1893 / 39 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Wenn ich mich dahin ausgespro habe, daß ich de lege ferenda gern die Hand bieten würde, um einen festeren, weniger der Entscheidungswillkür der Verwaltungsbehörden ausgesetzten Zustand das haben wir doch

mangelhaft einen anderen Rechtszustand herbeizuführen, aber man kann im Gewissen gebunden sein, den bestehenden Rechtszustand einstweilen aufrecht zu erhalten. So liegt hier die Sache.

Ganz bestimmt muß ich mich dagegen verwahren, daß der Art. 24 der Verfassung eine Ausnahme von Art. 21 enthält. Der Art. 24, auf den sich der Herr Vorredner berufen hat, sagt:

Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die confessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen.

Den religiösen Unterricht in der Volks treffenden Religionsgesellschaften.

Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht

der Gemeinde zu. Der Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Be⸗

theiligung der Gemeinden, aus der Zahl der Befähigten die Lehrer

der öffentlichen Volksschulen an.

Woxin da eine Ausnahme Art. 21 gegeben sein soll, ist mir vollkommen unerklärlich!

Hervorheben will ich noch, daß sich auf jüdische Kinder der Erlaß überhaupt nicht bezieht; er bezieht sich nur auf Dissidentenkinder. Die jüdische Religion aber ist eine im Staat anerkannte, sie kommt also hier garnicht weiter in Frage.

Endlich möchte ich nicht unterlassen zu bemerken, daß ich mich über die Frage, wie man sich zum Pantheismus zu stellen hat, hier unmöglich im allgemeinen einlassen kann; die Frage kann möglicher⸗ weise einmal im Einzelfalle geprüft werden müssen, und dann wird sie mit Wohlwollen geprüft werden. Ich habe nur gesprochen von vollständiger Religionslosigkeit, und ich sage auch heute noch: eine Religion ohne Gott ist keine Religion, das ist ein Nonsens. (Bewegung.)

Thatsache hin,

meine Herren, Rechtszustand gern bereit

herbeizuführen,

schule leiten die be⸗

Volksschulzwange des

Graf⸗Elberfeld (nl.) weist auf die bedauerliche daß die Gelder, die im vori des Normal⸗Etats bewilligt sind,

er Finanz⸗Minister hat erklärt bestimmungsmäßig verwenden werde.

Rede gewesen, daß die Zahl der Hilfslehrerstellen bei den staatlichen Anstalten sehr niedrig sei, es wurde von 1 anderen Nachrichten beträgt die dringend Abhilfe geschafft werden muß, ist selbstverständlich. Vor allem müssen die Mittel zur Durchführung des Normal⸗Etats un⸗ verkürzt verwendet werden, namentlich zur Beseitigung der Hilfslehrer⸗

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar: Der Normal⸗Etat konnte erst für die staatlichen Lehranstalten durchgeführt werden. das den Normal⸗Etat bei den übrigen Lehransta im vorigen Jahre erlassen; es ist unmö ganz durchzuführen. ständig gef b bedeutende Summe erspart bleiben werde. der Normal⸗Etat aber überall durchgeführ der Fall sein sollte, so wird das do lich sein und die Lehrer erhalten dann das ih Gehalt vom 1. April ab nachgezahlt. vom Finanz⸗Minister allerdings damals sie hat sich nachträglich als daß bei verschiedenen Anstalten zwei Hil lehrer; das ist kein schlechtes Verhältniß. Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) kommt auf den po Sprachunterricht zurück und bedauert, daß der Minister di mit dem Gottesdienst in Zusammenhang gebracht hat. befürchtet, daß die Eltern, deren Kinder den besuchen, als Polen behandelt würden, daß dienst entzogen würde. schwert sich ferner darüber, daß die zugelassen seien, während das überall ewisse Fonds ledigli er Minister werfe den Polen A soweit sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzer wozu hätten wir denn sonst ein Preß⸗ und Nationalität das sie unterdrückt werde.

gen Jahre für die Durch⸗ zum großen Theil erspart „daß die Regierung die Gelder Es sei damals auch davon die

85 Stellen gesprochen. Nach

Zahl aber mehr als 400. Daß darin

Das Gesetz, lten einführte, ist erst glich gewesen, dieses Gesetz im nächsten Etatsjahre voll⸗

Das wird erst est, daß eine

Deshalb stand es von vornherein f Mit dem 1. April d. J. wird t sein, und wenn das nicht Etatsjahres mög⸗ nen zustehende höhere Zahl der Hilfslehrer ist nicht richtig angegeben worden; Es stellte sich heraus, slehrer beschäftigt 1

im Laufe des

sonst nur ein Hilfs

polnischen Privatunterricht ihnen der deutsche Gottes⸗ aus nicht der Fall. Redner be⸗ rdensleute in Posen noch nicht geschehen sei, und t

Das sei dur

adelt es, daß irung benöthigt würden. Aber jede Agitation, I hält, sei berechtigt; Vereinsgesetz? Jeden⸗ zu wehren In den Provinzial⸗ fungscommissionen gebe es keinen einzigen äten, in den Directorenstellen der höheren i ren Töchterschulen

ch als Fonds zur Germanis gitation vor.

falls habe dagegen zu agitiren, da Schulcollegien, in den Auf den Universit Lehranstalten, der befinde sich kein einziger Pole.” den er zum späteren Ausgabep zur Germanisirung, bezw. lität bestimmt sind, etwa 60 % auf die Provinz Posen. bedenke, daß zwar die die der evangelischen,

Seminarien und an den höhe Redner empfiehlt dann seinen Antrag, osten gestellt hat: diejenigen Titel, die zur Bekämpfung der polnischen Nationa⸗ Von den Analphabeten entfielen Das sei begreiflich, wenn man Zahl der katholischen Kinder größer sei als bei den Lehrern es aber umgekehrt sei.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ob es im Interesse der von dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski, wie ich dankbar anerkenne, mit großer Ruhe und Loyalität hier ver⸗ tretenen Interessen der polnischen Nationalität war, jetzt beim Etat nochmals die ganze Polendebatte sozusagen anzuschneiden, ist mir doch sehr zweifelhaft. Die wichtigen, die principiellen Punkte, die dabei neulich wiederholt erörtert, und wir hätten uns dabei können vollständig genügen lassen. Wenn es dem Herrn Abg. von Jazdzewski auf nichts weiter ankam, als die Anregung an das Cultus⸗Ministerium gelangen zu lassen, gewisse von ihm behauptete Mißstände abzustellen, so genügte die Anregung, die er vergangenes Jahr gegeben hat, meines Erachtens vollständig. Nun habe ich in dieser Beziehung Ihnen ja nichts zu sagen; es ist Ihr „gutes Recht, daß Sie diese Dinge hier zur Sprache bringen, und ich habe die Verpflichtung, darauf zu antworten.

