der Arbeiter auf den. Arbeitsplätzen während der Arbeitspausen. Der Berichterstatter empfahl im Namen des mit der Vorberathung des Antrags beauftragten Ausschusses Ueber⸗ gang zur Tagesoednunge da bei den städtischen Bauten schon bisher in entsprechender Weise für die Unterbringung der Arbeiter während der Ruhepausen gesorgt worden ist und da 22* die städtische Verwaltung auf die Ausführung der Privatbauten keinen Einfluß hat. Nach einer längeren Besprechung wurde der Ausschußantrag angenommen. Hirschberg, 9. Februar. Der Kreistag bewilligte, der „Schles. Ztg.“ zufolge, 1000 ℳ als Prämien für getödtete Kreuzottern. Im letzten Sommer sind im Kreise gegen 3500 Stück Kreuzottern getödtet und mit je 50 ₰ bezahlt worden. Im üchsten Sommer soll die Prämie auf 25 ₰ herabgesetzt werden. Als wünschenswerth wurde es hingestellt, däß auch in den benachbarten Kreisen Schönau und Löwenberg gleichfalls Prämien auf die Tödtung von Kreuzottern aus⸗
gesetzt werden.
Verden (Hannover), 7. Februar. Die Aller⸗Niederungen sind, wie die „K. Z.“ meldet, überschwemmt und dadurch Ver⸗ kehrsstörungen eingetreten. Die Weserbrücke bei Großhutbergen ist unpassirbar. Das Wasser fällt jetzt. 3
Regensburg, 6. Februar. Die durch den Eisstoß verursachte Ueberschwemmung hat, wie der M. „Allg. Z.“ mitgetheilt wird, großes Elend und viele Gefahren mit sich gebracht. Die Stadttheile an der Donau und ganz Stadtamhof stehen unter Wasser, in letzterer Stadt wird der Verkehr durch Kähne vermittelt. Auf der steinernen Brücke, ebenso auf der eisernen Brücke, ist der Verkehr vorsichtshalber auf das dringendste Bedürfniß beschränkt worden. Die Orte Schwabelweis, Weichs Tegernheim, Demling, Pfatter Ffetri ich an der Donau) sind überfluthet, desgleichen Steinweg,
einhausen, Sallern (am Regen); stark bedroht sind Prüfening, Pfaffenstein, Winzer; letztere beiden Dörfer sind ganz vom Verkehr abgeschnitten, und von manchen Häusern ragt nur die Dachung über die aufgethürmten Eismassen hervor. Stellenweise steht hier das Wasser über 2 m tief auf den Feldern. Die Dampf⸗ trambahn nach Donauftauf ist dort eingefroren. Die Straße nach Donaustauf steht unter Wasser und darüber zieht sich bis an die Weinberge eine spiegelglatte Eisfläche hin. Mariaort ist von einem Wall von Eisblöcken umgeben. Eine breite Eisfläche zieht sich bis nach Fegeta nh Wegen der drohenden Gefahren ist Ober⸗Baurath Matheis vom Ministerium des Innern hierher entsendet, um mittels Dynamits nöthigenfalls Eissprengungen vornehmen zu lassen.
Dresden, 9. Februar. Infolge Schneeverwehung hat, wie dasDresd. Journ.“ berichtet, heute der Verkehr auf der Linie Freiberg⸗ Halsbrücke eingestellt werden müssen. Der 9 Uhr 29 Minuten Voör⸗ mittags auf letzterer Station abgegangene gemischte Zug Nr. 1534 ist unterwegs in den Schneemassen issherg. — Eine Mittags ein⸗ Pgangene amtliche Meldung besagt, daß seit gestern Abend zwischen
chönberg⸗Gutenfürst durch Schneeverwehungen große Schreierig⸗ keiten entstanden seien. Ein Personenzug blieb unweit der Station Reuth in der Richtung nach Gutenfürst im Schnee stecken und wurde nach dreistündigem Mühen wieder flott gechecht während dies bei der entgleisten Maschine erst heute früh 4 Uhr gelang.
Karlsruhe, 7. Februar. Man schreibt der „Karlsr. Z.“ von der Großherzoglichen Sternwarte: Von durchaus zuver⸗
lässiger Seite wird uns über ein Meteor berichtet, das am Sonn⸗
2*
tag Abend bald nach Dunkelwerden die Blicke auf sich zog. Es erschien um 6 Uhr 32 Minuten gerade im Westen als weißlich leuchtende Kugel von etwa einer Bogenminute Durchmesser in einer Höhe von 40 Grad und bewegte sich in abwärts geneigter Bahn nach Süd⸗ westen zu. Nach etwa 2 Secunden verschwand das Meteor, einen Schweif, ähnlich dem einer Rakete, für kurze Zeit zurücklassend.
Grafen burg bei Brumath, 7. 1v. Der „Straßb. Post“ wird berichtet: Neulich schon, am Mittwoch, 18. Januar, Nach⸗ mittags etwas nach 4 ½ Uhr, wurden hier mehrere, kurz aufeinander folgende Erdstöße, wovon sich der letzte durch große Heftigkeit aus⸗ vö wahrgenommen. Heute, Dienstag, hat sich dieses Natur⸗ ereigniß um dieselbe Tageszeit wiederholt, wenn auch in weniger heftiger Weise als das letzte Mal. Jeweils ging den eigentlichen Stößen ein donnerähnliches Rollen voraus, ünd zwar machten die Oefen und Lampen zum Erzittern bringenden Stöße den Findruck, als ob im Keller eine Explosion erfolgt oder ein Mauer⸗ werk eingestürzt wäre.
