Wenn ich mich dahin ausgesprochen habe, daß ich de lege ferenda gern die Hand bieten würde, um einen festeren, weniger der Entscheidungswillkür der Verwaltungsbehörden ausgesetzten Zustand herbeizuführen, — nun, meine Herren, das haben wir doch die; der bestehende Rechtszustand kann mangelhaft
Wund man kann sehr gern bereit sein, einen anderen
Rechtszustand herbeizuführen, aber man kann im Gewissen gebunden sein, den bestehenden Rechtszustand einstweilen aufrecht zu erhalten. So liegt hier die Sache.
Ganz bestimmt muß ich mich dagegen verwahren, daß der Art. 24 der Verfassung eine Ausnahme von Art. 21 enthält. Der Art. 24, auf den sich der Herr Vorredner berufen hat, sagt:
Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die confessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen.
Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die be⸗ treffenden Religionsgesellschaften.
Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Be⸗ theiligung der Gemeinden, aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.
Woxin da eine Ausnahme von dem Volksschulzwange des Art. 21 gegeben sein soll, ist mir vollkommen unerklärlich!
Hervorheben will ich noch, daß sich auf jüdische Kinder der Erlaß überhaupt nicht bezieht; er bezieht sich nur auf Dissidentenkinder. Die jüdische Religion aber ist eine im Staat anerkannte, sie kommt also hier garnicht weiter in Frage.
Endlich möchte ich nicht unterlassen zu bemerken, daß ich mich über die Frage, wie man sich zum Pantheismus zu stellen hat, hier unmöglich im allgemeinen einlassen kann; die Frage kann möglicher⸗ weise einmal im Einzelfalle geprüft werden müssen, und dann wird sie mit Wohlwollen geprüft werden. Ich habe nur gesprochen von vollständiger Religionslosigkeit, und ich sage auch heute noch: eine Religion ohne Gott ist keine Religion, das ist ein Nonsens. (Bewegung.)
Abg. Dr. Graf⸗Elberfeld (nl.) weist auf die bedauerliche Thatsache hin, daß die Gelder, die im vorigen Jahre für die Durch⸗ ührung des Normal⸗Etats bewilligt sind, zum großen Theil erspart ind. Der Finanz⸗Minister hat erklärt, daß die Regierung die Gelder bestimmungsmäßig verwenden werde. Es sei damals auch davon die Rede gewesen, daß die Zahl der Hilfslehrerstellen bei den staatlichen Anstalten sehr niedrig sei, es wurde von 185 Stellen gesprochen. Nach anderen Nachrichten beträgt die Zahl aber mehr als 400. Daß darin dringend Abhilfe geschafft werden muß, ist selbstverständlich. Vor allem müssen die Mittel zur Durchführung des Normal⸗Etats un⸗ verkürzt verwendet werden, namentlich zur Beseitigung der Hilfslehrer⸗ tellen.
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar: Der Normal⸗Etat konnte erst für die staatlichen Lehranstalten durchgeführt werden. Das Gesetz, das den Normal⸗Etat bei den übrigen Lehranstalten einführte, ist erst im vorigen Jahre erlassen; es ist unmöglich gewesen, dieses Gesetz ganz durchzuführen. Das wird erst im nächsten Etatsjahre voll⸗ ständig geschehen. Deshalb stand es von vornherein fest, daß eine bedeutende Summe erspart bleiben werde. Mit dem 1. April d. J. wird der Normal⸗Etat aber überall durchgeführt sein, und wenn das nicht der Fall sein sollte, so wird das doch im Laufe des Etatsjahres mög⸗ lich sein und die Lehrer erhalten dann das ihnen zustehende höhere Gehalt vom 1. April ab nachgezahlt. Die Zahl der Hilfslehrer ist vom Finanz⸗Minister allerdings damals nicht richtig angegeben worden; sie hat sich nachträglich als höher herausgestellt. Es stellte sich heraus, daß bei verschiedenen Anstalten zwei Hilfslehrer beschäftigt werden, sonst nur ein Hilfslehrer; das ist kein schlechtes Verhältniß.
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) kommt auf den polnischen Sprachunterricht zurück und bedauert, daß der Minister die Sache mit dem Gottesdienst in Zusammenhang gebracht hat. Er hat befürchtet, daß die Eltern, deren Kinder den polnischen Privatunterricht besuchen, als Polen behandelt würden, daß ihnen der deutsche Gottes⸗ dienst entzogen würde. Das sei durchaus nicht der Fall. Redner be⸗ schwert sich ferner darüber, daß die Ordensleute in Posen noch nicht zugelassen seien, während das überall geschehen sei, und tadelt es, daß ewisse Fonds lediglich als Fonds zur Germanisirung benöthigt würden. Per Minister werfe den Polen Agitation vor. Aber jede Agitation, soweit sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen hält, sei berechtigt;
wozu hätten wir denn sonst ein Preß⸗ und Vereinsgesetz? Jeden⸗ falls habe eine Nationalität das Recht, sich zu wehren und dagegen zu agitiren, daß sie unterdrückt werde. In den Provinzial⸗ Schulcollegien, in den Prüfungscommissionen gebe es keinen einzigen Polen. Auf den Universitäten, in den Directorenstellen der höheren Lehranstalten, der Seminarien und an den höheren Töchterschulen befinde sich kein einziger Pole. Redner empfiehlt dann seinen Antrag, den er zum späteren Ausgabeposten gestellt hat: diejenigen Titel, die zur Germanisirung, bezw. zur Bekämpfung der polnischen Nationa⸗ lität bestimmt sind, zu streichen. Von den Analphabeten entfielen etwa 60 % auf die Provinz Posen. Das sei begreiflich, wenn man bedenke, daß zwar die Zahl der katholischen Kinder größer sei als die der evangelischen, bei den Lehrern es aber umgekehrt sei.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ob es im Interesse der von dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski, wie ich dankbar anerkenne, mit großer Ruhe und Loyalität hier ver⸗ tretenen Interessen der polnischen Nationalität war, jetzt beim Etat nochmals die ganze Polendebatte sozusagen anzuschneiden, ist mir doch sehr zweifelhaft. Die wichtigen, die principiellen Punkte, die dabei zur Sprache kommen, haben wir neulich wiederholt erörtert, und wir hätten uns dabei können vollständig genügen lassen. Wenn es dem Herrn Abg. von Jazdzewski auf nichts weiter ankam, als die Anregung an das Cultus⸗Ministerium gelangen zu lassen, gewisse von ihm behauptete Mißstände abzustellen, so genügte die Anregung, die er vergangenes Jahr gegeben hat, meines Erachtens vollständig. Nun habe ich in dieser Beziehung Ihnen ja nichts zu sagen; es ist Ihr
„gutes Recht, daß Sie diese Dinge hier zur Sprache bringen, und ich habe die Verpflichtung, darauf zu antworten.
