1893 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

wären, die Juden wären Sie doch nicht los geworden. Darum haben wir die Bewegung unterstützt. Herr Ahlwardt ist vielfach sehr unbesonnen vorgegangen. Er ist den Aufgaben des öffentlichen Lebens nicht gewachsen; er kann nicht prüfen und untersuchen, was stichhaltig ist oder nicht; aber sehr patriotisch war es doch nicht, daß Löwe mitten in kritischer Zeit in Paris Angebote gemacht hat. Woher kommt es, daß Rector Ahlwardt darüber kann sich die Regierung nicht täuschen eine der populärsten Persönlichkeiten Deutschlands geworden ist? Das Gericht hat ihn nur wegen Be⸗ leidigung verurtheilt, also ihm bona fides zugesprochen. Das „Berliner Tageblatt“ brachte den Prozeß Ahlwardt mit dem Prozeß Heinze in Vergleich und nannte die Conservativen eine Partei der

uhälter. Solche Banditen sollten wir nicht zu züchtigen versuchen? Wir müßten ja sonst jedes Schamgefühl verloren haben. Wenn es sich um eine Stichwahl handelt zwischen einer Partei, die sich vor Thron und Altar nicht scheut, und einem Rector Ahlwardt, dann wählt man das kleinere Uebel. Als ein Landrath sich gegen einen conservativen Candidaten, Herrn von Hammerstein, erklärte mit Drohungen offen und versteckt, da ist nichts gegen den Landrath geschehen. Das muß die Meinung erwecken, daß, wenn es sich um Conservative handelt, sie es selber ausfechten mögen, sobald aber die Juden verletzt werden, tritt die Regierung ein. Wie schlecht die Conservativen beim Volksschulgesetz behandelt sind, dafür weiß ich keine Parallele. Ich kann nur dringend wün⸗ schen aus meinem deutschen und christlichen Herzen heraus, daß die Regierung dieser tiefgehenden nationalen Bewegung ihre Beachtung schenken möge. Der Herr Minister⸗Präsident wird aus Hessen wissen, mit welcher elementaren Kraft die Bekämpfung des Judenthums auf⸗ scieht und sich bald in kirchlicher und politischer Beziehung der Herr⸗ schaft bemächtigt. Unsere Regierung soll doch nicht bloß unsere Ge⸗ schäfte führen, sondern sie soll den deutschen Geist leiten, und das ist gewiß, daß das Judenthum die schwerste Klippe ist, an welcher unser deutsches Volksschiff vorbeifährt. Hätten wir uns zur rechten Zeit der Uebermacht im großen Stile entgegen geworfen, dann würden wir diese Erscheinungen nicht sedeh. die ich jetzt bedaure. Aber ich sage: diese Bewegung ist eine Aeußerung der deutschen Geistesmacht, deutsch, edel und christlich!

Abg. Dr. Meyer⸗Berlin (dfr.): Es kommt allein auf die Frage an: Ist es erlaubt, die Fehler von Einzelnen dem Collectivum zur Last zu legen? Ist es erlaubt, um der ehler einer Anzahl Juden sämmtliche Juden zu bekämpfen? as ist es, was

ich bestreite vom politischen Standpunkt und vom Standpunkt der christlichen Sittenlehre. Das Evangelium hat ein für alle mal den Wahn gebrochen, daß man jemand verantwortlich machen kann für die Fehler und Sünden seines Geschlechts, seiner Vorfahren. Das ist die entscheidende Frage. Dazu kommt in zweiter Linie die Frage, ob es mit den modernen Gesetzen des Staats sich verträgt, jemand, der schuldlos ist, seiner Religion wegen zu verfolgen. Die Juden tragen die Striemen und Schrammen aus ihrer früheren vase danhrigen Knechtschaft noch an ihrem Körper. Seit Moses Mendelssohn’'s ist es das Streben der Juden, deutsch zu werden. Das behaupte ich auf Grund meiner ausgedehnten Bekaunt⸗ schaft mit Juden. Sie wollen deutsch sein und nur an ihrem Be⸗ kenntniß festhalten. Können Sie behaupten, die jüdische Religion widerspreche unserer modernen Cultur und Sittlichkeit? Das ist unmöglich. Der Abg. Stöcker beruft sich auf den Talmud. Ich gehöre nicht zu den Wenigen, die den Talmud kennen. Jedenfalls aber bestreite ich die Berechtigung, das heutige Judenthum nach den Grundsätzen zu beurtheilen, die im Talmud niedergelegt sind. Der Talmud ist ein Sammelwerk, dessen neuester Theil 800 Jahre alt ist. Ich halte es sogar für eine unerlaubte Kampfesweise, den heutigen Katholizismus zu beurtheilen nach Aus⸗ sprüchen von Jesuiten, die nur 200 Jahre alt und doch schon veraltet sind. Der Abg. Stöcker sagt, die Juden hätten selbständig nichts für die Cultur geleistet. Ich erinnere ihn an Spinoza, den ein evan⸗ gelischer 85 „den großen, heiligen Spinoza“ genannt hat. Der Abg. Stöcker hat den Ahlwardt'schen Fall angeführt. Ich möchte da seine Ausführungen über ihn etwas ergänzen. Rector Aihlwardt hat der städtischen Schulverwaltung mancherlei zu thun gegeben. Mancherlei Klagen, auch wegen Unterschlagungen von Geldern zu wohlthätigen Zwecken sind gegen ihn erhoben. Er ist freigesprochen worden, aber nur nothdürftig. Das Gericht hat nur die böse Absicht bei ihm nicht angenommen. Er hat mancherlei gesprochen und geschrieben, was objectiv unwahr ist, und was, wenn es wahr wäre, Folgen haben würde, die ich nicht ausdenken will. Wenn solcher Mann populär ge⸗ worden ist, so beweist das nur, daß das Volk jetzt überaus leicht.

läubig geworden ist und sich auf die Seite eines Mannes gestellt

at, der keinen Glauben verdient.