Wien, 10. Februar. Infolge der Eisstoßbewegung und des Thauwetters sind laut Meldung des „W. T. B.“ mehrere nieder⸗ österreichische Ortschaften überschwemmt; die Einwohner haben größten⸗ tleils ihre Wohnungen räumen müssen. Die Stadt Poechlarn ist stark gefährdet. Wegen des Näherrückens der Eisbewegungen sind in Wien Rettungsvorkehrungen verfügt. Die Ortschaft Stein an der Donau ist infolge Eisganges überschwemmt. Der Eisstoß riß zwei Joche der dortigen Donaubrücke fort.
Tdrriest, 9. Februar. Nach Meldungen der „Köln. Ztg.“ aus Zante sind die Marcus⸗Kirche, das venetianische Castell und das Theater eingestürzt. Man zählt in der Stadt fünf Todte und einige hun dert Verwundete. Das Zittern des Bodens dauert fort, häufig werden auch noch kleine
Erdstöße verspürt.
London, 8. Februar. Aus Brisbane wird dem „B. R.“ be⸗ richtet: das Wasser steht 30 Fuß tief in den Straßen, in einigen Straͤßen der Vorstadt sogar 60 Fuß tief. Viele Fabriken und mehr als 500 Häuser sind zerstört worden. 100 Familien, völlig heimath⸗ los, mußten zu den Booten ihre Zuflucht nehmen. In den un⸗ verletzt gebliebenen Heinsen ist die Gas⸗ und Wasserzufuhr durch die Zerstörung der Röhren unterbrochen. Das Wasfer sinkt jetzt. Der Gouverneur hat endlich nach Ueberwindung der größten Schwierig⸗ keiten die Stadt erreicht, da die zwischen Brisbane und Ipswich liegenden Städte völlig unter Wasser stehen. In Australien weiß man sich einer ähnlichen Fluth nicht zu erinnern.
London, 9. Februar. Nach einer bei Lloyds eingegangenen Drahtmeldung aus Corunna ist der Dampfer der Anchor⸗Linie „Trinacria“, der von Glasgow nach Neapel unterwegs war, in der Nähe des Cap Villano gänzlich gesunken. Nur zwei Mann von der Besatzung wurden gerettet, die übrigen 37 sind ertrunken.
London, 10. Februar. Die Irrenanstalt in der Nähe von Dover (New⸗ angste) ist, wie „W. T. B.“ berichtet, durch eine zerstört worden. 44 Insassen sind dabei ums
eben gekommen.
Liestal, 9. Februar. Das Fbece tant von Basel⸗Land hat, wie „W. T. B.“ meldet, in dem Prozesse gegen die Jura⸗Simplon⸗ Eisenbahn wegen des Mönchensteiner Eisenbahnunglücks ebenfalls die Frage der groben Fahrlässigkeit bejaht.
Brüssel, 9. Februar. In der Schelde sind, wie „H. T. B.“ meloet, zwei Wal ische gefangen worden. Es wird beabsichtigt, beide Riesenthiere nach Brüssel zu schaffen und dort auszustellen.
Konstantinopel, 10. Februar. Gestern Abend 8 ½ Uhr wurde nach einer Mittheilung des „W. T. B.“ hier ein starkes, 30 Secunden anhaltendes Erdbeben verspürt, das sich in der Richtung von Westen nach Osten bewegte.
Christiania, 9. Februar. Nach den bis jetzt vorliegenden Meldungen des „W. T. B.“ beträgt die Zahl der während des Sturmes bei den Lofoten verunglückten Fischer 123. Es ist c “ zur Unterstützung der Hinterbliebenen der Verunglückten erlassen.
Kopenhagen. Die Zustände auf der Insel Anholt fangen nach einer Meldung der „Köln. Z.“ an, Besorgniß zu erregen. Seit dem 28. Dezember ist die Insel ohne Verkehr mit dem Festland und noch immer ist bei dem festen Eisgürtel, der sie umgiebt, an ein Durchdringen von Booten nicht zu denken. Drei Schiffe liegen ein⸗ gefroren auf dem Riff und die Mannschaft, 31 Personen, zehrt nun von den knappen Vorräthen, die selbst bei der größten Sparsamkeit nur ganz kurze Zeit ausreichen können.
Ken a. 9. Februar. Der Eisbrecher „Mejölner⸗ aus Nyborg holte nach elner Meldung des „W. T. B.“ heute früh die Reisenden und die Post von dem im Eise noch festsitzenden „Stärkodder“ ab und brachte sie nach Korsör, von wo sie mittels Extrazugs um 11 ¾ Uhr nach Kopenhagen befördert wurden.
Nach Schluß der Redaction eingegangene
8 Depeschen.
Bremen, 10. Februar. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist heute Mittag zur Theilnahme an der Schaffermahlzeit hier eingetroffen.
Wien, 10. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute eine aus Karlsburg eingetroffene Deputation des 62. In⸗ fanterie⸗Regiments in Audienz. Die Deputation begiebt sich unter Führung des Regiments⸗Commandeurs nach München, Wum den Prinzen Ludwig von Bayern anläßlich seiner fünfundzwanzigjährigen Inhaberschaft des gedachten Regiments zu beglückwünschen.
St. Petersburg, 10. Februar. (W. T. B.) Die heutige Nummer der Gesetzsammlung enthält den Kaiserlichen Befeh zur Aenderung der Namen der beiden Städte Dorpat und Duͤnaburg in Jurjew bezw. Dwinsk.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweite
Beilage.)
e vom 10. Februar, r Morgens.
