Oesterreich abgeschlossen ist, verlangt haben. Da in Rußland keine organisirte Veterinärpolizei vorhanden ist, würden wir die Rinderpest wohl gar nicht mehr los werden. Ich hoffe, daß der Landwirthschafts⸗ Minister den Vertrag mit Rußland scheitern lassen wird. Ich hoffe dies auch von der Mehrheit des Reichstags. Ich kann mir nicht denken, daß der Vertreter eines ländlichen Kreises sich bei seinen Wählern sehen lassen darf, wenn er einem Vertrag mit Rußland zugestimmt hat. Das Vertrauen habe ich zu allen Parkeien, u den Freisinnigen und Socialdemokraten habe ich allerdings kein Vertrauen. Mit den Socialdemokraten kann man überhaupt nicht reden. Die Freisinnigen kennen die Landwirthschaft nicht, das zeigt die „Freisinnige Zeitung“; nach den Jugenderinnerungen des Herrn Richter ist das allerdings begreiflich; es hätte ihm nicht geschadet, wenn er eine Zeit lang Inspector auf einem Gut gewesen wäre. Die Getreidepreise sind gesunken, die Brotpreise aber nicht; wie steht es mit der Enqusbte, die der Minister des Innern angestellt hat? Sind polizeiliche Taxen für den Brotverkauf in Aussicht genommen? Kann wirklich eine darauf bezügliche Polizeiverordnung durch das Geri t aufgehoben werden? Dann bestände ja ein Monopol für die Bäcker!
hoffe, daß die landwirthschaftlichen Kreise bald beruhigt werden durch die Nachricht von dem Scheitern des russischen Handelsvertrags.
Abg. Graf Strachwitz (Centr.) weist auf den Rückgang der Domänenpachtgelder hin, der ein Beweis für die Nothlage der Land⸗ wirthschaft sei; nur wenige kleine Districte mit dem besten Boden find davon ausgenommen. An dem Nothstande sind aber zum theil auch Maßregeln der Regierung Fchuld Der frühere landwirthschaftliche Minister hat der Landwirthschaft die Viehzucht empfohlen; danach hätte man erwarten sollen, daß zur Aufrechterhaltung derselben alles
ethan würde; das ist aber nicht der Fall, denn die Handhabung der
renzpolizei ist so, daß die Viehseuchen eingeschleppt werden. Auch im Innern geschieht nicht Genügendes, um die Seuchen ea scge hcen. Die niedrigen Getreidepreise rühren nicht allein vom Handelsvertrage her, sondern auch von dem erleichterten Import aus Indien und von den Staffeltarifen. Gegen das Sinken der Getreidepreise müssen Schritte ethan werden; die Transitlager, in denen das Getreide zollfrei lagert, ind ein Beobachtungsposten, ja eine Zwingburg des Auslandes; man sollte sie nicht so EEE1ö ie Schafzucht ist wegen der Preisverminderung der Wolle unrentabel geworden, weil man die überseeischen Wollen billiger erhält. Wenn das so weiter geht, dann werden bald große Flächen öde liegen und der Aufforstung anheimfallen. Gegen die Belastung, die das Klebe esetz gebracht hat, müßte Remedur geschaffen werden. Die Unzufriedenheit in landwirthschaftlichen Kreisen muß sehr groß sein, wie könnte sonst ein Ahlwardt zum Nachfolger des Herrn von Meyer⸗Arnswalde gewählt werden! In dieser Wahl liegt ein Protest der Landwirthe geßen die Uebermacht des internationalen Kapitals. Die Regierung sollte die Landwirthschaft so heben, daß das in Deutschland gebrauchte Getreide im Inlande gebaut werden kann, sie sollte davon abstehen, Preußen als einen Industriestaat zu betrachten.
Abg. von Kröcher (cons.): Die Ergebnisse der Neuver⸗ pachtungen der Domänen zeigen die Nothlage der Landwirthe recht deutlich; selbst in Hannover, wo ein Mehr entstanden ist, sind die meisten. Domänen so niedrig verpachtet, daß sie nur den doppelten Grundsteuer⸗Reinertrag als Pacht zahlen. Die Landwirthe sind mindestens mit dem 25 fachen Betrag des Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrages bei der Landschaft verschuldet, sie 8ö also den Grund⸗ steuer⸗Reinertrag allein als Zinsen bezahlen. ie haben aber über die Landschaftsbriefe hinaus noch weitere Schulden zu verzinsen, so
daß selbst in der Musterprovinz Hannover die Landwirthschaft nicht besonders zu stehen scheint. Der „Abg. Rickert hat uns die Buchführung empfohlen, dann würden wir schon gute Ernten machen. Das Gut des Herrn Siemens, der viel⸗ leicht über einen großen Geldbeutel verfügt, kann nicht maßgebend sein. Indessen, wenn nur 50 Ctr. Kartoffeln vom Morgen geerntet sind, so ist das selbst bei der schlechten Ernte des vorigen Lahres sehr wenig. Die gesegnete Ernte ist durchaus nicht allgemein gewesen; was bedeutet denn auch eine gesegnete Ernte, wenn die Preise nicht lohnend sind! Die Getreidepreise sind gesunken, die Brotpreise sind dieselben geblieben, sodaß ein ungerechter Gewinn gemacht wird. Welcher Klasse der Bevölkerung geht es denn heute schlechter, als vor den Getreidezöllen? Nur die Landwirthe klagen. Die Handelsverträge haben die Schuld und ang ihnen ist auch die preußische Regierung 15 Hätten wir einen energischen Landwirth⸗ schafts⸗Minister, dann hätten wir die Verträge nicht. -“
Minister für Landwirthschaft ꝛec. von Heyden:
Meine Herren! Da auch der letzte Herr Redner auf die Handels⸗ verträge zurückgekommen ist, so wollen Sie mir einige Worte ge⸗ tatten; Sie werden aber nicht erwarten, daß ich in eine weitläufige Discussion der ganzen Handelsvertragsfrage eintrete, noch daß ich mich ber russische Handelsvertragsverhandlungen äußere.