Zunächst hat der Abg. von Jazdzewski die Behauptung auf⸗ gestellt: sowohl die Verhältnisse der Schule, wie die der Kirche hätten sich in der Provinz Posen zweifellos verschlimmert, und diese Ver⸗ schlimmerung sei lediglich auf Rechnung des Systems zu schreiben, welches die Regierung in der Provinz Posen befolgt. So liegt die Sache nicht, meine Herren, ich bestreite die Verschlimmerung. Hätte Verschlimmerung Vorwurf zunächst nicht für die Regierung, Bevölkerung der namentlich in der Kirche, die dort einen leitenden Einfluß haben. (Sehr wahr! links.) Wir sind gar nicht in der Lage, die Verhält⸗ nisse der katholischen Kirche in der Provinz Posen zu verschlimmern; das können wir nicht, dazu hat der Staat gar nicht die Mittel, er müßte dann zum offenen Kampfe schreiten, und das thun wir nicht; Sie wissen recht gut, daß wir das nicht thun.

Nun ist weiter bemerkt worden, der Culturkampf habe vorzugs⸗ weise in der Provinz Posen das kirchliche Leben verwüstet; und wenn nden habe, so nimmt der Herr Abg. Dr.

zu streichen.

zur Sprache haben wir

stattgefunden,

ich recht verst von Jazdzewski

an, daß der Culturkampf, wenn auch nicht als Kampf und Krieg im großen Stil, so doch als Guerillakrieg in der Provinz Posen seitens der Regierung unter der Hand fortgesetzt werde. Ich bestreite das auf das allerentschiedenste: wir wollen keinen Culturkampf; in der Centralinstanz besteht nicht der Wunsch, den Culturkampf, der durch einen Friedensschluß beendigt ist, wieder aufzunehmen, weder offen, noch versteckt, und am allerwenigsten versteckt. Ich hasse die Politik der Nadelstiche, ich verabscheue sie; sie ist falsch; sie führt auch nicht zum Ziele; ich verabscheue sie auch in der Provinz Posen. (Bravo!) Es wird dem Abg. Dr. von Jazdzewski nicht un⸗ bekannt sein, daß ich auch Maßnahmen getroffen habe, wodurch das zur Kenntniß und Nachachtung der dortigen Behörden gebracht worden ist. Ich versichere, daß nicht bloß bei mir, sondern auch innerhalb des Ministeriums keine Neigung vorhanden ist, den Culturkampf wieder aufzunehmen und fortzusetzen. Wir wollen den geschlossenen Frieden ehrlich halten. Aber das ist in der Provinz Posen auch nicht der Kernpunkt, um den es sich handelt; darüber können wir uns nicht täuschen, daß in der That alle Beschwerden, die uns von polnischer Seite gebracht werden, durch den Gegensatz der beiden Nationalitäten bedingt sind, die dort darauf angewiesen sind, nebeneinander zu leben. Und in dieser Beziehung habe ich schon neulich dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski mir zu bemerken erlaubt: er möge doch nicht vergessen und die Polen mögen es nicht vergessen, daß in der Provinz Posen auch Deutsche leben und daß wir von Regierungswegen ver⸗ pflichtet sind, die Deutschen zu schützen. (Sehr gut! links.) Ja, meine Herren, die Deutschen sind der angegriffene Theil. (Sehr richtig! links.) Die Polen sind die Majorität, nicht die Deutschen; sie sind die Angreifenden, die Deutschen sinv die Angegriffenen. (Bravo! links.) Alle Maßnahmen, die wir in den Provinzen Posen, in Westpreußen, in Oberschlesien getroffen haben, sind keine Kampf⸗, sondern Schutzmaßregeln, und die werde ich aufrecht erhalten. (Sehr gut! links.)

Der Abg. Dr. von Jazdzewski ist nochmals auf die Frage wegen des Vorsitzes im Kirchenvorstande zurückgekommen. Ich kann in dieser Beziehung in der That nur wiederholen, daß Verhandlungen schweben und daß ich der Meinung bin: es wird uns gelingen, mit dem Herrn Erzbischof zu einer Verständigung zu gelangen, die es uns ermöglicht, den Geistlichen auch dort den Vorsitz im Kirchenvorstande zu über⸗ tragen. Die Regierung hat von Anfang an den Wunsch gehabt, das zu thun, aber die Verhandlungen sind bis jetzt noch nicht zu einem praktisch brauchbaren Ergebniß gekommen. Ich will gar nicht auf Einzelheiten bei dieser Sache eingehen, das würde sich hier. in den Details doch nicht ermöglichen lassen.

Nun sagt der verehrte Herr Abgeordnete, eine polnische Agitation bestehe; es sei aber auch ihr gutes Recht zu agitiren, und er könne seine Landsleute nur auffordern, sie sollten ruhig weiter agitiren.

Meine Herren, mit der ruhigen Agitation ist es schon an sich ein höchst bedenkliches Ding. Für mein Verständniß ist eine ruhige Agitation im allgemeinen eine contradictio in adjecto.é Aber, meine Herren, wenn es eine ruhige Agitation überhaupt giebt, so bin ich darüber außer Zweifel: in der Provinz Posen besteht eine ruhige Aagitation nicht, sondern da besteht eine Pflege des Beunruhigungs⸗Bacillus, wie sie nirgends anders wo vorkommt, und dem müssen wir entgegen⸗ treten. (Zuruf.) Ja, gewiß, ich habe das schon neulich hervorgehoben, es giebt in Posen Persönlichkeiten, die den guten Willen haben, sich den staatlichen Verhältnissen zu fügen und einen gedeihlichen Frieden herbeizuführen. Aber, meine Herren, sorgen Sie dafür, daß diese Leute dort den Einfluß haben, um die Verhältnisse so zu gestalten, daß wir einmal mit milderen Maßregeln auftreten können. Sehen Sie sich die polnische Presse an! Mit ganz wenigen Ausnahmen ist es nicht eine ruhige, sondern eine wilde Agitation, die man dort gegen alles, was deutsch ist, ein⸗ schließlich aller Autorität führt. Und dem sollte man nichk entgegen⸗ treten? Wenn der Deutsche geschlagen wird, dann wehrt er sich seiner Haut. (Bravo!), und dazu hat er sein gutes Recht.

