigen Abänderungen des bis dahin geltenden amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses, welche sich als eine nothwendige und unaufschiebliche Consequenz der abgeschlossenen Handelsverträge darstellten. Genau auf dem Wege, welchen dieser Beschluß in Aussicht nahm, ist seitdem procedirt worden, und der Entwurf des amtlichen Waarenverzeich⸗ nisses ist zur Zeit seiner Fertigstellung so nahe, daß er vielleicht noch im Laufe dieses Monats, jedenfalls aber in der ersten Hälfte des Februar, wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle eintreten sollten, an den Bundesrath gelangen wird.

Es ist zur Herstellung dieses Entwurfs zunächst ein Schreiben an die Bundesregierungen gerichtet worden, worin sie ersucht sind, ihre Wünsche bezüglich der Abänderung des bisher bestehenden Waarenverzeichnisses zur Kenntniß des Reichskanzlers zu bringen⸗ Dies Schreiben ist im vorigen Winter abgegangen, und bis in den Sommer hinein sind die Aeußerungen der verbündeten Regierungen uns zugegangen; nebenher sind auch von Seiten des Herrn Reichs⸗ kanzlers seitens der einzelnen Reichsverwaltungsbehörden Ermittelungen darüber angestellt, welche Abänderungen des bestehenden Waarenver⸗

zeichnisses entweder im Zollinteresse erwünscht sein möchten oder von den betheiligten Kreisen gewünscht würden und im Zollinteresse für zulässig erachtet werden könnten. Auf Grund des sehr umfangreichen Materials, welches auf diese Weise gesammelt wurde, ist ein vorläufiger Entwurf des amtlichen Waarenverzeichnisses, den ich hier in der Hand habe, im Reichs⸗Schatzamt aufgestellt und im August vorigen Jahres den verbündeten Regierungen abermals zu⸗ gestellt, mit dem Ersuchen, ihre etwaigen Abänderungswünsche be⸗ züglich dieses Entwurfs zur Kenntniß des Reichskanzlers zu bringen. Auch hierauf sind die Antworten eingegangen, es hat sich über einzelne Fragen schwierigerer Natur eine eingehende und zeitraubende Cor⸗ respondenz entwickelt, und es ist daher kaum zu verwundern, daß die Fertigstellung des Entwurfs für die Bundesrathsberathungen bisher noch nicht völlig zum Abschluß gekommen ist. Ich glaube, wir haben das Mögliche geleistet, wenn wir, wie ich Ihnen bereits sagte, jetzt die Hoffnung hegen können, in nächster Zeit die Sache dem Bundesrath vorzulegen.

Nun bezweifle ich gar nicht, daß seitens der verschiedenen Re⸗ gierungen in Deutschland bereits in den Vorstadien, wie es ihre Pflicht erfordert hat, Wünsche der betheiligten Kreise, der Pro⸗ ducenten und Consumenten, im Lande über die in Vorschlag gekommenen Aenderungen des Waarenverzeichnisses gehört worden sind. Ob dies überall in der Form geschehen ist, daß man die Handelskam⸗ mern zu Aeußerungen aufgefordert hat, oder ob dafür andere Wege eingeschlagen worden sind, das entzieht sich meiner Kenntniß.

Nun wünscht die Interpellation, daß jetzt der dem Bundesrath vorzulegende Entwurf noch einmal zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden möge, um auf diese Weise „den daran vornehmlich interessirten Gewerbekreisen Gelegenheit zu geben, ihre gutachtlichen Aeußerungen darüber rechtzeitig abgeben zu können.“ Der Herr Interpellant hat diesen Satz der Interpellation allerdings, glaube ich, nur in seinem eigenen Namen dahin einschränkend erläutert, daß er es für wünschenswerth und nützlich erklärt hat, wenn nur „die wichtigsten Abänderungen“ des neuen Entwurfs dem bestehenden Waarenverzeichniß gegenüber zur öffentlichen Kenntniß gebracht würden. Ich trage Be⸗ denken, diesen Weg für einen besonders zweckmäßigen zu erachten. Denn, meine Herren, es ist eine wirklich nicht leichte Aufgabe, aus diesem Werk diejenigen Bestimmungen herauszusuchen, von denen man sicher ist, daß sie von allen Betheiligten als die wichtigsten angesehen werden können. Es würde dies jedenfalls eine sehr zeitraubende Arbeit sein. Aber möchte sie auch mit der größten Sorgfalt vorgenommen werden, so glaube ich, können wir sicher sein, daß unter den in einem solchen Verzeichniß nicht aufgenommenen Bestimmungen des neuen Waaren⸗ verzeichnisses immer noch einige sein werden, welche der eine oder andere für ganz besonders wichtig von seinem persönlichen Standpunkte aus ansieht und nach seiner eignen Lage mit Recht ansieht.

