1893 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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SsW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Director der Vereinigten Köln⸗Rottweiler Pulverfabriken Heidemann zu Köln den Rothen Adbler⸗ Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone, dem Amtmann Müller zu Vlotho im Kreise Herford, dem emeritirten Schulvicar Kuypers zu Osterfeld im Kreise Recklinghausen, dem Rechnungs⸗Revisor a. D., Rechnungs⸗Rath Köhler zu Kottbus, dem Ober⸗Bergamts⸗Secretär a. D., Kanzlei⸗Rath Heerlein zu Bonn, dem Gerichtsschreiber a. D., Secretär Maurer zu Grumbach im Kreise St. Wendel und dem bisherigen Schloßkastellan in Cassel Heisterhagen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, den emeritirten Lehrern Hartmann zu Coesfeld, bisher zu Osterfeld im Kreise Recklinghausen, Kopp zu Nieder⸗Libbach im Unter⸗Taunuskreise, Köster zu Böhnhusen im Landkreise Kiel, Marx zu Köslin, bisher zu Rohr im Kreise Rummels⸗ burg, Grützbach zu Alt⸗Rosenthal im Kreise Rastenburg, Printzen zu Blankenheim im Kreise Schleiden, Essigke zu Eisleben, bisher zu Zabenstedt im Mansfelder Seekreise, und Schulz zu Groß⸗Muͤhle bei Kuhfelde im Kreise Salzwedel, bisher zu Valfitz desselben Kreises, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem pensionirten Kreisboten Kohl zu Homberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold zu 1““

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar:

des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens:

dem Oberst⸗Lieutenant von Twardowski, Chef des Generalstabs des XVI. Armee⸗Corps:;

der Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Groß⸗ herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen:

dem Oberst⸗Lieutenant Draudt, Commandeur des Feld⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 31; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich

sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Major Pabst von Ohain, Commandeur des

2. Schlesischen Jäger⸗Bataillons Nr. 6; sowie des ürstlichschwarzburgischen Ehr enkreuzes dritter Klasse und des Fürstlich reußischen jüngerer 8 Linie Ehrenkreuzes dritter Klasse:

dem Hauptmann von Eberhardt im Anhaltischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 93. 1616“

Königreich Preußen.

Seine Majestät der Kaiser und König ha gnädigst geruht:

Allerhöchstihren General à la suite, General der Cavallerie Grafen von Schlieffen I. zum Vorsitzenden des Königlichen

8 2 8 2 en. Herolds⸗Amts zu ernennen

Seine Majestät der König haben Allergn den Regierungs⸗ und Forstrath von Blum zu Minden zum Ober⸗Forstmeister mit dem Range der Ober⸗Regierungs⸗

Räthe, und ““ den Regierungs⸗Assessor Behncke in Heide zum Landrath,

ie auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) den Regierungs⸗Rath Wentz zu Sigmaringen zum zweiten Mitgliede des Bezirks⸗ Ausschusses zu Sigmaringen auf Lebenszeit, und 1 den Regierungs⸗Assessor Saint⸗Pierre daselbst zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirks⸗Ausschuß zu Sigmaringen und gleichzeitig zum Stellvertreter des ersten und des zweiten Mitgliedes dieser Behörde auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze derselben zu ernennen; ferner dem Kreissecretär Straßburg in Jork aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen, sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Memel getroffenen Wahl den Stadtkämmerer und besoldeten Stadtrath Altenberg daselbst als Bürgermeister der Stadt Memel, und infolge der von

sow

der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Demmin getroffenen Wahl den Gerichts⸗Assessor Hirsch daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Demmin für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Ministerium des Innern.

Dem Landrath Behncke ist das Landrathsam Norderdithmarschen übertragen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, und Forsten.