Was die Zulassung der Orden anlangt, so ist es ja richtig, daß in Posen männliche Orden nicht zugelassen sind. Nach einer Rich⸗ tung hin sind Verhandlungen in dieser Beziehung in Aussicht ge⸗ nommen, und ich muß das Resultat abwarten; ich kann darüber jetzt nicht sprechen. Ein anderer Antrag, der in dieser Beziehung gestellt worden war, nämlich die Philippiner in Gostyn wieder zuzulassen, ist nach sehr sorgfältiger und eingehender Prüfung von uns zur Zeit ab⸗ gelehnt worden, weil wir nicht die Gewähr haben finden können, daß diese Ordensleute in dem Sinne thätig wären, wie wir es wünschen, nicht um das Deutsche zu fördern, aber auch nicht, um das Deutsche anzugreifen. Das wollen wir nicht, wir wollen uns nicht die Ordens⸗ leute hereinrufen, von denen wir besorgen müßten, daß sie dem Deutschthum feindlich entgegentreten; das können wir nicht.

Was die Fonds anlangt, so kann ich nicht in Aussicht stellen, daß wir die aus dem Alumnat herstammenden Fonds nun jetzt wieder zu Alumnatsgründungen verwenden würden. Das ist bis jetzt noch nie beantragt; aber ich glaube auch nicht, daß dazu ein Bedürfniß vorliegt. Wohl aber kann ich sagen, daß diese Fonds ohne Rücksicht auf die Nationalität auch katholischen und polnischen Schülern und Stipendiaten zu gute kommen sollen, wenn sie sich nur melden.

Ich kann dabei gleich anknüpfen an die Klage, daß so wenig Beamte, so wenig Schulräthe und Schulinspectoren da wären, die der polnischen Nationalität angehören. Ja, wir haben keine! Wo sollen wir sie denn hernehmen?

Meine Herren, was die Schülerzahl anlangt, so scheint doch der Herr Abg. von Jazdzewski nicht ganz richtig orientirt gewesen zu sein. In der Provinz Posen befanden sich nach der letzten Zusammen⸗ stellung 1287 Volksschulen, welche ganz oder zum theil von Kindern polnischer Muttersprache besucht werden. In 1079 dieser Schulen wird der Religionsunterricht lediglich in polnischer Sprache, nur in 65 Schulen lediglich in deutscher Sprache ertheilt. In den übrigen Schulen wird polnischer und deutscher Religionsunterricht ertheilt. Das dürfte doch in der That beweisen, daß wir in durchaus gerechter Weise den Religionsunterricht nach der Sprache theilen. Denn jene 65 Schulen mit nur deutschem Religionsunterricht gehören im wesentlichen deutschen Gegenden an, und wenn unter einer Mehrzahl deutscher Kinder einige polnische Kinder sein sollten, so müssen dieselben soweit der deutschen Sprache mächtig sein, daß sie dem deutschen Religions⸗ unterricht völlig folgen können. Also auch nach dieser Seite hin kann ich die geführten Beschwerden nicht als berechtigt anerkennen.

Wenn mein Herr Commissiarius in der Commission gesagt hat, es sei nicht die Absicht, im Religionsunterricht polnischen Schreib⸗

und Leseunterricht zu ertheilen, so hat er es mit dem Zusatze gesagt es sei nicht die Absicht der Regierung, die dem Religionsunterricht durch den Lehrplan zugewiesene Zeit durch Einfügung eines Unter⸗ richts im polnischen Schreiben und Lesen zu beschränken; und darin hat er ganz recht.

Meine Herren, ich will hier nicht auf die Schwalbe’sche Ver⸗ fügung eingehen; Herr Dr. von Jazdzewski hat die Güte gehabt, weil die Sache in der Verhandlung noch schwebt, sie nicht zu erwähnen. Ich habe sie aber, weil sie mir nach einer gewissen Seite hin ein⸗ gehender Erwägung werth schien, einstweilen außer Kraft gesetzt, und es bestehen jetzt Erklärungen darüber, wie wir die pol⸗ nischen Kinder auf die zweckmäßigste Weise dahin bringen können, daß sie in dem polnischen Beicht⸗ und Communionsunterricht wenigstens den Katechismus und die biblische Geschichte lesen können. Nach dieser Richtung hin würde ich dafür sorgen, daß kein Ge⸗ wissenszwang bestehen bleibt, wenn überhaupt ein solcher da ist; die

Verpflichtung erkennen wir an, Ihnen auf diesem Gebiete entgegenzu⸗

kommen. Aber im übrigen, meine Herren, sind die Beschwerden nicht berechtigt. Ich habe auch nicht einen einzigen Punkt gefunden, worin

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ich dem Herrn Dr. von Jazdzewski entgegenkommen könnte. Ich kann nur wiederholen: es ist nicht der Starrsinn der Regierung, der Ihnen und Ihren Plänen entgegensteht, sondern es ist Pflicht der Deutschen Regierung, in der Provinz, die zu unserem Lande gehört, dahin zu wirken, daß die Kinder die Sprache lernen, deren sie bedürfen als Amtssprache, deren sie bedürfen als Sprache der Armee, deren sie bedürfen, wenn sie später in den Dienst treten. Die Landessprache müssen die Kinder zunächst lernen; ob sie nebenher noch polnisch lernen, dafür haben wir nicht zu sorgen, es sei denn, daß es sich um den Religionsunterricht handelt. (Widerspruch bei den Poleu.) Da wollen wir Ihnen helfen, darüber hinaus können und werden wir Ihnen nicht helfen.

Ich wiederhole, wir bleiben unerschütterlich fest bei dem System, das wir dort haben. Wir werden uns nicht darauf einlassen, einzelne Nadelstiche, die etwa in übertriebener Weise gegen die Polen gerichtet werden, zu fördern oder zu schützen; aber unser ganzes System und unser ganzes Verhalten den Polen gegenüber ist kein feindseliges, son⸗ dern es ist der Ausdruck der Pflicht, das Deutschthum in Posen zu schützen, und das werden wir immer thun. (Beifall.)