Zunächst hat der Abg. von Jazdzewski die Behauptung auf⸗ gestellt: sowohl die Verhältnisse der Schule, wie die der Kirche hätten sich in der Provinz Posen zweifellos verschlimmert, und diese Ver⸗ schlimmerung sei lediglich auf Rechnung des Systems zu schreiben, welches die Regierung in der Provinz Posen befolgt. So liegt die Sache nicht, meine Herren, ich bestreite die Verschlimmerung. Hätte eine solche Verschlimmerung stattgefunden, so wäre das ein Vorwurf zunächst nicht für die Regierung, sondern für die Bevölkerung der Provinz Posen und für alle namentlich in der Kirche, die dort einen leitenden Einfluß haben,. (Sehr wahr! links.) Wir sind gar nicht in der Lage, die Verhält⸗ nisse der katholischen Kirche in der Provinz Posen zu verschlimmern; das können wir nicht, dazu hat der Staat gar nicht die Mittel, er müßte dann zum offenen Kampfe schreiten, und das thun wir nicht; Sie wissen recht gut, daß wir das nicht thun.
Nun ist weiter bemerkt worden, der Culturkampf habe vorzugs⸗ weise in der Provinz Posen das kirchliche Leben verwüstet; und wenn
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diejenigen,
an, daß der Culturkampf, wenn auch nicht als Kampf und Krieg im großen Stil, so doch als Guerillakrieg in der Provinz Posen seitens der Regierung unter der Hand fortgesetzt werde. Ich bestreite das auf das allerentschiedenste: wir wollen keinen Culturkampf; in der Centralinstanz besteht nicht der Wunsch, den Culturkampf, der durch einen Friedensschluß beendigt ist, wieder aufzunehmen, weder offen, noch versteckt, und am allerwenigsten versteckt. Ich hasse die Politik der Nadelstiche, ich verabscheue sie; sie ist falsch; sie führt auch nicht zum Ziele; ich verabscheue sie auch in der Provinz Posen. (Bravo!) Es wird dem Abg. Dr. von Jazdzewski nicht un⸗ bekannt sein, daß ich auch Maßnahmen getroffen habe, wodurch das zur Kenntniß und Nachachtung der dortigen Behörden gebracht worden ist. Ich versichere, daß nicht bloß bei mir, sondern auch innerhalb des Ministeriums keine Neigung vorhanden ist, den Culturkampf wieder aufzunehmen und fortzusetzen. Wir wollen den geschlossenen Frieden ehrlich halten. Aber das ist in der Provinz Posen auch nicht der Kernpunkt, um den es sich handelt; darüber können wir uns nicht täuschen, daß in der That alle Beschwerden, die uns von polnischer Seite gebracht werden, durch den Gegensatz der beiden Nationalitäten bedingt sind, die dort darauf angewiesen sind, nebeneinander zu leben. Und in dieser Beziehung habe ich schon neulich dem Herrn Abg. Dr. von Jazdzewski mir zu bemerken erlaubt: er möge doch nicht vergessen und die Polen mögen es nicht vergessen, daß in der Provinz Posen auch Deutsche leben und daß wir von Regierungswegen ver⸗ pflichtet sind, die Deutschen zu schützen. (Sehr gut! links.) Ja, meine Herren, die Deutschen sind der angegriffene Theil. (Sehr richtig! links.) Die Polen sind die Majorität, nicht die Deutschen; sie sind die Angreifenden, die Deutschen sind die Angegriffenen. (Bravo! links.) Alle Maßnahmen, die wir in den Provinzen Posen, in Westpreußen, in Oberschlesien getroffen haben, sind keine Kampf⸗, sondern Schutzmaßregeln, und die werde ich aufrecht erhalten. (Sehr gut! links.) .
Der Abg. Dr. von Jazdzewski ist nochmals auf die Frage wegen des Vorsitzes im Kirchenvorstande zurückgekommen. Ich kann in dieser Beziehung in der That nur wiederholen, daß Verhandlungen schweben und daß ich der Meinung bin: es wird uns gelingen, mit dem Herrn Erzbischof zu einer Verständigung zu gelangen, die es uns ermöglicht, den Geistlichen auch dort den Vorsitz im Kirchenvorstande zu über⸗ tragen. Die Regierung hat von Anfang an den Wunsch gehabt, das zu thun, aber die Verhandlungen sind bis jetzt noch nicht zu einem praktisch brauchbaren Ergebniß gekommen. Ich will gar nicht auf Einzelheiten bei dieser Sache eingehen, das würde sich hier. in den Details doch nicht ermöglichen lassen.
Nun sagt der verehrte Herr Abgeordnete, eine polnische Agitation bestehe; es sei aber auch ihr gutes Recht zu agitiren, und er könne seine Landsleute nur auffordern, sie sollten ruhig weiter agitiren.
Meine Herren, mit der ruhigen Agitation ist es schon an sich ein höchst bedenkliches Ding. Für mein Verständniß ist eine ruhige Agitation im allgemeinen eine contradictio in adjecto. Aber, meine Herren, wenn es eine ruhige Agitation überhaupt giebt, so bin ich darüber außer Zweifel: in der Provinz Posen besteht eine ruhige Agitation nicht, sondern da besteht eine Pflege des Beunruhigungs⸗Bacillus, wie sie nirgends anders wo vorkommt, und dem müssen wir entgegen⸗ treten. (Zuruf.) Ja, gewiß, ich habe das schon neulich hervorgehoben, es giebt in Posen Persönlichkeiten, die den guten Willen haben, sich den staatlichen Verhältnissen zu fügen und einen gedeihlichen Frieden herbeizuführen. Aber, meine Herren, sorgen Sie dafür, daß diese Leute dort den Einfluß haben, um die Verhältnisse so zu gestalten, daß wir einmal mit milderen Maßregeln auftreten können. Sehen Sie sich die polnische Presse an! Mit ganz wenigen Ausnahmen ist es nicht eine ruhige, sondern eine wilde Agitation, die man dort gegen alles, was deutsch ist, ein⸗ schließlich aller Autorität führt. Und dem sollte man nicht entgegen⸗ treten? Wenn der Deutsche geschlagen wird, dann wehrt er sich seiner Haut (Bravo!), und dazu hat er sein gutes Recht.