Die Publikation des vorliegenden Entwurfs selbst hat gewisse Bedenken. Ich will hierbei darauf nicht Gewicht legen, daß durch eine solche Publikation eines Entwurfs, über den der Bundesrath erst in Berathung treten soll, vor den Berathungen des Bundesraths der Zeitraum zwischen dem Bekanntwerden und dem Inkrafttreten der definitiven Vorschriften so lang werden würde, daß er länger würde, als die vom Gesetz als Regel für Tarifänderungen vorgeschriebene Zeit, und daß eine übermäßige Verlängerung einer solchen Zwischenzeit doch auch gewissen Bedenken unterliegen könnte. Ich will hierauf kein Gewicht legen, aber auf zwei andere Schwierigkeiten muß ich doch auf⸗ merksam machen. Die eine liegt in der rein mechanischen Schwierigkeit, ein Werk von diesem Umfange zweimal aufzulegen und zu drucken; die andere aber, die vom Standpunkt der verbündeten Re⸗ gierungen nicht zu unterschätzen ist, liegt darin, daß die Publikation von Vorlagen des Reichskanzlers, welche im Auftrage der ver⸗ bündeten Regierungen ausgearbeitet sind, an den Bundesrath den auf die Verfassung gegründeten Gewohnheiten des Bundesraths nicht entspricht, vielleicht sogar widerspricht. Ich glaube aber, daß der Zweck, den der Interpellant und die anderen Herren, welche die Inter⸗ pellation unterschrieben haben, verfolgen, auch ohne solche förmliche Publikation des ganzen Entwurfs bereits im gegenwärtigen Moment wohl erreicht werden kann; und weil der Reichskanzler den Wunsch der Unterzeichner der Interpellation theilt, den betheiligten Kreisen in möglichst ausgiebiger Weise die Möglichkeit zu gewähren, rechtzeitig ihre Bedenken zur Geltung zu bringen, so besteht bei dem Reichskanzler die Absicht, seinerseits dahin zu wirken, daß die Beschlußfassung des Bundesraths und seiner Ausschüsse über den ihnen vorzulegenden Entwurf lauf eine so geräumige Spanne Zeit hinausgeschoben wird, daß den Einzelregierungen dadurch genügend Gelegenheit gegeben ist, ihren Handelsvorständen oder wen sie sonst dafür geeignet halten, von dem Inhalt des Entwurfs Kenntniß zu geben und deren Aeuße⸗ rungen entgegenzunehmen.

Ich darf auch meinerseits erklären, daß unter Prüfung selbst⸗ verständlich der Legitimation derjenigen Instanzen, Personen oder Cor⸗ porationen, welche ein solches Ansinnen stellen würden, auch der Reichs⸗ kanzler, in diesem Falle als die zuständige Behörde das Reichs⸗Schatz⸗ amt, bereit sein würde, von dem Inhalt des Entwurfs, nachdem er dem Bundesrath vorgelegt ist, Betheiligten Kenntniß zu geben.

Das Haus setzt alsdann die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs wegen Abänderung der Besteuerung des Brannt⸗ weins fort.