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Komische
Mullaghmore 747
indischen Königs Sudraka. Ober⸗Regisseur Max Grube. Sonntag: Opernhaus. 37. Vorstellung. Caval- leria rusticana (Bauern⸗Ehre). ietro Mascagni. Text na
1 Aufzug von 4 Miete von Fege. In Scene gesetzt
vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. meister I 6. — Der Barbier von Sevilla.
per ini Dichtung nach ö“ von Cesar Sterbini,
In Scene gesetzt vom
Sonntag: Anfang 7 Uhr. lf
Operngese Domenech;
Oper in dem gleich⸗ 8 Hewet Ie Victoria⸗-Theater.
die Welt in a
in 2 Acten von G. Rossini.
mann. Dirigent: Kapell⸗
5. Ensemble⸗Gastspiel der französischen aft. Die Favoritin. (Leonore: Mlle. ernand: Mr. Engel; Alphons: Mr. de Padilla; Belthazar: Mr. Mayan.) Anfang 7 ½ Uhr.
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Letztes Familien⸗Ball⸗Fest. Billets à 3 ℳ im Bureau des Hauses.
Großes Aus⸗
Ballet arran⸗ Musik von
s-Anzeiger und Königlich Preußischen S
Erste Beilage
Nichtamtliches.
Dem Bundesrath ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend
Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unter⸗ drückung von Viehseuchen, zugegangen: Die F8 4 und 17 des Grsetes vor 9 ie §§ 4 un es Gesetzes vom 23. Juni 0, die Abwehr und Unterdrückung von Vehseuchen heche,Cetregen S. 153), werden durch folgende Besttmmungen ersetzt:
Dem Reichskanzler liegt ob, die Ausführung dieses Gesetzes 8 auf Grund desselben erlassenen dller⸗ Tritt die Seuche in einem für den inländischen Vi bedrohlichen Umfang im Ausland oder in einer füschen ö Reichsgebiets oder in solcher Ausdehnung auf, daß von den zu er⸗ greifenden Maßregeln nothwendige die Gebiete mehrerer Bundes⸗ staaten betroffen werden müssen, so hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Reichscommissar für Herstellung und Erhaltung er Einheit in den seitens der Landesbehörden zu treffenden oder getroffenen Maßregeln zu sorgen und zu diesem Behuf das erforder⸗ liche anzuordnen, nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bundesstaaten unmittelbar mit Anweisungen zu versehen. 17
Alle Vieh⸗ und Pferdemärkte sollen durch beamtete Thierärzte beaufsichtigt werden. Dieselbe Maßregel auch auf “ Unternehmern behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen oder pri⸗ vaten Räumlichkeiten zusammengebrachten Viehbestände, auf die zu Zuchtzwecken öffentlich aufgestellten männlichen Zuchtthiere, auf öffentliche Thierschauen und auf die durch obrigkeitliche Anordnung veranlaßten Zusammenziehungen von Pferde⸗ und Viehbeständen sowie auf Gastställe, Schlachthäuser und Ställe von Viehhändlern ausgedehnt werden. Der Thierarzt ist verpflichtet, alle von ihm auf dem Markt oder unter den vorbezeichneten Pferde⸗ und Vieh⸗ beständen beobachteten Fälle übertragbarer Seuchen oder seuchen⸗ verdächtiger Erscheinungen sogleich zur Kenntniß der Polizeibehörde “ und at⸗ Uahartiger des Falles die An⸗
dnung der erforderlichen polizeilichen Schutzmaßregeln ⸗ antragen. 8 polizeilichen Schutzmaßregeln zu be⸗ Liegt Gefahr im Verzuge, so ist der Thierarzt befugt, s 5 polizeilichem Einschreiten die Absonderung und 8 krankten und der verdächtigen Thiere anzuordnen. b 88 “ 2. 5 desselben Gesetzes ist in der ersten Zeile die Ein⸗ altung „(§ 14)“ zu streichen. s 116“ Die §§ 19, 22 und 2 Artiken 8, Die §§ 19, 22 und 27 desselben Gesetzes wer . Bestimmungen ersetzt: 1 v
1) Die Absonderung, Bewachung oder polizeiliche Beobachtu der an der Seuche erkrankten, der verdächtigen und de der Se 85 gefahr vnggesesten Thiere. chtig
Der Besitzer eines der Absonderung oder polizeilichen Beobach⸗ tung unterworfenen Thieres ist verpflichtet auf 8 sbach⸗ Einrichtungen zu treffen, daß das Thier für die Dauer der Ab⸗ sonderung oder Beobachtung die für dasselbe bestimmte Räumlich⸗
Berlin, Freitag, den 10. Februar
Anzeiger.
18893.
E“
Desgleichen darf Milch aus Sa i erfolgter Aufkochung de “ e betheiligten Viehbestände unter Sperre gestellt ist. Artitlel 7. Aüagee § 45 desselben Gesetzes erhält als zweiten Absatz folgenden „Die Impfung von der Ansteckung ausgesetzten Rindvieh⸗ beständen kann unter bestimmten, von düsehe heheS. vich.
Die Begründung hierzu lautet: 4 “
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen AEobänderun E 1 dem n no Er⸗ en des Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 le. üS ge 88 hen Rahmen zu erweitern, innerhalb dessen veterinärpolizei⸗ S Maßregeln zur Unterdrückung von Viehseuchen getroffen werden ürfen, da die nach diesem Gesetz zulässigen Maßregeln erfahrungs⸗ mäßig nicht ausreichen, um die Maul⸗ und Klauenseuche zu tilgen und ie Lungenseuche des Rindviehs auch in alten Herden der Krankheit ohne Aufwendung unverhältnißmäßig hoher Kosten auszurotten.
