1893 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Hinter Seiner Hoheit dem Durchlauchtigsten Bräutigam: der Höchstdemselben zur Aufwartung beigegebene General⸗Lieutenant Edler von der Planitz, Commandeur der Garde⸗Cavallerie⸗Division. V. Die Hof⸗, die Vice⸗Ober⸗Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗ und die Obersten Hofchargen Seiner Majestät, paarweise. VI. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin (als Durchlauchtigste Mutter der Hohen

raut). Rechts neben Allerhöchstdenselben E“ der Kaiser und König, inks Seine Königliche Hoheit der Hessen (als Familien⸗Oberhaupt des Bräutigams).

Die General⸗Adjutanten, die Generale sowie die Admirale à la suite und die Flügel⸗Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs folgen Allerhöchstdenselben; zur Linken Seiner Majestät, hinter Allerhöchstdenselben, der Minister des Königlichen Hauses von Wedel.

Rechts neben der Schleppe Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich geht Allerhöchstdero Ober⸗Hofmeisterin Fürstin von Hatzfeldt⸗Trachenberg, links Allerhöchstdero Palastdame Gräfin von Brühl und der Ober⸗ Hofmeister Graf von Seckendorff.

Die Schleppe Ihrer Majestät tragen die Damen:

1) Gräfin Margarethe von Perponcher, 2) Fräulein Margarethe von Faber du Faur, 3) Gräfin Asta von Wylich und Lottum, 4) Gräfin Clara vom Hagen. .

Der dienstthuende Kammerherr folgt Ihrer Majestät.

Der Seiner Königlichen Hoheit dem Landgrafen von Hessen zur Aufwartung beigegebene Vice⸗Ober⸗Schloßhaupt⸗ mann Graf von Dönhoff, sowie der Hof⸗Marschall und das Gefolge Höchstdesselben gehen hinter Seiner Königlichen Hoheit. ,

VII. Ihre Majestät die Raiserin und Königin. Rechts neben Allerhöchstdenselben

Seine Majestät der König von Sachsen, links

Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thron⸗

folger von Rußland.

Neben der Schleppe Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin gehen 8

zur Rechten: Allerhöchstdero Ober⸗Hofmeisterin, Gräfin von Brockdorff,

zur Linken: Allerhöchstdero Ober⸗Hofmeister, Freiherr von Mirbach.

Die Schleppe Ihrer Majestät tragen die Damen:

1) Gräfin Mathilde von Keller, 2) Fräulein Clara von Gersdorff, 8 3) Gräfin Helene von der Schulenburc, ““ 8 Gräfin Wanda zu Eulenburg.

Die beiden Kammerherren Ihrer Majestät treten Aller⸗ höchstdenselben vor.

Die Seiner Majestät dem König von Sachsen und Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Thronfolger von Ruß⸗ land zur Aufwartung beigegebenen Offiziere, sowie die Hof⸗ staaten und die Adjutanten Seiner Majestät und Seiner Kaiserlichen Hoheit gehen hinter ihren Herrschaften.

VIII. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Landgräfin von Hessen (als Durchlauchtigste Mutter

Landgraf von Hohen

8

des Hohen Bräutigams). Rechts neben Höchstderselben Seine Königliche Hoheit der Herzog von Edin⸗ burg (als Vertreter Ihrer Majestä Königin von Großbritannien und Irland), links Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden. IX. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein. Rechts neben Höchstdemselben Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden, links

Ihre Königliche Hoheit die Connaught.

Die Schleppen Ihrer Königlichen Hoheiten der Prin⸗ zessinnen werden je von zwei Pagen getragen: die Ober⸗Hofmeisterinnen gehen rechts neben der Schleppe, die Hofdamen hinter derselben. Die Cavaliere treten ihren Höchsten Herrschaften vor, die Adjutanten folgen.

Der Zug bewegt sich durch den Rittersaal, die Bilder⸗ Galerie, in welche Zuschauer auf Billets eingelassen sind, und die Weiße Saal⸗Galerie nach der Kapelle. Bei Eintritt des Zuges in dieselbe ertönt Chorgesang. Der stellvertretende Schloßpfarrer, General⸗Superintendent D. Dryander und die Hof⸗ und Dom⸗Geistlichkeit empfangen das Hohe Brautpaar beim Eintreten in die Kapelle, b geleiten Höchstdasselbe zum Altar und stellen sich sodann rückwärts desselben auf. . Seine Hoheit der Prinz stellt Sich zur Rechten der Prinzessin Braut; die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften treten im Halbkreise um das Hohe Braut⸗ paar, und zwar so, daß Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Majestäten, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen, Ihre Königliche Hoheit die verwittwete