Abg. Uhden (cons.): Wir stehen auf dem Standpunkt dieses Steuerprojects, obwohl wir einzelne Bedenken dagegen haben. Der Branntwein ist in unseren Augen ein Steuerobject, das durchaus geeignet ist, um daraus die Mittel zur Deckung von Mehrbedürfnissen des Reichs zu gewinnen. Aber sowohl im Interesse des Reichs als des Brennereigewerbes wäre jetzt die Frage aufzuwerfen, ob es nicht zweckmäßig sei, zur Einsührung des Rohspiritus⸗Monopols überzugehen, das einen Reinertrag von etwa 200 Millionen gewähren und dem Reiche nicht nur die Mittel zur Deckung der Kosten der Militär⸗ vorlage, sondern auch noch für andere Verwaltungszwecke ge⸗ währen würde. Es würde eine Steigerung der Preise hervorrufen, welche wir sehr vermissen. Die große Unsicherheit, welche gegenwärtig im Brennereigewerbe herrscht, ist durch die gestrige Fellcrung des Staatssecretärs Freiherrn von Maltzahn, daß es „für jetzt“ bei en Steuersätzen von 55 und 75 bleiben solle, noch vermehrt worden. Das Rohmonopol würde auch die Bedenken des Abg. Dr. Witte, daß die gegenwärtige Vorlage zum Ruin der kleinen und mittleren Brennereien führe, beseitigen. Der größte Theil sämmtlicher Brennereibesitzer wünscht die Einführung desselben, fumal die kleinen und mittleren Betriebe würden dadurch zu gedeih⸗ icher Entwickelung und einer Fvfsten Stetigkeit gelangen. Auf den Schnapsgenu der arbeitenden Klassen hat die Branntweinbesteuerung eg d- t zu nehmen, dieselbe dient vielmehr der bandwirth chaft. Abg. Wurm unterschätzt die Wichtigkeit des Kartoffel⸗ aues für die Volksernährung. Gerade aug den östlichen Provinzen, wo er so stark betrieben wird, bezieht das Reich seine besten Soldaten.

Erhaltung der

Nach Einführung einer allgemeinen Consumsteuer ohne Abstufung, wie sie der Abg. Dr. Witte wünscht, würde sich die Großindustrie der Sache bemächtigen und die mittleren und kleineren Brennereien be⸗ raben. Den Vortheil würde eine Handvoll blühender Betriebe aben, und die Landwirthschaft, welche jetzt in ärmeren Gegenden durch die in Zusammenhang mit der Brennerei vermehrte Dünger⸗ erzeugung gefördert wird, würde bald ihrem Ende entgegengehen. Gegen die Verminderung des Contingents um % habe ich ernste Bedenken, noch mehr aber gegen die Erhöhung der Steuer um 5 Die da⸗ durch hervorgerufene Preissteigerung würde neben den Consumenten auch die Producenten mit 7 ½ bis 9 Millionen neu belasten. Nach Abschluß der Handelsverträge, denen wir mit schwerem Herzen aus politischen Gründen zugestimmt haben, kann die Landwirthschaft eine solche neue Belastung nicht mehr ertragen. Das macht uns die Zustimmung zum Gesetze sehr schwer. Die Behauptungen, betreffend die Liebesgabe, welche wohl nur auf einer Aversion der frei⸗ sinnigen Presse gegen die conservative Partei beruhen, sind vom bayerischen Finanz⸗Minister gestern schlagend widerlegt worden. Hunderttausende von Mark sollen auf einzelne Großbrenner entfallen; ich möchte aber den ö sehen, der solche Summen in seiner Hand gesehen hat. Die Differenz der Steuersätze, nothwendig im Interesse der kleinen Brennereien, gewährte 1887 der Landwirth⸗ schaft eine Compensation für die kolossale Steigerung der ihr auf⸗ erlegten Abgaben. Die weiteren Bestimmungen des Gesetzes ent⸗ halten eine dankenswerthe Erleichterung und Verbesserung des Gesetzes von 1887. Für den Fall, daß die Militärvorlage in irgend einer Form vom Reichstag angenommen wird, ist es aus patriotischen Gründen nothwendig, diese Vorlage anzunehmen; ich bitte jedoch den Reichskanzler dringend, dieses Steuergesetz als ein Provisorium zu betrachten und für späterhin eine Regelung der BrZ. auf anderer Basis ins Auge zu fassen.