Was die Zulassung der Orden anlangt, so ist es ja richtig, daß in Posen männliche Orden nicht zugelassen sind. Nach einer Rich⸗ tung hin sind Verhandlungen in dieser Beziehung in Aussicht ge⸗ nommen, und ich muß das Resultat abwarten; ich kann darüber jetzt nicht sprechen. Ein anderer Antrag, der in dieser Beziehung gestellt worden war, nämlich die Philippiner in Gostyn wieder zuzulassen, ist nach sehr sorgfältiger und eingehender Prüfung von uns zur Zeit ab⸗ gelehnt worden, weil wir nicht die Gewähr haben finden können, daß diese Ordensleute in dem Sinne thätig wären, wie wir es wünschen, nicht um das Deutsche zu fördern, aber auch nicht, um das Deutsche anzugreifen. Das wollen wir nicht, wir wollen uns nicht die Ordens⸗ leute hereinrufen, von denen wir besorgen müßten, daß sie dem Deutschthum feindlich entgegentreten; das können wir nicht.
Was die Fonds anlangt, so kann ich nicht in Aussicht stellen, daß wir die aus dem Alumnat herstammenden Fonds nun jetzt wieder zu Alumnatsgründungen verwenden würden. Das ist bis jetzt noch nie beantragt; aber ich glaube auch nicht, daß dazu ein Bedürfniß vorliegt. Wohl aber kann ich sagen, daß diese Fonds ohne Rücksicht auf die Nationalität auch katholischen und polnischen Schülern und Stipendiaten zu gute kommen sollen, wenn sie sich nur melden.
Ich kann dabei gleich anknüpfen an die Klage, daß so wenig Beamte, so wenig Schulräthe und Schulinspectoren da wären, die der polnischen Nationalität angehören. Ja, wir haben keine! Wo sollen wir sie denn hernehmen?
Meine Herren, was die Schülerzahl anlangt, so scheint doch der Herr Abg. von Jazdzewski nicht ganz richtig orientirt gewesen zu sein. In der Provinz Posen befanden sich nach der letzten Zusammen⸗ stellung 1287 Volksschulen, welche-ganz oder zum theil von Kindern polnischer Muttersprache besucht werden. In 1079 dieser Schulen wird der Religionsunterricht lediglich in polnischer Sprache, nur in 65 Schulen lediglich in deutscher Sprache ertheilt. In den übrigen Schulen wird polnischer und deutscher Religionsunterricht ertheilt. Das dürfte doch in der That beweisen, daß wir in durchaus gerechter Weise den Religionsunterricht nach der Sprache theilen. Denn jene 65 Schulen mit nur deutschem Religionsunterricht gehören im wesentlichen deutschen Gegenden an, und wenn unter einer Mehrzahl deutscher Kinder einige polnische Kinder sein sollten, so müssen dieselben soweit der deutschen Sprache mächtig sein, daß sie dem deutschen Religions⸗ unterricht völlig folgen können. Also auch nach dieser Seite hin kann ich die geführten Beschwerden nicht als berechtigt anerkennen.
Wenn mein Herr Commissiarius in der Commission gesagt hat,
es sei nicht die Absicht, im Religionsunterricht polnischen Schreib⸗
und Leseunterricht zu ertheilen, so hat er es mit dem Zusatze gesagt, es sei nicht die Absicht der Regierung, die dem Religionsunterricht durch den Lehrplan zugewiesene Zeit durch Einfügung eines Unter⸗ richts im polnischen Schreiben und Lesen zu beschränken; und darin hat er ganz recht.
Meine Herren, ich will hier nicht auf die Schwalbe'’sche Ver⸗ fügung eingehen; Herr Dr. von Jazdzewski hat die Güte gehabt, weil die Sache in der Verhandlung noch schwebt, sie nicht zu erwähnen. Ich habe sie aber, weil sie mir nach einer gewissen Seite hin ein⸗ gehender Erwägung werth schien, einstweilen außer Kraft gesetzt, und es bestehen jetzt Erklärungen darüber, wie wir die pol⸗ nischen Kinder auf die zweckmäßigste Weise dahin bringen können, daß sie in dem polnischen Beicht⸗ und Communionsunterricht wenigstens den Katechismus und die biblische Geschichte lesen können. Nach dieser Richtung hin würde ich dafür sorgen, daß kein Ge⸗ wissenszwang bestehen bleibt, wenn überhaupt ein solcher da ist; die Verpflichtung erkennen wir an, Ihnen auf diesem Gebiete entgegenzu⸗ kommen. Aber im übrigen, meine Herren, sind die Beschwerden nicht berechtigt. Ich habe auch nicht einen einzigen Punkt gefunden, worin ich dem Herrn Dr. von Jazdzewski entgegenkommen könnte. Ich kann nur wiederholen: es ist nicht der Starrfinn der Regierung, der Ihnen und Ihren Plänen entgegensteht, sondern es ist Pflicht der Deutschen Regierung, in der Provinz, die zu unserem Lande gehört, dahin zu wirken, daß die Kinder die Sprache lernen, deren sie bedürfen als Amtssprache, deren sie bedürfen als Sprache der Armee, deren sie bedürfen, wenn sie später in den Dienst treten. Die Landessprache müssen die Kinder zunächst lernen; ob sie nebenher noch polnisch lernen, dafür haben wir nicht zu sorgen, es sei denn, daß es sich um den Religionsunterricht handelt. (Widerspruch bei den Pohen.) Da wollen wir Ihnen helfen, darüber hinaus können und werden wir Ihnen nicht helfen.
Ich wiederhole, wir bleiben unerschütterlich fest bei dem System, das wir dort haben. Wir werden uns nicht darauf einlassen, einzelne Nadelstiche, die etwa in übertriebener Weise gegen die Polen gerichtet werden, zu fördern oder zu schützen; aber unser ganzes System und unser ganzes Verhalten den Polen gegenüber ist kein feindseliges, son⸗ dern es ist der Ausdruck der Pflicht, das Deutschthum in Posen zu schützen, und das werden wir immer thun. (Beifall.)