Abg. Cremer⸗Teltow (b. k. F.): Wenn heute, am 28. Ja⸗ nuar 1893, bei einem Etatstitel, der zum Judenthum gar keine Be⸗ ziehung hat, sich eine Judendebatte entspinnt, dann muß doch Stoff dafür vorhanden sein. Lesen Sie doch einmal die Bibel, die Sie gelesen haben müssen, ehe Sie sich der Politik zuwandten; kein Volk will von den Juden etwas wissen; sie geben ihnen noch Geld zu, um sie wieder los zu werden. Der Abg. Hobrecht hat von dem verbreiteten Anti⸗ semitismus gesprochen; ich glaube auch, es giebt manchen, der den Juden verbindlichst die Hand schüttelt, er weiß wohl, warum; aber im Innern Hempathisir er mit uns, wenn wir ihm die Juden etwas vom Halse halten. Verfassung und Gesetz sollen den Ausdruck der jeweiligen Zeitbedürfnisse darstellen. Wenn es den Zeitbedürfnissen entspricht, den Juden ihre verfassungsmäßigen Rechte zu nehmen, habe ich meinerseits dagegen nichts zu sagen. Aber ich habe schon früher

esagt: Die Judenemancipation ss ein Fehler, aber rückgängig gemacht kann sie nicht werden. Sie konnte nur herbeigeführt werden, weil der Staat seine christliche Aufgabe vergessen hatte. Es fällt mir nicht ein, mich mit der einen oder der anderen Richtung des Antisemitismus zu identificiren. Aber wenn auch manche Aus⸗ schreitungen zu Tage kommen wenn der Hof gereinigt werden soll, da kann man keine Zahnbürsten gebrauchen, sondern muß ordentliche Besen haben. Die Herren Antisemiten mögen scharf vorgehen, wir werden nachher wieder zusehen, daß das Gesunde erhalten bleibt. In Bezug auf die Agitation kann ich ein Urtheil abgeben; aber eine anständige freisinnige Agitation habe ich noch nicht erlebt. Die 10 000 sind von Herrn von Bleichröder nicht für die conser⸗ vative Partei, sondern für Kartellwahlen an einen nationalliberalen Mann gegeben worden. Der falschen Auffassung des Abg. Stöcker ist es zuzuschreiben, daß ich mit diesen 10 000 in Verbindung gebracht werde. Ich habe jeden für einen wenig anständigen Mann⸗ erklärt, der mich mit dieser Sache nochmals in Verbindung bringt.

Abg. Rickert (dfr.): Die Rede des Abg. Stöcker ist uns insofern von Werth, als sich der fanatische Eifer dieses Predigers der Liebe gezeigt hat. Wir danken für dieses Christenthum und diese christ⸗ liche Moral; wir haben mit dem Abg. Stöcker keine Gemeinsamkeit. Die Mehrheit des Volks wird sich von diesem Fanatismus nicht hin⸗ reißen lassen. Wie der Abg. Stöcker den Kampf führt, zeigt sein Beispiel: aus einem Gedicht, das im „Reichsblatt“ gestanden haben soll, wo es heißt „Ohne Scheu vor Thron⸗ und Altarstufen“, macht man „einer Partei“ einen Vorwurf, d. h. unserer Partei. Kennt der Abg. Stöcker das Schiller'sche Gedicht „An die Freude“ nicht, wo es heißt: „Männerstolz vor Königsthronen“? Der Abg. Stöcker würde allerdings Schiller am liebsten auf den Inder setzen. Vom Fetncer Wucher scheint der Abg. Stöcker nichts zu wissen. Kennen Sie spanische Geschichte nicht, wo es keine Juden giebt? Sehen Sie nach Rußland, wo der Wucher der Christen viel schlimmer ist, als der der Juden. In seinem Fanatismus behält der Abg. Stöcker nur Das, was gegen die Juden sprechen könnte. Die frechen Aeußerungen in der Presse rühren doch nicht immer von Juden her; bei der „Berliner Morgen⸗Zeitung“ sind, soviel ich weiß, nur christliche Mitarbeiter. Kennt der Abg. Stöcker die antisemitischen Verunglimpfer⸗des Christenthums nicht? Hat er für deren Aus⸗ schreitungen kein Wort des Tadels? Es giebt noch andere Vertreter der christlichen Lehre, die den Antisemitismus verabscheuen; Redner beruft sich auf den Kardinal Haynald. Der Abg. Stöcker nennt uns deutsche Simpel, weil wir die Juden als Mitbürger betrachten; wir sehen eine Ehre darin, die Verfolgten zu schützen.

*

Abg. Stöcker: Abg. Rickert kein competenter Beurtheiler, denn er hat bisher nur jüdische Nächstenliebe bethätigt. Fanatismus und Eifer ist auf Ihrer Seite niemals gegen die Juden zu bemerken gewesen, aber die Hetze gegen die Junker und Pfaffen. Daß bei der „Morgenzeitung“ Christen schreiben, ist bedenklich. Die Zeitungen sind im Besitz der Juden und diese kaufen sich Christensklaven zum Schreiben. Die Veröffentlichung über den Abg. Cremer ist nicht von mir ausgegangen, sondern, wie ich glaube, von einem Kartellblatt. Die Angriffe gegen Herrn Ahl⸗ wardt hätte der Abg. Meyer aufsparen können, bis ihm Ahlwardt im Reichstage entgegentreten könnte. Aus der Popularität Ahlwardt's habe ich nicht gefolgert, daß er Recht hat, sondern, daß die Be⸗ wegung im Volke ihren Boden hat, und daß dies eine Folge der frei⸗ sinnigen Preßwirthschaft ist. Ich wünsche, daß auf dem Wege der Verwaltung und durch die sociale und wirthschaftliche Gesetzgebung das Judenthum zurückgedrängt würde. Daß das Judenthum ver⸗ nichtend wirkt, zeigt schon das alte Rom, und Mommsen selbst nennt die Juden ein Element der Decomposition. Man kann eine solche Erscheinung wie das Judenthum nicht von Fall zu Fall beurtheilen, sondern muß die Erscheinung als ganzes nehmen. Wenn der Jude Spinoza etwas Großes geleistet hat, so macht eine Schwalbe keinen Sommer. Aber der heilige Spinoza ist von der Synode ausgeschlossen. So machen es die Juden mit ihren besten Leuten. Mit Christus haben sie es ebensoy gemacht. Wenn dem Antisemitismus Rassenhaß vorgeworfen wird, so ist das berechtigt. Aber der Klassenhaß auf der anderen Seite ist auch nicht sehr schön und jedenfalls unberechtigt. . 8.

Hierauf wird die Debatte geschlossen. Der Titel wird genehmigt und die weitere Berathung bis Montag 11 Uhr. vertagt. Schluß 4 ½ Uhr.