Abg. Dr. Barth (dfr.): Die Discussien dreht sich bei Berathung eines stets um die Liebesgabe. Etwas ueues ist in diese Discussion hineingekommen durch die Erklärung des bayerischen Finanz⸗Ministers, daß 1887 die differentielle Besteuerung des Branntweins eingeführt wurde, weil man es angesichts der be⸗ stehenden Ueberproduction für nothwendig hielt, durch ein kräftiges Eingreifen das darniederliegende Brennereigewerbe zu heben. Ich gebe zu, daß der Ausdruck „Geschenk“ für die 40 Millionen, welche den Brennern aus dem Ertrage der Steuer gewährt werden, schlecht gewählt ist. Denn unter Geschenk versteht man eine freiwillige Gabe und von einer freiwilligen Gabe der Branntweintrinker kann hier keine Rede sein. Der Volksmund hat diesen 40 Millionen die Bezeich⸗ nung Liebesgabe beigelegt. Welchen Ausdruck man der Sache auch beilegt, das eine ist vollständig klar, daß es sich hier thatsächlich um einen Zuschuß zu den Productionskosten der Brennerei⸗Industrie handelt in Höhe von 40 Millionen Mark. Von den 150 Millionen Mark, welche 1887 den Steuerzahlern aufgelegt wurden, fließen nur 110 Millionen in die Reichskasse, 40 Millionen dagegen in die Tasche der Brenner. Neben der Erklärung des bayerischen Finanz⸗Ministers, daß die Liebesgabe eine Folge der fürchterlichen Ueberproduction im Brennereigewerbe war, ist die Behauptung aufgestellt, daß es nothwendig war, eine solche große Entschädigung der Brennerei⸗Industrie zu geben, weil die Exportverhältnisse in Deroute gekommen waren. Diese beiden Momente haben aber mit der Einführung der Branntweinsteuer im Jahre 1887 gar keinen inneren Zusammenhang. Wenn man be⸗ rücksichtigt, daß die Brenner die Hauptträger jener verfehlten Handels⸗ politik sind, welche das Schutzzollsystem zu einer solchen Höhe empor⸗ getrieben hat, so sind sie auch mit verantwortlich zu machen dafür, daß der Export so weit zurückgegangen ist, sie können sich also gar nicht darüber beklagen. Ich möchte festgestellt wissen, daß sowohl diese Sünde der Ueberproduction seit 1887, wie auch das Zurückgehen des Exports, gar nichts zu thun haben mit dem Gesetz von 188è7. Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, daß man durch baares Geld einer Anzahl von Großindustriellen den vermeintlichen Schaden in⸗ folge des Gesetzes von 1887 wieder ausgleichen soll. So müßte man dann auch den Tabacksbauern und Tabacksindustriellen den Schaden ausgleichen, den sie durch die große Erhöhung der Tabacks⸗ steuer 1879 erlitten. Daran hat aber kein Mensch gedacht. Bei der Biersteuer klammert man sich mit einer gewissen Befriedigung an den Gedanken, die Brauer würden dasjenige zu zahlen haben, was man mit dieser neuen Steuerauflage von der Gesammtheit heraus⸗ zuholen wünscht. Man hat gesagt, durch diese Liebesgabe sei den Einzelnen kein Vortheil erwachsen, das könne man leicht erweisen aus den Büchern der Producenten vor und nach 1887. Dieser Beweis ist hinfällig. Einen anderen Beweis dafür sah aber der bayerische Finanz⸗Minister in der Preisdifferenz vor und nach 1887. Das scheint schon einigermaßen plausibler, und so stützt sich auch der Verein der Spiritusfabri⸗ kanten gerade auf diesen Punkt. Wie steht es nun mit dem Rück⸗ gang der Preise, der die Basis Ihrer ganzen Argumentation bildet? Sie haben aus den fünf Jahren seit Erlaß des Gesetzes von 1887 den Durchschnittspreis berechnet auf 38,54 ℳ; für die Periode vor 1887, da haben Sie