Der Ober⸗Forstmeister von Wurmb zu Lüneburg ist auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Hannover 8

dem Ober⸗Forstmeister von Blum ist die Ober⸗Forstmeister⸗

Königlichen Regierung zu Lüneburg über⸗

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stelle bei der tragen, und der Forstmeister Lantzius⸗Beninga zu Wardböhmen ist auf die Ober⸗Försterstelle Scharnebeck mit dem Amtssitz zu Lüneburg im Regierungsbezirk Lüneburg versetzt worden. Der Forst⸗Assessor zum Oberförster ernannt

und demselben die Ober⸗Försterstellee zu Wardböhmen im

Regierungsbezirk Lüneburg übertragen worden. v 1“ Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der praktische Arzt Dr. Skrzeczek in Orzesche ist unter Belassung in seinem Wohnsitz zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Pleß ernannt worden.

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Preußen. Berlin, 1. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König kehrten gestern Nachmittag um 2 ¾ Uhr vom Schießplatz Jüterbog nach dem Schlosse zurück. 1

Heute Vormittag nahmen Seine Majestät die Vorträge des Chefs des Geheimen Civilcabinets, des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums sowie der Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch und Thielen entgegen. Um 12 Uhr fanden militärische Meldungen und die Uebergabe der Monats⸗Rapporte der Leib⸗Regimenter ꝛc. stait. 5

Seine Majestät der Kaiser und König beehrten gestern Abend den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Grafen zu Eulenburg mit einem Besuch zur Abendtafel und verweilten nach derselben noch längere Zeit in dem Kreise der geladenen Gäste, zu welchen u. a. der Reichskanzler, der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, der Finanz⸗Minister, die hier an⸗ wesenden Ober⸗Präsidenten, sowie Mitglieder des Reichstags und des Landtags gehörten.

Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und ür Handel und Verkehr, und darauf die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Rechnungswesen zu Sitzungen zusammen.

. ““ 1““ Dem Kaiserlicheen Gesundheitsamt vom 30. Januar bis 1. Februar Mittags gemeldete Cholerafälle:

Regierungsbezirk Merseburg. In Nietleben om 29. Januar keine Neuerkrankung, 2 Todesfälle. In Trotha 1 Erkrankung, in Kröllwitz (Saalkreis) 4 Erkrankungen, darunter 1 mit tödtlichem Ausgange. Die am 30. Januar für Wettin angezeigte Erkrankung hat tödtlich Ue

Regierungsbezirk Schleswig. In Altona 3 Er krankungen mit 1 Todesfall.

Hamburg 1 Erkrankung.

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In seiner 6. Plenarversammlung am 30. Januar erledigte der 65. Communal⸗Landtag der Kurmark ein Gutachten des ersten und zehn Gutachten des zweiten Ausschusses. Das erstere betraf eine Abänderung des Landfeuers ocietäts⸗Reglements, welche bis nach Klarstellung des Geschicks der Neumärkischen Landfeuersocietät vertagt wurde. Von den Gutachten des zweiten Ausschusses betraf eines die Wahl eines Landtags⸗Registratur⸗Assistenten, die übrigen betrafen Gesuche um Unterstützungen aus dem ständischen Dispositionsfonds der Kurmärkischen 8iiera. Von diesen konnten sieben mit zum theil sehr namhaften eträgen bewilligt werden, zwei dagegen erfuhren Ablehnung, das eine mangels Bedürftigkeit, das andere, weil der Petent seine Thätigkeit

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

ind Königlich Preußischen Stauts-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

der Kurmark, auf ganz Deutschland erstreckt. Damit sind die sämmtlichen Gutachten erledigt. &

In der am 31. Januar 8Hehaltenen Schlußsitzung gab der Vorsitzende, Geheime Regiexungs⸗Rath und Land⸗ rath von Winterfeldt⸗Menkin, eine Uebersicht der in 17 tägiger Session erledigten Geschäfte. Darnach sind 85 Sachen zur Verhandlung gekommen, von denen der erste Ausschuß 26, der zweite Ausschuß 56 bearbeitet hat. Das Plenum hat diese in 7 Sitzungen erledigt, außerdem sind drei Vorlagen von dem Ritterschaftlichen Convent in einer Sitzung des letzteren zur Berathung und Beschlußfassung ge⸗ langt. Der Hr. Vorsitzende schloß den 65. Communal⸗Land⸗ tag der Kurmark mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, in das die Versammlung mit be⸗ geistertem dreimaligen Rufe einstimmte.