Abg. Rickert (dfr.) kommt auf die Dissidentenfrage zurück. Der Minister lehnt den Gewissenszwang weit von sich ab, hat uns aber den Nachweis nicht zu erbringen vermocht, daß er thatsächli danach handelt. Warum sollen die Kinder in den höheren gehr⸗ anstalten anders behandelt werden in Bezug auf den Religions⸗ unterricht, als die in den Volksschulen? Das ist ein Wider⸗ spruch, und die Gründe der vorerwähnten Kammergerichts⸗ entscheidungen ühren gerade das Entgegengesetzte von dem aus, was der Minister hier sagte. Vor vollen fünf Monater forderte die „Kreuzzeitung“ die Staatsregierung auf, die jüdischen Religionsbücher daraufhin zu prüfen, ob darin nicht die ristliche Glaubenslehren verächtlich gemacht, das christliche Eheleben ein thierisches genannt, Geschäftsübervortheilung Nichtjuden gegenüber Wund Steuerhinterziehung für erlaubt erklärt, das christ⸗ liche Gerichtswesen verächtlich gemacht und Meineid unter Umständen für erlaubt erklärt werde. Seit fünf Monaten steht ein Theil der Bevölkerung, der doch die gleichen verfassungsmäßigen Rechte hat, wie alle übrigen, unter solchen schweren Anklagen und ebenso auch die Unterrichtsverwaltung unter dem Vorwurf, derartiges zu dulden. Da die Regierung nichts von sich hören ließ, haben wir Privat⸗ erhebungen gemacht, aus ganz Deutschland jüdische Religionsbücher gesammelt und sie Pädagogen zur Prüfung übergeben. Diese er⸗ klärten, sie hätten darin nur dieselben Moralsäͤtze efunden, wie die der christlichen Ethik. Die „Kreuzzeitung“ hat stwischen einen zweiten Artikel veröffentlicht, worin ein Kreis⸗Schulinspector erklärt, daß in den jüdischen Schulbüchern nichts stehe, was zu beanstanden wäre; im Gegentheil, geradezu rührend werde der Wucher verurtheilt, Schamgefühl und Keuschheit gepriesen; „aber“, fragt dieser Kreis⸗Schulinspector zum Schluß: „sollte es nicht neben der geschriebenen auch eine ungeschriebene jüdische Ethik geben?“ Erst erhebt man solche unbegründete schwere Anklage, und dann zieht man sich mit solchem Aber heraus! Der Minister hat seine Com⸗ missare im Reichstage dahin instruirt, zu erklären, die antisemitische Petition, welche die Prüfung des Talmud verlange, mache den Ein⸗ druck eines schlechten Witzes. (Der Cultus⸗Minister nickt zustimmend.) Ich möchte ihn fragen, ob er nicht im stande ist, wenigstens eine vorläufige Auskunft über die Ergebnisse der Voruntersuchung zu geben.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bos se⸗

Ich bin gern bereit, die Auskunft, die der Herr Abg. Rikkert verlangt hat, zu geben. Es war durch ein angesehenes Organ der Presse die Behauptung aufgestellt und verbreitet, daß die im jüdischen Religionsunterricht gebrauchten Bücher christenfeindliche, moralisch verwerfliche Lehrsätze enthalten. Die Unterrichtsverwaltung mußte kraft ihres Aufsichtsrechts daraus die Aufgabe oder die Pflicht ent⸗ nehmen, den Ungrund dieses Vorwurfs durch Einsicht der Lehr⸗ bücher ganz unzweifelhaft festzustellen. Das habe ich gethan und weiter nichts. Dazu sind die im Unterricht gebrauchten Bücher ein⸗ gefordert worden; sie sind auch eingegangen, nicht, wie ich vorhin irrthümlich dem Herrn Abg. Rickert persönlich gesagt habe, nur theil⸗ weise, sondern sie sind anscheinend sämmtlich eingegangen; aber sie liegen nicht hier, sondern wir haben sie einem dazu ganz besonders befähigten Schulaufsichtsbeamten in der Provinz ge⸗ schickt und ihn beauftragt, sie sorgfältig durchzustudiren und uns das Resultat seiner Arbeit hier vorzulegen. Das mußten wir um so mehr thun, weil ja unter den Büchern auch hebräische Bücher sind. Nun ist es doch begreiflich, daß diese Sache nicht so rasch geht; die Bücher mußten doch erst beschafft werden; es hat dann eine Weile gedauert, ehe die Berichte hier eingingen; dann sind die Berichte dorthin geschickt. Ich habe kein Bedenken zu erklären, daß, sobald das Resultat dieser Prüfung bei mir vorliegen wird, ich dasselbe, sei es hier im Landtage, sei es sonst öffentlich, bekannt geben werde.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar: Die Lehrer an den staatlichen höheren Lehranstalten erhalten das Gehalt nach dem neuen Normal⸗Etat vom 1. April 1892 an, die Lehrer an den nichtstaatlichen Lehranstalten erhalten dieses Gehalt vom 1. April d. J. ab, wo die Vereinbarung zwischen den betreffenden Anstalten und dem Staat ge⸗ troffen wird. 1

Abg. vom Heede (nl.) hält diese Ausführung des Normal⸗ Etats nicht für vereinbar mit Dem, was bei der Berathung des⸗ selben von Seiten des Finanz⸗Ministers und des Unterrichts⸗Ministers ausgeführt wurde.

Abg. Stöcker (cons.): Namens meiner Freunde habe ich zu er⸗ klären, daß wir in der Polenfrage im ganzen und großen auf 5 Standpunkt des Ministers stehen. Wir alten es für den Zwe 8 der Volksschule, Kinder, die sie besuchen, zu tüchtigen Gliedern bje Volkes und nu tüchtigen Bürgern zu machen und ihnen ihre Lch zu erhalten. Daß das in Preußen mit der deutschen Sprache geschie ergiebt sich ganz von selbst daraus, daß man in der Volksschule ni 1

wei Speachern lehren kann. Daß in Bezug auf den Religionsunterrigg

ie polnische Sprache herangezogen wird, soweit es stbtrengig 2 findet durchaus unsere Zustimmung. Ein wenig abweichend vom Sta

zug auf den Religionszwangs⸗

un ihm nicht beipflichten, daß Urtheil der Judicatur unter⸗ schte des Menschen berührt, Ein Religions⸗ welches beginnt: „Es Religionsbuch. Kindern von Dissi⸗ ammten Religionsunterricht Christenthums muß in der im modernen

punkte des Ministers stehe ich aber in Be unterricht der Dissidentenkinder. ch in einer so wichtigen Frage dem irft. Diese Frage, die die tiefsten Re⸗ steht weit über dem Niveau des Verwalt unterricht muß stattfinden; ein Lehrbuch aber, ebt keinen Gott“, ist kein Katechismus und kein Trotzdem würde ich nicht so weit gehen können, enten, die Gott leugnen, in den ges⸗ Eine Kenntniß des weil ohne sie eine Bildung m Sinn absolut undenkbar ist. Ich wundere mich, daß die Schulver⸗ waltung nicht auf den naturgemäßen Auswe er Volksschule der biblische Geschichtsunterrich

unterricht getrennt wird.

hineinzuzwingen. Schule erzielt werden,

gekommen ist, daß in t vom Katechismus⸗ Die Dissidentenkinder zu ersterem anzu⸗ halten, würde ich kein Bedenken tragen; denn dieser giebt Gegenstände des Wissens als des Glaubens. h halt meinem religiösen Standpunkt aus für unzulässig, das Kind eines denten dazu zu veranlassen, daß es den lutherischen oder den rön Unser lutherischer Katechismus h Erziehung der Jugend den Vortheil, daß sie persönlich sag Das Kind eines Disside

verderblich. Wie che Schule ist? Basis weiter zu g für den ei 1 Religionsunter⸗ Ministers nicht ganz jüdischen Gemeinden so hat doch wohl die ernste Pflicht, sich darum höheren Töchterschule acht hat, daß junge nerfahren waren in den doch die Regierung ebenso wie festzustellen, jeden Religionsunterricht mangelhafte

Aber ich halte es von

Katechismus auswendig lernt.

