1893 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

leltere den Entwurf geliefert hatte und die dem Hause einen be⸗ onders festlichen Anstrich gab. Die Brüstung der großen Hofloge wurde durch ein breites Velarium aus weißer Seide it dem Alliancewappen des hohen Brautpaares bedeckt. Da⸗ eben waren die Brüstungen des zweiten und dritten Ranges mit Guirlanden und Kränzen decorirt. Zu der Festvorstel⸗ Öung waren die Herren und Damen des diplomati⸗ schen Corps, welche die rechte Prosceniumloge und die rechte Seite des ersten Ranges, die Excellenzen und Excellenzen⸗Damen, welche die linke Seite des ersten Ranges einnahmen, sowie die Staats⸗Minister, die Generalität, höhere Beamte des Reichs und Staats sowie Stabsoffiziere geladen. Die Staats⸗Minister hatten ihre Plätze in den Orchesterlogen, der Präsident des Staats⸗Ministeriums und der General⸗ Oberst von Pape in der kleinen Königlichen Prosceniumloge; im Parquet saßen die Beamten in Gala⸗Uniform und die Stabs⸗ offiziere. Bald nach acht Uhr erschien der Allerhöchste Hof, voran das hohe Brautpaar, das in der ersten Reihe in der Mitte Platz nahm. Höchstdemselben folgten Seine Majestät der Kaiser und König in dem rothen Galarock der Gardes du Corps mit Ihrer Majestät der Königin von Sachsen und Seine Majestät der König von Württemberg, Allerhöchst⸗ welche zur Rechten der Braut Platz nahmen; zur Linken des Bräutigams ließen Sich Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thron⸗ folger von Rußland nieder. Als die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften erschienen, erhoben sich die Versammelten von ihren Sitzen zu tiefer Verbeugung, wofür Allerhöchst⸗ und Höchstdieselben huldvoll dankten; das Orchester spielte die National⸗ hymne, die stehend angehört wurde. Die Vorstellung begann mit den Klängen des von Meyerbeer componirten Fackeltanzes, dem ein Lebendes Bild von Professor A. von Heyden, Kurfürst Friedrich Wilhelm und Luise Henriette im Haag im Jahre 1646 darstellend, folgte. Nach diesem Bild senkte sich der neue, von A. von Heyden gemalte Vorhang, welcher die Verherrlichung der Gesangskunst aus der nordischen Göttersage zum Gegenstand hat und zur Feier des Geburtstags zum ersten Male in Ge⸗ brauch genommen wurde. Dann begann die Aufführung des zweiten Theils des dritten Acts aus Wagner’'s „Meistersinger“, welcher neu einstudirt in Scene ging und von den ersten Künstlern der Königlichen Oper dargestellt wurde. Während der nunmehr folgenden Pause nahmen die Allerhöchsten Herrschaften in dem großen Concertsaal den Thee ein und hielten Cercle ab. Den Beschluß der Festvorstellung, welche bis um 10 ³ Uhr dauerte, bildete eine Aufführung des Ballets „Die Puppenfee“, welche durch mehrere Einlagen der ersten Solotänzerin Fräulein dellEra das Interesse er⸗ höhte. Als die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften das Opernhaus verließen, wurden Ihnen von der auf den Straßen angesammelten Menge lebhafte Hochrufe dargebracht.

Auch die Berichte aus dem Lande bekunden, daß überall die Feier des Tages in würdiger festlicher Weise verlaufen ist. Es liegen darüber unter anderen Berichte aus Königsberg, Danzig, Posen, Halle a. S., Altona, Cassel, München, Dresden, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Lübeck und Straßburg i. E. vor. Wir heben nur einiges daraus hervor:

In Altona war ein Festmahl veranstaltet, bei welchem der commandirende General des IX. Armee⸗Corps General der Cavallerie Graf von Waldersee, das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser ausbrachte. In seiner Ansprache führte, wie der „Hamburgische Correspondent“ meldet, Graf Waldersee aus, er habe in den letzten zwei Jahren Gelegenheit gehabt, die schleswig⸗holsteinische Bevölkerung gründlich kennen zu lernen. Die Schleswig⸗Holsteiner hätten harte Köpfe und steife Nacken und beugten sich nicht so leicht; hätten sie aber einmal Ver⸗ trauen gefaßt, so hielten sie mit Zähigkeit fest. Wahre Treue könne sich nur bewähren, wenn sie auf die Probe gestellt würde, wenn ernste Zeiten kämen. Solche Zeiten halte man jetzt für gekommen. Seine Majestät der Kaiser stelle auf Grund reiflicher Erwägung aller Verhältnisse und des Raths erfahrener Männer an die Nation Forderungen, deren alleiniger Zweck es sei, dem Deutschen Reich die erworbenen Güter und vor allem den Frieden zu erhalten. Diese Forderung stoße zwar auf Widerstand. Er hoffe aber, die Krisis werde glücklich überwunden werden. Sie werde es, wenn alle so treu zu Kaiser und Reich ständen, wie die Schleswig⸗Holsteiner. Dann werde die Krisis dazu gedient haben, das Ansehen des großen deutschen Vaterlandes zu erhöhen, und weil niemand es wagen werde, Deutschland anzugreifen, werde der Frieden auf lange Zeit gewährleistet sein.

In München nahmen die gesammten Prinzen des König⸗ lichen Hauses an den Festtafeln theil, welche die Offiziercorps der dort garnisonirenden Regimenter veranstalteten, jeder Prinz bei dem Regiment, dem er angehört. Das diplomatische Corps und die gesammten Minister folgten einer Einladung des preußischen Gesandten Grafen zu Eulenburg zur Tafel.