aber nicht eine Periode von fünf, sondern von acht Jahren angenommen. Die drei Jahre 1879 bis 1881, die Sie mit hineingezogen haben in Ihre Berechnung, haben aber, aus anderen Gründen, so exorbitant hohe Preise erzielt, wie sie im folgenden Decennium nie wieder vorgekommen sind. So ist es denn gelungen, einen Durchschnittspreis von 49,9 herauszubekommen, während er sich ohne jene drei Jahre nur auf 45,6 stellt, also über 4 niedriger. Untersucht man jene 5 jährige Periode näher, so stellt sich heraus, daß in derselben sehr große Schwankungen vorgekom⸗ men sind und daß 1886 vor Einführung des Gesetzes der Durchschnitts⸗ preis auf 37 sank, also noch unter den fünfjährigen Durchschnitt nach 1887. Aber auch nach 1887 waren Schwankungen, und 1891 stellte sich der Preis colossal hoch, nämlich auf 50 Hiernach scheint mir erwiesen, daß für die Preisbildung zum mindesten das Brannt⸗ weinsteuergesetz von 1887 nicht das entscheidende Moment bilden kann. Wenn man auf die Ursachen der Preisbildung zurückgeht, so findet man, daß immer, wenn die Preise sich sehr niedrig stellten, das mit dem Ernteergebniß der Kartoffeln in den betreffenden Jahren zusammenhängt. 1880 betrug der Spirituspreis 60,7 Die Kar⸗ toffelernte von 1879 war eine sehr schlechte, nämlich rund etwa 19 Millionen Tonnen, ebenso 1880 mit 19 ½ Millionen, während der Normaldurchschnitt etwa 25 Millionen Tonnen beträgt, daher noth⸗ wendigerweise der hohe Spirituspreis. 1881 hatten wir eine Normal⸗ ernte von 25,5 Millionen; infolge der Wirkung der früheren schlechten Ernten sank der Spirituspreis indessen erst auf 55 ℳ, dann aber 1882 auf 48,8 ℳ, stieg 1883 wieder auf 53,4 infolge der ganz mise⸗ rablen Kartoffelernte von nur 18 Millionen. So begreift sich auch das starke Ansteigen des Spirituspreises 1891, weil wir eine Kartoffelernte von nur 18 ½ Millionen hatten, während im übrigen innerhalb der ganzen Periode von 1887 meist sehr gute Ernten waren, wie z. B. im vorigen Jahre. Daraus geht hervor, daß das ausschlaggebende Moment für diese ganze Preisbildung des Branntweins immer nur die Kartoffelernte ist. Hiermit ist der Ausfall der Brennereikartoffel seit 1887 mit einer Million Tonnen in maximo jährlich auch nicht annähernd zu vergleichen. Es ist also unrichtig, daß durch die Ein⸗ führung des Gesetzes von 1887 ein ausschlaggebender Grund constatirt wäre für die niedrigen Preise der Periode 1887/92, sondern es sind andere Momente, auf welche die FPesehs äbaß gar keinen Einfluß haben kann und hat. Man hat sich niemals vergegenwärtigt, daß seit 1887 sich die Kartoffel essende Bevölkerung Deutschlands um 5—6 % bee⸗ hat, während dieser Ausfall von 1 Million Tonnen moͤglicher⸗ weise dem Brennereibetriebe noch nicht 4 % einer Normal⸗Kartoffel⸗ ernte ausmacht. Der Bedarf an Kartoffeln ist heute größer als 1887. Das geht schon daraus hervor, daß die Erntefläche fuͤr Kar⸗ toffeln seit 1886 sich nicht vermindert, sondern noch etwas vermehrt hat. Abgesehen von kleinen Schwankungen, betrug 1886 die Erntefläche für Kartoffeln in Deutschland 2 915 000 ha, 1892 belief sie sich auf 2 922 000 ha, also 7000 ha mehr. Wenn die Liebesgabe von 40 Millionen dafür gegeben sein sollte, um die Kartoffelproduection aufrecht zu erhalten, dann müßte sie in alle Ewigkeit aufrecht erhalten werden. Wenn seit 1887 der Preis künstlich gedrückt wäre. so muß dieser Preisdruck nicht bloß geltend gemacht werden für ldie