Ich glaube an Gott u. s. w. persoͤnliche Glaubensbekenntniß er religiös bedenklich und für pädagogisch llic entschieden werden an einem Orte, wo eine paritätis⸗ Das zeigt, daß es unmöglich ist, auf dieser

Da halte ich meinen obigen Vorschla richtigen Ausweg. Was die Frage des jüdischen ichts anbetrifft, so hat mich die Antwort des efriedigt. Wenn es sich herausstellt, daß in 800 ie Kinder keinen Religionsunterricht erhalten, Schulverwaltung von Aufsichtswegen die Wenn z. B. ein L eim Geographieunterricht die Erfahrung gem ädchen von 15—16 Jahren vollkommen une ehren der jüdischen Religion, so hätte ei den Dissidentenkindern

zu kümmern. ehrer einer

eAha Geschäftsmoral gel jeden Religionsunterrichts t darüber geschaffen werden, ob sittliche Lehren enthalten sind. 1 Frage von den jüdischen so muß ich sagen: zu dem einen zu dem anderen nicht. Das preußische in der Zeitung einmal Aeuße⸗ aud stehen, veran Wie oft finden sich in j örende Angriffe gegen

Juden ist auf den absoluten Es muß auch Klarhei in den jüdischen Religionsbüchern un Wenn der Abg. Rickert diese Fra Flugblättern mit einander verwirrt, ist eine Berechtigung vorhanden, Ministerium kann unmöglich, rungen über die Moral des Talm Sache sofort klarzustellen. schrittlichen Blättern zerst Das Flugblatt in dem bekannten Sachverständigen, dem Orientalisten Ecker achtung übergeben worden, den hundert Sätzen des sogenannten lugblätter beruhen, nicht ganz esen hundert Sätzen sehr viel enth sittlich anfechtbar angesehen w in dem Tone weiter fortfährt, daß der Ant zeldmitteln arbeitet, so verstehe ich das t. Ich weiß, daß der bekannte der Antisemitismus ungeheure Geld aiv sollte doch kein aus Volksvertreter sein, sonst müßte ich ihm einen Verein zur Abwehr des Antisemitismus in Verarmung und Bettelei zu eher zu seinem politischen Ziel.

Abg. Dr. von Jazdzews olen irgendwie aggressiv gege chen vorgegangen seien.

Abg. Dr. Friedberg intl.) Ministers wegen der Kinder der

zurückzuführen.

ge und die

laßt werden, üdischen oder fort⸗ das Christenthum! chen Prozeß enschaftlichen Begut⸗ und dieser Judenspiegels, auf denen genau verfahren ist, aber daß in alten ist, was von uns als durchaus enn der Abg. Rickert aber isemitismus mit großen von einem politischen Manne jüdische Aufruf darüber klagt, d mittel hat, die dem Judentl gewachsener Bürger und Vorschlag machen, einen Verein gegen verwandeln; vielleicht käme er dann

erden muß. W

fehlen; aber so n

ki (Pole) protestirt dagegen, daß die n die Evangelischen, gegen die Deut⸗

spricht sich gegen den Erlaß des Es ist ja bekannt,

Dissidenten aus. 1 s ausgebildeten

Dissidentengemeinden keine besonder haben, sodaß also die Möglichkeit des Dis as gerichtliche Verfahren, welches der stspielig und überflüssig, weil ein

Religionslehrer für sie gar nicht vorliegt. Minister empfohlen hat, ist thei Kammergerichts Minister dieses Urtheil nicht sollte die Dissidenten davor zum Religionsunterricht herang ist von der Kirche nicht Kämpfe gegen die Kinder muß al

an? Der Artikel 12 der Verfassung schützen, daß ihre Kinder zwangsweise ezogen werden. Der Religionsunterricht zu trennen, sonst hätten wir ja alle diese Ein Zwang gegen die ssensverletzung der Eltern aufgefaßt werden. In der Geschichte der Religion muß jeder unterrichtet werden. würde also dahin zu wirken sein, katechetische Unterricht in der Ich möchte deshalb den Culte Frage nicht lediglich der fo

Volksschule nicht gehabt. s eine Gewi

daß der geschichtliche und der Religion von einander getrennt werden. ¹s⸗Minister bitten, diese schwerwiegende rmalistischen Entscheidung der Judicatur sondern die Gewissensfreiheit zu wahren, wie es bisher

Die Erklärung des Ministers über die rüfung der jüdischen Religionsbücher gereicht seinem Charakter und t ich bitte ihn aber, das Ergebniß ich zur Kenntniß des Landes zu Hintergrund in letzter Zeit verbreiteten Verdächtigungen und Ver⸗ Judenthums haben die sämmtlichen eine Erklärung erlassen, die wohl auch auf Stöcker ihren Eindruck nicht verfehlen wird, der sich ja in allen diesen Dingen zutraut. „Die heilige Schrift, die Gemein⸗ bildet die Dem Talmud ist Der Talmud stellt die ver⸗ inungen neben einander, giebt jede Ansicht, die zu Worte gekommen ist, wieder, ohne immer zur end⸗ gültigen Entscheidung zu gelangen. Der Talmud enthält überaus zahlreiche Aussprüche, die als Meinung Einzelner niemals eine bindende Kraft erlangt haben, und nach seiner ganzen Anlage ist der Talmud überlieferte Religionsgeschichte zu Die Sittenlehre des Judenthums erlaubt nicht irgend über, was Juden gegenüber verboten ist. Sie enschen das Ebenbild Gottes zu achten, im Handel und Wandel strengste Wahrhaftigkeit zu üben; jedes Ge⸗ lübde und Versprechen gegen einen Juden oder Nichtjuden als un⸗ verbrüchlich treu zu erfüllen das Gegentheil behaupten die Anti⸗ semiten —, sie gebietet, Nächstenliebe

zu überlassen, n Tradition war. Abg. Rickert (dfr.):

iner Gesinnungsweise zur Ehre;

der Untersuchungen seiner Zeit amtlie . Gegen die ohne thatsächlichen wiederholt in Deutschland leumdungen der Sittenlehre des Rabbiner Deutschlands

ine große Sachkenntniß dieser Erklärung heißt es:

brundlage für die Sittenlehre des Judenthums. nicht dieselbe Bedeutung zuzuschreiben. schiedensten widerstreitenden Me