In Straßburg i. E. war Vormittags Festgottesdienst im Münster und in anderen Kirchen. Um 11 Uhr war eine Feier in der Aula der Universität, um 1 Uhr große Parade, um 3 Uhr Festmahl, an welchem 250 Personen aller Kreise theil⸗ nahmen; der Statthalter brachte das Hoch auf Seine Majestät aus, welches begeistert aufgenommen wurde.

Vom Aus lande liegen folgende Meldungen vor:

Wien. An dem Hofdiner anläßlich des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm nahmen der deutsche Botschafter Prinz Reuß mit dem Personal der Botschaft, der sächsische Gesandee Graf von Wallwitz mit den zur Zeit hier anwesenden sächsischen Offizieren sowie die Minister Graf Kälnoky und Graf Taaffe, Bauer, Kallay und Tisza theil. Während des Mahles brachte der Kaiser einen Toast auf das Wohl Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm aus. Mittags war im Palais der deutschen Botschaft ein Frühstück, an welchem der bayerische, württembergische und sächsische Gesandte theilnahmen.

St. Petersburg. Zur Feier des Geburtstags des Kaisers Wilhelm fand gestern bei den Kaiserlich russischen Majestäten ein Familienstühstüc statt, zu dem der deutsche Botschafter, General von Werder geladen war, und bei dem Kaiser Alexander die Gesundheit Kaiser Wilhelm'’s ausbrachte.

Paris. Anläßlich des Geburtssestes Seiner Majestät des Deutschen Kaisers fand gestern im Hôtel Continental ein Festessen statt, dem etwa zweihundert Herren und Damen der deutschen Colonie beiwohnten. er bayerische Ge⸗ schäftsträger Freiherr von Tucher, der in Vertretun des Grafen Münster bei dem Banket präsidirte, ga unächst dem Gefühle der herzlichen Verehrung der Fer⸗ ek. für den deutschen Botschafter Ausdruck, der durch Unwohlsein verhindert sei, an der Festesfreude unmittelbar theilzunehmen. Der Redner feierte so⸗

dann Seine Majestät den Kaiser als machtgebietendes Symbol der deutschen Einheit, als den zielbewußten Erhalter des Friedens, den Deutschland aufrichtig wünsche, und schloß mit einem jubelnd aufgenommenen dreifachen Hoch auf Seine Majestät und das Kaiserliche Haus. Die Fest⸗ theilnehmer sandten ein begeistertes Huldigungstelegramm an Seine Majestät.

Kopenhagen. Seine Majestät der König sprach gestern dem deutschen Gesandten Freiherrn von dem Brincken auf der deutschen Gesandtschaft persönlich Seine Glückwünsche zum Geburtstag Seiner Majestät des Deutschen Kaisers aus. Aus demselben Anlaß beehrten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und Prinz Waldemar, sowie Seine Hoheit der Prinz Hans⸗ von Glücksburg den deutschen Gesandten mit Ihrem Besuch.

Bukarest. Fur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des deutschen Kaisers fand gestern hier ein feierliches Tedeum statt, welchem der Minister⸗Präsident Catargiu und die übrigen Mitglieder des Cabinets, der Chef des Militär⸗Cabinets, der General⸗Secretär des Ministeriums des Auswärtigen, sovie zahlreiche Vertreter der Civil⸗ und Militärbehörden beiwohnten. Daran schloß sich ein Empfang bei dem deutschen Gesandten.

Sofia. Zur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm fand heute in der protestantischen Kirche ein Tedeum statt, welchem Stambulow als Vertreter des Prinzen Ferdinand und Minister Grekow beiwohnten. Die deutsche Colonie veranstaltete Abends ein Diner.

Seine Majestät der König von Württemberg ist heute Nachmittag von Berlin wieder abgereist, ebenso Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Luise von Preußen.

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Für die Zeit vom 1. April 1892 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1892 sind von Einnahmen seinschließlich der creditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie von anderen Einnahmen im Deutschen Reich zur Anschreibung gelangt:

Zölle 290 029 316 (gegen denselben Zeitraumdes Vorjahres 11 204 940 ℳ), Tabacksteuer 8 181 502 (+ 305 695 ℳ), Zuckermaterialsteuer 53 839 706 (— 46 609 381 ℳ), Ver⸗ brauchsabgabe von Zucker 52 924 429 (+ 10 250 515 ℳ), Salzsteuer 32 772 815 (— 501 044 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 9 976 699 (+ 1 110 939 299, Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 87 230 613 (— 4 058 114 ℳ), Brausteuer 18 942 275 (+ 146 568 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 2 648 280 (+ 119 242 ℳ); Summe 448 866 253 (— 50 440 520 ℳ). Spielkartenstempel 979 573 (+ 44 206 ℳ), Wechsel⸗ stempelsteuer 5 917 532 (— 239 976 ℳ), Stempelsteuer für a. Werthpapiere 2 245 358 (— 1 164 015 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 6593 3905 1 942 048 ℳ), c. Loose zu Privatlotterien 1 586 550 + 275 012 ℳ), Staatslotterien 4 914 645 (— 148 839 ℳ), Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 185 198 573 (+ 8851 011 ℳ), Reichs⸗Eisenbahnverwaltung 45 125 000 (+ 1 347 000 ℳ)

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Dezember 1892: Zölle 263 880 933 (— 859 895 ℳ), Tabacksteuer 8882 615 (—575 819 ℳ), Zuckermaterialsteuer 16 450 053 8 827 535 ℳ), Verbrauchsabgabe von Zucker 39 886 713

1 892 435 ℳ), Salzsteuer 29 612 998 (— 186 733 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 12 755 809 [+ 625 946 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 71 523 370 (— 6 942 558 ℳ), Brau⸗ steuer und Uebergangsabgabe von Bier 18 346 818 (+ 226 382 ℳ): Summe 461 339 309 (— 5 777 577 ℳ), Spielkartenstempel 907 259 (+2 34 321 ℳ)

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 23. bis 25. Januar die Berathungen der Vorschriften über Besitz und Inhabung (§S§ 797 825) fort.