Der Herr Vorredner hat die Güte gehabt auszusprechen: „wenn wir einen energischen landwirthschaftlichen Minister gehabt hätten, dann hätten wir entweder keine Handelsverträge, oder wir hätten diesen Landwirthschafts⸗Minister nicht mehr.“ Ich bemerke dazu, daß ich meine jetzige Stellung in Kenntniß der Thatsache übernommen habe, daß Handelsvertragsverhandlungen schwebten, und daß ich, ob⸗ wohl ich dies wußte, und obwohl ich die Opfer kannte, welche der Landwirthschaft angesonnen wurden, mich bereit habe finden lassen, diese Stellung zu übernehmen, weil ich die positive Ueberzeugung habe, daß durch die abgeschlossenen Handelsverträge die Landwirth⸗ schaft nicht in dem Grade geschädigt wird, wie sie jetzt von der rechten Seite des Hauses als geschädigt dargestellt wird. Ich spreche das ein für alle Mal aus. Ich erkenne vollständig an, daß die Vortheile, welche für die Industrie durch die Handelsvertrags⸗ verhandlungen erkauft werden sollten, und die, wie ich hoffe, sich auch in der Folge mehr und mehr herausstellen werden, erkauft werden mußten durch eine Herabsetzung der Zollbeträge für die landwirthschaftlichen Producte. Wenn von den Herren Vor⸗ rednern ausgeführt ist, daß die Handelsverträge die Land⸗ wirthschaft an den äußersten Rand des Verderbens geführt haben, sogar einer der Herren Vorredner gesagt hat, daß falls ein Handelsvertrag mit Rußland auf derselben Basis wie mit Oesterreich abgeschlossen werde, dies mit einer Abschlachtung unserer Landwirthschaft gleichbedeutend sei (Sehr wahr! rechts), so ist dies, falsch und eine Uebertreibung. Der letzte Herr Redner hat aus⸗ gesprochen, daß die jetzige Preisbildung des Getreides und der land⸗ wirthschaftlichen Producte lediglich eine Folge des Abschlusses der Handelsverträge sei. Ich beklage die jetzigen gedrückten Preise geradeso wie Sie meine Herren. Ich will hier einschalten, weil mir betreffs meiner persönlichen Stellung als Landwirth mehrfach falsche Annahmen begegnet sind, daß ich als Landwirth gerade so gestellt bin, wie ein großer Theil von Ihnen, höchstens unterscheide ich mich von Einzelnen von Ihnen dadurch, daß mein Besitz kleiner ist. Ich habe denselben nicht verpachtet, sondern bewirthschafte ihn mit Hilfe eines Beamten seit 30 Jahren selber. Ich habe daneben andere größere Besitze als Vormund administrirt und theile somit die Freuden und Leiden der Landwirthschaft mit Ihnen. Ich bin im übrigen kein Spiritusbrenner, kein Zuckerrüben⸗ bauer, auch kein größerer Viehzüchter, sondern bloß ein einfacher Land⸗ wirth, der Korn baut. Ich weiß also ganz genau, wie dem Landwirth
zu Muth ist, und bekenne offen: ich verstehe die Mißstimmungen vieler Landwirthe sehr gut, weil ich weiß, daß es ihnen schlecht
*
geht. Denn darüber, daß es dem Landwirthe schlecht geht, kann heut⸗
zutage kein vernünftiger Mensch im Zweifel sein.
Soweit ich verstanden habe, ist das auch nicht von der äußersten Linken bestritten worden, daß es der Landwirthschaft schlecht geht. Das ist zweifellos! Ich könnte sogar noch viele Argumente anführen, die heute in der Discussion garnicht erwähnt worden sind, und könnte diese Thatsache noch schärfer beleuchten, als es bisher geschehen ist. Aber trotzdem, meine Herren, wenn der Herr Abg. von Erffa sagt: an den jetzigen, die Landwirthschaft drückenden schlechten Preisen ist lediglich der österreichische Handelsvertrag schuld — so frage ich ihn, können Sie das wirklich im Ernst be⸗ haupten? Ich frage nur, war denn der österreichische Handelsvertrag auch an den vorjährigen Preisen schuld? (Hört, hört! links.) Gewiß nicht, und so wirken auch jetzt verschiedene Ursachen bezüglich des niedrigen Preisstandes mit, der österreichische Handelsvertrag könnte doch höchstens eine Ermäßigung von 15 ℳ per Tonne bewirken! Die letzte Ernte ist sowohl an Kartoffeln im größten Theile unseres Vaterlandes, wie hauptsächlich die Winterkornernte nicht bloß eine mittelmäßige, sondern zum größten Theil eine gute gewesen. Allerdings haben das Sommerkorn und auch die Futterernte vielerorts erheblich durch Trockenheit gelitten. Wir leben aber nicht isolirt; für unsere Preisbildung kommen die kolossalen Vorräthe in Betracht, die in Amerika lagern. Nach einer mir gerade vorliegenden Situationsstatistik für Weizen, welche die Bestände Amerikas und Englands und die für Europa schwimmenden Zufuhren umfaßt, betrug der Bestand am 27. Dezember 1892 über 17 Millionen Quarters — ich weiß die Reduetion nicht genau, aber ich schätze dies Quantum annähernd auf 4 Millionen Tonnen⸗ —, im Jahre 1891 12 ½ Millionen und im Jahre 1890 7 ½ Millionen Quarters. Sie sehen, daß der disponible Bestand sich mehr als verdoppelt hat, und diese kolossalen Vorräthe lasten wie ein Alp auf unserer Preisbildung. Was sollen die Amerikaner auch mit ihren Beständen schließlich machen? Sie müssen sie abstoßen; das ist selbstverständlich bei landwirthschaftlichen Pro⸗ ducten, das ist keine Stapelwaare, die man zwei Jahre und länger aufheben kann.