als Quellschrift

etwas Nichtjuden ge gebietet, in jedem

gegen jedermann zu üben ohne Bekenntnisses, das Wohl des Vaterlandes zu fördern eistigen und sittlichen Förderung der Menschheit mit⸗ der Cultus⸗Minister auch die Flugblätter der tersuchen soll, habe ich gar nicht verlangt. A bg. Stöcker zu leugnen wagen, daß die Antisemiten mit großen iI arbeiten? Man kann ja natürlich Alles in der Welt leugnen, aber vielleicht liest er einmal die Ant

abgesehen von den 20 Wanderrednerndes antise , b das antisemitische Bureau in Leipzig in dem einen Jahr 1890 eine Million Blätter verschickt. Ich kenne keine Organisation, welche über Mittel für eine solche Massenagitation verfügt. Der Abg. Stöcker um im Tone des Lehrmeisters von oben herab mir den Rath gegeben, ich möchte mich um den Münster'schen Prozeß kümmern und mir das Gutachten des Dr. Ecker ansehen. 2 3 von einem gewissen Aron Briemann machen lassen, der unter dem Namen Dr. Justus den „Judenspiegel“ ge⸗ hat und wegen Urkundenfälschun verurtheilt ist.

Unterschied des und an der zuarbeiten.“ Antisemiten un

isemitische Correspondenz. mitischen Bauernbundes, hat

Dieser hat sich das Gutachten

in Oesterreich zu Kerker

1 und Landesverweisun Dieser Aron Briemann war

darauf hin rofe

die üencker ssor zu werden. Mit solchen Autoritäten arbeiten 1-Abg. Freiherr von Wackerbarth (cons.): Wenn die Regierun

bei der Abiturientenprüfung von den vrhtlchn Schülern den Nöchweis

nicht, so bedeutet das eine erhebliche Bevorzugung der letzteren Wenn die Regierung keinen Werth darauf legt, daßß die Jörbtfffa vor dem Eintritt in die Staatscarriere den Nachweis sittlich⸗ religiöser Bildung führen, so lege ich meinerseits einen um so größeren Werth darauf, daß die Forderungen derer erfüllt werden, welche die Israeliten aus Mangel an sittlich⸗religiöser Er⸗ ziehung für unbefähigt halten, in einem christlichen Staat ein öͤffentliches Amt zu bekleiden. Die vielen irrigen Behauptungen bezüglich des Talmud erklären sich daraus, daß die Israeliten seit mehr als tausend Jahren mit allen möglichen Mitteln die Lehren desselben geheim zu halten suchen. Mit Veröffentlichung des Talmud würden alle diese Angriffe aufhören. Aus den jüdischen Blättern geht hervor, daß der Talmud gelehrt wird; über dessen Lehren scheinen die Herren selbst nicht einig zu sein. Im „Israelitischen Wochenblatt heißt es: „Wenn der Talmud die einzige geistige Nahrung bildet, dann ist es nicht zu verwundern, daß viele verkehrte Einfälle, wie Dämonen, in den irren Geistern hausen.“ So lange über den Talmud keine Klarheit geschaffen wird, werden diese Aus⸗ einandersetzungen fortdauern. Darauf wird die Sitzung vertagt. Schluß 3 ½ Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft. 8—

. Zur Arbeiterbewegung.

Die Bergarbeiter⸗Versamm ung, die am letzten Sonntag in Bochum stattfand, war von etwa 3000 Personen besucht. Die Erörterungen in der Versammlung umfaßten die gegenwärtige Lage der Bergarbeiter, namentlich aber wurde über das Schicksal der Abgelegten von verschiedenen Rednern gesprochen. Die Mittheilung, daß der Bergbauliche Verein auf die an ihn durch Beschluß der Bochumer Versamm⸗

habe, erregte Mißfallen. Unter Ablehuͤung eines gemäßigten Kündigung oder Arbeitsniederlegung absehen wollte, wurde,

mann einstimmig angenommen:

Die Versammlung erklärt sich mit den Arbeitern der⸗ ganzen Welt solidarisch und verspricht, sie bei dem Ausbruch eines etwaigen Strikes sofort zu unterstützen, mag ein solcher ausbrechen wo er will.

nur auf einen unbestimmten Tag verlegt. fabrik wegen Lohnstreites die Arbeit gekündigt haben.

weil drei Arbeiter entlassen wurden. Wohnung fordern.

auf 2800 an.

eines Schiedsgerichts.

Land⸗ und Forstwirthschaf

XXI. Plenarversammlung des Deutschen Landwirth⸗ schaftsraths.

und Direetor Dr. von Stieglitz (Württem

vom preußischen und der Oekonomie⸗ Rath Boysen⸗Hamburg. n der Discussion betheiligten sich die Herren von Roeder⸗Oberellguth, Abg, von Puttkamer⸗ Plauth, Oekonomie⸗Rath Schumacher⸗Zarchelin, Landes⸗ Director Sartorius⸗Wiesbaden, von Hövel⸗Herbeck, von Oehlschlägel⸗ Oberlangenau, von Bensberg⸗Flamersheim, Freiherr von Cetto⸗ Reichertshausen, Bierschenk⸗Cassel, Seer⸗Nüschwitz (Posen), Kraaz⸗ Osmarsleben (Anhalt) und von Below⸗Saleske. Es wurde schließlich der folgende, von einer behufs Vorberathung des Gegenstands zu⸗ sammengetretenen Commission in Gemeinschaft mit dem Ausschusse estellte Antrag mit großer Stimmenmehrheit angenommen: § 2 Abs. 1 des Statuts erhält die folgende Fassung: „Der Deutsche Landwirth⸗ schaftsrath besteht aus Vertretern der landwirthschaftlichen Vereine jedes einzelnen deutschen Staats. Die Zahl der auf jeden Staat bezw. die einzelnen preußischen Provinzen fallenden Mitglieder ist unter Anlehnung an die Stimmberechtigung der Staaten im Bundesrath und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse einzelner Staaten und Provinzen derart festgestellt, daß in den Deutschen Land⸗ wirthschaftsrath zu entsenden berechtigt sind: Provinz Ostpreußen 2 Mitglieder, Westpreußen 2, Pommern 2, Posen 2, Branden⸗ burg 2, Schlesien 2, Sachsen 2, Westfalen 2, Rheinprovinz 2, Schles⸗ wig⸗Holstein 2, Hannover 2, eessen⸗Nassau 2, Hohenzollern 1, Königreich Bayern 9, Königreich Sachsen 5, ürttemberg 5, Baden 4, Reichslande 3, roßherzogthum Hessen 3, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin 2, Braunschweig 2, Mecklenburg⸗Strelitz 1, Sachsen⸗Weimar 1, Oldenburg 1, Sachsen⸗Meiningen 1, Sachsen⸗ Altenburg 1, Coburg⸗Gotha 1, Anhalt 1, Schwarzbur „Rudol⸗ stadt 1, Schwarzburg⸗Sondershausen 1, Waldeck 1, Reuß ä. L. 1, Reuß j. L. 1, Lippe⸗Detmold 1, Schaumburg⸗Lippe 1, Lübeck 1, Bremen 1, Hamburg 1. Es wird ferner erklärt, daß, insoweit durch die vorstehende Feststellung die Zahl der von einzelnen Provinzen und Staaten zu entsendenden Mitglieder gegen die bisherige Zahl erhöht ist, diese Erhöhung erst dann in Kraft treten soll, wenn diese Pro⸗ vinzen und Staaten sich bereit erklären, ihre fortan um soviel Einheiten zu erhöhen, als in dem vorliegenden 2 orschlage des Vorstandes vorgesehen ist.“ b Nach einer Pause folgte die Berathung über die Gesetzesvorlage, betreffend die Abänderung des Branntweinsteuergesetzes. Als Referent sprach Rittergutsbesitzer von Oehlschlägel⸗Ober⸗ langenau (Königr. Sachsen). Dieser begründete in eingehender Dar⸗ legung die folgende von ihm in Gemeinschaft mit dem J. ebenreferenten Seyr el⸗Chelchen (Prov. Preußen) eingebrachte Resolution: „I. Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt: a. der dem Deutschen Reschs⸗ tag vorliegende Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes vom 24. Juni 1887 über die Besteuerung des Branntweins ist abgesehen von der damit beantragten Erhöhung der Verbrauchsabgabe um 0,05