Zu § 821, der den Besitzschutz des Besitzers, welcher nicht zugleich Inhaber ist, sowie des Inhabers, der die Inhabung für einen Anderen hat, regelt, war von ver⸗ schiedenen Sciten mit Rücksicht darauf, daß die Kategorie des sogenannten (unmittelbaren und mittelbaren) juristischen Besitzes nicht nur für den § 821, sondern auch für eine Reihe anderer Vorschriften in Betracht komme (vgl. z. B. §§ 735, 873, 881, 900), die Aufnahme einiger allgemeinen Vorschriften über den juristischen Besitz (Eigenbesitz), insbesondere über den Erwerb und den Verlust beantragt. Man verständigte sich jedoch dahin, die Berathung dieser Anträge und wegen des Zu⸗ sammenhangs mit derselben auch die Berathung des § 821 vis zum § 874 auszusetzen. Gegen den § 822, der die Geltendmachung petitorischer Einwendungen im Besitz⸗ prozeß grundsätzlich ausschließt, erhob sich kein Wiverspruch Anlangend den § 823 hielt man den Abs. 1, welcher den Satz zum Ausdruck bringt, daß die Besitzklage von der petitorischen Klage unabhängig ist, für selbstverständlich und daher für ent⸗ behrlich. Dagegen fand die Vorschrift des Abs. 2 über die Er⸗ ledigung der Pesitrloge durch die Entscheidung im Petitorium ihrem sachlichen Inhalte nach Zustimmung. Der § 824, welcher für die Rügung der verbotenen Eigenmacht eine Aus⸗ schlußfrist von einem Jahre festsetzt, wurde durch die Vor⸗ rift ersetzt, daß ein nach den §§ 819, 820 begründeter An⸗ pruch auf Wiedereinräumung des entzogenen Besitzes oder auf Unterlassung einer Besitzstörung erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Verübung der verbotenen Eigenmacht gerichtlich geltend gemacht wird. Soweit der § 824 sich auf die Geltendmachung der sogenannten exceptio vitiosae possessionis bezieht, hat er bercits durch die Be⸗ schlüsse zu den §§ 819, 820 seine Erledigung gefunden. Der § 125 welcher zu Gunsten des 8n. Be⸗ ssees einer Sache, wenn dieser wegen Entziehung oder Be⸗ chädigung der Sache Werthersatz fordern will, eine Beweis⸗ erleichterung gewährt, nämlich die Vermuthung aufstellt, daß der Besitzer zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung Eigenthümer der Sache gewesen sei, wurde, Fassung und

28. Januar Mit

Stellung vorbehalten, in der Beschränkung auf den Besitzer beweglicher Sachen, andererseits in der Ausdehnung auf jeden Besitzer, also auch auf den Inhaber, genehmigt.