*

Entscheidungen des Reichsgerichts

Zur Begründung des den allgemeinen Gerichtsstand einer Person bestimmenden Wohnsitzes 13 der Civilprozeß⸗Ordnung) reicht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 3. No⸗ vember 1892, in Preußen der Geschäftsbetrieb allein, ohne das Hinzutreten einer eingerichteten Wirthschaft, jedenfalls da nicht aus, wo der Gewerbetreibende an einem anderen Orte eine eingerichtete Wirthschaft und seine Wohnung hat. In diesem Falle ist regelmäßig der allgemeine Gerichtsstand an dem Orteo, woselbst der Ge⸗ werbetreibende häuslich eingerichtet ist und lebt, und nur Klagen, welche auf seinen Gewerbebetrieb Bezug haben, können bei 9 Gericht des Ortes, woselbst er sein Gewerbe betreibt, erhoben werden.

In Bezug auf § 269 I 21 des Preuß. Allg. Landrechts (oist in Fällen, wo es eines schriftlichen Miethsvertrages bedarf, der⸗ selbe bloß münd lich geschlossen, aber durch die Uebergabe schon voll⸗ zogen worden, so ist er nur auf ein Jahr gültig“) hat das Reichs⸗ gericht, V. Civilsenat, durch Urtheil vom 9. November 1892, aus ee daß nach Ablauf des gesetzlichen Miethsjahres die vor⸗

ehaltlose Annahme einer ferneren Miethsrate die stillschweigende Zu⸗ stimmung zur Forts⸗ Wung des Miethsverhältnisses auf ein weiteres Jahr enthält, und daß dies auch für die Folgezeit stets auf ein Jahr gilt; dagegen bedarf es niemals der vorhergehenden Kündigung dieses Miethsverhältnisses, vielmehr endet dasselbe ohne

weiteres nach Ablauf jedes Jahres.

Handel und Gewerbe. „.„

11“ 1

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 10 903, nicht rechtzeitig gestellt 488 Wagen. In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 4670, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen; am 27. d. M. sind gestellt 4690, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am

28. Januar das Grundstück Am Schiffbauerdamm 12, dem

Kaufmann Richard Bruck gehörig, zur Versteigerung; Fläche

5,69 a; Mindestgebot 265 800 ℳ; für das Meistgebot von

266 050 wurde der Kaufmann Bernhard Pieck, Elsasser⸗ straße 36, Ersteher.

Berlin, 28. Januar. (Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sa bersky). Ia. Kartoffelmehl 19 ½ —9 20 ℳ, la. Kartoffelstärke 19 ½ —20 ℳ, IIa. Kartoffelstärke und -Mehl 16 ½ 18 ℳ, feuchte Kartoffelstärke Frachtparität Berlin 10,20 ℳ, Frankfurter Syrupfabriken zahlen nach Werkmeister'’s Bericht franco Fabrik 9,75 ℳ, gelber Syrup 22 ½ 23 ℳ, Cap.⸗Syrup 23 ½ 24 ℳ, Cap.⸗Export 24 ½ 25 ℳ, Kartoffelzucker gelber 22 ½ —23 ℳ, do. Cap. 24 24 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 36 37 ℳ, Bier⸗Couleur 35 36 ℳ, Dertrin, elb und weiß, la. 27 ½ 28 ½ ℳ, do. secunda 25 26 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 34 35 ℳ, Weizenstärke (großst.) 41 42 ℳ, Hallesche und Schlesische 41 42 ℳ, Reisstärte (Strahlen) 48 bis 49 ℳ, do. (Stücken) 46 47 ℳ, Maisstärke 32 nom., Schabe⸗ stärke 30 nom., Victoria⸗Erbsen 18 22 ℳ, Kocherbsen 16 —20 ℳ, grüne Erbsen 17 20 ℳ, Futtererbsen 14 —14 ½ ℳ, Leinsaat 24 25 ℳ, Linsen, große, neue 40 54 ℳ, do. mittel 34 40 ℳ, do. kleine 20 32 ℳ, gelber Senf 34 48 ℳ, Kümmel 44 50 ℳ, Mais loco 13 13 ½ ℳ, Pferdebohnen 14 ½ 16 ℳ, Buchweizen 14 ½ bis 15 ½ ℳ, inländische weiße Bohnen 16 —18 ℳ, weiße Flachbohnen 20 22 ℳ, ungarische Bohnen 14 15 ℳ, galizische und russische Bohnen 13 —14 ℳ, Wicken 13—- 14 ℳ, Hanfkörner 19 20 ℳ, Leinkuchen 16 17 ℳ, Weizenschale 9 ½ 10 ℳ, Roggenkleie 9 9 ½ ℳ, Rapskuchen 14 —15 ℳ, Mohn, blauer 54 60 ℳ, do weißer 82 90 nom., Hirse, weiße, 18 20 Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.

Vom vberschlesischen⸗ Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die „Schl. Ztg.“: Die Lage des oberschlesischen Eisengeschäfts hat sich in der vorigen Woche in keiner Weise gebessert: der Eingang an Aufträgen war fast noch spärlicher als in den Vorwochen. Da die gesammte Industrie über Geschäftslosigkeit klagt und zu größter Sparsamkeit veranlaßt ist, so beschränken sich auch die Eisenbezüge nur auf das augenblicklich erforderliche Quantum. Dies ist auch Ursache mit, daß der Eisenbedarf in diesem Winter bei weitem geringer ist als in früheren Jahren, in welchen noch der Absatz nach dem Auslande, der gegenwärtig bis auf ein Minimum zurückgegangen ist, ausgeholfen hat. Ueber den Betrieb der Werke läßt sich nur wiederholen, daß er infolge zu feriaiger Eingänge wesentliche Einschränkungen erfahren mußte. Dies erstreckt sich auf alle oberschlesischen Eisenindustriezweige, selbst solche, die ihrer bevorzugten Qualitäten wegen immer noch leid⸗ lich besetzt waren. In Walzeisen ist der Begehr für Feineisen sowie für die ganz groben Sorten äußerst schwach; die gangbarsten Mittelsorten von Handelseisen werden noch am Peisten bezogen und zwar hauptsächlich von den Werkschmieden zur sofortigen Verarbeitung. Daß das Blech⸗ und Stahl⸗ geschäft sehr darniederliegt, wurde schon wiederholt berichtet, und bei den Gießereien, Maschinen und Kesselfabriken hat sich die mißliche Lage bis jetzt nicht gebessert. Die Draht⸗ und Nägel⸗ werke arbeiten immer noch weiter auf Vorrath, und auch die Röhrenwalzwerke haͤben ihre 8 und Magazine bereits gefüllt. In Zink blieb das Geschäft in letzter Woche unverändert; Blei und Bleifabrikate sind schwach gefragt.