Abg. Rickert (dfr.) kommt auf die Dissidentenfrage zurück. Der Minister lehnt den Gewissenszwang weit von sich ab, hat uns aber den Nachweis nicht zu erbringen vermocht, daß er thatsächlich danach handelt. Warum sollen die Kinder in den höheren Lehr⸗ anstalten anders behandelt werden in Bezug auf den Religions⸗ unterricht, als die in den Volksschulen? Das ist ein Wider⸗ spruch, und die Gründe der vorerwähnten Kammergerichts⸗ entscheidungen führen gerade das Entgegengesetzte von dem aus, was der Minister hier sagte. Vor vollen fünf Monaten forderte die „Kreuzzeitung“ die Staatsregierung auf, die jüdischen Religionsbücher daraufhin zu prüfen, ob darin nicht die christliche Glaubenslehren verächtlich gemacht, das christliche Eheleben ein thierisches genannt, Geschäftsübervortheilung Nichtjuden gegenüber Wund Steuerhinterziehung für erlaubt erklärt, das christ⸗ liche Gerichtswesen verächtlich gemacht und Meineid unter Umständen für erlaubt erklärt werde. Seit fünf Monaten steht ein Theil der Bevölkerung, der doch die gleichen 11““ Rechte hat, wie alle übrigen, unter folchen schweren Anklagen und ebenso auch die Unterrichtsverwaltung unter dem Vorwurf, derartiges zu dulden. Da die Regierung nichts von sich hören ließ, haben wir Privat⸗ erhebungen gemacht, aus ganz Deutschland jüdische Religionsbücher gesammelt und sie Pädagogen zur Prüfun übergeben. Diese er⸗ klärten, sie hätten darin nur dieselben Moralsätze sscunden, wie die der christlichen Ethik. Die „Kreuzzeitung“ hat inzwischen einen zweiten Artikel veröffentlicht, worin ein Kreis⸗Schulinspector erklärt, daß in den jüdischen Schulbüchern nichts stehe, was zu beanstanden wäre; im Gegentheil, geradezu rührend werde der Wucher verurtheilt, Schamgefühl und Keuschheit gepriesen; „aber“, fragt dieser Kreis⸗Schulinspector zum Schluß . ꝛsollte es nicht neben der geschriebenen auch eine ungeschriebene jüdische Ethik geben?“ Erst erhebt man solche unbegründete schwere Anklage, und dann zieht man sich mit solchem Aber heraus! Der Minister hat seine Com⸗ missare im Reichstage dahin instruirt, zu erklären, die antisemitische Petition, welche die Prüfung des Talmud verlange, mache den Ein⸗ druck eines schlechten Witzes. (Der Cultus⸗Minister nickt zustimmend.) Ich möchte ihn fragen, ob er nicht im stande ist, wenigstens eine vorläufige Auskunft über die Ergebnisse der Voruntersuchung zu geben.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich bin gern bereit, die Auskunft, die der Herr Abg. Rickert verlangt hat, zu geben. Es war durch ein angesehenes Organ der Presse die Behauptung aufgestellt und verbreitet, daß die im jüdischen Religionsunterricht gebrauchten Bücher christenfeindliche, moralisch verwerfliche Lehrfätze enthalten. Die Unterrichtsverwaltung mußte kraft ihres Aufsichtsrechts daraus die Aufgabe oder die Pflicht ent⸗ nehmen, den Ungrund dieses Vorwurfs durch Einsicht der Lehr⸗ bücher ganz unzweifelhaft festzustellen. Das habe ich gethan und weiter nichts. Dazu sind die im Unterricht gebrauchten Bücher ein⸗ gefordert worden; sie sind auch eingegangen, nicht, wie ich vorhin irrthümlich dem Herrn Abg. Rickert persönlich gesagt habe, nur theil⸗ weise, sondern sie sind anscheinend sämmtlich eingegangen; aber sie liegen nicht hier, sondern wir haben sie einem dazu ganz besonders befähigten Schulaufsichtsbeamten in der Provinz ge⸗ schickt und ihn beauftragt, sie sorgfältig durchzustudiren und uns das Resultat seiner Arbeit hier vorzulegen. Das mußten wir um so mehr thun, weil ja unter den Büchern auch hebräische Bücher sind. Nun ist es doch begreiflich, daß diese Sache nicht so rasch geht; die Bücher mußten doch erst beschafft werden; es hat dann eine Weile gedauert, ehe die Berichte hier eingingen; dann sind die Berichte dorthin geschickt. Ich habe kein Bedenken zu erklären, daß, sobald das Resultat dieser Prüfung bei mir vorliegen wird, ich dasselbe, sei es hier im Landtage, sei es sonst öffentlich, bekannt geben werde.
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar: Die Lehrer an den staatlichen höheren Lehranstalten erhalten das Gehalt nach dem neuen Normal⸗Etat vom 1. April 1892 an, die Lehrer an den nichtstaatlichen Lehranstalten erhalten dieses Gehalt vom 1. April d. J. ab, wo die Vereinbarung zwischen den betreffenden Anstalten und dem Staat ge⸗ troffen wird. “
Abg. vom Heede (nl.) hält diese Ausführung des Normal⸗ Etats nicht für vereinbar mit Dem, was bei der Berathung des⸗ selben von Seiten des Finanz⸗Ministers und des Unterrichts⸗Ministers ausgeführt wurde.
Abg. Stöcker (cons.): Namens meiner Freunde habe ich zu er⸗ klären, daß wir in der Polenfrage im ganzen und großen auf dem Standpunkt des Ministert stehen. Wir halten es für den Zwe der Volksschule, Kinder, die sie besuchen, zu tüchtigen Gliedern des Volkes und zu tüchtigen Bürgern zu machen und ihnen ihre Kirche zu erhalten. Daß das in Preußen mit der deutschen Sprache geschtebt, ergiebt sich ganz von selbst daraus, dgß man in der Volksschule ni⸗ wei Sprachen lehren kann, Daß in? 109 auf den Relsgionsuntetrich,
ie polnische Sprache herangezogen wird, soweit es nothwendig ist,
findet durchaus unsere Zustimmung. Ein wenig abweichend vom Stand⸗
punkte des Ministers stehe ich aber in Bezug auf den Religionszwangs⸗ unterricht der Dissidentenkinder. Ich kann ihm nicht beipflichten, daß er sich in einer so wichtigen Frage dem Urtheil der Judicatur unter⸗
wirft. Diese Frage, die die tiefsten Rechte des Menschen berührt,