rotestant, dann Katholik

hat sich Dr. Ecker auch ein Buch schreiben lassen, um

für das Liter reinen Alkohols als den Interessen der deutschen

sittlich religiöser Bildung verlan t, von den israelitischen Schülern

lung vom 2. Februar gestellten Forderungen nicht geantwortet Antrages Gathm ann⸗-Gelsenkirchen, der vorläufig von einer

wie die „Dortm. Ztg.“ berichtet, der folgende Antrag Haus⸗

Der Vorsitzende Bauer⸗Weitmar erklärte, die Versamm⸗ lung habe mit diesem Beschluß ausgedrückt, daß sie den Strike wolle, um die Forderungen durchzusetzen. Der Ausbruch sei

Aus B ernau wird dem „Vorwärts“ mitgetheilt, daß die an mechanischen Webstühlen beschäftigten Arbeiter der List'schen Seiden⸗

. In Bremerhaven striken nach einer Meldung desselben Blattes die Kohlenarbeiter der Firma Hinsch u. Homburg,

Die Brauergehilfen in Leipzig wollen, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, von den Arbeitgebern Lohnerhöhung und das Wohnen außer⸗ halb der Brauereien, sowie eine Entschädigung für die bisherige freie

Aus Wien wird dem „D. B. H.“ gemeldet, daß der Aus⸗ stand im Brüxer Kohlenrevier an Ausdehnung gewonnen; eine Meldung des „W. T. B.“ giebt die Zahl der Ausständigen heute

Aus Lille wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, eine Besprechung des Leiters der Kohlenwerke von Vendin bei Béthune mit den Ver⸗ tretern der ausständigen Bergleute (vgl. Nr. 36 d. Bl.) war ohne Erfolg. In einer Versammlung wurde die Fortsetzung des Aus⸗ standes beschlossen. Die Ausständigen verlangen die Entscheidung

Während der Discussion über die Frage der Statuten⸗ änderung in der gestrigen Sitzung erschien der Minister für Land⸗ wirthschaft von Heyden⸗Cadow in der Sitzung. Von Regierungs⸗ vertretern hatten sich im übrigen eingefunden der bayerische Ministerial⸗ Rath Haag, der Großherzogliche Geheime Rath Jamp, der Ministerial⸗Rath von Blücher und der Geheime Regierungs⸗Rath von Oertzen (Mecklenburg⸗Schwerin), s⸗Director von Ow

erg), Geheimer Regierungs⸗ Rath Hierling⸗Gotha, ferner der Geheime Regierungs⸗Rath Hermes

Landwirthschaft, in voller Unterordnung unter das allgemeine Volks⸗ wohl, dienlich anzuerkennen. b. Die Exhöhung der Verbrauchsabgabe aber um 0,05 für das Liter reinen Alkohols würde eine weitere Minderung des Trinkconsums und damit eine empfindliche Schädigung des landwirthschaftlichen Brennereigewerbes zur Folge haben, und er⸗ scheint unbillig, nachdem mit dem Gesetz vom 24. Juni 1887 eine hohe Tranksteuer auf Branntwein ein als Bedürfniß der ärmeren Volksschichten zu behauptendes Genußmittel gelegt worden ist, wie sie mit der beantragten Erhöhung der Brausteuer auf das Bier ein Genußmittel der besser situirten Bevölkerung nach dessen Alkoholgehalt bei weitem noch nicht erreicht würde. II. Demgemäß der Deutsche Landwirthschaftsrath den hohen Reichstag, derselbe wolle die Erhöhung der Verbrauchsabgabe ab⸗ lehnen, im übrigen aber den Gesetzentwurf annehmen, selbst wenn Reichsfinanzinteressen dies nicht erfordern.“ Seydel⸗ Chelchen sprach des weitern für diese Resolution. Der zweite Nebenreferent Freiherr von Thü⸗ ngen⸗Thüngen beklagte die so häufig wiederkehrende. Beunruhigung des Brennerei⸗ gewerbes durch Abänderungen der Gesetzge Sung. Diese Be⸗ unruhigung komme namentlich für Bayern und seine Nachbarstaaten in Betracht, dort werde dem noch jungen Brennereigewerbe nunmehr schon die fünfte derartige Abänderung seit dreizehn 2 ahren auferlegt. Es habe das bereits dahin geführt, daß sich ein großer Theil der bayerischen Brenner dem früher bekämpften Roh⸗ spiritus⸗Monopol geneigt zeige, welches ihnen wenigstens eine gewisse Stetigkeit der Verhältnisse verbürge. Redner erklärte, daß nach der im Süden Deutschlands ver⸗ breiteten Meinung die Maischraumsteuer die dem Gewerbe förder⸗ lichste Form der Besteuerung sei, und empfahl, in der von Oehlschlägel⸗ Seydel'schen Resolution den Absatz Ib. wie folgt abzuändern: „Die Erhöhung der Verbrauchsabgabe aber um 0,05 für das Liter reinen Alkohols würde nicht nur eine weitere Minderung des Trink⸗ consums, sondern auch einen Rückgang des dem Producenten gezahlt werdenden Preises und damit eine empfindliche Schädigung des landwirthschaftlichen Brennereigewerbes zur Folge haben. Sollte es gleichwohl sich nicht vermeiden lassen, den Spiritus zum Zwecke ver⸗ mehrter Reichseinnahmen höher zu besteuern, so ist der Deutsche Land⸗ wirthschaftsrath im Einklang mit dem im Jahre 1886 gefaßten Beschlusse der Ansicht, daß dies nur durch Einführung des Roh⸗ sprit. Monopols unter Beibehaltung des Steuerdifferenzsatzes von 20 und der Maischraumsteuer erreicht werden kann, wenn anders die Brennerei als ein landwirthschaftliches Nebengewerbe erhalten bleiben soll.“ Nach kurzer Discussion wurde Absatz Ia der Resolution angenommen mit der Einschaltung „bei Aufrechterhaltung von 20 Minder⸗ verbrauchsabgabe für den Hektoliter Contingentspiritus“ vor den Worten „als den Interessen“. Abgelehnt wurde 1 b sowohl in der Fassung Oehlschlägel⸗Seydel, als auch nach dem Antrage von Thüngen, angenommen Absatz II.