Landgräfin von Hessen und Seine Königliche Hoheit

Herzogin von

der Landgraf von Hessen die ersten Plätze rechts und

links vom Altar einnehmen. Die Hofchargen ordnen sich in der Art, daß sie beim Hinausgehen sogleich wieder vortreten können. Der General⸗Superintendent D. Dryander vollzieht die Trauung. In dem Augenblick, in welchem das Hohe Brautpagar die Ringe wechselt, werden von der im Lustgarten aufgestellten Leib⸗Batterie des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments drei mal zwölf Kanonenschüsse abgefeuert, wozu der dienstthuende Königliche Flügel⸗Adjutant das Zeichen giebt. b Nach ausgesprochenem Segen begeben Sich Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät er König von Sachsen und die Höchsten Herrschaften in der vorhin beschriebenen Ordnung nach der Branden⸗ urgischen Kammer, um daselbst dem Hohen Brautpaare die Glückwünsche abzustatteen.

1“

Die Hefstoae verweilen in den Gemächern zwischen ilder⸗Galerie und dem Rittersaale.

Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften erheben Sich, sobald Seiner Majestät durch den Ober⸗ Ceremonienmeister, Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall Grafen zu Eulenburg die entsprechende Meldung gemacht worden ist, in dem vorbeschriebenen Zuge nach dem Weißen Saal.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen begeben Sich mit dem Hohen Brautpaare unter den Thronhimmel.

Ihre T“ die verwittwete Land⸗ gräfin von Hessen, Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prinzessinnen, sowie die anderen Höchsten Herrschaften ordnen Sich rechts und links vom Throne ganz in der Weise, in welcher Höchstdieselben bei der Trauung in der Kapelle Sich aufgestellt hatten. Hinter den Allerhöchsten und den Höchsten Herrschaften nehmen außer den schleppetragenden Damen und Pagen auch sämmtliche Damen des Gefolges, von den Cavalieren und Offizieren des Gefolges jedoch nur die dienstthuenden, Auf⸗ stellung, während die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Vice⸗ Ober⸗Hof⸗ und die Hofchargen dem Throne gegenüber sich in einer Reihe ordnen, der übrige Vortritt aber und die anderen Gefolge unter die Arkaden treten.

Hierauf begeben sich alle anderen Personen aus der Kapelle nach dem Weißen Saale, nähern sich dem Throne und machen, in ununterbrochener Reihe fortschreitend, Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten und dem Hohen Brautpaare ihre

Gk Während der Cour concertiren das Musikcorps des 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland und das Musikcorps des Kaiser Franz Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 2.

Nach Beendigung derselben meldet der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall, Ober⸗Ceremonienmeister Graf zu Eulenburg die Tafel an.

Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften erheben Sich wiederum in der für diesen Abend bestimmten Ordnungund begeben Sich durch die Bilder⸗Galerie und die angrenzenden Festräume nach dem Rittersaal.

Im Rittersaal findet die Königliche Ceremonien⸗Tafel statt, an welcher Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen, das Hohe Brautpaar und sämmtliche Höchsten Herrschaften Platz nehmen, und zwar:

in der Mitte der Tafel das Hohe Brautpaar, Höchstdemselben zur Rechten (also neben der Durchlauchtigsten Prinzessin Braut)

Seine Majestät der Kaiser und König, neben Allerhöchstdenselben Ihre Majestät die ö und Königin Friedrich

un Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen sodann

zur Linken (also neben dem Durchlauchtigsten Bräutigam)

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, neben Allerhöchstdenselben

Seine Majestät der König von Sachsen und Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Landgräfin

8 von Hessen, worauf dann die anderen Höchsten Herrschaften, nach der bestehenden Ordnung, Sich anschließen.

Sobald Ihre Majestäten und die Höchsten Herr— schaften Ihre Plätze eingenommen haben, treten die dazu befohlenen General⸗Lieutenants:

1) General⸗Lieutenant, General à la suite Graf von Schlieffen I.,

2) General⸗Lieutenant, Inspecteur der Feld⸗Artillerie von Hoffbauer an die beiden Enden der Tafel und legen die Speisen vor. Sie geben dieselben den hinter ihnen stehenden Kammerlakaien, diese den Pagen und die Pagen den functio⸗ nirenden Obersten Hof⸗ und Ober⸗Hofchargen, Cavalieren und Adjutanten.