8 Die vorgeschlagenen Aenderungen des Gesetzes sollen den Bundes⸗ rath hh 7 Stand jetzen, auf Grund der ihm gemäß § 30 obliegenden 1es ich ung die Anwendung wirksamer Schutzmaßregeln allgemein 1 heei chrei kn. und den Polizeibehörden der einzelnen Bundesstaaten 1 um gewähren, unter den zugelassenen Mitteln zur Bekämpfung der
für den besonderen Fall geeignetsten auszuwählen. 1n Das Bedürfniß zur Abänderung beziehungsweise Verschärfung der
est ehenden gesetzlichen Vorschriften ergiebt sich aus den Erfahrungen welche in neuerer Zeit bei der Bekämpfung der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche in allen Theilen des Reichs gemacht sind. 11’ bezüglich der Lungenseuche vorgeschlagenen Aenderungen ent⸗ 11“ “ in der preußischen Provinz Sachsen ervorg ist und in den dortigen ei Verhältnissen de ““ Begründung öööö er veterinärpolizeilichen Bekämpfung der Maul⸗ un — seuche wurde in früheren Zeiten keine 1” Bedeutung 1a. Shahen weil die Seuche in den betroffenen Viehbeständen verhältnißmäßig schnell verlief, selten den Tod oder eine dauernde Werthverminderung erwachsener Thiere herbeiführte und in der Regel nach einmaligem 8 eines eiemlichen Gebietes von selbst erlosch. In neuerer Zeit ist der Verlauf der Seuche ein ganz anderer ” infolge dessen der wirthschaftliche Schaden, welcher dede scnaan Bevölkerung, insbesondere aber den Viehhaltungen und dem Vieh⸗ handel erwächst, ein außerordentlich bedeutender geworden. Die durch die Vermehrung und Verbesserung der Communicationsmittel herbei⸗ geführte Erleichterung des Viehtransports gestattet jetzt dem Handel in kurzer Zeit Vieh aus allen Theilen des Inlandes und aus weiten Gebieten des Auslandes nach allen deutschen Marktorten zu bringen und von einem Marktorte wieder nach anderen zu schaffen, wenn dort zeitig die Viehpreise höher stehen. Mit dem Viehverkehr hat sich gleichzeitig die Gelegenheit zur⸗ Verschleppung des Ansteckungsstoffs in hohem Maße vermehrt, da letzterer durch Viehtransporte und wischenträger leicht auf gesunde Thiere übertragen wird, bevor der Ausbruch der Krantheit bei den bereits inficirten, zußerlich aber noch gesund erscheinenden Thieren des Transports fest⸗ gestellt werden kann. So ist es gekommen, daß Gegenden, in welchen die Seuche erloschen war, wiederholt in ganz kurzen Zwischenräumen von neuem Iefenhtm. und daß die Seuche unter den für sie empfänglichen Thierarten — Wiederkäuern und Schweinen — eine bisher nicht beobachtete Ausdehnung und Dauer erreicht hat. Nachdem die Seuche im zweiten Vierteljahre 1887 in Deutsch⸗ land vollständig erloschen war, trat sie im dritten Vierteljahr in einigen Grenzkreisen Preußens an der russischen und österreichischen
zustellenden⸗Bedingungen polizeilich angeordnet werden.
wenn auch nur einer der
führen. Noch vielmehr erscheint letzteres nothwendig, wenn eine Seuche im benachbarten Auslande in einem für den Unlaecbischen vnctfuche bedrohlichen Umfange herrscht und es sich um die Abwehr der Ein⸗ chleppung der Seuche handelt. Denn es kann ein Einfuhrverbot, welches einer von zwei an das verseuchte Ausland angrenzenden deutschen Bundesstaaten erläßt, den beabsichtigten Erfolg nicht haben, wenn der andere nicht das gleiche Einfuhrverbot ggordnet. Desgleichen würde eine strenge Grenzcontrole zur Verhütung de Viehschmuggels oder der Einführung kranker oder verdächtiger Thiere in dem einen Staat seinen Zweck verfehlen, wenn in dem anderen die Viehcontrole an der Landesgrenze gar nicht oder ungenügend ausgeübt wird. 8 Der § 4 des Gesetzes hat daher in dem § 4 des Entwurfs zu Nnfang des zweiten Absatzes eine Ergänzung erhalten, welche den Keichskanzler in den Stand setzt, bei drohender Gefahr der Seuchen⸗ Agschlevpung 1- g. Anordnung und Durchführung gleichartiger 9 eln an Streck Reichs jeceafter er ganzen bedrohten Strecke der Reichsgrenze . „Im § 17 des Gesetzes ist der Grundsatz ausgesprochen, da Vieh⸗ und Pferdemärkte durch beamtete Thierirhe neg aa Pelen. Sodann werden gewisse Anhäufungen von Vieh aufgeführt, we che nach dem Ermessen der zuständigen Behörde der thierärztlichen Ueberwachung unterworfen werden können. Auf Grund der Er⸗ fahrung, daß Ansammlungen von Vieh aus verschiedenen Orten der Uebertragung des Ansteckungsstoffs Vorschub leisten und in Zeiten des epidemischen Auftretens einer leicht übertragbaren Seuche die Haupt⸗ ursache der Seuchenverschleppung abgeben, haben die Phe deg Hauht⸗ vielfach in allen im Gesetz aufgeführten Fällen von der zur Anordnung der thierärztlichen Ueberwachung Gebrauch ge⸗ macht. Uebersehen sind aber in dem Gesetz die Gast⸗ ställe, die Schlachthäuser und die Ställe von Viehhändlern, deren Besetzung mit Vieh aus verschiedenen Gegenden beständig wechselt und die deshalb — besonders in Zeiten einer Seuchenepidemie — vorzugs⸗ d. N in Entwurf sind daher diese Stättenzder Anst⸗ geeigneter Stelle eingeschaltet.