Die Berathung wandte sich sodann den „Allgemeinen Vorschriften uͤber Rechte an Grundstücken“ (§§ 826 bis 847) zu. Der § 826, der in Ansehung eingetragener oder gelöschter Kechte die Vermuth ung für die Richtigkeit des Grundbuchblatts auf⸗ stellt, wurde sachlich nach dem Entwurf angenommen. Dagegen erfuhr die Vorschrift des § 827, daß, wenn ein Recht als Mehreren gemeinschaftlich zustehend ein⸗ getragen ist, Gemeinschaft nach Bruchtheilen sowie Gleichheit der Bruchtheile als eingetragen anzusehen sei, soforn nicht aus dem Inhalte der Eintragung ein Anderes sich ergiebt, nach verschiedenen Richtungen hin Widerspruch. Nach lebhafter Dis⸗ cussion entschied sich die Mehrheit für die Streichung des § 827. Man ging aber bei diesem Beschluß davon aus, daß in die Grundbuchordnung eine Vorschrift aufzunehmen sein werde, nach welcher die Eintragung eines Mehreren gemein⸗ schaftlichen Rechts in das Grundbuch nur dann zugelassen werden solle, wenn in dem Antrage auf Eintragung das be⸗ stehende Gemeinschaftsverhältniß als eine Gemeinschaft nach Bruchtheilen unter Angabe der Bruchtheile oder als eine ohne solche bestehende, gesetzlich zugelassene Ge⸗ meinschaft bezeichnet sei. Zu einer sehr eingehenden Er⸗ örterung führten auch die Vorschriften der §§ 828, 829 über die Erfordernisse rechtsgeschäftlichen Erwerbes dinglicher Rechte an Grundstücken. Der Entwurf geht davon aus, daß dieser Erwerb sich durch einen die Rechts⸗ änderung unmittelbar bezweckenden, von dem Rechtsgrunde losgelösten ⸗„Vertrag (sog. dinglichen Vertrag) und Eintragung in das Grundbuch vollzieht 828 Abs. 1, 2, § 829). In sachlicher Hinsicht wurde dieser Standpunkt überwiegend gebilligt. Dagegen erfuhr die Fassung des Entwurfs insofern lebhafte Anfechtung, als der § 828 die rechtsgeschäftlichen Erklärungen, durch welche in Verbindung mit der Eintragung die Rechts⸗ änderung bewirkt werde, als Vertrag bezeichne. Im Interesse der Gemeinverständlichkeit des Gesetzes und um der juristischen Construction nicht vorzugreifen, verdiene es vielmehr den Vorzug, dem § 828 eine Fassung zu geben, welche den Aus⸗ druck „Vertrag“ vermeide. Die Mehrheit theilte diese gegen die Fassung erhobenen Bedenken. Demgemäß wurde beschlossen, die Vorschriften des § 828 Abs. 1, 2 durch die Vorschrift zu ersetzen, daß zur Uebertragung des Eigen thums sowie zur Begründung, Uebertragung oder Belastung. eines anderen Rechts an einem Grundstück die Erklärung des Berechtigten, daß er in die Rechtsänderung willige, und die Annahme dieser Erklärung durch den anderen Theil sowie die Eintragung der Rechtsänderung in das Grund⸗ buch erforderlich seien. In sachlicher Hinsicht weicht die beschlossene Vorschrift von dem Entwurf insofern ab, als die Wirksamkeit der bewilligten Rechtsänderung nicht davon ab⸗ hängig sein soll, daß der die Rechtsänderung bewilligende Be⸗ rechtigte zur Zeit der Bewilligung als solcher eingetragen war. Zugleich soll durch die veränderte Fassung, nach welcher die Bewilligung auf die Rechtsänderung (nicht auf die Eintragung) zu richten ist, auch der Fall getroffen werden, in welchem die Bewilligung oder deren An⸗ nahme der Eintragung nachfolgt. Der Abs. 3 des § 828, welcher die Frage entscheidet, von welchem Zeitpunkt an die Betheiligten an ihre rechtsgeschäftlichen Erklärungen gebun⸗ den sind, wurde durch die Vorschrift ersetzt, daß die Bin⸗ dung schon vor der Eintragung eintritt, wenn entweder die Erklärungen vor dem Grundbuchamt abgegeben sind oder die Eintragungsbewilligung von beiden Theilen bei d.m Grund⸗ buchamt zur Eintragung eingereicht oder von dem Be⸗ rechtigten dem anderen Theile in der nach der Grundbuch⸗ ordnung erforderlichen Form ausgehändigt ist. Die Vorschrift des § 828 Abs. 4 über den Einfluß des Todes oder des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit eines der Betheiligten vor der Bindung wurde mit Rücksicht auf die Vorschriften des Allge⸗ meinen Theils 74 Abs. 3 des Entw. I, § 107 Abs. 2 des Entw. II) als entbehrlich gestrichen. Anlangend den § 829, welcher den Satz besonders ausspricht, daß der Eintritt der Rechtsänderung von ihrem Rechtsgrunde un⸗ abhängig ist, war die Mehrheit zwar mit dem sachlichen Inhalt der Vorschriften einverstanden; man ging jedoch davon aus, daß dieser Satz sich schon mit genügender Deutlichkeit aus der zu § 828 Abs. 1, 2 beschlossenen Vorschrift ergebe und daher hier ebensowenig wie bei der Abtretung und dem Schulderlaß (SS 341, 342 des Entw. I1) eines besonderen Ausdrucks bedürfe. Die Mehrheit entschied sich daher für die Streichung des § 829. Auch die Vorschriften des § 830 über die Convalescenz der von einem Nichtberechtigten erklärten Eintragungsbewilligung wurden als entbehrlich ge⸗ strichen, da sie durch die zum Allgemeintheile beschlossene Vor⸗ schrift über die Convalescenz einer von einem Nichtberechtigten vorgenommenen Verfügung 153 des Entwurfs II) gedeckt seien. Dagegen fand der § 831, welcher bestimmt, daß es . die Wirksamkeit einer Eintragungs⸗ bewilligung ohne Einfluß ist, wenn derjenige, welcher sie ertheilt hat, nach Stellung des Antrags auf Eintra⸗ gung in der Verfügung über das für ihn eingetragene Rech beschränkt wird, Billigung. Ein Antrag, im Anschluß die zu § 828 Abs. 3 beschlossenen Vorschriften der Verfügunga beschränkung die Wirkung schon dann zu versagen, wenn nach der Bindung der Betheiligten an ihre rechtsgeschäftlichen Erklärungen eingetreten ist, wurde abgelehnt. Der § 832, der die Wirksamkeit einer auf Grun eines Scheingeschäfts erfolgten Eintragun il einer von den Vorschriften des Allgemeinen Theils abweichenden Weise regelt, wurde gestrichen. Man war der Ansicht, daß e einer besonderen Vorschrift in dieser Richtung nicht bedürfe Vorbehalten blieb jedoch, bei der Berathung der Vorschrifter über die Hypothek auf die allgemeinere Frage zurückzukommen ob zum Zweck der Erleichterung der Rechtsverfolgung aus einer Hypothek die Aufnahme einer besonderen Vorschrift übe die Passiwlegitimation des eingetragenen Eigenthümers als solchen geboten erscheine.