Außer der Königlichen Ceremonien⸗Tafel sind im Gardes du Corps⸗Saal und in den angrenzenden Räumen, im Marine⸗ Saal und in der altdeutschen Kammer neben der Bilder⸗ Galerie, in den Braunschweigischen und in den Elisabeth⸗ Kammern, sowie in dem Elisabeth⸗Saal Büffets aufgestellt.

Seiner Majestät dem Kaiser und König reicht für den abwesenden Oberst⸗Truchseß der Ober⸗Gewand⸗Kämmerer Graf von Perponcher⸗Sedlnitzki die Suppe, und der Oberst⸗ Schenk Fürst von Hatzfeldt⸗Trachenberg den Wein; denselben Dienst versehen

bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin der Ober⸗Hofmeister Freiherr von Mirbach, bei Ihrer Majestät der Kaiserin und

Friedrich

der Ober⸗Hofmeister Graf von Seckendorff, bei Seiner Majestät dem König von Sachsen der General der Infanterie von Keßler, bei der Durchlauchtigsten Prinzessin Braut 1 der Königliche Kammerherr, Schloß⸗Hauptmann Graf von Fürstenberg⸗Stammheim, bei dem Durchlauchtigsten Bräutigam der General⸗Lieutenant Edler von der Planitz.

Seine Majestät der Kaiser und König bringen, sobald die Suppenschüsseln von der Tafel gehoben sind, die Gesundheit des Hohen Brautpaares aus. Das Musikcorps des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland bläst Tusch.

Seine Majestät ertheilen hierauf den Obersten Hof⸗ und den Ober⸗Hofchargen, sowie den Cavalieren und den Adjutanten die Erlaubniß, sich zurückzuziehen. 8

Vor Beendigung der Tafel stellen sich dieselben wieder hinter die Stühle ihrer Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, um vorzutreten oder zu folgen.

Gleichzeitig begeben sich die nach altem Herkommen zum

Fackeltanze befohlenen Staats⸗Minister und der Minister des Königlichen Hauses in den Weißen Saal, wohin schon zuvor die Mit⸗ glieder des n onatschen Corps, die Fürsten und die Excellenzen⸗Herren und sämmtliche Damen auf den für sie an der Galerieseite des Weißen Hautpas geführt worden sind.

Königin

Saales aufgerichteten

8

Nach aufgehobener Tafel treten auch die Allerhöchsten und die Höͤchsten Herrschaften in den Weißen Saal. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen, sowie das Hohe Brautpaar nehmen unter dem Thronhimmel Auf⸗ stellung. Ihren Majestäten reihen Sich zur rechten Seite des Thrones Ihre Königliche Hoheit die Landgräfin von Hessen und die anderen Hochfürstlichen Damen, zur linken Seite Seine Königliche der Landgraf von Hessen und die anderen Höchsten Herrschaften an. Nachdem Seine Majestät der Kaiser und Köni den Befehl zum Beginn des Fackeltanzes an den Ober⸗Hos⸗ und Haus⸗Marschall Grafen zu Eulenburg ertheilt haben, nähert sich dieser dem Hohen Brautpaare und ladet Höchstdasselbe durch eine Verbeugung zum Beginn des Tanzes ein, der in nachstehender Ordnung erfolgt: der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall Graf zu Eulenburg. mit dem großen Marschallsstabe:; 8 1 ihm folgen die auf Allerhöchsten Befehl durch den Ober⸗ Ceremonienmeister hierzu eingeladenen elf Staats⸗ Minister und der Minister des Königlichen Hauses mit weißen Wachsfackeln, paarweise, je nach dem Alter ihres Patents, sodaß die jüngsten vorangehen, nämlich: ) der Minister Dr. Bosse, 2) der Minister Thielen, der Minister von Heyden, 4) der Minister von Kalten⸗ born⸗Stachau, 6) der Minister Freiherr von Berlepsch, 8) der Minister von Wedel,

10) der Minister Delbrück,

5) der Minister Dr. Miquel,

der Minister Dr. von

Schelling,

der Minister Dr. von Achen⸗

bach,

der Vice⸗Präsident des

Staats⸗Ministeriums Dr. Ministeriums

von Boetticher, Eulenburg. Das Hohe nensermahlte Paakx.

Nachdem Höchstdasselbe einen Rundgang im gemacht, nähert Sich die Hohe Prinzessin Braut Seiner Maäjestät dem Kaiser und Könige, fordert Allerhöchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf, und es beginnt ein neuer Rundgang.

Demnächst nähert Sich der Hohe Bräutigam Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, fordert Aller⸗ höchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf, und es erfolgt wiederum ein Rundgang.