Gegenüber der Erklärung des Herrn Abg. von Erffa, daß ledig⸗ lich der österreichische Handelsvertrag an unseren jetzigen Preisen schuld sei, habe ich geglaubt, auf die thatsächlichen Verhältnisse aufmerksam machen zu müssen.
Es ist ferner auf das Viehseuchenübereinkommen mit Oesterreich hingewiesen und gesagt: infolge desselben wird unser deutsches Vaterland verseucht werden. Der Herr Abg. Graf Strachwitz warf die Frage auf, ob wir infolge der Convention jetzt noch eine Sperre eintreten lassen können wegen Seuchenverdachts im Nachbarlande? Das ist nicht zulässig. Aber zunächst tritt die Convention bezüglich der Lungenseuche nur in Kraft, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Im übrigen können wir, abgesehen von Rinderpest, erst Sperr⸗ maßregeln eintreten lassen, wenn ein auf Einschleppung beruhender Seuchenfall bei uns eingetreten ist.
Ich glaube, daß nach den Maßregeln, die Oesterreich in veterinär⸗ polizeilicher Hinsicht eingeführt hat, für uns mit dieser Conpention keine Gefahr verbunden ist.
Dagegen glaube ich allerdings, daß Rußland gegenüber wenigstens ist das meine persönliche Ansicht der Abschluß einer gleichartigen Convention vollständig ausgeschlossen ist. Die dortigen Verhältnisse sind nicht derart, daß wir mit derselben Sicherheit, wie bei Oesterreich, glauben können, daß in Rußland alles das durchführbar ist, was in unsern Augen zur Unterdrückung der Viehseuche nöthig ist. Besonders ist es die Rinderpest, über welche man in Rußland nicht Herr werden und bleiben kann, und diese Seuche allein ist in meinen Augen ein nicht zu beseitigendes Hinderniß für den Abschluß einer Convention.
Schließlich will ich noch erwähnen, daß zur Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenseuche zur Zeit die gesetzlichen Bestimmungen nach meiner Ansicht nicht ausreichend sind. Man hat, als die Viehseuchen⸗ gesetze erlassen wurden, seinerzeit der Maul⸗ und Klauenseuche nicht die Bedeutung beigelegt, welche sie heute in Anspruch nimmt. Früher trat die Seuche in längeren Zwischenräumen in milder Form auf, durch⸗ zog im Fluge das Land, und dann hatte man wieder längere Jahre Ruhe. Leider hat sich dies im Verlaufe der Jahre geändert.
Die Maul⸗ und Klauenseuche ist jetzt seit dem Jahre 1887 bei uns im Lande ständig verbreitet gewesen, bald mehr, bald weniger, und hat im letzten Sommer den Höhepunkt erreicht. Sie war so ausgebreitet, daß man immer hoffen konnte, sie werde nun endlich von selbst erlöschen. Das ist nicht geschehen. Die durch sie ver⸗ ursachten Verluste sind ganz colossal; ob Sie dieselben auf 40, 60 oder 100 Millionen annehmen wollen, läßt sich schwer entscheiden. Die bestehende Seuchengesetzgebung legt der Landwirthschaft bereits so schwere Opfer auf, daß man an eine Verschärfung der Maßregeln nur herantreten kann, wenn eine übereinstimmende Ueberzeugung vor⸗ handen ist, daß es so nicht weiter geht.
Meinem Gefühl nach ist die communis opinio jetzt vorhanden, daß die bestehende Gesetzgebung nicht ausreicht. Eine entsprechende Vorlage wird, wie ich hoffe, in Bälde zunächst den Reichstag beschäftigen, und dann weitere Ausführungsbestim⸗ mungen für Preußen nothwendig machen. Die Vorschläge, die ich zu machen habe, bewegen sich in der Richtung, die Herr Graf Strachwitz andeutete: eine größere Beaufsichtigung der Händler, Viehställe, der Schlachthäuser, namentlich auch Bestimmun⸗ gen, um in Fällen bloßer Seuchengefahr in gewissen Gegenden der Maul⸗ und Klauenseuche wirksam entgegenzutreten.
Freilich auch mit einer derartigen Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen darf man kaum hoffen, die Maul⸗ und Klauenseuche zu unterdrücken; denn das Unangenehme bei der Krankheit ist: wir wissen nicht, wodurch sie entsteht, und sie ist ebenso leicht und vielleicht noch leichter übertragbar wie die Rinderpest. Im übrigen halte ich mich für verpflichtet, sehr vorsichtig vorzugehen, um nicht zu weitgehende Beschränkungen des Verkehrs durch veterinär⸗ polizeiliche Maßnahmen vorzuschlagen, weil zum Schluß alle der⸗ artigen Maßnahmen doch auf die Landwirthschaft und ihre Producte zurückfallen. Die Landwirthschaft hat heutzutage unter den veterinärpolizeilichen Maßnahmen schon genug zu leiden und große Opfer zu bringen. Ich habe aber die Ueberzeugung, daß die Erfahrungen, die wir in diesem Sommer mit der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche gemacht haben, eine derartig übereinstimmende Ueberzeugung hervorgerufen haben, daß weitergehende Maßnahmen nothwendig sind,
und ich hoffe deshalb, daß die
“
. zu einem
E1] 1 * bevorstehenden Verhandlungen befriedigenden Abschluß führen werden.