Spiritusbrenner, sondern auch für die Kartoffelpreise. Wenn das aber der Fall ist, wie kommt man dann dazu, diese Entschädigung von 40 Millionen nur den Brennern zu zahlen? Dann müßten do auch die Kartoffelbauern daran theilnehmen, welche keine Brennereien haben. Der bayerische Finanz⸗Minister sagte: so eine Brennerei kann sich überhaupt nicht einschränken. Wenn das der Fall wäre, wie wäre es denn zu erklären, daß nach der Statistik des Vereins der Spiritusfabrikanten Deutschlands sich die Zahl der Brennereien um den vierten Theil eingeschränkt hat? Er sagte, die Brenner produciren Spiritus und verkaufen mit Schaden. Ich ver⸗ muthe, die Bayern machen es genau so in dieser Frage wie die anderen verständigen Wirthschafter, sie geben die unproductiven Zweige der Landwirthschaft auf, und man richtet sich im Verlaufe von fünf Jahren anders ein. Wenn eine solche Production fortgeführt wird, dann ist es die allerhöchste Zeit, die Liebesgabe aufzuheben. So schlimm wird es aber wohl nicht sein. Dafür führe ich einen klassischen Zeugen, den württembergischen Gesandken an, der nachwies, daß in Württemberg die E1““ eines Hektoliters Branntwein um 19,17 höher sind als in Norddeutschland. Deshalb müsse die Liebesgabe aufrecht erhalten werden, honft könnten die armen Leute in Württemberg nicht weiter brennen. Das beweist doch, daß es in Deutschland Leute giebt, die dieses Geschenk von 20 that⸗ sächlich einstecken, denn sonst könnte nicht ein solcher Productions⸗ kostenunterschied eintreten. Es giebt nun gewiß Einzelne, die stecken die Liebesgabe von 20 als vollständigen Zuwachs zu ihrem Ein⸗ kommen ein, bei anderen ist das nicht der Fall. Indem ich diese Con⸗ cession mache, mache ich auch den Herren gewisse Concessionen, welche behaupten, die Liebesgabe müsse aufrecht erhalten werden, damit die kleinen Brenner sich halten können. Dann kommt man aber leicht zu der Folgerung: die Liebesgabe für die kleinen Brenner, die etwa drei Millionen Mark ausmacht, mag erhalten bleiben, wenn nur die großen Brenner, die 37 Millionen bekommen, wieder unter das allgemeine Gesetz gestellt werden. Die Liebesgabe wird mit jedem Jahre unerträglicher. Verständlicher wäre sie gewesen als eine Ent⸗ schädigung für die Einrichtung auf die neuen Verhältnisse; aber als ein alljährlich wiederkehrendes Geschenk von 40 Millionen, das in letzter Linie nothwendiger Weise unsere ganze Brennerei in spanische Stiefel einschnürt, ist sie absolut zu verwerfen. Der bayerische Finanz⸗ Minister hat gemeint, wenn die Brennerei wirklich ein so gutes Ge⸗ schäft nach Einführung der sogenannten Liebesgabe wäre, dann hätten sich ja seit 1887 die Leute herandrängen müssen, um dieser Liebesgabe theilhaftig zu werden. So liegt aber die Sache nicht. Will heute jemand in den Ring der berechtigten Brenner eintreten, dann hat er eine Prüfungszeit, eine Art von Purgatorium von drei bis fünf Jahren durchzumachen, und davon bekommt er auch nur einen Theil angewiesen. Außerdem weiß niemand, wie er bei dieser Vertheilung abschneidet und wie lange sie noch bestehen wird, denn bei dem allgemeinen Widerwillen gegen diese Liebesgabe glaubt niemand an deren ewige Dauer. Wie die Steuererhöhung von 70 auf 75 wirken wird, läßt sich nicht vorhersagen. Jede Steuererhöhung pflegt ja eine Einschränkung des Consums herbeizuführen, aber die 5 machen den Kohl nicht fett, es wird in dieser Beziehung ein ein⸗ facher Preisaufschlag erfolgen, und damit ist die Sache abgethan. Unter keinen Umständen würden die Producenten eine Einbuße bei ihren Productionskosten von 2 ½ erleiden, wie der Verein der Spiritusfabrikanten für Deutschland in seiner Eingabe behauptet. Wäre diese Behauptung richtig, so hätten die Brenner 1887, als ihnen der Steuersatz von 70 aufgelegt wurde, 35 Productionskosten haben müssen. Da aber der Preis über⸗ haupt nur 20 ist, so würden sie noch 15 zuzahlen müssen. Wir wollen überhaupt keine Branntweinsteuererhöhung; will man aber aus dem Branntwein noch mehr herausholen, dann sind auch wir dazu bereit, wenn man resolut herangeht an die Abschaffung der Liebesgabe. Wie seinerzeit in Amerika die Baumwolle König war, so ist jetzt bei uns der Schnaps König: ihm darf nicht das aller⸗ geringste Leid geschehen. Ich glaube, es ist die höchste Zeit, daß dieser König Schnaps entthront und auf diesen Thron wieder das allgemeine Interesse gesetzt wird.