1 2. 32Arxtn kell2.
„vm 8§ 18 des Gesetzes empfiehlt sich oie Streichung der Einschaltung „(§ 14)“ hinter 894 “ der Seuchengefahr“, weil der Hinweis auf den von der Feststellung eines Seuchenausbruchs durch den beamteten Thierarzt handelnden H 14 die Auslegung zuläßt, daß die in den §§ 19 bis 29 des Gesetzes aufgeführten Schutzmaßregeln erst angewendet werden dürfen, wenn ein Seuchenfall in dem Bezirk, für welchen Schutzmaßregeln angeordnet werden sollen, bereits von einem beamteten Thierarzt festgestellt worden ist. Es ist aber häufig unerläßlich, Schutzmaßregeln für einen inländischen Bezirk schon dann anzuordnen, wenn das Auftreten der Seuche im benachbarten Auslande oder in einem entfernteren inländischen Bezirk bekannt wird, in dem zu schützenden Bezirk aber ein Ausbruch der nicht erfolgt ist. Die Beseitigung des Hinweises auf den § 14 im Entwurf soll der die freie Bewegung der Veterinärpolizei beschränkenden Auslegung des § 18 begegnen.
Zu Artikel 3.
— Im § 19 des Gesetzes ist als Mittel zur Bekäm fun Seuchen — die Absonderung, Bewachung oder polhheiliche “ der an der Seuche erkrankten und der verdächtigen Thiere aufgeführt. Dieses sehr wirksame Mittel darf daher auf gesunde Thiere, welche nach der Bestimmung des Begriffs der Verdächtigkeit im § 1 des Gesetzes weder als der Seuche“ noch als der Ansteckung verdächtig“ gelten können, keine Anwendung finden, während doch beim Herrschen einer leicht übertragbaren Viehseuche, wie der Maul⸗ und Klauenseuche, es für die Veterinär⸗
Befugni
8.
meister Weingarkner. Anfang 7 Uhr. Prt wom Balletmeisger RWide Fhifing 78 Uhr. eense g s au,⸗ 43. Votitenanch Masankaseng. Sonntag und folgende Tage: Die Reise um die rama in ufzügen von Emil Pohl, mit freier lt i . Benutzung der echtung des altindischen Königs Welt it achitig dtssess Fänrige S zcfnt vön zen Bterheüseit nemes Chegter dan Saiteveavwan 10 “ 8 “ Sonnabend: Zum 1. Male: Tosca. auspie etelag; Overnhaus. Geväͤchtntßfeier für Richard in 4 Acten 8279 “ Sardou. (Frl. Barkany Schauspielhaus. Fiesco. uaet. I
“ Theater Unter den Linden. Somnabend: ontag: Zwei bee che Tage. Weinberger. Inscenirt durch den artist. Leiter Ed.
. Binder. Dirigent: Kapellmeister A. Ferron. Die Berliner Theater. militär. Evolutionen im 3. Act arrangirt von 2 mödiant. Anfang 7 Uhr. Gundlach. Vollständig neue Ausstattung an Deco⸗ bedeckt Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Hamlet. (Agnes rationen und Kostümen. — Hierauf: Die Sirenen⸗ Schnee¹) Sorma, Anna Haverland, Ludwig Barnay, Ludwig Insel. Ballet in 1 Act von Rexgel. Musik Schnee⸗ 1 Stahl.) Abends 7 ½ Uhr: Die Journalisten. von R. Mader. Der 83 Theil von Jos. Haß⸗ “ a 1
übersetzt von Ignatz Ko . keit (Stall, Standort, Hof⸗ oder Weide s 8 8 595 1 17si . 11 1“ 1 2 raum u. s. w.) nicht ver⸗ Grenze sowie in den bayeri Grenzbezirke fstei Sg. Aöfang 7 ½ nhr. - (letztes) Concert (Klavier⸗ “ § 22 Cen ,der⸗ 5 1“ Eisenbahnen und herrschte am end) von Fri umer. 1 281 3 Schluß des Jahres in 229 Gemeinden, 5 ie 7 1 89 E“ “ eesgr. “ Brandenburg, Schlesten und Sachsen 3au nn pusischin 1 de TI . „ des Gehöftes, des Ortes, der eziehungsweise 20, auf die Königreiche B Söö“ Weide oder der Feldmark gegen den Verkehr mit Thieren und mi i ise 34, a ventgreiche Bavern und Sachsen 29 be⸗ 1“ it ziehungsweise 34, auf Elsaß⸗Lothringen 12, auf übri 5⸗ 7 Uhr: Gala⸗Sports⸗Vorstellung. Aus dem viel⸗ Se Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffes sein bendeüteig 8 “ 8.hen dl Perigen vastschen , 1 89 8 1 wann die Seuche an Ausdehnung, trat in fast s B 8⸗ Die Sperre des Gehöftes, des Ortes, der Weide oder der staaten und im ganzen in 1205 “ dfasnneczebatschen Hundes⸗
seitigen Programm wird besonders hervorgehoben: . 8 9 2 8 8 ’ 2 A. 1 4
Hippologischer Congreß von 36 Vollblutpferden, vor Feldmark darf erst dann verfügt werden, wenn der Ausbruch der im Jahre 1889 nahm die Seuche stetig an Ausdehnung zu und trat
in 24 Bundesstaaten, 80 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirken, 715 Kreisen ꝛc.,
geführt vom Director Fr. Renz. — Concurrenz⸗ Seuche durch das Gutachten des beamteten Thierarztes festgestellti Schule geritten von Frl. Clotilde Hager und Frl. Die Sperre eines Ortes oder einer Feldmark ist We ) von Fr t. ager und Frl. rre eines Orte . 1 nur dann zu⸗- 6259 Gemeinden und 23 384 Gehö 9 8 CC“ v“ rti ge über. 8 bis 10 rde, aus⸗ gemei zefahr einschließt. ie Sperre kann auf einzelne erreichte dann aber zum Schluß des letz rees eine noc ößere geführt von den besten Springern der Gesellschaft. Straßen oder Theile des Orts oder der Feldmark beschränkt Verbrei 1““ — Auftreten des anerkannt besten Schulreiters der .“ Die polizeilich angeordnete Sperre Se; Stalt rünkt werden. Verbreitung. Im ganzen wurden im Jahre 1890 von der Seuche z auerk . zeilich ange Stalls oder sonstigen betroffen 21 Staat ier zirke reis 26. 85 var⸗Jamet, Fillis git setnem Vollblutpferde Standorts, eines Gehöfts oder einer Weide verpflichtet eese ge nee und 1ratg ken tegiezangsbestrke, 769 direi cie Gnaee⸗ „Germinal“. iis g. 8 sitzer, diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche zur wirksamen der Seuche ungefähr die gleiche, indem von ihr 25 Staaten 79. Re⸗ in Künstlerfest. 2☚ Durchführung der Sperre vorgeschrieben werden. gierungs⸗ ꝛc. Wezirke, 739 Kreise ꝛc., 10 545 Gemeinden und 47 865 7 Gehöfte betroffen wurden. Ebenso ist im Jahre 1892 ein Zurück⸗ gehen der Seuche im allgemeinen noch nicht bemerkbar geworden.