steht weit ühber dem Niveau des Verwaltungsrechts. Ein Religions⸗ unterricht muß stattfinden; ein Lehrbuch aber, welches beginnt: „Es iebt keinen Gott“, ist kein Katechismus und kein Religionsbuch. Lrotzdem würde ich nicht so weit gehen können, Kindern von Dissi⸗ denten, die Gott leugnen, in den gesammten Religionsunterricht hineinzuzwingen. Eine Kenntniß des Christenthums muß in der Schule erzielt werden, weil ohne sie eine Bildung im modernen Sinn absolut undenkbar ist. Ich wundere mich, daß die Schulver⸗ waltung nicht auf den naturgemäßen Ausweg gekommen ist, daß in der Volksschule der biblische Geschichtsunterricht vom Katechismus⸗ unterricht getrennt wird. Die Dissidentenkinder zu ersterem anzu⸗ halten, würde ich kein Bedenken tragen; denn dieser giebt mehr Gegenstände des Wissens als des Glaubens. Aber ich halte es von meinem religiösen Standpunkt aus für unzulässig, das Kind eines Dissi⸗ denten dazu zu veranlassen, daß es den lutherischen oder den römischen Katechismus auswendig lernt. Unser lutherischer Katechismus hat für die Erziehung der Jugend den Vortheil, daß sie persönlich sagen muß: glaube an Gott u. s. w. Das Kind eines Dissidenten dieses persoͤnliche Glaubensbekenntniß lernen zu lassen, halte ich für religiös bedenklich und für pädagogisch verderblich. Wie soll da entschieden werden an einem Orte, wo eine paritätische Schule ist? Das zeigt, daß es unmöglich ist, auf dieser Basis weiter zu arbeiten. Da halte ich meinen obigen Vorschlag für den einzig richtigen Ausweg. Was die Frage des jüdischen Religionsunter⸗ richts anbetrifft, so hat mich die Antwort des Ministers nicht ganz befriedigt. Wenn es sich herausstellt, daß in 800. jüdischen Gemeinden die Kinder keinen Religionsunterricht erhalten, so hat doch wohl die Schulverwaltung von Aufsichtswegen die ernste Pflicht, sich darum zu kümmern. Wenn z. B. ein Lehrer einer höheren Töchterschule beim Geographieunterricht die Erfahrung gemacht hat, daß junge Mädchen von 15—16 Jahren vollkommen unerfahren waren in den Lehren der jüdischen Religion, so hätte doch die Regierung ebenso wie bei den Dissidentenkindern Veranlassung, festzustellen, wie viel jüdische Kinder ganz ohne jeden Religionsunterricht bleiben. Ich bin der Meinung, die mangelhafte Geschäftsmoral der Juden ist auf den absoluten Mangel jeden Religionsunterrichts zurückzuführen. Es muß auch Klarheit darüber geschaffen werden, ob in den jüdischen Religionsbüchern unsittliche Lehren⸗ enthalten sind. Wenn der Abg. Rickert diese Frage und die Frage von den jüdischen Flugblättern mit einander verwirrt, so muß ich sagen: zu dem einen ist eine Berechtigung vorhanden, zu dem anderen nicht. Das preußische Ministerium kann unmöglich, wenn in der Zeitung einmal Aeuße⸗ rungen über die Moral des Talmud stehen, veranlaßt werden, die Sache sofort klarzustellen. Wie oft finden sich in jüdischen oder fort⸗ schrittlichen Blättern zerstörende Angriffe gegen das Christenthum! Das Flugblatt in dem bekannten Münsterschen Prozeß ist einem Sachverständigen, dem Orientalisten Ecker, zur wissenschaftlichen Begut⸗ achtung übergeben worden, und dieser hat constatirt, daß in den hundert Sätzen des sogenannten Judenspiegels, auf denen alle die Flugblätter beruhen, nicht ganz genau verfahren ist, aber daß in diesen hundert Sätzen sehr viel enthalten ist, was von uns als durchaus sittlich anfechtbar angesehen werden muß. Wenn der Abg. Rickert aber in dem Tone weiter fortfährt, daß der Antisemitismus mit großen Geldmitteln arbeitet, so verstehe ich das von einem politischen Manne nicht. Ich weiß, daß der bekannte jüdische Aufruf darüber klagt, daß er Antisemitismus ungeheure Geldmittel hat, die dem Judenthum ehlen; aber so naiv sollte doch kein ausgewachsener Bürger und Volksvertreter sein, sonst müßte ich ihm den Vorschlag machen, einen Verein zur Abwehr des Antisemitismus in einen Verein gegen Verarmung und Bettelei zu verwandeln; vielleicht käme er dann her zu seinem politischen Ziel.
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) protestirt dagegen, daß die
olen irgendwie aggressiv gegen die Evangelischen, gegen die Deut⸗ chen vorgegangen seien.
Abg. Dr. Friedberg (ntl.) spricht sich gegen den Erlaß des Ministers wegen der Kinder der Dissidenten aus. Es ist ja bekannt, daß die meisten Dissidentengemeinden Religionslehrer haben, sodaß also die Möglichkeit des Dispenses für sie gar nicht vorliegt. Das gerichtliche Verfahren, welches der Minister empfohlen hat, ist sehr kostspielig und überflüssig, weil ein Urtheil des Kammergerichts vorliegt. Weshalb erkennt der Minister dieses Urtheil nicht an? Der Artikel 12 der Verfassung sollte die Dissidenten davor schützen, daß ihre Kinder zwangsweise zum Religionsunterricht herangezogen werden. Der Religionsunterricht ist von der Kirche nicht zu trennen, sonst hätten wir ja alle diese Kämpfe gegen die Volksschule nicht gehabt. Ein Zwang gegen die Kinder muß als eine Gewissensverletzung der Eltern aufgefaßt werden. In der Geschichte der Religion muß jeder unterrichtet werden. Es würde also dahin zu wirken sein, daß der geschichtliche und der katechetische Unterricht in der Religion von einander getrennt werden. Ich möchte deshalb den Cultus⸗Minister bitten, diese schwerwiegende Frage nicht lediglich der formalistischen Entscheidung der Judicatur zu überlassen, sondern die Gewissensfreiheit zu wahren, wie es bisher in Preußen Tradition war.