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 27. bis gemeldete Cholerafälle: In Nietleben am

Regierungsbezirk Mersebur am 26. Januar

25. Januar 4 Erkrankungen, 5 Tobessalle, 2 Erkrankungen, kein Todesfall.

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wird der Generalbericht des Präsidenten der Justiz⸗

Die Zahl der Prüfungsaufträge, welche im Jahre 1891 664 heiras, belief sich im Berichtsjahre auf 558, also weniger als em

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Diese sollten die Regierung in den übrigen Theilen ihres Pro⸗

(im Vorjahr keiner), 51 mit „gut“ (im Vorjahr 66), 455 mit

Dr. Wekerle gegenüber den Gerüchten der letzten Zeit über

In der gestrigen Nummer des Lees

Prüfungscommission über das Jahr 1892 veröffentlicht.

in jedem der letzten zwölf Jahre. Die Zahl der Candidaten vetrug 879 (im Vorjahr 957, im Jahre 1887 1274). Von diesen fielen 47 auf solche Candidaten, bie „. den scheh lichen Theil der Prüfung zu wiederholen hatten. Die Gesammtzahl der seit dem 1. Januar bis 31. Dezember 1892 zur mündlichen Prüfung notirten Candidaten betrug 552 (1891: 593, 1890: 586). Von den 879 Candidaten schieden vor der Prüfung 17 aus. Von den verbleibenden 862 wurden 617 geprüft, 245 blieben für das laufende Jahr übrig. Von den 617 geprüften bestanden 508 die Prüfung, und zwar 2 mit Auszeichnung

„ausreichend“ (im Vorjahr 445); 109 Candidaten haben die Prüfung nicht bestanden (im Vorjahr 110). Nach Procenten ermittelt, haben im Jahre 1892: 82,3 Proc. die Prüfung bestanden, 17,7 Proc. nicht bestanden. Die Zahl der Prüfungstermine betrug 99: zum ersten Mal seit 12 Jahren betrug sie unter 100

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant Edler von der Planitz hat Berlin wieder verlassen.

Bayern Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg, der, wie „W. T. B.“ meldet, gestern in Regensburg eine längere Unterredung mit dem Geheimen Commerzien⸗Rath Krupp hatte, ist von dort im Laufe der Nacht nach München zurück⸗ gekehrt.

Anhalt.

Der Landtag ist auf den 28. Februar einberufen

Oesterreich Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Budgetberathung fort. Auf der Tagesordnung stand der Etat des Unterrichts⸗Ministeriums. Von den Rednern traten, wie „H. T. B.“ berichtet, die Abgg. Schlesinger, Treuenfels und Prinz Lichtenstein für die confessionelle Schule ein. Letzterer rügte es, daß in Wien jüdische Lehrer und Lehrerinnen bei christlichen Kindern bestellt würden, und ver⸗ langte, daß durch Errichtung von Parallelklassen diesem Uebel⸗ stand abgeholfen werde. Eine achtjährige Schulpflicht für alle in industriellen Gegenden gelegenen Gemeinden hielt Prinz Lichtenstein für nothwendig.

In einer gestern in Budapest abgehaltenen Conferenz der ungarischen liberalen Partei gab der Minister⸗Präsident

den Standpunkt der Regierung die Erklärung ab, daß die Regierung an ihrem Programm festhalte, dem die Partei in allen Theilen zugestimmt habe. Dieses betrachte er als Grundlage des politischen Wirkens der Regierung und der Partei. Falls einzelne Mitglieder Bedenken egen die Kirchenpolitik der Regierung haben sollten, se dies noch kein Grund, aus dem Parteiverbande auszutreten.

gramms unterstützen und keine Sonderconferenzen abhalten, sondern in der Partei alles ins Reine bringen. Die Abgg. Latinovic, Thomas Pechy und Graf Ladislaus Szapary erklärten, Gegner der Civilehe zu sein; sie würden

deshalb aus der Partei austreten.

Großbritannien und Irland. Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt, Lord Rosebery habe in seiner Unterredung mit dem französischen Botschafter Waddington ssiehe die gestrige Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ unter Frankreich) erklärt, die englische Regierung habe Ver⸗ stärkungen an Truppen nach Egypten einzig und allein zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in diesem Lande geschickt; die englische Garnison sei in den letzten Jahren stark vermindert worden; ihr Effectivbestand habe nicht mehr ausgereicht, um die Sicherheit der Europäer unter den gegenwärtigen Umständen zu sichern. Lord Rosebery fügte hinzu, die politische Lage in Egypten habe keine Aenderung erfahren. 1 b In Beantwortung eines Gesuchs um den Empfang einer Deputation Beschäftigungsloser am Tage der Er⸗ öffnung des Parlaments erklärte dem „W. T. B.“ zu⸗ folge der Premier⸗Minister Gladstone, die Regierung wolle die Handelsthätigkeit auf jede gesetzliche Weise fördern; er fürchte jedoch, die in dem Gesuch angeregte Unterbrechung der regu⸗ lären Geschäfte des Parlaments würde die Interessen, die man zu fördern wünsche, nachtheilig berühren. Am 25. d. M. in Belfast eine Versammlung von Parnelliten abgehalten, an der die Führer der Partei theilnahmen. Es wurden dabei, wie die „A. C.“ berichtet, u. a. folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Die Regierung aufzufordern: eine Homerule⸗Bill nach dem Plane des verstorbenen Parnell vorzulegen. 2) John Daly und den übrigen srischen und amerikanisch⸗irischen politischen Gefangenen die Freiheit zu schenken. 3) Zu Gunsten der ausgewlesenen Pächter gesetzliche Vorkehrungen zu treffen.