Große ’ usstattungs⸗Pantomime vom Hofballet⸗ 27.
meister A. Siems. Mit überraschenden Licht⸗ und 1b 8) Die Unschädlichmachung (Desinfection) der von den kranken oder verdächtigen Thieren benutzten Ställe und Standorte, sowie Nach den im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Jahres⸗
berichten über die Verbreitung von Thierseuchen, welchen die obigen
Montag: Dora. reiter. Inscenirt durch den Balletmeister Herrn bedeckt 0 kontag: Do Ins . d. Wassereffecten und auf das 5 inscenirt vom Director Franz Renz. Großer Blumencorso. des von ihnen herrührenden Düngers und die Unschädlichmachung oder unschädliche Beseitigung der mit denselben in Berührung ge⸗ statistischen Notizen entnommen sind, wurde die Seuche seit ihrem Einbruch im Jahre 1887 in Deutschland hin und her verschleppt und
bedeckt —1 Gundlach. (Sensationeller Erfolg.) Anfang 7 ½ Uhr.
ůibedeckt 10 Lessing⸗Theater. Costume, Requistten, Wagen vollständi Unt
.1n.: Z 3 8 ostume, Requisiten, Wagen vollständig neu. Unter
Triest 761 still wolkig 2 gr--2 8ö Eö“ 2veeet e“ Minmütkung des gesammten Personals. Ballet von kommenen Geräthschaften und sonstigen Gegenstände, insbesondere
¹) Nachts, Morgens Regen, Schnee. ²) Abends, Montag: Heimath. 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Eeae. 9 große Varstellungen. Nachmittags duch der Kleidungsstücke solcher Personen, welche mit den kranken] fortgesetzt durch Neueinschleppungen aus dem Auslande genährt. Alle
Nachts, früh Regen. ³) Dunst. ⁴) Gestern Regen Dienstag: Zum 1. Male: Das gelobte Land. Couplets theilweise von G. Görß. 8 Musik bg 4 Uhr (elt Kind frei): Die Taristen. Abengse leggn, n dhesürung ö Desinficirung der Personen ZTZ von der Seuche betroffen; abwechselnd
und Schnee. 1 Wallner-Theater Sonnabend: Die große .stepm In Scene gesetzt von Adolph de 7 ½ Uhr: Ein Künstlerfest. welche mit seuchenkranken oder verdächtigen Thieren in Berührung Deutschland die verceschereife leren e aftlichen W“
Uebersicht der Witterung. . S 3 P Piefelbe Vorstellung. CL1““ gekommen sind, angeordnet werden. 1“ seuchten Gebietstheile, welche bereits seuchenfrei geworden aren
Ein barometrisches Minimum unter 729 mm, Glocke. Anfang 7½ Uhr. 8 1 8 1 58 Zeiten der Seuchengefahr und für die Dauer derselben von neuem. 1 8 ann die Reinigung der von zusammengebrachten, der Seuchengefahr Der durch das Herrschen der Seuche seit mehr als fünf Jahren
verursachte unmittelbare und mittelbare Schaden läßt sich in seinem ist,
5 vseaah Sonntag: Der Probepfeil. “ über fast ganz West⸗Europa stürmische Luftbewegung Man DZie Großstadtluft E“ hervorrufend, liegt über der Nordsee; über den Montag: Die — . 1 2 . Alte Jakobstraße Nr. 30. usgesetzten ieren benutzten Wege und Standorte (Rampen, 1 telbare Britsche Föfels somie iher Uiordfrantreich wehen Dienstag: Zum 1. Male: Der Fall Clémenceau. 1“ La. fiag E Gastställe, Marktplätze u. s. w.) polizeilich angeordnet Se. nich mit hhe Fcherdi bestimmen Er seßt sich zu⸗ 85 1 ürmische westliche und nordwestliche, über Deutsch⸗ ö 7.,A. 9, 8 5 8 8 b ammen aus den Verlusten infolge Eingehens erkrankter Thiere, aus und daß der Ansteckungsstoff meiste 9 Thiere . etter in ganz Len ral⸗ guro. a 9. 4 4 „ 25. 8 . 1 2 3 . 2 ist Lum aci 8 5 2 1 8 zun 9 B⸗ 9 . ren⸗ er dran ei „aus der Seu e häufig dur iere aus ans einen 3 8. 68 n.ö 2. S 31 in den westlichen Gebietstheilen fällt Regen, in den· BSonnabend:; gbanfsgstnebe 2e. Garde⸗Husar. aehaAg Rleeblatt. Im § 28 desselbe Artikel 4. der zur Mast aufgestellten Thiere, und endlich aus den eines Orts verschleppt, bevor der Uhehens 11“ öͤstlichen Schnece. Die Frostgrenze verläuft von Opergtie in 3 — von Oscar Walther. Musik Zauberposse mit Gesang in 3 Aufzügen von Johann öE 8 en Gesetzes sind die Worte achtheilen, welche Landwirthen, Händlern und Gewerbetreibenden aus einem Stalle festgestellt werden konnte. Es findet diese Erscheinun Memel die russische Grenze entlang nach Wien. von Mar Gabriel. In Scene gesetzt vom Regisseur Nestrov. Musik von Adolf Müller, Regie: Franz hiäe; oder dessen Umgegend; zu streichen. 