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Königlich Bayerischer Finanz⸗ Minister Dr. Freiherr von Riedel: Mit den letzten Worten hat der Vorredner meine Ausführungen, mit denen er sich vorher be⸗ schäftigte, für solche erklärt, welche sich nicht im Dienste der allge⸗ meinen Interessen, sondern specieller Interessen bewegten. Auf dieße Anschuldigung möchte ich erwidern, daß alles, was ich gesagt habe, wenigstens soweit meine Absicht entscheidend ist, im Dienste der Allgemeinheit und der allgemeinen Interessen gesagt ist. Meine Deductionen von gestern fußten darauf, es liege im all⸗ gemeinen Interesse, die Brennerei als landwirthschaftliches Gewerbe zu erhalten. Kehren wir nun zur Sache zurück, so bin ich beschämt darüber, daß es mir in so geringem Maße gelungen ist. den Vorredner zu überzeugen, und ich fürchte, es wird uns Beiden nicht gelingen, unsere Ueberzeugungen zu erschüttern. Ich hätte germ von ihm gehört, wo denn eigentlich die Liebesgabe steckt und wer sie bezahlt. Er hat keinen Beweis dafür zu erbringen versucht. Mir liegt seit lange daran, zu ergründen, ob denn wirklich eine solch Liebesgabe vorhanden sei. Der Vorredner bezeichnete die Liebesgad als eine Entschädigung infolge der Einschränkungen durch das Gesfetz von 1887. Das ist nicht richtig. Man hat die Einführung der S differenz lediglich als ein Correctionsmittel gegen die Ueberproduc⸗ tion aufgefaßt. Wir wollten den Brennern nichts geden. un wir haben ihnen auch nichts gegeben. Unter einem Geschenk versteht man eine Handlung, durch welche eine anderne Perfam bereichert wird. Nun habe ich mich gestern eingehend umt der Untersuchung befaßt, wer denn die Sache giedt. Ans der Reichskasse kommt sie nicht. So und so diel Milltomen Hektoltter werden consumirt, eben so und so diel Steuer wird geageben. Dasß der Consument sie bezahlt, muß ich wieder bestrer und ich hahe dafür einen sehr werthvollen Bundesgenossen in dem Dr. Banth Er hat mit vollem Recht vorhin auseinandergesetzt, daß die Preis⸗ bildung sich in den letzten fünf Jahren einsach nach dem Kartoßel preis und überhaupt nach der Kartoffelernte gerichtet hat. Aber mas folgt daraus? Erstens, daß das Gesetz von 188 die Preisdadung nicht zum Nachtheil der Consumenten beeinflußt hatz zmeitens, daß das Gesetz von 1887 der Production noch einen so großen Spirkraum gelassen hat, daß eine Ausbeutung des 1 ausgeschlossen 8 Wäre dieser Spielraum nicht vorhanden, danm hätten wir aller. dings eine Liebesgabe. Die Brenner so schen selbst dafür daß der Consument keinen Schaden leidet. dabe über die Preductins- kosten des Branntweins in Bavern Ermittelungen anstellen Uaffen welche ziemlich verläßlich sind, weil sie auf den derschiedensten Wagen

angestellt wurden. Diese Ermi baben erden. d wirklich die Brenner in den letzten fünz 8.. xmnl. einen exorbitanten Gewinn den ihrem Geschäft gedabt haben. 1890 ist allerdings der Preis in die Höde 2 aber zu gleicher Zeit auch die Productionskosten. So öft die Presze stüagem. sind auch im allgemeinen die Producttonske degen, und menn der eine oder der andere glücklich zusälle Ernte hatte, so war das 8. Liebesgabe. Ich möchte die t u berücksich e auch in die Wir Bereits vor dem Jahre 1890 war ja der glückläche gabe längst auf der Welt. Warum haden sich de Menge von n mm dem Genuß der Aedeade Auf Grund diesek Liebesgabe hätten sie auch dee 8 machen es ist aber nur de schehen. Kurz und gut, der Abg. Dr. Barth d daß eine Liebesgabe wirklich vorhanden It. * bat uns auch nicht ne das den e Ausbeutung des Consumenten dat vn weis nicht erbvacht ist, din ich üͤberhaupt nicht existirt. 1b

Abg. Fürst ven Hatzfeldt oh .

Biersteuer kann man meden a28 W m. 8 unter dem Verhet paltcher Sess Consum und Fadrikakton * 1d