Nachdem sodann die Minister die Wachsfackeln an zwölf Pagen übergeben haben, nähert Sich die Hohe Braut Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, fordert Allerhöchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf; gleichzeitig nähert⸗Sich der Hohe Bräutigam Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Landgräfin von Hessen und Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin von Connaught, fordert Höchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf, und es findet ein neuer Rundgang statt.

Hierauf tanzt die Hohe Braut immer mit je zwei der Prinzen, welche Sich im Zuge befanden, und gleichzeitig der Hohe Bräutigam mit je zwei der anwesenden Prin⸗ zessinnen.

Nach beendigtem Fackeltanze treten die Pagen mit den Fackeln dem Zuge der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften bis an den Eingang der für die Hohen Neuvermählten eingerichteten Gemächer vor.

Hier wird die Königliche Krone den Beamten des Haus⸗ schatzes wieder überliefert, und die fungirende Ober⸗Hofmeisterin der Hohen Braut nimmt die Vertheilung des Strumpf⸗ bandes vor, worauf Seine Majestät der Kaiser und König den Hof zu entlassen geruhen.

Auf Seiner Kaiserlichen und Königlichen Majestät Allergnädigsten Specialbefehl.

Berlin, den 19. Januar 1893. 1“ Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Graf zu

Versetzt sind: der Landrichter Tackmann in Braunsberg an das Landgericht JI in Berlin, der Amtsrichter Stephan in Berlin als Landrichter an das Landgericht I daselbst, der Amtsrichter Schulz in Bialla Ostpr. an das Amtsgericht in Ragnit und der Amtsrichter Evers in Hagen als Landrichter an das Landgericht daselbst.

Dem Notar Anderseck, bisher in Landeck, ist der Wohnsitz in Langensalza angewiesen.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Bischoff und der Rechtsanwalt Heine bei dem Land⸗ gericht I in Berlin, der Rechtsanwalt Wittelshöfer bei dem Landgericht in Prenzlau, der Rechtsanwalt Ebstein bei dem Landgericht in Guben, der Rechtsanwalt Dr. Kautz bei dem Landgericht in Koblenz, der Rechtsanwalt Paul Horn II. bei dem Landgericht in Insterburg und der Rechtsanwalt Werner bei dem Ametsgericht in Dt.⸗Krone.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt Dr. Schultz aus Hamburg und der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Kempner aus Bromberg bei dem Landgericht I in Berlin, der Rechtsanwalt Anderseck aus Landeck bei dem Amtsgericht in Langensalza, der Notar Heuck bei dem Amtsgericht in Mörs, der Gerichts⸗Assessor Marckhoff bei dem Landgericht in Bochum, der Gerichts⸗ Assessor Buderus bei dem Landgericht I in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Franzius bei dem Amtsgericht in Norden, der Gerichts⸗Assessor Rumann bei dem Ametsgericht in Rinteln, der Gerichts⸗Assessor Kurschat bei dem Amtsgericht in Pillkallen und der Gerichts⸗Assessor David Lißner bei dem Amtsgericht in Dt.⸗Krone. . 8

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Stöpel N. Potsdam, der Notar Dheil in Prüm und der Rechtsanwa! Dr. Ernst Rosenfeld in Berlin sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Dem Kreisausschuß des Kreises Meppen ist die Erlaubniß

2 ; 13 zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahꝛ von Meppen nach Haselünne ertheilt worden. 8

12) der Präsident des Staats⸗

Saale

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Stabsarzt Dr. Behring, Bataillons⸗Arzt im In⸗ fanterie⸗Regiment Graf Werder (4. Rheinisches)” Nr. P. commandirt als wissenschaftlicher Assistent zum Institut für Infectionskrankheiten zu Berlin, ist das Prädicat Professor bei⸗ gelegt worden.