2* bpolizeilich angeordneten Sperren von Gehöften, Orten und Märkten, darin ihre Erklärung, daß die Viebbesitzer bei dem Bekanntmerdan In Finland, Nordschweden und Innerrußland Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Müller. Dirigent: Victor Holländer. Anfang Artikel 5. G r. 8 e den verhängten Verkehrsbeschränkungen erwachsen. des ersten Seuchenausbruchs im Orte unter Umständen ein erhebliches dauert die strenge Kälte noch fort. Orö meldet 27, Anfang 7 Uhr 11“ 17 Uhbr. 11“ Fruhner (Schwanowitz). — Eine Tochter⸗ Der § 29 desselben Gesetzes erhält als zweiten Absatz folgenden Jedenfalls ist der wirthe chaftliche Schaden, welchen das fünf: Interesse daran haben, ihr von der Seuche bedrohtes Wieh zu ver⸗ Utrecht 21, Lesina 28 mm Regen. Gonntag: Der Garde⸗Hnsar. EEEEE1““ Hrn. Hauptmann Wettich (Diedenhofen). — Hrn. usatz: 1] Nehn c Herrschen der Seuche in Deutschland angerichtet hat, kaufen und auszuführen, bevor die Ortssperre verhängt wird. Deutsche Seewarte. 8 xg 8 3 Pastor Hagemann (Schreiberhau), 11) Die öffentliche Bekanntmachung des Ausbruchs und des ein sehr großer. Das Verlangen der dabei betheiligten Berufs⸗ Es empfiehlt sich daher die obige Voraussetzung des Gesetzes 1“ Gestorben: Hr. Gymnastallehrer Hermann Schöber 8 Erlöschens von Scuchen. kreise nach wirksamerer, veterinärpolizeilicher Bekämpfung der Seuche wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, durch Streichung der Wo 8 Nesidenz⸗-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ (Greiz). — Hr. Amtsgerichts⸗Rath Adolf Ruten⸗ b “ Artikel 6. ist vöhe⸗ ein allgemeines geworden und hat in zahlreichen Petitionen und und Thiere in größerer Anzahl davon bereits befalle burg. Sonnabend: Gläubiger. Tragikomödie in berg (Berlin). — Fr. Stadtgerichts⸗Rath Oectavia Hinter § 44 desselben Gesetzes wird eingeschaltet: weshlgcsen von landwirthschaftlichen Vereinen, des deutschen Land⸗ ind⸗ zu beseitigen. 1 Aet von August Strindberg. Regie: Hans Meervy. Eberty, geb. Grece, (Berlin). ec. Maul⸗ und Klauens euche. eea tsfatzs ) und des preußischen Landes⸗Oekonomie⸗Collegiums2) Durch die vorgeschlagene Einschaltung der Worte „sowie des vo Hierauf: Zum 51. Male:⸗ amilie Pont⸗ st der 2 44 a. 8g Zur Begrändn CEE“ Düngers“ im ersten Absatz des § I? des Gesetzes Biquet. Schwank in 3 Acten von Alexandre Bisson. d Ist der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche in einem Stalle 83 g inzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs so argestellt werden, daß unter Umständen auch die Unschaͤdlich⸗ oder auf einer Weide festgestellt, so kann die Impfung aller der
. Sas 1 wird Folgendes bemerkt: machung (Desinfection) des von kranken ode s ee 0 6 . e „ 1 . 50 2 1 on kranken oder v öEee.— ““ Seuchengefahr ausgesetzten Thiete, welche sich in demselben Stalle Zu Artikel I. Ferrübrenden Düngers angeorduet werden, dart de bünee, d Sonntag: Glänbiger. Hierauf: Berlin: ——— “ 0 8 Gehöft oder auf derselben Weide befinden, polizeilich an⸗ Der § 4 des Gesetzes vom 23. Juni 1880 legt dem Reichskanzler 8ö gung des in dem Dünger vorhandenen Ansteckungsstoffes von großer Pont⸗Bignet. Verlag der Expedition (Scholz). Kofdnet 1v. Die Wsgedrung der Impfung bedarf nicht der die Berechtigung und Verpflichtung bei, dafür zu sorgen, daß bei dem h die Abkürzung der Seuchendauer ist. In Vorbereitung: Die beiden Champignol. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ wacht . Ih. eamteten Thierarztes, muß jedoch polizeilich über⸗ Auftreten von Seuchen im Inlande die betheiligten Landesbehörden e mesohm esehentwurf vorgeschlagene Cinschaltang eines nenen “ Anstalt Berlin S W., Wilbelmstraße Nr. 32. erden. Schutzmaßregeln nach einheitlichen Gesichtspunkten treffen und durch⸗
Absatzes zwischen dem zweiten und dritten Absatz des § 27- des (Besenen . Beil Milch von Thieren eines Sscuchengehöfts oder einer der Sperre — 8 8. Behes dezchnnsae Sieben eilagen ¹) Beschluß vom 12. März 1892.