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Frankreich. Das gerichtliche Verfahren gegen Jules Roche, Thévenet und Arönes ist, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, eingestellt worden. Alle anderen Parlaments⸗ mitglieder, zu deren gerichtlichen Verfolgung die Genehmigung der Kammer nachgesucht war, also auch Rouvier, wurden unter Anklage gestellt. In den Couloirs des Palais Bourbon rief die Kunde hiervon eine lebhafte Bewegung heuyor. Der Senat genehmigte in seiner gestrigen Sitzung das Handelsübereinkommen mil Rumänien und nahm die Vorlage über die Handelsflotte in der von der Kammer genehmigten Fassung an. „Die Deputirtenkammer hegann gestern die Berathung über das Marinebudget. Der Lenns die Lockroy wieder⸗

theidigung sowie über die Unvollständigkeit und die Langsam⸗ keit der Mobilisation und empfahl zur Nacheiferung das Beispiel Englands, Italiens und Deutschlands, deren Marinen große Fortschritte gemacht hätten. Die Debatte wird heute fortgesetzt werden. Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Decret, wo⸗ durch Cornelius Herz wegen ehrenrühriger Handlungen aus den Listen der mit dem Orden der Ehrenlegion Ausgezeichneten gestrichen wird. Die Gruppe der demokratischen Linken des Senats beschloß, den Justiz⸗Minister Bourgeois aufzu⸗ fordern, bei Delahaye und Andrieux Haussuchungen vornehmen zu lassen. . Die Anklagekammer wird am nächsten Dienstag über die in der Panama⸗Angelegenheit ergangenen Anträge zur gerichtlichen Verfolgung einer Anzahl Personen Beschluß assen. Die Panama⸗Untersuchungscommission wird am nächsten Montag über die Frage der Wahl eines Referenten v- Berichterstattung an die Deputirtenkammer berathen. Imbert, der gerichtliche Verwalter des Reinach'schen Nachlasses, hat, wie die gestrigen Abendblätter berichten, Schriftstücke vorgefunden, durch die angeblich die von Herz an Reinach verübten Erpressungen erwiesen sein sollen. Das Handelsgericht hat Imbert behufs eventueller Annullirung der auf den Namen der Frau Herz vollzogenen Häuserkäufe einen Termin bewilligt. Italien. 1 1 Die Deputirtenkammer setzte gester die Beruthung der Interpellationen über die Bankenangelegenheit fort. Wie „W. T. B.“ berichtet, sprach Colajanni von dex un⸗ gesetzlichen Operation der „Banca Romana“ in den letzten Tagen, wobei hohe politische Persönlichkeiten mitgewirkt hätten; er glaube an das Gerücht, daß die Regierung für die Wahlen von den Banken Geld erhalten habe; die Einsetzung einer parlamentarischen Enquéte sei unabweislich. Nachdem noch mehrere andere Redner sich in demselben Sinne geäußert hatten, bekämpfte der Minister⸗Präsident Giolitti den Antrag auf eine parlamentarische Enquête; eine solche würde insbesondere den Credit der gesetzlich umlaufenden Noten schädigen und in ver⸗ hängnißvoller Weise den Zwangscurs herbeiführen. Die Regierung bekämpfe nicht gern einen so populären Antrag, sondern thue es nur aus Pflichtgefühl. (Beifall.) Die Be⸗ rathung wird heute fortgesetzt werden. 11“ Der Director im Handels⸗Ministerium Manzilli ist gestern Abend verhaftet worden. Manzilli, der seiner Zeit Unterhändler bei dem Abschluß der jüngsten Handelsverträge war, ist der Bestechung in der Angelegenheit der „Banca Romana“ angeklagt; es hat bereits eine Haussuchung bei ihm stattgefunden. Dreißig Personen sind nach einer Meldung römischer Blätter vor den Untersuchungsrichter geladen worden, um in der Bankenangelegenheit vernommen zu werden.

Spanien. .

Der englische Specialgesandte für Marokko, Sir West Ridgeway ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ von Madrid abgereist. Vorher hatte er noch den Botschaftern Frank⸗ reichs, Italiens, Deutschlands und Oesterreich⸗Ungarns Besuche abgestattet. 8 8

Belgien.

Die NRegfereng hat dem „W. T. B.“ zufolge die Be⸗ chlüsse mehrerer Communalräthe, über die Frage des allgemeinen Stimmrechts ein Volksreferendum stattfinden zu lassen, für ungültig erklärt.

Amerika. 1

Der vormalige Staatssecretär der Vereinigten Staaten

Blaine ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus New⸗ York gestern Vormittag gestorben.

Afrika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Alexandria von gestern, das daselbst gelandete 2. Bataillon des Devonshire⸗ Infanterie⸗Regiments habe sich direct mittels Sonderzugs nach Kairo begeben. 1.““ 8 8