In der Versammlung zur Bildung eines Ruhrkohlen⸗ syndikats, die am Sonnabend in Dortmund stattfand, waren der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ zufolge 31 557 940 t Förderung vertreten. Die

Ueber meine christliche Nächstenliebe ist der

„Königsgrube“ stimmte nicht mit, sodaß 31 128 843 4 übrig blieben. Davon stimmten 30 351 369 t dem Syndtkate zu. Dageger stimmte der Vertreter der Zeche „Schlägel und Eisen“, da er für die Zustimmung nicht informirt war. Er glaubt jedoch, daß die Zeche ihren Beitritt erklären werde. Mit Vorbehalt stimmten die Zechen: „Oldenburg“, „Neuessen“. „Massen“, „Hugo“, „Zoll⸗ verein“, „Nordstern“, „Schürbank“, „Charlottenburg“. Der „Kölner Bergwerksverein“ war nicht vertreten. Doch ist seine Zu⸗ stimmung wahrscheinlich. Dann wären 95 % der Gesammtförderung vorhanden und damit das Syndikat gesichert. Der „Magdeburger Bergwerksverein“ war zum Zweck der Information vertreten. Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, daß die Zustimmung der beiden letztgenannten Werke alsbald erfolgen müsse, sonst werde der Ausschuß seine Aufgabe für erledigt halten. Ueber die Stellung der Reeder⸗ zechen bemerkte der Vorsitzende, daß sie keinerlei Vorbehalte gemacht hätten. Die constituirende Versammlung wird auf den 16. Februar d. J. nach Dortmund einberufen.

Der Aufsichtsrath der Hypothekenbank in Hamburg hat die Dividende auf 8 % festgesetzt. Die Generalversammlung findet am 25. Februar in Hamburg statt.

„— Der Aufsichtsrath der Hamburger Commerz⸗ und Disconto⸗Bank hat die Dividende für 1892 vorbehaltlich der Genehmigung der Generalversammlung auf 4 %, also ebenso hoch wie

im Vorjahre, festgesetzt.

Der Verwaltungsrath der Norddeutschen Bank in Hamburg hat nach Vorlegung des Rechnungsabschlusses beschlossen, der am 2. März einzuberufenden Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 4 ½ % vorzuschlagen.

Magdeburg, 28. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker excl., von 92 % 14,95, Kornzucker excl., 88 % Rendement 14,35, Nachproducte excl., 75 % Rendement 12,00. est. Brod⸗ raffinade I. 27,75. Brodraffinade II. 27 50. Gem. Raffinade mit Faß 28,00. Gem. Melis I. mit Faß 26,25. Stetig. Rohzucker I. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Januar 14,30 Gd., 14,35 Br., pr. Februar 14,32 ½ bez., 14,35 Br., pr. März 14,37 ½ bez., 14,40 Br., pr. April 14,42 ½ Gd., 14,47 ½ Br. Ruhig. Wochen⸗ umsatz im Rohzuckergeschäft 337 000 Ctr.

Fetree, 28. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. a Plata. Grundmuster B. per Februar 3,62¹ ℳ, per März 3,65 ℳ, per April 3,67 ½ ℳ, per Mai 3,70 ℳ, per Juni 3,72 ½ ℳ,I per Juli 3,75 ℳ, per August 3,75 ℳ, per September 3,75 ℳℳ, per Oktober 3,77 ½ ℳ, per November 3,77 ½ ℳ, per Dezember 3,77 ½ ℳ, per Januar —. Umsatz 100 000 kg.

Mannheim, 28. Januar. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen pr. März 17,10, pr. Mai 17,00, pr. Juli 17,20. Roggen pr. März 14,75, pr. Mai 14,70, pr. Juli 14,90. Hafer pr. März 14,45, pr. Mai 14,55, pr. Juli 14,95. Mais pr. März 11,75, pr. Mai 11,75, pr. Juli 11,60.

Greiz, 28. Januar. (W. T. B.) Der Chef der bedeutenden Firma Friedrich Arnold, Ernst Arnold, ist heute gestorben.

Wien, 28. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Versammlung von Prioritätenbesitzern der österreichisch⸗ ungarischen Staatsb ah n, die der Wahl dreier Vertrauensmänner galt, waren 112 691 Stück 3 % Prioritäten vertreten. Der Curator Weitlof erstattete Bericht über seine Thätigkeit und erklärte auf eine Anfrage, ihm seien von der Staatsbahn⸗Gesellschaft bisher weder Ausgleichs⸗ vorschläge zugekommen, noch auch Ausgleichsabsichten mitgetheilt. Auf eine von ihm gestellte Anfrage habe die Staatsbahn⸗Gesellschaft ge⸗ antwortet, sie habe keine Veranlassung von dem Standpunkte ab⸗ zugehen, die Entscheidung den österreichischen Gerichten zu überlassen; sie sei jedoch bereit, eventuell die Frage auf dem Wege des Vergleichs auszutragen und soweit möglich das größte Entgegenkommen zu be⸗ thätigen. Nachdem Strauß im Namen der französischen Prioritäten besitzer sowie Wildstätter (Karlsruhe), Quellmalz (Dresden) und Sigmund Bauer l(als Vertreter der Hirschi'schen Stiftung) Rechtsverwahrungen abgegeben hatten, wurden Dr. chuster, Strauß und Ellissen zu Vertrauensmännern gewählt.

„Wien, 28. Januar. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 52. Woche (vom 23. Dezember bis 31. Dezember 1892) 347 736,63 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 95 607,11 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 1892 betrugen die Brutto⸗Einnahmen 13 190 183,99 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 293 970,85 Fr.

Pest, 28. Januar. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen fest, pr. Frühjahr 7,46 Gd., 7,48 Br., pr. Herbst 7,64 Gd., 7,66 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,48 Gd., 5,50 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 4,74 Gd., 4,75 Br. Kohlraps pr. August⸗September 11,30 Gd., 11,40 Br.

London, 28. Januar. (W. T. B.) Wollauction. Tendenz fest, stark besucht, Croßbreds reichlicher angeboten, fest, behauptet.