Abg. Rickert (dfr.): Die Erklärung des Ministers über die srüang der jüdischen Religionsbücher gereicht seinem Charakter und einer Gesinnungsweise zur Ehre; ich bitte ihn aber, das Ergebniß der Untersuchungen seiner Zeit amtlich zur Kenntniß des Landes zu bringen. Gegen die ohne thatsächlichen Hintergrund in letzter Zeit wiederholt in Deutschland verbreiteten Verdächtigungen und Ver⸗ leumdungen der Sittenlehre des Judenthums haben die sämmtlichen Rabbiner Deutschlands eine Erklärung erlassen, die wohl auch auf den Abg. Stöcker ihren Eindruck nicht verfehlen wird, der sich ja eine große Sachkenntniß in allen diesen Dingen zutraut. In dieser Erklärung heißt es: „Die heilige Schrift, die Gemein⸗ ut der ganzen gesitteten Welt geworden ist, bildet die Frundlage für die Sittenlehre des Judenthums. Dem Talmud ist nicht dieselbe Bedeutung zuzuschreiben. Der Talmud stellt die ver⸗ schiedensten widerstreitenden Meinungen neben einander, giebt jede Ansicht, die zu Worte gekommen ist, wieder, ohne immer zur end⸗ gültigen Entscheidung zu gelangen. Der Talmud enthält überaus zahlreiche hee die als Meinung Einzelner niemals eine bindende Kraft erlangt haben, und nach seiner ganzen Anlage ist der Talmud nur als Quellschrift für die überlieferte Religionsgeschichte zu betrachten. Die Sittenlehre des Judenthums erlaubt nicht irgend etwas Nichtjuden gegenüber, was Juden gegenüber verboten ist. Sie ebietet, in jedem Menschen das Ebenbälb Gottes zu achten, im Fande und Wandel strengste Wahrhaftigkeit zu üben⸗ jedes Ge⸗ übde und Versprechen gegen einen Juden oder Nichtjuden als un⸗ verbrüchlich treu zu erfüllen — das Gegentheil behaupten die Anti⸗ semiten —, sie gebietet, Nächstenliebe egen jedermann zu üben ohne Unterschied des Bekenntnisses, das Wohl des Vaterlandes zu fördern und an der geistigen und sittlichen Förderung der Menschheit mit⸗ zuarbeiten.“ Daß der Cultus⸗Minister auch die Flugblätter der Antisemiten untersuchen soll, habe ich gar nicht verlangt. Wie kann der Abg. Stöcker zu leugnen wagen, daß die Antisemiten mit großen Mitteln arbeiten? Man kann ja natürlich Alles in der Welt leugnen, aber vielleicht liest er einmal die Antisemitische Correspondenz. Ganz abgesehen von den 20 Wanderrednern des 1 Bauernbundes, hat das antisemitische Bureau in Leipzig in dem einen Jahr 1890 eine Million Blätter verschickt. Ich kenne keine Organisation, welche über Mittel für eine solche Massenagitation verfügt. Der Abg. Stöcker hat wiederum im Tone des Lehrmeisters von oben herab mir den Rath gegeben, ich .esg. mich um den Münster'schen Prozeß kümmern und mir das Gutachten des Dr. Ecker ansehen. Dieser hat sich
das Gutachten von einem gee en Aron Briemann machen lassen, der unter dem Namen !r. Justus den „Judenspiegel“ ge⸗ schrieben hat und wegen Urkundenfälschung in Oesterreich zu Kerker und Landesverweisung verurtheilt ist. Dieser Aron Briemann war erst Jude, dann Prvie tant, dann Katholik; und von diesem Bri hat sich Dr. Ecker auch ein Buch schrelben lassen, um
aber
keine besonders ausgebildeten⸗
die Antisemiten.
nicht, so bedeutet das ein Wenn die Regierung keinen vor dem Eintritt in die religiöser Bildung führen,
welche die
öffentliches Amt bezüglich des Talmud seit mehr als tausend Jahren
würden alle diese Angriffe geht hervor, daß der Talm
ochenblatt“ heißt es: Nahrung bildet, dann ist es Einfälle, wie Dämonen, in
einandersetzungen fortdauern. Darauf wird die Sitz Schluß 3 ½2 Uhr.
darauf hin Professor zu werden.
größeren Werth darauf, daß die Israeliten aus Mangel an ziehung für unbefähigt halten, zu bekleiden. erklären sich daraus,
desselben geheim zu halten suchen.
Mit solchen Autoritäten arbeiten
„ Abg. Freiherr von Wackerbarth (cons.): Wenn die Regierung bei der Abiturientenprüfung von den christlichen Schülern den Nachweis sittlich religiöser Bildung verlangt,
e erhebliche Bevorzugung der letzteren. Werth darauf legt, daß die Israeliten Staatscarriere den Nachweis sittlich⸗ so lege ich meinerseits einen um so orderungen derer erfüllt werden, sittlich⸗religiöser Er⸗ in einem christlichen Staat ein Die vielen irrigen Behauptungen 8, daß die Israeliten mit allen möglichen Mitteln die Lehren Mit Veröffentlichung des Talmud Aus ö’ ven Blättern ü
aufhören. er dessen Lehren
ud gelehrt wird;
scheinen die Herren selbst nicht einig zu sein. Im „Israelitischen „Wenn der Talmud die einzige geistige
nicht zu verwundern, daß viele verkehrte den irren Geistern hausen.“ So lange
über den Talmud keine Klarheit geschaffen wird, werden diese Aus⸗
ung vertagasg.
besucht. gegenwärtige Lage der B.
habe, erregte Mißfallen.
wie die „Dortm. Ztg.“ be mann einstimmig angenon
Der Vorsitzende Bau
mechanischen Webstühlen besch
Blattes die Ko hlenarbei
Die Brauergehilfen
Wohnung fordern. stand im
auf 2800 an.
tretern der ausständigen ohne Erfolg. standes beschlossen.
eines Schiedsgerichts.
Rath Haag, der Ministerial⸗Rath
von Oertzen und Direetor Dr. von Stiegli Rath Hierling⸗Gotha, ferner
Rath Boysen⸗Hamburg. die Herren von Plauth,
Oberlangenau, von Reichertshausen, Bierschenk⸗C
der folgende, sammengetretenen Commission gestellte Antrag mit großer
einzelnen deutschen Staats. die einzelnen preußischen Pro Anlehnung an die Stimmber und unter Berücksichtigung Staaten und Provinzen derart wirthschaftsrath zu entsenden 2 Mitglieder, 8”
burg 2, Schlesien 2, Sa wig⸗Holstein 2, K Königreich Bayern 9, Kön Baden 4, Reichslande 3, burg, Schwerin 2, Brauns Sachsen⸗Weimar 1,
Altenburg 1, Coburg⸗Gotha stadt 1, Schwarzburg⸗Sonder Reuß j. L. 1, Lippe⸗Detmol Bremen 1, Hamburg 1. die vorstehende Feststellung die Staaten zu entsendenden Mitg ist, diese Erhöhung erst dann vinzen und Staaten
Vorstandes vorgesehen ist.“ Nach einer Pause folgte d betreffend die Abänderun g Als Referent sprach langenau (Königr. Sachsen). legung die folgende von ihm i
Deutsche Landwirthschaftsrath tag vorliegende Eeseenbeeg 24. Junt 1887 über d
von der damit beantraaten Erho für das Liter reinen Alkohols
Antrages Gathm ann⸗-⸗Gelsenkirchen, der vorläufi Kündigung oder Arbeitsniederlegung absehen wollte,
Die Versammlung erklärt sich mit den Welt solidarisch und verspricht, sie bei dem Ausbruch eines etwaigen Strikes sofort sü unterstützen, mag ein solcher ausbrechen wo er will.