wonach in Zeiten der Seuchengefahr und für die Dauer derselben de süiterworfenen Ortschaft oder Feldmark darf nur in gekochtem Zu⸗ Reinigung der von zusammengebrachten, der Seuchengefahr a diehten nde weggegeben werden. ¹) Beschluß vom 18. November 1892.
Aberdeen .. V 732 Christiansund 734 Kopenhagen. 735 Stockholm . 739 Haparanda . 751
t Petersburg 751. Moskau . . . 758
Cork, Queens⸗ town.. 755 Cherbourg . 754 I1n“ mburg. . 738 winemünde 740
Neufahrwasser 744 7
Kearlsruhe.. 749 747 752 745 741 758 EE1“ Fle d'Air. . 762
hefter halb bed.
Schne⸗ Schnee bedeckt
Schnee halb bed.
halb bed. halb bed. halb bed. bedeckt bedeckt Regen ¹) bedeckt Nebel
heiter Regen halb bed. /²)
polizei von großer Wichtigkeit ist, unter Um tänden die zzeili Beobachtung von Viehbeständen, welche für n eee an genhee sind, auch dann anordnen zu dürfen, wenn noch keine Thatsachen bekannt geworden sind, die die Vermuthung der bereits erfolgten An⸗ steckung dieser Thiere zu begründen geeignet sind. Wenn z. B. aus einer Gegend, in welcher die Seuche notorisch herrscht, Viehtransporte auf einem Markte ankommen, so sind nach den gemachten Erfahrungen in der Regel einzelne Thiere dieser Transporte schon in ihrer Heimath angesteckt worden und befinden sich, sofern sie äußerlich vee. erscheinen, in dem Stadium der Incubation. Es ist daher dringend eboten, in s olchen und ähnlichen Fällen, die aus verdächtigen Gegenden ommenden Viehtransporte der Absonderung und Beobachtung zu unterwerfen, bis die Incubationszeit, welche bei der Maul⸗ und Klauenseuche drei bis sieben Tage zu währen pflegt, abgelaufen ist. Anderenfalls würden durch die Zulassung des Weitertransports der Thiere und der Berührung derselben mit anderen Viehbeständen der weitesten Verschleppun der Seuche Thür und Thor geöffnet werden Es erschien daher die Aufnahme einer Einschaltung in dem § 19 er⸗ forderlich, welche es zuläßt, das Mittel der Absonderung, Bewachung oder polizeilichen Beobachtung unter Umständen auch aggf alle der Seuchengefahr ausgesetzten Thiere anzuwenden.
8 Im dritten Absatz des § 22 des Gesetzes ist die Zulässigkeit der Sperre eines Orts oder einer Feldmark von dem Zutreffen zweier Voraussetzungen abhängig gemacht. Es muß die Seuche ihrer Be⸗ schaffenheit nach eine größere und allgemeinere Gefahr einschließen und es müssen Thiere in größerer Anzahl davon bereits befallen sein. D. letztere Voraussetzung verhindert die Verhängung der Orts⸗ oder Feld⸗ marksperre, solange nur wenige Thiere erkrankt sind. Es ist aber zur wirksamen Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenfeuche erforderlich, daß die Sperre des Orts oder der Feldmark sofort nach Feststellung des ersten Seuchenausbruchs erfolgt, weil bei der leichten Uebertragbarkeit der Seuche mit Bestimmtheit anzunehmen daß zur Zeit des Sichtbarwerdens der ersten Erkrankung viele Thiere desselben Bestandes angesteckt sind
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Circus Renz (Carlstraße.) Sonnabend, Abends
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Sonnabend: Der Ko⸗
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Sonnahend: Heimath.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Fil. Hanna Kühnemann mit Hrn Ober⸗Stabsarzt Dr. Kleffel (Berlin —Wilhelms⸗ haven). — Frl. Gertrud Schmidt mit Hrn. Pfarrer Wilhelm Diederichs (Wesel — Hiesfeld).
Verehelicht: Hr. Pastor Karl Lange mit Frl. Margarete von Burchard (Berlin— Edemissen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pfarrer Georg Berbig (Schwarzhausen i. Thür.). — Hrn. Paster
„innerhalb des
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗ grg2 Park (Lehrter Bahnhof),. Geöffnet von 12—11 Uhr.
Theater⸗Anzeigen.
Koͤnigliche Schauspiele. Sonnabend. Opern⸗
. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befebl: Théätre paré. Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Acten von G. Donizetti. Text nach dem Französischen des St. Georges. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus.é 42. Vorstellung. Zum 1. Mal: Vasantasena. Drama in 5 Aufzügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung der Di
Concerte.
Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Concert des Klavier⸗Virtuosen Fritz Masbach mit dem Berliner Philharmonischen Orchester unter ütiger Leitung der Herrn Prof. Fr. Gernsheim, unter gütiger Mitwirkung der Berliner Liedertafel (Chormeister: A. Zander). 89
Familie
Thieren benutzten Wege und Standorte Rampe Gastställe, üretpübe u. s. w.) e 1.. aüee
Kroll's Theater. Sonnabend: Wegen Privat⸗
keit geschlossen I