An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.

96 % Javazucker loco 16 fest, Rüben⸗Rohzucker loco 14 fest.

Die „Railway Share Trust Company“ ladet zu Zeich⸗ nungen auf eine nördliche südafrikanische 4 % Eisenbahn⸗Anleihe im Betrage von einer halben Million Pfund Sterling ein; die Anleihe ist von Transvaal garantirt, der Emissionspreis auf 77 festgesetzt. Die Zeichnungen werden am 1. Februar eröffnet und an demselben

Tage geschlossen.

30. Januar. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren be⸗ trugen in der Woche vom 21. Januar bis 27. Januar: englischer Weizen 4064, fremder 47 896, engl. Gerste 3485, fremde 12 866, engl. Malzgerste 18 413, fremde —, engl. Hafer 2277, fremder 4423 QOrts., engl. Mehl 19 155, fremdes 86 225 Sack und 100 Faß.

Amsterdam, 28. Januar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 56 ½. Bancazinn 55 ½. 1

New⸗York, 27. Januar. (W. T. B.) Die Börse war anfangs und im Verlauf unregelmäßig, der Schluß jedoch sehr fest Der Umsatz der Actien betrug 125 000 Stück. Der Silber⸗ vorrath wird auf 620 000 Unzen geschätzt. Silberverkäufe fanden nicht statt. An Bord der Schiffe „La Normandie“ und „Didam“ sind heute 3 350 000 Doll. Gold nach Europa abge⸗ gangen; weitere 1 500 000 Doll. werden am nächsten Dienstag zur Verschiffung gelangen.

Weizen eröffnete schwach und wesentlich niedriger und verlief in nervös eregter Stimmung im Einklang mit Chicago. Schluß kaum behauptet. Mais setzte nach Eröffnung niedriger ein, wurde jedoch nach unwesentlichen Bewegungen auf Deckungskäufe fest. Schluß fest.

Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten

Waaren betrug 13 344 533 Dollars gegen 11 966 862 Dollars in g geg

der Vorwoche, davon für Stoffe 4 288 489 Dollars gegen 4 091 787 Dollars in der Vorwoche.

Chicago, 28. Januar. (W. T. B.) Weizen eröffnete zu erheblich niedrigen Preisen, erfuhr alsdann eine Aufbesserung, schwächte sich aber auf Manipulationen der Speculanten, welche auf den Markt erheblich einwirkten, später wieder ab. Schluß kaum be⸗ hauptet. Mais schwächte sich nach der Eröffnung ab, konnte aber den Rückgang im Verlaufe wieder einholen, da 1 vertrauens⸗

vollere Stimmung Bahn brach. Schluß fest.

Verdingungen im Auslande.

15. Februar. 12 Uhr. Banechefen for de danske Stats- baner, Contor Colbjörnsensgade 11. Kopenhagen, V.:

Verkauf von

ca. 9300 t kassirten Eisenbahnschienen, Schienen⸗ und⸗Dreh⸗ scheibentheilen, und

ca. 1500 t gebrauchten Verbindungsstücken.

Bedingungen liegen zur Ansicht an Ort und Stelle und werden auf Verlangen auch per Post übermittelt.

Dänemark.

1. Untersuchungs⸗Sachen 2. Aufgebote, 8. Ung

4 5

ustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Weatccherxang. 3 Veeesufe. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

der Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gese „Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassun Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ꝛc. von Rechtsanwälten.

0) Untersuchungs⸗Sachen.

[648891

Die hinter den Knecht Franz Wilhelm Ueckert, geboren am 21. Mai 1857 zu Ludwigsruh, unterm 9. Dezember 1881 im öffentlichen Anzeiger unter Nr. 46 563 erlassene Strafvollstreckungs⸗Requisition 31/81 ist erledigt. M1 114/92.

Landsberg a. W., 25. Januar 1893.

Königlicher Erster Staatsanwalt.

[64888] Bekanntmachung über Vermögensbeschlagnahme. 8 Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 24. Januar 1893, wurde das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der nachbenannten Personen, gegen welche das Haupt⸗ verfahren wegen Verletzung der Weäcrpflicht eröffnet ist, behufs Deckung der dieselben möglicherweise tref⸗ fenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, mit Beschlag belegt: 1) Morand Rietsch, geb. 27. Mai 1870 in Em⸗

lingen, irch, 3) Johann Peter Paul Reichlin, geb. 17. De⸗ zember 1872 in Altkirch, in enpac 5) August Walbert, geb. 15. Dezember 1872 in 6) Emil Jacquet, geb. 22. September 1872 in Dammerkirch, reyburger, geb. 2. Oktbber 1872 in Dammerkirch, 8) Ludwig Enderlin, 9) Alfons Billand, geb. 5. Juli 1872 in Füllern, 10) Marie Isidor Baumgartner, geb. 5. Mai 11) Emil Gussy, geb. 14. April 1872 in Oltingen, 12) Josef Schmitt, geb. 22. Februar 1872 in 13) Blasius Dietsch, geb. 11. April 1872 in Schwoben, 1 1872 in Werenzhausen, . 15) Cosmus Justin Peter, geb. 12. März 1872 sämmtlich zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Vogt.

.2) Josef Bachert, geb. 27. April 1872 in Alt⸗ 4) Johann Georg Keller, geb. 31. August 1872 Carspach, 7) Franz Josef Denceederh geb. 11. Juni 1872, in 1872 in Oberdorf, Rüderbach, 14) Alfons Weigel, geb. 29. Avpril in Riespach, Mülhausen i. E., den 25. Januar 1893. 11‧

2) Aufgebote, Zustellungen

und dergl. [64972]

Der zur Zwangsversteigerung des hieselbst sub. No. ass. 569 belegenen Träbert’'schen Hausgrund⸗ stücks auf den 27. März d. J. anberaumte Termin wird hierdurch aufgehoben.

Schöningen, den 24. Januar 1893.

Herzogliches Amtsgericht. Reinbeck.