Die Nummer 1 der Gesetz⸗Sammlung, welche von

heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9582 die Verordnung, betreffend Cautionen von

Beamten aus dem Bereiche des Ministeriums für Land⸗

Fiesseget Domänen und Forsten. Vom 21. November 1892: unter Nr. 9583 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Jülich, Gemünd, Düren, Bonn, Siegburg, Kleve, Xanten, Adenau, Koblenz, Kirchberg, Kirn, Kreuznach, Mayen, Simmern, Trarbach, Zell, Köln, Kerpen, Euskirchen, Gerresheim, Ratingen, Neuß, Langenberg, Lebach, Sanct Wendel, Neuerburg, Rhaunen, Wittlich und Wadern. Vom 16. Januar 1893; und unter Nr. 9584 die Fericcgech des Justiz⸗Ministers, betreffend ie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks es Amtsgerichts Bergen bei Celle. Vom 16. Januar 1893. Berlin, den 21. Januar 1893. 8 8 Lönigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt Weberstedt. 8

Bekanntimachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De⸗ zember 1873 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des § 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 angewiesen: ssssich behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs⸗Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburts⸗ oder Loosungsscheine und die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Ent⸗ scheidungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute ꝛc.) haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach § 33 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Reclamationen (Anträge auf Zurückstellung bezw. Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse § 32 2a—g der Deutschen Wehrordnung —) sind bezüglich aller Militär⸗ pflichtigen, auch der Einjährig⸗Freiwilligen, vor dem Musterungs⸗ geschäft, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen; nach der Musterung angebrachte Reclamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des

Musterungsgeschäfts entstanden ist.

Berlin, den 10. Januar 1893. Die Königlichen Ersatz⸗Commissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Preußen. Berlin, 21. Januar.

1 Ihre Kaiserlichen Majestäten begaben Sich gestern

Abend um 8 ½ Uhr nach dem Weißen Saal zur Ballfestlichkeit.

Seine Majestät nahmen heute Vormittag von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee und des Chefs des Militärcabinets entgegen und empfingen um 12 ¾ Uhr den General⸗Lieutenant Andreae zu kurzem Vor⸗ trage. Um 1 Uhr nahmen Seine Majestät militärische Mel⸗ dungen entgegen.

Nachmittags um 3 ½ Uhr fand im Weißen Saal die Cadettenvorstellung statt.

Das „Marineverordnungsblatt“ veröffentlicht folgende

Allerhöchste Ordre, betreffend die Führung der Kriegs⸗ flagge der Kurbrandenburgischen Flotte auf S. M. Panzerschiff „Brandenburg“: Ich habe genehmigt, daß die Provinz Brandenburg Meinem Panzerschiffe „Brandenburg“ eine Flagge widme, wie sie auf den Kriegsschiffen der Kurbrandenburgischen Flotte geführt worden ist, und habe das Ober⸗Commando mit Anweisung dahin versehen, daß die Flagge als Topp agge bei besonderen feierlichen Gelegenheiten Füßet werden soll. Neues Palais, den 27. Dezember 1892. Wilhelm. An den Reichskanzler (Reichs⸗Marineamt).

In der am 19. d. M. unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsi⸗ denten des Staats⸗Ministeriums, Staatssecretärs des Innern r. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung genehmigte der Bundesrath die Berechnung der nach dem Entwurf des Reichshaushalts⸗Etats für 1893/94 zur Deckung der esammtausgabe des ordentlichen Etats aufzubringenden atrikularbeitrige und ertheilte dem Entwurf eines esetzes zur Ergänzung der Gesetze, betreffend die Post⸗ Dampfschiffverbindungen mit Lberseischen Ländern, vom 6. April 1885 und 27. Juni 1887, sowie dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen fur 1893/94, die Zustimmung. Von der vorgelegten Sammlung von Actenstücken über Samoa 81” ie Versammlung Kenntniß. Die Denkschrift über die ernere Verwendung der Eisenbahnfrachtbrief⸗ ormulare im inneren deutschen Eisen⸗ bahnen wurd den Au

bisherigen Verkehr der 8

chüssen für

und] damit verbundenen Unternehmungen zu entsch

Telegraphen und für Fandel und Verkehr zur Vorberathung übergeben. Dem Gesuche einer Stadtvertretung um Revision der Vergütungssätze für Vorspannleistung im Frieden beschloß der Bundesrath keine Folge zu geben.

Heute traten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr zu einer Sitzung zusammen.

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 20. bis

21. Januar Mittags gemeldete Cholerafälle: Regierungsbezirk 7 Nach amtlichen Mit⸗

theilungen, welche bis zum 20. d. M. reichen, sind in Niet⸗ leben 37 Cholera⸗Erkrankungen mit 19 Todesfällen festgestellt. Als verdächtig werden weitere 25 Erkrankungen angesehen.

Regierungsbezirk Schleswig. Im Laufe der letzten Tage sind in einem Ort des Kreises Pinneberg 3 Erkran⸗ kungen mit 1 Todesfall vorgekommen.

Hamburg: 1 Erkrankung.

8

Eine Mittheilung über die von dem Ministerium der Unterrichts⸗Angelegenheiten geplante Unterrichts⸗Aus⸗ stellung in Chicago befindet sich in der Ersten Beilage.