Auf die eigentliche, zur Verhandlung stehende Etatsposition ist eigentlich nur Herr von Kröcher eingegangen. Ich schicke voraus, wenn augenblicklich die Domänenverpachtungen in Hannover noch immer bessere Resultate geben als in anderen Landestheilen, so kommt das in der Hauptsache daher, daß in früherer Zeit in Hannover ein anderer Verpachtungsmodus geherrscht hat als bei uns; es hat nicht aus⸗ schließlich das Meistgebotsverfahren bestanden, sondern es sind vielfach Domänen aus freier Hand verpachtet worden. Dadurch waren die Domänen nicht auf einen so hohen Preis durch das fortgesetzte Meist⸗ gebot gebracht worden, wie bei uns.
Wenn aber Herr von Kröcher meint, daß der doppelte Grundsteuer⸗ reinertrag als Pacht in Hannover niedrig sei, so glaube ich doch, daß er nicht in Berechnung gestellt hat, daß auch der Domänenpächter sein Kapital verzinst haben will, das er hineingesteckt hat, und außerdem von seiner⸗Arbeit leben will. Denn daß mehr als der doppelte Grundsteuerreinertrag herausgewirthschaftet wird, betrachte ich als ein günstiges Moment, und wir haben in Hannover auch Domänen, namentlich in der Marschgegend, die so hoch in der Grundsteuer ver⸗ anlagt sind, daß sie nicht mehr den Grundsteuerreinertrag bringen, — ein Verhältniß, das auf Rügen und in anderen Distrieten auch vor⸗ kommt.
Im übrigen wird es interessiren, daß, wenn wir in diesem Jahre noch ein geringes Plus aus Domänenpachten zu verzeichnen haben, aus den im laufenden Jahre abgeschlossenen, im nächsten Jahre im Etat erscheinenden Neuverpachtungen, welche sich auf 44 Vorwerke erstrecken, ein Minus von 42 000 ℳ sich ergeben wird.
Ein Vertagungsantrag wird hierauf angenommen.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staa tshaushalts⸗ Etats für 1893/94, und zwar:
Domänen, Erlös aus Ablösungen von Domänengefällen und aus dem Verkaufe von Domänen⸗ und Forstgrundstücken, Seehandlungs⸗ institut, Münzverwaltung, Staatsarchive, General⸗Ordenscommission, Geheimes Civilcabinet, Ober⸗Rechnungskammer, Prüfungscommission für höhere Verwaltungsbeamte, Disciplinarhof, Gerichtshof zur Ent⸗ scheidung der Competenzceonfliecte, Gesetz⸗Sammlungsamt in Berlin, Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗Anzeiger und Für Zwecke der Landesvermessung.
Handel und Gewerbe.
Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 19. Januar das Grundstück Wollinerstraße, Umgebungen Bd. 73. Nr. 3723, dem Maurermeister Aug. Frensel gehörig, zur Ver⸗ steigerung; Fläche 2,97 a; Mindestgebot 9400 ℳ; für welches der Kaufmann Moritz Levin, Mitinhaber der Firma Paul Wolff u. Levin, Schützenstraße 3, Ersteher wurde.
— In der gestrigen Sern des Aufsichtsraths des Börsen⸗ Handelsvereins wurde beschlossen, der zum 16. Februar ein⸗
2
zuberufenden Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 6 ½ % vorzuschlagen.
Magdeburg, 19. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 92 % 14,85, Kornzucker excl., 88 % Rendement 14,30, Nachproducte excl., 75 % Rendement 11,85. Ruhig. Brod⸗ caffinade I. 27,75. Brodraffinade II. 27,50. Gem. Raffinade mit Faß 28,00. Gem. Melis JI. mit Faß 26,25. Ruhig. Rohzucker 1. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Januar 14,22 ½ Gd., 14,27 ½ Br., pr. Februar 14,25 bez., 14,27 ½ Br., pr. März 14,25 Gd., 14,30 Br., pr. April 14,30 Gd., 14,35 Br. Ruhiger.
Leipzig, 19. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Januar 3,62 ½ ℳ, per Februar 3,62 ½ ℳ, per März 3,67 ½ ℳ, per April 3,67 ½ ℳ, pe Mai 3,67 ½ ℳ, per Juni 3,70 ℳ, per Juli 3,72 ½ ℳ, per August 3,75 ℳ, per September 3,77 ½ ℳ, ver Oktober 3,77 ½ ℳ, per No⸗ vember 3,77 ½ ℳ, per Dezember 3,77 ½ ℳ Umsatz 75 000 kg.
Pest, 19. Janugar. (W. T. B.) Produckenmarkt. Weizen befestigt, pr. Frühjahr 7,47 Gd., 7,49 Br., 7,62 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,46 Gd., Mai⸗Juni 4,71 Gd., 4,72 Br. Kohlraps
11,30 Gd., 11,40 Br. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗
London, 19. Januar. ladungen angeboten.
96 % Javazucker loco 16 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loco 14 ½ ruhig. — Chile⸗Kupfer 4513/16, pr. drei Monat 46 ⁄16.