[49521] 8

Die Wittwe des Köthners Heinrich Feddeler Nr. 8 in WEE Louise, geb. Borcherding, zu Schessinghausen und der Köthner Heinrich Feddeler Nr. 19 in Husum haben das Aufgebot des Spar⸗ kassenbuches Nr. 213 der Spar⸗ und Leihkasse des vormaligen Amtes Nienburg in Nienburg über 3050 ℳ, ursprünglich lautend auf den Namen Hein⸗ rich Block, Brinksitzer Haus Nr. 15 in Schessing⸗ hausen, seit Januar 1880 umgeschrieben auf den Namen des Köthners Heinrich Feddeler Nr. 8 in Schessinghausen, beantragt. Der Inhaber der be⸗ zeichneten Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 15. Juni 1893, Vormittags 10 Uhr, hier an Gerichtsstelle anbe⸗ raumten Termine, seine Rechte bei dem Gericht an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Nienburg, den 17. November 1892.

Königliches Amtsgericht I.

[61012] Aufgebot.

Auf Antrag des Handlangers Heinrich Kentrup zu Recklinghausen wird hiermit der Inhaber des an⸗ eblich verbrannten Sparkassenbuchs Nr. 2931 der ehlich b⸗ Sparkasse zu Gelsenkirchen, lautend auf den Namen des Gerhard Heinrich Uhlenbrock, Sohnes des am 20. November 1870 zu Gelsenkirchen verstorbenen Johann Heinrich Uhlenbrock, Werth am 1. April 1892 166,84, aufgefordert, dieses Buch spätestens im Aufgebotstermine den 27. Sep⸗ tember 1893, Vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ fertigten Gericht, Zimmer Nr. 5, vorzulegen, widrigen⸗ falls dasselbe für kraftlos erklärt wird.

Gelsenkirchen, den 7. Januar 1893.

Königliches Amtsgericht.

[63457] Aufgebot. v“

Auf Antrag des Restaurateurs Otto Kruse aus Thale wird das auf den Namen des Hermann Kruse zu Thale lautende angeblich verlorene Sparkassenbuch Nr. 25 476 der städtischen Sparkasse zu Quedlinburg über 400 aufgeboten. Desgleichen wird auf den Antrag des Fräuleins Clara Deubert zu Quedlin⸗ burg das auf den Namen derselben lautende angeblich verlorene Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Quedlinburg Nr. 23 791 über 64,67 aufgeboten. Die Inhaber der Bücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1898, h. 10 ½, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Sparkassen⸗ bücher erfolgen wird.

[36778828 Aufgebot.

K. Bayer. Amtsgericht München I.,

Abtheilung B. für Civilsachen. Gemäß amtsgerichtlichen Beschlusses vom 21. Sep⸗ tember 1892 werden auf Antrag des Stadtmagistrats München zum Zwecke der Amortisirung der auf der Herberge der Stadtgemeinde München Hs.⸗Nr. 12d. an der Bäckerstraße hier Plan Nr. 346* der Steuer⸗ gemeinde Giesing am 27. Mai 1841 eingetragenen Hypothek für 192 %ℳ 26 oder 112 Fl. 9 Kr. Laution für einen Erbtheil aus dem Rücklasse des für verschollen erklärten Peter Liegsalz, nachdem die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Hopother fruchtlos geblieben und seit dem Tage der letzten auf diese Forderung bezüglichen Handlung dreißig Jahre verstrichen sind, alle die⸗ jenigen, welche auf diese Forderung ein Recht zu haben glauben, hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem auf Freitag, 21. April 1893, Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 19 (Maria⸗ hilfplatz Nr. 17/II in der Au) anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Forde⸗ rung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. München, 22. September 1892.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (. 8 Maggauer, Serer. [50338]

Nach Ausweis des Grundbuchs von Heckenbeck stehen bei dem der Ehefrau des Schlachters Wilhelm Schneider, Auguste, geb. Schum, zu Bornhausen ge⸗ hörigen Halbkothhofe No. ass. 3 zu Heckenbeck nebst Zubehör u. a. folgende Lasten eingetragen:

a. in der Rubrik „fortwährende dingliche Lasten ꝛc.“: ein Meierzins von 4 Hbt. Rokken und 4 Hbt. Hafer,

b. in der Rubrik für Hypotheken: ein Kapital von 75 Thlr., worunter 25 Thlr. Conv. Münze und 50 Thlr. Preuß. Courant befindlich, gegen 5 % Zinsen in Gemäßheit einer am 25. April 1822 von dem vormaligen Fürstl. Kreisgerichte zu Gandersheim zu Gunsten des Goldschmieds Gottfried Weber hieselbst aufgenommenen Obligation. 1

Auf Antrag der obengenannten Ehefrau Schneider, welche die Tilgung der fraglichen Schulden glaubhaft gemacht hat, werden nun 3

ad a. alle diejenigen, welche auf die fragl. Be⸗ rechtigung Anspruch machen, 1

ad’ b. die unbekannten Inhaber der Schuld⸗ und Pfandurkunde und alle, welche auf die fragl. Hypothek Anspruch machen, damit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 8. Juli 1893, Morgens 10 ¾ Uhr, vor hiesigem Gerichte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls ad a. die Löschung der fragl. Ein⸗ tragung erfolgen, ad b. die betr. Fevothenrtunde der Eigenthümerin gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden soll.

Gandersheim, den 24. November 1892.

Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Seebaß. ““ Zur Beglaubigung: (L. S.) F. Rummert, Gerichtsschreibergeh.

[50340] Bekanntmachung. 1

Das Kgl. Amtsgericht Friedberg hat am 22. Ifd. Mts. folgendes Aufgebot erlassen:

Im Hypothekenbuche für Lechhausen Band III. Seite 160 und für Friedberg Band II. Seite 233 sind eingetragen:

auf dem Anwesen Haus Nr. 175 alt, neu Haus Nr. 12 an der langen Gasse in Lechhausen des Hausmeisters Andreas Konzmann in Göggingen für den seit dem Jahre 1812 vermißten Johann Fleisch⸗ hacker von Agawang ein unverzinsliches Kapital von 50 Gulden seit dem 17. Juni 1828,

2) auf dem Anwesen Haus Nr. 44 an der Bahn⸗ hofsrabe in Friedberg der Fabrikmeisterseheleute Xaver und Karolina Bradl daselbst für den im Jahre 1850 nach Amerika ausgewanderten Tag⸗ löhnerssohn Josef Bradl von Friedberg ein mit 3 % verzinsliches Elterngut von 180 Gulden seit dem 20. Oktober 1846.