Der 65. Communal⸗Landtag der Kurmark er⸗ ledigte in seiner 2. Plenarsitzung am 18. Januar die in⸗ zwischen eingegangenen 21 Ausschußgutachten, von denen 10 der erste und 11 der zweite Ausschuß vorgelegt hatte. Unter den ersteren befanden sich 7 Gesuche um Bewilligung von Bei⸗ hilfen zur Anschaffung neuer Feuerspritzen und Feuerlösch⸗ geräthschaften, von denen 5 bewilligt, 2 aber abgelehnt wur⸗ den, in einem Falle, weil die Neuanschaffung in erster Reihe der Städte⸗Feuersocietät der Provinz Brandenburg zu gute kommt, im anderen Falle, weil die Versicherungen des Orts bei der Laudfeuersocietät verschwindend klein sind. Ebenso wurde ein Gesuch um Bewilligung der Kosten für eine Blitz⸗ ableiteranlage abgelehnt. Dagegen wurden aus Billigkeits⸗ rücksichten einer bei einem Brande verunglückten Wittwe eine Unterstützung und einer zweiten nachträglich eine Erhöhung der gewährten Brandentschädigung bewilligt. Nach dem Vor⸗ schlage des zweiten Ausschusses entlastete der Landtag die Rechnungen der Kurmärkischen Hilfskasse für 1891 über den Hilfskassenfonds und über den ständischen Dispositionsfonds und nahm von dem escheitsenich der Hilfskasse für dasselbe Jahr Kenntniß. Die Rechnung über den Communal⸗Landtagsfonds pro 1891/92 wurde entlastet und von dem Bericht über die am 26. September v. J. vorgenommene außerordentliche Revi⸗ sion der ständischen Kassen Kenntniß genommen. Von acht Ge⸗ suchen milder Stiftungen um Unterstützung aus dem ständischen Dispositionsfonds der Kurmärkischen Hilfskasse wurden sechs ganz oder zum theil bewilligt, zwei aber mußten abgewiesen werden mit Rücksicht auf die Bestimmung der nachgesuchten Unterstützungen für erst künftig in das Leben zu rufende Anlagen. 1 .

111“

Württemberg.

Die Kammer der Abgeordneten hat sich gestern vertagt, bis die Commissionen genügendes Material für die Plenarsitzungen beschafft haben werden.

Baden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin beabsichtigen der „Karlsr. Ztg.“ zufolge heute nach Berlin zu reisen, um, der Einladung Seiner Majestät des Kaisers folgend, der Hochzeit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Margarethe mit Seiner Hoheit dem Prinzen Friedrich Karl von Hessen beizuwohnen. Die Höchsten Herr⸗ schaften gedenken, über den Geburtstag Seiner Majestät des

Kaisers in Berlin zu verweilen

88

8 Oesterreich⸗Ungarn.

Die Kaiserin hat, wie die „Wiener Ztg.“ meldet, von Sevilla aus einen Ausflug nach Cordova unternommen und beabsichtigte, sich gestern wieder in Cadix einzuschiffen

Der Großherzog von Toscana und der Erzherzog. Felhn. Ferdinand sind von Dresden nach Wien zurück⸗ gekehrt.

In Budapest waren in den letzten Tagen Geruchte von einer theilweisen Ministerkrisis verbreitet. Wie „W. T. B. meldet, werden sie von unterrichteter Seite für un⸗ begründet erklärt.

Großbritannien und Irland.

Der Führer der Parnelliten, J. Redmond, hat folgende Zuschrift an die „unabhängigen Nationalisten“ von Irland erlassen, die außerdem von dem Schatzmeister und dem Ehren⸗Schriftführer der Partei bencch h. ist.

„Mitbürger! In der bevorstehenden Parlamentssession treten wir in eine höchst wichtige Krisis in der Geschichte unseres Landes. Von dem Umfange und dem Charakter der Maßregeln, die die Auf⸗ merksamkeit des Unterhauses unmittelbar in Anspruch nehmen müssen, wird die Zukunft Irlands in großem Maße abhängen. Dem

rincipe der Unabhängigkeit in irischer Politik hinreichenden Ausdruck zu geben und die nationalen Interessen gegen die Echenden des Verraths oder des Compromisses zu wird die beständige Anwesenheit und unermüdliche Wachsamkeit Curer parlamentarischen Vertreter dringend nothwendig machen. Ihre Gegen⸗ wart in Westminster während der Session ist ebenso absolut bedingt für den Erfolg der Homerule⸗Vorlage Gladstone’s, falls sie sich als der Unterstützung würdig erweift, wie für ihre Verwerfung, falls sie sich der Annahme unwerth zeigt. Aber diese fortwährende Gegenwart im Parlament legt den Mitgliedern Verluste auf, die ununterstützt zu tragen man billigerweise von ihnen nicht verlangen kann, und aus diesem Grunde, wie aus anderen dringenden Bedürfnissen, die im Leben jedweder wirksamen politischen Partei entstehen müssen, ist es absolut bedingt, daß ein Fonds ihr zur Verfügung gestellt werde.“