5,48 Br. Mais pr. pr. August⸗Septembe
Liverpool, 19. Januar. (W. T. B.) (Officielle Notirungen.)
American good ordin. 41⁄16, do. low middling 5 ¹6, do. middling 58 9⁄1,
do. middling fair 5½, Pernam fair 5 ½, do. good fair 5 ½, Ceara
fair 53⁄6, do. good fair good fair 57⁄16, do. do. good 5 ¾, Peru rough good fair 6 ⁄8, do. do. good 6 ¼, do. do. fine 7 ½, do. moder. rough fair 5 ⁄16, do. do. good fair 511⁄16, do. do. good 6 ¼, do. smooth fair 5 ¼, do. do. good fair 5 ½, M. G. Broach good 51 ⁄¼16, do. fine 57⁄16, Dhollerah good 4 ½, do. fully good 4 ⅛, do. fine 41 1⁄e, Oomra good 4 ⁄16, do. fully good 411⁄16, do. fine 4 ⅞, Seinde good 4 ⁄16, Bengal fully good 4 ⁄186, do. fine 4⅛.
Bradford, 19. Januar. (W. T. B.) Wolle flau, schwächer; Mohair⸗Wolle fest, unverändert. Garne ruhig, in Stoffen eher gutes Geschäft.
Zürich, 20. Januar. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Dezember 1892 für den Personenverkehr 419 000 (im Dezember 1891 429 623) Fr., für den Güterverkehr 850 000 (im Dezember 1891 899 586) Fr., diverse Einnahmen im Dezember 1892 136 040 (im Dezember 1891 138 210) Fr., Total⸗Einnahme im Dezember 1892 1 405 040 (im Dezember 1891 1 467 419) Fr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im Dezember 1892 1 103 755 (im Dezember 1891 1 138 079) Fr. Demnach Ueberschuß im
Dezember 1892 301 285 (im Dezember 1891:ↄ 329 340) Fr. nuar 13 Br., pr. Februar⸗März 13 ¼ Br., pr. September⸗Dezember good ordinary 56 ½. — Bancazinn 55 ½. betrugen im Monat Dezember 1892 17 400 000 Piaster gegen 16 400 öffnete fest und lebhaft; im weiteren Verlaufe trat eine Reaction ein; Dem Vernehmen nach sollen morgen 3 Millionen Dollars Gold Schluß stetig. — Mais anfangs niedriger, schwächte sich gegen Schlu den ganzen Tag auf Realisirungen. Schl.
Antwerpen, 19. Januar. (W. T. B.) Petroleummarkt. (Schlußbericht.) Raffinirtes Type weiß loco 13 bez. u. Br., pr. Ja⸗ 13 Br. Behauptet. 8 Amsterdam, 19. Januar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee Konstantinopel, 19. Januar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Tabackregie⸗Gesellschaft 4 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres. 1— New⸗York, 19. Januar. (W. T. B.) Die Börse er⸗ der Schluß jedoch war sehr fest. Der Umsatz der Actien betrug 426 000 Stück. Silberverkäufe fanden nicht statt. nach Europa gesandt werden. 1 Weizen niedriger den ganzen Tag auf günstige Ernteberichte, auf großes Angebot ab; Schluß stetig. Chi „ 19. Januar. (W. T. B.) Weizen niedriger Chicago Januar. ( W e niebriger auf große Zufuhren. Schluß stetig.
pr. Herbst 7,60 Gd.,
5 ½, Egyptian brown fair 8 do. do.
Zweite Bes⸗ ischen Reichs⸗Anzeiger und Königli
Berlin,
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. derg 1 . 3. Unfall⸗ und Inpaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Vergäfe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
——
1) Untersuchungs⸗Sachen.
Keine.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[43118] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath Hahn in Wongrowitz hat das Aufgebot des Rentenbriefes Litt. D. Nr. 6358 über 75 ℳ (25 Thaler), ausge⸗ fertigt von der Direction der Rentenbank für die Provinz Posen, welcher ohne Coupons und Talon im Jahre 1886 angeblich verloren gegangen ist, be⸗ antragt. Der Inhaber des Rentenbriefes wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Sapiehaplatz Nr. 9, Zimmer Nr. 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Rentenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben und die Neuausfertigung erfolgen wird. “
Posen, den 15. Oktober 1892. 3
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[59385] Aufgebot.
Der auf Antrag des Fleischermeisters Joseph Hodecker in Hannover wegen Aufgebots der Actie über 600 ℳ der Rositzer Braunkohlenbergwerke, Actien⸗Gesellschaft, Nr. 341 nebst Talon und Divi⸗ dendenscheinen Nr. 4—10 vom 1. Juli 1884 auf Freitag, den 31. März 1893 anberaumte Termin wird auf Freitag, den 21. April 1892, Mittags 12 Uhr, verlegt. Altenburg, den 7. Dezember 1892.
Herzogliches Amtegericht. Abth. I!a.
(gez.) Reichardt. Veröffentlicht:
Altenburg, den 2. Januar 1893. Gerichtsschreiberei II a. des Herzogl. Amtsgerichts.
(L. S.) Schack, Actuar.
“
1““ [48269] Aufgebot.