Gemäß Art. 123 des Bayer. Ausführungsgesetzes zur Reichs⸗Civilprozeßordnung werden auf Antrag der Hypothekschuldner diejenigen Personen, welche auf die vorbezeichneten Kapitalien ein Recht zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens im Aufgebotstermine vom Dienstag, den 20. Iunni 1893, Vormittags 8 Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichts Friedberg anzumelden, widrigenfalls die Forderungen für erloschen erklärt und die Hypotheken gelöscht werden. b

Friedberg, 24. November 1892. -

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts: Mayberger, K. Secretär.

[65011] Bekanntmachung. Die durch den Rechtsanwalt Weyland zu Bochum vertretenen Rechtsnachfolger des früheren Bergmanns, späteren Steigers Wilhelm Sens zu Herne, und war: 1) 8g. Wittwe Amalie, geborene Schneider, 2) dessen großjährige Kinder: 8 Oberhausen,

a. Steiger Wilhelm Section IV. Nr. 16, 8

b. Bergmann Bernhard Sens zu Herne,

c. Maria Sens, verehelichte Friedrich Bornträger, in Haurüden, Provinz Sachsen, 8

d. Bergmann August Sens zu Oberhausen, Section 4 Nr. 16, ““

3) dessen minderjährige Kinder Ottilie, Heinrich, Eduard. Carl, Hubert und Adalbert Sens, vertreten durch ihre zu 1 genannte Mutter,

haben das Aufgebot der im Grundbuch von Eickel Band 1. Blatt 519 auf den Namen des Bergmanns Josef Diekmann zu Eickel berichtigten Grundstücke Flur 1. Nr. 469/151 und 471/152, jetzt fort⸗ geschrieben in Flur 6 Nr. 176/88 und 178/89, zum Zwecke der Besitztitelberichtigung beantragt. Die in der Steuergemeinde Eickel belegenen Grundstücke sind 4,21 a groß und mit 1,15 Thaler Reinertrag zur Grundsteuer veranlagt. Alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an den dachten Grundstücken zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert,

Sens zu

Quedlinburg, den 11. Januar 1893. Königliches Amtsgericht.

Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 22, auf den 29. März 1893, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Ter⸗ mine anzumelden. Im Falle nicht erfolgter An⸗ meldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechtes wird der Ausschluß aller Eigen⸗ thumsprätendenten und die Eintragung des Besitz⸗ titels für die Antragsteller erfolgen. Bochum, den 24. Januar 1893. 8 Königliches Amtsgericht.

[64973] Aufgebot. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist behufs Todeserklärung des am 24. Januar 1832 zu Zinnwald von der im Jahre 1861 verstorbenen ledigen Ernestine Christliebe Häcker außerehelich ge⸗ borenen Karl Gottlob Wilhelm Häcker, gen. Basseuge, über dessen Leben und Aufenthalt seit länger als 30 Jahren keine Nachricht zu erlangen gewesen ist, auf Antrag des Bäckermeisters Heinrich mil Tiebel in Geising das Aufgebotsverfahren ein⸗ zuleiten beschlossen worden. Es wird daher der ge⸗ nannte Verschollene, beziehentlich dessen etwaige Ab⸗ kömmlinge, Erben oder Rechtsnachfolger hierdurch geladen, in dem auf den 22. September 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine zu er⸗ scheinen, bez. ihre Ansprüche anzumelden, widrigen⸗ falls auf weiteren Antrag der Verschollene für todt erklärt und dessen Verlassenschaft an die Erben des⸗ selben oder deren Rechtsnachfolger verabfolgt werden wird. Altenberg, am 21. Januar 1893.

Königliches Amtsgericht.

Bschorer.

[65010] Johann Schneidereit, ehelicher Sohn des ver⸗ storbenen Besitzers Dannies Schneidereit und der gleichfalls verstorbenen Ennutte, geb. Kryszat, welcher im Jahre 1873 seinen bisherigen Wohnsitz Laugallen verlassen und seitdem nichts von sich hat hören lassen, wird hierdurch auf Antrag seines Halbbruders, des Besitzersohnes Christof Skulschees zu Alt⸗Lau⸗ gallen, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 5. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 4, schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird. Ragnit, den 9. Januar 1893.

Königliches Amtsgericht.

186935 Aufgebot. Michael Adam, Bauerssohn von Escheldorf, Ge⸗ meinde Röthenbach,

Johann Adam, Taglöhnerssohn von Reuth,

Vinzenz Hauer, Gütlerssohn von Premenreuth, Gemeinde Reuth,

über welche bei unterfertigtem Gerichte Abwesen⸗ heits⸗Curatelen geführt werden, werden seit mehr als 10 Jahren vermißt und sind verschollen.

Auf Antrag deren Curatoren vom 29. August 1892 wird hiemit das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung der Obengenannten verfügt, Auf⸗ gebotstermin auf Samstag, 8. Juli 1893, Vormittags 8 ½ Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungs⸗ saale bestimmt und Aufforderung erlassen:

1) an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗

termin persönlich oder schriftlich sich bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, widrigen⸗

falls sie für todt erklärt werden;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;

3) an alle diejenigen, welche über das Leben der genannten Verschollenen oder eines der⸗ selben Kunde geben können, hierüber Mit⸗ theilung zu Gericht zu machen.

§ 831 R. C. P. O. Art. 103 u. flg. des A. G. z. R. C. Pr. O. 8

Erbendorf, am 20. September 1892. Königliches Amtsgericht.

Schmitz.

Zur Beglaubigung:

Erbendorf, am 22. September 1892. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Erbendorf.

Der Kgl. Secretär: (L. S.) Lehner.

1I

[64975] Beschluß. 8

Aus Antrag des Kaufmanns Paul Heynen zu Lauban werden die Gläubiger des Nachlasses des am 27. Dezember 1892 verstorbenen Amtsgerichts⸗Raths Schiller zu Seidenberg aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche an den genannken Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine, den 22. März 1893, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie gegen den eingangs genannten Beneficialerben ihre Ansprüche nur in so⸗ weit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers auf⸗ gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Seidenberg, den 24. Januar 1893.

königliches Amtsgericht.

[65027] Bekanntmachung. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 8. Januar 1892 hierselbst verstorbenen Buchhalters Friedrich Paul Gustap Friederici ist durch Aus⸗ schlußurtheil vom 22. Dezember 1892 beendet. Berlin, den 16. Januar 1893. 1 Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 81.