Rußland.

Der Großfürst⸗Thronfolger ist, wie „W. T. B.“ meldet, zum Präsidenten des Comités für den Bau der sibirischen Bahn ernannt worden; zu Mitgliedern des Comités wurden die Minister des Innern, der Finanzen, der Domänen und der Verkehrswege sowie der Reichs⸗Controleur ernannt. Das Comité hat über alle wirthschaftli und technischen Angelegenheiten des Bahnbaues sowie die

id

Der Prinz Alexander von Oldenburg beging gestern das Fest seiner silbernen Hochzeit. Zur Beglück⸗ wünschung erschienen der Kaiser und die haghuri⸗ eeur die übrigen Mitglieder des Kaiserlichen Hauses und der hier eingetroffene Erbgroßherzog von Oldenburg. Ferner brachten zahlreiche Deputationen dem Jubelpaare Glückwünsche dar. Das Leib⸗Garde⸗Regiment Preobrashensk und die Studirenden Rechtsschule verehrten dem Jubelpaare Heiligen⸗

ilder.

Amerika.

Der „New⸗York Herald“ meldet aus Port⸗au⸗Prince, der auf der Insel Haiti ausgebrochene Aufstand (siehe Nr. 15 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 17 d. M. unter den nach Schluß der Redaction eingetroffenen Depeschen) sei unterdrückt. 8

88 Pearlamentarische Nachrichten. Deutscher Reichstag. 8

die 26. Sitzung vom 20. Januar befindet sich in der Ersten Beilage. 27. Sitzung vom Sonnabend, 21. Januar 1893. Der Sitzung wohnen die Staatssecretäre Dr. von Boetticher und Hanauer bei.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung der Vor⸗ lage, betreffkend die Abzahlungsgeschäfte. Der Gesetz⸗ entwurf statuirt die Berechtigung des Käufers, im Falle des Rücktritts des Verkäufers vom Vertrage wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen gegen Rückgabe der Sachen die Zurückgewährung der Theilzahlungen zu fordern. Der Verkäufer hat in diesem Fall außer dem Ersatz für Beschädigung der Sachen nur eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Sachen zu verlangen. Conventionalstrafen sollen, falls sie unverhältniß⸗ mäßig hoch sind, durch Urtheil auf einen angemessenen Betrac herabgesetzt werden dürfen. Alle diese Vorschriften sollen - Leihverträge u. s. w. entsprechende Anwendung

11“

Miethverträge, finden. Abg. Ackermann (dcons.) ist erfreut, daß die verbündeten Regierungen dem wiederholten Ruf nach Reform auf diesem Gebiet entsprochen haben. Das Gesetz sei geeignet, den schlimmsten Aus⸗ wüchsen beim Betriebe der Abzahlungsgeschäfte entgegen zu wirken. Anzuerkennen sei, daß die Beseitigung der Abzahlungs⸗ geschäfte nicht mehr thunlich sei, daß vielmehr die Entwicke⸗ lung des Verkehrs und des Zwischenhandels bis zu einem ge⸗ wissen Grade sie unentbehrlich gemacht habe. Ob es nicht angezeigt sei, einige Vorschriften des Gesetzes zu verschärfen, darüber werde man sich am besten in einer Commission auseinanderzusetzen haben. Redner beantragt die Vorberathung des Entwurfs in einer Commission von 21 Mitgliederr.