Das Aufgebot folgender verloren gegangenen Ur⸗ kunden ist von den nachstehend aufgeführten Personen beantragt worden:
a. Der von dem Magdeburger Bankvperein Klinck⸗ sieck, Schwanert & Co. unter dem 1. Juli 1892 für Otto Bertling zu Fermersleben ausgestellten Quittung über den Empfang folgender, als Unterpfand erhal⸗ tener Werthpapiere: ℳ 6000 Magdeburg. 3 ½ % Stadtanleihe Litt. B. Nr. 26077/8 zu je 2000 ℳ, Litt.. Mr. 26770 „ 1000 , itt. D. Nr. 27686/7 zu je 500 ℳ nebst Coupons und Talons; ℳ 1000 Preuß. 3 ½ % Consol Litt. C. Nr. 212188 nebst Coupons und Talon. Antrag⸗ steller: Kaufmann Ottomar Schaffhirt zu Magde⸗ burg, als Verwalter des Bertling'schen Konkurses.
b. Der Lebensversicherungspolice Nr. 6600 der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschaft vom 28. August 1878 über ℳ 10 000, ver⸗ sichert auf das Leben des Brauereibesitzers Otto Hollmann in Westkotten bei Barmen. Antrag⸗ steller: Die Wittwe des Brauereibesitzers Otto Holl⸗ mann, Emma, geborene Lückenhaus, zu Barmen.
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Juni 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Domplatz 9, Zimmer Nr. 1, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Magdeburg, den 6. November 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.
[53312] Aufgebot.
Die Lebens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Janus in Hamburg, in Vollmacht von Agnes Drewnick, geb. Lorenz, Henriette Lorenz und Antonie Anders, geb. Lorenz, im Beitritt ihres Ehemannes, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. J. Wolffson, A. Wolffson und O. Dehn, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der abseiten der Lebens⸗ und Pensions⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Janus“ in Ham⸗ burg am 30. Ffoveaber 1866 auf das Leben des Johann Lorenz in Kuhnau geschlossenen Police Nr. 25 377 über 600 Thaler Preuß. Court.
Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße Nr. 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 30. Juni 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine, daselbst, parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ürkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 29. November 1892. ö
Das Amtsgericht Hanjturg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 1 (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichlsschreibergehülfe.
[22861] Aufgebot. W. von Hosstrup, in Vollmacht der Firma Ertel &. v. Hosstrup, hierselbst, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlogerklärung des von der Hamburger Frei⸗ hafen⸗Lagerhaus⸗Gesellschaft ausgestellten Lagers eins Nr. 1780 K ½ 191. 43 VI über 707 Kisten Weiß⸗ blech, Marke „ † (agerplatz K 1—2), lautend
uf Namen der Firma Ertel & von Hosstrup. Der Inhaber der Ürkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht,
Oeffentlicher Anzeiger.
Freitag, den 20. Januar
as fmfaurawaxernadxrr e , A. —9.
Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 14. April 1893, Nachmittags 1 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine, daselbft Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 1 Hamburg, den 4. Juli 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 8 (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe
[62955] Aufgebot.
3 Das angeblich am 7. September 1892 verbrannte, für Frau Henriette Nücklans ausgestellte Spar⸗ kassenbuch der Marienburger K. reis⸗Sparkasse Nr. 6071 mit 921 ℳ Kapital⸗ und Zinsbestand am 1. April 1892, welcher am 28. Mai 1892 um 100 ℳ Kapital⸗ einlage vermehrt worden ist, soll auf den Antrag der Verwalter Otto und Henriette Nücklaus'schen Eheleute zu Stuhmsdorf, vertreten durch den Justiz Rath Rosenow zu Stuhm, zum Zwecke einer neuen Ausfertigung aufgeboten werden. Der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs wird daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 10. Oktober 1893, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Marienburg, den 16. Januar 1893 Königliches Amtsgericht.
Lemgo. Auf Antrag der Ehefrau des Schneider meisters Brüning hiers. werden die Inhaber nach⸗ stehender angeblich verloren gegangener Obligationen der hiesigen Sparkasse 88
Nr. 9.69 für Doris Brüning,
Nr. 9070 „ Hermann Brüning,
Nr. 9071 „ August Brüning,
Nr. 9072 „ Karl Brüning “ über je 30 ℳ, ausgestellt am 5. Januar 1874, hier⸗ mit aufgefordert, ihre Rechte an dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem dazu auf Dienstag, den 11. Juli 1893, Morgens 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.
Lemgo, den 15. Dezember 1892.
Fürstliches Amtsgericht. I. Pothmann. 8 [42357] Aufgebot.
Das Sparbuch der Kreissparkasse zu Rosen⸗ berg O.⸗S. Nr. 3622 ist, lautend über einen Be⸗ stand von 266,28 ℳ und ausgefertigt für den Schuhmachergesellen Daniel Maron aus Skorkau, im Sommer 1890 dem damaligen Inhaber, Bauer Adam Rosenblatt aus Stoberau, angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag des Eigenthümers ꝛc. Maron soll dasselbe zum Zwecke neuer Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.
Es wird daher der Inhaber des gedachten Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17. Mai 1893, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 11, seine Rechte bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. IV. F. 11/92.
Rosenberg O.⸗S., den 17. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht.
39955] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Wolfhagen hierselbst als Cu⸗ rator der entmündigten Wittwe Catharina Elisabethe (Elisabeth) Seyfarth, geb. Himmel, hat das Auf⸗ gebot beantragt: 1 “
IJ. zur Anmeldung von Ansprüchen an die ob⸗ genannte Curandin,
II. zur Anmeldung von Erb⸗ oder sonstigen An sprüchen an den Nachlaß des verstorbenen Ehemannes derselben Johann Heinrich Carl⸗ Seyfarth, und
III. zur Kraftloserklärung des Contrabuches der neuen Sparkasse Nr. 55 350 über ℳ 1056,49, lautend auf Namen von Johann Heinrich Carl Seyfarth.
Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen:
A. Es werden Alle, welche an die durch Beschluß des Amtsgerichts vom 9. April 1892 wegen
Geisteskrankheit entmündigte Wittwe Ca⸗ tharina Elisabethe (Elisabeth) Seyfarth, geb.
Himmel, Ansprüche bezw. an den Nachlaß des am 25. November 1891 hierselbst verstorbenen CEhemannes der Curandin, Johann Heinrich Carl Seyfarth, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 14. April 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Par⸗ terre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
B. Es wird der Inhaber des Contrabuchen der neuen Sparkasse Nr. 55 350 über ℳ 1056,49, lautend auf Namen von Johann Hiinrich Carl Seyfarth, hiermit aufgefardes*, 8r Rechte im unterzeichneten Amtsgericht, spätestens aber in dem obengenannten Auf ebotstermine
Spark. sentus vor⸗
anzumelden und das
zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuches erfolgen wird. Hamburg, den 26. September 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[24564] Aufgebot.
Die Firma L. Possehl & Co. hierselbst, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. Donnenberg & Jaques, Dr. Ahrens, Dr. Strack, hat das Auf⸗ gebot beantragt zur Kraftloserklärung des vom 16. April 1892 datirten, von der Antragstellerin auf die Export⸗ und Lagerhaus⸗Gesellschaft (vormals J. Ferd. Nagel) in Hamburg gezogenen und von letzterer acceptirten, am 16. Juli 1892 fälligen Prima⸗Wechsels Nr. 548, groß ℳ 5359,
Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefor⸗ dert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 7. April 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 25. Juni 1892.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf, PDr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschrei
[62958] Aufgebot.
Auf Antrag des Handelsmanns Martin Bust in Wilbich wird der unbekannte Inhaber des ang eblich verloren gegangenen, von dem Handelsmann Martin Bust ausgestellten und von dem verstorbenen Haupt⸗ mann von Goldacker in Weberstedt am 12. Sep⸗ tember 1888 acceptirten und am 20. November 1888 fälligen Wechsels über 1000 ℳ, zahlbar in Weber⸗ stedt an Ordre det Ausstellers, hierdurch aufgefordert, seine Rechte aus diesem Wechsel spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 27. September 1893, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 15, anzumelden und diesen Wechsel G“ widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird. “
Langensalza, den 13. Januar 1892
Königliches Amtsgericht. [62953 Aufgebot.
Auf den Antrag des Handelsmanns Jacob Hey⸗ mann zu Guttentag, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Jungmann zu Lublinitz, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Rosenberg O.⸗S., den 28. Mai 1891 über 156 ℳ mit Fälligkeit zum 28. August 1891, ausgestellt von der verehelichten Stellenbesitzerin Johanna Kolodziej, geb. Okwieka, aus Kaminietz an die Ordre des oben⸗ erwähnten ꝛc. Heymann hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebots⸗ termin am 3. August 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11, anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. IV. F. 18/92.
Rosenberg O.⸗S., den 9. Januar 1893.
Königliches Amtsgericht. 8 Marr. 5990
232233 Aufgebot.
Die Firma Gebrüder Ruppert in Elsterberg b. Greiz i. V. hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklärung des von der Skäaͤnes Enskilda Bank in Malmö (Schweden) auf die Norddeutsche Bank in Hamburg gezogenen Checks im Betrage von ℳ 596.—, welcher an die Ordre von P. O. Peterson ausgestellt und durch Giro dieser Firma auf die Antragstellerin übergegangen ist.
Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amts ericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spä⸗ testens aber in dem auf Freitag, den 14. April 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 30. Juni 1892.
. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen.
(gez.) Tesdorpf Dr. b
Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[62956] Aufgebot.
Auf dem Anwesen Hausnummer 19 des Michael Rösch in Mangolding sind im Hypothekenbuche für Mangolding Band I. S. 51 eingetragen:
1/1. Am 10. August 1825 fünfzig Gulden unver⸗ zinsliches Muttergut des Martin Dietelmeier sammt Unterschluft⸗, Verpflegungs⸗ und Ausfertigungs⸗ ansprüchen laut Vertrag und Ertheilungsbrief vom 4. Juli 1818 und 10. Nuguft 1825,
ferner 2/II. oodem vierzig Gulden Heirathgut an das abwesende Eheweib Maria Anna; dann auf den Vorabsterbungsfall des Josef Dietlmeier, die Wohnung beim Anwesen oder hiefür jährlich fünf Gulden, 1 Metzen Korn, 1 Metzen Gerste, 4 Pfd. Rindschmalz, dann von Georgi bis Michaeli wöchent⸗ lich 1 Maß füßer Milch laut Ehevertrag vom 5. Juli 1818.
Auf Antrag des Anwesensbesitzers M. Rösch werden diejenigen, welche auf die vorbezeichneten Forderungen ein Recht zu haben glauben, unter dem theil, daß im Falle unterlassener Anmeldung die
weeweeees für erloschen erklaͤrt und im Hypotheken⸗ uche gelöscht würden, hiemit öffentlich den ordert,
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8 8
ihre Ansprüche innerhalb 6 Monaten pätestens! X“
h Preußischen Staats⸗Anzeiger.
8 eeeee . Erwerbs⸗ und
Bekanntmachungen.
8 893.
schaften auf Aktien a. Aktien⸗Gesellsch.
irthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc, von Rechtsanwälten. 1 Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene
aber in dem auf Samstag, den 2. September
18933, Vormit
s 9 Uhr, im diesgerichtlichen
Sitzungssaale festgesetzten Aufgebotstermin hierorts
anzumelden.
beet. nan. 10. Januar 1893. Königliches Amtsgericht Regensburg
[62961]
Sutor.