[650158303 Bekauntmachung. 1 Der von dem Lombard⸗Comtoir der Reichs⸗ Hauptbank unter dem 17. März 1890 sean den amen des Herrn Hermann Bartels hierselbst aus⸗ gefertigte Pfandschein Nr. 17 947 über Verpfändung eines von dem Comtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere ausgestellten Depotscheins Nr. 551 961 über 4400 3 ½ % Berliner Stadt⸗Anleihe ist durch Ürtheil des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 12. Januar 1893.

[65014] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheile des unterzeichneten Fürst⸗ lichen Amtsgerichts vom 17. bezl. 21. dss. Mts. sind die auf der dem Handarbeiter Findeiß in Ebersdorf gehörigen Hofraithe Nr. 58 des Ebersdorfer Gr.⸗ und H.⸗Bchs. in Rubr. III. sub 1/I. unterm 12. März 1849 und die auf der der Anna, verehel. Harnisch, eb. Einsiedel, in Helmsgrün gehörigen Hofraithe Fir. 31 des Gr.⸗ und H.⸗Bchs. von Helmsgrün in Rubr. III. sub 1/I. unterm 20. November 1820 eingetragenen Hypotheken von 225 Thaler unbezahlte Kauf⸗ und 5 Thaler Gönnegeld ohne Zinsen für Carl Wilhelm Anton Pasold bezüglich 105 Meiß. Gulden = 84 Thaler unbezahlte F sammt Zinsen zu 4 % Johann David Spindler’s in Wurz⸗ bach für erloschen erklärt worden. Lobenstein, den 24. Januar 1893.

Fürstliches Amtsgericht.

Meyer.

[65018] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 21. d. Mts. sind die unbekannten Berechtigten der im Grundbuch von Schlüsselburg Bd. III. Bl. 465 unter Nr. 1 u. 3 für die Geschwister Olden⸗ burg von Nr. 6 Wasserstraße, sowie für den Förster Heepke zu Heimsen eingetragenen Posten mit ihren etwaigen Ansprüchen ausgeschlossen. Petershagen, 23. Januar 1893. Königliches Amtsgericht.

[64981] Oeffentliche Wvve Die Arbeiterfrau Anna Hoppe, geb. Lawrenz, zu Rachaushof, vertreten durch den Justiz⸗Rath Mangels⸗ dorff in Graudenz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Julius Hoppe, früher in Garnfeedorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien be⸗ 8 Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil, zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 9. Mai 18932, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Grandenz, den 25. Januar 1893. Rosenbaum, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[64980]02 Oeffentliche Ladung.

Mit Klage vom 17. praes. 21. d. Mts. bean⸗ tragte Rechtsanwalt Dr. Stapf dahier namens der Arbeitersehefrau und Zuspringerin Dorothea Krack⸗ hardt daselbst, gegen deren Ehemann, den Arbeiter Ludwig Krackhardt aus Baudenbach, Amtsgerichts Neustadt a. A., später dahier wohnhaft, und nun unbekannten Aufenthalts, zu erkennen:

I. die Ehe der Streitstheile wird dem Bande nach getrennt und der Ehemann für den allein schuldigen Theil erklärt, 1b

II. derselbe hat sämmtliche Streitskosten zu tragen.

Zur Klagsverhandlung ist beim K. Landgericht Nürnberg, II. Civilkammer, auf Dienstag, 28. März Ifd. Irs., Vormittags 9 Uhr. im Sitzungsfaal Nr. 41 des Justizgebäudes dahier. Termin bestimmt, in welchem durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt der Beklagte zu erscheinen hiermit geladen wird.

Nürnberg, den 25. Januar 1893.

Die Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

(L. 8.) Hammschmidt v. n.

[65004] Oeffentliche üeme

Der Bandagist Johann Michael Gehrung hier. Kläger, Berufungskläger, jetzt vertreten durch Rechts⸗ anwalt M. Georgii hat nach Abweisung der eegen seine, unbekannten Aufenthalts abwesende e Margarethe Gehrung, K. Hoffmann, als Beklagte, gerichteten Klage auf Ehescheidung, durch Urtheil der II. Civilkammer des K. Landgerichts Stuttgart vom 28. Oktober 1892 gegen dieses Urtheil die Berufung eingelegt. Er stellt unter Be⸗ rufung auf die Acten des K.) olizei⸗Präsidiums und diejenigen der K. Staatsanwaltschaft am Landgerichte zu Frankfurt a. M., sowie die darin benannten Zeugen den Antrag: unter Abänderung des Urtheils erster Instanz zu erkennen: die zwischen den Par⸗ teien am 26. Januar 1889 zu Stuttgart geschlosene Ehe wird wegen Ehebruchs, epentuell wegen bös⸗ licher Verlassung, auf Seiten der Beklagten, dem Bande nach veschieden. Die Beklagte hat ie Ko ten beider Instanzen zu tragen, und er ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung über die Be⸗ rufung vor den I. Civilsenat des Königlich Württen 8 bergischen Ober⸗Landesgerichts zu Stuttgart auf

reitag, den 30. Juni 1893, Morgens

Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 25. Januar 1893.

Der Gerichtsschreiber des Königlich Württemb. Ober⸗Landesgerichts: Secretär Stökle. 8

[65012] Oeffentliche Zustellung. .

Der Ortsarmen⸗Verband Plaschken, vertreten durch die Rechtsanwälte Meyer & Dr. Zimmer in Tilsit. klagt gegen den Fleischer Carl Preß, früher wohn⸗ haft zu Plaschken, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Erstattung der nach dem Beschlusse des Kreis⸗ ausschusses zu Tilsit vom 18. Mai 1892 für das Kind des Beklagten, Paul Oscar Preß, monatlich zu zahlenden Unterstützung von 6 ℳ, mit dem An⸗ trage: I. den Beklagten zu verurtheilen,

1) an Kläger 48. zu zahlen, B

2) darin zu willigen, daß die nach Beschluß des Kreisausschusses zu Tilsit vom 18. Mai 1892 für das Kind des Beklagten Paul Oscar Preß monat⸗ lich zu zahlende Unterstützung von 6 aus dem dem Beklagten zugefallenen Schukat’'schen Erbschafts⸗ antheil von 70 bis zu dessen Erschöpfung und bis zu dem Zeitpunkt, wenn Beklagter die Verpfle⸗ gung seines Kindes selbst übernimmt, ge ahlt werde,.

II. dem Beklagten die Kosten des chtsstreits

ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem an der

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 81.

8

8 aufzuerlegen, 8