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von Ratibor findet, wie

Die Beisetzung des Herzogs am Freitag Vormittag 11 Uhr in

W T. B. neldvet, Rauden statt

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergische Ober⸗Regierungs⸗Rath von Schicker ist hier an⸗ gekommen.

Der neuernannte Regierungs Assessor Dr. jur. von Rodenberg aus Aachen ch bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Mülheim a. d. Ruhr zur

Hilfeleistung zugetheilt worden.

Hanau, 31. Januar. Gestern Nachmittag trafen, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, Seine Hoheit der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Pinzessin Friedrich Karl von Hessen in Schloß Philippsruhe ein, wo Höchst⸗ dieselben bis zur Vollendung des Umbaues des Schlosses zu Rumpenheim verweilen werden. Begleitet war das hohe neu⸗ vermählte Paar von Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen und Ihren Hoheiten der verwittweten Erbprinzessin von An⸗ halt und der Prinzessin Sibylle von Hessen. Am Bahnhof hatten sich der General der Infanterie von Wittich, Commandeur des XI. Armee⸗Corps, im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers, ferner der Landrath und der Ober⸗ Bürgermeister zur Begrüßung eingefunden. Auf der Fahrt nach dem Schlosse wurden die höchsten Herrschaften von der zahlreichen Menge lebhaft begrüßt. Die Allee nach dem Schloß war festlich bekränzt und beflaggt. An einer Ehrenpforte vor dem Schloß nahm das hohe Paar die Begrüßung der Gemeinde Kesselstadt durch den Bürger⸗ meister und Pfarrer des Orts huldvoll entgegen. Am Abend brachten die Bürger von Kesselstadt einen Fackelzug.

Baden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind am 30. d. M. früh von Berlin wieder in Karlsruhe eingetroffen. 8

Hoheit

Hessen. Infolge der Erkrankung Ihrer Großherzoglichen der Prinzessin Alix wird der „Darmst. Ztg.“ zufolge die Abreise Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Berlin nicht vor Donnerstag erfol

Die Zweite Kammer ist gestern in Darmstadt zu einer vierwöchigen Session zusammengetreten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. 8

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, der Er großhe 508 und die Erbgroßherzogin Abend von Berlin nach Weimar zurückgekehrt.

Durch landesherrliches Patent ist, wie die „Th. C.“ er⸗ 8 fährt, über die Ehrengabe, die dem Großherzoglichen Paar anläßlich der goldenen Hochzeitsfeier in Höh von 400 000 vom Landtag dargebracht worden ist, bestimmt, daß diese Summe für eine „goldene Hochzeits Stiftung“ verwendet werden soll. Von den Reinerträgnissen ist der zwanzigste Theil zur Kapital⸗Vermehrung zurückzulegen. Der Rest bleibt je zur Hälfte dem Großherzog und der Groß⸗ herzogin zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Interesse der Woglfehh des Landes zur Verfügung. Diese Bestimmung gilt auch für die Zukunft. Die Verwaltung der Stiftung wird einer Commission von drei Mitgliedern übertragen, deren Vorsitzender der jeweilige Chef des Finanz⸗Departements ist, während der Großherzog und die Großherzogin ihrerseits je ein Mitglied ernennen. Das Stiftungsvermögen ist nach Maßgabe der Vorschriften über die Verwaltung vormund⸗ schaftlicher Gelder zu behandeln.

Sachsen⸗Meiningen.

Der Landtag hat die Berathung des Etats bis auf die Zulagen für die Volksschullehrer und die Steuerermäßigung, beendet. Der Etat für die höheren Lehranstalten und Semi⸗ narien wurde mit 191 950 genehmigt. Die Erträge aus den

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sind am Sonntag