Parlamentarische Nachrichten

8 Derutscher Reichstag. 32. Sitzung vom Sonnabend, 28. Januac, 1 Uhr. Der Sitzung wohnen bei der Staatssecretär Dr. von Boetticher und der Königlich preußische Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch. Präsident von Levetzow eröffnet die Sitzung mit fol⸗ gender Mittheilung: Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, daß Seine Majestät der Kaiser mich mündlich zu be⸗ auftragen geruhte, dem Reichstag für den durch das Präsidium dargebrachten Geburtstagsglückwunsch den Allerhöchsten Dank auszusprechen. 8 1 Regierungs⸗Präsident von Rothe ist zum stellvertretenden Bevollmächtigten zum Bundesrath an Stelle des erkrankten Unter⸗Staatssecretärs Dr. von Rottenburg ernannt worden. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1893/94 und zwar der Special⸗Etat des Reichsamts des Innern. Zu diesem Etat liegt folgender Antrag der Deutsch⸗ freisinnigen vor: 1 1 1 Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die von ihnen auf Grund des § 29 der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Arzt einer Revision in dem Sinne zu unterziehen, daß auf Grund dieses Nachweises auch Frauen die Appro⸗ bation als Arzt eetpeitt werden muß. 3 Abg. Goldschmidt (dfr.) befürwortet eine schnellere Heraus⸗ gabe des Berichts über die Ergebnisse der Wgtan in Chicago. als bisher meistens beliebt worden sei. Der Generalbericht müßte theilweise schon während der Ausstellung, nicht erst nach derselben erstattet werden. Redner wünscht ferner die Entsendung von Hand⸗ werkern auf Reichskosten zur Ausstellung. . Staatssecretär De. von Boetticher (wir werden diese Rede am Montag im Wortlaut bringen): Bisher, hat die ce srch igch nicht in Aussicht genommen, ihrerseits einen solchen Generalbericht übéerhaupt herzustellen; zungchst müsse den einzelnen Industrie, und Wirthschaftsgruppen der Nation und eventuell der Thätigkeit der einzelnen. Bundesstaaten uüͤberlassen sein, an diesem Punkt anzu⸗ setzeu. Ausgeschlossen sel, damit nicht, daß, soweit das Reich für einzelne Zweige ein besonderes. Interesse, habe, wie

o schnell als möglich zum Gemeingut zu m Auch die 94 Pelan der Ausstellung durch reichsangehörige I2s die Mittel dazu nicht besitzen, von deren Besicht der Aus⸗ stellung man sich aber einen Nutzen versprechen darf, seitens der Reichsverwaltung ebenfalls nicht außer en Ich habe Ihnen das Bild des deutschen⸗ Ausstell ludes in Chicago vorstellen lassen. (Dasselbe ist vor dem Tisch des Hauses aufgestellt und wird mit großem Interesse von den anwesenten Abgeordneten in Augenschein genommen.) Sie werden ,8 daß Deutschland in würdiger Weise in Chicago repräsentirt sein wird. Nun ist uns allerdin von unserem mitgetheilt worden, daß eine Gleichstellung in dem Auftreten lands mit den übrigen Staaten noch ganj e. er⸗ fordern würde. Dazu ist aber nöth 1s 4 mit der Finanzverwaltung in Verbindung trete⸗ ollie die von uns gewonnen werden, daß für eine 1- äußere unserer Leistungsfähigkeit noch weitere Mittel n sint, danm wird auch der Reichstag hoffentlich nicht zurückb

Abg. Dr. Lieber (Centr.) ist mit dem Wunsche des Abg. Golt⸗ schmidt durchaus einverstanden. Sollte für die e Ausstattung der deutschen Abtheilung das bisher Bewilligte nicht ausreichen, so wirg der Neichstag sicher für den Mehrb aufkommen, sei es, daß die verbündeten Regierungen noch eine besondere machem, fei es, daß für eine eingetretene Ueberschreitung der ittel mach⸗ träglich die Genehmigung nachgesucht wird⸗ zollt dem deutschen Reichscommissar urd seinen en sürx ihre bisherige Thätigkeit seine volle Anerkennung. Er ist es ihmen

schuldig, das hier öffentlich zu erklären, damit die wissem, daßß

der Deutsche Reichstag hinter ihnen steht. vesat.,

Abg. Dr. Hirsch (dfr.) tritt dafür ein, daß 8 den Zwelk der Handwerkern und Arbeitern nach aus Reichs⸗

Entsendung von mitteln etwas gethan werde. 8 Bei Schluß des Blattes tte der Stuaatsserretän Dr. von Boetticher nochmals das Wort genommen.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 23. Sitzung vom 28. Januar.

er Sitzung wohnt der Präfident des Staats⸗Müni⸗ steriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg bei. Das Haus setzt die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1893,94 fort und zwar beim Etat des Bureaus des Staats⸗Ministeriums. Ne Pene Ghat t üpaesztnsem der Fa Schene ics mit der Bezeichnung: „der Pr⸗ at des Staats⸗Ministeriums 36 000 ℳ; 1IA“ für den 1 18000 ℳ“ Frülhxn

Präsidenten des Staats⸗Mi des Staats⸗Miristerin

lautete der Titel: „Vice⸗Prãa 8 einschließlich 9000 Miethe für eine Dienstmuhnung givxsmr