fabrik wegen Lohnstreites die In Bremerhaven striken nach
Roeder⸗Oberellguth, Abg. von Oekonomie⸗Rath Director Sartorius⸗Wiesbaden, von Hövel⸗Herbeck, von Oehlschlägel⸗ Bensberg⸗Flamersheim,
Osmarsleben (Anhalt) und von Below⸗Saleske. von einer behufs Vorberathung des
est egeußfn 2,
Oldenburg 1, Sachsen⸗Meiningen 1,
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Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung. Die Bergarbeiter⸗Versammlung, die am letzten Sonntag in Bochum stattfand,
war von etwa 3000 Personen
Die Erörterungen in der Versammlung umfaßten die
ergarbeiter, namentlich aber wurde
über das Schicksal der Abgelegten von verschiedenen Rednern gesprochen. Die Mittheilung, daß der Bergbauliche Verein auf die an ihn durch Beschluß lung vom 2. Februar gestellten Forderungen nicht geantwortet
der Bochumer Versamm⸗
Unter Ablehüͤung eines gemäßigten von einer wurde,
richtet, der folgende Antrag Haus⸗
umen: Arbeitern der⸗ ganzen
er-Weitmar erklärte, die Versamm⸗
lung habe mit diesem Beschluß ausgedrückt, daß sie den Strike wolle, um die Forderungen durchzusetzen. nur auf einen unbestimmten Tag verlegt.
Aus Bernau wird dem „Vorwärts“ mitgetheilt, daß die an
Der Ausbruch sei
Arbeiter der List'schen Seiden⸗ rbeit gekündigt haben.
einer Meldung desselben ter der Firma Hinsch u. Homburg,
weil drei Arbeiter entlassen wurden.
in Leipzig wollen, wie die „Lpz. Ztg.“
berichtet, von den Arbeitgebern Lohnerhöhung und das Wohnen außer⸗ halb der Brauereien, sowie eine Entschädigung für die bisherige freie
Aus Wien wird dem „D. B. H.“ gemeldet, daß der Aus⸗ Brüxer Kohlenrevier an Ausdehnung eine Meldung des „W. T. B.“ giebt die Zahl der Ausständigen heute
gewonnen;
Aus Lille wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, eine Besprechung des Leiters der Kohlenwerke von Vendin bei Béthune mit den Ver⸗
Bergleute (vgl. Nr. 36 d. Bl.) war
In einer Versammlung wurde die Fortsetzung des Aus⸗ Die Ausständigen verlangen die Entscheidung
Land⸗ und Forstwirthschaft.
XXI. Plenarversammlung des Deutschen Landwirth⸗ schaftsraths.
Während der Discussion über die änderung in der gestrigen Sitzung erschien der Minister für Land⸗ wirthschaft von Heyden⸗Cadow in der Sitzung. Von Regierungs⸗ vertretern hatten sich im übrigen eingefunden der bayerische Ministerial⸗ Großherzogliche von Blücher und der Geheime Regierungs⸗Rath (Mecklenburg⸗Schwerin),
Frage der Statuten⸗
Geheime Rath Jamp, der 7), Regierungs⸗Director von Ow t (Württemberg), Geheimer Regierungs⸗ der Geheime Regierungs⸗Rath Hermes
vom preußischen Landwirthschafts⸗ Ministerium und der Oekonomie⸗ An
betheiligten sich Puttkamer⸗ Landes⸗
der Discussion Schumacher⸗Zarchelin,
Freiherr von Cetto⸗ assel, ee; (Posen), Kraaz⸗
Es wurde schließlich Gegenstands zu⸗ nin Gemeinschaft mit dem Ausschusse Stimmenmehrheit angenommen: § 2
Abs. 1 des Statuts erhält die folgende Fassung: „Der Deutsche Landwirth⸗ schaftsrath besteht aus Vertretern der landwirthschaftlichen Vereine jedes Die Zahl der auf jeden Staat bezw.
vinzen fallenden Mitglieder ist unter echtigung der Staaten im Bundesrath der besonderen Verhältnisse einzelner festgestellt, daß in den Deutschen Land⸗ berechtigt sind: Provinz Ostpreußen Pommern 2, Posen 2, Branden⸗
sen 2, Westfalen 2, Rheinprovinz 2, Schles⸗ Hannover 2, Hessen⸗Nassau 2,
Hohenzollern 1,
Vgreich Sachsen 5, F 9. en⸗
Großherzogthum Hessen 3, Mes
Mecklenburg⸗Strelitz 1, Sachsen ⸗ 1, Anhalt 1, Schwarzburg⸗Rudol⸗ shausen 1., Waldeck 1, Reuß ä. L. 1, d 1, Schaumburg⸗Lippe 1, Lüubeck 1,
chweig 2,
Es wird ferner erklärt, daß, insoweit durch
Zahl der von einzelnen Provinzen und lieder gegen die bisherige Zahl erhöbt in Kraft treten soll, wenn diese Pro⸗
zen und sich bereit erklären, ihre Beiträge fortan um soviel Einheiten zu erhöhen, als in dem
vorliegenden Vorschlage des
ie Berathung über die Gesetzesvorlage. des Branntweinsteuergesetzes.