Die zweite Sitzun begann heute Vormittag 10 Uhr unter Leitung des Grafen von Ler henfeld⸗Köfering. Gegenstand der Tages⸗ ordnung war die Organisation der Viehversicherung im Deutschen Reiche. Als erster Referent sprach Oekonomie⸗Rath von Langsdorf⸗Dresden. Derselbe begründete den folgenden, von

ihm in Gemeinschaft mit den beiden anderen Referenten, General⸗

Secretär Gerdolle⸗Metz und Klein⸗Wertheim, Präsidenten des badischen Landwirthschaftsrathes, eingebrachten Antrag:

I. Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt:⸗

1) eine möglichst vollständige Organisation des Viehversicherungs⸗ Peehg ist besonders im Interesse der kleinen Viehbesitzer dringend geboten;

2) soweit sie die Versicherung von Pferden und Schweinen betrifft, kann ihre weitere Ausbildung, abgesehen von den Seuchen⸗ krankheiten, der freien Vereinsthätigkeit überlassen werden.

3) Die Herbeiführung einer möglichsten Verallgemeinerung der

Versicherung der Rindviehbestände liegt im öffentlichen Interesse und bedarf der allseitigen Mitwirkung. Zu diesem Zweck ist a. in erster Linie die Bildung von räumlich möglichst eng begrenzten Ver⸗ sicherungsvereinen allgemein anzustreben, b. dieselben durch gesetzliche Maßnahmen zu unterstützen, c. diesen Vereinen durch Zusammen⸗ fassung zu staatlichen oder provinziellen Verbänden auf gesetzlicher Grundlage die zu ihrem Fortbestande und zu ihrer gedeihlichen Ent⸗ wickelung erforderliche Sicherheit zu gewähren, d. wo und inwieweit die Bildung räumlich begrenzter Versicherungsvereine unter gleich⸗ zeitiger Zusammenfassung von Verbänden nicht erreichbar ist, die Ent⸗ wickelung größerer Versicherungsgesellschaften zu fördern. 4) Unter allen Entschädigungsursa en ist bei der Rindviehver⸗ sicherung die Tuberkulose als die hauptsächlichste anzusehen. Das verschiedene Maß ihrer Verbreitung, die von der Gesundheitspolizei gestellten Anforderungen und die Möglichkeit, die Kenntniß ihres Auf⸗ tretens im Einzelfalle zur Ergreifung von Maßnahmen behufs ihrer Einschränkung zu benutzen, lassen es, zugleich im Interesse einer er⸗ sprießlichen Entwickelung der Versicherung des Rindviehs gegen die Verluste aus sonstigen Ursachen, See erscheinen, die Entschädi⸗ ung der Verluste aus der Tuberkulose zum Gegenstand einer be⸗ onderen Versicherung zu machen; zu diesemn Zweck empfiehlt es sich, a. im Wege der Hreschegese gebung den Grundsatz der allgemeinen Entschädigungspflicht festzustellen b. durch Landes⸗ und bezw. Pro⸗ vinzialgesetzgebung die Art der Entschädigung und der Aufbringung der hieraus erwachsenden Kosten zu regeln, c. zur Aufbringung der Kosten der Entschädigung, als im öffentlichen Interesse liegend, Beiträge aus öffentlichen Litteln zu gewähren.

.5) Es liegt im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung der

Viehversicherung, daß dieselbe einer staatlichen Aufsicht unterstellt und eine tögelmsg ge Mitwirkung von Vertretern der Versicherten bei der Verwaltung organisirt werde. 1I fütsche Landwirthschaftsrath beschließt: Erhebungen über die Entschädigungsursachen bei der Viehversicherung zu ver⸗ anstalten, um für alle Zweige der Viehversicherung möͤglichst sichere statistische Unterlagen zu beschaffen. 8

Dieser Antrag ist das Ergebniß längerer, gemeinsam mit dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Lydtin in Karlsruhe gepflogener Berathungen der drei Referenten. Als Berathungsort war Karksruhe gewählt worden, weil in Baden die Organisation des Viehversicherungswesens durch Errichtung eines Landesverbandes die bis jetzt in Deutschland am weitesten gehende gesetzliche Grundlage erhalten hat.

Handel und Gewerbe.

Taͤgliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 10 481, nicht rechtzeitig leftengt keime Wahen. find n erschlesien sind am 11. d. M. gestellt 4413, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. gef n In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der Dresdner Bank wurde die Bilanz pro 1892 566 Der Bruttogewinn beträgt, einschließlich des 8 119 596 sich belaufenden letztjährigen Vortrags, 10 030 521 Nach Abzug der Handlungsunkosten und Steuern von 1 925 744 ℳ, ferner Abschreibungen auf zweifel⸗ hafte Debitoren, Immobilien⸗ Wund Mobilienconto von zu⸗ sammen 250 845 verbleibt ein Reingewinn von 7 853 931 Der auf den 20. März, d. J. einzuberufenden General⸗ versammlung wird die Vertheilung einer Dividende von 7 % vor⸗ ge lagen. Dem Pensionsfonds werden 81 752 zugewiesen, dem Reservefonds 1 570 000 und 430 000 Agio aus der B egebun von 1 Million neuer Actien, also im ganzen 2 000 000 ℳ, woaeh der ordentliche Reservefonds auf 15 000 000 ebracht wird. Die Uebernahme der Activen und Passiven der Anglo⸗Deutschen Bank in Femxpbang 189 durchgeführt und die Filiale in Hamburg seit September in 19 eit. Der Aufsichtsrath der Credit⸗ und Sparbank u Leipzi 7 % Dividende zu vertheilen, 75 00032 an 8. Sperkas⸗ reservefond und 50 000 an den Delcrederefond zu überweisen. Der von ungetreuen Beamten unterschlagene Betrag wird aus dem Specialreservefond gedeckt.

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