Abg. Wöllmer (dfr.): Dem Gesetzentwurf hätte zweckmäßig eine Unterscheidung zwischen legitimen Geschäften und solchen über Luxusgegenstände zu Grunde gelegt werden müssen. Niemand wird leugnen, daß die Hunderttausende von Nähmaschinen, die auf Abzahlung gekauft worden sind, einen eminenten volkswirthschaftlichen Nutzen gebracht haben, daß die Geschäfte, welche diesen Vertrieb besorgt haben, sich um das Wohl der ärmeren Klassen der Bevölkerung verdient gemacht haben. Aus der Form des reinen Leihvertrages, der früher bestand ohne jeden Anspruch auf Uebergang des Eigenthums in die Hand des Miethers, hat sich erst das eigentliche Abzahlungsgeschäft entwickelt. Neben diesen nützlichen und vortheilhaften Geöchäften sind die⸗ jenigen, welche Luxusgegenstände betreffen, nur ein geringer Theil. Soll dieses geringen Theils wegen das ganze Abzahlungsgeschäft er⸗ schwert werden? Soll es in Zukunft unmöglich gemacht werden, sich auf dem Wege der Abzahlung die erste Einrichtung zu verschaffen? (Schluß des Blatts.)

8

Preußischer Landtag.

8

Haus der Abgeordneten.

19. Sitzung vom 21. Januar.

Der Sitzung wohnt der Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden bei.

Der Präsident erbittet und erhält die Ermächtigung, Seiner Majestät dem König die Glückwünsche des Hauses zu Allerhöchstseinem Geburtstage darzubringen.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1893/94 wird fortgesetzt und zwar beim Etat der Domänenverwaltung.

Abg. Sombart (nl.): Ich wollte eigentlich den Minister fragen, ob er die im nächsten Jahre zur Verpachtung kommenden Domänen nicht in Rentengüter verwandeln wolle. Ich will aber diese Angelegenheit bei dem Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung behandeln. Bei den meisten Domänen⸗Neuverpachtungen hat sich ein Mindererlös herausgestellt. Nur in der Provinz Hannover hat eine kleine Erhöhung stattgefunden. Die Ansicht des Abg. von Kröcher, daß die Verpachtung der Domänen zum zwei⸗ fachen Grundsteuer⸗Reinertrag zu niedrig sei, kann ich nicht zugestehen; denn es ist allgemein zugestanden worden, daß die Eischagung in Hannover sehr hoch ist, und außerdem hat die Verpachtung vor 18 Jahren, d. h. im Jahre 1874 stattgefunden, wo namentlich die Getreidepreise sehr hoch standen. Es wird zum Beispiel über die Ueberschwemmung des Landes mit Getreide geklagt. Das ist richtig. Früher drosch man die Ernte in dreiviertel Jahr aus; als man zum Betriebe mit Göpeln überging in vier bis fünf Monaten. Jetzt wird der Dampf verwendet und es wird in wenigen Wochen eine so große Menge Getreide gedroschen, daß es für den Consum von 12 Monaten ausreicht; das muß ja auf die Preise drücken. Der Abg. von Erffa hat sich gegen einen Handelsvertrag mit Rußland ge

wendet und mit der großen Einfuhr graulich zu machen ees Die große Einfuhr 1891 war die Folge einer schlechten Ernte; in diesem Jahre werden wir wahrscheinlich nicht ei

den Durchschnitt der Einfuhr erreichen, der sich in

Jahren auf 12 % des Consums stellte. Die Gefährdung der Viehzucht durch die russische Einfuhr kann nicht zugegeben werden; die östlichen Provinzen sind für die Viehzucht besonders geeignet wegen der Bodenbeschaffenheit. Deshalb ist der Widerspruch gegen den russischen Handelsvertrag unberechtigt. Der Henhl in den östlichen Provinzen ruht fast vollständig. Der Großgrund⸗ besitz, der im Osten vorwiegt, verfolgt seine besonderen Interessen, das hat er erst bei der Landgemeindeordnung bewiesen und auch jetzt wieder bei der Aufhebung der Grundsteuer, die ihm als Geschenk in den Schooß geworfen wird, da der Groß⸗ grundbesitz keine Communalsteuern mablt. Der Großgrundbesitz mag ja wegen seiner Verschuldung in einer schlechten Lage sein, aber der Kleingrundbesitz prosperirt. Ich habe ein Gut in ein Bauerndorf verwandelt und die Leute sind zufrieden; die Weihertnxe ist mehr als doppelt so groß geworden, als sie früher auf dem Gute war.

Die Viehseuchen sind für die Landwirthschaft sehr bedenklich. Ruß⸗ land ist der Herd der Rinderpest, Holland der der Lungenseuche und in Süddeutschland ist die Maul⸗ und Klauenseuche ständig Wir müssen unser thierärztliches Personal immer besser ausbilden, die Thierärzte müssen gehörig studiren; denn die Thierkrankheiten sind

schwerer zu behandeln, als die Menschenkrankheiten, weil die Thiere

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