45 000 ℳ“

Abg. Dr. Arendt (freicons.) meist darmmuf Hün, daufß Fassung nicht den Erwartungen he, die unmd mh dee heee jährigen Verhandlungen hätte h känmnen. Mam Intte gedmfft. daß die Stellung eines Vie megfirslemn wünde. Säe wird

blibekalten. und es wäre sehrw angemlem, wem

jetzt eventuell aug. daß die Stelle des Murisstten⸗Pvässtmtem wirdem⸗ vereinigt mwerdem könnte. Winsst Vim⸗ t. Dar Aug von Rauch⸗ hem und auch im Hurrenlufe sind Der Herr Ministen Pwrsfbentt Inte erklärt, daß die Vereimügung der beidem Aumtrn eine zu ufem hätte. Fachh gllrui eee h, daf i dieser beidem Aemtar um Brtnnafssr Deutfchlrds und Preußens üig und amcfß müglinh It. Tch arime mn an die Vorgänge vor n ntrnuvslege in weniifttns den Anschein erwecktemn, als d. 1“ in der Hüchsttmn Stellen der Staatsleitung amddem ssei unem mnl hügeen thümliche Artikel in der ö Pvesse zum Varschnin üben dier Kaiserlichen Gewalt u. s. m., die dem Kamissen als ainum weine Wöeggifff nicht als eine wirkli exscheinem lieffen. Nach mainen Uürmrn zeugung soll der Kaiser keinen blaßen Begmüff dunsteilem. Die Wraffrsssimg hat deshalb bestimmt, daß der Kümtg dom Prauffun Kristm wm Deutschland sein solle. Es kanm alsc keim Schnittt des Mrisfag gethan werden ohne Mitwirkung des preußischen Ministtmiuntsz und da der Reichskanzler die Verantmortung sün alle Schrittt drs Kaisers trägt, so muß die Stelle des Reichsfenflars und die des prene ischen Minister⸗Präfidenten im einer Parsom vureinigt siin. Was Wort des Abgeordneten Dr. Lieber: Ließen ünnumsich sirrhem albs kaiserlich verderden“ kann leicht im Ausland als eina Douffung auff⸗ gefaßt werden. Deshalb bedaurr ich lebbast. dus das Wurti ge⸗ fallen ist. Lieber kaiserlich verderbem und sturhan, als an den Grundpfeilern der Verfaffung, an der Kaiserwündn der Hofenzollern rütteln, denen Deutschland seime Einigkeit verdankt. Die Entwicktlung des Reichs habe ich mir anders vongestellt. Ich war dar Meinung, daß die Personalunion zwischen den hüöchsten preußischen und den höchsten Reichsämtern ausgedehnt werden müsse, namantlich bezüglich der Finanzen. Ich weiß nicht, ob der gegenmürtige Finanz Minister es nicht als eine Entlastung bet würde, wenn er zugieich Stants⸗ secretär des Reichs⸗Schatzamts wärr. Wenn jemand befühigt: iste an der Spitze des preußischen Ministariums zu siehen, muß er auch die Befähigung haben, Reichskanzler zu sein. Ich hahe das ohne jede perfönliche Spitze gesagt. Es ist ein Racht der Volls⸗ vertretung, die im Volk vorhandene Stimmung hiur zum Ausdruck zu bringen. Ich glaube, daß weite Kreise des deutichen Volks den leb⸗ haften Wunsch hegen, daß eine einheitliche und starke Leitung in Preußen und Deukschland eintreten möge. Ich stimme deshalb für dir vorliegende Position in der Hoffnung, daß die Vuraussicht der preußi⸗ schen Staatsregierung, welche hier ein entmeder oder’ eingeschaltrt hat, noch in diesem Jahre dahin führen wird, eine Aenderung in diesen Verhältnissen herbeizuführen. 8 Abg. Freiherr von Zedlitz (freiconf.): Der Wunredner hat sich⸗ mit seinen politischen Freunden über diese Angelegenheit nicht var⸗ ständigt; hätte er das versucht, so würde ihm wohl gesagt worden sein, daß er diese Anregung unterlassen solle, Ich will guf diese Erörterungen nicht weiter eingehen. Das Gehalt des Minister⸗Prüsidenten wird hewilligt Bei den Gehältern für drei Regierungs⸗Räthe führt. Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (cous.) aus, daß unter diefen drei Räthen sich derjenige befinde, der als Curator des „Reichse. andd Staats⸗Anzeigers“ funckionirt. Die Veröffentlichungen des „Reichss und Staats⸗Anzeigers“ haben in der letzten Zeit berechtigtes Aufsehen erregt. Da waren im vorigen Sommer die Depeschen welche dem berühmtesten Manne Deutschlands seine gesellschaftlichen Be⸗ ziehungen unterbinden wollten, deren Ausführungehr fast bei jedem Satze mit einem Fragezeichen zu begleiten gemwefen wären. Da waren die Depeschen uüͤber die Welrfenfondsquittungden, wa es sich um einen offenen Erpressungsversuch handelts und wo ugh mit Kqnoueht nach Spatzen schoß. Da war endlich der Erlaß des Minifters des Inmerst. an den Landrath des Friedeberger Kreiles wegen. Unterssichntetich. eines Wahlaufrufs. dese Veröffentlichung eines Venweises ist in unseren Diecipkinargesetzen nicht vorgesehen, und Nshalb müssen wir uns daruͤber beschiperen. Die Regierung soll nicht Partet, er⸗ sreifen, amt allerwenigsten hastig, wie dies geschehen. Cie. Regierung, die sich hret e bewußt ist, kann sich vont solchen Eingriffen in die Dinge zurkekhalten. Dahiza. gehören Kulch iis Depeschen uüͤber den Bitzmarck un Reichs Anzeizer’. Die

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man hoffen könnte, mit der des 2

Reichskanzlers einigung wird von allen Parteiemn dhat sich dofär

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3. B. im Patentamt, es auch in dieser Beziehung das Seinige thun

holte seine früheren Klagen über das System der Küstenper⸗

werde. Die Berichterstatter werden veranlaßt werden, ihre Berichte

Wirküung dieses Vorgehens ist nicht die beabsichtiagte zgewesen, in diefer Falle ist die Herasacssan de Manhnes, den man schädigen wollte, ge.