Rittergutsbesitzer von O ehlschlägel⸗Oder⸗ Dieser begründete in eingebender Dar⸗
— Gemeinschaft mit dem Nebenreferenten
Seydel⸗Chelchen (Prov. Preußen) eingebrachte Resolutiog; „I. Her
erklärt: a. der dem Deutschen Reichs⸗ zur Abänderung des Gesetzes vome
e Besteuerunz des Branntweins ist Sssden 9
hung der Verbrauchsgbgade um 6.05.3ℳ — als den Interessen der deutschen
von den israelitischen Schülern
1 1
Landwirthschaft, in voller Unterordnung unter das allgemeine Volks⸗ wohl, dienlich anzuerkennen. b. Die GEg en der Verbrauchsabgabe aber um 0,05 ℳ für das Liter reinen Alkohols würde eine weitere Minderung des Trinkconsums und damit eine empfindliche Schädigung des landwirthschaftlichen Brennereigewerbes zur Folge haben, und er scheint unbillig, nachdem mit dem Gesetz vom 24. Juni 1887 eine hohe Tranksteuer auf Branntwein — ein als Bedürfniß der ärmere Volksschichten zu behauptendes Genußmittel — gelegt worden ist wie sie mit der beantragten Erhöhung der Brausteuer auf das Bier — ein Genußmittel der besser situirten Bevölkerung — nach dessen Alkoholgehalt bei weitem noch nicht erreicht würder II. Demgemäß 1e der Deutsche Landwirthschaftsrath den hohen Reichstag, derselbe wolle die Erhöhung der Verbrauchsabgabe ab⸗ lehnen, im übrigen aber den Gesetzentwurf annehmen, selbst wenn Reichsfinanzinteressen dies nicht erfordern.“ Seydel⸗Chelchen sprach des weitern für diese Resolution. Der zweite Nebenreferent Freiherr von Thüngen⸗Thüngen beklagte die so häufig wiederkehrende, Beunruhigung des Brennerei⸗ gewerbes durch Abänderungen der Gesetzgebung. Diese Be⸗ unruhigung komme namentlich für Bayern und seine Nachbarstaaten in Betracht, dort werde dem noch jungen Brennereigewerbe nunmehr schon die fünfte derartige Abänderung seit dreizehn Jahren auferlegt. Es habe das bereits dahin geführt, daß sich ein großer Theil der bayerischen Brenner dem früher bekämpften Roh⸗ spiritus⸗ Monopol geneigt zeige, welches ihnen wenigstens eine gewisse Stetigkeit der Verhältnisse verbürge. edner erklärte, daß nach der im Süden Deutschlands ver⸗ breiteten Meinung die Maischraumsteuer die dem Gewerbe förder⸗ lichste Form der Besteuerung sei, und empfahl, in der von “ Seydel'schen Resolution den Absatz Ib. wie folgt abzuändern: „Die Erhöhung der Verbrauchsabgabe aber um 0,05 ℳ für das Liter reinen Alkohols würde nicht nur eine weitere Minderung des Trink⸗ consums, sondern auch einen Rückgang des dem Producenten gezahlt werdenden Preises und damit eine empfindli Schädigung des landwirthschaftlichen Brennereigewerbes zur Folge haben. Sollte es gleichwohl sich nicht vermeiden lassen, den Spiritus zum Zwecke ver⸗ mehrter Reichseinnahmen höher zu besteuern, so ist der Deutsche Land⸗ wirthschaftsrath — im Einklang mit dem im Jahre 1886 gefaßten Beschlusse — der Ansicht, daß dies nur durch Einführung des Roh⸗ sprit⸗ Monopols unter Beibehaltung des Steuerdifferenzsatzes von 20 ℳ und der Maischraumsteuer erreicht werden kann, wenn anders die Brennerei als ein landwirthschaftliches Nebengewerbe erhalten bleiben soll.“ Nach kurzer Discussion wurde Absatz Ia der Resolution angenommen mit der Einschaltung „bei Aufre terhaltung von 20 ℳ Minder⸗ verbrauchsabgabe für den Hektoliter Contingentspiritus“ vor den Worten „als den Interessen“. Abgelehnt wurde Ib sowohl in der Fassung Oehlschlägel⸗Seydel, als auch nach dem Antrage von Thüngen, angenommen Absatz II.
Die zweite Sitzung begann heute Vormittag 10 Uhr unter Leitung des Grafen von Lerchenseld⸗ Föferion Gegenstand der Tages⸗ ordnung war die Organisation der Viehversicherung im Deutschen Reiche. Als erster Referent sprach Oekonomie⸗Rath von Langsdorf⸗Dresden. Derselbe begründete den folgenden, von ihm in Gemeinschaft mit den beiden anderen Referenten. General⸗ Secretär Gerdolle⸗Metz und Klein⸗Wertheim, Präsidenten des badischen Landwirthschaftsrathes, eingebrachten Antrag:
I. Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt
1) eine möglichst vollständige Organisation des Viehverf 1 ist besonders im Interesse der kleinen Viehbesitzer dringend geboten;
2) soweit sie die Versicherung von Pferden und Schweinen betrifft, kann ihre weitere Ausbildung, abgesehen von den Seuchen⸗ der “ ““ üöberlassen werden. 1
3) Die Herbeiführung einer möglichsten V allgemeinerung der Versicherung der Rindviehbestände liegt im öffentlichen Imteresse und bedarf der allseitigen Mitwirkung. Zu diesem üt a. erster Linie die Bildung von räumli möglichst eng begrem allgemein anzustreben, b. dieselben durch gef Maßnahmen zu unterstützen, c. diesen Verrinen durch Zaiammen fassung zu staatlichen “ Verbänden auf gese Grundlage die zu ihrem F stande und zu ihrer Grt⸗ wickelung erforderliche Sicherheit zu gewähren. A. mog und immiemeit die Bildung räumlich begrenzter Versichern ine unter gleich⸗ zeitiger Zusammenfassung von Verbänden nicht exreichbar ist die Enk⸗ wickelung größerer Versicherungsgesellschaften zu föürdern 8, 4) Unter allen Entschädigungsursachen ist bei der Rändviehver⸗ sicherung die Tuberkulose als die hauptsächlichtste anzufehen. Das verschiedene Maß ihrer Verbreitn die von der Gefundheitsmoligei gestellten Anforderungen und die öglichkeit, die Ker tbres Anf⸗ tretens im Einzelfalle zur Ergreifung von — übrer Einschränkung zu benutzen, lassen es, zugleich im Interesse . sprießlichen ntwickelung der Versicherung des Rindoi Verluste aus sonstigen Ursachen, geboten erscheinen, die gung der Verluste aus der Tuberkulose s sonderen Versicherung zu machen; 2
deren ng zu diesenn Imeck empfchlt es sich. a. im Wege der Reichsgesetzgebung den Grundsaz der
Entschädigungspflicht festzust b. durch vinzialgesetzgebung die Art der E tschädigung und der hieraus erwachsenden Kosten zu regeln. c. zur Aufbrr der Entschädigung, als im öffentlichen Interesse öffentlichen Mitteln zu gewähren.
5) Es liegt im Interesse einer gedeihlüchen n Viehversicherung, daß dieselbe einer st
eine regelmäßige Mitwirkung don Vert Ver Verwaltung organisirt werde.
II. Der Deutsche Landwirthschaftsrath beschürct⸗
über die Entschädtgungsursachen dei der Wehhers z
anstalten, um für alle Zweige der Viehderstcherung ma s
statistische Unterlagen zu deschaffen. 8 Dieser Antrag ist das Ergehnis lüngerer. gr.
Ober.Regierungs⸗Rath Lydtin in Karlsruhe gevf
der drei Referenten. Als Berathungsert war Karlürmn
worden, weil in Baden die Organtsatten des Wehvertichem
durch Errichtung eines Landesverbandes die bis hetze dr d.
am weitesten gehende gesetzliche Grundlage erhalden dat.
Handel und Gewerde. Tägliche Wagengestellung zür Kohlen und Kodrn 8 8n er E OhdsrsJlskten An der Ruhr sind am 13. d. öe n mdr AMN Z“ *
In erschlesien emn b dA G rechtzeitig gestellt keine Wagen. ee 20
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