Aufgebot.
Zum Zwecke der Anlegung eines neuen Grundbuch⸗ blatts und der Besitztitelberichtigung für folgende
Personen: 1) der Wi
ttwe Marie Hennek, geb. Langosch, zu
Slawitz, 2) des Gärtners Johann Hennek daselbst 3) des Knechts Simon Hennek zu Oppeln, 4) des Knechts Carl Hennek zu Oppeln, 8 5) der verehelichten Julianna Gaida, geb. Henuet, 88 im Beistande ihres Ehemannes Paul Gaida
6) der
zu Zelasno, 8 Mags Marie Hennek zu Oppeln,
7) des Knechts Paul Hennek zu Slawitz,
8) der Magd Josefa Hennek zu Oppeln, ist von ihnen, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenbaum von hier, das Aufgebot des mit einer Grundbuchnummer nicht verfehenen, zu Slawitz be⸗ legenen Grundstücks, bestehend:
von 18
a. aus Wohnhaus mit Stall und Hausgärtchen eingetragen unter Nr. 14 der (Gebäudesten von Slawitz mit einem jähr ℳ,
2 errolle
aus 50,60 a Ackerparzelle 103 des Kartenblatts 2 der Gemarkungskarte von Slamitz mit 3,17 Thlr. Reinertrag und 0,89 ℳ Jahresbetrag der Grund⸗
steuer,
beantragt worden. 8 Es werden deshalb alle Eigenthumsprätendenten des bezeichneten Grundstücks aufgefordert, ihre An⸗
sprüche und
Rechte auf jenes Grundstück fpätestens 1
im Aufgebotstermine den 5. Mai 1893, Baor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht,
Zimmer Nr.
termine unter der Verwarnung gela
sie sich nicht
und i
.5, anzumelden, und zum Aufgebots⸗
der Verw den, daß, wenn spätestens im Aufgebotstermine melden
ör vermeintliches Widerspruchsrecht bescheintgen,
sie mit ihren etwaigen Ansprüchen und Rechten auf
das genannte
Grundstück werden ausgeschlossen werden,
und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag⸗
steller nach
Bildung eines neuen Erunsbuchblattsh
erfolgen wird.
Oppeln,
[62954]
den 12. Januar 189.
Königliches Amtsgerich Aufgebot.
Der im Jahre 1855 nach Amerika ausgewanderte Friedrich Dehmer, Philipp's Sohn. don Drb, gu⸗ boren am 21. Dezember 1823, über den seit dem
Jahre 1867
keine Nachricht eingegangen ist, mird.
nachdem seine erbberechtigte Schwester, die Wittme des Königlichen Landrichters Molitor, Babetta, geb.
Dehmer, in verfahrens z
Arnstein, die Einleitung des Aufgebots⸗ um Zwecke seiner Todeserklärung benn⸗
tragt hat, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem an Gerichtsstelle auf den 25. April 1893, Bor⸗ mittags 10 Uhr, bestimmten Aufgebotstermin sich zu melden, widrigenfalls er gemäß Titel XIV. § 11 des Mainzer Landrechts für todt erachtet und fein
Vermögen seinen nächsten Erben leistung ausgehändigt wird.
7
gegen Sicherheits⸗
Orb, den 16. Januar 1893.
[62959]
Wilhelm
Königliches Amtsgericht. Faäalckenheiner.
1 Aufgebot.
Am 23. August 1892 ist der minderjährige Buhl, unehelicher Sohn der O
Gerlachsheim am 22. August 1892 verst
verehelichten
Emma Auguste Buhl ohne v. 8
Errichtung eines Testaments und ohne Hinterla von bekannten Leibeserben verstorben. Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Inwohners
Karl Krause
zu Ober⸗Gerlachsheim, werden hiermit
die unbekannten Erben des genannten August Wil⸗
helm Buhl
dem hiesige 1893, Vormittags 10 Uhr,
anstehenden
aufgefordert, sich spätestens in dem vor n Amtsgericht am 10. November Zimmer Nr. 2. Termine zu melden und zu legitimiren,
widrigenfalls der Nachlaß dem Fiscus verabfolgt
werden und
der sich spater meldende Erbe alle Ver⸗
fügungen des Erbschaftsbesitzers wird anerkennen
müssen und Nutzungen,
weder Rechnungslegung, noch Ersatz der sondern nur Herausgabe des noch Vor⸗
handenen wird fordern dürfen. Marklissa, den 10. Januar 1893.
[629621]
Auf Antra
unbekannten Urtheil des zember 1891 1818 Friederike
nämlich des
walk, werden
genannten F
am 4. Dezember 1892, beim unterzeichneten Gerichte zu
legitimiren, Schreib dern
geborenen,
Marie
Königliches Amtsgericht. Aufgebot.
des gerichtlich bestellten Pflegers der Erben, bezw. des Nachlasses der durch unterzeichneten Gerichts vom 28. De⸗ für todt erklärten, am 14. November verehelichten Arbeiters Schreib, Dorothee, geborene Hellmann, Uhrmachers August Drenkow zu Pritz⸗ hiermit die unbekannten Erben der rau Schreib aufgefordert, sich spätestens Mittags 12 Uhr. melden und zu widrigenfalls der Nachlaß der Frau n sich meldenden und legitimirenden
Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiseus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erb chaftsbesitzers anzu⸗
Vorhan Pritzwal
no⸗
erkennen schuldig, weder Re⸗ bnungslegun 88 der Nutzungen sondern nur Ferebache
denen wird fordern dürfen. k, den 12. Januar 1893. Königliches Amtsgericht.